— 76 — lerer Größe erwachsenden Zins-usw.-Verluste eine Höhe von 2000 bis 4000 Mark täglich. So läuft das ganze Bestreben im Schiffahrtsverkehr darauf hinaus, Fahrtdauer und Hafenaufenthalt auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren, natürlich nur so weit, als nicht eine zu große Verteuerung des Betriebes damit verbunden ist. Die Unkosten der Schiffe im Hafen. Um die einzelnen Kosten berechnen zu können, die den Seglern resp. den Dampfern aus dem Hafenaufenthalt erwachsen, je nachdem, ob sie »im Strom« oder an den Kais löschen bzw. laden, müssen wir uns hier noch einmal die verschiedenen Ge bühren und sonstigen Ausgaben, soweit sie den Reeder treffen, vergegenwärtigen, und zwar beschränke ich mich in meinen An gaben wiederum auf Hamburg. Die erste Gebühr, die das Schiff hier zu zahlen hat, ist das Lotsengeld 1 ), das nach dem Tiefgang der Schiffe berechnet wird. Als zweite Gebühr tritt dazu das Tonnengeld 2 ), bemessen nach dem Nutzraum des betreffenden Dampfers, Seglers, ev. Leichters usw. Ferner gelangt die Hafen meistergebühr 3 ) zur Erhebung, die ebenfalls wie das Lotsengeld nach dem Tiefgang des Schiffes, aber mit anderem Gebührensatz berechnet wird. Außer diesen staatlichen Gebühren kommen für Segler 4 * б ) immer, für große Dampfer häufig die Benutzung von Schleppern in Frage, die privaten Vereinbarungen auf Grund der Tarife besonderer Dampfschleppschiffahrtsgesellschaften unter liegen. Der Tarif einer solchen Gesellschaft“) für 1910 sei hier mitgeteilt: Tabelle 19®). Tarif. Schlepper-Hilfe für Dampfer und Segler im Hamburg-Altonaer Hafen: l ) cf. S. 3 2 ff. а ) 3 ) cf. S. 34. 4 ) »Seeschiffe — mit Ausnahme von Tjalken und Ewern — und Oberländer Käne dürfen im Hafen nicht segeln«. § 27, III des Hafengesetzes vom 2. Juni 1897. б ) Petersen und Alpers, G. m. b. H., wohl eine der bedeutendsten Gesell schaften dieser Art. e ) Der Urtext des Tarifs ist in englischer Sprache abgefaßt.