beftimmung, daß beide Regierungen sich zu einem gemeinsamen, vorerst nur den Länderumfang der Königreiche Bayern (ausschließ lich der Pfalj) und Württemberg begrenzenden Zoll- und Handels systeme vereinigen würden; in diese Vereinigung könnten dann auch andere angrenzende Staaten mit Zustimmung der beiden Königreiche eintreten. Alle längs der gemeinsamen Gebietsgrenzen zur Zeit bestehenden Zollstätten sollten aufgehoben und die Ein gangs-, Durchgangs- und Ausgangszölle an die äußeren Grenzen beider Staaten verlegt und auf gemeinsame Rosten erhoben werden. Beide Staaten verzichteten für die Dauer des Vereins auf alle ein seitigen Handelsverträge mit dem Auslande. Als Grundlage des noch aufzustellenden Tarifes sollten die bayrische Zollgesetzgebung und die schon vor Jahresfrist in Stuttgart gewonnenen Gesichts punkte dienen. Der politischen Bedeutung der Vereinigung aber war man sich ganz klar; sie solle, wie das bayrische Rabinett am 22. März 1827 nach Stuttgart schrieb, den Rern eines reinen Deutschland bilden und ein immer engeres gegenseitiges Anschließen in allen politischen Beziehungen zur unmittelbaren heilsamen Folge haben. Solche Worte entsprachen ganz der seit Jahren gepflegten Triasidee des württembergischen Rönigs: neben den beiden Groß mächten (Österreich und Preußen ein geeintes Süddeutschland — unter seiner Führung. Die in Aussicht genommenen Einladungen, so aussichtslos sie erscheinen mußten, wurden doch nach Rarlsruhe, Wiesbaden und Darmstadt abgesandt. Nach einer Besprechung, die am sä. Mai 1827 der badische Minister von Berstett mit dem groß- herzoglich-hessischen Minister du Thil zu Heidelberg gehabt hatte, ergingen alsbald die absagenden Antworten der drei oberrheinischen Regierungen nach München und Stuttgart. Berstett antwortete, Baden wolle keine künstliche Industrie durch Schutzzölle großziehen. Nassau ließ in Stuttgart seine Verwunderung darüber aussprechen, wie nur Württemberg ein solches Merkantilsystem annehmen und vor allem sich einem größeren Pose unterwerfen könne. Darmstadt aber ließ seiner Ablehnung einen Schritt von größter Bedeutung folgen: