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        <title>Volkswirtschaftspolitik</title>
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            <forname>Richard van der</forname>
            <surname>Borght</surname>
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      <div>Arbeiterschutzpolitik. 
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und je halbstündiger Vor- und Nachmittagspause beschäftigt 
worden. Die Beschäftigung darf aber nicht zwischen 8 Uhr 
abends und 6 Uhr morgens stattfinden, ebensowenig an 
Sonn- und Festtagen. Nach Beendigung der täglichen 
Arbeitszeit muß den jugendlichen Arbeiter!: eine ununter 
brochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt 
werden. Besonderen Bedürfnissen vorübergehender Art kaun 
durch Gestatten von Ausnahmen seitens der unteren Ver 
waltungsbehörde in dringenden Fällen auf längstens 14 Tage, 
seitens der höheren Verwaltungsbehörde auf' längstens 
4 Wochen und seitens des Reichskanzlers auf längere Zeit 
Rechnung getragen werden. Mit Rücksicht aus die Eigenart 
bestimmter Betriebe kann eine anderweite Regelung der 
Pausen durch die höhere Verwaltungsbehörde und eine 
sonstige abweichende Regelung durch den Reichskanzler ge 
stattet werden. Auch in diesen Fällen dürfen jugendliche 
Arbeiter nicht länger als 6 Stunden beschäftigt werden, wenn 
zwischen den Arbeitsstunden nicht Pausen von mindestens 
einstündiger Gesamtdauer gewährt werden. Vor Erlaß solcher 
Verfügungen ist den Arbeitern — gegebenenfalls dem Arbeiter- 
ausschusse — Gelegenheit zur gutnchtlicheu Äußerung zu 
gebeir (§ 139). Allgemeine Erleichterungen für bestimmte 
Betriebszweige kann in bestimmten, durch chas Gesetz fest 
gelegten Grenzen der Bundesrat anordnen (§ 139a);- er 
kann aber auch die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter für 
gewisse Gewerbezweige, die mit besonderen Gefahren für 
Gesundheit (und Sittlichkeit) verbunden sind, ganz unter- ( 
sagen oder von besonderen Bedingungen abhängig uiachen 
und hat das wiederholt getan. 
Die Nachtarbeit jugendlicher Arbeiter ist auch in anderen 
Ländern der Regel nach verboten, z. B. in Belgien, Groß-' 
britannien, Österreich (8—5 Uhr), Frankreich (9—5 Uhr),' 
Italien (Winter: 8—6Uhr, Sommer: 9 -5Uhr). Der Arbeits-</div>
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