33 Die Preußen hab'n uns 's Land gestohl'n, Wir werden's uns schon wiederhol'» — Geduld, Geduld, Geduld! —* Da wurde man nun schon wieder an die leidige Tatsache erinnert, daß dicht hinter Leipzig das Ausland begann, indem dort Preußen seine Mauthäuser errichtete und von allen Dingen, die aus wachsen herauswollten, einen Eingangs- oder Durchgangszoll erhob und in gleicher Weise die für Lachsen oder darüber hinaus bestimmten Güter behandelte. Wenn auch am 18. April 1819 ein Vertrag zustande kam, der den kleinen Grenzverkehr erleichtern sollte, so besserten sich doch dadurch die Beziehungen im Großen nicht. Die Leipziger Staatsrechtslehrer und Philosophen, Arug an der Spitze, deducierten, daß Preußen zu solchen Zolleinrichtungen gar kein Recht habe; denn sie verstießen ja wider die Bundesverfassung. Daß Naumburg wieder eine Messe erhielt, die freilich über die Bedeutung eines größeren Jahrmarktes nie hinauskam, erfaßte man in Lachsen als eine Bedrohung der Leipziger Messe und tat allemal zu gleicher Zeit in Leipzig unter stillschweigender Duldung der Behörden eine Winkelmesse auf, wogegen die preußischen Leder händler zur Zeit der Leipziger Messe in Lützen eine Nebenmesse in ihrem Artikel etablierten, Dinge, die so recht die ganze kleinstaatlich partikularistische Lage jener Zeit charakterisieren. Ähnlich grollte man in Pessen-Darmstadt, als die Bingener Weinhändler ihre Hauptgeschäfte auf das andere Ufer der Nahe in preußisches Gebiet verlegten, weil sich ihnen dort ein viel größeres Absatzgebiet er öffnete, als auf dem mit wein gefüllten hessischen Markte. Auch dem eigentlichen Auslande gegenüber machte sich die neue Zollgesetzgebung bemerklich. Am 20. Juni 1822 erschien eine königliche Verordnung, welche die Lchiffe aller Nationen, die nicht in Zollangelegenheiten Gegenseitigkeit gewährten, zur Zahlung des sogenannten Flaggengeldes anhalten ließ. Das war vor allem gegen England gerichtet, das noch immer an der aus Eromwells <0eit stammenden Lchiffahrtsakte festhielt und dadurch speziell den Pandel Danzigs lahm legte. Auf die Beschwerde des englischen