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        <title>Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe</title>
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            <forname>Augustin</forname>
            <surname>Haase</surname>
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        ﻿Die modernen

Lösch- und Ladeeinrichtungen

und ihre Bedeutung für die

Seesch iff ah rtsbetriebe

Von

Dr. Augustin Haase

|

C,

b

Jena

Verlag von Gustav Fischer

1913

Diese Abhandlung bildet zugleich das zweite Heft des zwölften Bandes der «Ab-

handlungen des staatswissenschaftlichen Seminars zu Jena“, herausgege &gt;en o
        <pb n="2" />
        ﻿Verlag von Gustav Fischer in Jena

Eine Studie über die Elbschiffahrt	f^ e

der Erhebung von SchifFahrtsabgaben. Von Kurt Fischer, Magdeburg. (Samm-
lung nationalökonomischer und statistischer Abhandlungen des staatswissen-
schaftl. Seminars zu Halle a. S. Herausgegeben von Prof. Dr. J. Conrad.
Bd. 58.) 1907.	Preis: 7 Mark 50 Pf.

Hamburger Nachrichten Nr. 101 vom 9. Februar 1908:

Einen wertvollen Beitrag zu der Frage, welche Wirkung die Schiffahrtsabgaben auf
die Schiffahrt auszuüben vermögen, bietet die Abhandlung. Auf Grund eingehenden
Materials, ausführlicher Frachtkostenberechnung und Gegenüberstellung mit den Konkurrenz-
straßen der Elbe sucht der Verfasser die Wirkung der ehemaligen Eibzölle auf die Elbschiff-
fahrt vor Augen zu führen. Er gelangt hierbei zu dem Ergebnis, daß die hohen Eibzölle
die tiefste und ursächlichste Veranlassung der ungünstigen Entwicklung der Elbschiffahrt
von Anfang des neunzehnten Jahrhunderts bis zum Ende der sechziger Jahre gewesen sind.

Emden und der Dortmund-Ems-Kanal, tTgu^Xe^BedSSfft;

Import und Export im niederrheinisch-westfälischen Industriegebiet.
Von Dr. Alfons Krziza. Mit 4 Karten und 1 lithographischen Tafel. (Pro-
bleme der Weltwirtschaft. Schriften des Instituts für Seeverkehr und Welt-
wirtschaft an der Universität Kiel. Herausgegeben von Prof. Dr. Bernhard
Harms. Bd. VIII.) 1912.	Preis: 7 Mark.

Inhalt: Emden während des 19. Jahrhunderts. I. Die hannoversche Zeit
1815—1866.	1. Die Hafen von Emden. 2. Emdens Seeschiffahrt und Handel. —

11. Die preußische Zeit bis 1900. 8. Die Verbesserung des Fahrwassers und des
Emslaufes. 4. Emdens Schiffahrt und Handel. — Emden als Großschiffahrtshafen.
I. Allgemeine Voraussetzungen in technischer und wirtschaftlicher Beziehung.
5. Emdens Stellung zur Seeschiffahrt. 6. Emdens Verhältnis zu seinem Hinterland.
— Tf. Emden als Umschlagshafen. 7. Emdens Schiffsverkehr. 8. Die Güterver-
schiffung nach Emden. 9. Die Güterverschiffung von Emden. 10. Gesamtverkehr
und Rentabilität der neuen Verkehrsanlagen. — III. Emden im internationalen
Wettbewerb. 11. Emden und Holland, insbesondere Rotterdam. 12. Ergebnisse.

Die vorliegende Arbeit stellt an einer Detailstudie die volks- und weltwirt-
schaftlichen Beziehungen einer alten Handelsstadt dar. Naturgemäß mußte hier-
bei der historischen Entwicklung ein gebührender Platz eingeräumt werden, wie
angesichts der engen Verbindung von Technik und Wirtschaft im Hafenbetrieb
auch die wasserbaulichen Verhältnisse eingehender Behandlung bedurften. Die
Arbeit ist daher für die Exportindustrie, die Schiffahrtsinteressenten, die nieder-
rheinisch-westfälische Handelswelt und für Nationalökonomen, die exakten Unter-
suchungen ihr Augenmerk zuwenden, von großer Bedeutung.

Technik und Wirtschaftlichkeit im Schiffahrtsbetriebe.

Von Dr. Walter Laeisz. (Abhandlungen des staatswissenschaftl. Seminars
zu Jena, herausgegeben von Prof. Dr. Pierstorff. Bd. IX, Heft 2.)	1910.

Preis: 3 Mark.

Allgemeine Schiffahrts- Zeitung Nr. 52/53 vom 24./31. Dez. 1910:

Gleichzeitig mit dem ungeahnten Aufschwung der Technik im letzten Jahrhundert
trat eine unerwartete Entwicklung der Volkswirtschaft ein, wie man sie nicht für möglich
gehalten hatte. Zwischen diesen beiden Erscheinungen besteht ein tiefer und inniger
Zusammenhang. Die vorliegende Arbeit dient nun der Aufgabe, auf dem Gebiete des
Schiffbaues und der Schiffahrt diesen Zusammenhang zu untersuchen. Nacheinander be-
handelt der Verfasser die beim Bau des Sehiffsrumpfes, der Maschinen und der Kessel er-
zielten Fortschritte, die Schiffsschrauben und Mittel zur Erhöhung der Geschwindigkeit,
Fortschritte in der Schiffsausrüstung, Spezialisierung der Schiffstypen und die Maßnahmen
zur Erhöhung der Sicherheit. Das Thema ist erschöpfend und allgemein verständlich be-
handelt; das Buch bietet wertvolles Material für alle Interessenten.

Die Entwicklung der deutschen Reederei hnnderteTi/zurB'eSS;

tlung lies Deutschen Iteielies. Von Max Peters, Dr. der Staatswissenschaften.
Erster Band. 1899.	Preis: 4Mark 50 Pf.

Zweiter Band. Von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Begründung des
Deutschen Reiches. 1905.	Preis: 6 Mark.

Der elektrische Schiffszua Ein,e technische und wirtschaftliche Unter-

...	,	y suehung über die Möglichkeit bzw. Zweck-

mäßigkeit einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit auf verkehrsreichen Kanälen.
Von Dr. Ing. Max Schinkel, Regierungs-Bauführer. Mit 7 Kurventafeln. (Mit-
teilungen der Gesellschaft für wirtschaftliche Ausbildung. Neue Folge, Heft 1.)
1906-	Preis: 3 Mark 50 Pf.
        <pb n="3" />
        ﻿Abhandlungen

des

staatswissenschaftlichen Seminars

zu Jena

herausgegeben von

Professor Dr. J. Pierstorff

Zwölfter Band. Zweites Heft:

Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung
für die Seeschiffahrtsbetriebe

von

Dr. Augustin Haase

Jena

Verlag von Gustav Fischer

1913
        <pb n="4" />
        ﻿Die modernen

Lösch- und Ladeeinrichtungen

und ihre Bedeutung für die

Seeschiffahrtsbetriebe

Von

Dr. Augustin Haase

L-

Jena

Verlag von Gustav Fischer

1913
        <pb n="5" />
        ﻿
        <pb n="6" />
        ﻿Vorwort.

Die Anregung zu der vorliegenden Abhandlung verdanke
ich dem Herausgeber dieser Sammlung, meinem verehrten Lehrer,
Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. J. Pierstorff. Meinem Studium ent-
sprechend befasse ich mich in der Arbeit weniger mit der technischen
Seite, betone aber um so mehr allgemein wie speziell in den Zahlen-
beispielen die wirtschaftliche.

Gütige Unterstützungen mit Material, Veröffentlichungen wie
privaten Aufzeichnungen und mündlichen Angaben erhielt ich
namentlich von den Herren Kaidirektor Winter, Direktor Dr. Hager
vom Hafenbetriebsverein, Dr. Stubmann, Syndikus des Vereins Ham-
burger Reeder, Baurat Wendemuth und Herrn Holst von der
Baudeputation, Direktor Klock von der Getreidehebergesellschaft,
ferner von der Reederei Aug. Bolten, Wm. Millers Nfg., von der
Hapag, von der Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffahrtsge-
sellschaft und von der Kohlenhebergesellschaft. Ich spreche den
Genannten auch an dieser Stelle meinen verbindlichsten Dank aus.

Die benutzte Literatur ist in den Fußnoten vorgezeichnet. Sie
bezieht sich fast nur auf technische Einzelheiten.

Dockenhuden, April 1913.

Der Verfasser.
        <pb n="7" />
        ﻿Disposition.

---------------------------------	Seite

Erster Abschnitt.	Die geschichtliche Entwicklung des

Hamburger Hafens und seiner An-
lagen, jetziger Umfang und Frequenz

seiner Anlagen...................... i

Zweiter Abschnitt.	Die Kaianlagen.......................23

Dritter Abschnitt.	Die Hafen- und Kaigebühren .	.	32

Vierter Abschnitt.	Die Lösch- und Ladeeinrichtungen

»im Strom« und ihre Kosten ...	47

Fünfter Abschnitt.	Die Bedeutung der Lösch-und Lade-

einrichtungen für die Seeschiffahrts-
betriebe ...........................72

Sechster Abschnitt.	Ergebnis............................98
        <pb n="8" />
        ﻿Erster Abschnitt

Die geschichtliche Entwicklung des Hamburger Hafens und seiner

Änlagen, jetziger Umfang und Frequenz seiner Anlagen.

Die großartige Entwicklung, die durch die mannigfaltigen
Erfindungen und Errungenschaften des 19. Jahrhunderts auf allen
Gebieten des wirtschaftlichen Lebens bewirkt wurde, hat auch für
den Seeverkehrsweg natürlich eine ganz hervorragende Bedeutung
gewonnen.

Diese Arbeit befaßt sich indes nicht mit der Entwicklung
der Transportmittel des Seeverkehrs selber, sondern lediglich mit
der Entwicklung der Vorrichtungen, mit denen der Umschlag, die
Überladung von Gütern in die Schiffe und umgekehrt bewerk-
stelligt wird, mit anderen Worten, mit den Lösch- und Ladeein-
richtungen in den Häfen.

Ich habe die auf diese Lösch- und Ladeeinrichtungen bezüg-
lichen Verhältnisse in dem bedeutendsten kontinentalen Seehafen,
Hamburg, genau kennen gelernt und glaube, mich im wesent-
lichen auf diesen Hafen beschränken zu können, da Hamburg in
Hinsicht auf die Ausrüstung seines Hafens mit Umschlagsmitteln
mit Recht als vorbildlich gilt. Es würde zu weit führen, wollte
Ich die Gründe näher darlegen, weshalb sich der Seehandel Deutsch-
lands im wesentlichen auf die beiden großen Häfen im Nordwesten,
Hamburg und Bremen, konzentriert hat. Wir müssen diese Kon-
zentration als Faktum hinnehmen. Uns beschäftigen einzig und
allein die Veränderungen, die sowohl durch die gewaltige Ver-
kehrszunahme wie auch durch die Betriebstechnik in den Häfen
geschaffen wurden.

Der Hafen von Hamburg war bis ungefähr zum Jahre 1860
hin nur eine Reede, d. h. es gab keine ausgegrabenen, befestigten
und geschweige mit Kaimauern versehene Hafenbecken. Die
Schiffe ankerten am Ufer oder machten im Strom an den sog.
Dückdalben fest. Diese Dückdalben sind Pfahlgruppen, die in
den Fluß gerammt sind, um feste Ankerplätze zu schaffen. Noch
heute vollzieht sich der überwiegende Teil des Schiffsverkehrs an

Abhandlungen d. staatsw. Seminars z. Jena, Bd. XII, Heft 2.	1

Haase, Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen usw.
        <pb n="9" />
        ﻿2

diesen — natürlich der gewachsenen Schiffsgröße entsprechend
verstärkten — Dückdalben1).

»Das Normalschiff der dreißiger Jahre war zweihundert, selten
dreihundert Registertonnen groß«* 2). Noch 1860 betrug die Durch-
schnittsgröße der angekommenen Seeschiffe 188,1 Registertonnen.
Die Schiffe, die den Hamburger Hafen aufsuchten, waren meist
Segelschiffe. Das zeigt folgende Tabelle:

Tabelle 1.

Angekommene Seeschiffe (mit und ohne Ladung3).

Jahr	Zahl	(Dampfer)	Registertonnen
1825	2432	(12)	201 350
1830	2777	(84)	251 773
1835	253°	(259)	235 768
1840	2937	(335)	336 647
1845	399°	(294)	438 318
1850	4094	(530)	547 947
1855	4593	(787)	695 254
1860	5029	(1161)	946 154
1865	5186	(1539)	1 223 403
1870	4144	(1910)	1 389 789

Belangreiche technische Hilfsmittel für schnelles Löschen und
Laden der Schiffe gab es vor Mitte des vorigen Jahrhunderts nicht.
Am Ufer waren wohl ein paar unbeholfene Handkräne vorhanden,
aber der ganze Verkehr vollzog sich doch im Strome.

Das Beladen und Entladen der Schiffe4) geschah durch die
eigene Mannschaft. Die Leute wurden also nicht wie jetzt sofort
nach Ankunft abgelohnt, sondern verpflichteten sich für mehrere
Reisen auf demselben Schiffe. Die Arbeit an Bord wurde in derselben
unbeholfenen Weise getätigt, wie alles übrige. Unter fröhlichem Ge-
sang wurde die oft schwere Lösch- und Ladearbeit vollführt, und
noch mancher alte Hamburger wird sich dieses lustigen Treibens
im Hafen erinnern. Irgendwelche andere mechanische Hilfe als die
eines Flaschenzuges kam nicht zur Anwendung. Von Winden mit
Übersetzung, Kränen und Dampfwinden war noch keine Rede.
Alles was jetzt durch mechanische Kräfte geschafft wird, mußte

*) Dückdalben oder Duc d’alben; die Benennung soll von dem Herzog von Alba
herrühren, der im Kriege Spaniens gegen die Niederlande Pfahlgruppen im Strome zum
ersten Male zum Festmachen der Schiffe benutzte.

s) Nach Sloman in der Hamburger Börsenhalle, September 1890, cit. bei Fitger,
Titel Anm. 2, S. 3.

8) Hamburgs Handel und Schiffahrt 1910, Tab. 21, Auszug.

4) Ich folge hier Sloman, Hamburger Börsenhalle, September 1890.
        <pb n="10" />
        ﻿damals durch Menschenkraft verrichtet werden. Wie langsam die
Arbeit infolgedessen von statten ging, kann man sich denken. Die
damalige Usanz, die den Ladungsinteressenten 14 Tage Frist gab
zur Abnahme der Ladung und unter welcher wir in späteren Jahren
noch hart zu leiden gehabt haben, war den derzeitigen Leistungen
der Schiffe vollständig angemessen. Ein bedeutender Importartikel
war Zucker aus Brasilien, der in unhandbar großen Kisten von
1600—2000 Pfd. verpackt wurde; natürlich war es für die damaligen
Verhältnisse keine leichte Arbeit, diese großen Frachtstücke über
Bord zu setzen*), und konnte überhaupt nur mit Hilfe eines zweiten
Takels an Raa vollführt werden. So unpraktisch die ganze Hand-
habung auch war, sie hatte doch etwas Gemütliches und Fröh-
liches; es war nicht wie jetzt die »Nurarbeit« einer großen Fabrik.

Die wirkliche Veränderung aller dieser Zustände traf mit
dem Zeitpunkte zusammen, wo das Eisen für die vielen Zwecke
der Schiffahrt anfing, das weichere Material, wie Holz und Hanf
zu verdrängen. Die platzraubenden hänfenen Ankertaue wurden
durch Ankerketten ersetzt; große Erleichterung schufen die Patent-
ankerwinden von Pow und Fawkus, die das bisherige Aufwinden
der schweren Anker mit der Hand beseitigten und dadurch eine
bedeutende Zahl menschlicher Arbeitskräfte freimachten. An die
Stelle der hölzernen Schiffspumpen traten eiserne. Alles dies
machte eine Vergrößerung der Schiffe möglich.

»In dieser Zeit (1857) wuchs das Segelschiff ununterbrochen.
Vor zu großen Schiffen allerdings empfanden Reeder und Kapi-
täne eine starke Scheu. Denn bei der Geringfügigkeit der zu
verladenden Warenmengen wollte niemand der erste sein, der
einem großen Schiff Ladung anvertraute. Man fürchtete, es könne
lange Zeit, Monate lang liegen bleiben, ehe es volle Ladung habe
und segeln könne. Allmählich nahm das zu transportierende
Güterquantum stark zu, und jetzt ist kein Schiff zu groß, wenn es
uur in der richtigen Fahrt ist«2). Solange die Schiffe noch ver-
hältnismäßig kleine Segler waren, die den Kaufmannshäusern ge-
hörten und in unregelmäßiger Fahrt verkehrten, kam es weniger
auf die Dauer der Lösch- und Ladezeit an. Als jedoch die Schiffs-

1)	In die seit alter Zeit und noch heute üblichen sogen. Schuten (flache offene
£ ahrzeuge) oder Kähne (flache gedeckte Fahrzeuge), Fahrzeuge, die durch einen oder
zwei Mann Bedienung durch Stoßen fortbewegt wurden und dabei Ebbe und Flut

ausnutzten.

2)	Fitger: Die wirtschaftliche und technische Entwicklung der Seeschiffahrt
von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart. Leipzig 1902. (Schriften
des Vereins für Sozialpolitik, Bd. CIII.)

1*
        <pb n="11" />
        ﻿räume und damit das investierte Kapital, besonders bei den Dampfern,
erheblich stiegen und als die regelmäßigen Linien eingerichtet
wurden, da erlangte die Lösch- und Ladezeit eine immer wachsende
Bedeutung. Die erste regelmäßige Segelpaketfahrt zwischen Bremen
und den Vereinigten Staaten wurde 1826 eingerichtet. 1828 eine
solche zwischen Hamburg und den Vereinigten Staaten; letztere
dauerte jedoch nur bis 1830. Im Jahre 1845 schrieb das ameri-
kanische Postamt eine Postdampferverbindung mit dem europäi-
schen Kontinent aus, die Bremen erhielt; sie wurde im Jahre 1847
mit zwei Dampfern eröffnet, wurde jedoch schon 1853 wegen der
mangelnden Rentabilität wieder aufgehoben. 1848 wurde der Be-
trieb der Hamburg-Amerikanischen Paketfahrt-Aktiengesellschaftr)
eröffnet und zwar nur mit Seglern; erst von 1856 an begann der
Dampfschiffahrtsverkehr dieser Reedereigesellschaft. 1857 wurde
der Norddeutsche Lloyd gegründet, die erste transatlantische Dampfer-
gesellschaft unter Bremer Flagge. So entstanden um die Mitte
des 19. Jahrhunderts allmählich die großen Überseelinien, besonders
die Dampferlinien.

Es ist bezeichnend, daß alle diese Linien nach Nordamerika,
hauptsächlich nach New York gingen. Der Schwerpunkt lag
damals in der Auswandererbeförderung, die sich über Bremen
und Hamburg vollzog, denn die Güterbeförderung war noch zu
unbedeutend, um eine Rentabilität der Unternehmungen, besonders
der regelmäßigen Dampferlinien zu gewährleisten. Selbst die
Auswandererbeförderung mit Segelschiffen erhielt sich noch bis
in die siebziger Jahre hinein. Dann erst war die technische Ver-
vollkommnung der Dampfer soweit vorgeschritten, daß sie mit
den Segelschiffen auch in der reinen Frachtfahrt konkurrieren
konnten. Durch die nach und nach erreichte Verminderung des
Kohlenverbrauchs konnte an Kohlenraum sehr gespart werden,
wodurch eine Vergrößerung des Laderaums möglich war, ohne
die Abmessungen der Schiffe irgendwie zu ändern. Als zweites
schwerwiegendes Moment, das den Dampfer gegenüber dem
Segelschiffe konkurrenzfähig machte, kam die ständig erhöhte
Schnelligkeit in Betracht, wodurch die Zahl der Reisen des
einzelnen Schiffes vermehrt und die Güterfrachten ermäßigt werden
konnten. In diesem Konkurrenzkampf zwischen Seglern und
Dampfern spielt der Lösch- und Ladebetrieb eine ständig wach-
sende Rolle.

') Hamburg-Amerikanische Paketfahrt-Aktiengesellschaft oder Hamburg-Amerika-
Linie abgekürzt H. A. P. A. G. oder H. A. L.

I
        <pb n="12" />
        ﻿5

»Noch am Schluß des neunzehnten Jahrhunderts kämpft das
große Segelschiff auf weiten Reisen (z. B. Reis von Hinterindien,
% Salpeter von Iquique, Weizen von San Francisco, Petroleum in
Blechkisten von New York nach Ost-Asien, Kohlen von England
nach vielen entlegenen Häfen) nicht ohne Erfolg mit dem
Dampfer1).« Der große Vorteil des Seglers lag und liegt in den
verhältnismäßig niedrigen Baukosten, die eine angemessene Ver-
zinsung des investierten Kapitals leichter ermöglichen lassen und
daneben in den gegenüber dem Dampfer außerordentlich billigen
Betriebs- und Unterhaltungskosten. Beides ermöglicht eine niedrige
Kalkulation bei den Tarifen. Seine Hauptmängel sind langsamere
Fahrt, Abhängigkeit von Wind und Wetter und damit Unregel-
mäßigkeiten der Ankunft, die eine Verfrachtung sehr hochwertiger
Güter und einer durch lange Frachtdauer eintretenden Entwertung
ausgesetzter Güter nicht angebracht erscheinen lassen. Durch die
Unregelmäßigkeit der Ankunft wird die telegraphische Beschaffung
von neuer Ladung bei Ankunft oft illusorisch, und der Segler ist
sehr häufig gezwungen, in Ballast weiter fahren oder lange warten
zu müssen. Der Telegraph kommt mehr dem auf den Tag genau
ankommenden Dampfer zugute als dem Segler. Zu einer Ver-
billigung der Dampferfrachten in den letzten Jahrzehnten des
neunzehnten Jahrhunderts trug ferner bei die Spezialisierung der
Dampfer in Passagierdampfer, in Passagier- und Frachtdampfer
und in reine Frachtdampfer. Diese letzteren sind lediglich ihrem
Zweck entsprechend gebaut unter Fortlassung jeglicher Art von
kostspieligen und raumraubenden Wohneinrichtungen. Und bei
den eigentlichen Frachtdampfern geht die Spezialisierung noch
weiter in Kohlen-, Erz-, Petroleumdampfer usw. Die Ver-
schiedenartigkeit der Güter mußte natürlich auch auf die Ent-
wickelung der Lösch- und Lademethoden bestimmend einwirken.

Die Entwicklung der Lösch- und Ladeeinrichtungen bis zu ihrer

jetzigen Gestaltung.

Die Entwicklung der Lösch- und Ladeeinrichtungen eines
Hafens richtet sich ihrer Art nach in erster Linie nach den Ver-
kehrswegen, die den Hafen mit seinem Hinterland verbinden.

Hamburg mit dem weit ins Binnenland reichenden schiff-
baren Elbstrom wird wegen der großen Billigkeit des Wasser-

J) Fitger a. a. O. S. 39.
        <pb n="13" />
        ﻿transports einen beträchtlichen Schiffsverkehr flußaufwärts unter-
halten. Der im Hafen erfolgende Umschlag der durch Seeschiffe
angebrachten Güter »im Strom« selber, d. h. die Überladung vom
Seeschiff ins Flußschiff und umgekehrt, erscheint als das Natürliche.
So finden wir denn, daß sich auch heute noch der überwiegende
Teil des Umschlags »im Strom« abspielt. Der beschleunigte, aber
teure Güterverkehr an den Kais beträgt ungefähr ein Drittel des
gesamten Umschlags im Hamburger Hafen. Der Kaibetrieb selber
zerfällt in drei Arten, nämlich in den weitaus überwiegenden Um-
schlagsbetrieb, der sich an den mit Kränen und Schuppen aus-
gerüsteten Kaistrecken abwickelt, ferner in den sog. Freiladever-
kehr; d. h. der Kai ist wohl mit Kränen usw. zur direkten Über-
ladung vom Schiff in die Eisenbahn und umgekehrt versehen,
aber es sind keine Schuppen zur vorläufigen Lagerung vorhanden.
Schließlich besteht noch ein verhältnismäßig geringer Verkehr an
den Standorten der Schwerlastkräne; auch dort gibt es keine
Schuppen zur Lagerung.

Die gesamten Anlagen, die durchweg vom Staat gebaut worden
sind, befinden sich auch zum großen Teil in Staatsverwaltung,
während der übrige Teil an einige große Reedereien verpachtet ist.

Auf die Entwicklung der Kais gehe ich nun im folgen-
den ein.

Früher löschten und luden, wie schon erwähnt, die Schiffe
»im Strom« mit Hilfe von Schiffswinden in die Schuten. 1866
wurden in Hamburg zum ersten Male die landfesten Kais in Be-
nutzung genommen, jene anfangs aus Holz erbauten, später massiven
Ufermauern. Ihr Zweck geht dahin, das Lösch- und Ladege-
schäft durch unmittelbare Verbindung des Schiffes mit dem Lande
zu erleichtern und zu beschleunigen. 1866 wurde nach Aushebung
des ersten Hafenbeckens — des Sandtorhafens — — der erste
Kai — der Sandtorkai — — dem Betriebe übergeben. Er hatte
eine Länge von 1020 m. Die Errichtung dieses Kais war wirt-
schaftlich um so wichtiger, als man zu dieser Zeit schon Kräne
mit Dampfbetrieb kannte1). Die Dampfkräne, die 1860 zuerst
aufkamen, bürgerten sich nur sehr langsam ein, solange man noch

*) Einer der ersten überhaupt aufgestellten Kräne datiert aus dem Jahre 15 54 und be-
findet sich in Andernach am Rhein. Er wird noch jetzt durch ein Tretrad betrieben und
hat eine Tragfähigkeit von 2000 kg bei 6 m Ausladung. 1820 wurde der erste guß-
eiserne Kran in Hamburg aufgestellt, der bei 4,75 m Ausladung eine Tragfähigkeit von
375° kg aufwies. Bei diesem Kran leisteten zwei Mann dieselbe Arbeit wie sechs Mann
an dem hölzernen Kran zu Andernach.
        <pb n="14" />
        ﻿7

darauf angewiesen war, sie von einer Zentralstation aus zu speisen.
Als man aber erst leistungsfähige Dampfkessel von kleinen Ab-
messungen zur Verfügung hatte, ging man zur Konstruktion von
fahrbaren Dampfkränen über, um auf diese Weise das »Ver-
holen« der Schiffe zu vermeiden und die teuren Kaimauern besser
ausnutzen zu können. Die Form der Kräne, die anfangs mehr
für den Umschlagsverkehr am Lande eingerichtet waren, paßte
sich dem Kaibetrieb bald an. Alle diese Kräne wurden lediglich
als Schwerlastkräne benutzt, während die leichten Lasten stets
durch Menschenkraft getragen, geschleift oder gekarrt wurden.
Als mit der Größe der Dampfer einmal die Abmessungen der
Laderäume stiegen und ferner die größere Investition von Kapital
in den Dampfern eine größere Rücksichtnahme auf die Verzinsung
erheischte, da gewann auch die schnellere Löschung leichterer
Massen Bedeutung und es galt, für diese Art von Gütern brauch-
bare Kräne zu schaffen. Es mußten also Kräne konstruiert werden,
die i —1,5 Tonnen mit ungefähr einem Meter Hubgeschwindigkeit
und zwei Meter Schwenkgeschwindigkeit in der Sekunde leisteten.
Diese Kräne wiesen im Maximum io—12 m Ausladung, 15 m
Auslegerhöhe und 20 m Hubhöhe auf. Eine weitere Forderung
an die Kräne war die stete Betriebsbereitschaft, um sofort mit
Löschen beginnen zu können. Diese Bedingungen wurden gerade
bei den Dampfkränen am wenigsten erfüllt, weil hier ein Unter-
dampfsetzen der Kessel immerhin 1—2 Stunden erforderte. Auch
war der Dampfbetrieb gerade mit Rücksicht auf die größtmögliche
Zeitersparnis zu kompliziert, denn oft mußte man nachhelfen, damit
die Kräne überhaupt funktionierten, und außerdem mußten die
Kranschwenkungen stets mit Hand- und Zugseilen ausgeführt
werden. Die Firma Armstrong stellte im Jahre 1846 in New-
Castle-on-Tyne den ersten hydraulischen Kran nach dem
b laschenzugsystem auf, der sowohl für Hubwerk als auch für
Drehwerk eingerichtet war. Solche Kräne gelangten später auch
ln Hamburg zur Aufstellung. Aber die Mindestspurweite dieser
fahrbaren Kräne mußte 2,5 m betragen, und dadurch ging dieser
ganze Platz am Kai für den Verkehr von Rollfuhrwerk und später
von Eisenbahnen verloren. Deshalb ging man in der Folgezeit
zu sog. Portalkränen über, Kräne, die auf einem hohen fahrbaren
Gerüst stehen, unter dem Wagen und Eisenbahnzüge bequem hin-
durchfahren können. Der erste Portalkran wurde in Bremen im
Jahre 1887 aufgestellt. Trotz der verschiedenen Vorteile der
hydraulischen Kräne kam man doch von ihrem Gebrauch wieder
        <pb n="15" />
        ﻿mehr ab und kehrte zum Dampf zurück, als es im Jahre 1877 durch
die Tätigkeit der Eisbrecher gelang, von nun ab den Hafenbetrieb
das ganze Jahr hindurch offen zu erhalten, was einen sehr wesent-
lichen Vorteil für die Ausnutzung des in den Schiffen investierten
Kapitals bedeutete. Und gerade infolge der Ausdehnung des
Hafenbetriebes auch auf die Frostperioden konnten die hydrau-
lischen Kräne den gesteigerten Ansprüchen nicht mehr genügen.
Man mußte vielfach mit einem Einfrieren der Druckwasserleitung
rechnen und deshalb ging man zu einem der Bauart der hydrau-
lischen Kräne nachgebildeten Dampfkran über, den der Engländer
Brown schon im Jahre 1866 geschaffen hatte. Freilich läßt die
Wirtschaftlichkeit dieser Kräne zu wünschen übrig, einmal, weil die
Anschaffungskosten mit 15 bis 16000 Mark höher sind als die
eines hydraulichen Krans, der nur 7000 bis 8000 Mark kostet,
und dann stellt sich der Dampfkran auch im Betrieb wesentlich
teurer. Allein diese Nachteile wogen gegenüber dem Vorteil
schneller Betriebsbereitschaft nicht schwer genug, als daß man
nicht fast allgemein in Hamburg zu den Brownschen Kränen
überging. Natürlich behielt man dort, wo ein Einfrieren der Druck-
leitung nicht zu befürchten war, wie in London z. B., die alten
hydraulischen Kräne als die ökonomischeren bei.

Bis zum Jahre 1888 — dem Jahre des Anschlusses Hamburgs
an das deutsche Zollgebiet — zeigt die Entwicklung des Hamburger
Hafens, insbesondere der Lösch- und Ladeeinrichtungen folgendes
Bild: 1866 wird der Sandtorhafen eröffnet mit einer Wasserfläche
von 9,7 ha1), einer Höhenlage von 2,3 m der Sohle unter H. N.1 2)
und 1020 m Kaimauer (Sandtorkai). Bis 1870 waren 19 Dampf-
kräne und 8 Handkräne vorhanden. Der Preis eines einfachen
solchen Dampfkrans betrug ungefähr 7800 Mk. 1872 Eröffnung
des Schiffbauerhafens und des Grasbrookhafens mit 1,2 resp. 6,6 ha
Wasserfläche und einer Tiefe von 2,5 m unter H. N. Bis 1872
wurden vom Sandtorhafen der Kaiserkai (890 m) und Kaiserhöft
(335 rn), vom Grasbrookhafen der Dalmannkai (700 m) ausgebaut.
Die Ufer des 1876 eröffneten Petroleumhafens lagen in Böschung.
1877 wurde der Hübenerkai am Grasbrookhafen vollendet, und
damit standen nunmehr im ganzen 77 Dampfkräne und 38 Hand-
kräne zur Verfügung. 1879 erfolgte die Eröffnung des Strandkais

1)	Die Angaben über Wasserfläche, Tiefe, Kaimauer usw. sind der Hamburger
Hafenstatistik 1910 von Bubendey entnommen.

2)	H. N. (Hamburger Null) liegt 3,538 m unter N. N. (Normal Null).
        <pb n="16" />
        ﻿9

(530 m), des Strandhafens mit 3,4 ha Wasserfläche und einer Tiefe
vnn 2,5 m unter H. N. 1882 wurde ein feststehender 15 Tonnen-
Dampfkran am Kaiserkai aufgestellt. Im Jahre 1884 waren im
ganzen 105 Dampfkräne und 47 Handkräne vorhanden, 1887 wurde
der Baakenhafeh eröffnet; 1888 geschah die Aufstellung eines
feststehenden 150 Tonnen-Dampfkrans am Kranhöft1).

Bis zum Zollanschluß hatten die Hamburger Hafenanlagen
den dargestellten Umfang erreicht. Hierbei habe ich die Bauten,
die infolge eben dieses Zollanschlusses ausgeführt wurden, nicht
erwähnt, da sie ja in ihrer Wirkung erst später in die Erscheinung
treten.

An dieser Stelle möchte ich gleich auf einen wichtigen Vorteil
Hamburgs gegenüber London hinweisen, was die Anlage der Häfen
und Kais betrifft. Während in Hamburg der Unterschied zwischen
den Gezeiten im Mittel 1,9 m beträgt, ist er in London 6 m groß.
Bei London ist infolge dieses Gezeitunterschiedes die Einrichtung
von geschlossenen, sogenannten Dockhäfen* 2) geboten, um den
Höhenunterschied zwischen Kai und Schiff nicht hinderlich werden
zu lassen. Hamburgs offene Hafenbecken lassen dagegen einen
ständig ungehinderten Schiffsverkehr zu.

Ein zweiter Vorteil des Hamburger Hafens vor dem Londoner
hängt mit der praktischen Lösung der Zollerhebung in den Häfen
zusammen.

Hamburg konnte sich auf die Dauer nicht von dem deutschen
Zollverein ausschließen. Durch seine Einbeziehung in das Zoll-
gebiet ist eine Politik vermieden worden, die den Warenverkehr
des reichen Hinterlandes etwa durch Tarif maßnahm en nach preußi-
schen Häfen wie Emden oder Stettin geleitet hätte. Zugleich
gelang es aber Hamburg, den für ihn außerordentlich wichtigen
Durchfuhrhandel voll für sich zu erhalten, nämlich durch die Re-
servierung eines Teiles des Hafens, des Freihafens, als nicht dem
deutschen Zollverein an gehörendes Gebiet. Die Verzollung der
hier anlangenden Güter tritt in der Regel erst dann ein, wenn
die Ware definitiv ins Inland geht, d. h. wenn sie die Grenze des
Freigebietes überschreitet. Infolge der großen Bedeutung, die ein

*) Die Zahlen über die Kräne habe ich gelegentlichen Bemerkungen der Jahres-
berichte der Verwaltungsbehörden zu Hamburg aus den betreffenden Jahren entnommen.

2) Sollte ursprünglich auch in Hamburg angewandt werden, aber Verdienst des
damaligen Wasserbaudirektors Dalmann, daß die englische Einrichtung nicht glatt ohne
Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse übernommen wurde. Die offenen Hafenbecken
bilden heute eine Stärke Hamburgs.
        <pb n="17" />
        ﻿IO

solches zollexemtes Gebiet für den gesamten Handel hat, ist man
neuerdings in Deutschland dazu übergegangen, auch in anderen
Hafenstädten wie in Hamburg und Bremen derartige Freihäfen,
Freigebiete oder Freibezirke zu schaffen. Die enormen Vorteile
des Freihafens von Hamburg gegenüber den Häfen anderer Länder,
die gleich beim Eingang der Ware ins Land Zölle erheben, zeigen
sich beim Lösch- und Ladegeschäft. In Hamburg geschieht dies
ohne Aufsicht irgendeines Zollbeamten; nicht so in Frankreich
mit seinen hohen Einfuhrzöllen oder auch im freihändlerischen
England. »Sogar hier (in England) ist, da ja einige Waren zoll-
pflichtig sind, das ganze Löschgeschäft an die Gegenwart eines
Zollbeamten geknüpft, und diese wird nur während der regel-
mäßigen Geschäftsstunden gewährt. Am hellsten Sommerabend
und vollends nachts ruht die Tätigkeit im Hafen vollständig. Und
was das an Spesen bedeutet, kann man an der einen Zahl ermessen:
die Kosten eines ruhenden Güterdampfers mittlerer Größe schätzt
man auf täglich 2000 bis 4000 Mk.

Jedermann weiß ja auch, wie großes Gewicht heutzutage auf
raschesten Güterumschlag gelegt wird, wie wertvoll es daher ist,
im Ein- und Ausladen der Güter nicht behindert zu sein. Un-
zweifelhaft, daß unsere deutschen Häfen, daß insbesondere Ham-
burg gerade in ihren Freihafen- und Freibezirkseinrichtungen eine
kräftige Stütze für ihr Bestreben gefunden haben, dem alten Um-
ladungsplatze London den Rang abzulaufen«1).

War die Entwicklung des Hamburger Hafenverkehrs bis
zum Zollanschluß hin schon beträchtlich, so nahm sie seit dem
Anschluß infolge seiner großen Vorteile einen so bedeutenden
Aufschwung, daß das Anwachsen des Verkehrs im Hamburger
Hafen unverhältnismäßig größer war als die Zunahme des Welt-
verkehrs.

Den enormen Umfang, den die Hamburger Hafenanlagen
heute erreicht haben, illustrieren einige Tabellen, die detaillierte
Angaben bringen über die Größe der Häfen, über ausgebaute
Uferstrecken, über Liegeplätze für Seeschiffe an Dückdalben, über
Lagerräume und schließlich über Hafenbahngleise.

Im Anschluß an die statistischen Übersichten werde ich dann
durch zahlenmäßige Vergleiche das mächtige Anwachsen der Ham-
burger Hafenanlagen zeigen* 2):

*) Wiedenfeld, Hamburg als Welthafen. Dresden 1906, S. 23ff.

2) Die folgenden Tabellen sind der Hamburger Hafenstatistik von Bubendey,
Hamburg 1910, entnommen.
        <pb n="18" />
        ﻿Tabelle 2.

Freihafen. Gesamtfläche 1090 ha.
A. Wasserflächen 554,8 ha.

a)

Seeschifftiefe

ha

b)

Flußschifftiefe

ha

Zusammen

I. Häfen......................

II. Kanäle und Seitenarme .	.

IH. Freie Elbe und Hafenzugänge

Zusammen j	,

Im einzelnen stellt sich die Entwicklung der Häfen mit See-
schifftiefe (Rubr. Ia der vorstehenden Tab.) folgendermaßen dar:

254,6

12,8

119,1

386,5

132,1

36,2

168,3

386,7

49.°

1x9,1

554.8

Tabelle 3.

Häfen mit Seeschifftiefe. (Ia).

	fahr der Inbetrieb- nahme	Höhenlage der Sohle in m  H. N.	Fläd  im  einzelnen  ha	ie  zu-  sammen  ha
Auf dem rechten Elbufer				
Zollausländ. Niederhafen .	■	—	— 3.°		
Sandtorhafen			1866	— 2,3	9*7	
Schiffbauerhafen .	.	. *	■	1872	— 2,5	1,2  6,6	
Grasbrookhafen		1872	— 2,5		
Strandhafen		1879	— 2,5	3&gt;4	
Magdeburgerhafen ....	1888	— 4,0	l*S  17,8	
Baakenhafen ......	1887	— 2,6 bis — 4,0		49.9
Kirchenpauerhafen ....	1891	— 2,0 bis — 4,0		
Auf dem linken Elbufer			34.6	
Segelschiffhafen		1888	— 3,7 bis — 4,0		
Hansahafen		1893	— 3.7 bis — 4.°	36,5	
Indiahafen		1893	— 3,7 bis — 4,0	11,0	
Petroleumhafen (f. Seeschiff.) .	1876	— 3.°	8,2	
Grenzkanal	(f. Seeschiff.) .	1909	— 3.°	7,°  5,6	
Werfthafen (Blohm &amp; Voß)	1902	— 5,0 bis — 6,0		
Vorhafen		1902	— 5.°	20.5  23.6	
Kuhwärderhafen		1902	— 4,0		
Kaiser Wilhelmhafen .	.	.	1903	— 5.°	23.3	
Ellerholzhafen ff. Seeschiff.) .	1903	— 3,0 bis — 5.°	10,0	
Werfthafen (Vulkan) .	.	.	1908	— 5.°	3.7	204,7
Roßhafen		1908	— 5.°	13.9	

—	I	1	______________

Gesamtfläche der Häfen mit Seeschifftiefe |	254,6

Die Länge der Uferstrecken, die die in Tabelle 2 aufge-
führten Wasserflächen begrenzen, ferner wie sich diese Ufer-
        <pb n="19" />
        ﻿strecken nach ihrem Ausbau (Böschung oder Kai) und ihrer Aus-
rüstung mit Lösch- und Ladeeinrichtungen gliedern, zeigt Tabelle 4.

Tabelle 4.

B. Uferstrecken. 66625 m.

		a) Seeschifftiefe			b) Flußschifftiefe				
	mit		ohne		mit		ohne		Zu-
	Kaimauer		Kaimauer		Kaimauer		Kaimauer		sam-
	mit	ohne	mit	ohne	mit	ohne	mit	ohne	men
		Einrichtungen zum			Löschen und Laden				
	m	m	m	m	m	m	m	m	m
I. An Häfen	20885	3350	1645	1930	355	225	3340	11670	43000
II. An Kanälen u.									
Seitenarmen	345	70	1965	—	2455	1910	10915	575	18235
ni. An der freien									
Elbe und den Hafenzugängen	965	1005	1740	1280	—	—	—	—	4990
Zusammen  m	22195	4425.	.5350	3210	2810	2135.	14255	12245]	66625
	26620		o'l  y'o  00		4945		26 500		
	35180				31445				

Die detaillierten Angaben über die Uferstrecken an Häfen
mit Seeschifftiefe, mit und ohne Kaimauer, jedoch mit Einrich-
tungen zum Löschen und Laden (Tabelle 4, Ia, 1. und 3. Spalte)
enthält folgende Übersicht:

Tabelle 5.

Uferstrecken an Häfen mit Seeschifftiefe mit Lösch- und
Ladeeinrichtungen.

	Jahr der	Kaimauer		
	Inbetrieb-	mit	ohne	Zusammen
	nähme	m	m	m
Auf dem rechten Elbufer:				
Sandtorkai		1866	1020		
Kaiserkai		1872	890		
Kaiserhöft		1872	335		
Dalmannkai		1872	700		
Hübenerkai		1877	640		
Strandkai		1879	530		
Magdeburger Hafen:				
Vor dem Fruchtschuppen A . . .	1897	ns		
Westseite (südJ. d. Baakenbrückej	—	200		
Versmannkai		1888/89	1385		
Petersenkai . . .	1891	1240		
Kirchenpauerkai		1892	1145		8180
        <pb n="20" />
        ﻿13

	Jahr der Inbetrieb- nahme	Kain  mit  in	lauer  ohne  m	Zusammen  m
Übertrag:				8180
Auf dem linken Elbufer:				
Asiakai		1890	1200		
Segelschiffkai		1889	235		
Amerikakai		1888	1495		
O’swaldkai		1893	1620		
Lübeckerufer		1906	—	145	
Bremerufer		—	575		
Hansahöft		1899	280		
Australiakai		1893	655		
Indiakai		1893	120		
	1893	955		
Petroleumhafen (für Seeschiffe) . . .	1876	—	910	
Grenzkanal (für Seeschiffe)		1909	—	590	
"Werfthafen (Blohm &amp; Voß)....	1902	475		
Grevenhofufer		1907	655		
Mittelufer		1908	125		
Kaiser Wilhelmhöft		1903	200		
Auguste Victoria-Kai		1903	IO9O		
Reiherkai		I9°3	180		
Kronprinzkai		1903	915		
Mönckebergkai		i9°3	920		
Kohlenkai				i9°3	355		
Vulkankai. .	....	1908	655		
		12705	1645	14350

Insgesamt m: 22530

Die Verteilung der in Tabelle 4, Ia, 2. und 4. Spalte auf-
gezeichneten Uferstrecken an Häfen mit Seeschifftiefe, mit und
ohne Kaimauer, jedoch ohne Lösch- und Ladeeinrichtungen, zeigt
Tabelle 6.

Tabelle 6.

Uferstrecken an Häfen mit Seeschifftiefe ohne Lösch-
und Ladeeinrichtungen.

	Kaim  mit  m	auer  ohne  m	Zusammen  m
Auf dem rechten Elbufer:			
Sandtorhafen bei der Brooktorschleuse. .	25		
Baakenhafen „	,, Baakenschleuse . .	35	95	
Petersenkai . .	7°		
Zusammen:	130	95	225
        <pb n="21" />
        ﻿14

	Kaim  mit  m	auer  ohne  m	Zusammen  m
Übertrag:	130	95	225
Auf dem linken Elbufer:			
Hansahafen, am Amerikahöft		85		
„	„ Lübeckerufer			385	
Petroleumhafen, östl. Ufer (für Seeschiffe)		165	
Grenzkanal (für Seeschiffe)			455	
Werfthafen (Blohm &amp; Voß)			225	
Steinwärderufer		I HO		
Grevenhofufer		365		
Ellerholzhöft		170		
Roßkai		550		
Roßdamm			240	
Werfthafen (Vulkan)		305	210	
An Landestellen		635	155	
Zusammen:	3220	1835	5055
Ohne L. u. L. Einr. insgesamt .... Mit „ „ „ „ (Tab. 5) insgesamt Demnach Tab. 4 Ia Spalte 1—4 ....	3350  20885  24235	1930  1645  3575	5280  22530  27810

In der nächsten Tabelle wird die Verteilung der Liegeplätze für
Seeschiffe »im Strom«, an den sogenannten Dückdalben, dargetan.

Tabelle 7.

Liegeplätze für Seeschiffe an Dückdalben.

	Länge  im einzelnen  m	Zusammen  m
Auf dem rechten Elbufer		
Zollausländischer Niederhafen .	.	5 °°	
Schiffbauerhafen		370	
Strandhafen		1220	
Baakenhafen		900	
Kirchenpauerhafen		1970	4 960
Auf dem linken Elbufer		
Segelschiffhafen		39°°	
Hansahafen		35oo	
Indiahafen		630	
Petroleumhafen		1250	
Kuhwärderhafen		75°	
Kaiser Wilhelmhafen		1050	
Ellerholzhafen		1400	
Roßhafen		ii75	
	45°	i4105
Insgesamt m		19 065
        <pb n="22" />
        ﻿15

An überdachten Lagerräumen, d. h. sowohl an Kaischuppen
— wo eine vorübergehende Güterlagerung stattfindet — wie auch
an Speichern — die zur längeren Lagerung von Waren dienen —
hatte der Hamburger Freihafen im Jahre 1910 folgende aufzu-
weisen.

Tabelle 8.

Überdachte Lagerräume.

I. Kaischuppen		II. Speicher		
Länge  m	Überdachter  Lagerraum  qm	a) Kaispeicher  qm	b) Speicher der Frei- hafen Lagerhausges. qm	Zusammen  qm
13 794	464 447	40 990	463 128	504 n8

►

Verteilung, Alter und Größe der Kaischuppen gehen
aus den Angaben der folgenden Tabelle hervor.

Tabelle 9 a.

Rechtselbische Kaischuppen.

		Jahr der Inbetrieb- nahme	No. der Schuppen	Breite  m	Länge  m	Überdachter  Lagerraum  qm
Sandtorkai			1866—75	0— 7	14,8—18,5	902	13 748
Kaiserkai .		1872	8—12	22,2	666	14 474
Lalmannkai .		1872—76	13—J5	22,2	645	14 339
Hübenerkai .		OO  1  00	16—18	25.7	5i6	14 565
Strandkai .		1879—84	19	21	25,7	455	9 786
	Sammelschuppen.	.	1888	—	45	229	6 703
	Ausfuhrschuppen	1898	—	—	—	5 150
	Fruchtschuppen A .	1897	—	—	—	8410
	Schuppen (im Bau) .		—	33.5	l8l	6 064
Versmann- jFruchtschuppenB		1899	—	20—50	198	7 051
kai	| Schuppen 2 2 .	.	1888	22	30	233	7 000
Versmannkai .		1888	23—25	24&gt;3	7i5	17 393
P etersenkai		1891	26—29	29	1026	29 754
Kirchenpauerkai			1891-93	3°—32	21	459	9639
Kirchenpauerkai: Verteilungs-						
schuppen 			—	—	—	—	6 000
		Rechtselbisch insgesamt			1 6225	|	170076
        <pb n="23" />
        ﻿i6

Tabelle 9 b.

Linkselbische Kaischuppen.

	Jahr der Inbetrieb- nahme	No. der Schuppen	Breite  m	Länge  m	Überdachter  Lagerraum  qm
Pragerufer		1908	-—	39,8	192	7 680
Hallesches Ufer ....	1907	49	35	175	6 125
Asiakai		1890	34—37	33.8	774	25 042
Segelschiffkai		1899	48	34	216	7 351
Amerikakai		1888—98	38—42	24,3—26	1245	31 172
O’swaldkai		1898—07	43—47	20—42	1310	47 150
Lübeckerufer		1906	—	28,2	55	1 538
Bremerufer		—	50—51	48,5	542	26 260
Australiakai		—	52	48,5	271	13 130
Grevenhofufer		1907	70	42	350	14 700
Auguste Viktoria-Kai .	.	.	1903	71—73	42	965	40 513
Kronprinzkai		1903	74—75	5°	801	40 O4O
Mönckebergkai		1903	76—77	50	673	33 670
	Linkselbisch insgesamt			7569	294 371
Tab. 9a) rechtselbisch				6225	170 076
Kaischuppen insgesamt				13794	464 447

Die Speicher verteilen sich wie folgt:

Tabelle 10.
Speicher1).

a) Kaispeicher

	Bebaute  Grundfläche  qm	Lagerfläche  qm
Kaispeicher A		4 &gt;74	24 780
Kaispeicher B		1 588	16 310
Zusammen	5 762	40 990

b) Speicher der Freihafen-Lagerhausgesellschaft

Auf dem rechten Elbufer	50 237	348 980
„	„ linken	„	51 868	114 148
Zusammen	102 IO5	463 128
Insgesamt überdachter Lagerraum.		504 118 qm

*) Die Zahlen sind in der Hafenstatistik nach Angaben der Freihafen-Lagerhaus-
gesellschaft vom 2. 11. 1909 festgestellt.
        <pb n="24" />
        ﻿Die letzte Tabelle, die ich hier aus der Hafenstatistik ein-
füge, orientiert über die Verteilung der Hafenbahngleise, sowie
über deren Länge.

Tabelle n.

Hafenbahngleise: 213,62 km.

Rechtselbisch:

54,76 km öffentliche Fahrgleise mit 374 Weichen, davon 7,13 km
Pflastergleis,

6,49 km zugehörigen Krangleisen,

4 Privatanschließer mit

8,62 km Fahrgleisen mit 35 Weichen, davon 1,4 km Pflaster-
gleis und

1,25 km zugehörigen Krangleisen,

3,00 km Fahrgleisen des Kohlenbahnhofes am Kirchenpauerkai
mit 16 Weichen und

0,50 km zugehörigen Krangleisen

74.62 km.

Linkselbisch:

93.32	km öffentliche Fahrgleise mit 529 Weichen, davon 7,47 km
Pflastergleis mit 7 Weichen und
5.7i km zugehörigen Krangleisen,

47 Privatanschließer mit

36,65 km Fahrgleisen mit 177 Weichen, davon 3,20 km Pflaster-
gleis und

3.32	km zugehörigen Krangleisen
        <pb n="25" />
        ﻿handen war. An ausgebauten Kaimauern waren vorhanden:
1888 4111 m; 1910:	31565 m. Die Entwicklung der Kai-

schuppen beleuchtet folgende Tabelle:

Jahr	Laufende Nr. der Schuppen		Breite  m	Länge  m
1888	1—26		14—24	129—238
I9IO	M  1		14—50	129—400

Die Gesamtlänge der Schuppen im Jahre 1910 betrug 13794 m,
der überdachte Lagerraum 464447 qm = ca. 46,5 ha. An
Hebevorrichtungen waren im Jahre 1888 vorhanden:

105 Dampfkräne,

47 Handkräne,

1 15 Tonnen Dampfkran (fest),

1 150 Tonnen Dampfkran (fest),

d. h. im ganzen 154 Hebevorrichtungen. Im Vergleich dazu gab
es 1910 allein im Freihafengebiet 805 Hebevorrichtungen, während
die unendlich große Zahl der Hebevorrichtungen im Zollgebiet
nicht ermittelt ist. Hier spielen besonders die kleineren Kräne
für die Oberländer Flußschiffsladungen eine große Rolle. Auf
die einzelnen Kranarten werde ich später zurückkommen. Die
Hafenbahngleise, die 1866 an die preußischen Bahnen an-
geschlossen wurden, hatten 1910 allein im Freihafengebiet eine
Länge von 213,62 km. Die Länge der Dückdalbenliegeplätze
betrug 1910 im Freihafen 19065 m, davon rechtselbisch 4960 m,
linkselbisch 14105 m. Die soviel größere Zahl der Dückdalben
auf dem linken Ufer erklärt sich daraus, daß der Hafen verkehr
sich jetzt hauptsächlich auf dem linken Elbufer abspielt, da am
rechten Ufer eine Ausdehnung der Anlagen durch die Gebäude
der Stadt in engen Grenzen gehalten wird.

Dem enormen Wachstum der Hafenanlagen seit 1888 ent-
spricht dann auch deren ständig gestiegene Benutzung, die
heute folgenden riesigen Umfang angenommen hat: Es kamen an
zu Handelszwecken 19111): 17965 Schiffe mit 13 176469 Register-
tonnen. Es gingen ab zu Handelszwecken 1911: 17838 Schiffe
mit 13198677 Registertonnen.

Die öffentlichen Kaianlagen des Staatsbetriebes be-
nutzten von diesen angekommenen Schiffen: 5 269 Schiffe mit

1)	Jahresbericht der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe 1911.
        <pb n="26" />
        ﻿i9

4 339^31 Registertonnen, davon mit Ladung 4783 Schiffe mit
4117 645 Registertonnen.

Aus diesen Schiffen wurden gelandet:

3 075 911 Tonnen, wovon
405 959	„	zu Lande abgeführt,

1919 217	„	zu Wasser abgesetzt und

75° 735	»	mit der Bahn verladen wurden.

Verschifft wurden:

448395 Tonnen, davon angebracht:

266 927	„	zu Lande,

20096	„	zu Wasser,

161 372	„	mit der Bahn.

Im Freiladeverkehr1) wurden

156372 Tonnen gelöscht und
192 337	„ verschifft.

Die Zahl der angekommenen Seeschiffe an den Privatkais
betrug 19112): 904 Schiffe mit 2915424 Registertonnen, so daß
der gesamte Verkehr der angekommenen Schiffe an den Kais
6173 Schiffe mit 7255055 Registertonnen betrug. Im Vergleich
dazu betrug im Jahre 1888 die Zahl der angekommenen Seeschiffe
7524 Schiffe mit 4355511 Registertonnen; davon benutzten die
Kais 3171 Schiffe mit 2205305 Registertonnen. Demnach be-
nutzten im Jahre 1888 ungefähr die Hälfte der angekommenen
Schiffe und der angekommenen Tonnage die Kais, während 1911
nur etwa ein Drittel der angekommenen Schiffe mit über der
Hälfte der angekommenen Tonnage die Kais benutzte. Auf die
Einzelheiten, wie sich diese Zahlen auf Dampfer- und Seglergrößen,
anf Staats- und Privatbetrieb an den Kais beziehen, soll erst
später eingegangen werden. Hier will ich nur den heutigen
Umfang des Kaibetriebes im Hamburger Hafen im Vergleich
zum Gesamthafenverkehr zeigen.

Um übrigens von der Frequenz der Kais überhaupt ein
richtiges Bild zu gewinnen, bedarf es noch eines einschränkenden
Hinweises. Man kann leicht geneigt sein, anzunehmen, daß ent-

l) Unter Freiladeverkehr versteht man die direkte Umladung aus den Schiffen
*n die Eisenbahnwaggons, ohne Benutzung von Kaischuppen.

*) cf. Übersicht über den Schiffsverkehr an den Kaianlagen zu Hamburg 1911.

2*
        <pb n="27" />
        ﻿sprechend der Tonnage der Schiffe, die die Kais benutzen, nun
auch die über die Kais gelandete Gütermenge die Hälfte der
überhaupt seewärts in Hamburg angekommenen Güter ausmache.
Dem ist nicht so. Das Gewicht der am Staatskai inkl. Freilade-
verkehr gelandeten Güter betrug 1911 rund 3230000 Tonnen1).
Dagegen ist die Menge der gelöschten Güter an den Privatkais
wesentlich geringer als an den Staatskais; sie betrug 1911 etwa
67,18 % der letzteren. Demnach käme für die Privatkais eine
gelandete Gütermasse von ca. 2 170000 Tonnen in Frage, ins-
gesamt für alle Kais also ca. 5 400 000 Tonnen. Das sind aber
von der Gesamtmenge der seewärts eingeführten Güter nur etwa
der dritte Teil.

Diese Erscheinung erklärt sich daraus, daß ein Teil der Güter
von den die Kais benutzenden Schiffen nach der Wasserseite hin an
Leichter, Schuten u. dgl. Güterfahrzeuge abgegeben wird; es
sind das in allererster Linie solche Güter, die die hohen Kai-
gebühren nicht vertragen, und zwar treffen annähernd dieselben
Verhältnisse für die Privatkais zu, da für sie dieselben Bedingungen
gegeben sind, wie für die Staatskais. Die Privatkais bezahlen
eine ziemlich hohe Pacht* 2) und sind dadurch gezwungen, ihren
Raum an Land bestmöglichst auszunutzen. Würden die Kais nun
für die Güter, die sonst im allgemeinen für den Wasserumschlag
in Frage kommen, bei den Privatunternehmungen in Anspruch
genommen, so würde der Umschlag dieser geringwertigen Güter
durch den auf sie entfallenden Pachtanteil verteuert werden.
Außerdem wäre aber vom Kai aus noch ein weiterer Umschlag
wieder in Flußfahrzeuge oder in Eisenbahnwaggons nötig. Die
dadurch auf das doppelte erhöhten Unkosten vertragen die im all-
gemeinen auf dem Wasserwege weiter transportierten Massengüter
nicht. Es ist also festzuhalten, daß nur etwa ein Drittel der ge-
samten seewärts angekommenen Gütermenge die Lösch- und Lade-
vorrichtungen der Kais in Anspruch nimmt.

Alle übrigen Güter werden »im Strom« gelöscht, wobei
unter den Begriff »im Strom« löschen auch das Löschen von
Gütern aus Kaischiffen nach der Wasserseite hin verstanden ist.
Der eigentliche Strombetrieb vollzog sich und vollzieht sich noch
jetzt an den Dückdalbenreihen. Diese Dückdalben, die je nach
ihrer Bestimmung aus vier- bis achtzehnpfähligen Gruppen be-

*) Laut Bericht der Kaiverwaltung in dem Jahresbericht der Deputation für
Handel, Schiffahrt und Gewerbe für Hamburg 1911.

2)	cf. Seite 43 ff. der Abhandlung.
        <pb n="28" />
        ﻿stehen und mit Ringen und dergleichen zum Festmachen der
Schiffe versehen sind, haben eine Entfernung von 20 bis 30 m
voneinander. Vor 1866 machten alle aufkommenden Schiffe an
den Dückdalbenreihen fest. Das Löschen oder Laden der Fracht
geschah mittels Flaschenzügen, die an der Schiffstakel befestigt
wurden. Dieser primitive Umschlag wurde freilich zum Teil durch
die Kaianlagen beseitigt. Jedoch der größere Teil des Güter-
umschlags mußte bei einem Hafen wie Hamburg, der über einen
so ausgedehnten und nutzbaren Binnenschiffahrtsweg verfügt,
wegen seiner viel größeren Billigkeit gegenüber dem Schienen-
weg stets »im Strom« vor sich gehen, und so hat sich denn eine
Spaltung vollzogen in dem Umschlag der teureren Güter, meist
Stückgüter, die den Weg über den Kai nehmen und den Um-
schlag der geringwertigen, meist Massengüter, die auf dem Wasser-
wege ihr Ziel erreichen, sei dieses Ziel nun der Hafenspeicher
oder ein entfernterer Ort im Binnenlande. Die Dampfer haben
wegen dieses Betriebes »im Strom« — auf den sie besonders
auch in vielen außereuropäischen Häfen angewiesen sind — die
Masten der Segelschiffe beibehalten, die bei ihnen aber eben
einzig die Funktion der Ladebäume versehen und auf der Fahrt
die Signallaternen tragen müssen. Natürlich hat man sich die
Kessel der Dampfer mit der Zeit zunutze gemacht und statt der
Mechanischen Flaschenzüge Dampfwinden konstruiert. Das Last-
seil läuft, von der Dampfwinde aufgerollt, aus der Schiffsluke
heraus über eine am Ende des ersten Ladebaumes befestigten
Rolle nach oben; dann wird die Last — gleichfalls mittels der
Bampfwinde — zu einem über das Leichterfahrzeug gerichteten
Ladebaum hingezogen und schließlich durch Losegeben des Seiles
ln das Leichterfahrzeug »hinuntergefiert«.

Bei Segelschiffen findet sich noch viel die primitive Hand-
winde; man trifft aber auch auf diesen Schiffen vereinzelt schon
kleine Motore. Vor allem geschieht aber das Lösch- oder Lade-
geschäft mit Hilfe von sogenannten Dampfwindenschuten oder
Bonkeys, die sich neben das in das Seeschiff ladende Leichter-
fahrzeug legen und die Güter in das Schiff befördern. Diese
Bampfwindenschuten werden auch manchmal von Dampfern ge-
braucht zum Bunkern, d. h. zum Einnehmen von Kohle für das
Speisen der Kessel. Gerade bei diesem Zweig des Ladegeschäfts
bat sich der Betrieb mit Dampfwindeschuten wegen seiner großen
Leistungsfähigkeit sehr eingebürgert, dann aber auch deshalb, weil
Bampfkessel Revisionen erfordern, wozu sie einige Zeit außer
        <pb n="29" />
        ﻿22

Gebrauch sein müssen. In dieser Zeit ist man auf fremde leistungs-
fähige Betriebskraft angewiesen.

Die sonstigen Vorkehrungen zum Löschen und Laden, die
der Güterumschlag »im Strom« gezeitigt hat, seien an dieser Stelle
nur kurz erwähnt. Es handelt sich hier um die Lösch- und Lade-
einrichtungen für Petroleum, Kohle und Getreide. Wegen der
Mannigfaltigkeit der dabei gebräuchlichen Vorkehrungen, die so-
wohl am Kai wie »im Strom« vertreten sind, habe ich diese Spezial-
umschlagsmittel in gesonderten Abschnitten behandelt.

Wenden wir uns aber vorerst den am Kai vorhandenen Ein-
richtungen für das Löschen und Laden der Güter zu.
        <pb n="30" />
        ﻿Zweiter Abschnitt

Die Kaianlagen.

Bubendey und Meier machen folgende Angaben über die
im Jahre 1911 im Hamburger Freihafen an Kais befindlichen
Hebevorrichtungen*):

Tabelle 12.

x. Feststehende Schwerlastkräne.

Anzahl	Bezeichnung	Tragfähigkeit  Tonnen
I	Elektr. Turmdrehkran	IO
I	„ Hammerdrehkran	20
2	»J	7»	3°
I	„	„	mit	
	Kohlenwaggonkippbühne	75
I	Dampfdrehkran	5°
I	&gt;»	150

7

2.	Fahrbare Kaikräne.

Elektr. Kräne

J&gt;	J»

Dampfkräne

5»

»

Handkräne

2.5—	3.0
10

1.5—	2,5
5

7,5

*) Mitgeteilt in einem Bericht für den 12. internationalen Schiffahrtskongreß

Philadelphia 1912.

Ich bringe die Tabellen hier an dieser Stelle, weil die Zusammenstellung über-
sichtlicher ist, als wenn ich bei den einzelnen Warengattungen die für die Löschung
und Ladung benötigten Hebevorrichtungen jedesmal angeben würde.
        <pb n="31" />
        ﻿3. Kräne und Winden in und an den Gebäuden.

Anzahl	Bezeichnung	Tragfähigkeit  Tonnen
48	Elektr. Kräne	1.25—2.5
4	Hydraul. Kräne	1.5
22	J&gt;	»&gt;	2
1	»J	&gt;»	5
5	Handkräne	1
4	J»	1.5
60	1»	2,5
I	Hydraul. Aufzug	0,7
4	»» »&gt;	1
8	Gasmotorwinden	0.75
2	Handwinden	i
*59		
4  2  7	. Sonstige Anlagen.  Elektr. Kohlenkipper „ Kohlenwinden	
20  4	„	bezw. hydraul. Spills  „ Schiebebühnen	

33

Lösch- und Ladeeinrichtungen für Stückgüter und solche für ge-
mischte Güter.

Ich erwähnte schon an anderer Stelle1), daß die Kräne über-
haupt zurerst nur zum Bewegen schwerer Lasten verwendet
wurden und daß dann allmählich die Forderung nach schnellerer
Beförderung leichter Lasten immer dringender wurde. Ich zeigte,
wie man von Dampfkränen zu fahrbaren hydraulischen Kränen
überging, schließlich aber, als der Schiffsverkehr das ganze Jahr
hindurch aufrecht erhalten wurde, sich fahrbaren Dampfkränen
zuwandte, die sich zum großen Teil bis heute behauptet haben.
Im Jahre 1891 machte man den ersten Versuch mit zwei elek-
trischen Kränen von 2 500 kg Tragkraft, 10 Meter Ausladung und
1 Meter Hubgeschwindigkeit in der Sekunde* 2). Sie hatten Halbportal-
kranform. Freilich fingen sie erst 1898 an, sich einzubürgern, da bis
dahin das in Hamburg bestehende elektrische Kraftwerk für den Kran-
betrieb nicht ausreichte. Von da ab ging man in Flamburg, ebenso wie
in anderen Häfen3), zur Anlage von elektrischen Kränen in größerem

*) cf. Seite 7 der Abhandlung.

ä) Einen Kran baute die A. E. G. mit der Gute-Hoffnungshütte, den anderen
Siemens &amp; Halske mit dem Eisenwerk (vorm. Nagels &amp; Kaempf) A. G. Hamburg.

3)	Besonders Rotterdam, wo fast ausschließlich Elektrizität angewandt wird.
        <pb n="32" />
        ﻿25

Umfange über, und heute hat sich der elekrisch betriebene Kran
allgemein für den Hafenbetrieb endgültig das Feld erobert. Und
zwar sind es nach Bubendey &amp; Meyer die folgenden Gründe, die
eine Wahl des elektrischen Kranbetriebes angezeigt erscheinen
lassen1): »Verwendbarkeit eines einzigen Kraftwerks mit gleichen
Krafterzeugungsmaschinen für die Kräne als auch für andere
Kraftverbraucher und für die Beleuchtung; stete Betriebsbereitschaft
der Kräne; Einfachheit in der Konstruktion, sauberster Betrieb
und hoher Wirkungsgrad der Kräne; selbsttätige Tourenregulierung
bei verschiedener Belastung ohne Herabsetzung der Wirtschaft-
lichkeit der Anlage; einfachste, betriebssichere und billige Kraft-
leitungsführung; Unempfindlichkeit der Leitungen gegen Witte-
rungseinflüsse, bequemste Anpassungsfähigkeit der Leitung an
Entfernungen und Höhenunterschiede; für die Stromzuführung
einfache, bewegliche Schleifkontakte, einfache Unterhaltung, Re-
paratur und Auswechselung von Leitung, Ermöglichung bequemer
Abzweigungen, Erweiterungen und Umänderungen in der Leitungs-
anlage; Wegfall von Defekten an Erdleitungen bei Sackungen
des Terrains durch Führung der elektrischen Stromleitungen in
Schlangenlinien.«

Diese elektrischen Halbportalkräne sind in 350 Exemplaren
im Hamburger Freihafen vertreten. Sie haben eine Tragfähigkeit
von je 3 Tonnen, heben diese in der Sekunde 0,6 m und haben eine
Schwenkgeschwindigkeit von 2 m per Sekunde. Die Ausladung
der Kräne beträgt normal 11 m, läßt sich aber auf 8 m verkürzen.
Die Verkürzung ist einmal notwendig wegen der Takelung der
Schiffe, dann aber auch besonders in neuester Zeit wegen der
-Anlagen für drahtlose Telegraphie, die durch unverstellbare Aus-
leger leicht beschädigt werden könnten. Die Auslegerhöhe der
Kräne beträgt 15,5 bis 18 Meter. Der Kranmotor ist für die
Durchschnittsförderlast von 1,5 Tonnen bei einer ununterbrochenen
Dauerleistung von höchstens 30 Minuten berechnet. Dieser
Motor genügt bei den Ansprüchen, welche der Hafenbetrieb an
die Kräne stellt, vollkommen, da zwischen den einzelnen Trans-
porten der Güter aus den Schiffen stets kurze Pausen eintreten,
während welcher Zeit sich der Motor genügend abkühlen kann.
Es kommt also überhaupt nie eine Dauerleistung von 30 Minuten
m Frage. Die Lastgeschwindigkeiten der beschriebenen Kräne
smd so gewählt, daß ein volles Kranarbeitsspiel im Mittel etwa
9°„Sekunden erfordert. Das Anhängen und Wiederabhängen der

l) Bubendey &amp; Meyer a. a. O. S. 5 ff.
        <pb n="33" />
        ﻿26

Last erfordert etwa 40 Sekunden. Man rechnet daher allgemein mit
30 Hüben in der Stunde für einen flotten Betrieb1).

In der Form von den vorerwähnten Kränen verschieden

sind die sogenannten Rollkräne, die nicht auf einem Portal,
sondern zu ebener Erde laufen und an den älteren Schuppen
noch in großer Zahl mit Dampf (System Brown) betrieben werden.
Nach Bubendey waren im Hamburger Hafen 1910 noch 220
solcher Dampfkräne mit einer Tragkraft zwischen 1,5 und 2,5
Tonnen vorhanden. Doch werden diese Kräne jetzt mehr und mehr
zu elektrischen umgebaut resp. durch Portalkräne ersetzt. Denn
die Portalkräne sind, wie ich bereits dartat, für den Betrieb am
Hafen wesentlich weniger raumraubend, da sie unterfahren und

untergangen werden können, während die Rollkräne einen Raum
in Größe ihrer Abmessungen völlig für sich beanspruchen. Die
elektrisch betriebenen Rollkräne haben eine Tragfähigkeit von
2,5 und 3 Tonnen, eine Ausladung von 10,25 resp. 9,8 Metern,
eine Auslegerhöhe von 15 resp. 7,2 Metern, eine Hubgeschwin-
digkeit der Last von 0,6 resp. 0,5 Sekundenmetern, eine Schwenk-
geschwindigkeit der Last von 2,5 resp. 2,7 Metern per Sekunde.
Rollkräne mit solchen Abmessungen finden sich z. B. in größerer
Zahl am Grevenhofufer und am Dalmannkai. Neben den eben
beschriebenen Kränen spielen sowohl der Zahl wie der Leistung
nach die fahrbaren Handkräne eine bescheidene Rolle, wie aus
der Tabelle auf Seite 23 hervorgeht. Ebenso haben die in
der Tabelle auf Seite 24 aufgeführten Hebevorrichtungen für das
Löschen und Laden nur sekundäre Bedeutung insofern, als sie
lediglich schon gelandete Güter im Schuppen ordnen helfen, wie
auch nachher für die Verladung von den Schuppen auf Roll-
fuhrwerke resp. Eisenbahnwaggons gebraucht werden. Alle
diese Hebevorrichtungen haben nur begrenzte Tragfähigkeit und
sind nicht entfernt für einen so schnellen Umschlag eingerichtet,
wie die am Wasser stehenden Portal- oder Rollkräne, die für
die schnellste Entlöschung, in der Hauptsache der Stückgüter,
sorgen sollen.

Lösch- und Ladeeinrichtungen für Schwergüter.

Haben wir bisher die Kräne besprochen, die man als Leicht-

lastkräne ansprechen kann, so müssen wir uns jetzt den Schwer-
lastkränen zuwenden, die allerdings sowohl an Zahl wie an Be-

*) Nach Bubendey &amp; Meyer im Bericht für den 12. internationalen Schiffahrts-
kongreß Philadelphia 1912.
        <pb n="34" />
        ﻿deutung für den Hafenverkehr den kleineren Kränen weit nach-
stehen. Von diesen Kränen haben in Hamburg je einer die
Tragkraft von zehn1), zwanzig1), fünfzig, fünfundsiebenzig1) und
einhundertfünfzig Tonnen. Die älteren dieser Kräne (50 und 150
Tonnen) werden mit Dampf betrieben, die neueren mit Elektri-
zität; die letzteren heißen Hammerdrehkräne, nach der Hammer-
form, eine durch die elektrische Triebweise bedingte günstige
Kranform. Die Schwerlastkräne dienen dem Transport von
Maschinen, Maschinenteilen, Wagen, Geschützen, Kesseln usw.
Die Preise dieser Kräne sind naturgemäß wesentlich höher als
die der Leichtlastkräne. So kostete der 150 Tonnen Kran
250000 Mk., die 30 Tonnen Kräne je 54000 Mk.2).

Sonstige kleinere Einrichtungen.

Einer Erwähnung bedürfen noch die elektrischen beziehungs-
weise hydraulischen Spills und die Schiebebühnen (Tabelle 12, 4.
Seite 24), während die Kohlenkipper und Kohlen winden später
im Zusammenhänge mit den besonderen Lösch- und Ladeeinrich-
tungen für Kohle näher beschrieben werden sollen. Die Spills
dienen dazu, Eisenbahnwagen mit Hilfe von Seilen fortzuziehen,
wenn für andere Waggons Platz geschafft werden muß. Diese
Spills, die eine Zugkraft von etwa einer Tonne haben, werden bei
neueren Anlagen meist elektrisch betrieben. Man versucht jetzt
jedoch, sie völlig auszuschalten, indem man den Eisenbahnwaggons
durch Schrägstellung einer Plattform den nötigen Schwung gibt,
so daß sie ohne weiteren Antrieb selbsttätig fortrollen. Dieses
Prinzip ist z. B. bei den Ruhrorter Kohlen anlagen in ausge-
dehntem Maße angewandt worden. Die Schiebebühnen, meist
elektrisch betrieben, haben denselben Zweck wie Drehscheiben, setzen
den Wagen aber dadurch, daß die ganze Bühne parallel zu den
Schienen, auf denen der Wagen stand, vom Ufer ab bzw. zum
Ufer hinrückt, auf ein gleichgerichtetes Gleis3).

*) Im Dienst der Hapag.

*) Über Benutzungsgebühren s. S. 37, Tab. 15.

3) Es ist hier gelegentlich der Besprechung der vorhandenen Hebevorrichtungen
an den Kais von Interesse, einige Angaben über den Umfang der Hebeanlagen zu
bringen, die der Hapag im Jahre 1902 bei der Pachtung der neuen Anlagen auf Kuh-
wärder (Kaiser Wilhelm-Hafen) von Staats wegen zur Verfügung gestellt wurden. Es
Waren dies:

in elektrische Halbportalkräne .	. . ä 3 Tonnen Tragfähigkeit

8	„	freistehende Vollportalkräne 3	„	„
        <pb n="35" />
        ﻿Lösch- und Ladeeinrichtungen für den Freiladeverkehr.

Nachdem wir so die eigentlichen Lösch- und Ladeeinrich-
tungen an den mit Schuppen versehenen Kais kennen gelernt
haben, müssen wir uns dem sogenannten Freilade verkehr am land-
festen Kai zuwenden. Es ist das ein direkter Umschlag vom See-
schiff in den Eisenbahnwaggon resp. umgekehrt, während an den
übrigen Kais die Schuppen erst für kurze Zeit die gelöschten resp.
zu ladenden Güter beherbergen, zwecks Sortierung nach Bestim-
mungsplätzen resp. nach Schiffen, welche die Güter befördern
sollen. Die Kaiverwaltung gibt in ihrer Übersicht über den
Schiffsverkehr an den Kaianlagen in Hamburg vom 8. Januar 1912
folgende Zusammenstellung über die Güter, die im Freiladeverkehr
bewegt wurden:

Tabelle 13.

Art der Waren	1907		1909		I9II	
	Tonnen		Tonnen		Tonnen	
	gelöscht	geladen	gelöscht	geladen	gelöscht	geladen
Draht								4961			7 338
Eis		—	—	—	—	349	—
Erz		11 876	—	4 422	I IO	11 469	—
Kohlen, Koks und Briketts .	.	5 967	13 431	—	28 879	—	29 221
Roheisen		54i	101	—	424	—	3°
Salpeter		52 176	—	81892	I 933	130776	—
Salz, Kali, Kainit usw		—	9 702	—	27 700	—	96 840
Schienen und Laschen ....	—	406	—	569	—	6336
Stab- und Stangeneisen ....	—	998	—	1 645	—	437
Zucker		—	1543	—	720	—	Tp  CO  LO  N
Verschiedene		2 35i	24615	3 5n	21 620	13 778	30551
Zusammen:	72 911	50 796	89 825	88 561	156 372	192 337

Der Umfang des Freiladeverkehrs ist für die Seeeinfuhr
noch unbedeutender als für die Seeausfuhr. Er beträgt näm-
lich nur etwa ein Prozent der Gesamtseeeinfuhr und rund 3%
der Gesamtseeausfuhr Hamburgs im Jahre 1911. Den Haupt-
anteil an der Gesamtmenge der im Freilade verkehr gelöschten
Güter entfällt auf Salpeter.

I elektrischer freistehender Vollportalkran IO Tonnen Tragfähigkeit

1	»»	»&gt;	75	&gt;»	«

I „	feststehender Drehkran .	. 20	„	„

18 elektrische Schuppenwandkräne ...	2,5	„	„

2 Kohlenkipper,

7 transportable Kohlenwinden für die Kais und
7 Spills am Kohlenkai.
        <pb n="36" />
        ﻿Es wurden nämlich im Jahre ig11 im ganzen 158372
Tonnen an Gütern gelöscht, davon an Salpeter 130776 Tonnen.
Unter den im Freiladeverkehr geladenen Gütern spielen beson-
ders Salz, Kali, Kainit usw. eine große Rolle mit 96840 Tonnen
von 192337 Tonnen Gesamtverkehr, dann folgen Kohlen usw.
mit 29221 Tonnen und Zucker mit 21584 Tonnen. Von der
Gesamtmenge des in Hamburg eingeführten Salpeters wurde
etwa der sechste Teil im Freiladeverkehr bewegt, von den aus-
geführten Abraumsalzen etwa der achte Teil. Die Hauptmengen
der genannten Güter wurden »im Strom« gelöscht, da sich der
Freiladeverkehr für derartige Massengüter trotz niedriger Tarife
zu teuer stellt und von ihm deshalb nur in besonderen Fällen
Gebrauch gemacht wird. Im übrigen darf man das starke
Schwanken der Tonnenzahl der im Freiladeverkehr gelöschten
und geladenen Güter sowohl innerhalb eines und desselben
Jahres wie auch nach den einzelnen Jahren nicht übersehen. Es
hängt das mit dem Wasserstand der Elbe zusammen. Treten
größere Störungen in der Flußschiffahrt infolge Dürre oder Eis-
perioden ein, so schnellt der Freiladeverkehr in die Höhe, da
dann ein Löschen und Laden »im Strom«, also von Schiff zu
Schiff, weniger in Frage kommt. Die Oberländer Kähne können
die Ladungen nicht befördern, und nun muß der Eisenbahn-
verkehr an die Stelle des Wassertransportes treten. Dem Freilade-
verkehr stehen Kräne und ausgiebige Gleise, Spills und Schiebe-
bühnen zum Rangieren der Frachtwaggons zur Verfügung. Es
fehlen beim Freiladeverkehr natürlich die Schuppen, da ja keine
vorübergehende Lagerung, sondern sofortiger Umschlag vom
Schiff zur Eisenbahn und umgekehrt stattfindet. Der Umschlag
wird, wie gesagt, meist durch Kräne bewerkstelligt, doch sind
am Kohlenkai zwei Kohlenkipper aufgestellt, auf deren Kon-
struktion ich später im Zusammenhang mit den Kohlenlösch- und
Ladeeinrichtungen eingehen werde.

Kosten der Kräne für den Staat.

Für die Kosten, die dem Staat aus der Unterhaltung und
dem Betrieb der Kräne erwachsen, geben die folgenden Zahlen
einigen Anhalt. Der Anschaffungspreis der Kräne Brownschen
Systems von 2,5 Tonnen Tragfähigkeit beträgt 15 bis 16000 Mk.
Lei dreitausend Betriebsstunden pro Jahr stellen sich die Kosten
unter Zugrundelegung einer Zins- und Amortisationsquote von zu-
        <pb n="37" />
        ﻿sammen 62/3%1) inkl. der Aufwendungen für Arbeitslohn, Schmieröl
usw. auf 1,40 Mk, für die Betriebsstunde. Die Leistungsfähigkeit
dieser Kräne beträgt zirka 81 Tonnen stündlich. Der Anschaffungs-
preis der elektrischen Portalkräne von 3 Tonnen Tragfähigkeit
stellt sich auf 20000 Mk. Bei dreitausend Betriebsstunden pro
Jahr erreichen die Kosten für 62/3% Zinsen und Amortisation, für
Arbeitslohn usw. nur 72 Pfennige für die Betriebsstunde. Die
Leistungsfähigkeit ist 10 °/0 höher als die der Brownschen Kräne
und beträgt somit etwa 90 Tonnen stündlich bei 11 Meter Aus-
ladung, 0,6 Meter Hubgeschwindigkeit per Sekunde und 30 Hüben
in der Stunde gerechnet.

Der große ökonomische Vorteil der elektrischen Portalkräne
gegenüber den Brownschen Dampfkränen erhellt aus folgender
Berechnung:

	a)	b)
	Brownscher	Elektrischer
	Dampfkran	Portalkran
Anschaffungskosten	Mk.  Zinsen- und Amortisationsquote von 6!/3°/0 •	• Mk.  Betriebskosten des Krans pro Betriebsstunde bei Leistung	15 000,—  999 —	20 000,—  1 332,—
von a) 81 t/Std.: 140 Pfg. b) 90 t/Std.: 72 Pfg.  bei dem Brownschen resp. Portalkran, d. h. pro t Pfg.	1-73	0,8

Bei den Ausgaben für Zinsen und Amortisation ergibt sich
eine Ersparnis von 333 Mk. bei den Brownschen Dampfkränen
gegenüber den Portalkränen. Dagegen sparen die letzteren an
Betriebskosten per Tonne 0,93 Pfg. bei 3000 Betriebsstunden im
Jahr gerechnet, d. h. es wird bei einer Jahresleistung von 3000 X
90 = 27000 Tonnen eine Ersparnis der Betriebskosten von
2511 Mk. bei den Portalkränen erzielt. Bringt man die Mehr-
ausgabe für Zinsen und Amortisation von 333 Mk. in Abzug, so
verbleibt eine Gesamtersparnis bei jedem Portalkran von 2178 Mk.
gegenüber dem Brownschen Dampfkran.

Praktisch werden die obengenannten Leistungen der Kräne
von 81 resp. 90 Tonnen pro Stunde nie erreicht.

Man sieht schon das Herausholen einer 25prozentigen
Leistung als sehr günstig an. Dieser wenig gute Erfolg hängt

*) Nach Angaben der Baudeputation, Sektion f. Strom-Hafenbau zu Hamburg.
Eine Spezifikation konnte ich nicht erhalten, doch darf man wohl annehmen, daß der
Zinsfuß mit 5%, die Amortisation mit la/3% in Ansatz gebracht worden ist.
        <pb n="38" />
        ﻿mit der Art der Güter, ob Stückgüter oder Massengüter1), ferner
ob Speditions- oder Stapelgüter2) zusammen. Dann spielen auch
die beschränkte Größe der Schuppen und die mehr oder weniger
ausgedehnten Laderäume der zu löschenden oder ladenden Schiffe
eine Rolle.

*) Hauptsächlich kommen in Frage: a) Einfuhr: Getreide, Mehl, Reis, Kleie, Kaffee,
Kakao, Südfrüchte, Fette, Schmalz, Baumaterial, Holz, Kohlen, Koks, Düngemittel,
Salpeter, Guano, Phosphate, Eisen, Kupfer, Blei, Zinn, Erze, Ölsaaten, Ölkuchen, Kopra,
Steinnüsse, Petroleum, Öle, Hanf, Jute, Baumwolle, Garne, Wolle, Häute, Felle,
Maschinenteile, Manufakturwaren; b) Ausfuhr: Zucker, Getreide, Mehl, Reis, Koch-
und Steinsalz, Baumaterial (Zement), Kohlen, Phosphate und Abraumsalze, Eisen und
Erze, Salpeter, Öle, Papier- und Papiermasse, Saat, Öl- und Steinnüsse, Eisen- und
Metallwaren, Maschinen und Maschinenteile, Glaswaren.

2) Kaffee, Kakao, Getreide.
        <pb n="39" />
        ﻿Dritter Abschnitt

X

Die Hafen- und Kaigebühren.

Jedes Schiff, das einen Hafen einläuft, hat eine Reihe von
Abgaben zu entrichten, die sich aus der genauen Bezeichnung
der Fahrstraße durch Betonnung1), aus Meliorationen des Hafens
und Fahrwassers, aus Verbesserungen zum Löschen und Laden
und sonstigen Aufwendungen des betreffenden Hafens herleiten.

In Hamburg hat man zu unterscheiden zwischen

1.	den allgemeinen Hafengebühren, die jedes einkommende
Schiff zu zahlen hat ohne Rücksicht darauf, ob es den »Strom«
oder den Kai zum Löschen und Laden benützt,

2.	den Gebühren, die durch die Kaibenutzung entstehen
und zwar einmal an den mit Schuppen versehenen Kais, wo sich
meist der Stückgüterverkehr abspielt, ferner an den Strecken ohne
Kaischuppen, d. h. im Freiladeverkehr, wo sich der Massengüter-
verkehr abspielt, weiter dort, wo Schwergüter umgeschlagen werden
(an den Höften, den Standorten der Schwerlastkräne) und schließ-
lich im Privatpachtbetriebe.

Die allgemeinen Hafengebühren sind das Lotsengeld, das
Tonnengeld und die Hafenmeistergebühr.

Lotsengeld.

Das Lotsengeld ist von allen lotspflichtigen Schiffen zu
zahlen. Die Normaltaxen, die für Sommer und Winter ver-
schieden sind* 2), zeigen Abstufungen nach dem Tiefgang der Schiffe.
Diese Abstufungen sind bei der Sommertaxe am größten zwischen
55 und 65 Decimetern Tiefgang, bei der Wintertaxe zwischen 60 und
65 Decimetern, wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist3).

*) Die zahlreichen Untiefen und Barren im Flusse, ferner die abgelagerten Sand-
und Schlickmassen, weiter gesunkene Schiffe usw. machen eine ständige Vermessung
und Baggerung des Fahrwassers nötig. Die Fahrrinne, die sich ständig ändert, wird
durch Tonnen, Bojen usw. gekennzeichnet.

2)	Im Winter bietet die Schiffsführung begreiflicherweise infolge Nebel, Eisgang
usw. mehr Schwierigkeiten und erfordert mehr Zeit.

3)	Hamburgische Gesetzsammlung 1893, I. Abtlg. vom 5. Mai 1893.
        <pb n="40" />
        ﻿33

Tabelle 14.

Tiefgang  Dezimeter	Normal-  Sommertaxe  Mk.	Normal-  Wintertaxe  Mk.	Tiefgang  Dezimeter	Normal-  Sommertaxe  Mk.	Normal-  Wintertaxe  Mk.
IO	25	35			
11	26	36	51	I 2 I	163
12	27	37	52	12 7	171
13	28	38	53	133	179
H	29	39	54	139	187
15	30	40	55	145e)	195 8)
l6	3i	41	56	152	204
17	32	42	57	159	213
18	33	43	58	166	222
19	34	44	59	173	231
20	35	451)	60	180	2409)
21	36	47	6l	187	250
22	37	49	62	194	260
23	38	5i	63	201	27O
24	39	53	64	208	280
25	40	55	65	2155)	2907)
26	41	57	66	221	298
27	42	59	67	227	306
28	43	6l	68	233	314
29	44	63	69	239	322
30	451)	65 2)	70	2454)	33°6)
3i	47	68	7i	250	337
32	49	7i	72	255	344
33	5i	74	73	260	35i
34	53	77	74	265	357
35	S52)	803)	75	2703)	3Ö45)
36	58	84	76	274	370
37	6l	88	77	278	376
38	64	92	78	282	382
39	67	96	79	286	388
40	703)	100 4)	80	2902)	3944)
41	74	i°5	81	293	399
42	78	HO	82	296	404
43	82	115	83	299	409
44	86	120	84	302	414
45	904)	1256)	85	305	4193)
46	95	131	86	308	423
47  48	100	137	87	311	427
	!°5	143	88	3H	43i
49	I IO	149	89	317	435
5°	”56)	1557)	90	320	439

vi Die Abstufung beträgt 2 Mk.; 2) 3 Mk.; 3) 4 Mk.; 4) 5 Mk.; s) 6 Mk •
) 7 Mk.; 7) 8 Mk.; 8) 9 Mk.; ») 10 Mk.

Abhandlungen d. staatsw. Seminars z. Jena, Bd. XII, Heft 2.	3

ase, D e modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen usw.
        <pb n="41" />
        ﻿Tonnengeld.

Die zweite allgemeine Gebühr ist das Tonnengeld. »Das-
selbe wird nach dem Nettoraumgehalt der Schiffe berechnet und
beträgt — vorbehaltlich der in den §§ 2 und 3 aufgeführten Er-
mäßigungen und Befreiungen — für Schiffe, welche einen nach
§ 39 der Schiffsvermessungsordnung vom 1. März 1895 gültigen,
vor dem i.Juli 1895 nach deutschem Verfahren ausgestellten Meß-
brief vorlegen, 10 Pfennige, für alle übrigen Schiffe 12 Pfennige
für das Kubikmeter1)«, (d. h. für einen Dampfer mittlerer Größe
von 2300 Netto Reg.-To. 276 Mark. Der Vf.) Die Hälfte des
Tonnengeldes wird nach § 2 des Gesetzes über die Erhebung eines
Tonnengeldes u. a. bei geringwertigen Massengütern erhoben* 2 3).
Befreit sind nach § 3 u. a. Schiffe, die sowohl in Ballast ein-
kommen als auch Schiffe, die in Ballast ausgehen, ferner solche,
die den Hafen nur wegen Eisgangs, Unwetters, Havarie oder in-
folge einer sonstigen Notlage zur Reparatur oder zur Ergänzung
ihres Kohlenbedarfs aufsuchen, wenn sie mit derselben Ladung
wieder ausgehen.

Hafenmeistergebühr.

Die dritte allgemeine Gebühr besteht in der Hafenmeister-
gebühr8). »Alle von See oder von der Unterelbe einkommenden
Seeschiffe von mehr als 150 cbm Netto-Raumgehalt zahlen eine
Hafenmeistergebühr.

Dieselbe beträgt für Schiffe bis zu 2 m Tiefgang 5 Mk. und
für Schiffe mit größerem Tiefgange für jedes angefangene weitere
Meter fernere 5 Mk.

Von der Hafenmeistergebühr befreit sind:

1.	Die Fischereifahrzeuge,

2.	Die in Hamburg registrierten Schleppdampfer,

3.	Die ausschließlich dem Verkehr mit den Nordseebädern
dienenden Dampfschiffe,

4.	Die mit den unterelbischen Häfen verkehrenden Passagier-
dampfschiffe,

') § 1 II des Gesetzes betreffend die Erhebung eines Xönnengeldes in Cuxhaven.
Hamburgische Gesetzsammlung 1902. I. Abtlg. vom 12. Februar 1902.

2)	Als solche gelten lt. Bekanntmachung des Senats: Steinkohlen und Koks,
Bau- und Stabholz, Steine, Dachpfannen, Fliesen, Zement, Kalk, Teer, Kreide, Sand,
Ton, Schiefer, Eisenerz, Schlachtvieh, Heringe, Eichenborke, Eichenlohe und leere
Flaschen.

3)	§ 37 des Hafengesetzes vom 2. Juni 1897.
        <pb n="42" />
        ﻿35

5- Die Leichter, welche Ladung aus einem Schiffe in den
Hafen bringen, welches hier gebührenpflichtig ist.«

Kaigebühren.

Während die bisher auf geführten Gebühren von allen Schiffen
zu entrichten sind, gleichviel ob sie das Löschgeschäft »im Strom«
oder am Kai erledigen, kommen die folgenden lediglich bei der
Kaibenutzung zur Erhebung. Zum Teil hat das Schiff, zum
Teil die Ladung, zum Teil beide und zum Teil schließlich der An-
tragsteller die Gebühren zu zahlen.

Die Gebühren, die in Frage kommen, sind die Raumgebühr,
die Ladungsgebühr, das Krangeld, das Wiegegeld, das Lagergeld,
Gebühr für An- und Ablieferung von Gütern an die Kais oder
ans Schiff, Hafengleisgebühr, Gebühren für Benutzung des Sammel-
und Verteilungsschuppens und schließlich Zuschlagsgebühren für
Arbeit an Sonn- und Festtagen, sowie für Abend- und Nacht-
arbeit.

Die Gebührensätze sind verschieden für die Kaistrecken, die
,mit Schuppen besetzt sind, d. h. dort, wo sich meist der Stück-
güterverkehr abspielt, ferner für den Freilade verkehr und für den
Umschlag von Schwergütern. Entgegen den Kaistrecken des
Staatsbetriebes finden die Gebührensätze bei den Pachtkais keine
direkte Anwendung.

Gehen wir nun auf die einzelnen Gebühren näher ein.

Raumgebühr1).

»Für Benutzung der Kaianlagen einschließlich der Kai-
schuppen werden von der Kaiverwaltung die folgenden Ge-
bühren erhoben:

L Eine Raumgebühr von:

a)	für Löschen und Laden, sowie für Löschen oder

Laden in längstens fünfmal 24 Stunden für das
Kubikmeter Netto-Raumgehalt2)....................15 Pfg.

b)	für jede angefangenen 24 Stunden längere Liege-
zeit für das Kubikmeter Netto-Raumgehalt8) .	.	3 Pfg.

Diese Gebühr ist ausschließlich von dem Schiff zu tragen.«

) § 22 I. der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen zu Hamburg.

) Wird also nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit erhoben,
g ) ®'e mitgeteilten Sätze von 15 Pfg. resp. 3 Pfg. sind lt. Bekanntmachung des
nats vorn 12. Juli 1895 seit dem I. Juli 1895 auf 17,5 resp. 3,5 Pfg. für das cbm
etto-Kaumgehalt erhöht worden.

3*
        <pb n="43" />
        ﻿»Wenn aus einem Seeschiff auf dem Kai gelöschte Güter
an demselben Kaiplatze in ein anderes Seeschiff, namentlich einen
Küstenfahrer, Schleppkahn usw. wieder verladen werden, so

wird die........Raumgebühr für das dieselben aufnehmende

Schiff, sofern sich die Benutzung des Kais durch dasselbe auf die
Aufnahme dieser Güter beschränkt, auf io Pfg.1) für das Kubik-
meter Netto-Raumgehalt ermäßigt2).

Ladungsgebühr3).

»II. Eine Ladungsgebühr von den an dem Kai gelöschten
oder vom Kai geladenen Waren, und zwar von:

für ioo kg.........io Pfg.

Von der Ladungsgebühr hat das Schiff sieben Zehntel,
die Ladung drei Zehntel zu tragen. Die Kaiverwaltung erhebt
die Gesamtgebühr von dem Vertreter des Schiffes, dem es über-
lassen bleibt, von den einzelnen Ladungsinteressenten den auf sie
entfallenden Teil dieser Gebühr einzuziehen«. »Wenn aus einem
Seeschiff auf dem Kai gelöschte Güter an demselben Kaiplatze
in ein anderes Seeschiff, namentlich einen Küstenfahrer, Schlepp-
kahn usw. wieder verladen werden, so wird die Ladungsgebühr für
die Wiederverladung der Güter auf 5 Pfg. für 100 kg .... er-
mäßigt4) «.

Ein vergleichendes Zahlenbeispiel der Hafen- und Kaikosten,
soweit diese vom Schiff zu tragen sind, bringe ich für die Häfen
Hamburg, Rotterdam und Antwerpen (s. Anhang als Tabelle 15)6),
ferner füge ich bei eine vergleichende Gegenüberstellung der Kai-
gebühren und -Unkosten, soweit sie von der Ladung zu tragen
sind, für Häfen Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Antwerpen und
Rotterdam (s. Anhang als Tabelle 16)6).

Krangeld.

Als fernere Gebühr am Kai kommt das Krangeld in Be-
tracht. Für Stücke von weniger als 2000 kg Gewicht wird kein
besonderes Krangeld erhoben. Die Entschädigung für Benutzung

*) Der mitgeteilte Satz ist lt. Bekanntmachung des Senats vom 12. Juli 1895.
seit dem 1. Juli 1895 auf 12 Pfg. für das cbm Netto-Raumgehalt erhöht worden.

2)	§ 22 III. der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen zu Hamburg.

3)	§ 22 II. ebenda.

4)	§ 22 III. ebenda.

6) 6) Zur Verfügung gestellt von der Firma Aug. Bolten, Wm. Millers Nfg.
        <pb n="44" />
        ﻿der Kräne ist bei derartigen Gütern in den Ladungsgebühren ent-
halten. Das für Güter von mehr als 2000 kg Gewicht erhobene
Krangeld regelt sich nach folgendem Tarif1):

Tabelle 17.

Für Stücke von kg	Bei Überladung von der Eisenbahn auf  ein Seeschiff oder umgekehrt für 100 kg	In allen anderen  Fällen für 100 kg
2 OOO—	3 OOO	S Pfg-	10 pfg.
3001— 5000	IO	„	20	„
5001—	7500	15	25
7501— IOOOO	20 „	3°
IOOOI— 12500	25	35	»»
12501— 15000	3°	4°	„
15001— 17500	35	45
17 501— 20000	4°	..	50
20001— 25OOO	45	55
25OOI— 3OOOO	5°	,,	60	„
30001— 35 000	55	65
35 001— 4OOOO	60	„	7°
4OOOI— 50 000	65	75
50001— 60000	7°	80
60001— 70000	72.5	,,	82,5	„
70001— 80000	75	&gt;&gt;	85
80001— 90000	77.5 ..	87&gt;5	&gt;1
90001—100 OOO	80	„	9°
100 001	IIOOOO	82,5	„	92,5	,,
I IOOOI —120 000	85	95
120 001 — IßOOOO	87,5 ..	97,5	&gt;,
130001—140OOO	9°	,,	100
140001 —150000	100 „	100

»Findet eine längere Niederlegung der Lasten auf dem Kai
statt, als durch Bearbeitung zum Zwecke der Übergabe selbst
notwendig ist, so wird, außer dem etwa erwachsenden Lagergelde,
für die zweite Hebung die Hälfte der Krangebühr erhoben«.

Wiegegeld1 2).

Eine weitere Gebühr ist das Wiegegeld.

»An Wiegegeld wird vom Antragsteller erhoben:

1)	§ 28 der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen zu Hamburg. —-
61 Höchstsatz beträgt nach dem Tarif 1500 Mk., für eine doppelte 2250 Mk.

2)	§ 27 der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen.
        <pb n="45" />
        ﻿1.	für das Wiegen bei der Einlagerung oder Abnahme

6 Pfg. per ioo kg;

2.	für Wiegen und Umstapeln

io Pfg. für ioo kg;

3.	für stückweises Wiegen

12 Pfg. für 100 kg;

aber mindestens 6 Pfg. für jedes Kollo«.

»Die Verwaltung kann Kontrollverwiegungen vornehmen;
für diese wird, wenn sie ein Mehrgewicht von 5% und mehr
über das angegebene Gewicht ergeben, das tarifmäßige Wiegegeld
erhoben«1).

Lagergeld.

»Für Lagern von Gütern auf den Kaianlagen, einschl. des
Sammel- und Verteilungsschuppens, wird für die ersten beiden
Werktage nach dem Tage der Entlöschung oder Anlieferung das
tarifmäßige Lagergeld nicht entrichtet.......«* 2 3).

»An Lagergeld wird nach den beiden ersten lagergeld-
freien Werktagen erhoben3):

für 100 kg und Werktag...........2 Pfg.,

jedoch statt dessen:

1.	für Getreide, Ölsaat, Mehl, Hülsenfrüchte und Futtermittel
aller Art mit Einschluß von Ölkuchen

für 100 kg und Werktag........1 Pfg.,

2.	für leere Fässer, Körbe, Kisten

für 100 kg und Werktag........6 Pfg.,

3.	für Maschinen, deren Lagerung im Freien gestattet ist,

für 100 kg und Monat.........10 Pfg.«

Ab- und Änlieferungsgebühr4).

Für Ab- und Anlieferung der Güter an das Kaischiff
werden folgende Gebühren erhoben:

»a) Bei der Ablieferung der von See eingegangenen Güter
von den Frachtführern:

1. landwärts, außer wenn sie mit der Eisenbahn erfolgt,
für 100 kg......................8 Pfg.,

h § 22 II. 2 der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen zu Hamburg.

2)	§ 17 I. ebenda.

3)	§ 26 ebenda.

4)	§ 22 IV. ebenda.
        <pb n="46" />
        ﻿2.	an offene oder bedeckte Schuten frei;

3.	an oberelbische oder unterelbische Flußfahrzeuge

für 100 kg..........5 Pfg.

b) Bei der Anlieferung der seewärts bestimmten Güter eben-
falls von den Frachtführern:

1.	auf dem Landweg, aber nicht mit der Eisenbahn,

für 100 kg.........8 Pfg.,

2.	zu Wasser für 100 kg..........10 Pfg.«

»Werden mit Genehmigung der Kaiverwaltung Güter an
den Kai für ein Seeschiff geliefert, das dieselben nicht am Kai

einnimmt, so ist.......noch eine fernere Gebühr für das Ab-

setzen der Güter vom Vertreter des Schiffes zu entrichten. Die-
selbe beträgt:

1.	wenn das Schiff auf derselben Reise bereits den Kai zur
Entlöschung und/oder — teilweisen Beladung benutzt und
demgemäß Raumgebühr zu zahlen hat,

10 Pfg. für 100 kg,

2.	im entgegengesetzten Falle 20 Pfg. für 100 kg.

In allen sonstigen Fällen, in denen von der Kai-
verwaltung ausnahmsweise Güter angenommen werden,
die weder am Kai aus Seeschiffen gelöscht sind, noch in
Seeschiffe verladen werden sollen, ist für Aufnehmen oder
Absetzen eine Gebühr von 20 Pfg. vom Antragsteller für
100 kg zu entrichten1)«.

Hafengleisgebühren* 2).

»Für die Beförderung auf den links- bezw. rechtselbischen
Kai- unci Hafengleisen, sowie für das Aus- und Einladen der
Güter wird im Verkehre mit sämtlichen in Hamburg mündenden
Eisenbahnen beim Empfang von der Kaiverwaltung, beim Versand
von der Eisenbahnverwaltung für die Kaiverwaltung an Gebühren
erhoben:

1.	für geringwertige, in der Gebührenordnung sämtlich namhaft
gemachte Güter in Sendungen von mindestens 5000 kg:

10 Pfg. für 100 kg,

2.	für alle anderen Frachtgüter in Wagenladungen von min-
destens 5000 kg wirklichem oder angegebenem Gewicht:

15 Pfg. für 100 kg,

') § 24 der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen zu Hamburg.

2) § 12 des Eisenbahn-Kai-Regulativs zu Hamburg.
        <pb n="47" />
        ﻿40

3- für Güter aller Art mit weniger als 5000 kg Gewichts-
angabe:

20 Pfg. für 100 kg,

jedoch höchstens für Güter unter 1. angeführter Art
Mk. 5,—, für Güter unter 2. angeführter Art Mk. 7,50«.

»Für Bunkerkohlen, welche ohne Benutzung des Personals
und des Materials des Kais von den an der Wasserseite des Kais
belegenen Gleisen aus Eisenbahnwagen in Seeschiffe unmittelbar
übergeladen werden, beträgt die von dem Antragsteller zu ent-
richtende Gebühr

1 Pfg. für 100 kg,

mindestens aber 1 Mark für jeden Eisenbahnwagen«1).

Sammel- bezw. Verteilungsschuppengebühr* 2).

Für die Benutzung des Sammel- bezw. Verteilungs-
schuppens einschl. der Vergütung für Absetzen bezw. Aufnahme
werden folgende Gebühren erhoben:

»a) sofern eine Beförderung auf den Kai- und Hafengleisen
zwischen dem Sammel- bezw. Verteilungsschuppen einer-
seits und den innerhalb des Kais gelegenen Lösch- und
Ladestellen andererseits zum Zwecke der Verteilung oder
Sammlung der Güter stattfindet:

25 Pfg. für 100 kg,

b) sofern die Beförderung zwischen dem Sammel- bzw. Ver-
teilungsschuppen einerseits und den Lösch- und Ladestellen
andererseits zu Wasser oder mittels Rollfuhrwerk erfolgt:

15 Pfg. für 100 kg«.

Die Gebühren für Lagerung der Güter auf dem Sammel-
bezw. Verteilungsschuppen richten sich nach dem schon dargelegten
Tarif für Lagerung in den Kaischuppen.

Zuschlagsgebühren3).

Überschreitet die Lösch- und Ladearbeit die Arbeitszeit
von morgens 6 Uhr bis abends 6 Uhr, so werden besondere

h § 25 III. der Betriebs- und Gebührenordnung für dieKaianlagen zu Hamburg.

2)	§ 13 Eisenbahn-Kai-Regulativ vom 15. August 1888. — Der Sammel- bezw.
Verteilungsschuppen wurde eingerichtet, um in der Abfertigung der ausgehenden resp.
angekommenen Güter Erleichterungen zu schaffen. Bei dem Sammelschuppen werden die
Frachten für ausgehende Schiffe angehäuft, was im Anfang besonders für große Schiffe,
die nur ihr Löschgeschäft am Kai bewältigen können, eine Begünstigung sein sollte,
aber später für alle Schiffe ln Anwendung kam.

3)	§ 29 der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen.
        <pb n="48" />
        ﻿Zuschlagsgebühren für jede Lösch- oder Ladestelle erhoben,
welche

»während der Zeit bis io Uhr abends . .	5,— Mk.,

für die Zeit nach 10 Uhr abends ....	7,50 „

und zwar in beiden Fällen für jede an gefangene
Stunde beträgt.

Für Arbeiten an Sonn- und Festtagen beträgt
die Zuschlagsgebühr für jede Lösch- oder Ladestelle 15,— Mk.«

Die bisher besprochenen Gebühren stellen im allgemeinen
die Kostensätze dar, die Schiff oder Ladung oder beide treffen,
wenn die Güter am Kai gelöscht resp. am Kai eingenommen
werden.

Ich verweise hier auf eine Tabelle im Anhang, in der eine
Berechnung der Hafen- und Kaikosten, die das Schiff zu tragen
hat, für die Häfen Hamburg, Rotterdam und Antwerpen ver-
gleichend zusammengestellt ist. Die Berechnung bezieht sich auf
das Dampfschiff »Hagen« der Deutsch-Australischen Dampfschiff-
fahrtsgesellschaft1).

Gebührensätze im Freiladeverkehr.

Ausnahmen kommen zuerst bei dem Freiladeverkehr in
Frage. Der § 23 der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kai-
anlagen sagt: »Wird der Kai . . . ausschließlich zur unmittelbaren
Überladung von Massengütern vom Schiff auf die Eisenbahn oder
umgekehrt benutzt, ohne daß eine Lagerung der Güter in den
Kaischuppen dazwischen tritt, so kommen anstatt der im § 22
auf geführten Gebühren (d. h. Raumgebühr, Ladungsgebührr Ge-
bühren für Ab- und Anlieferung, d. Vf.) die folgenden zur Er-
hebung, nämlich bei Überladung:

1. von Düngemitteln aller Art, Roheisen, Erz, Salpeter, Reis,
Asphalt, Blei, Kohlen, Koks, Zement, Getreide in Säcken, Steinen,
Sand, Zucker, Salz, Kainit, Schiefer, Fliesen, Eisenbahnschienen
und Eisenbahnbefestigungsmaterial, Baumwollsaatmehl und Baum-
wollsaatkuchen, groben Eisenwaren, Stabeisen, Chlormagnesium,
Bohzink, sowie anderen Metallen geringen Wertes, Eisen- und
Stahldraht (auch Zaun- und Stachelzaundraht) in Ringen und Packen,
'Steinkohlenbriketts, Gipsblöcken, Eis in Blöcken, gewaltztem Profil-
eisen (H-Eisen)

5 Pfg- für 100 kg;

Zur Verfügung gestellt von der Firma Aug. Bolten, Wm. Millers Nachfolger.
        <pb n="49" />
        ﻿2. von Baumwolle, Häuten, Ölkuchen, Wolle, Jute, Heringen,
Kartoffeln, Korkholz, Farbhölzern, leeren Flaschen (lose, unver-
packt) in Crates, Eisenblechen, Heu in Ballen, Maschinenteilen,
Fleisch

7,5 Pfg. für ioo kg.

Diese Gebühr ist zur Hälfte vom Schiff, zur Hälfte
von den Empfängern, bezw. Versendern der Ladung zu
tragen.....«

Wiegegeld.

Wird bei den Massengütern »eine Verwiegung durch die
Kaiverwaltung verlangt, so ist dafür eine Gebühr von

4 Pfg. für ioo kg

zu entrichten«1).

Lagergeld.

Findet eine Lagerung von Massengütern auf dem Kai statt,
so beträgt die Gebühr

für ioo kg und Monat 2 Pfg.* 2).

Hafen gleisgebühren3).

»Für die Beförderung der.......Massengüter auf dem Kai

und Hafengleisen wird die auf

3 Pfg. für 100 kg

ermäßigte Hafenbahngebühr erhoben.

Diese Ermäßigung tritt jedoch nur dann ein, wenn eine un-
mittelbare Überladung vom Schiff auf die Eisenbahn oder umge-
kehrt erfolgt; werden dagegen die Güter nach der Ausladung aus
dem Schiff oder der Eisenbahn zunächst im Freien auf dem Kai
gelagert, so kommt die volle Hafenbahngebühr in Gemäßheit
§ 12 des Eisenbahn-Kai-Regulativs ... (d. h. 10 resp. 15 resp.
20 Pfg., d. Vf.) und außerdem die im Absatz 1 dieses Paragraphen
bestimmte Gebühr (d. h. Raum- und Ladungsgebühr, d. Vf.), so-
wie eintretendenfalls (§ 26) das Lagergeld zur Hebung.«

Gebührensätze bei Schwergütern.

Auch für Schwergüter bestehen Abweichungen von den
im allgemeinen geltenden Gebühren.

*) § 27 II. der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen.

2)	Nach § 26 4) d.

3)	§ 23 IV. der

»»
        <pb n="50" />
        ﻿»Bei Schiffen, welche .... die Kaianlagen nur zum Löschen
oder Laden schwerer Stücke benutzen, wird keine Raumgebühr
(§ 22 I), sondern nur die Ladungsgebühr (§ 22 II) erhoben«1).

Krangeld.

Der bereits mitgeteilte Tarif2) für das Heben von Gütern mit
über 2000 kg Gewicht hat bei den Schwergütern eigentlich erst
praktische Bedeutung.

Ich habe gezeigt, daß sowohl die Güter im Freiladeverkehr
als die Schwergüter in manchen Gebühren gegenüber dem Gros
der in Güter den Tarifsätzen gesondert behandelt werden. Völlig
anders gestalten sich die Gebührenregelungen bei den Privatkais.

Privatkais.

Die ausschließlich transatlantischen Dampfer der großen
Reedereien, die Kaistrecken vom Staat gepachtet haben, werden
von den staatlichen Kaigebühren nicht direkt berührt.
Nur die Krananlagen sind vom Staate geschaffen worden; ihre
Schuppen usw. richten sich die Pächterinnen ganz nach ihren Be-
dürfnissen ein, die sich für eine schnelle und billige Abwicklung
ihres Lösch- und Ladeverkehrs ergeben. Die Höhe der Pachten
her einzelnen Privatgesellschaften war im Jahre 1911 folgende:

Die Hapag zahlt für die Benutzung des Auguste-Viktoria-
Kais, des Reiher-Kais, des Kronprinz-Kais, Mönkeberg-Kais und
Kohlen-Kais die Summe von 1 495 030,40 Mk. Dazu kommt noch
eine erhebliche Summe für die Benutzung von Hafenanlagen in
Cuxhaven. Die Hapag schied im Jahre 1888 zum erstenmal aus
dem öffentlich-staatlichen Kaibetriebe aus und ging zur Pach-
tung über.

DieWoermann-Linie und die Deutsch-Ost-Afrika-
Linie haben seit dem Jahre 1904 den Petersen-Kai gepachtet
und zahlen jetzt dafür zusammen 345342,10 Mk.

Die Deutsche Levante-Linie zahlt für die Benutzung des
halben Amerika-Kais, d. h. der Schuppen Nr. 41 und Nr. 42 die
Summe von 178128,32 Mk.

Die Pachtbetriebe sind in ihren Anordnungen, in welcher
Reihenfolge Löschen und Laden usw. vor sich gehen soll, gegen-
über dem öffentlichen Kaibetriebe natürlich völlig frei. An die

*) § ii&gt; IV. der Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen.

2) cf. Seite 37.
        <pb n="51" />
        ﻿44

Gebührensätze der öffentlichen Kaianlagen aber sind sie gewisser-
maßen gebunden. Sie dürfen nämlich in Fällen, wo Schiffe, die
nicht ihrem Betriebe angehören, die Privatkais benutzen, nicht
von den staatlichen Gebührensätzen abweichen. Verboten ist den
Privatkais, einen regelrechten Kaibetrieb zu unterhalten und so-
mit mit dem öffentlich staatlichen Kaibetrieb in Wettbewerb zu
treten. Es ist ihnen vielmehr nur erlaubt, in Fällen, wo die staat-
lichen Kais überfüllt sind, im Einverständnis mit der Staatskai-
verwaltung und dem Schiff selbst den Frachtumschlag am Privat-
kai vorzunehmen.

Zu erwähnen wäre noch die Möglichkeit, daß ein Schiff,
welches im öffentlichen Kaibetriebe löscht oder ladet, eine Teil-
ladung für Rechnung eines Privatkaibetriebes abgeben oder
empfangen soll. In solchem Falle wird die Raumgebühr vom
Schiff nur einmal erhoben.

Wirkung der Gebührensätze.

Der schon früher erwähnte Raumgebührensatz bei Benutzung
der Kaianlagen ist von einschneidender Bedeutung für die Ab-
wicklung des Kaibetriebes gewesen. Die Zeit von fünf Tagen,
für welche die Raumgebühr von 17,5 Pfg. zu zahlen ist, genügt
bei den Schiffen, die im intereuropäischen Verkehr beschäftigt sind,
vollständig, um sowohl das Löschgeschäft wie das Ladegeschäft
am Kai zu bewältigen. Nicht so jedoch bei den großen trans-
atlantischen Dampfern, bei denen wir mit ganz anderen Raum-
abmessungen zu rechnen haben. Die durchschnittliche Größe der
im transatlantischen Verkehr beschäftigten Dampfer beträgt über
das Vierfache der den europäischen Seeverkehr vermittelnden
Schiffe. Es ist begreiflich, daß Bestimmungen, die auf mittel-
große Schiffe zugeschnitten sein müssen, für Dampfer, die diese
Durchschnittsgrößen weit überragen, zu einer Kalamität werden
müssen. Einige große Linien sind zum Teil wegen des hohen Zu-
schlags zur Raumgebühr zur Pachtung übergegangen. Immer-
hin sind noch sehr viele einheimische, wie auch fremde Ozean-
dampfer vorhanden, die von dem hohen Zuschlag zur Raumgebühr
betroffen würden, wenn sie ihr Lösch- und Ladegeschäft aus-
schließlich am Kai erledigen wollten. Denn es ist klar, daß selbst
mit Überstunden und Nachtarbeit die Zeit von fünf Tagen für
einen transatlantischen Dampfer nicht genügt, eine Frist, die fest-
gesetzt ist unter Berücksichtigung von Schiffsgrößen, die nur ein
Viertel der heutigen transatlantischen Dampfer ausmachen. Diese
        <pb n="52" />
        ﻿45

großen Dampfer benutzen deshalb die Kaianlagen während der
Dauer von fünf Tagen. Das Lösch- oder Ladegeschäft, das dann
noch nicht bewältigt ist, wird »im Strom« erledigt. Denn der
freilich bedeutend langsamere Strombetrieb mit den damit ver-
bundenen Unkosten durch längere Ruhetage stellt sich doch
noch billiger, als das Laden des Schiffes am Kai bei Zahlung des
Zuschlags zur Raumgebühr. Der Grund, warum der Zuschlag zur
Raumgebühr so hoch bemessen ist, liegt darin, daß die Kaistrecken
und Schuppen um das doppelte vergrößert werden müßten, sollte
sowohl das Lösch- wie das Ladegeschäft auch der größten Schiffe
am Kai bewältigt werden. Diese würden doppelt so lange Zeit
am Kai liegen wie die Schiffe normaler Größe, und es müßte so-
mit Raum für neu einkommende Dampfer geschaffen werden.
Das aber bedeutete eine so immense Vergrößerung der Anlagen
und damit der Aufwendungen, daß eine Rentabilität des Betriebes
in Frage gestellt werden würde. Man behilft sich da besser mit
dem Umschlag an den Dückdalbenreihen »im Strom«. Um die
großen Schiffe, die wegen des hohen Zuschlages zur Raumgebühr
gezwungen sind, einen Teil des Umschlagsgeschäftes »im Strom«
zu erledigen, wegen des damit verbundenen Zeitverlustes zu ent-
schädigen, hat man Sammelstellen für Ausfuhrgüter errichtet, um
von da aus mit Wasserfahrzeugen die Güter an die Schiffe zu
bringen. Dafür zahlen die Schiffe, die den Kai zum Löschen be-
nutzen, die Hälfte der Gebühr, die sonst die Schiffe, welche die
Kais gar nicht in Anspruch nehmen, für derartige Anlieferungen
von Ausfuhrgütern zu zahlen haben.

Auch die Ladungsgebühr der Kais hat nicht unerheblich
auf den Modus des Löschens im Hamburger Hafen eingewirkt.
So werden geringwertige Güter, die die hohen Kaikosten nicht
Vagen können, bei einem am Kai liegenden Dampfer meistens
v/asserseits gelöscht. Solche Güter gelten dann als »im Strom«
gelöscht, und es entfällt auf sie nur die Raumgebühr.

Die Privatlcais, wie z. B. die Hapag, regeln ihren Lösch- und
Ladebetrieb anders als die Staatskais. Sie haben sich bei ihren
Anlagen besondere Schuppen nur für das Löschgeschäft und wieder
andere nur für das Ladegeschäft reserviert, um eine möglichst
große Umschlagsschnelligkeit zu erreichen. Die Bedeutung der
Umschlagsschnelligkeit bei den großen Schiffen der Privatbetriebe
geht schon hervor aus einem kurzen Vergleich der Durchschnitts-
größe der am Staatskai und der am Privatkai verkehrenden Schiffe.
Es betrug nämlich im Jahre 1911 am Staatskai bei 4705 Dampfern
        <pb n="53" />
        ﻿46

mit 4198371 Registertonnen die Durchschnittsgröße per Dampfer

892,32	Registertonnen, während sich für das gleiche Jahr für
die Privatkais bei 831 Dampfern mit 2892619 Registertonnen
die Durchschnittsgröße der Dampfer auf 3480,89 Registertonnen
stellte!

Die Privatbetriebe erzielen durch die Trennung der Lösch-
schuppen von den Ladeschuppen und Verteilung der Arbeit je
nach Wichtigkeit eine größere Ökonomie in der Abfertigung ihrer
Schiffe, die bei Ozeanriesen ja von allergrößter Wichtigkeit ist; hat
man doch bei diesen Schiffen Millionenobjekte vor sich, deren
Nichtbeschäftigung für jeden Tag einen erheblichen Zinsverlust
bedeutet. Es gilt deshalb, diese großen Kapitalanlagen nicht
länger als irgend nötig ruhen zu lassen, sondern einer Reise so
schnell als möglichst die nächste anzugliedern.
        <pb n="54" />
        ﻿Vierter Abschnitt



Die Lösch- und Ladeeinrichtungen »im Strom« und ihre Kosten.

Der äußerst umfangreiche Verkehr »im Strom« im Hamburger
Hafen vollzieht sich für Seeschiffe an den Dückdalbenreihen sowohl
in der Elbe, wie in den Hafenbecken und an den nicht mit
Gleisen und Schuppen versehenen Kaimauern des Kuhwärder-
und Kohlenschiffhafens. Im Strom löschen oder laden solche
Schiffe, deren — im Vergleich zu ihrem Volumen geringwertige
— Güter nur die verhältnismäßig niedrigen Hafengebühren tragen
können und ferner solche, deren Lösch- und Ladegeschäft nicht
besonders eilig ist. Es werden demnach einerseits große Schiffe
»im Strom« löschen, die z. B. Kohle oder Getreide als Gut führen
°der andererseits kleinere Dampfer, meist mit geringwertigen
Gütern und besonders die Segelschiffe, die durchweg weder wert-
volle Güter führen noch sehr an die Zeit gebunden sind. Die
Durchschnittsgröße der nur »im Strom« löschenden und ladenden
Schiffe betrug im Jahre 1911: 498 Registertonnen bei 11 974 Schiffen
mit 5964498 Registertonnen. Die durchschnittliche Größe der an
den Kais allgemein verkehrenden Schiffe dagegen betrug für
das gleiche Jahr: 1175 Registertonnen bei 6173 Schiffen mit 7255055
Registertonnen.

Aus diesen Zahlen geht deutlich hervor, daß im allgemeinen
die größeren und damit auch wohl die wertvolleren Schiffe am
Kai löschen, denn es handelt sich ja in erster Linie um Dampfer;
Segelschiffe benutzen die Kais nur sehr selten. Die Anforderungen
an die Schnelligkeit dürfen naturgemäß beim Strom-Lösch- und
'Ladebetrieb nicht groß sein, wenn der Umschlag nicht zu sehr
verteuert werden soll. Mit anderen Worten: die Lösch- und Lade-
zeit darf einerseits von der Behörde nicht zu kurz bemessen werden
nnd ferner darf das Lösch- und Ladegeschäft bei möglichster Be-
schleunigung keine hohen Kosten verursachen. Die Liegezeit der
        <pb n="55" />
        ﻿48

Schiffe ist denn auch eine bedeutend längere, als die Frist, die
den Schiffen für den Umschlag am Kai gewährt werden kann.
Die Löschzeiten im Strom betragen bei Seglern von:

Register-Tonnen Netto	300	IOOO	2500	5000
Im Sommer		10 Tg.	18 Tg.	26 Tg.	34 Tg.
Im Winter		11	21 „	3i „	44 &gt;.
Die Löschzeiten betragen bei Dampfern von:				
Register-Tonnen Netto	300	IOOO	2500	5000
Im Sommer		4 Tg-	8 Tg.	13 Tg.	18 Tg.
Im Winter		5 ..	9	15 .»	23 ..

Es ist hier also auf Eigentümlichkeiten Rücksicht genommen
worden, die sich aus der Ausrüstung der Schiffe mit Lösch- und
Lademitteln herleiten und ferner auf solche, die sich aus den
wechselnden Schwierigkeiten des Wasserverkehrs während der
Jahreszeiten ergeben, schließlich werden noch Unterschiede je nach
der Ladung gemacht, so daß z. B. bei Salpeter längere, bei losem
Getreide kürzere Zeit als die normale gewährt wird.

Das ausschlaggebende Moment der Billigkeit im Strom-
verkehr hat denn auch bewirkt, daß der Umschlag im Strom
technisch zum großen Teil fast noch derselbe wie in alten Zeiten
ist: der Lösch- und Ladedienst wird durch die Schiffswinde ver-
sehen, die an der Rahe des Schiffes befestigt ist. Beim reinen
Handbetriebe, wo die Reis- oder Sandsäcke, die Steine, Schiefer-
platten usw. auf der Leiter auf- und niedergetragen werden, ist
natürlich nur eine ganz minimale Stundenleistung zu erzielen.
Trotzdem hat sich dieser Betrieb und der ähnliche, freilich schon
bedeutend leistungsfähigere mit Schiffswinden Jahrhunderte hin-
durch bis heute erhalten. Erst ungefähr seit Anfang des 20. Jahr-
hunderts finden besondere maschinelle Einrichtungen auch »im
Strome« Verwendung. Freilich beschränkt sich ihr Gebrauch auf
Petroleum, Getreide, Kohle und Schwergüter. Für die letzt-
genannten besitzt die H. A. L. einen Schwimmkran von 30 Tonnen
Tragkraft. Der typische Betrieb »im Strom« ist der an den
Ladebäumen der Schiffe. Der Arbeitsvorgang spielt sich da so
ab, daß die am Ladebaum befestigte Winde mit der Hand oder
öfters bei Dampfern mittels eigener Dampfkraft oder Elektrizität
die Güter aus dem Schiffsräume heraufholt, nachdem die Güter
        <pb n="56" />
        ﻿am Seile befestigt wurden; die Last schwingt über Bord und wird
sodann in die Schuten »heruntergefiert«. Diese Betriebsart ist für
alle Güter (Stückgüter, Ballen, Körbe usw.) anwendbar. Die
Leistung hält sich aber selbst bei Schiffswinden mit Dampf- oder
elektrischem Betriebe in mäßigen Grenzen. Recht gute Leistungen
werden bei dieser Betriebsart eigentlich nur von den »Donkeys«,
d. h. Dampfwindenschuten für Kohlenlöschgeschäft und Kohlen-
bunkerei erzielt, die eine Stundenleistung bis zu 12 Tonnen er-
reichen. Der Betrieb mit der Handwinde erzielt eine Stunden-
leistung von ca. 10 Tonnen1).

Eine andere Art von Lösch- und Ladevorrichtung auf dem
Schiffe selbst waren früher die Kräne, die zwischen Luke und
Bordrand feststehend aufgestellt wurden. Diese Einrichtung hat
sich nicht bewährt und ist deshalb wohl kaum noch irgendwo im
Gebrauch * 2).

Beim Lösch- und Ladegeschäft, das »im Strom« unabhängig
vom Kai vor sich geht, sind natürlich keine Kai- und Gleis-
gebühren, sondern nur die allgemeinen Gebühren, wie Lotsengeld,
I onnengeld und Hafenmeistergebühren zu zahlen. An die Stelle
der Kaigebühren treten die privaten Vereinbarungen mit den
Stauern, die meist zugleich neben der Verstauung der Ladung
lm Schiff auch das Löschen und Laden selbst übernehmen und
die Leute stellen, während das Schiff je nach Vereinbarung
Winden, Dampf usw. liefert.

Neben den bisher erwähnten Umschlagsmöglichkeiten »im
Strom« möchte ich hier, bevor ich zu den Lösch- und Lade-
einrichtungen für ganz bestimmte Massenartikel übergehe, der
schwimmenden Kräne gedenken, von denen z. B. die Hapag einen
besitzt. Der Kran hat eine Tragfähigkeit von 30 Tonnen und
wird lediglich für den Umschlag von Schwergütern gebraucht.
Die Hapag vermietet diesen Kran gegen einen festen Gebühren-
satz, den ich hier nach Mitteilung der Hapag wiedergebe.

r) Diese für Handbetrieb so beträchtliche Leistung hat allerdings für die Arbeiter
sehr viele Nachteile im Gefolge. Die überaus anstrengende, ungesunde Arbeit erfordert
sehr kräftige Leute, die selbst bei dem hohen Lohn schon nach 3—4 Jahren eine
dichtere, weniger gut bezahlte Arbeit der »Kohlenjumperei« vorziehen.

2) Für den Erztransport hat man in Rotterdam spezielle Schiffe gebaut, bei
denen mittels 14 Windenmasten ä 2 Winden, Schiffe von mehr als 4000 Register-
tonnen innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden gelöscht werden, cf. van Ijssel-
steyn, de Haven van Rotterdam. Rotterdam 1910.

Abhandlungen d. staatsw. Seminars z. Jena, Bd. XII, Heft 2.	4

Üaase, Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen usw.
        <pb n="57" />
        ﻿50

Tabelle 18.

Tarif für die Verleihung des Schwimmkranes1).

1.	Für jede angefangene Stunde, welche der Kran dem Ent-
leiher zur Verfügung steht, ist ein Betrag zu entrichten
von io Mark.

2.	Die zum Verholen des Kranes nach der Arbeitsstelle, sowie
die zum Zurückbringen des Kranes erforderliche Schlepp-
zeit wird in die Leihzeit mit eingerechnet.

3.	Das Bewegen des Kranes erfolgt nur durch die eigenen
Schlepper der Hamburg-Amerika-Linie und zwar auf Kosten
des Entleihers. Die Schleppgebühren sind in die unten
angeführten Preise nicht mit einbegriffen. Der Kran ist,
wo nichts anderes vereinbart, stets wieder dahin zurück-
zubringen, von wo derselbe entnommen ist.

4.	Es sind pro Hieve* 2) die folgenden Sätze zu entrichten:

Bis 10000 kg .............................Mk. 25,—

Von 10001	„ bis 20000 kg..................... 30,—

Von	20001	„	„	30000	„............. „	35,—

5.	Für Verleihen von Stroppen3) wird berechnet:

Bis	10000	kg	per	Hub.....................  Mk.	5,—

Von	10001	„	bis	20000	kg	per	Hub	.	„	10,—

Von	20001	„	„	30000	„	„	„	.	„	15,—

Gehen wir nun zu den speziellen Lösch- und Ladeeinrich-
tungen über.

Spezielle Lösch- und Ladeeinrichtungen.

Bei dem äußerst ökonomischen Betrieb in einem solch großen
Hafen wie Hamburg, wo man mit möglichst geringen Mitteln
möglichst große Leistungen erreichen will und muß, ist es selbst-
verständlich, daß für einzelne Massenartikel ganz spezielle Lösch-
und Ladeeinrichtungen geschaffen worden sind. Das ist z. B. für
den Umschlag von Petroleum der Fall.

Vorkehrung für den Petroleumumschlag.

Früher fand der Petroleumtransport ausschließlich in Fässern
(Barrels) oder Blechkisten statt. Zu jener Zeit schien das Petroleum-

Diese Kräne sollen sich im Gegensatz zu den feststehenden Schwerlastkränen
gut rentieren. Die letzteren werden im Jahr nur 40—60 Tage gebraucht.

2)	D. h. Hub.

3)	D. s. Drahtseile.
        <pb n="58" />
        ﻿gut wegen der Gefährlichkeit des Transportes auf Dampfern den
Seglern als Frachtgut gar nicht genommen werden zu können,
zumal ein Versuch, Petroleum in einem sogen. Tankdampfer1)
zu transportieren, Anfang der 8oer Jahre gänzlich fehlschlug.

Das betreffende Schiff erreichte niemals sein Ziel und blieb
spurlos verschwunden. So war der Petroleumtransport in Fässern
von Amerika und Rückfracht von leeren Fässern während der
6oer, 70er und bis ans Ende der 80er Jahre ein sicherer Verdienst
für Segelschiffe, für die ja damals der Kampf mit dem Dampfer
immer heftiger einsetzte. Erst Ende der 80er Jahren gelang es,
das Problem der Tankdampfer zu lösen. So wurde im Jahre 1885* 2)
in Hamburg der erste Versuch mit dem Import von Petroleum
in Tankdampfern und dem Bau einer Tankanlage gemacht. In
Rotterdam fand der erste derartige Versuch im Jahre 18873)
statt. Im selben Jahre sind Hamburger Firmen bereits mit eigenen
Tankschiffen am Petroleumimport beteiligt. Die schnelle Ein-
führung der Tankschiffe ist dadurch erklärlich, daß diese Art des
Transportes eine erhebliche Ersparnis sowohl an Faßzoll, wie an
Löschzeit und Löschkosten bedeutet. Die Tankdampfer haben
denn auch heute den ganzen Faßimport verdrängt, und so ist den
Seglern ein wichtiger Frachtartikel zugunsten des Dampfers
völlig entzogen.

Das Löschen des Petroleums aus Seeschiffen, worum es sich
in Hamburg einzig handelt, geschieht in der Weise, daß das
Petroleum aus dem Schiff mittels gewöhnlicher Pumpen mit ver-
schiedener Antriebskraft in die Tanks, die am Lande aufgestellt
sind, geleitet wird. Unter Tanks am Lande versteht man Eisen-
behälter zur Aufbewahrung des Petroleums bis zum Weitertransport
mittels Tankeisenbahnwagen oder Tankrollfuhrwerk. Die Größe
der Tanks schwankt zwischen 2500 und 40000 Fässern Inhalt. In
Hamburg ist der Artikel Petroleum mit seinen Abarten in einem
besonderen Hafen untergebracht, der gegen die übrigen Wasser-
becken abschließbar ist; es soll bei ausbrechenden Bränden, falls
brennendes Petroleum sich über die Wasserfläche ausdehnt, das
b euer auf einen verhältnismäßig kleinen Raum beschränkt werden,
und die in den übrigen Hafenbecken liegenden Schiffe sollen davor

*) Wo der Schiffsladeraum mehrere große Gefäße für die Aufnahme des Petro-
kums darstellt.

2)	Jahresbericht der Verwaltungsbehörden für Hamburg, Deputation für Handel
«nd Schiffahrt 1885.

3)	cf. van Ijsselsteyn, a. a. O. S. 108.
        <pb n="59" />
        ﻿bewahrt bleiben, durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen zu
werden. Auf dem Lande tritt eine Abgrenzung der Petroleum-
tanks gegen das übrige Gebiet dadurch ein, daß jede Tankanlage
mit einem Erdwall umgeben ist, der mehr Raum umschließt, als
der Inhalt des Tanks ausmacht. Man steht nämlich in Hamburg
auf dem Standpunkt, daß die Gefährlichkeit des Petroleums durch
örtliche Eingrenzung auf ein kleines Gebiet vermindert werde,
während man z. B. in Rotterdam direkt entgegengesetzter Ansicht
ist und durch die Häufung des gefährlichen Artikels auf einen
engen Raum die Gefahr im Falle einer Feuersbrunst für bedeutend
größer hält. Beide Ansichten lassen sich natürlich vertreten. Ich
persönlich halte es immerhin für leichter, auf einem begrenzten Ge-
samtgebiet Sicherheitsmaßregeln zu überwachen, als in verstreut
liegenden Betrieben inmitten von Unternehmungen anderer Art,
bei denen die Feuersgefahr sehr viel weniger nahe liegt als bei
Petroleum und man dementsprechend weniger vorsichtig mit Feuer
umgeht.

Durch die Verwendung von Tankdampfern wurde also erst-
lich an Kosten und Raum gespart dadurch, daß man gewissermaßen
ein Faß an die Stelle vieler setzte, dann sparte man aber auch
Zeit durch Vereinfachung des Löschverfahrens, das jetzt auch bei
den größten Tankdampfern mit über 2000 Registertonnen in ein
bis zwei Tagen erledigt ist. Durch diese Verkürzung der Lösch-
zeit werden wieder Liegekosten gespart, es wird das im Dampfer
investierte Kapital mehr ausgenutzt, und der Staat braucht die
Petroleumhafenbecken nicht in der Weise zu vergrößern wie bei
dem Barreltransport, da eben infolge der kürzeren Liegezeit mehr
Schiffe an ein und demselben Platze abgefertigt werden können.

Die Lösch- und Ladevorrichtungen für Kohle.

Die Kohlen ein fuhr nach dem Hamburger Hafen betrug im
Jahre 1911 seewärts 37864352 Doppelzentner netto, land- und
flußwärts 17 208512 Doppelzentner netto'; die Kohlenausfuhr see-
wärtskommt demgegenüber mit ihren 626277 Doppelzentner netto
wenig in Betracht. Abgesehen von 505 Doppelzentner Kohle, die
von außereuropäischen Häfen kamen, besteht der ganze übrige
Seeimport aus englischer Kohle, während die Einfuhr land-
und flußwärts den Import westfälischer Kohle bedeutet, die
zum größten Teil von der Hamburg-Amerika-Linie verbraucht wird1).

b An und für sich ist die westfälische Kohle besser, aber teurer als die englische
Kohle der Ostküste. Der Preis der westfälischen Kohle beträgt augenblicklich bei dem.
        <pb n="60" />
        ﻿53

Der Umschlag der Kohle vollzieht sich demnach in Hamburg
einmal vom Seekohlenschiff zum Land, dann vom Seeschiff
in die Schuten, Leichter usw., für den Transport an die
bunkernden Dampfer oder zum Weitertransport flußaufwärts,
drittens ist aber auch ein Umschlag vorhanden vom Eisenbahn-
wagen in die Schuten oder direkt in die Dampfer, und viertens
kommt der schon teilweise erwähnte Bunkerverkehr von
Schuten, Leichtern usw. in die Dampfschiffe in Präge.

Ich wende mich jetzt den einzelnen Umschlagsarten zu und
muß hier vielfach Einrichtungen anderer Häfen zum Vergleich
heranziehen, da in Hamburg augenblicklich noch zum Teil nach
alten Methoden gearbeitet wird.

Der direkte Umschlag vom Kohlenschiff zum Land.

Der direkte Umschlag vom Kohlenschiff zum Land ging bis
vor kurzem in Plamburg nur durch an Bord befindliche Dampf-
winden vonstatten, welche die Kohle in Kübeln an Deck hoben.
Vom Deck aus wurden die Kübel mittels Dampfdrehkran an den
Kai geschwenkt und mittels Schmalspurwagen zum Lagerplatz
geschafft. Die Kohlenkübel wurden im Schiffsraum durch Hand-
arbeit gefüllt. Es war dabei natürlich viel Handlangerarbeit nötig.
Kie neuesten Einrichtungen für Kohleentlöschung an Land sind
die elektrisch betriebenen Brückenkräne, auch wohl Kohlenverlade-
brücken genannt. Es sind dies hohe Eisenkonstruktionen, auf
denen Kräne laufen oder hängen. Die Kräne sind drehbar; bei
den hängenden sogenannten Laufkatzenkränen führt ein hoch-
klappbares oder ein ausschwingbares Gerüst bis über die Schiffs-
bike. Das ausschwingbare Gerüst hat dem hochklappbaren gegen-
über den Vorzug, daß es durch sein Hochschwingen von unten
herauf nicht mit den Anlagen für drahtlose Telegraphie kollidiert,
die zwischen den Schiffsmasten hängen, und von den hochklapp-
baren Gerüsten leicht beschädigt oder gar vernichtet werden. Die

Eisenbahnausnahmetarif nach Hamburg 5,65 Mk. per t; der Preis für englische Kohle
lst momentan (Ende 1912) infolge der hohen Frachten bis auf 5 sh 6 d und 5 sh 9 d
gestiegen, während der Normalpreis 3 sh 6 d ist. Die Hapag benützt die westfälische
Kohle wegen ihrer guten Qualität, die die englische Kohle (ausgenommen die bessere,
aker teurere Cardiffkohle) übertrifft, ferner um, wenn man sich nur einer Bezugsquelle
bedient, im Falle von Streiks nicht einer anderen Firma auf Gnade und Ungnade aus-
geliefert zu sein und hohe Preise zahlen zu müssen.

Der Umfang des Kohlenverbrauchs der Hapag beziffert sich auf ca. 300 000 t
englische und 250 000 t deutsche Kohle. Von der letztgenannten werden ca. 80 000 t
mit Leichtern an die zu bunkernden Schiffe geführt.
        <pb n="61" />
        ﻿54

Kräne dieser Kohlenbrücken sind mit sogenannten Greifern aus-
gerüstet. Die Selbstgreifer bestehen aus zwei Schaufeln, die durch
Gelenk miteinander verbunden sind. »Von den Enden der beiden
Schaufeln laufen vier Druckstangen nach oben zusammen; zwischen
dem Endpunkte dieser Druckstangen und zwischen das Schaufel-
gelenk ist ein Rollenzug eingeschaltet« 1).

Dieser Greifer wird in die Schiffsluke hinabgelassen; »er
setzt sich in geöffnetem Zustande auf die Kohlen auf, wobei er
ungefähr die Gestalt eines Raubvogels mit ausgebreiteten Schwingen
zeigt«1). Sobald die Kette angezogen wird, verkürzt der Ketten-
zug die Entfernung zwischen dem Schaufelgelenk und dem oberen
Endpunkte der Druckstangen; infolgedessen bewegen sich die
Druckstangen nach unten, die Schaufeln dringen in die Kohle
ein und füllen sich... Voraussetzung ist, daß der Dampfer als
»Selbsttrimmer« gebaut ist, d. h. daß er sehr große Luken und
keine Deckstützen besitzt, so daß der Greifer nahezu den ganzen
Schiffsraum bestreichen kann; bei solchen Dampfern braucht nur
der zehnte Teil der Ladung getrimmt zu werden* 2).

Kämmerer kommt auf Grund von Mitteilungen der Firma
Friedr. Krupp A.-G. Grusonwerk zu dem Ergebnis, daß im Ver-
gleich mit den erstgeschilderten Dampfwinden durch diese elektrisch
betriebenen Greifer die Löschzeit von 26 auf 12 Stunden herab-
gemindert wird, daß statt der von 60 Mann zwecks Entlöschung
des Kohlenschiffs mit Dampfwinden geleisteten Handlangerarbeit
jetzt nur noch der eine Kranführer bei den Brückenkränen nötig
ist. Nach ihm soll das in dem Brückenkran investierte Kapital
an Verzinsung und Amortisation dieselbe Summe verlangen, die
der Schiffseigner dadurch gewinnt, daß die Schiffe schneller laden
und löschen können, wodurch sie mehr Reisen zu machen im-
stande sind und sich wirtschaftlich besser rentieren. Der Vorteil
der Verwendung dieser Brückenkräne liegt also darin, daß statt
der früher benötigten großen Reihe von Handlangern jetzt Ma-
schinen in Benutzung genommen sind, die von einigen wenigen
gelernten Arbeitern bedient werden.

Wenn auch wohl diese Angaben über die maschinelle Ent-
löschung darum als zu günstig angesehen werden müssen, weil
praktisch immer jeweilig wirkende wirtschaftliche Besonderheiten
die Leistungsfähigkeit einschränken, wie z. B. Teilung der Ladung

b Otto Kämmerer, Die Ursachen des technischen Fortschrittes. Leipzig
1910, S. 23.

2) Nach Kämmerer a. a. O.
        <pb n="62" />
        ﻿55

nach Sorten und Abnehmern, Wasser im Raum, schlechte Trennung
der einzelnen Sorten voneinander usw., so hat doch tatsächlich
die maschinelle Entlöschung sowohl Ersparnisse an Arbeitslohn
gebracht — denn es werden statt der sechzig Mann Handlanger-
arbeit nur noch ein Kranführer benötigt —, ferner Ersparnisse
an Liegezeit und infolgedessen Ersparnisse an Liegegeld, Zinsen,
Mannschaftsgagen und -kost usw. Schließlich hat die maschinelle
Entlöschung eine schnellere Versorgung mit Kohlen bewirkt.
Freilich werden, wie schon gesagt, die Ersparnisse zum Teil durch
die Kosten der maschinellen Anlage wieder ausgeglichen.

Außer den erwähnten Anlagen, die sich im Privatbesitz1)
befinden, sind in Hamburg keine Einrichtungen für den Umschlag
der Kohle von Schiff an Land vorhanden. Der eigentliche Kohlen-
schiffhafen liegt in Böschung, weil weitaus die meisten Kohlen-
dampfer ihre Ladung nach der Wasserseite hin löschen.

Der Umschlag der Kohle vom Seeschiff ins Flußschiff.

Dieser Umschlag spielt eine sehr bedeutende Rolle, da die
im Vergleich zu ihrem Werte zu voluminöse Kohle keinen weiten
Eisenbahntransport verträgt und deshalb auf Flußfahrzeugen land-
einwärts gebracht wird. Daneben hat aber auch das Flußschiff,
meist die Schute, noch insofern eine große Bedeutung für den
Umschlagsverkehr in Kohle, als es im Hafen für den Umschlag
der Kohle im Strom das Mittelglied bildet zwischen dem Kohlen-
dampfer, welcher die Kohlen als Ladung bringt und den Dampfern,
die eben diese Kohlen als Heizmaterial brauchen. Allerdings kann
ein Kohlenumschlag vom Kohlendampfer zum Seeschiff direkt
erfolgen, doch findet sich dieser Betrieb äußerst selten.

Der Umschlag erfolgt zum Teil durch die Kraft der Kohlen-
dampfer, indem, wie vorher beim Überladen vom Kohlenschiff an
Land beschrieben, die Kübel oder Körbe im Schiffsraum mit
Handbetrieb vollgeschaufelt, von der Winde hochgerissen und ver-
mittelst einer Schüttrinne in die Schuten geschüttet werden. Es
werden auch die sogenannten Donkeys verwendet, welche die reine
Handarbeit, das Jumpen* 2), ersetzen, welches an und für sich als
durchaus leistungsfähig angesprochen werden muß. Die Donkeys
sind mit Dampfwinden ausgestattet.

*) Stinnes, G. ra. b. H., Hamburg; Kai- und Lagerhausgesellschaft, Altona.

2) Von to jump- = springen; die Kohlenjumper gehen eine kleine Treppe hoch,
machen 2—3 Griffe am Lastseil und laufen dann, dieses festhaltend die Treppe hinunter,
wodurch der Korb in die Höhe schnellt.
        <pb n="63" />
        ﻿56

Die Leistungsfähigkeit der Kohlenjumper, welche mit einem
Gang von 7 bis 9 Mann, von denen 4 bis 5 das eigentliche
Jumpen besorgen, die Körbe aus dem Schiffsraum hinaufbefördern,
deren Inhalt, dann mittels Schüttrinnen in die Schuten gestürzt
wird, beträgt ca. 10 Tonnen pro Stunde, d. h. pro Mann etwas
über 1 Tonne. Die Donkeys erfordern weniger Mannschaft und
leisten pro Stunde ca. 2 Tonnen mehr. Weitere Löschmethoden gab
es bis vor kurzem beim Umschlag vom Kohlendampfer ins Flußfahr-
zeug nicht. Der Ladebetrieb dagegen, der später behandelt wird,
die sogenannte Bunkerei, zeigt entwickeltere Einrichtungen, da bei
ihm ja auch auf eine möglichst wenig Zeit in Anspruch nehmende
Abfertigung des bunkernden Dampfers ein ganz anderes Gewicht
gelegt werden muß, wie bei den ankommenden Kohlendampfern,
denn die häufig in Linien verkehrenden Fracht- sowohl wie
Passagierdampfer sind an bestimmte Abfahrtszeiten gebunden.

Die großartigsten Anlagen, was schwimmende Einrichtungen
zum Löschen von Kohlendampfern betrifft, hat von den europäischen
Festlandshäfen bis zum Jahre 1912 hin nicht Hamburg, sondern
Rotterdam. Dort befindet sich allein im Besitz der »Steenkolen
Handels Vereeniging« 12 Dampfkräne, davon 11 mit je 150 Tonnen
und 1 Kran mit 70 Tonnen stündlicher Leistung; die »Scheepvaart
en Steenkolen Maatschappij« besitzt 5 Dampfkräne mit je 70 Tonnen
stündlicher Leistung bei 5 Tonnen Tragkraft und einen Dampfkran
mit 200 Tonnen stündlicher Leistung, und im Besitz der »Stuwar-
doors My. Victoria« sind drei Dampfkräne von je 8 Tonnen Trag-
kraft1). Mit dieser Aufzählung sind bei weitem noch nicht alle
Zurüstungen für den Kohlenverkehr erschöpft, es sind nur die
Einrichtungen genannt, die besonders zum Löschen der Kohlen-
dampfer benutzt werden; auf alles übrige werde ich bei der
Kohlenbunkerei zurückkommen. Der gleiche Bericht, dem die
genannten Zahlen entnommen sind, erwähnt aus dem Jahre 1901,
daß zu jener Zeit in Rotterdam noch ein Heer von Trägern auf
Leitern auf- und abkletternd, von Staub umhüllt, die Kohlen in
Säcken transportierte, daß dann durch die schwimmenden Dampf-
kräne mit selbsttätigen oder anderen Förderkörben und mit 50
bis 70 Tonnen stündlicher Leistung, ebenso durch die sogenannten
Jacobsleitern* 2) das Löschen und Laden merklich verbessert wurde.
Rotterdam ist es in der Tat gelungen, durch seine modernsten

V Mitgeteilt im Berichte für den 12. internationalen Schiffahrtskongreß. Phila-
delphia 1912, von Wouter Cool und A. de Canter, Rotterdam.

2) Kleine Elevatoren mit 60 Tonnen stündlicher Leistung.
        <pb n="64" />
        ﻿und höchst leistungsfähigen Kohlenlösch- und Ladezurüstungen
einen Teil der westfälischen Kohle über seinen Hafen zu leiten.
Der Export deutscher verkokter Kohle ist für Rotterdam beson-
ders deshalb von Wichtigkeit, weil der Koks eine sehr geeignete
Rückfracht bildet für die aus Schweden und Spanien einlaufenden
Erzschiffe; denn dort findet in den Bergwerken der Koks zu
metallurgischen Zwecken weitgehende Verwendung.

Erst ganz neuerdings verfügt Hamburg ebenfalls über
schwimmende Kohlengreifer. Die Kohlenstauereigesellschaft,
eine Gründung des Vereins der Importeure englischer Kohle in
Hamburg, hat drei solcher Greifer in ihrem Besitz1). Die Apparate
sind Eisenkonstruktionen, die auf Pontons montiert sind. In zirka
11 m Höhe befindet sich eine hochklappbare Auslegerschienen-
bahn, auf welcher die Laufkatze, die den Greifer trägt, entlang-
läuft. Der ca. 2,5 Tonnen fassende Greifer packt die Kohle aus
dem Schiffsraum, hebt diese ca. 10 m empor, schüttet sie in
einem auf dem Ponton in ungefähr gleicher Höhe befindlichen
Trichter, von wo aus die Kohle, in Partien von 6 Tonnen selbst-
tätig gewogen, auf ein Transportband fällt, welches sie dann durch
Schüttrohre in die Leichter führt. Diese Apparate haben eine
ganz vorzügliche Leistungsfähigkeit. Sie beträgt bei den zwei
großen mit Dampf betriebenen Kohlengreifern durchschnittlich
*5° Tonnen per Stunde, bei dem kleineren, elektrisch betriebenen
ca. no Tonnen per Stunde. Von wesentlichem Einfluß auf die
erreichte praktische Leistung ist die Bauart der Kohlendampfer.
Wie bei den Brückenkränen ist auch hier die Bauart als Selbst-
trimmer die beste. Man versteht unter Selbsttrimmer, wie ich
schon erwähnte, Kohlendampfer mit großen Luken, ohne Raum-
leitern, mit verkleideten Schiffswänden usw., daß der Greifer
ohne Schwierigkeiten und ohne Schaden anzurichten den ganzen
Laderaum bestreichen kann2). Die Anschaffungskosten der schwim-
menden Greifer stellen sich auf ca. 200000 Mk., die Löschung
der Kohle auf 40 bis 45 Pfg. per Tonne. An Personal und
Mannschaft werden für die Bedienung des Greifers im Schiffs-
raum des Kohlendampfers ca. 16 Mann benötigt. Die große
Ersparnis, die durch die Greiferlöschung erzielt wird, erhellt
daraus, daß beispielsweise für die Entlöschung eines 3000 Tonnen-

*) Erbaut vom Ingenieur Bliedung-Hamburg.

2) Die geeignetsten Dampfer soll laut Angaben der Kohlenstauereigesellschaft die
Burnett, Steam Ship Co. besitzen.
        <pb n="65" />
        ﻿Kohlendampfers, der in io Stunden entleert sein soll1), bei ge-
wöhnlichem Dampfbetrieb, wo die Kohle in Körben vom See-
schiff ins Flußschiff umgeschlagen wird, 16 Gänge von je sieben
Mann, also im ganzen 112 Mann notwendig sind; bei Entlöschung
der gleichen Quantität Kohle in derselben Zeit aber nur zusammen
32 Mann bei 2 Greifern. Der Preis der Kohlenlöschung stellt sich
bei gewöhnlichem Dampfbetrieb auf mindestens 70 Pfg. pro Tonne
und sinkt bei Greiferlöschung auf 40 bis 45 Pfg. per Tonne.
Diese enorme Ersparnis hat natürlich zur Folge gehabt, daß die
seit etwa einem Jahr in Betrieb befindlichen Greifer jetzt vollauf
zu tun haben. Die monatliche Leistung beträgt 120000 Tonnen
Kohlenlöschung bei den großen Apparaten und 80000 Tonnen
Kohlenlöschung bei dem kleinen Greifer.

Zu erwähnen ist schließlich noch bei dem Umschlag der
Kohle vom Seeschiff ins Flußschiff ein neuer Kohlendampfer der
Hamburger Kohlenfirma Gebr. Sauber, die auf diesem Dampfer
selbst eine Transportbandanlage zur Entlöschung der
Kohle eingebaut hat. Die Löschmaschinerien sollen sich in ihrem
Anschaffungspreis auf ca. 200000 Mk. stellen. Mit den Maschinen
werden auch hier ca. 3500 Tonnen Kohle in 10 Stunden gelöscht.
Wie hoch sich der Löschpreis per Tonne Kohle beläuft, entzieht
sich meiner Kenntnis, doch ist anzunehmen, daß auch hier eine
gute Ersparnis .erzielt worden ist, da jetzt von derselben Firma
der Neubau eines ähnlichen Dampfers geplant ist.

Haben wir uns bisher mit dem Umschlag »im Strom« be-
schäftigt, also dem Löschen der Kohlendampfer in Flußfahrzeuge,
so müssen wir uns jetzt dem Umschlag von der Eisenbahn
ins Schiff zuwenden.

Umschlag von der Eisenbahn ins Schiff.

Dabei sind unter »Schiff« einmal Seefahrzeuge, dann Fluß-
fahrzeuge wie Schuten, Leichter usw. zu verstehen.

Der Hamburger Hafen weist keine genügenden Umschlags-
einrichtungen für den Transportweg Eisenbahn-Seeschiff auf.
Die einzigen technischen Einrichtungen für diesen Zweck sind
elektrisch betriebene, längs der Kaischuppen verfahrbare Winden.
Diese Winden haben auf jeder Seite einen Spillkopf von 375 kg
Zugkraft bei 2,5 Meter Seilgeschwindigkeit per Sekunde, welch
letztere durch Zwischenschaltung einer losen Rolle auf fünf Meter
in der Sekunde erhöht werden kann. Diese transportablen Kohlen-

3) D'ese Zeit ist die allgemein übliche für ein rentables Kohlengeschäft.
        <pb n="66" />
        ﻿59 “

winden, die sich in Hamburg einzig im Dienste der Hapag finden,
haben eine Leistungsfähigkeit pro Spillkopf von 25—30 Tonnen
Kohlen in der Stunde.

Damit ist die Umschlagsmöglichkeit von der Eisenbahn ins
Seeschiff im Hamburger Hafen erschöpft, wenn man von der nur
seltenen Verwendung der im folgenden dargestellten Kipper für
den direkten Umschlag von der Eisenbahn ins Seeschiff absieht.
Für den Umschlag Eisenbahn-Flußschiff sind die sogenannten
Kohlenkipper im Gebrauch, von denen es bisher zwei Exemplare
gibt, die sich ebenfalls im Dienste der Hapag befinden. Diese
Kipper sind Eisenkonstruktionen mit eingebauter Plattform, auf
welche der Eisenbahnwagen rollt. Der Wagen wird an den
Achsen mit Haken befestigt, die Plattform hebt sich bis zur Höhe
einer Schüttrinne, die sich mit ca. 450 Neigung zum Schiff senkt.
Die Plattform wird sodann an dem der Schüttrinne entgegen-
gesetzten Ende elektrisch gehoben, und die Kohlenladung stürzt
aus dem Waggon mit großem Gepolter ins Schiff hinunter, wobei
die Kohle zerstückelt wird. Die Kipper sind vielerorts im Ge-
brauch. Die Hamburger Kohlenkipper, die beide von H. A. L.
gepachtet sind, kosten je 40000 Mk., wozu noch die Fundamente
mit je 8000 Mk. Gesamtkosten kommen. Sie leisten 10—12
Wagen ä 15 Tonnen pro Stunde. Die eigentlichen Betriebskosten
pro Fünfzehn-Tonnen-Wagen belaufen sich für den Staat auf
2 Mk., wobei Verzinsung und Amortisation nicht eingerechnet sind.

In Emden haben die Schiffe für die Überladung mit Kippern
pro Tonne 20 Pfg. zu zahlen, in Rotterdam 21 Pfg. In Hamburg,
wo kein Tarif besteht, weil einzig die Hapag als Pächterin in
Frage kommt, dürften die Gesamtkosten des Betriebes, also der
eigentliche Betrieb und die an den Staat zu zahlende Pacht ins-
gesamt etwa auch 20 bis 21 Pfg. pro Tonne betragen. Im
Ruhrorter Hafen sind elektrische Kipper im Betrieb, die
stündlich 42 Wagen ä 10 Tonnen kippen. Die Kosten der
dortigen Anlagen stellen sich pro Kipper auf rund 300000 Mk.;
der Preis der Überladung pro Tonne ist hier nur 9 Pfg. Die
Anlagekosten in Cosel beliefen sich auf 138000 Mk., doch
bringen es die dortigen Kippvorrichtungen nur auf eine Leistung
von 8 Wagen a 15 Tonnen stündlich. Die Betriebskosten stellen
sich ohne Zinsen und Amortisation auf ca. 20 Pfg. pro Tonne,
waren also verhältnismäßig hoch1).

b Im wesentlichen persönliche Angaben des Herrn H. Holst von der maschinen-
technischen Abteilung des Strom- und Hafenbauamtes zu Hamburg.
        <pb n="67" />
        ﻿m

BBHMj

—	60 —

Die Hamburger Anlage ist, wie erwähnt, in den Dienst
der H.A.L. gestellt, die ihre Kohlen aus Rheinland-Westfalen be-
zieht. Die Kohlen werden von den Kippern in Leichter umge-
schlagen, die dann zum Bunkern an die Schiffe fahrenJ), sei es
im Hamburger Hafen oder in Brunshausen bei Stade, wo die
größten Passagierdampfer wegen ihres zu hohen Tiefganges ankern.
— Neuere Untersuchungen haben ergeben, daß durch die be-
schriebenen Kipper, bei denen die Kohle durch den tiefen Fall
zertrümmert wird, Qualitätsminderungen entstehen bis zu 15,
ja 20%!

Man ist deshalb zu Konstruktionen übergegangen, die das
Fallen der Kohle und zugleich die erhebliche Staubentwicklung
möglichst einschränken sollen und ist dabei zu den sogenannten
Schwingkippern, verbunden mit einem Teleskoptrichter gekommen.
»Bei diesem Kipper wird die Plattform mit dem Waggon, die
über die Kaimauer mit ihrem Vorderrande in einer sich abwärts
neigenden Kurve selbsttätig hinausschwingt und mit ihrem hinteren
Ende gleichzeitig auf einer aufwärts gehenden Kurvenbahn auf-
fährt und dabei selbsttätig gebremst wird, bis über die Schiffsluke
gebracht und der Wagen unmittelbar in das Schiff, bezw. in einen
stets bis zum Trichterhals gefüllt zu haltenden und unten offenen
Schüttrichter mit Teleskoprohr entleert, indem die Kohle ent-
sprechend der jedesmal zugeführten Menge durch allmähliches
Heben der Teleskoprohre fall- und stoßfrei auf den Schiffsboden
bezw. auf die schon geschüttete Kohle hinunterrutscht«2). Der
Hamburger Staat plant den Bau von zwei solchen Seeschiffs-
schwingkippern, von denen vorläufig einer in Angriff ge-
nommen werden soll, dessen Baukosten auf 130000 Mk. veran-
schlagt sind, excl. 40000 Mk. für Fundamente. Außerdem sollen
noch zwei Schwingkipper für Flußschiffe gebaut werden, die sich
lediglich durch ihre Größe von den Hochseekippern unterscheiden.
Auch von diesen ist vorerst der Bau des einen in Angriff ge-
nommen worden und sind die Gesamtkosten mit 75000 Mk. in
Ansatz gebracht worden. Die Leistung der großen Schwingkipper
soll 30 bis 40 Waggons a 15 Tonnen pro Stunde betragen. Ob
solche Leistungen wirklich erreicht werden, hängt von den Ran-
giereinrichtungen und von den zur Verfügung stehenden Fahr-
zeugen ab. Denn es ist selbstverständlich, daß z. B. das selbst-

*) Preis de? Wassertransportes 50 Pfg. per t, bei Schleppdiensten 70 Pfg. per t,
lt. Angaben der Hapag-K.ohlenabteilung,

“) Bubendey und Meyer, a. a. O. S. 26.
        <pb n="68" />
        ﻿tätige Fortrollen der leeren Waggons durch Anwendung einer
schiefen Ebene, wie bei den Ruhrorter Anlagen, eine wesentliche
Beschleunigung des Löschbetriebes gegenüber dem Fortschaffen
der Waggons vermittelst Spills, Drehscheiben und Schiebebühnen
bedeutet.

Der Bunkerbetrieb.

Wir wenden uns jetzt dem Bunkerbetrieb zu. Man ver-
steht darunter das Bekohlen der Schiffe, d. h. das Einnehmen von
Kohlen für die Speisung der Maschinen auf den Dampfern. Dieser
Bunkerbetrieb kann land- oder wasserseitig erfolgen. Das land-
seitige Bunkern findet in Hamburg nur im Bezirk der Hapag
statt, welche die vorhin besprochenen fahrbaren elektrischen Kohlen-
winden am Kai verwendet, besonders auch zum Bunkern ihrer
westfälischen Kohlen. Aber daneben gibt es in anderen Häfen,
wo eben viel mehr Kohle vom Binnenland per Eisenbahn an den
Hafen gebracht wird als in Hamburg, andere Einrichtungen für
den landseitigen Bunkerbetrieb. So sei hier eine Kohlenförder-
anlage erwähnt, die die Holland-Amerika-Lijn in Rotterdam
am Kai Wilhelminakade baut, um ihre Schiffe landseitig zu be-
kohlen. »Den Kai entlang unter dem Dach eines neuen zwei-
stöckigen Schuppens aus Eisenbeton, 300 m X 51 nt im Grund-
riß groß, ist die mit einem Turm versehene mechanische Kohlen-
förderanlage aufgestellt. Die Kohle wird vom Schiff oder vom
Eisenbahnwagen durch Förderkörbe gehoben und in einem Be-
hälter abgesetzt, aus dem sie durch Elevatoren in einem zweiten
Behälter im Turm gehoben wird. Aus diesem Behälter gleitet die
Kohle in kleine Wagen, welche elektrisch durch die Länge des
Schuppens laufen und sich automatisch in Röhren entleeren, die
in die Bunker der Dampfer führen. Die vorgesehene Leistung
beträgt etwa 150 Tonnen stündlich«1).

In Hamburg kommt fast einzig der Bunkerbetrieb von der
Wasserseite in Betracht. Hier herrscht noch sehr viel der Hand-
elnd Donkeybetrieb, der sich in umgekehrter Reihenfolge abspielt
wie das an anderer Stelle beschriebene Löschen der Kohle vom
Kohlendampfer in die Flußfahrzeuge. Dieser Hand- und Donkey-
betrieb aber weist verschiedene Schwächen auf. Einmal genügt
seine Leistungsfähigkeit von 10 Tonnen per Stunde bei einem
Gang von sieben bis neun Mann nicht immer den Anforderungen
an die Schnelligkeit, die die großen Überseedampfer an die Bunkerei

J) Cool und Canter im Bericht für den 12. internationalen Schiffahrtskongreß,
Philadelphia 1912, für Rotterdam, S. 17.
        <pb n="69" />
        ﻿62

stellen müssen. Dann tritt manchmal der Fall ein, daß jedes andere
Ladegeschäft wegen der kolossalen Kohlenstaubentwicklung bei
der Kohlenübernahme unmöglich gemacht wird.

Schließlich ist die Bunkerarbeit eine äußerst ungesunde Ar-
beit für die Kohlenarbeiter, die sog. Schauerleute, die beständig
die mit dickem Kohlenstaub durchsetzte Luft atmen müssen.

Die Folge dieser Nachteile des früheren Bunkerverfahrens
war das Suchen nach Apparaten, die die beschriebenen Mängel
ganz oder wenigstens teilweise beseitigten. Man ist so in der
neueren Zeit zu der Konstruktion von Bunkerapparaten gekommen,
auf die ich unten näher eingehe.

Ich möchte hier aber nicht unerwähnt lassen, daß besonders
der Betrieb mit Dampfwindenschuten noch längst nicht auch nur
entfernt ausgeschaltet ist. Die technischen Anlagen für die Bunkerei,
die für den Betrieb eine große Ersparnis an Zeit bedeuten, gehören
in Hamburg Privatunternehmungen wie ja überhaupt alle Lösch-
und Lademittel »im Strom«.

Es kommen hier die sogenannten Kohlenheber in Frage,
von denen in Hamburg bis jetzt vier vorhanden sind1). Kohlen-
heber sind entweder Leichter, welche die Bunkerkohle selbst in
sich aufgenommen haben und zirka 650 Tonnen Kohle fassen
können, oder es sind Pontons, denen durch Schuten die zu bunkernde
Kohle zugeführt wird. Gebaut sind die Apparate nach Smulders
System, und zwar sind die Leichter folgendermaßen konstruiert* 2):

Am Boden des Kohlenheberschiffes entlang führt ein mit
Bechern versehenes Stahltransportband, auf das Kohle gebracht
wird. Diese wird auf dem Transportband fortgeführt, das einen
Ausleger mit zirka 450 Neigung hinaufläuft und oben die gefüllten
Becher in eine angeschlossene rohrförmige, drehbare Schüttrinne
aus Eisenblech entleert, die direkt in die Bunker führt. Die
Leistungen dieser Apparate sind beträchtlich, da sie je nach Bunker-
größe bis zu 200 Tonnen stündlich zu bunkern vermögen. Der
Apparat wird mit Dampf betrieben und ist selbst als Doppel-
schraubendampfer gebaut, der, wenn sein Bunkerkohlenvorrat er-
schöpft ist, mit eigener Kraft neue Ladung holt. Die Anlage
kostet 260000 Mk. und erfordert im ganzen sieben Mann zur Be-
dienung des Fahrzeuges als Schiff und Kohlenladeeinrichtung.
Ein Mangel dieses Apparates ist die Umständlichkeit, selbst Kohle

’) Der älteste gehört der Hapag, die drei anderen der Kohlenhebergesellschaft,
einer Gründung einiger Hamburger Dampfschiffsieeder, u. a. der Hapag.

2) Die Fabrik der Firma Smulders befindet sich in Schiedam bei Rotterdam.
        <pb n="70" />
        ﻿63

herschaffen zu müssen, wenn er die sämtliche eingenommene Kohle
gebunkert hat. Man hat deshalb zu einer anderen Art von
Bunkerfahrzeugen gegriffen.

Bei diesen befindet sich auf einem 20 Meter hohen
Schwimmgerüst die Fahrbahn eines Greifers von zirka 1,25 Tonnen
Fassungsvermögen, welcher Kohle aus einem Leichter in einen
auf demselben Ponton befindlichen ebenfalls 20 Meter hohen
Bunker füllt. Von diesem führen Schüttrohre auf ein Transport-
band, das die Kohle wie im ersten Fall, durch geschlossene Schütt-
rinnen in die Seedampfer stürzt. Bei diesem mit Dampf betriebenen
Apparate waren aber zur Hebelbedienung allein zwei Mann nötig;
die Arbeit war so schwer, daß nach vier Stunden Ablösung erfolgen
mußte. Eine später zur Anwendung gebrachte technische Neuerung,
die Jordansche Luftdruckbremse, erleichtert jetzt aber die Arbeit
so, daß ein Mann ohne Anstrengung den ganzen Tag die Hebel
bedienen kann. Auch dieser Apparat kostet alles in allem 260000 Mk.,
hat im ganzen neun Mann Personal nötig und kann 120 Tonnen
stündlich leisten. Er hat den großen Vorteil vor dem Kohlen-
heberschiff, daß seine Arbeit nicht unterbrochen wird. Der oben
beschriebene Leichterapparat mußte, wenn sein Bunkerkohlenvorrat
erschöpft war, selbst neue Kohlenladung holen. Dadurch ging
einerseits für das bunkernde Schiff kostbare Zeit verloren, anderer-
seits ruhten die Bunkeranlagen dieses Leichterapparates während
der neuen Bunkereinnahme und ferner konnte das benötigte Personal
während dieser Zeit nicht genügend beschäftigt werden.

Ob die Höchstgrenze des Pontonhebers von 120 Tonnen
stündlicher Leistung erreicht wird, ist fraglich, da die normale
Größe der Hamburger Schuten 100 bis 120 Tonnen beträgt und
sowohl der letzte Teil der Schutenladung wie das Auswechseln
der Schuten Zeitverlust und somit Beeinträchtigung der höchst-
möglichen Leistung bedeutet.

Der dritte Heber der Kohlenhebergesellschaft endlich, den
Hamburg aufweist, ist ein aus technischen Gründen dreiteilig ge-
stalteter Schwimmkörper, der ein Gerüst von 25 Meter Höhe trägt
Und mit Greifern versehen ist. 20 Meter hoch befindet sich der
Bunker, in den der Greifer das Kohlenmaterial aus den Schuten
einfüllt, von wo es auf das Transportband kommt und von da durch
die Schüttrohre in den Dampferbunker fällt.

Die bessere Ausgestaltung dieses Apparates gegenüber dem
zweiten ist seine elektrische Antriebsweise, ferner die vertikale Be-
weglichkeit des Bunkers mit Höchst- resp. Niederst-Ausschlägen
        <pb n="71" />
        ﻿64	—

von 20 bis 13 Metern, je nach der Höhe des zu bekohlenden
Schiffes. Dazu kommt die Ausfahrbarkeit des Transportbandes
bis neun Meter, so daß ein Bestreichen des ganzen Schiffes möglich
ist und nicht erst ein Fahren um das ganze Schiff sich nötig macht,
wenn man die auf der abgewendeten Seite gelegenen Bunker füllen
will, was viel Zeit und Arbeit erfordern würde. Die Leistung be-
trägt normal 150 Tonnen stündlich, übersteigt jedoch meist nicht
120 bis 130 Tonnen, kann aber auch auf 180 Tonnen gesteigert
werden. Der Greifer faßt zirka 2,5 Tonnen. Zur Bedienung sind
bei diesem Heber zirka 10 Mann erforderlich. Rotterdam hat
an ähnlichen Apparaten einen Transporteur »Pluto« von 120 Tonnen
stündlicher Leistung, einen »Prosper« von 200 Tonnen stündlicher
Leistung, ferner einen sogenannten Elevatortransporteur »Holland«
von 420 Tonnen stündlicher Leistung1). Daneben findet sich ein
Elevatortransporteur »Westfalen«, der bei Abnahme 1057 Tonnen
Kohle pro Stunde aus Kähnen in Seeschiffe umlud. Weiter hat
Rotterdam von derselben Firma noch einen Kohlentransporteur
Harpen« bezogen von 1000 Tonnen Rauminhalt und Leistung
von 250 Tonnen Kohlen pro Stunde1 2).

Was die Betriebskosten anlangt, so stellte sich für Rotter-
dam der Bunkerpreis früher auf zwei Schillings pro Tonne,
während bei den jetzigen Bunkerapparaten die Aufwendungen
inklusive Abschreibung, Zinsen usw. pro Tonne auf zirka vier
Pence gesunken sind. Für Hamburg halten sich die Kosten bei
dem Heber der Hapag in der Höhe von zirka 75 Pfg. per t,
während die Heber der Kohlenhebergesellschaft augenblicklich
noch auf über 95 Pfg. per t kommen3). Alle diese Apparate
haben große Vorzüge vor den bisher verwendeten Bunkermitteln,
wie z. B. Schnelligkeit des Bunkerns und Bekohlungsmöglichkeit
sogar während einer Reparatur der Dampfer in Docks. Dazu
kommt die auf ein Mindestmaß beschränkte Staubentwicklung und
somit die Möglichkeit einer gleichzeitigen Übernahme der eigent-
lichen Ladung. Von Wichtigkeit in sozialer Beziehung ist auch die
Einschränkung der Jumperei, die in hygienischer Beziehung sehr
ungünstige Arbeitsbedingungen zeitigt. Ob die Kohlenheber sich
aber im Gebrauch als ökonomisch bewähren werden, steht bei den
bisher ausgeführten Exemplaren noch dahin. Bubendey und Meyer4)

1)	Ergab bei Versuchen sogar 670 Tonnen pro Stunde.

2)	Die Zahlenangaben für Rotterdam sind direkte Mitteilungen der Firma Smulders.

) Laut Angaben der Kohlenabteilung der Hapag: aus organisatorischen Gründen.

) Belicht für den internationalen Schiffahrtskongreß, Philadelphia 1912, S. 26 ff.
        <pb n="72" />
        ﻿— 65

führen hierzu aus: »Die bisher gebauten Kohlenheber...............be-

finden sich noch im Versuchs- und Vergleichsstadium. Inwieweit
diese Konstruktionen und andere in Erwägung befindliche, hier-
von mehr oder weniger abweichende Ausführungen sich am besten
den verschiedenen Bedürfnissen der Reedereien anzupassen ver-
mögen, muß in längerem Betriebe abgewartet werden.«

Fassen wir noch einmal kurz das über die Kohlenumschlags-
anlagen in Hamburg Gesagte zusammen: »Es läßt sich nicht
leugnen, daß noch sehr viel verhältnismäßig primitiver Verkehr
zu finden ist, daß die Kohlenlöschvorrichtungen beim Umschlag
Eisenbahn-Schiff zurzeit völlig unzureichend sind; aber es ist
hierin schon ein Umschwung eingetreten1), und es werden die Er-
fahrungen der Rheinhäfen und ebenso ausländischer Häfen Hamburg
bei seinen neu geplanten Anlagen zugute kommen. Für die
Bunkerei sind allerdings drei leistungsfähige Apparate vorhanden,
die jeder einem anderen System angehören. Es ist dies um so
wertvoller, als über diese Heber in maßgebenden Kreisen noch
kein abschließendes Urteil gefällt worden ist, weil sie noch nicht
lange genug sich im Betriebe haben bewähren können. Nur auf
diese Weise ist es möglich, die Vorteile und Nachteile eines jeden
einzelnen Systems auszuprobieren.

Die Getreide-Lösch- und Ladeeinrichtung im Hamburger Hafen.

Der Getreidetransport an sich findet auf zwei ganz ver-
schiedene Weisen statt, nämlich einmal als Sackladung und dann
als Schüttladung, d. h. lose, indem lediglich die verschiedenen
Sorten durch Matten und dergl. voneinander getrennt werden.
Man spricht in diesem Falle von abgemattetem Getreide. Beim
Transport zeigt das Getreide oft Eigenschaften, die für den ganzen
Getreidehandel von allergrößter Bedeutung sind, und auf die ich
deshalb hier noch hinweisen muß. Das Getreide erhitzt sich bei
längerer Lagerung ziemlich bedeutend, und diese Erhitzung kann
zur sogenannten Selbstdarre führen. Bei diesem Prozeß schrumpft
das einzelne Korn zusammen, verliert an Gewicht und Stärkegehalt
und somit an Qualität. Ferner kann durch Feuchtigkeit ein Muffig-
werden der Getreideladung eintreten, was ebenfalls Qualitätsminde-
rung bedeutet. Diese Gefahren — die Selbstdarre und das
Muffigwerden — müssen von der Ladung abgewandt werden.
Man muß also beim Transport nach Möglichkeit Hitze und Feuchtig-
keit vermeiden. Für den Getreideimporteur kommt es vor allem

x) cf. die im Bau befindlichen Schwingkipper auf S. 59.

Abhandlungen d. staatsw. Seminars z.Jena, Bd. XII, Heft 2.	5

Haase, Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen usw.
        <pb n="73" />
        ﻿darauf an, das Getreide »börsenfähig« in den Hafen zu liefern,
worunter man versteht, daß das Getreide keine groben Mängel,
wie Darrgeruch, zu geringe Schwere etc. aufweisen darf. Gegen-
wärtig ist in Berlin die Lieferungsqualität für Weizen folgende:
Der Weizen muß sein: gesund, trocken und für Müllereizwecke
gut verwendbar mit einem Normalgewicht von 755 Gramm für
das Liter. Von der Lieferung ausgeschlossen sind: Rauweizen,
Kubanka und andere ausländische Hart- (Gries-) Weizen, ferner
künstliche Mischung von weißem und rotem (gelbem) Weizen. —
Ist diese Börsenfähigkeit festgestellt, so wird von beeidigten Korn-
stechern der sogenannte Standard der betreffenden Ernte für die
verschiedenen Herkunftsländer normiert.

Da nun beim Transport, wie erwähnt, Selbstdarre und Feuch-
tigkeit das Getreide in seiner Qualität derart beeinflussen können,
daß es nicht mehr lieferungsfähig im Sinne der Börsenbestimmungen
ist, so ist die Transportart des Artikels natürlich von größter
Wichtigkeit. Wie dieser Transport am besten bewerkstelligt wird,
darüber sind die Ansichten verschieden. Hauptsächlich stehen
sich da zwei Anschauungen diametral gegenüber; die eine glaubt,
daß der Transport in Säcken, die andere, daß die Schüttladung,
also das lose Schütten des Getreides in den Schiffsraum zu bevor-
zugen sei. Jedenfalls ist diejenige Transportart als die bessere
anzusprechen, bei welcher die Qualität des Getreides die geringste
Einbuße erleidet. Um die Erhitzung des Getreides zu verhüten,
wird eine Lüftung bewirkt durch Rohrleitungen, die zwischen die
Sackladungen gelegt werden, oder bei Schüttladungen geschieht
diese Lüftung durch Luftschächte. Einem Feuchtwerden wird
dadurch vorgebeugt, daß man trockene Säcke benutzt, bei trockenem
Wetter ladet und löscht und schließlich dadurch, daß man den
Transport in trockenen Schiffsräumen vornimmt. Die Schüttladung
hat natürlich vor der Sackladung den Vorzug bedeutender Billig-
keit. Man muß bedenken, daß die Getreidesäcke, die durchweg
zirka 80 kg fassen, an der Börse mit 50 Pfennig pro Stück be-
zahlt werden. Nimmt man einen kleinen Dampfer von 2000 Tonnen
Ladefähigkeit an, so stellt sich allein der Preis für die benötigten
25000 Säcke auf 12500 Mark. Vom hygienischen Standpunkt
freilich ist die Sackladung zu bevorzugen, da hierbei das Getreide
leichter vor Verunreinigung geschützt werden kann und die von
Ratten angenagten Säcke eventuell ausgemerzt werden können.
Bei Schüttladungen ist die Gefahr der Verunreinigung natürlich
wesentlich größer. Und doch hat die Entwicklung der Lösch-
        <pb n="74" />
        ﻿67

und Lademittel für den Getreideumschlag heute ganz zugunsten
der Schüttladung entschieden. In gewissem Umfange ist durch
die neuen Lösch- und Ladevorrichtungen, soweit nämlich die
pneumatischen Heber in Frage kommen, ein Gegengewicht gegen
die oben erwähnten hygienischen Mängel geschaffen worden.
Durch die Saugheber, die heute in allererster Linie als Getreide-
löschvorrichtungen im Hamburger Hafen im Gebrauch sindx),
werden nämlich erstens einmal Unreinlichkeiten, die sonst beim
Löschen Vorkommen können, vermieden und dann vorhandene
beseitigt. Weiter wird aber das Getreide auch durch das Hoch-
saugen in stärkstem Maße durchlüftet und durchgeschüttelt. Dadurch
wird häufig der beginnenden Selbstdarre vorgebeugt und ein
Muffigwerden verhindert. So tragen also die modernen Lösch-
und Ladeeinrichtungen nicht wenig dazu bei, dem Getreide die
börsenmäßige Lieferungsqualität zu erhalten. Noch vor 25 Jahren
wurde in Hamburg — in Rotterdam noch vor zehn Jahren — das
Getreide in Körben oder Säcken aus den Schiffen getragen und
mit der Hand- resp. Dampfwinde oder mit dem Kran aus dem
Schiff befördert. Die Leistung betrug etwa 20 Tonnen pro Stunde
und die Kosten beliefen sich auf 65 Pfennig pro Tonne, wozu
noch die Lieferung von Tauwerk, Dampfwinden etc. mit zirka
15 Pfennig pro Tonne in Anschlag zu bringen sind, so daß man
auf einen Preis von ca. 80 Pfennig pro Tonne kommt.

Man baute dann die in den Mühlen gebräuchlichen Becher-
elevatoren für den Lösch- und Ladebetrieb der Schiffe aus, »bei
denen das Elevatorgehäuse an einem verstellbaren und einziehbaren
Ausleger mit Pendel Vorrichtung zum Einstellen des Gehäuses hängt
und der Elevator meist durch einen Elektromotor angetrieben wird.
Die Leistung dieser Becherelevatoren beträgt bis zu 400 Tonnen

1) Der Jahresbericht des Hafenbetriebsvereins in Hamburg e. V. schreibt über
üas Jahr 1911 auf S. 17: Die Beschäftigung von Handarbeitern beim Löschen von Ge-
treide hat sich wieder gehoben, was allerdings vermutlich nur eine vorübergehende Er-
scheinung ist. Es wurden 1911 für 61 (gegen 47) Dampfer 169 (88) Korngänge mit
zusammen 1183 (616) Mann vermittelt, die 5257 (2632) Manntage leisteten. Die
Hauptzunahme fiel in die Sommermonate, in denen sich im Betrieb der Getreideheber-
gesellschaft die Folgen des Streiks ihrer Arbeiter geltend machten, was zusammen mit
dem ungewöhnlich großen Andrang von Getreideschiffen, der im Berichtsjahre geherrscht
hat, die Ursache der stärkeren Heranziehung von Handgängen gewesen sein dürfte.
Durch die Heber der Gesellschaft wurden 1911: 2352000 Tonnen (von 2840000
Tonnen Gesamtseeimport. D. V.) (gegen 1 896000 Tonnen in 1910, 1 821 000 Tonnen
&gt;n 1909 Und 1 382 000 Tonnen in 1908) gelöscht, und da inzwischen drei weitere
Heber in Tätigkeit gestellt sind, läßt sich annehmen, daß künftig bis auf geringe Reste
der ganze Getreideimport zur mechanischen Entlöschung kommen wird.

5*
        <pb n="75" />
        ﻿pro Stunde. Um mit dem Elevator bequem überall in das Schiff
gelangen zu können, ist derselbe auf Schienen an der Kaikante
fahrbar, und der überdachte Triebswerkwagen mit automatischer
Wage und Absackvorrichtung versehen«1). Das waren und sind
noch heute die Einrichtungen für Getreidelöschung am Kai.

Für den Getreideumschlag vom Seeschiff ins Flußschiff
»brauchte man eine Zeitlang elektrische Elevatoren mit auszieh-
barem Gehäuse, welche am Verladebaum der Schiffe aufgehängt
und in den Schiffsraum gelassen wurden. Der Transport, die um-
ständliche Vorbereitung und das langwierige Einstellen dieser
Elevatoren waren jedoch der weiteren Einführung hinderlich. Man
ging daher in Hamburg zu den pneumatischen Elevatoren, schwim-
menden Getreidehebern, über. Dieselben sind in der Handhabung
und im Betrieb derartig einfach und für die Arbeiter gesünder in
der Bedienung, daß solche trotz des 15- bis 18 mal höheren Kraft-
verbrauchs als bei den Becherelevatoren heute fast allein das Feld
beherrschen«1). Das Prinzip ist folgendes: mittels beweglicher,
gelenkiger Saugrohre wird das Getreide pneumatisch etwa 18 bis
25 Meter hochgesogen, fällt oben auf den Boden eines Turmge-
häuses, von wo es durch eine Klappe, die sich bei einem bestimmten
Gewicht nach unten öffnet und zugleich automatisch die Gewichts-
menge feststellt, durch einen Trichter mit verlängertem Rohr in
die Leichterfahrzeuge oder Schuten gelangt.

Die Zahl dieser pneumatischen Getreideheber beträgt in
Hamburg augenblicklich 20, wovon 4 der Hapag und 16 der
Getreidehebergesellschaft gehören. Die Heber der Hapag sind
alt, nämlich die drei Heber mit je 150 Tonnen Stundenleistung
arbeiten seit zwölf, einer von 75 Tonnen stündlicher Leistung seit
sechszehn Jahren. Die durchweg neueren Heber der Getreideheber-
gesellschaft kosten per Stück 330000 Mk. und haben eine Leistungs-
fähigkeit von 200 Tonnen stündlich. Der Löschbetrieb kostet pro
Tonne 80 Pfennig, d. h. ebensoviel wie der Handbetrieb. So besteht
also der ganze Vorteil der pneumatischen Löschung für die
Reedereien einzig und allein in der Möglichkeit, das Getreide in
äußerst kurzer Zeit löschen zu können. Irgend welche direkte
Kostenersparnis ergibt sich nicht. Aber dieser Vorteil des schnelleren
Arbeitens fällt gerade bei Getreide ganz enorm ins Gewicht, wie
ich das später noch ausführen werde. Nebenbei sei daran erinnert,
daß das Getreide hier auch einem qualitätsverbessernden Prozeß'
durch die pneumatische Lüftung unterzogen wird.

*) Bubendey und Meyer a. a. O. S. 27.
        <pb n="76" />
        ﻿Ein Schiff von zirka 8000 Tonnen Weizenladung kann durch
vier bis fünf Elevatoren, die gleichzeitig ihre Saugrohre in die
Luken senken können, in zwölf Stunden entladen werden. Daß
diese Leistung nicht immer erreicht wird, ist lediglich auf das
Nicht-zur-Verfügung-stehen der Leichter und Schuten zurück-
zuführen. Wenn man damit die höchstmögliche Leistung des
Handbetriebes mit 20 Tonnen pro Stunde vergleicht, so ergibt
sich eine zehnfach größere Leistung der pneumatischen Heber.
Die Heber machen so vollständige Arbeit, daß bis zum letzten
Rest Getreide keine weitere manuelle Hilfe nötig ist als die der
Schlauchführer, die die Saugrohre in dem Schiffraum führen. Die
großen Vorzüge der pneumatischen Heber haben bewirkt, daß
heute fast ausschließlich das Getreidelöschgeschäft durch diese
Heber besorgt wird.

Interessant ist es, zu sehen, wie schwierig die Einbürgerung
dieser Elevatoren in manchen Häfen vor sich gegangen ist. In
Rotterdam, wo vordem nur einige Becherwerke bestanden, fing
man erst im Jahre 1904 mit der Einführung von zunächst zwei
Pneumatischen Hebern an, die ebenso wie die Hamburgischen
von der Maschinenfabrik und Mühlenbauanstalt G. Lutter, A.-G.,
Braunschweig geliefert wurden. Die regelmäßige Benutzung der
Maschinen, die im Jahre 1905 fertig wurden, verschob sich jedoch
bis zum Anfang des Jahres 1907. Bis dahin weigerten sich nämlich
die im Getreidelöschgeschäft angestellten Getreideträger, -Messer
und -Wieger, mit diesen Einrichtungen zu arbeiten, die ihnen, wie
sie meinten, ihr Brot nähmen. Im Jahre 1907 endlich, als die
regelmäßige Benutzung durchgeführt wurde, folgte ein bis zum
Ende des Jahres dauernder Streik der Getreidearbeiter, während
Welchem die Heber Tag und Nacht ununterbrochen arbeiteten.
Eie Streikenden mußten sich fügen. 1907 wurden sechs solcher
vorzüglich funktionierenden Getreidelöschapparate nachbestellt.
Heute hat Rotterdam zwölf schwimmende Saugelevatoren von 180
bis 200 Tonnen Stundenleistung. Antwerpen begann mit der
Einführung der Saugelevatoren erst im Jahre 1911.

Von der Fabrik, welche vor allem die pneumatischen Heber
konstruiert, werden als Hauptvorzüge der Heber im allgemeinen
Agende auf geführt: Verhältnismäßig geringe Zahl der Bedienungs-
mannschaft, Löschmöglichkeit bei jeder Witterung und zu jeder
^eit, Verkürzung des Hafenaufenthalts, Qualitätsverbesserung und
damit erhöhte Widerstandsfähigkeit des Korns, bessere Hafen-
ausnutzung durch kürzeres Verweilen der Schiffe, Beseitigung der
        <pb n="77" />
        ﻿70

Klagen wegen quantitativer Verkürzung des Korns, Möglichkeit
der gleichzeitigen Löschung anderer Güter, da die Saugrohre nur
geringen Raum beanspruchen, und schließlich die Arbeit des
Hebers ohne jede fremde Hilfe, so daß die Schiffsmaschinen schon
während der kurzen Löschzeit gereinigt werden können. Und
es läßt sich nicht leugnen, daß diese Vorzüge tatsächlich vor-
handen sind. Die geringe Zahl der Mannschaft gegenüber dem
Handbetrieb macht die Beilegung eines Streiks durch Erhöhung
der Löhne und im schlimmsten Falle auch einen Ersatz durch
Arbeitswillige eher möglich. Auf der Hand liegt der Vorteil der
Heber gegenüber dem Handbetrieb bei Witterungseinflüssen; Regen
kann das Löschgeschäft bei Handbetrieb unmöglich machen, da
jede Feuchtigkeit die Qualität des Getreides beeinträchtigt, Schnee
und Kälte können die Arbeitsleistung beim Handbetrieb infolge
Glätte stark verringern und machen zudem das Auf- und Absteigen
der befrorenen Sprossen gefahrvoll. Ebenso ist die Nachtarbeit
bei Handbetrieb gefahrbringend. Desgleichen steht bei dem Saug-
heberbetrieb der verkürzte Hafenaufenthalt mit seinen Vorzügen
für die verschiedenen Parteien außer Frage, ist doch sogar bei
Dockungen der Schiffe — wie es schon vorkam — eine Löschung
mit den pneumatischen Hebern ohne jede Schwierigkeit möglich.
Die Usanz, beim Wiegen ein Übergewicht zu erzielen, wird beim
heutigen automatischen Wiegen von gleichzeitig drei Tonnen be-
seitigt und somit das Geschäft reeller als früher, wo man immer
Posten von je 80 kg mit der Brückenwage abwiegen mußte.
Ebenso hat auch die geregeltere Zufuhr durch schnellere Ent-
löschung günstige Folgen für die Reellität im Getreidehandel ge-
zeitigt. Ferner kann jetzt das übrige Löschgeschäft der Schiffe
gleichzeitig mit der Getreidelöschung stattfinden, da das Heer
von Trägern verschwunden ist, das früher die Schiffsluken zum
Auf- und Abtragen in Anspruch nahm. Es wäre z. B. denkbar,
daß jetzt ein Schiff mit Getreideladung zu gleicher Zeit seine
Ladung mit Hebern löschte, daneben schon andere Ladung
wieder einnähme und sogar zugleich mittels Kohlenheber seine
Bunker füllte.

Außer den pneumatischen Getreidehebern weist Hamburg
noch zwei schwimmende Becherwerke, Paternosterwerke mit
Schaufelbetrieb von je 65 Tonnen Stundenleistung auf. Die
Anschaffungskosten betrugen 80000 Mark per Stück, die Kosten
der Entlöschung stellen sich auf 65 Pfennig per Tonne. Der Preis
für die Tonnenleistung ist somit freilich niedriger als derjenige der
        <pb n="78" />
        ﻿Heber1), doch ist die Leistung der Becherwerke nur gering, so daß
doch wohl meistens trotz des höheren Preises die Benutzung der
Saugheber wegen der geringeren Zinsverluste und sonstiger Vorteile
ökonomischer ist.

Altona besitzt gleichfalls 2 schwimmende Becherwerke von
je 50 Tonnen stündlicher Leistung. Rotterdam weist außer den
schon erwähnten 12 schwimmenden Getreidehebern mit je 180 bis
200 Tonnenleistung noch folgende Getreidebeförderungseinrich-
tungen auf: 4 Elevatoren am Lande (Jäcobsleitern) von 75 Tonnen,
resp. 100 Tonnen, resp. 70 Tonnen, resp. 70 Tonnen Stundenleistung;
9 Elevatoren auf Fahrzeugen (Jacobsleitern), davon 6 der Holland-
Amerika-Lijn eignend, wovon 2 mit 120 Tonnen, resp. 1 mit 100
Tonnen, resp. 2 mit 90 Tonnen und 1 mit 80 Tonnen Stundenleistung.
Außerdem befindet sich im Besitz einer anderen dortigen Firma
ein Elevator mit 120 Tonnen und 2 Elevatoren mit je 60 Tonnen
stündlicher Leistung* 2). Die Saugheber sollen viel zu der Hebung
des Getreideverkehrs in Rotterdam beigetragen haben, die man
in den letzten Jahren konstatieren konnte.

Fassen wir noch einmal das über den Getreideverkehr
Hamburgs Gesagte kurz zusammen: Der Umschlag mit Hand-
betrieb ist fast gänzlich beseitigt. Die Paternosterwerke haben
nur einen ganz beschränkten Wirkungskreis dort, wo es sich um
derartige Hebewerke handelt, die sich an landfesten Kais befinden
und speziell für Speicher und Waggonladungen bestimmt sind.
Der eigentliche Getreideumschlag ins Flußfahrzeug wird jetzt ganz
von den Saughebern bewirkt.

*) cf. Seite 67.

2) Nach W. Cool und A. de Kanter im Bericht über Rotterdam für den
XII. internationalen Schiffahrtskongreß, Philadelphia 1912.
        <pb n="79" />
        ﻿Fünfter Abschnitt,

&lt;

Die Bedeutung der modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen für die

Seeschiffahrtsbetriebe.

Um uns von dem steigenden Einfluß der Lösch- und Lade-
technik auf die Seeschiffahrtsbetriebe Hamburgs ein Bild machen
zu können, müssen wir zurückgehen bis in die Zeit vor dem Ausbau
des ersten künstlichen Hafenbeckens von Hamburg, das im Jahre
1866 vollendet wurde. Vor dieser Zeit konnte im Vergleich zu
heute von einer Spezialisierung im Seeschiffahrtsbetriebe kaum
die Rede sein. Reeder im Sinne des heutigen Wortbegriffs
gab es noch gar nicht. Vielmehr gehörte es für ein altes,
ehrbares Kaufmannshaus sozusagen zum guten Ton, ein Schiff
oder mehrere Schiff für die Firma laufen zu lassen1). Mit den
Reedereigeschäften befaßte sich die Firma selbst wenig oder gar
nicht; das war Sache des Kapitäns. So war also damals die See-
schiffahrt organisiert, mochten die Schiffe nun einem Kaufmannshaus
gehören oder mochten sich mehrere Partner, die an und für sich
andere Gewerbe betrieben, in den Besitz des Schiffes teilen.

Mit dem um die Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzenden
Aufschwung des Verkehrs änderte sich in etwas die Form des
Seeschiffahrtsbetriebes. Es entstanden reine Reedereien, die
mit keinem kaufmännischen Betriebe liiert waren. Allerdings be-
hielt auch dann noch der Kapitän viel Dispositionsfreiheit in Sachen
der Frachtladung und mußte daher sowohl seemännische wie
kaufmännische Kenntnisse haben. Aber im Laufe der nächsten
Jahrzehnte machte die Entwicklung im Sinne einer weitgehenden
Spezialisierung der Unternehmungen und der Arbeit immer größere
Fortschritte; von irgendwelchen Dispositionsrechten des Kapitäns
betreffs der Ladung etc. war bald keine Rede mehr; er blieb
einzig auf die Führung des Schiffes beschränkt. Denn immer
mehr wuchsen mit dem steigenden Auswandererverkehr und dem
dadurch gehobenen Güteraustausch die Anforderungen an die

1) Nach S1 oman a. a. O.
        <pb n="80" />
        ﻿73

Leistungen der Schiffe, sowohl was Aufnahmefähigkeit wie Ge-
schwindigkeit betrifft. Die industrielle Technik löste die ihr in
dieser Richtung erwachsenden Aufgaben aufs glänzendste. Die
steigende Verwendung der Dampfkraft im Schiffsbetriebe, von
Eisen und Stahl im Schiffsbau, die gerade in den fünfziger und
sechziger Jahren ihren Aufschwung nahm, gibt hiervon ein beredtes
Zeugnis. Und jemehr die Technik den Anforderungen des Über-
seehandels zu folgen vermochte, desto schneller eben wuchsen
diese Anforderungen. Immer weiter dehnte der Kaufmann seinen
Wirkungskreis aus, immer intensiver gestaltete sich der Verkehr
zwischen den entferntesten Erdteilen. Es ist von außerordentlichem
Interesse, festzustellen, warum die Entwicklung des Warenumschlags
in den Häfen die enormen Fortschritte machen mußte, die zu den
heutigen, technisch so wunderbar durchdachten Lösch- und Lade-
einrichtungen geführt haben. Der erste Ansporn, der dem Lösch-
und Ladewesen zu der großen Bedeutung von heute verhelfen
sollte, ist der Einführung der sog. Linienfahrt1) im Schiffahrts-
betriebe zu danken. Unter Linienfahrt hat man zeitlich möglichst
regelmäßige Schiffsverbindungen zwischen bestimmten Häfen
zu verstehen. Man muß sich vorstellen, wie der Schiffahrtsbetrieb
vor Einführung der Linienfahrt geregelt war, um den großen
Vorteil der Lihienfahrt vor der früheren sog. »freien Fahrt« ver-
stehen zu können. Bei der freien Fahrt verließ das Schiff den
Heimathafen mit Ladung nach irgend einem fremden Hafenplatz,
nahm dort Fracht oder Ballast nach einem dritten Hafen, fuhr
von diesem zu einem vierten oder fünften und kehrte schließlich
nach ein oder zwei Jahren oder gar noch später zurück.

Es hatte dann eine Fracht an Bord, für die der Kapitän
Bedarf im Heimathafen vermutete. Die Hauptsache war also,
Fracht für das Schiff zu schaffen. Was oder wohin transportiert
wurde, das kam erst in zweiter Linie. Man wußte also nie, welche
Ladung das Schiff heimbringen und erst recht nicht, wann das
Fahrzeug den Heimathafen wieder anlaufen würde. Das richtete
sich eben ganz danach, welche Frachtmöglichkeiten sich dem
Schiff unterwegs boten. Dann folgte die Einführung der Linien-
fahrt. Damit wurde plötzlich eine regelmäßige Verbindung ge-
schaffen zwischen ganz bestimmten Hafenplätzen. Die große
Bedeutung des Prinzips der Linienfahrt liegt demnach darin, daß
Kaufleute an verschiedenen, von der Route berührten Plätzen in

*) Zuerst ausgeführt von Samuel Cunard aus Hallifax, im Jahre 1840.
        <pb n="81" />
        ﻿einen ■ regelmäßigen Geschäftsverkehr miteinander treten können.
Der Kaufmann mußte vor Einführung der Linienfahrt sein Geld
oft in Gütern brachliegen lassen, deren Absatz sich durch unregel-
mäßige Schiffsankunft vielleicht auf lange Monate hinaus verzögerte.
Mit diesem Zinsverlust ging häufig Hand in Hand ein Kapital-
verlust, der dadurch entstand, daß die Waren durch lange Lagerung
an Qualität einbüßten oder auch infolge einer Veränderung der
Geschmacksrichtung a tout prix verkauft werden mußten. Dieses
Risiko ist heute bei der Linienfahrt auf ein Minimum reduziert.
Die regelmäßigen Linien mit ihren festen Abfahrts- und Ankunfts-
zeiten ermöglichen es dem Kaufmann, sein Warenlager jederzeit
zu ergänzen und die eingekauften Güter schnellstens weiter zu
geben. Der freien Fahrt gegenüber wirkt also die Linienfahrt
verbilligend, da sie die Zins- und Kapitalverluste auf ein wesent-
lich geringeres Maß zurückführt. Die technischen Errungenschaften,
wie erhöhte Leistungsfähigkeit der Maschinen und größere Schiffs-
einheiten etc. verbilligen die Transportkosten noch mehr. Diese
letzterwähnten Neuerungen kommen selbstverständlich auch für
Schiffe »in freier Fahrt« in Frage, aber es ist erklärlich, daß die
Reedereien ganz besonders bei den Schiffen, für die ein pünkt-
liches Eintreffen die Hauptsache ist und die in regelmäßiger Fahrt
begriffen sind, diese technischen Errungenschaften weit eher an-
wenden, als bei Schiffen mit unregelmäßigen Fahrten. Schließlich
kommt zu den geschilderten Vorteilen der Linienfahrt noch die
Begünstigung vor der freien Fahrt, daß sich allmählich, wenn sich
eben infolge der Regelmäßigkeit der Linienfahrt die Handelsbe-
ziehungen zwischen den einzelnen Plätzen weiter entwickelt haben,
stets eine beträchtliche Gütermenge für die jeweilig festgesetzte
Abfahrt des zu einer Linie gehörenden Schiffes anhäuft.

Dadurch bleibt dem Schiff viel Zeit erspart, die es sonst zur
Beschaffung genügender Fracht gebraucht haben würde. Es kann
seinen Hafenaufenthalt abkürzen, spart Liegegelder usw. und kann
die Zeit zu neuen Fahrten ausnutzen. Damit ist die Möglichkeit
gegeben, die Frachtraten herabzusetzen und in letzter Linie eine
Verbilligung der Güter selbst zu erreichen. Der Kaufmann über-
gibt natürlich seine zu verfrachtenden Güter viel lieber solchen
Schiffen, bei denen er mit einer präzisen Abfahrtszeit rechnen
kann, und ebenso bezieht er lieber Waren durch Dampfer, deren
Ankunft auf den Tag feststeht.

Daß bei den Segellinienfahrten das Linienprinzip nur in be-
scheidenen Grenzen durchgeführt werden kann, liegt in der Natur
        <pb n="82" />
        ﻿75

des Segelbetriebes begründet, der viel von Wind und Wetter ab-
hängig ist. Bei diesen Linien kann nur das Bestehen einer Ver-
bindung überhaupt günstig auf den Handel wirken; mit pünkt-
licher Ankunft und Abfahrt sowie dem Innehalten ganz bestimmter
Fahrzeiten ist bei Seglern natürlich nicht zu rechnen. Erst durch
die Einführung des vom Wetter fast unabhängigen Dampfers war
die Entfaltung der Linienfahrt zur heutigen Blüte möglich.

Allerdings ergeben sich aus dem durch die Linienfahrten
bedingten stärkeren Übergang zur Dampfschiffahrt auch eine Reihe
von Nachteilen. So sind sowohl die Anlagekosten wie die Betriebs-
kosten beim Dampfer bedeutend höher als beim Segler. Hierdurch
werden naturgemäß die Selbstkosten für den Reeder wesentlich
höher. Aber einerseits kann er infolge des schnelleren Erledigens
der Fahrten sein Schiff häufigere Reisen machen lassen und damit
eine höhere Verzinsung des investierten Kapitals erreichen; und
weiter kann er die erhöhten Betriebskosten dadurch mehr oder
weniger wettmachen, daß er die Frachtsätze erhöht, was trotz der
Seglerkonkurrenz möglich ist wegen der großen Annehmlichkeit,
die das pünktliche Eintreffen und Abfahren und die schnelle Be-
förderung der Frachtgüter für den Kaufmann mit sich bringt.
Die Fahrtgeschwindigkeiten zu erhöhen, gelang der Schiffs- und
Maschinenbautechnik in glänzender Weise. Die Dampfer möglichst
schnell für eine neue Fahrt bereit zu machen, das mußte durch
die Verbesserung der Lösch- und Ladevorrichtungen im Hafen
erreicht werden. So spielen also die Einrichtungen, die eine
schnelle Abfertigung der Schiffe bezwecken, für die Rentabilität
der Linienfahrten eine erhebliche Rolle. Aber nicht allein der
Wettbewerb zwischen Segler und Dampfer, der Schiffe in freier
und in Linienfahrt, auch die Entwicklung des Handels überhaupt
verschärfte die Konkurrenz. Die Reedereien mußten versuchen,
immer billiger zu transportieren. Vor allem mußte die Betriebs-
ausgabenquote durch Verwendung größerer Schiffstypen herab-
gedrückt werden. Und das wurde wirtschaftlich dadurch ermög-
licht, daß durch den ständig wachsenden internationalen Handel
auch ständig größere Gütermengen für den Transport in Betracht
kamen. Dieser Übergang zu größeren Schiffstypen bewirkte
natürlich, daß das in den Schiffsgefäßen investierte Kapital stets
größer wurde und ein Stilliegen der Schiffe immer bedeutendere
Zinsverluste mit sich brachte. Das Löschen und Laden mußte und
muß immer weiter auf das äußerste beschleunigt werden; erreichen
doch heute die dem Besitzer eines ruhenden Güterdampfers mitt-
        <pb n="83" />
        ﻿— 76	—

lerer Größe erwachsenden Zins-usw.-Verluste eine Höhe von 2000
bis 4000 Mark täglich.

So läuft das ganze Bestreben im Schiffahrtsverkehr darauf
hinaus, Fahrtdauer und Hafenaufenthalt auf ein möglichst geringes
Maß zu reduzieren, natürlich nur so weit, als nicht eine zu große
Verteuerung des Betriebes damit verbunden ist.

Die Unkosten der Schiffe im Hafen.

Um die einzelnen Kosten berechnen zu können, die den
Seglern resp. den Dampfern aus dem Hafenaufenthalt erwachsen,
je nachdem, ob sie »im Strom« oder an den Kais löschen bzw.
laden, müssen wir uns hier noch einmal die verschiedenen Ge-
bühren und sonstigen Ausgaben, soweit sie den Reeder treffen,
vergegenwärtigen, und zwar beschränke ich mich in meinen An-
gaben wiederum auf Hamburg. Die erste Gebühr, die das Schiff
hier zu zahlen hat, ist das Lotsengeld1), das nach dem Tiefgang
der Schiffe berechnet wird. Als zweite Gebühr tritt dazu das
Tonnengeld2), bemessen nach dem Nutzraum des betreffenden
Dampfers, Seglers, ev. Leichters usw. Ferner gelangt die Hafen-
meistergebühr3) zur Erhebung, die ebenfalls wie das Lotsengeld
nach dem Tiefgang des Schiffes, aber mit anderem Gebührensatz
berechnet wird. Außer diesen staatlichen Gebühren kommen für
Segler4 * б) immer, für große Dampfer häufig die Benutzung von
Schleppern in Frage, die privaten Vereinbarungen auf Grund
der Tarife besonderer Dampfschleppschiffahrtsgesellschaften unter-
liegen. Der Tarif einer solchen Gesellschaft“) für 1910 sei hier
mitgeteilt:

Tabelle 19®).

Tarif.

Schlepper-Hilfe für Dampfer und Segler im Hamburg-Altonaer
Hafen:

l) cf. S. 3 2 ff.

а)	3) cf. S. 34.

4) »Seeschiffe — mit Ausnahme von Tjalken und Ewern — und Oberländer

Käne dürfen im Hafen nicht segeln«. § 27, III des Hafengesetzes vom 2. Juni 1897.

б)	Petersen und Alpers, G. m. b. H., wohl eine der bedeutendsten Gesell-
schaften dieser Art.

e) Der Urtext des Tarifs ist in englischer Sprache abgefaßt.
        <pb n="84" />
        ﻿77

A. Dampfer

bis zu 1000	Tons Groß-Reg.	38	sh per Schlepper		
1001—1500	tt	tt	44	ft	ff	tt
1501—2000	tt	tt	50	ft	ft	tt
2001—3000	tt	tt	56	ff	ft	tt
3001—4000	tt	tt	63	tf	tt	tt
mehr als 4000	tt	ff	75	ft	ft	tt
Kohlendampfer, die in St. Pauli löschen					
{2000 Tons nicht überschreitend)		3i	ft	tt	tt
	B. Segler				
bis zu 1000	Tons Groß-Reg.	30	ft	ft	tt
1000—1500	ft	tf	40	ft	tt	tt
1501—2000	ft	ff	50	ft	tt	tt
mehr als 2000	tf	ff	60	tf	tf	tt

Zu obigen Raten werden bei Eisgang 50% zugeschlagen.

Bei dem Lotsengeld, dem Tonnengeld, der Hafenmeister-
gebühr wird nicht nach Dampfern und Seglern unterschieden und
auch nicht danach, ob am Kai oder im Strom gelöscht wird. Die
Schiffe sind also den genannten Gebühren gegenüber gleichgestellt.
Der Schlepptarif zeigt die ersten Verschiedenheiten in der Behand-
lung von Dampfern und Seglern.

Bei den nun folgenden Punkten gehen aber die Gebühren
einerseits für Stromschiffe und Kaischiffe auseinander und des
weiteren die Stauerkosten für Dampfer und Segler am Kai und
im Strom. Schließlich variieren bei Dampfern und Seglern die
Unkosten für Gagen und sonstige kleinere Ausgaben.

Die im Strom löschenden oder ladenden Schiffe haben staat-
licherseits keine weitere Gebühr zu entrichten. Sie haben mit
der Zahlung der allgemeinen Hafengebühren die Berechtigung
erworben, längere Zeit im Hafen zu Lösch- und Ladezwecken zu
liegen1). Praktisch ist allerdings diese Löschfrist, die bis heute
ohnehin sehr reichlich bemessen ist, unbegrenzt. Für das Strom-
schiff kommen also lediglich noch die eigentlichen Lösch- resp. Lade-
kosten in Frage. Am Kai dagegen treffen das Schiff dje Raum-
gebühr8) und ein Teil der Ladungsgebühr* * 3), nämlich sieben
Zehntel des Betrages der letzteren. Im Freiladeverkehr ist die
statt der Raum- und Ladungsgebühr zur Erhebung kommende

*) Cf. S. 47.

s) cf. S. 35 ff.

3) cf. S. 36.
        <pb n="85" />
        ﻿78

Gebühr erheblich erniedrigt. Die weiteren Gebühren, wie das
Wiegegeld, evtl. Krangeld, Lagergeld, Gleisgebühren usw. usw.
treffen nicht das Schiff, sondern die Ladung.

In den Chartern der Privatfrachtverträge der Segelschiffe
findet sich allgemein die Bestimmung, daß diese nicht nötig haben,
die Kaianlagen zu benutzen1). Wünscht der Ladungsempfänger
aber schnelle Zustellung der Ware, so fallen laut diesem Fracht-
vertrag sämtliche Kaigebühren dem betreffenden Ladungsempfänger
zur Last. Praktisch stellt sich also die Kaibenutzung vom Kosten-
standpunkt hinsichtlich der Gebühren aus für Segler nicht teurer
als der Lösch- oder Ladebetrieb im Strom. Für Dampfer mit
Stückgut bedeutet natürlich der Kai eine bedeutend schnellere
Löschmöglichkeit als im Strom. Die Umschlagsschnelligkeit im
Strom würde durch einzelnes Abholen der Stückgutfrachtstücke
ungemein herabgemindert werden. Die Entlöschung würde gün-
stigenfalls im Strom dreimal so lange dauern als am Kai, würde
aber erheblich schwanken je nach der Größe der Stückgüter, nach
der Zahl der Empfänger, nach Bewegtheit des Fahrwassers, nach
Witterung, nach der Art, wie das Gut hat verstaut werden können
und so fort.

Lösch- und Ladetarifc.

Zu den bisher besprochenen Gebühren treten nun die eigent-
lichen Kosten für das Lösch- und Ladegeschäft selbst. Dieses
Geschäft wird stets den Stauereibetrieben übertragen, die ohne
Hilfe der Schiffsmannschaft das Löschen und Laden besorgen.

') Diese Bestimmung hat sich vermutlich folgendermaßen herausgebildet: Der
schnelle, teure Dampfer hat als Fracht durchweg Stückgut, bei dem es auf möglichst
schnelle Zustellung ankommt. Eine Eigentümlichkeit der Stückgutfrachtstücke ist die
Vielheit der Empfänger. Es liegt im Interesse des Dampfers selbst, seine Ladung
möglichst schnell los zu werden, was im Strom nicht möglich ist, wenn jeder Ladungs-
empfänger oder Beauftragte verschiedener Ladungsempfänger per Schute die Stückgüter
im Strom einzeln abholen wollten. Es müßte die ganze Such- und Sortierungsarbeit im
Schiff vor sich gehen, was viel Zeit kosten würde. Das Schiff geht somit an den Kai,
wirft das ganze Gut dort an Land und läßt die Sortierungsarbeit im Kaischuppen er-
ledigen. Anders beim Segler. Das Löschen seiner Massenladung geht am Kai und im
Strom gleich schnell vor sich, da am Kai nur nach einer Seite, »im Strom« nach zwei
Seiten hin gelöscht werden kann. Hier liegt es also lediglich im Interesse des Ladungs-
empfängers, das Gut am Kai zu löschen. Natürlich haben dann die Segelschiffreedereien
bald die Kaigebühren auf die Ladungsinteressenten abwälzen können. Das Interesse
von Reeder und Ladungsempfänger bildet bei Massengut eben in der Regel der
Stromumschlag, bei Stückgut in der Regel der Kai. Unkosten durch Abweich-
ungen von dem Usus, der durch diese Regeln gebildet wird, fallen natürlich dem In-
teressenten zur Last.
        <pb n="86" />
        ﻿79

Die Raten der Stauereibetriebe für die einzelnen Artikel sind in
einem besonderen Tarif festgelegt. Ich füge hier einen Auszug
aus diesem Tarif bei1), aus dem einmal der höhere Löschpreis für
die Segler gegenüber den Dampfern, ferner der höhere Lösch-
preis allgemein gegenüber dem Ladepreis ersichtlich ist. Der
höhere Preis bei Seglern rechtfertigt sich wohl dadurch, daß bei
Seglern der Gebrauch der Donkeys, deren Kosten die Stauer mit
io Mark pro Tag berechnen, notwendig ist, während bei Dampfern
fast durchweg die eigene Dampfkraft benutzt wird oder auch
eigene Donkeykessel oder Motore mit verschiedener Antriebskraft
Verwendung finden.

Tabelle 20.

Auszug aus dem Tarif für Entlöschung von Dampfern

und Seglern.

Nr.	Segelschi  Artikel	f e  Rate	per	Nr.	Dampfei  Artikel	Rate	per
		Pfg.	kg			Pfg.	kg
I	Salpeter			30	Salpeter		727t	IOOO
	bis zu 2 Gängen. .	7 7 Vs	IOOO				
	für den 3. Gang . .	82V*					
2	Reis		727z	IOOO	5	Reis		•677,	IOOO
15	Palmkerne lose . . .	827s	IOOO	18	Palmkeme lose . . .	7772	IOOO
17	Getreide aller Art und			I	Getreide (inkl. Hafer),		
	Hülsenfrüchte aller				Mais und Hülsen-		
	Art		777z	IOOO		früchte		6772	IOOO
					(Durch Elevatoren zu		
					löschendeSchiffehaben		
					den dafür tarifmäßigen		
					Preis zu zahlen.)		
18	Leinen- und Rübsaat.	7772	IOOO	'9	Rübsaat, Leinsaat . .	727s	IOOO
!9	Ölkuchen lose....	102V2	IOOO	20	Ölkuchen lose:		
	„	in Säcken .	8272	IOOO		von Marseille . . .	10272	IOOO
				21	vom Schwarzen Meer	9272	IOOO
27	Phosphate und Erze .	I0272	IOOO	14	Phosphate und Erze .	7772	IOOO
29	Asphalt und Pech . .	200	IOOO	40	Asphalt, lose ....	200	IOOO
					„ vom Mittelmeer	95	IOOO
32	Wolle von Australien			31	Wolle von Australien.	55	5 Ballen
	und dem Kap. . .	377e	Ballen		vom River Plate .	35	»»
33	Eis		120	IOOO	37	Eis		IOO	IOOO
34	China Clay		IOO	IOOO	4'	China Clay		8772	IOOO

l) Tarif für das Entlöschen und Beladen von Schiffen, normiert vom Verein der
Stauer von Hamburg-Altona von 1886, gültig vom I. Januar 1912.
        <pb n="87" />
        ﻿Für Dampfer allein sind folgende Artikel auf geführt:

Nr.	Artikel	Rate	per
	N ordamerikanische Ladungen	Pfg-	kg
	im Hafen zu löschen:		
7	a) Sackgut 		7*7.	IOOO
8	b) Schmalz, Öl		8*7»	IOOO
9	c) Holz und Stäbe . . . Nordamerikanische Ladungen	1227.	IOOO
	am Kai zu löschen:		
IO	inkl. Schmalz und Öl usw.	577z	IOOO
II	Holz und Stäbe ....	8*7.	IOOO
12	Amerikanische Baumwolle im		
	Hafen zu löschen . .	3*7.	Ballen
»3	Dasselbe am Kai zu löschen	227z	„
22	Bombay - Ladungen am Kai	477z	Manifest-Ton
	Kalkutta-Ladungen am Kai	527z	&gt;7	77
23	Bombay-Ladungen im Hafen	827z	7»	77
	Kalkutta-Ladungen im Hafen	I027z	77	77

Tabelle 20 a.

Auszug aus dem Tarif für Beladen von Dampfern und Seglern

Nr.	Segler  Artikel	Rate	per	Nr.	Dam  Artikel	p f e	Rate	per
		Pfg-					pfg-	kg
I	Für Stückgüter, über-			I	Zuckerladungen .	• •	67V.	IOOO
	nehmen und stauen	85	cbm	2	Salzladungen . .	• •	70	IOOO
2	Salzladungen ....	70	1000 kg	3	Salpeterladungen	. .	70	IOOO
3	Feuerfeste Steine . .	53°	1000 Stck.	4	Sibirienladungen.	. .	90	cbm oder
4	Mauersteine und kleine							IOOO
	Fliesen		43°	77					
5	Fliesen, große . . .	IOO	1000 kg					
6	Altes Eisen ....	130	77					
7	Eisenbahnschienen und							
	Stangeneisen . . .	120	77					
8	Säure 		IOO	77					
9	Kohlen am Kai . .	80	„					
	Kohlen im Hafen . .	90	für Trimmen		1000 kg			
IO	Koks am Kai . . .	90	77	77	und Übernehmen		IOOO	kg	
	Koks im Hafen. . .	I IO	77	77		1000 kg			
II	Briketts am Kai . .	HO	77	77	und Übernehmen		IOOO	kg	
	Briketts im Hafen .	150	1000 kg
        <pb n="88" />
        ﻿8i

Die Preise für diese Tarife gelten bei folgenden Bedingungen:
»sämtliche Preise verstehen sich exklusive Tauwerk! Alle vor-
stehend nicht genannten Artikel unterliegen der freien Verein-
barung. Abgabe an den Hafenbetriebsverein 11/2 % der Stauer-
rechnung. Als Anteil zur Unfall-, Kranken- und Invalidenver-
sicherung für die Arbeiter sind 3 % der Stauerrechnung zu be-
zahlen. Das Abbäumen1) der Schiffe hat auf Schiffsrisiko und
Schiffsrechnung zu geschehen. Abbäumen von Dampfern inkl.
Spierenmiete 50,— Mk. Abbäumen von Seglern inkl. Spierenmiete
80,— Mk. Die durch Löschen oder Laden auf der Unterelbe
entstehenden Extrakosten an Lohn und Beköstigung sind vom
Schiffe zu vergüten. Schiff verholen Werktags 5,— Mk. pro Mann«.

Der Tarif des Vereins für Stauer stellt aber nicht den wirk-
lichen Preis dar, der von den Reedern für Löschen und Laden
bezahlt wird. Man findet meistens Privatvereinbarungen zwischen
Reedern und Stauern, deren Lösch- und Ladesätze dann oft nicht
unerheblich von den mitgeteilten Tarifsätzen abweichen. So wurde
mir z. B. von einem Stauereibetrieb als vereinbarter Preis mit einer
Segelschiffreederei für Löschung von Salpeter 70 Pfg. pro Tonne
angegeben, während der Tarif den Preis von 771/2 bis 821/t Pfg.
pro Tonne zeigt. Eine Dampfschiffreederei zahlte ihrem Stauer für
Löschen von Getreide 65 Pfg. statt 67 J/2 Pfg. Der Lohntarif für den
Stauereibetrieb in Hamburg-Altona, der in diesem Zusammenhänge
von Interesse sein dürfte, ist im Anhang als Tabelle 21 mitgeteilt.

Tarife für Kohlenlöschung.

Die Löschung von Kohlen regelt sich nicht wie das
Laden der Kohlen nach dem Tarif des Vereins der Stauer,
sondern nach einem besonderen Tarif. Es kommt dafür nur
englische Kohle in Frage. Der englische Tarif des Vereins
der Importeure englischer Kohlen ist für die Löschung folgender:

Tabelle 22.

Verein der Importeure englischer Kohlen.

(Ässociation of Importers of English Coals.)

Tarif für die Entlöschung von Kohlenladungen in Hamburg.
Entlöschung mit Handbetrieb.

1.	Kohlen jeder Art außer Welsh Large, Unsercened &amp; Small,
Hüll, Grimsby, Goole, Boston &amp; Kings, Lynn Large, Cannel
Coal, Patent fuel, Coke und Gas-Coke.

*) Das Schiff wird durch Balken um Flußfahrzeugsbreite vom Kai abgestützt,
UTn den Flußfahrzeugen Gelegenheit zu geben, von zwei Seiten an das Seeschiff heran
kommen zu können.

Abhandlungen d. staatsw. Seminars z. Jena, Bd. XII, Heft 2.	6

Haase, Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen usw.
        <pb n="89" />
        ﻿82

für Schiffe unter 26 Fuß Ham-
burger Maß, vom Boden des Schiffes
bis zum oberen Rand der Tonne

resp. Schale gemessen............pr. To. Mk. 1,05 (0,85)

für	Schiffe	von 26 bis 28 Fuß .	„	„	„	1,25 (1,05)

„	„	über 28 Fuß und Drei-
decker 	........................... „	„1,40 (1,20)

2.	Welsh Large, Unscreened &amp; Small, Anthracite Large, Hüll,
Grimsby, Goole, Boston &amp; Kings, Lynn Large

für	Schiffe	unter 26 Fuß	. .	.	pr.	To. Mk.	1,20(1,—)

„	„	von 26 bis 28	Fuß	.	„	„ „	1,40 (1,20)

„	„	über 28 Fuß und Drei-
decker 	.......................... „	„	1,5° (i,3°)

3.	Gas-Coke

für	Schiffe	unter 26 Fuß	. .	.	pr.	To.	Mk.	1,95 (1,70)

„	„	von 26 bis 28	Fuß	.	„	„ „	2,35 (2,10)

„	„	über 28 Fuß und Drei-

decker .................................  „	„	2,65	(2,40)

4.	Foundry &amp; Furnace large Coke

für Schiffe	unter 26 Fuß	.	.	.	pr.	To. Mk.	2,10

„	„	von	26 bis 28	Fuß	.	„	„	„	2,50

„	„	über	28 Fuß und Drei-
decker		  „	„2,80

5.	Cannel Coal and Patent fuel

für Schiffe jeder Art...........pr. To. Mk. 1,40 (1,20)

Entlöschung mit Dampfbetrieb.

1.	Nußkohlen aller Art, Mullkohlen

(Welch Mull ausgenommen), Anthra-
zitnuß, Anthrazit-Peas............pr. To. Mk. 0,70 (0,50)

2.	Ungesiebte Gaskohle (schottische aus-
genommen)................................ »	„	0,75(0,55)

3.	Grobe Kohlen (Welsh und Anthrazit
ausgenommen), ungesiebte Steam
(Welsh ausgenommen), schottische

Gaskohlen,	Welsh Mullkohlen.	.	.	„	„	„	0,80 (0,60)

4.	Yorkshire, Derbyshire &amp; Nottingham-

shire Hards, Large	&amp; Cobbles	.	.	„	„	„	0,90 (0,65)

5.	Welsh Large &amp; Unscreened, Anthra-
cite Large &amp; Cobbles.................„ „ ., 0,95 (0,70)

6.	Cannel Coal......................„ „ „1,15 (0,90)

7.	Gas Coke..................................„	„	1,25 (1,—)

8.	Foundry &amp;	Furnace	large Coke	.	.	„	„	„	1,40 (1,10)
        <pb n="90" />
        ﻿83

Allgemeine Regeln.

1.	Die obigen Raten schließen ein die Kosten für Stauer,
Bedienung der Winden, Ewerführer, Transport der Arbeiter
und vollständiges Geschirr und werden per Tonne gemäß
der B/L-Menge bezahlt.

2.	Wird die Arbeit bis 9 Uhr abends beendet, so werden
keine Extrakosten berechnet. Zwischen 9 und 10 Uhr
abends 1 Mk. per Mann und nach 10 Uhr abends eine
fernere Mark per Mann, wenn die Arbeiter ohne Abend-
brotspause durcharbeiten. Wenn die Arbeiter Abendbrots-
pause machen, so wird die erste Extraausgabe von 1 Mk.
per Mann nach 11 Uhr abends, die zweite nach Mitter-
nacht bezahlt.

3.	Besonderes Trimmen, Überarbeiten der Kohle vom Raum
in die Bunker, Arbeitsverzögerung durch schlechte Trennung
der verschiedenen Koklensorten in einem Raum, außer-
gewöhnlicher Gebrauch von Tauwerk wegen rauher oder
untauglicher Windenrollen, Wasser im Raum usw., müssen
zu angemessenen Preisen bezahlt werden.

Hamburg, 1. Oktober 1907.

Revidiert 1. Dezember 1911.

Die dem mitgeteilten Tarif in Klammern beigefügten Zahlen
zeigen den reinen Lohnsatz, der zwischen Stauern und Kohlen-
arbeitern vereinbart ist; dieser Satz findet sich in dem deutschen
Tarif angegeben, während sich dort der Preis für die Löschung,
der vom Reeder an die Stauer bezahlt wird, nicht findet. Der
Unterschied zwischen^ dem Lohn der Kohlenarbeiter und dem
Stauerpreis dient zur Deckung des Beitrags zur Unfallversicherung,
zur Bezahlung der Winschleute1), zur Begleichung der Kosten für
Geschirr, Tauwerk, Körbe, Schaufeln usw., und schließlich enthält
die Differenz der Raten der beiden Tarife noch den Lohn für den
Stauervicen und den Unternehmergewinn der Stauerfirma selbst1 2).

Tarif für Getreidelöschung.

Für den Artikel Getreide besteht nicht wie für Kohlen ein
Sondertarif. Die Sätze für Getreidelöschung finden sich im all-
gemeinen im Stauertarif. Dagegen gibt es einen besonderen
Tarif für Löschung durch pneumatische Getreideheber, der

1)	Arbeiter, welche die Winden bedienen.

2)	Laut Angaben des Vereins der Importeure englischer Kohlen.

6*
        <pb n="91" />
        ﻿84

freilich um so größere Bedeutung hat, als heute fast alles Getreide
in Hamburg durch Getreideheber gelöscht wird. Die Getreide-
hebergesellschaft bildet keinen gewöhnlichen Stauereibetrieb, sondern
beschränkt sich lediglich auf die Löschung von Getreide durch
ihre Heber. Sie tritt auch nicht mit den Reedern in direkte Ver-
bindung, sondern stellt den Stauereibetrieben ihre Heber zur Ver-
fügung. In dem privaten Betrieb eines Stauers1), dessen Sätze
für die Löschung von Gütern allgemein um ca. 21/2 Pfg. pro
Tonne geringer sind, als die des Tarifs der Stauer, sind folgende
Sätze für die Getreidelöschung durch pneumatische Heber an-
gegeben :

Tabelle 25*).

Ladungen	Rate	Gewicht	Disk.
1. Alle Sorten Getreide (ausgenommen Hafer und	Pfennig	kg	
Paddy [Reis, ungehülst]), mittels Heber gelöscht	80	1000	netto
Hafer und Paddy, mittels Heber gelöscht .	.  Schlepplohn von und nach dem Schiff Mk. 60,— per Getreideheber. Die Getreidehebergesellschaft behält sich das Recht vor, Nachtarbeit einzulegen, wenn die Empfänger dafür zu bestimmen sind. Als Vergütung erhält die Getreidehebergesellschaft Mk. 100,— per Heber und per halbe Nacht. Dies deckt alle Unkosten für Kontrolleure, Wieger und Fahrzeuge. Keine Extrakosten für Löschungen von Peak, Lazarett und Bunker, ebenso für Trimmen und Separieren von Partien.  2. Alle Arten Getreide in Bulk, ausgenommen Hafer und Paddy, einschließlich Kosten für Nachtarbeit	100	1000	netto
und Sehlepplohn für Getreideheber	  Hafer und Paddy, einschließlich Nachtarbeit und	»90	1000	netto
Schlepplohn	  Ebenso keine Extrakosten für Peak usw.  Für den Hafenbetriebsverein ist eine Abgabe von  1 Va% *n Rechnung zu stellen (Federation Tax).	HO	1000	netto,

Diese Gebühren haben für alle Schiffe Geltung, welche die
Einrichtung der pneumatischen Getreideheber zum Löschen be-
nutzen.

Bedeutung der Gebühren für die Kaipachtbetriebe.

Ich legte schon an anderer Stelle dar, daß die Kaigebühren
für die Reedereien, die Kaistrecken vom Staat gepachtet haben,

*) Thor Nilsen, Stevedore, Hamburg.

2) Der Urtext des Tarifs ist in englischer Sprache abgefaßt.
        <pb n="92" />
        ﻿85

nicht die gleiche Bedeutung haben wie für die Schiffe, welche die
Staatskais zum Löschen und Laden benutzen1). Einmal kommen
die staatlichen Gebührensätze bei den Kaipachtbetrieben im all-
gemeinen nicht in Anwendung, ferner ist aber auch die Einteilung
der verschiedenen Schuppen auf ganz bestimmte Bedürfnisse der
einzelnen Linien zugeschnitten. So hat z. B. die Hapag ihre
Schuppen eingeteilt in solche, wo lediglich die Löschung der
Güter vor sich geht und andere, wo nur das Ladegeschäft erfolgt.
Dadurch wird natürlich eine schnellere Abfertigung der Schiffe
ermöglicht, und es entfällt auf die einzelnen Fahrzeuge infolge-
dessen nicht der hohe Gebührensatz, den die Schiffe am Staatskai
zahlen müssen, wo Lösch- und Ladeschuppen eins sind. Für solche
Reedereibetriebe, die die Stauerei als Geschäftszweig auf-
genommen haben, wie z. B. die Hapag, haben ebenfalls die Tarife
der Stauer keine Bedeutung, sondern nur der Lohntarif für den
Stauereibetrieb in Hamburg-Altona, der vom Hafenbetriebsverein
aufgestellt worden ist. Bei den Pachtbetrieben tritt eine Aus-
schaltung des Zwischengewinnes der Stauer und besonders eine
bessere Ausnutzung des Personals infolge zweckmäßiger Verteilung
oder Konzentration der Stauerarbeiter auf die abzufertigenden
Schiffe je nach der Schnelligkeit, die für die Einhaltung der Fahr-
zeiten notwendig ist, ein. Dadurch wird natürlich ein ökonomischer
Betrieb von viel höherer Intensivität erreicht, als er bei besonderen
Stauereibetrieben möglich wäre, die mit der Abfertigung der
Schiffe der Linie beauftragt würden.

Mit den bisher besprochenen Tarifen, die für die Löschung
der Schiffsfrachten im Hamburger Hafen Geltung haben und den
Abweichungen davon ist die Darstellung der eigentlichen Lösch-
nnd Ladekosten erschöpft. Denn die späteren Gebühren usw.
treffen nur die Ladung, da das Schiff seine Fracht frei Reeling,
d. h. frei Bordwand abzuliefern hat resp. empfängt. Im Strom-
verkehr ist der Begriff frei Reeling ausgedehnt bis auf frei ins
Flußfahrzeug bzw. frei ab Flußfahrzeug. Zu erwähnen wären nur
noch die Ausgaben für die »Tallyleute«, die die Kontrolle auf
Seiten der Reeder beim Wiegen von Gütern ausüben. Die Preise
für diese Kontrolle sind natürlich je nach der Art der Güter ver-
schieden. So beträgt z. B. der Preis der Kontrolle bei ein-
kommendem Getreide per Tonne 5 Pfg., bei ausgehenden Stück-
gütern 12 72 Pfg. per Tonne* 2).

b cf. s. 43 ff.

2)	Nach Angaben der Reederei von August Bolten, Wm. Millers Nachfolger.
        <pb n="93" />
        ﻿86

Kosten für Zinsen und Amortisation, Gagen und Zehrgeld.

Ich komme nun zu den Kosten, die dem Schiff durch Zinsen
und Amortisation erwachsen. Die Preise der Schiffe richten
sich natürlich ganz nach Größe, Ausrüstung, Zustand der Schiffs-
einrichtungen und besonders auch nach der Konjunktur. So wurde
mir von einer Dampfschiffsreederei1) angegeben, daß ein Schiff von
2300 Netto-Reg.-Tonnen und 6000 Tonnen Ladefähigkeit heute
(1912) an Baukosten 1250000 Mk. verschlingt, während dasselbe
Schiff vor einigen Jahren schon für 800000 Mk. zu haben war.
Der Normalpreis sei ungefähr 1000000 Mk. Eine große Segel-
schiffreederei gab den heutigen Preis für ein Segelschiff von
2855 Netto-Reg.-Tonnen und 4500 Tonnen Ladefähigkeit mit
7 bis 800000 Mk. an; eine andere schätzte den Preis eines ihrer
Schiffe von 1990 Netto-Reg.-Tonnen und 3000 Tonnen Ladefähig-
keit bei einem Alter von zehn Jahren auf 230000 Mk. Die
Amortisationsquote beträgt durchweg 5%, so daß mit Zinsen
durchschnittlich 10% per Jahr vom Bruttogewinn abgesetzt werden
müssen. Die Amortisation schwankt natürlich auch je nach den
Erträgen der betreffenden Jahre.

Schließlich will ich noch die immerhin ins Gewicht fallenden
Gagen- und Zehrkosten auf Dampfern und Seglern während
des Hafenaufenthalts erwähnen. Die Segler mit ihrer geringeren
Bemannung als die der Dampfer lohnen stets die ganze Mann-
schaft im Hafen ab, so daß für die Segelschiffreedereien keine Aus-
gaben für Gage und Kost zu verzeichnen sind. Die Dampfer
dagegen mit bedeutend größerem Mannschaftsbestand als die
Segler müssen zur Reinhaltung und Reparatur etc. die ganze
Mannschaft an Bord behalten. Abgemustert wird fast nie. Über
die Gagen- und Zehrgeldkosten wurden mir folgende spezifizierte
Angaben für einen 2300 Netto-Reg.-Tonnen-Dampfer gemacht1).
Die Besatzung von 31 Mann bestand aus folgendem Personal mit
nachstehendem Monatslohn (s. Tabelle S. 87):

Das Zehrgeld beträgt pro Mann und Tag 1,50 Mk., d. h. für
die ganze Besatzung pro Tag 46,50 Mk. und 1395 Mk. pro Monat.
Die Kosten an Gage und Zehrgeld belaufen sich also für den Dampfer
auf 164,61 Mk. täglich. Es ist erklärlich, daß diese Ausgabe bei län-
gerem Löschen »im Strom« von schwerwiegender Bedeutung werden
kann und deshalb auch sie in der Richtung wirkt, daß die Dampfer
nach Möglichkeit die notwendige Liegezeit im Hafen abkürzen.

x) Von der Reederei August Bolten, Wra. Millers Nachfolger.
        <pb n="94" />
        ﻿87

«fl*

•L \

Zahl	Posten	Gage
I	Kapitän		500,— Mk.
I	1. Offizier		. 200,—	„
I	2- „ 		15°.—	&gt;-
1	3’ J5			100,—	„
I	Bootsmann		100,—	„
I	Zimmermann ....	100,—	„
9	Matrosen bei transatlanti-	
	scher Fahrt ä 78 .	.	702,—	„
I	1. Maschinist ....	3°°)— ..
I	2.	„	....	220,	 „
I	3*	»&gt;	....	160,—	„
I	4-	120,—	„
I	Assistent		80,	,,
6	Heizer .......	498,—
2	Trimmer		iS6-—	»
I	Koch		9°.—	»
I	1. Steward		45»	»&gt;
I	2.	„			20,—	„
3°	Lohnsumme	3 34G— Mk.

Haben wir so einen Überblick über die Gebühren und Un-
kosten gewonnen, die einmal den Seglern, dann den Dampfern so
wohl »im Strom« wie am Kai erwachsen, so wollen wir uns im
Folgenden an Beispielen klar machen, welche Ersparnisse erstens
die Dampfer und zweitens die Segler durch die Benutzung der
Kaianlagen erzielen. Und schließlich handelt es sich für uns darum,
nachzuweisen, welche Vorteile durch Benutzung der heute gebräuch-
lichen Speziallösch- und Ladeeinrichtungen bei Getreide, bei
Kohlen und bei Petroleum erzielt werden.

Ersparnisse eines Dampfers bei Kailöschung.

Die Kosten, die dem Reeder für einen löschenden Dampfer
einmal am Kai und dann »im Strom« erwachsen, sind inkl. der
Kosten des Löschgeschäfts folgende:

Größe des Dampfers .	.	2 300 Netto-Reg.-Tonnen,

Ladefähigkeit
Tiefgang .	.

Wert normal .

Besatzung .	.

Ladung .	.	.

Zinsen und Amortisation

6000 Tonnen-Gewicht,
24 Fuß,

1 000 000 Mark,

31 Mann,

Holz und Stäbe1),

!0%.

*) Siehe Stauertarif S. 79, Artikel Nr. 9c resp. Nr. 11.
        <pb n="95" />
        ﻿88

Nr.	Gebühren und Ausgaben	Bei  Kailöschung  Mk.	Bei  Stromlöschung  Mk.
I.	Lotsengeld, 24 Fuß Tiefgang bei Sommertaxe .	239 —	239 —
2.	Tonnengeld, 12 Pfg. pro cbm Nutzraum, 2300		
	Net.-Reg. - To		781,92	781,92
3-	Hafenmeistergebühr, 24 Fuß tief = ca. 7 Meter	35 —	35 —
4-	(eventl. Schleppkosten)		
5-	Löschen:		
	Raumgebühr am Kai, 5 Tage lang 17,5 Pfg.		
	pro cbm		1 140,30	nichts
6.	Ladungsgebühr am Kai 7 Pfg. per Dz. . . .	4 200,		»»
7-	Stauer tarif:		
	a) Am Kai, laut Tarif Nr. 11 821/2 Pfg.,		
	Dauer der Löschung 5 Tage		4 95° —	
	b) Im Strom laut Tarif Nr. 9c 122,5 Pfg.»		
	Dauer der Löschung 15 Tage			735°.—
8.	Gagen und Kostgeld:		
	a) Am Kai 31 Leute 5 Tage		823.05	
	b) Im Strom 30 Leute 15 Tage			2469,15
9-	Zinsen und Amortisation 10%:		
	a) Bei Kailöschung 5 Tage, pet Tag 273,97 Mk.	I369.85	
	b) Bei Stromlöschung 15 Tage			4109,55
IO.	Eigener Kohlenverbrauch bei Stromlöschung für		
	15 Tage 20 Tonnen ä 15 sh			306,—
	Summe:	13538,82	15290,62



Würde man in dem vorstehenden Beispiel die Sonntage berück-
sichtigen, an welchen gewöhnlich die Arbeit ruht, so wäre den Aus-
gaben bei Stromlöschung noch die Unkosten für Zinsen und Amortisa-
tion, sowie Gage und Kost für einen oder zwei Sonntage zuzurechnen.
Von kleineren Ausgaben, die bei dem Löschbetrieb noch in Frage
kommen, wie z. B. von den prozentualen Abgaben bei den Stauer-
rechnungen, ist hier abgesehen, da sie einerseits zu geringfügig sind
und ferner für beide Arten der Entlöschung gezahlt werden müssen.

Die Ersparnis, die ein Dampfer durch Kailöschung erzielt,
wird durch die Raten des Stauertarifs für die einzelnen Artikel
beträchtlich beeinflußt, und es gibt eine Reihe von Gütern, bei
denen die pekuniären Vorteile der Kailöschung völlig verschwinden.
Tritt nun gar der Fall ein, daß ein Schiff auf einen Kaiplatz
wegen Raummangels warten muß1), so muß das Schiff sich ent-

b Der Bericht der Kaiverwaltung über das Jahr 19H besagt: »Auch im
Jahre 1911 hat sich wieder ein Mangel an Kaiplätzen fühlbar gemacht. 262 Schiffe
haben insgesamt 547 Tage auf Überweisung eines Kaiplatzes warten müssen, und 9
Schiffe haben wegen Mangel an Kaiplätzen auf einen solchen verzichtet und ihre La-
dung im Strom entlöscht.«
        <pb n="96" />
        ﻿schließen, falls die Art der geladenen Güter diesen Schritt nur
irgend zuläßt, im Strom zu löschen. Aber selbst wenn ein
direkter pekuniärer Vorteil der Kailöschung gegenüber der
Stromlöschung nicht zu verzeichnen ist, so bewirkt die Kai-
löschung doch unter Umständen ganz erhebliche Ersparnis an
Zeit, d. h. an Zinsen, Amortisation, Gagen, Kost usw. Das ist
besonders bei Stückgutladung der Fall. Es würde ein großer
Zeitverlust eintreten, wenn man die Stückgüter »im Strom« von
den einzelnen Ladungsempfängern abholen lassen wollte. Bei
Kailöschung geschieht die ganze Such- und Sortierungsarbeit im
Schuppen.

Die Kaiverwaltung hat auf verschiedene Weise versucht, die
Kailöschung der Stromlöschung gegenüber nach Möglichkeit
günstiger zu gestalten. Das ist durch folgende Maßnahmen ge-
schehen: Einmal wird das ankommende Schiff schon telegraphisch
angemeldet, wenn es noch ca. drei Stunden vom Hamburger Hafen
entfernt ist. Sodann werden den häufig und regelmäßig ver-
kehrenden Dampfern besondere Plätze eingeräumt; ferner tritt
eine Bevorzugung unter den Schiffen je nach ihrem Werte
ein, wie folgender Passus zeigt: »An den mit Schuppen ver-
sehenen Kais werden Dampfschiffe vor Segelschiffen, und
unter den Dampfschiffen diejenigen solcher Linien bevorzugt,
welche regelmäßige Fahrten von und nach Plamburg unter-
halten und die Kaianlagen regelmäßig benutzen. Den Schiffen
dieser Linien werden, soweit tunlich, immer dieselben Plätze an-
gewiesen« 1).

Schließlich versucht die Kaiverwaltung, um mehr Schiffen
Gelegenheit zu geben, die Kais zu benutzen, eine schnellere Ab-
wicklung der Löschgeschäfte durch Nachtarbeit* 2 3) zu ermöglichen.
LIierbei stößt die Verwaltung aber häufig auf den Widerstand
der Schiffe3), ohne deren Einwilligung die Nachtarbeit nicht vor-
genommen werden darf. So ist man denn ganz neuerdings darauf
gekommen, die Löschgeschwindigkeit zu erhöhen durch Anwen-
dung einer größeren Zahl von Kränen als bisher per Luke. Da
man per Kran die Zahl der Leute eines Ganges nur auf 6 bis

t) Betriebs- und Gebührenordnung für die Kaianlagen § 2, IV. Absatz.

2)	Der Kaibericht für 1911 schreibt: »Bei 172 Schiffen wurde in Nachtschicht
Mit 524 Abteilungen gearbeitet.

3)	Die Zustimmung zur Nachtarbeit wird von den Schiffen, falls sie keine Eile
haben, besonders von ausländischen Schiffen nicht selten verweigert. Der Grund ist
’it den höheren Kosten zu suchen.
        <pb n="97" />
        ﻿7 Mann bemessen darf, die das Abhaken der Lasten, das Ver-
teilen usw. im Schuppen besorgen1), mußte man dazu über-
gehen, eine Luke mit mehreren Kränen zu bearbeiten. Man be-
dient somit jetzt jede Luke mit 3 Kränen, die so gestellt sind,
daß sich 2 Kräne in ca. 12 m Entfernung voneinander befinden
— entsprechend ihren ca. 10 m langen Auslegern —, und der
dritte Kran direkt neben dem zweiten Kran gestellt wird. Die
beiden ersten Kräne arbeiten in der Weise, daß sich die Wege
ihrer Auslegerarme kreuzen, während der dritte Kran seinen Aus-
legerarm nach außen hin herumschwenkt. Auf diese Weise tritt
keine gegenseitige Behinderung der in den Schuppen arbeitenden
Gänge ein.

Man hofft in Hamburg jetzt hauptsächlich durch eine Kom-
bination von Laufkatzenkränen und Drehkränen eine wesentliche
Beschleunigung des Umschlags zu erreichen. Es soll auf diese
Weise möglich gemacht werden, an einer Schiffsluke gleichzeitig
mit 6 Kränen zu löschen oder zu laden. Diese Kräne werden
voraussichtlich im November 1912 dem Betrieb übergeben. Ich
kann daher über die praktische Gestaltung der technisch durchaus
möglichen Lösung mit 6 Kränen an einer Luke noch keine An-
gaben machen. Auf alle Fälle wird die Kombination ein äußerst
geschicktes und schnelles Arbeiten erfordern, um gegenseitige
Behinderungen an der Luke zu vermeiden.

Die Kosten bei »Im Strom«- und bei Kailöschung für Segler.

Für einen Segler, der am Kai resp. im Strom zu löschen
beabsichtigt, kommen folgende Kosten in Betracht:

Größe des Seglers. .	.	2855 Netto-Reg.-Tonnen,

Ladefähigkeit
Tiefgang .	.

Wert normal.

Besatzung .	.

Ladung.	,	.

Zinsen und Amortisation

4500 Tonnen-Gewicht,
24 Fuß,

700000 Mark,
ca. 20 Mann,
Salpeter* 2),

10%.

b Eine größere Arbeiterzahl würde sich in den Schuppen an der betreffenden
Kranstelle im Wege sein, und somit würde wegen der nur wenig erhöhten Schnelligkeit
im Vergleich zum Mehraufwand an Arbeitskraft eine Rentabilität in Frage gestellt.

2) cf. S. 78.
        <pb n="98" />
        ﻿Nr.	Gebühren und Ausgaben "	Bei  Kailöschung  Mk.	Bei  Stromlöschung  Mk.
I.	Lotsengeld, 24 Fuß Tiefgang, bei Sommertaxe .	239 —	239 —
2.	Tonnengeld, 12 Pfg. pro cbm Nutzraum 2855		
	Net.-Reg, - To		970,56	970,50
3-	Hafenmeistergebühr, 24 Fuß		35 —	35»—
4-	Schleppkosten*)		75 —	75 —
5-	Löschen * 2):		
	Am Kai: Raumgebühr		nichts	—
6.	Ladungsgebühr			—
7-	Stauertarif:		
	Am Kai laut Tarif Nr. 1 7 71/2	und		
	»Ws pfg		3562,50	
	Im Strom desgleichen			3562,50
8.	Gagen und Kost, da abgemusterf		nichts	nichts
9-	Zinsen und Amortisation am Kai 9 Tage, per		
	Tag 191,78 Mk		1 726,02	
	Im Strom desgleichen3)			1726,02
	Summe:	6608,08	6608,08

Das Resultat des zweiten Beispiels ist also, daß die Kais
für den Segler überhaupt keine Ersparnis bringen, sondern
sämtliche Kosten die gleichen geblieben sind. An und für sich
sind die Löschungskosten am Kai natürlich viel höher4); sie treffen
aber das Schiff nicht. Denn wenn auf Wunsch des Ladungs-
empfängers am Kai gelöscht werden soll, so hat der betreffende
Ladungsempfänger und nicht das Schiff die hohen Kaikosten zu
tragen. Das Schiff kann sich auf die Zahlung der Kaikosten unter
normalen Verhältnissen nicht einlassen.

Ich gehe jetzt zu den Beispielen über, die die Löschverhält-
nisse schildern, wie sie sich bei Anwendung spezieller Lösch-
vorrichtungen ergeben. Bei Getreide kommt nur die Löschung
im Strom in Frage und zwar die Löschung mit Handbetrieb und

J) cf. S. 46.

2)	Folgt aus Erörterungen auf S. 77.

3)	Der Kaibetrieb gebt für Segler nicht schneller vor sich als der Strombetrieb.
Das hängt mit der Art der Ladung zusammen. Massenladungen — es handelt sich bei
Seglern fast durchweg um Salpeterschüttladung — werden eben in der Regel im Strom
gelöscht und zwar nach beiden Seiten mit zusammen 4 Gängen. Löscht das Segelschiff
mit Massenladungen nun am Kai — es muß dann ein besonderer Grund des Ladungs-
empfängers vorliegen, — so soll natürlich die ganze Ladung nach der Landseite gelöscht
werden, d. h. es kann nur nach der einen Schiffsseite gelöscht werden, die dem Kai
zugekehrt ist. Dadurch wird natürlich die Löschungsgeschwindigkeit bedeutend herabge-
mindert, und es resultiert also kein Vorteil bei Kailöschung.

4)	cf. Gebühren für den Freiladeverkehr S. 78 ff.
        <pb n="99" />
        ﻿92

die Löschung mit den pneumatischen Hebern. Für Dampfer
zeigt das Beispiel folgende Zahlen:

Die Kosten bei Anwendung spezieller Löschvorrichtungen

(Getreide).

Größe des Dampfers.	.	.	.2300 Net.-Reg.-To.

Ladefähigkeit................6000 To. Gewicht.

Tiefgang.....................24 Fuß.

Wert normal..................1000000	Mark.

Besatzung....................cä. 31 Mann.

Ladung.......................Getreide.

Zinsen und Amortisation .	.10%.

Gebühren und Ausgaben bei Handbetrieb und bei Getreideheber.

Nr.		Mk.	Mk.
I.	Lotsengeld		
2.	Tonnengeld		
3-	Hafenmeistergebühr		
	zusammen		I055.92	1055,92
4-	(eventl. Scbleppkosten)		
5-	Löschen:		
	a) Handbetrieb 20 To. per Stunde ä 67% Pfg.		
	laut Stauertarif Nr. 1 30 Tage ....	405° —	
	b) Heberbetrieb 200 Tonnen per Stunde		
	ä 80 Pfg. laut Hebertarif, 3 Tage . . .		4800,—
6.	Gagen:		
	a) 30 Tage ä 164,61 Mk		4938,30	
	b) 3 Tage			493.83
7-	Zinsen und Amortisation per Tag 273,97 Mk.		
	a) 30 Tage		8219,10	
	b) 3 Tage	'.		821,91
	Summe:	18263,32	7 171,66

Das Resultat ist überraschend günstig ■ für die Löschung
mit Getreidehebern und macht es durchaus verständlich, daß
heute durchweg das Getreide mit Hebern gelöscht wird. Es
ergibt sich nämlich, daß mit Hebern eine Ersparnis um rund
60,73% der früheren Gesamtkosten, d. h. bei Löschung mit
Handbetrieb erzielt wird. Nicht ganz so günstig, aber immer-
hin noch reichlich hoch genug, um die Getreidelöschung mit
Hebern ratsam erscheinen zu lassen, stellt sich die Ersparnis bei
Seglern.
        <pb n="100" />
        ﻿93

Größe des Seglers............2855 Net.-Reg.-To.

Ladefähigkeit................45°° To. Gewicht.

Tiefgang.....................24 Fuß.

Wert normal..................700000 Mark.

Besatzung (entlohnt) .	.	.	. ca. 20 Mann.

Ladung.......................Getreide.

Zinsen und Amortisation .	.10%.

Nr.	Gebühren und Ausgaben	Bei  Handbetrieb  Mk.	Bei  Heberbetrieb  Mk.
I.	Lotsengeld		
2.	Tonnengeld		
3-	Hafenmeistergebühr		
4-	Schleppkosten		
	zusammen		1319,56	I3I9&gt;56
5-	Löschen:		
	a) Handbetrieb 20 To. pro Stunde ä 77% Pfg.,		
	25 Tage 		3487,50	
	b) Heberbetrieb 200 To. per Stunde ä 80 Pfg.,		
	2Vs Tage			3600,—
6.	Zinsen und Amortisation per Tag 191,78 Mk.		
	a) 25 Tage (191,78)		4794,50	
	b) dasselbe 2,5 Tage			479,45
	Summe:	9601,56	5399,oi

Bei Seglern ergibt sich also eine Ersparnis von 43,77 %. Zu
diesen hervorragenden Resultaten der Getreidelöschung mit Hebern
für Dampfer sowohl als für Segler gesellen sich noch die Vorteile
der pneumatischen Löschung für die Qualität des Getreides, die
ich an anderer Stelle schon erwähnte1).

Auch bei den Kohlenlöschvorrichtungen werden erhebliche
pekuniäre Vorteile erzielt, wenn auch nicht enfernt so günstige,
wie bei Getreide. Aber hier fallen diese Vorteile um so mehr ins
Gewicht, als bei den regelmäßig wöchentlich ankommenden Kohlen-
schiffen der Vorteil der gemachten Ersparnis sich jährlich ca. 50 mal
wiederholt. Bei anderen Seeschiffen ist das wegen der bedeutend
weiteren Reisen nicht der Fall. Liier kommt eine derartige Kosten-
ersparnis mehr oder weniger selten in Frage, je nachdem, wie
weit die Reisen ausgedehnt werden.

J) cf. S. 69 ff.
        <pb n="101" />
        ﻿94

Löschung von Kohlenschiffen.

Ladefähigkeit........................2500 To.

Löschfrist...........................10 Stunden.

	Mk.	Mk.
Dampf:  16 Gänge ä 15 t/Std.- Leistung.  Kosten per t: 70 Pfg., also für das Schiff		1750,—	
Greifer:  2 mit zusammen 250 t/Std.- Leistung.  Kosten per t: 40—45 Pfg. Bei angenommenem Satz von 45 Pfg. per t Kosten für das Schiff			1125,—
	AS».—	112$,—

Die Kosten bei der Greiferlöschung sind demnach um 35,71 %
der früheren bei Dampflöschung gesunken. Es ergibt sich also
bei gleichbleibenden Kosten für Lotsengeld, Tonnengeld, Hafen-
meistergebühr, Zinsen und Amortisation, Gagen, Zehrgeld usw.
— da ja die Zeit die gleiche blieb — für einen Dampfer von
2500 Tonnen Ladefähigkeit eine Ersparnis von 625 Mk. für die
Kohlenlöschung durch schwimmende Greifer1).

Die Ersparnis beläuft sich jährlich somit auf ca. 31252 Mk. pro
Dampfer, wenn man 50 Fahrten p. a. annimmt. Da der Kohlen-
verkehr sich wegen der erforderlichen Schnelligkeit* 2) der Reisen
fast nur durch Kohlendampfer vollzieht3), so muß von einem Ver-

*) Angenommen ist eine Entlöschung durch 2 Greifer ä 250 Tonnen Stunden-
leistung bei einem nicht als moderner Selbsttrimmer gebauten Dampfer, wo also die
Leistung des Dampfers bei dem letzten Kohlenvorrat im Raum verringert wird.

2)	Die Notwendigkeit billiger Frachtraten erfordert intensivste Ausnutzung des
in den Dampfern investierten Kapitals, dessen auf die einzelnen Reisen entfallenden
Quoten sich bei größerer Zahl von Reisen erheblich verringern.

3)	Hamburgs Handel und Schiffahrt 1911, I. S. 63, Tabelle 21a, Auszug:

Es kamen Kohlenschiffe an:

Jahr	Dampfer	Reg. Tonnen	Segelschiffe	Reg. Tonnen
1836	1	—	159	—
CC  :T  &lt;_n  O	1	278	696	103239
1865	244	116577	906	181867
1866	344	168093	690	135634
1876	805	505 777	104	21745
1880	8n	S35482	44	7604
1890	989	722643	8	3683
1900	1805	1267 896	11	1000
1910	1882	1 717402	8	4573
1911	1631	1 498890	3	1582
        <pb n="102" />
        ﻿95

gleich der verschiedenen Löschmethoden bei Seglern abgesehen
werden. Ein Segelschiff mit Kohlenladung muß jedenfalls mit
Hilfe von Donkeys entladen werden, da die Greifer mit ihren
langen Auslegerarmen die Takelage leicht beschädigen können,
andererseits aber auch die Luken der Segler bei der geringen
Größe der in Frage kommenden Schiffe kaum die erforderliche
Weite aufweisen würden, die für ein rentables Arbeiten der Greifer
Vorbedingung ist.

Ich kann hier bei der Darstellung der Kostenersparnisse der
Lösch- und Ladeeinrichtungen für die Reedereien den Umschlag
mit Kohlenkippern1) und Kohlen Verladebrücken* 2) außer acht lassen.
Beide sind für den Kohlenumschlag nicht von allgemeiner Bedeu-
tung. Die Kohlenkipper haben außerdem an sich erst indirekt
Bedeutung für die Reederei, als nämlich der Kipperumschlag meist
erst in die Schuten und Leichter vor sich geht und dann erst der
Bunkerbetrieb als gesonderter Vorgang erfolgt.

Dagegen sind die Bunkervorrichtungen für die Reedereien
von wachsender Bedeutung. Das Bunkern wird einerseits mit
Winden oder Donkeys vollführt oder andererseits neuerdings mit
den Kohlenhebern. Die Ersparnis bei moderner Kohlenbunkerung
stellt sich wie folgt dar3):

Bunkerung von Kohle.

Menge: 500 Tonnen.

	Mk.	Mk.
Donkeys oder Winden:  Ein Gang von 12 Mann leistet  25 t/Std.  Kosten per t 1,20 Mk .inkl. Trimmen in die Bunker für 500 t . ...	600,—	
Heber:  Leistung eines Hebers 100 t/Std. Kosten per t 0,75 Mk. inkl. Trimmen in die Bunker für 500 t . . . .		375.—
	600,—	375 —

Die Kosten bei der Heberbunkerung sind demnach um
37,5 % der früheren bei Donkeybunkerung gefallen. Ferner waren
früher zur Bunkerung von 500 To. Kohle 2 Tage erforderlich,

&gt;) cf. s. 5 9 ff.

a) cf. S. 53 ff-

3) Das Beispiel gilt für den Heber der Hapag.
        <pb n="103" />
        ﻿g6

während jetzt für diese Arbeit nur noch 5 Stunden beansprucht
werden. Es tritt also eine Zeitersparnis von um 300 % der
früheren ein. Außer den direkten Ersparnissen per Tonne er-
geben sich also noch weitere Minderaufwendungen für Liege-
kosten, Zinsen und Amortisation, Gagen, Kost usw. Natürlich ist
diese Zeitersparnis wiederum für die Linienfahrer von größter Be-
deutung, denn die Liegezeiten können durch beschleunigte Bunke-
rung um die Zeit einer Flutdauer verkürzt werden, wenn es ge-
lingt, bei Flut zur Fahrt bereit zu sein.

Ich käme nun zu dem letzten Artikel, für den Sonderein-
richtungen zum Löschen und Laden vorhanden sind, nämlich zu
dem Petroleum. Eine zahlenmäßig genaue Darstellung der Er-
sparnisse, die durch die moderne Transportart des Petroleums und
der damit zusammenhängenden Löschart, ferner mit der Art der
Lagerung auf dem Lande gemacht werden, läßt sich nicht geben.
Die Behandlung des Petroleums ist eben heute so völlig auf eine
andere Basis gestellt, daß man wegen genauer Resultate das
ganze frühere und jetzige Geschäft vergleichen müßte.

Immerhin läßt sich an einigen Zahlen ein Maßstab dafür ge-
winnen, in welcher ungefähren Höhe sich die gemachten Erspar-
nisse bewegen.

Der Umschlag des Petroleums erfolgt durch Überpumpen
desselben vom Tankdampfer mit besonderen Pumpen in die Tanks.
Die Zeitersparnis bei dieser Umschlagsart ist enorm, wie sich aus
der folgenden Tabelle ergibt.

Petroleumlöschung.

6000 To. Ladung, 1 To. = 6,5 Faß, also 6000 To. = 39000 Faß.

Umschlag der Fässer1)	Umschlag durch Pumpen
4 Gänge ä 12 Mann leisten	Leistung per Stunde 200 t
per Stunde und Gang 80 Faß,	= 1300 Faß,
d. h. im ganzen per Tag	d. h.
3200 Faß.	per Tag 13000 Faß.
6000 t werden also in 12 Tagen	6000 t werden also in 11/i Tag
= 288 Stunden gelöscht.	= 30 Stunden gelöscht.

Die Tabelle zeigt ein Sinken der Löschzeit von 288 auf 30,
d. h. um 258 Stunden oder 860%.

Man muß freilich bedenken, daß der moderne Tanktransport
mehr Einrichtungen erfordert als der Faßtransport.

*) Mit modernen Löschmitteln!
        <pb n="104" />
        ﻿— 97	~

Aber diese Einrichtungen sind derart einfach, daß sie sich
trotz vielleicht höherer Anlagekosten in Tankdampfern und Tanks
auf dem Lande gegenüber den früheren einfachen Seglern bald
und reichlich rentieren. Die ganze Ausgabe für Fässer, Faßzoll,
Leckage usw. fällt fort.

Die Löschkosten betragen heute bei Tankpetroleum 20 Pfg.
per Tonne, während bei Faßumschlag die Ausgaben sicher höher
waren. Eine Berechnung ergibt nämlich, daß bei Überpumpen
von 500 To. Tankpetroleum eine Ausgabe von 100 Mk. notwendig
ist, während bei Faßpetroleum 4 mal 12 = 48 Leute den ganzen
Tag beschäftigt wären, um 500 To. = 3200 Faß Petroleum zu
läschen. Diese 48 Leute sind unmöglich mit zusammen nur
100 Mk. per Tag abzulohnen, wozu dann auch noch Krankosten
usw. kämen. Man sieht daraus, daß auch die Löschkosten bei
Petroleum ganz erheblich gefallen sind.

Abhandlungen d. staatsw. Seminars z. Jena, Bd. XII, Heft 2.
Haase, Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen usw.

7
        <pb n="105" />
        ﻿Sechster Abschnitt

Ergebnis.

Die angestellten Untersuchungen haben also gezeigt, daß der
ökonomische Vorteil der Löschung mit vollkommeneren Einrich-
tungen sich in verschiedener Richtung äußern kann. Eine Ver-
ringerung der Kosten wird erzielt, entweder durch Zeitabkürzung
trotz verteuerten Umschlagsbetriebs per Tonne, durch Ersparnis
lediglich an Umschlagskosten oder auch durch Ersparnis an Zeit
sowohl wie an Kosten. So wird z. B. bei der Getreidelöschung
durch Heber der Betrieb an sich teurer, während die Zeit auf
etwa ein Zehntel der der früheren eingeschränkt worden ist. Und
welch bedeutende Ersparnis durch diese kürzere Liegezeit sowohl an
Gagen wie an Zinsen und Amortisation für die Reedereibetriebe ge-
macht wird, das ging aus dem Beispiel deutlich hervor. Nicht an
Zeit, wohl aber an Kosten wird bei der Löschung von Kohlen durch
schwimmende Greifer gespart, denn die Umschlagsausgaben sind,
wie ich zeigte, um ca. 35,71% gesunken. Sowohl an Zeit wie an
Kosten sind Minderaufwendungen erforderlich bei der Bunkerung
von Kohlen durch Kohlenheber. Der Preis für das Bunkern der
Kohlen ist nämlich um 37,5% bei dem Kohlenheberumschlag ge-
fallen, und die Zeit ist etwa auf ein Drittel der früheren reduziert
worden1).

Keine Ersparnis ergibt sich nur für die Löschung von
Massenladungen bei Seglern am Kai.

Bisher haben wir den Einfluß der vervollkommneten Lösch-
und Ladeeinrichtungen lediglich für die Reedereien betrachtet,
ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche andere Interessenten am
Seehandel, wie z. B. auf die Ladungsinteressenten. Durch die Art
der Ladung werden oft Verhältnisse geschaffen, die es den Reede-

1) Es ist dabei angenommen, daß ein Schiff mit Handbetrieb 4 Gänge ä 12 Tonnen
= ca. 50 Tonnen Kohle per Stunde einnimmt, während durch Heberbetrieb 150—200
Tonnen per Stunde gebunkert werden können. Für obiges Resultat ist eine 150 Tonnen-
Stundenleistung angenommen.
        <pb n="106" />
        ﻿99

reien unmöglich machen, diejenige Umschlagsart zu wählen, die
lediglich in ihrem Interesse läge. Stets muß auf die Wünsche der
Ladungsinteressenten Rücksicht genommen werden. Der Nach-
teil, der den Reedereien durch diese gebotene Rücksichtnahme
entsteht, würde sich z. B. bei Dampfern bei einer Löschung be-
sonders von Stückgut »im Strom« mit ihren höheren Frachtraten
zeigen. Für die Ladungsinteressenten kommt es darauf an, ob
der Wasserweg oder Landweg für den Transport der Ladung ins
Binnenland vorteilhafter ist, und darnach richtet sich die Um-
schlagsart für die Ware. So findet denn auch, wie ich früher be-
reits erwähnte1), in Hamburg bei etwa der Hälfte der einkommenden
Schiffstonnage ein Umschlag »im Strom« statt. Dieser umfang-
reiche Stromumschlag, der sich aus dem für die Ladung oft so
wichtigen, billigen, weit ins Binnenland führenden Schiffahrtsweges
der Elbe erklärt, ist eben ein untrügliches Zeichen für die große
Bedeutung der binnenländischen Wasserstraßen für die Häfen über-
haupt. Je größer der Umkreis ist, der einem Hafen durch billige
Transportwege erschlossen wird, um so größere Bedeutung wird
dieser Hafen für den Export und Import gewinnen.

Von nicht minderer Wichtigkeit sind die Ausrüstungen der
Häfen mit Lösch- und Ladeeinrichtungen für alle Arten der dort
ln Frage kommenden Güter. Schnelligkeit und Billigkeit des Um-
schlags haben ebenso wie billige Transportwege in wirtschaftlicher
Beziehung einen entfernungsmindernden Effekt. Besonders der
Schnelligkeit des Umschlags ist die größte Bedeutung beizulegen,
da die raschere Versorgung eines Landes mit Gütern von größter
Bedeutung sein und werden kann, sowohl in kaufmännischer wie
auch in volkswirtschaftlicher und politischer Beziehung. Man
braucht nur an die schnelle Versorgung eines Landes mit Getreide
lm Falle eines ausbrechenden Krieges zu denken. Die große Be-
deutung der Lösch- und Ladeeinrichtungen zeigt sich auch weiter
darin, daß z. B. der Export oder Import einzelner Artikel infolge
leistungsfähiger Umschlagsvorkehrungen von fremden Häfen fort-
geleitet werden kann, was sowohl von privat-wirtschaftlichem wie
volkswirtschaftlichem Wert ist. Von großer Bedeutung ist ferner
die erhebliche Ersparnis an Raum im Hafen, wenn die Schiffe
durch gute Umschlagseinrichtungen schnell abgefertigt werden
können. Die auf die Tonneneinheit entfallende Quote für teure
Kaianlagen wird dadurch stark reduziert. Nicht zu unterschätzen
ist auch die Ersparung an Arbeitskräften, z. B. bei Kohlenlöschung
l) cf. s. 19.

7*
        <pb n="107" />
        ﻿■sbbI

-- IOO —

durch Heber, die nunmehr für andere Leistungen frei werden.
Auch spielt die Verringerung von Transportverlusten bei der Ver-
ladung empfindlicher Gegenstände keine geringe Rolle.

Für die Reedereien — das sei nochmals betont — sind die
Umschlagseinrichtungen der Häfen von allergrößter Bedeutung.
Es kommt für die Reedereien nicht nur auf die direkten Kosten
der Fahrten und deren Dauer an, sondern ebenso auf die in-
direkten Kosten, die durch den Aufenthalt im Hafen und die
Benutzung seiner Umschlagseinrichtungen entstehen. Die Ver-
minderung der beiden, sowohl der direkten Fahrtkosten als der
indirekten Kosten im Hafen gewährleistet den Reedereibetrieben
erst eine genügende Rentabilität.
        <pb n="108" />
        ﻿Anhang.

Tabelle 151).

Berechnung der Hafen- und Kai-Kosten

welche das Schiff zu tragen hat, für

Hamburg, Rotterdam und Äntwerpen.

Dampfschiff »Hagen« der Deutsch-Australischen Dampfschiffsgesellschaft.

Hamburg.

7434 netto cbm.

1. Tonnengeld, 12 Pfg. p. n. cbm................Mk. 892,08

Lotsgeld: (Durchschnitt Sommer- und Wintertage)

eingeh. bis Hamburg 22'................. »	354&gt;37

ausgeh. nach See 24'.................... &gt;&gt;	2I4&gt;4$

Hafenlotse.................................... &gt;»	’

Hafenmeister .	   »	3°&gt;

Quarantäne-Gebühr.............................. »	3°&gt;

Schlepplohn................................... &gt;»	75&gt;

Bootsmann.....................................  «

Räucherschein ................................ »&gt;

Giftlegen...................................... »

Ausräucherung.................................  ”	5°'

Mk. 1661,33

2-	Raumgebühr ä 17 ]/2 Pfg....................... Mk. 1301,95

3-	Ladung empfangen usw. per 1000 kg. Mk. 1. ________________

Zusammen 1. und 2............................Mk- 2963,28

1) Zur Verfügung gestellt von der Reederei Aug. Bolten, Wm. Millers Nachf.
        <pb n="109" />
        ﻿102

Rotterdam.

ii 927 brutto cbm.

Hafengeld ä 3®/4 cts. p. b. cbm.....................fl. 447,31

Lotsgeld: (Durchschnitt Sommer- und Wintertage)

bis Rotterdam 22'................................ 314,48

nach See 24'..................................... 270,66

Hafenlotse............................................... 8,75

Schlepper................................................ 52,—

Bootsmann................................................ 1 o,—

Rettungsboot-Gesellschaft................................ 2,50

Kosten in Maasluis....................................... 15,60

fl.	1121,30

ä 169 = Mk.	1895,—

Kaimiete per Dampfer..............................fl.	80,—

= Mk.	135,20

Kräne extra.

Mk. 2030,20

Antwerpen.

3283 belg. Tons am Flußkai löschend und ladend.
Hafenabgaben beim Löschen und Laden am Flußkai

ä 30 cts. p. t...........................Frcs. 984,90

Lotsgeld: (Durchschnitt Sommer- und Wintertage)

bis Antwerpen 22'........................ „	831,40

nach See 24'................................... 509,02

Hafenlotse............................................ 5,—

Messen des Tiefgangs............................. „	1,06

Quarantäne....................................... „	37.5°

Schlepper........................................ „	151,20

Bootsmann........................................ „	20,—

Wasserpolizei.................................... „	38,—

Kosten in Vlissingen......................... „___________3,90

Frcs. 2581,98
a 81 = Mk. 2091,40

Kaikosten: Nichts.

Ladung empfangen, sortieren und abliefern (eingehend)

per 1000 kg...............................Frcs. 1,25

= Mk. 1,—

Kräne per Tag....................................... Frcs. 20,—

= für 4 Kräne 5 Tage Frcs. 400,—_________== Mk. 324,—

Mk. 2091,40
        <pb n="110" />
        ﻿103	—

Antwerpen.

In den durch Schleusen abgeschlossenen Hafenbassins am Kai.
Hafenabgabe beim Löschen und Laden in den

Schleusenhafenbassins ä 50 cts. p. t		Frcs.	1641,50
Lotsgeld: (Durchschnitt Sommer- und Wintertage)		
bis Dock 22'			831,40
nach See 24'			509,02
Hafenlotse		}&gt;	7 &gt;5°
Messen		&gt;&gt;	1,06
Quarantäne		jj	37.50
Schlepper		V	302,50
Schlepper in den Docks 			&gt;&gt;	165.—
Bootsmann, Docken eingeschlossen		&gt;&gt;	60,—
Wasserpolizei			38,-
Kosten in Vlissingen .					3,90
	Frcs.	3597.38
ä 81	= Mk.	29i3.85
Kaikosten: Nichts.		
Kräne extra.		
	Mk.	2913.85

Tabelle 16.

Vergleichende Gegenüberstellung der Kaigebühren und

Kaiunkosten,

soweit sie von der Ladung zu tragen sind1).

Hamburg.

I. Bei Benutzung der Kaischuppen

a)	Lösch- und Ladegebühr . .

davon

io Pfg. pr. dz,

'/10 das Schiff,
3/i0 die Ladung,
mithin 3 Pfg. pr. dz.

*) Zur Verfügung gestellt von der Reederei Aug. Bolten, Wm. Millers Nachf.
        <pb n="111" />
        ﻿104

b)	Ablieferung landwärts an Fuhrwerk oder
Karre.....................................

8 Pfg. pr. dz

an obereib. Fahrzeuge...............5	„	„	„

an Schuten

frei

an Eisenbahn einschl. der Beförderung auf
den Kai- und Hafengleisen für Güter
in Wagenladungen von mindestens

10 bezw. 15 Pfg. pr. dz

5000 kg .	.	.

für kleinere Partien

20

c)	Anlieferung landwärts mit Fuhrwerk oder

Karre

zu Wasser

»

mit Eisenbahn (einschl. der Beförderung
auf den Kai- und Hafengleisen) bei
Gütern in Wagenladungen von min-
destens 5000 kg ....	10 bezw.

bei kleineren Partien

II. Bei unmittelbarer Überladung vom Schiff auf die Eisenbahn

am Kai ohne Benutzung des Kaischuppens werden anstatt der
Gebühren unter I erhoben

a)	von minderwertigeren Massenartikeln, wie

5 Pfg. pr. dz

Düngemittel u. dergl.

b)	von anderen Massenartikeln (Baum-
wolle usw.)..............................

Diese Gebühr soll zur Hälfte vom Schiff und zur Hälfte

von der Ladung getragen werden, erhoben wird sie jedoch vom

Schiff.

Für die Beförderung dieser Güter auf der Kaibahn ist die
Beförderungsgebühr auf 3 Pfg. bemessen.

Bremerhaven.

Die Arbeiten, welche am Lande außerhalb des Schiffes beim
Löschen und Beladen der Schiffe nötig sind, um die gelöschten
Güter dem Schuppen und dem Eisenbahnverkehr zuzuführen bezw.
die Güter aus dem Schuppen dem Schiffe zuzuführen, besorgt
die Eisenbahnverwaltung. Die Beförderung der Güter vom Schiff
auf den Kai und vom Kai auf das Schiff ist Sache der Inter-
essenten.
        <pb n="112" />
        ﻿—	105 —

Die Eisenbahnverwaltung erhebt die folgenden Gebühren

I.	Wenn die Güter vom Seeschiff in den Schuppen
verladen werden, um von hier mit der Eisen-
bahn abzugehen oder umgekehrt .... 71/2 Pfg. pr. dz
Getreide, Hülsenfrüchte, Kleie, Ölsaaten in loser

Schüttung..................................... 9	„	„	„

Wenn die Güter mit Flußschiff oder Fuhrwerk

angeliefert oder abgeholt werden ....	10	„	„	„

bezw. Getreide usw. in loser Schüttung ...	12	„	„	„

II. Bei unmittelbarer Verladung vom Eisenbahn-
wagen in das Seeschiff oder umgekehrt .	.	5	„	,,	,,

bezw. Getreide usw.............................. 6	„	„	„

Das Verwiegen der zum Eisenbahnversand gelangenden Güter
erfolgt kostenfrei.

Bremen.

Das Löschen der Güter vom Schiff auf den Kai und das
Laden vom Kai auf das Schiff besorgt die Bremer Lagerhaus-
Gesellschaft; ebenso das Aufladen vom Kai auf die Eisenbahn-
wagen und von den Eisenbahnwagen auf den Kai.

Es werden erhoben:

I. Für Auf- oder Absetzen unter Benutzung der Kaischuppen
(vom Schiff auf den Kai oder umgekehrt):

bei Gütern allgemeiner Art...................81/2 Pfg. pr. dz

Güter der Sonderklasse 1, u. a. Baumwollsaat-
kuchen,Baumwollsaatmehl,Getreide, Kleie usw.	6 „	„ „

bei Gütern der Sonderklasse 2 (Reis in Säcken,

Zucker in Säcken, Eisenbahnschienen usw.)	5 „	„ „

Bei Gütern, bei denen das Einzelstück mehr als 2000 kg
wiegt, treten Zuschläge von 15 Pfg. bis Mk. 1,20 pr. dz, je nach dem
Gewicht der Einzelstücke hinzu; bei sperrigen Gütern (z. B. Holz)
ein Zuschlag von 4 Pfg.

II- Bei unmittelbarer Überladung vom Seeschiff auf Eisenbahn-
wagen oder umgekehrt..........................1—5 Pfg- pr- dz

Außerdem wird in den Fällen unter I und II bei Benutzung
der Eisenbahn eine Hafenbahnfracht erhoben, welche im Freibezirk

und im Holzhafen beträgt:

für Wagenladungsgüter.....................4	Pr- dz

für Stückgüter............................8 „	„ „
        <pb n="113" />
        ﻿Antwerpen.

Staatliche oder kommunale Gebühren werden nicht erhoben.
Die Empfangnahme der Ware vom Schiffsbord auf den Kai, Über-
wachung und Ablieferung erfolgt durch bestimmte private Korpo-
rationen, die sogen. Nacies. Offizielle Tarife bestehen für diese
Arbeiten nicht; die Firmen einigen sich mit diesen Korporationen
durch Privatvertrag. Große Firmen sind deshalb nicht selten in
der Lage, günstigere Bedingungen zu erzielen, als andere. Die
durchschnittlichen Sätze betragen nach den ziemlich übereinstim-
menden von hiesigen Reedereien angestellten Erkundigungen:

a)	Empfangnahme vom Schiff und Aufstapelung auf dem

Kai..............................io cts. = 8 Pfg. pr. dz

b)	Bewachung der Ware je nach der Dauer. (Ein Mann
pro Tag 4 frcs., pro Nacht ebensoviel.)

c)	Die Ablieferung vom Kai wird zusammen mit den Kosten
der Abfuhr bezahlt. Fuhrlohn vom Kai zum Bahnhof, zum
Lagerhaus oder zu einem anderen Kai wird einschließlich
der Abnahme vom Kai auf 30—50 cts. = 24—40 Pfg. pr. dz
je nach der Entfernung angegeben.

Eine Aufstellung aus dem Jahre 1904 gibt als Kosten der
Aufladung vom Kai auf Lastwagen 10 cts. = 8 Pfg. pr. dz auf.

Für Entladen der Eisenbahnwagen und Anbordbringen der
Ware wird folgender Tarif angegeben:

Zement...............................

Eisenschienen in Partien von mindestens

100 Tonnen................

Eisen, Eisenschwellen .	.	.

Draht, Bolzen, Nägel .	.	.

Schienen in kleinen Partien .

Starke Eisenbleche ....

Papier, Farben...............

Phosphate, Pottasche . .	.

Holzstoff, Mehl usw. .	.	.

Feine Eisenbleche ....

Korn, Öl, Kaffee, Wein, Tabak, Eisen-
waren, Stahlwaren, Glaswaren, son-
stige Waren..........................

Spiegelglas, Möbeln, Marmor . . .

Vom Eisen- Vom Eisenbahn-
bahnwagen wagen auf Lastfuhren
unmittelbar heranschaffen und an

an Bord dz  3,2—4 pfg.		Bord bringen dz  16 Pfg.
3,2—4	JJ	16
°o  l		16	„
4,8	}&gt;	16—20	„
6	&gt;5	20	„
OO	JJ	20	„
IO	&gt;5	00  CM
I 2—16	&gt;&gt;	40	„
        <pb n="114" />
        ﻿Hafenbahngebühr wird für die Zuführung der Eisenbahn-
wagen an den Kai und deren Zurückführung an die Bahnhöfe
nicht erhoben.

Rotterdam.

Das Abladen vom Schiff auf den Kai bezw. Aufladen vom
Kai auf das Schiff wird von Arbeiterkorporationen besorgt, die
keine festen Tarife haben. Die Holland-Amerika-Linie berechnet

Kosten für Aufnehmen auf den Kai u. a. für: Getreide	5 cts. = 8,5			Pfg. pr. dz	
Saat		5	&gt;, = 8.5	yy	55	55
Harz		5	„ = 8,5	„	y»	yy
Kupfer		5	„ = 8,5	yy	yy	yy
Schmalz in Fässern .	.	.	5	„ = 8,5	57	yy	yy
Gewicht- und Maßgüter	5	&gt;, = 8,5	55	yy	yy
verderbl. Lebensmittel .	.	5	„ = 8,5	55	yy	yy
Holz in Blöcken ....	6	„ = 10,2	55	yy	yy
Hafermalz		4	„ = 6,8	„	yy	yy
Baumwollsaatmehl in Ballen	4.5	&gt;. = 7,65	55	yy	yy
Tabak in Fässern .	4—4,5	cts.	— 6,8—7,65	55	yy yy

Die Tarife anderer Linienreedereien sollen niedriger sein.
Über die Kosten der Ablieferung vom Kai an den Empfänger
bezw. an das Schiff liegen keinerlei Angaben vor.

Tabelle 21.

Lohntarif für den Stauereibetrieb in Hamburg-Altona.

A. Zeitlohn.

	Vom 1. Mai 1912 bis 31. Dez. 1912	Vom 1. Januar 1913 bis 31. Dez. 1913	Vom 1. Januar 1914 bis 30. April 1915
	M	JC	M
Ganzer Tag .	,	.	5.-20	5,3°	5,4°
Halber Tag	2,60	2,65	2,70
Dreiviertel Tag . .	3.9°	4 —	4,05

Für folgende Artikel wird während der Zeit von 6 Uhr
morgens bis 6 Uhr abends ein Extralohn von 8 Pfg. pro voll
gearbeitete Stunde vergütet, und zwar für: Phosphate, Salpeter,
Zement in Säcken, loses Erz, Kies, gesalzene Häute (lose und ge-
bündelt), Roheisen, loses Getreide, Gambia, loser Guano, Schwefel,
loses Salz, Kampfer, Terpentin, Knochenmehl, Kohlen, Koks und
Steinkohlenbriketts (lose und in Säcken), zusammengeballter
        <pb n="115" />
        ﻿— io8 —

Asphalt, lose Erdnüsse, Kopfsteine, Quebrachoholz, Tran (lose in
Tankschiffen und in Fässern), Borax, Baumwollsaat, Blechabfälle
in Ballen, frische Fische, Kieserit, loses Magnesit (Manganerz),
Gips in Säcken, Eisenvitriol.

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie durchgearbeitete
Pausen werden mit i,— Mk. pro Stunde bezahlt. Als Nachtarbeit
gilt die Arbeit in der Zeit von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
Bezahlt wird nur die wirklich gearbeitete Zeit. Unterbrechungen,
die nicht durch Verschulden der Arbeiter herbeigeführt sind,
werden als gearbeitete Zeit betrachtet. Die Zeit bis zu 30 Minuten
wird mit 0,50 Mk. bezahlt, über 30 Minuten mit 1,— Mk.

Der Schluß der Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertags-
arbeit kann vom Arbeitgeber jederzeit verfügt werden. Den für
Sonntagsarbeit neuangenommenen Arbeitern wird ein Mindest-
verdienst von 3,50 Mk., ebenso den für Nachtarbeit neuan-
genommenen Arbeitern ein solcher von 5,— Mk. garantiert.

Bei allen im Strom, an der Südseite und elbabwärts, unter-
halb Altonaer Fischmarkt liegenden Schiffen wird, soweit die
Benutzung eines Beförderungsmittels zwischen der Annahmestelle
und der Arbeitsstelle notwendig ist, einmal für die Tag- wie für
die Nachtschicht — Sonn- und Feiertags zweimal — freie Be-
förderung an und von Bord gewährt oder das entsprechende Fahr-
geld gezahlt.

Arbeitszeit.

a) Tagschicht.

Als voller Tag gilt die Arbeitszeit von 6 Uhr morgens bis
6 Uhr abends mit einer Frühstückspause von 8 bis 8Y2 Uhr und
einer Mittagspause von 12 bis iJ/2 Uhr.

Als halber Tag gilt die Arbeitszeit von 6 bis 1U/2 Uhr vor-
mittags oder von i1/2 bis 6 Uhr nachmittags.

Als dreiviertel Tag gilt die Zeit von 9 Uhr morgens bis
6 Uhr abends, mit einer Mittagspause von 12 bis D/g Uhr.

Die Arbeiter der Tagschicht können zu Überstunden bis
9 Uhr abends herangezogen werden, mit einer halbstündigen
Arbeitspause von 6 bis 61/2 Uhr.

Wird die Mittagspause durchgearbeitet, so gilt der ganze wie
der drei viertel Tag um 2 Uhr als voll, und die gearbeitete Zeit
zwischen 2 und 6 Uhr wrird mit 0,65 Mk. pro halbe Stunde be-
zahlt. Ist kein voller Tag zu bezahlen, so wird für die durch-
gearbeitete Mittagspause 1,95 Mk vergütet.
        <pb n="116" />
        ﻿Am Vorabend des Weihnachtsfestes ist um 4 Uhr nach-
mittags der Tag voll.

b) Nachtschicht.

Für diese ist die Arbeitszeit von 9 bis 12 Uhr abends und
von 12^/2 bis 51/2 morgens. In dringenden Fällen kann die Nacht-
arbeit bis 6x/2 Uhr morgens ausgedehnt werden.

Wenn ein Schiff fertig gemacht werden soll, sei es beim
Löschen oder Laden und die Arbeit kann voraussichtlich vor
Mitternacht beendet werden, so braucht kein Schichtwechsel ein-
zutreten. In diesem Falle bleiben die Tagarbeiter in Tätigkeit.

Die Abendpause von 6 bis 6x/2 Uhr und die Mitternachts-
pause von 12 bis 12 x/2 Uhr darf weder durchgearbeitet noch
verschoben werden, falls über 7 Uhr abends resp. 1 Uhr nachts
hinaus gearbeitet werden soll.

B. Akkordlohn.

Für Entlöschung von:

losem Hafer .... Mk. 0,60 pro Tonne
anderem losen Getreide „	0,50	„	„

Werden bei Abmattungen mehrere Gänge in einer Luke
beschäftigt oder ist bei mehreren Partien das im Bunker befind-
liche Getreide durch die nächste Hauptluke mit mehreren Gängen
zu entlöschen, so beträgt der Lohn für Entlöschung von:
losem Hafer .... Mk. 0,65 pro Tonne
anderem losen Getreide „	0,55	„	„

für die Zeit, während welcher mehrere Gänge arbeiten.

Ist das Bunkerschott geschlossen, so werden in diesem Falle
2 Partien gerechnet, ist es offen, so wird nur eine Partie gerechnet.

Für Überriggen wird pro Mann 3,— Mk. vergütet. Das
einmalige Umriggen von einer Luke zur anderen wird ohne Ver-
gütung besorgt, jedes weitere Umriggen von einer Luke zur
anderen wird mit 3,— Mk. pro Mann bezahlt.

Für Entlöschung von:

Roheisen, geschüttet Mk. 0,55 pro Tonne
Roheisen, gestaut	.	„	0,50	„	„

Kies und Erz .	.	.	„	0,50	„	„

Ölkuchen .	.	.	.	„	0,70	„	„

Sonstige Artikel nach Übereinkunft.

Der Vormann ist vom Stauer zu stellen.
        <pb n="117" />
        ﻿HO

Neben diesen Akkordsätzen wird bezahlt:
für Arbeit während der ganzen Nacht

sowie ganzer Sonn- und Festtage .	. Mk. 6,—

auf der Unterelbe.......................5,—

während der halben Nacht, sowie halber

Sonn- und Festtage.................... 3,—

auf der Unterelbe....................„	2,50

Überarbeit wird nur nach halben oder
ganzen Nächten bezahlt.

Für die Zeit von 4 bis 6 Uhr morgens „	2,60

während der Mittagspause von 12 bis

ü/2 Uhr.................................. 2 —

Wenn bei Akkordarbeiten ein Gang zur Arbeit bestellt ist
und innerhalb zweier Stunden nach Ankunft an der Arbeitsstelle,
ohne Schuld der Arbeiter, nicht mit der Arbeit begonnen werden
kann, dann sollen pro Mann und Stunde 0,60 Mk. vergütet
werden. Die Zeit für Zuriggen zählt nicht als Wartezeit. Für
Stilliegen soll während der Arbeitszeit, wenn ohne Verschulden
der Arbeiter verursacht, und wenn das Stilliegen länger als zwei
Stunden dauert, pro Mann und Stunde 0,60 Mk. vergütet werden,
und zwar rückwirkend für die ganze Versäumnis. Wind und
Wetter ausgeschlossen. Der Zuriggetag kommt bei Getreide
nicht in Anrechnung, wenn das Schiff mehr als 300 Tonnen
Ladung hat.

Als Geschirr- und Fährgeld wird den Getreide-Akkordarbeitern
pro Gang und Chance 9,— Mk. bezahlt.

Jede übernommene Getreide-Akkordarbeit von 300 Tonnen
oder mehr gilt als volle Chance; eine Chance unter 300 Tonnen
berechtigt zur Vornotierung für die nächste Chance. Die an Bord
befindlichen Gänge löschen das Schiff insoweit gemeinschaftlich,
als die einzelnen Gänge, je nachdem sie mit ihrer Luke fertig
werden, wenn erforderlich, in einer anderen Luke mit zuriggen.
Wird jedoch ein Gang fertig und er hat nicht, sobald zugeriggt
ist, sofort Gelegenheit zur Arbeit, so soll die Chance für beendet
gelten und der Gang nicht verpflichtet sein, noch länger Zeit an
Bord zu warten. Sollte es aber erforderlich sein, daß später
wieder ein Gang mehr eingestellt werden muß, dann soll nicht
der schon an Bord gewesene Gang hierzu verpflichtet sein, sondern
der nächste Shiftgang.

Der Stauer ist verpflichtet, die erforderliche Anzahl Trimmer
zu stellen.
        <pb n="118" />
        ﻿Die vorstehenden Bestimmungen finden bei Arbeiten auf der
Unterelbe für Zeit- und Akkordlohn mit der Maßgabe Anwendung,
daß die Arbeitszeit von der Stadt zur Stadt gerechnet und freie
Beköstigung gewährt wird.

Unter »Arbeitszeit« ist auch hier die Zeit zu verstehen, welche
im Abschnitt A als solche bezeichnet ist, mithin die Zeit, welche
nach Abzug der Eß- oder Ruhepausen verbleibt.

Wenn anschließend an Nachtarbeit von denselben Arbeitern
Tagarbeit geleistet wird, muß von 5x/2 bis 6 Uhr morgens eine
Pause gemacht werden. Für die Kirchpause, falls während der-
selben gearbeitet werden muß, sind 1,30 Mk. pro Stunde zu
vergüten. Alle Pausen werden nur dann nach Maßgabe des
Lohntarifs bezahlt, wenn während derselben wirklich gearbeitet
worden ist, wobei es keinen Unterschied macht, ob Schiff oder
Tender in Fahrt befindlich ist, oder vor Anker liegt oder die
Leute mit der Bahn befördert werden. Eine Ausnahme hier-
von macht die Kirchpause, sobald die Leute nach derselben nicht
weiter arbeiten. In solchem Falle wird die Kirchpause mit
2,60 Mk. bezahlt. Die in die Pausen fallenden Mahlzeiten werden,
wenn sie nicht rechtzeitig verabfolgt werden, entweder ohne
weitere Vergütung baldmöglichst nachgeholt oder, wenn dies
nicht geschehen kann, mit 0,65 Mk. für das Frühstück, 1,30 Mk.
für das Mittagessen, 0,65 Mk. für das Abendessen und 0,65 Mk.
für die Mitternachtsmahlzeit bezahlt. Wenn während der Nacht
nicht gearbeitet wird, sondern die Leute zur Ruhe geschickt
worden sind, fällt für diese Leute die Mitternachtsmahlzeit aus.
Dasselbe findet statt, wenn sich die Leute auf dem Tender oder
der Bahn befinden. Eine Vergütung für diesen Ausfall wird nicht
gewährt.

Wenn auf der Unterelbe Nachtruhe gewährt wird, so wird
nur die wirklich gearbeitete Zeit, mindestens aber 5,— Mk. pro
Nacht, bezahlt, und es ist die Dauer des Aufenthalts auf der Unter -
elbe nicht begrenzt. Die Bezahlung der Hin- und Rückfahrt bleibt
bestehen.

Jedem Arbeiter wird im Falle der Beendigung seiner Be-
schäftigung in dem betreffenden Betriebe, gleichviel ob das Schiff
Weiterarbeitet oder nicht, auf der Arbeitsstelle sein Lohn während
der Arbeitszeit in bar ausgehändigt, oder er erhält einen Lohn-
zettel, der spätestens am nächsten Mittwoch oder Sonnabend im
Lureau des Stauers eingelöst wird. Lohnzettel, die auch auf den
Hafenbetriebs-Verein lauten, werden von diesem täglich eingelöst.
        <pb n="119" />
        ﻿I 12

Für Akkordarbeit ist der verdiente Lohn nach beendeter
Entlöschung des Schiffes entweder an der Arbeitsstelle oder im
Bureau des Stauers zu zahlen; Vorschuß wird Mittwochs oder
Sonnabends, mit je 20,— Mk. pro Mann gewährt, sofern der ver-
diente Lohn diesen Betrag übersteigt. Für Arbeiten in Häfen,
die nicht an der Elbe liegen, werden besondere Vereinbarungen
getroffen.

Arbeitsordnung der Stauereibetriebe.

1.	Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit dauert an der Arbeits-
stelle von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends.

In der Regel findet eine Frühstückspause von 8 bis Uhr
und eine Mittagspause von 12 bis 11/2 Uhr statt.

Das Nähere ergibt für die nicht in festem Wochenlohn ste-
henden Arbeiter der Lohntarif für Schauerleute, für die in festem
Wochenlohn stehenden der Kontrakt.

2.	Die nicht in festem Wochenlohn stehenden Arbeiter erhalten
in der Regel an den Wochentagen bei Beendigung der Arbeit
den verdienten Lohn.

Die in festem Wochenlohn stehenden Arbeiter erhalten den
Lohn am Mittwoch für die Zeit vom Sonntag bis zum Sonnabend
der vorhergegangenen Woche.

3.	Austritt und Entlassung aus der Arbeit erfolgt für die
nicht in festem Wochenlohn stehenden Arbeiter nach ganzen,
halben oder dreiviertel Tagen. Das Nähere ergibt der Lohntarif.

Für die in festem Wochenlohn stehenden Arbeiter ist die
Kündigungsfrist 4 Wochen; die Kündigung erfolgt nur auf den
Schluß einer Kalenderwoche.

4.	Diese Arbeitsordnung tritt am 31. Dezember 1910 in Kraft.

Hamburg, den 1. Dezember 1910.

Für die Stauereibetriebe
Hafenbetriebs-Verein in Hamburg e. V.
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icht die gleiche Bedeutung haben wie für die Schiffe, welche die
Itaatskais zum Löschen und Laden benutzen1). Einmal kommen
;’ie staatlichen Gebührensätze bei den Kaipachtbetrieben im all-
gi; emeinen nicht in Anwendung, ferner ist aber auch die Einteilung
[ er verschiedenen Schuppen auf ganz bestimmte Bedürfnisse der
inzelnen Linien zugeschnitten. So hat z. B. die Hapag ihre
chuppen eingeteilt in solche, wo lediglich die Löschung der
rüter vor sich geht und andere, wo nur das Ladegeschäft erfolgt,
dadurch wird natürlich eine schnellere Abfertigung der Schiffe
rmöglicht, und es entfällt auf die einzelnen Fahrzeuge infolge-
essen nicht der hohe Gebührensatz, den die Schiffe am Staatskai
ahlen müssen, wo Lösch- und Ladeschuppen eins sind. Für solche
leedereibetriebe, die die Stauerei als Geschäftszweig auf-
■-'enommen haben, wie z. B. die Hapag, haben ebenfalls die Tarife
er Stauer keine Bedeutung, sondern nur der Lohntarif für den
'tauereibetrieb in Hamburg-Altona, der vom Hafenbetriebsverein
ufgestellt worden ist. Bei den Pachtbetrieben tritt eine Aus-
-haltung des Zwischengewinnes der Stauer und besonders eine
essere Ausnutzung des Personals infolge zweckmäßiger Verteilung
der Konzentration der Stauerarbeiter auf die abzufertigenden
•chiffe je nach der Schnelligkeit, die für die Einhaltung der Fahr-
äl eiten notwendig ist, ein. Dadurch wird natürlich ein ökonomischer
betrieb, von viel höherer Intensivität erreicht, als er bei besonderen
»tauereibetrieben möglich wäre, die mit der Abfertigung der
»chiffe der Linie beauftragt würden.

Mit den bisher besprochenen Tarifen, die für die Löschung
er Schiffsfrachten im Hamburger Hafen Geltung haben und den
Abweichungen davon ist die Darstellung der eigentlichen Lösch-
nd Ladekosten erschöpft. Denn die späteren Gebühren usw.
reffen nur die Ladung, da das Schiff seine Fracht frei Reeling,
• h. frei Bordwand abzuliefern hat resp. empfängt. Im Strom-
orkehr ist der Begriff frei Reeling ausgedehnt bis auf frei ins
lußfahrzeug bzw. frei ab Flußfahrzeug. Zu erwähnen wären nur
och die Ausgaben für die »Tallyleute«, die die Kontrolle auf
i| »eiten der Reeder beim Wiegen von Gütern ausüben. Die Preise
iir diese Kontrolle sind natürlich je nach der Art der Güter ver-
phieden. So beträgt z. B. der Preis der Kontrolle bei ein-
ommendem Getreide per Tonne 5 Pfg., bei ausgehenden Stück-
‘ütern i2y2 Pfg. per Tonne* 2).

b cf. s. 43 ff.

2) Nach Angaben der Reederei von August Bolten, Wm. Millers Nachfolger.
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