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        <title>Volkswirtschaftspolitik</title>
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            <forname>Richard van der</forname>
            <surname>Borght</surname>
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      <div>Eigen tnmspolitik. 
5!) 
Grenzen Bleiben, um Ungerechtigkeiten und Härten zu ver 
meiden (vgl. Vd. 391 dieser Sammlung, S. 145ff.). 
Weiter gesteckt ist das Ziel „Bodenreformbewegung". 
Sie ist neuerdings namentlich durch den Amerikaner Henry 
George, den Engländer Alfred Russell Wallace, die Deutschen 
Flürscheim, Damaschke u. a. vertreten und gefördert und wird 
von großen Vereinen getragen. Sie will den rmverdienten 
Einkommens- und Wertzuwachs durch Besteuerung zum 
größten Teile oder ganz dem Staate zuführen und dadurch 
der Allgemeinheit dienstbar machen. Völlig zu erreichen wäre 
das nur durch Überführung alles Bodens in ein vom Staate 
zu verwaltendes Gemeineigentum, und das gilt mit den 
heutigen wirtschaftlichen Gesamtbedürfnissen nicht als ver 
einbar. 
. Der ausschließlichen Verfügungsgewalt des Sondereigcn- 
tümers werden beim Grund und Boden wie bei anderen 
Gegenständen durch berechtigte Ansprüche anderer und durch 
das öffentliche Wohl Schranken gezogen. Sie finden in 
gesetzlichen Eingriffen in das Recht des Eigentümers ihren 
Ausdruck. Der bedeutsamste Eingriff ist die Enteignung 
(Zwangsenteignung). Sie entzieht zwangsweise gegen Ent 
schädigung vollständig oder zum Teil, dauernd oder vorüber 
gehend zum öffentlichen Nutzen dem Berechtigten das Eigen 
tum oder andere dingliche Rechte, oder sie belastet zwangs- 
weise das Eigentum mit dinglichen Rechten zugunsten Dritter. 
Die Enteignung erfaßt auch bewegliche Sachen, z. B. Vieh 
behufs Seuchenabwehr, Reben behufs Bekäinpfung der Reb- 
lnusgefahr, Pferde behufs Bereitstellung für Kriegsbedarf usw. 
Besondere Bedeutung kommt ihr jedoch in bezug auf 
das Grundeigentum zu, und hier allein liegt ein völlig aus 
gebildetes Enteignungsrecht vor, und zwar in allen vor 
geschrittenen Staaten. Der Geltungsbereich der Enteignung 
hat sich im ganzen erheblich erweitert, ganz besonders durch</div>
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