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        <title>Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe</title>
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            <forname>Augustin</forname>
            <surname>Haase</surname>
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        </author>
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            <idno>1018322442</idno>
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        Die  modernen
Lösch-  und  Ladeeinrichtungen
und  ihre  Bedeutung  für  die
Seesch  iff  ah  rtsbetriebe

Von

Dr.  Augustin  Haase

|
C,
b
Jena
Verlag  von  Gustav  Fischer
1913

Diese  Abhandlung  bildet  zugleich  das  zweite  Heft  des  zwölften  Bandes  der  «Abhandlungen ­
  des  staatswissenschaftlichen  Seminars  zu  Jena“,  herausgege  &amp;gt;en  o
        <pb n="2" />
        Verlag  von  Gustav  Fischer  in  Jena

Eine  Studie  über  die  Elbschiffahrt  f^  e
der  Erhebung  von  SchifFahrtsabgaben.  Von  Kurt  Fischer,  Magdeburg.  (Sammlung ­
  nationalökonomischer  und  statistischer  Abhandlungen  des  staatswissenschaftl.
  Seminars  zu  Halle  a.  S.  Herausgegeben  von  Prof.  Dr.  J.  Conrad.
Bd.  58.)  1907.  Preis:  7  Mark  50  Pf.

Hamburger  Nachrichten  Nr.  101  vom  9.  Februar  1908:
Einen  wertvollen  Beitrag  zu  der  Frage,  welche  Wirkung  die  Schiffahrtsabgaben  auf
die  Schiffahrt  auszuüben  vermögen,  bietet  die  Abhandlung.  Auf  Grund  eingehenden
Materials,  ausführlicher  Frachtkostenberechnung  und  Gegenüberstellung  mit  den  Konkurrenzstraßen ­
  der  Elbe  sucht  der  Verfasser  die  Wirkung  der  ehemaligen  Eibzölle  auf  die  Elbschifffahrt ­
  vor  Augen  zu  führen.  Er  gelangt  hierbei  zu  dem  Ergebnis,  daß  die  hohen  Eibzölle
die  tiefste  und  ursächlichste  Veranlassung  der  ungünstigen  Entwicklung  der  Elbschiffahrt
von  Anfang  des  neunzehnten  Jahrhunderts  bis  zum  Ende  der  sechziger  Jahre  gewesen  sind.

Emden  und  der  Dortmund-Ems-Kanal,  tTgu^Xe^BedSSfft;
Import  und  Export  im  niederrheinisch-westfälischen  Industriegebiet.
Von  Dr.  Alfons  Krziza.  Mit  4  Karten  und  1  lithographischen  Tafel.  (Probleme ­
  der  Weltwirtschaft.  Schriften  des  Instituts  für  Seeverkehr  und  Weltwirtschaft ­
  an  der  Universität  Kiel.  Herausgegeben  von  Prof.  Dr.  Bernhard
Harms.  Bd.  VIII.)  1912.  Preis:  7  Mark.
Inhalt:  Emden  während  des  19.  Jahrhunderts.  I.  Die  hannoversche  Zeit
1815—1866.  1.  Die  Hafen  von  Emden.  2.  Emdens  Seeschiffahrt  und  Handel.  —
11.  Die  preußische  Zeit  bis  1900.  8.  Die  Verbesserung  des  Fahrwassers  und  des
Emslaufes.  4.  Emdens  Schiffahrt  und  Handel.  —  Emden  als  Großschiffahrtshafen.
I.  Allgemeine  Voraussetzungen  in  technischer  und  wirtschaftlicher  Beziehung.
5.  Emdens  Stellung  zur  Seeschiffahrt.  6.  Emdens  Verhältnis  zu  seinem  Hinterland.
—  Tf.  Emden  als  Umschlagshafen.  7.  Emdens  Schiffsverkehr.  8.  Die  Güterverschiffung ­
  nach  Emden.  9.  Die  Güterverschiffung  von  Emden.  10.  Gesamtverkehr
und  Rentabilität  der  neuen  Verkehrsanlagen.  —  III.  Emden  im  internationalen
Wettbewerb.  11.  Emden  und  Holland,  insbesondere  Rotterdam.  12.  Ergebnisse.
Die  vorliegende  Arbeit  stellt  an  einer  Detailstudie  die  volks-  und  weltwirtschaftlichen ­
  Beziehungen  einer  alten  Handelsstadt  dar.  Naturgemäß  mußte  hierbei ­
  der  historischen  Entwicklung  ein  gebührender  Platz  eingeräumt  werden,  wie
angesichts  der  engen  Verbindung  von  Technik  und  Wirtschaft  im  Hafenbetrieb
auch  die  wasserbaulichen  Verhältnisse  eingehender  Behandlung  bedurften.  Die
Arbeit  ist  daher  für  die  Exportindustrie,  die  Schiffahrtsinteressenten,  die  niederrheinisch-westfälische ­
  Handelswelt  und  für  Nationalökonomen,  die  exakten  Untersuchungen ­
  ihr  Augenmerk  zuwenden,  von  großer  Bedeutung.
Technik  und  Wirtschaftlichkeit  im  Schiffahrtsbetriebe.
Von  Dr.  Walter  Laeisz.  (Abhandlungen  des  staatswissenschaftl.  Seminars
zu  Jena,  herausgegeben  von  Prof.  Dr.  Pierstorff.  Bd.  IX,  Heft  2.)  1910.
Preis:  3  Mark.
Allgemeine  Schiffahrts-  Zeitung  Nr.  52/53  vom  24./31.  Dez.  1910:
Gleichzeitig  mit  dem  ungeahnten  Aufschwung  der  Technik  im  letzten  Jahrhundert
trat  eine  unerwartete  Entwicklung  der  Volkswirtschaft  ein,  wie  man  sie  nicht  für  möglich
gehalten  hatte.  Zwischen  diesen  beiden  Erscheinungen  besteht  ein  tiefer  und  inniger
Zusammenhang.  Die  vorliegende  Arbeit  dient  nun  der  Aufgabe,  auf  dem  Gebiete  des
Schiffbaues  und  der  Schiffahrt  diesen  Zusammenhang  zu  untersuchen.  Nacheinander  behandelt ­
  der  Verfasser  die  beim  Bau  des  Sehiffsrumpfes,  der  Maschinen  und  der  Kessel  erzielten ­
  Fortschritte,  die  Schiffsschrauben  und  Mittel  zur  Erhöhung  der  Geschwindigkeit,
Fortschritte  in  der  Schiffsausrüstung,  Spezialisierung  der  Schiffstypen  und  die  Maßnahmen
zur  Erhöhung  der  Sicherheit.  Das  Thema  ist  erschöpfend  und  allgemein  verständlich  behandelt; ­
  das  Buch  bietet  wertvolles  Material  für  alle  Interessenten.

Die  Entwicklung  der  deutschen  Reederei  hnnderteTi/zurB'eSS;
tlung  lies  Deutschen  Iteielies.  Von  Max  Peters,  Dr.  der  Staatswissenschaften.
Erster  Band.  1899.  Preis:  4Mark  50  Pf.
Zweiter  Band.  Von  der  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  bis  zur  Begründung  des
Deutschen  Reiches.  1905.  Preis:  6  Mark.

Der  elektrische  Schiffszua  Ein , e  technische  und  wirtschaftliche  Unter-...
  ,  y  suehung  über  die  Möglichkeit  bzw.  Zweckmäßigkeit ­
  einer  Erhöhung  der  Fahrgeschwindigkeit  auf  verkehrsreichen  Kanälen.
Von  Dr.  Ing.  Max  Schinkel,  Regierungs-Bauführer.  Mit  7  Kurventafeln.  (Mitteilungen ­
  der  Gesellschaft  für  wirtschaftliche  Ausbildung.  Neue  Folge,  Heft  1.)
1906 -  Preis:  3  Mark  50  Pf.
        <pb n="3" />
        Verlag  von  Gustav  Fischer
1913

Abhandlungen
des
staatswissenschaftlichen  Seminars
zu  Jena

herausgegeben  von
Professor  Dr.  J.  Pierstorff
Zwölfter  Band.  Zweites  Heft:
Die  modernen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  und  ihre  Bedeutung
für  die  Seeschiffahrtsbetriebe
von
Dr.  Augustin  Haase

Jena
        <pb n="4" />
        Verlag  von  Gustav  Fischer
1913

Die  modernen
Lösch-  und  Ladeeinrichtungen
und  ihre  Bedeutung  für  die
Seeschiffahrtsbetriebe

Von

Dr.  Augustin  Haase
L-Jena
        <pb n="5" />
        Vorwort.

Die  Anregung  zu  der  vorliegenden  Abhandlung  verdanke
ich  dem  Herausgeber  dieser  Sammlung,  meinem  verehrten  Lehrer,
Herrn  Geh.  Hofrat  Prof.  Dr.  J.  Pierstorff.  Meinem  Studium  entsprechend ­
  befasse  ich  mich  in  der  Arbeit  weniger  mit  der  technischen
Seite,  betone  aber  um  so  mehr  allgemein  wie  speziell  in  den  Zahlenbeispielen ­
  die  wirtschaftliche.
Gütige  Unterstützungen  mit  Material,  Veröffentlichungen  wie
privaten  Aufzeichnungen  und  mündlichen  Angaben  erhielt  ich
namentlich  von  den  Herren  Kaidirektor  Winter,  Direktor  Dr.  Hager
vom  Hafenbetriebsverein,  Dr.  Stubmann,  Syndikus  des  Vereins  Hamburger ­
  Reeder,  Baurat  Wendemuth  und  Herrn  Holst  von  der
Baudeputation,  Direktor  Klock  von  der  Getreidehebergesellschaft,
ferner  von  der  Reederei  Aug.  Bolten,  Wm.  Millers  Nfg.,  von  der
Hapag,  von  der  Hamburg-Südamerikanischen  Dampfschiffahrtsgesellschaft ­
  und  von  der  Kohlenhebergesellschaft.  Ich  spreche  den
Genannten  auch  an  dieser  Stelle  meinen  verbindlichsten  Dank  aus.
Die  benutzte  Literatur  ist  in  den  Fußnoten  vorgezeichnet.  Sie
bezieht  sich  fast  nur  auf  technische  Einzelheiten.
Dockenhuden,  April  1913.

Der  Verfasser.
        <pb n="6" />
        Disposition.
Seite
Erster  Abschnitt.  Die  geschichtliche  Entwicklung  des
Hamburger  Hafens  und  seiner  Anlagen, ­
  jetziger  Umfang  und  Frequenz
seiner  Anlagen  i
Zweiter  Abschnitt.  Die  Kaianlagen  23
Dritter  Abschnitt.  Die  Hafen-  und  Kaigebühren  .  .  32
Vierter  Abschnitt.  Die  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen
»im  Strom«  und  ihre  Kosten  ...  47
Fünfter  Abschnitt.  Die  Bedeutung  der  Lösch-und  Ladeeinrichtungen ­
  für  die  Seeschiffahrtsbetriebe ­
  72
Sechster  Abschnitt.  Ergebnis  98
        <pb n="7" />
        Erster  Abschnitt

Die  geschichtliche  Entwicklung  des  Hamburger  Hafens  und  seiner
Änlagen,  jetziger  Umfang  und  Frequenz  seiner  Anlagen.
Die  großartige  Entwicklung,  die  durch  die  mannigfaltigen
Erfindungen  und  Errungenschaften  des  19.  Jahrhunderts  auf  allen
Gebieten  des  wirtschaftlichen  Lebens  bewirkt  wurde,  hat  auch  für
den  Seeverkehrsweg  natürlich  eine  ganz  hervorragende  Bedeutung
gewonnen.
Diese  Arbeit  befaßt  sich  indes  nicht  mit  der  Entwicklung
der  Transportmittel  des  Seeverkehrs  selber,  sondern  lediglich  mit
der  Entwicklung  der  Vorrichtungen,  mit  denen  der  Umschlag,  die
Überladung  von  Gütern  in  die  Schiffe  und  umgekehrt  bewerkstelligt ­
  wird,  mit  anderen  Worten,  mit  den  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen ­
  in  den  Häfen.
Ich  habe  die  auf  diese  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  bezüglichen ­
  Verhältnisse  in  dem  bedeutendsten  kontinentalen  Seehafen,
Hamburg,  genau  kennen  gelernt  und  glaube,  mich  im  wesentlichen ­
  auf  diesen  Hafen  beschränken  zu  können,  da  Hamburg  in
Hinsicht  auf  die  Ausrüstung  seines  Hafens  mit  Umschlagsmitteln
mit  Recht  als  vorbildlich  gilt.  Es  würde  zu  weit  führen,  wollte
Ich  die  Gründe  näher  darlegen,  weshalb  sich  der  Seehandel  Deutschlands ­
  im  wesentlichen  auf  die  beiden  großen  Häfen  im  Nordwesten,
Hamburg  und  Bremen,  konzentriert  hat.  Wir  müssen  diese  Konzentration ­
  als  Faktum  hinnehmen.  Uns  beschäftigen  einzig  und
allein  die  Veränderungen,  die  sowohl  durch  die  gewaltige  Verkehrszunahme ­
  wie  auch  durch  die  Betriebstechnik  in  den  Häfen
geschaffen  wurden.
Der  Hafen  von  Hamburg  war  bis  ungefähr  zum  Jahre  1860
hin  nur  eine  Reede,  d.  h.  es  gab  keine  ausgegrabenen,  befestigten
und  geschweige  mit  Kaimauern  versehene  Hafenbecken.  Die
Schiffe  ankerten  am  Ufer  oder  machten  im  Strom  an  den  sog.
Dückdalben  fest.  Diese  Dückdalben  sind  Pfahlgruppen,  die  in
den  Fluß  gerammt  sind,  um  feste  Ankerplätze  zu  schaffen.  Noch
heute  vollzieht  sich  der  überwiegende  Teil  des  Schiffsverkehrs  an
Abhandlungen  d.  staatsw.  Seminars  z.  Jena,  Bd.  XII,  Heft  2.  1
Haase,  Die  modernen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  usw.
        <pb n="8" />
        2

diesen  —  natürlich  der  gewachsenen  Schiffsgröße  entsprechend
verstärkten  —  Dückdalben 1 ).
»Das  Normalschiff  der  dreißiger  Jahre  war  zweihundert,  selten
dreihundert  Registertonnen  groß« *  2 ).  Noch  1860  betrug  die  Durchschnittsgröße ­
  der  angekommenen  Seeschiffe  188,1  Registertonnen.
Die  Schiffe,  die  den  Hamburger  Hafen  aufsuchten,  waren  meist
Segelschiffe.  Das  zeigt  folgende  Tabelle:
Tabelle  1.
Angekommene  Seeschiffe  (mit  und  ohne  Ladung 3 ).

Jahr

Zahl

(Dampfer)

Registertonnen

1825

2432

(12)

201  350

1830

2777

(84)

251  773

1835

253°

(259)

235  768

1840

2937

(335)

336  647

1845

399°

(294)

438  318

1850

4094

(530)

547  947

1855

4593

(787)

695  254

1860

5029

(1161)

946  154

1865

5186

(1539)

1  223  403

1870

4144

(1910)

1  389  789

Belangreiche  technische  Hilfsmittel  für  schnelles  Löschen  und
Laden  der  Schiffe  gab  es  vor  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  nicht.
Am  Ufer  waren  wohl  ein  paar  unbeholfene  Handkräne  vorhanden,
aber  der  ganze  Verkehr  vollzog  sich  doch  im  Strome.
Das  Beladen  und  Entladen  der  Schiffe 4 )  geschah  durch  die
eigene  Mannschaft.  Die  Leute  wurden  also  nicht  wie  jetzt  sofort
nach  Ankunft  abgelohnt,  sondern  verpflichteten  sich  für  mehrere
Reisen  auf  demselben  Schiffe.  Die  Arbeit  an  Bord  wurde  in  derselben
unbeholfenen  Weise  getätigt,  wie  alles  übrige.  Unter  fröhlichem  Gesang ­
  wurde  die  oft  schwere  Lösch-  und  Ladearbeit  vollführt,  und
noch  mancher  alte  Hamburger  wird  sich  dieses  lustigen  Treibens
im  Hafen  erinnern.  Irgendwelche  andere  mechanische  Hilfe  als  die
eines  Flaschenzuges  kam  nicht  zur  Anwendung.  Von  Winden  mit
Übersetzung,  Kränen  und  Dampfwinden  war  noch  keine  Rede.
Alles  was  jetzt  durch  mechanische  Kräfte  geschafft  wird,  mußte
*)  Dückdalben  oder  Duc  d’alben;  die  Benennung  soll  von  dem  Herzog  von  Alba
herrühren,  der  im  Kriege  Spaniens  gegen  die  Niederlande  Pfahlgruppen  im  Strome  zum
ersten  Male  zum  Festmachen  der  Schiffe  benutzte.
s )  Nach  Sloman  in  der  Hamburger  Börsenhalle,  September  1890,  cit.  bei  Fitger,
Titel  Anm.  2,  S.  3.
8 )  Hamburgs  Handel  und  Schiffahrt  1910,  Tab.  21,  Auszug.
4 )  Ich  folge  hier  Sloman,  Hamburger  Börsenhalle,  September  1890.
        <pb n="9" />
        damals  durch  Menschenkraft  verrichtet  werden.  Wie  langsam  die
Arbeit  infolgedessen  von  statten  ging,  kann  man  sich  denken.  Die
damalige  Usanz,  die  den  Ladungsinteressenten  14  Tage  Frist  gab
zur  Abnahme  der  Ladung  und  unter  welcher  wir  in  späteren  Jahren
noch  hart  zu  leiden  gehabt  haben,  war  den  derzeitigen  Leistungen
der  Schiffe  vollständig  angemessen.  Ein  bedeutender  Importartikel
war  Zucker  aus  Brasilien,  der  in  unhandbar  großen  Kisten  von
1600—2000  Pfd.  verpackt  wurde;  natürlich  war  es  für  die  damaligen
Verhältnisse  keine  leichte  Arbeit,  diese  großen  Frachtstücke  über
Bord  zu  setzen*),  und  konnte  überhaupt  nur  mit  Hilfe  eines  zweiten
Takels  an  Raa  vollführt  werden.  So  unpraktisch  die  ganze  Handhabung ­
  auch  war,  sie  hatte  doch  etwas  Gemütliches  und  Fröhliches; ­
  es  war  nicht  wie  jetzt  die  »Nurarbeit«  einer  großen  Fabrik.
Die  wirkliche  Veränderung  aller  dieser  Zustände  traf  mit
dem  Zeitpunkte  zusammen,  wo  das  Eisen  für  die  vielen  Zwecke
der  Schiffahrt  anfing,  das  weichere  Material,  wie  Holz  und  Hanf
zu  verdrängen.  Die  platzraubenden  hänfenen  Ankertaue  wurden
durch  Ankerketten  ersetzt;  große  Erleichterung  schufen  die  Patentankerwinden ­
  von  Pow  und  Fawkus,  die  das  bisherige  Aufwinden
der  schweren  Anker  mit  der  Hand  beseitigten  und  dadurch  eine
bedeutende  Zahl  menschlicher  Arbeitskräfte  freimachten.  An  die
Stelle  der  hölzernen  Schiffspumpen  traten  eiserne.  Alles  dies
machte  eine  Vergrößerung  der  Schiffe  möglich.
»In  dieser  Zeit  (1857)  wuchs  das  Segelschiff  ununterbrochen.
Vor  zu  großen  Schiffen  allerdings  empfanden  Reeder  und  Kapitäne ­
  eine  starke  Scheu.  Denn  bei  der  Geringfügigkeit  der  zu
verladenden  Warenmengen  wollte  niemand  der  erste  sein,  der
einem  großen  Schiff  Ladung  anvertraute.  Man  fürchtete,  es  könne
lange  Zeit,  Monate  lang  liegen  bleiben,  ehe  es  volle  Ladung  habe
und  segeln  könne.  Allmählich  nahm  das  zu  transportierende
Güterquantum  stark  zu,  und  jetzt  ist  kein  Schiff  zu  groß,  wenn  es
uur  in  der  richtigen  Fahrt  ist« 2 ).  Solange  die  Schiffe  noch  verhältnismäßig ­
  kleine  Segler  waren,  die  den  Kaufmannshäusern  gehörten ­
  und  in  unregelmäßiger  Fahrt  verkehrten,  kam  es  weniger
auf  die  Dauer  der  Lösch-  und  Ladezeit  an.  Als  jedoch  die  Schiffs-1
 )  In  die  seit  alter  Zeit  und  noch  heute  üblichen  sogen.  Schuten  (flache  offene
£  ahrzeuge)  oder  Kähne  (flache  gedeckte  Fahrzeuge),  Fahrzeuge,  die  durch  einen  oder
zwei  Mann  Bedienung  durch  Stoßen  fortbewegt  wurden  und  dabei  Ebbe  und  Flut
ausnutzten.
2 )  Fitger:  Die  wirtschaftliche  und  technische  Entwicklung  der  Seeschiffahrt
von  der  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  bis  auf  die  Gegenwart.  Leipzig  1902.  (Schriften
des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  CIII.)

1*
        <pb n="10" />
        räume  und  damit  das  investierte  Kapital,  besonders  bei  den  Dampfern,
erheblich  stiegen  und  als  die  regelmäßigen  Linien  eingerichtet
wurden,  da  erlangte  die  Lösch-  und  Ladezeit  eine  immer  wachsende
Bedeutung.  Die  erste  regelmäßige  Segelpaketfahrt  zwischen  Bremen
und  den  Vereinigten  Staaten  wurde  1826  eingerichtet.  1828  eine
solche  zwischen  Hamburg  und  den  Vereinigten  Staaten;  letztere
dauerte  jedoch  nur  bis  1830.  Im  Jahre  1845  schrieb  das  amerikanische ­
  Postamt  eine  Postdampferverbindung  mit  dem  europäischen ­
  Kontinent  aus,  die  Bremen  erhielt;  sie  wurde  im  Jahre  1847
mit  zwei  Dampfern  eröffnet,  wurde  jedoch  schon  1853  wegen  der
mangelnden  Rentabilität  wieder  aufgehoben.  1848  wurde  der  Betrieb ­
  der  Hamburg-Amerikanischen  Paketfahrt-Aktiengesellschaft r )
eröffnet  und  zwar  nur  mit  Seglern;  erst  von  1856  an  begann  der
Dampfschiffahrtsverkehr  dieser  Reedereigesellschaft.  1857  wurde
der  Norddeutsche  Lloyd  gegründet,  die  erste  transatlantische  Dampfergesellschaft ­
  unter  Bremer  Flagge.  So  entstanden  um  die  Mitte
des  19.  Jahrhunderts  allmählich  die  großen  Überseelinien,  besonders
die  Dampferlinien.
Es  ist  bezeichnend,  daß  alle  diese  Linien  nach  Nordamerika,
hauptsächlich  nach  New  York  gingen.  Der  Schwerpunkt  lag
damals  in  der  Auswandererbeförderung,  die  sich  über  Bremen
und  Hamburg  vollzog,  denn  die  Güterbeförderung  war  noch  zu
unbedeutend,  um  eine  Rentabilität  der  Unternehmungen,  besonders
der  regelmäßigen  Dampferlinien  zu  gewährleisten.  Selbst  die
Auswandererbeförderung  mit  Segelschiffen  erhielt  sich  noch  bis
in  die  siebziger  Jahre  hinein.  Dann  erst  war  die  technische  Vervollkommnung ­
  der  Dampfer  soweit  vorgeschritten,  daß  sie  mit
den  Segelschiffen  auch  in  der  reinen  Frachtfahrt  konkurrieren
konnten.  Durch  die  nach  und  nach  erreichte  Verminderung  des
Kohlenverbrauchs  konnte  an  Kohlenraum  sehr  gespart  werden,
wodurch  eine  Vergrößerung  des  Laderaums  möglich  war,  ohne
die  Abmessungen  der  Schiffe  irgendwie  zu  ändern.  Als  zweites
schwerwiegendes  Moment,  das  den  Dampfer  gegenüber  dem
Segelschiffe  konkurrenzfähig  machte,  kam  die  ständig  erhöhte
Schnelligkeit  in  Betracht,  wodurch  die  Zahl  der  Reisen  des
einzelnen  Schiffes  vermehrt  und  die  Güterfrachten  ermäßigt  werden
konnten.  In  diesem  Konkurrenzkampf  zwischen  Seglern  und
Dampfern  spielt  der  Lösch-  und  Ladebetrieb  eine  ständig  wachsende ­
  Rolle.
')  Hamburg-Amerikanische  Paketfahrt-Aktiengesellschaft  oder  Hamburg-Amerika-Linie
  abgekürzt  H.  A.  P.  A.  G.  oder  H.  A.  L.

I
        <pb n="11" />
        5

»Noch  am  Schluß  des  neunzehnten  Jahrhunderts  kämpft  das
große  Segelschiff  auf  weiten  Reisen  (z.  B.  Reis  von  Hinterindien,
%  Salpeter  von  Iquique,  Weizen  von  San  Francisco,  Petroleum  in
Blechkisten  von  New  York  nach  Ost-Asien,  Kohlen  von  England
nach  vielen  entlegenen  Häfen)  nicht  ohne  Erfolg  mit  dem
Dampfer 1 ).«  Der  große  Vorteil  des  Seglers  lag  und  liegt  in  den
verhältnismäßig  niedrigen  Baukosten,  die  eine  angemessene  Verzinsung ­
  des  investierten  Kapitals  leichter  ermöglichen  lassen  und
daneben  in  den  gegenüber  dem  Dampfer  außerordentlich  billigen
Betriebs-  und  Unterhaltungskosten.  Beides  ermöglicht  eine  niedrige
Kalkulation  bei  den  Tarifen.  Seine  Hauptmängel  sind  langsamere
Fahrt,  Abhängigkeit  von  Wind  und  Wetter  und  damit  Unregelmäßigkeiten ­
  der  Ankunft,  die  eine  Verfrachtung  sehr  hochwertiger
Güter  und  einer  durch  lange  Frachtdauer  eintretenden  Entwertung
ausgesetzter  Güter  nicht  angebracht  erscheinen  lassen.  Durch  die
Unregelmäßigkeit  der  Ankunft  wird  die  telegraphische  Beschaffung
von  neuer  Ladung  bei  Ankunft  oft  illusorisch,  und  der  Segler  ist
sehr  häufig  gezwungen,  in  Ballast  weiter  fahren  oder  lange  warten
zu  müssen.  Der  Telegraph  kommt  mehr  dem  auf  den  Tag  genau
ankommenden  Dampfer  zugute  als  dem  Segler.  Zu  einer  Verbilligung ­
  der  Dampferfrachten  in  den  letzten  Jahrzehnten  des
neunzehnten  Jahrhunderts  trug  ferner  bei  die  Spezialisierung  der
Dampfer  in  Passagierdampfer,  in  Passagier-  und  Frachtdampfer
und  in  reine  Frachtdampfer.  Diese  letzteren  sind  lediglich  ihrem
Zweck  entsprechend  gebaut  unter  Fortlassung  jeglicher  Art  von
kostspieligen  und  raumraubenden  Wohneinrichtungen.  Und  bei
den  eigentlichen  Frachtdampfern  geht  die  Spezialisierung  noch
weiter  in  Kohlen-,  Erz-,  Petroleumdampfer  usw.  Die  Verschiedenartigkeit ­
  der  Güter  mußte  natürlich  auch  auf  die  Entwickelung ­
  der  Lösch-  und  Lademethoden  bestimmend  einwirken.

Die  Entwicklung  der  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  bis  zu  ihrer
jetzigen  Gestaltung.
Die  Entwicklung  der  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  eines
Hafens  richtet  sich  ihrer  Art  nach  in  erster  Linie  nach  den  Verkehrswegen, ­
  die  den  Hafen  mit  seinem  Hinterland  verbinden.
Hamburg  mit  dem  weit  ins  Binnenland  reichenden  schiffbaren ­
  Elbstrom  wird  wegen  der  großen  Billigkeit  des  Wasser-J
 )  Fitger  a.  a.  O.  S.  39.
        <pb n="12" />
        transports  einen  beträchtlichen  Schiffsverkehr  flußaufwärts  unterhalten. ­
  Der  im  Hafen  erfolgende  Umschlag  der  durch  Seeschiffe
angebrachten  Güter  »im  Strom«  selber,  d.  h.  die  Überladung  vom
Seeschiff  ins  Flußschiff  und  umgekehrt,  erscheint  als  das  Natürliche.
So  finden  wir  denn,  daß  sich  auch  heute  noch  der  überwiegende
Teil  des  Umschlags  »im  Strom«  abspielt.  Der  beschleunigte,  aber
teure  Güterverkehr  an  den  Kais  beträgt  ungefähr  ein  Drittel  des
gesamten  Umschlags  im  Hamburger  Hafen.  Der  Kaibetrieb  selber
zerfällt  in  drei  Arten,  nämlich  in  den  weitaus  überwiegenden  Umschlagsbetrieb, ­
  der  sich  an  den  mit  Kränen  und  Schuppen  ausgerüsteten ­
  Kaistrecken  abwickelt,  ferner  in  den  sog.  Freiladeverkehr; ­
  d.  h.  der  Kai  ist  wohl  mit  Kränen  usw.  zur  direkten  Überladung ­
  vom  Schiff  in  die  Eisenbahn  und  umgekehrt  versehen,
aber  es  sind  keine  Schuppen  zur  vorläufigen  Lagerung  vorhanden.
Schließlich  besteht  noch  ein  verhältnismäßig  geringer  Verkehr  an
den  Standorten  der  Schwerlastkräne;  auch  dort  gibt  es  keine
Schuppen  zur  Lagerung.
Die  gesamten  Anlagen,  die  durchweg  vom  Staat  gebaut  worden
sind,  befinden  sich  auch  zum  großen  Teil  in  Staatsverwaltung,
während  der  übrige  Teil  an  einige  große  Reedereien  verpachtet  ist.
Auf  die  Entwicklung  der  Kais  gehe  ich  nun  im  folgenden ­
  ein.
Früher  löschten  und  luden,  wie  schon  erwähnt,  die  Schiffe
»im  Strom«  mit  Hilfe  von  Schiffswinden  in  die  Schuten.  1866
wurden  in  Hamburg  zum  ersten  Male  die  landfesten  Kais  in  Benutzung ­
  genommen,  jene  anfangs  aus  Holz  erbauten,  später  massiven
Ufermauern.  Ihr  Zweck  geht  dahin,  das  Lösch-  und  Ladegeschäft ­
  durch  unmittelbare  Verbindung  des  Schiffes  mit  dem  Lande
zu  erleichtern  und  zu  beschleunigen.  1866  wurde  nach  Aushebung
des  ersten  Hafenbeckens  —  des  Sandtorhafens  —  —  der  erste
Kai  —  der  Sandtorkai  —  —  dem  Betriebe  übergeben.  Er  hatte
eine  Länge  von  1020  m.  Die  Errichtung  dieses  Kais  war  wirtschaftlich ­
  um  so  wichtiger,  als  man  zu  dieser  Zeit  schon  Kräne
mit  Dampfbetrieb  kannte 1 ).  Die  Dampfkräne,  die  1860  zuerst
aufkamen,  bürgerten  sich  nur  sehr  langsam  ein,  solange  man  noch

*)  Einer  der  ersten  überhaupt  aufgestellten  Kräne  datiert  aus  dem  Jahre  15  54  und  befindet ­
  sich  in  Andernach  am  Rhein.  Er  wird  noch  jetzt  durch  ein  Tretrad  betrieben  und
hat  eine  Tragfähigkeit  von  2000  kg  bei  6  m  Ausladung.  1820  wurde  der  erste  gußeiserne ­
  Kran  in  Hamburg  aufgestellt,  der  bei  4,75  m  Ausladung  eine  Tragfähigkeit  von
375°  kg  aufwies.  Bei  diesem  Kran  leisteten  zwei  Mann  dieselbe  Arbeit  wie  sechs  Mann
an  dem  hölzernen  Kran  zu  Andernach.
        <pb n="13" />
        7

darauf  angewiesen  war,  sie  von  einer  Zentralstation  aus  zu  speisen.
Als  man  aber  erst  leistungsfähige  Dampfkessel  von  kleinen  Abmessungen ­
  zur  Verfügung  hatte,  ging  man  zur  Konstruktion  von
fahrbaren  Dampfkränen  über,  um  auf  diese  Weise  das  »Verholen« ­
  der  Schiffe  zu  vermeiden  und  die  teuren  Kaimauern  besser
ausnutzen  zu  können.  Die  Form  der  Kräne,  die  anfangs  mehr
für  den  Umschlagsverkehr  am  Lande  eingerichtet  waren,  paßte
sich  dem  Kaibetrieb  bald  an.  Alle  diese  Kräne  wurden  lediglich
als  Schwerlastkräne  benutzt,  während  die  leichten  Lasten  stets
durch  Menschenkraft  getragen,  geschleift  oder  gekarrt  wurden.
Als  mit  der  Größe  der  Dampfer  einmal  die  Abmessungen  der
Laderäume  stiegen  und  ferner  die  größere  Investition  von  Kapital
in  den  Dampfern  eine  größere  Rücksichtnahme  auf  die  Verzinsung
erheischte,  da  gewann  auch  die  schnellere  Löschung  leichterer
Massen  Bedeutung  und  es  galt,  für  diese  Art  von  Gütern  brauchbare ­
  Kräne  zu  schaffen.  Es  mußten  also  Kräne  konstruiert  werden,
die  i  —1,5  Tonnen  mit  ungefähr  einem  Meter  Hubgeschwindigkeit
und  zwei  Meter  Schwenkgeschwindigkeit  in  der  Sekunde  leisteten.
Diese  Kräne  wiesen  im  Maximum  io—12  m  Ausladung,  15  m
Auslegerhöhe  und  20  m  Hubhöhe  auf.  Eine  weitere  Forderung
an  die  Kräne  war  die  stete  Betriebsbereitschaft,  um  sofort  mit
Löschen  beginnen  zu  können.  Diese  Bedingungen  wurden  gerade
bei  den  Dampfkränen  am  wenigsten  erfüllt,  weil  hier  ein  Unterdampfsetzen ­
  der  Kessel  immerhin  1—2  Stunden  erforderte.  Auch
war  der  Dampfbetrieb  gerade  mit  Rücksicht  auf  die  größtmögliche
Zeitersparnis  zu  kompliziert,  denn  oft  mußte  man  nachhelfen,  damit
die  Kräne  überhaupt  funktionierten,  und  außerdem  mußten  die
Kranschwenkungen  stets  mit  Hand-  und  Zugseilen  ausgeführt
werden.  Die  Firma  Armstrong  stellte  im  Jahre  1846  in  New-Castle-on-Tyne
  den  ersten  hydraulischen  Kran  nach  dem
b  laschenzugsystem  auf,  der  sowohl  für  Hubwerk  als  auch  für
Drehwerk  eingerichtet  war.  Solche  Kräne  gelangten  später  auch
ln  Hamburg  zur  Aufstellung.  Aber  die  Mindestspurweite  dieser
fahrbaren  Kräne  mußte  2,5  m  betragen,  und  dadurch  ging  dieser
ganze  Platz  am  Kai  für  den  Verkehr  von  Rollfuhrwerk  und  später
v on  Eisenbahnen  verloren.  Deshalb  ging  man  in  der  Folgezeit
zu  sog.  Portalkränen  über,  Kräne,  die  auf  einem  hohen  fahrbaren
Gerüst  stehen,  unter  dem  Wagen  und  Eisenbahnzüge  bequem  hindurchfahren ­
  können.  Der  erste  Portalkran  wurde  in  Bremen  im
Jahre  1887  aufgestellt.  Trotz  der  verschiedenen  Vorteile  der
hydraulischen  Kräne  kam  man  doch  von  ihrem  Gebrauch  wieder
        <pb n="14" />
        mehr  ab  und  kehrte  zum  Dampf  zurück,  als  es  im  Jahre  1877  durch
die  Tätigkeit  der  Eisbrecher  gelang,  von  nun  ab  den  Hafenbetrieb
das  ganze  Jahr  hindurch  offen  zu  erhalten,  was  einen  sehr  wesentlichen ­
  Vorteil  für  die  Ausnutzung  des  in  den  Schiffen  investierten
Kapitals  bedeutete.  Und  gerade  infolge  der  Ausdehnung  des
Hafenbetriebes  auch  auf  die  Frostperioden  konnten  die  hydraulischen ­
  Kräne  den  gesteigerten  Ansprüchen  nicht  mehr  genügen.
Man  mußte  vielfach  mit  einem  Einfrieren  der  Druckwasserleitung
rechnen  und  deshalb  ging  man  zu  einem  der  Bauart  der  hydraulischen ­
  Kräne  nachgebildeten  Dampfkran  über,  den  der  Engländer
Brown  schon  im  Jahre  1866  geschaffen  hatte.  Freilich  läßt  die
Wirtschaftlichkeit  dieser  Kräne  zu  wünschen  übrig,  einmal,  weil  die
Anschaffungskosten  mit  15  bis  16000  Mark  höher  sind  als  die
eines  hydraulichen  Krans,  der  nur  7000  bis  8000  Mark  kostet,
und  dann  stellt  sich  der  Dampfkran  auch  im  Betrieb  wesentlich
teurer.  Allein  diese  Nachteile  wogen  gegenüber  dem  Vorteil
schneller  Betriebsbereitschaft  nicht  schwer  genug,  als  daß  man
nicht  fast  allgemein  in  Hamburg  zu  den  Brownschen  Kränen
überging.  Natürlich  behielt  man  dort,  wo  ein  Einfrieren  der  Druckleitung ­
  nicht  zu  befürchten  war,  wie  in  London  z.  B.,  die  alten
hydraulischen  Kräne  als  die  ökonomischeren  bei.
Bis  zum  Jahre  1888  —  dem  Jahre  des  Anschlusses  Hamburgs
an  das  deutsche  Zollgebiet  —  zeigt  die  Entwicklung  des  Hamburger
Hafens,  insbesondere  der  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  folgendes
Bild:  1866  wird  der  Sandtorhafen  eröffnet  mit  einer  Wasserfläche
von  9,7  ha 1 ),  einer  Höhenlage  von  2,3  m  der  Sohle  unter  H.  N. 1  2 )
und  1020  m  Kaimauer  (Sandtorkai).  Bis  1870  waren  19  Dampfkräne ­
  und  8  Handkräne  vorhanden.  Der  Preis  eines  einfachen
solchen  Dampfkrans  betrug  ungefähr  7800  Mk.  1872  Eröffnung
des  Schiffbauerhafens  und  des  Grasbrookhafens  mit  1,2  resp.  6,6  ha
Wasserfläche  und  einer  Tiefe  von  2,5  m  unter  H.  N.  Bis  1872
wurden  vom  Sandtorhafen  der  Kaiserkai  (890  m)  und  Kaiserhöft
(335  rn),  vom  Grasbrookhafen  der  Dalmannkai  (700  m)  ausgebaut.
Die  Ufer  des  1876  eröffneten  Petroleumhafens  lagen  in  Böschung.
1877  wurde  der  Hübenerkai  am  Grasbrookhafen  vollendet,  und
damit  standen  nunmehr  im  ganzen  77  Dampfkräne  und  38  Handkräne ­
  zur  Verfügung.  1879  erfolgte  die  Eröffnung  des  Strandkais

1 )  Die  Angaben  über  Wasserfläche,  Tiefe,  Kaimauer  usw.  sind  der  Hamburger
Hafenstatistik  1910  von  Bubendey  entnommen.
2 )  H.  N.  (Hamburger  Null)  liegt  3,538  m  unter  N.  N.  (Normal  Null).
        <pb n="15" />
        9

(530  m),  des  Strandhafens  mit  3,4  ha  Wasserfläche  und  einer  Tiefe
vnn  2,5  m  unter  H.  N.  1882  wurde  ein  feststehender  15  Tonnen-Dampfkran
  am  Kaiserkai  aufgestellt.  Im  Jahre  1884  waren  im
ganzen  105  Dampfkräne  und  47  Handkräne  vorhanden,  1887  wurde
der  Baakenhafeh  eröffnet;  1888  geschah  die  Aufstellung  eines
feststehenden  150  Tonnen-Dampfkrans  am  Kranhöft 1 ).
Bis  zum  Zollanschluß  hatten  die  Hamburger  Hafenanlagen
den  dargestellten  Umfang  erreicht.  Hierbei  habe  ich  die  Bauten,
die  infolge  eben  dieses  Zollanschlusses  ausgeführt  wurden,  nicht
erwähnt,  da  sie  ja  in  ihrer  Wirkung  erst  später  in  die  Erscheinung
treten.
An  dieser  Stelle  möchte  ich  gleich  auf  einen  wichtigen  Vorteil
Hamburgs  gegenüber  London  hinweisen,  was  die  Anlage  der  Häfen
und  Kais  betrifft.  Während  in  Hamburg  der  Unterschied  zwischen
den  Gezeiten  im  Mittel  1,9  m  beträgt,  ist  er  in  London  6  m  groß.
Bei  London  ist  infolge  dieses  Gezeitunterschiedes  die  Einrichtung
von  geschlossenen,  sogenannten  Dockhäfen *  2 )  geboten,  um  den
Höhenunterschied  zwischen  Kai  und  Schiff  nicht  hinderlich  werden
zu  lassen.  Hamburgs  offene  Hafenbecken  lassen  dagegen  einen
ständig  ungehinderten  Schiffsverkehr  zu.
Ein  zweiter  Vorteil  des  Hamburger  Hafens  vor  dem  Londoner
hängt  mit  der  praktischen  Lösung  der  Zollerhebung  in  den  Häfen
zusammen.
Hamburg  konnte  sich  auf  die  Dauer  nicht  von  dem  deutschen
Zollverein  ausschließen.  Durch  seine  Einbeziehung  in  das  Zollgebiet ­
  ist  eine  Politik  vermieden  worden,  die  den  Warenverkehr
des  reichen  Hinterlandes  etwa  durch  Tarif  maßnahm  en  nach  preußischen ­
  Häfen  wie  Emden  oder  Stettin  geleitet  hätte.  Zugleich
gelang  es  aber  Hamburg,  den  für  ihn  außerordentlich  wichtigen
Durchfuhrhandel  voll  für  sich  zu  erhalten,  nämlich  durch  die  Reservierung ­
  eines  Teiles  des  Hafens,  des  Freihafens,  als  nicht  dem
deutschen  Zollverein  an  gehörendes  Gebiet.  Die  Verzollung  der
hier  anlangenden  Güter  tritt  in  der  Regel  erst  dann  ein,  wenn
die  Ware  definitiv  ins  Inland  geht,  d.  h.  wenn  sie  die  Grenze  des
Freigebietes  überschreitet.  Infolge  der  großen  Bedeutung,  die  ein
*)  Die  Zahlen  über  die  Kräne  habe  ich  gelegentlichen  Bemerkungen  der  Jahresberichte ­
  der  Verwaltungsbehörden  zu  Hamburg  aus  den  betreffenden  Jahren  entnommen.
2 )  Sollte  ursprünglich  auch  in  Hamburg  angewandt  werden,  aber  Verdienst  des
damaligen  Wasserbaudirektors  Dalmann,  daß  die  englische  Einrichtung  nicht  glatt  ohne
Berücksichtigung  der  örtlichen  Verhältnisse  übernommen  wurde.  Die  offenen  Hafenbecken
bilden  heute  eine  Stärke  Hamburgs.
        <pb n="16" />
        IO

solches  zollexemtes  Gebiet  für  den  gesamten  Handel  hat,  ist  man
neuerdings  in  Deutschland  dazu  übergegangen,  auch  in  anderen
Hafenstädten  wie  in  Hamburg  und  Bremen  derartige  Freihäfen,
Freigebiete  oder  Freibezirke  zu  schaffen.  Die  enormen  Vorteile
des  Freihafens  von  Hamburg  gegenüber  den  Häfen  anderer  Länder,
die  gleich  beim  Eingang  der  Ware  ins  Land  Zölle  erheben,  zeigen
sich  beim  Lösch-  und  Ladegeschäft.  In  Hamburg  geschieht  dies
ohne  Aufsicht  irgendeines  Zollbeamten;  nicht  so  in  Frankreich
mit  seinen  hohen  Einfuhrzöllen  oder  auch  im  freihändlerischen
England.  »Sogar  hier  (in  England)  ist,  da  ja  einige  Waren  zollpflichtig ­
  sind,  das  ganze  Löschgeschäft  an  die  Gegenwart  eines
Zollbeamten  geknüpft,  und  diese  wird  nur  während  der  regelmäßigen ­
  Geschäftsstunden  gewährt.  Am  hellsten  Sommerabend
und  vollends  nachts  ruht  die  Tätigkeit  im  Hafen  vollständig.  Und
was  das  an  Spesen  bedeutet,  kann  man  an  der  einen  Zahl  ermessen:
die  Kosten  eines  ruhenden  Güterdampfers  mittlerer  Größe  schätzt
man  auf  täglich  2000  bis  4000  Mk.
Jedermann  weiß  ja  auch,  wie  großes  Gewicht  heutzutage  auf
raschesten  Güterumschlag  gelegt  wird,  wie  wertvoll  es  daher  ist,
im  Ein-  und  Ausladen  der  Güter  nicht  behindert  zu  sein.  Unzweifelhaft, ­
  daß  unsere  deutschen  Häfen,  daß  insbesondere  Hamburg ­
  gerade  in  ihren  Freihafen-  und  Freibezirkseinrichtungen  eine
kräftige  Stütze  für  ihr  Bestreben  gefunden  haben,  dem  alten  Umladungsplatze ­
  London  den  Rang  abzulaufen« 1 ).
War  die  Entwicklung  des  Hamburger  Hafenverkehrs  bis
zum  Zollanschluß  hin  schon  beträchtlich,  so  nahm  sie  seit  dem
Anschluß  infolge  seiner  großen  Vorteile  einen  so  bedeutenden
Aufschwung,  daß  das  Anwachsen  des  Verkehrs  im  Hamburger
Hafen  unverhältnismäßig  größer  war  als  die  Zunahme  des  Weltverkehrs. ­

Den  enormen  Umfang,  den  die  Hamburger  Hafenanlagen
heute  erreicht  haben,  illustrieren  einige  Tabellen,  die  detaillierte
Angaben  bringen  über  die  Größe  der  Häfen,  über  ausgebaute
Uferstrecken,  über  Liegeplätze  für  Seeschiffe  an  Dückdalben,  über
Lagerräume  und  schließlich  über  Hafenbahngleise.
Im  Anschluß  an  die  statistischen  Übersichten  werde  ich  dann
durch  zahlenmäßige  Vergleiche  das  mächtige  Anwachsen  der  Hamburger ­
  Hafenanlagen  zeigen *  2 ):
*)  Wiedenfeld,  Hamburg  als  Welthafen.  Dresden  1906,  S.  23ff.
2 )  Die  folgenden  Tabellen  sind  der  Hamburger  Hafenstatistik  von  Bubendey,
Hamburg  1910,  entnommen.
        <pb n="17" />
        Tabelle  2.
Freihafen.  Gesamtfläche  1090  ha.
A.  Wasserflächen  554,8  ha.

a)

Seeschifftiefe
ha

b)

Flußschifftiefe
ha

Zusammen

I.  Häfen
II.  Kanäle  und  Seitenarme  .  .
IH.  Freie  Elbe  und  Hafenzugänge

Zusammen  j  ,
Im  einzelnen  stellt  sich  die  Entwicklung  der  Häfen  mit  Seeschifftiefe
  (Rubr.  Ia  der  vorstehenden  Tab.)  folgendermaßen  dar:

254,6
12,8
119,1

386,5

132,1
36,2

168,3

386,7
49.°
1x9, 1

554.8

Tabelle  3.
Häfen  mit  Seeschifftiefe.  (Ia).

fahr  der
Inbetriebnahme ­


Höhenlage  der  Sohle
in  m
H.  N.

Fläd
im
einzelnen
ha

ie
zusammen ­

ha

Auf  dem  rechten  Elbufer

Zollausländ.  Niederhafen  .  ■

—

—  3.°

Sandtorhafen

1866

—  2,3

9*7

Schiffbauerhafen  .  .  .  *  ■

1872

—  2,5

1,2
6,6

Grasbrookhafen

1872

—  2,5

Strandhafen

1879

—  2,5

3&amp;gt;4

Magdeburgerhafen  ....

1888

—  4,0

l *S
17,8

Baakenhafen  ......

1887

—  2,6  bis  —  4,0

49.9

Kirchenpauerhafen  ....

1891

—  2,0  bis  —  4,0

Auf  dem  linken  Elbufer

34.6

Segelschiffhafen

1888

—  3,7  bis  —  4,0

Hansahafen

1893

—  3.7  bis  —  4.°

36,5

Indiahafen

1893

—  3,7  bis  —  4,0

11,0

Petroleumhafen  (f.  Seeschiff.)  .

1876

—  3.°

8,2

Grenzkanal  (f.  Seeschiff.)  .

1909

—  3.°

7,°
5, 6

Werfthafen  (Blohm  &amp;amp;  Voß)

1902

—  5,0  bis  —  6,0

Vorhafen

1902

—  5.°

20.5
23.6

Kuhwärderhafen

1902

—  4,0

Kaiser  Wilhelmhafen  .  .  .

1903

—  5.°

23.3

Ellerholzhafen  ff.  Seeschiff.)  .

1903

—  3,0  bis  —  5.°

10,0

Werfthafen  (Vulkan)  .  .  .

1908

—  5.°

3.7

204,7

Roßhafen

1908

—  5.°

13.9

—  I  1
Gesamtfläche  der  Häfen  mit  Seeschifftiefe  |  254,6
Die  Länge  der  Uferstrecken,  die  die  in  Tabelle  2  aufgeführten ­
  Wasserflächen  begrenzen,  ferner  wie  sich  diese  Ufer-
        <pb n="18" />
        strecken  nach  ihrem  Ausbau  (Böschung  oder  Kai)  und  ihrer  Ausrüstung ­
  mit  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  gliedern,  zeigt  Tabelle  4.
Tabelle  4.
B.  Uferstrecken.  66625  m.

a)  Seeschifftiefe

b)  Flußschifftiefe

mit

ohne

mit

ohne

Zu-Kaimauer



Kaimauer

Kaimauer

Kaimauer

sammit



ohne

mit

ohne

mit

ohne

mit

ohne

men

Einrichtungen  zum

Löschen  und  Laden

m

m

m

m

m

m

m

m

m

I.  An  Häfen

20885

3350

1645

1930

355

225

3340

11670

43000

II.  An  Kanälen  u.

Seitenarmen

345

70

1965

—

2455

1910

10915

575

18235

ni.  An  der  freien

Elbe  und  den
Hafenzugängen

965

1005

1740

1280

—

—

—

—

4990

Zusammen
m

22195

4425.

.5350

3210

2810

2135.

14255

12245]

66625

26620

o'l
y'o
00

4945

26  500

35180

31445

Die  detaillierten  Angaben  über  die  Uferstrecken  an  Häfen
mit  Seeschifftiefe,  mit  und  ohne  Kaimauer,  jedoch  mit  Einrichtungen ­
  zum  Löschen  und  Laden  (Tabelle  4,  Ia,  1.  und  3.  Spalte)
enthält  folgende  Übersicht:

Tabelle  5.
Uferstrecken  an  Häfen  mit  Seeschifftiefe  mit  Lösch-  und
Ladeeinrichtungen.

Jahr  der

Kaimauer

Inbetriebmit



ohne

Zusammen

nähme

m

m

m

Auf  dem  rechten  Elbufer:

Sandtorkai

1866

1020

Kaiserkai

1872

890

Kaiserhöft

1872

335

Dalmannkai

1872

700

Hübenerkai

1877

640

Strandkai

1879

530

Magdeburger  Hafen:

Vor  dem  Fruchtschuppen  A  .  .  .

1897

ns

Westseite  (südJ.  d.  Baakenbrückej

—

200

Versmannkai

1888/89

1385

Petersenkai  .  .  .

1891

1240

Kirchenpauerkai

1892

1145

8180
        <pb n="19" />
        13

Jahr  der
Inbetriebnahme ­


Kain
mit
in

lauer
ohne
m

Zusammen
m

Übertrag:

8180

Auf  dem  linken  Elbufer:

Asiakai

1890

1200

Segelschiffkai

1889

235

Amerikakai

1888

1495

O’swaldkai

1893

1620

Lübeckerufer

1906

—

145

Bremerufer

—

575

Hansahöft

1899

280

Australiakai

1893

655

Indiakai

1893

120

1893

955

Petroleumhafen  (für  Seeschiffe)  .  .  .

1876

—

910

Grenzkanal  (für  Seeschiffe)

1909

—

590

"Werfthafen  (Blohm  &amp;amp;  Voß)....

1902

475

Grevenhofufer

1907

655

Mittelufer

1908

125

Kaiser  Wilhelmhöft

1903

200

Auguste  Victoria-Kai

1903

IO9O

Reiherkai

I9°3

180

Kronprinzkai

1903

915

Mönckebergkai

i9°3

920

Kohlenkai

i9°3

355

Vulkankai.  .  ....

1908

655

12705

1645

14350

Insgesamt  m:  22530
Die  Verteilung  der  in  Tabelle  4,  Ia,  2.  und  4.  Spalte  aufgezeichneten ­
  Uferstrecken  an  Häfen  mit  Seeschifftiefe,  mit  und
ohne  Kaimauer,  jedoch  ohne  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen,  zeigt
Tabelle  6.
Tabelle  6.
Uferstrecken  an  Häfen  mit  Seeschifftiefe  ohne  Löschund
  Ladeeinrichtungen.

Kaim
mit
m

auer
ohne
m

Zusammen
m

Auf  dem  rechten  Elbufer:

Sandtorhafen  bei  der  Brooktorschleuse.  .

25

Baakenhafen  „  ,,  Baakenschleuse  .  .

35

95

Petersenkai  .  .

7°

Zusammen:

130

95

225
        <pb n="20" />
        14

Kaim
mit
m

auer
ohne
m

Zusammen
m

Übertrag:

130

95

225

Auf  dem  linken  Elbufer:

Hansahafen,  am  Amerikahöft

85

„  „  Lübeckerufer

385

Petroleumhafen,  östl.  Ufer  (für  Seeschiffe)

165

Grenzkanal  (für  Seeschiffe)

455

Werfthafen  (Blohm  &amp;amp;  Voß)

225

Steinwärderufer

I  HO

Grevenhofufer

365

Ellerholzhöft

170

Roßkai

550

Roßdamm

240

Werfthafen  (Vulkan)

305

210

An  Landestellen

635

155

Zusammen:

3220

1835

5055

Ohne  L.  u.  L.  Einr.  insgesamt  ....
Mit  „  „  „  „  (Tab.  5)  insgesamt
Demnach  Tab.  4  Ia  Spalte  1—4  ....

3350
20885
24235

1930
1645
3575

5280
22530
27810

In  der  nächsten  Tabelle  wird  die  Verteilung  der  Liegeplätze  für
Seeschiffe  »im  Strom«,  an  den  sogenannten  Dückdalben,  dargetan.
Tabelle  7.
Liegeplätze  für  Seeschiffe  an  Dückdalben.

Länge
im  einzelnen
m

Zusammen
m

Auf  dem  rechten  Elbufer

Zollausländischer  Niederhafen  .  .

5  °°

Schiffbauerhafen

370

Strandhafen

1220

Baakenhafen

900

Kirchenpauerhafen

1970

4  960

Auf  dem  linken  Elbufer

Segelschiffhafen

39°°

Hansahafen

35oo

Indiahafen

630

Petroleumhafen

1250

Kuhwärderhafen

75°

Kaiser  Wilhelmhafen

1050

Ellerholzhafen

1400

Roßhafen

ii75

45°

i 4 105

Insgesamt  m

19  065
        <pb n="21" />
        15

►

An  überdachten  Lagerräumen,  d.  h.  sowohl  an  Kaischuppen
—  wo  eine  vorübergehende  Güterlagerung  stattfindet  —  wie  auch
an  Speichern  —  die  zur  längeren  Lagerung  von  Waren  dienen  —
hatte  der  Hamburger  Freihafen  im  Jahre  1910  folgende  aufzuweisen. ­


Tabelle  8.

Überdachte  Lagerräume.

I.  Kaischuppen

II.  Speicher

Länge
m

Überdachter
Lagerraum
qm

a)  Kaispeicher
qm

b)  Speicher  der  Freihafen ­
  Lagerhausges.
qm

Zusammen
qm

13  794

464  447

40  990

463  128

504  n8

Verteilung,  Alter  und  Größe  der  Kaischuppen  gehen
aus  den  Angaben  der  folgenden  Tabelle  hervor.

Tabelle  9  a.

Rechtselbische  Kaischuppen.

Jahr  der
Inbetriebnahme ­


No.  der
Schuppen

Breite
m

Länge
m

Überdachter
Lagerraum
qm

Sandtorkai

1866—75

0—  7

14,8—18,5

902

13  748

Kaiserkai  .

1872

8—12

22,2

666

14  474

Lalmannkai  .

1872—76

13— J 5

22,2

645

14  339

Hübenerkai  .

OO
1
00

16—18

25.7

5i6

14  565

Strandkai  .

1879—84

19  21

25,7

455

9  786

Sammelschuppen.  .

1888

—

45

229

6  703

Ausfuhrschuppen

1898

—

—

—

5  150

Fruchtschuppen  A  .

1897

—

—

—

8410

Schuppen  (im  Bau)  .

—

33.5

l8l

6  064

Versmann-  jFruchtschuppenB

1899

—

20—50

198

7  051

kai

|  Schuppen  2  2  .  .

1888

22

30

233

7  000

Versmannkai  .

1888

23—25

2 4&amp;gt;3

7i5

17  393

P  etersenkai

1891

26—29

29

1026

29  754

Kirchenpauerkai

1891-93

3°—3 2

21

459

9639

Kirchenpauerkai:  Verteilungsschuppen



—

—

—

—

6  000

Rechtselbisch  insgesamt

1  6225

|  170076
        <pb n="22" />
        i6

Tabelle  9  b.
Linkselbische  Kaischuppen.

Jahr  der
Inbetriebnahme ­


No.  der
Schuppen

Breite
m

Länge
m

Überdachter
Lagerraum
qm

Pragerufer

1908

-—

39,8

192

7  680

Hallesches  Ufer  ....

1907

49

35

175

6  125

Asiakai

1890

34—37

33.8

774

25  042

Segelschiffkai

1899

48

34

216

7  35 1

Amerikakai

1888—98

38—42

24,3—26

1245

31  172

O’swaldkai

1898—07

43—47

20—42

1310

47  150

Lübeckerufer

1906

—

28,2

55

1  538

Bremerufer

—

50—51

48,5

542

26  260

Australiakai

—

52

48,5

271

13  130

Grevenhofufer

1907

70

42

350

14  700

Auguste  Viktoria-Kai  .  .  .

1903

71—73

42

965

40  513

Kronprinzkai

1903

74—75

5°

801

40  O4O

Mönckebergkai

1903

76—77

50

673

33  670

Linkselbisch  insgesamt

7569

294  371

Tab.  9a)  rechtselbisch

6225

170  076

Kaischuppen  insgesamt

13794

464  447

Die  Speicher  verteilen  sich  wie  folgt:
Tabelle  10.
Speicher 1 ).

a)  Kaispeicher

Bebaute
Grundfläche
qm

Lagerfläche
qm

Kaispeicher  A

4  &amp;gt;74

24  780

Kaispeicher  B

1  588

16  310

Zusammen

5  762

40  990

b)  Speicher  der  Freihafen-Lagerhausgesellschaft

Auf  dem  rechten  Elbufer

50  237

348  980

„  „  linken  „

51  868

114  148

Zusammen

102  IO5

463  128

Insgesamt  überdachter  Lagerraum.

504  118  qm

*)  Die  Zahlen  sind  in  der  Hafenstatistik  nach  Angaben  der  Freihafen-Lagerhausgesellschaft ­
  vom  2.  11.  1909  festgestellt.
        <pb n="23" />
        Die  letzte  Tabelle,  die  ich  hier  aus  der  Hafenstatistik  einfüge, ­
  orientiert  über  die  Verteilung  der  Hafenbahngleise,  sowie
über  deren  Länge.

Tabelle  n.
Hafenbahngleise:  213,62  km.
Rechtselbisch:
54,76  km  öffentliche  Fahrgleise  mit  374  Weichen,  davon  7,13  km
Pflastergleis,
6,49  km  zugehörigen  Krangleisen,
4  Privatanschließer  mit
8,62  km  Fahrgleisen  mit  35  Weichen,  davon  1,4  km  Pflastergleis ­
  und
1,25  km  zugehörigen  Krangleisen,
3,00  km  Fahrgleisen  des  Kohlenbahnhofes  am  Kirchenpauerkai
mit  16  Weichen  und
0,50  km  zugehörigen  Krangleisen
74.62  km.

Linkselbisch:

93.32  km  öffentliche  Fahrgleise  mit  529  Weichen,  davon  7,47  km
Pflastergleis  mit  7  Weichen  und
5.7i  km  zugehörigen  Krangleisen,
47  Privatanschließer  mit
36,65  km  Fahrgleisen  mit  177  Weichen,  davon  3,20  km  Pflastergleis ­
  und
3.32  km  zugehörigen  Krangleisen
        <pb n="24" />
        handen  war.  An  ausgebauten  Kaimauern  waren  vorhanden:
1888  4111  m;  1910:  31565  m.  Die  Entwicklung  der  Kaischuppen
  beleuchtet  folgende  Tabelle:

Jahr

Laufende  Nr.
der  Schuppen

Breite
m

Länge
m

1888

1—26

14—24

129—238

I9IO

M
1

14—50

129—400

Die  Gesamtlänge  der  Schuppen  im  Jahre  1910  betrug  13794  m,
der  überdachte  Lagerraum  464447  qm  =  ca.  46,5  ha.  An
Hebevorrichtungen  waren  im  Jahre  1888  vorhanden:
105  Dampfkräne,
47  Handkräne,
1  15  Tonnen  Dampfkran  (fest),
1  150  Tonnen  Dampfkran  (fest),
d.  h.  im  ganzen  154  Hebevorrichtungen.  Im  Vergleich  dazu  gab
es  1910  allein  im  Freihafengebiet  805  Hebevorrichtungen,  während
die  unendlich  große  Zahl  der  Hebevorrichtungen  im  Zollgebiet
nicht  ermittelt  ist.  Hier  spielen  besonders  die  kleineren  Kräne
für  die  Oberländer  Flußschiffsladungen  eine  große  Rolle.  Auf
die  einzelnen  Kranarten  werde  ich  später  zurückkommen.  Die
Hafenbahngleise,  die  1866  an  die  preußischen  Bahnen  angeschlossen ­
  wurden,  hatten  1910  allein  im  Freihafengebiet  eine
Länge  von  213,62  km.  Die  Länge  der  Dückdalbenliegeplätze
betrug  1910  im  Freihafen  19065  m,  davon  rechtselbisch  4960  m,
linkselbisch  14105  m.  Die  soviel  größere  Zahl  der  Dückdalben
auf  dem  linken  Ufer  erklärt  sich  daraus,  daß  der  Hafen  verkehr
sich  jetzt  hauptsächlich  auf  dem  linken  Elbufer  abspielt,  da  am
rechten  Ufer  eine  Ausdehnung  der  Anlagen  durch  die  Gebäude
der  Stadt  in  engen  Grenzen  gehalten  wird.
Dem  enormen  Wachstum  der  Hafenanlagen  seit  1888  entspricht ­
  dann  auch  deren  ständig  gestiegene  Benutzung,  die
heute  folgenden  riesigen  Umfang  angenommen  hat:  Es  kamen  an
zu  Handelszwecken  1911 1 ):  17965  Schiffe  mit  13  176469  Registertonnen. ­
  Es  gingen  ab  zu  Handelszwecken  1911:  17838  Schiffe
mit  13198677  Registertonnen.
Die  öffentlichen  Kaianlagen  des  Staatsbetriebes  benutzten ­
  von  diesen  angekommenen  Schiffen:  5  269  Schiffe  mit

1 )  Jahresbericht  der  Deputation  für  Handel,  Schiffahrt  und  Gewerbe  1911.
        <pb n="25" />
        i9

4  339^31  Registertonnen,  davon  mit  Ladung  4783  Schiffe  mit
4117  645  Registertonnen.
Aus  diesen  Schiffen  wurden  gelandet:
3  075  911  Tonnen,  wovon
405  959  „  zu  Lande  abgeführt,
1919  217  „  zu  Wasser  abgesetzt  und
75°  735  »  mit  der  Bahn  verladen  wurden.
Verschifft  wurden:
448395  Tonnen,  davon  angebracht:
266  927  „  zu  Lande,
20096  „  zu  Wasser,
161  372  „  mit  der  Bahn.
Im  Freiladeverkehr 1 )  wurden
156372  Tonnen  gelöscht  und
192  337  „  verschifft.
Die  Zahl  der  angekommenen  Seeschiffe  an  den  Privatkais
betrug  1911 2 ):  904  Schiffe  mit  2915424  Registertonnen,  so  daß
der  gesamte  Verkehr  der  angekommenen  Schiffe  an  den  Kais
6173  Schiffe  mit  7255055  Registertonnen  betrug.  Im  Vergleich
dazu  betrug  im  Jahre  1888  die  Zahl  der  angekommenen  Seeschiffe
7524  Schiffe  mit  4355511  Registertonnen;  davon  benutzten  die
Kais  3171  Schiffe  mit  2205305  Registertonnen.  Demnach  benutzten ­
  im  Jahre  1888  ungefähr  die  Hälfte  der  angekommenen
Schiffe  und  der  angekommenen  Tonnage  die  Kais,  während  1911
nur  etwa  ein  Drittel  der  angekommenen  Schiffe  mit  über  der
Hälfte  der  angekommenen  Tonnage  die  Kais  benutzte.  Auf  die
Einzelheiten,  wie  sich  diese  Zahlen  auf  Dampfer-  und  Seglergrößen,
a nf  Staats-  und  Privatbetrieb  an  den  Kais  beziehen,  soll  erst
später  eingegangen  werden.  Hier  will  ich  nur  den  heutigen
Umfang  des  Kaibetriebes  im  Hamburger  Hafen  im  Vergleich
zum  Gesamthafenverkehr  zeigen.
Um  übrigens  von  der  Frequenz  der  Kais  überhaupt  ein
richtiges  Bild  zu  gewinnen,  bedarf  es  noch  eines  einschränkenden
Hinweises.  Man  kann  leicht  geneigt  sein,  anzunehmen,  daß  entl ­

 )  Unter  Freiladeverkehr  versteht  man  die  direkte  Umladung  aus  den  Schiffen
*n  die  Eisenbahnwaggons,  ohne  Benutzung  von  Kaischuppen.
*)  cf.  Übersicht  über  den  Schiffsverkehr  an  den  Kaianlagen  zu  Hamburg  1911.
2*
        <pb n="26" />
        sprechend  der  Tonnage  der  Schiffe,  die  die  Kais  benutzen,  nun
auch  die  über  die  Kais  gelandete  Gütermenge  die  Hälfte  der
überhaupt  seewärts  in  Hamburg  angekommenen  Güter  ausmache.
Dem  ist  nicht  so.  Das  Gewicht  der  am  Staatskai  inkl.  Freiladeverkehr ­
  gelandeten  Güter  betrug  1911  rund  3230000  Tonnen 1 ).
Dagegen  ist  die  Menge  der  gelöschten  Güter  an  den  Privatkais
wesentlich  geringer  als  an  den  Staatskais;  sie  betrug  1911  etwa
67,18  %  der  letzteren.  Demnach  käme  für  die  Privatkais  eine
gelandete  Gütermasse  von  ca.  2  170000  Tonnen  in  Frage,  insgesamt ­
  für  alle  Kais  also  ca.  5  400  000  Tonnen.  Das  sind  aber
von  der  Gesamtmenge  der  seewärts  eingeführten  Güter  nur  etwa
der  dritte  Teil.
Diese  Erscheinung  erklärt  sich  daraus,  daß  ein  Teil  der  Güter
von  den  die  Kais  benutzenden  Schiffen  nach  der  Wasserseite  hin  an
Leichter,  Schuten  u.  dgl.  Güterfahrzeuge  abgegeben  wird;  es
sind  das  in  allererster  Linie  solche  Güter,  die  die  hohen  Kaigebühren
  nicht  vertragen,  und  zwar  treffen  annähernd  dieselben
Verhältnisse  für  die  Privatkais  zu,  da  für  sie  dieselben  Bedingungen
gegeben  sind,  wie  für  die  Staatskais.  Die  Privatkais  bezahlen
eine  ziemlich  hohe  Pacht *  2 )  und  sind  dadurch  gezwungen,  ihren
Raum  an  Land  bestmöglichst  auszunutzen.  Würden  die  Kais  nun
für  die  Güter,  die  sonst  im  allgemeinen  für  den  Wasserumschlag
in  Frage  kommen,  bei  den  Privatunternehmungen  in  Anspruch
genommen,  so  würde  der  Umschlag  dieser  geringwertigen  Güter
durch  den  auf  sie  entfallenden  Pachtanteil  verteuert  werden.
Außerdem  wäre  aber  vom  Kai  aus  noch  ein  weiterer  Umschlag
wieder  in  Flußfahrzeuge  oder  in  Eisenbahnwaggons  nötig.  Die
dadurch  auf  das  doppelte  erhöhten  Unkosten  vertragen  die  im  allgemeinen ­
  auf  dem  Wasserwege  weiter  transportierten  Massengüter
nicht.  Es  ist  also  festzuhalten,  daß  nur  etwa  ein  Drittel  der  gesamten ­
  seewärts  angekommenen  Gütermenge  die  Lösch-  und  Ladevorrichtungen ­
  der  Kais  in  Anspruch  nimmt.
Alle  übrigen  Güter  werden  »im  Strom«  gelöscht,  wobei
unter  den  Begriff  »im  Strom«  löschen  auch  das  Löschen  von
Gütern  aus  Kaischiffen  nach  der  Wasserseite  hin  verstanden  ist.
Der  eigentliche  Strombetrieb  vollzog  sich  und  vollzieht  sich  noch
jetzt  an  den  Dückdalbenreihen.  Diese  Dückdalben,  die  je  nach
ihrer  Bestimmung  aus  vier-  bis  achtzehnpfähligen  Gruppen  be*) ­
  Laut  Bericht  der  Kaiverwaltung  in  dem  Jahresbericht  der  Deputation  für
Handel,  Schiffahrt  und  Gewerbe  für  Hamburg  1911.
2 )  cf.  Seite  43  ff.  der  Abhandlung.
        <pb n="27" />
        stehen  und  mit  Ringen  und  dergleichen  zum  Festmachen  der
Schiffe  versehen  sind,  haben  eine  Entfernung  von  20  bis  30  m
voneinander.  Vor  1866  machten  alle  aufkommenden  Schiffe  an
den  Dückdalbenreihen  fest.  Das  Löschen  oder  Laden  der  Fracht
geschah  mittels  Flaschenzügen,  die  an  der  Schiffstakel  befestigt
wurden.  Dieser  primitive  Umschlag  wurde  freilich  zum  Teil  durch
die  Kaianlagen  beseitigt.  Jedoch  der  größere  Teil  des  Güterumschlags ­
  mußte  bei  einem  Hafen  wie  Hamburg,  der  über  einen
so  ausgedehnten  und  nutzbaren  Binnenschiffahrtsweg  verfügt,
wegen  seiner  viel  größeren  Billigkeit  gegenüber  dem  Schienenweg ­
  stets  »im  Strom«  vor  sich  gehen,  und  so  hat  sich  denn  eine
Spaltung  vollzogen  in  dem  Umschlag  der  teureren  Güter,  meist
Stückgüter,  die  den  Weg  über  den  Kai  nehmen  und  den  Umschlag ­
  der  geringwertigen,  meist  Massengüter,  die  auf  dem  Wasserwege ­
  ihr  Ziel  erreichen,  sei  dieses  Ziel  nun  der  Hafenspeicher
oder  ein  entfernterer  Ort  im  Binnenlande.  Die  Dampfer  haben
wegen  dieses  Betriebes  »im  Strom«  —  auf  den  sie  besonders
auch  in  vielen  außereuropäischen  Häfen  angewiesen  sind  —  die
Masten  der  Segelschiffe  beibehalten,  die  bei  ihnen  aber  eben
einzig  die  Funktion  der  Ladebäume  versehen  und  auf  der  Fahrt
die  Signallaternen  tragen  müssen.  Natürlich  hat  man  sich  die
Kessel  der  Dampfer  mit  der  Zeit  zunutze  gemacht  und  statt  der
Mechanischen  Flaschenzüge  Dampfwinden  konstruiert.  Das  Lastseil ­
  läuft,  von  der  Dampfwinde  aufgerollt,  aus  der  Schiffsluke
heraus  über  eine  am  Ende  des  ersten  Ladebaumes  befestigten
Rolle  nach  oben;  dann  wird  die  Last  —  gleichfalls  mittels  der
Bampfwinde  —  zu  einem  über  das  Leichterfahrzeug  gerichteten
Ladebaum  hingezogen  und  schließlich  durch  Losegeben  des  Seiles
ln  das  Leichterfahrzeug  »hinuntergefiert«.
Bei  Segelschiffen  findet  sich  noch  viel  die  primitive  Handwinde;
  man  trifft  aber  auch  auf  diesen  Schiffen  vereinzelt  schon
kleine  Motore.  Vor  allem  geschieht  aber  das  Lösch-  oder  Ladegeschäft ­
  mit  Hilfe  von  sogenannten  Dampfwindenschuten  oder
Bonkeys,  die  sich  neben  das  in  das  Seeschiff  ladende  Leichterfahrzeug ­
  legen  und  die  Güter  in  das  Schiff  befördern.  Diese
Bampfwindenschuten  werden  auch  manchmal  von  Dampfern  gebraucht ­
  zum  Bunkern,  d.  h.  zum  Einnehmen  von  Kohle  für  das
Speisen  der  Kessel.  Gerade  bei  diesem  Zweig  des  Ladegeschäfts
bat  sich  der  Betrieb  mit  Dampfwindeschuten  wegen  seiner  großen
Leistungsfähigkeit  sehr  eingebürgert,  dann  aber  auch  deshalb,  weil
Bampfkessel  Revisionen  erfordern,  wozu  sie  einige  Zeit  außer
        <pb n="28" />
        22

Gebrauch  sein  müssen.  In  dieser  Zeit  ist  man  auf  fremde  leistungsfähige ­
  Betriebskraft  angewiesen.
Die  sonstigen  Vorkehrungen  zum  Löschen  und  Laden,  die
der  Güterumschlag  »im  Strom«  gezeitigt  hat,  seien  an  dieser  Stelle
nur  kurz  erwähnt.  Es  handelt  sich  hier  um  die  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen ­
  für  Petroleum,  Kohle  und  Getreide.  Wegen  der
Mannigfaltigkeit  der  dabei  gebräuchlichen  Vorkehrungen,  die  sowohl ­
  am  Kai  wie  »im  Strom«  vertreten  sind,  habe  ich  diese  Spezialumschlagsmittel ­
  in  gesonderten  Abschnitten  behandelt.
Wenden  wir  uns  aber  vorerst  den  am  Kai  vorhandenen  Einrichtungen ­
  für  das  Löschen  und  Laden  der  Güter  zu.
        <pb n="29" />
        Zweiter  Abschnitt

Die  Kaianlagen.
Bubendey  und  Meier  machen  folgende  Angaben  über  die
im  Jahre  1911  im  Hamburger  Freihafen  an  Kais  befindlichen
Hebevorrichtungen*):

Tabelle  12.
x.  Feststehende  Schwerlastkräne.

Anzahl

Bezeichnung

Tragfähigkeit
Tonnen

I

Elektr.  Turmdrehkran

IO

I

„  Hammerdrehkran

20

2

»J  7»

3°

I

„  „  m it

Kohlenwaggonkippbühne

75

I

Dampfdrehkran

5°

I

&amp;gt;»

150

7

2.  Fahrbare  Kaikräne.

Elektr.  Kräne
J&amp;gt;  J»
Dampfkräne
5»
»
Handkräne

2.5—  3.0
10
1.5—  2,5
5
7,5

*)  Mitgeteilt  in  einem  Bericht  für  den  12.  internationalen  Schiffahrtskongreß
Philadelphia  1912.
Ich  bringe  die  Tabellen  hier  an  dieser  Stelle,  weil  die  Zusammenstellung  übersichtlicher ­
  ist,  als  wenn  ich  bei  den  einzelnen  Warengattungen  die  für  die  Löschung
und  Ladung  benötigten  Hebevorrichtungen  jedesmal  angeben  würde.
        <pb n="30" />
        3.  Kräne  und  Winden  in  und  an  den  Gebäuden.

Anzahl

Bezeichnung

Tragfähigkeit
Tonnen

48

Elektr.  Kräne

1.25—2.5

4

Hydraul.  Kräne

1.5

22

J&amp;gt;  »&amp;gt;

2

1

»J  &amp;gt;»

5

5

Handkräne

1

4

J»

1.5

60

1»

2,5

I

Hydraul.  Aufzug

0,7

4

»»  »&amp;gt;

1

8

Gasmotorwinden

0.75

2

Handwinden

i

*59

4
2
7

.  Sonstige  Anlagen.
Elektr.  Kohlenkipper
„  Kohlenwinden

20
4

„  bezw.  hydraul.  Spills
„  Schiebebühnen

33

Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  für  Stückgüter  und  solche  für  gemischte ­
  Güter.
Ich  erwähnte  schon  an  anderer  Stelle 1 ),  daß  die  Kräne  überhaupt ­
  zurerst  nur  zum  Bewegen  schwerer  Lasten  verwendet
wurden  und  daß  dann  allmählich  die  Forderung  nach  schnellerer
Beförderung  leichter  Lasten  immer  dringender  wurde.  Ich  zeigte,
wie  man  von  Dampfkränen  zu  fahrbaren  hydraulischen  Kränen
überging,  schließlich  aber,  als  der  Schiffsverkehr  das  ganze  Jahr
hindurch  aufrecht  erhalten  wurde,  sich  fahrbaren  Dampfkränen
zuwandte,  die  sich  zum  großen  Teil  bis  heute  behauptet  haben.
Im  Jahre  1891  machte  man  den  ersten  Versuch  mit  zwei  elektrischen ­
  Kränen  von  2  500  kg  Tragkraft,  10  Meter  Ausladung  und
1  Meter  Hubgeschwindigkeit  in  der  Sekunde *  2 ).  Sie  hatten  Halbportalkranform. ­
  Freilich  fingen  sie  erst  1898  an,  sich  einzubürgern,  da  bis
dahin  das  in  Hamburg  bestehende  elektrische  Kraftwerk  für  den  Kranbetrieb ­
  nicht  ausreichte.  Von  da  ab  ging  man  in  Flamburg,  ebenso  wie
in  anderen  Häfen 3 ),  zur  Anlage  von  elektrischen  Kränen  in  größerem
*)  cf.  Seite  7  der  Abhandlung.
ä )  Einen  Kran  baute  die  A.  E.  G.  mit  der  Gute-Hoffnungshütte,  den  anderen
Siemens  &amp;amp;  Halske  mit  dem  Eisenwerk  (vorm.  Nagels  &amp;amp;  Kaempf)  A.  G.  Hamburg.
3 )  Besonders  Rotterdam,  wo  fast  ausschließlich  Elektrizität  angewandt  wird.
        <pb n="31" />
        25

Umfange  über,  und  heute  hat  sich  der  elekrisch  betriebene  Kran
allgemein  für  den  Hafenbetrieb  endgültig  das  Feld  erobert.  Und
zwar  sind  es  nach  Bubendey  &amp;amp;  Meyer  die  folgenden  Gründe,  die
eine  Wahl  des  elektrischen  Kranbetriebes  angezeigt  erscheinen
lassen 1 ):  »Verwendbarkeit  eines  einzigen  Kraftwerks  mit  gleichen
Krafterzeugungsmaschinen  für  die  Kräne  als  auch  für  andere
Kraftverbraucher  und  für  die  Beleuchtung;  stete  Betriebsbereitschaft
der  Kräne;  Einfachheit  in  der  Konstruktion,  sauberster  Betrieb
und  hoher  Wirkungsgrad  der  Kräne;  selbsttätige  Tourenregulierung
bei  verschiedener  Belastung  ohne  Herabsetzung  der  Wirtschaftlichkeit ­
  der  Anlage;  einfachste,  betriebssichere  und  billige  Kraftleitungsführung; ­
  Unempfindlichkeit  der  Leitungen  gegen  Witterungseinflüsse, ­
  bequemste  Anpassungsfähigkeit  der  Leitung  an
Entfernungen  und  Höhenunterschiede;  für  die  Stromzuführung
einfache,  bewegliche  Schleifkontakte,  einfache  Unterhaltung,  Reparatur ­
  und  Auswechselung  von  Leitung,  Ermöglichung  bequemer
Abzweigungen,  Erweiterungen  und  Umänderungen  in  der  Leitungsanlage; ­
  Wegfall  von  Defekten  an  Erdleitungen  bei  Sackungen
des  Terrains  durch  Führung  der  elektrischen  Stromleitungen  in
Schlangenlinien.«
Diese  elektrischen  Halbportalkräne  sind  in  350  Exemplaren
im  Hamburger  Freihafen  vertreten.  Sie  haben  eine  Tragfähigkeit
von  je  3  Tonnen,  heben  diese  in  der  Sekunde  0,6  m  und  haben  eine
Schwenkgeschwindigkeit  von  2  m  per  Sekunde.  Die  Ausladung
der  Kräne  beträgt  normal  11  m,  läßt  sich  aber  auf  8  m  verkürzen.
Die  Verkürzung  ist  einmal  notwendig  wegen  der  Takelung  der
Schiffe,  dann  aber  auch  besonders  in  neuester  Zeit  wegen  der
-Anlagen  für  drahtlose  Telegraphie,  die  durch  unverstellbare  Ausleger ­
  leicht  beschädigt  werden  könnten.  Die  Auslegerhöhe  der
Kräne  beträgt  15,5  bis  18  Meter.  Der  Kranmotor  ist  für  die
Durchschnittsförderlast  von  1,5  Tonnen  bei  einer  ununterbrochenen
Dauerleistung  von  höchstens  30  Minuten  berechnet.  Dieser
Motor  genügt  bei  den  Ansprüchen,  welche  der  Hafenbetrieb  an
die  Kräne  stellt,  vollkommen,  da  zwischen  den  einzelnen  Transporten ­
  der  Güter  aus  den  Schiffen  stets  kurze  Pausen  eintreten,
während  welcher  Zeit  sich  der  Motor  genügend  abkühlen  kann.
Es  kommt  also  überhaupt  nie  eine  Dauerleistung  von  30  Minuten
m  Frage.  Die  Lastgeschwindigkeiten  der  beschriebenen  Kräne
s md  so  gewählt,  daß  ein  volles  Kranarbeitsspiel  im  Mittel  etwa
9°„Sekunden  erfordert.  Das  Anhängen  und  Wiederabhängen  der
l )  Bubendey  &amp;amp;  Meyer  a.  a.  O.  S.  5  ff.
        <pb n="32" />
        26

Last  erfordert  etwa  40  Sekunden.  Man  rechnet  daher  allgemein  mit
30  Hüben  in  der  Stunde  für  einen  flotten  Betrieb 1 ).

In  der  Form  von  den  vorerwähnten  Kränen  verschieden

sind  die  sogenannten  Rollkräne,  die  nicht  auf  einem  Portal,
sondern  zu  ebener  Erde  laufen  und  an  den  älteren  Schuppen
noch  in  großer  Zahl  mit  Dampf  (System  Brown)  betrieben  werden.
Nach  Bubendey  waren  im  Hamburger  Hafen  1910  noch  220
solcher  Dampfkräne  mit  einer  Tragkraft  zwischen  1,5  und  2,5
Tonnen  vorhanden.  Doch  werden  diese  Kräne  jetzt  mehr  und  mehr
zu  elektrischen  umgebaut  resp.  durch  Portalkräne  ersetzt.  Denn
die  Portalkräne  sind,  wie  ich  bereits  dartat,  für  den  Betrieb  am
Hafen  wesentlich  weniger  raumraubend,  da  sie  unterfahren  und

untergangen  werden  können,  während  die  Rollkräne  einen  Raum
in  Größe  ihrer  Abmessungen  völlig  für  sich  beanspruchen.  Die
elektrisch  betriebenen  Rollkräne  haben  eine  Tragfähigkeit  von
2,5  und  3  Tonnen,  eine  Ausladung  von  10,25  resp.  9,8  Metern,
eine  Auslegerhöhe  von  15  resp.  7,2  Metern,  eine  Hubgeschwindigkeit ­
  der  Last  von  0,6  resp.  0,5  Sekundenmetern,  eine  Schwenkgeschwindigkeit ­
  der  Last  von  2,5  resp.  2,7  Metern  per  Sekunde.
Rollkräne  mit  solchen  Abmessungen  finden  sich  z.  B.  in  größerer
Zahl  am  Grevenhofufer  und  am  Dalmannkai.  Neben  den  eben
beschriebenen  Kränen  spielen  sowohl  der  Zahl  wie  der  Leistung
nach  die  fahrbaren  Handkräne  eine  bescheidene  Rolle,  wie  aus
der  Tabelle  auf  Seite  23  hervorgeht.  Ebenso  haben  die  in
der  Tabelle  auf  Seite  24  aufgeführten  Hebevorrichtungen  für  das
Löschen  und  Laden  nur  sekundäre  Bedeutung  insofern,  als  sie
lediglich  schon  gelandete  Güter  im  Schuppen  ordnen  helfen,  wie
auch  nachher  für  die  Verladung  von  den  Schuppen  auf  Rollfuhrwerke ­
  resp.  Eisenbahnwaggons  gebraucht  werden.  Alle
diese  Hebevorrichtungen  haben  nur  begrenzte  Tragfähigkeit  und
sind  nicht  entfernt  für  einen  so  schnellen  Umschlag  eingerichtet,
wie  die  am  Wasser  stehenden  Portal-  oder  Rollkräne,  die  für
die  schnellste  Entlöschung,  in  der  Hauptsache  der  Stückgüter,
sorgen  sollen.

Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  für  Schwergüter.
Haben  wir  bisher  die  Kräne  besprochen,  die  man  als  Leichtlastkräne ­

  ansprechen  kann,  so  müssen  wir  uns  jetzt  den  Schwerlastkränen ­
  zuwenden,  die  allerdings  sowohl  an  Zahl  wie  an  Be-*)
  Nach  Bubendey  &amp;amp;  Meyer  im  Bericht  für  den  12.  internationalen  Schiffahrtskongreß
  Philadelphia  1912.
        <pb n="33" />
        deutung  für  den  Hafenverkehr  den  kleineren  Kränen  weit  nachstehen. ­
  Von  diesen  Kränen  haben  in  Hamburg  je  einer  die
Tragkraft  von  zehn 1 ),  zwanzig 1 ),  fünfzig,  fünfundsiebenzig 1 )  und
einhundertfünfzig  Tonnen.  Die  älteren  dieser  Kräne  (50  und  150
Tonnen)  werden  mit  Dampf  betrieben,  die  neueren  mit  Elektrizität; ­
  die  letzteren  heißen  Hammerdrehkräne,  nach  der  Hammerform, ­
  eine  durch  die  elektrische  Triebweise  bedingte  günstige
Kranform.  Die  Schwerlastkräne  dienen  dem  Transport  von
Maschinen,  Maschinenteilen,  Wagen,  Geschützen,  Kesseln  usw.
Die  Preise  dieser  Kräne  sind  naturgemäß  wesentlich  höher  als
die  der  Leichtlastkräne.  So  kostete  der  150  Tonnen  Kran
250000  Mk.,  die  30  Tonnen  Kräne  je  54000  Mk. 2 ).
Sonstige  kleinere  Einrichtungen.
Einer  Erwähnung  bedürfen  noch  die  elektrischen  beziehungsweise ­
  hydraulischen  Spills  und  die  Schiebebühnen  (Tabelle  12,  4.
Seite  24),  während  die  Kohlenkipper  und  Kohlen  winden  später
im  Zusammenhänge  mit  den  besonderen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen ­
  für  Kohle  näher  beschrieben  werden  sollen.  Die  Spills
dienen  dazu,  Eisenbahnwagen  mit  Hilfe  von  Seilen  fortzuziehen,
wenn  für  andere  Waggons  Platz  geschafft  werden  muß.  Diese
Spills,  die  eine  Zugkraft  von  etwa  einer  Tonne  haben,  werden  bei
neueren  Anlagen  meist  elektrisch  betrieben.  Man  versucht  jetzt
jedoch,  sie  völlig  auszuschalten,  indem  man  den  Eisenbahnwaggons
durch  Schrägstellung  einer  Plattform  den  nötigen  Schwung  gibt,
so  daß  sie  ohne  weiteren  Antrieb  selbsttätig  fortrollen.  Dieses
Prinzip  ist  z.  B.  bei  den  Ruhrorter  Kohlen  anlagen  in  ausgedehntem ­
  Maße  angewandt  worden.  Die  Schiebebühnen,  meist
elektrisch  betrieben,  haben  denselben  Zweck  wie  Drehscheiben,  setzen
den  Wagen  aber  dadurch,  daß  die  ganze  Bühne  parallel  zu  den
Schienen,  auf  denen  der  Wagen  stand,  vom  Ufer  ab  bzw.  zum
Ufer  hinrückt,  auf  ein  gleichgerichtetes  Gleis 3 ).
*)  Im  Dienst  der  Hapag.
*)  Über  Benutzungsgebühren  s.  S.  37,  Tab.  15.
3 )  Es  ist  hier  gelegentlich  der  Besprechung  der  vorhandenen  Hebevorrichtungen
an  den  Kais  von  Interesse,  einige  Angaben  über  den  Umfang  der  Hebeanlagen  zu
bringen,  die  der  Hapag  im  Jahre  1902  bei  der  Pachtung  der  neuen  Anlagen  auf  Kuhwärder
  (Kaiser  Wilhelm-Hafen)  von  Staats  wegen  zur  Verfügung  gestellt  wurden.  Es
Waren  dies:
in  elektrische  Halbportalkräne  .  .  .  ä  3  Tonnen  Tragfähigkeit
8  „  freistehende  Vollportalkräne  3  „  „
        <pb n="34" />
        Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  für  den  Freiladeverkehr.
Nachdem  wir  so  die  eigentlichen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen ­
  an  den  mit  Schuppen  versehenen  Kais  kennen  gelernt
haben,  müssen  wir  uns  dem  sogenannten  Freilade  verkehr  am  landfesten ­
  Kai  zuwenden.  Es  ist  das  ein  direkter  Umschlag  vom  Seeschiff ­
  in  den  Eisenbahnwaggon  resp.  umgekehrt,  während  an  den
übrigen  Kais  die  Schuppen  erst  für  kurze  Zeit  die  gelöschten  resp.
zu  ladenden  Güter  beherbergen,  zwecks  Sortierung  nach  Bestimmungsplätzen ­
  resp.  nach  Schiffen,  welche  die  Güter  befördern
sollen.  Die  Kaiverwaltung  gibt  in  ihrer  Übersicht  über  den
Schiffsverkehr  an  den  Kaianlagen  in  Hamburg  vom  8.  Januar  1912
folgende  Zusammenstellung  über  die  Güter,  die  im  Freiladeverkehr
bewegt  wurden:
Tabelle  13.

Art  der  Waren

1907

1909

I9II

Tonnen

Tonnen

Tonnen

gelöscht

geladen

gelöscht

geladen

gelöscht

geladen

Draht

4961

7  338

Eis

—

—

—

—

349

—

Erz

11  876

—

4  422

I  IO

11  469

—

Kohlen,  Koks  und  Briketts  .  .

5  967

13  431

—

28  879

—

29  221

Roheisen

54i

101

—

424

—

3°

Salpeter

52  176

—

81892

I  933

130776

—

Salz,  Kali,  Kainit  usw

—

9  702

—

27  700

—

96  840

Schienen  und  Laschen  ....

—

406

—

569

—

6336

Stab-  und  Stangeneisen  ....

—

998

—

1  645

—

437

Zucker

—

1543

—

720

—

Tp
CO
LO
N

Verschiedene

2  35i

24615

3  5n

21  620

13  778

30551

Zusammen:

72  911

50  796

89  825

88  561

156  372

192  337

Der  Umfang  des  Freiladeverkehrs  ist  für  die  Seeeinfuhr
noch  unbedeutender  als  für  die  Seeausfuhr.  Er  beträgt  nämlich ­
  nur  etwa  ein  Prozent  der  Gesamtseeeinfuhr  und  rund  3%
der  Gesamtseeausfuhr  Hamburgs  im  Jahre  1911.  Den  Hauptanteil ­
  an  der  Gesamtmenge  der  im  Freilade  verkehr  gelöschten
Güter  entfällt  auf  Salpeter.
I  elektrischer  freistehender  Vollportalkran  IO  Tonnen  Tragfähigkeit
1  »»  »&amp;gt;  75  &amp;gt;»  «
I  „  feststehender  Drehkran  .  .  20  „  „
18  elektrische  Schuppenwandkräne  ...  2,5  „  „
2  Kohlenkipper,
7  transportable  Kohlenwinden  für  die  Kais  und
7  Spills  am  Kohlenkai.
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        Es  wurden  nämlich  im  Jahre  ig11  im  ganzen  158372
Tonnen  an  Gütern  gelöscht,  davon  an  Salpeter  130776  Tonnen.
Unter  den  im  Freiladeverkehr  geladenen  Gütern  spielen  besonders ­
  Salz,  Kali,  Kainit  usw.  eine  große  Rolle  mit  96840  Tonnen
von  192337  Tonnen  Gesamtverkehr,  dann  folgen  Kohlen  usw.
mit  29221  Tonnen  und  Zucker  mit  21584  Tonnen.  Von  der
Gesamtmenge  des  in  Hamburg  eingeführten  Salpeters  wurde
etwa  der  sechste  Teil  im  Freiladeverkehr  bewegt,  von  den  ausgeführten ­
  Abraumsalzen  etwa  der  achte  Teil.  Die  Hauptmengen
der  genannten  Güter  wurden  »im  Strom«  gelöscht,  da  sich  der
Freiladeverkehr  für  derartige  Massengüter  trotz  niedriger  Tarife
zu  teuer  stellt  und  von  ihm  deshalb  nur  in  besonderen  Fällen
Gebrauch  gemacht  wird.  Im  übrigen  darf  man  das  starke
Schwanken  der  Tonnenzahl  der  im  Freiladeverkehr  gelöschten
und  geladenen  Güter  sowohl  innerhalb  eines  und  desselben
Jahres  wie  auch  nach  den  einzelnen  Jahren  nicht  übersehen.  Es
hängt  das  mit  dem  Wasserstand  der  Elbe  zusammen.  Treten
größere  Störungen  in  der  Flußschiffahrt  infolge  Dürre  oder  Eisperioden
  ein,  so  schnellt  der  Freiladeverkehr  in  die  Höhe,  da
dann  ein  Löschen  und  Laden  »im  Strom«,  also  von  Schiff  zu
Schiff,  weniger  in  Frage  kommt.  Die  Oberländer  Kähne  können
die  Ladungen  nicht  befördern,  und  nun  muß  der  Eisenbahnverkehr ­
  an  die  Stelle  des  Wassertransportes  treten.  Dem  Freiladeverkehr ­
  stehen  Kräne  und  ausgiebige  Gleise,  Spills  und  Schiebebühnen ­
  zum  Rangieren  der  Frachtwaggons  zur  Verfügung.  Es
fehlen  beim  Freiladeverkehr  natürlich  die  Schuppen,  da  ja  keine
vorübergehende  Lagerung,  sondern  sofortiger  Umschlag  vom
Schiff  zur  Eisenbahn  und  umgekehrt  stattfindet.  Der  Umschlag
wird,  wie  gesagt,  meist  durch  Kräne  bewerkstelligt,  doch  sind
am  Kohlenkai  zwei  Kohlenkipper  aufgestellt,  auf  deren  Konstruktion ­
  ich  später  im  Zusammenhang  mit  den  Kohlenlösch-  und
Ladeeinrichtungen  eingehen  werde.

Kosten  der  Kräne  für  den  Staat.
Für  die  Kosten,  die  dem  Staat  aus  der  Unterhaltung  und
dem  Betrieb  der  Kräne  erwachsen,  geben  die  folgenden  Zahlen
einigen  Anhalt.  Der  Anschaffungspreis  der  Kräne  Brownschen
Systems  von  2,5  Tonnen  Tragfähigkeit  beträgt  15  bis  16000  Mk.
Lei  dreitausend  Betriebsstunden  pro  Jahr  stellen  sich  die  Kosten
unter  Zugrundelegung  einer  Zins-  und  Amortisationsquote  von  zu ­
        <pb n="36" />
        sammen  6 2 / 3 % 1 )  inkl.  der  Aufwendungen  für  Arbeitslohn,  Schmieröl
usw.  auf  1,40  Mk,  für  die  Betriebsstunde.  Die  Leistungsfähigkeit
dieser  Kräne  beträgt  zirka  81  Tonnen  stündlich.  Der  Anschaffungspreis ­
  der  elektrischen  Portalkräne  von  3  Tonnen  Tragfähigkeit
stellt  sich  auf  20000  Mk.  Bei  dreitausend  Betriebsstunden  pro
Jahr  erreichen  die  Kosten  für  6 2 / 3 %  Zinsen  und  Amortisation,  für
Arbeitslohn  usw.  nur  72  Pfennige  für  die  Betriebsstunde.  Die
Leistungsfähigkeit  ist  10  °/ 0  höher  als  die  der  Brownschen  Kräne
und  beträgt  somit  etwa  90  Tonnen  stündlich  bei  11  Meter  Ausladung, ­
  0,6  Meter  Hubgeschwindigkeit  per  Sekunde  und  30  Hüben
in  der  Stunde  gerechnet.
Der  große  ökonomische  Vorteil  der  elektrischen  Portalkräne
gegenüber  den  Brownschen  Dampfkränen  erhellt  aus  folgender
Berechnung:

a )

b)

Brownscher

Elektrischer

Dampfkran

Portalkran

Anschaffungskosten  Mk.
Zinsen-  und  Amortisationsquote  von  6 ! / 3 °/ 0  •  •  Mk.
Betriebskosten  des  Krans  pro  Betriebsstunde  bei  Leistung

15  000,—
999  —

20  000,—
1  332,—

von  a)  81  t/Std.:  140  Pfg.
b)  90  t/Std.:  72  Pfg.
bei  dem  Brownschen  resp.  Portalkran,  d.  h.  pro  t  Pfg.

1-73

0,8

Bei  den  Ausgaben  für  Zinsen  und  Amortisation  ergibt  sich
eine  Ersparnis  von  333  Mk.  bei  den  Brownschen  Dampfkränen
gegenüber  den  Portalkränen.  Dagegen  sparen  die  letzteren  an
Betriebskosten  per  Tonne  0,93  Pfg.  bei  3000  Betriebsstunden  im
Jahr  gerechnet,  d.  h.  es  wird  bei  einer  Jahresleistung  von  3000  X
90  =  27000  Tonnen  eine  Ersparnis  der  Betriebskosten  von
2511  Mk.  bei  den  Portalkränen  erzielt.  Bringt  man  die  Mehrausgabe ­
  für  Zinsen  und  Amortisation  von  333  Mk.  in  Abzug,  so
verbleibt  eine  Gesamtersparnis  bei  jedem  Portalkran  von  2178  Mk.
gegenüber  dem  Brownschen  Dampfkran.
Praktisch  werden  die  obengenannten  Leistungen  der  Kräne
von  81  resp.  90  Tonnen  pro  Stunde  nie  erreicht.
Man  sieht  schon  das  Herausholen  einer  25prozentigen
Leistung  als  sehr  günstig  an.  Dieser  wenig  gute  Erfolg  hängt
*)  Nach  Angaben  der  Baudeputation,  Sektion  f.  Strom-Hafenbau  zu  Hamburg.
Eine  Spezifikation  konnte  ich  nicht  erhalten,  doch  darf  man  wohl  annehmen,  daß  der
Zinsfuß  mit  5%,  die  Amortisation  mit  l a / 3 %  in  Ansatz  gebracht  worden  ist.
        <pb n="37" />
        mit  der  Art  der  Güter,  ob  Stückgüter  oder  Massengüter 1 ),  ferner
ob  Speditions-  oder  Stapelgüter 2 )  zusammen.  Dann  spielen  auch
die  beschränkte  Größe  der  Schuppen  und  die  mehr  oder  weniger
ausgedehnten  Laderäume  der  zu  löschenden  oder  ladenden  Schiffe
eine  Rolle.

*)  Hauptsächlich  kommen  in  Frage:  a)  Einfuhr:  Getreide,  Mehl,  Reis,  Kleie,  Kaffee,
Kakao,  Südfrüchte,  Fette,  Schmalz,  Baumaterial,  Holz,  Kohlen,  Koks,  Düngemittel,
Salpeter,  Guano,  Phosphate,  Eisen,  Kupfer,  Blei,  Zinn,  Erze,  Ölsaaten,  Ölkuchen,  Kopra,
Steinnüsse,  Petroleum,  Öle,  Hanf,  Jute,  Baumwolle,  Garne,  Wolle,  Häute,  Felle,
Maschinenteile,  Manufakturwaren;  b)  Ausfuhr:  Zucker,  Getreide,  Mehl,  Reis,  Kochund
  Steinsalz,  Baumaterial  (Zement),  Kohlen,  Phosphate  und  Abraumsalze,  Eisen  und
Erze,  Salpeter,  Öle,  Papier-  und  Papiermasse,  Saat,  Öl-  und  Steinnüsse,  Eisen-  und
Metallwaren,  Maschinen  und  Maschinenteile,  Glaswaren.
2 )  Kaffee,  Kakao,  Getreide.
        <pb n="38" />
        Dritter  Abschnitt

X

Die  Hafen-  und  Kaigebühren.
Jedes  Schiff,  das  einen  Hafen  einläuft,  hat  eine  Reihe  von
Abgaben  zu  entrichten,  die  sich  aus  der  genauen  Bezeichnung
der  Fahrstraße  durch  Betonnung 1 ),  aus  Meliorationen  des  Hafens
und  Fahrwassers,  aus  Verbesserungen  zum  Löschen  und  Laden
und  sonstigen  Aufwendungen  des  betreffenden  Hafens  herleiten.
In  Hamburg  hat  man  zu  unterscheiden  zwischen
1.  den  allgemeinen  Hafengebühren,  die  jedes  einkommende
Schiff  zu  zahlen  hat  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  es  den  »Strom«
oder  den  Kai  zum  Löschen  und  Laden  benützt,
2.  den  Gebühren,  die  durch  die  Kaibenutzung  entstehen
und  zwar  einmal  an  den  mit  Schuppen  versehenen  Kais,  wo  sich
meist  der  Stückgüterverkehr  abspielt,  ferner  an  den  Strecken  ohne
Kaischuppen,  d.  h.  im  Freiladeverkehr,  wo  sich  der  Massengüterverkehr ­
  abspielt,  weiter  dort,  wo  Schwergüter  umgeschlagen  werden
(an  den  Höften,  den  Standorten  der  Schwerlastkräne)  und  schließlich ­
  im  Privatpachtbetriebe.
Die  allgemeinen  Hafengebühren  sind  das  Lotsengeld,  das
Tonnengeld  und  die  Hafenmeistergebühr.
Lotsengeld.
Das  Lotsengeld  ist  von  allen  lotspflichtigen  Schiffen  zu
zahlen.  Die  Normaltaxen,  die  für  Sommer  und  Winter  verschieden ­
  sind *  2 ),  zeigen  Abstufungen  nach  dem  Tiefgang  der  Schiffe.
Diese  Abstufungen  sind  bei  der  Sommertaxe  am  größten  zwischen
55  und  65  Decimetern  Tiefgang,  bei  der  Wintertaxe  zwischen  60  und
65  Decimetern,  wie  aus  der  nachfolgenden  Tabelle  ersichtlich  ist 3 ).
*)  Die  zahlreichen  Untiefen  und  Barren  im  Flusse,  ferner  die  abgelagerten  Sandund
  Schlickmassen,  weiter  gesunkene  Schiffe  usw.  machen  eine  ständige  Vermessung
und  Baggerung  des  Fahrwassers  nötig.  Die  Fahrrinne,  die  sich  ständig  ändert,  wird
durch  Tonnen,  Bojen  usw.  gekennzeichnet.
2 )  Im  Winter  bietet  die  Schiffsführung  begreiflicherweise  infolge  Nebel,  Eisgang
usw.  mehr  Schwierigkeiten  und  erfordert  mehr  Zeit.
3 )  Hamburgische  Gesetzsammlung  1893,  I.  Abtlg.  vom  5.  Mai  1893.
        <pb n="39" />
        33

Tabelle  14.

Tiefgang
Dezimeter

Normal-Sommertaxe

Mk.

Normal-Wintertaxe

Mk.

Tiefgang
Dezimeter

Normal-Sommertaxe

Mk.

Normal-Wintertaxe

Mk.

IO

2 5

35

11

26

36

51

I  2  I

163

12

27

37

5 2

12  7

171

13

28

38

53

133

179

H

2 9

39

54

139

187

15

30

40

55

145 e )

195  8 )

l6

3i

41

56

152

204

17

3 2

42

57

159

213

18

33

43

58

166

222

19

34

44

59

173

231

20

35

45 1 )

60

180

240 9 )

21

36

47

6l

187

250

22

37

49

62

194

260

2 3

38

5i

63

201

27O

2 4

39

53

64

208

280

2 5

40

55

65

215 5 )

290 7 )

26

41

57

66

221

298

27

4 2

59

67

227

306

28

43

6l

68

2 33

314

2 9

44

63

69

2 39

322

30

45 1 )

65  2 )

70

2 45 4 )

33° 6 )

3i

47

68

7i

250

337

32

49

7i

72

255

344

33

5i

74

73

260

35i

34

53

77

74

265

357

35

S5 2 )

80 3 )

75

270 3 )

3Ö4 5 )

36

58

84

76

274

370

37

6l

88

77

278

376

38

64

92

78

282

382

39

67

96

79

286

388

40

70 3 )

100  4 )

80

290 2 )

394 4 )

41

74

i°5

81

293

399

42

78

HO

82

296

404

43

82

115

83

299

409

44

86

120

84

302

414

45

90 4 )

125 6 )

85

305

419 3 )

46

95

131

86

308

423

47
48

100

137

87

311

427

!°5

143

88

3H

43i

49

I  IO

149

89

317

435

5°

”5 6 )

155 7 )

90

320

439

v i  Die  Abstufung  beträgt  2  Mk.;  2 )  3  Mk.;  3 )  4  Mk.;  4 )  5  Mk.;  s )  6  Mk  •
)  7  Mk.;  7)  8  Mk.;  8)  9  Mk.;  »)  10  Mk.
Abhandlungen  d.  staatsw.  Seminars  z.  Jena,  Bd.  XII,  Heft  2.  3
ase,  D  e  modernen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  usw.
        <pb n="40" />
        Tonnengeld.
Die  zweite  allgemeine  Gebühr  ist  das  Tonnengeld.  »Dasselbe ­
  wird  nach  dem  Nettoraumgehalt  der  Schiffe  berechnet  und
beträgt  —  vorbehaltlich  der  in  den  §§  2  und  3  aufgeführten  Ermäßigungen ­
  und  Befreiungen  —  für  Schiffe,  welche  einen  nach
§  39  der  Schiffsvermessungsordnung  vom  1.  März  1895  gültigen,
vor  dem  i.Juli  1895  nach  deutschem  Verfahren  ausgestellten  Meßbrief ­
  vorlegen,  10  Pfennige,  für  alle  übrigen  Schiffe  12  Pfennige
für  das  Kubikmeter 1 )«,  (d.  h.  für  einen  Dampfer  mittlerer  Größe
von  2300  Netto  Reg.-To.  276  Mark.  Der  Vf.)  Die  Hälfte  des
Tonnengeldes  wird  nach  §  2  des  Gesetzes  über  die  Erhebung  eines
Tonnengeldes  u.  a.  bei  geringwertigen  Massengütern  erhoben *  2  3 ).
Befreit  sind  nach  §  3  u.  a.  Schiffe,  die  sowohl  in  Ballast  einkommen
  als  auch  Schiffe,  die  in  Ballast  ausgehen,  ferner  solche,
die  den  Hafen  nur  wegen  Eisgangs,  Unwetters,  Havarie  oder  infolge ­
  einer  sonstigen  Notlage  zur  Reparatur  oder  zur  Ergänzung
ihres  Kohlenbedarfs  aufsuchen,  wenn  sie  mit  derselben  Ladung
wieder  ausgehen.
Hafenmeistergebühr.
Die  dritte  allgemeine  Gebühr  besteht  in  der  Hafenmeistergebühr ­
 8 ).  »Alle  von  See  oder  von  der  Unterelbe  einkommenden
Seeschiffe  von  mehr  als  150  cbm  Netto-Raumgehalt  zahlen  eine
Hafenmeistergebühr.
Dieselbe  beträgt  für  Schiffe  bis  zu  2  m  Tiefgang  5  Mk.  und
für  Schiffe  mit  größerem  Tiefgange  für  jedes  angefangene  weitere
Meter  fernere  5  Mk.
Von  der  Hafenmeistergebühr  befreit  sind:
1.  Die  Fischereifahrzeuge,
2.  Die  in  Hamburg  registrierten  Schleppdampfer,
3.  Die  ausschließlich  dem  Verkehr  mit  den  Nordseebädern
dienenden  Dampfschiffe,
4.  Die  mit  den  unterelbischen  Häfen  verkehrenden  Passagierdampfschiffe, ­


')  §  1  II  des  Gesetzes  betreffend  die  Erhebung  eines  Xönnengeldes  in  Cuxhaven.
Hamburgische  Gesetzsammlung  1902.  I.  Abtlg.  vom  12.  Februar  1902.
2 )  Als  solche  gelten  lt.  Bekanntmachung  des  Senats:  Steinkohlen  und  Koks,
Bau-  und  Stabholz,  Steine,  Dachpfannen,  Fliesen,  Zement,  Kalk,  Teer,  Kreide,  Sand,
Ton,  Schiefer,  Eisenerz,  Schlachtvieh,  Heringe,  Eichenborke,  Eichenlohe  und  leere
Flaschen.
3 )  §  37  des  Hafengesetzes  vom  2.  Juni  1897.
        <pb n="41" />
        3*

35

5-  Die  Leichter,  welche  Ladung  aus  einem  Schiffe  in  den
Hafen  bringen,  welches  hier  gebührenpflichtig  ist.«
Kaigebühren.
Während  die  bisher  auf  geführten  Gebühren  von  allen  Schiffen
zu  entrichten  sind,  gleichviel  ob  sie  das  Löschgeschäft  »im  Strom«
oder  am  Kai  erledigen,  kommen  die  folgenden  lediglich  bei  der
Kaibenutzung  zur  Erhebung.  Zum  Teil  hat  das  Schiff,  zum
Teil  die  Ladung,  zum  Teil  beide  und  zum  Teil  schließlich  der  Antragsteller ­
  die  Gebühren  zu  zahlen.
Die  Gebühren,  die  in  Frage  kommen,  sind  die  Raumgebühr,
die  Ladungsgebühr,  das  Krangeld,  das  Wiegegeld,  das  Lagergeld,
Gebühr  für  An-  und  Ablieferung  von  Gütern  an  die  Kais  oder
ans  Schiff,  Hafengleisgebühr,  Gebühren  für  Benutzung  des  Sammelund
  Verteilungsschuppens  und  schließlich  Zuschlagsgebühren  für
Arbeit  an  Sonn-  und  Festtagen,  sowie  für  Abend-  und  Nachtarbeit. ­

Die  Gebührensätze  sind  verschieden  für  die  Kaistrecken,  die
,mit  Schuppen  besetzt  sind,  d.  h.  dort,  wo  sich  meist  der  Stückgüterverkehr ­
  abspielt,  ferner  für  den  Freilade  verkehr  und  für  den
Umschlag  von  Schwergütern.  Entgegen  den  Kaistrecken  des
Staatsbetriebes  finden  die  Gebührensätze  bei  den  Pachtkais  keine
direkte  Anwendung.
Gehen  wir  nun  auf  die  einzelnen  Gebühren  näher  ein.
Raumgebühr 1 ).
»Für  Benutzung  der  Kaianlagen  einschließlich  der  Kaischuppen
  werden  von  der  Kaiverwaltung  die  folgenden  Gebühren ­
  erhoben:
L  Eine  Raumgebühr  von:
a)  für  Löschen  und  Laden,  sowie  für  Löschen  oder
Laden  in  längstens  fünfmal  24  Stunden  für  das
Kubikmeter  Netto-Raumgehalt 2 )  15  Pfg.
b)  für  jede  angefangenen  24  Stunden  längere  Liegezeit ­
  für  das  Kubikmeter  Netto-Raumgehalt 8 )  .  .  3  Pfg.
Diese  Gebühr  ist  ausschließlich  von  dem  Schiff  zu  tragen.«
)  §  22  I.  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen  zu  Hamburg.
)  Wird  also  nach  dem  Prinzip  der  Leistungsfähigkeit  erhoben,
g  )  ®' e  mitgeteilten  Sätze  von  15  Pfg.  resp.  3  Pfg.  sind  lt.  Bekanntmachung  des
nats  vorn  12.  Juli  1895  seit  dem  I.  Juli  1895  auf  17,5  resp.  3,5  Pfg.  für  das  cbm
e tto-Kaumgehalt  erhöht  worden.
        <pb n="42" />
        »Wenn  aus  einem  Seeschiff  auf  dem  Kai  gelöschte  Güter
an  demselben  Kaiplatze  in  ein  anderes  Seeschiff,  namentlich  einen
Küstenfahrer,  Schleppkahn  usw.  wieder  verladen  werden,  so
wird  die  Raumgebühr  für  das  dieselben  aufnehmende
Schiff,  sofern  sich  die  Benutzung  des  Kais  durch  dasselbe  auf  die
Aufnahme  dieser  Güter  beschränkt,  auf  io  Pfg. 1 )  für  das  Kubikmeter ­
  Netto-Raumgehalt  ermäßigt 2 ).
Ladungsgebühr 3 ).
»II.  Eine  Ladungsgebühr  von  den  an  dem  Kai  gelöschten
oder  vom  Kai  geladenen  Waren,  und  zwar  von:
für  ioo  kg  io  Pfg.
Von  der  Ladungsgebühr  hat  das  Schiff  sieben  Zehntel,
die  Ladung  drei  Zehntel  zu  tragen.  Die  Kaiverwaltung  erhebt
die  Gesamtgebühr  von  dem  Vertreter  des  Schiffes,  dem  es  überlassen ­
  bleibt,  von  den  einzelnen  Ladungsinteressenten  den  auf  sie
entfallenden  Teil  dieser  Gebühr  einzuziehen«.  »Wenn  aus  einem
Seeschiff  auf  dem  Kai  gelöschte  Güter  an  demselben  Kaiplatze
in  ein  anderes  Seeschiff,  namentlich  einen  Küstenfahrer,  Schleppkahn ­
  usw.  wieder  verladen  werden,  so  wird  die  Ladungsgebühr  für
die  Wiederverladung  der  Güter  auf  5  Pfg.  für  100  kg  ....  ermäßigt ­
 4 )  «.
Ein  vergleichendes  Zahlenbeispiel  der  Hafen-  und  Kaikosten,
soweit  diese  vom  Schiff  zu  tragen  sind,  bringe  ich  für  die  Häfen
Hamburg,  Rotterdam  und  Antwerpen  (s.  Anhang  als  Tabelle  15) 6 ),
ferner  füge  ich  bei  eine  vergleichende  Gegenüberstellung  der  Kaigebühren
  und  -Unkosten,  soweit  sie  von  der  Ladung  zu  tragen
sind,  für  Häfen  Hamburg,  Bremen,  Bremerhaven,  Antwerpen  und
Rotterdam  (s.  Anhang  als  Tabelle  16) 6 ).
Krangeld.
Als  fernere  Gebühr  am  Kai  kommt  das  Krangeld  in  Betracht. ­
  Für  Stücke  von  weniger  als  2000  kg  Gewicht  wird  kein
besonderes  Krangeld  erhoben.  Die  Entschädigung  für  Benutzung

*)  Der  mitgeteilte  Satz  ist  lt.  Bekanntmachung  des  Senats  vom  12.  Juli  1895.
seit  dem  1.  Juli  1895  auf  12  Pfg.  für  das  cbm  Netto-Raumgehalt  erhöht  worden.
2 )  §  22  III.  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen  zu  Hamburg.
3 )  §  22  II.  ebenda.
4 )  §  22  III.  ebenda.
6 )  6 )  Zur  Verfügung  gestellt  von  der  Firma  Aug.  Bolten,  Wm.  Millers  Nfg.
        <pb n="43" />
        der  Kräne  ist  bei  derartigen  Gütern  in  den  Ladungsgebühren  enthalten. ­
  Das  für  Güter  von  mehr  als  2000  kg  Gewicht  erhobene
Krangeld  regelt  sich  nach  folgendem  Tarif 1 ):

Tabelle  17.

Für  Stücke  von  kg

Bei  Überladung  von
der  Eisenbahn  auf
ein  Seeschiff  oder
umgekehrt
für  100  kg

In  allen  anderen
Fällen
für  100  kg

2  OOO—  3  OOO

S  Pfg-10

  pfg.

3001—  5000

IO  „

20  „

5001—  7500

15

25

7501—  IOOOO

20  „

3°

IOOOI—  12500

25

35  »»

12501—  15000

3°

4°  „

15001—  17500

35

45

17  501—  20000

4°  ..

50

20001—  25OOO

45

55

25OOI—  3OOOO

5°  ,,

60  „

30001—  35  000

55

65

35  001—  4OOOO

60  „

7°

4OOOI—  50  000

65

75

50001—  60000

7°

80

60001—  70000

72.5  ,,

82,5  „

70001—  80000

75  &amp;gt;&amp;gt;

85

80001—  90000

77.5  ..

87&amp;gt;5  &amp;gt;1

90001—100  OOO

80  „

9°

100  001  IIOOOO

82,5  „

92,5  ,,

I  IOOOI  —120  000

85

95

120  001  —  IßOOOO

87,5  ..

97,5  &amp;gt;,

130001—140OOO

9°  ,,

100

140001  —150000

100  „

100

»Findet  eine  längere  Niederlegung  der  Lasten  auf  dem  Kai
statt,  als  durch  Bearbeitung  zum  Zwecke  der  Übergabe  selbst
notwendig  ist,  so  wird,  außer  dem  etwa  erwachsenden  Lagergelde,
für  die  zweite  Hebung  die  Hälfte  der  Krangebühr  erhoben«.
Wiegegeld 1  2 ).
Eine  weitere  Gebühr  ist  das  Wiegegeld.
»An  Wiegegeld  wird  vom  Antragsteller  erhoben:
1 )  §  28  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen  zu  Hamburg.  —-61
  Höchstsatz  beträgt  nach  dem  Tarif  1500  Mk.,  für  eine  doppelte  2250  Mk.
2 )  §  27  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen.
        <pb n="44" />
        1.  für  das  Wiegen  bei  der  Einlagerung  oder  Abnahme
6  Pfg.  per  ioo  kg;
2.  für  Wiegen  und  Umstapeln
io  Pfg.  für  ioo  kg;
3.  für  stückweises  Wiegen
12  Pfg.  für  100  kg;
aber  mindestens  6  Pfg.  für  jedes  Kollo«.
»Die  Verwaltung  kann  Kontrollverwiegungen  vornehmen;
für  diese  wird,  wenn  sie  ein  Mehrgewicht  von  5%  und  mehr
über  das  angegebene  Gewicht  ergeben,  das  tarifmäßige  Wiegegeld
erhoben« 1 ).
Lagergeld.
»Für  Lagern  von  Gütern  auf  den  Kaianlagen,  einschl.  des
Sammel-  und  Verteilungsschuppens,  wird  für  die  ersten  beiden
Werktage  nach  dem  Tage  der  Entlöschung  oder  Anlieferung  das
tarifmäßige  Lagergeld  nicht  entrichtet  « *  2  3 ).
»An  Lagergeld  wird  nach  den  beiden  ersten  lagergeldfreien ­
  Werktagen  erhoben 3 ):
für  100  kg  und  Werktag  2  Pfg.,
jedoch  statt  dessen:
1.  für  Getreide,  Ölsaat,  Mehl,  Hülsenfrüchte  und  Futtermittel
aller  Art  mit  Einschluß  von  Ölkuchen

für  100  kg  und  Werktag  1  Pfg.,
2.  für  leere  Fässer,  Körbe,  Kisten
für  100  kg  und  Werktag  6  Pfg.,
3.  für  Maschinen,  deren  Lagerung  im  Freien  gestattet  ist,
für  100  kg  und  Monat  10  Pfg.«

Ab-  und  Änlieferungsgebühr 4 ).
Für  Ab-  und  Anlieferung  der  Güter  an  das  Kaischiff
werden  folgende  Gebühren  erhoben:
»a)  Bei  der  Ablieferung  der  von  See  eingegangenen  Güter
von  den  Frachtführern:
1.  landwärts,  außer  wenn  sie  mit  der  Eisenbahn  erfolgt,
für  100  kg  8  Pfg.,

h  §  22  II.  2  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen  zu  Hamburg.
2 )  §  17  I.  ebenda.
3 )  §  26  ebenda.
4 )  §  22  IV.  ebenda.
        <pb n="45" />
        2.  an  offene  oder  bedeckte  Schuten  frei;
3.  an  oberelbische  oder  unterelbische  Flußfahrzeuge
für  100  kg  5  Pfg.
b)  Bei  der  Anlieferung  der  seewärts  bestimmten  Güter  ebenfalls ­
  von  den  Frachtführern:
1.  auf  dem  Landweg,  aber  nicht  mit  der  Eisenbahn,
für  100  kg  8  Pfg.,
2.  zu  Wasser  für  100  kg  10  Pfg.«
»Werden  mit  Genehmigung  der  Kaiverwaltung  Güter  an
den  Kai  für  ein  Seeschiff  geliefert,  das  dieselben  nicht  am  Kai
einnimmt,  so  ist  noch  eine  fernere  Gebühr  für  das  Absetzen
  der  Güter  vom  Vertreter  des  Schiffes  zu  entrichten.  Dieselbe ­
  beträgt:
1.  wenn  das  Schiff  auf  derselben  Reise  bereits  den  Kai  zur
Entlöschung  und/oder  —  teilweisen  Beladung  benutzt  und
demgemäß  Raumgebühr  zu  zahlen  hat,
10  Pfg.  für  100  kg,
2.  im  entgegengesetzten  Falle  20  Pfg.  für  100  kg.
In  allen  sonstigen  Fällen,  in  denen  von  der  Kaiverwaltung ­
  ausnahmsweise  Güter  angenommen  werden,
die  weder  am  Kai  aus  Seeschiffen  gelöscht  sind,  noch  in
Seeschiffe  verladen  werden  sollen,  ist  für  Aufnehmen  oder
Absetzen  eine  Gebühr  von  20  Pfg.  vom  Antragsteller  für
100  kg  zu  entrichten 1 )«.
Hafengleisgebühren *  2 ).
»Für  die  Beförderung  auf  den  links-  bezw.  rechtselbischen
Kai-  unc i  Hafengleisen,  sowie  für  das  Aus-  und  Einladen  der
Güter  wird  im  Verkehre  mit  sämtlichen  in  Hamburg  mündenden
Eisenbahnen  beim  Empfang  von  der  Kaiverwaltung,  beim  Versand
von  der  Eisenbahnverwaltung  für  die  Kaiverwaltung  an  Gebühren
erhoben:
1.  für  geringwertige,  in  der  Gebührenordnung  sämtlich  namhaft
gemachte  Güter  in  Sendungen  von  mindestens  5000  kg:
10  Pfg.  für  100  kg,
2.  für  alle  anderen  Frachtgüter  in  Wagenladungen  von  mindestens ­
  5000  kg  wirklichem  oder  angegebenem  Gewicht:
15  Pfg.  für  100  kg,

')  §  24  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen  zu  Hamburg.
2 )  §  12  des  Eisenbahn-Kai-Regulativs  zu  Hamburg.
        <pb n="46" />
        40

3-  für  Güter  aller  Art  mit  weniger  als  5000  kg  Gewichtsangabe: ­

20  Pfg.  für  100  kg,
jedoch  höchstens  für  Güter  unter  1.  angeführter  Art
Mk.  5,—,  für  Güter  unter  2.  angeführter  Art  Mk.  7,50«.
»Für  Bunkerkohlen,  welche  ohne  Benutzung  des  Personals
und  des  Materials  des  Kais  von  den  an  der  Wasserseite  des  Kais
belegenen  Gleisen  aus  Eisenbahnwagen  in  Seeschiffe  unmittelbar
übergeladen  werden,  beträgt  die  von  dem  Antragsteller  zu  entrichtende ­
  Gebühr
1  Pfg.  für  100  kg,
mindestens  aber  1  Mark  für  jeden  Eisenbahnwagen« 1 ).
Sammel-  bezw.  Verteilungsschuppengebühr *  2 ).
Für  die  Benutzung  des  Sammel-  bezw.  Verteilungsschuppens ­
  einschl.  der  Vergütung  für  Absetzen  bezw.  Aufnahme
werden  folgende  Gebühren  erhoben:
»a)  sofern  eine  Beförderung  auf  den  Kai-  und  Hafengleisen
zwischen  dem  Sammel-  bezw.  Verteilungsschuppen  einerseits ­
  und  den  innerhalb  des  Kais  gelegenen  Lösch-  und
Ladestellen  andererseits  zum  Zwecke  der  Verteilung  oder
Sammlung  der  Güter  stattfindet:
25  Pfg.  für  100  kg,
b)  sofern  die  Beförderung  zwischen  dem  Sammel-  bzw.  Verteilungsschuppen ­
  einerseits  und  den  Lösch-  und  Ladestellen
andererseits  zu  Wasser  oder  mittels  Rollfuhrwerk  erfolgt:
15  Pfg.  für  100  kg«.
Die  Gebühren  für  Lagerung  der  Güter  auf  dem  Sammelbezw.
  Verteilungsschuppen  richten  sich  nach  dem  schon  dargelegten
Tarif  für  Lagerung  in  den  Kaischuppen.
Zuschlagsgebühren 3 ).
Überschreitet  die  Lösch-  und  Ladearbeit  die  Arbeitszeit
von  morgens  6  Uhr  bis  abends  6  Uhr,  so  werden  besondere
h  §  25  III.  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  dieKaianlagen  zu  Hamburg.
2 )  §  13  Eisenbahn-Kai-Regulativ  vom  15.  August  1888.  —  Der  Sammel-  bezw.
Verteilungsschuppen  wurde  eingerichtet,  um  in  der  Abfertigung  der  ausgehenden  resp.
angekommenen  Güter  Erleichterungen  zu  schaffen.  Bei  dem  Sammelschuppen  werden  die
Frachten  für  ausgehende  Schiffe  angehäuft,  was  im  Anfang  besonders  für  große  Schiffe,
die  nur  ihr  Löschgeschäft  am  Kai  bewältigen  können,  eine  Begünstigung  sein  sollte,
aber  später  für  alle  Schiffe  ln  Anwendung  kam.
3 )  §  2 9  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen.
        <pb n="47" />
        Zuschlagsgebühren  für  jede  Lösch-  oder  Ladestelle  erhoben,
welche
»während  der  Zeit  bis  io  Uhr  abends  .  .  5,—  Mk.,
für  die  Zeit  nach  10  Uhr  abends  ....  7,50  „
und  zwar  in  beiden  Fällen  für  jede  an  gefangene
Stunde  beträgt.
Für  Arbeiten  an  Sonn-  und  Festtagen  beträgt
die  Zuschlagsgebühr  für  jede  Lösch-  oder  Ladestelle  15,—  Mk.«
Die  bisher  besprochenen  Gebühren  stellen  im  allgemeinen
die  Kostensätze  dar,  die  Schiff  oder  Ladung  oder  beide  treffen,
wenn  die  Güter  am  Kai  gelöscht  resp.  am  Kai  eingenommen
werden.
Ich  verweise  hier  auf  eine  Tabelle  im  Anhang,  in  der  eine
Berechnung  der  Hafen-  und  Kaikosten,  die  das  Schiff  zu  tragen
hat,  für  die  Häfen  Hamburg,  Rotterdam  und  Antwerpen  vergleichend ­
  zusammengestellt  ist.  Die  Berechnung  bezieht  sich  auf
das  Dampfschiff  »Hagen«  der  Deutsch-Australischen  Dampfschifffahrtsgesellschaft ­
 1 ).
Gebührensätze  im  Freiladeverkehr.
Ausnahmen  kommen  zuerst  bei  dem  Freiladeverkehr  in
Frage.  Der  §  23  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen ­
  sagt:  »Wird  der  Kai  .  .  .  ausschließlich  zur  unmittelbaren
Überladung  von  Massengütern  vom  Schiff  auf  die  Eisenbahn  oder
umgekehrt  benutzt,  ohne  daß  eine  Lagerung  der  Güter  in  den
Kaischuppen  dazwischen  tritt,  so  kommen  anstatt  der  im  §  22
auf  geführten  Gebühren  (d.  h.  Raumgebühr,  Ladungsgebühr r  Gebühren ­
  für  Ab-  und  Anlieferung,  d.  Vf.)  die  folgenden  zur  Erhebung, ­
  nämlich  bei  Überladung:
1.  von  Düngemitteln  aller  Art,  Roheisen,  Erz,  Salpeter,  Reis,
Asphalt,  Blei,  Kohlen,  Koks,  Zement,  Getreide  in  Säcken,  Steinen,
Sand,  Zucker,  Salz,  Kainit,  Schiefer,  Fliesen,  Eisenbahnschienen
und  Eisenbahnbefestigungsmaterial,  Baumwollsaatmehl  und  Baumwollsaatkuchen,
  groben  Eisenwaren,  Stabeisen,  Chlormagnesium,
Bohzink,  sowie  anderen  Metallen  geringen  Wertes,  Eisen-  und
Stahldraht  (auch  Zaun-  und  Stachelzaundraht)  in  Ringen  und  Packen,
'Steinkohlenbriketts,  Gipsblöcken,  Eis  in  Blöcken,  gewaltztem  Profile
 isen  (H-Eisen)
5  Pfg-  für  100  kg;
Zur  Verfügung  gestellt  von  der  Firma  Aug.  Bolten,  Wm.  Millers  Nachfolger.
        <pb n="48" />
        2.  von  Baumwolle,  Häuten,  Ölkuchen,  Wolle,  Jute,  Heringen,
Kartoffeln,  Korkholz,  Farbhölzern,  leeren  Flaschen  (lose,  unverpackt) ­
  in  Crates,  Eisenblechen,  Heu  in  Ballen,  Maschinenteilen,
Fleisch
7,5  Pfg.  für  ioo  kg.
Diese  Gebühr  ist  zur  Hälfte  vom  Schiff,  zur  Hälfte
von  den  Empfängern,  bezw.  Versendern  der  Ladung  zu
tragen  «
Wiegegeld.
Wird  bei  den  Massengütern  »eine  Verwiegung  durch  die
Kaiverwaltung  verlangt,  so  ist  dafür  eine  Gebühr  von
4  Pfg.  für  ioo  kg
zu  entrichten« 1 ).
Lagergeld.
Findet  eine  Lagerung  von  Massengütern  auf  dem  Kai  statt,
so  beträgt  die  Gebühr
für  ioo  kg  und  Monat  2  Pfg. *  2 ).
Hafen  gleisgebühren 3 ).
»Für  die  Beförderung  der  Massengüter  auf  dem  Kai
und  Hafengleisen  wird  die  auf
3  Pfg.  für  100  kg
ermäßigte  Hafenbahngebühr  erhoben.
Diese  Ermäßigung  tritt  jedoch  nur  dann  ein,  wenn  eine  unmittelbare ­
  Überladung  vom  Schiff  auf  die  Eisenbahn  oder  umgekehrt ­
  erfolgt;  werden  dagegen  die  Güter  nach  der  Ausladung  aus
dem  Schiff  oder  der  Eisenbahn  zunächst  im  Freien  auf  dem  Kai
gelagert,  so  kommt  die  volle  Hafenbahngebühr  in  Gemäßheit
§  12  des  Eisenbahn-Kai-Regulativs  ...  (d.  h.  10  resp.  15  resp.
20  Pfg.,  d.  Vf.)  und  außerdem  die  im  Absatz  1  dieses  Paragraphen
bestimmte  Gebühr  (d.  h.  Raum-  und  Ladungsgebühr,  d.  Vf.),  sowie ­
  eintretendenfalls  (§  26)  das  Lagergeld  zur  Hebung.«
Gebührensätze  bei  Schwergütern.
Auch  für  Schwergüter  bestehen  Abweichungen  von  den
im  allgemeinen  geltenden  Gebühren.

*)  §  27  II.  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen.
2 )  Nach  §  26  4)  d.
3 )  §  23  IV.  der

»»
        <pb n="49" />
        »Bei  Schiffen,  welche  ....  die  Kaianlagen  nur  zum  Löschen
oder  Laden  schwerer  Stücke  benutzen,  wird  keine  Raumgebühr
(§  22  I),  sondern  nur  die  Ladungsgebühr  (§  22  II)  erhoben« 1 ).
Krangeld.
Der  bereits  mitgeteilte  Tarif 2 )  für  das  Heben  von  Gütern  mit
über  2000  kg  Gewicht  hat  bei  den  Schwergütern  eigentlich  erst
praktische  Bedeutung.
Ich  habe  gezeigt,  daß  sowohl  die  Güter  im  Freiladeverkehr
als  die  Schwergüter  in  manchen  Gebühren  gegenüber  dem  Gros
der  in  Güter  den  Tarifsätzen  gesondert  behandelt  werden.  Völlig
anders  gestalten  sich  die  Gebührenregelungen  bei  den  Privatkais.
Privatkais.
Die  ausschließlich  transatlantischen  Dampfer  der  großen
Reedereien,  die  Kaistrecken  vom  Staat  gepachtet  haben,  werden
von  den  staatlichen  Kaigebühren  nicht  direkt  berührt.
Nur  die  Krananlagen  sind  vom  Staate  geschaffen  worden;  ihre
Schuppen  usw.  richten  sich  die  Pächterinnen  ganz  nach  ihren  Bedürfnissen ­
  ein,  die  sich  für  eine  schnelle  und  billige  Abwicklung
ihres  Lösch-  und  Ladeverkehrs  ergeben.  Die  Höhe  der  Pachten
her  einzelnen  Privatgesellschaften  war  im  Jahre  1911  folgende:
Die  Hapag  zahlt  für  die  Benutzung  des  Auguste-Viktoria-Kais,
  des  Reiher-Kais,  des  Kronprinz-Kais,  Mönkeberg-Kais  und
Kohlen-Kais  die  Summe  von  1  495  030,40  Mk.  Dazu  kommt  noch
eine  erhebliche  Summe  für  die  Benutzung  von  Hafenanlagen  in
Cuxhaven.  Die  Hapag  schied  im  Jahre  1888  zum  erstenmal  aus
dem  öffentlich-staatlichen  Kaibetriebe  aus  und  ging  zur  Pachtung ­
  über.
DieWoermann-Linie  und  die  Deutsch-Ost-Afrika-Linie
  haben  seit  dem  Jahre  1904  den  Petersen-Kai  gepachtet
und  zahlen  jetzt  dafür  zusammen  345342,10  Mk.
Die  Deutsche  Levante-Linie  zahlt  für  die  Benutzung  des
halben  Amerika-Kais,  d.  h.  der  Schuppen  Nr.  41  und  Nr.  42  die
Summe  von  178128,32  Mk.
Die  Pachtbetriebe  sind  in  ihren  Anordnungen,  in  welcher
Reihenfolge  Löschen  und  Laden  usw.  vor  sich  gehen  soll,  gegenüber ­
  dem  öffentlichen  Kaibetriebe  natürlich  völlig  frei.  An  die
*)  §  ii&amp;gt;  IV.  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen.
2 )  cf.  Seite  37.
        <pb n="50" />
        44

Gebührensätze  der  öffentlichen  Kaianlagen  aber  sind  sie  gewissermaßen ­
  gebunden.  Sie  dürfen  nämlich  in  Fällen,  wo  Schiffe,  die
nicht  ihrem  Betriebe  angehören,  die  Privatkais  benutzen,  nicht
von  den  staatlichen  Gebührensätzen  abweichen.  Verboten  ist  den
Privatkais,  einen  regelrechten  Kaibetrieb  zu  unterhalten  und  somit ­
  mit  dem  öffentlich  staatlichen  Kaibetrieb  in  Wettbewerb  zu
treten.  Es  ist  ihnen  vielmehr  nur  erlaubt,  in  Fällen,  wo  die  staatlichen ­
  Kais  überfüllt  sind,  im  Einverständnis  mit  der  Staatskaiverwaltung ­
  und  dem  Schiff  selbst  den  Frachtumschlag  am  Privatkai
  vorzunehmen.
Zu  erwähnen  wäre  noch  die  Möglichkeit,  daß  ein  Schiff,
welches  im  öffentlichen  Kaibetriebe  löscht  oder  ladet,  eine  Teilladung ­
  für  Rechnung  eines  Privatkaibetriebes  abgeben  oder
empfangen  soll.  In  solchem  Falle  wird  die  Raumgebühr  vom
Schiff  nur  einmal  erhoben.
Wirkung  der  Gebührensätze.
Der  schon  früher  erwähnte  Raumgebührensatz  bei  Benutzung
der  Kaianlagen  ist  von  einschneidender  Bedeutung  für  die  Abwicklung ­
  des  Kaibetriebes  gewesen.  Die  Zeit  von  fünf  Tagen,
für  welche  die  Raumgebühr  von  17,5  Pfg.  zu  zahlen  ist,  genügt
bei  den  Schiffen,  die  im  intereuropäischen  Verkehr  beschäftigt  sind,
vollständig,  um  sowohl  das  Löschgeschäft  wie  das  Ladegeschäft
am  Kai  zu  bewältigen.  Nicht  so  jedoch  bei  den  großen  transatlantischen ­
  Dampfern,  bei  denen  wir  mit  ganz  anderen  Raumabmessungen ­
  zu  rechnen  haben.  Die  durchschnittliche  Größe  der
im  transatlantischen  Verkehr  beschäftigten  Dampfer  beträgt  über
das  Vierfache  der  den  europäischen  Seeverkehr  vermittelnden
Schiffe.  Es  ist  begreiflich,  daß  Bestimmungen,  die  auf  mittelgroße ­
  Schiffe  zugeschnitten  sein  müssen,  für  Dampfer,  die  diese
Durchschnittsgrößen  weit  überragen,  zu  einer  Kalamität  werden
müssen.  Einige  große  Linien  sind  zum  Teil  wegen  des  hohen  Zuschlags ­
  zur  Raumgebühr  zur  Pachtung  übergegangen.  Immerhin ­
  sind  noch  sehr  viele  einheimische,  wie  auch  fremde  Ozeandampfer ­
  vorhanden,  die  von  dem  hohen  Zuschlag  zur  Raumgebühr
betroffen  würden,  wenn  sie  ihr  Lösch-  und  Ladegeschäft  ausschließlich ­
  am  Kai  erledigen  wollten.  Denn  es  ist  klar,  daß  selbst
mit  Überstunden  und  Nachtarbeit  die  Zeit  von  fünf  Tagen  für
einen  transatlantischen  Dampfer  nicht  genügt,  eine  Frist,  die  festgesetzt ­
  ist  unter  Berücksichtigung  von  Schiffsgrößen,  die  nur  ein
Viertel  der  heutigen  transatlantischen  Dampfer  ausmachen.  Diese
        <pb n="51" />
        45

großen  Dampfer  benutzen  deshalb  die  Kaianlagen  während  der
Dauer  von  fünf  Tagen.  Das  Lösch-  oder  Ladegeschäft,  das  dann
noch  nicht  bewältigt  ist,  wird  »im  Strom«  erledigt.  Denn  der
freilich  bedeutend  langsamere  Strombetrieb  mit  den  damit  verbundenen ­
  Unkosten  durch  längere  Ruhetage  stellt  sich  doch
noch  billiger,  als  das  Laden  des  Schiffes  am  Kai  bei  Zahlung  des
Zuschlags  zur  Raumgebühr.  Der  Grund,  warum  der  Zuschlag  zur
Raumgebühr  so  hoch  bemessen  ist,  liegt  darin,  daß  die  Kaistrecken
und  Schuppen  um  das  doppelte  vergrößert  werden  müßten,  sollte
sowohl  das  Lösch-  wie  das  Ladegeschäft  auch  der  größten  Schiffe
am  Kai  bewältigt  werden.  Diese  würden  doppelt  so  lange  Zeit
am  Kai  liegen  wie  die  Schiffe  normaler  Größe,  und  es  müßte  somit ­
  Raum  für  neu  einkommende  Dampfer  geschaffen  werden.
Das  aber  bedeutete  eine  so  immense  Vergrößerung  der  Anlagen
und  damit  der  Aufwendungen,  daß  eine  Rentabilität  des  Betriebes
in  Frage  gestellt  werden  würde.  Man  behilft  sich  da  besser  mit
dem  Umschlag  an  den  Dückdalbenreihen  »im  Strom«.  Um  die
großen  Schiffe,  die  wegen  des  hohen  Zuschlages  zur  Raumgebühr
gezwungen  sind,  einen  Teil  des  Umschlagsgeschäftes  »im  Strom«
zu  erledigen,  wegen  des  damit  verbundenen  Zeitverlustes  zu  entschädigen, ­
  hat  man  Sammelstellen  für  Ausfuhrgüter  errichtet,  um
von  da  aus  mit  Wasserfahrzeugen  die  Güter  an  die  Schiffe  zu
bringen.  Dafür  zahlen  die  Schiffe,  die  den  Kai  zum  Löschen  benutzen, ­
  die  Hälfte  der  Gebühr,  die  sonst  die  Schiffe,  welche  die
Kais  gar  nicht  in  Anspruch  nehmen,  für  derartige  Anlieferungen
von  Ausfuhrgütern  zu  zahlen  haben.
Auch  die  Ladungsgebühr  der  Kais  hat  nicht  unerheblich
au f  den  Modus  des  Löschens  im  Hamburger  Hafen  eingewirkt.
So  werden  geringwertige  Güter,  die  die  hohen  Kaikosten  nicht
Vagen  können,  bei  einem  am  Kai  liegenden  Dampfer  meistens
v/asserseits  gelöscht.  Solche  Güter  gelten  dann  als  »im  Strom«
gelöscht,  und  es  entfällt  auf  sie  nur  die  Raumgebühr.
Die  Privatlcais,  wie  z.  B.  die  Hapag,  regeln  ihren  Lösch-  und
Ladebetrieb  anders  als  die  Staatskais.  Sie  haben  sich  bei  ihren
Anlagen  besondere  Schuppen  nur  für  das  Löschgeschäft  und  wieder
andere  nur  für  das  Ladegeschäft  reserviert,  um  eine  möglichst
große  Umschlagsschnelligkeit  zu  erreichen.  Die  Bedeutung  der
Umschlagsschnelligkeit  bei  den  großen  Schiffen  der  Privatbetriebe
geht  schon  hervor  aus  einem  kurzen  Vergleich  der  Durchschnittsgröße ­
  der  am  Staatskai  und  der  am  Privatkai  verkehrenden  Schiffe.
Es  betrug  nämlich  im  Jahre  1911  am  Staatskai  bei  4705  Dampfern
        <pb n="52" />
        46

mit  4198371  Registertonnen  die  Durchschnittsgröße  per  Dampfer
892,32  Registertonnen,  während  sich  für  das  gleiche  Jahr  für
die  Privatkais  bei  831  Dampfern  mit  2892619  Registertonnen
die  Durchschnittsgröße  der  Dampfer  auf  3480,89  Registertonnen
stellte!
Die  Privatbetriebe  erzielen  durch  die  Trennung  der  Löschschuppen ­
  von  den  Ladeschuppen  und  Verteilung  der  Arbeit  je
nach  Wichtigkeit  eine  größere  Ökonomie  in  der  Abfertigung  ihrer
Schiffe,  die  bei  Ozeanriesen  ja  von  allergrößter  Wichtigkeit  ist;  hat
man  doch  bei  diesen  Schiffen  Millionenobjekte  vor  sich,  deren
Nichtbeschäftigung  für  jeden  Tag  einen  erheblichen  Zinsverlust
bedeutet.  Es  gilt  deshalb,  diese  großen  Kapitalanlagen  nicht
länger  als  irgend  nötig  ruhen  zu  lassen,  sondern  einer  Reise  so
schnell  als  möglichst  die  nächste  anzugliedern.
        <pb n="53" />
        Vierter  Abschnitt

Die  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  »im  Strom«  und  ihre  Kosten.
Der  äußerst  umfangreiche  Verkehr  »im  Strom«  im  Hamburger
Hafen  vollzieht  sich  für  Seeschiffe  an  den  Dückdalbenreihen  sowohl
in  der  Elbe,  wie  in  den  Hafenbecken  und  an  den  nicht  mit
Gleisen  und  Schuppen  versehenen  Kaimauern  des  Kuhwärderund
  Kohlenschiffhafens.  Im  Strom  löschen  oder  laden  solche
Schiffe,  deren  —  im  Vergleich  zu  ihrem  Volumen  geringwertige
—  Güter  nur  die  verhältnismäßig  niedrigen  Hafengebühren  tragen
können  und  ferner  solche,  deren  Lösch-  und  Ladegeschäft  nicht
besonders  eilig  ist.  Es  werden  demnach  einerseits  große  Schiffe
»im  Strom«  löschen,  die  z.  B.  Kohle  oder  Getreide  als  Gut  führen
°der  andererseits  kleinere  Dampfer,  meist  mit  geringwertigen
Gütern  und  besonders  die  Segelschiffe,  die  durchweg  weder  wertvolle ­
  Güter  führen  noch  sehr  an  die  Zeit  gebunden  sind.  Die
Durchschnittsgröße  der  nur  »im  Strom«  löschenden  und  ladenden
Schiffe  betrug  im  Jahre  1911:  498  Registertonnen  bei  11  974  Schiffen
m it  5964498  Registertonnen.  Die  durchschnittliche  Größe  der  an
den  Kais  allgemein  verkehrenden  Schiffe  dagegen  betrug  für
das  gleiche  Jahr:  1175  Registertonnen  bei  6173  Schiffen  mit  7255055
Registertonnen.
Aus  diesen  Zahlen  geht  deutlich  hervor,  daß  im  allgemeinen
die  größeren  und  damit  auch  wohl  die  wertvolleren  Schiffe  am
Kai  löschen,  denn  es  handelt  sich  ja  in  erster  Linie  um  Dampfer;
Segelschiffe  benutzen  die  Kais  nur  sehr  selten.  Die  Anforderungen
an  die  Schnelligkeit  dürfen  naturgemäß  beim  Strom-Lösch-  und
'Ladebetrieb  nicht  groß  sein,  wenn  der  Umschlag  nicht  zu  sehr
verteuert  werden  soll.  Mit  anderen  Worten:  die  Lösch-  und  Ladezeit ­
  darf  einerseits  von  der  Behörde  nicht  zu  kurz  bemessen  werden
nnd  ferner  darf  das  Lösch-  und  Ladegeschäft  bei  möglichster  Beschleunigung ­
  keine  hohen  Kosten  verursachen.  Die  Liegezeit  der
        <pb n="54" />
        4 8

Schiffe  ist  denn  auch  eine  bedeutend  längere,  als  die  Frist,  die
den  Schiffen  für  den  Umschlag  am  Kai  gewährt  werden  kann.
Die  Löschzeiten  im  Strom  betragen  bei  Seglern  von:

Register-Tonnen  Netto

300

IOOO

2500

5000

Im  Sommer

10  Tg.

18  Tg.

26  Tg.

34  Tg.

Im  Winter

11

21  „

3i  „

44  &amp;gt;.

Die  Löschzeiten  betragen  bei  Dampfern  von:

Register-Tonnen  Netto

300

IOOO

2500

5000

Im  Sommer

4  T g-8

  Tg.

13  Tg.

18  Tg.

Im  Winter

5  ..

9

15  .»

23  ..

Es  ist  hier  also  auf  Eigentümlichkeiten  Rücksicht  genommen
worden,  die  sich  aus  der  Ausrüstung  der  Schiffe  mit  Lösch-  und
Lademitteln  herleiten  und  ferner  auf  solche,  die  sich  aus  den
wechselnden  Schwierigkeiten  des  Wasserverkehrs  während  der
Jahreszeiten  ergeben,  schließlich  werden  noch  Unterschiede  je  nach
der  Ladung  gemacht,  so  daß  z.  B.  bei  Salpeter  längere,  bei  losem
Getreide  kürzere  Zeit  als  die  normale  gewährt  wird.
Das  ausschlaggebende  Moment  der  Billigkeit  im  Stromverkehr ­
  hat  denn  auch  bewirkt,  daß  der  Umschlag  im  Strom
technisch  zum  großen  Teil  fast  noch  derselbe  wie  in  alten  Zeiten
ist:  der  Lösch-  und  Ladedienst  wird  durch  die  Schiffswinde  versehen, ­
  die  an  der  Rahe  des  Schiffes  befestigt  ist.  Beim  reinen
Handbetriebe,  wo  die  Reis-  oder  Sandsäcke,  die  Steine,  Schieferplatten ­
  usw.  auf  der  Leiter  auf-  und  niedergetragen  werden,  ist
natürlich  nur  eine  ganz  minimale  Stundenleistung  zu  erzielen.
Trotzdem  hat  sich  dieser  Betrieb  und  der  ähnliche,  freilich  schon
bedeutend  leistungsfähigere  mit  Schiffswinden  Jahrhunderte  hindurch ­
  bis  heute  erhalten.  Erst  ungefähr  seit  Anfang  des  20.  Jahrhunderts ­
  finden  besondere  maschinelle  Einrichtungen  auch  »im
Strome«  Verwendung.  Freilich  beschränkt  sich  ihr  Gebrauch  auf
Petroleum,  Getreide,  Kohle  und  Schwergüter.  Für  die  letztgenannten ­
  besitzt  die  H.  A.  L.  einen  Schwimmkran  von  30  Tonnen
Tragkraft.  Der  typische  Betrieb  »im  Strom«  ist  der  an  den
Ladebäumen  der  Schiffe.  Der  Arbeitsvorgang  spielt  sich  da  so
ab,  daß  die  am  Ladebaum  befestigte  Winde  mit  der  Hand  oder
öfters  bei  Dampfern  mittels  eigener  Dampfkraft  oder  Elektrizität
die  Güter  aus  dem  Schiffsräume  heraufholt,  nachdem  die  Güter
        <pb n="55" />
        am  Seile  befestigt  wurden;  die  Last  schwingt  über  Bord  und  wird
sodann  in  die  Schuten  »heruntergefiert«.  Diese  Betriebsart  ist  für
alle  Güter  (Stückgüter,  Ballen,  Körbe  usw.)  anwendbar.  Die
Leistung  hält  sich  aber  selbst  bei  Schiffswinden  mit  Dampf-  oder
elektrischem  Betriebe  in  mäßigen  Grenzen.  Recht  gute  Leistungen
werden  bei  dieser  Betriebsart  eigentlich  nur  von  den  »Donkeys«,
d.  h.  Dampfwindenschuten  für  Kohlenlöschgeschäft  und  Kohlenbunkerei ­
  erzielt,  die  eine  Stundenleistung  bis  zu  12  Tonnen  erreichen. ­
  Der  Betrieb  mit  der  Handwinde  erzielt  eine  Stundenleistung ­
  von  ca.  10  Tonnen 1 ).
Eine  andere  Art  von  Lösch-  und  Ladevorrichtung  auf  dem
Schiffe  selbst  waren  früher  die  Kräne,  die  zwischen  Luke  und
Bordrand  feststehend  aufgestellt  wurden.  Diese  Einrichtung  hat
sich  nicht  bewährt  und  ist  deshalb  wohl  kaum  noch  irgendwo  im
Gebrauch  *  2 ).
Beim  Lösch-  und  Ladegeschäft,  das  »im  Strom«  unabhängig
vom  Kai  vor  sich  geht,  sind  natürlich  keine  Kai-  und  Gleisgebühren, ­
  sondern  nur  die  allgemeinen  Gebühren,  wie  Lotsengeld,
I  onnengeld  und  Hafenmeistergebühren  zu  zahlen.  An  die  Stelle
der  Kaigebühren  treten  die  privaten  Vereinbarungen  mit  den
Stauern,  die  meist  zugleich  neben  der  Verstauung  der  Ladung
lm  Schiff  auch  das  Löschen  und  Laden  selbst  übernehmen  und
die  Leute  stellen,  während  das  Schiff  je  nach  Vereinbarung
Winden,  Dampf  usw.  liefert.
Neben  den  bisher  erwähnten  Umschlagsmöglichkeiten  »im
Strom«  möchte  ich  hier,  bevor  ich  zu  den  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen ­
  für  ganz  bestimmte  Massenartikel  übergehe,  der
schwimmenden  Kräne  gedenken,  von  denen  z.  B.  die  Hapag  einen
besitzt.  Der  Kran  hat  eine  Tragfähigkeit  von  30  Tonnen  und
w ird  lediglich  für  den  Umschlag  von  Schwergütern  gebraucht.
Die  Hapag  vermietet  diesen  Kran  gegen  einen  festen  Gebührensatz, ­
  den  ich  hier  nach  Mitteilung  der  Hapag  wiedergebe.

r )  Diese  für  Handbetrieb  so  beträchtliche  Leistung  hat  allerdings  für  die  Arbeiter
sehr  viele  Nachteile  im  Gefolge.  Die  überaus  anstrengende,  ungesunde  Arbeit  erfordert
sehr  kräftige  Leute,  die  selbst  bei  dem  hohen  Lohn  schon  nach  3—4  Jahren  eine
dichtere,  weniger  gut  bezahlte  Arbeit  der  »Kohlenjumperei«  vorziehen.
2 )  Für  den  Erztransport  hat  man  in  Rotterdam  spezielle  Schiffe  gebaut,  bei
denen  mittels  14  Windenmasten  ä  2  Winden,  Schiffe  von  mehr  als  4000  Registertonnen ­
  innerhalb  eines  Zeitraumes  von  24  Stunden  gelöscht  werden,  cf.  van  Ijsselste
 yn,  de  Haven  van  Rotterdam.  Rotterdam  1910.
Abhandlungen  d.  staatsw.  Seminars  z.  Jena,  Bd.  XII,  Heft  2.  4
Üaase,  Die  modernen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  usw.
        <pb n="56" />
        50

Tabelle  18.
Tarif  für  die  Verleihung  des  Schwimmkranes 1 ).
1.  Für  jede  angefangene  Stunde,  welche  der  Kran  dem  Entleiher ­
  zur  Verfügung  steht,  ist  ein  Betrag  zu  entrichten
von  io  Mark.
2.  Die  zum  Verholen  des  Kranes  nach  der  Arbeitsstelle,  sowie
die  zum  Zurückbringen  des  Kranes  erforderliche  Schleppzeit ­
  wird  in  die  Leihzeit  mit  eingerechnet.
3.  Das  Bewegen  des  Kranes  erfolgt  nur  durch  die  eigenen
Schlepper  der  Hamburg-Amerika-Linie  und  zwar  auf  Kosten
des  Entleihers.  Die  Schleppgebühren  sind  in  die  unten
angeführten  Preise  nicht  mit  einbegriffen.  Der  Kran  ist,
wo  nichts  anderes  vereinbart,  stets  wieder  dahin  zurückzubringen, ­
  von  wo  derselbe  entnommen  ist.
4.  Es  sind  pro  Hieve *  2 )  die  folgenden  Sätze  zu  entrichten:
Bis  10000  kg  Mk.  25,—
Von  10001  „  bis  20000  kg  30,—
Von  20001  „  „  30000  „  „  35,—
5.  Für  Verleihen  von  Stroppen 3 )  wird  berechnet:
Bis  10000  kg  per  Hub  Mk.  5,—
Von  10001  „  bis  20000  kg  per  Hub  .  „  10,—
Von  20001  „  „  30000  „  „  „  .  „  15,—
Gehen  wir  nun  zu  den  speziellen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen ­
  über.
Spezielle  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen.
Bei  dem  äußerst  ökonomischen  Betrieb  in  einem  solch  großen
Hafen  wie  Hamburg,  wo  man  mit  möglichst  geringen  Mitteln
möglichst  große  Leistungen  erreichen  will  und  muß,  ist  es  selbstverständlich, ­
  daß  für  einzelne  Massenartikel  ganz  spezielle  Löschund
  Ladeeinrichtungen  geschaffen  worden  sind.  Das  ist  z.  B.  für
den  Umschlag  von  Petroleum  der  Fall.
Vorkehrung  für  den  Petroleumumschlag.
Früher  fand  der  Petroleumtransport  ausschließlich  in  Fässern
(Barrels)  oder  Blechkisten  statt.  Zu  jener  Zeit  schien  das  PetroleumDiese ­
  Kräne  sollen  sich  im  Gegensatz  zu  den  feststehenden  Schwerlastkränen
gut  rentieren.  Die  letzteren  werden  im  Jahr  nur  40—60  Tage  gebraucht.
2 )  D.  h.  Hub.
3 )  D.  s.  Drahtseile.
        <pb n="57" />
        gut  wegen  der  Gefährlichkeit  des  Transportes  auf  Dampfern  den
Seglern  als  Frachtgut  gar  nicht  genommen  werden  zu  können,
zumal  ein  Versuch,  Petroleum  in  einem  sogen.  Tankdampfer 1 )
zu  transportieren,  Anfang  der  8oer  Jahre  gänzlich  fehlschlug.
Das  betreffende  Schiff  erreichte  niemals  sein  Ziel  und  blieb
spurlos  verschwunden.  So  war  der  Petroleumtransport  in  Fässern
von  Amerika  und  Rückfracht  von  leeren  Fässern  während  der
6oer,  70er  und  bis  ans  Ende  der  80er  Jahre  ein  sicherer  Verdienst
für  Segelschiffe,  für  die  ja  damals  der  Kampf  mit  dem  Dampfer
immer  heftiger  einsetzte.  Erst  Ende  der  80er  Jahren  gelang  es,
das  Problem  der  Tankdampfer  zu  lösen.  So  wurde  im  Jahre  1885 *  2 )
in  Hamburg  der  erste  Versuch  mit  dem  Import  von  Petroleum
in  Tankdampfern  und  dem  Bau  einer  Tankanlage  gemacht.  In
Rotterdam  fand  der  erste  derartige  Versuch  im  Jahre  1887 3 )
statt.  Im  selben  Jahre  sind  Hamburger  Firmen  bereits  mit  eigenen
Tankschiffen  am  Petroleumimport  beteiligt.  Die  schnelle  Einführung ­
  der  Tankschiffe  ist  dadurch  erklärlich,  daß  diese  Art  des
Transportes  eine  erhebliche  Ersparnis  sowohl  an  Faßzoll,  wie  an
Löschzeit  und  Löschkosten  bedeutet.  Die  Tankdampfer  haben
denn  auch  heute  den  ganzen  Faßimport  verdrängt,  und  so  ist  den
Seglern  ein  wichtiger  Frachtartikel  zugunsten  des  Dampfers
völlig  entzogen.
Das  Löschen  des  Petroleums  aus  Seeschiffen,  worum  es  sich
in  Hamburg  einzig  handelt,  geschieht  in  der  Weise,  daß  das
Petroleum  aus  dem  Schiff  mittels  gewöhnlicher  Pumpen  mit  verschiedener ­
  Antriebskraft  in  die  Tanks,  die  am  Lande  aufgestellt
sind,  geleitet  wird.  Unter  Tanks  am  Lande  versteht  man  Eisenbehälter ­
  zur  Aufbewahrung  des  Petroleums  bis  zum  Weitertransport
mittels  Tankeisenbahnwagen  oder  Tankrollfuhrwerk.  Die  Größe
der  Tanks  schwankt  zwischen  2500  und  40000  Fässern  Inhalt.  In
Hamburg  ist  der  Artikel  Petroleum  mit  seinen  Abarten  in  einem
besonderen  Hafen  untergebracht,  der  gegen  die  übrigen  Wasserbecken ­
  abschließbar  ist;  es  soll  bei  ausbrechenden  Bränden,  falls
brennendes  Petroleum  sich  über  die  Wasserfläche  ausdehnt,  das
b  euer  auf  einen  verhältnismäßig  kleinen  Raum  beschränkt  werden,
und  die  in  den  übrigen  Hafenbecken  liegenden  Schiffe  sollen  davor
*)  Wo  der  Schiffsladeraum  mehrere  große  Gefäße  für  die  Aufnahme  des  Petrokums
  darstellt.
2 )  Jahresbericht  der  Verwaltungsbehörden  für  Hamburg,  Deputation  für  Handel
«nd  Schiffahrt  1885.
3 )  cf.  van  Ijsselsteyn,  a.  a.  O.  S.  108.
        <pb n="58" />
        bewahrt  bleiben,  durch  das  Feuer  in  Mitleidenschaft  gezogen  zu
werden.  Auf  dem  Lande  tritt  eine  Abgrenzung  der  Petroleumtanks ­
  gegen  das  übrige  Gebiet  dadurch  ein,  daß  jede  Tankanlage
mit  einem  Erdwall  umgeben  ist,  der  mehr  Raum  umschließt,  als
der  Inhalt  des  Tanks  ausmacht.  Man  steht  nämlich  in  Hamburg
auf  dem  Standpunkt,  daß  die  Gefährlichkeit  des  Petroleums  durch
örtliche  Eingrenzung  auf  ein  kleines  Gebiet  vermindert  werde,
während  man  z.  B.  in  Rotterdam  direkt  entgegengesetzter  Ansicht
ist  und  durch  die  Häufung  des  gefährlichen  Artikels  auf  einen
engen  Raum  die  Gefahr  im  Falle  einer  Feuersbrunst  für  bedeutend
größer  hält.  Beide  Ansichten  lassen  sich  natürlich  vertreten.  Ich
persönlich  halte  es  immerhin  für  leichter,  auf  einem  begrenzten  Gesamtgebiet ­
  Sicherheitsmaßregeln  zu  überwachen,  als  in  verstreut
liegenden  Betrieben  inmitten  von  Unternehmungen  anderer  Art,
bei  denen  die  Feuersgefahr  sehr  viel  weniger  nahe  liegt  als  bei
Petroleum  und  man  dementsprechend  weniger  vorsichtig  mit  Feuer
umgeht.
Durch  die  Verwendung  von  Tankdampfern  wurde  also  erstlich ­
  an  Kosten  und  Raum  gespart  dadurch,  daß  man  gewissermaßen
ein  Faß  an  die  Stelle  vieler  setzte,  dann  sparte  man  aber  auch
Zeit  durch  Vereinfachung  des  Löschverfahrens,  das  jetzt  auch  bei
den  größten  Tankdampfern  mit  über  2000  Registertonnen  in  ein
bis  zwei  Tagen  erledigt  ist.  Durch  diese  Verkürzung  der  Löschzeit ­
  werden  wieder  Liegekosten  gespart,  es  wird  das  im  Dampfer
investierte  Kapital  mehr  ausgenutzt,  und  der  Staat  braucht  die
Petroleumhafenbecken  nicht  in  der  Weise  zu  vergrößern  wie  bei
dem  Barreltransport,  da  eben  infolge  der  kürzeren  Liegezeit  mehr
Schiffe  an  ein  und  demselben  Platze  abgefertigt  werden  können.
Die  Lösch-  und  Ladevorrichtungen  für  Kohle.
Die  Kohlen  ein  fuhr  nach  dem  Hamburger  Hafen  betrug  im
Jahre  1911  seewärts  37864352  Doppelzentner  netto,  land-  und
flußwärts  17  208512  Doppelzentner  netto';  die  Kohlenausfuhr  seewärtskommt ­
  demgegenüber  mit  ihren  626277  Doppelzentner  netto
wenig  in  Betracht.  Abgesehen  von  505  Doppelzentner  Kohle,  die
von  außereuropäischen  Häfen  kamen,  besteht  der  ganze  übrige
Seeimport  aus  englischer  Kohle,  während  die  Einfuhr  landund
  flußwärts  den  Import  westfälischer  Kohle  bedeutet,  die
zum  größten  Teil  von  der  Hamburg-Amerika-Linie  verbraucht  wird 1 ).

b  An  und  für  sich  ist  die  westfälische  Kohle  besser,  aber  teurer  als  die  englische
Kohle  der  Ostküste.  Der  Preis  der  westfälischen  Kohle  beträgt  augenblicklich  bei  dem.
        <pb n="59" />
        53

Der  Umschlag  der  Kohle  vollzieht  sich  demnach  in  Hamburg
einmal  vom  Seekohlenschiff  zum  Land,  dann  vom  Seeschiff
in  die  Schuten,  Leichter  usw.,  für  den  Transport  an  die
bunkernden  Dampfer  oder  zum  Weitertransport  flußaufwärts,
drittens  ist  aber  auch  ein  Umschlag  vorhanden  vom  Eisenbahnwagen ­
  in  die  Schuten  oder  direkt  in  die  Dampfer,  und  viertens
kommt  der  schon  teilweise  erwähnte  Bunkerverkehr  von
Schuten,  Leichtern  usw.  in  die  Dampfschiffe  in  Präge.
Ich  wende  mich  jetzt  den  einzelnen  Umschlagsarten  zu  und
muß  hier  vielfach  Einrichtungen  anderer  Häfen  zum  Vergleich
heranziehen,  da  in  Hamburg  augenblicklich  noch  zum  Teil  nach
alten  Methoden  gearbeitet  wird.
Der  direkte  Umschlag  vom  Kohlenschiff  zum  Land.
Der  direkte  Umschlag  vom  Kohlenschiff  zum  Land  ging  bis
vor  kurzem  in  Plamburg  nur  durch  an  Bord  befindliche  Dampfwinden ­
  vonstatten,  welche  die  Kohle  in  Kübeln  an  Deck  hoben.
Vom  Deck  aus  wurden  die  Kübel  mittels  Dampfdrehkran  an  den
Kai  geschwenkt  und  mittels  Schmalspurwagen  zum  Lagerplatz
geschafft.  Die  Kohlenkübel  wurden  im  Schiffsraum  durch  Handarbeit ­
  gefüllt.  Es  war  dabei  natürlich  viel  Handlangerarbeit  nötig.
Kie  neuesten  Einrichtungen  für  Kohleentlöschung  an  Land  sind
die  elektrisch  betriebenen  Brückenkräne,  auch  wohl  Kohlenverladebrücken ­
  genannt.  Es  sind  dies  hohe  Eisenkonstruktionen,  auf
denen  Kräne  laufen  oder  hängen.  Die  Kräne  sind  drehbar;  bei
den  hängenden  sogenannten  Laufkatzenkränen  führt  ein  hochklappbares ­
  oder  ein  ausschwingbares  Gerüst  bis  über  die  Schiffsbike.
  Das  ausschwingbare  Gerüst  hat  dem  hochklappbaren  gegenüber ­
  den  Vorzug,  daß  es  durch  sein  Hochschwingen  von  unten
herauf  nicht  mit  den  Anlagen  für  drahtlose  Telegraphie  kollidiert,
die  zwischen  den  Schiffsmasten  hängen,  und  von  den  hochklappbaren ­
  Gerüsten  leicht  beschädigt  oder  gar  vernichtet  werden.  Die
Eisenbahnausnahmetarif  nach  Hamburg  5,65  Mk.  per  t;  der  Preis  für  englische  Kohle
lst  momentan  (Ende  1912)  infolge  der  hohen  Frachten  bis  auf  5  sh  6  d  und  5  sh  9  d
gestiegen,  während  der  Normalpreis  3  sh  6  d  ist.  Die  Hapag  benützt  die  westfälische
Kohle  wegen  ihrer  guten  Qualität,  die  die  englische  Kohle  (ausgenommen  die  bessere,
a ker  teurere  Cardiffkohle)  übertrifft,  ferner  um,  wenn  man  sich  nur  einer  Bezugsquelle
bedient,  im  Falle  von  Streiks  nicht  einer  anderen  Firma  auf  Gnade  und  Ungnade  ausgeliefert ­
  zu  sein  und  hohe  Preise  zahlen  zu  müssen.
Der  Umfang  des  Kohlenverbrauchs  der  Hapag  beziffert  sich  auf  ca.  300  000  t
englische  und  250  000  t  deutsche  Kohle.  Von  der  letztgenannten  werden  ca.  80  000  t
mit  Leichtern  an  die  zu  bunkernden  Schiffe  geführt.
        <pb n="60" />
        54

Kräne  dieser  Kohlenbrücken  sind  mit  sogenannten  Greifern  ausgerüstet. ­
  Die  Selbstgreifer  bestehen  aus  zwei  Schaufeln,  die  durch
Gelenk  miteinander  verbunden  sind.  »Von  den  Enden  der  beiden
Schaufeln  laufen  vier  Druckstangen  nach  oben  zusammen;  zwischen
dem  Endpunkte  dieser  Druckstangen  und  zwischen  das  Schaufelgelenk ­
  ist  ein  Rollenzug  eingeschaltet«  1 ).
Dieser  Greifer  wird  in  die  Schiffsluke  hinabgelassen;  »er
setzt  sich  in  geöffnetem  Zustande  auf  die  Kohlen  auf,  wobei  er
ungefähr  die  Gestalt  eines  Raubvogels  mit  ausgebreiteten  Schwingen
zeigt« 1 ).  Sobald  die  Kette  angezogen  wird,  verkürzt  der  Kettenzug ­
  die  Entfernung  zwischen  dem  Schaufelgelenk  und  dem  oberen
Endpunkte  der  Druckstangen;  infolgedessen  bewegen  sich  die
Druckstangen  nach  unten,  die  Schaufeln  dringen  in  die  Kohle
ein  und  füllen  sich...  Voraussetzung  ist,  daß  der  Dampfer  als
»Selbsttrimmer«  gebaut  ist,  d.  h.  daß  er  sehr  große  Luken  und
keine  Deckstützen  besitzt,  so  daß  der  Greifer  nahezu  den  ganzen
Schiffsraum  bestreichen  kann;  bei  solchen  Dampfern  braucht  nur
der  zehnte  Teil  der  Ladung  getrimmt  zu  werden *  2 ).
Kämmerer  kommt  auf  Grund  von  Mitteilungen  der  Firma
Friedr.  Krupp  A.-G.  Grusonwerk  zu  dem  Ergebnis,  daß  im  Vergleich ­
  mit  den  erstgeschilderten  Dampfwinden  durch  diese  elektrisch
betriebenen  Greifer  die  Löschzeit  von  26  auf  12  Stunden  herabgemindert ­
  wird,  daß  statt  der  von  60  Mann  zwecks  Entlöschung
des  Kohlenschiffs  mit  Dampfwinden  geleisteten  Handlangerarbeit
jetzt  nur  noch  der  eine  Kranführer  bei  den  Brückenkränen  nötig
ist.  Nach  ihm  soll  das  in  dem  Brückenkran  investierte  Kapital
an  Verzinsung  und  Amortisation  dieselbe  Summe  verlangen,  die
der  Schiffseigner  dadurch  gewinnt,  daß  die  Schiffe  schneller  laden
und  löschen  können,  wodurch  sie  mehr  Reisen  zu  machen  imstande ­
  sind  und  sich  wirtschaftlich  besser  rentieren.  Der  Vorteil
der  Verwendung  dieser  Brückenkräne  liegt  also  darin,  daß  statt
der  früher  benötigten  großen  Reihe  von  Handlangern  jetzt  Maschinen ­
  in  Benutzung  genommen  sind,  die  von  einigen  wenigen
gelernten  Arbeitern  bedient  werden.
Wenn  auch  wohl  diese  Angaben  über  die  maschinelle  Entlöschung ­
  darum  als  zu  günstig  angesehen  werden  müssen,  weil
praktisch  immer  jeweilig  wirkende  wirtschaftliche  Besonderheiten
die  Leistungsfähigkeit  einschränken,  wie  z.  B.  Teilung  der  Ladung
b  Otto  Kämmerer,  Die  Ursachen  des  technischen  Fortschrittes.  Leipzig
1910,  S.  23.
2 )  Nach  Kämmerer  a.  a.  O.
        <pb n="61" />
        55

nach  Sorten  und  Abnehmern,  Wasser  im  Raum,  schlechte  Trennung
der  einzelnen  Sorten  voneinander  usw.,  so  hat  doch  tatsächlich
die  maschinelle  Entlöschung  sowohl  Ersparnisse  an  Arbeitslohn
gebracht  —  denn  es  werden  statt  der  sechzig  Mann  Handlangerarbeit ­
  nur  noch  ein  Kranführer  benötigt  —,  ferner  Ersparnisse
an  Liegezeit  und  infolgedessen  Ersparnisse  an  Liegegeld,  Zinsen,
Mannschaftsgagen  und  -kost  usw.  Schließlich  hat  die  maschinelle
Entlöschung  eine  schnellere  Versorgung  mit  Kohlen  bewirkt.
Freilich  werden,  wie  schon  gesagt,  die  Ersparnisse  zum  Teil  durch
die  Kosten  der  maschinellen  Anlage  wieder  ausgeglichen.
Außer  den  erwähnten  Anlagen,  die  sich  im  Privatbesitz 1 )
befinden,  sind  in  Hamburg  keine  Einrichtungen  für  den  Umschlag
der  Kohle  von  Schiff  an  Land  vorhanden.  Der  eigentliche  Kohlenschiffhafen ­
  liegt  in  Böschung,  weil  weitaus  die  meisten  Kohlendampfer ­
  ihre  Ladung  nach  der  Wasserseite  hin  löschen.
Der  Umschlag  der  Kohle  vom  Seeschiff  ins  Flußschiff.
Dieser  Umschlag  spielt  eine  sehr  bedeutende  Rolle,  da  die
im  Vergleich  zu  ihrem  Werte  zu  voluminöse  Kohle  keinen  weiten
Eisenbahntransport  verträgt  und  deshalb  auf  Flußfahrzeugen  landeinwärts ­
  gebracht  wird.  Daneben  hat  aber  auch  das  Flußschiff,
meist  die  Schute,  noch  insofern  eine  große  Bedeutung  für  den
Umschlagsverkehr  in  Kohle,  als  es  im  Hafen  für  den  Umschlag
der  Kohle  im  Strom  das  Mittelglied  bildet  zwischen  dem  Kohlendampfer, ­
  welcher  die  Kohlen  als  Ladung  bringt  und  den  Dampfern,
die  eben  diese  Kohlen  als  Heizmaterial  brauchen.  Allerdings  kann
ein  Kohlenumschlag  vom  Kohlendampfer  zum  Seeschiff  direkt
erfolgen,  doch  findet  sich  dieser  Betrieb  äußerst  selten.
Der  Umschlag  erfolgt  zum  Teil  durch  die  Kraft  der  Kohlendampfer, ­
  indem,  wie  vorher  beim  Überladen  vom  Kohlenschiff  an
Land  beschrieben,  die  Kübel  oder  Körbe  im  Schiffsraum  mit
Handbetrieb  vollgeschaufelt,  von  der  Winde  hochgerissen  und  vermittelst ­
  einer  Schüttrinne  in  die  Schuten  geschüttet  werden.  Es
werden  auch  die  sogenannten  Donkeys  verwendet,  welche  die  reine
Handarbeit,  das  Jumpen *  2 ),  ersetzen,  welches  an  und  für  sich  als
durchaus  leistungsfähig  angesprochen  werden  muß.  Die  Donkeys
sind  mit  Dampfwinden  ausgestattet.
*)  Stinnes,  G.  ra.  b.  H.,  Hamburg;  Kai-  und  Lagerhausgesellschaft,  Altona.
2 )  Von  to  jump-  =  springen;  die  Kohlenjumper  gehen  eine  kleine  Treppe  hoch,
machen  2—3  Griffe  am  Lastseil  und  laufen  dann,  dieses  festhaltend  die  Treppe  hinunter,
wodurch  der  Korb  in  die  Höhe  schnellt.
        <pb n="62" />
        56

Die  Leistungsfähigkeit  der  Kohlenjumper,  welche  mit  einem
Gang  von  7  bis  9  Mann,  von  denen  4  bis  5  das  eigentliche
Jumpen  besorgen,  die  Körbe  aus  dem  Schiffsraum  hinaufbefördern,
deren  Inhalt,  dann  mittels  Schüttrinnen  in  die  Schuten  gestürzt
wird,  beträgt  ca.  10  Tonnen  pro  Stunde,  d.  h.  pro  Mann  etwas
über  1  Tonne.  Die  Donkeys  erfordern  weniger  Mannschaft  und
leisten  pro  Stunde  ca.  2  Tonnen  mehr.  Weitere  Löschmethoden  gab
es  bis  vor  kurzem  beim  Umschlag  vom  Kohlendampfer  ins  Flußfahrzeug ­
  nicht.  Der  Ladebetrieb  dagegen,  der  später  behandelt  wird,
die  sogenannte  Bunkerei,  zeigt  entwickeltere  Einrichtungen,  da  bei
ihm  ja  auch  auf  eine  möglichst  wenig  Zeit  in  Anspruch  nehmende
Abfertigung  des  bunkernden  Dampfers  ein  ganz  anderes  Gewicht
gelegt  werden  muß,  wie  bei  den  ankommenden  Kohlendampfern,
denn  die  häufig  in  Linien  verkehrenden  Fracht-  sowohl  wie
Passagierdampfer  sind  an  bestimmte  Abfahrtszeiten  gebunden.
Die  großartigsten  Anlagen,  was  schwimmende  Einrichtungen
zum  Löschen  von  Kohlendampfern  betrifft,  hat  von  den  europäischen
Festlandshäfen  bis  zum  Jahre  1912  hin  nicht  Hamburg,  sondern
Rotterdam.  Dort  befindet  sich  allein  im  Besitz  der  »Steenkolen
Handels  Vereeniging«  12  Dampfkräne,  davon  11  mit  je  150  Tonnen
und  1  Kran  mit  70  Tonnen  stündlicher  Leistung;  die  »Scheepvaart
en  Steenkolen  Maatschappij«  besitzt  5  Dampfkräne  mit  je  70  Tonnen
stündlicher  Leistung  bei  5  Tonnen  Tragkraft  und  einen  Dampfkran
mit  200  Tonnen  stündlicher  Leistung,  und  im  Besitz  der  »Stuwardoors
  My.  Victoria«  sind  drei  Dampfkräne  von  je  8  Tonnen  Tragkraft ­
 1 ).  Mit  dieser  Aufzählung  sind  bei  weitem  noch  nicht  alle
Zurüstungen  für  den  Kohlenverkehr  erschöpft,  es  sind  nur  die
Einrichtungen  genannt,  die  besonders  zum  Löschen  der  Kohlendampfer ­
  benutzt  werden;  auf  alles  übrige  werde  ich  bei  der
Kohlenbunkerei  zurückkommen.  Der  gleiche  Bericht,  dem  die
genannten  Zahlen  entnommen  sind,  erwähnt  aus  dem  Jahre  1901,
daß  zu  jener  Zeit  in  Rotterdam  noch  ein  Heer  von  Trägern  auf
Leitern  auf-  und  abkletternd,  von  Staub  umhüllt,  die  Kohlen  in
Säcken  transportierte,  daß  dann  durch  die  schwimmenden  Dampfkräne ­
  mit  selbsttätigen  oder  anderen  Förderkörben  und  mit  50
bis  70  Tonnen  stündlicher  Leistung,  ebenso  durch  die  sogenannten
Jacobsleitern *  2 )  das  Löschen  und  Laden  merklich  verbessert  wurde.
Rotterdam  ist  es  in  der  Tat  gelungen,  durch  seine  modernsten
V  Mitgeteilt  im  Berichte  für  den  12.  internationalen  Schiffahrtskongreß.  Philadelphia ­
  1912,  von  Wouter  Cool  und  A.  de  Canter,  Rotterdam.
2 )  Kleine  Elevatoren  mit  60  Tonnen  stündlicher  Leistung.
        <pb n="63" />
        und  höchst  leistungsfähigen  Kohlenlösch-  und  Ladezurüstungen
einen  Teil  der  westfälischen  Kohle  über  seinen  Hafen  zu  leiten.
Der  Export  deutscher  verkokter  Kohle  ist  für  Rotterdam  besonders ­
  deshalb  von  Wichtigkeit,  weil  der  Koks  eine  sehr  geeignete
Rückfracht  bildet  für  die  aus  Schweden  und  Spanien  einlaufenden
Erzschiffe;  denn  dort  findet  in  den  Bergwerken  der  Koks  zu
metallurgischen  Zwecken  weitgehende  Verwendung.
Erst  ganz  neuerdings  verfügt  Hamburg  ebenfalls  über
schwimmende  Kohlengreifer.  Die  Kohlenstauereigesellschaft,
eine  Gründung  des  Vereins  der  Importeure  englischer  Kohle  in
Hamburg,  hat  drei  solcher  Greifer  in  ihrem  Besitz 1 ).  Die  Apparate
sind  Eisenkonstruktionen,  die  auf  Pontons  montiert  sind.  In  zirka
11  m  Höhe  befindet  sich  eine  hochklappbare  Auslegerschienenbahn, ­
  auf  welcher  die  Laufkatze,  die  den  Greifer  trägt,  entlangläuft. ­
  Der  ca.  2,5  Tonnen  fassende  Greifer  packt  die  Kohle  aus
dem  Schiffsraum,  hebt  diese  ca.  10  m  empor,  schüttet  sie  in
einem  auf  dem  Ponton  in  ungefähr  gleicher  Höhe  befindlichen
Trichter,  von  wo  aus  die  Kohle,  in  Partien  von  6  Tonnen  selbsttätig
  gewogen,  auf  ein  Transportband  fällt,  welches  sie  dann  durch
Schüttrohre  in  die  Leichter  führt.  Diese  Apparate  haben  eine
ganz  vorzügliche  Leistungsfähigkeit.  Sie  beträgt  bei  den  zwei
großen  mit  Dampf  betriebenen  Kohlengreifern  durchschnittlich
*5°  Tonnen  per  Stunde,  bei  dem  kleineren,  elektrisch  betriebenen
ca.  no  Tonnen  per  Stunde.  Von  wesentlichem  Einfluß  auf  die
erreichte  praktische  Leistung  ist  die  Bauart  der  Kohlendampfer.
Wie  bei  den  Brückenkränen  ist  auch  hier  die  Bauart  als  Selbsttrimmer ­
  die  beste.  Man  versteht  unter  Selbsttrimmer,  wie  ich
schon  erwähnte,  Kohlendampfer  mit  großen  Luken,  ohne  Raumleitern, ­
  mit  verkleideten  Schiffswänden  usw.,  daß  der  Greifer
ohne  Schwierigkeiten  und  ohne  Schaden  anzurichten  den  ganzen
Laderaum  bestreichen  kann 2 ).  Die  Anschaffungskosten  der  schwimmenden ­
  Greifer  stellen  sich  auf  ca.  200000  Mk.,  die  Löschung
der  Kohle  auf  40  bis  45  Pfg.  per  Tonne.  An  Personal  und
Mannschaft  werden  für  die  Bedienung  des  Greifers  im  Schiffsraum ­
  des  Kohlendampfers  ca.  16  Mann  benötigt.  Die  große
Ersparnis,  die  durch  die  Greiferlöschung  erzielt  wird,  erhellt
daraus,  daß  beispielsweise  für  die  Entlöschung  eines  3000  Tonnen-*)
  Erbaut  vom  Ingenieur  Bliedung-Hamburg.
2 )  Die  geeignetsten  Dampfer  soll  laut  Angaben  der  Kohlenstauereigesellschaft  die
Burnett,  Steam  Ship  Co.  besitzen.
        <pb n="64" />
        Kohlendampfers,  der  in  io  Stunden  entleert  sein  soll 1 ),  bei  gewöhnlichem ­
  Dampfbetrieb,  wo  die  Kohle  in  Körben  vom  Seeschiff ­
  ins  Flußschiff  umgeschlagen  wird,  16  Gänge  von  je  sieben
Mann,  also  im  ganzen  112  Mann  notwendig  sind;  bei  Entlöschung
der  gleichen  Quantität  Kohle  in  derselben  Zeit  aber  nur  zusammen
32  Mann  bei  2  Greifern.  Der  Preis  der  Kohlenlöschung  stellt  sich
bei  gewöhnlichem  Dampfbetrieb  auf  mindestens  70  Pfg.  pro  Tonne
und  sinkt  bei  Greiferlöschung  auf  40  bis  45  Pfg.  per  Tonne.
Diese  enorme  Ersparnis  hat  natürlich  zur  Folge  gehabt,  daß  die
seit  etwa  einem  Jahr  in  Betrieb  befindlichen  Greifer  jetzt  vollauf
zu  tun  haben.  Die  monatliche  Leistung  beträgt  120000  Tonnen
Kohlenlöschung  bei  den  großen  Apparaten  und  80000  Tonnen
Kohlenlöschung  bei  dem  kleinen  Greifer.
Zu  erwähnen  ist  schließlich  noch  bei  dem  Umschlag  der
Kohle  vom  Seeschiff  ins  Flußschiff  ein  neuer  Kohlendampfer  der
Hamburger  Kohlenfirma  Gebr.  Sauber,  die  auf  diesem  Dampfer
selbst  eine  Transportbandanlage  zur  Entlöschung  der
Kohle  eingebaut  hat.  Die  Löschmaschinerien  sollen  sich  in  ihrem
Anschaffungspreis  auf  ca.  200000  Mk.  stellen.  Mit  den  Maschinen
werden  auch  hier  ca.  3500  Tonnen  Kohle  in  10  Stunden  gelöscht.
Wie  hoch  sich  der  Löschpreis  per  Tonne  Kohle  beläuft,  entzieht
sich  meiner  Kenntnis,  doch  ist  anzunehmen,  daß  auch  hier  eine
gute  Ersparnis  .erzielt  worden  ist,  da  jetzt  von  derselben  Firma
der  Neubau  eines  ähnlichen  Dampfers  geplant  ist.
Haben  wir  uns  bisher  mit  dem  Umschlag  »im  Strom«  beschäftigt, ­
  also  dem  Löschen  der  Kohlendampfer  in  Flußfahrzeuge,
so  müssen  wir  uns  jetzt  dem  Umschlag  von  der  Eisenbahn
ins  Schiff  zuwenden.
Umschlag  von  der  Eisenbahn  ins  Schiff.
Dabei  sind  unter  »Schiff«  einmal  Seefahrzeuge,  dann  Flußfahrzeuge ­
  wie  Schuten,  Leichter  usw.  zu  verstehen.
Der  Hamburger  Hafen  weist  keine  genügenden  Umschlagseinrichtungen ­
  für  den  Transportweg  Eisenbahn-Seeschiff  auf.
Die  einzigen  technischen  Einrichtungen  für  diesen  Zweck  sind
elektrisch  betriebene,  längs  der  Kaischuppen  verfahrbare  Winden.
Diese  Winden  haben  auf  jeder  Seite  einen  Spillkopf  von  375  kg
Zugkraft  bei  2,5  Meter  Seilgeschwindigkeit  per  Sekunde,  welch
letztere  durch  Zwischenschaltung  einer  losen  Rolle  auf  fünf  Meter
in  der  Sekunde  erhöht  werden  kann.  Diese  transportablen  Kohlen-3
 )  D' e se  Zeit  ist  die  allgemein  übliche  für  ein  rentables  Kohlengeschäft.
        <pb n="65" />
        59  “

winden,  die  sich  in  Hamburg  einzig  im  Dienste  der  Hapag  finden,
haben  eine  Leistungsfähigkeit  pro  Spillkopf  von  25—30  Tonnen
Kohlen  in  der  Stunde.
Damit  ist  die  Umschlagsmöglichkeit  von  der  Eisenbahn  ins
Seeschiff  im  Hamburger  Hafen  erschöpft,  wenn  man  von  der  nur
seltenen  Verwendung  der  im  folgenden  dargestellten  Kipper  für
den  direkten  Umschlag  von  der  Eisenbahn  ins  Seeschiff  absieht.
Für  den  Umschlag  Eisenbahn-Flußschiff  sind  die  sogenannten
Kohlenkipper  im  Gebrauch,  von  denen  es  bisher  zwei  Exemplare
gibt,  die  sich  ebenfalls  im  Dienste  der  Hapag  befinden.  Diese
Kipper  sind  Eisenkonstruktionen  mit  eingebauter  Plattform,  auf
welche  der  Eisenbahnwagen  rollt.  Der  Wagen  wird  an  den
Achsen  mit  Haken  befestigt,  die  Plattform  hebt  sich  bis  zur  Höhe
einer  Schüttrinne,  die  sich  mit  ca.  45 0  Neigung  zum  Schiff  senkt.
Die  Plattform  wird  sodann  an  dem  der  Schüttrinne  entgegengesetzten ­
  Ende  elektrisch  gehoben,  und  die  Kohlenladung  stürzt
aus  dem  Waggon  mit  großem  Gepolter  ins  Schiff  hinunter,  wobei
die  Kohle  zerstückelt  wird.  Die  Kipper  sind  vielerorts  im  Gebrauch. ­
  Die  Hamburger  Kohlenkipper,  die  beide  von  H.  A.  L.
gepachtet  sind,  kosten  je  40000  Mk.,  wozu  noch  die  Fundamente
mit  je  8000  Mk.  Gesamtkosten  kommen.  Sie  leisten  10—12
Wagen  ä  15  Tonnen  pro  Stunde.  Die  eigentlichen  Betriebskosten
pro  Fünfzehn-Tonnen-Wagen  belaufen  sich  für  den  Staat  auf
2  Mk.,  wobei  Verzinsung  und  Amortisation  nicht  eingerechnet  sind.
In  Emden  haben  die  Schiffe  für  die  Überladung  mit  Kippern
pro  Tonne  20  Pfg.  zu  zahlen,  in  Rotterdam  21  Pfg.  In  Hamburg,
wo  kein  Tarif  besteht,  weil  einzig  die  Hapag  als  Pächterin  in
Frage  kommt,  dürften  die  Gesamtkosten  des  Betriebes,  also  der
eigentliche  Betrieb  und  die  an  den  Staat  zu  zahlende  Pacht  insgesamt ­
  etwa  auch  20  bis  21  Pfg.  pro  Tonne  betragen.  Im
Ruhrorter  Hafen  sind  elektrische  Kipper  im  Betrieb,  die
stündlich  42  Wagen  ä  10  Tonnen  kippen.  Die  Kosten  der
dortigen  Anlagen  stellen  sich  pro  Kipper  auf  rund  300000  Mk.;
der  Preis  der  Überladung  pro  Tonne  ist  hier  nur  9  Pfg.  Die
Anlagekosten  in  Cosel  beliefen  sich  auf  138000  Mk.,  doch
bringen  es  die  dortigen  Kippvorrichtungen  nur  auf  eine  Leistung
von  8  Wagen  a  15  Tonnen  stündlich.  Die  Betriebskosten  stellen
sich  ohne  Zinsen  und  Amortisation  auf  ca.  20  Pfg.  pro  Tonne,
waren  also  verhältnismäßig  hoch 1 ).
b  Im  wesentlichen  persönliche  Angaben  des  Herrn  H.  Holst  von  der  maschinentechnischen ­
  Abteilung  des  Strom-  und  Hafenbauamtes  zu  Hamburg.
        <pb n="66" />
        m

BBHMj

—  60  —
Die  Hamburger  Anlage  ist,  wie  erwähnt,  in  den  Dienst
der  H.A.L.  gestellt,  die  ihre  Kohlen  aus  Rheinland-Westfalen  bezieht. ­
  Die  Kohlen  werden  von  den  Kippern  in  Leichter  umgeschlagen, ­
  die  dann  zum  Bunkern  an  die  Schiffe  fahren J ),  sei  es
im  Hamburger  Hafen  oder  in  Brunshausen  bei  Stade,  wo  die
größten  Passagierdampfer  wegen  ihres  zu  hohen  Tiefganges  ankern.
—  Neuere  Untersuchungen  haben  ergeben,  daß  durch  die  beschriebenen ­
  Kipper,  bei  denen  die  Kohle  durch  den  tiefen  Fall
zertrümmert  wird,  Qualitätsminderungen  entstehen  bis  zu  15,
ja  20%!
Man  ist  deshalb  zu  Konstruktionen  übergegangen,  die  das
Fallen  der  Kohle  und  zugleich  die  erhebliche  Staubentwicklung
möglichst  einschränken  sollen  und  ist  dabei  zu  den  sogenannten
Schwingkippern,  verbunden  mit  einem  Teleskoptrichter  gekommen.
»Bei  diesem  Kipper  wird  die  Plattform  mit  dem  Waggon,  die
über  die  Kaimauer  mit  ihrem  Vorderrande  in  einer  sich  abwärts
neigenden  Kurve  selbsttätig  hinausschwingt  und  mit  ihrem  hinteren
Ende  gleichzeitig  auf  einer  aufwärts  gehenden  Kurvenbahn  auffährt ­
  und  dabei  selbsttätig  gebremst  wird,  bis  über  die  Schiffsluke
gebracht  und  der  Wagen  unmittelbar  in  das  Schiff,  bezw.  in  einen
stets  bis  zum  Trichterhals  gefüllt  zu  haltenden  und  unten  offenen
Schüttrichter  mit  Teleskoprohr  entleert,  indem  die  Kohle  entsprechend ­
  der  jedesmal  zugeführten  Menge  durch  allmähliches
Heben  der  Teleskoprohre  fall-  und  stoßfrei  auf  den  Schiffsboden
bezw.  auf  die  schon  geschüttete  Kohle  hinunterrutscht« 2 ).  Der
Hamburger  Staat  plant  den  Bau  von  zwei  solchen  Seeschiffsschwingkippern, ­
  von  denen  vorläufig  einer  in  Angriff  genommen ­
  werden  soll,  dessen  Baukosten  auf  130000  Mk.  veranschlagt ­
  sind,  excl.  40000  Mk.  für  Fundamente.  Außerdem  sollen
noch  zwei  Schwingkipper  für  Flußschiffe  gebaut  werden,  die  sich
lediglich  durch  ihre  Größe  von  den  Hochseekippern  unterscheiden.
Auch  von  diesen  ist  vorerst  der  Bau  des  einen  in  Angriff  genommen ­
  worden  und  sind  die  Gesamtkosten  mit  75000  Mk.  in
Ansatz  gebracht  worden.  Die  Leistung  der  großen  Schwingkipper
soll  30  bis  40  Waggons  a  15  Tonnen  pro  Stunde  betragen.  Ob
solche  Leistungen  wirklich  erreicht  werden,  hängt  von  den  Rangiereinrichtungen ­
  und  von  den  zur  Verfügung  stehenden  Fahrzeugen ­
  ab.  Denn  es  ist  selbstverständlich,  daß  z.  B.  das  selbst-*)
  Preis  de?  Wassertransportes  50  Pfg.  per  t,  bei  Schleppdiensten  70  Pfg.  per  t,
lt.  Angaben  der  Hapag-K.ohlenabteilung,
“)  Bubendey  und  Meyer,  a.  a.  O.  S.  26.
        <pb n="67" />
        tätige  Fortrollen  der  leeren  Waggons  durch  Anwendung  einer
schiefen  Ebene,  wie  bei  den  Ruhrorter  Anlagen,  eine  wesentliche
Beschleunigung  des  Löschbetriebes  gegenüber  dem  Fortschaffen
der  Waggons  vermittelst  Spills,  Drehscheiben  und  Schiebebühnen
bedeutet.
Der  Bunkerbetrieb.
Wir  wenden  uns  jetzt  dem  Bunkerbetrieb  zu.  Man  versteht ­
  darunter  das  Bekohlen  der  Schiffe,  d.  h.  das  Einnehmen  von
Kohlen  für  die  Speisung  der  Maschinen  auf  den  Dampfern.  Dieser
Bunkerbetrieb  kann  land-  oder  wasserseitig  erfolgen.  Das  landseitige ­
  Bunkern  findet  in  Hamburg  nur  im  Bezirk  der  Hapag
statt,  welche  die  vorhin  besprochenen  fahrbaren  elektrischen  Kohlenwinden ­
  am  Kai  verwendet,  besonders  auch  zum  Bunkern  ihrer
westfälischen  Kohlen.  Aber  daneben  gibt  es  in  anderen  Häfen,
wo  eben  viel  mehr  Kohle  vom  Binnenland  per  Eisenbahn  an  den
Hafen  gebracht  wird  als  in  Hamburg,  andere  Einrichtungen  für
den  landseitigen  Bunkerbetrieb.  So  sei  hier  eine  Kohlenförderanlage ­
  erwähnt,  die  die  Holland-Amerika-Lijn  in  Rotterdam
am  Kai  Wilhelminakade  baut,  um  ihre  Schiffe  landseitig  zu  bekohlen. ­
  »Den  Kai  entlang  unter  dem  Dach  eines  neuen  zweistöckigen ­
  Schuppens  aus  Eisenbeton,  300  m  X  51  nt  im  Grundriß ­
  groß,  ist  die  mit  einem  Turm  versehene  mechanische  Kohlenförderanlage ­
  aufgestellt.  Die  Kohle  wird  vom  Schiff  oder  vom
Eisenbahnwagen  durch  Förderkörbe  gehoben  und  in  einem  Behälter ­
  abgesetzt,  aus  dem  sie  durch  Elevatoren  in  einem  zweiten
Behälter  im  Turm  gehoben  wird.  Aus  diesem  Behälter  gleitet  die
Kohle  in  kleine  Wagen,  welche  elektrisch  durch  die  Länge  des
Schuppens  laufen  und  sich  automatisch  in  Röhren  entleeren,  die
in  die  Bunker  der  Dampfer  führen.  Die  vorgesehene  Leistung
beträgt  etwa  150  Tonnen  stündlich« 1 ).
In  Hamburg  kommt  fast  einzig  der  Bunkerbetrieb  von  der
Wasserseite  in  Betracht.  Hier  herrscht  noch  sehr  viel  der  Handelnd ­
  Donkeybetrieb,  der  sich  in  umgekehrter  Reihenfolge  abspielt
wie  das  an  anderer  Stelle  beschriebene  Löschen  der  Kohle  vom
Kohlendampfer  in  die  Flußfahrzeuge.  Dieser  Hand-  und  Donkeybetrieb ­
  aber  weist  verschiedene  Schwächen  auf.  Einmal  genügt
seine  Leistungsfähigkeit  von  10  Tonnen  per  Stunde  bei  einem
Gang  von  sieben  bis  neun  Mann  nicht  immer  den  Anforderungen
a n  die  Schnelligkeit,  die  die  großen  Überseedampfer  an  die  Bunkerei
J )  Cool  und  Canter  im  Bericht  für  den  12.  internationalen  Schiffahrtskongreß,
Philadelphia  1912,  für  Rotterdam,  S.  17.
        <pb n="68" />
        62

stellen  müssen.  Dann  tritt  manchmal  der  Fall  ein,  daß  jedes  andere
Ladegeschäft  wegen  der  kolossalen  Kohlenstaubentwicklung  bei
der  Kohlenübernahme  unmöglich  gemacht  wird.
Schließlich  ist  die  Bunkerarbeit  eine  äußerst  ungesunde  Arbeit ­
  für  die  Kohlenarbeiter,  die  sog.  Schauerleute,  die  beständig
die  mit  dickem  Kohlenstaub  durchsetzte  Luft  atmen  müssen.
Die  Folge  dieser  Nachteile  des  früheren  Bunkerverfahrens
war  das  Suchen  nach  Apparaten,  die  die  beschriebenen  Mängel
ganz  oder  wenigstens  teilweise  beseitigten.  Man  ist  so  in  der
neueren  Zeit  zu  der  Konstruktion  von  Bunkerapparaten  gekommen,
auf  die  ich  unten  näher  eingehe.
Ich  möchte  hier  aber  nicht  unerwähnt  lassen,  daß  besonders
der  Betrieb  mit  Dampfwindenschuten  noch  längst  nicht  auch  nur
entfernt  ausgeschaltet  ist.  Die  technischen  Anlagen  für  die  Bunkerei,
die  für  den  Betrieb  eine  große  Ersparnis  an  Zeit  bedeuten,  gehören
in  Hamburg  Privatunternehmungen  wie  ja  überhaupt  alle  Löschund
  Lademittel  »im  Strom«.
Es  kommen  hier  die  sogenannten  Kohlenheber  in  Frage,
von  denen  in  Hamburg  bis  jetzt  vier  vorhanden  sind 1 ).  Kohlenheber ­
  sind  entweder  Leichter,  welche  die  Bunkerkohle  selbst  in
sich  aufgenommen  haben  und  zirka  650  Tonnen  Kohle  fassen
können,  oder  es  sind  Pontons,  denen  durch  Schuten  die  zu  bunkernde
Kohle  zugeführt  wird.  Gebaut  sind  die  Apparate  nach  Smulders
System,  und  zwar  sind  die  Leichter  folgendermaßen  konstruiert *  2 ):
Am  Boden  des  Kohlenheberschiffes  entlang  führt  ein  mit
Bechern  versehenes  Stahltransportband,  auf  das  Kohle  gebracht
wird.  Diese  wird  auf  dem  Transportband  fortgeführt,  das  einen
Ausleger  mit  zirka  45 0  Neigung  hinaufläuft  und  oben  die  gefüllten
Becher  in  eine  angeschlossene  rohrförmige,  drehbare  Schüttrinne
aus  Eisenblech  entleert,  die  direkt  in  die  Bunker  führt.  Die
Leistungen  dieser  Apparate  sind  beträchtlich,  da  sie  je  nach  Bunkergröße ­
  bis  zu  200  Tonnen  stündlich  zu  bunkern  vermögen.  Der
Apparat  wird  mit  Dampf  betrieben  und  ist  selbst  als  Doppelschraubendampfer ­
  gebaut,  der,  wenn  sein  Bunkerkohlenvorrat  erschöpft ­
  ist,  mit  eigener  Kraft  neue  Ladung  holt.  Die  Anlage
kostet  260000  Mk.  und  erfordert  im  ganzen  sieben  Mann  zur  Bedienung ­
  des  Fahrzeuges  als  Schiff  und  Kohlenladeeinrichtung.
Ein  Mangel  dieses  Apparates  ist  die  Umständlichkeit,  selbst  Kohle
’)  Der  älteste  gehört  der  Hapag,  die  drei  anderen  der  Kohlenhebergesellschaft,
einer  Gründung  einiger  Hamburger  Dampfschiffsieeder,  u.  a.  der  Hapag.
2 )  Die  Fabrik  der  Firma  Smulders  befindet  sich  in  Schiedam  bei  Rotterdam.
        <pb n="69" />
        63

herschaffen  zu  müssen,  wenn  er  die  sämtliche  eingenommene  Kohle
gebunkert  hat.  Man  hat  deshalb  zu  einer  anderen  Art  von
Bunkerfahrzeugen  gegriffen.
Bei  diesen  befindet  sich  auf  einem  20  Meter  hohen
Schwimmgerüst  die  Fahrbahn  eines  Greifers  von  zirka  1,25  Tonnen
Fassungsvermögen,  welcher  Kohle  aus  einem  Leichter  in  einen
auf  demselben  Ponton  befindlichen  ebenfalls  20  Meter  hohen
Bunker  füllt.  Von  diesem  führen  Schüttrohre  auf  ein  Transportband, ­
  das  die  Kohle  wie  im  ersten  Fall,  durch  geschlossene  Schüttrinnen ­
  in  die  Seedampfer  stürzt.  Bei  diesem  mit  Dampf  betriebenen
Apparate  waren  aber  zur  Hebelbedienung  allein  zwei  Mann  nötig;
die  Arbeit  war  so  schwer,  daß  nach  vier  Stunden  Ablösung  erfolgen
mußte.  Eine  später  zur  Anwendung  gebrachte  technische  Neuerung,
die  Jordansche  Luftdruckbremse,  erleichtert  jetzt  aber  die  Arbeit
so,  daß  ein  Mann  ohne  Anstrengung  den  ganzen  Tag  die  Hebel
bedienen  kann.  Auch  dieser  Apparat  kostet  alles  in  allem  260000  Mk.,
hat  im  ganzen  neun  Mann  Personal  nötig  und  kann  120  Tonnen
stündlich  leisten.  Er  hat  den  großen  Vorteil  vor  dem  Kohlenheberschiff, ­
  daß  seine  Arbeit  nicht  unterbrochen  wird.  Der  oben
beschriebene  Leichterapparat  mußte,  wenn  sein  Bunkerkohlenvorrat
erschöpft  war,  selbst  neue  Kohlenladung  holen.  Dadurch  ging
einerseits  für  das  bunkernde  Schiff  kostbare  Zeit  verloren,  andererseits ­
  ruhten  die  Bunkeranlagen  dieses  Leichterapparates  während
der  neuen  Bunkereinnahme  und  ferner  konnte  das  benötigte  Personal
während  dieser  Zeit  nicht  genügend  beschäftigt  werden.
Ob  die  Höchstgrenze  des  Pontonhebers  von  120  Tonnen
stündlicher  Leistung  erreicht  wird,  ist  fraglich,  da  die  normale
Größe  der  Hamburger  Schuten  100  bis  120  Tonnen  beträgt  und
sowohl  der  letzte  Teil  der  Schutenladung  wie  das  Auswechseln
der  Schuten  Zeitverlust  und  somit  Beeinträchtigung  der  höchstmöglichen ­
  Leistung  bedeutet.
Der  dritte  Heber  der  Kohlenhebergesellschaft  endlich,  den
Hamburg  aufweist,  ist  ein  aus  technischen  Gründen  dreiteilig  gestalteter ­
  Schwimmkörper,  der  ein  Gerüst  von  25  Meter  Höhe  trägt
Un d  mit  Greifern  versehen  ist.  20  Meter  hoch  befindet  sich  der
Bunker,  in  den  der  Greifer  das  Kohlenmaterial  aus  den  Schuten
ei nfüllt,  von  wo  es  auf  das  Transportband  kommt  und  von  da  durch
die  Schüttrohre  in  den  Dampferbunker  fällt.
Die  bessere  Ausgestaltung  dieses  Apparates  gegenüber  dem
zweiten  ist  seine  elektrische  Antriebsweise,  ferner  die  vertikale  Beweglichkeit ­
  des  Bunkers  mit  Höchst-  resp.  Niederst-Ausschlägen
        <pb n="70" />
        64  —
von  20  bis  13  Metern,  je  nach  der  Höhe  des  zu  bekohlenden
Schiffes.  Dazu  kommt  die  Ausfahrbarkeit  des  Transportbandes
bis  neun  Meter,  so  daß  ein  Bestreichen  des  ganzen  Schiffes  möglich
ist  und  nicht  erst  ein  Fahren  um  das  ganze  Schiff  sich  nötig  macht,
wenn  man  die  auf  der  abgewendeten  Seite  gelegenen  Bunker  füllen
will,  was  viel  Zeit  und  Arbeit  erfordern  würde.  Die  Leistung  beträgt ­
  normal  150  Tonnen  stündlich,  übersteigt  jedoch  meist  nicht
120  bis  130  Tonnen,  kann  aber  auch  auf  180  Tonnen  gesteigert
werden.  Der  Greifer  faßt  zirka  2,5  Tonnen.  Zur  Bedienung  sind
bei  diesem  Heber  zirka  10  Mann  erforderlich.  Rotterdam  hat
an  ähnlichen  Apparaten  einen  Transporteur  »Pluto«  von  120  Tonnen
stündlicher  Leistung,  einen  »Prosper«  von  200  Tonnen  stündlicher
Leistung,  ferner  einen  sogenannten  Elevatortransporteur  »Holland«
von  420  Tonnen  stündlicher  Leistung 1 ).  Daneben  findet  sich  ein
Elevatortransporteur  »Westfalen«,  der  bei  Abnahme  1057  Tonnen
Kohle  pro  Stunde  aus  Kähnen  in  Seeschiffe  umlud.  Weiter  hat
Rotterdam  von  derselben  Firma  noch  einen  Kohlentransporteur
Harpen«  bezogen  von  1000  Tonnen  Rauminhalt  und  Leistung
von  250  Tonnen  Kohlen  pro  Stunde 1  2 ).
Was  die  Betriebskosten  anlangt,  so  stellte  sich  für  Rotterdam ­
  der  Bunkerpreis  früher  auf  zwei  Schillings  pro  Tonne,
während  bei  den  jetzigen  Bunkerapparaten  die  Aufwendungen
inklusive  Abschreibung,  Zinsen  usw.  pro  Tonne  auf  zirka  vier
Pence  gesunken  sind.  Für  Hamburg  halten  sich  die  Kosten  bei
dem  Heber  der  Hapag  in  der  Höhe  von  zirka  75  Pfg.  per  t,
während  die  Heber  der  Kohlenhebergesellschaft  augenblicklich
noch  auf  über  95  Pfg.  per  t  kommen 3 ).  Alle  diese  Apparate
haben  große  Vorzüge  vor  den  bisher  verwendeten  Bunkermitteln,
wie  z.  B.  Schnelligkeit  des  Bunkerns  und  Bekohlungsmöglichkeit
sogar  während  einer  Reparatur  der  Dampfer  in  Docks.  Dazu
kommt  die  auf  ein  Mindestmaß  beschränkte  Staubentwicklung  und
somit  die  Möglichkeit  einer  gleichzeitigen  Übernahme  der  eigentlichen ­
  Ladung.  Von  Wichtigkeit  in  sozialer  Beziehung  ist  auch  die
Einschränkung  der  Jumperei,  die  in  hygienischer  Beziehung  sehr
ungünstige  Arbeitsbedingungen  zeitigt.  Ob  die  Kohlenheber  sich
aber  im  Gebrauch  als  ökonomisch  bewähren  werden,  steht  bei  den
bisher  ausgeführten  Exemplaren  noch  dahin.  Bubendey  und  Meyer 4 )
1 )  Ergab  bei  Versuchen  sogar  670  Tonnen  pro  Stunde.
2 )  Die  Zahlenangaben  für  Rotterdam  sind  direkte  Mitteilungen  der  Firma  Smulders.
)  Laut  Angaben  der  Kohlenabteilung  der  Hapag:  aus  organisatorischen  Gründen.
)  Belicht  für  den  internationalen  Schiffahrtskongreß,  Philadelphia  1912,  S.  26  ff.
        <pb n="71" />
        —  65

führen  hierzu  aus:  »Die  bisher  gebauten  Kohlenheber  befinden ­
  sich  noch  im  Versuchs-  und  Vergleichsstadium.  Inwieweit
diese  Konstruktionen  und  andere  in  Erwägung  befindliche,  hiervon ­
  mehr  oder  weniger  abweichende  Ausführungen  sich  am  besten
den  verschiedenen  Bedürfnissen  der  Reedereien  anzupassen  vermögen, ­
  muß  in  längerem  Betriebe  abgewartet  werden.«
Fassen  wir  noch  einmal  kurz  das  über  die  Kohlenumschlagsanlagen ­
  in  Hamburg  Gesagte  zusammen:  »Es  läßt  sich  nicht
leugnen,  daß  noch  sehr  viel  verhältnismäßig  primitiver  Verkehr
zu  finden  ist,  daß  die  Kohlenlöschvorrichtungen  beim  Umschlag
Eisenbahn-Schiff  zurzeit  völlig  unzureichend  sind;  aber  es  ist
hierin  schon  ein  Umschwung  eingetreten 1 ),  und  es  werden  die  Erfahrungen ­
  der  Rheinhäfen  und  ebenso  ausländischer  Häfen  Hamburg
bei  seinen  neu  geplanten  Anlagen  zugute  kommen.  Für  die
Bunkerei  sind  allerdings  drei  leistungsfähige  Apparate  vorhanden,
die  jeder  einem  anderen  System  angehören.  Es  ist  dies  um  so
wertvoller,  als  über  diese  Heber  in  maßgebenden  Kreisen  noch
kein  abschließendes  Urteil  gefällt  worden  ist,  weil  sie  noch  nicht
lange  genug  sich  im  Betriebe  haben  bewähren  können.  Nur  auf
diese  Weise  ist  es  möglich,  die  Vorteile  und  Nachteile  eines  jeden
einzelnen  Systems  auszuprobieren.
Die  Getreide-Lösch-  und  Ladeeinrichtung  im  Hamburger  Hafen.
Der  Getreidetransport  an  sich  findet  auf  zwei  ganz  verschiedene ­
  Weisen  statt,  nämlich  einmal  als  Sackladung  und  dann
als  Schüttladung,  d.  h.  lose,  indem  lediglich  die  verschiedenen
Sorten  durch  Matten  und  dergl.  voneinander  getrennt  werden.
Man  spricht  in  diesem  Falle  von  abgemattetem  Getreide.  Beim
Transport  zeigt  das  Getreide  oft  Eigenschaften,  die  für  den  ganzen
Getreidehandel  von  allergrößter  Bedeutung  sind,  und  auf  die  ich
deshalb  hier  noch  hinweisen  muß.  Das  Getreide  erhitzt  sich  bei
längerer  Lagerung  ziemlich  bedeutend,  und  diese  Erhitzung  kann
zur  sogenannten  Selbstdarre  führen.  Bei  diesem  Prozeß  schrumpft
das  einzelne  Korn  zusammen,  verliert  an  Gewicht  und  Stärkegehalt
und  somit  an  Qualität.  Ferner  kann  durch  Feuchtigkeit  ein  Muffigwerden ­
  der  Getreideladung  eintreten,  was  ebenfalls  Qualitätsminderung ­
  bedeutet.  Diese  Gefahren  —  die  Selbstdarre  und  das
Muffigwerden  —  müssen  von  der  Ladung  abgewandt  werden.
Man  muß  also  beim  Transport  nach  Möglichkeit  Hitze  und  Feuchtigkeit ­
  vermeiden.  Für  den  Getreideimporteur  kommt  es  vor  allem
x )  cf.  die  im  Bau  befindlichen  Schwingkipper  auf  S.  59.
Abhandlungen  d.  staatsw.  Seminars  z.Jena,  Bd.  XII,  Heft  2.  5
Haase,  Die  modernen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  usw.
        <pb n="72" />
        darauf  an,  das  Getreide  »börsenfähig«  in  den  Hafen  zu  liefern,
worunter  man  versteht,  daß  das  Getreide  keine  groben  Mängel,
wie  Darrgeruch,  zu  geringe  Schwere  etc.  aufweisen  darf.  Gegenwärtig ­
  ist  in  Berlin  die  Lieferungsqualität  für  Weizen  folgende:
Der  Weizen  muß  sein:  gesund,  trocken  und  für  Müllereizwecke
gut  verwendbar  mit  einem  Normalgewicht  von  755  Gramm  für
das  Liter.  Von  der  Lieferung  ausgeschlossen  sind:  Rauweizen,
Kubanka  und  andere  ausländische  Hart-  (Gries-)  Weizen,  ferner
künstliche  Mischung  von  weißem  und  rotem  (gelbem)  Weizen.  —
Ist  diese  Börsenfähigkeit  festgestellt,  so  wird  von  beeidigten  Kornstechern ­
  der  sogenannte  Standard  der  betreffenden  Ernte  für  die
verschiedenen  Herkunftsländer  normiert.
Da  nun  beim  Transport,  wie  erwähnt,  Selbstdarre  und  Feuchtigkeit ­
  das  Getreide  in  seiner  Qualität  derart  beeinflussen  können,
daß  es  nicht  mehr  lieferungsfähig  im  Sinne  der  Börsenbestimmungen
ist,  so  ist  die  Transportart  des  Artikels  natürlich  von  größter
Wichtigkeit.  Wie  dieser  Transport  am  besten  bewerkstelligt  wird,
darüber  sind  die  Ansichten  verschieden.  Hauptsächlich  stehen
sich  da  zwei  Anschauungen  diametral  gegenüber;  die  eine  glaubt,
daß  der  Transport  in  Säcken,  die  andere,  daß  die  Schüttladung,
also  das  lose  Schütten  des  Getreides  in  den  Schiffsraum  zu  bevorzugen ­
  sei.  Jedenfalls  ist  diejenige  Transportart  als  die  bessere
anzusprechen,  bei  welcher  die  Qualität  des  Getreides  die  geringste
Einbuße  erleidet.  Um  die  Erhitzung  des  Getreides  zu  verhüten,
wird  eine  Lüftung  bewirkt  durch  Rohrleitungen,  die  zwischen  die
Sackladungen  gelegt  werden,  oder  bei  Schüttladungen  geschieht
diese  Lüftung  durch  Luftschächte.  Einem  Feuchtwerden  wird
dadurch  vorgebeugt,  daß  man  trockene  Säcke  benutzt,  bei  trockenem
Wetter  ladet  und  löscht  und  schließlich  dadurch,  daß  man  den
Transport  in  trockenen  Schiffsräumen  vornimmt.  Die  Schüttladung
hat  natürlich  vor  der  Sackladung  den  Vorzug  bedeutender  Billigkeit. ­
  Man  muß  bedenken,  daß  die  Getreidesäcke,  die  durchweg
zirka  80  kg  fassen,  an  der  Börse  mit  50  Pfennig  pro  Stück  bezahlt ­
  werden.  Nimmt  man  einen  kleinen  Dampfer  von  2000  Tonnen
Ladefähigkeit  an,  so  stellt  sich  allein  der  Preis  für  die  benötigten
25000  Säcke  auf  12500  Mark.  Vom  hygienischen  Standpunkt
freilich  ist  die  Sackladung  zu  bevorzugen,  da  hierbei  das  Getreide
leichter  vor  Verunreinigung  geschützt  werden  kann  und  die  von
Ratten  angenagten  Säcke  eventuell  ausgemerzt  werden  können.
Bei  Schüttladungen  ist  die  Gefahr  der  Verunreinigung  natürlich
wesentlich  größer.  Und  doch  hat  die  Entwicklung  der  Lösch-
        <pb n="73" />
        67

und  Lademittel  für  den  Getreideumschlag  heute  ganz  zugunsten
der  Schüttladung  entschieden.  In  gewissem  Umfange  ist  durch
die  neuen  Lösch-  und  Ladevorrichtungen,  soweit  nämlich  die
pneumatischen  Heber  in  Frage  kommen,  ein  Gegengewicht  gegen
die  oben  erwähnten  hygienischen  Mängel  geschaffen  worden.
Durch  die  Saugheber,  die  heute  in  allererster  Linie  als  Getreidelöschvorrichtungen ­
  im  Hamburger  Hafen  im  Gebrauch  sind x ),
werden  nämlich  erstens  einmal  Unreinlichkeiten,  die  sonst  beim
Löschen  Vorkommen  können,  vermieden  und  dann  vorhandene
beseitigt.  Weiter  wird  aber  das  Getreide  auch  durch  das  Hochsaugen ­
  in  stärkstem  Maße  durchlüftet  und  durchgeschüttelt.  Dadurch
wird  häufig  der  beginnenden  Selbstdarre  vorgebeugt  und  ein
Muffigwerden  verhindert.  So  tragen  also  die  modernen  Löschund
  Ladeeinrichtungen  nicht  wenig  dazu  bei,  dem  Getreide  die
börsenmäßige  Lieferungsqualität  zu  erhalten.  Noch  vor  25  Jahren
wurde  in  Hamburg  —  in  Rotterdam  noch  vor  zehn  Jahren  —  das
Getreide  in  Körben  oder  Säcken  aus  den  Schiffen  getragen  und
mit  der  Hand-  resp.  Dampfwinde  oder  mit  dem  Kran  aus  dem
Schiff  befördert.  Die  Leistung  betrug  etwa  20  Tonnen  pro  Stunde
und  die  Kosten  beliefen  sich  auf  65  Pfennig  pro  Tonne,  wozu
noch  die  Lieferung  von  Tauwerk,  Dampfwinden  etc.  mit  zirka
15  Pfennig  pro  Tonne  in  Anschlag  zu  bringen  sind,  so  daß  man
auf  einen  Preis  von  ca.  80  Pfennig  pro  Tonne  kommt.
Man  baute  dann  die  in  den  Mühlen  gebräuchlichen  Becherelevatoren ­
  für  den  Lösch-  und  Ladebetrieb  der  Schiffe  aus,  »bei
denen  das  Elevatorgehäuse  an  einem  verstellbaren  und  einziehbaren
Ausleger  mit  Pendel  Vorrichtung  zum  Einstellen  des  Gehäuses  hängt
und  der  Elevator  meist  durch  einen  Elektromotor  angetrieben  wird.
Die  Leistung  dieser  Becherelevatoren  beträgt  bis  zu  400  Tonnen
1 )  Der  Jahresbericht  des  Hafenbetriebsvereins  in  Hamburg  e.  V.  schreibt  über
üas  Jahr  1911  auf  S.  17:  Die  Beschäftigung  von  Handarbeitern  beim  Löschen  von  Getreide ­
  hat  sich  wieder  gehoben,  was  allerdings  vermutlich  nur  eine  vorübergehende  Erscheinung ­
  ist.  Es  wurden  1911  für  61  (gegen  47)  Dampfer  169  (88)  Korngänge  mit
zusammen  1183  (616)  Mann  vermittelt,  die  5257  (2632)  Manntage  leisteten.  Die
Hauptzunahme  fiel  in  die  Sommermonate,  in  denen  sich  im  Betrieb  der  Getreidehebergesellschaft ­
  die  Folgen  des  Streiks  ihrer  Arbeiter  geltend  machten,  was  zusammen  mit
dem  ungewöhnlich  großen  Andrang  von  Getreideschiffen,  der  im  Berichtsjahre  geherrscht
hat,  die  Ursache  der  stärkeren  Heranziehung  von  Handgängen  gewesen  sein  dürfte.
Durch  die  Heber  der  Gesellschaft  wurden  1911:  2352000  Tonnen  (von  2840000
Tonnen  Gesamtseeimport.  D.  V.)  (gegen  1  896000  Tonnen  in  1910,  1  821  000  Tonnen
&amp;gt;n  1909  U nd  1  382  000  Tonnen  in  1908)  gelöscht,  und  da  inzwischen  drei  weitere
Heber  in  Tätigkeit  gestellt  sind,  läßt  sich  annehmen,  daß  künftig  bis  auf  geringe  Reste
der  ganze  Getreideimport  zur  mechanischen  Entlöschung  kommen  wird.

5*
        <pb n="74" />
        pro  Stunde.  Um  mit  dem  Elevator  bequem  überall  in  das  Schiff
gelangen  zu  können,  ist  derselbe  auf  Schienen  an  der  Kaikante
fahrbar,  und  der  überdachte  Triebswerkwagen  mit  automatischer
Wage  und  Absackvorrichtung  versehen« 1 ).  Das  waren  und  sind
noch  heute  die  Einrichtungen  für  Getreidelöschung  am  Kai.
Für  den  Getreideumschlag  vom  Seeschiff  ins  Flußschiff
»brauchte  man  eine  Zeitlang  elektrische  Elevatoren  mit  ausziehbarem ­
  Gehäuse,  welche  am  Verladebaum  der  Schiffe  aufgehängt
und  in  den  Schiffsraum  gelassen  wurden.  Der  Transport,  die  umständliche ­
  Vorbereitung  und  das  langwierige  Einstellen  dieser
Elevatoren  waren  jedoch  der  weiteren  Einführung  hinderlich.  Man
ging  daher  in  Hamburg  zu  den  pneumatischen  Elevatoren,  schwimmenden ­
  Getreidehebern,  über.  Dieselben  sind  in  der  Handhabung
und  im  Betrieb  derartig  einfach  und  für  die  Arbeiter  gesünder  in
der  Bedienung,  daß  solche  trotz  des  15-  bis  18  mal  höheren  Kraftverbrauchs ­
  als  bei  den  Becherelevatoren  heute  fast  allein  das  Feld
beherrschen« 1 ).  Das  Prinzip  ist  folgendes:  mittels  beweglicher,
gelenkiger  Saugrohre  wird  das  Getreide  pneumatisch  etwa  18  bis
25  Meter  hochgesogen,  fällt  oben  auf  den  Boden  eines  Turmgehäuses, ­
  von  wo  es  durch  eine  Klappe,  die  sich  bei  einem  bestimmten
Gewicht  nach  unten  öffnet  und  zugleich  automatisch  die  Gewichtsmenge ­
  feststellt,  durch  einen  Trichter  mit  verlängertem  Rohr  in
die  Leichterfahrzeuge  oder  Schuten  gelangt.
Die  Zahl  dieser  pneumatischen  Getreideheber  beträgt  in
Hamburg  augenblicklich  20,  wovon  4  der  Hapag  und  16  der
Getreidehebergesellschaft  gehören.  Die  Heber  der  Hapag  sind
alt,  nämlich  die  drei  Heber  mit  je  150  Tonnen  Stundenleistung
arbeiten  seit  zwölf,  einer  von  75  Tonnen  stündlicher  Leistung  seit
sechszehn  Jahren.  Die  durchweg  neueren  Heber  der  Getreidehebergesellschaft ­
  kosten  per  Stück  330000  Mk.  und  haben  eine  Leistungsfähigkeit ­
  von  200  Tonnen  stündlich.  Der  Löschbetrieb  kostet  pro
Tonne  80  Pfennig,  d.  h.  ebensoviel  wie  der  Handbetrieb.  So  besteht
also  der  ganze  Vorteil  der  pneumatischen  Löschung  für  die
Reedereien  einzig  und  allein  in  der  Möglichkeit,  das  Getreide  in
äußerst  kurzer  Zeit  löschen  zu  können.  Irgend  welche  direkte
Kostenersparnis  ergibt  sich  nicht.  Aber  dieser  Vorteil  des  schnelleren
Arbeitens  fällt  gerade  bei  Getreide  ganz  enorm  ins  Gewicht,  wie
ich  das  später  noch  ausführen  werde.  Nebenbei  sei  daran  erinnert,
daß  das  Getreide  hier  auch  einem  qualitätsverbessernden  Prozeß'
durch  die  pneumatische  Lüftung  unterzogen  wird.
*)  Bubendey  und  Meyer  a.  a.  O.  S.  27.
        <pb n="75" />
        Ein  Schiff  von  zirka  8000  Tonnen  Weizenladung  kann  durch
vier  bis  fünf  Elevatoren,  die  gleichzeitig  ihre  Saugrohre  in  die
Luken  senken  können,  in  zwölf  Stunden  entladen  werden.  Daß
diese  Leistung  nicht  immer  erreicht  wird,  ist  lediglich  auf  das
Nicht-zur-Verfügung-stehen  der  Leichter  und  Schuten  zurückzuführen. ­
  Wenn  man  damit  die  höchstmögliche  Leistung  des
Handbetriebes  mit  20  Tonnen  pro  Stunde  vergleicht,  so  ergibt
sich  eine  zehnfach  größere  Leistung  der  pneumatischen  Heber.
Die  Heber  machen  so  vollständige  Arbeit,  daß  bis  zum  letzten
Rest  Getreide  keine  weitere  manuelle  Hilfe  nötig  ist  als  die  der
Schlauchführer,  die  die  Saugrohre  in  dem  Schiffraum  führen.  Die
großen  Vorzüge  der  pneumatischen  Heber  haben  bewirkt,  daß
heute  fast  ausschließlich  das  Getreidelöschgeschäft  durch  diese
Heber  besorgt  wird.
Interessant  ist  es,  zu  sehen,  wie  schwierig  die  Einbürgerung
dieser  Elevatoren  in  manchen  Häfen  vor  sich  gegangen  ist.  In
Rotterdam,  wo  vordem  nur  einige  Becherwerke  bestanden,  fing
man  erst  im  Jahre  1904  mit  der  Einführung  von  zunächst  zwei
Pneumatischen  Hebern  an,  die  ebenso  wie  die  Hamburgischen
von  der  Maschinenfabrik  und  Mühlenbauanstalt  G.  Lutter,  A.-G.,
Braunschweig  geliefert  wurden.  Die  regelmäßige  Benutzung  der
Maschinen,  die  im  Jahre  1905  fertig  wurden,  verschob  sich  jedoch
bis  zum  Anfang  des  Jahres  1907.  Bis  dahin  weigerten  sich  nämlich
die  im  Getreidelöschgeschäft  angestellten  Getreideträger,  -Messer
und  -Wieger,  mit  diesen  Einrichtungen  zu  arbeiten,  die  ihnen,  wie
sie  meinten,  ihr  Brot  nähmen.  Im  Jahre  1907  endlich,  als  die
regelmäßige  Benutzung  durchgeführt  wurde,  folgte  ein  bis  zum
Ende  des  Jahres  dauernder  Streik  der  Getreidearbeiter,  während
Welchem  die  Heber  Tag  und  Nacht  ununterbrochen  arbeiteten.
Eie  Streikenden  mußten  sich  fügen.  1907  wurden  sechs  solcher
vorzüglich  funktionierenden  Getreidelöschapparate  nachbestellt.
Heute  hat  Rotterdam  zwölf  schwimmende  Saugelevatoren  von  180
bis  200  Tonnen  Stundenleistung.  Antwerpen  begann  mit  der
Einführung  der  Saugelevatoren  erst  im  Jahre  1911.
Von  der  Fabrik,  welche  vor  allem  die  pneumatischen  Heber
konstruiert,  werden  als  Hauptvorzüge  der  Heber  im  allgemeinen
Agende  auf  geführt:  Verhältnismäßig  geringe  Zahl  der  Bedienungsmannschaft, ­
  Löschmöglichkeit  bei  jeder  Witterung  und  zu  jeder
^ e it,  Verkürzung  des  Hafenaufenthalts,  Qualitätsverbesserung  und
damit  erhöhte  Widerstandsfähigkeit  des  Korns,  bessere  Hafena
 usnutzung  durch  kürzeres  Verweilen  der  Schiffe,  Beseitigung  der
        <pb n="76" />
        70

Klagen  wegen  quantitativer  Verkürzung  des  Korns,  Möglichkeit
der  gleichzeitigen  Löschung  anderer  Güter,  da  die  Saugrohre  nur
geringen  Raum  beanspruchen,  und  schließlich  die  Arbeit  des
Hebers  ohne  jede  fremde  Hilfe,  so  daß  die  Schiffsmaschinen  schon
während  der  kurzen  Löschzeit  gereinigt  werden  können.  Und
es  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  diese  Vorzüge  tatsächlich  vorhanden ­
  sind.  Die  geringe  Zahl  der  Mannschaft  gegenüber  dem
Handbetrieb  macht  die  Beilegung  eines  Streiks  durch  Erhöhung
der  Löhne  und  im  schlimmsten  Falle  auch  einen  Ersatz  durch
Arbeitswillige  eher  möglich.  Auf  der  Hand  liegt  der  Vorteil  der
Heber  gegenüber  dem  Handbetrieb  bei  Witterungseinflüssen;  Regen
kann  das  Löschgeschäft  bei  Handbetrieb  unmöglich  machen,  da
jede  Feuchtigkeit  die  Qualität  des  Getreides  beeinträchtigt,  Schnee
und  Kälte  können  die  Arbeitsleistung  beim  Handbetrieb  infolge
Glätte  stark  verringern  und  machen  zudem  das  Auf-  und  Absteigen
der  befrorenen  Sprossen  gefahrvoll.  Ebenso  ist  die  Nachtarbeit
bei  Handbetrieb  gefahrbringend.  Desgleichen  steht  bei  dem  Saugheberbetrieb ­
  der  verkürzte  Hafenaufenthalt  mit  seinen  Vorzügen
für  die  verschiedenen  Parteien  außer  Frage,  ist  doch  sogar  bei
Dockungen  der  Schiffe  —  wie  es  schon  vorkam  —  eine  Löschung
mit  den  pneumatischen  Hebern  ohne  jede  Schwierigkeit  möglich.
Die  Usanz,  beim  Wiegen  ein  Übergewicht  zu  erzielen,  wird  beim
heutigen  automatischen  Wiegen  von  gleichzeitig  drei  Tonnen  beseitigt ­
  und  somit  das  Geschäft  reeller  als  früher,  wo  man  immer
Posten  von  je  80  kg  mit  der  Brückenwage  abwiegen  mußte.
Ebenso  hat  auch  die  geregeltere  Zufuhr  durch  schnellere  Entlöschung ­
  günstige  Folgen  für  die  Reellität  im  Getreidehandel  gezeitigt. ­
  Ferner  kann  jetzt  das  übrige  Löschgeschäft  der  Schiffe
gleichzeitig  mit  der  Getreidelöschung  stattfinden,  da  das  Heer
von  Trägern  verschwunden  ist,  das  früher  die  Schiffsluken  zum
Auf-  und  Abtragen  in  Anspruch  nahm.  Es  wäre  z.  B.  denkbar,
daß  jetzt  ein  Schiff  mit  Getreideladung  zu  gleicher  Zeit  seine
Ladung  mit  Hebern  löschte,  daneben  schon  andere  Ladung
wieder  einnähme  und  sogar  zugleich  mittels  Kohlenheber  seine
Bunker  füllte.
Außer  den  pneumatischen  Getreidehebern  weist  Hamburg
noch  zwei  schwimmende  Becherwerke,  Paternosterwerke  mit
Schaufelbetrieb  von  je  65  Tonnen  Stundenleistung  auf.  Die
Anschaffungskosten  betrugen  80000  Mark  per  Stück,  die  Kosten
der  Entlöschung  stellen  sich  auf  65  Pfennig  per  Tonne.  Der  Preis
für  die  Tonnenleistung  ist  somit  freilich  niedriger  als  derjenige  der
        <pb n="77" />
        Heber 1 ),  doch  ist  die  Leistung  der  Becherwerke  nur  gering,  so  daß
doch  wohl  meistens  trotz  des  höheren  Preises  die  Benutzung  der
Saugheber  wegen  der  geringeren  Zinsverluste  und  sonstiger  Vorteile
ökonomischer  ist.
Altona  besitzt  gleichfalls  2  schwimmende  Becherwerke  von
je  50  Tonnen  stündlicher  Leistung.  Rotterdam  weist  außer  den
schon  erwähnten  12  schwimmenden  Getreidehebern  mit  je  180  bis
200  Tonnenleistung  noch  folgende  Getreidebeförderungseinrichtungen ­
  auf:  4  Elevatoren  am  Lande  (Jäcobsleitern)  von  75  Tonnen,
resp.  100  Tonnen,  resp.  70  Tonnen,  resp.  70  Tonnen  Stundenleistung;
9  Elevatoren  auf  Fahrzeugen  (Jacobsleitern),  davon  6  der  Holland-Amerika-Lijn
  eignend,  wovon  2  mit  120  Tonnen,  resp.  1  mit  100
Tonnen,  resp.  2  mit  90  Tonnen  und  1  mit  80  Tonnen  Stundenleistung.
Außerdem  befindet  sich  im  Besitz  einer  anderen  dortigen  Firma
ein  Elevator  mit  120  Tonnen  und  2  Elevatoren  mit  je  60  Tonnen
stündlicher  Leistung *  2 ).  Die  Saugheber  sollen  viel  zu  der  Hebung
des  Getreideverkehrs  in  Rotterdam  beigetragen  haben,  die  man
in  den  letzten  Jahren  konstatieren  konnte.
Fassen  wir  noch  einmal  das  über  den  Getreideverkehr
Hamburgs  Gesagte  kurz  zusammen:  Der  Umschlag  mit  Handbetrieb ­
  ist  fast  gänzlich  beseitigt.  Die  Paternosterwerke  haben
nur  einen  ganz  beschränkten  Wirkungskreis  dort,  wo  es  sich  um
derartige  Hebewerke  handelt,  die  sich  an  landfesten  Kais  befinden
und  speziell  für  Speicher  und  Waggonladungen  bestimmt  sind.
Der  eigentliche  Getreideumschlag  ins  Flußfahrzeug  wird  jetzt  ganz
von  den  Saughebern  bewirkt.
*)  cf.  Seite  67.
2 )  Nach  W.  Cool  und  A.  de  Kanter  im  Bericht  über  Rotterdam  für  den
XII.  internationalen  Schiffahrtskongreß,  Philadelphia  1912.
        <pb n="78" />
        &amp;lt;

Fünfter  Abschnitt,

Die  Bedeutung  der  modernen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  für  die
Seeschiffahrtsbetriebe.
Um  uns  von  dem  steigenden  Einfluß  der  Lösch-  und  Ladetechnik ­
  auf  die  Seeschiffahrtsbetriebe  Hamburgs  ein  Bild  machen
zu  können,  müssen  wir  zurückgehen  bis  in  die  Zeit  vor  dem  Ausbau
des  ersten  künstlichen  Hafenbeckens  von  Hamburg,  das  im  Jahre
1866  vollendet  wurde.  Vor  dieser  Zeit  konnte  im  Vergleich  zu
heute  von  einer  Spezialisierung  im  Seeschiffahrtsbetriebe  kaum
die  Rede  sein.  Reeder  im  Sinne  des  heutigen  Wortbegriffs
gab  es  noch  gar  nicht.  Vielmehr  gehörte  es  für  ein  altes,
ehrbares  Kaufmannshaus  sozusagen  zum  guten  Ton,  ein  Schiff
oder  mehrere  Schiff  für  die  Firma  laufen  zu  lassen 1 ).  Mit  den
Reedereigeschäften  befaßte  sich  die  Firma  selbst  wenig  oder  gar
nicht;  das  war  Sache  des  Kapitäns.  So  war  also  damals  die  Seeschiffahrt ­
  organisiert,  mochten  die  Schiffe  nun  einem  Kaufmannshaus
gehören  oder  mochten  sich  mehrere  Partner,  die  an  und  für  sich
andere  Gewerbe  betrieben,  in  den  Besitz  des  Schiffes  teilen.
Mit  dem  um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  einsetzenden
Aufschwung  des  Verkehrs  änderte  sich  in  etwas  die  Form  des
Seeschiffahrtsbetriebes.  Es  entstanden  reine  Reedereien,  die
mit  keinem  kaufmännischen  Betriebe  liiert  waren.  Allerdings  behielt ­
  auch  dann  noch  der  Kapitän  viel  Dispositionsfreiheit  in  Sachen
der  Frachtladung  und  mußte  daher  sowohl  seemännische  wie
kaufmännische  Kenntnisse  haben.  Aber  im  Laufe  der  nächsten
Jahrzehnte  machte  die  Entwicklung  im  Sinne  einer  weitgehenden
Spezialisierung  der  Unternehmungen  und  der  Arbeit  immer  größere
Fortschritte;  von  irgendwelchen  Dispositionsrechten  des  Kapitäns
betreffs  der  Ladung  etc.  war  bald  keine  Rede  mehr;  er  blieb
einzig  auf  die  Führung  des  Schiffes  beschränkt.  Denn  immer
mehr  wuchsen  mit  dem  steigenden  Auswandererverkehr  und  dem
dadurch  gehobenen  Güteraustausch  die  Anforderungen  an  die

1 )  Nach  S1  oman  a.  a.  O.
        <pb n="79" />
        73

Leistungen  der  Schiffe,  sowohl  was  Aufnahmefähigkeit  wie  Geschwindigkeit ­
  betrifft.  Die  industrielle  Technik  löste  die  ihr  in
dieser  Richtung  erwachsenden  Aufgaben  aufs  glänzendste.  Die
steigende  Verwendung  der  Dampfkraft  im  Schiffsbetriebe,  von
Eisen  und  Stahl  im  Schiffsbau,  die  gerade  in  den  fünfziger  und
sechziger  Jahren  ihren  Aufschwung  nahm,  gibt  hiervon  ein  beredtes
Zeugnis.  Und  jemehr  die  Technik  den  Anforderungen  des  Überseehandels ­
  zu  folgen  vermochte,  desto  schneller  eben  wuchsen
diese  Anforderungen.  Immer  weiter  dehnte  der  Kaufmann  seinen
Wirkungskreis  aus,  immer  intensiver  gestaltete  sich  der  Verkehr
zwischen  den  entferntesten  Erdteilen.  Es  ist  von  außerordentlichem
Interesse,  festzustellen,  warum  die  Entwicklung  des  Warenumschlags
in  den  Häfen  die  enormen  Fortschritte  machen  mußte,  die  zu  den
heutigen,  technisch  so  wunderbar  durchdachten  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen ­
  geführt  haben.  Der  erste  Ansporn,  der  dem  Löschund
  Ladewesen  zu  der  großen  Bedeutung  von  heute  verhelfen
sollte,  ist  der  Einführung  der  sog.  Linienfahrt 1 )  im  Schiffahrtsbetriebe ­
  zu  danken.  Unter  Linienfahrt  hat  man  zeitlich  möglichst
regelmäßige  Schiffsverbindungen  zwischen  bestimmten  Häfen
zu  verstehen.  Man  muß  sich  vorstellen,  wie  der  Schiffahrtsbetrieb
vor  Einführung  der  Linienfahrt  geregelt  war,  um  den  großen
Vorteil  der  Lihienfahrt  vor  der  früheren  sog.  »freien  Fahrt«  verstehen ­
  zu  können.  Bei  der  freien  Fahrt  verließ  das  Schiff  den
Heimathafen  mit  Ladung  nach  irgend  einem  fremden  Hafenplatz,
nahm  dort  Fracht  oder  Ballast  nach  einem  dritten  Hafen,  fuhr
von  diesem  zu  einem  vierten  oder  fünften  und  kehrte  schließlich
nach  ein  oder  zwei  Jahren  oder  gar  noch  später  zurück.
Es  hatte  dann  eine  Fracht  an  Bord,  für  die  der  Kapitän
Bedarf  im  Heimathafen  vermutete.  Die  Hauptsache  war  also,
Fracht  für  das  Schiff  zu  schaffen.  Was  oder  wohin  transportiert
wurde,  das  kam  erst  in  zweiter  Linie.  Man  wußte  also  nie,  welche
Ladung  das  Schiff  heimbringen  und  erst  recht  nicht,  wann  das
Fahrzeug  den  Heimathafen  wieder  anlaufen  würde.  Das  richtete
sich  eben  ganz  danach,  welche  Frachtmöglichkeiten  sich  dem
Schiff  unterwegs  boten.  Dann  folgte  die  Einführung  der  Linienfahrt. ­
  Damit  wurde  plötzlich  eine  regelmäßige  Verbindung  geschaffen ­
  zwischen  ganz  bestimmten  Hafenplätzen.  Die  große
Bedeutung  des  Prinzips  der  Linienfahrt  liegt  demnach  darin,  daß
Kaufleute  an  verschiedenen,  von  der  Route  berührten  Plätzen  in

*)  Zuerst  ausgeführt  von  Samuel  Cunard  aus  Hallifax,  im  Jahre  1840.
        <pb n="80" />
        einen  ■  regelmäßigen  Geschäftsverkehr  miteinander  treten  können.
Der  Kaufmann  mußte  vor  Einführung  der  Linienfahrt  sein  Geld
oft  in  Gütern  brachliegen  lassen,  deren  Absatz  sich  durch  unregelmäßige ­
  Schiffsankunft  vielleicht  auf  lange  Monate  hinaus  verzögerte.
Mit  diesem  Zinsverlust  ging  häufig  Hand  in  Hand  ein  Kapitalverlust, ­
  der  dadurch  entstand,  daß  die  Waren  durch  lange  Lagerung
an  Qualität  einbüßten  oder  auch  infolge  einer  Veränderung  der
Geschmacksrichtung  a  tout  prix  verkauft  werden  mußten.  Dieses
Risiko  ist  heute  bei  der  Linienfahrt  auf  ein  Minimum  reduziert.
Die  regelmäßigen  Linien  mit  ihren  festen  Abfahrts-  und  Ankunftszeiten ­
  ermöglichen  es  dem  Kaufmann,  sein  Warenlager  jederzeit
zu  ergänzen  und  die  eingekauften  Güter  schnellstens  weiter  zu
geben.  Der  freien  Fahrt  gegenüber  wirkt  also  die  Linienfahrt
verbilligend,  da  sie  die  Zins-  und  Kapitalverluste  auf  ein  wesentlich ­
  geringeres  Maß  zurückführt.  Die  technischen  Errungenschaften,
wie  erhöhte  Leistungsfähigkeit  der  Maschinen  und  größere  Schiffseinheiten ­
  etc.  verbilligen  die  Transportkosten  noch  mehr.  Diese
letzterwähnten  Neuerungen  kommen  selbstverständlich  auch  für
Schiffe  »in  freier  Fahrt«  in  Frage,  aber  es  ist  erklärlich,  daß  die
Reedereien  ganz  besonders  bei  den  Schiffen,  für  die  ein  pünktliches ­
  Eintreffen  die  Hauptsache  ist  und  die  in  regelmäßiger  Fahrt
begriffen  sind,  diese  technischen  Errungenschaften  weit  eher  anwenden, ­
  als  bei  Schiffen  mit  unregelmäßigen  Fahrten.  Schließlich
kommt  zu  den  geschilderten  Vorteilen  der  Linienfahrt  noch  die
Begünstigung  vor  der  freien  Fahrt,  daß  sich  allmählich,  wenn  sich
eben  infolge  der  Regelmäßigkeit  der  Linienfahrt  die  Handelsbeziehungen ­
  zwischen  den  einzelnen  Plätzen  weiter  entwickelt  haben,
stets  eine  beträchtliche  Gütermenge  für  die  jeweilig  festgesetzte
Abfahrt  des  zu  einer  Linie  gehörenden  Schiffes  anhäuft.
Dadurch  bleibt  dem  Schiff  viel  Zeit  erspart,  die  es  sonst  zur
Beschaffung  genügender  Fracht  gebraucht  haben  würde.  Es  kann
seinen  Hafenaufenthalt  abkürzen,  spart  Liegegelder  usw.  und  kann
die  Zeit  zu  neuen  Fahrten  ausnutzen.  Damit  ist  die  Möglichkeit
gegeben,  die  Frachtraten  herabzusetzen  und  in  letzter  Linie  eine
Verbilligung  der  Güter  selbst  zu  erreichen.  Der  Kaufmann  übergibt ­
  natürlich  seine  zu  verfrachtenden  Güter  viel  lieber  solchen
Schiffen,  bei  denen  er  mit  einer  präzisen  Abfahrtszeit  rechnen
kann,  und  ebenso  bezieht  er  lieber  Waren  durch  Dampfer,  deren
Ankunft  auf  den  Tag  feststeht.
Daß  bei  den  Segellinienfahrten  das  Linienprinzip  nur  in  bescheidenen ­
  Grenzen  durchgeführt  werden  kann,  liegt  in  der  Natur
        <pb n="81" />
        75

des  Segelbetriebes  begründet,  der  viel  von  Wind  und  Wetter  abhängig ­
  ist.  Bei  diesen  Linien  kann  nur  das  Bestehen  einer  Verbindung ­
  überhaupt  günstig  auf  den  Handel  wirken;  mit  pünktlicher ­
  Ankunft  und  Abfahrt  sowie  dem  Innehalten  ganz  bestimmter
Fahrzeiten  ist  bei  Seglern  natürlich  nicht  zu  rechnen.  Erst  durch
die  Einführung  des  vom  Wetter  fast  unabhängigen  Dampfers  war
die  Entfaltung  der  Linienfahrt  zur  heutigen  Blüte  möglich.
Allerdings  ergeben  sich  aus  dem  durch  die  Linienfahrten
bedingten  stärkeren  Übergang  zur  Dampfschiffahrt  auch  eine  Reihe
von  Nachteilen.  So  sind  sowohl  die  Anlagekosten  wie  die  Betriebskosten ­
  beim  Dampfer  bedeutend  höher  als  beim  Segler.  Hierdurch
werden  naturgemäß  die  Selbstkosten  für  den  Reeder  wesentlich
höher.  Aber  einerseits  kann  er  infolge  des  schnelleren  Erledigens
der  Fahrten  sein  Schiff  häufigere  Reisen  machen  lassen  und  damit
eine  höhere  Verzinsung  des  investierten  Kapitals  erreichen;  und
weiter  kann  er  die  erhöhten  Betriebskosten  dadurch  mehr  oder
weniger  wettmachen,  daß  er  die  Frachtsätze  erhöht,  was  trotz  der
Seglerkonkurrenz  möglich  ist  wegen  der  großen  Annehmlichkeit,
die  das  pünktliche  Eintreffen  und  Abfahren  und  die  schnelle  Beförderung ­
  der  Frachtgüter  für  den  Kaufmann  mit  sich  bringt.
Die  Fahrtgeschwindigkeiten  zu  erhöhen,  gelang  der  Schiffs-  und
Maschinenbautechnik  in  glänzender  Weise.  Die  Dampfer  möglichst
schnell  für  eine  neue  Fahrt  bereit  zu  machen,  das  mußte  durch
die  Verbesserung  der  Lösch-  und  Ladevorrichtungen  im  Hafen
erreicht  werden.  So  spielen  also  die  Einrichtungen,  die  eine
schnelle  Abfertigung  der  Schiffe  bezwecken,  für  die  Rentabilität
der  Linienfahrten  eine  erhebliche  Rolle.  Aber  nicht  allein  der
Wettbewerb  zwischen  Segler  und  Dampfer,  der  Schiffe  in  freier
und  in  Linienfahrt,  auch  die  Entwicklung  des  Handels  überhaupt
verschärfte  die  Konkurrenz.  Die  Reedereien  mußten  versuchen,
immer  billiger  zu  transportieren.  Vor  allem  mußte  die  Betriebsausgabenquote ­
  durch  Verwendung  größerer  Schiffstypen  herabgedrückt ­
  werden.  Und  das  wurde  wirtschaftlich  dadurch  ermöglicht, ­
  daß  durch  den  ständig  wachsenden  internationalen  Handel
auch  ständig  größere  Gütermengen  für  den  Transport  in  Betracht
kamen.  Dieser  Übergang  zu  größeren  Schiffstypen  bewirkte
natürlich,  daß  das  in  den  Schiffsgefäßen  investierte  Kapital  stets
größer  wurde  und  ein  Stilliegen  der  Schiffe  immer  bedeutendere
Zinsverluste  mit  sich  brachte.  Das  Löschen  und  Laden  mußte  und
muß  immer  weiter  auf  das  äußerste  beschleunigt  werden;  erreichen
doch  heute  die  dem  Besitzer  eines  ruhenden  Güterdampfers  mitt ­
        <pb n="82" />
        —  76  —

lerer  Größe  erwachsenden  Zins-usw.-Verluste  eine  Höhe  von  2000
bis  4000  Mark  täglich.
So  läuft  das  ganze  Bestreben  im  Schiffahrtsverkehr  darauf
hinaus,  Fahrtdauer  und  Hafenaufenthalt  auf  ein  möglichst  geringes
Maß  zu  reduzieren,  natürlich  nur  so  weit,  als  nicht  eine  zu  große
Verteuerung  des  Betriebes  damit  verbunden  ist.

Die  Unkosten  der  Schiffe  im  Hafen.
Um  die  einzelnen  Kosten  berechnen  zu  können,  die  den
Seglern  resp.  den  Dampfern  aus  dem  Hafenaufenthalt  erwachsen,
je  nachdem,  ob  sie  »im  Strom«  oder  an  den  Kais  löschen  bzw.
laden,  müssen  wir  uns  hier  noch  einmal  die  verschiedenen  Gebühren ­
  und  sonstigen  Ausgaben,  soweit  sie  den  Reeder  treffen,
vergegenwärtigen,  und  zwar  beschränke  ich  mich  in  meinen  Angaben ­
  wiederum  auf  Hamburg.  Die  erste  Gebühr,  die  das  Schiff
hier  zu  zahlen  hat,  ist  das  Lotsengeld 1 ),  das  nach  dem  Tiefgang
der  Schiffe  berechnet  wird.  Als  zweite  Gebühr  tritt  dazu  das
Tonnengeld 2 ),  bemessen  nach  dem  Nutzraum  des  betreffenden
Dampfers,  Seglers,  ev.  Leichters  usw.  Ferner  gelangt  die  Hafenmeistergebühr ­
 3 )  zur  Erhebung,  die  ebenfalls  wie  das  Lotsengeld
nach  dem  Tiefgang  des  Schiffes,  aber  mit  anderem  Gebührensatz
berechnet  wird.  Außer  diesen  staatlichen  Gebühren  kommen  für
Segler 4  *  б )  immer,  für  große  Dampfer  häufig  die  Benutzung  von
Schleppern  in  Frage,  die  privaten  Vereinbarungen  auf  Grund
der  Tarife  besonderer  Dampfschleppschiffahrtsgesellschaften  unterliegen. ­
  Der  Tarif  einer  solchen  Gesellschaft“)  für  1910  sei  hier
mitgeteilt:
Tabelle  19®).
Tarif.
Schlepper-Hilfe  für  Dampfer  und  Segler  im  Hamburg-Altonaer
Hafen:

l )  cf.  S.  3  2  ff.
а )  3 )  cf.  S.  34.
4 )  »Seeschiffe  —  mit  Ausnahme  von  Tjalken  und  Ewern  —  und  Oberländer
Käne  dürfen  im  Hafen  nicht  segeln«.  §  27,  III  des  Hafengesetzes  vom  2.  Juni  1897.
б )  Petersen  und  Alpers,  G.  m.  b.  H.,  wohl  eine  der  bedeutendsten  Gesellschaften ­
  dieser  Art.
e )  Der  Urtext  des  Tarifs  ist  in  englischer  Sprache  abgefaßt.
        <pb n="83" />
        77

A.  Dampfer

bis  zu  1000

Tons  Groß-Reg.

38

sh  per  Schlepper

1001—1500

tt  tt

44

ft

ff

tt

1501—2000

tt  tt

50

ft

ft

tt

2001—3000

tt  tt

56

ff

ft

tt

3001—4000

tt  tt

63

tf

tt

tt

mehr  als  4000

tt  ff

75

ft

ft

tt

Kohlendampfer,  die  in  St.  Pauli  löschen

{2000  Tons  nicht  überschreitend)

3i

ft

tt

tt

B.  Segler

bis  zu  1000

Tons  Groß-Reg.

30

ft

ft

tt

1000—1500

ft  tf

40

ft

tt

tt

1501—2000

ft  ff

50

ft

tt

tt

mehr  als  2000

tf  ff

60

tf

tf

tt

Zu  obigen  Raten  werden  bei  Eisgang  50%  zugeschlagen.
Bei  dem  Lotsengeld,  dem  Tonnengeld,  der  Hafenmeistergebühr ­
  wird  nicht  nach  Dampfern  und  Seglern  unterschieden  und
auch  nicht  danach,  ob  am  Kai  oder  im  Strom  gelöscht  wird.  Die
Schiffe  sind  also  den  genannten  Gebühren  gegenüber  gleichgestellt.
Der  Schlepptarif  zeigt  die  ersten  Verschiedenheiten  in  der  Behandlung ­
  von  Dampfern  und  Seglern.
Bei  den  nun  folgenden  Punkten  gehen  aber  die  Gebühren
einerseits  für  Stromschiffe  und  Kaischiffe  auseinander  und  des
weiteren  die  Stauerkosten  für  Dampfer  und  Segler  am  Kai  und
im  Strom.  Schließlich  variieren  bei  Dampfern  und  Seglern  die
Unkosten  für  Gagen  und  sonstige  kleinere  Ausgaben.
Die  im  Strom  löschenden  oder  ladenden  Schiffe  haben  staatlicherseits
  keine  weitere  Gebühr  zu  entrichten.  Sie  haben  mit
der  Zahlung  der  allgemeinen  Hafengebühren  die  Berechtigung
erworben,  längere  Zeit  im  Hafen  zu  Lösch-  und  Ladezwecken  zu
liegen 1 ).  Praktisch  ist  allerdings  diese  Löschfrist,  die  bis  heute
ohnehin  sehr  reichlich  bemessen  ist,  unbegrenzt.  Für  das  Stromschiff ­
  kommen  also  lediglich  noch  die  eigentlichen  Lösch-  resp.  Ladekosten ­
  in  Frage.  Am  Kai  dagegen  treffen  das  Schiff  dje  Raumgebühr ­
 8 )  und  ein  Teil  der  Ladungsgebühr *  *  3 ),  nämlich  sieben
Zehntel  des  Betrages  der  letzteren.  Im  Freiladeverkehr  ist  die
statt  der  Raum-  und  Ladungsgebühr  zur  Erhebung  kommende

*)  Cf.  S.  47.
s )  cf.  S.  35  ff.
3 )  cf.  S.  36.
        <pb n="84" />
        78

Gebühr  erheblich  erniedrigt.  Die  weiteren  Gebühren,  wie  das
Wiegegeld,  evtl.  Krangeld,  Lagergeld,  Gleisgebühren  usw.  usw.
treffen  nicht  das  Schiff,  sondern  die  Ladung.
In  den  Chartern  der  Privatfrachtverträge  der  Segelschiffe
findet  sich  allgemein  die  Bestimmung,  daß  diese  nicht  nötig  haben,
die  Kaianlagen  zu  benutzen 1 ).  Wünscht  der  Ladungsempfänger
aber  schnelle  Zustellung  der  Ware,  so  fallen  laut  diesem  Frachtvertrag ­
  sämtliche  Kaigebühren  dem  betreffenden  Ladungsempfänger
zur  Last.  Praktisch  stellt  sich  also  die  Kaibenutzung  vom  Kostenstandpunkt ­
  hinsichtlich  der  Gebühren  aus  für  Segler  nicht  teurer
als  der  Lösch-  oder  Ladebetrieb  im  Strom.  Für  Dampfer  mit
Stückgut  bedeutet  natürlich  der  Kai  eine  bedeutend  schnellere
Löschmöglichkeit  als  im  Strom.  Die  Umschlagsschnelligkeit  im
Strom  würde  durch  einzelnes  Abholen  der  Stückgutfrachtstücke
ungemein  herabgemindert  werden.  Die  Entlöschung  würde  günstigenfalls ­
  im  Strom  dreimal  so  lange  dauern  als  am  Kai,  würde
aber  erheblich  schwanken  je  nach  der  Größe  der  Stückgüter,  nach
der  Zahl  der  Empfänger,  nach  Bewegtheit  des  Fahrwassers,  nach
Witterung,  nach  der  Art,  wie  das  Gut  hat  verstaut  werden  können
und  so  fort.

Lösch-  und  Ladetarifc.
Zu  den  bisher  besprochenen  Gebühren  treten  nun  die  eigentlichen ­
  Kosten  für  das  Lösch-  und  Ladegeschäft  selbst.  Dieses
Geschäft  wird  stets  den  Stauereibetrieben  übertragen,  die  ohne
Hilfe  der  Schiffsmannschaft  das  Löschen  und  Laden  besorgen.
')  Diese  Bestimmung  hat  sich  vermutlich  folgendermaßen  herausgebildet:  Der
schnelle,  teure  Dampfer  hat  als  Fracht  durchweg  Stückgut,  bei  dem  es  auf  möglichst
schnelle  Zustellung  ankommt.  Eine  Eigentümlichkeit  der  Stückgutfrachtstücke  ist  die
Vielheit  der  Empfänger.  Es  liegt  im  Interesse  des  Dampfers  selbst,  seine  Ladung
möglichst  schnell  los  zu  werden,  was  im  Strom  nicht  möglich  ist,  wenn  jeder  Ladungsempfänger ­
  oder  Beauftragte  verschiedener  Ladungsempfänger  per  Schute  die  Stückgüter
im  Strom  einzeln  abholen  wollten.  Es  müßte  die  ganze  Such-  und  Sortierungsarbeit  im
Schiff  vor  sich  gehen,  was  viel  Zeit  kosten  würde.  Das  Schiff  geht  somit  an  den  Kai,
wirft  das  ganze  Gut  dort  an  Land  und  läßt  die  Sortierungsarbeit  im  Kaischuppen  erledigen. ­
  Anders  beim  Segler.  Das  Löschen  seiner  Massenladung  geht  am  Kai  und  im
Strom  gleich  schnell  vor  sich,  da  am  Kai  nur  nach  einer  Seite,  »im  Strom«  nach  zwei
Seiten  hin  gelöscht  werden  kann.  Hier  liegt  es  also  lediglich  im  Interesse  des  Ladungsempfängers, ­
  das  Gut  am  Kai  zu  löschen.  Natürlich  haben  dann  die  Segelschiffreedereien
bald  die  Kaigebühren  auf  die  Ladungsinteressenten  abwälzen  können.  Das  Interesse
von  Reeder  und  Ladungsempfänger  bildet  bei  Massengut  eben  in  der  Regel  der
Stromumschlag,  bei  Stückgut  in  der  Regel  der  Kai.  Unkosten  durch  Abweichungen ­
  von  dem  Usus,  der  durch  diese  Regeln  gebildet  wird,  fallen  natürlich  dem  Interessenten ­
  zur  Last.
        <pb n="85" />
        79

Die  Raten  der  Stauereibetriebe  für  die  einzelnen  Artikel  sind  in
einem  besonderen  Tarif  festgelegt.  Ich  füge  hier  einen  Auszug
aus  diesem  Tarif  bei 1 ),  aus  dem  einmal  der  höhere  Löschpreis  für
die  Segler  gegenüber  den  Dampfern,  ferner  der  höhere  Löschpreis
  allgemein  gegenüber  dem  Ladepreis  ersichtlich  ist.  Der
höhere  Preis  bei  Seglern  rechtfertigt  sich  wohl  dadurch,  daß  bei
Seglern  der  Gebrauch  der  Donkeys,  deren  Kosten  die  Stauer  mit
io  Mark  pro  Tag  berechnen,  notwendig  ist,  während  bei  Dampfern
fast  durchweg  die  eigene  Dampfkraft  benutzt  wird  oder  auch
eigene  Donkeykessel  oder  Motore  mit  verschiedener  Antriebskraft
Verwendung  finden.

Tabelle  20.
Auszug  aus  dem  Tarif  für  Entlöschung  von  Dampfern
und  Seglern.

Nr.

Segelschi
Artikel

f  e
Rate

per

Nr.

Dampfei
Artikel

Rate

per

Pfg.

k g

Pfg.

kg

I

Salpeter

30

Salpeter

727t

IOOO

bis  zu  2  Gängen.  .

7  7  Vs

IOOO

für  den  3.  Gang  .  .

82V*

2

Reis

727z

IOOO

5

Reis

•677,

IOOO

15

Palmkerne  lose  .  .  .

827s

IOOO

18

Palmkeme  lose  .  .  .

7772

IOOO

17

Getreide  aller  Art  und

I

Getreide  (inkl.  Hafer),

Hülsenfrüchte  aller

Mais  und  Hülsen-Art



777z

IOOO

früchte

6772

IOOO

(Durch  Elevatoren  zu

löschendeSchiffehaben

den  dafür  tarifmäßigen

Preis  zu  zahlen.)

18

Leinen-  und  Rübsaat.

7772

IOOO

'9

Rübsaat,  Leinsaat  .  .

727s

IOOO

!9

Ölkuchen  lose....

102V2

IOOO

20

Ölkuchen  lose:

„  in  Säcken  .

8272

IOOO

von  Marseille  .  .  .

10272

IOOO

21

vom  Schwarzen  Meer

9272

IOOO

27

Phosphate  und  Erze  .

I027 2

IOOO

14

Phosphate  und  Erze  .

7772

IOOO

29

Asphalt  und  Pech  .  .

200

IOOO

40

Asphalt,  lose  ....

200

IOOO

„  vom  Mittelmeer

95

IOOO

32

Wolle  von  Australien

31

Wolle  von  Australien.

55

5  Ballen

und  dem  Kap.  .  .

377e

Ballen

vom  River  Plate  .

35

»»

33

Eis

120

IOOO

37

Eis

IOO

IOOO

34

China  Clay

IOO

IOOO

4'

China  Clay

8772

IOOO

l )  Tarif  für  das  Entlöschen  und  Beladen  von  Schiffen,  normiert  vom  Verein  der
Stauer  von  Hamburg-Altona  von  1886,  gültig  vom  I.  Januar  1912.
        <pb n="86" />
        Für  Dampfer  allein  sind  folgende  Artikel  auf  geführt:

Nr.

Artikel

Rate

per

N  ordamerikanische  Ladungen

Pfgkg



im  Hafen  zu  löschen:

7

a)  Sackgut

7*7.

IOOO

8

b)  Schmalz,  Öl

8*7»

IOOO

9

c)  Holz  und  Stäbe  .  .  .
Nordamerikanische  Ladungen

122 7.

IOOO

am  Kai  zu  löschen:

IO

inkl.  Schmalz  und  Öl  usw.

577z

IOOO

II

Holz  und  Stäbe  ....

8*7.

IOOO

12

Amerikanische  Baumwolle  im

Hafen  zu  löschen  .  .

3*7.

Ballen

»3

Dasselbe  am  Kai  zu  löschen

22 7z

„

22

Bombay  -  Ladungen  am  Kai

477z

Manifest-Ton

Kalkutta-Ladungen  am  Kai

5 2 7z

&amp;gt;7  77

23

Bombay-Ladungen  im  Hafen

82 7z

7»  77

Kalkutta-Ladungen  im  Hafen

I02 7z

77  77

Tabelle  20  a.

Auszug  aus  dem  Tarif  für  Beladen  von  Dampfern  und  Seglern

Nr.

Segler
Artikel

Rate

per

Nr.

Dam
Artikel

p  f  e

Rate

per

Pfgpfg-





I

Für  Stückgüter,  über-I



Zuckerladungen  .

•  •

67V.

IOOO

nehmen  und  stauen

85

cbm

2

Salzladungen  .  .

•  •

70

IOOO

2

Salzladungen  ....

70

1000  kg

3

Salpeterladungen

.  .

70

IOOO

3

Feuerfeste  Steine  .  .

53°

1000  Stck.

4

Sibirienladungen.

.  .

90

cbm  oder

4

Mauersteine  und  kleine

IOOO

Fliesen

43°

77

5

Fliesen,  große  .  .  .

IOO

1000  kg

6

Altes  Eisen  ....

130

77

7

Eisenbahnschienen  und

Stangeneisen  .  .  .

120

77

8

Säure

IOO

77

9

Kohlen  am  Kai  .  .

80

„

Kohlen  im  Hafen  .  .

90

für  Trimmen

1000  kg

IO

Koks  am  Kai  .  .  .

90

77  77

und  Übernehmen

IOOO

kg

Koks  im  Hafen.  .  .

I  IO

77  77

1000  kg

II

Briketts  am  Kai  .  .

HO

77  77

und  Übernehmen

IOOO

kg

Briketts  im  Hafen  .

150

1000  kg
        <pb n="87" />
        8i

Die  Preise  für  diese  Tarife  gelten  bei  folgenden  Bedingungen:
»sämtliche  Preise  verstehen  sich  exklusive  Tauwerk!  Alle  vorstehend ­
  nicht  genannten  Artikel  unterliegen  der  freien  Vereinbarung. ­
  Abgabe  an  den  Hafenbetriebsverein  1 1 / 2  %  der  Stauerrechnung. ­
  Als  Anteil  zur  Unfall-,  Kranken-  und  Invalidenversicherung ­
  für  die  Arbeiter  sind  3  %  der  Stauerrechnung  zu  bezahlen. ­
  Das  Abbäumen 1 )  der  Schiffe  hat  auf  Schiffsrisiko  und
Schiffsrechnung  zu  geschehen.  Abbäumen  von  Dampfern  inkl.
Spierenmiete  50,—  Mk.  Abbäumen  von  Seglern  inkl.  Spierenmiete
80,—  Mk.  Die  durch  Löschen  oder  Laden  auf  der  Unterelbe
entstehenden  Extrakosten  an  Lohn  und  Beköstigung  sind  vom
Schiffe  zu  vergüten.  Schiff  verholen  Werktags  5,—  Mk.  pro  Mann«.
Der  Tarif  des  Vereins  für  Stauer  stellt  aber  nicht  den  wirklichen ­
  Preis  dar,  der  von  den  Reedern  für  Löschen  und  Laden
bezahlt  wird.  Man  findet  meistens  Privatvereinbarungen  zwischen
Reedern  und  Stauern,  deren  Lösch-  und  Ladesätze  dann  oft  nicht
unerheblich  von  den  mitgeteilten  Tarifsätzen  abweichen.  So  wurde
mir  z.  B.  von  einem  Stauereibetrieb  als  vereinbarter  Preis  mit  einer
Segelschiffreederei  für  Löschung  von  Salpeter  70  Pfg.  pro  Tonne
angegeben,  während  der  Tarif  den  Preis  von  77 1 / 2  bis  82 1 / t  Pfg.
pro  Tonne  zeigt.  Eine  Dampfschiffreederei  zahlte  ihrem  Stauer  für
Löschen  von  Getreide  65  Pfg.  statt  67  J / 2  Pfg.  Der  Lohntarif  für  den
Stauereibetrieb  in  Hamburg-Altona,  der  in  diesem  Zusammenhänge
von  Interesse  sein  dürfte,  ist  im  Anhang  als  Tabelle  21  mitgeteilt.
Tarife  für  Kohlenlöschung.
Die  Löschung  von  Kohlen  regelt  sich  nicht  wie  das
Laden  der  Kohlen  nach  dem  Tarif  des  Vereins  der  Stauer,
sondern  nach  einem  besonderen  Tarif.  Es  kommt  dafür  nur
englische  Kohle  in  Frage.  Der  englische  Tarif  des  Vereins
der  Importeure  englischer  Kohlen  ist  für  die  Löschung  folgender:
Tabelle  22.
Verein  der  Importeure  englischer  Kohlen.
(Ässociation  of  Importers  of  English  Coals.)
Tarif  für  die  Entlöschung  von  Kohlenladungen  in  Hamburg.
Entlöschung  mit  Handbetrieb.
1.  Kohlen  jeder  Art  außer  Welsh  Large,  Unsercened  &amp;amp;  Small,
Hüll,  Grimsby,  Goole,  Boston  &amp;amp;  Kings,  Lynn  Large,  Cannel
Coal,  Patent  fuel,  Coke  und  Gas-Coke.
*)  Das  Schiff  wird  durch  Balken  um  Flußfahrzeugsbreite  vom  Kai  abgestützt,
UTn  den  Flußfahrzeugen  Gelegenheit  zu  geben,  von  zwei  Seiten  an  das  Seeschiff  heran
kommen  zu  können.
Abhandlungen  d.  staatsw.  Seminars  z.  Jena,  Bd.  XII,  Heft  2.  6
Haase,  Die  modernen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  usw.
        <pb n="88" />
        82

für  Schiffe  unter  26  Fuß  Hamburger ­
  Maß,  vom  Boden  des  Schiffes
bis  zum  oberen  Rand  der  Tonne
resp.  Schale  gemessen  pr.  To.  Mk.  1,05  (0,85)
für  Schiffe  von  26  bis  28  Fuß  .  „  „  „  1,25  (1,05)
„  „  über  28  Fuß  und  Dreidecker ­
  „  „1,40  (1,20)
2.  Welsh  Large,  Unscreened  &amp;amp;  Small,  Anthracite  Large,  Hüll,
Grimsby,  Goole,  Boston  &amp;amp;  Kings,  Lynn  Large
für  Schiffe  unter  26  Fuß  .  .  .  pr.  To.  Mk.  1,20(1,—)
„  „  von  26  bis  28  Fuß  .  „  „  „  1,40  (1,20)
„  „  über  28  Fuß  und  Dreidecker ­
  „  „  1,5°  (i,3°)
3.  Gas-Coke
für  Schiffe  unter  26  Fuß  .  .  .  pr.  To.  Mk.  1,95  (1,70)
„  „  von  26  bis  28  Fuß  .  „  „  „  2,35  (2,10)
„  „  über  28  Fuß  und  Dreidecker ­

  „  „  2,65  (2,40)
4.  Foundry  &amp;amp;  Furnace  large  Coke
für  Schiffe  unter  26  Fuß  .  .  .  pr.  To.  Mk.  2,10
„  „  von  26  bis  28  Fuß  .  „  „  „  2,50
„  „  über  28  Fuß  und  Dreidecker ­
  „  „2,80
5.  Cannel  Coal  and  Patent  fuel
für  Schiffe  jeder  Art  pr.  To.  Mk.  1,40  (1,20)
Entlöschung  mit  Dampfbetrieb.
1.  Nußkohlen  aller  Art,  Mullkohlen
(Welch  Mull  ausgenommen),  Anthrazitnuß, ­
  Anthrazit-Peas  pr.  To.  Mk.  0,70  (0,50)
2.  Ungesiebte  Gaskohle  (schottische  ausgenommen) ­
  »  „  0,75(0,55)
3.  Grobe  Kohlen  (Welsh  und  Anthrazit
ausgenommen),  ungesiebte  Steam
(Welsh  ausgenommen),  schottische
Gaskohlen,  Welsh  Mullkohlen.  .  .  „  „  „  0,80  (0,60)
4.  Yorkshire,  Derbyshire  &amp;amp;  Nottinghamshire
  Hards,  Large  &amp;amp;  Cobbles  .  .  „  „  „  0,90  (0,65)
5.  Welsh  Large  &amp;amp;  Unscreened,  Anthracite ­
  Large  &amp;amp;  Cobbles  „  „  .,  0,95  (0,70)
6.  Cannel  Coal  „  „  „1,15  (0,90)
7.  Gas  Coke  „  „  1,25  (1,—)
8.  Foundry  &amp;amp;  Furnace  large  Coke  .  .  „  „  „  1,40  (1,10)
        <pb n="89" />
        83

6*

Allgemeine  Regeln.
1.  Die  obigen  Raten  schließen  ein  die  Kosten  für  Stauer,
Bedienung  der  Winden,  Ewerführer,  Transport  der  Arbeiter
und  vollständiges  Geschirr  und  werden  per  Tonne  gemäß
der  B/L-Menge  bezahlt.
2.  Wird  die  Arbeit  bis  9  Uhr  abends  beendet,  so  werden
keine  Extrakosten  berechnet.  Zwischen  9  und  10  Uhr
abends  1  Mk.  per  Mann  und  nach  10  Uhr  abends  eine
fernere  Mark  per  Mann,  wenn  die  Arbeiter  ohne  Abendbrotspause ­
  durcharbeiten.  Wenn  die  Arbeiter  Abendbrotspause ­
  machen,  so  wird  die  erste  Extraausgabe  von  1  Mk.
per  Mann  nach  11  Uhr  abends,  die  zweite  nach  Mitternacht ­
  bezahlt.
3.  Besonderes  Trimmen,  Überarbeiten  der  Kohle  vom  Raum
in  die  Bunker,  Arbeitsverzögerung  durch  schlechte  Trennung
der  verschiedenen  Koklensorten  in  einem  Raum,  außergewöhnlicher ­
  Gebrauch  von  Tauwerk  wegen  rauher  oder
untauglicher  Windenrollen,  Wasser  im  Raum  usw.,  müssen
zu  angemessenen  Preisen  bezahlt  werden.
Hamburg,  1.  Oktober  1907.
Revidiert  1.  Dezember  1911.
Die  dem  mitgeteilten  Tarif  in  Klammern  beigefügten  Zahlen
zeigen  den  reinen  Lohnsatz,  der  zwischen  Stauern  und  Kohlenarbeitern ­
  vereinbart  ist;  dieser  Satz  findet  sich  in  dem  deutschen
Tarif  angegeben,  während  sich  dort  der  Preis  für  die  Löschung,
der  vom  Reeder  an  die  Stauer  bezahlt  wird,  nicht  findet.  Der
Unterschied  zwischen^  dem  Lohn  der  Kohlenarbeiter  und  dem
Stauerpreis  dient  zur  Deckung  des  Beitrags  zur  Unfallversicherung,
zur  Bezahlung  der  Winschleute 1 ),  zur  Begleichung  der  Kosten  für
Geschirr,  Tauwerk,  Körbe,  Schaufeln  usw.,  und  schließlich  enthält
die  Differenz  der  Raten  der  beiden  Tarife  noch  den  Lohn  für  den
Stauervicen  und  den  Unternehmergewinn  der  Stauerfirma  selbst 1  2 ).
Tarif  für  Getreidelöschung.
Für  den  Artikel  Getreide  besteht  nicht  wie  für  Kohlen  ein
Sondertarif.  Die  Sätze  für  Getreidelöschung  finden  sich  im  allgemeinen ­
  im  Stauertarif.  Dagegen  gibt  es  einen  besonderen
Tarif  für  Löschung  durch  pneumatische  Getreideheber,  der

1 )  Arbeiter,  welche  die  Winden  bedienen.

2 )  Laut  Angaben  des  Vereins  der  Importeure  englischer  Kohlen.
        <pb n="90" />
        84

freilich  um  so  größere  Bedeutung  hat,  als  heute  fast  alles  Getreide
in  Hamburg  durch  Getreideheber  gelöscht  wird.  Die  Getreidehebergesellschaft ­
  bildet  keinen  gewöhnlichen  Stauereibetrieb,  sondern
beschränkt  sich  lediglich  auf  die  Löschung  von  Getreide  durch
ihre  Heber.  Sie  tritt  auch  nicht  mit  den  Reedern  in  direkte  Verbindung, ­
  sondern  stellt  den  Stauereibetrieben  ihre  Heber  zur  Verfügung. ­
  In  dem  privaten  Betrieb  eines  Stauers 1 ),  dessen  Sätze
für  die  Löschung  von  Gütern  allgemein  um  ca.  2 1 / 2  Pfg.  pro
Tonne  geringer  sind,  als  die  des  Tarifs  der  Stauer,  sind  folgende
Sätze  für  die  Getreidelöschung  durch  pneumatische  Heber  angegeben ­
  :
Tabelle  25*).

Ladungen

Rate

Gewicht

Disk.

1.  Alle  Sorten  Getreide  (ausgenommen  Hafer  und

Pfennig

kg

Paddy  [Reis,  ungehülst]),  mittels  Heber  gelöscht

80

1000

netto

Hafer  und  Paddy,  mittels  Heber  gelöscht  .  .
Schlepplohn  von  und  nach  dem  Schiff  Mk.  60,—
per  Getreideheber.  Die  Getreidehebergesellschaft
behält  sich  das  Recht  vor,  Nachtarbeit  einzulegen,
wenn  die  Empfänger  dafür  zu  bestimmen  sind.
Als  Vergütung  erhält  die  Getreidehebergesellschaft
Mk.  100,—  per  Heber  und  per  halbe  Nacht.  Dies
deckt  alle  Unkosten  für  Kontrolleure,  Wieger  und
Fahrzeuge.  Keine  Extrakosten  für  Löschungen  von
Peak,  Lazarett  und  Bunker,  ebenso  für  Trimmen
und  Separieren  von  Partien.
2.  Alle  Arten  Getreide  in  Bulk,  ausgenommen  Hafer
und  Paddy,  einschließlich  Kosten  für  Nachtarbeit

100

1000

netto

und  Sehlepplohn  für  Getreideheber
Hafer  und  Paddy,  einschließlich  Nachtarbeit  und

»90

1000

netto

Schlepplohn
Ebenso  keine  Extrakosten  für  Peak  usw.
Für  den  Hafenbetriebsverein  ist  eine  Abgabe  von
1  Va%  * n  Rechnung  zu  stellen  (Federation  Tax).

HO

1000

netto,

Diese  Gebühren  haben  für  alle  Schiffe  Geltung,  welche  die
Einrichtung  der  pneumatischen  Getreideheber  zum  Löschen  benutzen. ­


Bedeutung  der  Gebühren  für  die  Kaipachtbetriebe.
Ich  legte  schon  an  anderer  Stelle  dar,  daß  die  Kaigebühren
für  die  Reedereien,  die  Kaistrecken  vom  Staat  gepachtet  haben,

*)  Thor  Nilsen,  Stevedore,  Hamburg.
2 )  Der  Urtext  des  Tarifs  ist  in  englischer  Sprache  abgefaßt.
        <pb n="91" />
        85

nicht  die  gleiche  Bedeutung  haben  wie  für  die  Schiffe,  welche  die
Staatskais  zum  Löschen  und  Laden  benutzen 1 ).  Einmal  kommen
die  staatlichen  Gebührensätze  bei  den  Kaipachtbetrieben  im  allgemeinen ­
  nicht  in  Anwendung,  ferner  ist  aber  auch  die  Einteilung
der  verschiedenen  Schuppen  auf  ganz  bestimmte  Bedürfnisse  der
einzelnen  Linien  zugeschnitten.  So  hat  z.  B.  die  Hapag  ihre
Schuppen  eingeteilt  in  solche,  wo  lediglich  die  Löschung  der
Güter  vor  sich  geht  und  andere,  wo  nur  das  Ladegeschäft  erfolgt.
Dadurch  wird  natürlich  eine  schnellere  Abfertigung  der  Schiffe
ermöglicht,  und  es  entfällt  auf  die  einzelnen  Fahrzeuge  infolgedessen ­
  nicht  der  hohe  Gebührensatz,  den  die  Schiffe  am  Staatskai
zahlen  müssen,  wo  Lösch-  und  Ladeschuppen  eins  sind.  Für  solche
Reedereibetriebe,  die  die  Stauerei  als  Geschäftszweig  aufgenommen ­
  haben,  wie  z.  B.  die  Hapag,  haben  ebenfalls  die  Tarife
der  Stauer  keine  Bedeutung,  sondern  nur  der  Lohntarif  für  den
Stauereibetrieb  in  Hamburg-Altona,  der  vom  Hafenbetriebsverein
aufgestellt  worden  ist.  Bei  den  Pachtbetrieben  tritt  eine  Ausschaltung ­
  des  Zwischengewinnes  der  Stauer  und  besonders  eine
bessere  Ausnutzung  des  Personals  infolge  zweckmäßiger  Verteilung
oder  Konzentration  der  Stauerarbeiter  auf  die  abzufertigenden
Schiffe  je  nach  der  Schnelligkeit,  die  für  die  Einhaltung  der  Fahrzeiten ­
  notwendig  ist,  ein.  Dadurch  wird  natürlich  ein  ökonomischer
Betrieb  von  viel  höherer  Intensivität  erreicht,  als  er  bei  besonderen
Stauereibetrieben  möglich  wäre,  die  mit  der  Abfertigung  der
Schiffe  der  Linie  beauftragt  würden.
Mit  den  bisher  besprochenen  Tarifen,  die  für  die  Löschung
der  Schiffsfrachten  im  Hamburger  Hafen  Geltung  haben  und  den
Abweichungen  davon  ist  die  Darstellung  der  eigentlichen  Löschnnd
  Ladekosten  erschöpft.  Denn  die  späteren  Gebühren  usw.
treffen  nur  die  Ladung,  da  das  Schiff  seine  Fracht  frei  Reeling,
d.  h.  frei  Bordwand  abzuliefern  hat  resp.  empfängt.  Im  Stromverkehr ­
  ist  der  Begriff  frei  Reeling  ausgedehnt  bis  auf  frei  ins
Flußfahrzeug  bzw.  frei  ab  Flußfahrzeug.  Zu  erwähnen  wären  nur
noch  die  Ausgaben  für  die  »Tallyleute«,  die  die  Kontrolle  auf
Seiten  der  Reeder  beim  Wiegen  von  Gütern  ausüben.  Die  Preise
für  diese  Kontrolle  sind  natürlich  je  nach  der  Art  der  Güter  verschieden. ­
  So  beträgt  z.  B.  der  Preis  der  Kontrolle  bei  einkommendem ­
  Getreide  per  Tonne  5  Pfg.,  bei  ausgehenden  Stückgütern ­
  12  7 2  Pfg.  per  Tonne *  2 ).

b  cf.  s.  43  ff.
2 )  Nach  Angaben  der  Reederei  von  August  Bolten,  Wm.  Millers  Nachfolger.
        <pb n="92" />
        86

Kosten  für  Zinsen  und  Amortisation,  Gagen  und  Zehrgeld.
Ich  komme  nun  zu  den  Kosten,  die  dem  Schiff  durch  Zinsen
und  Amortisation  erwachsen.  Die  Preise  der  Schiffe  richten
sich  natürlich  ganz  nach  Größe,  Ausrüstung,  Zustand  der  Schiffseinrichtungen ­
  und  besonders  auch  nach  der  Konjunktur.  So  wurde
mir  von  einer  Dampfschiffsreederei 1 )  angegeben,  daß  ein  Schiff  von
2300  Netto-Reg.-Tonnen  und  6000  Tonnen  Ladefähigkeit  heute
(1912)  an  Baukosten  1250000  Mk.  verschlingt,  während  dasselbe
Schiff  vor  einigen  Jahren  schon  für  800000  Mk.  zu  haben  war.
Der  Normalpreis  sei  ungefähr  1000000  Mk.  Eine  große  Segelschiffreederei ­
  gab  den  heutigen  Preis  für  ein  Segelschiff  von
2855  Netto-Reg.-Tonnen  und  4500  Tonnen  Ladefähigkeit  mit
7  bis  800000  Mk.  an;  eine  andere  schätzte  den  Preis  eines  ihrer
Schiffe  von  1990  Netto-Reg.-Tonnen  und  3000  Tonnen  Ladefähigkeit ­
  bei  einem  Alter  von  zehn  Jahren  auf  230000  Mk.  Die
Amortisationsquote  beträgt  durchweg  5%,  so  daß  mit  Zinsen
durchschnittlich  10%  per  Jahr  vom  Bruttogewinn  abgesetzt  werden
müssen.  Die  Amortisation  schwankt  natürlich  auch  je  nach  den
Erträgen  der  betreffenden  Jahre.
Schließlich  will  ich  noch  die  immerhin  ins  Gewicht  fallenden
Gagen-  und  Zehrkosten  auf  Dampfern  und  Seglern  während
des  Hafenaufenthalts  erwähnen.  Die  Segler  mit  ihrer  geringeren
Bemannung  als  die  der  Dampfer  lohnen  stets  die  ganze  Mannschaft ­
  im  Hafen  ab,  so  daß  für  die  Segelschiffreedereien  keine  Ausgaben ­
  für  Gage  und  Kost  zu  verzeichnen  sind.  Die  Dampfer
dagegen  mit  bedeutend  größerem  Mannschaftsbestand  als  die
Segler  müssen  zur  Reinhaltung  und  Reparatur  etc.  die  ganze
Mannschaft  an  Bord  behalten.  Abgemustert  wird  fast  nie.  Über
die  Gagen-  und  Zehrgeldkosten  wurden  mir  folgende  spezifizierte
Angaben  für  einen  2300  Netto-Reg.-Tonnen-Dampfer  gemacht 1 ).
Die  Besatzung  von  31  Mann  bestand  aus  folgendem  Personal  mit
nachstehendem  Monatslohn  (s.  Tabelle  S.  87):
Das  Zehrgeld  beträgt  pro  Mann  und  Tag  1,50  Mk.,  d.  h.  für
die  ganze  Besatzung  pro  Tag  46,50  Mk.  und  1395  Mk.  pro  Monat.
Die  Kosten  an  Gage  und  Zehrgeld  belaufen  sich  also  für  den  Dampfer
auf  164,61  Mk.  täglich.  Es  ist  erklärlich,  daß  diese  Ausgabe  bei  längerem ­
  Löschen  »im  Strom«  von  schwerwiegender  Bedeutung  werden
kann  und  deshalb  auch  sie  in  der  Richtung  wirkt,  daß  die  Dampfer
nach  Möglichkeit  die  notwendige  Liegezeit  im  Hafen  abkürzen.

x )  Von  der  Reederei  August  Bolten,  Wra.  Millers  Nachfolger.
        <pb n="93" />
        87

«fl*
•L  \

Zahl

Posten

Gage

I

Kapitän

500,—  Mk.

I

1.  Offizier

.  200,—  „

I

2-  „

15°.—  &amp;gt;-1



3’  J5

100,—  „

I

Bootsmann

100,—  „

I

Zimmermann  ....

100,—  „

9

Matrosen  bei  transatlantischer

  Fahrt  ä  78  .  .

702,—  „

I

1.  Maschinist  ....

3°°)—  ..

I

2.  „  ....

220,  „

I

3*  »&amp;gt;  ....

160,—  „

I

4-120,—

  „

I

Assistent

80,  ,,

6

Heizer  .......

498,—

2

Trimmer

iS 6 -—  »

I

Koch

9°.—  »

I

1.  Steward

45»  »&amp;gt;

I

2.  „

20,—  „

3°

Lohnsumme

3  34G—  Mk.

Haben  wir  so  einen  Überblick  über  die  Gebühren  und  Unkosten ­
  gewonnen,  die  einmal  den  Seglern,  dann  den  Dampfern  so
wohl  »im  Strom«  wie  am  Kai  erwachsen,  so  wollen  wir  uns  im
Folgenden  an  Beispielen  klar  machen,  welche  Ersparnisse  erstens
die  Dampfer  und  zweitens  die  Segler  durch  die  Benutzung  der
Kaianlagen  erzielen.  Und  schließlich  handelt  es  sich  für  uns  darum,
nachzuweisen,  welche  Vorteile  durch  Benutzung  der  heute  gebräuchlichen ­
  Speziallösch-  und  Ladeeinrichtungen  bei  Getreide,  bei
Kohlen  und  bei  Petroleum  erzielt  werden.
Ersparnisse  eines  Dampfers  bei  Kailöschung.
Die  Kosten,  die  dem  Reeder  für  einen  löschenden  Dampfer
einmal  am  Kai  und  dann  »im  Strom«  erwachsen,  sind  inkl.  der
Kosten  des  Löschgeschäfts  folgende:
Größe  des  Dampfers  .  .  2  300  Netto-Reg.-Tonnen,

Ladefähigkeit
Tiefgang  .  .
Wert  normal  .
Besatzung  .  .
Ladung  .  .  .
Zinsen  und  Amortisation

6000  Tonnen-Gewicht,
24  Fuß,
1  000  000  Mark,
31  Mann,
Holz  und  Stäbe 1 ),
!0%.

*)  Siehe  Stauertarif  S.  79,  Artikel  Nr.  9c  resp.  Nr.  11.
        <pb n="94" />
        88

Nr.

Gebühren  und  Ausgaben

Bei
Kailöschung
Mk.

Bei
Stromlöschung
Mk.

I.

Lotsengeld,  24  Fuß  Tiefgang  bei  Sommertaxe  .

239  —

239  —

2.

Tonnengeld,  12  Pfg.  pro  cbm  Nutzraum,  2300

Net.-Reg.  -  To

781,92

781,92

3-Hafenmeistergebühr,

  24  Fuß  tief  =  ca.  7  Meter

35  —

35  —

4-(eventl.

  Schleppkosten)

5-Löschen:



Raumgebühr  am  Kai,  5  Tage  lang  17,5  Pfg.

pro  cbm

1  140,30

nichts

6.

Ladungsgebühr  am  Kai  7  Pfg.  per  Dz.  .  .  .

4  200,

»»

7-Stauer

  tarif:

a)  Am  Kai,  laut  Tarif  Nr.  11  82 1 / 2  Pfg.,

Dauer  der  Löschung  5  Tage

4  95°  —

b)  Im  Strom  laut  Tarif  Nr.  9c  122,5  Pfg.»

Dauer  der  Löschung  15  Tage

735°.—

8.

Gagen  und  Kostgeld:

a)  Am  Kai  31  Leute  5  Tage

823. 0 5

b)  Im  Strom  30  Leute  15  Tage

2469,15

9-Zinsen

  und  Amortisation  10%:

a)  Bei  Kailöschung  5  Tage,  pet  Tag  273,97  Mk.

I369. 8 5

b)  Bei  Stromlöschung  15  Tage

4109,55

IO.

Eigener  Kohlenverbrauch  bei  Stromlöschung  für

15  Tage  20  Tonnen  ä  15  sh

306,—

Summe:

13538,82

15290,62

Würde  man  in  dem  vorstehenden  Beispiel  die  Sonntage  berücksichtigen, ­
  an  welchen  gewöhnlich  die  Arbeit  ruht,  so  wäre  den  Ausgaben ­
  bei  Stromlöschung  noch  die  Unkosten  für  Zinsen  und  Amortisation, ­
  sowie  Gage  und  Kost  für  einen  oder  zwei  Sonntage  zuzurechnen.
Von  kleineren  Ausgaben,  die  bei  dem  Löschbetrieb  noch  in  Frage
kommen,  wie  z.  B.  von  den  prozentualen  Abgaben  bei  den  Stauerrechnungen, ­
  ist  hier  abgesehen,  da  sie  einerseits  zu  geringfügig  sind
und  ferner  für  beide  Arten  der  Entlöschung  gezahlt  werden  müssen.
Die  Ersparnis,  die  ein  Dampfer  durch  Kailöschung  erzielt,
wird  durch  die  Raten  des  Stauertarifs  für  die  einzelnen  Artikel
beträchtlich  beeinflußt,  und  es  gibt  eine  Reihe  von  Gütern,  bei
denen  die  pekuniären  Vorteile  der  Kailöschung  völlig  verschwinden.
Tritt  nun  gar  der  Fall  ein,  daß  ein  Schiff  auf  einen  Kaiplatz
wegen  Raummangels  warten  muß 1 ),  so  muß  das  Schiff  sich  entb ­
  Der  Bericht  der  Kaiverwaltung  über  das  Jahr  19H  besagt:  »Auch  im
Jahre  1911  hat  sich  wieder  ein  Mangel  an  Kaiplätzen  fühlbar  gemacht.  262  Schiffe
haben  insgesamt  547  Tage  auf  Überweisung  eines  Kaiplatzes  warten  müssen,  und  9
Schiffe  haben  wegen  Mangel  an  Kaiplätzen  auf  einen  solchen  verzichtet  und  ihre  Ladung ­
  im  Strom  entlöscht.«
        <pb n="95" />
        schließen,  falls  die  Art  der  geladenen  Güter  diesen  Schritt  nur
irgend  zuläßt,  im  Strom  zu  löschen.  Aber  selbst  wenn  ein
direkter  pekuniärer  Vorteil  der  Kailöschung  gegenüber  der
Stromlöschung  nicht  zu  verzeichnen  ist,  so  bewirkt  die  Kailöschung ­
  doch  unter  Umständen  ganz  erhebliche  Ersparnis  an
Zeit,  d.  h.  an  Zinsen,  Amortisation,  Gagen,  Kost  usw.  Das  ist
besonders  bei  Stückgutladung  der  Fall.  Es  würde  ein  großer
Zeitverlust  eintreten,  wenn  man  die  Stückgüter  »im  Strom«  von
den  einzelnen  Ladungsempfängern  abholen  lassen  wollte.  Bei
Kailöschung  geschieht  die  ganze  Such-  und  Sortierungsarbeit  im
Schuppen.
Die  Kaiverwaltung  hat  auf  verschiedene  Weise  versucht,  die
Kailöschung  der  Stromlöschung  gegenüber  nach  Möglichkeit
günstiger  zu  gestalten.  Das  ist  durch  folgende  Maßnahmen  geschehen: ­
  Einmal  wird  das  ankommende  Schiff  schon  telegraphisch
angemeldet,  wenn  es  noch  ca.  drei  Stunden  vom  Hamburger  Hafen
entfernt  ist.  Sodann  werden  den  häufig  und  regelmäßig  verkehrenden ­
  Dampfern  besondere  Plätze  eingeräumt;  ferner  tritt
eine  Bevorzugung  unter  den  Schiffen  je  nach  ihrem  Werte
ein,  wie  folgender  Passus  zeigt:  »An  den  mit  Schuppen  versehenen ­
  Kais  werden  Dampfschiffe  vor  Segelschiffen,  und
unter  den  Dampfschiffen  diejenigen  solcher  Linien  bevorzugt,
welche  regelmäßige  Fahrten  von  und  nach  Plamburg  unterhalten ­
  und  die  Kaianlagen  regelmäßig  benutzen.  Den  Schiffen
dieser  Linien  werden,  soweit  tunlich,  immer  dieselben  Plätze  angewiesen« ­
  1 ).
Schließlich  versucht  die  Kaiverwaltung,  um  mehr  Schiffen
Gelegenheit  zu  geben,  die  Kais  zu  benutzen,  eine  schnellere  Abwicklung ­
  der  Löschgeschäfte  durch  Nachtarbeit *  2  3 )  zu  ermöglichen.
LIierbei  stößt  die  Verwaltung  aber  häufig  auf  den  Widerstand
der  Schiffe 3 ),  ohne  deren  Einwilligung  die  Nachtarbeit  nicht  vorgenommen ­
  werden  darf.  So  ist  man  denn  ganz  neuerdings  darauf
gekommen,  die  Löschgeschwindigkeit  zu  erhöhen  durch  Anwendung ­
  einer  größeren  Zahl  von  Kränen  als  bisher  per  Luke.  Da
man  per  Kran  die  Zahl  der  Leute  eines  Ganges  nur  auf  6  bis

t)  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen  §  2,  IV.  Absatz.
2 )  Der  Kaibericht  für  1911  schreibt:  »Bei  172  Schiffen  wurde  in  Nachtschicht
Mit  524  Abteilungen  gearbeitet.
3 )  Die  Zustimmung  zur  Nachtarbeit  wird  von  den  Schiffen,  falls  sie  keine  Eile
haben,  besonders  von  ausländischen  Schiffen  nicht  selten  verweigert.  Der  Grund  ist
’it  den  höheren  Kosten  zu  suchen.
        <pb n="96" />
        7  Mann  bemessen  darf,  die  das  Abhaken  der  Lasten,  das  Verteilen ­
  usw.  im  Schuppen  besorgen 1 ),  mußte  man  dazu  übergehen, ­
  eine  Luke  mit  mehreren  Kränen  zu  bearbeiten.  Man  bedient ­
  somit  jetzt  jede  Luke  mit  3  Kränen,  die  so  gestellt  sind,
daß  sich  2  Kräne  in  ca.  12  m  Entfernung  voneinander  befinden
—  entsprechend  ihren  ca.  10  m  langen  Auslegern  —,  und  der
dritte  Kran  direkt  neben  dem  zweiten  Kran  gestellt  wird.  Die
beiden  ersten  Kräne  arbeiten  in  der  Weise,  daß  sich  die  Wege
ihrer  Auslegerarme  kreuzen,  während  der  dritte  Kran  seinen  Auslegerarm ­
  nach  außen  hin  herumschwenkt.  Auf  diese  Weise  tritt
keine  gegenseitige  Behinderung  der  in  den  Schuppen  arbeitenden
Gänge  ein.
Man  hofft  in  Hamburg  jetzt  hauptsächlich  durch  eine  Kombination ­
  von  Laufkatzenkränen  und  Drehkränen  eine  wesentliche
Beschleunigung  des  Umschlags  zu  erreichen.  Es  soll  auf  diese
Weise  möglich  gemacht  werden,  an  einer  Schiffsluke  gleichzeitig
mit  6  Kränen  zu  löschen  oder  zu  laden.  Diese  Kräne  werden
voraussichtlich  im  November  1912  dem  Betrieb  übergeben.  Ich
kann  daher  über  die  praktische  Gestaltung  der  technisch  durchaus
möglichen  Lösung  mit  6  Kränen  an  einer  Luke  noch  keine  Angaben ­
  machen.  Auf  alle  Fälle  wird  die  Kombination  ein  äußerst
geschicktes  und  schnelles  Arbeiten  erfordern,  um  gegenseitige
Behinderungen  an  der  Luke  zu  vermeiden.

Die  Kosten  bei  »Im  Strom«-  und  bei  Kailöschung  für  Segler.
Für  einen  Segler,  der  am  Kai  resp.  im  Strom  zu  löschen
beabsichtigt,  kommen  folgende  Kosten  in  Betracht:
Größe  des  Seglers.  .  .  2855  Netto-Reg.-Tonnen,

Ladefähigkeit
Tiefgang  .  .
Wert  normal.
Besatzung  .  .
Ladung.  ,  .
Zinsen  und  Amortisation

4500  Tonnen-Gewicht,
24  Fuß,
700000  Mark,
ca.  20  Mann,
Salpeter *  2 ),
10%.

b  Eine  größere  Arbeiterzahl  würde  sich  in  den  Schuppen  an  der  betreffenden
Kranstelle  im  Wege  sein,  und  somit  würde  wegen  der  nur  wenig  erhöhten  Schnelligkeit
im  Vergleich  zum  Mehraufwand  an  Arbeitskraft  eine  Rentabilität  in  Frage  gestellt.
2 )  cf.  S.  78.
        <pb n="97" />
        Nr.

Gebühren  und  Ausgaben  "

Bei
Kailöschung
Mk.

Bei
Stromlöschung
Mk.

I.

Lotsengeld,  24  Fuß  Tiefgang,  bei  Sommertaxe  .

239  —

239  —

2.

Tonnengeld,  12  Pfg.  pro  cbm  Nutzraum  2855

Net.-Reg,  -  To

970,56

970,50

3-Hafenmeistergebühr,

  24  Fuß

35  —

35»—

4-Schleppkosten*)



75  —

75  —

5-Löschen

  *  2 ):

Am  Kai:  Raumgebühr

nichts

—

6.

Ladungsgebühr

—

7-Stauertarif:



Am  Kai  laut  Tarif  Nr.  1  7  7 1 /2  und

»Ws  pfg

3562,50

Im  Strom  desgleichen

3562,50

8.

Gagen  und  Kost,  da  abgemusterf

nichts

nichts

9-Zinsen

  und  Amortisation  am  Kai  9  Tage,  per

Tag  191,78  Mk

1  726,02

Im  Strom  desgleichen 3 )

1726,02

Summe:

6608,08

6608,08

Das  Resultat  des  zweiten  Beispiels  ist  also,  daß  die  Kais
für  den  Segler  überhaupt  keine  Ersparnis  bringen,  sondern
sämtliche  Kosten  die  gleichen  geblieben  sind.  An  und  für  sich
sind  die  Löschungskosten  am  Kai  natürlich  viel  höher 4 );  sie  treffen
aber  das  Schiff  nicht.  Denn  wenn  auf  Wunsch  des  Ladungsempfängers ­
  am  Kai  gelöscht  werden  soll,  so  hat  der  betreffende
Ladungsempfänger  und  nicht  das  Schiff  die  hohen  Kaikosten  zu
tragen.  Das  Schiff  kann  sich  auf  die  Zahlung  der  Kaikosten  unter
normalen  Verhältnissen  nicht  einlassen.
Ich  gehe  jetzt  zu  den  Beispielen  über,  die  die  Löschverhältnisse ­
  schildern,  wie  sie  sich  bei  Anwendung  spezieller  Löschvorrichtungen ­
  ergeben.  Bei  Getreide  kommt  nur  die  Löschung
im  Strom  in  Frage  und  zwar  die  Löschung  mit  Handbetrieb  und
J )  cf.  S.  46.
2 )  Folgt  aus  Erörterungen  auf  S.  77.
3 )  Der  Kaibetrieb  gebt  für  Segler  nicht  schneller  vor  sich  als  der  Strombetrieb.
Das  hängt  mit  der  Art  der  Ladung  zusammen.  Massenladungen  —  es  handelt  sich  bei
Seglern  fast  durchweg  um  Salpeterschüttladung  —  werden  eben  in  der  Regel  im  Strom
gelöscht  und  zwar  nach  beiden  Seiten  mit  zusammen  4  Gängen.  Löscht  das  Segelschiff
mit  Massenladungen  nun  am  Kai  —  es  muß  dann  ein  besonderer  Grund  des  Ladungsempfängers ­
  vorliegen,  —  so  soll  natürlich  die  ganze  Ladung  nach  der  Landseite  gelöscht
werden,  d.  h.  es  kann  nur  nach  der  einen  Schiffsseite  gelöscht  werden,  die  dem  Kai
zugekehrt  ist.  Dadurch  wird  natürlich  die  Löschungsgeschwindigkeit  bedeutend  herabgemindert, ­
  und  es  resultiert  also  kein  Vorteil  bei  Kailöschung.
4 )  cf.  Gebühren  für  den  Freiladeverkehr  S.  78  ff.
        <pb n="98" />
        92

die  Löschung  mit  den  pneumatischen  Hebern.  Für  Dampfer
zeigt  das  Beispiel  folgende  Zahlen:
Die  Kosten  bei  Anwendung  spezieller  Löschvorrichtungen
(Getreide).
Größe  des  Dampfers.  .  .  .2300  Net.-Reg.-To.
Ladefähigkeit  6000  To.  Gewicht.
Tiefgang  24  Fuß.
Wert  normal  1000000  Mark.
Besatzung  cä.  31  Mann.
Ladung  Getreide.
Zinsen  und  Amortisation  .  .10%.

Gebühren  und  Ausgaben  bei  Handbetrieb  und  bei  Getreideheber.

Nr.

Mk.

Mk.

I.

Lotsengeld

2.

Tonnengeld

3-Hafenmeistergebühr



zusammen

I055.9 2

1055,92

4-(eventl.

  Scbleppkosten)

5-Löschen:



a)  Handbetrieb  20  To.  per  Stunde  ä  67%  Pfg.

laut  Stauertarif  Nr.  1  30  Tage  ....

405°  —

b)  Heberbetrieb  200  Tonnen  per  Stunde

ä  80  Pfg.  laut  Hebertarif,  3  Tage  .  .  .

4800,—

6.

Gagen:

a)  30  Tage  ä  164,61  Mk

4938,30

b)  3  Tage

493.83

7-Zinsen

  und  Amortisation  per  Tag  273,97  Mk.

a)  30  Tage

8219,10

b)  3  Tage  '.

821,91

Summe:

18263,32

7  171,66

Das  Resultat  ist  überraschend  günstig  ■  für  die  Löschung
mit  Getreidehebern  und  macht  es  durchaus  verständlich,  daß
heute  durchweg  das  Getreide  mit  Hebern  gelöscht  wird.  Es
ergibt  sich  nämlich,  daß  mit  Hebern  eine  Ersparnis  um  rund
60,73%  der  früheren  Gesamtkosten,  d.  h.  bei  Löschung  mit
Handbetrieb  erzielt  wird.  Nicht  ganz  so  günstig,  aber  immerhin ­
  noch  reichlich  hoch  genug,  um  die  Getreidelöschung  mit
Hebern  ratsam  erscheinen  zu  lassen,  stellt  sich  die  Ersparnis  bei
Seglern.
        <pb n="99" />
        93

Größe  des  Seglers  2855  Net.-Reg.-To.
Ladefähigkeit  45°°  To.  Gewicht.
Tiefgang  24  Fuß.
Wert  normal  700000  Mark.
Besatzung  (entlohnt)  .  .  .  .  ca.  20  Mann.
Ladung  Getreide.
Zinsen  und  Amortisation  .  .10%.

Nr.

Gebühren  und  Ausgaben

Bei
Handbetrieb
Mk.

Bei
Heberbetrieb
Mk.

I.

Lotsengeld

2.

Tonnengeld

3-Hafenmeistergebühr



4-Schleppkosten



zusammen

1319,56

I3I9&amp;gt;5 6

5-Löschen:



a)  Handbetrieb  20  To.  pro  Stunde  ä  77%  Pfg.,

25  Tage

3487,50

b)  Heberbetrieb  200  To.  per  Stunde  ä  80  Pfg.,

2 Vs  Ta g e

3600,—

6.

Zinsen  und  Amortisation  per  Tag  191,78  Mk.

a)  25  Tage  (191,78)

4794,50

b)  dasselbe  2,5  Tage

479,45

Summe:

9601,56

5399,oi

Bei  Seglern  ergibt  sich  also  eine  Ersparnis  von  43,77  %.  Zu
diesen  hervorragenden  Resultaten  der  Getreidelöschung  mit  Hebern
für  Dampfer  sowohl  als  für  Segler  gesellen  sich  noch  die  Vorteile
der  pneumatischen  Löschung  für  die  Qualität  des  Getreides,  die
ich  an  anderer  Stelle  schon  erwähnte 1 ).
Auch  bei  den  Kohlenlöschvorrichtungen  werden  erhebliche
pekuniäre  Vorteile  erzielt,  wenn  auch  nicht  enfernt  so  günstige,
wie  bei  Getreide.  Aber  hier  fallen  diese  Vorteile  um  so  mehr  ins
Gewicht,  als  bei  den  regelmäßig  wöchentlich  ankommenden  Kohlenschiffen ­
  der  Vorteil  der  gemachten  Ersparnis  sich  jährlich  ca.  50  mal
wiederholt.  Bei  anderen  Seeschiffen  ist  das  wegen  der  bedeutend
weiteren  Reisen  nicht  der  Fall.  Liier  kommt  eine  derartige  Kostenersparnis ­
  mehr  oder  weniger  selten  in  Frage,  je  nachdem,  wie
weit  die  Reisen  ausgedehnt  werden.

J )  cf.  S.  69  ff.
        <pb n="100" />
        94

Löschung  von  Kohlenschiffen.
Ladefähigkeit  2500  To.
Löschfrist  10  Stunden.

Mk.

Mk.

Dampf:
16  Gänge  ä  15  t/Std.-Leistung.

Kosten  per  t:  70  Pfg.,  also
für  das  Schiff

1750,—

Greifer:
2  mit  zusammen  250  t/Std.-Leistung.

Kosten  per  t:  40—45  Pfg.
Bei  angenommenem  Satz
von  45  Pfg.  per  t  Kosten
für  das  Schiff

1125,—

AS».—

112$,—

Die  Kosten  bei  der  Greiferlöschung  sind  demnach  um  35,71  %
der  früheren  bei  Dampflöschung  gesunken.  Es  ergibt  sich  also
bei  gleichbleibenden  Kosten  für  Lotsengeld,  Tonnengeld,  Hafenmeistergebühr, ­
  Zinsen  und  Amortisation,  Gagen,  Zehrgeld  usw.
—  da  ja  die  Zeit  die  gleiche  blieb  —  für  einen  Dampfer  von
2500  Tonnen  Ladefähigkeit  eine  Ersparnis  von  625  Mk.  für  die
Kohlenlöschung  durch  schwimmende  Greifer 1 ).
Die  Ersparnis  beläuft  sich  jährlich  somit  auf  ca.  31252  Mk.  pro
Dampfer,  wenn  man  50  Fahrten  p.  a.  annimmt.  Da  der  Kohlenverkehr ­
  sich  wegen  der  erforderlichen  Schnelligkeit *  2 )  der  Reisen
fast  nur  durch  Kohlendampfer  vollzieht 3 ),  so  muß  von  einem  Ver-*)
  Angenommen  ist  eine  Entlöschung  durch  2  Greifer  ä  250  Tonnen  Stundenleistung ­
  bei  einem  nicht  als  moderner  Selbsttrimmer  gebauten  Dampfer,  wo  also  die
Leistung  des  Dampfers  bei  dem  letzten  Kohlenvorrat  im  Raum  verringert  wird.
2 )  Die  Notwendigkeit  billiger  Frachtraten  erfordert  intensivste  Ausnutzung  des
in  den  Dampfern  investierten  Kapitals,  dessen  auf  die  einzelnen  Reisen  entfallenden
Quoten  sich  bei  größerer  Zahl  von  Reisen  erheblich  verringern.
3 )  Hamburgs  Handel  und  Schiffahrt  1911,  I.  S.  63,  Tabelle  21a,  Auszug:
Es  kamen  Kohlenschiffe  an:

Jahr

Dampfer

Reg.  Tonnen

Segelschiffe

Reg.  Tonnen

1836

1

—

159

—

CC
: T
&amp;lt;_n
O

1

278

696

103239

1865

244

116577

906

181867

1866

344

168093

690

135634

1876

805

505  777

104

21745

1880

8n

S35482

44

7604

1890

989

722643

8

3683

1900

1805

1267  896

11

1000

1910

1882

1  717402

8

4573

1911

1631

1  498890

3

1582
        <pb n="101" />
        95

gleich  der  verschiedenen  Löschmethoden  bei  Seglern  abgesehen
werden.  Ein  Segelschiff  mit  Kohlenladung  muß  jedenfalls  mit
Hilfe  von  Donkeys  entladen  werden,  da  die  Greifer  mit  ihren
langen  Auslegerarmen  die  Takelage  leicht  beschädigen  können,
andererseits  aber  auch  die  Luken  der  Segler  bei  der  geringen
Größe  der  in  Frage  kommenden  Schiffe  kaum  die  erforderliche
Weite  aufweisen  würden,  die  für  ein  rentables  Arbeiten  der  Greifer
Vorbedingung  ist.
Ich  kann  hier  bei  der  Darstellung  der  Kostenersparnisse  der
Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  für  die  Reedereien  den  Umschlag
mit  Kohlenkippern 1 )  und  Kohlen  Verladebrücken *  2 )  außer  acht  lassen.
Beide  sind  für  den  Kohlenumschlag  nicht  von  allgemeiner  Bedeutung. ­
  Die  Kohlenkipper  haben  außerdem  an  sich  erst  indirekt
Bedeutung  für  die  Reederei,  als  nämlich  der  Kipperumschlag  meist
erst  in  die  Schuten  und  Leichter  vor  sich  geht  und  dann  erst  der
Bunkerbetrieb  als  gesonderter  Vorgang  erfolgt.
Dagegen  sind  die  Bunkervorrichtungen  für  die  Reedereien
von  wachsender  Bedeutung.  Das  Bunkern  wird  einerseits  mit
Winden  oder  Donkeys  vollführt  oder  andererseits  neuerdings  mit
den  Kohlenhebern.  Die  Ersparnis  bei  moderner  Kohlenbunkerung
stellt  sich  wie  folgt  dar 3 ):
Bunkerung  von  Kohle.
Menge:  500  Tonnen.

Mk.

Mk.

Donkeys  oder  Winden:
Ein  Gang  von  12  Mann  leistet
25  t/Std.
Kosten  per  t  1,20  Mk  .inkl.  Trimmen
in  die  Bunker  für  500  t  .  ...

600,—

Heber:
Leistung  eines  Hebers  100  t/Std.
Kosten  per  t  0,75  Mk.  inkl.  Trimmen
in  die  Bunker  für  500  t  .  .  .  .

375.—

600,—

375  —

Die  Kosten  bei  der  Heberbunkerung  sind  demnach  um
37,5  %  der  früheren  bei  Donkeybunkerung  gefallen.  Ferner  waren
früher  zur  Bunkerung  von  500  To.  Kohle  2  Tage  erforderlich,

&amp;gt;)  cf.  s.  5  9  ff.
a )  cf.  S.  53  ff-3
 )  Das  Beispiel  gilt  für  den  Heber  der  Hapag.
        <pb n="102" />
        g6

während  jetzt  für  diese  Arbeit  nur  noch  5  Stunden  beansprucht
werden.  Es  tritt  also  eine  Zeitersparnis  von  um  300  %  der
früheren  ein.  Außer  den  direkten  Ersparnissen  per  Tonne  ergeben ­
  sich  also  noch  weitere  Minderaufwendungen  für  Liegekosten, ­
  Zinsen  und  Amortisation,  Gagen,  Kost  usw.  Natürlich  ist
diese  Zeitersparnis  wiederum  für  die  Linienfahrer  von  größter  Bedeutung, ­
  denn  die  Liegezeiten  können  durch  beschleunigte  Bunkerung ­
  um  die  Zeit  einer  Flutdauer  verkürzt  werden,  wenn  es  gelingt, ­
  bei  Flut  zur  Fahrt  bereit  zu  sein.
Ich  käme  nun  zu  dem  letzten  Artikel,  für  den  Sondereinrichtungen ­
  zum  Löschen  und  Laden  vorhanden  sind,  nämlich  zu
dem  Petroleum.  Eine  zahlenmäßig  genaue  Darstellung  der  Ersparnisse, ­
  die  durch  die  moderne  Transportart  des  Petroleums  und
der  damit  zusammenhängenden  Löschart,  ferner  mit  der  Art  der
Lagerung  auf  dem  Lande  gemacht  werden,  läßt  sich  nicht  geben.
Die  Behandlung  des  Petroleums  ist  eben  heute  so  völlig  auf  eine
andere  Basis  gestellt,  daß  man  wegen  genauer  Resultate  das
ganze  frühere  und  jetzige  Geschäft  vergleichen  müßte.
Immerhin  läßt  sich  an  einigen  Zahlen  ein  Maßstab  dafür  gewinnen, ­
  in  welcher  ungefähren  Höhe  sich  die  gemachten  Ersparnisse ­
  bewegen.
Der  Umschlag  des  Petroleums  erfolgt  durch  Überpumpen
desselben  vom  Tankdampfer  mit  besonderen  Pumpen  in  die  Tanks.
Die  Zeitersparnis  bei  dieser  Umschlagsart  ist  enorm,  wie  sich  aus
der  folgenden  Tabelle  ergibt.
Petroleumlöschung.
6000  To.  Ladung,  1  To.  =  6,5  Faß,  also  6000  To.  =  39000  Faß.

Umschlag  der  Fässer 1 )

Umschlag  durch  Pumpen

4  Gänge  ä  12  Mann  leisten

Leistung  per  Stunde  200  t

per  Stunde  und  Gang  80  Faß,

=  1300  Faß,

d.  h.  im  ganzen  per  Tag

d.  h.

3200  Faß.

per  Tag  13000  Faß.

6000  t  werden  also  in  12  Tagen

6000  t  werden  also  in  1 1 / i  Tag

=  288  Stunden  gelöscht.

=  30  Stunden  gelöscht.

Die  Tabelle  zeigt  ein  Sinken  der  Löschzeit  von  288  auf  30,
d.  h.  um  258  Stunden  oder  860%.
Man  muß  freilich  bedenken,  daß  der  moderne  Tanktransport
mehr  Einrichtungen  erfordert  als  der  Faßtransport.

*)  Mit  modernen  Löschmitteln!
        <pb n="103" />
        —  97  ~
Aber  diese  Einrichtungen  sind  derart  einfach,  daß  sie  sich
trotz  vielleicht  höherer  Anlagekosten  in  Tankdampfern  und  Tanks
auf  dem  Lande  gegenüber  den  früheren  einfachen  Seglern  bald
und  reichlich  rentieren.  Die  ganze  Ausgabe  für  Fässer,  Faßzoll,
Leckage  usw.  fällt  fort.
Die  Löschkosten  betragen  heute  bei  Tankpetroleum  20  Pfg.
per  Tonne,  während  bei  Faßumschlag  die  Ausgaben  sicher  höher
waren.  Eine  Berechnung  ergibt  nämlich,  daß  bei  Überpumpen
von  500  To.  Tankpetroleum  eine  Ausgabe  von  100  Mk.  notwendig
ist,  während  bei  Faßpetroleum  4  mal  12  =  48  Leute  den  ganzen
Tag  beschäftigt  wären,  um  500  To.  =  3200  Faß  Petroleum  zu
läschen.  Diese  48  Leute  sind  unmöglich  mit  zusammen  nur
100  Mk.  per  Tag  abzulohnen,  wozu  dann  auch  noch  Krankosten
usw.  kämen.  Man  sieht  daraus,  daß  auch  die  Löschkosten  bei
Petroleum  ganz  erheblich  gefallen  sind.

Abhandlungen  d.  staatsw.  Seminars  z.  Jena,  Bd.  XII,  Heft  2.
Haase,  Die  modernen  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  usw.

7
        <pb n="104" />
        Sechster  Abschnitt

Ergebnis.
Die  angestellten  Untersuchungen  haben  also  gezeigt,  daß  der
ökonomische  Vorteil  der  Löschung  mit  vollkommeneren  Einrichtungen ­
  sich  in  verschiedener  Richtung  äußern  kann.  Eine  Verringerung ­
  der  Kosten  wird  erzielt,  entweder  durch  Zeitabkürzung
trotz  verteuerten  Umschlagsbetriebs  per  Tonne,  durch  Ersparnis
lediglich  an  Umschlagskosten  oder  auch  durch  Ersparnis  an  Zeit
sowohl  wie  an  Kosten.  So  wird  z.  B.  bei  der  Getreidelöschung
durch  Heber  der  Betrieb  an  sich  teurer,  während  die  Zeit  auf
etwa  ein  Zehntel  der  der  früheren  eingeschränkt  worden  ist.  Und
welch  bedeutende  Ersparnis  durch  diese  kürzere  Liegezeit  sowohl  an
Gagen  wie  an  Zinsen  und  Amortisation  für  die  Reedereibetriebe  gemacht ­
  wird,  das  ging  aus  dem  Beispiel  deutlich  hervor.  Nicht  an
Zeit,  wohl  aber  an  Kosten  wird  bei  der  Löschung  von  Kohlen  durch
schwimmende  Greifer  gespart,  denn  die  Umschlagsausgaben  sind,
wie  ich  zeigte,  um  ca.  35,71%  gesunken.  Sowohl  an  Zeit  wie  an
Kosten  sind  Minderaufwendungen  erforderlich  bei  der  Bunkerung
von  Kohlen  durch  Kohlenheber.  Der  Preis  für  das  Bunkern  der
Kohlen  ist  nämlich  um  37,5%  bei  dem  Kohlenheberumschlag  gefallen, ­
  und  die  Zeit  ist  etwa  auf  ein  Drittel  der  früheren  reduziert
worden 1 ).
Keine  Ersparnis  ergibt  sich  nur  für  die  Löschung  von
Massenladungen  bei  Seglern  am  Kai.
Bisher  haben  wir  den  Einfluß  der  vervollkommneten  Löschund
  Ladeeinrichtungen  lediglich  für  die  Reedereien  betrachtet,
ohne  Rücksichtnahme  auf  irgendwelche  andere  Interessenten  am
Seehandel,  wie  z.  B.  auf  die  Ladungsinteressenten.  Durch  die  Art
der  Ladung  werden  oft  Verhältnisse  geschaffen,  die  es  den  Reede-1
 )  Es  ist  dabei  angenommen,  daß  ein  Schiff  mit  Handbetrieb  4  Gänge  ä  12  Tonnen
=  ca.  50  Tonnen  Kohle  per  Stunde  einnimmt,  während  durch  Heberbetrieb  150—200
Tonnen  per  Stunde  gebunkert  werden  können.  Für  obiges  Resultat  ist  eine  150  Tonnen-Stundenleistung
  angenommen.
        <pb n="105" />
        99

7*

reien  unmöglich  machen,  diejenige  Umschlagsart  zu  wählen,  die
lediglich  in  ihrem  Interesse  läge.  Stets  muß  auf  die  Wünsche  der
Ladungsinteressenten  Rücksicht  genommen  werden.  Der  Nachteil, ­
  der  den  Reedereien  durch  diese  gebotene  Rücksichtnahme
entsteht,  würde  sich  z.  B.  bei  Dampfern  bei  einer  Löschung  besonders ­
  von  Stückgut  »im  Strom«  mit  ihren  höheren  Frachtraten
zeigen.  Für  die  Ladungsinteressenten  kommt  es  darauf  an,  ob
der  Wasserweg  oder  Landweg  für  den  Transport  der  Ladung  ins
Binnenland  vorteilhafter  ist,  und  darnach  richtet  sich  die  Umschlagsart ­
  für  die  Ware.  So  findet  denn  auch,  wie  ich  früher  bereits ­
  erwähnte 1 ),  in  Hamburg  bei  etwa  der  Hälfte  der  einkommenden
Schiffstonnage  ein  Umschlag  »im  Strom«  statt.  Dieser  umfangreiche ­
  Stromumschlag,  der  sich  aus  dem  für  die  Ladung  oft  so
wichtigen,  billigen,  weit  ins  Binnenland  führenden  Schiffahrtsweges
der  Elbe  erklärt,  ist  eben  ein  untrügliches  Zeichen  für  die  große
Bedeutung  der  binnenländischen  Wasserstraßen  für  die  Häfen  überhaupt. ­
  Je  größer  der  Umkreis  ist,  der  einem  Hafen  durch  billige
Transportwege  erschlossen  wird,  um  so  größere  Bedeutung  wird
dieser  Hafen  für  den  Export  und  Import  gewinnen.
Von  nicht  minderer  Wichtigkeit  sind  die  Ausrüstungen  der
Häfen  mit  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  für  alle  Arten  der  dort
ln  Frage  kommenden  Güter.  Schnelligkeit  und  Billigkeit  des  Umschlags ­
  haben  ebenso  wie  billige  Transportwege  in  wirtschaftlicher
Beziehung  einen  entfernungsmindernden  Effekt.  Besonders  der
Schnelligkeit  des  Umschlags  ist  die  größte  Bedeutung  beizulegen,
da  die  raschere  Versorgung  eines  Landes  mit  Gütern  von  größter
Bedeutung  sein  und  werden  kann,  sowohl  in  kaufmännischer  wie
auch  in  volkswirtschaftlicher  und  politischer  Beziehung.  Man
braucht  nur  an  die  schnelle  Versorgung  eines  Landes  mit  Getreide
lm  Falle  eines  ausbrechenden  Krieges  zu  denken.  Die  große  Bedeutung ­
  der  Lösch-  und  Ladeeinrichtungen  zeigt  sich  auch  weiter
darin,  daß  z.  B.  der  Export  oder  Import  einzelner  Artikel  infolge
leistungsfähiger  Umschlagsvorkehrungen  von  fremden  Häfen  fortgeleitet ­
  werden  kann,  was  sowohl  von  privat-wirtschaftlichem  wie
volkswirtschaftlichem  Wert  ist.  Von  großer  Bedeutung  ist  ferner
die  erhebliche  Ersparnis  an  Raum  im  Hafen,  wenn  die  Schiffe
durch  gute  Umschlagseinrichtungen  schnell  abgefertigt  werden
können.  Die  auf  die  Tonneneinheit  entfallende  Quote  für  teure
Kaianlagen  wird  dadurch  stark  reduziert.  Nicht  zu  unterschätzen
ist  auch  die  Ersparung  an  Arbeitskräften,  z.  B.  bei  Kohlenlöschung
l )  cf.  s.  19.
        <pb n="106" />
        ■sbbI

IOO  —
durch  Heber,  die  nunmehr  für  andere  Leistungen  frei  werden.
Auch  spielt  die  Verringerung  von  Transportverlusten  bei  der  Verladung ­
  empfindlicher  Gegenstände  keine  geringe  Rolle.
Für  die  Reedereien  —  das  sei  nochmals  betont  —  sind  die
Umschlagseinrichtungen  der  Häfen  von  allergrößter  Bedeutung.
Es  kommt  für  die  Reedereien  nicht  nur  auf  die  direkten  Kosten
der  Fahrten  und  deren  Dauer  an,  sondern  ebenso  auf  die  indirekten ­
  Kosten,  die  durch  den  Aufenthalt  im  Hafen  und  die
Benutzung  seiner  Umschlagseinrichtungen  entstehen.  Die  Verminderung ­
  der  beiden,  sowohl  der  direkten  Fahrtkosten  als  der
indirekten  Kosten  im  Hafen  gewährleistet  den  Reedereibetrieben
erst  eine  genügende  Rentabilität.
        <pb n="107" />
        Anhang.

Tabelle  15 1 ).
Berechnung  der  Hafen-  und  Kai-Kosten
welche  das  Schiff  zu  tragen  hat,  für
Hamburg,  Rotterdam  und  Äntwerpen.
Dampfschiff  »Hagen«  der  Deutsch-Australischen  Dampfschiffsgesellschaft.

Hamburg.
7434  netto  cbm.
1.  Tonnengeld,  12  Pfg.  p.  n.  cbm  Mk.  892,08
Lotsgeld:  (Durchschnitt  Sommer-  und  Wintertage)
eingeh.  bis  Hamburg  22'  »  354&amp;gt;37
ausgeh.  nach  See  24'  &amp;gt;&amp;gt;  2I 4&amp;gt;4$
Hafenlotse  &amp;gt;»  ’
Hafenmeister  .  »  3°&amp;gt;
Quarantäne-Gebühr  »  3°&amp;gt;
Schlepplohn  &amp;gt;»  75&amp;gt;
Bootsmann  «
Räucherschein  »&amp;gt;
Giftlegen  »
Ausräucherung  ”  5°'
Mk.  1661,33
2 -  Raumgebühr  ä  17  ] / 2  Pfg  Mk.  1301,95
3-  Ladung  empfangen  usw.  per  1000  kg.  Mk.  1.
Zusammen  1.  und  2  Mk-  2963,28

1 )  Zur  Verfügung  gestellt  von  der  Reederei  Aug.  Bolten,  Wm.  Millers  Nachf.
        <pb n="108" />
        102

Mk.  2091,40

Rotterdam.
ii  927  brutto  cbm.
Hafengeld  ä  3®/ 4  cts.  p.  b.  cbm  fl.  447,31
Lotsgeld:  (Durchschnitt  Sommer-  und  Wintertage)
bis  Rotterdam  22'  314,48
nach  See  24'  270,66
Hafenlotse  8,75
Schlepper  52,—
Bootsmann  1  o,—
Rettungsboot-Gesellschaft  2,50
Kosten  in  Maasluis  15,60
fl.  1121,30
ä  169  =  Mk.  1895,—
Kaimiete  per  Dampfer  fl.  80,—
=  Mk.  135,20
Kräne  extra.
Mk.  2030,20

Antwerpen.
3283  belg.  Tons  am  Flußkai  löschend  und  ladend.
Hafenabgaben  beim  Löschen  und  Laden  am  Flußkai
ä  30  cts.  p.  t  Frcs.  984,90
Lotsgeld:  (Durchschnitt  Sommer-  und  Wintertage)
bis  Antwerpen  22'  „  831,40
nach  See  24'  509,02
Hafenlotse  5,—
Messen  des  Tiefgangs  „  1,06
Quarantäne  „  37.5°
Schlepper  „  151,20
Bootsmann  „  20,—
Wasserpolizei  „  38,—
Kosten  in  Vlissingen  „  3,90
Frcs.  2581,98
a  81  =  Mk.  2091,40
Kaikosten:  Nichts.
Ladung  empfangen,  sortieren  und  abliefern  (eingehend)
per  1000  kg  Frcs.  1,25
=  Mk.  1,—
Kräne  per  Tag  Frcs.  20,—
=  für  4  Kräne  5  Tage  Frcs.  400,—  ==  Mk.  324,—
        <pb n="109" />
        103  —

Antwerpen.
In  den  durch  Schleusen  abgeschlossenen  Hafenbassins  am  Kai.
Hafenabgabe  beim  Löschen  und  Laden  in  den

Schleusenhafenbassins  ä  50  cts.  p.  t

Frcs.

1641,50

Lotsgeld:  (Durchschnitt  Sommer-  und  Wintertage)

bis  Dock  22'

831,40

nach  See  24'

509,02

Hafenlotse

}&amp;gt;

7  &amp;gt;5°

Messen

&amp;gt;&amp;gt;

1,06

Quarantäne

jj

37.50

Schlepper

V

302,50

Schlepper  in  den  Docks

&amp;gt;&amp;gt;

165.—

Bootsmann,  Docken  eingeschlossen

&amp;gt;&amp;gt;

60,—

Wasserpolizei

38,-Kosten

  in  Vlissingen  .

3,90

Frcs.

3597.38

ä  81

=  Mk.

2 9 i 3.85

Kaikosten:  Nichts.

Kräne  extra.

Mk.

2913.85

Tabelle  16.
Vergleichende  Gegenüberstellung  der  Kaigebühren  und
Kaiunkosten,
soweit  sie  von  der  Ladung  zu  tragen  sind 1 ).

Hamburg.
I.  Bei  Benutzung  der  Kaischuppen
a)  Lösch-  und  Ladegebühr  .  .
davon

io  Pfg.  pr.  dz,

'/ 10  das  Schiff,
3 /i 0  die  Ladung,
mithin  3  Pfg.  pr.  dz.

*)  Zur  Verfügung  gestellt  von  der  Reederei  Aug.  Bolten,  Wm.  Millers  Nachf.
        <pb n="110" />
        104

b)  Ablieferung  landwärts  an  Fuhrwerk  oder
Karre

8  Pfg.  pr.  dz

an  obereib.  Fahrzeuge  5  „  „  „

an  Schuten

frei

an  Eisenbahn  einschl.  der  Beförderung  auf
den  Kai-  und  Hafengleisen  für  Güter
in  Wagenladungen  von  mindestens

10  bezw.  15  Pfg.  pr.  dz

5000  kg  .  .  .
für  kleinere  Partien

20

c)  Anlieferung  landwärts  mit  Fuhrwerk  oder

Karre

zu  Wasser

»
mit  Eisenbahn  (einschl.  der  Beförderung
auf  den  Kai-  und  Hafengleisen)  bei
Gütern  in  Wagenladungen  von  mindestens ­
  5000  kg  ....  10  bezw.

bei  kleineren  Partien

II.  Bei  unmittelbarer  Überladung  vom  Schiff  auf  die  Eisenbahn

am  Kai  ohne  Benutzung  des  Kaischuppens  werden  anstatt  der
Gebühren  unter  I  erhoben
a)  von  minderwertigeren  Massenartikeln,  wie

5  Pfg.  pr.  dz

Düngemittel  u.  dergl.

b)  von  anderen  Massenartikeln  (Baumwolle ­
  usw.)

Diese  Gebühr  soll  zur  Hälfte  vom  Schiff  und  zur  Hälfte

von  der  Ladung  getragen  werden,  erhoben  wird  sie  jedoch  vom

Schiff.

Für  die  Beförderung  dieser  Güter  auf  der  Kaibahn  ist  die
Beförderungsgebühr  auf  3  Pfg.  bemessen.

Bremerhaven.

Die  Arbeiten,  welche  am  Lande  außerhalb  des  Schiffes  beim
Löschen  und  Beladen  der  Schiffe  nötig  sind,  um  die  gelöschten
Güter  dem  Schuppen  und  dem  Eisenbahnverkehr  zuzuführen  bezw.
die  Güter  aus  dem  Schuppen  dem  Schiffe  zuzuführen,  besorgt
die  Eisenbahnverwaltung.  Die  Beförderung  der  Güter  vom  Schiff
auf  den  Kai  und  vom  Kai  auf  das  Schiff  ist  Sache  der  Interessenten. ­
        <pb n="111" />
        —  105  —
Die  Eisenbahnverwaltung  erhebt  die  folgenden  Gebühren
I.  Wenn  die  Güter  vom  Seeschiff  in  den  Schuppen
verladen  werden,  um  von  hier  mit  der  Eisenbahn ­
  abzugehen  oder  umgekehrt  ....  7 1 / 2  Pfg.  pr.  dz
Getreide,  Hülsenfrüchte,  Kleie,  Ölsaaten  in  loser
Schüttung  9  „  „  „
Wenn  die  Güter  mit  Flußschiff  oder  Fuhrwerk
angeliefert  oder  abgeholt  werden  ....  10  „  „  „
bezw.  Getreide  usw.  in  loser  Schüttung  ...  12  „  „  „
II.  Bei  unmittelbarer  Verladung  vom  Eisenbahnwagen ­
  in  das  Seeschiff  oder  umgekehrt  .  .  5  „  ,,  ,,
bezw.  Getreide  usw  6  „  „  „
Das  Verwiegen  der  zum  Eisenbahnversand  gelangenden  Güter
erfolgt  kostenfrei.

Bremen.
Das  Löschen  der  Güter  vom  Schiff  auf  den  Kai  und  das
Laden  vom  Kai  auf  das  Schiff  besorgt  die  Bremer  Lagerhaus-Gesellschaft;
  ebenso  das  Aufladen  vom  Kai  auf  die  Eisenbahnwagen ­
  und  von  den  Eisenbahnwagen  auf  den  Kai.
Es  werden  erhoben:
I.  Für  Auf-  oder  Absetzen  unter  Benutzung  der  Kaischuppen
(vom  Schiff  auf  den  Kai  oder  umgekehrt):
bei  Gütern  allgemeiner  Art  8 1 / 2  Pfg.  pr.  dz
Güter  der  Sonderklasse  1,  u.  a.  Baumwollsaatkuchen,Baumwollsaatmehl,Getreide,
  Kleie  usw.  6  „  „  „
bei  Gütern  der  Sonderklasse  2  (Reis  in  Säcken,
Zucker  in  Säcken,  Eisenbahnschienen  usw.)  5  „  „  „
Bei  Gütern,  bei  denen  das  Einzelstück  mehr  als  2000  kg
wiegt,  treten  Zuschläge  von  15  Pfg.  bis  Mk.  1,20  pr.  dz,  je  nach  dem
Gewicht  der  Einzelstücke  hinzu;  bei  sperrigen  Gütern  (z.  B.  Holz)
ein  Zuschlag  von  4  Pfg.
II-  Bei  unmittelbarer  Überladung  vom  Seeschiff  auf  Eisenbahnwagen ­
  oder  umgekehrt  1—5  Pfg-  pr-  dz
Außerdem  wird  in  den  Fällen  unter  I  und  II  bei  Benutzung
der  Eisenbahn  eine  Hafenbahnfracht  erhoben,  welche  im  Freibezirk

und  im  Holzhafen  beträgt:
für  Wagenladungsgüter  4  P r -  dz
für  Stückgüter  8  „  „  „
        <pb n="112" />
        Antwerpen.
Staatliche  oder  kommunale  Gebühren  werden  nicht  erhoben.
Die  Empfangnahme  der  Ware  vom  Schiffsbord  auf  den  Kai,  Überwachung ­
  und  Ablieferung  erfolgt  durch  bestimmte  private  Korporationen, ­
  die  sogen.  Nacies.  Offizielle  Tarife  bestehen  für  diese
Arbeiten  nicht;  die  Firmen  einigen  sich  mit  diesen  Korporationen
durch  Privatvertrag.  Große  Firmen  sind  deshalb  nicht  selten  in
der  Lage,  günstigere  Bedingungen  zu  erzielen,  als  andere.  Die
durchschnittlichen  Sätze  betragen  nach  den  ziemlich  übereinstimmenden ­
  von  hiesigen  Reedereien  angestellten  Erkundigungen:
a)  Empfangnahme  vom  Schiff  und  Aufstapelung  auf  dem
Kai  io  cts.  =  8  Pfg.  pr.  dz
b)  Bewachung  der  Ware  je  nach  der  Dauer.  (Ein  Mann
pro  Tag  4  frcs.,  pro  Nacht  ebensoviel.)
c)  Die  Ablieferung  vom  Kai  wird  zusammen  mit  den  Kosten
der  Abfuhr  bezahlt.  Fuhrlohn  vom  Kai  zum  Bahnhof,  zum
Lagerhaus  oder  zu  einem  anderen  Kai  wird  einschließlich
der  Abnahme  vom  Kai  auf  30—50  cts.  =  24—40  Pfg.  pr.  dz
je  nach  der  Entfernung  angegeben.
Eine  Aufstellung  aus  dem  Jahre  1904  gibt  als  Kosten  der
Aufladung  vom  Kai  auf  Lastwagen  10  cts.  =  8  Pfg.  pr.  dz  auf.
Für  Entladen  der  Eisenbahnwagen  und  Anbordbringen  der
Ware  wird  folgender  Tarif  angegeben:

Zement
Eisenschienen  in  Partien  von  mindestens
100  Tonnen
Eisen,  Eisenschwellen  .  .  .
Draht,  Bolzen,  Nägel  .  .  .
Schienen  in  kleinen  Partien  .
Starke  Eisenbleche  ....
Papier,  Farben
Phosphate,  Pottasche  .  .  .
Holzstoff,  Mehl  usw.  .  .  .
Feine  Eisenbleche  ....
Korn,  Öl,  Kaffee,  Wein,  Tabak,  Eisenwaren, ­
  Stahlwaren,  Glaswaren,  sonstige ­
  Waren
Spiegelglas,  Möbeln,  Marmor  .  .  .

Vom  Eisen-  Vom  Eisenbahnbahnwagen ­
  wagen  auf  Lastfuhren
unmittelbar  heranschaffen  und  an

an  Bord
dz
3,2—4  pfg.

Bord  bringen
dz
16  Pfg.

3,2—4

JJ

16

°o
l

16  „

4,8

}&amp;gt;

16—20  „

6

&amp;gt;5

20  „

OO

JJ

20  „

IO

&amp;gt;5

00
CM

I  2—16

&amp;gt;&amp;gt;

40  „
        <pb n="113" />
        Hafenbahngebühr  wird  für  die  Zuführung  der  Eisenbahnwagen ­
  an  den  Kai  und  deren  Zurückführung  an  die  Bahnhöfe
nicht  erhoben.
Rotterdam.
Das  Abladen  vom  Schiff  auf  den  Kai  bezw.  Aufladen  vom
Kai  auf  das  Schiff  wird  von  Arbeiterkorporationen  besorgt,  die
keine  festen  Tarife  haben.  Die  Holland-Amerika-Linie  berechnet

Kosten  für  Aufnehmen  auf  den  Kai  u.  a.  für:
Getreide  5  cts.  =  8,5

Pfg.  pr.  dz

Saat

5

&amp;gt;,  =  8.5

yy

55  55

Harz

5

„  =  8,5

„

y»  yy

Kupfer

5

„  =  8,5

yy

yy  yy

Schmalz  in  Fässern  .  .  .

5

„  =  8,5

57

yy  yy

Gewicht-  und  Maßgüter

5

&amp;gt;,  =  8,5

55

yy  yy

verderbl.  Lebensmittel  .  .

5

„  =  8,5

55

yy  yy

Holz  in  Blöcken  ....

6

„  =  10,2

55

yy  yy

Hafermalz

4

„  =  6,8

„

yy  yy

Baumwollsaatmehl  in  Ballen

4.5

&amp;gt;.  =  7,65

55

yy  yy

Tabak  in  Fässern  .  4—4,5

cts.

—  6,8—7,65

55

yy  yy

Die  Tarife  anderer  Linienreedereien  sollen  niedriger  sein.
Über  die  Kosten  der  Ablieferung  vom  Kai  an  den  Empfänger
bezw.  an  das  Schiff  liegen  keinerlei  Angaben  vor.

Tabelle  21.
Lohntarif  für  den  Stauereibetrieb  in  Hamburg-Altona.
A.  Zeitlohn.

Vom  1.  Mai  1912
bis  31.  Dez.  1912

Vom  1.  Januar  1913
bis  31.  Dez.  1913

Vom  1.  Januar  1914
bis  30.  April  1915

M

JC

M

Ganzer  Tag  .  ,  .

5.- 20

5,3°

5,4°

Halber  Tag

2,60

2,65

2,70

Dreiviertel  Tag  .  .

3.9°

4  —

4,05

Für  folgende  Artikel  wird  während  der  Zeit  von  6  Uhr
morgens  bis  6  Uhr  abends  ein  Extralohn  von  8  Pfg.  pro  voll
gearbeitete  Stunde  vergütet,  und  zwar  für:  Phosphate,  Salpeter,
Zement  in  Säcken,  loses  Erz,  Kies,  gesalzene  Häute  (lose  und  gebündelt), ­
  Roheisen,  loses  Getreide,  Gambia,  loser  Guano,  Schwefel,
loses  Salz,  Kampfer,  Terpentin,  Knochenmehl,  Kohlen,  Koks  und
Steinkohlenbriketts  (lose  und  in  Säcken),  zusammengeballter
        <pb n="114" />
        —  io8  —
Asphalt,  lose  Erdnüsse,  Kopfsteine,  Quebrachoholz,  Tran  (lose  in
Tankschiffen  und  in  Fässern),  Borax,  Baumwollsaat,  Blechabfälle
in  Ballen,  frische  Fische,  Kieserit,  loses  Magnesit  (Manganerz),
Gips  in  Säcken,  Eisenvitriol.
Nacht-,  Sonn-  und  Feiertagsarbeit,  sowie  durchgearbeitete
Pausen  werden  mit  i,—  Mk.  pro  Stunde  bezahlt.  Als  Nachtarbeit
gilt  die  Arbeit  in  der  Zeit  von  6  Uhr  abends  bis  6  Uhr  morgens.
Bezahlt  wird  nur  die  wirklich  gearbeitete  Zeit.  Unterbrechungen,
die  nicht  durch  Verschulden  der  Arbeiter  herbeigeführt  sind,
werden  als  gearbeitete  Zeit  betrachtet.  Die  Zeit  bis  zu  30  Minuten
wird  mit  0,50  Mk.  bezahlt,  über  30  Minuten  mit  1,—  Mk.
Der  Schluß  der  Überstunden-,  Nacht-,  Sonn-  und  Feiertagsarbeit ­
  kann  vom  Arbeitgeber  jederzeit  verfügt  werden.  Den  für
Sonntagsarbeit  neuangenommenen  Arbeitern  wird  ein  Mindestverdienst ­
  von  3,50  Mk.,  ebenso  den  für  Nachtarbeit  neuangenommenen ­
  Arbeitern  ein  solcher  von  5,—  Mk.  garantiert.
Bei  allen  im  Strom,  an  der  Südseite  und  elbabwärts,  unterhalb ­
  Altonaer  Fischmarkt  liegenden  Schiffen  wird,  soweit  die
Benutzung  eines  Beförderungsmittels  zwischen  der  Annahmestelle
und  der  Arbeitsstelle  notwendig  ist,  einmal  für  die  Tag-  wie  für
die  Nachtschicht  —  Sonn-  und  Feiertags  zweimal  —  freie  Beförderung ­
  an  und  von  Bord  gewährt  oder  das  entsprechende  Fahrgeld ­
  gezahlt.
Arbeitszeit.
a)  Tagschicht.
Als  voller  Tag  gilt  die  Arbeitszeit  von  6  Uhr  morgens  bis
6  Uhr  abends  mit  einer  Frühstückspause  von  8  bis  8Y2  Uhr  und
einer  Mittagspause  von  12  bis  i J / 2  Uhr.
Als  halber  Tag  gilt  die  Arbeitszeit  von  6  bis  1U/2  Uhr  vormittags ­
  oder  von  i 1 / 2  bis  6  Uhr  nachmittags.
Als  dreiviertel  Tag  gilt  die  Zeit  von  9  Uhr  morgens  bis
6  Uhr  abends,  mit  einer  Mittagspause  von  12  bis  D/g  Uhr.
Die  Arbeiter  der  Tagschicht  können  zu  Überstunden  bis
9  Uhr  abends  herangezogen  werden,  mit  einer  halbstündigen
Arbeitspause  von  6  bis  6 1 / 2  Uhr.
Wird  die  Mittagspause  durchgearbeitet,  so  gilt  der  ganze  wie
der  drei  viertel  Tag  um  2  Uhr  als  voll,  und  die  gearbeitete  Zeit
zwischen  2  und  6  Uhr  w r ird  mit  0,65  Mk.  pro  halbe  Stunde  bezahlt. ­
  Ist  kein  voller  Tag  zu  bezahlen,  so  wird  für  die  durchgearbeitete ­
  Mittagspause  1,95  Mk  vergütet.
        <pb n="115" />
        Am  Vorabend  des  Weihnachtsfestes  ist  um  4  Uhr  nachmittags ­
  der  Tag  voll.
b)  Nachtschicht.
Für  diese  ist  die  Arbeitszeit  von  9  bis  12  Uhr  abends  und
von  12^/2  bis  5 1 / 2  morgens.  In  dringenden  Fällen  kann  die  Nachtarbeit ­
  bis  6 x / 2  Uhr  morgens  ausgedehnt  werden.
Wenn  ein  Schiff  fertig  gemacht  werden  soll,  sei  es  beim
Löschen  oder  Laden  und  die  Arbeit  kann  voraussichtlich  vor
Mitternacht  beendet  werden,  so  braucht  kein  Schichtwechsel  einzutreten. ­
  In  diesem  Falle  bleiben  die  Tagarbeiter  in  Tätigkeit.
Die  Abendpause  von  6  bis  6 x / 2  Uhr  und  die  Mitternachtspause ­
  von  12  bis  12  x / 2  Uhr  darf  weder  durchgearbeitet  noch
verschoben  werden,  falls  über  7  Uhr  abends  resp.  1  Uhr  nachts
hinaus  gearbeitet  werden  soll.

B.  Akkordlohn.
Für  Entlöschung  von:
losem  Hafer  ....  Mk.  0,60  pro  Tonne
anderem  losen  Getreide  „  0,50  „  „
Werden  bei  Abmattungen  mehrere  Gänge  in  einer  Luke
beschäftigt  oder  ist  bei  mehreren  Partien  das  im  Bunker  befindliche ­
  Getreide  durch  die  nächste  Hauptluke  mit  mehreren  Gängen
zu  entlöschen,  so  beträgt  der  Lohn  für  Entlöschung  von:
losem  Hafer  ....  Mk.  0,65  pro  Tonne
anderem  losen  Getreide  „  0,55  „  „
für  die  Zeit,  während  welcher  mehrere  Gänge  arbeiten.
Ist  das  Bunkerschott  geschlossen,  so  werden  in  diesem  Falle
2  Partien  gerechnet,  ist  es  offen,  so  wird  nur  eine  Partie  gerechnet.
Für  Überriggen  wird  pro  Mann  3,—  Mk.  vergütet.  Das
einmalige  Umriggen  von  einer  Luke  zur  anderen  wird  ohne  Vergütung ­
  besorgt,  jedes  weitere  Umriggen  von  einer  Luke  zur
anderen  wird  mit  3,—  Mk.  pro  Mann  bezahlt.
Für  Entlöschung  von:
Roheisen,  geschüttet  Mk.  0,55  pro  Tonne
Roheisen,  gestaut  .  „  0,50  „  „
Kies  und  Erz  .  .  .  „  0,50  „  „
Ölkuchen  .  .  .  .  „  0,70  „  „
Sonstige  Artikel  nach  Übereinkunft.
Der  Vormann  ist  vom  Stauer  zu  stellen.
        <pb n="116" />
        HO

Neben  diesen  Akkordsätzen  wird  bezahlt:
für  Arbeit  während  der  ganzen  Nacht
sowie  ganzer  Sonn-  und  Festtage  .  .  Mk.  6,—

auf  der  Unterelbe  5,—
während  der  halben  Nacht,  sowie  halber
Sonn-  und  Festtage  3,—
auf  der  Unterelbe  „  2,50
Überarbeit  wird  nur  nach  halben  oder
ganzen  Nächten  bezahlt.
Für  die  Zeit  von  4  bis  6  Uhr  morgens  „  2,60

während  der  Mittagspause  von  12  bis
ü/2  Uhr  2  —
Wenn  bei  Akkordarbeiten  ein  Gang  zur  Arbeit  bestellt  ist
und  innerhalb  zweier  Stunden  nach  Ankunft  an  der  Arbeitsstelle,
ohne  Schuld  der  Arbeiter,  nicht  mit  der  Arbeit  begonnen  werden
kann,  dann  sollen  pro  Mann  und  Stunde  0,60  Mk.  vergütet
werden.  Die  Zeit  für  Zuriggen  zählt  nicht  als  Wartezeit.  Für
Stilliegen  soll  während  der  Arbeitszeit,  wenn  ohne  Verschulden
der  Arbeiter  verursacht,  und  wenn  das  Stilliegen  länger  als  zwei
Stunden  dauert,  pro  Mann  und  Stunde  0,60  Mk.  vergütet  werden,
und  zwar  rückwirkend  für  die  ganze  Versäumnis.  Wind  und
Wetter  ausgeschlossen.  Der  Zuriggetag  kommt  bei  Getreide
nicht  in  Anrechnung,  wenn  das  Schiff  mehr  als  300  Tonnen
Ladung  hat.
Als  Geschirr-  und  Fährgeld  wird  den  Getreide-Akkordarbeitern
pro  Gang  und  Chance  9,—  Mk.  bezahlt.
Jede  übernommene  Getreide-Akkordarbeit  von  300  Tonnen
oder  mehr  gilt  als  volle  Chance;  eine  Chance  unter  300  Tonnen
berechtigt  zur  Vornotierung  für  die  nächste  Chance.  Die  an  Bord
befindlichen  Gänge  löschen  das  Schiff  insoweit  gemeinschaftlich,
als  die  einzelnen  Gänge,  je  nachdem  sie  mit  ihrer  Luke  fertig
werden,  wenn  erforderlich,  in  einer  anderen  Luke  mit  zuriggen.
Wird  jedoch  ein  Gang  fertig  und  er  hat  nicht,  sobald  zugeriggt
ist,  sofort  Gelegenheit  zur  Arbeit,  so  soll  die  Chance  für  beendet
gelten  und  der  Gang  nicht  verpflichtet  sein,  noch  länger  Zeit  an
Bord  zu  warten.  Sollte  es  aber  erforderlich  sein,  daß  später
wieder  ein  Gang  mehr  eingestellt  werden  muß,  dann  soll  nicht
der  schon  an  Bord  gewesene  Gang  hierzu  verpflichtet  sein,  sondern
der  nächste  Shiftgang.
Der  Stauer  ist  verpflichtet,  die  erforderliche  Anzahl  Trimmer
zu  stellen.
        <pb n="117" />
        Die  vorstehenden  Bestimmungen  finden  bei  Arbeiten  auf  der
Unterelbe  für  Zeit-  und  Akkordlohn  mit  der  Maßgabe  Anwendung,
daß  die  Arbeitszeit  von  der  Stadt  zur  Stadt  gerechnet  und  freie
Beköstigung  gewährt  wird.
Unter  »Arbeitszeit«  ist  auch  hier  die  Zeit  zu  verstehen,  welche
im  Abschnitt  A  als  solche  bezeichnet  ist,  mithin  die  Zeit,  welche
nach  Abzug  der  Eß-  oder  Ruhepausen  verbleibt.
Wenn  anschließend  an  Nachtarbeit  von  denselben  Arbeitern
Tagarbeit  geleistet  wird,  muß  von  5 x / 2  bis  6  Uhr  morgens  eine
Pause  gemacht  werden.  Für  die  Kirchpause,  falls  während  derselben ­
  gearbeitet  werden  muß,  sind  1,30  Mk.  pro  Stunde  zu
vergüten.  Alle  Pausen  werden  nur  dann  nach  Maßgabe  des
Lohntarifs  bezahlt,  wenn  während  derselben  wirklich  gearbeitet
worden  ist,  wobei  es  keinen  Unterschied  macht,  ob  Schiff  oder
Tender  in  Fahrt  befindlich  ist,  oder  vor  Anker  liegt  oder  die
Leute  mit  der  Bahn  befördert  werden.  Eine  Ausnahme  hiervon ­
  macht  die  Kirchpause,  sobald  die  Leute  nach  derselben  nicht
weiter  arbeiten.  In  solchem  Falle  wird  die  Kirchpause  mit
2,60  Mk.  bezahlt.  Die  in  die  Pausen  fallenden  Mahlzeiten  werden,
wenn  sie  nicht  rechtzeitig  verabfolgt  werden,  entweder  ohne
weitere  Vergütung  baldmöglichst  nachgeholt  oder,  wenn  dies
nicht  geschehen  kann,  mit  0,65  Mk.  für  das  Frühstück,  1,30  Mk.
für  das  Mittagessen,  0,65  Mk.  für  das  Abendessen  und  0,65  Mk.
für  die  Mitternachtsmahlzeit  bezahlt.  Wenn  während  der  Nacht
nicht  gearbeitet  wird,  sondern  die  Leute  zur  Ruhe  geschickt
worden  sind,  fällt  für  diese  Leute  die  Mitternachtsmahlzeit  aus.
Dasselbe  findet  statt,  wenn  sich  die  Leute  auf  dem  Tender  oder
der  Bahn  befinden.  Eine  Vergütung  für  diesen  Ausfall  wird  nicht
gewährt.
Wenn  auf  der  Unterelbe  Nachtruhe  gewährt  wird,  so  wird
nur  die  wirklich  gearbeitete  Zeit,  mindestens  aber  5,—  Mk.  pro
Nacht,  bezahlt,  und  es  ist  die  Dauer  des  Aufenthalts  auf  der  Unter  -
elbe  nicht  begrenzt.  Die  Bezahlung  der  Hin-  und  Rückfahrt  bleibt
bestehen.
Jedem  Arbeiter  wird  im  Falle  der  Beendigung  seiner  Beschäftigung ­
  in  dem  betreffenden  Betriebe,  gleichviel  ob  das  Schiff
Weiterarbeitet  oder  nicht,  auf  der  Arbeitsstelle  sein  Lohn  während
der  Arbeitszeit  in  bar  ausgehändigt,  oder  er  erhält  einen  Lohnz
 ettel,  der  spätestens  am  nächsten  Mittwoch  oder  Sonnabend  im
Lureau  des  Stauers  eingelöst  wird.  Lohnzettel,  die  auch  auf  den
Hafenbetriebs-Verein  lauten,  werden  von  diesem  täglich  eingelöst.
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        I  12

Für  Akkordarbeit  ist  der  verdiente  Lohn  nach  beendeter
Entlöschung  des  Schiffes  entweder  an  der  Arbeitsstelle  oder  im
Bureau  des  Stauers  zu  zahlen;  Vorschuß  wird  Mittwochs  oder
Sonnabends,  mit  je  20,—  Mk.  pro  Mann  gewährt,  sofern  der  verdiente ­
  Lohn  diesen  Betrag  übersteigt.  Für  Arbeiten  in  Häfen,
die  nicht  an  der  Elbe  liegen,  werden  besondere  Vereinbarungen
getroffen.

Arbeitsordnung  der  Stauereibetriebe.
1.  Die  regelmäßige  tägliche  Arbeitszeit  dauert  an  der  Arbeitsstelle ­
  von  6  Uhr  morgens  bis  6  Uhr  abends.
In  der  Regel  findet  eine  Frühstückspause  von  8  bis  Uhr
und  eine  Mittagspause  von  12  bis  1 1 / 2  Uhr  statt.
Das  Nähere  ergibt  für  die  nicht  in  festem  Wochenlohn  stehenden ­
  Arbeiter  der  Lohntarif  für  Schauerleute,  für  die  in  festem
Wochenlohn  stehenden  der  Kontrakt.
2.  Die  nicht  in  festem  Wochenlohn  stehenden  Arbeiter  erhalten
in  der  Regel  an  den  Wochentagen  bei  Beendigung  der  Arbeit
den  verdienten  Lohn.
Die  in  festem  Wochenlohn  stehenden  Arbeiter  erhalten  den
Lohn  am  Mittwoch  für  die  Zeit  vom  Sonntag  bis  zum  Sonnabend
der  vorhergegangenen  Woche.
3.  Austritt  und  Entlassung  aus  der  Arbeit  erfolgt  für  die
nicht  in  festem  Wochenlohn  stehenden  Arbeiter  nach  ganzen,
halben  oder  dreiviertel  Tagen.  Das  Nähere  ergibt  der  Lohntarif.
Für  die  in  festem  Wochenlohn  stehenden  Arbeiter  ist  die
Kündigungsfrist  4  Wochen;  die  Kündigung  erfolgt  nur  auf  den
Schluß  einer  Kalenderwoche.
4.  Diese  Arbeitsordnung  tritt  am  31.  Dezember  1910  in  Kraft.
Hamburg,  den  1.  Dezember  1910.
Für  die  Stauereibetriebe
Hafenbetriebs-Verein  in  Hamburg  e.  V.
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        85

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icht  die  gleiche  Bedeutung  haben  wie  für  die  Schiffe,  welche  die
Itaatskais  zum  Löschen  und  Laden  benutzen 1 ).  Einmal  kommen
;’ie  staatlichen  Gebührensätze  bei  den  Kaipachtbetrieben  im  allgi;
  emeinen  nicht  in  Anwendung,  ferner  ist  aber  auch  die  Einteilung
[  er  verschiedenen  Schuppen  auf  ganz  bestimmte  Bedürfnisse  der
inzelnen  Linien  zugeschnitten.  So  hat  z.  B.  die  Hapag  ihre
chuppen  eingeteilt  in  solche,  wo  lediglich  die  Löschung  der
rüter  vor  sich  geht  und  andere,  wo  nur  das  Ladegeschäft  erfolgt,
dadurch  wird  natürlich  eine  schnellere  Abfertigung  der  Schiffe
rmöglicht,  und  es  entfällt  auf  die  einzelnen  Fahrzeuge  infolgeessen
  nicht  der  hohe  Gebührensatz,  den  die  Schiffe  am  Staatskai
ahlen  müssen,  wo  Lösch-  und  Ladeschuppen  eins  sind.  Für  solche
leedereibetriebe,  die  die  Stauerei  als  Geschäftszweig  auf-■-'enommen
  haben,  wie  z.  B.  die  Hapag,  haben  ebenfalls  die  Tarife
er  Stauer  keine  Bedeutung,  sondern  nur  der  Lohntarif  für  den
'tauereibetrieb  in  Hamburg-Altona,  der  vom  Hafenbetriebsverein
ufgestellt  worden  ist.  Bei  den  Pachtbetrieben  tritt  eine  Aus--haltung
  des  Zwischengewinnes  der  Stauer  und  besonders  eine
essere  Ausnutzung  des  Personals  infolge  zweckmäßiger  Verteilung
der  Konzentration  der  Stauerarbeiter  auf  die  abzufertigenden
•chiffe  je  nach  der  Schnelligkeit,  die  für  die  Einhaltung  der  Fahräl
  eiten  notwendig  ist,  ein.  Dadurch  wird  natürlich  ein  ökonomischer
betrieb,  von  viel  höherer  Intensivität  erreicht,  als  er  bei  besonderen
»tauereibetrieben  möglich  wäre,  die  mit  der  Abfertigung  der
»chiffe  der  Linie  beauftragt  würden.
Mit  den  bisher  besprochenen  Tarifen,  die  für  die  Löschung
er  Schiffsfrachten  im  Hamburger  Hafen  Geltung  haben  und  den
Abweichungen  davon  ist  die  Darstellung  der  eigentlichen  Löschnd
  Ladekosten  erschöpft.  Denn  die  späteren  Gebühren  usw.
reffen  nur  die  Ladung,  da  das  Schiff  seine  Fracht  frei  Reeling,
•  h.  frei  Bordwand  abzuliefern  hat  resp.  empfängt.  Im  Stromorkehr ­
  ist  der  Begriff  frei  Reeling  ausgedehnt  bis  auf  frei  ins
lußfahrzeug  bzw.  frei  ab  Flußfahrzeug.  Zu  erwähnen  wären  nur
och  die  Ausgaben  für  die  »Tallyleute«,  die  die  Kontrolle  auf
i|  »eiten  der  Reeder  beim  Wiegen  von  Gütern  ausüben.  Die  Preise
iir  diese  Kontrolle  sind  natürlich  je  nach  der  Art  der  Güter  verphieden.
  So  beträgt  z.  B.  der  Preis  der  Kontrolle  bei  einommendem
  Getreide  per  Tonne  5  Pfg.,  bei  ausgehenden  Stück-‘ütern
  i2y 2  Pfg.  per  Tonne *  2 ).
b  cf.  s.  43  ff.
2 )  Nach  Angaben  der  Reederei  von  August  Bolten,  Wm.  Millers  Nachfolger.
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        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
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