35 des Einzelinteresses der deutschen Bundesstaaten zu einein Gesamt interesse für Preußen vorzüglich wünschenswert sei, zu dem plane einer völligen Handelsfreiheit zwischen den Bundesstaaten die pand zu bieten am ehesten geneigt fei, und daß es am liebsten die Schwierigkeiten gehoben sehen werde, die sich der Ausführung ent gegenzustellen schienen." Und gleicherinaßen sprach sich in Gegenwart von drei Ministern um Weihnachten 1819 der Staatskanzler Fürst Pardenberg zu Abgeordneten des Vereins deutscher Raufleute aus, die ihn in der allgemeinen Zollfrage um Bescheid angegangen hatten: „Daß die preußische Regierung, weit entfernt, durch einseitige Maß regeln den Wohlstand der deutschen Nachbarstaaten untergraben zu wollen, sich freuen würde, wenn alle Regierungen Deutschlands über die Grundsätze eines gemeinschaftlichen, die Wohlfahrt aller Teile fördernden Handelssystems sich vereinigen könnten, wozu die preußische Regierung sehr gern die pände bieten werde, um ihrerseits mit- zuwirken, daß dein ganzen Deutschland, die Wohltat eines freien, auf Gerechtigkeit gegründeten Pandels zu teil werde." Auch frühere Erklärungen pardenbergs weisen darauf hin und von Eichhorn ergingen direkte Einladungen zum Anschluß. Aber man war freilich außerhalb Preußens gar nicht geneigt sich auf die preußischen Vorschläge einzulassen. „Überall", so sagt der Minister von Eichhorn in einem rückblickenden Gutachten vom 21. April 182-1, „bestand jene Eifersucht, die jeden gemeinsamen Zwang, der doch bei einem gemeinschaftlichen Zollsystem un vermeidlich ist, unerträglich findet." Selbst ein so erleuchteter und verständiger perr wie Rarl August von Weimar betrachtete es als eine höchst anmaßende Zumutung, daß er seine rings von Preußen umschlossenen Ämter Allstädt und Oldisleben dem - preußischen Zollsystem einfügen sollte und verwahrte sich im Januar 1819 durch ein Schreiben nach Berlin dagegen. Es war das zugleich die Antwort auf die im Anfang desselben Zahres von Berlin an alle Besitzer solcher in Preußen liegenden Enklaven erfolgten Erklärung, der Röntg sei bereit, nach billiger Übereinkunft den Landesherren der eingeschlossenen Gebiete das