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        <title>Die Schwerarbeiterfrage</title>
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            <forname>Adam</forname>
            <surname>Stegerwald</surname>
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            <forname>Richard</forname>
            <surname>Lenz</surname>
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        <author>
          <persName>
            <forname>Lucian Heinrich</forname>
            <surname>Wiernik</surname>
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            <idno>1018322655</idno>
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        Beiträge  zurKriegswirtschaft
Herausgegeben  von  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernahrungsamts

Heft  26(27

Die
Schwerarbeitersrage
Don
Generalsekretär  A.  Stegerwald,
Or.  Richard  Lenz  und
Geschäftsführer  Luc.  Wiernik

Berlin  1917

Verlag  der  Beiträge  zur  Kriegswirtschaft
Reimar  Hobbing  (Sonder-Konto)
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        Inhalt  von  Heft  26/27:
I.  Zur  Schwer-  und  Schwerstarbetter  -  Versorgung  mit
Zusatzlebensmitteln.  Von  Generalsekretär  A.  Stegerwald
(Köln).  S.  1.
II.  Die  Lebensmittel-Zulagen  für  die  schwerarbeitende  Bevölkerung ­
  in  der  Kriegsernährungswirtschaft  des  Reichs.
VonOr.  Richard  Lenz  (Berlin).  S.  11.
I.  Die  Ober-  und  Untewerteilung  nach  dem  gegenwärtigen  Stande.
S.  13.  II.  Die  Entwicklung  des  Zulagewesens  bei  den  einzelnen
Lebensmitteln.  S.  18.  1.  Mehl,  Brot.  S.  18.  2.  Fleisch.  S.  26.
3.  Speisefett.  S.  28.  4-  Kartoffeln.  S.  29.  III.  Die  Zulagen  kn
ihrer  Bedeutung  für  die  Gesamternährung.  S.  31.
III.  Die  Arbetterernährung  in  der  Kriegsorganisation  der
Industrie.  Von  Geschäftsführer  Luc.  Wiernik  (Berlin-Oberschöneweide).
  S.  42.
1.  Die  maßgebenden  Gesichtspunkte  und  allgemeinen  Grundlagen
der  Organisation.  S.  42.  2.  Der  Aufbau  der  Ernährungseinrlchtungen.
  S.  48.  3.  Die  Beschaffung  der  Lebensmittel.  S.  50.
2)  Die  amtlichen  Sonderzuweisangen.  S.  51.  b)  Die  Beschaffung
vonLebensmitteln  im  freienVerkehr.S.  58.  c)  Die  Selbsterzeugung.
S.  60.  4.  Das  System  der  Lebensmittelverteilung  im  Betriebe.
S.  60.  a)  Die  Verteilungsstellen.  S.60.  b)  Die  Technik  der  Ausgabe. ­
  S.  61.  5.  Die  Werkspeisungen.  S.  69.  6.  Die  Leistungen
der  Arbeitersonderernährung.  S.  76.
Abgeschlossen  Anfang  Dezember  1917.

preis  des  HesteS  M.  1.20.
Jede  gute  Buchhandlung  und  -edeS  Postamt  nimmt  Bestellungen  an.
Sammlung  „Beiträge  zur  Kriegswirtschaft"  entstammt
  der  Anregung  des  ersten  Präsidenten  des
Kriegsernährungsamts,  Exzellenz  von  Batocki,-  sie  wird  von
der  Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamis ­
  herausgegeben.  Die  Beamten  dieses  Amts  sind  neben
Vertretern  der  Wirtschaftswissenschaften  als  Mitarbeiter  für
die  „Beiträge"  gewonnen  worden,  das  reiche  Material  der
organisierten  deutschen  Kriegswirtschaft  soll  dabei  verwertet
werden.
In  den  Einzelausführungen  gibt  jede  Abhandlung  lediglich ­
  die  wissenschaftliche  Auffassung  des  Verfassers  wieder.
Das  Kriegsernährungsamt  macht  denMitarbeltern  hinsichtlich
Ihrer  Darlegungen  keine  Vorschrift  und  überläßt  ihnen  für
chre  Auffassung  die  Verantwortung.
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        '

Zur  Schwer-  und  Schwerftarbeiter-Versorgung
  mit  Zusatzlebensmitteln
Von  Generalsekretär  A.  S  t  e  g  c  r  w  a  l  d  m  Köln,
Mitglied  im  Vorstande  des  KriegsernährungLamtes.
ir  sind  nun  schon  im  vierten  Jahre  vom  Weltverkehr  abgeschlossen. ­
  Was  das  für  die  Ernährung  des  deutschen  Volkes
bedeutet,  beweisen  folgende  Zahlen:  im  letzten  Friedensjahre
führte  Deutschland  für  etwa  2  Milliarden  Mark  Lebensmittel  ein
und  für  1%  Milliarden  Mark  Futtermittel,  mit  denen  es  um
weitere  2  Milliarden  Mark  Lebensmittel  (Milch,  Butter,  Fleisch,
Eier  usw.)  herstellte.  Da  unsere  Ausfuhr  an  Lebensmitteln  etlva
%  Milliarden  Mark  Wert  hatte,  bleibt  also  eine  Mehrzufuhr  an
Lebensmitteln  im  Werte  von  rund  3%  Milliarden  Mark  bestehen.
Diese  Zufuhr  ist  im  Kriege  mehr  und  mehr  tu  Wegfall  gegekominen.
  Unsere  Lebensmittelversorgung  mußte  deshalb  dem
Frieden  gegenüber  eine  vollständige  Umschaltung  erfahren.
In  unserer  Kriegswirtschaft  mußte  der  Grundsatz  gelten:  wir
müssen  selbst  mindestens  soviel  produzieren  können,  wie  wir
brauchen,  und  dürfen  nicht  mehr,  verbrauchen,  als  wir  selbst
produzieren  können.  Es  mußte  also  eine  Vorratshebung  und
zugleich  eine  Bedarfssenkung  eintreten.  Bei  Vorratshebung  wie
bei  Bedarfssenkung  sind  aber  gewisse  Grenzen  gezogen,  die  nicht
überschritten  werden  können.
Die  V  o  r  r  a  t  s  h  e  b  u  n  g  ,  die  durch  Anregung  der  Produktion ­
  in  jeder  Weise  geschieht,  hat  ihre  natürlichen  Grenzen.  Wir
verfügen  nur  über  eine  bestinrmte  Fläche  Land.  Es  fehlt  an
Arbeitskräften,  da  sich  die  besten  beim  Heere  befinden.  Es
fehlt  an  Zugtieren,  da  die  Militärverwaltung  einen  großen  Teil
der  Pferde  beansprucht.  Die  landwirtschaftlichen  Maschinen  sind
ausbesserungsbedürftig  und  können  nicht,  wie  erforderlich  wäre,  ergänzt ­
  werden,  weil  unsere  Industrie  mit  Heeresauf'trägen  überlastet ­
  ist,  weil  Rohstoffmangel  besteht  und  weil  die  landwirtschaftlichen ­
  Facharbeiter  (Schmiede,  Stellmacher  usw.)  nicht  in
wünschenswertem  Maße  vom  Heeresdienst  zurückgestellt  werden
können.  Für  das  Vieh  fehlen  die  Futtermittel,  die  wir
Heit  20/27.  1

i
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        im  Frieden  vom  Auslande  bezogen  haben,  weshalb  wir
in  der  Produktion  von  Fleisch,  Fett,  Milch,  Butter,  Eiern  usw.
beschränkt  sind;  für  das  Feld  fehlt  vielfach  der  künstliche
Dünger,  den  wir  früher  in  großen  Mengen  vom  Auslande
bezogen,  und  infolge  des  Futtermangels  ist  auch  der  natürliche
Dünger  nicht  so  reichhaltig  und  gut,  wie  das  in  Friedenszeiten
der  Fall  war.  An  all  diesen  Tatsachen  läßt  sich  wenig  ändern;
aber  all  diese  Tatsachen  zeigen  auch,  daß  unserer  Produktion  bestimmte ­
  Grenzen  gezogen  sind.
Deshalb  muß  eine  Bedarfssenkung  gleichzeitig  eintreten, ­
  um  mit  den  im  eigenen  Lande  erzeugten  Lebensmitteln
bis  zur  jeweilig  nächsten  Ernte  auszukommen.  Das  geschieht  durch
Rationierung  und  entsprechende  Verteilung  der  Lebensmittel.
Aber  die  Senkung  des  Verbrauches  kann  ebenfalls  nur  bis  zu  einer
gewissen  Grenze,  und  zwar  bis  zu  dem  zum  Leben  und  zur  Aufrechterhaltung ­
  der  Arbeitskraft  unbedingt  Notwendigen,  herabgedrückt ­
  werden.  Geht  man  darüber  hinaus,  dann  sind  Krankheiten ­
  und  zunehmende  Sterbefälle  die  Folge.
Die  Verteilung  beschränkter  Mengen  ist  nun  besonders  deshalb ­
  schwierig,  weil  nicht  jeder  gleich  viel  zum  Leben  und  auch
zur  Aufrechterhaltung  der  Arbeitskraft  notwendig  hat.  Es  besteht ­
  ein  Unterschied  in  der  Leistungsfähigkeit
und  im  Kräfteverbrauch.  Besteht  schon  ein  Unterschied
zwischen  der  Ernährung  eines  Mannes  und  einer  Frau,  so  noch
viel  mehr  in  der  Ernährungsweise  von  Kindern,  Greisen,  Kranken,
Schwachen.  Das  Kriegsernährungsamt  hat  deshalb  nicht  nur  die
Rationen  für  die  eben  genannten  Personen  verschieden  festgesetzt,
sondern  ihnen  auch  verschiedene  Nahrungsmittel  zugewiesen.
Kinder  bedürfen  -mehr  Milch,  Erwachsene  mehr  Fleisch,  Kranke
lind  Schwache  mehr  Nährmittel  (Grieß,  Haferflocken,  Grütze).
Aber  selbst  unter  den  erwachsenen  gesunden  Personen  besteht
noch  ein  Unterschied  im  Kräfteverbrauch  und  somit  in  der  Ernährungsweise. ­
  Die  Arbeit  eines  Handwerkers,  Arbeiters,  Kaufmanns, ­
  Beamten,  Rentners  usw.  ist  ganz  verschieden.  Nicht  nur
in  der  verschiedenen  Arbeitszeit  kommt  das  zum  Ausdruck,  sondern
auch  in  der  verschiedenen  Arbeitsleistung.  Selbst  unter  der
Arbeiterschaft  sind  große  Unterschiede  bezüglich  der  Arbeitsleistung
vorhanden;  wir  unterscheiden  auch  da  leichte  Arbeit,  schwere
Arbeit  und  schwerste  Arbeit.
Der  Forderung,  die  vielfach  erhoben  wurde  und  zum  Teil
noch  erhoben  wird,  die  Bevölkerung  vollständig  gleichmäßig  mit
Lebensmitteln  zu  versorgen,  konnte  deshalb  nicht  stattgegeben
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        3

werden.  Diese  Art  „gerechter  Verteilung"  wäre  die  ungerechtest^.
Nicht  „j  eiern  das  G  le  Id)  e"  mutz  die  Forderung
lauten,  sondern  „jedem  das  Sein  e",  d.  h.  das
zum  Leben  und  zur  Aufrechterhaltung  seiner
Arbeitskraft  Unentbehrliche.
Es  kann  natürlich  bei  einem  Siebzig-Millionenvolk  nick)t  jeder
einzelne  für  sich  besonders  behandelt  und  berücksichtigt  werden.
Nicht  jedem  einzelnen  kann  die  Menge  und  der  Nahrungsstoff
zugewiesen  werden,  der  für  ihn  gerade  notwendig  wäre.  Es
müssen  verschiedene  Personen  von  gleichartigem  Bedarf  in  b  e  -
stimmte  Gruppen  zusammengefatzt  werden.  Wir  haben
deshalb  die  Ernährung  für  Kinder,  für  Erwachsene,  für  Kranke
und  Schwache,  für  Greise.  Bei  der  Arbeiterschaft  unterscheiden
wir  die  Gruppen:  Schwerarbeiter,  Schwerstarbeiter  und  Rüstungsarbeiter. ­
  Über  die  Versorgung  der  letzten  drei  Gruppen  soll  hier
etwas  mehr  gesagt  werden.
Bei  der  Verteilung  der  Lebensmittel  unter  der  Arbeiterschaft
sind  zu  berücksichtigen:
1.  die  Arbeitslast,
2.  die  Arbeitszeit,
3.  der  Gesundheitszustand  des  Arbeiters  und
4.  die  Möglichkeit,  sich  außerhalb  des  Kartensystems  noch  bestimmte ­
  Lebensmittel  zu  beschaffen.
1.  Die  ArbeitsIast.  Es  bedarf  eigentlich  keines  besonderen ­
  Nachweises,  datz  die  Arbeiter,  besonders  in  der  Rüstungsindustrie, ­
  schwere  körperliche  A  n  st  r  e  n  g  u  n  g  e  n  haben.
Das  Wort  „In:  Schweiße  deines  Angesichts  sollst  du  dein  Brot
essen"  ist  bei  ihnen  zur  vollen  Wirklichkeit  geworden.  Abgesehen
davon,  daß  das  Rasseln  der  Räder,  das  Rollen  der  Riemen,  das
Geknarre  der  Maschinen,  der  Flackerglanz  des  Feuers  und  das
Gedröhne  der  Hämmer  und  Krane  schon  ungünstig  auf  die
Nerven  einwirkt,  kommen  hinzu  die  Glut  des  Feuers,  die  giftigen
Gase  und  Dämpfe,  das  Dunkel  des  Bergwerks,  die  Nässe  und
Kälte  in  vielen  Betrieben;  dazu  kommt  weiter  noch  die  Anstrengung ­
  aller  Muskeln  .und  Sehnen.  Schweißtriefend  mit
Zangen  müssen  sie  mit  den  rotglühenden  Eisen-  und  Stahlpflöcken
hantieren,  am  ganzen  Körper  vor  Anstrengung  zitternd.  Die
schweren  Bolzen  und  Stahlplatten  müssen  sie  bewegen  und  vernieten, ­
  schwere  Eisenteile  und  Granaten  müssen  sie  schleppen,  in
gebückter  Stellung  anstrengende  Arbeit  verrichten,  halb  nackt  vor
glühenden  Feuern  sich  körperlich  abarbeiten.  Wo  wir  auch  hingehen: ­
  ins  Bergwerk,  an  den  Hochofen,  in  das  Stahl-,  Walz-  oder
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        <pb n="6" />
        !
I

Hammerwerk,  in  die  Gießerei,  in  die  Kanonen-  oder  Munitionsfabrik, ­
  auf  unsere  Werften  oder  in  die  Eisenbahnwerkstätten,  überall ­
  sehen  wir  dasselbe  Bild,  überall  fast  dieselben  Anstrengungen
und  denselben  Aufwand  von  Kraft  und  Energie,  um  das  herauszubringen, ­
  was  unsere  Truppen  zum  Kampfe  unbedingt  notwendig ­
  brauchen  und  was  zur  Aufrechterhaltung  der  Wirtschaft
im  Innern,  nicht  entbehrt  werden  kann.
Müssen  auch  alle  Arbeiter  angestrengt  tätig  sein,  so  ist  doch
immerhin  noch  zwischen  den  einzelnen  Berufsgruppen  ein  gewisser
Unterschied  zu  machen.  Zweifellos  strengen  sich  die  unter  Tage,
viele  hundert  Meter  unter  der  Erde  Arbeitenden,  oder  die  vor  der
Glut  des  Ofens  Wirkenden,  diejenigen,  die  schwerer  heben  und
schleppen  müssen,  weit  mehr  an,  als  andere  Arbeitergruppen,  die
mit  weniger  schweren  Lasten  oder  leichteren  Arbeiten  betraut  sind.
Das  rechtfertigt  einen  Unterschied  in  der  Ernährungsweise.
2.  Ein  weiterer  Unterschied  ist  sodann  zu  machen  nach  der
Arbeitszeit.  Es  ist  für  den  körperlichen  Kräfteverbrauch
nicht  dasselbe,  ob  man  acht  Stunden  auf  dem  Vureau,  acht  oder
neun  Stunden  im  Handel  und  Gewerbe  tätig  ist,  oder  dieselbe
Zeit  und  länger  bei  schwerer  Arbeit  in  schlechter  Luft  in  einer
Werkstätte  steht,  wo  den  ganzen  Tag  unter  den  kreischenden,
schmetternden  und  pfeifenden  Tönen  Körper  und  Geist  angestrengt
werden  müssen.  Es  ist  auch  ein  Unterschied  zu  inachen,  ob  inan  nur
am  Tage  arbeitet,  oder  ob  dazu  Nachtschichten  oder  Sonntagsarbeit ­
  komnren,  ob  Wechselschichten  -eintreten,  wobei  es
vorkommen  kann,  daß  Arbeiter  24  oder  gar  86  Stunden  ohne
Unterbrechung,  ohne  Schlaf  tätig  sein  müssen.  So  haben  beispielsweise ­
  die  Bergarbeiter  im  größten  deutschen  Bergbaubezirke,
im  rheinisch-westfälischen  Revier,  im  Jahre  1916  im  Durchschnitt
343  Schichten  gearbeitet  gegen  301  Schichten  im  Jahre  1909.
Nicht  nur  deshalb  ist  die  Arbeitszeit  zu  berücksichtigen,  weil
sich  die  verschiedenen  Gruppen  ungleich  anstrengen  müssen,  sondern
auch  weil  für  sie  die  Einkäufe  für  den  persönlichen  Verbrauch
schwieriger  sind.  Da  die  Geschäfte  vielfach  schon  geschlossen  sind
zu  der  Zeit,  wo  die  Arbeiter  von  der  Arbeitsstelle  kommen,  müssen
diese  manche  Kaufgelegenheit  verlieren.  Es  ist  in  der  Bevölkerung
bekannt,  daß  diejenigen,  die  die  nötige  Zeit  haben,  in  der  Stadt
herumzugehen  oder  an  den  Lebensmittelgeschäften  zu  stehen,  eher
dieses  oder  jenes  erhalten  als  diejenigen,  die  von  früh  bis  spät
und  vielleicht  auch  noch  Sonntags  in  der  Fabrik  tätig  sein  müssen.
3.  Sodann  ist  der  Gesundheitszustand  der  arbeitenden ­
  Bevölkerung  bei  der  Verteilung  der  Lebensmittel  besonders
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        zu  berücksichtigen.  Die  angestrengte  Tätigkeit  zehrt  schon  bei
normaler  und  geregelter  Ernährung  an  der  Gesundheit  des
Arbeiters.  Vor  dem  Kriege  wurden  häufig  Arbeiter,  wenn  sie
das  45.  oder  60.  Lebensjahr  erreicht  hatten,  in  vielen  Betrieben
nicht  mehr  eingestellt.  Die  Arbeitskraft  war  „verbraucht",  „bergfertig", ­
  wie  man  sich  ausdrückte;  man  konnte  nur  gesunde,  kräftige,
leistungsfähige  Arbeiter  gebrauchen.  Die  Arbeitslosen-  und
Krankenstatistik  und  die  Statistik  über  die  Sterblichkeit  reden  eine
beweiskräftige  Sprache  über  den  Gesundheitszustand  und  die
Lebensdauer  des  Arbeiters  im  Vergleiche  zu  anderen  Berufen.
Heute  aber,  wo  jede  Arbeitskraft  gebraucht  wird  und  im  Zeichen
des  vaterländischen  Hilfsdienstgesetzes  Arbeiter  bis  zu  60  Jahren
herangezogen  werden  und  selbst  noch  Freiwillige  willkommen  sind,
die  über  60  Jahre  alt  sind,  bedarf  es  auch  einer  entsprechenden
Ernährung,  um  die  bereits  angegriffene  Gesundheit  zu  erhalten.
Je  länger  der  Krieg  dauert,  um  so  mehr  werden  die  Kräfte  aufgezehrt. ­
  Im  ersten  Kriegsjahre  hatten  viele  noch  aus  den
Beständen  ihres  Haushalts  etwas  zuzusetzen,  da  bekain  man  nicht
nur  neben  den  rationierten  Lebensmitteln  größere  Mengen  nichtrationierter
  Lebensmittel  zu  kaufen,,  man  konnte  auch  in  den
ersten  Jahren  noch  von  seinen  im  richtig  ernährten  Körper  aufgespeicherten ­
  Kräften  zehren.  Aber  jetzt  im  vierten  Kriegsjahre
sind  die  Kräfte  aufgezehrt,  der  Körper  ist  zusanunengegangen.  Ein
weiterer  Rückgang  kann  nicht  mehr  ertragen  werden.  Es  ist  auch
zu  berücksichtigen,  daß  der  Arbeiter  sehr  wenig  Stunden  der  Erholung ­
  hat,  keine  Ferien  kennt  und  eine  unregelmäßige  Beschäftigung ­
  durch  die  Tag-  und  Nachtarbeit  hat.  Das  alles  wirkt
ungünstig  auf  den  Gesundheitszustand  des  Arbeiters  ein.
4.  Bei  der  Verteilung  von  Lebensmitteln  ist  weiter  zu  berücksichtigen ­
  die  Möglichkeit,  sich  außerhalb  des
K  a  r  t  e  n  s  y  st  e  m  s  noch  L  e  b  e  n  s  m  i  t  t  e  I  zu  beschaffen. ­
  Das  Land  ernährt  sich  größtenteils  selbst  durch
Eigenerzeugung.  Auf  dein  Lande  finden  wir  die  meisten  Selbstversorger. ­
  Selbstversorgern  steht  aber  meistens  eine  größere
Menge  zu  als  den  versorgungsbcrechtigten  Personen  mit  rationierten ­
  Lebensmitteln.  Außerdem  haben  sie  die  Möglichkeit,  nichtrationierte
  Lebensmittel  (Obst,  Gemüse  usw.  usw.)  sich  zu  verschaffen ­
  und  vorweg  für  den  eigenen  Verzehr  zurückzubehalten,
bauen  sie  doch  -die  Produkte  selbst  an.  Die  Klein-  und  Mittelstädte ­
  ernähren  sich  zum  größten  Teile  aus  den  Erträgnissen  des
umliegenden  Landes  und  haben  somit  ebenfalls  noch  manche  Möglichkeit, ­
  sich  besser  zu  versorgen  als  die  Großstädte.  Die  Groß ­
        <pb n="8" />
        stabt  dagegen  ist  bei  der  Versorgung  auf  die  organisierte  Zufuhr
angewiesen.  War  die  Versorgung  der  Großstädte  schon  im  Frieden
schwierig,  so  erst  recht  im  Kriege.
Die  großen  Industriegebiete  (Rheinland-,  Westfalen, ­
  Sachsen,  Oberschlesien,  rhein-mainisches  Industriegebiet,
Berlin)  liegen  entweder  in  der  Nähe  der  Grenzen  (Holland,
Belgien,  Schweiz,  Rußland)  oder  an  den  Hauptverkehrsströmen
(Rhein,  Ruhr,  Donau,  Elbe,  Havel,  Spree).  Die  Werftgebiete
wurden  zum  größten  Teil  von  See  ans  versorgt.  Im  rheinischwestfälischen
  Industriegebiete  grenzt  fast  eine  Großstadt  an  die
andere;  hier  wohnen,  wie  in  Groß-Berlin,  über  vier  Millionen
Menschen  auf  einem  eng  begrenzten  Raume.  Die  Zufuhr
vom  Auslande  fällt  jetzt  fort.  Die  Folge  ist,  daß  die  Nahrungsmittel ­
  aus  größeren  Entfernungen  herangeschafft  werden  müssen.
Kartoffeln,  die  früher  von  Holland  nach  dem  Rheinlande  kamen,
kommen  jetzt  aus  Mittel-  und  Ostdeutschland;  das  Getreide,  das
auf  Schiffahrtswegen  von  Mannheim,  Neuß,  Düsseldorf  kam,  muß
jetzt  ebenfalls  laus  dem  Osten  herangeschafft  werden.  Nicht  nur
der  Weg  ist  weiter,  sondern  auch  die  Beförderungsmittel  haben  sich
geändert.  Früher  gingen  große  Massen  zu  Schiff,  jetzt  weitaus
das  meiste  auf  der  Bahn.  Dadurch  ist  eine  Überlastung  der  Bahn
eingetreten,  die  ohnehin  von  der  Heeresverwaltung  in  sehr  starkem
Maße  in  Anspruch  genommen  wird.  Unsere  Bahnen  legen  heute
für  die  meisten  Güterbewegungen  einen  weit  größeren  Weg  zurück.
Sie  haben  außerdem  ein  stark  ausgedehntes  Gebiet  zu  bedienen.
Im  Frieden  befuhr  unser  Wagenpark  von  der  Ost-  nach  der  Westund
  von  der  Nord-  bis  zur  Südgrenze  etwa  540  000  qkm.  Jetzt,
wo  unsere  Bahnen  nach  Belgien  und  Nordfrankreich,  nach
Bulgarien,  nach  der  Türkei  und  tief  nach  Rußland  rollen,  befahren ­
  wir  über  1  Million  qkm.  Das  alles  wirkt  ungünstig  auf
die  Belieferung  der  Großstädte  ein.
Die  Bezirke,  die  am  schwierigsten  zu  beliefern  sind,  sind  aber
zugleich  die  Bezirke  unserer  Kriegsindustrie.  Es
müssen  von  dort  aus  neben  Lebensmitteln  Kohlen,  Eisen,
Munition,  Gebrauchs-  und  Bedarfsgegenstände  fiir  Heer  nnd
Heimat  geliefert  werden.  Somit  drängen  sich  dort  alle  Transporte ­
  zusammen,  und  es  tritt  vielfach  eine  Stockung  in  der  Belieferung ­
  ein.  Eine  Stockung  in  der  Belieferung  des  Heeres  mit
Munition  darf  jedoch  unter  keinen  Umständen  eintreten.  Weil
man  die  Gesamtbevölkerung  einer  Großstadt  unter  diesen  Umständen ­
  nicht  regelmäßig  und  nicht  gut  beliefern  kann,  muß  alles
getan  werden,  um  wenigstens  diejenigen  Arbeitexschichten  zu  be-
        <pb n="9" />
        liefern  und  ihre  Kräfte  zu  erhalten,  die  Kohlen  fördern  und  die
Grundstoffe  für  das  Kriegsmaterial  (Eisen  und  Kohle)  Herstellen.
Denn  versagen  ihre  Kräfte,  dann  stehen  die  Betriebe  still,  dann
stockt  die  Munitionsherstellung,  dann  erhält  die  Front  nicht  mehr
das  zum  Kampfe  und  zur  Abwehr  notwendige  Material.  Die  Folgen ­
  davon  braucht  man  sich  nicht  auszumalen.  Es  ist  auch  schon
vorgekommen,  daß  da  oder  dort  einzelne  Betriebe  stillstanden.  Man
sprach  von  einem  Streik.  Ein  eigentlicher  Streik  war  es  nur  in
den  seltensten  Fällen,  vielfach  war  cs  ein  Versagen  der  Arbeitskraft. ­
  Ebenso  wie  eine  Maschine  versagt,  wenn  ihr  nicht  die  genügende ­
  Kraft  zugeführt  wird,  so  versagt  die  Arbeitskraft,  wenn
die  notwendigen  Nahrungsmittel  dem  Körper  vorenthalten
werden.  Ohne  ausreichendes  Futter  legen  die  Hühner  nur  wenig
Eier,  wie  auch  der  Rückgang  der  Butter-  und  Milcherzeugung  auf
das  ungenügende  Futter  zurückzuführen  ist;  es  ist  aber  dabei
noch  keinem  Menschen  eingefallen,  von  einem  Streik  der  Hühner
oder  Kühe  zu  reden.  Ähnlich  verhält  es  sich  bei  nicht  ausreichend
ernährten  Menschen,  insbesondere  bei  solchen,  die  die  schwerste
Arbeit  zu  leisten  haben.  Der  Präsident  des  Kriegsernährungsamtes ­
  hat  sich  mit  einigen  Vorstandsmitgliedern  im  Juni  1916
in  das  Nuhrgebiet  begeben,  um  einen  Einblick  in  die  Arbeitsverhältnisse ­
  der  Berg-  und  Hüttenarbeiter  zu  bekommen.  Er  wie

die  Vorstandsmitglieder  haben  sich  davon  überzeugt,  daß  eine
besondere  Belieferung  der  Schwer-  und  Schwerstarbeiter ­
  mit  Nahrungsmitteln  notwendig  ist.
In  welcher  Weise  die  Belieferung  der  Schwer-,  Schwerst-  und
Rüstungsarbeiter  erfolgt:  durch  die  Gemeinden,  durch  die  Werke;
in  welcher  Form  sie  erfolgt:  Zulagen  auf  Lebensmittelkarten,
Sonderlieferungen  durch  die  Werke,  Massenspeisung  usw.,  das  ist
in  den  folgenden  Abhandlungen  näher  dargelegt.

Bei  der  Belieferung  ergeben  sich  naturgemäß  verschiedene
Schwierigkeiten.  Die  Abgrenzung  des  Begriffs  Schwer-,

Schwerst-  und  Rüstungsarbeiter  ist  sehr  schwierig,  und  je  nach
den  Verhältnissen  in  einem  bestimmten  Bezirke  oder  in  einem  bestimmten ­
  Orte  wird  die  Entscheidung  verschieden  ausfallen  können.
Es  kann  durch  Zuteilung  besonderer  Nahrungsmittel  an  einzelne ­
  Gruppen  leicht  Mißstimmung  bei  der  Gesamtheit  der
Arbeiter  und  Angestellten  entstehen.  Denn  jeder  glaubt  seine
Pflicht  zu  tun,  jeder  glaubt  seine  ganze  Kraft  in  den  Dienst  des
Arbeitgebers  und  des  Vaterlandes  zu  stellen,  und  jeder  glaubt,
deshalb  auch  Anspruch  auf  eine  besondere  Zulage  von  Lebensmilteln
  zu  haben.  Gewiß  tut  jeder  seine  Pflicht;  aber  das  .Kriegs?
        <pb n="10" />
        ernährungsamt  kann  nicht  mehr  an  Zulagen  geben,  als.  unter  Berücksichtigung ­
  her  Belieferung  der  Gesamtbevölkerung  möglich  ist.
Das  Kriegsernährungsamt  hat  die  Aufgabe,  durch  eine  möglichst
gerechte  Verteilung  einerseits  der  Gesamtbevölkernng  das  Durchhalten ­
  zu  ermöglichen,  anderseits  die  Aufrechterhaltung  und  möglichste ­
  Steigerung  der  Munitionslieferung  herbeizuführen.  Dabei
sind  wir  abgeschnitten  vom  Auslande,  beschränkt  in  der  Produktion
im  Inlands,  nur  auf  unsere  eigenen  Erzeugnisse  angewiesen.
Lür  die  Arbeiter  und  die  Gemeinden  wäre  cs  das  Wünschenswerteste, ­
  wenn  die  Gesamtbevölkernng  gleichmäßig  oder  wenigstens
die  Arbeiter  nach  einheitlichen  Grundsätzen  mit  Lebensmitteln  beliefert ­
  werden  könnten.  Dieser  Wunsch  läßt  sich  aus  den  dargelegten ­
  Gründen  nicht  durchführen.  Die  fechtenden  Heeresteile
können  nicht  deshalb  darben,  weil  es  in  der  Heimat  mit  Lebensmitteln ­
  knapp  hergeht;  sie  können  aber  auch  nicht  kämpfen  ohne
ausreichendes  Kriegsmaterial.  Daher  müssen  auch  die  für  die
Heeresversorgung  tätigen  Arbeiter,  insoweit  sie  besonders  schwere
und  anstrengende  Arbeit  verrichten  müssen,  mit  Lebensmitteln
vorzugsbeliefert  werden.
Diese  V  o  r  z  u  g  s  I  i  e  f  e  r  u  n  g  e  n  müssen  den  Arbeitern
möglichst  persönlich  zukommen.  Von  ihnen  wird  die  schwere
Arbeit  verlangt,  nicht  etwa  von  ihren  Familienangehörigen.  Die
Gesamtheit  könnte  es  nicht  zugeben,  daß  etwa  die  Familien  der
Schwer-  und  Schwerstarbeiter  auf  Kosten  der  übrigen  Bevölkerung
vorzugsbeliefert  wiirden.  Daher  wird,  mit  Ausnahme  des
Brotes,  die  Lebensmittelzulagen  -  Belieferung  an  Schwer-  und
Schwerstarbeiter  am  zweckmäßigsten  mittels  Werkmassens
  p  e  i  s  u  n  g  e  n  geschehen.  Den  Arbeitern  muß  auf  die  Verwendung ­
  und  Verteilung  von  Lebensmitteln,  die  an  die  Werke  geliefert ­
  werden  und  die  ein  öffentliches  Gut  darstellen,  selbstverständlich ­
  ein  entsprechender  Einfluß  und  die  Kontrolle  eingeräumt ­
  werden.
Eine  Anzahl  Werke  ist  dazu  übergegangen,  sich  auf  dem
Wege  des  Schleichhandels  Lebensmittel  für  Massenspeisungen
  zu  beschaffen.  Diesem  Bestreben  wird  mit  Nachdruck
entgegengewirkt  werden  müssen.  Das  führt  zur  Lebensmittelanarchie
  und  schließlich  zur  völligen  Desorganisation  unserer
Kriegslieserungsindustrie.  Je  mehr  Waren  durch  den  Schleichhandel ­
  aufgekauft  werden,  desto  weniger  bleibt  natürlich  für  die
öffentliche  Bewirtschaftung  greifbar.  Wenn  neben  dem  kleinen
Schleichhandel,  -den  es  ebenfalls  zurückzudrängen  gilt,  auch  noch  die
großen  Werke  die  Lebensmittel  vorschriftswidrig  aufkaufen,  dann
        <pb n="11" />
        s)
wird  eine  möglichst  gerechte  Verteilung  anstatt  gefördert  immer
mehr  zur  Unmöglichkeit  gemacht.  Schließlich  können  die  einzelnen
Werke  sich  auch  nicht  gleichmäßig  mit  Lebensmitteln  eindecken. ­
  Die  großen  Werke  können  höhere  Preise  bezahlen  als  die
weniger  guter  fundierten  und  die  kleineren;  kleine  Betriebe  können
dagegen  von  einem  einzelnen  glücklichen  Fang  dieser  Art  größere
Kopfanteile  geben,  weil  sie  wenig  Leute  zu  bedenken  haben.  Das
führt  dahin,  daß  letzten  Endes  die  Arbeiter  stets  auf  denjenigen
Werken  zu  arbeiten  wünschen,  wo  die  meisten  Lebensmittel  gewährt ­
  werden,  was  zu  einer  steten  wilden  Lebensmitteljagd
seitens  der  einzelnen  Werke,  zu  einer  unausgesetzten  Störung
unserer  Rüstungsindustrie,  zu  einem  unsteten  Hin  und  Her  der
Arbeiter  und  zu  unlauterem  Wettbewerb  zwischen  den  Werken
führen  müßte.  Auch  die  behördliche  Höchstpreispolitik  muß  durch
solche  Praxis  in  stets  größere  Bedrängnis  und  zu  immer  steigenden ­
  Schwierigkeiten  kommen.  Die  Werke  kaufen  die  Lebensrnittel
zu  Massenspeisungen  „unter  der  Hand"  meistens  über  dem  Höchstpreise. ­
  Wenn  die  Landwirte  von  großen  Firmen  mehr  als  den
Höchstpreis  geboten  bekommen,  ist  es  unvermeidlich,  daß  auf  die
Dauer  die  Waren  immer  schwerer  durch  die  öffentliche  Hand  erfaßt ­
  und  bewirtschaftet,  daß  freie  Waren  immer  seltener  auf
Grund  der  Verträge  an  die  Großstädte  geliefert  werden  können
(z.  B.  Gemüse).  Die  Belieferung  industrieller  Werke  für  Massenspeisungen ­
  hat  daher  ebenfalls  durch  die  öffentliche  Hand  zu  geschehen. ­

Sehr  viel  Unklarheit  herrscht  noch  darüber,  wie  die
Schwerst-  und  Schwerarbeiter  ermittelt  und
festgestellt  werden.  Als  Schwerstarbeiter  kommen  nur  eine
geringe  Zahl  von  Arbeitergruppen  in  Frage.  Für  sie  müssen  ganz
bestimmte  Voraussetzungen  zutreffen  (Arbeiter,  die  am  offenen
Feuer  und  an  giftigen  Gasen  arbeiten,  sowie  Bergarbeiter  unter
Tage  usw.).  Für  diese  Arbeitergruppen  wurde  vom  Kriegsernährungsamt ­
  ein  bestimmtes  Schema  aufgestellt,  an  Hand
dessen  in  den  einzelnen  Bezirken  mit  Hilfe  der  Gewerbe-Inspektoren
  die  Zahl  der  Schwerstarbeiter  festgestellt  wird.  Nach
dieser  Zahl  werden  die  Kommunalverbände  oder  die  einzelnen
Werke  mit  den  den  Schwerstarbeitern  zugedachten  Zulage-Lebensmittelmengen
  beliefert.  Die  Verteilung  dieser  Mengen  braucht
sich  indes  nicht  auf  die  eigentlichen  Schwerstarbeiter  zu  beschränken.
Mit  Einvernehmen  des  Arbeiterausschusses  des  einzelnen  Werkes
kann  ein  größerer  Personenkreis  als  die  eigentlichen  Schwerstarbeiter ­
  an  den  überwiesenen  Mengen  beteiligt  werden.  Die
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        Scherdung  der  Arbeiter  in  Schwer-  und  Schwerstarbeiter  ist  nämlich ­
  auf  den  einzelnen  Werken  häufig  sehr  schwierig.
Die  Ermittelung  der  Schwerarbeiter  dagegen
ist  Sache  der  einzelnen  Kommunalverbände.  Es  ist  ausgeschlossen,
daß  von  einer  Zentralstelle  aus  dasiir  sichere,  allgemeingültige  Anhaltspunkte ­
  gegeben  werden  können.  Die  Zusammensetzung  der
Bevölkerung  in  den  einzelnen  Kommunalverbänden  ist  sehr  verschieden. ­
  Der  Kommunalverband  Essen  weist  eine  andere  Bevölkerungsschichtung ­
  auf  als  der  Kommunalverband  Wiesbaden.
Nur  in  den  Fällen,  in  -denen  die  einzelnen  Kommunalverbände
allzu  freigebig  mit  dem  Begriff  „Schwerarbeiter"  Verfahren,
kann  von  einer  Zentralstelle  eingegriffen  werden.
Wichtige  Fälle  werden  im  übrigen  durch  Berufungen  von  den
Zentralstellen  geklärt  werden  müssen.  So  werden  beispielsweise
die  Landarbeiter  in  den  Sommermonaten  als  Schwerarbeiter ­
  zu  behandeln  sein,  während  in  den  Wintermonaten  lediglich ­
  die  Waldarbeiter  (Holzhauer  usw.),  nicht  aber  die  -eigentlichen
Landarbeiter  als  Schwerarbeiter  anerkannt  werden  können.  Mit
allgemein  gehaltenen  Anweisungen  ist  jedenfalls  der  Begriff
„Schwerarbeiter"  nicht  befriedigend  zu  klären.
Ein  vollkommenes  S  y  st  e  m  der  Schwerst-  und  Schwerarbeiterbelieferung ­
  wird  sich  kaum  herausbilden
lassen.  Trotzdem  ist  die  Vorzugsbelieferung  bestimmter
Arbeitergruppen  mit  Lebensmitteln,  je  länger  der  Krieg  dauert,
desto  mehr  eine  unvermeidbare  und  unbedingte  Notwendigkeit.  Wo
Mängel  und  unliebsame  Begleiterscheinungen  bei  der  Zusatzbelieferung ­
  von  Lebensmitteln  an  bestimmte  Arbeitergruppen  auftreten, ­
  sind  diese  nach  Möglichkeit  zurückzudrängen  und  auszuräumen. ­
  Die  Notwendigkeit  der  Zusatzbelieferung  an  sich  wird
allseitig  auch  von  der  nichtbedachten  Bevölkerung  anerkannt  werden
müssen.
        <pb n="13" />
        II.

Die  Lebensmittel-Zulagen  für
die  sch  werarb  eiten  de  Bevölkerung
in  der  Kriegsernährungswirtschaft
des  Reiches
Von  Dr.  Richard  Lenz,  Berlin.
Leiter  des  Statistischen  Amtes  des  Kreises  Teltow  (Wirtschaftskartenabteilung),
z.  Zt.  im  Kriegscmährungsamt.

Die  zwangsläufige  Bewirtschaftung  der  wichtigsten  Lebensmittel, ­
  wie  Brot,  Mehl,  Fleisch,  Speisefett  und  Kartoffeln,  machte
die  Festsetzung  von  Einheitssätzen  für  den  Verbrauch  im  ganzen
Deutschen  Reiche  notwendig.  Auf  den  Kopf  der  Bevölkerung
wurde  eine  Grundration  bestimmt,  die  erstens  für  die  Verteilung ­
  dieser  Lebensmittel  von  den  Zentralstellen  an  die  Zwischenund
  Unterverteilungsstellen  die  Grundlage  bildet,  dann  aber
auch  weiter  für  die  Zuteilung  an  die  Verbraucher  selbst.  An  dieser
Einheitsration,  als  der  einzig  festen  Grundlage  für  eine  möglichst
gerechte  Verteilung,  muß  und  wird  auch  im  vierten  Kriegsjahre
streng  festgehalten,  wenn  sich  auch  im  Laufe  der  Entwickelung  der
Ernährungswirtschaft  gezeigt  hat,  daß  die  Zuführung  der  von
Reichs  wegen  festgesetzten  Ration  in  gleicher  Höhe  bis  an  den  Verbraucher ­
  nicht  immer  möglich  ist.  Insbesondere  erfordert  der  verschiedene ­
  Bedarf  der  einzelnen  Bevölkerungsklassen  eine  unterschiedliche ­
  Behandlung.  Dies  wurde  auch  von  vornherein  vom
Reiche  erkannt  und  berücksichtigt,  indem  die  Reichssätze  nicht  für
die  Unterverteilung  bindend  gemacht  wurden,  vielmehr  die
Komnmnalverbände  als  Unterverteilungsstcllen,  von  einigen
Richtlinien  abgesehen,  freie  Hand  behielten,  die  Sätze  je  nach  dem
Bedürfnis  der  einzelnen  Bevölkerungskreise  abzustufen,  also
höher  oder  niedriger  anzusetzen.  Hierbei  mußten  sie  sich
aber  naturgemäß  im  Rahnien  der  Gesamtmenge  halten,  die  ihnen
auf  Grund  der  Einheitsration  für  die  Bevölkerung  zugewiesen
        <pb n="14" />
        wurde.  Das  führte  mittlerweile  zu  Schwierigkeiten  in  der  Versorgung, ­
  weil  einerseits  die  Grundrationen  in  der  Regel  so  niedrig ­
  bemessen  waren,  daß  sie  einen  allzu  großen  Spielraum  nicht
zuließen,  anderseits  das  Bedürfnis  einzelner  Vevölkerungsklassen,
insbesondere  der  schwerarbeitenden,  nach  den  Hauptnahrungsmitteln ­
  wie  Brot,  Fleisch,  Kartoffeln  usw.  bei  der  steigenden
Knappheit,  die  sich  auch  in  anderen  Lebensmitteln  bemerkbar
machte,  sich  immer  mehr  steigerte.
Das  Reich  sah  sich  deshalb  gezwungen,  schon  bei  der  Oberverteilung
  auf  die  Versorgung  der  schwerarbeitenden  Bevölkerung
Rücksicht  zu  nehmen  und  den  Kommnnalverbänden  bestimmte
Mengen  außerhalb  der  G  r  u  n  d  r  a  t  i  o  n  zuzuweisen,
die  sie  als  Zulagen  den  körperlich  schwer  Arbeitenden  zuweisen
konnten.  Damit  setzt  die  Z  u  la  g  e  p  o  l  i  t  i  k  des  Reiches  ein,
und  zwar  zuerst  beim  Brote;  sie  gewinnt  später  auch  für  die  Fleisch-,
Speisefett-  und  Kartoffelbewirtschaftung  Bedeutung.  Die  Entwickelung ­
  des  Zulagewesens  ist  bei  den  einzelnen  Lebensmitteln
verschieden,  gemeinsam  ist  ihr  nur  —  wie  bei  den  Grundrationen ­
  —die  Bestimmung  einheitlicher  Zulagerationen  für  das
ganze  Reich.
Die  Nationen  wurden  jedoch  voll  vornherein,  je  nach  der
Schwere  der  Arbeit,  verschieden  festgesetzt.  Es  wurden  die  B  e  -
griffe  „Sch  werarbeite  r",  „S  ch  w  e  r  st  a  r  b  e  i  t  e  r"  und
später  (für  die  Fleisch-  und  Fettzulagen)  auch  „R  ü  st  u  n  g  s  -
arbeit  er"  gebildet,  die  zunächst  nicht  nur  für  die  Obcrverteilung,
  sondern  auch  für  die  Unterverteilung  maßgebend  waren.
Allmählich  hat  sich  jedoch  mehr  lind  mehr  eine  getrennte  Behandlung ­
  der  Ober-  und  Unterverteilung  als  notwendig  erwiesen.  Es
zeigte  sich  immer  deutlicher,  daß  die  für  die  Zentralverteilung
zweifellos  wertvollen  und  notwendigen  Festsetzungen  sich  nicht  den
ganzen  Verteilungsprozeß  hindurch,  besonders  nicht  bei  der  endlichen ­
  Zuteilung  an  den  Verbraucher,  aufrechterhalten  ließen.  Den
örtlich  sehr  verschiedenen  Anforderungen  mußte  Rechnung  getragen ­
  werden,  und  so  ergab  es  sich  schließlich,  daß  die  Kommunalverbände ­
  in  der  Zulagenverteilung  hinsichtlich  der  Auswahl  der
Zulageberechtigten  wie  der  Beinessung  der  Höhe  der  Zulagen
immer  mehr  Selbständigkeit  erhielten.  Dieser  Entwicklungsprozeß
ist  noch  nicht  abgeschlossen,  doch  kann  man  schon  jetzt  eine  strenge
Scheidung  der  Ober-  und  der  Unterverteilung  erkennen.  Bevor  daher ­
  auf  die  Entwickelung  der  Zulagen  im  einzelnen  näher  eingegangen ­
  wird,  sei  zunächst  einmal  der  gegenwärtige  Zustand  im
Hinblick  auf  die  Ober-  und  Unterverteilung  festgehalten.
        <pb n="15" />
        13

I.  Die  Ober-  und  Un  terVerteilung  nach  dem
gegenwärtigen  Stande
Die  Oberverteilung  ruht  in  den  Händen  des  Reiches  bezw.  der
in  Betracht  kommenden  Reichsstellen,  der  Reichsgetreidestelle,
Reichsfleischstelle,  Reichsstelle  für  Speisefette  und  Reichskartoffelstelle.
  Diesen  Reichsstellen  liegt  es  ob,  die  für  die  Schwerarbeiter
und  Schwerstarbeiter  bestimmten  Lebensmittel  auf  die  einzelnen
Kommunalverbände  311  verteilen,  während  letztere  die  weitere
tlnterverteilung  auf  die  Arbeitsbetriebe  oder  auch  unmittelbar  auf
die  in  Frage  kommenden  Arbeiter  zu  besorgen  haben.
Die  Oberverteilung  wird  im  Winter  1917/18  auf
eine  neue  Grundlage  gestellt,  mit  dem  Ziel,  eine  möglichst  gerechte
Verteilung  zu  erreichen.  Deshalb  werden  mit  Hilfe  der  Bundesregierungen ­
  Erhebungen  angestellt,  wieviel  Schwerstarbeiter,
Schwerarbeiter  und  Minderschwerarbeiter  (Leichtarbeiter)  in  den
einzelnen  Kommunalverbänden  vorhanden  sind.  Für  die  Einordnung ­
  der  Schwerarbeiter  in  die  vorgenannten  verschiedenen
Gruppen  sind  bestimmte  Richtlinien  aufgestellt  worden,  die  aber
ausdrücklich  nur  den  Zwecken  der  Oberverteilung  dienen.  Danach
ist  auch  der  Begriff  „Minderschwerarbeiter"  lediglich  für  die
Oberverteilung  geschaffen.  Allerdings  kann  er  dort,  wo  er  schon
früher  für  die  Unterverteilung  bestanden  hat,  unbedenklich  weiter
beibehalten  werden.
Mit  dem  1.  Oktober  1917  sind  sämtliche  bisher  für  die  Oberverteilung
  angeordneten  Meldungen  über  Schwerst-  und  Schwerarbeiter, ­
  sowie  Arbeiter  in  der  Rüstungsindustrie,  auch  soweit  sie
bisher  den  militärischen  Stellen  zu  erstatten  waren,  fortgefallen.
Ob  und  inwieweit  damit  auch  der  Begriff  der  „Rüstungsindustrie"
für  die  Oberverteilung  in  Wegfall  kommt,  bleibt  abzuwarten.
Zunächst  hat  es  jedenfalls  bei  dem  bisherigen  Verfahren  in  der
Oberverteilung  sein  Bewenden.  Die  Anerkennung  eines  Werkes
als  zur  Rüstungsindustrie  gehörig  bleibt  für  den  Kommunalverband, ­
  z.  B.  für  die  Fett-  und  Fleischverteilung,  nach  wie  vor
von  BedeutrAg.
Die  Grundlagen  für  die  Oberverteilung  bilden  die  Angaben ­
  der  Kommunalverbände  über  dip  Anzahl  der  in  ihrem
Bezirke  vorhandenen  Znlageberechtigten  (getrennt  nach  Schwernnd
  Schwerstarbeitern,  unter  letzteren  wieder  besonders  die  Bergarbeiter ­
  unter  Tage)  und  die  vom  Kriegsamt  als  in  der  Rüstungsindustrie ­
  tätig  bezeichneten  Werke.  Für  die  Feststellung  der
S  ch  w  e  r  st  arbeiter  hat  das  Kriegsernährungsamt  eine  für  das
        <pb n="16" />
        14

ganze  Reich  gültige  Liste*)  aufgestellt,  die  Auswahl  -der  Schwerarbeiter
  ist  dagegen  Aufgabe  der  Kommunalverbände.  Um  aber
für  die  Oberverteilung  zu  einer  gerechten  und  einheitlichen  Grundlage ­
  zu  kommen,  hat  das  Kriegsernährungsamt  für  die  Erhebungen ­
  der  Zulageberechtigten  Richtlinien  ausgegeben,  nach
denen  Schwerarbeiter  festzustellen  sind.  Ferner  sind  für  die
einzelnen  Klassen  von  Arbeitern  bestimmte  —  für  das  ganze
Reich  geltende  —  Zulagerationen  an  Brot,  Fett,  Fleisch  und  Kartoffeln ­
  je  nach  Schwere  der  Arbeit  verschieden  festgesetzt.  Diese
Einheitssätze  werden  vielleicht  bei  der  Neuregelung  der  Oberverteilung ­
  in  diesem  oder  jenem  Punkte  eine  Abänderung  erfahren, ­
  in  ihren  Grundzügen  aber  sicher  nicht  aufgegeben  werden.
Sie  werden  im  einzelnen  im  zweiten  Abschnitt  näher  behandelt.
Bei  der  Unterverteilung  der  Zulagen  durch  die
Kommunalverbände  sind  die  für  die  Oberverteilung  angegebenen
Einheitssätze  ebenfalls  maßgebend.  Sie  waren  zunächst  sogar  als
bindend  gedacht  und  konnten  teilweise,  z.  B.  bei  der  Fleischversorgung, ­
  von  vielen  Kommunalverbänden  auch  streng  durchgeführt
werden.  Bei  der  Brotversorgung  ist  das  Festhalten  an  diesen  Normalrationen ­
  schon  insofern  schwierig,  als  die  Sätze  der  Oberverteilung ­
  sich  auf  Mehl  aufbauen,  während  die  Unterverteilung  in
Brot  stattfindet.  Für  Fett  ist  bei  der  schwankenden  Belieferung
schon  gar  kein  genaues  Anpassen  an  die  Sätze  möglich.  Man  hat
deshalb  neuerdings  den  K  o  m  m  unalverbänden  für  die
Unterverteilung  freiere  Hand  gelassen  und  begnügt ­
  sich  mit  der  Festsetzung  eines  „Spannrahmens",  innerhalb
dessen  die  Kommunalverbände  die  Zulagen  je  nach  Schwere  der
Arbeit  an  die  Zulageberechtigten  nach  ihrem  Ermessen  staffeln
können.  Maßgebend  ist  hierfür,  wie  überhaupt  für  die  ganze
Unterverteilung,  der  Erlaß  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts ­
  vom  14.  Mai  1917  —  0.  III  912  (ergänzt  am  17.
August  durch  C.  III  3208).  —
Für  die  Bemessungder  H  ö  h  e  d  e  r  Z  u  l  a  g  e  n  b  c  i
der  U  n  t  e  r  ve  r  t  e  i  I  n  n  g  sind  nachfolgende  Grundsätze
aufgestellt  worden:
Die  Zulage  an  B  r  o  t  muß  sich  für  die  Schwerarbeiter  in  den
Grenzen  von  15  bis  40  v.  H.  der  Grundration  halten,  die  Gesamtznlage
  für  Schwerstarbeiter  von  40  bis  80  v.  H.  Die  von  der
Reichsgetreidestelle  überwiesenen  Mehlmengen  dürfen  keinesfalls
überschritten  werden.  Die  Zulage  an  F  l  e  i  s  ch  hat  in  den  Grenzen
*  Nachstehend  abgedruckt  auf  Seite  36—87.
        <pb n="17" />
        15

von  20  bis  40  v.  H.  der  Grundration  zu  bleiben.  An  Fett  sollen
auf  jeden  nach  der  kommunalen  Regelung  als  Schwerstarbeiter
anzuerkennenden  Arbeiter  mindestens  100  Gramm  wöchentlich  entfallen. ­
  Den  bisher  als  zur  Rüstungsindustrie  gehörig  anerkannten
Werken  muß,  soweit  dort  Massenspeisungen  eingerichtet  sind,  eine
Fettmenge  von  40  Gramm  für  jeden  Teilnehmer  wöchentlich  zuteil
werden.  Für  Kartoffeln  war  zunächst  ein  Spannrahmen  von
20  bis  100  v.  H.  festgesetzt,  der  aber  durch  die  „Bestimmungen  der
Reichskartoffelstelle  für  die  Kartoffelversorgung  im  Wirtschaftsjahre ­
  1917/18",  durch  welche  die  bisherigen  Schwerarbeiterznlagen
in  Wegfall  kommen,  gegenstandslos  wird.
Die  Begrenzungen  der  Zulagen  nach  oben
und  unten  sind  so  weit  gefaßt,  daß  kaum  ein  Kommunalverband ­
  von  der  bestehenden  Regelung  hat  wesentlich  abzuweichen
brauchen.  Anderseits  ist  ihm  aber  die  Möglichkeit  gegeben,  die
Höhe  der  Zulagen  gegeneinander  bedeutend  auszugleichen.  Die
Herabsetzung  des  Mindestbetrages  auf  100  Gramm  Fett  den
Sätzen  der  Oberverteilung  (s.  S.  28  f.)  gegenüber  ermöglicht  es
ferner  den  Kommunalverbänden,  den  Kreis  der  Schwerstarbeiter
über  die  vom  Reiche  vorgeschriebene  Liste  hinaus  in  angemessener
Weise  auszudehnen.  Schließlich  stehen  26  Gramm  Fett,  welche
bisher  den  Arbeitern  in  Werken  der  Rüstungsindustrie  ohne
Massenspeisung  zugewiesen  waren,  zur  anderweitigen  Verteilung
an  die  Schwerstarbeiter  zur  Verfügung.
Die  Unterscheidung  zwischen  Schwer-  und
S  ch  w  e  r  st  a  r  b  e  i  t  e  r  n  bleibt  aufrechterhalten,  doch  ist  die
Bestimmung  der  Arbeiter,  welche  zu  diesen  beiden  Gruppen  gehören ­
  sollen,  vollkommen  den  Kommunalverbänden  nach  Anhörung ­
  der  Ausschüsse  (s.  unten)  überlassen  worden.  Die  Schwerstarbeiterliste ­
  des  Kriegsernährungsamts  ist  nur  noch  als  Richtlinie ­
  zu  betrachten.  Der  Begriff  des  Rüstungsarbeiters  als  solchen
ist  für  die  Unterverteilung  beseitigt.
Ferner  ist  dafür  Sorge  getragen,  daß  sämtliche  Zulagen  ohne
Ausnahme  den  Kommunalverbänden  als  -den  Unterverteilungsstellen
  zugehen.  Vom  1.  Juli  1917  ab  werden  sämtliche  bei  der
Oberverteilung  festgestellten  Zulagen  an  Schwerstarbeiter,  Schwerarbeiter ­
  und  Arbeiter  der  Rüstungsindustrie  einheitlich  mit  der
Grundration  der  Bevölkerung  den:  Kommunalverbande
zur  Verfügung  gestellt.  Die  bisher  unmittelbar  an  industrielle
Werke  gelieferten  Lebensmittel  fließen  von  diesem  Zeitpunkte  ab
den:  Kommunalverbande  zu,  in  welchem  das  Werk  seinen  Sitz  hat.
Rach  der  ihnen  so  zufließenden  Menge  haben  die  Kommunal-
        <pb n="18" />
        verbände  zunächst  die  Höhe  der  Grundration  für  die  allgemeine
Bevölkerung  und  die  für  die  Verteilung  von  Zulagen  an  die
Arbeiterschaft  zur  Verfügung  stehende  Menge  von  Nahrungsmitteln ­
  zu  bestimmen.  Danach  erfolgt  die  weitere  Verteilung.
In  größeren  Jndustriebezirken  (zusammenhängenden  Wirtschaftsgebieten) ­
  sollen  zur  Vorbereitung  einer  einheitlichen  Durchführung ­
  der  Verteilung  innerhalb  benachbarter  Kommunalverbände
  (in  größeren  Bezirken,  Provinzen)  Oberausschüsse
gebildet  werden,  unter  Beteiligung  von  Vertretern  der  Kommunalaussichtsbehörben
  und  der  Kommunen,  von  Gewerbeaufsichtsbeamten, ­
  Vertretern  der  militärischen  Stellen,  der  Arbeitgeber  und
Arbeitnehmer  sowie  gegebenenfalls  der  Bergbehörden.  Diese  Oberausschüsse
  haben  zu  der  Frage  der  Zulagebemessungen  in  ihrem
Wirkungsbereiche  gutachtlich  Stellung  zu  nehmen.  Sie  können
anregen,  daß  unter  Umständen  Werken,  welche  sich  über  mehrere
Kommunalverbände  erstrecken,  oder  deren  Arbeiterschaft  in  verschiedenen ­
  Kommunalverbänden  wohnt,  Anteile  bis  zur  Höhe  der
den  Arbeitern  zustehenden  Sonderbelieferung  durch  die  zuständigen
Verwaltungsbehörden  unmittelbar  zugewiesen  werden.
Von  den  Kommunalverbänden  wird  die  für  die  Zulagen
bestimmte  Menge  nach  Anhörung  eines  aus  Vertretern  von
Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  bestehenden  Ausschusses
auf  die  Arbeiterschaft  weiter  verteilt.  Die  zuständige  Kriegsamtsstelle ­
  ist  berechtigt,  ebenfalls  einen  Vertreter  zu  den  Ausschüssen
zu  entsenden.
Die  Verteilung  kann  in  der  Weise  erfolgen,  daß  die
rechnungsmäßig  auf  den  Kopf  des  einzelnen  Arbeiters  entfallenden
Zulagen  den  Werken  zur  U  n  t  e  r  v  e  r  t  e  i  l  u  n  g  an  die
Arbeiter  zugeteilt  werden.  Die  bisherige  Schwerstarbeiterlistc
gilt  hierbei  nur  als  Richtlinie.  Es  bestehen  demnach  keine  Bedenken, ­
  daß  einzelnen  Werken  je  nach  der  Beurteilung,  welche  die
Schwere  der  darin  geleisteten  Arbeit  bei  dem  Ausschuß  des
Kommunalverbandes  findet,  höhere  oder  geringere  Beträge  zugewiesen ­
  werden,  als  ihnen  auf  Grund  der  listenmäßigen  Anerkennung ­
  der  Arbeiter  als  Schwerst-  oder  Schwerarbeiter  zustehen ­
  würden.  Die  Verteilung  an  die  Werke  kann  in  Natur  oder
durch  Hingabe  von  Marken  erfolgen.  Sie  kann  also  so  erfolgen,
daß  eine  bestimmte  Art  von  Nahrungsmitteln,  z.  B.  Fleisch,  Fett,
den  Werken  überwiesen  wird,  während  andere  Nahrungsmittel,
z.  B.  Brot,  den  Arbeitern  unmittelbar  durch  Ausgabe  von  Brotkarten ­
  zugewiesen  werden.  Das  einzuschlagende  Verfahren  wird  sich
        <pb n="19" />
        danach  zu  richten  haben,  ob  die  in  Betracht  kommenden  Werke
'Werkspeisungen  eingerichtet  haben  oder  ob  die  Mitnahme  der
Nahrungsmittel  zur  Arbeitsstätte  durch  die  Arbeiter  (Brot,
Wurst)  den  bestehenden  wirtschaftlichen  Verhältnissen  entspricht.
Die  Schwerarbeiterzulage  wird  zurzeit  grundsätzlich  durch
die  Wohngemeinde,  die  Schwerstarbeiterzulage  durch  die
F  a  b  r  i  k  g  e  m  e  i  n  d  e  gegeben.  Eine  endgültige  Regelung  steht
bevor.  Werden  Arbeiter  von  ihrem  Werke  zu  vorübergehender
Tätigkeit  außerhalb  des  Kommunalverbandes,  in  welchem  das
Werk  liegt,  verwendet,  so  bleibt  doch  der  alte  Kommunalverband
für  die  Anerkennung  dieser  „Außenarbeiter"  als  Schwer-  und
Schwecstarbeiter  wie  auch  für  die  Zuweisung  der  Zulagen
zuständig.  Für  die  Brotzulagen  sind  hierfür  ausdrücklich  Bestimmungen*)
  getroffen,  wonach  der  Kommunalverband  der  alten
Arbeitsstätte  eine  der  festgesetzten  Zulagemenge  entsprechende
Anzahl  Reisebrotmarken  —  und  zwar  ohne  die  für  die  Bemessung
der  Grundration  vorgeschriebene  Kürzung  —  unmittelbar  den
Außenarbeitern  auszuhändigen  oder  dem  Werke  zur  Nachsendung
an  sie  zu  übergeben  hat.  Über  alle  Änderungen  in  der  Beschäftigung ­
  des  Außenarbeiters  hat  das  Werk  dem  Kommunalverbande
"-  Mitteilung  zu  machen.
Die  weitere  Untervertcilung  der  den  Werken  zugeteilten ­
  Nahrungsmittel  erfolgt  im  allgemeinen  durch  einen
oder  mehrere  Vertreter  des  Werkes  in  Gemeinschaft  mit  dem
Arbeiterausschuß,  der  zugezogen  werden  muß.  An  die  Stelle  des
Arbeiterausschusses  kann  ein  bereits  innerhalb  des  Werkes  bestehender ­
  oder  noch  zu  bildender  Lebensmittelausschuß  treten.
Soweit  ein  Arbeiterausschuß  besteht  oder  noch  eingerichtet  wird,
bedarf  es  hierzu  seines  Einverständnisses.  Dieser  Ausschuß  soll
auch  über  die  Verteilung  sonstiger  den  Werken  zur  Verfügung
stehenden  Lebensmittel  gehört  werden.  Ein  persönlicher  Anspruch
des  einzelnen  Arbeiters  besteht  nicht.  Sind  bei  einem  Werke
Massenspeisungen  eingerichtet,  so  ist  hierfür  eine  Menge  von
Lebensmitteln  zu  verwenden,  welche  nach  Maßgabe  der  Teilnehmerzahl
  der  Zulage  entspricht,  die  durchschnittlich  auf  den  Kopf  des
in  dem  Werk  beschäftigten  Arbeiters  entfällt.
Unter  allen  Umständen  soll  nach  wie  vor  darauf  hingewirkt
werden,  daß  die  Zulagen  nicht  etwa  gleichmäßig  auf  die  Be-*)
  Vergl.  Rundschreiben  des  Direktoriums  der  Reichsgetreidestelle
vom  18.  September  1917  (R.  M.  4201),  abgedruckten  Bd.  II  Nr.  1  &amp;lt;S.  11
der  „Beiträge  zur  kommunalen  Kriegswirtschaft".
Heft  20/27.

2
        <pb n="20" />
        18

vLlkerung  verteilt  werden,  oder  daß  der  Kreis  der  mit  Zulagen
zu  Bedenkenden  unverhältnismäßig  weit  gezogen  wird,  sondern
daß  sie  tatsächlich  in  er  st  er  Linie  den  für
die  Rüstungsindustrie  tätigen  Arbeitern  zukam ­
  m  e  n.
II.  Die  Entwicklung  des  Zulagewesens  bei  den
einzelnen  Lebensmitteln
I.  Mehl,  Brot.
Als  mit  der  Bundesratsverordnung  vom  25.  Januar  1915
(Reichs-Gesetzbl.  S.  35)  das  Brotgetreide  und  Mehl  in  die  öffentliche ­
  Bewirtschaftung  des  Reiches  überging,  wurde  die  Mehlration
  auf  den  Kops  der  Bevölkerung  allgemein  zunächst  auf
225  Gramm  für  den  Tag  festgesetzt.  Auch  bei  der  am  16.  März
desselben  Jahres  eintretenden  Verkürzung  der  Ration  auf  200
Gramm  blieb  schlechthin  die  Zahl  der  Wersorgungsberechtigten
Grundlage  für  die  Zuteilung  des  Mehls  an  die  Kommunalverbände.
  Im  übrigen  war  es  den  Kommunalverbänden  überlassen, ­
  ihrerseits  Abstufungen  in  der  Höhe  der  Ration  und
Verfeinerungen  bei  dem  System  der  Unterverterlung  vorzunehmen.
Hauptmerkmale  boten  hierfür  erstens  das  Alter  und  zweitens  die
Art  der  Tätigkeit,  die  Schwere  der  Arbeit.  So  leicht  die  erste
Unterscheidung  durchzuführen  war,  so  viel  Schwierigkeiten  bot  die
Abgrenzung  der  Bevölkerungskreise  nach  der  Schwere  der  Arbeit.
Aber  auch  ihrer  wären  die  Kommunalverbände  Wohl  bald  Herr
geworden  (einige  vorbildliche  Regelungen,  deren  Ursprung  bis  in
jene  Zeit  zurückreicht,  legen  davon  Zeugnis  ab),  wenn  nur  die
Ration  mit  ihren  200  Gramm  Nicht  einen  gar  zu  kleinen  Spielraum ­
  gelassen  hätte.  Sonderbewilligungen  und  Bevorzugungen
auf  der  einen  Seite  mußten  unvermeidlich  Kürzungen  und  Benachteiligungen ­
  auf  der  anderen  Seite  nach  sich  ziehen.  Am
schlimmsten  waren  jene  Kommunalverbände  daran,  die  überwiegend
Jndustriebevölkerung  hatten,  wo  dem  Maße  der  Erhöhung  keine
genügende  Kürzungsmöglichkeit  gegenüberstand.
Erfreulicherweise  erwies  sich  die  Bestandsaufnahme  vom
9.  Mai  1915  als  so  günstig,  daß  das  Reich  helfend  eingreifen
konnte.  Auf  Beschluß  der  Reichsverteilungsstelle  wurde  der
Reichskommissar  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom
25.  Januar  1915  ermächtigt,  den  Kommunalverbänden  auf  Antrag
über  ihren  im  Verteilungsplan  festgesetzten  Bedarfsanteil  hinaus
        <pb n="21" />
        19

Mehl  zu  einer  höheren  B  r  o  t  v  e  r  s  o  r  g  n  n  g  der
körperlich  schwer  arbeitenden  Bevölkerung  zu
überweisen.  Die  Gesamtmenge  der  Überweisung  an  einen
Kommunalverband  sollte  diejenige  Menge  nicht  übersteigen,  die
sich  bei  der  Zuteilung  von  20  Gramm  auf  den  Tag  und  Kopf
der  gesamten  Bevölkerung  des*  Kommunalverbandes  ergeben
würde.  Im  Einzelsalle  sollte  die  Zulage  eine  Tageskopfmenge  von
60  Gramm  nicht  überschreiten.
Damit  war  der  G  r  u  n  d  ste  i  n  z  u  d  e  r  Z  n  l  a  g  e  p  o  I  i  t  i  k
gelegt,  die  später  eine  wichtige  Rolle  in  der  Lcbensmittelverteilungswirtschaft
  des  Reiches  spielen  sollte.  Von  einer  Festsetzung ­
  des  Begriffes  „Schwerarbeiter"  und  einer  entsprechenden
Abgrenzung  der  Bevölkerungskreise  für  die  erhöhte  Brotration
von  zentraler  Stelle  aus  wurde  jedoch  Abstand  genommen,  weil
hierbei  allerhand  örtliche  oder  gar  individuelle  Verhältnisse  mitzusprechen ­
  hatten,  so  beispielsweise:  die  Arbeitszeit,  die  Arbeitslast, ­
  der  Gesundheitszustand  des  Arbeiters  und  die  seinerzeit  noch
in  höherem  Matze  bestehende  Möglichkeit,  sich  außerhalb  des  Kartensystems ­
  Lebensmittel  zu  beschaffen.  Alle  diese  Gesichtspunkte
können  aber  von  den  Kommunalverbänden  besser  berücksichtigt
werden,  daher  blieb  ihnen  die  zweckentsprechende  Regelung  und
angemessene  Unterverteilung  der  Schwerarbeiterzulagen  aus  dieeinzelnen
  Bevölkerungsklassen  und  Arbeitskategorien  völlig  überlassen. ­
  Nur  einige  Richtlinien  wurden  ihnen  hierfür  von  der
Reichsgetreidestelle  an  die  Hand  gegeben.  Insbesondere  wurde
der  Weg  empfohlen,  alle  männlichen  Einwohner  mit  eigenem
Arbeitseinkommen  bis  zu  einer  bestimmten  Einkommensgrenze
und  von  einem  gewissen  Alter  ab  bei  der  erhöhten  Brotzuweisung
zu  berücksichtigen.  Arbeitseinkommen  bis  zu  2500  M.  jährlich
(Einkommensgrenze  für  soziale  Versicherung)  oder  bis  3000  M.
(je  nach  dem  Steuersystem  der  einzelnen  Bundesstaaten)  wurden
als  zweckmäßiges  Merkmal  für  die  Berechnung  zum  Empfang  der
Zusatzbrotkarte  empfohlen.
Auf  dieser  Grundlage  setzte  nun  mit  dem  1.  Juli  1916  eine
neue,  gesundere  Verteilungspolitik  für  Brot  und
Mehl  in  den  Kommunalverbänden  ein  und  wurde  bei  der
gleichen  Grundration  von  200  Gramm  Mehl  rund  ein  Jahr
weitergeführt.  Die  Zulage  von  60  Gramm  erwies  sich  allerdings
bald  in  den  meisten  Fällen  als  nicht  ausreichend  und  wurde  auf
100  Gramm  erhöht.  Die  Auswahl  der  Zulageberechtigten  blieb
aber  nach  wie  vor  den  Kommunalverbünden  überlassen.  Hier  griff
die  Zentralbehörde  erst  ein,  als  sich  Ernährungsschwierigkeiten  in
2*
        <pb n="22" />
        26

einigen  besonders  schwerarbeitenden  Bevölkerungskreisen  bemerkbar ­
  machten.  Es  war  -eine  der  ersten  Taten  des  Präsidenten  des
im  Mai  1916  neu  errichteten  Kriegsernährungsamts,  die  Ernährungsschwierigkeiten ­
  der  unter  Tage  arbeitenden  Bergarbeiter
sowie  der  Arbeiter  an  den  Koksöfen  und  Feuerarbeiter  in  der
Hütten-  und  Munitionsindustrie  zu  lindern.  Von  Monat  Juni
1916  ab  wurde  solchen  Arbeitern  eine  weitere  Mehlzulage  bis
zu  200  Gramm  für  Kopf  und  Tag  neben  der  bisherigen  Zulage  gewährt. ­
  Ein  genaues  Verzeichnis  legte  den  Kreis  der  mit  dieser
besonderen  Zulage  zu  bedenkenden  Arbeiter  fest.  Damit  war  von
Reichs  wegen  der  erste  Schritt  getan  zu  einer  einheitlich  stärkeren
Versorgung  der  körperlich  am  schwersten  arbeitend
  e  n  B  e  v  ö  I  k  e  r  u  n  g  für  das  ganze  Reich  und  andererseits  auch
zu  einer  Unterscheidung  von  Schwer-  u  n  d  S  ch  w  e  r  sta
  r  b  -e  i  t  e  r  n.  Die  Bundesstaaten  und  ihnen  folgend  die  einzelnen ­
  Kommunalverbände  hatten  im  Einvernehmen  mit  den  beteiligten ­
  Werkverwaltungen  den  Bedarf  für  ihren  Bezirk  festzustellen ­
  und  der  Reichsgetreidestelle  anzuzeigen,  wieviel  Personen
in  ihrem  Bezirke  die  neue  Zulage  erhalten  sollten,  wie  hoch  letztere
bemessen  worden  war  und  welche  Werkverwaltungen  dabei  bedacht
waren.
Im  Oktober  1916  wurde  dann  die  Gewährung  von  Schwerund
  Schwerstarbeiterzulagen  an  Mehl  (Brot)  weiter  ausgebaut
und  ein  noch  Ende  1917  gültiger  Rahmen  hierfür  aufgestellt.  Für
die  Schwerarbeiter  wurde  die  Sonderzulage  in  dem
bisherigen  Umfange  weitergewährt.  Aus  der  Sonderzuweisung
konnten  die  Kommunalverbände  den  Schwerarbeitern  eine  tägliche
Brot-  bzw.  Mehlzulage  bis  zu  100  Gramm  Mehl  gewähren.  Den
Begriff  des  Schwerarbeiters  zu  bestimmen,  blieb  nach  wie
vor  ihnen  in  erster  Linie  überlassen.  Auf  Beschwerde  hat  die
Kommunalaufsichtsbehörde  zu  entscheiden.  Im  Zweifelsfalle
sollten  auch  jetzt  noch  die  oben  erwähnten  Richtlinien  des  Reichskommissars ­
  maßgebend  sein.
Die  Ration  für  dieSchwer  starbeiter  wurde,  neben
der  Schwerarbeiterzulage  bis  zu  100  Gramm  Mehl  auf  Kopf  und
Tag,  auf  eine  weitere  Zulage  bis  zu  200  Gramm  Mehl  je  Kopf
und  Tag,  also  eine  tägliche  Gesamtzulage  bis  zu  300  Gramm
bemessen.  Darüber  hinaus  sollten  keine  Zulagen  bewilligt  werden.
Eine  Tagesration  von  500  Gramm  Mehl  stellte  also  die  Höchstverbrauchsmenge
  für  die  Schwerstarbeiter  dar.  Im  allgemeinen
sollte  aber  die  Gesamttagesration  400  Gramm  Mehl  nicht  übersteigen, ­
  nur  für  die  Leistung  von  Über-  oder  Nebenschichten  im
        <pb n="23" />
        Bergbau  formten  die  Schwerstarbeiter  noch  die  weiteren
100  Gramm  Mehl,  bis  zur  Erreichung  der  Höchstverbrauchsmenge,
erhalten.
Für  die  als  Schwerstarbeiter  geltenden  Arbeiter  wurde  eine
neue,  ebenfalls  noch  Ende  1917  gültige  Liste  aufgestellt,  die  als
Anlage  zu  einem  Rundschreiben  des  Kriegsernährungsamts*)  sämtlichen ­
  Bundesregierungen  zuging.  Bei  der  Aufstellung  blieb  wie
bisher  maßgebend,  baß  der  Charakter  der  Schwerstarbeitet?
  bedingt  wird  durch  die  Tätigkeit  entweder  unter  Tage
oder  am  offenen  Feuer  oder  unter  der  unmittelbaren  Einwirkung
der  strahlenden  Hitze  des  warmen  Metalls  oder  (in  der  keramischen
und  Glasindustrie  sowie  der  chemischen  und  Sprengstoffindustcie)
unter  der  Einwirkung  großer  Hitze,  schädlicher  Gase  oder  giftiger
Stoffe.  Außerdem  fand  auch  die  Nachtarbeit  Berücksichtigung.
Dagegen  konnten  die  vielfach  von  anderen  Arbeitergruppen  und
Industrien  geltend  gemachten  Wünsche  um  Erweiterung  der  Liste
der  Schwerstarbeiter  nicht  berücksichtigt  werden,  weil  zu  ihrer  Erfüllung ­
  die  Mittel  nicht  verfügbar  waren,  und  weil  im  allgemeinen
Interesse  kein  Anlaß  zu  naheliegenden,  aber  unerfüllbaren  Berufungen ­
  geschaffen  werden  sollte.  Aus  diesen  Gründen  haben
beispielsweise  die  auf  den  Bergwerken  über  Tage,  besonders  in
der  Braunkohlenindustrie  beschäftigten  Arbeiter,  die  Arbeiter  in
den  Hartsteinbrüchen  und  schwer  beanspruchte  Arbeiter  am  kalten
Metall  im  allgemeinen  nicht  mit  einbezogen  werden  können.
Ausdrücklich  wurde  die  Schwerarbeiter-  ebenso  wie  die
Schwerstarbeiter  -  Zulage  auch  den  Selbstversorgern  im
Sinne  des  8  6  Abs.  1a  der  Brotgetreideordnung  zuteil,  wenn  und
solange  sie  Schwerarbeit  oder  Schwerstarbeit  verrichten.  Doch  hat
sich  der  Selbstversorger  auf  diese  Zulagen  die  Mchlmenge  anrechnen ­
  zu  lassen,  um  welche  die  für  ihn  zu  verwendende  allgemeine ­
  Dageskopfmenge  200  Gramm  übersteigt.  Die  näheren
Bestimmungen  hierüber  haben  die  Kommunalverbände  zu  treffen,
im  Beschwerdefalle  entscheidet  die  Kommunalaufsichtsbehörde.
Eine  besondere  Rolle  spielen  bei  der  Gewährung  dieser
Schwerarbeiter-  bzw.  Schwerstarbeiter-Zulagen  die  von  den  Kommunalverbänden
  zu  versorgenden  Militärpersonen.  Mit
Rücksicht  auf  die  Knappheit  an  sonstigen  Lebensmitteln  und  den
*)  Bergt.  Rundschreiben  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts
vom  26.  Oktober  1916  (6.  3907)  und  Rundschreiben  der  Reichsgetreidestelle ­
  vom  10.  November  1916  (R,  M.  6676).  —  Beide  abgedruckt  in
Band  I  Nr.  9  der  „Beiträge  zur  kommunalen  Kriegswirtschaft".  —
Me  Anlage  A  ist  auch  nachstehend  auf  Seite  36/87  abgedruckt.
        <pb n="24" />
        22

körperlich  vielfach  anstrengenden  Dienst  wurde  es  für  gerechtfertigt ­
  angesehen,  diese  der  körperlich  schwerarbeiten'den  Bevölkerung ­
  gleichzustellen  und  ihnen  gewissermaßen  eine  Schwerarbeiterzulage ­
  von  100  Gramin  Mehl  auf  den  Kopf  zu  gewähren.
In  dem  grundlegenden  Rundschreiben  der  Reichsgetreidestelle
wurde  der  Kreis  der  zulage-berechtigten  Militärpersonen  auf  folgende ­
  Gruppen  festgelegt:
a)  mit  Verpflegung  einschließlich  Brot  Einquartierte,
b)  Brotgeldempfänger,
c)  Kriegsgefangene  und  die  dazugehörigen  Wachtmannschaften,
6)  Lazarettinsassen,
e)  in  den  Kasernen  wohnende,  auf  -Selbstbeköstigung  angewiesene ­
  Mannschaften.
Für  die  vier  ersten  Gruppen  war  die  Zulage  schon  vorher
praktisch  geworden,  bei  den  Kriegsgefangenen  allerdings
mit  der  Maßgabe,  daß  nur  die  schwerarbeitenden  Anspruch  auf
dieselbe  Brotzulage  wie  die  gleichartigen  Zivilarbeiter  hatten.
Jetzt  sollten  sämtliche  Kriegsgefangenen  diese  Zulage  erhalten,  und
zwar  einmal  im  Interesse  einer  -sehr  -erwünschten  Vereinfachung
des  Mehlerstattungsverfahrens  und  dann  unter  Berücksichtigung
des  Umstandes,  daß  -der  größte  Teil  der  außerhalb  der  Gefangenenlager ­
  in  Bergwerksbetrieben,  in  der  Industrie  und  in  der  Landwirtschaft ­
  tätigen  Kriegsgefangenen  tatsächlich  Schwerarbeit  verrichtete ­
  und  schon  bisher  zur  Erhaltung  der  Leistungsfähigkeit  eine
Brotzulage  erhalten  hatte.  In  der  Folge  machten  sich  jedoch  Bedenken ­
  gegen  dieses  Verfahren  geltend,  die  dann  -mit  Rundschreiben
der  Reichsgetreidestelle  voni  9.  Februar  1917  —  R.  M.  509  —
wieder  zu  einer  Beschränkung  der  erhöhten  Brotration  auf  die
wirklich  Schwerarbeit  verrichtenden  Kriegsgefangenen  führte.  Die
Wachtmannschaften  haben  aber  nach  wie  vor  in  jedem  Falle  Anspruch ­
  aus  die  Schwerarbeiterzulage.  Soweit  Kriegsgefangene
'Schwerstarbeit  im  Sinne  der  von:  Kriegsernährungsamt  darüber
aufgestellten  Grundsätze  verrichten,  haben  sie  -dieselbe  Schwerstarbeiterzulage
  zu  beanspruchen  wie  die  gleichartigen  freien
Schwerstarbeiter.
Für  die  L  a  z  a  r  e  t  t  i  n  s  a  s  s  e  n  wurde  den  Kommunalverbänden ­
  ein  Durchschnittssah  von  300  Gramm  Mehl  täglich  auf  den
Kopf  zugestanden.  Daneben  hatte  die  Heeresverwaltung  aus
ihren  Magazinen  an  Speisemehl  (zur  Suppenherstellung  usw.)
200  Gramm  für  den  Kops  und  die  Woche  herzugeben.  Da  hiermit ­
  trotzdein  in  einzelnen  Fällen  dem  für  die  Beköstigung  der
Lazarettinsassen  notwendigen  Mehlbedarf  nicht  völlig  Rechnung
        <pb n="25" />
        28

getragen  werden  konnte,  so  wurden  auf  Grund  des  Rundschreibens
der  Reichsgetreidestelle  vom  19.  Januar  1917  —  R.  M.  229  —
die  Kommunalverbände  ermächtigt,  die  über  die  festgesetzte  Durchschnittsmenge ­
  von  300  Gramm  hinaus  verbrauchten  Mehlmengen
bei  der  Reichsgetreidestelle  anzufordern.  Hierzu  bedarf  es  einer
Bescheinigung  der  Stellvertretenden  Intendantur  über  die  Notwendigkeit ­
  des  Mehrbedarfs,  wie  überhaupt  diese  Mehranforderungen ­
  an  Brot  bzw.  Mehl  seitens  der  Lazarette  auf  besonders ­
  begründete  Ausnahmefälle  beschränkt  bleiben  sollen.
Damit  ist  im  wesentlichen  der  Rahmen  für  die  Zusatzgewährung
  von  Brot  und  Mehl  in  dem  geltenden  Umfange  gegeben. ­
  Eine  Erweiterung  erfuhr  der  Kreis  der  Zusatzberechtigten
nur  noch  durch  die  Binnenschiffer  und  vorübergehend  durch
die  Erntearbeiter.
Die  Binnenschiffer*)  erhielten  für  die  Dauer  der  verkürzten
Brotration  (ab  16.  April  1917),  soweit  sie  werktätig,  d.  h.  zur  mitarbeitenden ­
  Besatzung  gehörten  (neben  der  Grundration  von
1600  Gramm  Gebäck),  500  Gramm  Gebäck,  also  zusammen
2100  Gramm  wöchentlich;  Maschinisten  und  Heizer  bekamen  eine
Zulage  von  1400  Gramm  Gebäck,  insgesamt  also  3000  Gramnr
Gebäck  wöchentlich.  Die  Verabfolgung  geschieht  in  Reichsreisebrotmarken. ­
  Seit  der  Mitte  August  erfolgten  Erhöhung  der
Mehlration  erhöhte  sich  die  Grundration  für  jede  an  der
Fahrt  teilnehmende  Person  auf  1900  Gramm  Gebäck,  danach ­
  also  die  Gesamtration  für  die  werktätige  Besatzung  auf
2400  Gramm  und  für  Maschinisten  und  Heizer  auf  3300  Gramm
Gebäck.  Letztere  Rationen  entsprechen  den  Bezügen  der  Schwerund
  Schwerstarbeiter,  wie  auch  in  dem  Rundschreiben  des  Präsidenten ­
  des  Kriegsernährungsamts  vom  14.  Mai  1917  —
C  III  912  —  ausdrücklich  ausgesprochen  ist,  daß  die  werktätigen
Besatzungsmannschaften  als  Schwerarbeiter  anzusehen  sind,
während  das  Maschinen-  und  Heizerpersonal  —  wie  bei  der  Seeschiffahrt ­
  —  gemäß  der  möhrerwähnten  Anlage  A  zum  Rundschreiben ­
  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes  —  als
Schwerstarbeiter  gelten.
Ferner  ist  den  E  r  n  t  e  a  r  b  e  i  t  e  r  n,  soweit  sie  nicht  als
Selbstversorger  gemäß  §  7  der  Reichsgetreideordnung  in  Verbindung ­
  mit  §  1  der  Verordnung  vom  20.  Juni  1917  (Reichs-*)

  Vergl.  das  in  Bd.  I  Nr.  39,  S.  6  der  „Beiträge  zur  kommunalen
Kriegswirtschaft"  abgedruckte  Rundschreiben  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes.
        <pb n="26" />
        24

Gesetzblatt  S.  636)  versorgt  sind,  im  Sommer  1917  gegenüber
der  Schwerarbeiterzulage  (von  75  Gramm  Mehl  täglich  je  Kopf)
eine  Erhöhung  von  25  Gramm,  zusammen  also  eine  Dageszulage
von  100  Gramm  Mehl  zugebilligt  worden.*)  Mit  denr  1.  Oktober
1917  ist  diese  Sonderzulage  wieder  in  Fortfall  gekommen.  Dagegen ­
  haben  die  landwirtschaftlichen  Arbeiter,  wenn  und  insoweit
sie  Schwerarbeit  verrichten,  wie  z.  B.  zurzeit  der  Herbstbestellung
und  Hackfruchternte,  -auch  weiterhin  Anspruch  auf  die  gewöhnliche
Schwerarbeiterzulage.
Abgesehen  von  diesen  beiden  Sonderbestimmungen  ist  der
Kreis  der  Zulageberechtigten,  soweit  die  Vorschriften  der  zentralen
Reichsbehörden,des  Kriegsernährungsamtes  und  der  Reichsgetreidestelle, ­
  in  Betracht  kommen,  seit  dem  26.  Oktober  1916  geschlossen.
Eine  Erweiterung  des  Begriffes  „Schwerstarbeiter"  hat  bisher  nur
hinsichtlich  der  Erzumschlagsarbeiter  stattgefunden**).
Anderseits  hat  das  Kriegsernährungsamt  aber  nicht  verkannt,  daß
das  allzu  starre  Festhalten  an  dem  Grundsatz  der  Anlage  A  Ungerechtigkeiten ­
  in  sich  schließen  könnte.  Es  ist  deshalb  neuerdings
eine  Regelung  dahin  getroffen  worden,  daß,  ohne  Erhöhung  der
für  die  Zwecke  der  Schwerstarbeiterzulagen  auszugebenden  Mengen, ­
  dem  K  o  m  m  u  n  a  l  v  e  r  b  a  n  d  e  die  Möglichkeit  gegeben
wird,  im  Benehmen  mit  den  Arbeiterausschüssen  auch  andere
Arbeitergruppen  als  die  in  der  Anlage  aufgeführten  mit  gewissen
Zulagen  zu  bedenken  und  dafür  solchen  Arbeitern,  die  bisher  auf
der  Liste  A  fcer  Zulage  teilhaftig  wurden,  diese  unter  Umständen
zu  kürzen.
Die  H  ö  h  e  d  e  r  Z  u  l  a  g  e  r  a  t  i  o  n  e  n  ist  nicht  immer  die
gleiche  geblieben.  Infolge  des  ungünstigen  Ausfalls  der  Vorratserhebung ­
  vom  16.  Februar  1917  mußte  vom  16.  April  1917  ab  nicht
nur  die  Grundration  an  Mehl  für  alle  Versorgungsberechtigten
auf  170  Gramm  Tageskopsmenge  herabgesetzt,  sondern  auch  die
Schwerarbeiter-  und  Schwerstarbeiter-Zulage  um  je  25  v.  H.  gekürzt ­
  werden.  Danach  hatten  Schwerarbeiter  vom  16.  April  1917
ab  nicht  mehr  den  bisherigen  Höchstsatz  von  100  Gramm,  sondern
nur  75  Gramm  auf  den  Kopf  und  Tag  zu  erhalten.  In  entsprechender ­
  Weise  bekamen  die  Schwerftarbeiter,  neben  der

*)  Bergl.  Rundschreiben  der  Reichsgetreidestelle  vom  6.  Juli  1917
(R.  M.  2786).  Abgedruckt  in  Nr.  41,  &amp;lt;5.  11,  der  „Beiträge  zur  kommunalen ­
  Kriegswirtschaft".
**)  Bergl.  Rundschreiben  des  Präsidenten  des  Kciegsernährungsamtes
  vom  30.  August  1917  —  C.  III  3499,
        <pb n="27" />
        25

Schwerstarbeiterzulage  bis  zu  76  Gramm,  nur  noch  eine  weitere
Zulage  bis  zu  75  Gramm  Mehl  auf  den  Kopf  und  Tag,  also  eine
tägliche  Gesamtzulage  bis  zu  150  Gramm.  Nur  für  die  Leistung
von  Über-  und  Nebenschichten  im  Bergbau  konnte  ihnen  noch
eine  f  e  r  n  e  r  e  T  a  g  e  s  z  u  l  a  g  e  bis  zu  weiteren  75  Gramm  zugebilligt ­
  werden.  Die  Gesamttagesration  eines  Schwerstarbeiters
durfte  danach  also  im  Regelfälle  170  -s-  150  —  320  Gramm  Mehl
nicht  überschreiten;  nur  in  dem  genannten  Ausnahmefalle  konnte  sie
170-1-  150  +  75  ==  395  Gramm  Mehl  auf  den  Kopf  und  Tag
erreichen.  Zulagen  an  Brot  oder  Mehl  noch  darüber  hinaus
sollten  auf  keinen  Fall  bewilligt  werden.  Für  die  Militärpersonen
einschließlich  der  Kriegsgefangenen,  soweit  sie  zulageberechtigt  sind,
fand  die  Kürzung  der  Zulagen  naturgemäß  entsprechend  Anwendung. ­

Bei  dieser  um  25  v.  H.  v  e  r  k  ü  r  z  t  e  n  Z  u  l  a  g  e  Ist  es  auch
bei  der  Mitte  August  1917  wieder  eintretenden  Erhöhung  der
Grundration  geblieben,  nur  daß  sich  die  Gesamtration,  entsprechend ­
  der  um  50  Gramm,  also  von  170  auf  220  Gramm,  erhöhten ­
  Dageskopfmenge,  ebenfalls  um  50  Gramm  erhöht.  Es  erhält ­
  demnach  seit  Mitte  August  jeder  Schwerarbeiter  insgesamt
220  -s-  76  =  295  Gramm  pro  Tag,  und  ein  Schwerstarbeiter  im
Regelfälle  220  -s-  75  -si76  —  370  Gramm.  Unter  Berücksichtigung
der  oben  vorgesehenen  Ausnahme  kann  ein  Schwerstarbeiter  jetzt
imHLch  stfalIe  220  -s-  76  si-  150  —  445  Gramm  auf  den  Kopf
und  Tag  bekommen.
Darüber  hinaus  erhielten  die  Bergarbeiter  unter  Tage
seit  Ende  August  vorübergehend  für  die  a  ch  t  st  ü  n  d  i  g  e  Überschicht ­
  eine  S  o  n  d  e  r  z  u  I  a  g  e  in  Höhe  einer  Tagesration
Brot*).  Da  diesen  Bergarbeitern  schon  nach  den  bisher  geltenden
Bestimmungen  außer  der  Schwerstarbeiterzulage  für  Über-  und
Nebenschichten  noch  eine  Sonderzulage  bis  zu  75  Gramm  Mehl
gewährt  werden  konnte,  ist  diese  letzte  Sonderzulage,  soweit  sie  tatsächlich ­
  gewährt  wird,  auf  die  neue  Zulage  anzurechnen.  Die
fraglichen  Bergarbeiter  werden  deninach,  unter  Zugrundelegung
der  von  Mitte  August  ab  gültigen  allgemeinen  Tageskopfmenge
von  220  Granim  Mehl,  für  achtstündige  Überschicht  jetzt  eine
S  o  n  d  e  r  z  u  w  e  i  s  u  n  g  von  220  —  76  —  145  Gramm  Mehl  erhalten ­
  können,  so  daß  sich  ihre  Gesamtration  von  diesem  Zeitpunkt

*)  Bergl.  Rundschreiben  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes ­
  vom  17.  Juli  1917  —  C.  III  2355  und  des  Direktoriums  der
Reichsgetreidestelle  vom  28.  August  1917  —  R.  M.  4130,
        <pb n="28" />
        26

ab  bei  Leistung  achtstündiger  Überschichten  auf  höchstens  220  st-  180
st-  75  st-  145  =  590  Gramm  Mehl  stellt.  Natürlich  bieten  diese
langen  Überschichten  nicht  die  Regel,  im  Gegenteil  werden  mehr
als  acht  Überschichten  im  Monat  den  Bergarbeitern  nicht  zugemutet
werden  dürfen.  Da  viele  Bergarbeiter  nicht  zwei  Schichten  hintereinander ­
  zu  arbeiten  gewillt  und  befähigt  sind,  ist  die  Brotzusatzmenge ­
  auch  für  Viertel-  und  Halbschichten  zugebilligt  und  soll
möglichst  wöchentlich  in  Aufrechnung  gebracht  werden.  Übrigens
sollte  diese  der  Förderung  der  Kohlenproduktion  in  der  Zeit  dienen,
in  der  die  Frachtmittel  nicht  für  den  Kartoffel-,  Zuckerrüben-  und
Futtermittelverkehr  benötigt  werden,  mit  Abschluß  dieser  Zeit  aber
ihr  Ende  erreichen.
2.  Fleisch.
Die  Gewährung  von  Fleischzulagen  wurde  mit  dem  1.  Februar
1917  praktisch.  Auf  Anordnung  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes ­
  (A.  II.  732  vom  17.  Januar  1917)  erhielten  von
diesem  Tage  ab  die  Schw  er  st  arb  e  i  te  r  im  Sinne  der  Brotzulageregelung ­
  neben  der  Grundration  von  250  Gramm  wöchentlich ­
  eine  Zulage  bis  zu  100  Gramm  Schlachtviehfleisch  mit  eingewachsenen ­
  Knochen.  Dabei  wurde  entsprechend  den  Wünschen
des  Kriegsamts  den  Landeszentralbehörden  dringend  empfohlen,
die  den  Schwerstarbeitern  zustehenden  360  Gramm  diesen  durch
Vermittlung  der  Betrieb  e,  in  denen  sie  arbeiten,  zukommen ­
  zu  lassen,  sei  es,  daß  diese  das  Fleisch  oder  die  Fleisch-Ware
  käuflich  an  ihre  Schwerstarbeiter  abgeben  oder  es  zubereitet
in  Fabrikkantinen  oder  ähnlichen  Speiseeinrichtungen  verabreichen.
Die  Form  der  Massenspeisung  wurde  für  ganz  besonders  geeignet
gehalten,  die  zweckmäßige  und  ausreichende  Ernährung  dieser
Arbeiter  sicherzustellen.  Im  einzelnen  wurde  ibie  Regelung  den
Bundesregierungen  überlassen.
Bald  darauf  machten  sich  in  den  Kreisen  der  beteiligten
Rüstungsindustrien  Wünsche  in  der  Richtung  geltend,  daß
auch  den  in  ihren  Betrieben  beschäftigten  sonstigen  Arbeitern  gewisse ­
  Fleischzusatzmengen  zur  Verfügung  gestellt  werden  möchten.
Im  Einvernehmen  mit  dem  Kriegsamte  kam  der  Präsident  des
Kriegsernährungsamts  diesen  Wünschen  nach.  Mitbestimmend
waren  hierfür  die  durch  das  anhaltende  Frostwetter  eingetretenen
Schwierigkeiten  der  Kartoffelversorgung  und  die  Erwartung,  daß
es  auf  diese  Weise  gelingen  werde,  eine  gleichmäßige  und  ausreichende ­
  Ernährung  der  Arbeiter  sicherzustellen.  In  das  System
        <pb n="29" />
        27
der  Zulagegewährung,  -das  bisher  nur  Schwerarbeiter  und
Schwerstarbeiter  unterschied,  wurde  damit  als  neue  Klasse  und
neuer  Begriff  der  der  „Rüstungsarbeiter"  eingeführt.  Das  Kriegsamt ­
  hatte  die  in  der  Rüstungsindustrie  tätigen  Betriebe  zu  bezeichnen ­
  und  entsprechende  Verzeichnisse  den  Bundesregierungen
zugehen  zu  lassen.
Die  Höhe  dieser  Zulagen  wurde  auf  60  Gramm  wöchentlich,
die  gesamte  Wochenration  also  auf  300  Gramm,  der  Schwerstarbeiterration ­
  von  350  Gramm  gegenüber,  bemessen.  Die  Kommunalverbände ­
  hatten  den  bezeichneten  Werken  die  ihnen  nach  Zahl  ihrer
Arbeiter  zustehenden  Mengen  zuzuweisen,  wobei  ein  Anspruch
des  einzelnen  Arbeiters  nicht  gewährt  wurde.  Die
so  zu  liefernden  Fleischmengen  sollen  je  nach  den  örtlichen  Verhältnissen ­
  den  Werken  in  Fleisch  oder  Wurst  zu  Massenspeisungen
oder  aber  in  Gestalt  von  Zusatzkarten,  deren  Verteilung  den
Werken  im  Benehmen  mit  dem  Arbeiterausschuß  überlassen
bleibt,  zugewiesen  werden.
Besondere  Berücksichtigung  fand  ferner  noch  sine  Klaffe  von
Schwerftarbeitern,  die  Bergarbeiter  unter  Tage.  Für
diese  wurde  neben  ihrer  Schwerstarbeiterration  von  350  Gramm
wöchentlich  eine  weitere  Zulage  von  150  Gramm  W  u  r  st  wöchentlich ­
  -oder  75  Gramm  Frischfleisch  mit  eingewachsenen  Knochen  zugebilligt. ­
  Mit  Rücksicht  auf  die  besonderen  Verhältnisse  dieser
Arbeiter  sollen  deren  Zusatzmengen  und  tunlichst  ebenso  die  den
Betrieben  für  ihre  Bergarbeiter  unter  Tage  sonst  zustehenden
Zusatzrationen  möglichst  in  Form  von  Wurst  unter  entsprechender
Umrechnung  geliefert  werden.
Von  der  infolge  der  verkürzten  Mehlration  vom  16.  April
bis  Mitte  August  1917  notwendig  gewordenen  Erhöhung  der
Fleischgrundration  von  250  auf  500  Gramm  blieben  diese  Zulagen ­
  unberührt,  da  die  erhöhte  Fleischration  ihrem  Wesen  nach
nur  das  fehlende  Brot  ersetzen  sollte.  In  dieser  Zeit  erhielt  also
ein  Schwerstarbeiter  500  +  100  =  600  ©ramm  wöchentlich,  ein
Bergarbeiter  unter  Tage  500  -si  100  si-  75  —  675  Gramm  frisches
Fleisch  (statt  der  76  Gramm  gegebenenfalls  150  Gramm  Wurst)
und  der  Rüstungsarbeiter  600  -j-  50  —  550  Gramm.  Seit  dem
Fortfall  der  Fleischzulage  und  der  Erhöhung  der  Brotration ­
  int  August  1917  erhalten,  wie  vor  dem  16.  April  1917,  an
Fleisch:  der  Schwerstarbeiter  250  -|-  100  —  350  Gramm,  der
Bergarbeiter  unter  Tage  260  -s-  100  .+  75  (bzw.  150)  —  425
(bzw.  500),  Gramm,  der  Rüstungsarbeiter  250  -s-  60  —  300
Gramm.
        <pb n="30" />
        28

3.  Speisefett-Für
  die  Gewährung  von  Speisefettzulagen  war  das  Rundschreiben ­
  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts  vom
26.  Oktober  1916  —  Q.  3907  —  maßgebend.  Die  Reichsstelle  für
Speisefette  legte  das  diesem  Rundschreiben  beigefügte  Verzeichnis
der  Schwer  starbeiter  (Anlage  A)  zugrunde  und  bestimmte
mit  Rundschreiben  vom  11.  Dezember  1916,  baß  die  auf  den  Kopf
dieser  Schwerstarbeiter  entfallende  Wochenration  von  Speisefetten
aller  Art  bis  auf  weiteres  125  Gramm  betragen  sollte.  Der  hierdurch ­
  in  den  Kommunalverbänden  entstehende  Mehrbedarf  an
Speifefetten  sollte  aus  den  nach  der  allgemeinen  Verbrauchsregelung ­
  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  gedeckt  werden,  war
also  nötigenfalls  durch  Herabsetzung  des  auf  die  Gesamtbevölkerung
entfallenden  Mundteils  zu  ersparen.  Wenn  sich  jedoch  hierdurch
die  Wochenration  der  versorgungsberechtigten  Gesamtbevölkerung
auf  weniger  als  62,5  Gramm  verminderte,  so  sollte  auf  zahlenmäßig ­
  begründeten  Antrag  die  dem  betreffenden  Bedarfsgebietc
zur  Verfügung  stehende  Fettmenge  so  weit  erhöht  werden,  daß
62,5  Gramm  für  die  Gesamtbevölkerung  ausgegeben  werden
konnten.  Die  Normalmenge  sollte  also  nie  unter  62,5  Gramm
wöchentlich  herabgehen  und  anderseits  die  Schwerstarbeiterration
125  Gramm,  also  den  doppelten  Satz,  nicht  übersteigen.
Diejenigen  Teile  der  Arbeiterschaft,  welche  hiernach  nicht  zu
den  Schwerstarbeitern  gehörten,  blieben  zunächst  unberücksichtigt.
Die  Reichsfettstelle  erkannte  zwar  an,  daß  auch  unter  diesen
Schwerarbeitern  viele  seien,  die  infolge  der  Art  und  Dauer  ihrer
Tätigkeit  besondere  Anstrengungen  zu  leisten  hätten,  glaubte  aber
allgemeine  Grundsätze  nicht  aufstellen  zu  können,  solange  nicht  die
Abgrenzung  des  Begriffs  Schwerarbeiter  und  die  zahlenmäßige
Feststellung  der  in  Frage  kommenden  Personen  vorlägen.  Diese
Vorbedingungen  erfüllten  sich  für  die  R  ü  st  u  n  g  s  a  r  b  e  i  t  e  r,
als  mit  Erlaß  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts  vom
28.  Januar  1917  —  C.  1.1039  —  Maßnahmen  zur  besonderen
Versorgung  der  in  der  Rüstungsindustrie  tätigen  Arbeiter  mit
Lebensmitteln,  insbesondere  mit  Fleisch  und  Fett,  angeordnet
wurden.  Hinsichtlich  der  Speisefettversorgung  wurde  bestimmt,
daß  die  vom  Kriegsamte  als  in  der  Rüstungsindustrie  tätig  bezeichneten ­
  Werke,  sofern  sie  Massenspeisungen  eingeführt  haben,
eine  Fettzulage  von  40  Gramm  je  Woche  und  Arbeiter,  sofern  sie
keine  Massenspeisungen  eingeführt  haben,  25  Gramm  je  Kopf  und
Woche  erhalten  sollten.  Praktisch  geschieht  dies  in  der  Weise,
        <pb n="31" />
        W
daß  für  jeden  in  dem  betreffenden  Werke  beschäftigten  Arbeiter
25  Gramm  je  Kopf  und  Woche  in  Ansatz  gebracht  werden  und
datz  hierzu  auf  den  Kopf  derjenigen  Arbeiter,  die  tatsächlich
an  Massenspeisungen  des  betreffenden  Werkes  teilnehmen,  eine
Zulage  von  je  15  Gramm  hinzukommt.  Grundlage  für  die  Belieferung ­
  bilden  die  Feststellungen  des  Kriegsamts  darüber,
welche  Werke  zu  beliefern  sind  und  welche  Arbeiterzahlen  für  die
einzelnen  Werke  in  Frage  kommen.  Der  den  Kommunalverbänden ­
  hierdurch  erwachsende  Mehrbedarf  soll  —  ebenso  wie  bei
den  Schwerstarbeitern  —  aus  den  nach  der  allgemeinen  Verbrauchsregelung ­
  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  gedeckt  werden,
unter  Sicherstellung  von  62,5  Gramm  für  die  Gesamtbevölkerung.
Nur  wo  die  Kommunalverbände  den  Nachweis  erbringen,  daß  die
zu  bedenkenden  Gebiete  (Kommunalverband,  Bezirk  einer  Verteilungsstelle) ­
  auch  bei  völlig  wirksamer  Organisation  und  restloser
Erfassung  ihrer  Speisefetterzeugung  die  Deckung  des  Mehrbedarfs
aus  eigenen  Kräften  nicht  leisten  können,  sollen  Sonderlicher-Weisungen
  eintreten.
Die  Sonderzuweisung  an  die  Schwerstarbeiter  bleibt  hierdurch
unberührt.  Es  erhält  demnach  ein  Rüstungsarbeiter  mindestens
die  Grundration  von  62,6  Gramm  +  25  Gramm  Zulage  —
87.5  Gramm.  Nimmt  er  an  einer  Massenspeisung  des  Werkes
teil,  so  kommen  ihm  weitere  15  Gramm,  also  62,5  -s-  26  -s-15  —
102.5  Gramm  zu.  Ist  er  zugleich  Schwerstarbeiter,  so  erhält  er
125  -j-  26  -s-  16  —  166  Gramm.*)
4.  Kartoffeln.
Bei  der  Kartoffelbcwirtschaftung  gewannen  die  Zulagen  zuerst
im  Herbst  1916  Bedeutung.  Nach  §  1  der  Verordnung  des
Reichskanzlers  vom  14.  Oktober  1916  (Reichs-Gesetzbl.  S.  1166)
hatte  in  allen  Gemeinden  eine  neue  Regelung  für  den  Verbrauch
Twm  Kartoffeln  nach  dem  Grundsätze  zu  erfolgen,  datz  bis  zum
15.  August  1917  nicht  mehr  als  iy 2  Pfund  für  den  Tag  und  Kopf
der  Bevölkerung  durchschnittlich  verwendet  werden  durften.
Dabei  sollte  der  Tageskopfsatz  auf  höchstens  1  Pfund  Kartoffeln
mit  der  Maßgabe  festgesetzt  werden,  daß  der  Schwerarbeiter
eine  tägliche  Zulage  bis  zu  1  Pfund  Kartoffeln
erhält.  Die  Gemeinden  wurden  verpflichtet,  sofort  eine  diesen

*,)  Von  diesen  nur  für  die  Oberverteilung  geltenden  Sätze  sind
die  für  die  Unterverteilung  getroffenen  Bestimmungen  (vergl.  S.  16)
streng  zu  unterscheiden.
        <pb n="32" />
        30

Grundsätzen  entsprechende  Verbrauchsregelung  einzuführen,  wobei
ihnen  die  Ausgabe  von  Kartoffelkarten  zur  Kontrolle  dieser  Verbrauchsregölung ­
  auf  das  dringendste  empfohlen  wurde.  Als
Schwerarbeiter  (sowohl  männliche  wie  weibliche  Personen)
galten  vor  allem  die  Schwerstarbeiter  im  Sinne  der  Brotgetreideversorgung. ­
  Einschließlich  dieser  Schwerstarbeiter  durften
im  übrigen  in  jedem  Kommunalverbande  als  Schwerarbeiter  im
Sinne  des  §  1  der  obenerwähnten  Verordnung  bis  zu  60  v.  H.  der
als  Schwerarbeiter  im  Sinne  der  Brotversorgung  bezeichneten
Personen  gerechnet  werden.  Dieser  Satz  konnte  mit  Genehmigung
der  Kommunalaufsichtsbehörde  unter  Berücksichtigung  besonderer
örtlicher  industrieller  Verhältnisse  bis  aus  76  v.  H.  erhöht  werden.
Auf  jeden  Fall  sollte  aber  der  für  jeden  Kommunalverband  geltende
allgemeine  Durchschnittssatz  von  lYz  Pfund  Kartoffeln  für  denTag
und  Kopf  der  Gesamtbevölkerung  unter  keinen  Umständen  überschritten ­
  werden.  Die  Kommunalverbände  hatten  der  Reichskartoffelstelle ­
  die  danach  in  ihrem  Bezirke  vorhandenen  Schwerarbeiter ­
  und  die  Zahl  der  nach  Abzug  derselben  verbleibenden
übrigen  zu  versorgenden  Bevölkerung  mitzuteilen.  Danach  konnte
die  Reichskartoffelstelle  bei  der  von  ihr  vorzunehmenden  Umrechnung ­
  des  Bedarfs  nach  Maßgabe  der  vorerwähnten  Bekanntmachung
  als  Dageskopfsatz  1  Pfund  Kartoffeln  und  für  die  Schwerarbeiter ­
  als  Dageskopfsatz  2  Pfund  Kartoffeln  in  Ansatz  bringen,
soweit  der  Durchschnittssatz  für  den  Tag  und  Kopf  der  Gesamtbevölkerung ­
  hierdurch  nicht  überschritten  wurde.
Diese  Verteilungsbestimmungen  waren  das  ganze  Wirtschaftsjahr ­
  1916/17  hindurch  in  Geltung,  leider  hat  aber  die  Kartoffelernte ­
  des  Jahres  1916  nicht  das  gehalten,  was  sie  versprach,  so
daß  eine  Kürzung  der  Durchschnittssätze  nötig  wurde
und  bald  auch  diese  verkürzten  Sätze  nicht  mehr  eingehalten  werden
konnten.  Man  mußte  sich  entschließen,  am  1.  Januar  1917  die  Verbraucherration ­
  im  allgemeinen  auf  ^  Pfund  für  den  Kopf  und  Tag
herabzusetzen.  Bald  erklärte  aber  ein  großer  Teil  der  Landkreise,
auch  die  Auflage  auf  Grund  dieser  Ration  nicht  mehr  aufbringen
zu  können.  Der  seit  Jahrzehnten  beispiellos  scharfe  Winter  und
die  Schwierigkeiten  in  der  Zufuhr  taten  dann  das  ihre,  eine  nur
annähernd  hinreichende  Belieferung  zunichte  zu  machen.  In  dieser
Not  halfen  die  Kohlrübe  und  später  das  Mehl  und  brachten  uns
glücklich  über  diesen  schweren  Winter  hinweg.  Hierbei  muß  jedoch
hervorgehoben  werden,  daß  die  Rationen  für  die  Schwerarbeiter  im
großen  und  ganzen  aufrechterhalten  werden  konnten,  ja  daß  ein
Mehl  ersah  für  die  ihnen  zugebilligte  Kartoffölration  erst  im
        <pb n="33" />
        Juni.  1917  notgedrungen  in  Anspruch  genommen  werden  mußte.
Es  wurde  ihnen,  wie  den  übrigen  Versorgungsberechtigten,  je
70  Gramm  Mehl  für  je  1  Pfund  der  an  der  Wochenration  fehlenden
Kartoffeln  gewährt.  An  dem  Grundsatz  der  Beschränkung  der
Schwerarbeiter  auf  50,  höchstens  75  v.  H.  der  Schwerarbeiter  im
Sinne  der  Brotversorgung  wurde  hierbei  nach  wie  vor  festgehalten. ­

Für  das  Wirtschaftsjahr  1917/18  (15.  September  1917
bis  14.  September  1918)  ist  die  d  u  r  ch  s  ch  n  i  t  t  l  i  ch  e  W  o  ch  e  nkopfmenge
  für  die  versorgungsberechtigte  Bevölkerung  auf
7  Pfund,  zuzüglich  eines  weiteren  Pfundes  als  Ausgleich  für  entstehende ­
  Schwundverluste,  festgesetzt.  Die  bisherigen
S  ch  w  e  r  a  r  b  e  i  t  e  r  z  u  l  a  g  e  n  sind  dabei  völlig  in
Wegfall  gekommen.  Auch  findet  eine  besondere  Zuteilung
von  Kartoffeln  an  die  Kommunalverbände  oder  einzelnen  Betriebe
zum  Zwecke  der  Massenspeisungen  nicht  statt.  Doch  ist  es  den
K  o  m  m  u  n  a  I  v  e  r  b  ä  n  d  e  n  nach  wie  vor  überlassen,  d  e  n
Wochenkopfsatz  innerhalb  der  zugewiesenen  Gesamtmenge
unter  Berücksichtigung  der  Arbeitslei  st  ung  oder
nach  Altersstufen  oder  sonstigen  Gesichtspunkten  je  nach  den  örtlichen ­
  Verhältnissen  verschieden  z  u  b  e  m  e  s  s  e  n.
HI.  DieZulag^n  in  ihrer  Bedeutung  für  die
G  esamternä  hrung
Überblickt  man  die  G  e  s  a  m  t  e  n  t  w  i  ck  l  u  n  g  des  Zulage-Wesens,
  so  ergibt  sich,  daß  die  Sonderzulage  beim  Mehl  ihren  Anfang ­
  nimmt  und  zunächst  der  gesamten  schwerarbeitenden  Bevölkerung ­
  unterschiödslos  zugute  kommt.  In  der  Folge  wivd  sodann, ­
  unter  Belassung  dieser  Schwerarbeiterzulagen,  besonders
schwer  arbeitenden  Arbeiterklassen  daneben  noch  eine  Schwerstnrbeiterzulage
  gewährt.  Von  den  Schwerstarbeitern  finden  ferner
die  Arbeiter  in  Bergwerksbetriöben  besondere  Berücksichtigung.
Der  Begriff  „Schwerstarbeiter"  wivd  bei  der  Brotversorgung  einheitlich
  für  das  Reich  bestimmt  und  später  auch  der  Sondergewährung ­
  von  Fleisch  und  Speisefett  zugrunde  gelegt.  Für  die
Sonderzuteilung  dieser  Lebensmittel  ist  dann  jedoch  noch  ein  neuer
Begriff,  der  des  „Rüstungsarbeiters"  geprägt  worden,  so  daß  sich
nach  dem  Stande  bei  der  O  b  e  r  v  e  r  t  e  i  l  u  n  g  folgende  vier
Haupt  gruppen  von  Zulage  berechtigten  unterscheiden ­
  lassen:
        <pb n="34" />
        1.  Schwerarbeiter.
2.  Rüstungsarbeiter  (soweit  sie  nicht  Schwerstarbeiter  sind).
3.  Schwerstarbeitcr.
4.  Bergarbeiter  unter  Tage  (mit  Über-  oder  Nebert-'
schichten).
Bei  den  Mehlzulagen  werden  Schwer-  und  Schwerstarbeiter
und  unter  letzteren  wieder  die  Bergarbeiter  mit  Über-  oder  Nebenschichten ­
  unterschieden.  Die  Fleisch-  und  Speisefettversorgung
trennt  Rüstungsarbeiter  und  Schwerstarbeiter,  unter  letzteren
wieder  die  Bergarbeiter  unter  Tage,  läßt  also  die  Schwerarbeiter
unbevorzugt.  Die  (seit  dem  15.  September  1917  in  Wegfall  gekommene) ­
  Kartoffelzulage  wurde  schlechthin  allen  Schwerstarbeitern
  zuteil  und  ferner  50  bzw.  75  v.  H.  der  Schwerarbeiter
(einschließlich  der  Schwerstarbeiter).
In  der  Höhe  der  Z  u  lagen  herrscht  eine  gewisse  Stetigfeit
  (vgl.  Tabellen  1  u.  2  S.  38  it.  39).  Die  zunächst  auf  50  Gramm
festgesetzte  Schwerarbeiterzulage  an  Mehl  (Brot)  wurde  später  auf
100  Gramm  erhöht  und  daneben  eine  Schwerstarbeiterzulage  von
weiteren  100  Gramin  bezw.  200  Gramm  eingeführt.  Alle  diese
Zulagen  wurden  vom  16.  April  1917  ab  um  25  v.  H.  gekürzt  und
bestehen  seitdem  in  dieser  Beschränkung  weiter.  Die  Vorschriften
über  die  Höhe  der  Zulagen  an  Fleisch,  Fett  und  Kartoffeln  sind
seit  dem  Beginne  ihrer  Einführung  die  gleichen  geblieben.  Praktisch ­
  allerdings  war  ihre  Erfüllung,  wie  wir  oben  sahen,  bei  den
Kartoffeln  nicht  möglich  und  auch  beim  Fett  nicht  immer  gleichmäßig. ­

Einen  wirklich  sicheren  Bestandteil  in  der  Zulagegewährung,
wie  überhaupt  in  der  Lebensmittelpolitik,  bildeten  Mehl  und
Fleisch.  Mit  Rücksicht  auf  den  Wechsel  in  der  Höhe  der  Gesamtration, ­
  bedingt  durch  die  Veränderung  der  Zulagen  sowie  auch
der  Grundration,  lassen  sich  beim  Mehl  fünf  und  beim  Fleisch  drei
Zeitabschnitte  unterscheiden  (siehe  Tabelle  1  und  2,  Seite  38  u.  39).
Besonderes  Interesse  dürfte  das  Verhältnis  der  Zulagen ­
  zur  Grundration  bieten,  und  zwar  gerade  mit
Rücksicht  auf  die  kürzlich  vom  Kriegsernährungsamt  ergangenen
„G  r  u  n  d  s  ä  tz  e"  (vgl.  S.  14  f.)  für  die  Unterverteilung.  Die  Zulage ­
  an  Brot  soll  sich  danach  für  Schwerarbeiter  in  den  Grenzen
von  15  bis  40  v.  H.  der  Grundration  halten,  die  Gesamtzulage
für  Schwerstarbeiter  innerhalb  50  bis  80.  Wie  Tabelle  3  S.  40  zeigt,
bleiben  auch  die  Sätze  für  die  Oberverteilung  in  diesen  Grenzen.
Die  Schwerarbeiterration  beträgt  34,1  v.  H.  und  die  Schwerstarbeiterration
  68,2  v.  H.  der  Grundration.  Vor  dem  16.  August
        <pb n="35" />
        33

1917  waren  diese  Sätze  bei  weitem  höher  bemessen.  Sie  betragen
zeitweise  50  »nd  100  bezw.  150  v.  H.  der  Grundration.  Die
Brotzulagen  für  die  Bergarbeiter  bleiben  auch  heute  noch
mit  102,3  v  H.  außerhalb  des  Rahmens,  verdienen  auch  mit-'
Recht  eine  Sonderbehandlung.  Für  die  Fleischzulagen  sind
Grenzen  von  20  und  40  v.  H.  festgesetzt.  Tatsächlich  beträgt  die
für  die  Oberverteilung  bestimmte  Zulage  der  Rüstungsarbeiter
10,9  v.  H.,  die  Schwerstarbeiterzulage  40,0  v.  H.  der  Grundration,
nur  die  Bergarbeiterzulage  geht  wiederum  mit  70  v.  H.  weit
darüber  hinaus.  Für  Fett  geben  die  Grundsätze  einen  Mindestsatz ­
  von  100  Grämn:  wöchentlich  für  jeden  Schwerstarbeiter,  und
ferner  müssen  auf  jeden  Rüstungsarbeiter,  der  an  einer  Massenspeisung ­
  seines  Werkes  teilnimmt,  40  Gramm  Fett  entfallen.
Daß  diese  Sätze  durch  die  Oberverteilung  nicht  nur  voll  gedeckt
siird,  sondern  darüber  hinaus  es  den  Kommnnalverbänden  sogar
ermöglichen,  den  vom  Reiche  vorgeschriebenen  Kreis  der  Schwerstarbeiter ­
  zu  erweitern  und  die  Zulagen  selbst  höher  zu  bemessen,
zeigt  die  Zusammenstellung  über  die  Wochenration  (Tab.  2)
Vgl.  auf  S.  16  und  18  f.
Es  soll  nun  weiter  geprüft  werden,  welche  Bedeutung
diesen  Zulagen  im  Hinblick  auf  ihren  Ernährungswert ­
  zuzumessen  ist.  Den  Maßstab  hierfür  bieten  die
Kalorien.*)  Die  Kalorienwerte  für  die  einzelnen  Lebensmittel
stehen  im  großen  und  ganzen  fest,  doch  bleibt  naturgemäß  in  jedem
Falle  der  Gütegrad  des  betreffenden  Nahrungsmittels  zu  berücksichtigen. ­
  Ausgehend  von  der  Nährwerttafel  von  König  siird
bei  den  Berechnungen  folgende  Werte  für  je  100  Gramm  zugrunde
gelegt:
bei  Mehl  (unter  Berücksichtigung  der  starken  Ausmahlung
usw.)  279,  bei  Fleisch  (mit  Rücksicht  auf  die  stärkere  Verabreichung
von  Rindfleisch)  202,  bei  Fett  744  und  Kartoffeln  88  Kalorien.
Schwierigkeiten  machte  zrinächst  die  Feststellung  zuverlässiger
Zahlen  für  den  Kalorien  bedarf  einer  einzelnen  Person  mit
Rücksicht  auf  die  Intensität  ihrer  Arbeit.  Auch  hierfür  bot  die
Nährwerttafel  von  K  ö  n  i  g  die  Grundlage.  Nach  König  bedarf
ein  Erwachsener  von  70  bis  75  kg  Körpergewicht:  1.  bei  Ruhe  2432,
2.  bei  mittlerer  Arbeit  2945  und  3.  bei  schwerer  Arbeit  3199
Kalorien.  Nach  neueren  Untersuchungen,  die  einen  Durchschnittsbedarf
  von  2300  Kalorien  als  ausreichend  bezeichnen,  erschienen

*)  Mit  Kalorien  ist  der  Brennwert  der  ausnuhbaren  Teile  der
Nahrung  gemeint.
Heft  26/27.  3
        <pb n="36" />
        34

diese  Zahlen  reichlich  hoch,  weshalb  eine  Verschiebung  bcc  Werte
zulässig  erschien.  Es  wurde  danach  folgender  Bedarf  als  ausreichend ­
  angenommen:
1.  bei  leichter  Arbeit  2432  Kalorien;
2.  bet  schwerer  Arbeit  2945  Kalorien;
3.  bet  schwerster  Arbeit  3199  Kalorien.
Den  Arbeitern  in  der  Rüstungsindustrie  wurde  ferner  ein
Kalorienbedarf  (in  der  Mitte  zwischen  Schwer-  und  Schwerstarbeiter) ­
  von  3072  Kalorien  zugestanden  und  den  Bergarbeitern
unter  Tage  bezw.  mit  Über-  und  Nebeuschichten  3600  Kalorien.
Beschränken  wir  die  Untersuchung  zunächst  auf  die  beiden
Hauptnahrnngsmittel  Mehl  und  Fleisch.  Tabelle  4  (Seite  40)
zeigt  die  Umrechnung  der  Grammrationen  in  ihre  Kalorienwerte,
und  zwar  in  den  durch  den  Wechsel  in  der  Höhe  der  Rationen  bzw.
Zulagen  bedingten  drei  Zeitperioden:  voni  1.  Februar  bis
15.  April  1917,  16.  April  bis  16.  August  1917  und  16.  August  bis
30.  September  1917.  Tabelle  6  (Seite  41)  gibt  dann  weiter  Auskunft ­
  darüber,  wieviel  von  dem  Gesamtbedarf  an  Kalorien,  deren  der
Mensch  bei  verschiedener  Arbeitsanspannnng  bedarf,  durch  die
Mehl-  und  Brotrationen  gedeckt  ist.
Ganz  allgemein  betrachtet  sehen  wir,  daß  diese  Prozentzahlen ­
  (abgesehen  von  den  Leichtarbeitern)  am  höchsten  vor  dem
16.  April  1917  waren.  Die  zu  diesem  Zeitpunkt  erfolgende
Kürzung  der  Mehlration  um  30  Gramm  pro  Tag  und  der  Zulage ­
  um  25  v.  H.  brachte  eine  Senkung  der  Kalorienzahl  mit  sich,
die  durch  die  doppelte  Ration  Fleisch  bei  deren  geringeren!  Nährwert ­
  nicht  ganz  gedeckt  werden  konnte.  Dieses  Herabgehen  zeigt
sich  naturgemäß  bei  denjenigen  Arbeiterklassen  am  stärksten,  die
die  höchsten  Brotzulagen  erhielten.  Bei  den  Leichtarbeitern  fiel
die  ganze  Kürzung  der  Brotration  im  Hinblick  auf  die  Gesamternährung ­
  fast  gar  nicht  ins  Gewicht.  Die  seit  Mitte  August
wieder  eintretende  Erhöhung  der  Brotration  (auf  220  Gramm)
und  Kürzung  der  Flcischration  (um  35,7  Gramm)  brachte  die
Sätze  ungefähr  wieder  auf  die  alte  Höhe,  ohne  daß  die  Zulagen
ihrerseits  wieder  erhöht  zu  werden  brauchten.  Den  größten
Vorteil  haben  bei  dieser  Erhöhung  die  leichtarbeitenden  Klassen
gehabt,  deren  Bedarfsdeckung  der  Zeit  vor  Mitte  April  gegenüber
über  2  v.  H.  stieg.  Diese  Steigerung  tat  aber  auch  unbedingt
not,  denn  noch  jetzt  decken  die  Leichtarbeiter  erst  28,2  v.  H.  ihres
Gesamtkalorienbedarfs  durch  Mehl  (Brot)  und  Fleisch,  während
der  Satz  bei  Schwerarbeitern  und  Rüstungsarbeitern  30,4  v.  H.
        <pb n="37" />
        bzw.  29,0  v.  H.  und  bei  den  Schwerstarbeiten!  sogar  35/1  v.  H.,
bei  den  Bergarbeitern  39,0  v.  H.  beträgt.
Nehmen  wir  noch  die  weiteren  rationierten  Lebensmittel,
Speisefett,  Kartoffeln  und  Zucker,  hinzu,  so  wird  das  Bild  für
die  schwerarbeitende  Bevölkerung  der  leichtarbeitenden  gegenüber
noch  günstiger  (Tabelle  6,  S.  41).  Es  decken  danach  dieLeichtarbeiter
vermittels  der  rationierten  Lebensmittel  63,2  v.  H.  ihres  gesamten ­
  Bedarfs  an  Nährwerten,  die  Schwerarbeiter  und  Rüstungsarbeiter ­
  dagegen  66,0  bzw.  66,1  v.  H.  Bei  den  Schwerstarbeitern
erreicht  dieser  Satz  sogar  70,3  v.  H.  und  bei  den  Bergarbeitern
72,0  v.  H.
Diese  Zahlen  könnten  nun  leicht  zu  dem  voreiligen  Schlüsse
verführen,  als  seien  die  Zulagen  viel  zu  reichlich  bemessen.  Doch
sehen  wir  uns  zunächst  noch  einmal  die  absoluten  Zahlen  näher
an!  Denn  letzten  Endes  dürfte  es  für  den  Einzelnen  weniger
wichtig  sein,  was  er  an  seinem  Gesanitkalorienbedarf  prozentual
bereits  gedeckt  hat,  als  das,  was  absolut  noch  zu  decken  ist,  wieviel
Nahrungsmittel  er  also  noch  zu  den  rationierten  Lebensmitteln
hinzukaufen  muß,  um  ausreichend  ernährt  zu  werden.  Da  zeigt
sich  nun,  daß  diese  Bedarfsmenge  bei  den  Schwerarbeitern  und
Rüstungsarbeitern  kaum  geringer  ist  als  bei  den  Leichtarbeitern
mit  1138,4  Kalorien.  Bei  den  Schwerstarbeitern  steht  sie  mit
951,0  Kalorien  noch  am  niedrigsten.
So  überniäßig  hoch  sind  demnach  die  Zulagen  nicht  zu  veranschlagen. ­
  Anderseits  muß  jedoch  auch  gesagt  werden,  daß  sie
ihren  Zweck  vollkommen  erfüllen.  Sie  stellen  die
Schwerarbeiter  und  Rüstungsarbeiter  unter  Berücksichtigung  ihrer
anstrengenden  Arbeit  und  ihres  großen  Bedarfs  an  Nährwerten
verhältnismäßig  ebenso  günstig,  ja  noch  ein  wenig  besser  als  die
Gesamtbevölkerung.  Damit  dürfte  aber  auch  im  Hinblick  auf  die
knappen  Normalrationen  die  Grenze  der  möglichen  Begünstigungen ­
  erreicht  sein,  um  so  mehr,  als  diesen  Arbeitern,
insbesondere  den  Arbeitern  der  Rüstungsindustrie,  neben  den
Zulagen  an  rationierten  Lebensmitteln  auch  noch  die  Sammlungen ­
  aus  der  Hindenburgspende  zufallen  und  sie  ferner  auch
noch  durch  Sonderzuweisungen  an  Nährmitteln,  Hülsenfrüchteu
usw.  bevorzugt  werden.  Soweit  es  sich  um  die  am  meisten  angestrengten ­
  Bergarbeiter  unter  Tage  mit  Über-  und  Nebenschichten
handelt,  muß  ihnen  dies  weitere  Mehr  unbedenklich  zuerkannt
werden.  Dagegen  dürfte  mit  Recht  zu  fordern  sein,  daß  weitere
Sonderzuweisungen,  die  sich  bei  diesem  oder  jenem  Lebensmittel
ermöglichen  lassen,  auch  der  übrigen  weniger  zahlungsfähigen
3*
        <pb n="38" />
        Bevölkerung  zugute  kommen.  Sind  die  Mengen  zu  gering,  um
olle  Versorgungsberechtigten  daran  teilnehmen  zu  lassen,  dann
sollen  wenigstens  bie  groß  st  äd  tischen  Massenspeisungen ­
  ebenso  wie  die  M  a  s  s  e  n  s  p  e  i  s  u  n  g  e  n  von
industriellen  Werken  behandelt  und  mit  solchen
Sonderzuweisungen  bedacht  werden.

Liste  der  Schwerstarbeiter.
Anlage  A  zum  Rundschreiben  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes
  vom  26.  Oktober  1617  (6.  3607).
1.  Bergarbeiter  unter  Tage,  einschließlich  der  mittleren  und  unteren
Grubenbeamien  (Fahrhäuer,  Steiger,  Fahr-,  Wetter-  und  Obersteiger), ­
  soweit  sie  unter  Tage  beschäftigt  sind.
2.  Die  an  den  Koksöfen  (Arbeiter  in  Gasanstalten  sind  wie  Arbeiter
an  Koksöfen  zu  behandeln),  Eisenerzrostäfen  und  in  Brikettfabrike»
beschäftigten  Arbeiter,  soweit  sie  der  Einwirkung  der  Gase,  des
Rauches  und  der  Hitze  der  Öfen  unmittelbar  ausgesetzt  sind.
3.  Feuerarbeiter  in  der  Eisenindustrie,  insbesondere
а)  von  den  Arbeitern  an  den  Hochöfen:  Erz-  ,  und  Koksfahrer,
Gichter,  Schmelzer,  Schlackenarbeiter  und  sonstige  Ofenarbeiter,
sowie  Gießbettmacher  und  Arbeiter  bei  den  Winderhitzern;
d)  von  den  Arbeitern  in  den  Stahlwerken:  Arbeiter  an  Generatoren, ­
  Konvertern,  Martinöfen,  Tiegel-  und  Elektrostahlöfeii;
ferner  Gießgruben-  und  Wärmegrubenarbeiter,  Kranführer  in
Ofen-  und  Gießhallen  und  über  den  Wärmgruben;
c)  von  den  Arbeitern  in  Walz-,  Hammer-  und  Prehwerken:
Walzer  und  Arbeiter  an  Schweiß-,  Wärm-  und  Glühöfen,  Arbeiter ­
  an  Hämmern,  Pressen  sowie  Arbeiter  an  Sägen,  Scheren,
Richtmaschinen,  soweit  sie  an  warmem  Metall  arbeiten;
б)  von  den  Arbeitern  in  Eisen-  und  Stahlgießereien  solche,  die
unter  großer  Hitze  oder  schädlichen  Gasen  besonders  zu  leiden
haben.
4.  Arbeiter  in  der  Waffen-  und  Munitionsindustrie,  die  den  unter  3
aufgeführten  Arbeiterkategorien  entsprechen,  insbesondere  Arbeiter
an  Pressen,  Wärm-  und  Glühöfen,  sowie  in  der  Härterei  und  Vergüterei.

5.  Arbeiter  in  Zink-,  Kupfer-,  Aluminium-  und  sonstigen  Metallhütteu
und  Metallgießereien,  soweit  ihre  Arbeit  der  Arbeit  der  unter  8
aufgeführten  Arbeitergruppe  gleicht;  Ofenarbeiter  in  Zinkweißfabriken.

6.  In  Kalk-  und  Dolomitbrennereien,  Zementfabriken,  in  der  Tonwarenindustrie
  (Porzellan-,  Steinzeug-,  Steingutfabciken,  Ziegeleien ­
  und  Fabriken  feuerfester  Produkte,  einschließlich  Asbestglühereien)
  und  in  Glashütten,  soweit  diese  Industrien  für  den
Kriegsbedarf  arbeiten:  Arbeiter,  die  unter  großer  Hitze  oder  schädlichen ­
  Gasen  besonders  zu  selben  haben.
        <pb n="39" />
        7.  In  der  Maschinen-,  Metall-  und  Kleineisenindustric,  sowie  in
Eisenbahnwerkstätten,  Brückenbauanstalten  und  Seeschiffswerften,
soweit  diese  Industrien  für  den  Kriegsbedarf  arbeiten  und  solveit
ihre  Arbeiter  nicht  schon  unter  die  arMeführten  Gruppen  fallen:
Ofen-  und  Hammerleute,  Schmiede,  Kesselschmiede,  Warmnieter
und  Beizer  für  schwere  Gegenstände.
8.  Von  den  Arbeitern  der  chemischen  und  Sprengstoffindustrie  solche,
die  unter  großer  Hitze,  schädlichen  Gasen  oder  giftigen  Stoffen  besonders ­
  zu  leiden  haben.
9.  Keffelheizer  im  Bergbau  und  in  den  vorgenannten  Industrien  mit
Ausnahme  solcher  Heizer,  die  eine  Gasfeuerung  oder  eine  Feuerung
mit  mechanischer  Beschickung  bedienen.  Die  Rostreiniger  und
Aschenzieher  der  letzteren  Anlagen  fallen  nicht  unter  diese  Ausnahme. ­

10.  Arbeiter  im  Bergbau  und  in  den  vorgenannten  Industrien,  die
an  sich  nicht  unter  die  aufgeführten  Gruppen  fallen,  aber  regelmäßig ­
  in  Tag-  und  Nachtschicht  arbeiten,  für  die  Zeit,  in  der  sie
Nachtschichten  leisten.  Wird  in  drei  Schichten  gearbeitet,  so  gilt
nur  eine  Schicht  als  Nachtschicht.
11.  Lokomotivführer  und  Heizer  auf  Dampflokomotiven;  Maschinenund
  Heizpersonal  der  Sec-  und  Binnenschiffahrt.
Allgemeine  B  e  m  e  r  k  u  n  g  e  n  :
1.  Arbeiterinnen,  auf  welche  die  vorstehenden  Merkmale  zutreffen,
sind  wie  Arbeiter  zu  behandeln.
L.  Freie  ausländische  Arbeiter  stehen  Inländern  gleich.  Die  Vorschriften ­
  für  Kriegsgefangene  bleiben  unberührt.
        <pb n="40" />
        Tab.  1.  Tageskopfsätze  der  Zulagen  und  Rationen
in  Gramm.

a)  A»lagen.

Mehl  (Brot)
L  7.1915  I  Suni  1916  {26.10.1916116.  4.1917
bis  bis  bis  bis
Juni  1916126.10.1916116.4.1917  !  16.  8.1917

16.  8.1917
bis
30.  9.1917

1.  2.1917
bis
15.  4.1917

Fleisch
16.  4.1917
bis
16.  8.1917

16.8.1917
bis
30.  9.1917

Speisefett
Ab
11.12.1916

Kartoffeln
Ab  24.  10.  1916
bzw.  1.  1.  1917
bis  14.  9.  1917

Schwerarbeiter  ....

1]

j

—

—

—

Rüstungsarbeiter  (soweit ­
  nicht  Sckwerst-50,

  i  100

100

75

75

500  bzw.

arbeiter)

■  später  |J

I

7,1

7,1

7,1

5,7 *  2 )

375(oder

Schwerstarbeiter  .  .  .

100 1 )  )

200

150

150

14,3

14,3

14,3

8,9 4 )

Ersatz  durch

darunter  besonders:

\\  300

Mehl)

Bergarbeiter

|J

300

225

225

25,0-)

25,0-)

25,0 2 )

14,6

b)  Gesamtraiioncn.

Grundration

200  200  200  170
i  i  !

220

35,7

71,4

35,7

8,9

600  bzw.  375
(ober  Ersatz
durch  Mehl!

Schwerarbeiter  ....

j]  !]

35,7

71,4

35.7

3,9

Rüstungsarbeiter  (soweit ­
  nickt  Schwerst-250,

  I  300  300  1  245

295

1000  bzw.

arbeiter)

'  später  ii  |J

42,9

78,6

42,9

14,6 3 )

Schwerstarbeiter  .  ,  .

300 1 )  1)  400  1  320

370

50,0

85,7

50,0

17,9 4 )

Ersatz  durch

darunter  besonders:

i  500

Mehl)

Bergarbeiter

|)  500  |  395

445

60,7 2 )

96,4 2 )

60,7 2 )

23  6

4 )  Der  genaue  Zeitpunkt  der  Erhöhung  war  nicht  festzustellen.
2 )  Der  Ersatz  der  75  g  Frischfleisch  durch  150  g  Wurst  ist  hierbei  außer  acht  geblieben.
3 )  Soweit  die  betreffenden  Arbeiter  an  Massenspeisungen  des  Werkes  teilnehmen.
4 &amp;gt;  Sind  die  Schwerstarbeiter  zugleich  Rüstungsarbeiter,  so  erhalten  sie  auch  die  Zulage  der  Rüstungsarbeiter.
        <pb n="41" />
        Tab.  2.  Wochenkopfsätze  der  Zulagen  und  Rationen

in  Gramm,
a)  Anlagen.

Mehl  (Bro
1.7.1915  i  Juni  1916  (26.10.1916
bis  bis  !  bi?
Juni  1916125.10.1916115.4.1917

t)
16.4.1917
bis
15.8.1917

16.  8.1917
bis
30.9.1917

1.2.1917
bis
15.4.1917

Fleisch
16.4.1917
biS
16.8.1917

16.8.1917
bis
30.9.1917

Speisefett
Ab
11.  12.  1916

Kartoffeln
Ab  24.  10,  1916
bzw.  1.  1.  1917
bis  14.  9.  1917

Schwerarbeiter  ....
Rüstungsarbeiter  .  .  .
Schwerstarbeiter  .  .
Bergarbeiter

350,  |  700
■  später
700 1 )  |  2100

700
1400
2100

525
1050
1575

625
1050
1575

50
100
175 2 )

50
100
175 2 )

50
100
175 2 )

40 3 )
62  5 4 )
102,5

3500  bzw.
2625  (oder
Ersatz  durch
Mehl)

b)  Gesamtrakionen

Grundranon

1400

1400

1400

1190

1540

250

500

250

62,5

3500  bezw.
2626

Schwerarbeiter  ....
Rüstungsarbeiter  .  .  .
Schwerstarbeiter  .  .  .
Bergarbeiter

1750,
■  später
2100 1 )

1  2100
1
|  3500

2100
2800
3500

1715
2240
2765

2065
2590
3115

250
300
350
42  5 2 )

500
550
600
675 2 )

250
300
350
425=)

62,5
102,6 3 )
125,0 4 )
165,0

7000  bzw.
5250  (oder
Ersatz  durch
Mehl)

l )  Der  genaue  Zeitpunkt  der  Erhöhung  war  nicht  festzustellen.
-)  Der  Ersatz  der  75  g  Frischfleisch  durch  160  g  Wurst  ist  hierbei  außer  acht  geblieben.
3 )  Soweit  bte  betreffenden  Arbeiter  an  Massenspeisungen  des  Werkes  teilnehmen.
*)  Sind  die  Schwerstarbeiter  zugleich  Rüstungsarbeiter,  so  erhalten  sie  auch  die  Zulage  der  Rüstungsarbeiter.
        <pb n="42" />
        Tab.  3.  Die  Zulagen  im  Verhältnis  zur  Grundration
in  Hundertteilen.

1.  7.1915
bis
Juni  ISIS

D
Juni  ISIS
bis
26.10.1917

ehl  (Brot)
28.10.19ld  16.4.1917
bis  S  bis
15.  4.1917  115.  8.1917

16.  8.1917
bis
30.9,1917

1.2.1917
bis
15.  4.1917

Fleisch
16.  4.1917116.8.1917
bis  bis
15.8.1917130.9  1917

Speisefett
Ab
11.12.1910

Kartoffeln
Ab  24.  10.1916
bzw.  1.1.1917
bis  14.9.1917

Grundration

100

100

100

100

100

100

100

100

100

100

Schwerarbeiter  .  .  .
Rüstungsarbeiter  (soweit ­
  nicht  Schwerstarbeiter


1*
•  sväter
50

|  50
|  150

50
100
150

44.1
88.2
132,4

34.1
68.2
102,3

19.9
40,0
70,0

9,9
20,0
35,0

19,9
40,0
70,0

64,0
100,0
164,0

100

Schwerstarbeiter  .  .  .
darunter  besonders:
Bergarbeiter.  .....

Tab.  4.  Größe  der  Tagesrationen  an  Mehl  und  Fleisch  in  Gramm  und  Kalorien.
100  g  Mehl  enthalten  279  Kalorien.  100  g  Fleisch  enthalten  202  Kalorien.

Vom  1
M

.  2.1917
ehl
Kal.

bis  15.  4.  1917
Fleisch
ff  !  Kal.

Vom  16.4.1917
Mehl
s  1  Kal.

bis  15.8.1917
Fleisch
g  |  Kal.

Vom  1€
Me

.  8.1917
hl
Kal.

vis  30.
Fle
s

9.1917
isch
Kal.

Grundration

200

558.0

35,7

72,1

170

474,3

71.4

144.2

220

613,8

36,7

72.1

Schwerarbeiter  ....
Rüstungsarbeiter  (soweit ­
  nicht  Schwerstarbeiter ­
  )
Schwerstarbeiter  .  .  .
darunter  besonders:
Bergarbeiter

|  300
400
500

837.0
1116,0
1396,0

35.7
42.9
50,0
60.7

72,1
86,7
101.0
122.6

l 245
320
395

683,6
892,8
1102,1

71.4
78.6
85.7
96.4

144,2
158,8
173,1
194,7

|  295
370
445

823.1
1032.3
1241,6

35.7
42,9
50.0
60.7

72,1
36.7
101,0
122.6
        <pb n="43" />
        %

-'  -  -  —

«*■

Tab.  5.  Gesamt-Tagesbedarf  an  Kalorien  und  seine  Deckung  durch  Mehl  und  Fleisch.

Davon  waren  in  der  Zeit  vom

Davon  waren  in  der  Zeit  vom

Davon  sind  in

der  Zeit  vom

1.  2.1817  bis  15,4.1917  gedeckt:

16.4.1817  bis  15.8.1817  gedeckt:

IS.  August  bis  so.  3.1817  gedeckt:

Tages-|

  in  Proin

  Proin

  Probedarf

  an

durch  j  durch

zu-  1  zenten
1  des  Gedurch



durch

zuzenten


de«  Gedurch



durch

-uzenten


des  Ge-Kalorien



Mehl  :  Fleisch

sammen  samt-Meh!



Fleisch

sammen

samt-Mehl



Fleisch

sammen

samti

  ...

I  bedarss

bedarsS

bedarss

Üeichtacbeiter

2432

558,oi  72,1

630,1  25,9

474,3

144,2

618,5

25,4

613,8

72,1

685,9

28,2

Schwerarbeiterffoweii

nichtSchwerstarbeiterf

2945

837,Oi  72,1

909,11  30,9

683,6

144,2

827,8

26,1

623,1

72,1

695,2

30,4

Rüstungsarbe  iter  -  .  .

3072

837,0)  86,7

923,71  30,1

633,6

158,3

342,4

27,4

823,1

86,7

909,8

29,6

Schwerstarbeiter  .  .  .

3199

1116,0  101,0

1217,q  38,0

892,3

173,1

1065,9

33,3

1032,3

101,0

1133,3

35,4

darunter  besonders:

Bergarbeiter

3500

1395,0  122,6

1517,61  43,4

1102,1

194,7

1296,8

37,1

1241,6

122,6

1364,2

39,0

Tab.  6.  Kalorienwert  der  rationierten  Lebensmittel  im  Verhältnis  zum  Gcsamtbedars
pro  Kopf  und  Tag
in  der  Zeit  vom  16.  8  bis  15  S.  1917.

N
100g  =
g

kebl
-279  Kal.
Kal.

Fleisch
100  g  —202  Kai.
g  Kal.

Speisefett
100  g=744  flat.
g  ,  Kal.

Kartoffeln
100  g  =  88  Kal.
g  |  Kal.

3'
100g  =
g

icker
408  Kal
flat.

Summe
der
Kalorien

Bedarf
an
Kalorien ­


Ls  find
demnach
gedeckt  in
Prozenten
des  Gesami-



Es  sind
noch  absolut ­
  an
Kalorien ­
  zu
decken

Leichiarbeiter  ....

220

613,6

35,7

72,1

8,9

66,2

500

440

25,0

101,5

1293,6

2432

53,2

1138,4

Schwerarbeiter  .  .  .

295

323,1

35,7

72,1

8,9

66  2

1000

880

25,0

101,5

1942  9

2945

66.0

1002,1

Rüstungsarbeiter  .  ,

295

623,1

42,8

86,7

14,6

108,6

1000

880

26,0

101,6

1999  9

3072

65,1

1072,1

Schwerstarbeiter.  .  .
darunter  besonders:

370

1032,3

50,0

101,0

17,9

133,2

1000

880

25,0

101,6

2246,0

3199

70,3

951,0

Bergarbeiter

445

1241,6

60,7

122,6

23,6

175,6

1000

880

26,0

101,5

2521,3

3500

72,0

973,7
        <pb n="44" />
        III.

D  ie  Arbeiterernährung  in
derKriegsorganisation  der
Industrie
Von  Luc.  W  i  e  r  n  i  k,
Geschäftsführer  deS  CrnährungSauSschusseS  für  die  RllstungSarbeiter  Groß-Berlins
im  Verbände  Berliner  Metallindustrieller  in  Berlin-Oberschoneweide.
I.  Die  maßgebenden  Gesichtspunkte  und
allgemeinen  Grundlagen  der  Organisation.
Die  Entwicklung  und  der  rechtliche  Aufbau  der  Arbeitersonderernährnng
  im  Rahmen  der  Kriegsernährungswirtschaft  ist  in  den
vorhergehenden  Aufsätzen  eingehend  geschildert  worden.  Wenn  in
den  folgenden  Zeilen  der  Versuch  gemacht  wird,  einen  kurzen
Überblick  über  die  Stellung  -der  L  e  b  e  n  s  m  i  t  te  l  v  e  r  s  o  r  -
g  un  g  d  e  r  A  r  be  i  te  r  t  m  R  a  h  m  e  n  d  c  r  K  r  i  e  g  s  o  r  g  a  ni  °
sation  der  Industrie  zu  geben,  so  ist  zunächst  darauf  hinzuweisen, ­
  daß  in  der  Industrie  die  ersten  Maßnahmen  auf  eine
bevorzugte  Belieferung  der  Arbeiter  mit  Lebensmitteln  schon  vor
dein  Eingreifen  der  Ernährungsbehörden  getroffen  wurden;  ja,
man  kann  geradezu  sagen,  daß  erst  infolge  der  durch  das  private
Vorgehen  der  Industrie  erwiesenen  Notwendigkeit  die  systematische ­
  öffentliche  und  allgemeine  Regelung  in  die  Wege  geleitet
wurde.  Diese  Tatsache  wird  durch  die  Überlegung  verständlich,
tvelch  große  Bedeutung  diese  Aufgabe  für  die  industrielle  Verwaltung ­
  hatte,  und  in  welchem  Umfange  die  Industrie  von  ihrer
Lösung  abhängig  war.  Folgende  Gesichtspunkte
tvartn  maßgebend:
1.  die  Heranziehung  und  Erhaltung  von  Arbeitern,
2.  die  Ertüchtigung  der  Arbeiter  für  die  Kriegsarbeik,
3.  die  Notwendigkeit,  die  Arbeiter,  insbesondere  die  Frauen,
für  den  Ausfall  an  Lebensmitteln  zu  entschädigen,  der
dadurch  entstand,  daß  es  ihnen  bei  der  allgemeinen  Knappheit ­
  infolge  ihrer  Beschäftigung  während  des  Tages  nicht
        <pb n="45" />
        43

'  immer  möglich  war,  sich  ausreichend  mit  Lebensrnitteln
zu  versorgen.
Die  Schwierigkeiten,  welche  bei  der  notwendigen  Einschränkung ­
  des  Lebensmittelverbrauchs  allenthalben  bestanden,  wurden
in  denjenigen  Teilen  des  Reichs,  die,  vorwiegend  mit  Industriebevölkerung
  dicht  besiedelt,  auf  die  Einheit  des  bebauten  Landraumes
  verhältnismäßig  wenig  landwirtschaftlich  bewirtschaftete
Flächen  aufzuweisen  haben,  also  in  den  Jndu  st  riebe  zirke  n,
am  ehesten  und  dringlichsten  fühlbar.  In  erster  Linie  waren  es
daher  die  rheinisch-westfälischen  und  schlesischen  Schwerindustrie-Gebiete,
  wo  einzelne  Werke  dazu  übergingen,  ihren  Arbeitern
gewisse  Nahrungsmittelzuschüsse  zu  besorgen.  Die  zunehmende
Dauer  des  Krieges,  die  Ausdehnung  der  Fronten,  die  damit  verbundene ­
  Steigerung  der  Ansprüche  an  die  Herstellung  von
Kriegsgerät  zwangen  die  Industrie,  einen  möglichst  großen  Arbeiterbestand ­
  zusammenzuführen  und  —  was  bei  der  infolge  der
Aufwärtsbewegnng  der  Löhne  ständig  wachsenden  Beweglichkeit
der  Arbeiter  wichtig  war  —  auf  Mittel  und  Wege  zu  sinnen,  die
Arbeiter  durch  irgendwelche  Sondervergünstigungen  an  die
Arbeitsstelle  zu  fesseln.  Diese  Aufgabe  war  wiederum  für  die
Schwerindustrie  besonders  dringlich,  die  an  und  für  sich  dauernd
Mühe  hatte,  unter  den  Kriegsverhältnissen  das  für  die  schwere
Arbeit  unter  Tage  und  an  den  Schmelz-  und  Gießöfen  geeignete
und  willige  Arbeiter  material  zu  beschaffen.  Es
kann  daher  nicht  wundernehmen,  daß  aus  diesem  wichtigen  Grunde
zunächst  die  Mittel  gewählt  wurden,  die  nach  Lage  der  Sache  den
besten  Erfolg  versprachen,  und  dazu  gehörte  u.  a.  die  regelmäßige
und  über  die  Rationierung  hinausgehende  Belieferung  des  Arbeiter? ­
  mit  den  Lebensrnitteln,  deren  er  am  meisten  ermangelte.
Des  Weiteren  aber  fern  der  allgemeine  sozialpolitische  Gesichtspunkt ­
  hinzu,  daß  die  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  insbesondere ­
  mit  der  zunehmenden  Frauenarbeit,  schon  infolge  der  erforderlichen ­
  Verlängerung  der  täglichen  Arbeitszeit  vielfach
nicht  in  der  Lage  waren,  sich  die  meistens  nur  knappen
Lebens  m  i  t  t  e  I  i  n  ihre  r  Freizeit  zuka  u  s  e  n.  Deren
Vorräte  waren  häufig  im  Laufe  de§  Tages  und  in  wenigen  Stunden ­
  bereits  aus  den  Geschäften  vergeben.  Späterhin  ist  ja  diesem
Übelstande  auch  seitens  der  Kommunalverwaltungen  durch  die
allgemeine  Durchführung  des  Kartensystems,  durch  die  Kundeulisten
  und  die  Verlängerung  der  Verkaufszeit  der  LebenSinittelgeschäste
  teilweise  abgeholfen  worden.  Jedenfalls  War,  wo  solche
Schwierigkeiten  vorlagen,  gerechterweise  ein  Ausgleich  erforderlich,
        <pb n="46" />
        da  sonst  wiederum  die  Arbeiter  einen  stichhaltigen  Grund  hatten,
die  Arbeitszeit  zu  verkürzen  beziehungsweise  —  wie  die  Frauen  —
der  Kriegsarbeit  überhaupt  fernzubleiben.  Auf  die  weitestgehende
Heranziehung  von  weiblichen  Arbeitskräften  sollte  aber  gerade
hingezielt  werden.
Neben  den  Schwevindustriebezirken  sahen  sich  dann  —  aus  den
gleichen  Voraussetzungen  und  gedrängt  durch  die  allgemeinen  Ernährungsschwierigkeiten, ­
  wie  sie  besonders  im  Laufe  des  zweiten
Kriegswinters  einsetzten  —  die  Betriebe  der  mitteldeutschen  und
vor  allem  des  Berliner  Bezirkes  gezwungen,  die  Ernährung  der
Arbeiter  zu  übernehmen.  Auch  von  der  Arbeiterschaft
wurde  unter  Hinweis  auf  die  anderwärts  bestehenden  Einrichtungen ­
  das  dringende  Verlangen  nach  einer  Mehrbelieferung  mit
Nahrungsmitteln  an  die  Werkleitungen  gestellt  und  bereits  im
April  1916  zum  Gegenstände  imablässiger  Forderungen  gemacht.
Mochten  die  vorerivähnten  Gründe  in  mancher  Beziehung
von  privatwirtschaftlichen  Interessen  getragen  fein  —  es  wurde
z.  B.  häufig  von  kleineren  und  infolge  geringerer  Kapitalkraft  auf
diesem  Gebiete  weniger  leistungsfähigen  Betrieben  darüber  geklagt, ­
  daß  die  ganze  Arbetterernährung  von  den  großen  Werken
lediglich  als  Mittel  zur  Arbeiterwerbung  benutzt  und  ihnen  auf
diese  Weise  die  Hilfskräfte  entzogen  würden  —,  so  war  doch  letzten
Endes,  und  für  das  öffentliche  Eingreifen  einzig  ausschlaggebend,
der  Gesichtspunkt  wesentlich,  das;  der  Arbeiter  bei  den  allgemeinen
Ernährungsverhältnissen  körperliche  Höchstleistungen  auf  die  Dauer
nur  geben'  konnte,  wenn  der  Verbrauch  an  Körperkräften  durch
eine  ausreichende  und  kräftige  Nahrungszufuhr  ausgeglichen
wurde.  Die  Industrie  konnte  mit  gutem  Gewissen  eine  restlose
Hingabe  des  Arbeiters  an  die  Kriegsarbcit  nur  dann  verlangen,
wenn  sie  dieser  physiologischen  Notwendigkeit  in  irgend  einer
Form  Rechnung  zu  tragen  imstande  war.  Hier  einzugreifen  war
umso  wichtiger,  als  durch  die  Einführung  von  Arbeitern  mit
schwächlicher  Körperbeschaffenheit  —  älteren  Leuten,  Jugendlichen
und  Frauen  —  zu  schweren  Arbeitsleistungen  der  Verbrauch
von  Menschenmaterial  gefährlich  werden  konnte.  Nachdem  sich
also  gezeigt  hatte,  das;  die  Arbeiterschaft  nur  durch  eine  möglichst
ausgiebige  Sonderversorgung  mit  Nahrungsmitteln  in  guter
Verfassung  erhalten  werden  konnte,  mußten  die  erforderlichen
Einrichtungen  sowohl  seitens  der  Industrie  wie  seitens  der  Er
nährungSbehörden  grundsätzlich  behandelt  und  organisatorisch  ausgestaltet ­
  werden.  Die  „E  r  t  ü  ch  t  i  g  u  n  g"  d  e  s  A  r  b  e  i  t  e  r  §
verlangte  planmäßigen  Aufham
        <pb n="47" />
        Es  genüge  hier  festzustellen,  daß  zunächst,  wie  gesagt,  private
Tatkraft  der  Industrie,  dam:  —  unter  den:  Einfluß  der  Arbeiter
-  -  schließlich  und  besonders  wirksam  das  Preußische  Kriegsministerium ­
  mit  seinen  verschiedenen  Unterabteilungen,  denen  die
Beschaffung  des  Kriegsgeräts  oblag,  zur  Hebung  und  Vergrößerung ­
  der  Produktionsleistungen  auf  die  Einrichtung  neuer  oder
den  Ausbau  vorhandener  Ernährungseinrichtungen  und  auf  die
Sonderernührung  der  Arbeiter  hingewirkt  und  alle  dahingehenden ­
  Bestrebungen  gefördert  hat.  Der  Erfolg  tvar,  daß
z.  B.  in  Berlin  nach  einer  von  dem  „Ernährungsausschuß
für  die  Rüstungsarbeiter  Groß-Berlins  im  Verband  Berliner
Metall-Industrieller"  gehaltenen  Umfrage  im  Februar  1917  annähernd ­
  sämtliche  in  Groß-Berlin  vorhandenen  bedeutenderen
Rüstungswerke  mit  ungefähr  400  000  Rüstungsarbeitern  die
Nahrungsmittelversorgung  ihrer  Arbeiter  in  mehr  oder  weniger
großem  Umfange  durchgeführt  hatten.  In  inindestens  einen:
Viertel  der  befragten  600  Werke  waren  bereits  Einrichtungen
zur  Herstellung  warinen  Essens  —  Werkküchen  —  geschaffen,
von  denen  im  Frieden  erst  wenige  bestanden  hatten.  In
kürzester  Zeit  hatte  die  Industrie  in  ihre  Kriegsorganisation  einen
umfangreichen  B  e  s  ch  a  f  f  u  n  g  s-  und  Verteilungsapparat ­
  für  L  e  b  e  n  s  m  i  t  t  e  I  eingebaut,  von  dessen  ungestörtem ­
  Arbeiten  schließlich  die  Vollendung  der  Kriegsarbeit
genau  so  abhängig  wurde,  wie  von  der  Zufuhr  der  Rohstoffe  und
Maschinen.
Daß  in  dieser  Behauptung  keine  Übertreibung  liegt,  wird  man
ohne  weiteres  verstehen,  wenn  gesagt  wird,  daß  nachweisbar  die
Mehrzahl  der  wenigen  in  größeren:  Umfange  vorgekominenen  Unterbrechungen ­
  der  Kriegsarbeit,  z.  B.  der  unifangreiche  Arbeiterausstand ­
  am  16.  und  16.  April  1917  in  Berlin,  zugegebenermaßen
mit  Ernährungsschwierigkeiten  begründet  wurden.  Derartige
Arbeits  unterbrech  ungen  zu  verhindern  war  aber
selbstverständlich  zwingende  Notwendigkeit  für  alle  Beteiligten,
sowohl  für  die  Ernährungsbehörden  wie  für  die  Jndustriewerke.
In  das  Hindenburgprogramm  ist  nicht  an  letzter  Stelle  die  Ernährung ­
  der  Munitionsarbeiter  als  wichtig  aufgenommen  worden, ­
  und  wie  das  Kriegsamt  und  Kriegsernährungsamt  besondere ­
  Dienststellen  für  die  Behandlung  dieser  Fragen  ins  Leben
gerufen  haben,  wie  in  den  verschiedenen  Kommunalverbänden
besondere  Dezernate  für  die  Lebensmittelversorgung  der  Rüstungsarbeiter ­
  geschaffen  wurden,  so  ist  die  Ernährung  der  Arbeiterschaft
zu  einer  der  größten  Sorgen  industrieller  Verwaltungstätigkeit
        <pb n="48" />
        40

ia  diesem  sorgenreichen  Kriege  geworden.  Die  Industrie  hat  die
erforderlichen  erheblichen  Geldmittel  zur  Verfügung  gestellt  und
keine  Mühe  gescheut,  um  das  erstrebte  Ziel  zu  erreichen.  Denn
die  Lösung  der  Aufgabe  war  nicht  ganz  einfach.  Mit  zunehmenden
Schwierigkeiten  in  der  allgemeinen  Ernährung,  mit  der  Ausdehnung ­
  der  öffentlichen  Bewirtschaftung  der  Nahrungsmittel,  mit
dem  gesteigerten  Verbrauche  der  Körperkräfte  dirrch  die  angestrengte ­
  Tätigkeit,  wuchsen  die  A  n  s  p  r  ii  ch  e  d  e  r  Arbeiter
an  ihre  Arbeitgeber  hinsichtlich  der  Versorgung  mit  Lebensmitteln.
Diese  Wünsche  gingen  in  der  Regel  weit  über  das  Matz  der  behördlicherseits ­
  zur  Verfügung  gestellten  Nahrungsmittel  hinaus
und  brachten  die  Industrie  von  vornherein  in  eine  schwierige  Lage:
auf  der  einen  Seite  die  Arbeiter  befriedigen  zu  müssen,  anderseits
aber  den  Geboten  möglichst  geringer  Inanspruchnahme  der  Lebensmittelvorräte ­
  Rechnung  zu  tragen.
Dazu  kam,  daß  unter  den  Arbeitern  selbst  eine  Einigkeit  über
das  Verfahren  der  Sonderbelieferung  nicht  zu  erreichen  war.  Während ­
  die  Führer  im  allgemeinenden  Grundsatz  vertraten,  die  Sonderernährungdürfe ­
  so  wenig  wie  irgend  möglich  auf  Kosten  der  Allgemeinheit ­
  geschehen,  innerhalb  der  Arbeiterschaft  selbst  solle  jede
einzelne  Person  gleichmäßig  beliefert  werden,  hat  die  große  Menge
doch  immer  wieder  tunlichst  ausgiebige  Zuschüsse  gefordert,  haben
sich  ständig  Gruppen  gefunden,  die  glaubten,  aus  der  Art  und
Schwere  ihrer  Arbeitsleistung  das  Recht  auf  eine  besondere
Bevorzugung  herleiten  zu  dürfen,  ohne  Rücksicht  auf  den
übrigen  Teil  der  Belegschaft  des  gleichen  Betriebes,  geschweige
auf  die  übrige  Bevölkerung.  Wenn  irgendwo,  so  hat  in  der  Arbeiterernährung
  das  Sprichwort:  „der  Appetit  kommt  mit  dein
Essen"  Geltung  behalten.  Das  ging  schließlich  so  weit,  daß  der
ursprüngliche  Zweck,  die  Hebung  des  Kräftezustandes  des  Arbeiters, ­
  verloren  zu  gehen,  die  Notstandsmaßnahme  der  Sonderernährung ­
  in  eine  weitgehende  Durchbrechung  der  Rationierung
zugunsten  des  Arbeiters  auszuarten  drohte,  daß  seitens  der
Arbeiter  vielfach  eine  Mehrbelieferung  mit  der  Begründung  gefordert ­
  wurde,  es  müßte  auch  für  ihre  Familien  gesorgt  werden.
Man  kann  nicht  verkennen,  daß  die  das  Matz  des  Notwendigen ­
  weit  überschreitende  Versorgung  der  Arbeiter  in  einzelnen
Betrieben  derartigen  Anschauungen  die  Wege  geebnet  und  zu
größeren  Ansprüchen  in  anderen  Werken  geführt  hat.  Hierdurch
wurde  die  Unruhe  unter  der  Arbeiterschaft  zuweilen  mehr  gefördert ­
  als  beseitigt  und  die  mit  der  Sonderernährung  angestrebten
Ziele  nicht  nur  vereitelt,  sondern  häufig  in  ihr  Gegenteil  verkehrt.
        <pb n="49" />
        47

Durch  solche  Überbelieferungen,  die  dazu  nur  auf  dem  Wege  des
Schleichhandels,  über  den  später  noch  zu  reden  sein  wird,  möglich
wurden,  mußte  letzten  Endes  bei  den  Arbeitern  der  falsche
Eindruck  erweckt  werden,  daß  reichlich  Nahrungsmittelmengen
vorhanden  seien,  die  aus  irgendwelchen  unberechtigten  Gründen
oder  aus  Mangel  an  geeigneter  Organisation  zurückgehalten
würden.  Bei  dem  an  lind  für  sich  vorhandenen  Mißtrauen  gegen
alle  Maßnahmen  auf  dem  Gebiete  der  öffentlichen  Lebensmittelbewirtjchaftung
  fanden  derartige  Anschauungen  reichliche  Nahrung,
um  so  mehr  als  der  Arbeiter  noch  von  Friedenszeiten  her  an  und
für  sich  mißtrauisch  ist  und  leicht  eine  Benachteiligung  seiner
Klasse  zugunsten  anderer  vermutet.  So  kam  es,  daß  der  Arbeitgeber ­
  dort,  wo  er  der  Arbeiterschaft  gegenüber  Maß  zu  halten  bestrebt ­
  war  und  einen  Ausgleich  zwischen  Wünschen  und  Möglichkeiten ­
  zu  finden  suchte,  vielfach  auf  nlir  geringes  Verständnis
und  Widerstand  stieß  und  in  Gefahr  kam,  das  Vertrauen  seiner
Arbeiter  zu  verlieren  und  damit  trotz  vieler  Mühen  und  Geldopfer, ­
  trotz  besten  Willens  das  gerade  Gegenteil  seiner  Absichteil
erreichte.
Wie  in  der  industriellen  Arbeiterpolitik  des  Krieges  die  richtige ­
  Auswertung  seelischer  Tatsachenreihen  eine  nicht  zu  unterschätzende ­
  Rolle  gespielt  hat,  so  mußte  auch  die  besondere  Frage
der  Arbeiterernährung  mindestens  ebenso  unter  psychologischen ­
  wie  unter  p  h  y  s  i  o  I  o  g  i  s  ch  e  n  Gesichtspunkten ­
  behandelt  werden.  Der  Arbeiter  wollte  die  Empfindung ­
  einer  gewissen  Bevorzugung  vor  der  übrigen  Bevölkerung
haben.  Hierher  gehören  auch  die  sich  ständig  wiederholenden
Fälle,  daß  die  Arbeiter  nur  deshalb  mehr  Lebensmittel  forderten,
weil  anderwärts  mehr  gegeben  wurden,  aber  gleichzeitig  erklärten,
auch  mit  weniger  auskommen  zu  können,  wenn  nur  die  Einschränkung ­
  gleichzeitig  von  allen  verlangt  würde.
Aus  allen  diesen  Gründen  schien  es  geboten,  die
A  r  b  e  i  t  e  r  s  ch  a  f  t  s  e  l  b  st  m  ö  g  l  i  ch  st  w  e  i  t  g  e  h  e  il  d  a  u  d  e  r
Verteilung  der  Lebensmittel  mitwirken  zu
lassen.
Fast  überall  find  aus  der  Mitte  der  Arbeiterschaft  bzw.  aus
den  bestehenden  Arbeiterausschüssen  heraus  sogenannte  E  r  n  ä  h  -
r  u  n  g  s  k  o  m  m  i  s  s  i  o  n  e  n  gebildet  worden,  die  an  der  Bewirtschaftung ­
  beteiligt  sind  und  insbesondere  bei  der  Verteilung  der
Nahrungsmittel  gehört  werden,  den  Betrieb  der  Werkküchen  und
die  Verteilung  der  Lebensmittel  in  den  Verkaufsstellen  überwachen. ­
  Die  Einschaltung  derartiger  Ernährungskommissionen
        <pb n="50" />
        n

48

zwischen  Arbeiter  und  Werkleitung  hat  sehr  gute  Früchte  gezeitigt,
da  die  Arbeiterschaft  naturgemäß  zu  ihren  eigenen  Vertretern  ein
'größeres  Vertrauen  hat.  Außerdem  fetmeii  diese  Leute  immer
die  Wünsche  der  Arbeiter  und  können  aufklärend  wirken,
wenn  sie  über  alle  Vorgänge  ausreichend  unterrichtet  sind.
Besonders  bei  der  Festsetzung  der  Verkaufspreise  und  der  Aufstellung ­
  der  Verteilungspläne  haben  die  Ernährungskommissionen
nützliche  Arbeit  geleistet  und  häufig  unberechtigte  oder  übertriebene ­
  Forderungen  auf  das  richtige  Maß  zurückführen  können.
Aus  alledem  erhellt,  daß  die  Organisation  der  Sonderernährung
  nicht  nur  im  Nahmen  der  öffentlichen  Bewirtschaftung,  sondern ­
  auch  innerhalb  der  Werkverwaltungen  mancherlei  Schwierigkeiten
  bietet.  Die  Erfahrung  hat  ergeben,  daß  eine  zweckentsprechende ­
  Durchführung  an  mindestens  zwei  Voraussetzungen
gebunden  ist:  an  eine  möglichst  gleichmäßige  und  tunlichst
r  e  g  e  l  ui  ä  ß  i  g  e  Belieferung.
2.  Der  Aufbau  der  Ernährungsei  nrichtungen.
Ausschlaggebend  für  Art  und  Uinfang  der  Ernährringseinrichtungen ­
  irr  den  verschiedenen  Werkerr  sind  vor  allem:  örtliche
Lage,  Art  der  Werkproduktion,  Zusammensetzung  der  Arbeiterschaft, ­
  Größe  und  finanzielle  Leistungsfähigkeit.  Währerrd  sich  die
meisten  Betriebe  darauf  beschränkten,  entweder  zugewiesene
Lebensrnittel  an  ihre  Arbeiter  zu  verteilen  oder  im  freien  Verkehr
erworbene  zu  verkaufen,  hat  eine,  wie  bereits  erwähnt,  nicht  geringe ­
  Anzahl  von  Unternehmungen  von  vornherein  daneben  noch
größere  Küchenanlagen  geschaffen,  um  ihrer  Belegschaft  warmes
Essen  liefern  zu  können.  Aus  der  Erwägung,  daß  die  Sonderernährung
  ja  den  Ztveck  der  Ertüchtigung  des  Arbeiters  habe,  erscheint ­
  die  Abgabe  von  warmem  Essen,  das  im  Werke
selbst  hergestellt  wird  und  dessen  Nährwert  ausschließlich  dem  am
Essen  teilnehmenden  Arbeiter  tvährend  der  Arbeit  zugute  kommt,
an  sich  als  das  Erstrebenswerteste.  Dazu  kommt,  daß  bei  der
langen  Arbeitszeit  und  den  vielfach  weiten  Wegen,  welche  die  Arbeiter ­
  von  und  zu  der  Arbeitsstelle  zurücklegen  müssen,  die  Beköstigung ­
  ini  Werke  durchaus  wünschenswert  ist,  umsoinehr,  als  der
Arbeiter  bei  der  eingeschränkten  Brotration  und  den:  Mangel  an
Aufstrichmitteln  und  Belag  in  erhöhtem  Maße  auf  die  Beköstigung
durch  das  Werk  angewiesen  ist.
Anderseits  ließ  sich  unter  dein  Dräirgen  der  Arbeiterschaft
auch  die  Abgabe  von  Lebensmitteln  in  unmittelbarem
        <pb n="51" />
        ■■JO

Verkaufe  nicht  vermeiden,  obwohl  von  vornherein  klar  ivar,  daß
sie  so  nicht  allein  dem  Arbeiter  selbst,  sondern  auch  seiirer  Familie
und  vielleicht  überwiegend  dieser  zugute  kommen  würden.  Immerhin ­
  wird  nach  Möglichkeit  darauf  gesehen,  dem  Arbeiter  solche
Nahrungsmittel  zu  geben,  die  er  zweckmäßig  für  sich  selbst  verwenden ­
  kann,  wie  Fett,  Butter,  Marmelade  und  dergleichen  zum
Brotaufstrich,  Zusatzbrotkarten,  Wurst  und  Käse  als  Brotbelag  usw.
Es  hat  sich  im  Laufe  der  Zeit  herausgestellt,  daß  die  Arbeiter
häufig  viel  mehr  Wert  auf  Nahrungsmittel  legen,  die  sie
nach  Hause  mitnehmen  können,  als  auf  die  Werkspeisungen,  wenngleich, ­
  besonders  in  den  Wintermonaten,  auch  der  Andrang  zu  den
Werkspeisungen  verhältnismäßig  groß  ist.
In  vielen  Fällen  konnte  mangels  geeigneter  Räume  —  der
verfügbare  Raum  war  fast  überall  durch  die  Ausdehnung  der
Produktion  voll  in  Anspruch  genommen  —  eine  Werkspeisnng  nicht
durchgeführt  werden.  Auch  scheiterte  sie  nicht  selten  daran,  daß
die  Beschaffung  der  erforderlichen  Einrichtungen  nach  Lage  der
Sache  außerordentlich  schwierig,  häufig  überhaupt  nicht  mehr
möglich  war.
Während  die  Werke  in  überwiegender  Mehrzahl  das  Verpflegungswesen ­
  in  eigener  Verwaltung  haben,  haben  andere  den
Betrieb  der  Verpflegungseinrichtungen  ihren  Arbeitern  übergeben
oder  Konsumgenossenschaften  gebildet.  In  solchen  Fällen  beschränken ­
  sich  die  Werke  auf  die  Hergäbe  der  erforderlichen  Geldmittel
und  überlassen  die  Bewirtschaftung,  nach  dem  Vorbilde
verschiedener  schon  in  Friedenszeiten  vorhandenen  Konsumanstalten ­
  größerer  Werke,  völlig  den  Arbeitern.  Teilweise  wird  die
Verwaltung  von  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  gemeinsam
ausgeführt.  Diese  Handhabung  scheint  sich  am  besten  bewährt  zu
haben.
Verschiedentlich  ist  der  Betrieb  der  Werkküchen  fremde  n
Unternehmern  übertragen  worden,  so  daß  z.  B.  in  Berlin
Unternehmungen  entstehen  konnten,  die  gewerbsmäßig  den  Betrieb ­
  einer  größeren  Anzahl  von  Werkküchen  und  die  Belieferung
der  Arbeiter  mit  Nahrungsmitteln  übernahmen.  Die  Erfahrungen, ­
  die  damit  gemacht  wurden,  sind  jedoch  nicht  immer  gut
gewesen.
Mit  dem  Ausbau  der  k  o  m  in  n  n  a  l  e  n  M  a  s  s  e  n  s  p  e  i  -
i  nnge  n  wurde,  besonders  auch  für  kleinere  Betriebe,  die  Möglichkeit ­
  geschaffen,  ihre  Arbeiter  aus  diesen  Küchen  versorgen  zu
lassen.  Davon  ist  nach  den  vorliegenden  statistischen  Aufzeichnungen ­
  nur  in  beschränktem  Umfange  Gebrauch  gemacht  worden.  Als
H°lt  20/27.  4
        <pb n="52" />
        60

Gründe  werden  angegeben,  dag  die  Arbeiter  mit  dem  bezogenen
Essen  im  allgemeinen  nicht  zufrieden  sind  und  deshalb  die  erforderlichen ­
  Lebensmittelkartenabschnitte  nicht  abgeben  wollen.
Wir  finden,  um  zu  wiederholen,  demnach  Betriebe,  die  entweder ­
  Lebensmittel  nur  unmittelbar  an  die  Arbeiter  verteilen,
sei  es  in  den  Betrieben  selbst,  sei  es  in  besonders  hierzu  eingerichteten ­
  Berkaufsstellen  —  solche  sind  zurzeit  in  beiirahe  allen
größeren  Werken  vorhanden  —;  ferner  Betriebe,  die  außerdem
eine  eigene  Werkküche  besitzen  und  diese  selbst  bewirtschaften  oder
die  Bewirtschaftung  an  besondere  Stellen  übertragen.  Die  Verwaltung, ­
  insbesondere  der  Einkauf  von  Lebensmitteln  und  der  Verkehr ­
  mit  den  behördlichen  Verteilungsstellen  wird  durch  Beamte
der  Betriebe  besorgt,  denen  der  Arbeiterausschuß  oder  eine  besondere ­
  Ernährungskommission  beratend  und  überwachend  als
Bindeglied  mit  der  Arbeiterschaft  zur  Seite  steht.  Teilweise  wird
die  Verwaltung  durch  Arbeitgeber  lind  Arbeitnehmer  gemeinsam
besorgt.
Dazu  kommen  die  Einrichtungen  zur  Verteilung  der  verschiedenen ­
  für  die  Arbeiter  bestimmten  Z  u  s  a  tz  -  Lebensmittelkarten, ­
  in  erster  Linie  Brot-  und  Kartoffelkarten,  so
daß  innerhalb  des  verwaltungsmäßigen  Aufbaues  drei  Zweige
nebeneinander  laufen:
1.  die  Verteilung  der  Zusatzkarten,
2.  die  Verteilung  und  der  Verkauf  von  Lebensmitteln,
3.  die  Werkspeisung.
3,  Die  Beschaffung  der  Lebensrnittel.
Die  zur  Verteilung  gelangenden  Lebensmittel  stammen
a)  aus  öffentlichen  Zuweisungen,  die
a)  entweder  in  Form  von  Lebensmittelkarten  (Brot,
Kartoffeln  usw.),
ß)  oder  in  Form  von  Lebensmitteln:  1.  zur  unmittelbaren ­
  Weitergabe  an  die  Arbeiter,  2.  zum  Verbrauch ­
  in  den  Werkküchen
gegeben  werden.
Daneben  und  in  der  Hauptsache  aber  sind  die  Werke  darauf
angewiesen,  sich  die  erforderlichen  Waren
b)  im  Wege  des  freien  Ankaufes  oder
c)  durch  Selbsterzeugung
zu  verschaffen.
        <pb n="53" />
        m
a)  Die  amtlichen  Sonderzuweisungen.
(Das  Problem  der  gleichmäßigen  Belieferung.)
Es  wurde  oben  bereits  darauf  hingewiesen,  daß  der  G  l  e  i  ch-Mäßigkeit
  der  Belieferung  eine  wesentliche  Bedeutung
im  Aufbau  der  Sonderernährung  zukommt.  Diese  Aufgabe  ist
naturgemäß  umso  schwieriger  zu  lösen,  je  größer  die  Zahl  der  zu
berücksichtigenden  Arbeiter,  je  zahlreicher  und  verschiedenartiger
die  Betriebe,  je  ausgedehnter  die  verschiedmen  Jndustriebezirke
sind.  Dazu  kommt,  daß  die  Zuweisungen  zunächst  nicht  von  einer
Zentralstelle  aus  erfolgten,  sondern  den  Arbeitern  bzw.  Betrieben
auS  den  verschiedensten  Kanülen  zugeführt  wurden.  Während
ursprünglich  unter  gewissen  Voraussetzungen  nur  Brotzulagen
seitens  der  Wohnsitzgemeinden  zur  Verteilung  tarnen,  wurde  nach
und  nach  mit  der  Ausdehnung  der  Sonderernährung  und  der  aus.
Sparsamkeitsgründen  erforderlich  werdenden  feineren  Auslese
der  Bezugsberechtigten  die  Zahl  der  verschiedenen  Dienststellen
immer  zahlreicher,  die  sich  mit  der  Zuteilung  oder  Lieferung  zrr
befassen  haben.  Zu  den  Wohnsitzgemeinden  kommen  als  Lieferungsstellen ­
  die  Betriebsgemeinden,  für  besondere  Fälle  der
Kommissar  des  Kriegsamts  und  teilweise  auch  die  Kriegsgesellschaften.
  Bevor  von  diesen  Stellen  die  Belieferung  einsetzen  kann,
hat  die  zahlenmäßige  Aussonderung  und  amtliche  Anerkennung ­
  der  Schwerarbeiter  durch  den  Kommunalverband,  der
Schwerstarbeiter  und  soweit  nötig  der  Gesamtbelegschaft  durch  die
Gewerbe-Inspektionen,  die  Anerkennung  der  Zahl  der  Rüstungsarbeiter ­
  und  die  Bestätigung  als  Rüstungsbetrieb  durch  die  Kriegsamtsstelle ­
  zu  geschehen,  muß  eine  Verbindung  dieser  Stellen  untereinander
  herbeigeführt  werden,  wenn  z.  B.  innerhalb  des  als
Rüstungsarbeiter  anerkannten  Teiles  der  Belegschaft  die  Schwerstarbeiter ­
  zu  bestimmen  sind.  In  großen  Städten  oder  Industriebezirken,
  wie  z.  B.  in  Groß-Berlin,  vervielfacht  sich  die  Zahl  der
beteiligten  Amtsstellen  dadurch,  :daß  mehrere  Kommunalverbände,
in  diesen  wieder  zahlreiche  Gemeinden  und  Gewerbeinspektionen,
mitwirken.
Dein  Geiste  der  Kriegsernährungswirtschaft  entsprechend
müssen  der  Belieferung  gewisse  Grenzen  gezogen  werden.
An  und  für  sich  bedeutet  ja  die  Gewährung  von  zusätzlichen  Lebensmitteln ­
  eine  Durchbrechung  des  Grundsatzes  möglichst  gleicher  Verteilung.
  überdies  drängt  die  Knappheit  der  rationierten  Lebensmittel, ­
  an  denen  den  Arbeitern  naturgenuiß  am  meisten  gelegen
ist,  zu  einer  sparsamen  Bewirtschaftung  und  läßt  nur  Verhältnis ­
        <pb n="54" />
        mäßig  kleine  Mengen  zur  Verteilung  verfügbar.  Anderseits  ist
der  Kreis  der  zu  -bedenkenden  Personen  ziemlich  groß.  Im  Bezirke
der  Kriegsamtsstelle  in  den  Marken  wurden  allein  rund  600  000
Rüstungsarbeiter  beschäftigt.  So  verständlich  für  die  industrielle
Verwaltung  die  Festlegung  bestimmter  Grundsätze  für  die  Auswahl ­
  der  zu  beliefernden  Arbeiter  war,  so  schwierig  blieb  es,  bei
der  großen  Zahl  der  31t  berücksichtigenden  Personen  und  der  Verschiedenartigkeit ­
  der  einzelnen  Industriezweige  selbst  innerhalb
desselben  Wirtschaftsgebietes  Grenzen  zu  finden,  in  denen  auch  nur
berechtigten  Ansprüchen  nachgekommen  werden  konnte,  ohne  daß
der  Kreis  der  Beteiligten  zu  groß  wurde.  Über  die  Bestimmungsart ­
  der  verschiedenen  Gruppen,  der  Schwer-,  Schwerst-  und
Rüstungsarbeiter,  ist  in  der  vorhergehenden  Abhandlung  die  Rede
gewesen.
Für  die  Industrie  ergaben  sich  aus  dieser  Schematisierung
mancherlei  im  Wesen  der  Sache  liegende  Schwierigkeiten.
Diese  setzten  bereits  ein,  als  für  die  Verteilung  der  Zusatzbrotkarten ­
  und  der  Zusatzkartoffelkarten  der  B  e  g  r  i  f  f  d  e  r  Schwerarbeiter ­
  eingeführt  wurde.  Die  weitgehende  Arbeitszergliederung ­
  des  modernen  technischen  Produktionsprozesses  läßt
in  jedem  Betriebe  eine  große  Anzahl  von  Arbeitergruppen  erscheinen, ­
  die  in  Art  und  Schwere  ihrer  Arbeit  den  Betriebsverhältnissen ­
  des  einzelnen  Werkes  angepaßt  und  Leren  Arbeitsleistung,
mit  Rücksicht  auf  die  mehr  oder  weniger  vollkommene  technische
und  maschinelle  Ausgestaltung  des  Werkes  und  die  Art  der  Werkproduktion, ­
  selbst  bei  äußerlich  gleicher  Beschäftigungsweise  ganz
verschieden  zu  bewerten  ist.  Ich  denke  z.  B.  an  die  Presser,
Walzer,  Glüher,  Beizer  und  Gießereiarbeiter  der  Metallindustrie.
Die  Schwere  der  Arbeit  an  Metallpressen  schwankt  infolge  der
Verschiedenheit  der  herzustellenden  Arbeitsstücke  von  ganz  leichter
bis  zur  schwersten  Tätigkeit.  Das  Beizen  von  Metallteilen  ist
anders  zu  bewerten,  je  nachdem  der  Arbeiter  leichte  oder  schwere
Stücke  zu  beizen  Hat,  ob  die  Beizvorrichtungen  technisch  vollkommen
hergestellt  sind,  ob  der  Arbeiter  bei  seiner  Tätigkeit  Beizdämpfe
einatmen  muß  oder  nicht,  ob  die  zum  Beizen  verwendeten  Chemikalien ­
  gesundheitsschädliche  Eigenschaften  haben  oder  nicht,  ob  der
Arbeiter  zum  Einbringen  des  zu  beizenden  Gegenstandes  in  die
Beizvorrichtung  seine  eigenen  Kräfte  verwenden  muß  oder  ob
ihn,  dazu  maschinelle  Hilfsmittel  zur  Verfügung  stehen.  Diese
Beispiele  lassen  sich  beliebig  vermehren.  Dazu  kommt,  daß  jeder
Arbeiter  naturgemäß  selbst  seine  Arbeit  als  besonders  schwer
einpfindet,  daß  auch  die  Körperverfassnng  eine  entscheidende  Rolle
        <pb n="55" />
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53

spielt  und  beispielsweise  -dieselbe  Arbeit  bei  gleichen  technischen
Voraussetzungen  sür  einen  jugendlichen  Arbeiter  oder  eine  Frau
häusig  als  Schwerarbeit  bezeichnet  werden  kann,  während  sie  cs
für  den  erwachsenen  männlichen  Arbeiter  noch  längst  nicht  zu  sein
braucht.  Sind  solche  Verschiedenheiten  ohne  weiteres  schon  zwischen
verschiedenen  Werken  gegeben,  so  mutz  ihnen  selbst  in  den  einzelnen
Betrieben  großer  Werke  Rechnung  getragen  werden,  umsomehr
als  die  Arbeiter  im  großen  und  ganzen  nicht  geneigt  sind,  die
technischen  Bedingungen  der  Arbeitsleistung  zu  berücksichtigen,
sondern  allesamt  die  wenn  auch  besonders  begründete  Belieferung
empfinden  und  in  einem  anderen  Werke  oder  in  einem  Betriebe
desselben  Werkes  als  vermeintliche  Bevorzugung  artverwandter
Arbeiter  zum  Gegenstand  von  Berufungen  für  sich  selbst  machen.
Das  gleiche  gilt  für  die  Aussonderung  der  sogenannten
  S  chw  e  r  st  a  r  b  e  i  t  e  r  mittels  der  Schwerstarbeiterliste,
  welche  die  Grundlage  für  eine  ausgiebige  Versorgung
der  von  ihr  umschlossenen  Arbeitergruppen  bildet.  Während  die
Schwerarbeiterliste  zumeist  von  den  Kommunalverbänden  auf
Grund  der  örtlichen  Verhältnisse  festgelegt  wurde  und  dadurch
der  Eigenart  der  ansässigen  Industrie  mehr  oder  weniger  Rechnung ­
  getragen  werden  konnte,  wurde  die  Schwerstarbeiterlistc
einheitlich  für  das  ganze  Reich  aufgestellt.  Schon  daraus  konnten
sich  nach  dem  oben  Gesagten  mancherlei  Schwierigkeiten  ergeben,
die  zum  Teil  dadurch  vergrößert  wurden,  daß  der  Personenkreis
eng  begrenzt  war.
Sind  bei  der  Bestimmung  der  Schwer-  und  Schwerstarbeiter
durch  die  listenmäßige  Festlegung  noch  einigermaßen  sichere  Anhaltspunkte ­
  für  die  Gewerbe-Inspektionen  gegeben,  so  muß  die
Anerkennung  der  R  ü  st  u  n  g  s  b  e  t  ri  e  b  c  u  n  d  R  ü  -
st  u  n  g  s  a  r  b  e-i  te  r  in  viel  größerem  Umfange  der  persönlichen
Entscheidung  der  einzelnen  Dienststellen  überlassen  bleiben.  Da
mit  der  zunehmenden  Dauer  des  Krieges  beinahe  die  gesamte  Industrie ­
  Kriegsmaterial  herstellt,  war  es  an  und  für  sich  schwierig,
die  Grenze  zu  ziehen.  Vor  allen  Dingen  fühlten  sich  Betriebe  wie
das  Transportgewerbe,  die  Elektrizitäts-  und  Gaszentralen,  von
denen  letzten  Endes  die  Kriegsmaterialherstellung  mittelbar  abhängig
  war,  dauernd  benachteiligt,  wenn  ihnen  die  Anerkennung
zum  Bezüge  von  Lebensmitteln  versagt  wurde.  Die  Dringlichkeit
der  einzelnen  Kriegsaufträge  von  einer  unbeteiligten  dritten  Stelle
abzuschätzen  ist  aber  naturgemäß  außerordentlich  schwierig.
Es  ist  deshalb  von  großer  Wichtigkeit,  daß  es  gemäß  den
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        54

ergangenen  Verfügungen  de  n  Werkleitungen  gemeinsam ­
  in  i  t  ihren  Arbeiterausschüssen  überlassen
bleibt,  die  zugewiesenen  Lebens  mittel  nach  den
Bedürfnissen  des  Betriebes  zuverteilen  und  die
der  öffentlichen  Belieferung  zugrundegelegten  Unterlagen  der
Sonderart  der  einzelnen  Betriebs  anzupassen.  Das  war  allerdings ­
  für  größere  Werke,  die  infolge  ihrer  zahlreichen  Belegschaft
nicht  unbedeutende  Lebensmitt-elmengen  erhielten,  um  vieles
leichter  als  für  kleinere.  Dabei  kann  nicht  verschwiegen  werden,
daß  die  Industrie  selbst  Unzuträglichkeiten  insofern  veranlaßt,  als
bei  den:  verständlichen  Bestreben,  die  Arbeiterschaft  möglichst  gut
zu  versorgen  und  jedem  einzelnen  soviel  Lebensmittel  wie  irgend
möglich  zukommen  zu  lassen,  häufig  nicht  mit  der  durch  die  Kriegs-Verhältnisse
  gebotenen  Beschränkung  vorgegangen  und  in  sehr
freigebiger  Weise  besonders  über  diejenigen  Lebensmittel  verfügt
wird,  welche  die  Werke  nicht  selbst  zu  beschaffen  haben.
Ihre  besondere  Erschwerung  erhält  die  Aufgabe  der
gleichmäßigen  Belieferung  dort,  wo  eine  größereAnzahlvon
K  o  m  mun  a  l  v  e  r  b  änd  en  in  einem  einheitlichen
Wirtschaftsgebiete  zusammengeschlossen  sind,  wo  z.  B.
die  Landkreise  in  der  Umgebung  großer  Industriestädte  eine  erhebliche
  Zahl  einzelner  Gemeinden  umfassen,  die  vorzugsweise
Sitze  der  Industrie  oder  Wohnsitzgemeinden  der  Arbeiter  sind.
Dem  Aufbau  des  Ernährungssystems  folgend  glaubte  man  von
dem  Grundsätze  der  kommunalen  Belieferung  mit  wenigen  Ausnahmen ­
  auch  für  die  Arbeitersonderernährung  nicht  abgehen  zu
können.  Da  es  nun  völlig  unmöglich  ist,  einer  Mehrzahl  von  Kommimen
  mit  mehreren  Millionen  Einwohnern  eine  für  alle  ausreichende ­
  Menge  von  Lebensmitteln  derselben  Art  gleichzeitig  zuzuführen, ­
  da  die  Belieferung  der  Gemeinden  selbst  schon  unter
verschiedenen  Gesichtspunkten  verschieden  vorgenommen  wird  (je
nach  dem  Verhältnis  der  Selbstversorger,  ob  Uberschuß-  oder
Bedarfsgemeinde  usw.),  so  ist  schon  von  vornherein  auch  zum
mindesten  der  Art  der  verteilten  Lebensmittel  nach  eine  Unterschiedlichkeit ­
  zwischen  den  einzelnen  Gemeinden  gegeben.  Zudeni
werden  die  Nahrungsmittelvorräte  der  Wohnsitzgemeinden  mit
vorwiegender  Arbeiterbevölkerung  an  und  für  sich  schon  für  die
normale  Verteilung  stärker  in  Anspruch  genommen,  während  diese
gleichen  Gemeinden  zumeist  außerdem  gerade  die  zuständigen  Gemeinden ­
  für  die  meisten  Industriebetriebe  sind.  Demzufolge  sind
die  Unterschiede  in  Art  und  Umfang  der  in  den  einzelnen  Gemeinden ­
  zur  Abspaltung  für  die  Arbeitersonderernährung  ihrer
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        55

Betriebe  zur  Verfügung  stehenden  Lebensmittel  sehr  erheblich.
Vergegenwärtigt  man  sich  weiter,  daß  in  manchen  großen  Betrieben ­
  Arbeiter  aus  mehr  als  100  verschiedenen  Wohnsitzgemeinden ­
  gezählt  werden,  die  von  Haus  aus  schon  ungleichmäßig  mit
den  Stammrationen  von  Lebensmitteln  versehen  sind,  so  wird
es  nach  den  vorstehenden  Ausführungen  klar  sein,  daß  bei  dem
regen  Meinungsaustausch  zwischen  den  über  derartige  Gebiets  zerstreut ­
  beschäftigten  und  beheimateten  Arbeitern  und  Arbeiterinnen
leicht  Ärgernisse  und  Unzufriedenheit  durch  die  ungleiche  Behandluna
  der  Arbeitsstellen  entsteben  können,  weil  die  Arbeiter  in  zeitweilig ­
  schlechter  versorgten  Gebieten  sich  ihren  zufällig  besser  bedachten ­
  Arbeitsgefährten  gegenüber  benachteiligt  fühlen.  Schließlich
ist  es  noch  wichtig,  in  diesem  Zusammenhange  auf  den  Umstand
hinzuweisen,  daß  die  Ansvrüche  der  Sonderernährung,  besonders
soweit  Werkküchen  in  Frage  kommen,  gewissermaßen  in  umgekehrtem ­
  Verhältnis  zur  Leistungsfähigkeit  der  Gemeinden  insofern ­
  stehen,  als  der  Andrang  zu  den  Werkspeisungen  und  damit
deren  Lebensmittelbedarf  immer  dann  am  größten  ist,  wenn  die
allgemeine  Versorgung  seitens  der  Gemeinden  schlechter  wird
(kartoffellose  Zeit,  Wintermonate!).  Die  Gemeinden,  in  denen
große  Betriebe  liegen,  können  dann  in  die  schwierige  Zwangslage
kommen,  von  ihren  eigenen  knapp  bemessenen  Vorräten  etwas
abgeben  zu  müssen  zum  Nachteil  der  ihnen  naturgemäß  mehr  am
Herzen  liegenden  eigenen  Bevölkerung  und  zugunsten  von  Personen, ­
  die  anderwärts  wohnen,  für  die  sie  nur  wegen  ihrer  Arbeitsstellung ­
  in  dem  im  Bezirke  liegenden  Betriebe  zu  sorgen
haben.  Das  spätere  Ausgleichsverfahren  unter  den  Gemeinden ­
  kann  nur  teilweise  Abhilfe  schaffen,  es  besteht  daher  aus
diesen  Gründen  nicht  selten  das  Bestreben,  die  Lebensmittelzulagen ­
  nach  Möglichkeit  einzuschränken.  Erfolgt  die  Einschränkung
nicht  an  allen  Stellen  zusammenhängender  Bezirke  im  selben  Zeitpunkte. ­
  so  sind  wiederum  Ungleichheiten  die  Tolge.
Daß  diese  durchaus  natürlichen  Vorgänge  vom  Standpunkte
der  Industrie,  welche  das  Bindeglied  zwischen  den  fordernden
Arbeitern  und  den  liefernden  oder  nicht  liefernden  Gemeinden
darstellt,  wie  von  den  beteiligten  Behörden  nicht  gerade  angenehm
empfunden  wurden,  ist  ebenso  verständlich  wie  die  Tatsache,  daß
allseitig  eine  Organisation  angestrebt  wurde,  die  eine  möglichst
einheitliche  und  gleichmäßige  Belieferung  aller,  auch  der  kleinen
Betriebe,  wie  der  Arbeitergruppen  gewährleisten  konnte.  Eine
Organisation,  die  allen  Ansprüchen  Genüge  zu  leisten  imstande
wari  konnte  nur  bei  einer  Zentralisation  der  Beliefe-
        <pb n="58" />
        56

r  u  n  g  und  bei  Festsetzung  bestimmter  uud  periodisch  auszuschüttender ­
  Llopfmengen  geschaffen  werden.  Sie  wurde  schließlich-wenigstens ­
  auf  Teilgebieten  —  dadurch  erreicht,  daß  entweder,  wo  es  die
örtlichen  Verhältnisse  erforderten,  die  Kommunalverbände  die
Belieferung  zentralisierten,  oder  daß  einheitliche,  in  gleichen  Zeitabschnitten ­
  wiederkehrende  Lieferungen  festgesetzt  wurden.  So
wurde  für  Groß-Berlin  die  Schwerarbeiterzentrale ­
  gegründet,  welche  die  Zusatzbrotkarten  für  das  ganze
Berliner  Wirtschaftsgebiet  in  gleichmäßigen  Kopfmengen  wöchentlich ­
  austeilt,  so  wurden  die  Fleisch-  und  Fettzulagen  in  einheitlichen ­
  Portionen  und  regelmäßigen  Zwischenräumen  allen  Betrieben ­
  zugeführt,  wurden  durch  die  staatliche  Verteilungsstelle  für
Groß-Berlin  Sonderzulagen  gleichinäßig  nach  einheitlichen  Kopfmengen ­
  zur  Verteilung  gebracht.
Das  Kriegsernährungsanit  hat  dann  schließlich,  den  Wünschen
der  Industrie  folgend,  mit  der  Verordnung  vom  14.  Mai  1916
durch  die  Vorschrift  der  Oberausschüsse  und  Ausschüsse ­
  nicht  nur  auf  eine  gleichmäßige  Belieferung  einheitlicher ­
  Wirtschaftsgebiete,  sondern  auch  auf  eine  den  Bedürfnissen
des  einzelnen  Bezirkes  möglichst  Rechnung  tragende  Verteilung
hinzuwirken  versucht.  Durch  die  Vertretung  in  diesen  Ausschüssen ­
  wird  der  Industrie,  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern,
die  Gelegenheit  geboten,  ihre  Ansichten  und  Erfahrungen  zugunsten ­
  der  Sache  zur  Geltung  zu'bringen.
Mancherorts  ist  die  Industrie  noch  einen  Schritt  weitergegangen,
  sie  hat  sich  nicht  mit  der  beratenden  und  richtunggebenden ­
  Tätigkeit  in  den  Ausschüssen  begnügt,  sondern  selbst
durch  gesellschaftlichen  Z  u  s  a  ni  m  e  n  s  ch  I  u  ß  (Vereine,
Gesellschaften  m.  b.  H.,  Genossenschaften)  Verteilungsstellen  geschaffen, ­
  denen  die  Lebensmittel  zur  gleichmäßigen  Weitergabe  an
die  angeschlossenen  Mitglieder  seitens  der  Lieferungsverbände
übergeben  werden  konnten.  Derartige  Organisationen  scheinen
sich  sehr  gut  bewährt  zu  haben.
Vorläufig  sind  die  Dinge  noch  im  Fluß,  die  Organisation  ist
noch  nicht  abgeschlossen;  e§  bleibt  abzuwarten,  ob  die  Lösung  auf
dem  beschnittenen  Wege  gefunden  werden  wird.
Unter  den  geschilderten  Umständen  haben  sich  die  Zuteilung ­
  von  Z  u  s  a  tz  k  a  r  t  e  n  ober  d  i  e  Belieferung  n  a  eh
b  e  st  i  m  in  t  e  n  K  o  p  f  m  e  n  g  e  n  am  besten  bewährt,  da  hier
die  Ansprüche  des  Arbeiters  von  vornherein  fest  begrenzt  sind  und
auch  sämtliche  Betriebe  gleichmäßig  versorgt  werden.  In  beiden
        <pb n="59" />
        67

Fällen  hat  der  Arbeitgeber  im  großen  und  ganzen  die  Aufgabe,
entweder  die  erforderlichen  Bescheinigungen  auszustellen  oder  aber
die  ihm  überwiesenen  Karten  oder  Lebensmittel  anteilmäßig
weiterzugeben.  In  größeren  Wirtschaftsgebieten  mit  mehreren
Kommunalverwaltungen  ist  im  Laufe  der  Zeit  wiederholt  die
Forderung  nach  einer  Freizügigkeit  der  verteilten  Zusatzlebensmittelkarten ­
  gestellt  worden  (ähnlich  der  der  Reisebrotmarken),  um
dem  Arbeiter  die  Möglichkeit  zu  geben,  seine  Lebensmittel  überall,
auch  an  seinem  Wohnsitze  beziehen  zu  können.  Soweit  es  die
Verhältnisse  erlaubten,  ist  diesen  Wünschen  Rechnung  getragen
worden.
Von  besonderer  Bedeutung  im  Rahmen  der  behördlichen  Belieferung ­
  tvaren  die  seitens  des  Kommissars  des
Kriegsamts  (späterhin  des  Kommissars  des
Kriegsernährungsamts)  verteilten  Lebensm
  i  t  te  l  m  e  n  g  e  n.  Während  bei  allen  anderen  Lebensmittelzuschüssen ­
  von  vornherein  eine  möglichst  gleichmäßige  Verteilung
an  alle  in  Betracht  kommenden  Arbeiter  angestrebt  war,  sollen
die  Zuweisungen  des  Kommissars  des  Kriegsamts  nur  in  ganz
besonders  dringlichen  Fällen  eintreten  und  die  Bedeutung  von
Notstandszulagen  haben,  die  dort  gegeben  werden,
wo  besonders  dringende  und  eilige  Kriegslieferungen  angestrengteste ­
  Arbeit  verlangen  oder  wo.  aus  irgendwelchen  Gründen ­
  die  kommunale  Belieferung  nicht  ausreicht.  Wenn  auch  hier
die  Auswahl  der  zu  beliefernden  Betriebe  mancherlei  Schwierigkeiten ­
  verursacht,  so  kann  doch  gesagt  werden,  daß  diese  Lebensmittel ­
  für  die  Industrie  eine  wertvolle  Unterstützung  bedeuten,
um  so  mehr  als  die  Arbeiter  die  seitens  des  Kommissariats
gelieferten  Waren,  —  hierbei  kommen  vorzugsweise  hochwertige
Lebensrnittel,  wie  Hülsenfrüchte,  Fette,  Marinelade,  Käse,  Eier
und  dergleichen  in  Betracht  —  mit  besonderer  Vorliebe  nehmen.
Die  einzige  Schwierigkeit,  die  anfangs  auftrat,  entstand  dadurch,
-aß  die  Waren  nur  in  größeren  Mengen  und  zu  verhältnismäßig
hohen  Preisen  geliefert  werden  und  infolgedessen  kleinere
Betriebe  sich  anr  Bezüge  nur  sehr  bedingt  beteiligen  konnten.  Mit
der  Zeit  haben  aber  diese  Finnen  Bezugsvereinigungen  gebildet,
die  größere  Posteil  gemeinsam  übernehmen  und  unter  sich  verteilen. ­
  Teilweise  sind  auch  behördlicherseits  Einrichtungen  geschaffen ­
  worden,  die  eine  Berücksichtigung  auch  kleinerer  Betriebe
zulassen.  *
Als  wesentlich  für  die  grundsätzliche  Seite  des  Zuteilungsverfahrens ­
  muß  festgestellt  werden,  daß  es  d  e  n  Werken  über-
        <pb n="60" />
        58
lassen  bleibt,  die  ihnen  zugeteilten  Lebensmittel  nach  Übereinkunft ­
  mit  ihren  Arbeiterausschüssen  so  zu  verteilen,  wie  es  nach
der  Eigenart  des  Betriebes  und  bem  allgemeinen  Stande  der
Lebensmittelversorgung  am  besten  angebracht  erscheint.  Besonders ­
  in  denjenigen  Werken,  die  Werkspeisung  haben,  war  es  häufig
zweckmäßig,  die  zugeteilten  Lebensmittel,  soweit  es  deren  Natur
zuließ,  für  die  Werkspeisungen  zu  verwenden.
Weniger  gut  waren  die  Erfahrungen,  welche  mit  der  H  indenburgspende ­
  gemacht  worden  sind.  Infolge  der  verhältnismäßig ­
  geringen  Mengen,  welche  die  Sammlung  ergab,  konnte
nur  ein  ziemlich  kleiner  Teil  von  Arbeitern  versorgt  werden.  In
Anbetracht  der  billigen  Preise,  welche  die  aus  der  Hindenburgspende
  gelieferten  Waren  hatten,  entstand  aber  überall  eine  lebhafte ­
  Nachfrage  seitens  der  Arbeiterschaft.  Bei  den  an  und  für  sich
gegen  die  Landbevölkerung  in  den  Kreisen  der  Industriearbeiter
vorhandenen  Vorurteilen  wurde  das  Aussetzen  oder  die  Unmöglichkeit ­
  der  Belieferung  dann  häufig  auf  Mangel  an  gutem
Willen  der  Landbewohner  zurückgeführt.  Diese  Vorgänge  führten
in  den  beteiligten  Industrie-Verwaltungen  zu  der  Ansicht,  daß
derartige  Lieferungen  überhaupt  unterbleiben  sollten,  wenn  nicht
vorher  eine  ausreichende  Menge  von  Lebensmitteln  dafür  gesichert
wäre.
b)  Die  Beschaffung  von  Lebensmitteln  im  freien  Verkehr.
Behördlicherseits  werden  im  Rahmen  der  Sonderbelieferung
nur  bestimmte  Arten  von  Lebensmitteln  zugeteilt,  im  wesentlichen
außer  Brot-  und  Kartoffelkarten:  Kartoffeln,  Mehl.  Fette,  Hülsenfrüchte, ­
  Nährmittel,  Räucherfische,  Käse,  kurz  hauptsächlich  solche
Waren,  die  in  irgend  einer  Form  öffentlich  bewirtschaftet  werden.
Für  den  Betrieb  der  Werks  Peilungen  zunächst  müssen  nun
noch  die  übrigen  erforderlichen  Waren,  wie  Gemüse,  Gewürze  und
dergleichen  mehr,  beschafft  werden.  Aber  auch  für  den  Verkauf  an
die  Arbeiter  reichen  die  zugewiesenen  Lebensmittel  bei  den  vorhandenen ­
  Ansprüchen  nicht  annähernd  aus.  Es  ist  bereits  eingangs
darauf  hingewiesen  worden,  daß  die  gesamte  Sonderbelieferung
ihren  Ursprung  in  der  privaten  Versorgung  einzelner  Betriebe
hat,  die  zu  diesem  Zweck  besondere  Einrichtungen  geschaffen  hatten.
Mit  der  Zeit  haben  sich  diese  Organisationen  erheblich  ausgewachsen. ­
  Große  Werke  haben  zum  Teil  ganze  Gruppen  von
Einkäufern  im  Jnlande  und  im  Auslande  unterwegs,  um
die  benötigten  Lebensmittel  heranznschaffen.  Von  dem  Umfange
        <pb n="61" />
        59
dieser  Maßnahmen  gibt  die  Feststellung  eine  Vorstellung,  daß
die  für  den  Einkauf  von  Lebensmitteln  aufgewendeten  Summen
bei  großen  Werken  jährlich  oft  Dutzende  von  Millionen  ausmachen. ­

Je  weiter  die  Bewirtschaftung  und  die  Erfassung  aller
Lebensmittel  durch  die  öffentliche  Hand  fortschritten,  umso  schwieriger ­
  wurde  es  für  die  Werke,  die  gewünschten  Lebensmittel  im
freien  Verkehr  zu  erhalten.  Überdies  waren  diejenigen  Lebensmittel, ­
  auf  welche  die  Arbeiter  den  meisten  Wert  legten,  wie
Speck,  Hülsenfrüchte,  Nährmittel,  Teigwaren,  Eier  und  dergleichen, ­
  im  freien  Verkehr  überhaupt  nicht  zu  haben.  Die  Folge
davon  war,  daß  die  Werke  unter  dem  Druck  der  Arbeiter  vor  die
Entscheidung  gestellt  wurden,  entweder  unter  Überschreitung  der
gesetzlichen  Bestimmungen  Lebensmittel  rmter  allen  Ilmständen
heranzuschaffen,  oder  aber  es  auf  Unruhen  unter  der  Arbeiterschaft ­
  und  damit  auf  eine  Gefährdung  der  Kriegsmaterialherstellung ­
  ankommen  zu  lassen.  Daß  unter  diesen  Umständen  der
Versuchung  zum  erstgenannten  Vorgehen  nicht  immer  standgehalten ­
  wurde,  ist  ebenso  begreiflich  wie  die  Tatsache,  daß  durch
diesen  Schleichhandel  eine  erhebliche  Menge  von  Lebensmitteln ­
  der  öffentlichen  Bewirtschaftung  entzogen  werden.  Das
Wesentlichste  aber  ist,  daß  nach  übereinstimmendem  Urteil  aller
Beteiligten  d  u  r  ch  den  Schleichhandel  die  Unruhe
unter  der  Arbeiterschaft  h  ä  u  f  i  g  ni  e  h  r  ver  -
g  r  ö  ß  e  r  t  als  verringert  wird.  Das  hat  seine  Ursache
vor  allen  Dingen  in  dem  Umstande,  daß  manche  Werke  rücksichtslos ­
  die  Arbeiter  förmlich  unter  Lebensmittel  fetzen  und
viel  nrehr  rationierte  Lebensmittel  geben,  als  den  Arbeitern
selbst  im  Frieden  jemals  zur  Verfügung  gestanden  haben.  So
ist  bekannt  geworden,  daß  einzelne  Arbeiter  in  der  Woche  bis
zu  40  oder  80  Eiern,  außerdem  pfundweise  Speck,  Fleisch  und
dergleichen  erhalten.  Es  kann  nicht  wundernehmen,  daß  die
Arbeiterschaft  derjenigen  Werke,  die  sich  zu  derartigen  Überlieferungen ­
  nicht  hergeben  wollen,  unter  Hinweis  auf  solche
Fälle  sich  ständig  beschwert  und  ihrer  Werkleitung  Untüchtigkeit
und  mangelnde  Fürsorge  vorwirft,  obwohl  g  r  u  n  d  s  ä  tz  I  i  ch  der
Schleichhandel  auch  seitens  der  Arbeiter  verurteilt  wird.
Selbst  wenn  der  Schleichhandel  der  Rüstungsindustrie  amtlich
gestattet  worden  wäre,  hätte  damit  der  erstrebte  Erfolg  nicht  erreicht ­
  werden  können,  da  die  Ungleichmäßigkeiten  auch  bei  unbeschränkten ­
  Einkäufen  nie  zu  beseitigen  sind.  Wenn  z.  B.  ein
Werk  mit  1000  Arbeitern  einen  Waggon  Speck  im  Schleichhandel
        <pb n="62" />
        60

erwirbt  und  ihn  gleichmäßig  verteilt,  kommen  auf  den  Kopf  des
Arbeiters  20  Pfund.  Wenn  ein  Werk  von  20  000  Arbeitern  ebensolchen ­
  Waggon  Speck  aufzutreiben  imstande  ist,  erhält  bei  der
Verteilung  jeder  Arbeiter  nur  1  Pfund,  und  wiederum  ist  allen
möglichen  Berufungen  Tür  und  Tor  geöffnet.  Bei  dieser  Gelegenheit ­
  mag  bemerkt  werden,  daß  die  Anficht,  als  hätten  gerade
die  größten  Werke  im  weitesten  Umfange  den  Schleichhandel
betrieben,  falsch  ist.  Der  Erwerb  von  Waren  im  Schleichhandel
ist  letzten  Endes  Zufallssache,  bei  dein  der  kleinere  Betrieb  genau
so  wie  der  große  begünstigt  werden  kann.  Fest  steht  nur  eines,
daß  alle  Beteiligten  stets  den  Wunsch  nach  Beseitigung
dieses  unhaltbaren  Zustandes  gehabt  haben,  wenn  aus  keinem
anderen  Grunde  schon  deshalb,  weil  es  niemanden  gut  zugemutet ­
  werden  kann,  im  Interesse  der  Allgemeinheit  —  und
darum  handelt  es  sich  ja  schließlich  bei  der  ganzen  Sonderernährung
  —  sich  straffällig  zu  nrachen  und  außerdem  noch  erhebliche ­
  Mengen  von  Geld  —  denn  der  Schleichhandel  erfordert
gewaltige  Summen  —,  zuschießen  zu  müssen.
c)  Die  Selbstiuzcugung.
Der  Vollständigkeit  halber  ist  zu  erwähnen,  daß  verschiedentlich ­
  die  Werke  zur  Selbsterzeugung  landwirtschaftlicher  Produkte
übergegangen  sind.  Neben  dem  Ankauf  und  der  Pachtung  großer
Güter  wurden  Molkereien  u  n  d  Schwein  e  m  ä  st  e  r  e  i  e  n,
letztere  insbesondere  zur  Verwertung  der  Küchenabfälle,  eingerichtet. ­
  Häufig  waren  Bestände  von  mehreren  hundert  Schweinen, ­
  große  Rindvieh-  und  Schafherden  usw.  vorhanden.  Das
Vieh  wird  meistens  in  eigenen  Schlachthäusern  und  Schlächtereien
geschlachtet  und  weiter  verarbeitet,  das  Fleisch  zum  Teil  für  die
Küche,  zum  Teil  für  die  Wurstherstellung  verteilt  und  somit  eine
größtmögliche  Ausnutzung  der  Lebensmittel  gewährleistet.
4.  Das  System  der  Lebens  Mittelverteilung
im  Betriebe.
3)  Die  Verteilungsstellen.
Die  Verterlung  von  Lebensmitteln  an  die  Arbeiter  wird  entweder ­
  unmittelbar  im  Betriebe  oder  in  Verkaufsstellen  vorgenommen. ­
  Beide  Verfahren  haben  ihre  Vorzüge  und  Nachteile.
        <pb n="63" />
        Bi

Die  Verteilung  im  Betriebe  ist  für  die  Arbeiter  angenehmer,  weil
sie  zur  Erlangung  der  Lebensrnittel  keinen  Weg  zu  machen  und
keine  Zeit  zu  verlieren  brauchen.  Sie  hat  aber  für  die  Betriebsverwaltung ­
  die  Schattenseite,  das;  erstens  Verrechnungen,  -besonders ­
  in  größeren  Werken  ein  lebhafter  Geldverkehr,  der  mit  Unannehmlichkeiten ­
  verbunden  sein  kann,  -in  den  Werkstätten  stattfinden ­
  und  durch  das  Aufteilungsverfahren  die  Arbeit  gestört
wird,  lind  daß  zweitens  die  Kontrolle  an  den  Ausgängen  des
Werkes  außerordentlich  erschwert  ist,  wenn  die  Arbeiter  dauernd  die
Tore  mit  Paketen  passieren  müssen.  Diesem  Umstande  muß  hauptsächlich ­
  in  großen  Werken  und  dort,  wo  geheimzuhaltendes  Kriegsmaterial ­
  hergestellt  oder  beschlagnahmte  Rohstoffe  in  größerem
Umfange  verarbeitet  tverden,  Rechnung  getragen  werden.  In  der
Regel  find  deshalb  Verkaufs-  oder  Ausgabestellen  außerhalb  der
Betriebe  errichtet  worden.  Da  die  Arbeiter  sich  die  Lebensrnittel
zumeist  nach  Schichtschluß  abholen,  lassen  sich  längere  Wartezeiten
nicht  vermeiden.  Hier  wird  versucht,  die  Abfertigung  durch  eine
größere  Anzahl  von  Ausgabestellen  zu  beschleunigen.  Ein  weiterer ­
  Vorteil  -ist,  daß  die  zentrale  Ausgabestelle  eine  leichtere  Kontrolle ­
  und  Übersicht  ermöglicht  und  die  Lebensrnittel  nicht  erst
mehrere  Hände  bis  zum  Arbeiter  durchlaufen  müssen.
b)  Die  Technik  der  Ausgabe.
Innerhalb  der  Betriebe  wird  aus  den  bereits  erörterten
Gründen  auf  eine  möglichst  gleichmäßige  Verteilung  der  Lebensmittel ­
  auf  die  einzelnen  Arbeiter  das  Hauptgewicht  gelegt.  Diese
wäre  verhältnismäßig  einfach  durchzuführen,  wenn  in  jedem  Falle
die  gleiche  Art  Lebensrnittel  so  reichlich  vorhanden  wäre,
daß  jeder  Arbeiter  etwas  erhalten  könnte.  Rach  Lage  der  Sache
ist  das  aber,  abgesehen  von  den  Fällen,  wo  von  vornherein  für  die
Gesamtbelegschaft  Zuweisungen  erfolgen,  nicht  möglich.  Die
Verteilung  muß  deshalb  darauf  bedacht  sein,  daß  alle  Arbeiter  in
regelmäßiger  Folge  mit  gleichwertigen  Lebensrnitteln,  wenn  auch
verschiedener  Art,  beliefert  werden.  Die  Organisation  der  Lebensnrittelverteilung
  trägt  dem  im  allgemeinen  dadurch  Rechnung,  daß
die  Arbeiter  iy  Gruppen,  sei  es  nach  Betrieben  oder  nach  sonstigen
Schlüsseln,  in  regelmäßiger  Folge  aufgerufen  werden.  Als  Ausweis ­
  bei  der  Lebensmittelverkaufsstelle  dient  dann  entweder  die
Kontrollmarke  oder  derartiges,  oder  besonders  zu  diesem  Zweck
verausgabte  Scheine  oder  Karten.  Bergl.  nachstehendes  Beispiel!
        <pb n="64" />
        6ä

Bezugsschein  Nr
gütig  für

zum  Preise  von

Nur  mit  Unterschrift  gütig

Soweit  Gutscheine  ausgegeben  werden,  kommt  es  öfters
vor,  daß  die  Arbeiter  nachträglich  behaupten,  nicht  berücksichtigt
worden  zu  sein.  Auch  wird  vielfach  über  eine  ungerechte  Verteilung ­
  der  Gutscheine  durch  den  Betrieb  oder  durch  die  Arbeiterausschüsse ­
  geklagt.  Um  diese  Beschwerden  unmöglich  zu  machen,
erschien  der  Übergang  zu  dem  von  den  Kommunalverwaltungen
eingeführten  System  der  Lebensmittelkarten  geboten.
Die  Lebensmittelkarte  (abgebildet  auf  Seite  64/65)  erhält  jeder
Arbeiter  nach  Eintritt  in  das  Werk.  Die  einzelnen  Abschnitte
und  Nummern  werden  durch  Anschläge  in  den  Betrieben
aufgerufen  (vergleiche  als  Beispiel  den  Anschlag  aus  Seite  63).
Gegen  Abtrennung  des  aufgerufenen  Abschnittes  kann  die  Ware
an  der  Verkaufsstelle  empfangen  werden.  Durch  dieses  System
wird  die  Bevorzugung  einzelner  Personen  vereitelt,  außerdem  der
Vorteil  einer  laufenden  Übersicht  über  den  Umfang  der  Verteilung
gegeben  und  auf  Grund  der  Verteilungspläne  bei  Beschwerden
jederzeit  eine  Nachprüfung  ermöglicht.
Die  Art  der  zum  Verkaufe  gestellten  Waren  ist,  abgesehen  von
den  behördlichen  Zuweisungen,  sehr  ungleich.  Während  die
meisten  Werke  sich  darauf  beschränken,  den  Arbeitern  nur  hoch"
wertige  Lebensmittel  zur  Verfügung  zu  stellen,  werden  verschiedentlich ­
  alle  nur  in  Betracht  kommenden  Waren  verausgabt.  Die
Kopfmenge  richtet  sich  im  wesentlichen  nach  iber  Zufuhr  der
Lebensmittel,  wird  aber  bei  den  besten  Organisationen  stets  auf
das  irgendwie  notwendige  Maß  beschränkt.  Zumeist  betragen  die
        <pb n="65" />
        63

Zum  Text  auf  Seite  62  Mitte.

LebenSmittel-Vecteilung  Nr.  34

Woche

vom  8.  bis  18.  Oktober  1817

am

werden  auf  die  Karten

t|  -M

folgende  Aaren

Preis:

rag

Datum

G

Nummer;

s

ausgegeben:

m.

Montag.  .  .

9.  Okt.  17

I

501—2000

M

V-Pfd.  Wurst

3.00

6.

17

I

501-2000

N

Va  „  Kaffee-Ersatz

1.00

8.

17

II

1-2000

w

1  „  Käse

1,  10

8.

17

II

1-2000

X

Va  „  Kaffee-Ersatz

1.00

"

8.
8.

"

17
17

II
XV

1-2000
501-1250

Y
V

100  gr  Speisefett
1  Pfb.  Käse

0.40
1.10

8.

17

XV

501—1250

w

Va  „  Kaffee-Ersatz

1.00

8.

17

XV

501-1260

X

100  gr  Speisefett

0.40

Dienstag  .  .

9.

17

XIV

1-2000

V

V-Pfd.  Wurst

3.00

9.

17

XIV

1-2000

w

Va  „  Kaffee-Ersatz

1.00

9.

17

XIV

1-2000

X

100  gr  Speisefett
V-Pfd.  Wurst

0.40

9.

17

III

1-1000

W

3.00

9.

17

III

1-1000

X

V-  „  Kaffee-Ersatz

1.00

Mittwoch  .  ■

9.

„

17

III

1-1000

Y

100  gr  Speisefett
V-  Pfd.  Marmelade

0.40

Ui.

17

III

1001-2000

w

1.10

„

10.

„

17

III

1001-2000

X

V-  „  Kaffee-Ersatz
100  er  Speisefett
V-Pfd.  Wirrst

1.00

,,

10.

„

17

III

1001-2000

Y

0.40

,,

10.

„

17

IV

1-1000

w

3,00

„

10.

17

IV

1001-2000

w

1  „  Käse

1.10

,,

10.

„

17

IV

1-2000

X

Va  „  Kaffee-Ersatz

1.00

Donnerstag

10.

17

IV

1-2000

Y

100  gr  Speisefett

0.40

1l.

17

XV

1-  600

V

VaPfd.  Marmelade

1.10

11.

17

XV

1—  500

w

Va  „  Kaffee-Ersatz

1.00

11.

17

XV

1—  500

X

100  gr  Speisefett

0.40

11.

17

VI

1001-2000

w

V-Pfd.  Wurst

3.00

11.

17

VI

1001—2000

X

V-  „  Kaffee-Ersatz

8.00

11.

„

17

VI

1001-2000

Y

100  gr  Speisefett
V-Pch.  Wurst

0.40

11.

,,

17

VIII

1-1000

W

3.00

11.

„

17

VIII

1-1000

X

V-  „  Kaffee-Ersatz

1.00

Freitag....

11.

,,

17

VIII

1-1000

Y

100  gr  Speisefett

0.40

12.

„

17

V

1-1600

W

1  Pfd.  Käse

1.  10

,,

12.

„

17

V

1-1500

X

V-  „  Kaffee-Ersatz

1,00

Sonnabend.

12.

„

17

V

1-1600

Y

100  gr  Speisefett

0.40

13.

,,

17

V

1501-2000

W

1  Pfd.  Käse

1.10

„

13.

„

17

V

1501  2000

X

V-  „  Kaffee-Ersatz

1.00

»

18.
19.

17
17

V
VI

1501-2000
1-1000

Y
W

100  gr  Speisefett
1  Pft&amp;gt;.  Käse

0.40
1.10

„

i&amp;amp;

„

17

VI

1-1000

X

Va  „  Kaffee-Ersatz

1.00

„

13.

„

17

VI

1-1000

Y

100  gr  Speisefett
1  Pfd.  Käse

0.40

,,

13.

„

17

16

1-1000

V

1.  10

,,

13.

17

16

1-1000

W

Va  „  Kaffee-Ersatz

1.00

18.

17

16

1-1000

X

100  gr  Speisefett

0.40

„

13.

17

17

1—1000

V

1  Pfd.  Käse  .

1.10
1.00

„

13,

17

17

1—1000

W

Va  „  Kaffee-Eriatz

"

13.

„

17

17

1-1000

X

100  gr  Speisefett

0.40

Die  Ausgabe  erfolgt  in

der  Lebensmittel-Verkaufsstelle  nur  gegen  Vorlage  der  Lebensmurel-nnewervmrte

  und  Barf,cil)lnng.  Abschnitte,  die  nicht  au  dem  vorgeschriebenen  Tage

elngelost  werden,  verlieren  ihre  Gültigkeit.
        <pb n="66" />
        diÜMi

Zum  Text  auf  Sette  32  Mitte.

5ene

Nr.

AUSWEISKARTE
für  den  Lebensmittelbezug

Nicht  übertragbar!  Ohne  Unterschrift  ungültig!  Die  Abgabe  der
Ware  erfolgt  nur  gegen  Barzahlung  und  Vorlage  dieser  Karte!

zz

YY

XX

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1
        <pb n="67" />
        (Rückseite  der  Ausweiskarte  für  den  Lebensmittelbezug, ­
  Text  auf  Seite  62,  Mitte.f
        <pb n="68" />
        Kopfmengen  ungefähr  y 2  bis  1  Pfund,  von  Hetten  usw.  entsprechend ­
  weniger  (vergl.  das  Beispiel  auf  S.  63).  Durchschnittlich
wird  jeder  Arbeiter  in  8  bis  10,  auch  14  Tagen  einmal  berücksichtigt. ­
  Die  Häufigkeit  der  Ausgabe  hängt  von  der  Größe  des
Werkes  und  der  Zahl  der  zu  beliefernden  Arbeiter  ab.
Über  die  Preispolitik  ist  soviel  zu  sagen,  daß  der  Verkauf ­
  gewöhnlich  zu  den  Einkaufspreisen  zuzüglich  der  Transportkosten ­
  erfolgt.  In  einzelnen  Fällen,  in  denen  besonders  teuere
Lebensmittel  zum  Verkauf  gestellt  werden,  nehmen  die  Werke
einen  Teil  der  Beschaffungskosten  auf  sich.  Während  die  hochentlohnten
  gelernten  Arbeiter  jederzeit  bereit  sind,  Lebensmittel
ganz  gleich  zu  welchem  Preise  zu  kaufen,  kann  den  minder  gut  gestellten ­
  Arbeitern  die  Überschreitung  einer  gewissen  Preisgrenze
nicht  zugemutet  werden.  Bei  der  Preisbestimmung  sind  daher  die
Lohnhöhe  und  die  Verdienste  der  einzelnen  Arbeitergruppen  zu
berücksichtigen,  da  sonst  leicht  der  Fall  eintreten  kann,  daß  manche
Arbeiter  von  der  Lebcnsmittclverteilung  praktisch  ausgeschlossen
werden  und  außerdem  Unstimmigkeiten  zwischen  den  geringer
und  den  besser  entlohnten  Arbeitergruppen  entstehen.  Mai:  hilft
sich,  wenn  ausnahmsweise  teuere  Lebensmittel  verteilt  werden
sollen,  damit,  daß  sie  außerhalb  der  Lebensmittelkarte,  also  gewissermaßen ­
  außerhalb  der  Werkratiomerung  freihändig  abgegeben ­
  werden.
Trotz  des  im  allgemeinen  durchgeführten  Grundsatzes  der
gleichmäßigen  Belieferung  erscheint  es  angebracht,  Arbeiter,  die
eine  besonders  schwere  Arbeit  zu  verrichten  haben,  b  e  -
v  o  r  z  u  g  t  mit  L  e  b  e  n  s  in  i  t  t  e  l  n  zu  versorgen.  Derartige
Unterschiede  sind  schon  durch  die  Verteilung  der  -Schwer-  und
Schwerstarbeiterzulagen  gegeben.  Anstelle  der  amtlichen  Schwerund
  Schwerstarbeiterliste  wird  häufig  eine  der  Eigenart  des
Betriebes  näher  entsprechende  Einteilung  verwendet.  Als  Beispiel
mag  folgendes  Schema  dienen,  das  stufenweise  Unterschiede  je  nach
der  Schwere  der  Arbeit  vorsieht:
Gruppenliste
für  die  Zuteilung  von  Zusatzbrotkarten.
An  den  einzelnen  Arbeiter  wird  eine  Brotzulage  bis  zur
Höhe  von  4  Einheiten  abgegeben.
Gruppe  I.
Eine  Karte  zu  350  Gramm  erhalten  alle  Arbeiter  (d.  h.  des
betr.  Rüstungsbetriebes).
        <pb n="69" />
        Zwei  Karten  zu  360  Gramm  erhalten  die  Arbeiter,
a)  welche  10  und  mehr  bezahlte  tägliche  Arbeitsstunden
leisten  oder
d)  deren  Arbeitszeit  zum  größten  Teil  in  die  Zeit  von
10  Uhr  abends  bis  6  Uhr  morgens  fällt,  aber
c)  welche  während  der  Arbeitszeit  häufig  wiederkehrend
Werkstücke  oder  Lasten  im  Einzelgewicht  von  mindestens ­
  30  Kilo  (Arbeiterinnen)  bzw.  60  Kilo  (Arbeiter)
mit  eigener  Körperkraft  zu  heben,  tragen  oder  zu  bewegen ­
  Haben,  oder
ck)  die  dauernd  mit  Arbeiten  beschäftigt  sind,  welche  die
Körperkraft  anhaltend  stark  in  Anspruch  nehmen
(z.  B.  Metalldrücker,  Handnieter,  Schmiede,  Rangierer)
oder
e)  welche  dauernd  großer  Hitze,  schädlichen  Gasen  oder
giftigen  Stoffen  ausgesetzt  sind  (z.  B.  Feuerarbeiter  in
der  Eisenindustrie,  Gießereiarbeiter,  Walzer,  Heizer  an
nicht  automatischen  Feuerungen,  Kessel-Reiniger,  Lohgerber,
  zum  Teil  Arbeiter  in  chemischen  Fabriken)  oder
s)  welche  dauernd  unter  erheblicher,  den  Atmungsorganen
schädlicher  Staubentwicklung  arbeiten  müssen  (z.  B.
Aschezieher,  Kessel-Reiniger,  Gußputzer,  Metall-Trommler,
  Arbeiter  in  Zementsabriken).

Gruppe  III.
Drei  Karten  zu  350  Gramm  erhalten  solche  Arbeiter,  bei
denen  zwei  der  unter  II  a—f  genannten  Merkmale  zutreffen  (z.  B.
Gießerei-Arbeiter  bei  Nachtschicht,  Metalldrücker  bei  10  stündiger
Arbeitszeit,  Reparaturschlosser  bei  schwerer  körperlicher  Arbeit  und
täglicher  Arbeitszeit  von  10  Stunden  und  mehr).

Gruppe  IV.
Vier  Karten  zu  350  Gramm  erhalten  solche  Arbeiter,  bei
denen  drei  oder  mehr  der  unter  II  a—f  genannten  Voraussetzungen
zusammenfallen  (z.  B.  Kcsselreiniger  bei  Nachtzeit  von  10  und
mehr  Stunden).  —  Hierzu  gehören  auch  in  jedem  Falle  Bergarbeiter ­
  unter  Tage.
In  Berlin  wurden  z.  B.,  solange  noch  Schwerstarbeiterbrotkarten
  ausgegeben  wurden,  mit  gutem  Erfolge  in  einzelnen  Betrieben
  die  Brotznlagen  so  verteilt,  daß  aus  der  Gesamtmenge
        <pb n="70" />
        68

an  die  erste  Gruppe  eine  Einheit,  die  zweite  zwei  usw.,  in  Gruppe
4  die  jeweils  zulässige  Höchstmenge  gegeben  wurde.
Die  Zuführung  von  Sonderzulagen  an  die  bevorzugt
zu  beliefernden  Arbeiter  geschieht  dann  innerhalb  der  Betriebe
beispielsweise  durch  die  beiden  nachstehenden  besonderen  Zusatzkarten:


Lebensmittel  -  Verkauf

40  g  Speisefett

Freitag

Nur
für  Schwerstarbeiterl
Mißbrauch  strafbar?

Nr

MILCHKARTE

V*  Liter  Milch
F

1 /i-  Liter  Milch  1 J*  Liter  Milch
E  D

l ji  Liter  Milch
C

1 /*  Liter  Milch  V*  Liter  Milch
B  I  A
        <pb n="71" />
        :  V,

r

6n
Für  die  Verteilung  der  behördlicherseits  zur  Verfügung
gestellten  Zusatzlebensmittelkarten,  insbesondere  der
Brotkarten,  hat  ebenfalls  die  zentrale  Ausgabe,  besonders  in
großen  Betrieben,  in  Verbindung  mit  Ouittungskarten
(dergl.  das  Muster  auf  Seite  70  und  71),  die  jedem  Arbeiter  ausgestellt ­
  werden  und  von  den  Werkstätten  an  der  Zentralausgabestelle ­
  einzureichen  waren,  gute  Dienste  geleistet.

“'V

5.  Die  Werkspeisungen.

Es-war  bereits  Gelegenheit,  darauf  hinzuweisen,  daß  die
Werkspeisungen  ihrer  Natur  nach  am  ehesten  dem  mit  6er  Sonderernährung ­
  der  Arbeiter  verfolgten  Zweck  entfprechen.  D^irch  sie
erhält  der  Arbeiter  während  der  Arbeitszeit  ein  warnHes  und
kräftiges  Essen.  Die  aufgewendeten  Lebensmittel  kommen  ausschließlich ­
  der  Ertüchtigung  des  Arbeiters  zugute:  ÜbetaW  dort,
wo  die  Kriegsarbeit  'die  restlose  Anspannung  aller  Kräfte  erfordert, ­
  wo  in  mehrschichtigen  Betrieben  gearbeitet  werden  muß,
oder  wo  eine  besonders  lange  Arbeitszeit  verlangt  Usird,.ergibt
sich  von  selbst  die  Notwendigkeit,  dem  Arbeiter  während  der  Arbeit
ein  warmes  Essen  zu  liefern.  Infolgedessen  wird  auch  überall,
wo  Werkküchen  bestehen,  das  Hauptgewicht  auf  deren  ausreichende
Versorgung  mit  Lebensmitteln  gelegt  und  dafür  Sorge  getragen,
soviel  Arbeitern  wie  irgend  mögsich.  das  Essen  zuzuführen.  Trotz
*  der  Schwierigkeiten,  die  dem  Aufbau  von  Küchenanlagen  während
A  der  Kriegszeit  erwuchsen,  haben  fast  alle  größeren  Werke  und  auch
eine  nicht  unbeträchtliche  Zahl  kleinerer  sich  selbst  Einrichtungen
zur  Herstellung  von  warmem  Essen  geschaffen.  Wenn  dies  aus
irgend  einem  Grunde  nicht  möglich  war,  wurden  Vereinbarungen
mit  den  am  Betriebsorte  bestehenden  öffentlichen  Massenspeisungsanstalten ­
  getroffen  und  das  Essen  aus  diesen  bezogen.
Während  in  einzelnen  Werken,  und  selbst  in  ganz  großen  bis
zu  30  000  Arbeitern,  eine  Zen^ratkücheneinrichtung
besteht,  sind  in  anderen  größere  Teilbetriebe  oder  Betriebsgruppen
mit  besonderen  Kücheneinrichtungen  ausgestattet  worden.  Die
Bewirtschaftung  der  Küchen  wird  teils  in  eigener  Ver-7
  *  waltung,  teils  von  den  Arbeitern  in  "Form  von  Konsuwgenossenschäften,
  auch  pon  fremden  Unternehmern  betrieben.  Mitunter
?hat  sich  eine  größere  Anzahl  kleiner  Werke  zusammengeschlossen
und  gemeinsame  Küchen  erbaut  (Gemeinschaftsküche).  Die
Leistungsfähigkeit  aller  in  Groß-Berlin  vorhandenen
        <pb n="72" />
        72

Werkküchen  betrug  im  Herbst  1917  bis  zu  250  000  Portionen
täglich.
Die  Teilnahmean  den  Werk  speisun  gen  schwankt
wie  auch  bei  den  öffentlichen  Massenspeisungen  außerordentlich.
Sie  richtete  sich  im  wesentlichen  nach  der  Jahreszeit  und  nach  der
Lage  der  allgemeinen  Lebensmittelversorgung.  Im  Winter  ist
die  Beteiligung  größer  als  in  den  Sommermonaten.  In  einem
Werke  betrug  die  erreichte  Höchstziffer  etwa  15  000  Portionen  auf
den  Tag,  dagegen  zeitweilig  die  niedrigste  Beteiligung  5000.  Auch
die  Güte  des  verabfolgten  Essens,  die  wiederum  von  der  Lebensmittelzufuhr ­
  abhängig  ist,  wirkt  unmittelbar  auf  die  Teilnehmerzahl.
  Obwohl  man  annehmen  sollte,  daß  bei  der  Knappheit  aller
Lebensrnittel  sich  alle  Arbeiter,  denen  die  Möglichkeit  gegeben
ist,  an  der  Speisung  beteiligten,  wurde  doch  die  Erfahrung
gemacht,  daß  im  Durchschnitt  nicht  mehr  als  60  bis  70  v.  H.  am
Essen  teilnehmen.  Dies  hängt  zum  Teil  mit  der  geforderten  Abgabe ­
  von  Lebensmittelkarten  zusammen.  Merkwürdigerweise  ist
verhältnismäßig  die  Beteiligungsziffer  der  verheirateten  Personen ­
  größer  als  die  der  unverheirateten.  In  erster  Linie  wird
die  Gelegenheit,  warmes  Essen  zu  bekommen,  von  den  Arbeitern
mit  besonders  schwerer  Arbeit  wahrgenommen.
Die  Größe  der  einzelnen  Portionen  beträgt  im
allgemeinen  1  Liter.  Es  hat  sich  herausgestellt,  daß  diese  Menge
im  Durchschnitt  genügt  und  nach  Maßgabe  der  vorhandenen
Lebensmittelmengen  auch  zuverlässig  innegehalten  werden  kann.
Im  großen  und  ganzen  wird  ein  Einheitsgericht  hergestellt. ­
  Dort,  wo  das  Essen  am  Arbeitsplätze  verteilt  wird  oder
wo  es  aus  öffentlichen  Massenspeisungen  bezogen  werden  muß,
verbietet  sich  die  Verabreichung  verschiedener  Arten  von  Essen  von
selbst.  Dagegen  werden  dort,  wo  die  Küchenbetriebe  dezentralisiert ­
  sind  ^  und  die  Essenausgabe  in  besonderen  Kantinenräumen
erfolgt,  an  manHim  Stellen  auch  mehrere  Gerichte  zur  Wahl  gestellt. ­
  ZusainmenAkochtes  Essen  hat  sich  auf  die  Dauer  nicht  bewährt. ­
  Man  gibt  deshalb,  wtnn  irgend  angängig,  Fleisch  und  Gemüse ­
  oder  Kartoffeln  getrennt.  Es  bedarf  kaum  besonderer  Betonung, ­
  daß  seitens  der  Arbeiter  an  die  Güte  des  Essens  die  größten ­
  Anforderungen  gestellt  werden,  daß  besonders'  auch  eine  gewisse ­
  Abwechselung  verlangt  wird,  so  daß  häufig  selbst  dann  Klagen
über  das  Essen  vorgebracht  werden,  wenn  zwar  der  Nährwert  sehr
hoch,  die  Zubereitung  aber  aus  irgend  welchen  Gründen  nicht  ganz
nach  allgemeinem  Geschmack  ist.  Allen  Ansprüchen  in  dieser  Richtung ­
  Genüge  zu  leisten  ist  aber  insofern  nicht  gcchz  einfach,  als
        <pb n="73" />
        73

Mehl  und  Fett  nur  sehr  sparsam  verwendet  werden  dürfen  und
der  Mangel  an  Kartoffeln  und  frischem  Gemüse  zeitweise  eine
größere  Abwechselung  in  der  Speisenfolge  nicht  zuließ.
Der  Preis  der  Portion  wind  durchschnittlich  recht
niedrig  bemessen,  gewöhnlich  schwankt  er  zwischen  40  und  60
Pfennigen.  Die  Unkosten  der  Werke  werden  damit  nicht  annähernd ­
  gedeckt.  Es  ist  monatelang  vorgekommen,  daß  seitens
der  Betriebe  biszu  1  Markauf  die  Portion  zug  eiegt
werden  mußte.  Welche  Zuschüsse  dadurch  erforderlich  werden,  ist
leicht  zu  berechnen,  wenn  man  in  Betracht  zieht,  daß  in  einzelnen
Betrieben  täglich  Tausende  von  Portionen  zur  Ausgabe  gelangen.
Für  die  Teilnahme  an  der  Werkspeisung  wird  wie  bei  den
öffentlichen  Massenspeisungen  die  Abgabe  von  Teilen  der
Fleisch-  und  Kartoffelkarten  verlangt.  Hier  ist
dauernd  der  Widerstand  der  Arbeiter  zu  überwinden,  die  die  Ansicht ­
  vertreten,  baß  es  sich  bei  den  Werkspeisungen  um  eine  Sonderernährung ­
  handle  und  durch  die  Abnahme  der  Karten  auf
Umwegen  das  an  Lebensmitteln  entzogen  werde,  was  ihnen  durch
die  Speisung  zufließe.  Der  Abnahme  stellen  sich  aber  auch  gewisse
technische  Schwierigkeiten  entgegen,  insofern  als  ein  Teil  der
Arbeiter  Selbstversorger  ist  und  deshalb  weder  Fleisch-  noch
Kartoffelkarten  besitzt,  oder  als  z.  B.  die  Kartoffelkarten  der
Wohnsitzgemeinde  für  die  Wintereindeckung  abgeliefert  werden.
Es  bleibt  dann  nichts  übrig,  als  in  derartigen  Fällen  auf  die  Abnahme ­
  zu  verzichten,  entweder  die  betreffenden  Personen  von  der
Speisung  auszuschließen  oder  aber  die  Abgabe  von  Kartoffeln  aus
dem  Vorräte  des  Arbeiters  zu  verlangen.  Für  die  Sache  selbst
wird  die  Abnahme  der  Kartenabschnitte  zumeist  unangenehm,
als  die  Arbeiterschaft  nach  Ablieferung  der  Karten  bedeutend  höhere
Ansprüche  an  Güte  und  Menge  des  Essens  zu  stellen  sich  berechtigt
glaubt.  Bis  zur  Stunde  hat  sich  eine  alle  Teile  befriedigende
Lösung  dieser  Frage  nicht  finden  lassest!  So  verständlich  im
Sinne  der  öffentlichen  Bewirtschaftung  bei  der  Knappheit  aller
Lebensmittelvorräte  der  durch  die  Lebensmittelkartenabgabe  erstrebte
  Ausgleich  für  die  ziemlich  umfangreiche  Belieferung  der
Werkküchen  ist,  so  ist  doch  auch  mit  dem  Standpunkt  der  Arbeiter
in  gewisser  Weise  zu  rechnen.
Die  Ausgabe  des  Essens  an  den  Arbeiter  vollzieht  sich
entweder,  wie  bereits  erwähnt,  in  besonderen  Kantinenräumen
oder  am  Arbeitsplatz  in  den  Werkstätten  selbst.  Ist  das  erstgenannte ­
  Verfahren  für  den  Betrieb  einfacher,  so  hat  das  zweite
        <pb n="74" />
        74

den  Vorteil,  daß  der  Arbeiter  die  Werkstätte  nicht  zu  verlassen
braucht  und  deshalb  eine  kurze  Pause  genügt.  In  einem  der
größten  Werke,  welches  täglich  rund  16  000  Portionen  verteilt,

Nr  I  MITTAG

Sonnabend
Mittag
Fabrik-Speisung

Mittwoch
Mittag
Fabrik-Speisung

Freitag
Mittag
Fabrik-Speisung

Dienstag
Mittag
Fabrik-Speisung

Donnerstag
Mittag
Fabrik-Speisung

Montag
Mittag
Fabrik-Speisung

dauert  die  Mittags-  oder  Abendpause  nur  15  Minuten.  Das
Essen  wird  bezirksweise  in  den  Werkstätten  angeliefert,  die  Verteilung ­
  nimmt  nur  wenige  Minuten  Zeit  in  Anspruch,  so  daß  den
        <pb n="75" />
        Arbeitern  trotz  der  Kürze  der  Pausen  immer  noch  reichlich  Zeit
zum  Essen  bleibt  und  die  Kriegsarbeit  nicht  unterbrochen  zu  werden ­
  braucht.  Die  Durchführung  des  letztgenannten  Verfahrens  erfordert ­
  aber  eine  im  voraus  feststehende,  möglichst  wenig  schwankende ­
  Teilnehmerzahl,  damit  die  Zuteilung  des  Essens  an  die  einzelnen ­
  Bezirke  richtig  vorgenommen  werden  kann  und  nicht  durch
Fehlen  von  Portionen  Störungen  verursacht  oder  durch  Überbelieferung
  Nahrungsmittel  vergeudet  werden.  Der  Arbeiter  wird
aus  diesem  Grunde  wenigstens  auf  eine  Woche  zur  Teilnahme ­
  a  m  E  s  s  e  n  v  e  r  p  f  l  i  ch  t  e  t.  Das  geschieht  durch  den
Verkauf  von  Wochenkarten  etwa  vorstehend  abgebildeter
Form  (vergl.  Abbildung  S.  74).
Diese  Karten  muß  er  in  der  der  Speisung  vorhergehenden
Woche  lösen  und  bei  ihrer  Annahme  hat  er  gleichzeitig  die  Abschnitte ­
  der  Fleischkarten  und  Kartoffelkarten  abzuliefern.  Gegen
Abgabe  des  Tagesabschnittes  erhält  er  dann  das  Essen.  In
manchen  Betrieben  werden  auch  Tageskarten  abgegeben,
vergl.  das  nachstehende  Muster:

Arbeiter  -  Speisung
Sonnabend
MITTAG
i:  Nr.  fl

Diese  werden  zuweilen  auch  neben  den  Wochenkarten  für  neueintrctende
  Arbeiter  benutzt.  Während  bei  der  Ausgabe  in  Kantinen ­
  größerer  Betriebe  trotz  des  Vorhandenseins  mehrerer  Ausgabestellen
  gleichzeitig  immer  nur  einige  hundert  Personen  in
einer  Pause,  die  mindestens  doch  eine  halbe  Stunde  dauern  muß,
befriedigt  werden  können,  gestattet  die  Ausgabe  in  den  Werkstätten
die  Verteilung  an  beliebig  viel  Personen  in  kürzester  Zeit.
Im  ganzen  kann  gesagt  werden,  daß  die  Einrichtung  der
Werkspeisungen  außerordentlich  segensreich  gewirkt  hat  und  daß
diese  Speiseanstalten  jedenfalls  auch  im  Frieden  als  nützliche
soziale  Einrichtung  weiterbestehen  werden.
        <pb n="76" />
        78

6.  Die  Leistungen  der  Arbeitersonderernäbrnng.

Die  bisherigen  Erörterungen  huben  versucht,  ein  Bild  von
der  Mannigfaltigkeit  der  Fragen  und  Gesichtspunkte,  die  bei  dem
Aufbau  der  Ernährungseinrichtungen  in  der  Industrie  zu  berücksichtigen ­
  waren,  zu  geben.  Es  bleibt  zum  Schluß  noch  die  Not-Wendigkeit
  der  Feststellung,  was  tatsächlich  durch  all  das  mühe-'
voll  Geschaffene  erreicht  worden  ist.
In  den  folgenden  Tabellen  (Seite  81—85)  wird  der  Versuch
gemacht,  soweit  dies  mit  den  rohen  Mitteln  einer  Masfenstatistik
möglich  ist,  einen  Überblick  über  die  physiologischen  Ergebnisse ­
  der  Sonderernährung  im  Zusammenhang  mit  der
allgemeinen  Ernährung  zu  geben.  Wenn  diese  Zahlen  der  Öffentlichkeit ­
  übergeben  werden,  so  ist  von  vornherein  und  nachdrücklichst
darauf  hinzuweisen,  daß  sie  nicht  das  Ergebnis  eingehender
medizinisch-physiologischer  Untersuchungen  sind  und  deshalb  auch
keinen  Anspruch  machen  darauf,  als  experimentell  begründetes
Beweismaterial  zur  Grundlage  theoretischer  Erörterungen  gemacht
zu  werden.  Dazu  wäre  die  Beobachtung  einzelner  Arbeiter,
genaue  Messungen  des  Lebensmittelverbrauchs  und  dergleichen
mehr  erforderlich  gewesen.  Volkswirtschaftlich  betrachtet  aber
genügen  sie  zu  der  Feststellung,  die  hier  gemack^oerden  soll.  Zur
Methode  genüge  zu  sagen,  daß  die  BerecAMg*)  auf  folgende
Weise  erfolgt  ist:  *  ,
Z  u  Gruppe  a.  Sämtliche  im  Tagesdurchschnitt  zur  Herstellung ­
  des  Essens  verwendeten  Lebensmittel  wurden  ihr^m
Nährwerte  nach  einzeln  berechnet  und  der  Gesamtwert  durch  die
Zahl  der  ausgegebenen  Portionen  dividiert.
Zu  Gruppe  d.  Der  Nährwert  aller  in  einer  Ausgabe-Periode
  verteilten  Waren  wurde  ermittelt  und  durch  die  Zahl  der
ausgegebenen  Portionen  dividiert.  Da  während  der  Vwnate
November  1916  bis  Februar  1917  zuverlässige  Zahlen  nicht  zu
erhalten  waren,  mußte  ein  Durchschnittswert  geschätzt  werden.'  Da
jeder  Arbeiter  in  dem  der  Berechnung  zugrunde  gelegten  Betriebe
durchschnittlich  in  14  Tagen  einmal  berücksichtigt  wurde,  wurde
das  wöchentliche  Ergebnis  halbier^.  .  J

st  Zahlenrverte  nach  I-  Kocnig,  CDmische  Zusammensetzung  der  mensch-,
lichen  Nahrungs-  und  Genußmittel.  4  Aufl.  Berlin  1903,  Die  Anregung
zu  den  zahlenmäßigen  Feststellungen  ist  Herrn  Prof.  L.  Lew  in  zu  verdanken.
        <pb n="77" />
        Z  u  Gruppe  &amp;lt;1.  Seitens  der  Gemeinde  werden  auf
Lebensmittelkarten  laufend  verschiedenartige  Waren,  hauptsächlich ­
  Nährmittel,  Aufstrichmittel  und  -dergleichen  verausgabt.  Nach
Angaben  zweier  Kommunalverbände  mit  vorwiegender  oder
größerer  Arbeiterbevölkerung  wurde  ein  Durchschnitt  für  diese
Belieferung  unter  Berücksichtigung  der  Häufigkeit  des  Aufrufes
ermittelt.  Immerhin  handelt  es  sich  dabei  nur  um  eine  ziemlich
rohe  Schätzung.
Nicht  berücksichtigt  sind  alle  Lebensmittel,  die  im  freien  Verkehr ­
  nach  Belieben  erworben  werden.
Die  Berechnungen  sind  für  Arbeiter,  Schwerarbeiter  und
Schwerstarbeiter  angestellt.  Die  Unterschiede  liegen  hauptsächlich
in  den  Sonderzulagen.  Es  ist  daher  auf  Seite  82  die  Gruppe  c
(Arbeiter)  für  Schwerarbeiter  durch  die  auf  Seite  84  links  gegebene ­
  Übersicht,  für  Schwerstarbeiter  durch  die  Zusammenstellung
von  Seite  84  rechts  zu  ersetzen.
Die  Unterschiede  in  den  Sonderzulagen  zeigen  deutlich,  wie
mit  der  Schwerarbeiter-Politik  versucht  wurde,  der  beruflichen
Eigenart  der  belieferten  Arbeiter  Rechnung  zu  tragen.  Während
der  Monate  September  und  Oktober  1917  trat  infolge  der  durch
die  Gewerkschaftskommission  veranlaßten  Vereinheitlichung  der
Brotzulagen  in  Berlin  (die  Schwerstarbeiterzulage  wurde  aufgehoben) ­
  eine  ziemliche  Gleichmäßigkeit  in  der  Höhe  der  Sonderzulagen ­
  für  alle  drei  Arbeitergruppen  ein.  Die  Übersicht  erweist,
daß  der  Wegfall  der  Schwerstarbeiterbrotzulage  eine  erhebliche
Kürzung  der  Nährwertmenge  für  die  betroffenen  Arbeiter  zugunsten ­
  der  Leichtarbeiter  mit  sich  brachte^).  Obwohl  der  Kreis
letzterer  sehr  groß  ist,  beträgt  in  dieser  Gruppe  die  Kalorienzunahme ­
  immerhin  noch  20%.
In  der  Tabelle  auf  Seite  81  kommt  die  Kurve  der  Nahrungsmittelversorgung ­
  deutlich  zum  Ausdruck;  der  Tiefstand  wird
während  der  besonders  schwierigen  Monate  Mai,  Juni  und  Juli
1917  erreicht.  In  den  Beginn  des  Niedergangs  fällt  der  kurze

*)  Die  Schwerstarbeiter  verloren  (Seite  85)  vom  13.  August  ab  in  der
Woche  1845  Kalorien.  Durch  die  am  gleichen  Tage  bewirkte  Erhöhung  der
allgemeinen  Brot-  und  Kartoffelration  (Seite  82  Spalte  ä)  trat  einer  Berücksichtigung ­
  der  Aufhebung  der  kommunalen  Fleischzulagen  gleichzeitig  ein  Zuwachs ­
  von  1800  bis  2000  Kalorien  ein.  Diesem  Umstande  dürfte  es  zu  verdanken ­
  sein,  daß  die  Verminderung  der  Zulage  keine  unerwünschten  Folgen
hatte.  Praktisch  hat  also  in  Berlin  die  Erhöhung  der  Brot-  und  Kartoffelration ­
  für  den  Schwerstarbeiter  keine  Verbesserung  gebracht.
        <pb n="78" />
        78

Ernährungs-  (Kundgebungs-)  Streik  der  Berliner  Arbeiter  vom
April  1917.
Das  Gesamtergebnis  stellt  sich  wie  folgt  dar:  der
Nährwertgehalt  der  Nahrungsmittelzufuhr  betrug  im  Durchschnitt
der  Monate  November  1916  bis  Oktober  1917  pro  Tag:

Für  den

a

d

Aus  den  Lieferungen  des  Werkes,
bestehend  aus  üffentliLen  Sonderzuweisungen ­
  und  srechändigem
Ankauf

Aus  den  normalen  Lebensmittelralioneu
  und  den  allgemeinen
Verteilungen  der  Kommunalverbände ­


Kalorien  pro  Tag

Kalorien  pro  Tag

Gesamt

Kohle-Hydrate


Eiweiß

Fett

Eiweiß  Fett

Arbeiter  .  .  .

876

566

136

174

1128  818

124  !  186

Schwerarbeiter.

1044

710

154

160

1128  |  818

124  ,  186

Schwerstarbeiter

1233

860

172

201

1128  '  818  1  124  186

Für  den

e

cl

e

Summe  a  und  b

26%  Zuschlag
türEinkäufe  nn
freien  Verkehr

Summe  a  und  b
und  d

Kalorien  vro  Tag

Kalorieti

Kalorien

Gesamt

Kohlehydrate ­


Eiweiß

Fett

pro  Tag

pro  Tag

Arbeiter  .  .  .

2004

1384

260

360

501

2505

Schwerarbeiter

2172

1523

276

366

543

2715

Schwerstarbeit  er

2361

167L

296

387

590

2951

Nach  den  bisher  geltenden  Anschauungen  benötigt ­

der  Arbeiter  rund  2300  Kalorien,
der  Schwerarbeiter  rund  2800  Kalorien,
der  Schwerstarbeiter  rund  3000  bis  4000  Kalorien.
Zählt  man  zu  den  oben  ermittelten  Zahlen  für  die  von  den  Arbeitern ­
  im  freien  Verkehr  erworbenen  Lebensmittel  täglich  nur
        <pb n="79" />
        79

25  v.  H.  Nährwert  hinzu  —  wobei  die  Annahme  berechtigt  ist,  daß
die  Schwer-  und  Schwerstarbeiter  den  erhöhten  Kräfteverbrauch
durch  einen  erhöhten  Nahrungsmittelerwerb  auszugleichen  versuchen ­
  —  so  ergibt  sich  das  erfreuliche  Bild,  daß  der
im  Fri  ed  en  als  normal  angenommene  Durchs
  ch  n  i  t  t  s  s  a  tz  in  der  Rüstungsindustrie  auch  im
Kriege  wenig  stens  bei  der  Mehrzahl  der  Arbeiter ­
  aufrechterhaltenwerden  konnte.  Von
d  e  in  Gesa  m  t  verbrauch  an  Nährwerten  aber  wurd
  en  b  is  z  u  41  v.  H.  d  u  r  ch  d  i  e  So  n  d  e  r  er  näh  r  un  g  ge  -
deckt.
Diese  Ermittlungen  gewinnen  dadurch  an  Wert,  daß  die  den
Berechnungen  zugrunde  gelegten  Zahlen  einem  Werke  mit
25  000  Arbeitern,  die  laufend  mit  Lebensrnitteln  zu  versorgen
waren  und  von  denen  täglich  mehr  als  10  000  gespeist  wurden,
entnommen  sind  und  daß,  wie  ausdrücklich  betont  werden  soll,  die
Belieferung  sich  stets  schon  der  großen  Zahl  der  Versorgenden
wegen  in  den  notwendigen  Grenzen  gehalten  hat,  also  keinesfalls
außergewöhnlich  günstige  Verhältnisse  angenommen  werden
können.
In  der  Praxis  wird  die  Bedeutung  dieser  Zahlen  dadurch
bestätigt,  daß  die  L  e  i  st  u  n  g  s  f  ä  h  i  g  k  ei  t  der  Arbeiterschaft ­
  gegen  die  Friede  ns  norm  trotz  ang
  e  st  r  e  n  g  t  e  st  e  r  Kricgsarbeit  nicht  nachgelassen
hat,  obwohl  auch  zu  besonders  schweren  Arbeiten  in  Gießereien,
Walzwerken  und  dergleichen  teilweise  ältere  oder  bedeutend  jüngere ­
  Kräfte,  zum  Teil  sogar  Frauen  verwendet  wurden.
Die  Mittel,  welche,  abgesehen  von  vieler  Mühe  und  Arbeit,
seitens  der  Industrie  für  die  Durchführung  der  Sonderernährung
zur  Verfügung  gestellt  werden,  stehen  im  Verhältnis  zu  dem
Erfolge.  Rechnet  man  bei  ganz  vorsichtiger  Schätzung  und  ohne
Berücksichtigung  der  infolge  der  Kriegsverhältnisse  erheblichen  AnlagekostenZ
  für  die  Speiseeinrichtung  usw.  nur  einen  Zuschuß
von  25  Mark  auf  den  Kopf  des  Arbeiters  im  Jahre,  so  sind  allein
in  der  Berliner  Rüstungsindustrie  für  600  000  Arbeiter  im  Laufe
von  12  Monaten  15  000  000  Mark  für  diesen  gemeinnützigen
Zweck  aufgewendet  worden,  die  auf  die  Unkostenseite  zu  buchen
waren.  Vergleicht  man  dagegen  mit  diesen  Zahlen  die  in  Friedensst

  Die  erforderlichen  Anlagen  kosteten  an  einer  Stelle  z.  B.  mehr  als
M.  300  000,—,
        <pb n="80" />
        80

Zeiten  für  Wohlfahrtszwecke  aufgebrachten  Summen,  so  tritt  deutlich ­
  zu  Tage,  daß  die  deutsche  Industrie  auch  auf  diesem  ihr  völlig
fernliegenden  Gebiete  das  ihrige  dazu  beigetragen  hat,  den  Krieg
einem  glücklichen  Ende  entgcgenzuführen.  Dem  Volkswirt  und
Sozialpolitiker  erwächst  aus  alledem  das  erfreuliche  Ergebnis,
datz  trotz  der  schwierigen  Ernährungsverhältnisse  auch  bei  den
Anstrengungen  der  Kriegsarbeit  eine  in  ihrer  Lebens-  und  Arbeitskraft ­
  möglichst  ungeschwächte  Arbeiterschaft  für  die  Arbeit
ruhiger  Friedenstage  bereit  sein  wird.
        <pb n="81" />
        6

I.  Zum  Text  auf  Seite  76  oben.

3

d

Woche

im  Werl  verabfolgtes  Essen
wöchentlich

auf  derBerkaufsstelle  geliefert
wöchentlich

vom

davon  Kalorien

davon  Kalorien

Kalorien

Kohle-Hy.

drate

Eiweiß

Fett

Kalorie!

Kohle.
dHdrate


Eiweiß

Fett

19.—25.  Nov..  ,

1916

4254

3222

694

433

»50  §
&amp;amp;

39

102

209

17.—23.  Dez.  .  .

"

3024

1908

628

583

&amp;amp;
350  §

39

102

209

21.—27.  Januar

1917

6300

3900

1104

1296

■th
350“
&amp;amp;

39

102

209

13.—24.  Februar

"

4794

2904

756

1134

»50  =

39

102

209

25.—31.  März.  .

"

5154

3336

763

1060

238

102

89

47

22.-29.  April.  .

"

5328

3363

1003

462

392

71

81

240

20.—26.  Mai  .  .

"

3480

2363

390

222

378

33

113

232

10.—16.  Juni  .  .

"

3594

2293

750

646

210

31

61

123

c-1.


"

3768

2310

630

323

567

34

170

363

6—11  August  .

"

4812

3012

660

1140

315

22

111

132

9.—16.  Sept..  .

"

7686

4630

1134

1972

329

28

101

200

30.  Sept.—6.  Okt.

"

st
5442

4066

730

647

2 )
511

33

161

317

Gesamt  •  Durchschnitt
für  die  Woche.  .  .

4803

3197

764

352

862

43

107

212

Gesamt  -  Durchschnitt
für  den  Tag.  .  .  .

686

467

107

122

62

6

16

30

')  Blumenkohl,  Bosnien,  Bnchwcizenmehl,  Gerstengrütze,  Kartoffeln,  Karioffelwalzmehi.
  Sauerkohl,  Mohrrüben,  Weißkohl,  Rindfleisch,  Schweinefleisch,  Suppenwürze,
rocargarrne,  Zucker.
»1  Käse,  Marmelade,  Wurst  (Blut-,  Leber-,  Brühwurst),
        <pb n="82" />
        82

II.  Zum  Text  auf  Seite  76  oben.

Woche
vom

C

-l

Sonderzulagen
wöchentlich

Normale  Lebensintttelration
wöchentlich  °)

Kalorien

daoon  Kalorien

Kalorien

davon  Kalorien

Kohlehy ­
 ­


Eiweiß

Fett

Kohlehy-



Eiweiß

Fett

19.—25.  Nov.  .  .  1916

812

639

86

37

7758

5797

738

1163

17.—23.  Dez.  .  .  „

812

639

86

37

775»

5797

768

1163

12.—27.  Januar  1917

812

639

86

37

7753

5797

733

1163

19.—24.  Februar  „

812

689

36

37

7753

5797

783

1163

25.—31.  März.  .  „

812

639

86

37

7753

5797

768

1168

22.-23.  April.  .  „

1667

689

86

232

673»

4379

866

1485

20.—26.  Mai  •  .  „

1607

689

86

232

6730

4379

666

1485

10.—16.  Juni.  .  „

1607

669

36

232

6730

4379

866

1485

1.-  7  Juli  .  .  „

1007

689

86

232

6730

4379

866

1465

5.—11.  August.  „

1007

639

66

232

6730

4379

866

I486

9.—15.  Sept.  .  „

1239

636

111

242

.8554

6557

329

1168

30.  Sept.—6.  Okt.  „

1239

666

111

242

0
8554

6557

829

1168

Gesamt  -  Durchschnitt
für  die  Woche.  .  .

964

722

90

152

7460

5333

627

1300

Gesamt  -  Durchschnitt
für  den  Tag.  .  .  .

138

103

13

22

1065

762

118

185

-)  8m,  Fett.
&amp;lt;)  Brot.  Fleisch,  Fett,  Kartoffel«.
Soweit  die  angesetzten  Kartoffelrationen  nicht  verteilt,  sondern  durch  Kohlrüben  er'
setzt  wurden,  sind  durchschnittlich  bis  Ende  Juli  für  den  Tag  rund  150  Kalorien
abzuziehen
        <pb n="83" />
        6"

III.  Zum  Text  auf  Seite  76  oben.

e

I

Woche

Sonstiue  von  der  Gemeinde  verteilte ­
  Lebensmittel  —  wöchentlich

Summe
der

Summe
der
Kalorien
für
den  Tag

vom

davon  Kalorien

Kalorien

Kalorien

Kohie-HVurale


Eiweiß

F-tt

für  die
Woche
a  —  e

19.—25.  November  .

1916

445

394

41

10

13  614

1945

17.-23.  Dezember  .

"

445

394

41

10

12  384

1769

21.-27.  Januar  .  .

1917

445

394

41

10

15  660

2237

16.—24.  Februar  .  .

"

445

394

41

10

14  164

2022

25.—31.  März  .  .  .

tt

445

394

41

10

14  402

2057

22.-28.  April....

ff

445

394

41

10

13  902

1936

20.—26.  Mai  ....

tt

445

394

41

10

12  040

1720

10.-16.  Juni....

»

445

394

41

10

11986

1712

1.-  7.  Juli  ....

"

445

394

41

10

12  517

1768

6.—11.  August  .  .  .

tt

445

394

41

10

183C9

1901

9.—16.  September

ft

445

394

41

10

18253

2607

30.  Sept.—6.  Oktober

V

445

394

41

10

16191

2313

Gesamt-Durchschnitt  für
die  Woche  .  .  ...

445

394

41

10

14  034

2004

Gesamt-Durchschnitt
den  Tag

für

63

56

6

1

2  004

—
        <pb n="84" />
        84

IV.  Zum  Text  auf  Seite  76  oben.

Woche
vom

Schwera:  beiter

Schwerstarbeiter

Sonderzulogen

Sonderzulogen

Kalorien

davon  Kalorien

Kalorien

davon  Kalorien

Kohlehy ­
 ­


Eiweiß

Fett

Kohle-Hy-



Eiweih

Fett

19.-25.  Nov.  .  .  1916

2538

2165

271

102

4383

3739

467

177

17  —23.  Dez.  .  .  „

2538

2165

271

102

4383

3739

467

177

21.-27.  Januar  1917

2538

2165

271

102

4383

3739

467

177

18.—24.  Februar  „

2538

2165

271

102

4383

3739

467

177

25.—31.  März.  .  „

2538

2165

271

102

4383

3739

467

177

22.-28.  April  .  .  „

2161

1673

209

279

3472

2657

332

463

20.—26.  Mai  .  -  ,

2161

1673

209

279

3472

2657

332

463

10.-16.  Juni  .  .  „

2161

1673

209

279

3472

2657

332

433

1—  7.  Juli  .  .  ,

204«

1574

197

269

3242

2460

303

474

5,—11.  August  .  ,

204«

1574

197

269

3242

2460

303

474

9.—15.  Sept.  .  „

1239

686

111

242

1897

636

111

400

30.  Sept.—6.  Okt.  „

1239

686

111

242

1397

866

111.

400

Gesamt  -  Duichschuitt
für  die  Woche.  .

2144

1730

216

193

8467

2779

343

340

Gesamt»  Durchschnitt
für  den  Tag.  .  .  .

306

247

31  26

495

397

49

49
        <pb n="85" />
        Sonderzuweisungen  an  Brot  und  Fett.
Tabelle  Seite  82  Spalte  c  und  Seite  84.
(Die  Höhe  der  Sonderzuweisungen  wurde  im  Werk  nach  der  Schwere  der  Arbeit  und  unter  Berücksichtigung  der  allgemeinen
Ernährungsverhaltniffe  abgestuft.)
Cs  erhielten  wöchentlich:

Arbeiter

Schwerarbeiter

Schwer  st  arbeiten

In  der  Zeit

Brot
g

Fett
g

In  der  Zeit

Brot
g

Fett
g

In  der  Zeit

Brot
g

Fett
g

bis  31.  März  1917

360

—

bis  12.  April  1917

1100

- 1 )

—

bis  12.  April  1917

1900

—

ab  1.  April  1917

350

25

ab  13  April  1917

850

25

ab  13.  April  1917

1350

45

ab  13.  August  1917

450

25

ab  1.  Juli  1917

800

25

ab  1.  Juli.  .  1917

1250

45

ab  13.  August  1917

450')

25

ab  13.  August  1917

450')

45

*)  Die  Schwankungen  entstehen  durch  die  Herabsetzung  der  Kopfmenge  der  Schwerstarbeiterzulage  seitens
der  Gemeinde  und  die  Änderung  der  Verteilungsschlüssel  im  Werk.
*)  Wegfall  der  Schwerstarbeiterzulagen  in  Berlin,  Verteilung  gleichmäßiger  Kopfmengen  auf  alle  krankenkassenpflichtigen ­
  Arbeiter.
        <pb n="86" />
        ■I  fSOC

fon  dem  Tägesrerbrauch  an  A/ahrwerten  werden  /m
Ourchschn/fA  der  Monate  A/orember  A€  b/  's  DhSeher  /9ff
aufgebracht  auf  den

Dcbuerarhe/Ser

dfrt/e/ter

SSOKs/or.  £6%

SOOSsa/or.  .  25%
Durch  e/gene  JAnhaufe
des  Jtrbe/ters
Sgeschdtfie/J

Durch  a/f/ene  J?nSchüfe
des  JSrbeSSers
s0«se-t*fc/7

fS20Ssa/or&amp;lt;37%

rtbPda/or-  hf%
Durch  d/e  nor  /raten
L  ebenemSASe/rtrS/bnen

Durch  dte  nor/na/en
LebensmSSteSraS/cnen

dr/m/Sed  nach  JSngaöntr  d.thrg/dr
der/tn  u.  CZtarschnheAf,
b  ßrot  SurSoSAc/ t  d/e/nch.  /drf.
eö/rrto/dcj  e/cf

f/bb/Ta/or.  JS  %

676  da/or  .  J4  %
_Oqrch_pas  hferh
{Sfvie  /fntaufet  u  Soodnrculegan.
BtnscM  dd/ag-  tr.  /SbendaccmrJ

Durch  das  hterh
fsraee  uT/ntäufe  ».  S^ndanu/dge/r,
efhsc/tS  rfff/ag  -et  dbundesrcrrj

/233  Aa/or.  4/%
Durch  das  b/erA
fSrv/e  -dn/raute  tf.Se/rdarev/tfffar,
dnschS,  rf/Wag  SCendesssmJ
        <pb n="87" />
        SstS/arten

87

ü/e5c/jM&amp;amp;s?/n/nperf  /h  a'er  Crn&amp;amp;/rr/j/7£
rferJ?räe/fer
vs/rre/fif  eter  /ia/r&amp;amp;fe  Afare/nA&amp;amp;r  f6  b.  ÜAfa&amp;amp;er  fjr
fCsse/7  aus  Uer  falffr/rs/rüc/re  rarA?///&amp;amp;  /  aAssra/Tr/ZAsvs  a/hsxr/r/.jAs/hc/ffS'fuAzr&amp;amp;c?/?'
srar/rr&amp;amp;Se  Z.  aAeasm/f/e/r&amp;amp;Z/a/ra/rJ
s  U#  fis/ar/sn  Zar  cte/r  TAg  J

fOOO

&amp;lt;9ra

f9f?
        <pb n="88" />
        XostttU  We*stätt98
äsinburg  West
        <pb n="89" />
        wer  Arbeitgeber  im  großen  und  ganzen  die  Aufgabe,
erforderlichen  Bescheinigungen  auszustellen  oder  aber
berwiesenen  Karten  oder  Lebensmittel  anteilmäßig
sn.  In  größeren  Wirtschaftsgebieten  mit  mehreren
erwaltungen  ist  im  Laufe  der  Zeit  wiederholt  die
nach  einer  Freizügigkeit  der  verteilten  Zusatzlebensgestellt ­
  worden  (ähnlich  der  der  Reisebrotmarken),  um
die  Möglichkeit  zu  geben,  seine  Lebensmittel  überall,
lern  Wohnsitze  beziehen  zu  können.  Soweit  es  die
erlaubten,  ist  diesen  Wünschen  Rechnung  getragen

anderer  Bedeutung  im  Rahmen  der  behördlichen  Bearen
  die  seitens  des  Kommissars  des
rfnts  (späterhin  des  Kommissars  des
m  ährungsamt  s)  verteilten  Lebensn
  g  e  n.  Während  bei  allen  anderen  Lebensmitteln
  vornherein  eine  möglichst  gleichmäßige  Verteilung
setracht  kommenden  Arbeiter  angestrebt  war,  sollen
igcn  des  Kommissars  des  Kriegsamts  nur  in  ganz
mglichen  Fällen  eintreten  und  die  Bedeutung  von
iZulagen  haben,  die  dort  gegeben  werden,
s  dringende  und  eilige  Kriegslieferungen  anllrbeit
  verlangen  oder  wo.  aus  irgendwelchen  Grünmnale
  Belieferung  nicht  ausreicht.  Wenn  auch  hier
der  zu  beliefernden  Betriebe  mancherlei  Schwieriglcht,
  so  kann  doch  gesagt  werden,  daß  diese  Lebense
  Industrie  eine  wertvolle  Unterstützung  bedeuten,
als  die  Arbeiter  die  seitens  des  Kommissariats
wren,  —  hierbei  kommen  vorzugsweise  hochwertige
wie  Hülsenfrüchte,  Fette,  Marmelade,  Käse,  Eier
m  in  Betracht  —  mit  besonderer  Vorliebe  nehmen,
lchwierigkeit,  die  anfangs  auftrat,  entstand  dadurch,
nur  in  größeren  Mengen  und  zu  verhältnismäßig
:  geliefert  werden  und  infolgedessen  kleinere
_m  Bezüge  nur  sehr  bedingt  beteiligen  konnten.  Mit
i  aber  diese  Firmen  Bezugsvereinigungen  gebildet,
losten  gemeinsam  übernehmen  und  unter  sich  verleise
  find  auch  behördlicherseits  Einrichtungen  ge-\
  n,  die  eine  Berücksichtigung  auch  kleinerer  Betriebe

itlich  für  die  grundsätzliche
-  ß  festgestellt  werden,  daß  es

&amp;gt;eite

des  Zuteilungs-L
  e  r  k  e  n  über-
        <pb n="90" />
        ﻿
        <pb n="91" />
        ﻿
        <pb n="92" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
