83 6* Allgemeine Regeln. 1. Die obigen Raten schließen ein die Kosten für Stauer, Bedienung der Winden, Ewerführer, Transport der Arbeiter und vollständiges Geschirr und werden per Tonne gemäß der B/L-Menge bezahlt. 2. Wird die Arbeit bis 9 Uhr abends beendet, so werden keine Extrakosten berechnet. Zwischen 9 und 10 Uhr abends 1 Mk. per Mann und nach 10 Uhr abends eine fernere Mark per Mann, wenn die Arbeiter ohne Abend brotspause durcharbeiten. Wenn die Arbeiter Abendbrots pause machen, so wird die erste Extraausgabe von 1 Mk. per Mann nach 11 Uhr abends, die zweite nach Mitter nacht bezahlt. 3. Besonderes Trimmen, Überarbeiten der Kohle vom Raum in die Bunker, Arbeitsverzögerung durch schlechte Trennung der verschiedenen Koklensorten in einem Raum, außer gewöhnlicher Gebrauch von Tauwerk wegen rauher oder untauglicher Windenrollen, Wasser im Raum usw., müssen zu angemessenen Preisen bezahlt werden. Hamburg, 1. Oktober 1907. Revidiert 1. Dezember 1911. Die dem mitgeteilten Tarif in Klammern beigefügten Zahlen zeigen den reinen Lohnsatz, der zwischen Stauern und Kohlen arbeitern vereinbart ist; dieser Satz findet sich in dem deutschen Tarif angegeben, während sich dort der Preis für die Löschung, der vom Reeder an die Stauer bezahlt wird, nicht findet. Der Unterschied zwischen^ dem Lohn der Kohlenarbeiter und dem Stauerpreis dient zur Deckung des Beitrags zur Unfallversicherung, zur Bezahlung der Winschleute 1 ), zur Begleichung der Kosten für Geschirr, Tauwerk, Körbe, Schaufeln usw., und schließlich enthält die Differenz der Raten der beiden Tarife noch den Lohn für den Stauervicen und den Unternehmergewinn der Stauerfirma selbst 1 2 ). Tarif für Getreidelöschung. Für den Artikel Getreide besteht nicht wie für Kohlen ein Sondertarif. Die Sätze für Getreidelöschung finden sich im all gemeinen im Stauertarif. Dagegen gibt es einen besonderen Tarif für Löschung durch pneumatische Getreideheber, der 1 ) Arbeiter, welche die Winden bedienen. 2 ) Laut Angaben des Vereins der Importeure englischer Kohlen.