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        <title>Volkswirtschaftspolitik</title>
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            <forname>Richard van der</forname>
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      <div>28 Allgemeine Gütererzeugungspolitik. 
Maßregeln vorgehen. Das erstere ist z. B. in der 1802 ein 
setzenden englischen Schutzgesetzgebung der Fall gewesen; sie 
hat sich Jahrzehnte hindurch in Maßnahmen von Fall zu Fall 
bewegt und erst später — 1878 und 1901 — eine Zusammen 
fassung des Arbeiterschutzrechts vorgenommen. Sie ist be 
züglich der Nachtarbeit der Frauen durch das Gesetz vom 
9. August 1907 und bezüglich der Kinderbeschäftigung durch 
das Gesetz vom 14. August 1903 ergänzt worden. Eine Reihe 
von Sonderbestimmungen kommt außerdem in Betracht. Den 
zweiten Weg hat u. a. Deutschland eingeschlagen. Seine 
Tätigkeit auf diesem Gebiete begann mit der preußischen 
Verordnung vom 6. April 1839, welche die Beschäftigung 
von Kindern unter 9- Jahren in großgewerblichen Anlagen 
und Bergwerken untersagte, hat aber in den nächstfolgenden 
Jahrzehnten nur langsame Fortschritte gemacht. Erst seit 
Ende der 70er Jahre kam es zu durchgreifenden Vorschriften. 
Die heutige Regelung beruht im wesentlichen auf dem Er 
gänzungsgesetze vom 1. Juni 1891 zur Gewerbeordnung 
(„Arbeiterschutzgesetz"). Diese Vorschriften sind durch das 
Gesetz vom 28. Dezember 1908 weiter ausgebaut und in dem 
Gesetze voni 10. Mai 1903 durch das Verbot der Verwendung 
weißen oder gelben Phosphors zur Zündwarenherstellung 
ergänzt worden. Eine wichtige Erweiterung des Arbeiter 
schutzgedankens ist in dem Gesetze, betreffend Kinderarbeit 
in gewerblichen Betrieben, („Kinderschutzgesetz") vom 30.März 
1903 gegeben. Auch alle übrigen vorgeschrittenen Staaten 
haben sich auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes, wenn auch 
in verschiedenem Maße, betätigt. 
Die letztere Tatsache deutet darauf hin, daß die zwischen 
staatlichen Wettbewerbsverhältnisse hier stark Hineinspielen. 
Dieser Erkenntnis entsprang das Streben, auf ein möglichst 
gleichmäßiges Vorgehen der verschiedenen Staaten hinzu 
wirken und zu dem Zwecke eine Verständigung herbeizuführen.</div>
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