85 nicht die gleiche Bedeutung haben wie für die Schiffe, welche die Staatskais zum Löschen und Laden benutzen 1 ). Einmal kommen die staatlichen Gebührensätze bei den Kaipachtbetrieben im all gemeinen nicht in Anwendung, ferner ist aber auch die Einteilung der verschiedenen Schuppen auf ganz bestimmte Bedürfnisse der einzelnen Linien zugeschnitten. So hat z. B. die Hapag ihre Schuppen eingeteilt in solche, wo lediglich die Löschung der Güter vor sich geht und andere, wo nur das Ladegeschäft erfolgt. Dadurch wird natürlich eine schnellere Abfertigung der Schiffe ermöglicht, und es entfällt auf die einzelnen Fahrzeuge infolge dessen nicht der hohe Gebührensatz, den die Schiffe am Staatskai zahlen müssen, wo Lösch- und Ladeschuppen eins sind. Für solche Reedereibetriebe, die die Stauerei als Geschäftszweig auf genommen haben, wie z. B. die Hapag, haben ebenfalls die Tarife der Stauer keine Bedeutung, sondern nur der Lohntarif für den Stauereibetrieb in Hamburg-Altona, der vom Hafenbetriebsverein aufgestellt worden ist. Bei den Pachtbetrieben tritt eine Aus schaltung des Zwischengewinnes der Stauer und besonders eine bessere Ausnutzung des Personals infolge zweckmäßiger Verteilung oder Konzentration der Stauerarbeiter auf die abzufertigenden Schiffe je nach der Schnelligkeit, die für die Einhaltung der Fahr zeiten notwendig ist, ein. Dadurch wird natürlich ein ökonomischer Betrieb von viel höherer Intensivität erreicht, als er bei besonderen Stauereibetrieben möglich wäre, die mit der Abfertigung der Schiffe der Linie beauftragt würden. Mit den bisher besprochenen Tarifen, die für die Löschung der Schiffsfrachten im Hamburger Hafen Geltung haben und den Abweichungen davon ist die Darstellung der eigentlichen Lösch- nnd Ladekosten erschöpft. Denn die späteren Gebühren usw. treffen nur die Ladung, da das Schiff seine Fracht frei Reeling, d. h. frei Bordwand abzuliefern hat resp. empfängt. Im Strom verkehr ist der Begriff frei Reeling ausgedehnt bis auf frei ins Flußfahrzeug bzw. frei ab Flußfahrzeug. Zu erwähnen wären nur noch die Ausgaben für die »Tallyleute«, die die Kontrolle auf Seiten der Reeder beim Wiegen von Gütern ausüben. Die Preise für diese Kontrolle sind natürlich je nach der Art der Güter ver schieden. So beträgt z. B. der Preis der Kontrolle bei ein kommendem Getreide per Tonne 5 Pfg., bei ausgehenden Stück gütern 12 7 2 Pfg. per Tonne * 2 ). b cf. s. 43 ff. 2 ) Nach Angaben der Reederei von August Bolten, Wm. Millers Nachfolger.