HO Neben diesen Akkordsätzen wird bezahlt: für Arbeit während der ganzen Nacht sowie ganzer Sonn- und Festtage . . Mk. 6,— auf der Unterelbe 5,— während der halben Nacht, sowie halber Sonn- und Festtage 3,— auf der Unterelbe „ 2,50 Überarbeit wird nur nach halben oder ganzen Nächten bezahlt. Für die Zeit von 4 bis 6 Uhr morgens „ 2,60 während der Mittagspause von 12 bis ü/2 Uhr 2 — Wenn bei Akkordarbeiten ein Gang zur Arbeit bestellt ist und innerhalb zweier Stunden nach Ankunft an der Arbeitsstelle, ohne Schuld der Arbeiter, nicht mit der Arbeit begonnen werden kann, dann sollen pro Mann und Stunde 0,60 Mk. vergütet werden. Die Zeit für Zuriggen zählt nicht als Wartezeit. Für Stilliegen soll während der Arbeitszeit, wenn ohne Verschulden der Arbeiter verursacht, und wenn das Stilliegen länger als zwei Stunden dauert, pro Mann und Stunde 0,60 Mk. vergütet werden, und zwar rückwirkend für die ganze Versäumnis. Wind und Wetter ausgeschlossen. Der Zuriggetag kommt bei Getreide nicht in Anrechnung, wenn das Schiff mehr als 300 Tonnen Ladung hat. Als Geschirr- und Fährgeld wird den Getreide-Akkordarbeitern pro Gang und Chance 9,— Mk. bezahlt. Jede übernommene Getreide-Akkordarbeit von 300 Tonnen oder mehr gilt als volle Chance; eine Chance unter 300 Tonnen berechtigt zur Vornotierung für die nächste Chance. Die an Bord befindlichen Gänge löschen das Schiff insoweit gemeinschaftlich, als die einzelnen Gänge, je nachdem sie mit ihrer Luke fertig werden, wenn erforderlich, in einer anderen Luke mit zuriggen. Wird jedoch ein Gang fertig und er hat nicht, sobald zugeriggt ist, sofort Gelegenheit zur Arbeit, so soll die Chance für beendet gelten und der Gang nicht verpflichtet sein, noch länger Zeit an Bord zu warten. Sollte es aber erforderlich sein, daß später wieder ein Gang mehr eingestellt werden muß, dann soll nicht der schon an Bord gewesene Gang hierzu verpflichtet sein, sondern der nächste Shiftgang. Der Stauer ist verpflichtet, die erforderliche Anzahl Trimmer zu stellen.