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        <title>Volkswirtschaftspolitik</title>
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            <forname>Richard van der</forname>
            <surname>Borght</surname>
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      <div>Handelspolitik. 
101 
Eine weitere wichtige Aufgabe der inneren Handels 
politik ist die Durchführung einer Fürsorge für Leben, Ge 
sundheit und Sittlichkeit der Angestellten, und überhaupt 
für Besserung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage 
der Angestellten Das neue Deutsche Handelsgesetzbuch vom 
10. Mai 1897 hat in dieser Beziehung bemerkenswerte 
Neuerungen gebracht. Es hat bezüglich der Kündigungs 
fristen feste Grundsätze geschaffen, um bett Angestellten gegen 
die Nachteile zu kurzer Kündigungsfristen und sonstiger un 
günstiger Kündigungsbedingungen zu schützen. Es hat der 
Erschwerung des Fortkommens durch die Wettbewerbsabrede 
(„Konkurrenzklausel") bestimmte Grenzen gezogen, die einen 
Ausgleich zwischen den entgegenstehenden Ansprüchen be 
zwecken. Weiter ist den Unternehmern eine ähnliche Fürsorge 
für die Gesundheitsmäßigkeit der Geschäftsräume, Betriebs 
vorrichtungen und Gerätschaften auferlegt, wie sie die Ge 
werbeordnung dem- gewerblichen Untemehmer und das 
B. G.°B. (8 618) dem Dienstherr« überhaupt zur Pflicht 
gemacht hat usw. (vgl. Ziff. 6). 
Dazu tritt in der Gewerbeordnung — aus Grund des 
Arbeiterschutzgesetzes von 1891 — die Beschränkung der Sonn- 
und Festtagsarbeit im Handelsgewerbe auf längstens 5 Stunden 
und das Beschäftigungsverbot für den ersten Weihnachts-, 
Oster- und Pfingstfeiertag. ■ Zur Sicherung der Durch 
führung dieser Beschränkungen ist das Offenhalten der Läden 
an Sonn- und Festtagen in demselben Umfang untersagt 
wie die Beschäftigung der Angestellten. In den Kreisen der 
Angestellten besteht eine starke Bewegung auf Herbeiführung 
vollständiger Sonntagsruhe. Für den Kontorhandel ohne 
offene Verkaufsstellen ist mit geringen Ausnahmen eine 
vollständige Sonntagsruhe nach den Erhebungen des Beirats 
für Arbeiterstatistik möglich, während im Ladenhandel zwar 
die Einengung der jetzt zulässigen Sonntngsarbeit, aber nicht</div>
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