22 Gebrauch sein müssen. In dieser Zeit ist man auf fremde leistungs fähige Betriebskraft angewiesen. Die sonstigen Vorkehrungen zum Löschen und Laden, die der Güterumschlag »im Strom« gezeitigt hat, seien an dieser Stelle nur kurz erwähnt. Es handelt sich hier um die Lösch- und Lade einrichtungen für Petroleum, Kohle und Getreide. Wegen der Mannigfaltigkeit der dabei gebräuchlichen Vorkehrungen, die so wohl am Kai wie »im Strom« vertreten sind, habe ich diese Spezial umschlagsmittel in gesonderten Abschnitten behandelt. Wenden wir uns aber vorerst den am Kai vorhandenen Ein richtungen für das Löschen und Laden der Güter zu.