44 Gebührensätze der öffentlichen Kaianlagen aber sind sie gewisser maßen gebunden. Sie dürfen nämlich in Fällen, wo Schiffe, die nicht ihrem Betriebe angehören, die Privatkais benutzen, nicht von den staatlichen Gebührensätzen abweichen. Verboten ist den Privatkais, einen regelrechten Kaibetrieb zu unterhalten und so mit mit dem öffentlich staatlichen Kaibetrieb in Wettbewerb zu treten. Es ist ihnen vielmehr nur erlaubt, in Fällen, wo die staat lichen Kais überfüllt sind, im Einverständnis mit der Staatskai verwaltung und dem Schiff selbst den Frachtumschlag am Privat- kai vorzunehmen. Zu erwähnen wäre noch die Möglichkeit, daß ein Schiff, welches im öffentlichen Kaibetriebe löscht oder ladet, eine Teil ladung für Rechnung eines Privatkaibetriebes abgeben oder empfangen soll. In solchem Falle wird die Raumgebühr vom Schiff nur einmal erhoben. Wirkung der Gebührensätze. Der schon früher erwähnte Raumgebührensatz bei Benutzung der Kaianlagen ist von einschneidender Bedeutung für die Ab wicklung des Kaibetriebes gewesen. Die Zeit von fünf Tagen, für welche die Raumgebühr von 17,5 Pfg. zu zahlen ist, genügt bei den Schiffen, die im intereuropäischen Verkehr beschäftigt sind, vollständig, um sowohl das Löschgeschäft wie das Ladegeschäft am Kai zu bewältigen. Nicht so jedoch bei den großen trans atlantischen Dampfern, bei denen wir mit ganz anderen Raum abmessungen zu rechnen haben. Die durchschnittliche Größe der im transatlantischen Verkehr beschäftigten Dampfer beträgt über das Vierfache der den europäischen Seeverkehr vermittelnden Schiffe. Es ist begreiflich, daß Bestimmungen, die auf mittel große Schiffe zugeschnitten sein müssen, für Dampfer, die diese Durchschnittsgrößen weit überragen, zu einer Kalamität werden müssen. Einige große Linien sind zum Teil wegen des hohen Zu schlags zur Raumgebühr zur Pachtung übergegangen. Immer hin sind noch sehr viele einheimische, wie auch fremde Ozean dampfer vorhanden, die von dem hohen Zuschlag zur Raumgebühr betroffen würden, wenn sie ihr Lösch- und Ladegeschäft aus schließlich am Kai erledigen wollten. Denn es ist klar, daß selbst mit Überstunden und Nachtarbeit die Zeit von fünf Tagen für einen transatlantischen Dampfer nicht genügt, eine Frist, die fest gesetzt ist unter Berücksichtigung von Schiffsgrößen, die nur ein Viertel der heutigen transatlantischen Dampfer ausmachen. Diese