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        <title>Der deutsche Zollverein</title>
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            <surname>Sturmhoefel</surname>
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        ﻿DER DEUTSCHE

ZOLLVEREIN

PROF. DR- STUR/MIOEFEL

VERLAG fObSPRACH-u. HANDELS
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        ﻿
        <pb n="4" />
        ﻿Industrie und Derkehr

Einzeldarstellungen.

Sanä l

Oer Oeutscke Zollverein.

Lin geschichtlicher Rückblick

Prof. vr. SturmUoefel.

Werlin w. 30

Verlag für Sprach- und Handels Wissenschaft

(8. 8Imon).
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        ﻿Der

Deutsche DotLverein

Ein geschichtlicher BütßfiM

Prof. Dr. Sfurmhoefd.

HLerrin w. 30

Verlag für Sprach- und Handelswissenschaft

.	(5. Simon).
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        ﻿
        <pb n="7" />
        ﻿I.	erste Derfuche zu einer 3ollgemeinfchaft.

Oie Darmftädter Derhandlungen 1820—1823.

Wenn wir heute, nachdem wir schon seit 35 Jahren an dem
Ziele jahrzehntelang gehegter wünsche angelangt sind, den bis zu
diesem Ziele durch,nessenen weg zurückblicken, so dürfen wir über
den zuerst ins Auge fallenden glänzenden Waffenerfolgen nicht die
stille und glanzlose Arbeit übersehen, durch die erst jene Erfolge
vorbereitet worden sind. Die wirtschaftliche Einigung Deutschlands
war die Vorbedingung der politischen. Das weiß heutzutage fast
jedes Rind, und jedermann findet diesen Entwicklungsgang selbst-
verständlich. Und doch ist eben dieses Selbstverständliche durch
Jahrzehnte nicht verstanden worden, und wenn auch dieses man-
gelnde Verständnis die Aufgabe den weitersehenden Staatsmännern
zu Zeiten fast unmöglich gemacht hat, so hat es doch verhindert,
daß Österreich vorzeitig und störend eingriff. Denn die Ver-
hältnisse in den zum Zollverein sich zusammenschließenden Staaten
des Deutschen Bundes lagen so, daß sie die Einbeziehung (Öster-
reichs nicht zu dulden vermochten. Als aber Österreich die Be-
deutung der neuen Schöpfung erkannte, als es einsah, daß mit
der wirtschaftlichen Einigung auch die politische kommen mußte
unter der Führung desselben Staates, der jene bewirkt hatte, da
war es glücklicherweise zu spät, um anders als hemmend und
störend einwirken zu können; an ein Zurückrollen des Rades aber
war nicht mehr zu denken. — — —

1
        <pb n="8" />
        ﻿Der große Entscheidungskampf gegen den gewaltigen fran-
zösischen Imperator war, wie es schien, zu Ende gekämpft, als
am 22. September 181^ der Wiener Kongreß zusammentrat, um
die durcheinandergeworfenen politischen Verhältnisse Europas neu zu
ordnen oder im wesentlichen auf den früheren Stand zurückzuführen. Die
Tagung währte bis zum 10. Juni 1815; aber während dieser Zeit
kehrte Napoleon von Elba zurück. Der Kongreß, in dem sicheren
Bewußtsein, daß das zweite Kaisertum keinen Bestand haben werde,
fuhr ruhig in seinen Arbeiten fort. Gerade während sich die Ent-
scheidung über Napoleon in Belgien vorbereitete, wurde auch in
Wien über das Schicksal Deutschlands für die nächsten sechzig Jahre
entschieden. Noch in letzter Stunde in elf Konferenzen, die vom
23. Mai bis 10. Juni währten, wurden die Verfaffungsbestimmun-
gen für den künftigen Deutschen Bund man kann sagen: durch-
gepeitscht, indem man Näheres und Weiteres dem Organe des
neuen Bundes, dem Bundestag zu Frankfurt, zur Beratung und
Durchführung aufsparte.

Die Leistungen dieser Neuschöpfung waren auch danach. Sie
konnten nicht besser sein, weil Österreich geflissentlich jede Ent-
faltung einer selbständigen Wirksamkeit im Keime erstickte. Der
Bundestag sollte nichts anderes als ein Werkzeug in der Hand
Metternichs und seines Kaisers darstellen, denen jede allgeineine
deutsche Regung und Betätigung ein Greuel, ein Gegenstand stiller
Angst war. Die vom deutschen Volke auf die neue Organisation
anfänglich gesetzten Hoffnungen erwiesen sich darum bald als nichtig.
Nur zu rasch wurde man sich über ihre Unfähigkeit und Ohnmacht
klar. Gleich anfangs zeigte sich diese in der hessischen Domänen-
frage. Der heimgekehrte Kurfürst Wilhelm I. hatte wider alles
Recht und jede Billigkeit die von dem König Iörüme in der Ara
des Königreichs Westfalen verkauften Domänen ohne Entschä-
digung von den derzeitigen Inhabern zurückgefordert. Diese wandten
sich an den Bundestag, der wohl anfangs ihre Sache zu vertreten
gedachte, dann aber auf einen energischen Wink von der Hofburg
aus die Sache fallen ließ, überdies vom Kurfürsten flegelhafte
        <pb n="9" />
        ﻿

Grobheiten einsteckte und dann gar die Opfer kurfürstlicher Ty-
rannei und Habsucht an „das Wohlwollen" des Despoten verwies!
Als ferner die Holländer entgegen den Bestimmungen des wiener
Kongresses die Rheinmündung sperrten und die Geschädigten sich
an den Bund wandten, erklärte sich dieser für nicht kompetent; die
gleiche Entscheidung erhielten die Hansastädte, als sie gegen die
nordafrikanischen Piraten, die ihre Streifzüge — eine für uns
kaum glaubliche Tatsache — bis in die Bord- und Ostsee aus-
dehnten, um Schutz beim Bunde nachsuchten; desgleichen die
wegen des Mißwachses der Jahre 1816 und 1817 um Aufhebung
der Zollschranken für Getreide zwischen den einzelnen Bundesstaaten
einkommenden Körperschaften. Spottweise nannte man deshalb
das Bundestagspalais in der Eschenheimer Gasse „das Inkom-
petenzgebäude".

wie hätte nun jene ohninächtige Versammlung etwas aus-
zurichten vermocht gegen eine Kalamität, die den deutschen Handel
und namentlich die deutsche Industrie mit dem Ruin bedrohte?
Bekanntlich waren in der napoleonischen Zeit durch die vom Kaiser
im Oktober 1806 verfügte Kontinentalsperre sämtliche englische
waren und Erzeugnisse vom europäischen Festlande ausgeschlossen
worden, wenn auch England durch mächtige Erweiterung seines
Kolonialbesitzes auf Frankreichs und seiner Vasallen Kosten zugleich
sein Absatzgebiet ausdehnte, so konnte das doch noch lange keinen
Ersatz für den europäischen Konsum bilden. Trotz des schließlich
drohenden Bankerotts hatten die englischen Fabrikanten doch, um
nicht ihre Arbeiter gänzlich feiern zu lassen und ihre Betriebe zum
Stillstände zu bringen, wenn auch in beschränkterem Maße, weiter
arbeiten lassen. Dadurch waren von Textil- und Eisenwaren und
von anderen Artikeln kolossale Vorräte aufgehäuft worden, sobald
mit dem Sturze des Imperators auch die Kontinentalsperre ver-
schwand, beeilte sich England, Europa mit seinen Fabrikaten zu
überfchwemnren. Und wenn dies auch vielfach zu Schleuderpreisen
geschah, so daß nicht einmal die Kosten der Fabrikation gedeckt
wurden	man verkaufte zu 30-^0 Prozent unter den Erzeu-

3
        <pb n="10" />
        ﻿gungskosten —, so erreichte man doch den doppelten Zweck, an-
dere Völker an den Verbrauch englischer Maren zu gewöhnen und
vor allem jede schon bestehende festländische Konkurrenz zu erdrücken
und werdende Konkurrenzen im Keime zu ersticken.

Das konnte natürlich nur da geschehen, wo die englischen
Maren ungehindert zugeführt werden durften. Frankreich blieb
auch unter dem Regime der Bourbonen seinem übrigens schon vor
der napoleonischcn Epoche befolgten Prohibitivsysteme treu. In
Österreich und Rußland waren gleichfalls die meisten fremden
Manufakturwaren entweder gänzlich ausgeschlossen oder mit sehr
hohe» Eingangszöllen belegt. In Preußen huldigte man rechts der
Elbe in den alten Provinzen einem strengen Schutzzollsystem, während
man in den neuerworbenen im Mesten gelegenen natürlich noch gar
keine gesetzliche Regelung solcher wichtigen Fragen bei der Kürze
der Zeit hatte vornehmen können. Diese Teile des preußischen
Staates also und das übrige Deutschland lagen, wie auch die
südeuropäischen Länder, der britischen Spekulation wehrlos offen.

In jener traurigen Zeit ging manche Existenz zugrunde, die
sich noch über die Not der letzten Jahre hinweggeholfen, stand
mancher Betrieb still, der noch die Jahre der Frenidherrschaft über-
dauert hatte. Man hat berechnet, daß damals die englische In-
dustrie in einem Jahre für 388 Milk. Gulden Fabrikwaren nach
dem Kontinente warf, wovon aus Deutschland allein 129 Mill.
entfielen. Dagegen verschloß sich England dem einzigen Artikel, den
Deutschland noch hatte ausführen können, durch seine Corn-Laws.
Überdies aber herrschte in den Jahren 1816 und 1817 Mißwachs
und infolgedessen Teuerung, so daß der deutsche Fabrikant auch
den einzigen Vorteil, den er vor dem englischen voraus gehabt hatte,
die billigeren Arbeitslöhne, einbüßte. Natürlich sah alle Welt ein,
daß hier nur ein energisches Eingreifen mit Schutzzöllen helfen
konnte, und wie man die einzelnen Regierungen darum anging,
so petitionierten auch an den Bundestag die in ihrer Existenz
schwer bedrohten Fabrikanten Deutschlands. Aber freilich mit der»

4
        <pb n="11" />
        ﻿gleichen Erfolg. Der Bundestag vertröstete auf bessere Zeiten und
erklärte sich im übrigen für inkompetent.

Allerdings aber gab die Bundesakte von 1815 ein Recht auf
die Erwartung, daß der Bund solche die Lebensinteressen der
Nation berührende fragen ordne, denn es hieß da in Artikel Iß: „Die
Bundesmitglieder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft
der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und
Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten in Beratung zu
treten." Längst war die erste Sitzung der erlauchten Körperschaft
vorbei, und noch niemand hatte in der angegebenen Richtung etwas
verlauten hören, wohingegen die österreichische Erläuterung des
Art. Iß in ihrem k. k. Kanzleideutsch wider Willen das Richtige zu
prophezeien schien: „Dieser Artikel bezweckt, die deutschen Bundes-
staaten selbst in Einsicht des Handels und Verkehrs sowie der
Schiffahrt einander zu entfremden"; natürlich wollte man eigentlich
damit sagen, daß das Fremde, das Trennende beseitigt werden solle.

Also war das deutsche Volk entweder auf Selbsthilfe, rich-
tiger : auf die eingreifende Tätigkeit von Privaten angewiesen, oder
es mußten an Stelle des zur Untätigkeit prädestinierten Bundestages
die einzelnen Regierungen sich gesetzgeberisch der wirtschaftlichen
Interessen ihrer Untertanen annehmen. Naturgemäß scheiterten
private Versuche an der Unzulänglichkeit der Ulittel und an den
engen Grenzen ihres Einflusses. Übergängen können dabei jene
Vereine werden, die sich in Berlin, in Schlesien und Sachsen bil-
deten, mit der gegenseitigen Verpflichtung, nur noch deutsche Er-
zeugnisse zu kaufen oder zu gebrauchen.

Größere Bedeutung konnte für sich der „Deutsche 1) a n -
delsverein" beanspruchen. Schon gelegentlich der Leipziger
Gstermesse von 1817 erließen in der Leipziger Zeitung vom
28. April 1817 mehrere Industrielle Frankens und Thüringens,
Uuller aus Immenstadt, Schnell aus Nürnberg, E. Weber aus
Gera, die Einladung zu einer Versammlung von Interessenten für
denselben Abend, ohne daß diese Aufforderung vorerst irgend welche
Folgen gezeitigt hätte. Aber als mit diesen Leuten der ausgezeich-

5
        <pb n="12" />
        ﻿,—---

T—'___

nete Lehrer der Volkswirtschaft Friedrich List (geb. 6. Aug. 1789)
in Verbindung trat, stiftete er mit ihnen am 14. April 1819 den
genannten Verein oder, wie er sich selbst anfangs nannte, den
V e r e i n d e u t f ch e r K aufleuteund Fabrikant e n. Freilich
war auch diese Schöpfung, zu deren Förderung List seine Tübinger
Professur aufgab, schließlich doch wieder auf den Bund angewiesen.
Denn was der Verein erstrebte, nämlich die Aufhebung aller inneren
Zoll- und Mautschranken und Herstellung eines allgemeinen deut-
schen Zollsystems, konnte doch nur mit Zustimmung des Bundestags
und der einzelnen Regierungen erreicht werden. Tatsächlich hat
auch List den Bundestag, den Kaiser Franz, Metternich, Friedr.
Gentz und andere maßgebliche Persönlichkeiten für seine Ansichten
und Pläne zu gewinnen versucht. Ls war vergeblich. Der Bundes-
tag legte infolge eines sehr absprechenden Gutachtens des hannover-
schen Gesandten Martens die Eingabe von List und Genossen ad
acta, und in Wien witterte man hinter den allgemein-deutschen
Zollplänen gar irgend etwas Demagogisches. Zudem verquickte
sich mit den Aollplänen Lifts auch wieder der Gedanke einer all-
gemeinen Handelsfreiheit, die dem aufgestellten Programm den
Boden unter den Füßen weggezogen habe» würde.

Doch schienen die verbündeten Regierungen selbst gewillt, die
Sache in die pand zu nehmen. Zn den Monaten Dezember 1819
bis Mai 1820 tagten in Wien ihre Vertreter, um noch die vielen
mangelnden Steine zum Ausbau der Bundesverfassung herbei-
zuschaffen, und hier entstand am 19. Mai 1820 zwischen Bayern,
Württemberg, Baden, Großherzogtunt p essen, Großherzogtum
Sachsen, den herzoglich sächsischen päusern und den fürstlich reußischen
Linien eine Konvention, die ganz Thüringen, Süddeutschland und
das nichtpreußische Westdeutschland einschloß; sie verpflichtete, die
genannten Staaten, binnen drei Monaten eigene Bevollmächtigte
nach Darmstadt abzuordnen; dort sollte über die Vorbedingungen
eines alle Teilnehmer umfassenden Pandelsverhältnisses und eines
dementsprechenden Vertrages beraten werden.

Gewisse allgemeine Gesichtspunkte wurden schon jetzt geltend

&lt;&gt;
        <pb n="13" />
        ﻿gemacht:	1. Aufhebung aller Land- und Binnenzölle innerhalb

der Grenzen der kontrahierenden Staaten und Verlegung derselben
an die Grenze; 2. Erlassung möglichst gleichförmiger Bestimmun-
gen über Weg- und Wasserzölle; 3. Freiheit jedes einzelnen Staates
bezüglich der in seinen Grenzen anzuordnenden Konsumtionssteuern;
jedoch sollte als unverletzlicher Grundsatz gelten, daß die Produkte
und Fabrikate der übrigen im Vereine stehenden Staaten nicht
höher als die inländischen belegt würden, nur die gegenseitige Ein-
fuhr von Salz sollte von besonderen Verträgen abhängen; 4. gemein-
schaftliche Besetzung der Zolllinie und der Zollämter der vereinten
Staaten; endlich 5. Verteilung der gemeinschaftlichen Zollerträge
nach dem aus der Ausdehnung und der Bevölkerung der vereinten
Staaten sich ergebenden Wittelverhältnisse.

Diese Gesichtspunkte standen unter der Einwirkung einer Denk-
schrift, die den großherzoglich badischen Geh. Referendarius Karl
Friedrich Beben ins sgeb. 29. Sept. 1784) zum Verfasser hatte
und von dem badischen Minister von Berstett an die Mitglieder
der Wiener Konferenz zur Verteilung gelangte; Berstett gab sich
damals besondere 'Mühe, die süd- und westdeutschen Staaten zu
einer Einigung zu vermögen, da sich ein allgemeiner Zusammen-
schluß bei dem Widerstände der norddeutschen Staaten — von
Preußen konnte aus später mitzuteilenden Gründen keine Rede
sein — nicht erzielen ließ. Nebenius setzte in seiner Denkschrift
als selbstverständliche Vorbedingung des freien Verkehrs Zollgeinein-
schaft voraus, er entwarf darin einen Finanztarif, der die dem
heimischen Gewerbefleiße notwendigen Rohstoffe freigab, mäßige
Zölle auf die Gegenstände des allgenreinen Gebrauchs, auf Lebens-
rnittel und Kolonialwaren legte und gleichermaßen ausländische
Ware» nur in einer pöhe besteuerte, die der üblichen Schmuggel-
prärrrie etwa gleich kam. Auch der Gedanke der Verteilung der
gemeinsamen Zollerträge stammte von ihm.

Allerdings waren diese Prinzipien — von gewissen Abweichun-
gen irn einzelnen abgesehen soeben in Preußen, wie noch näher
zu erörtern sein wird, zur Durchführung gekommen. Damit soll
        <pb n="14" />
        ﻿nicht gesagt fein, daß Nebenius auf den schultern der preußischen
Staatsmänner gestanden habe; solche Gedanken lagen damals
in der Luft; es bedurfte nur eines kundigen und einsichtsvollen
Kopfes, um ihnen die gemeinfaßliche und praktische Form zu geben ;
auch Friedrich Lifts Gedankengänge bewegten sich auf diesem Ge-
biete. Nur ist es ebenso falsch, diese beiden, Nebenius und £ift,
deshalb als die eigentlichen Schöpfer des Zollvereins zu preisen.
Überdies unterscheiden sich doch die Nebeniusschen Ideen in wesent-
lichen Punkten von dem Grundcharakter der preußischen Einrich-
tungen. Sie sind zweifellos theoretisch größer angelegt und ver-
folgen staatswissenfchaftliche Ziele für das gesamte Deutschland,
während Preußens Zollgesetze durch wesentlich praktisch-finanzielle
Gesichtspunkte bestimmt wurden und zunächst nur für Preußen
zugeschnitten waren. Darin lag aber gerade die Stärke der preu-
ßischen Gesetzgebung; denn wie sich bald bei den Darmstädter Ver-
handlungen herausstellen sollte: der einen Theorie trat eine andere
Theorie gegenüber, und da Nebenius, trotz sonstiger Vorsicht und
Bescheidenheit des Auftretens, da, wo es sich um seine Doktrin han-
delte, unnachgiebig und scharf vorging, auch wohl gelegentlich das
Übergewicht seines besseren Wissens fühlen ließ, fo platzten die
Geister zum Schaden für die Sache feindlich aufeinander. Ferner
war ihm der in Aussicht genommene Schutzzoll nur ein augen-
blicklicher Notbehelf; Nebenius wollte sobald als möglich in die
Bahnen des Freihandels einlenken, während Preußen das von den
Zeitumständen abhängig machte. Endlich aber forderte er all-
gemeine deutsche Bundeszölle und eine vom Frankfurter Bundestage
abhängige Zollverwaltung. Es gehörte ein gewaltiges Stück Mp-
timismus dazu, um unter den damaligen Zuständen noch irgend
eine positive Leistung höheren Stiles von dieser erlauchten Versamm-
lung zu erwarten. Nnd dabei blieben die beiden Fragen offen, ob
diesem Phantom Preußen seine schon in Funktion getretene Zoll-
gesetzgebung opfern würde, und in welcher Weise man die wirt-
schaftlichen Interessen Deutschlands mit denen (Österreichs werde
vereinigen können.

8
        <pb n="15" />
        ﻿Am 13. September 1820 begannen zu Darmstadl die zu Wien
vereinbarten Beratungen. Außer den dort schon gewonnenen Re-
gierungen waren in weiterem Verlaufe noch Rurhessen, Waldeck
und die beiden hohenzollernschen Fürstentümer hinzugetreten. Auch
stellten sich die Stimmführer des deutschen Handels- und Industrie-
vereins, Dr. List, Schnell u. a. ein, doch nicht als dessen Bevollmächtigte,
da der verein vom Bundestage keine offizielle Anerkennung ge-
funden hatte, sondern nur als sachverständige Personen.

Die Darmstädter Verhandlungen hatten anfänglich
unter dem Vorgang von Hessen-Darmstadt, Baden, Nassau und
Württemberg die Tendenz, den unbedingten Freihandel zum leitenden
Gesichtspunkte zu machen, wie dies schon in Wien das allgemeine
Schlagwort gewesen war. Dagegen verwahrte sich der bayrische
Bevollmächtigte von Aretin ebensowohl wie gegen die Idee eines
unbedingten Prohibitivsystems, das namentlich von den Fabrikanten
in Anregung gebracht worden war. Tr erreichte dadurch auch,
daß man von dem Prinzipe unbedingten Freihandels absah. Aber
noch fehlte es, wenn man auch in Wien schon die allgemeinen
Leitpunkte festgestellt hatte, an einer Vorlage für die Beratungen.
Nebenius, der badische Bevollmächtigte, unternahm es, eine solche
auszuarbeiten, und übergab das Resultat in der vierten Sitzung,
die in die letzten Tage des November 1820 fiel. Völlige Freiheit
des Verkehrs der Staaten unter einander, Verlegung der Zoll-
erhebung an die Grenzen, völlig gleiche Tarife für Tin-, Aus-
und Durchgangszölle, Verzicht der einzelnen kontrahierenden Staaten
auf einseitige, dem allgemeinen System nicht entsprechende Einord-
nungen, die durch Stimmenmehrheit festzusetzen seien; Tinsetzung
einer von den einzelnen Regierungen unabhängigen Rommission
mit lebenslänglichen Mitgliedern zur Durchführung und Verkündigung
der allgemein vereinbarten Mautgesetze, Verteilung der Zollüber-
schüsse, gemeinsame Bestallung der Trhebungs- und Aufsichtsbeamten
nach einem noch festzustellenden Schema, Rontrollrecht jeder ein-
zelnen Regierung über sämtliche Beamte des Vereins und Rontrolle
der erwähnten Rommission durch jährliche Versammlung der Mit-

9
        <pb n="16" />
        ﻿glieder des Vereins — das waren im wesentlichen die Hauptgrund-
züge des von Nebenius ausgearbeiteten Vorschlags^

Man erkennt unschwer die bedenklichen Schwächen dieses Ent-
wurfs. Die geplante Mautkommission griff tief ein in die ängstlich
gewahrten Souveränitätsrechte der einzelnen Staaten, während
wiederum das uneingeschränkte Kontrollrecht der Einzelregierungen
die Quelle unendlicher und nutzloser Scherereien und Auängeleien
werden mußte, hierzu sahen sich durch das Prinzip der einfachen
Majorität bei den Abstimmungen die größeren Staaten der Gefahr
ausgesetzt, gelegentlich und vielleicht gerade in den für sie wichtig-
sten Punkten von den kleinen Staaten majorisiert zu werden. Es
ergab sich dazu noch ein prinzipieller Gegensatz zwischen Baden und
Bayern. Dieses verlangte im Interesse seiner sich schon damals in
Nürnberg und Augsburg entfaltenden Industrie einen prohibitiven
Eharakter der gemeinsamen Zollgesetzgebung, während Nebenius
ziemlich scharf im Namen seiner Regierung erklärte, daß diese sich
niemals mit einem Systeme einverstanden erklären werde, welches
das Interesse des Ackerbaus der künstlichen Pflege der Manufakturen
und Fabriken opfere, durch Ausfuhrverbote oder hohe Auflagen die
Verarbeitung roher Stoffe im Lande erzwingen wolle und den Preis
der notwendigen Lebensbedürfnisse und folglich den Arbeitslohn
niedrig zu halten suche. Sie stimme daher für größere Ausdehnung
der Zollbefreiung auf alle hierfür in Frage kommenden Artikel.

Es widersprach diesem. Standpunkte nicht, wenn Bayern den
Antrag stellte, zunächst vor allem alles dasjenige zur Beratung zu
nehmen, was den freien Verkehr der Lebensrnittel betreffe; darüber
solle man sich nicht nur hier in Darmstadt einigen, sondern auch
ähnliche Anregungen am Bundestag geben. Nebenius ging nun
zwar auf Bayerns Vorschlag ein und legte im Januar 1821 einen
Vertragsentwurf für den gegenseitigen Verkehr mit Nahrungs-
mitteln vor, aber andererseits intriguierte er, gereizt durch Bayerns
Einwendungen wider seinen oben erwähnten Verfassungsentwurf,
gegen dieses, indem er das Mißtrauen der kleineren Staaten gegen
den Großstaat wach rief. Bald beschuldigte man Bayern ganz offen,

10
        <pb n="17" />
        ﻿daß es in der Lebensmittelfrage nur einen günstigen Separatvertrag
erzielen wolle, um dann aus Rücksicht auf Preußen und nament-
lich auf Österreich, auf das es wegen der Getreideeinfuhr be-
sonders angewiesen war, die allgemeinen Interessen nicht weiter
fördern zu brauchen. Infolgedessen fanden die kleineren Regierungen
die Lebensmittelfrage gar nicht mehr so brennend, obwohl sie es
in Wirklichkeit war, und zogen die Verhandlungen absichtlich mit
Diskussionen über belanglose Einzelheiten hin. Ganz bezeichnender-
weise stritt man sich z. B. während langer Wochen darüber herum,
ob Schnecken, Grütze, Federvieh, (Obst, Heu und Stroh und dergl.
den notwendigen Lebensmitteln beizuzählen seien.

Das Mißtrauen gegen Bayern wuchs, als es im Juli 182 k
erklärte, mit den Nebenius'fchen Tarif-Aufstellungen unmöglich ein-
verstanden sein zu können. Alan sprach es nun unverhohlen aus,
daß Bayern sich wohl mit der Zeit, nachdem es die Verhandlungen
unnütz lange hingezogen habe, von dem gemeinsamen Vorgehen
trennen wolle, ein Vorwurf, den Bayern mit Entrüstung zurückwies.
Es stand übrigens in seiner gegen Nebenius geübten Opposition
nicht mehr allein. Auch Württemberg hatte mittlerweile das Prin-
zip des unbedingten Freihandels aufgegeben und sekundierte Bayern.
Dies geschah auch in einer anderen mehr praktischen als allgemein
theoretischen Frage. Nebenius verlangte die Verlegung aller maut-
amtlichen Behandlung an die Grenze, während Bayern und mit
ihm Württemberg für das Lager- oder Packhaussystem war, das
wir im allgemeinen heute noch befolgen: die importierten waren
werden nach größeren, ihren letzten Bestimmungsorten nahe liegenden
Tentren verbracht und dann erst verzollt. Nebenius' Ansicht aber
verlangte die Verzollung gleich beim passieren der Zollgrenze. Man
erkannte darin eine einseitige Bevorzugung badischer Städte. Rehl
und Mannheim würden dadurch die großen Umschlagplätze ge-
worden sein und Sitz eines gewaltigen Speditionsverkehrs.

wenn nun auch schließlich im März 1823 durch württem-
bergische Vermittelung in dieser Frage ein Ausgleich zustande
kam, so ergaben sich doch wieder über die Verwaltung, über das

ll
        <pb n="18" />
        ﻿Stimmenverhältnis, über die Verteilung der Zollüberschüsse andere
Differenzpunkte, so daß Nebenius eine Zeitlang im Sinne hatte,
ohne Württemberg und Bayern mit den übrigen Staaten weiter zu
verhandeln. Und als die Versammlung endlich so weit war, an
ihre Regierungen einen abschließenden Bericht erstatten zu können,
ließ die großherzoglich hessische Regierung am 3. ~üili 1823 er-
klären, daß sie Angesichts der Langsamkeit und Resultatlosigkeit
der bisherigen Verhandlungen nicht mehr gedenke, daran teil-
zunehmen. Damit war freilich nur ausgesprochen worden, was
von allen Beteiligten schon längst empfunden worden war. Alle
hatten es gemerkt, daß der gute ehrliche Wille, einen Abschluß
herbeizuführen, immer mehr geschwunden war.

Neben den prinzipiellen Gegensätzen zwischen Baden und
Bayern bestand übrigens noch ein politischer sehr einschneidender
Art. Zwar hatte Bayern infolge des Druckes der übrigen Wächte
ebenso wie Württemberg die Anerkennung des Nachfolgerechtes
der Hochheimer Linie in Baden nicht länger als bis 1819 versagen
können, Bayern meinte aber doch seine damit in Verbindung
stehenden Ersatzansprüche für den weiland pfälzischen Anteil an der
Grafschaft Sponheim aufrecht erhalten zu dürfen, und hatte für
die armselige Landschaft auf dem Hunsrück die blühenden Gefilde
von Heidelberg und Mannheim im Auge behalten. Das war es,
was vor allem das Mißtrauen und die Abneigung der badischen
Regierung und ihres Vertreters gegen Bayern und gegen ein Vor-
wiegen dieses Staates in einer süddeutschen Zollvereinigung wach hielt.

Somit ging die Darmstädter Konferenz nach fast dreijähriger
Tätigkeit völlig fruchtlos auseinander, je nach der Stimmung des
deutschen Publikums ein Gegenstand des Spottes oder der Ent-
rüstung. Man ersieht aber deutlich, wie außer dem gegenseitigen
Mißtrauen selbstsüchtige Interessen, Unkenntnis der wirtschaftlichen
Gesetze und Bedingungen, sogar auch persönliche Rancune das Zustande-
kommen eines Resultates hinderten. Vor allem aber: es fehlte an
einer Macht, die den andern einerseits imponierte und doch auch
offensichtlich des unbedingten Vertrauens der anderen würdig war.

12
        <pb n="19" />
        ﻿II.	Oer bayrifch-roürttembergifche Zollverein.

Das Fiasko von Darmstadt sollte ein ihm ähnliches Nach-
spiel haben. Zunächst zeigte sich die wahre Gesinnung einzelner
der in Darmstadt beteiligt gewesenen Staaten. Eben die dortige
Regierung brachte im April 1824 unter dem Titel einer Ver-
brauchssteuer mit Zustimmung der Stände ein lediglich für das
Großherzogtum zugeschnittenes Zollsystem durch, das die freie Aus-
fuhr aller großherzoglich hessischen Produkte und für die Einfuhr
außerdeutscher Fabrikproduktc einen verhältnismäßig nicht sehr-
hohen Tarif festsetzte; dagegen waren Getreide, pülsenfrüchte,
Mehl, Grütze, deutsche Weine, gemeine Gle iRüböl, Leinöl u.
dergl.), Bier, &lt;Vbst, Most, Rieh u. s. w., also alles Produkte der
Nachbarstaaten, mit sehr hohen Zöllen belegt. Welchen Sinn
eine derartige Nlaßregel haben sollte, ist schwer zu erkennen, denn
sie führte zu Zank mit den angrenzenden Staaten, ohne daß dabei
irgend welcher Borteil heraussprang. Zn etwas anderer Weise
hatte Baden im August 1823 und im März I82-f den Handel
mit Leinen- und Baumwollenwaren zu höheren Zöllen heran-
gezogen und dadurch gleichermaßen sich in Differenzen mit angren-
zenden Staaten gesetzt. Dagegen war es sonst gegen ausländische
Zndustriewaren sehr niilde gesonnen. Eine badische Industrie war
ja damals nicht zu zerstören, und wenn man die Einfuhrzölle für
ausländische Manufakturen so niedrig als irgend mit der Rück-
sicht auf die übrige öffentliche Meinung in Deutschland vereinbar
war, herabsetzte, so konnte man unternehmenden Bürgern des ba-

13
        <pb n="20" />
        ﻿benschen „Ländle" einen recht eindringlichen Schmuggelhandel nach
Württemberg nnd Bayern sichern, wo alle solche Dinge schon eine
erhöhte Besteuerung erfuhren.

Gs klingt ja heute fast wie ein Märchen, daß einige damalige
Bundesmitglieder teils mehr, teils weniger verschämt den Schmuggel
begünstigten und damit ebensosehr die Rechtsbegriffe ihrer Unter-
tanen verwirrten, als sie eine gleichmäßige Zollverwaltung zur
Unmöglichkeit machten. Neben Baden excellierten auf diesem Ge-
biete die anhaitischen Fürstentümer, Frankfurt, Sachsen-Coburg u. a.
kleinere Staaten mehr, namentlich solche, die dem preußischen Gebiete
benachbart lagen oder von ihm gar eingeschlossen waren. „So
entstand unter dem Schutze der kleinen Höfe an den preußischen
Binnengrenzen ein Urieg aller gegen alle, ein heilloser Zustand,
von dem wir heute kaum noch eine Borstellung haben. Das Volk
verwilderte durch das schlechte Handwerk des Schwärzens. Zn die
zollfreien Packhöfe, welche überall dem preußischen Gebiete nahe
lagen, traten alltäglich handfeste, braune Gesellen. Die Zacken
auf Rücken und Schultern ganz glatt gescheuert, manch einem schaute
das Messer aus dem Gürtel; dann packten sie die schweren Waren-
ballen auf, ein landesfürstlicher Mautwächter gab ihnen das
Geleite bis zur Grenze und ein „Helf Gott" mit auf den bösen
Weg. Der kleine Mann hörte sich nicht satt an den wilden Aben-
teuern verwegener Schmuggler, die das heutige Geschlecht nur
noch aus altmodischen Romanen und Zugendschriften kennt."
(Treitschke.) Was aber hier in Bezug auf Preußens Nachbarn ge-
schildert wird, das galt ebenso von den kleineren und größeren
Nachbarn Württembergs und Bayerns.

Diese beiden Staaten nun hatten nicht vergessen, wie nahe
sie in den Darmstädter Verhandlungen einander gestanden hatten.
Warum also nicht den freilich in ganz anderem Sinne gemeinten
Nebenius'schen Vorschlag benutzen und sich von den übrigen ab-
sondern? Zunächst hatte Württemberg seine eigene Position ver-
stärkt , hierin, wie wir sehen werden, ganz dem Vorbilde Preußens
folgend, indem es im Frühjahr 182f die beiden Hohenzollernschen

14
        <pb n="21" />
        ﻿Fürstentümer Sigmaringen und Fechingen zum Anschluß an feine-
Zollgesetzgebung veranlaßt hatte, doch so, daß Württemberg auch
die ganze Zollverwaltung übernehmen und die Fürstentümer nur
den übrig bleibenden Nettoertrag der Zollergebnisse nach Maßgabe
ihrer Bevölkerung und Territorialausdehnung einzustecken hatten.
Dann hatte Württemberg ein sichtliches Entgegenkommen gegen
Bayern bewiesen, indem es unter bereitwilliger Zustimmung der
Dämmern sein Zollgesetz im bayrisch-prohibitionistischen Sinne re-
vidierte.

So erfolgte denn Ansang September 182F der letzte noch
übrige Schritt, daß nämlich, wie schon früher vertraulich an-
gekündigt, die offizielle Einladung zu Separatverhandlungen von
Stuttgart nach München erging und dort sofort angenommen
wurde. Der württembergische Gberfinanzrat Herzog ging im Auf-
träge seiner Regierung nach München, während zur Fortsetzung der
Verhandlungen im November 1.82^ ein bayrischer Bevollmächtigter
nach Stuttgart entsandt wurde. Man machte von vornherein aus,
daß die Regierungen von Darmstadt und Karlsruhe zwar böf-
licherweise von den Verhandlungen benachrichtigt, aber dann erst
eingeladen werden sollten, wenn Württemberg und Bayern zu
einem positiven Resultate gekommen Feien. Es war das tatsächlich
nur ein Höflichkeitsakt; denn Hefien-Darmstadt und Baden hatten
soeben am 8. September 1824; einen gemeinsamen Handelsvertrag
unterzeichnet, der zu sehr einer Demonstration gegen die beiden
Hauptteilnehmer der Darmstädter Konferenzen ähnlich sah, als daß
,nan ihn sehr ernst hätte nehmen sollen. Es war darum eigentlich
mehr als naiv, wenn Nebenius kurz vor Abschluß jenes Ver-
trags in Stuttgart erschien, um auch Württemberg zunr Anschlüsse
zu bewegen. Man verlangte aber in Stuttgart als Vorbedingung
jeder Verhandlung die Aufhebung des Mannheimer Stapelrechts.
Da Nebenius sich beharrlich weigerte, auf diesen Hunkt einzugehen,
so scheiterten natürlich die Verhandlungen, über deren Verlauf
Bayern völlig unterrichtet wurde.

Bayern ließ nun im November, damit für die Verhandlung

:15
        <pb n="22" />
        ﻿-gen in bewußtem Gegensatz zu denen in Dannstadt ein positiver
Boden vorhanden seh einen Entwurf in Stuttgart vorlegen, der im
-allgemeinen die schon früher für ähnliche Verhandlungen sich als
notwendig ergebenden Bedingungen aufwies. Nur einige besondere
Punkte sind hervorzuheben. Die Controlle sollte einer ziemlich kom-
plizierten Gemeinschaftsbehörde unterworfen fein, der Tentral-
administration, deren Direktorium von drei zu drei Monaten unter
den Mitgliedern wechselte; diese Administration hatte jährlich
vor dein Plenum der Bevollmächtigten der Vereinsstaaten Rechen-
schaft abzulegen. Die staatsdienerischen Verhältnisse der Angestellten
der gemeinsamen Verwaltung sollten sich nach den Gesetzen des
Staates richten, den: sie angehörten, ihre Pension jedoch sollte
auf die allgeineine Zollkasse übernommen werden.

Mas die Aontrolle anlangt, so hätte das so eingerichtet
werden können, wie es heute noch in Deutschland ist, daß jeder
einzelne Staat in seinen Grenzen unter nomineller Aufsicht der
übrigen :nit Pilse der eigenen Beamten das Besteuerungssystem
durchführte; das hätten sich Bayern und Württemberg auch gern
gegenseitig zugestanden, wenn man nur nicht Rücksicht auf den even-
tuellen Zutritt der schinugglerisch nicht einwandfreien kleineren Staaten
hätte nehmen müssen. Diese init irgend welcher Aufsicht in: eigenen
Lande zu betrauen, hätte zweifellos geheißen, den Bock zum
Gärtner stellen.

Die Verhandlungen zwischen Bayern und Württemberg hatten
bis in den Anfang 1825 gedauert, und es lag nunmehr eine Ver-
ständigung der beiden Staaten über den Grundvertrag, über das
Wesentliche der Zollordnung und des Tarifs vor. Der anfänglichen
Abmachung gemäß wurden nun Baden, das Großherzogtum
peffen, Aurheffen und Nassau wieder zu gemeinschaftlichen Ver-
handlungen aber auf der Grundlage, die zwischen Württemberg und
Bayern vereinbart worden war, eingeladen. Aurheffen erklärte,
daß es vor der pand die Beschickung der Versammlung noch aus-
setzen werde, dagegen schriftliche Mitteilung der Bedingungen er-
bitte, unter denen es seinerzeit in den zu gründenden Verein

ltt
        <pb n="23" />
        ﻿eintreten könne. Die übrigen Staaten sagten jedoch mit scheinbarer
Bereitwilligkeit zu, und ihre Bevollmächtigten erschienen Ende
Februar 1825 in Stuttgart.

Es ist nicht notwendig, auf die Stuttgarter Verhandlungen
im einzelnen einzugehen, da doch nichts aus ihnen wurde. Wieder
war es Baden, das die Führung der Opposition übernahmt Au
tadeln fand inan die Gemeinsamkeit der Verwaltung, das Stimm-
verhältnis bei den Vereinsversammlungen, die Pensionierung der
Beamten auf allgemeine Rosten. Dann reiste man zur Einholung
neuer Informationen nach krause. Zwischendurch, che die Ver-
handlungen in Stuttgart wieder aufgenommen wurden, kamen die
Minister der beteiligten Staaten noch zweimal, in Heidelberg und
Dlainz, zusammen mit dem nämlichen Ergebnis, daß Badens
Forderungen, dem Pesten-Darmstadt nur ungern Folge leistete, für
Bayern und Württemberg unannehmbar waren, so weit auch der
erstere ^taat entgegenkam. Baden wollte eben überhaupt nicht;
seine Bevölkerung hatte aus besagten Gründen kein Anteresse an
einer strengen Grenzkontrolle, und vor allem: die badische Re-
gierung holte sich insgeheim ihre Verhaltungsmaßregeln auf dem
Johannisberg bei Metternich, der diesem Treiben scheinbar un-
beteiligt zuschaute, in Wirklichkeit aber jede auf größere Einheit-
lichkeit abzielende Bewegung inißtrauisch aufzuhalten suchte.

Badens Übelwollen trat am meisten bei den Tariffragen
ervor, wo ein Entgegenkommen von seiten Bayerns, nachdem man
m anderen Punkten soviel als möglich nachgegeben hatte, einfach
zum 1 in ge der Unmöglichkeit wurde. Nach mehrjähriger Erfahrung
•sl Ut ’c I'O'lchche und württembergische Regierung eine Be-
ste uelung der Rolonialwaren, die namentlich damals mehr die
esitzenden Rlasten traf, als sehr einträglich gefunden, ohne daß
dadurch sich jemand bedrückt gefühlt hätte. Außerdem aber war
inan den inländischen Fabrikanten und Gewerbtreibendcn Schutz
gegen die ausländische Konkurrenz schuldig. Daher hatte sich folgende
auch für unsere Zeit noch interessante Tarifierung ergeben:
        <pb n="24" />
        ﻿Rohzucker der Zentner mit 5 fl.

Kciffes	„	„	„	15	„

Thee	„	„	„	20	„

Tabak	„	„	„	5	„

und für ausländische Fabrikate:

Baumwollenw.d. Zentner m. 20—60 fl.

Wollenwaren	„	„	„	60	„

Leinenwaren	„	„	„	10—30	„

Leidenwaren	„	„	„	10—60	„

Gewiß kann man die auf die Ellenwaren gelegten Zölle
zum Teil sehr hoch und ein Abdingen davon für gerechtfertigt
halten; aber die Gegenforderungen Badens waren überhaupt nicht
diskutierbar. Lein Vertreter erklärte als Zoll für die genießbaren
Kolonialwaren 1 fl. 30 kr. und für Ellenwaren 8 fl. für den Zentner
als das von seiner Regierung zuzugestehende Maximum. Dabei
versuchte Baden neuerdings Württemberg von Bayern abzuziehen,
indem es die Aufhebung des für diesen Ltaat unbequemen Mann-
heimer Ltapels in Aussicht stellte. Lelbstverständlich war Würt-
temberg hierfür nicht zu haben und fetzte loyaler Weise die bayrische
Regierung von diesen Verhandlungen in Kenntnis. Dann aber
tat Baden einen Lchritt, der offen den Bruch herbeiführen mußte:
es veröffentlichte am 28. Juli ohne jede Rücksichtnahme auf die
bisherigen Verhandlungen ein eigenes Zollgesetz, nach welchem
6 fl. ^0 kr. der höchste Zollsatz war. Mit dieser eigentlich nur
nominellen Besteuerung zeigte es sich ideal betrachtet als peim-
ftätte des Freihandels nach Nebeniusschem Prinzip, praktisch ge-
nommen als die des Lchmuggels gegenüber Württemberg und
Bayern. Natürlich war es nun, da auch Nassau in unbedingter,
Hesien-Darmstadt in gewundener Ausdrucksweise sich Badens Ab-
lehnung der bayrischen Tarifsätze anschloß, mit den Ltuttgarter
Verhandlungen vorbei, und die Ltuttgarter Konferenz ging Anfang
August 1825 ebenso ergebnislos wie die Darmstädter auseinander.

Nun wäre es ja wohl am einfachsten gewesen, wenn Bayern
und Württemberg sich auf Grund ihrer ersten Verhandlungen,

18
        <pb n="25" />
        ﻿durch die sie im Januar des Jahres zu einem greifbaren Resultate
gelangt waren, die pand gereicht hätten. Aber zunächst schien
man überhaupt der ganzen Sache müde; Aönig Wilhelm von
Württemberg reiste um diese Zeit nach Paris; vielleicht hatte er
dabei politische Ziele im Auge, wenigstens fürchtete inan es in den
kleineren süddeutschen Staaten. Überdies aber war Württemberg
mit der Schweiz, wo die Verhältnisse dainals nebenbei bemerkt
ebenso zerfahren lagen wie in Deutschland, über einen pandels-
vertrag in Unterhandlungen eingetreten, der gegen Ende des
Jahres 1826 zum Abschluß gelangte. Württemberg gewährte darin
der Schweiz, um dort seinein Salze Eingang zu verschaffen, nicht
unbedeutende Erleichterungen für die Einfuhr ihrer Fabrikate.
Gleichzeitig hatte auch Bayern seinen Zolltarif einer erneuten
Durchsicht unterzogen und publizierte den neuen Tarif am 11. De-
zember 1826. Somit waren in beiden Staaten die Vorbedingungen
wiederum andere geworden. Auch lag Bayern daran, so wichtig
ihm eine Verständigung mit Württemberg sein mußte, doch noch
mit anderen Nachbarstaaten Fühlung zu gewinnen, namentlich mit
Pessen-Darmstadt, da dies das Bindeglied nach der bayrischen
Pfalz darstellte. Die Pfälzer aber verlangten bei ihrer geographischen
Lage und weitergeschrittenen industriellen Entwickelung dringend
nach einer Regelung der Pandelsverhältnisse. Übrigens war der
obenerwähnte Zollvertrag zwischen Baden und Pessen-Darmstadt
schon im perbste des Jahres 1825 wieder aus dem Leime ge-
gangen, und die Möglichkeit einer Verständigung lag vor.

Zudem war am 13. Oktober 1825 ein Thronwechsel in
Bayern eingetreten: an Stelle Maximilians I. war sein Sohn
Ludwig I. gekommen. Gerade hieran aber knüpften sich die poff-
nungen auf Fortschritt, sowohl in nationaler, als in wirtschaftlicher
Beziehung. Denn die nationaldeutsche Gesinnung Ludwigs war
schon zu seiner Aronprinzenzeit mehrfach hervorgetreten und man
wußte, daß er ebenso wie für die Aünste und Wissenschaften auch
für die Fragen des Verkehrs ein offenes Verständnis hatte. Er
war u. a. bei einen: Besuche des Herzogs von Nassau in Biebrich

1»
        <pb n="26" />
        ﻿während der Verhandlungen in Stuttgart für den Zutritt Nassaus
vorstellig geworden. Freilich hatte er bei dein Herzog Wilhelm
keine Gegenliebe gefunden, und die Art, wie man sich gegenseitig
abfertigte, ist zu charakteristisch für die damalige Auffassung sol-
cher Dinge, um nicht wiedergegeben zu werden: „Niemals", so
hatte Herzog Wilhelm in berechtigtem Stolze aus seine nassauische
Souveränität ausgerufen, „niemals werde ich mir von Euch in
meinem Lande Gesetze vorschreiben lassen. Meine 300000 Unter-
tanen sind mir gerade so lieb, wie Euch Eure 3 Millionen. Ich
brauche Euch nicht!" Hierauf hatte der Aronprinz mit ebenso herz-
licher Überzeugung geantwortet: „Wir brauchen Euch auch nicht!"

Die Initiative ergriff aber doch wieder Württemberg,
nachdem es schon beim Ausgange der Stuttgarter Verhandlungen
Bayern die Wahl einer Zollvereinigung oder eines Handelsver-
trages gestellt hatte, bislang aber ohne Bescheid geblieben war.
Es geschah die Wiederanknüpsung im Dezember 1826 durch ein
hochsinniges Schreiben des Aönigs Wilhelm von Württemberg
an seinen bayrischen Nachbar, in dem er die Wiederaufnahme
der Verhandlungen zun: Zwecke der Stiftung eines bayrifch-
württembergischen Zollvereins vorschlug. Aönig Ludwig ging
sofort daraus ein, und aus seine Einladung erschien alsbald ein
württembergischer Bevollmächtigter in München, mit dein noch im
Januar 1827 die Verhandlungen eröffnet wurden. Württemberg
erklärte, daßzwar derWunsch einer weiter reichenden Vereinigung Süd-
deutschlands noch immer aufrecht zu erhalten, aber freilich augen-
blicklich nicht zu verwirklichen sei; daß man sich also mit einer
engeren Verständigung begnügen müsse, und daß seine Regierung
sowohl zu einem Handelsvertrag, als zu einem Zollverein mit
Annahme des bayrischen Tarifs, natürlich unter den für Württem-
berg notwendigen Änderungen, bereit fei.

Die bayrische Regierung erklärte sich für einen Zollverein.
Unter solchen günstigen Vorbedingungen konnte es nicht fehlen,
daß der Abschluß bald zustande kam. Schon am \2. April wur-
den die Präliminarien unterzeichnet. Sie enthielten als Haupt-

20
        <pb n="27" />
        ﻿beftimmung, daß beide Regierungen sich zu einem gemeinsamen,
vorerst nur den Länderumfang der Königreiche Bayern (ausschließ-
lich der Pfalj) und Württemberg begrenzenden Zoll- und Handels-
systeme vereinigen würden; in diese Vereinigung könnten dann
auch andere angrenzende Staaten mit Zustimmung der beiden
Königreiche eintreten. Alle längs der gemeinsamen Gebietsgrenzen
zur Zeit bestehenden Zollstätten sollten aufgehoben und die Ein-
gangs-, Durchgangs- und Ausgangszölle an die äußeren Grenzen
beider Staaten verlegt und auf gemeinsame Rosten erhoben werden.
Beide Staaten verzichteten für die Dauer des Vereins auf alle ein-
seitigen Handelsverträge mit dem Auslande. Als Grundlage des
noch aufzustellenden Tarifes sollten die bayrische Zollgesetzgebung
und die schon vor Jahresfrist in Stuttgart gewonnenen Gesichts-
punkte dienen. Der politischen Bedeutung der Vereinigung aber
war man sich ganz klar; sie solle, wie das bayrische Rabinett am
22. März 1827 nach Stuttgart schrieb, den Rern eines reinen
Deutschland bilden und ein immer engeres gegenseitiges Anschließen
in allen politischen Beziehungen zur unmittelbaren heilsamen Folge
haben. Solche Worte entsprachen ganz der seit Jahren gepflegten
Triasidee des württembergischen Rönigs: neben den beiden Groß-
mächten (Österreich und Preußen ein geeintes Süddeutschland —
unter seiner Führung.

Die in Aussicht genommenen Einladungen, so aussichtslos
sie erscheinen mußten, wurden doch nach Rarlsruhe, Wiesbaden
und Darmstadt abgesandt. Nach einer Besprechung, die am
sä. Mai 1827 der badische Minister von Berstett mit dem groß-
herzoglich-hessischen Minister du Thil zu Heidelberg gehabt hatte,
ergingen alsbald die absagenden Antworten der drei oberrheinischen
Regierungen nach München und Stuttgart. Berstett antwortete,
Baden wolle keine künstliche Industrie durch Schutzzölle großziehen.
Nassau ließ in Stuttgart seine Verwunderung darüber aussprechen,
wie nur Württemberg ein solches Merkantilsystem annehmen und vor
allem sich einem größeren Pose unterwerfen könne. Darmstadt aber
ließ seiner Ablehnung einen Schritt von größter Bedeutung folgen:
        <pb n="28" />
        ﻿es knüpfte insgeheim in bestimmterer Form, als das bisher schon
geschehen war, mit Berlin an.

Bayern aber und Württemberg eröffneten im Vktober 1826
die im präliminarvertrage vorgesehenen Verhandlungen und konnten
diese schon am 18. Januar 1828 mit einem förmlichen Zollvereins-
vertrage, dem ersten, der diesen Namen wirklich trug, beendigen.

Es umschloß dieser nur die beiden Königreiche, also nicht
Pfalzbayern und sonstige Exklave», beseitigte die an der Grenze
zwischen Württemberg und Bayern bestehenden Zollämter und ver-
legte die Zollerhebung an die Außengrenze, verpflichtete die beiden
Regierungen zu keinerlei einseitigen Abmachungen in handels-
politischer Beziehung, bestimmte die Verteilung des Reinertrags
der Zölle nach Ulaßgabe der Bevölkerung, deren Stand von drei
zu drei Jahren zu ermitteln sei. Die Zolladministration blieb,
im Gegensatz zu den Vorbedingungen der Stuttgarter Verhand-
lungen selbständig, nur daß bei jeder derselben ein ständiger Ge-
neralbevollmächtigter mit Kontrollbefugnissen stationiert war. Dem-
entsprechend sollten die verschiedenen Zollbediensteten unter der
ausschließlichen Aufsicht des Staates stehen, dem sie angehörten,
wurden jedoch nach einer gemeinsamen Formel verpflichtet.
Gleichermaßen wurden die Kosten der beiderseitigen Administratio-
nen, die Ruhegehalte usw. auf Rechnung des einzelnen Staates,
die Kosten der Eentral-Kontrollanstalt für die Zollscheine und für
die äußeren Jollerhebungs- und Aufsichtsstellen und sonstige all-
gemeine Verwaltungsspesen auf die gemeinsame Kasse übernommen.
Zollbefreiungen, Rückvergütungen und sonstige Vergünstigungen,
wie sie den in beiden Staaten noch reichlich vorhandenen Standes-
herren gewährt werden mußten, fielen vernünftigerweise auf
Rechnung derjenigen Regierung, die sie gewährte. Der Vertrag
hob alle Stapel- und Umschlagsrechte auf. Die bei den früheren
Verhandlungen viel umstrittenen Lager- und Zollhäuser wurden
der Zahl nach für jeden der beiden Staaten festgestellt und auf
gemeinsame Rechnung genommen, doch war es frei gestellt, ein
Ulehr auf eigene Kosten zu unterhalten. Für allgemeine An-
        <pb n="29" />
        ﻿Ordnungen wurde bestimmt, daß solche mit Ausnahme von dring-
lichen Fällen nur in gemeinsamem Einverständnisse stattfinden
könnten. Und ;u diesem Behufe wie überhaupt zur Besprechung der
gemeinschaftlichen Vereinsangelegenheiten sollte jährlich ein General-
kongreß zusammentreten, bestehend aus zwei bayrischen und zwei
württembergischen Bevollmächtigten und einein wechselsweise von
den beiden Staaten zu ernennenden Direktor. Die Salzregale
blieben bestehen. Konsumtionsabgaben, die auf inländische Genuß-
und Verbrauchsgegenstände gelegt waren, konnten von jedem der
beiden Staaten ohne Zuziehung des andern von den gleichen Artikeln
erhoben werden, die aus einem nicht zum Verein gehörigen Staate
oder aus dem andern Vereinslande stammten. Da beide Staaten
verschiedene Gewichts- und Maßsysteme hatten — die gemeinsame
Münze war der Gulden zu 60 Kreuzer zu 4 Pferttt. im 52 Va Gulden-
fuße — 500 gr Silber — so legte man das bayrische Gewicht
und Maß zu Grunde.

Diesem Vertrage traten alsbald die beiden hohenzollernschen
Fürstentümer bei. Jon weiteren Verlauf des Jahres stellten die
bayrischen Kammern den neuen Zolltarif und die Zollordnung
fest, so daß mit dem Beginn des Jahres l82st der Verein ins
Leben treten konnte. König Ludwig war stolz auf sein Merk
und rühmte sich darum gern später, daß er der Begründer
des Deutschen Zollvereins sei. Zweifellos sind aber darüber die
Verdienste Wilhelms von Württemberg nicht zu vergessen. Und
dann mußte man doch zugestehen, daß die Hauptpunkte der Ver-
fassung dieses Zollvereins schon in Preußen und den mit ihm ver-
einigten Staaten Anwendung gefunden hatten: getrennte Zollver-
waltung unter gegenseitiger Kontrolle, Verteilung der Einkünfte nach
der Kopfzahl, Grenzzölle und Packhöfe.

Was man in München sowohl als in Stuttgart bei der Be-
gründung des Vereins wohl empfunden und weshalb man die
benachbarten Staaten wiederholt und unter so vielem Entgegen-
kommen eingeladen hatte, das war der Grundfehler des Vereins,
nämlich daß er zu klein war. Der kleinere Staat Württemberg
        <pb n="30" />
        ﻿zog bei vergrößertem Marktgebiete auch den größeren Vorteil aus
dem Verein; seine Solleinnahmen wuchsen im ersten Jahre uin
220 000 Gulden. In Bayern aber betrug der Reinertrag für das Jahr
1828/29 überhaupt nur 1582 000 Gulden. Die Rosten der Ver-
waltung verschlangen mindestens 44 der Einkünfte. Dabei war
das Verhältnis zur Pfalz außerordentlich störend. Wenn dieses
Gebiet auch außerhalb der Zollgrenzen lag, so war ihm doch freie
Einfuhr seiner Erzeugnisse in die Vereinslande zugebilligt worden.
Es ist selbstverständlich, daß dies von französischen, rheinpreußischen,
hessischen, badischen Fabrikanten zu einem kolossalen Schmuggel-
geschäft benutzt wurde, für das Baden nach Württemberg und
Hessen nach Bayern die Wege offen hielt. Es war ferner ein
schwerer Schlag für den Verein, als bald nach seiner Gründung
das Großherzogtum Hessen sich der preußischen Zollgesetzgebung
anschloß. Röntg Ludwigs Zorn darüber kannte keine Grenzen.
Aber bei näherer Überlegung wurde ihn: mit der Zeit doch klar,
und auch die wirtschaftlichen Ergebnisse des württembergisch-
bayrischen Zollvereins predigten diese Wahrheit, daß es schließlich
das Beste sei, dem Beispiele Hessens zu folgen. Es ist nun an
der Zeit, sich mit den Bestrebungen Preußens auf dem Zollgebiete
zu beschäftigen.

24
        <pb n="31" />
        ﻿III.	Oie preussische Zollgesetzgebung und die ersten
Anschlüsse daran.

Großartiges hatte nach dein Zusammenbruch des Fridericia-
nischen Staates im Jahre 1806 die Stein-Pardenbergische Gesetz-
gebung für die Wiedergeburt Preußens getan, trotzdem die pand
des Eroberers noch schwer auf dem unglücklichen Staate lastete.
Aber an eine sehr notwendige Aufgabe hatte sie nicht herantreten
können, an die Reorganisation des Finanz- und Steuerwesens, das
ganz im Argen lag. Die Kriegszeiten und die daran sich knüpfen-
den politischen Wirren hatten die Augen der preußischen Staats-
männer znnächst noch auf andere Ziele gelenkt. Aber der Abel-
stand wurde nach eingetretenem Frieden um so fühlbarer,
als nun auch neue Provinzen mit ganz neuen wirtschaftlichen An-
forderungen und Vorbedingungen an Preußen anzugliedern waren.

Das Fridericianische System hatte entsprechend der Eigenart
des großen Königs einem scharf begrenzten, für die damaligen
Zeitumstände auch ganz geeigneten Schematismus gehuldigt. Nach
den zerstörenden und auflösenden Wirkungen des siebenjährigen
Krieges war es eine ganz natürliche Notwendigkeit, den schwan-
kenden und unsicheren Kräften, die noch vorhanden waren, einen
festen palt zu geben, gewissermaßen ein Gestell, in dem das Wirt-
schaftsleben des Staates wieder gehen lernen konnte. Deshalb
schrieb Friedrich jeder einzelnen Provinz ihre Arbeit und Aufgabe
vor. Wie er genau bestimmte, daß dem Adel die Bewirtschaftung
        <pb n="32" />
        ﻿des Großgrundbesitzes und der Heeresdienst, dein Bauernstande
die ländliche Kleinwirtschaft, dem Bürgersmann aber Pandel und
Gewerbe zukomme — Ansichten, von denen er nur in den seltensten
Fällen eine Ausnahme machte — also schrieb er vor, daß außer dem
durch alle Provinzen noch als Hauptbeschäftigung vorwiegenden
Ackerbau, in der Kurmark und in Westfalen die Manufakturen,
in den Küstenländern der Pandel, im Magdeburgischen Salz- und
anderer Bergbau betrieben werden solle. Gin hartes Prohibitiv-
system, unter dem besonders das benachbarte Sachsen litt, trennte
Preußen von den angrenzenden Staaten und beförderte allerdings
die Tuch-, Leinen- und Eisenindustrie, erschwerte aber auch, als
diese Betriebe erstarkt waren, die Ausfuhr. Uberdem aber trennten
derartige Zollschranken sogar die einzelnen Provinzen von einander.
So wurden die Fabrikwaren der eisenreichen Grafschaft Mark nur
gegen einen Gingangszoll von 25 % des Wertes in den ost-
elbischen Landen zugelassen. Die Folgezeit, während Friedrich
Wilhelm II. (1786—17y7) die Krone Preußens trug, hatte, un-
fähig sich dem Aufschwünge des Landes anzupassen und den Sche-
matismus der vorangegangenen Periode zu mildern, ihn eher noch
verstärkt. Allenthalben trennte die Accise, die alle in die Stadt
einpassierenden Berbrauchsgegenstände traf, die Stadt von der um-
gebenden Landschaft. 8000 Accisebeamten waren nötig, ein
sehr kostspieliger Apparat, um dies System aufrecht zu erhalten;
der oft- und westpreußische Tarif von 1806 umfaßte allein
128 Folioseiten.

Die Überständigkeit solcher Ginrichtungen wurde vom Könige
und den einsichtsvollen unter seinen Ratgebern wohl erkannt, aber
die Zeitlage ließ durchgreifende Maßregeln auf diesem Gebiete
noch nicht zu. Einige städtische Steuern führte man auf dem
Lande ein, und eine Gabinetsordre vom 30. Mai 1807 gestattete
die Einfuhr fremder Fabrikwaren, d. h. damals westelbischer aus
dem Königreich Westfalen, gegen eine Auflage von 8'/g % des Wertes.
Und wenn nun auch der Abschluß des napoleonischen Zeitalters nicht
nur wieder die im Westen der Elbe der Monarchie ent-

26
        <pb n="33" />
        ﻿fremdeten alten Provinzen, sondern auch neue an den Staat brachte, so
bildeten diese doch mit den alten keineswegs eine wirtschaftliche
Gemeinschaft; ebensowenig aber die alten Provinzen selbst. . In
diesen galten, eine für die heutige Zeit ganz unglaublich klingende
Tatsache, 67 verschiedene Tarife mit nahezu 5000 Warenklassen;
da kein Mensch diese im Aopf haben konnte, so war auch der
kleinste perkehr der größten Umständlichkeit ausgesetzt. In den
neuen Landesteilcn aber hatte ein jeder sein besonderes oder auch
gar kein gesetzlich festgelegtes Recht. In den von Aursachsen ab-
getretenen Gebieten galt die kurfürstliche Generalaccise, die, aller-
dings der preußischen ähnlich, von allen in die Stadt eingehenden
Aonsumtionsartikeln eine auf den Taler des Wertes berechnete
Abgabe erhob. In Neuvorpommern richtete inan sich nach den
schwedischen Zollbestimmungen, in den neuerworbenen Rheinlanden
aber waren mit den Franzosen auch deren Douanen und sonstigen
Zolleinrichtungen verschwunden, ohne daß etwas anderes an deren
Stelle getreten wäre. Die Folgen zeigten sich alsbald. Während
in den westlichen Provinzen, die wesentlich industriellen Tharakter
hatten, die Arbeitslöhne namentlich infolge des englischen Schleuder-
imports zurückgingen, stiegen in dem schlechten Erntejahre 1817
die Getreidepreise, und da die östlichen von den westlichen Pro-
vinzen durch Zollschranken getrennt waren, so kam es, daß im
genannten Jahre der preis des Scheffels Weizen am Rhein um
2 Thlr. 9 Sgr. 5 Pfg. höher stand als in Posen, während später
nach Beseitigung der Zollschranken in den fünfziger Jahren der
höchste Preisunterschied in der Monarchie nur 10 Sgr. 7 Pfg.
betrug. Außerdem aber beförderte diese Verschiedenheit der Zoll-
Verhältnisse auch den Schmuggel in unerhörter Weise, was soll
man dazu sagen, daß im Jahre 1815 jeder Materialladen in den
alten Provinzen, wenn man den Steuertabellen glauben wollte,
nur zwei Pfund Aaffee täglich verkaufte?

Somit trat die Aufgabe einer Neuordnung kategorisch an die
Regierung heran. Ls galt dabei den zerrütteten Staatshaushalt
zu ordnen, der noch über seine Aräfte an den Nachwehen der
        <pb n="34" />
        ﻿napoleonischen Zeit zu tragen hatte, sodann den heimischen Räarkt
vor der Ausbeulung durch die ausländische Konkurrenz ebenso
sicher zu stellen, wie die einheimische Industrie und endlich durch
eine gemeinsame Handels- und Verkehrsfreiheit bei gleichen Steuer-
lasten den vom äußersten Osten bis zum äußersten Westen aus-
einanderliegenden Provinzen das Gefühl der Zusammengehörigkeit
zu geben. Nach zwei den Geldverkehr und den Salzverkauf re-
gelnden Edikten hob eine Königliche Verordnung vom 11. Juni 1816
alle Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle auf und verhieß gleich-
zeitig die Ginführung „eines allgemeinen und einfachen Grenzzoll-
systems." Schon im März 1817 legte der Finanz,ninifter von Bülow
dem Staatsrate dieses neue Zollgesetz vor, das der Staatsrat durch
Wilhelm von pumboldt prüfen ließ und auf dessen zustimmendes
Gutachten hin dem damals in Earlsbad weilenden Könige zu-
sandte. Dieser genehmigte den Entwurf am 1. August 1817, in
der bezüglichen Kabinetsordre zugleich „das Prinzip der freien Ein-
fuhr für alle Zukunft" billigend. Rühmend muß dabei das Ver-
ständnis des Königs für solche Fragen hervorgehoben werden, die
ihn schon seit seinem Regierungsanfange beschäftigt hatten, war
auch sein Horizont in den meisten großen Fragen, die damals die
Welt und vor allem die deutsche Jugend in Atem hielten, eng
begrenzt, so leitete ihn in dieser wichtigen, wirtschaftlichen Ent-
scheidung doch sein gesunder praktischer Menschenverstand, und die
stille Stätigkeit seines Lharakters, die dann auf seinen großen Sohn
überging, ließ ihn festhalten an dem, was er einmal als richtig
erkannt hatte, auch dann, als die kritischen Zeiten kamen und sich
am preußischen Pose selbst einflußreiche Stimmen wider das neue
Zollgesetz und seine Urheber richteten. Der König inachte damit
wenigstens zum Teil wieder gut, was er an der nationalen Be-
wegung gesündigt hatte.

Der Verfasser des obenerwähnten Zollgesetzes war Karl
Georg Maassen, der, am 23. August 1769 zu Kleve am
Niederrhein geboren, erst als Beamter in seiner Heimat und im
Bergischen Staatsdienste gestanden und auf diese weise sich mit

28
        <pb n="35" />
        ﻿dem Wesen der rheinländischen Industrie vertraut gemacht hatte,
dann aber in den preußischen Dienst übergetreten war. Wie alle wirt-
schaftlich bedeutenden Aöpfe jener Zeit war er ein Anhänger der von
dem Schotten A d a m 5 m i t h (1723—1790) vorgetragenen Lehren,
der alle künstlichen Einschränkungen des Handels und der Industrie
aufs lebhafteste verurteilend dem Staate das Recht und die Pflicht
zuschob, alle Hemmnisse, die der wirtschaftlichen Entwicklung ent-
gegenständen, zu beseitigen; er gilt deshalb mit Recht als der Be-
gründer der modernen Freihandelstheorie. In wie weit diese freilich
nach Zeit und Umständen eine Einschränkung erheischte, das batte
Wachsen in seiner langjährigen Laufbahn wohl erkannt, als er an
die Ausarbeitung des erwähnten Zollgesetzes ging. Dessen ersten
beiden Paragraphen lauteten : „Alle fremden Erzeugnisse der Natur
und Aunst können im ganzen Umfange des Staates eingebracht, ver-
braucht und durchgeführt werden. Allen inländischen Erzeugnissen
der Natur und Aunst wird die Ausfuhr verstattet."

Dies Prinzip erscheint uns heutzutage durchaus selbstverständ-
lich und als Regel. Für die damalige Zeit war es eine vielen
Leuten unbegreifliche Neuerung und eine Bedenken erregende Aus-
nah,ne. Am 26. Mai 1818 trat das neue Zollgesetz in Araft.
Es verwirklichte den dann auch von Nebenius ausgesprochenen
Grundgedanken, daß die gesammten Zölle an die Grenze zu ver-
legen seien. Freilich hatte das gerade für Preußen kaum zu über-
windende Schwierigkeiten. Denn nicht weniger als 1073 Meilen
verlangten auf diese Weise Bewachung, eine Ausdehnung, die zu
dem Areal des Staates bei der „Dünnleibigkeit" des damaligen
Preußen in dem ganz ungesunden Verhältnisse von 1 : 5 stand.
Allenthalben berührte sich der Staat dainals mit andern Staaten oder
schloß solche ein, die keine geordnete Zollverwaltung besaßen und
dabei wohl gar den Schmuggel begünstigten. Unter solchen Um-
ständen verbot es sich von selbst, einen komplizierten Zolltarif auf-
zustellen und, was auch aus anderen Rücksichten vermieden wurde,
zu hohe Zölle zu nehmen.

Nur wenige Warenkategorien wurden geschaffen und der
        <pb n="36" />
        ﻿Zollbetrag nicht nach dem Werte, sondern nach dem Gewichte be-
stimmt. Es erscheint das ja auf den ersten Blick widersinnig und
ist auch von der Theorie hart verurteilt worden, denn feinere und
somit wertvollere Industrieerzeugnisse wurden dadurch weniger
getroffen, als die gröberen und damit allerdings auch das Ausland
weniger, als das Inland. Aber teilweise ließ sich dem durch
richtige Aufstellung der Zollkategorieen abhelfen, und dann würden
entsprechend hohe Wertzölle eine Prämie für den Schmuggel ge-
bildet haben. Aus einem anderen Grunde, nämlich um nicht Re-
torsionen hervorzurufen, sah das Gesetz von eigentlichen Prohibitiv-
zöllen ab und begnügte sich mit einem mäßigen Schutzzoll. Ver-
boten wurde allein die Einfuhr von Salz und Spielkarten. Roh-
stoffe blieben in der Hauptsache unbesteuert, von den Rlanufaktur-
waren sollte ein mäßiger Schutzzoll erhoben werden, der, wenn
man den Gewichtszoll in einen Wertzoll umrechnet, 10"/o des
Wertes nicht überstieg; es entsprach das der damals üblichen
Schmuggelprämie. Kolonialwaren dagegen wurden bis zu 20 °/0
des Wertes besteuert, denn hier war Schinuggel weniger zu be-
fürchten, da sich die ausgedehnte Seeküste Preußens leichter als die
Landgrenze bewachen ließ, und dann war das ein Artikel, wie auch
Bayern ganz richtig erkannte, der sich finanziell ausbeuten ließ,
ohne besonderen volkswirtschaftlichen Schaden zu tun. Bei einer
Revision des Gesetzes iin Jahre 1821 wurde der Tarif auf Grund
der gesammelten Erfahrungen vereinfacht und auch die Industrie-
produkte etwas herabgesetzt. Zugleich verschwanden durch die
revidierte Zollrolle noch einige Verschiedenheiten in der Behandlung
der östlichen und westlichen Provinzen, die sich anfangs noch not-
wendig gemacht hatten.

Einesteils um ungesunder Überproduktion entgegenzuwirken,
vor allem aber, weil damit die so notwendigen finanziellen Er-
gebnisse erzielt werden konnten, schloß sich an das Zollgesetz am
8. Februar 1819 das Gesetz über die Besteuerung von Wein, Bier,
Branntwein und Tabaksblättern, die einzigen inländischen Er-
zeugnisse, die einer Steuer unterworfen wurden. Diese Konsumtions-

30
        <pb n="37" />
        ﻿abgäbe sollte aber ohne unmittelbare Belästigung des Konsumenten
von dem Produzenten erhoben werden. Lolche indirekte Belastung
wurde dann maßgeblich auch für andere Staaten, die sich zoll-
wirtschaftlich an Preußen anschließen wollten, während die im
Ucai 1820 erlassene Gewerbe- und Klassensteuer und die für die
größeren Städte bestimmte Mehl- und Schlachtsteuer nur mittelbar
mit dem hier zu behandelnden Gegenstände zusammenhängt. Diese
neuen Steuergesetze waren zwar im Entwürfe auch schon 1817 zur
Vorlage im Staatsrate gelangt, hatten aber nicht die gleiche gün-
stige Kritik erhalten, wie Maassens Fnianzreform und infolgedessen,
hatte von Bülow als Finanzminister seine Entlassung genommen
und dem unstreitig höher begabten Klewitz zum vorteile für die
Lache Platz gemacht.

Eine Besonderheit des neuen Zollgesetzes, die anfangs nur
als Finanzquelle gedacht war, bald aber auch ihre politische Be-
deutung enthüllte, waren die hohen Durchgangszölle. Der Zentner
Transitgut zahlte im Durchschnitt einen halben Taler Zoll und
auf einzelnen wichtigen Durchgangsstraßen sogar erheblich mehr.
Die langgestreckte Gestalt des preußischen Gebietes zwang den.
Pandel von Nord nach 5üd, z. B. aus den Niederlanden nach
Mittel- und Oberdeutschland, und von Lüd nach Nord, z. B. aus
Lachsen nach den Seehäfen Norddeutschlands und der Niederlande,,
das Königreich, und zwar unter Umständen mehrfach, zu berühren.
Es war das zwar eine pärte, auf die aber zu verzichten den
Staat um eine sehr reichlich fließende Einnahmequelle gebracht
hätte. Die Notwendigkeit solcher Zölle erkannte auch Nebenius
an. Denn ihre Beibehaltung gebot vor allen Dingen die Rücksicht
auf den sonst unvermeidlich werdenden Schmuggel. Es diente
aber dieser Transitzoll auch als ein wirksames Ulittel, unr auf die
kleineren Fürstentümer, namentlich so weit sie von Preußen einge-
schlossen, enklaviert, waren, im Sinne eines Anschlusses an die
preußische Zollgesetzgebung einzuwirken.

U)ie alles Neue stieß auch die neue preußische Zollgesetz-
gebung auf vielfach abfällige Kritik, auf aktiven wie passiven lvider-

31
        <pb n="38" />
        ﻿stand, im eigenen Lande sowohl als von Seiten des Auslands.
3m 3nlcmöe fand man die Schutzzölle je nach der eingenommenen
geschäftlichen Stellung entweder zu hoch oder zu niedrig; außerdem
fand man die neuen Steuern unerträglich. Überdies blieb ihr Er-
trag ebenso wie der der Zölle in Folge des bösen Zahres 1817
hinter den gehegten Erwartungen zurück, sodaß die Feinde des
neuen Systems am Pose vom Schlage der Wittgenstein und Ge-
nossen ihre Freude hatten. Aber gerade in dieser kritischen Periode
hielt der Aönig fest zur Sache und gab Alewitz und Wachsen den
nötigen Rückhalt. Und dann besserte sich die Lage zusehends,
hierzu trug außer der Gesetzgebung noch die Verbesserung der
Verkehrsmittel bei. 3m Zahre 1817 besaß der preußische Staat
nur 523 Uleilen geschotterter Aunststraßen (Ehausseen). Trotz der
anfangs mißlichen Finanzlage ließ der Aönig doch alsbald den
Bau neuer solcher Straßen beginnen und verwandte in den fol-
genden elf Zähren 21,6 UUllionen Taler auf diese Unternehmung,
so daß im Zahre 1828 bereits 1065 Uleilen Ehausseen, also mehr
als das Doppelte vom Zahre 1817 vorhanden waren. Der Ge-
neralpostmeister Aarl Ferd. Friedr. von Nagler, seit 1823 in
dieser Stellung (geb. 1770 zu Ansbach), erwarb sich durch eine
schneidige Regelung des Postverkehrs große Verdienste. Seit 1825
verkehrte zweimal wöchentlich zwischen Berlin und Frankfurt am
21Tslii! eine viel bestaunte Eilpost, peute verkehren zwischen den
genannten Städten, abgesehen von den Personenzügen, etwa ein
Dutzend Schnell- und Aurierzüge täglich, die dutzendmal so viel
Passagiere befördern, als beide Diligencen damals in einem
Wonate zusammengenommen.

Viel größer noch als die Opposition im 3nnern des Landes,
erwies sich der Widerstand und die Anfeindung in den enklavierten
und den anstoßenden nichtpreußischen Gebieten. Znsbesondere
sah sich Sachsen in eine üble Lage versetzt. Noch hatte man sich
hier mit dem trüben Schicksal der Teilung nicht ausgesöhnt und
noch sangen die Zungen auf der Straße das schöne Cicö:

32
        <pb n="39" />
        ﻿Die Preußen hab'n uns 's Land gestohl'n,

Wir werden's uns schon wiederhol'» —

Geduld, Geduld, Geduld! —*

Da wurde man nun schon wieder an die leidige Tatsache
erinnert, daß dicht hinter Leipzig das Ausland begann, indem dort
Preußen seine Mauthäuser errichtete und von allen Dingen, die aus
wachsen herauswollten, einen Eingangs- oder Durchgangszoll erhob
und in gleicher Weise die für Lachsen oder darüber hinaus
bestimmten Güter behandelte. Wenn auch am 18. April 1819 ein
Vertrag zustande kam, der den kleinen Grenzverkehr erleichtern
sollte, so besserten sich doch dadurch die Beziehungen im Großen
nicht. Die Leipziger Staatsrechtslehrer und Philosophen, Arug an
der Spitze, deducierten, daß Preußen zu solchen Zolleinrichtungen
gar kein Recht habe; denn sie verstießen ja wider die Bundesverfassung.
Daß Naumburg wieder eine Messe erhielt, die freilich über die
Bedeutung eines größeren Jahrmarktes nie hinauskam, erfaßte man
in Lachsen als eine Bedrohung der Leipziger Messe und tat
allemal zu gleicher Zeit in Leipzig unter stillschweigender Duldung
der Behörden eine Winkelmesse auf, wogegen die preußischen Leder-
händler zur Zeit der Leipziger Messe in Lützen eine Nebenmesse in
ihrem Artikel etablierten, Dinge, die so recht die ganze kleinstaatlich
partikularistische Lage jener Zeit charakterisieren. Ähnlich grollte
man in Pessen-Darmstadt, als die Bingener Weinhändler ihre
Hauptgeschäfte auf das andere Ufer der Nahe in preußisches Gebiet
verlegten, weil sich ihnen dort ein viel größeres Absatzgebiet er-
öffnete, als auf dem mit wein gefüllten hessischen Markte.

Auch dem eigentlichen Auslande gegenüber machte sich die
neue Zollgesetzgebung bemerklich. Am 20. Juni 1822 erschien eine
königliche Verordnung, welche die Lchiffe aller Nationen, die nicht
in Zollangelegenheiten Gegenseitigkeit gewährten, zur Zahlung des
sogenannten Flaggengeldes anhalten ließ. Das war vor allem
gegen England gerichtet, das noch immer an der aus Eromwells
&lt;0eit stammenden Lchiffahrtsakte festhielt und dadurch speziell den
Pandel Danzigs lahm legte. Auf die Beschwerde des englischen

33
        <pb n="40" />
        ﻿Kabinetts wurde geantwortet, daß dies eine innere preußische Kit*
gelegenheit sei, in die sich fremde Nationen nicht zu mischen hätten,
und der Gesandte am englischen Hofe, von Bülow, wies in einer
Note darauf hin, daß sein königlicher Herr gegenseitige Handels-
beschränkungen für ein Anrecht ansähe, namentlich da er für
Preußen gegenseitige Handelserleichterungen auf sein Programm
gesetzt habe; wolle inan dem in England sich nicht fügen, so würden
die Flaggengelder noch erhöht werden. Da die englische Ausfuhr
nach Preußen damals einen Wert von mindestens 7 Kuli. Pfund
betrug, so meinte der Präsident des englischen Handelsamtes
huskiffon, der übrigens über die preußische Zollgesetzgebung sich
mehrfach anerkennend ausgesprochen hatte und sich der Billigkeit
der preußischen Forderungen nicht verschließen konnte, man müsse
Preußen entgegenkommen, und ließ dem Parlamente eine Reform
der englischen Handelspolitik vorschlagen. Die sehr ehrenwerten
Mitglieder des Unterhauses lärmten zwar ein Weniges über die
dem stolzen England gestellte Zumutung, und es fiel sogar das un-
verschämte Wort von the insolent dictation of a petty German
prince; aber die Folge war doch am 2. April 182^ ein Schiffahrts-
vertrag, der den preußischen Schiffen fast uneingeschränkten Zutritt
zu den englischen Häfen, soweit sie im direkten Handel von Preußen
nach England kamen, gewährte, wie natürlich dasselbe für englische
Schiffe in preußischen Häfen galt, allerdings in völlig unein-
geschränkter Art. Es war das ein Sieg preußischer Festigkeit, der
dann auch von anderen Völkern benutzt wurde.

Zn einer Denkschrift vom 30. September 1816 hatte der be-
kannte große preußische Staatsmann Wilh. von Humboldt den
Gedanken ausgesprochene „Ls muß in der Politik Preußens
liegen, die Nachbarstaaten in sein politisches und selbst administratives
System bis auf einen gewissen Punkt zu verweben." Zn diesem
Sinne wurde, nachdem die preußische Zollgesetzgebung über
Zahr und Tag in Kraft getreten war, in der preußischen Staats-
zeitung schon 1819 (Nr. 131) amtlich versichert: „Daß Preußen
schon seiner Lage wegen, mehr aber noch, weil die Vereinigung,
        <pb n="41" />
        ﻿des Einzelinteresses der deutschen Bundesstaaten zu einein Gesamt-
interesse für Preußen vorzüglich wünschenswert sei, zu dem plane
einer völligen Handelsfreiheit zwischen den Bundesstaaten die pand
zu bieten am ehesten geneigt fei, und daß es am liebsten die
Schwierigkeiten gehoben sehen werde, die sich der Ausführung ent-
gegenzustellen schienen." Und gleicherinaßen sprach sich in Gegenwart
von drei Ministern um Weihnachten 1819 der Staatskanzler Fürst
Pardenberg zu Abgeordneten des Vereins deutscher Raufleute aus,
die ihn in der allgemeinen Zollfrage um Bescheid angegangen hatten:
„Daß die preußische Regierung, weit entfernt, durch einseitige Maß-
regeln den Wohlstand der deutschen Nachbarstaaten untergraben zu
wollen, sich freuen würde, wenn alle Regierungen Deutschlands über
die Grundsätze eines gemeinschaftlichen, die Wohlfahrt aller Teile
fördernden Handelssystems sich vereinigen könnten, wozu die preußische
Regierung sehr gern die pände bieten werde, um ihrerseits mit-
zuwirken, daß dein ganzen Deutschland, die Wohltat eines freien,
auf Gerechtigkeit gegründeten Pandels zu teil werde." Auch frühere
Erklärungen pardenbergs weisen darauf hin und von Eichhorn
ergingen direkte Einladungen zum Anschluß.

Aber man war freilich außerhalb Preußens gar nicht geneigt
sich auf die preußischen Vorschläge einzulassen. „Überall", so sagt
der Minister von Eichhorn in einem rückblickenden Gutachten vom
21. April 182-1, „bestand jene Eifersucht, die jeden gemeinsamen
Zwang, der doch bei einem gemeinschaftlichen Zollsystem un-
vermeidlich ist, unerträglich findet." Selbst ein so erleuchteter und
verständiger perr wie Rarl August von Weimar betrachtete es als
eine höchst anmaßende Zumutung, daß er seine rings von
Preußen umschlossenen Ämter Allstädt und Oldisleben dem
- preußischen Zollsystem einfügen sollte und verwahrte sich im
Januar 1819 durch ein Schreiben nach Berlin dagegen.
Es war das zugleich die Antwort auf die im Anfang desselben
Zahres von Berlin an alle Besitzer solcher in Preußen liegenden
Enklaven erfolgten Erklärung, der Röntg sei bereit, nach billiger
Übereinkunft den Landesherren der eingeschlossenen Gebiete das

35
        <pb n="42" />
        ﻿Einkommen zu überweisen, das seinen Staatskassen aus den
Enklaven zufließe.

Dieses Prinzip, das man als das Enklavesystem be-
zeichnete, hatte seine volle Berechtigung, da diese eingeschlossenen
Stücke, wenn sie nicht unter preußischer Kontrolle standen,
sich leicht zu Schlupfwinkeln des Schmuggels ausbilden konnten.
Auch voin Standpunkte der eingeschlossenen Staaten aus
empfahl es sich das System anzunehmen, denn wenn Preußen,
durch die Notwendigkeit gezwungen, alle in diese kleinen
Gebiete ein- und ausgehenden Waren einer strengen Kontrolle
unterwarf, so wurde in ihnen der ganze Verkehr lahm gelegt.
Anderseits witterten die kleinen Regierungen mit richtigem Instinkte,
daß die Überlassung ihrer wirtschaftlichen Führung an Preußen
einer Art Mediatisierung gleich käme. Das war natürlich erst
recht die Meinung der Souveräne größerer Staaten. In deren
Landen trat dem Anschlüsse an Preußen auch noch ein andrer
maßgeblicher Faktor entgegen. Der preußische Staat beruhte auf
gemeinrechtlicher Grundlage, namentlich nachdem die Stein-Parden-
bergische Gesetzgebung in staatsbürgerlicher Beziehung die Standes-
unterschiede beseitigt hatte. So stieß eine allgemeine gleichförmigeZoll-
und Steuergesetzgebung in dieser pinsicht in Preußen auf keine
Schwierigkeiten. Wie wollte man aber in Sachsen oder in Hannover
eine. derartige Gleichheit durchführen, in welchen beiden Ländern
dem Adel gerade inbezug auf Steuer und Zoll wertvolle Privi-
legien zuerteilt waren? Pier mußte erst der Übergang aus
dem mittelalterlich-ständischen Staat in den modern-konstitutionellen
vor sich gehen, ehe der Anschluß an das preußische System
möglich wurde.

Zu den völlig von Preußen eingeschlossenen Staaten gehörte
Schwarzburg-SondersHausen, wenigstens mit der am Kyff-
häuser gelegenen unteren perrschaft Sondershausen; der andere Teil
mit Arnstadt liegt zwischen Gothaischem und Weimarischem Gebiet.
Mit dieser Unterherrschaft trat Fürst Anton Günther am
25. Oktober 1819 dem preußischen Zollsysteme bei. Es war

36
        <pb n="43" />
        ﻿allerdings nicht sowohl die staatsmännische Rücksicht auf das wirt-
schaftliche Wohl seiner Untertanen als vielmehr die Aussicht auf
die Erfüllung eines längst gehegten Lieblingsgedankens, was
ihn ;u diesem von anderen Souveränen hart getadelten Schritte
bewog. Er wünschte nämlich in nächster Nähe seiner Hauptstadt im
Tal der Wipper ein National- oder richtiger ein Volkstheater zu
erbauen; nur fehlte es ihm hierzu an Geld. Von nun an war
diesem Übel abgeholfen; denn als Äquivalent für feine wenn auch
nur teilweise aufgegebenen Souveränitätsrechte erhielt der Fürst
jährlich etwa 15000 Tlr. aus den preußischen Aussen zugestanden,
eine für den wirklichen Ertrag der Lchwarzburg-Sondershäuser Zölle
recht liberal gegriffene Summe. Aber mit Recht betonte Eichhorn,
daß man zu dem größeren Zwecke auch zu größeren Opfern bereit
sein müsse. Und zudem schonte inan soviel als möglich das fürst-
liche Selbstbewußtsein. Wenn natürlich auch irgend welcher Einfluß
auf die Handelspolitik Preußens ausgefchloffen blieb, so sollten
Steuervisitationen auf fürstlichem Gebiete nur durch fürstliche
Beamte abgehalten werden. Überdies erklärte Preußen im Ein-
gänge des Vertrags wiederholt seine Geneigtheit, ähnliche Ab-
kommen auch mit anderen Bundesfürsten „unbeschadet ihrer landes-
herrlichen Poheilsrechte" abzuschließen. Die Hauptsache war doch,
daß das Eis selbstherrlicher Abneigung an einem wenn auch kleinen
Punkte durchbrochen und die preußische Loyalität und Uneigen-
nützigkeit dabei klar zu Tage getreten war. Besondere Bemerkung
verdiente der Nlodus nach welchem die Berechnung der auf
Schwarzburg entfallenden Gelder bestimmt wurde. Es wurde
dabei ohne Rücksicht auf den Aonsum der Bevölkerung einfach
deren Aopfzahl zugrunde gelegt. Es war damit das gleiche
Prinzip in Anwendung gebracht, das zur selben Zeit Nebenius
ausgesprochen hatte und dann in den bayrisch-württembergischen
Verhandlungen angewandt worden war.

Auf gleicher Grundlage entstanden nach und nach die Ver-
träge Preußens mit Schwarzburg-Rudolstadt am 24. Juni 1822
aber nur bezüglich dessen Enklaven, mit Sachsen-Weimar am

37
        <pb n="44" />
        ﻿27. Juni 1823 bezüglich der schon genannten Ämter Allstädt und
Oldisleben, mit Lippe vom 9./17. Juni 1826 über die fürstlichen
Landesteile Lippe, Eappel und Grevenhagen, mit Mecklenburg-
Schwerin vom 2. Dezember 1826 bezüglich der von Preußen um-
schlossenen Gebietsteile Roffow, Netzeband und Schönberg. Das sind
alles Namen, die dem Leser wohl zum ersten und wahrscheinlich auch
zum letzten Male zu Ohren klingen und die er, wenn er ganz wiß-
begierig ist, nur mit unsicherem Tasten aus der Landkarte zu finden
vermag. Ts erhellt aber daraus, mit welcher mühseligen Kleinarbeit
die preußischen Staatsmänner sich abzuquälen hatten, um mit ihrem
MerkeSchrittchen vor Schrittchen vorwärts zu kommen. Dabei sah sich
aber Preußen klugerweise doch vor, abgesehen von der erwähnten all-
meinen Einladung irgendwo selbst die Anregung zum Anschlüsse an sein
System zu geben. Mehrmals erging schon ziemlich im Ansang an sämt-
liche Gesandte von Eichhorn die Weisung, sich streng zurückzuhalten
und aus etwaige Anfragen stets zu antworten: „der König habe
sich schon im Jahre \8\8 zu Verhandlungen bereit erklärt, er
hege auch noch immer den Wunsch, andere deutsche Staaten mit
seinem Zollsystem zu verbinden, es sei also jetzt an den Nachbarn,
den: guten Willen entgegen zu kommen." Dabei war es von nicht
zu unterschätzender Bedeutung, daß Preußen in sein Zollsystem
-auch seine aus dem Wiener Kongreß voni deutschen Bunde aus-
geschlossenen Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen ein-
bezogen hatte. Infolgedessen konnte es sowohl Angriffen
in Frankfurt als namentlich auch in Wien gelegentlich der
Konferenzen von 1819/20 und den Scheinversuchen gegenüber, eine
allgemeine deutsche Pandelsvereinigung zu bilden, unt den: pinweis
daraus antworten, daß sein Zollsystem eine interne und zu gunsten
anderer Vorschläge nicht mehr abzuändernde Einrichtung sei.

Eine ganz besondere Illustration aber zu der partnäckigkeit,
mit der sich einzelne Fürsten gegen das immer klarer zutage
tretende Interesse der eigenen Lande an dem Anschluß an Preußen
sträubten, liefert das Verhalten der anhaltinischen Fürsten, namentlich
des Vertreters der Linie Anhalt-Eöthen, während die beiden andern

38
        <pb n="45" />
        ﻿Linien Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau wenigstens ansangs
den ehrlichen Willen gehabt zu haben scheinen, Preußen entgegen
zu kommen: dann aber ließen sie sich von dem Löthener Vetter
zur Teilnahme an dessen unehrlicher und anstößiger Pallung ge-
winnen. Der Artikel 115 der Wiener Kongreß-Akte bestimmte,
daß die Zollverhältnisse der stromanliegenden Staaten keinen
Einfluß aus den freien Verkehr auf den Flüssen haben sollten, gab
aber denselben Staaten auch das Recht, eine genaue Polizei aus-
zuüben, daß diese Freiheit der Stromschiffahrt nicht zu Schmuggel-
zwecken gemißbraucht werde.

Pcrzog Ferdinand von Anhalt- Löthen meinte nun, sich den
ersten Teil von § 115 zu nutze machen zu können, um Preußen
gegenüber ein besonderes pandelsgebiet zu bilden. Als Honig
Friedrich Wilhelm ihm den Zutritt zu dem preußischen Enklave-
system gegen reichliche Entschädigung anbot — erst durch die Er-
fahrung mit ihm gewitzigt, stellte sich dann Preußen aus den
oben charakterisierten Standpunkt der Zurückhaltung — gab er die
unverschämte Antwort: „Freiwillig können und werden die kleinen
Regenten sich nicht unterwerfen, wenn Sie nicht die heiligsten
Pflichten gegen Ihre Untertanen, gegen Ihre päuser und gegen
Zhre eigene Ehre verletzen wollen." Dabei ist zu bemerken, daß
er mit des Königs palbschwester, der Gräfin von Zngenheim,
einer Tochter Friedrich Wilhelms II. und der Gräfin Amalie
Elisabeth von Voß, nachmals Gräfin von Zngenheim, verheiratet
war. Anläßlich der Dresdener Verhandlungen über die Elb-
schiffahrtsakte, die sich von 1819—1821 ausdehnten, versuchte
Preußen aus die Anhalter einzuwirken, und erzielte wenigstens das
Versprechen, daß man über den Gegenstand verhandeln wolle.
Dies geschah aber nicht oder nur in recht unzulänglicher Weise.
Dazu aber entwickelte sich von Anhalt aus ein ganz unglaublicher
Schmuggelhandel. Die Bevölkerung der anhaltischen perzogtümer
verhielt sich zu der preußischen wie 9 : 1000, der Verbrauch aber von
Kolonialwaren in beiden Ländern wie 64: 1000, der von baum-
wollenen Waren gar wie 165: 1000; es verbrauchte also der

3«
        <pb n="46" />
        ﻿verschwenderische Anhaltiner siebenmal mehr Zucker und Aassee als
der knickrige Preuße, und an Unterjacken und Unterhosen gar das 18 fache
Quantum, reichlich bemessen. Vorstellungen fruchteten nichts, da
sich der Herzog heimlich in seinem Widerstände durch den öster-
reichischen Generalkonsul Adam Müller in Leipzig unterstützt sah,
namentlich nachdem er 1825 zu Paris samt seiner Gemahlin
heiinlich zum Aatholizismus übergetreten war. Fünf volle Jahre
seit Abschluß der Elbschiffahrtsakte ließ der preußische Staat sich
von dem unverschämten Nachbar aus der Nase herumtanzen; dann
aber machte er endlich Ernst. Er umgab das Ländchen mit einem
Zollkordon und hielt am Ein- und Ausfluß der Elbe schärfste
Wache. Zwar rief der so Gemaßregelte alle Welt um Pilse an.
Aber der Bundestag konnte nicht helfen, und Österreich fand es
plötzlich auch nicht opportun, sich wegen dieses kleinen Unbandes
mit Preußen zu erzürnen'; denn der Arieg Rußlands mit der
Türkei war ausgebrochen, der die Freiheit Griechenlands zur Folge
hatte, und da konnte man nicht wissen, wie man Preußens guten
Willen noch nötig hatte; so riet man von der Posburg aus ins-
geheim selbst den Dessauern, sich zu fügen. 1828 war schon
Anhalt-Bernburg für seinen oberen Teil (Ballenstädt) beigetreten
und 1826 auch mit dem unteren Teile. So hatten am 17. Zull
1828 nur noch Anhalt-Töthen und Anhalt-Dessau abzuschließen,
nachdem sie im Ganzen mit einem Zollkriege von 10 Zähren die
Nachsicht der preußischen Regierung gemißbraucht hatten. Der
Ersolg zeigte sich alsbald auch in Ziffern: der Zollertrag in den
Provinzen Brandenburg und Sachsen stieg von 3 135000 Tlr. aus
4 128 000 Tlr.; also fast um 1 27tili- Taler war der preußische Staat
jährlich durch das Anwesen geschädigt worden. Zm gleichen Zahre
wurden noch zwei Gothaische Enklaven ausgenommen und 1830
das rings von der Rheinprovinz umschlossene oldenburgische
Birkenseid. Man sieht, daß in diesen ersten zehn Zähren sder
Entwickelung das preußische System recht wenige und mit großer
Mühe und Langmut errungene Erfolge zu verzeichnen hatte. Das
zweite Zahrzehnt sollte sich ungleich günstiger gestalten.
        <pb n="47" />
        ﻿IV.	Der Anschluß Hessens. Der mitteldeutsche verein.
Anschluß des mürttembergifch-bayrischen Zollnereins.
Der grohe Zollverein.

Sie Verdienste des Ministers Alewitz um die preußische
Finanzreform sind schon hervorgehoben worden. Aber er ver-
mochte nicht zu ernten, was er gesät hatte. Sa es ihm nicht
gelang, das Sefizit aus dem Staatshaushalte zu entfernen, so er-
setzte ihn der König am 1. Juli 1825 durch Friedr. Lhrist. Adolf
von Motz (geb. 18. November 1775), einen geborenen Aurhessen,
der wie so viele andere tüchtige Kräfte sich von der wachsenden
Bedeutung des preußischen Staates angezogen gefühlt hatte. Er
war eine Arbeitskraft ersten Ranges und trotz seiner fünfzig Jahre
von der Frische und Lebendigkeit eines Jünglings. Ein besonderes
Glück war es, daß er nicht, wie man ursprünglich erwartet hatte,
mit Maaßen rivalisieren wollte, sondern daß sich beide bedeutenden
Männer zu erfolgreichem Zusammenarbeiten verstanden. Er be-
seitigte mit der Generalkontrolle der Finanzen den das Ministerium
lähmenden Sualismus und konnte schon beim Rechnungsabschluß
von 1820 die Beseitigung des Sefizits und im folgenden Jahre
einen Überschuß von 4Vs Mill. nachweisen.

Noch in den letzten Tagen des Ministeriums Klewitz meldete
der preußische Gesandte beim Sarmstädter Pose, ein Freiherr von
Maltzahn, daß der hessische Geh.-Rat vonpofmann bei ihm angefragt
habe, ob Preußen geneigt sei, eine Zolleinigung mit beiden
Hessen abzuschließen. Umgehend erwiderte Eichhorn, dazu sei der
König gern bereit. Ser Sarmstädter Pos hatte sich zugleich ver-

41
        <pb n="48" />
        ﻿kindlich gemacht, Rurhessen zu gewinnen. Da gab er sichs freilich
bald als eine aussichtslose Hoffnung. Denn in Rassel war auf
den tyrannischen Geizhals Wilhelm I., der in den pungerjahren
1816 und 1817 sein eigenes Volk in schamlosester Weise be-
wucherte, im Jahre 1821 sein nicht besserer Sohn Wilhelm II.
gefolgt, der mit einer Schwester Friedrich Wilhelms III. verheiratet
war. Aber ein gewöhnliches Frauenzimmer, die Berlinerin Emilie
Ortlöpp, die er zu einer Gräfin Reichenbach erhoben hatte, be-
herrschte ihn vollständig, und da einerseits der Rurfürst am Raiser-
hose ihre Erhebung in den Fürstenstand betrieb, anderseits sich
Rönig Friedrich Wilhelm seiner Schwester annahm, so herrschte
am Rasseler Pose bitterer paß gegen Preußen, der sich lächer-
licher Weise auch aus die wirtschaftlichen Beziehungen übertrug.
Zeitweilig verbot der Rasseler Despot die Einfuhr und Durchfuhr
preußischer Waren ganz. Da also aus den Beitritt Rurhessens
nicht zu rechnen war, so ließ man die ganze Frage zunächst fallen.
Ein halbes Jahr später, im Februar 1826 fragte man aus
Darmstadt wiederum an. Alan wird sich entsinnen, daß kurz
zuvor die Stuttgarter Verhandlungen über einen süddeutschen
pandelsverein gescheitert waren. Da aber die Großherzogliche
Regierung noch nicht gewillt schien, das indirekte Steuerwesen
Preußens anzunehmen, so wurde auch diesmal noch nichts daraus.

Mittlerweile hatte das Großherzogtum durch seine zum Teil
überstrengen prohibitionistischen Zollgesetze sich in einen unnötigen
Zollkrieg gegen seine Nachbarn gestürzt, der den Finanzen des Landes
doppelt schädlich war, einmal weil der Verkehr dadurch unter-
bunden wurde, und dann weil die Grenzbewachung sich sehr kost-
spielig zeigte. Da die Aus- und Durchfuhr des Landes sich im
wesentlichen nach dem Norden richtete, so versuchte der Nkinister
du Thil im April und im Juli 1827 wieder mit Preußen an-
zuknüpfen. Doch verhielt man sich in Berlin noch äußerst reserviert.
Erst im August trat man der Sache näher, als du Thil bei
Maltzahn anfragte, ob inan — mit Rücksicht aus (Österreich und
den im Entstehen begriffenen württemberg-bayrischen Zollverein —

42
        <pb n="49" />
        ﻿einen geheimen Bevollmächtigten nach Berlin senden dürfe. Die
preußischen Bäte mit Maaßen an der Lpitze, sprachen sich gegen
eine Verbindung mit Hessen aus. Durch die erwähnten Enklaven-
verträge war inan soeben iin Begriff, die Zollgrenze von 1073
auf 992 Meilen zurückzuschrauben, der Zutritt Hessens würde sie
wieder auf 1108 Meilen erhöht haben, und dabei handelte es sich
um die Gewinnung eines Gebietes von nur 152 «Huadratmeilen,
dessen Bevölkerung einen weit geringeren Konsum von Kolonial-
waren aufwies als die preußische: die Zolleinnahme Hessens
betrug jährlich auf den Kopf 2 Vs Sgr., in Preußen 24 Sgr.

Trotzdem von einem Geschäft keine Rede sein konnte, überwog
doch das politische Moment, und Motz und Maaßen, die anfangs
dagegen gewesen waren, ließen sich schließlich aus diesem Gesichtspunkte
für die Aufnahme Hessens bestimmen. Freilich hielt sich dieses zwei
Türen offen, denn falls sich Kurheffen für den württembergisch-
bayrischen Verein gewinnen ließ, so war es auch für das Groß-
hcrzogtum rätlicher, sich diesem anzuschließen. Jedoch des Kur-
fürsten Louveränitätsdünkel gestattete ihm ebensowenig oder vielmehr
noch weniger, sich Bayern unterzuordnen als Preußen, wobei er
zum Glück übersah, daß er über kurz oder lang in eine völlig
isolierte Lage geraten würde. Nunmehr erschien am 6. Januar
1828 der schon genannte hessische Geh.-Rat von Hofmann in
Berlin, um iin tiefsten Geheimnis, damit man ja nichts davon
in Wien und München vorzeitig erfahre, über den Anschluß
des Großherzogtums zu verhandeln. Der Vertrag kam am
14. Februar l 828 zustande und wurde das Fundament des späteren
großen Zollvereins, da sich die späteren Verträge im wesentlichen
nach diesem richteten. Darmstadt behielt seine eigene Zollverwaltung,
die cs allerdings ganz nach preußischem Muster einrichten mußte,
auch stand Preußen die Ernennung des einen der beiden Räte
und seines Ersatzmannes zu. Auch mußten die Etats über die
Zollverwaltungsausgaben nach preußischem Latze reguliert und der
preußischen Regierung zur Revision mitgeteilt werden. Dagegen
erhielt die großherzogliche Regierung, um auch ihrerseits bei der

43
        <pb n="50" />
        ﻿Zollverwaltung in den westlichen preußischen Provinzen ein Wort
mitreden zu können, das Recht, einen Rat bei der königlich
preußischen Steuerdirektion zu Köln zu ernennen.

Prinzipielle Änderungen im Zollwesen sollten nur in ge-
meinschaftlichem Einvernehmen getroffen werden, auch verpflichtete
sich die preußische Regierung, Handelsverträge, durch die das
Interesse des Großherzogtums und der westlichen preußischen
Provinzen berührt würden, nur unter Mitwirkung der großherzog-
lichen Regierung abzuschließen. Die reinen Zollerträge sollten nach
dein Verhältnisse der Bevölkerung des Großherzogtums zu den west-
lichen preußischen Provinzen durch eine gemeinschaftliche Kommission
verteilt werden. Darmstadt gab ferner die vertrauliche Zusage,
auch die wichtigsten preußischen Konsumtionssteuern einzuführen;
bis dahin sollte von Bier, Wein, Branntwein und Tabakblättern
eine Ubergangssteuer erhoben werden. Endlich sollte» beide
Staaten wechselseitig ihre Pauptzollämter durch Kontrolleure be-
aufsichtigen, um zugleich auch den beiderseitigen Geschäftsgang bis
ins Einzelne kennen zu lernen. Auf diese Weise wurde aufs Ge-
wissenhafteste die Souveränität des Großherzogs gewahrt und
zugleich ein einladendes Muster für fernere Abschlüsse mit anderen
Staaten aufgestellt.

Die Dauer dieses neuen Zollvereins wurde bis zum 31. Dez.
183^ festgestellt und sollte dann, falls keine Kündigung erfolgte,
auf weitere sechs Jahre verlängert werden. Das Kündigungsrecht
hatte natürlich Bedeutung nur in der pand Preußens und für
dieses war es die einzige Waffe, um es gegen den Mißbrauch
des gleichen Stimmrechtes sicher zu stellen, namentlich als dann
später der Zutritt anderer Staaten erfolgte und Preußen dadurch
in die Minorität gedrängt war. Wir werden sehen, daß Preußen
von diesem Rechte später mehrfach Gebrauch gemacht hat, um
Forderungen, die es für unerläßlich hielt, durchzusetzen.

Die Folgen des Vertrages waren sehr bald ersichtlich. Pandel
und Verkehr blühten in ungeahnter Weise im pessenlande auf und
die anfängliche Opposition, die von einem „Löwenvertrage" ge-

44
        <pb n="51" />
        ﻿faselt hatte, verstummte nicht nur, sondern verwandelte sich in offene
Anerkennung. Auch sorgten nun die beiden Verbündeten für die
Hebung des Verkehrs durch den Bau einer großen Straße von
Paderborn über Brilon und Biedenkopf nach Gießen, die dann
an die nach Süden, nach dem Starkenburgischen Lande führenden
Straßen Anschluß hatte, so daß die Ostsee mit dem Rhein-Neckar-
gebiete durch einen fast zollfreien Straßenzug in Verbindung trat.
Nach Norden zu schloß die Straße nämlich an die große Kunst-
straße Berlin-Köln an, die König Friedrich Wilhelm damals schon
hatte erbauen lassen und die mit Umgehung des Kurhessischen Ge-
bietes über pöxter nach Paderborn führte.

Das Aufsehen, das dieser Vertrag erregte, bewies, daß inan
feine politische Bedeutung wohl erkannte. Von der Erregung
König Ludwigs I. von Bayern war schon die Rede. Am Bundes-
tage aber versicherten der österreichische Gesandte von Münch-
Bellinghausen und der österreichische Militärbevollmächtigte General
von Langenau, jetzt endlich sei Preußens maßlose Herrschsucht
entlarvt. Metternich meinte zwar auf die offizielle Mitteilung, die
ihm in Form einer Denkschrift von Preußen geinacht wurde, es
feien solche Verträge nicht zu hindern, da sie eine Konsequenz der
Souveränität seien, aber er könne nicht verhehlen, daß, sobald der-
gleichen Verbindungen aufhörten, bloß aus dem administrativen
Gesichtspunkt betrachtet zu werden und ihnen eine politische Tendenz
zugrunde gelegt würde, die Grundgesetze des Bundes ihnen entgegen-
stünden. In große Sorge wurden ferner die mitteldeutschen pöfe,
namentlich die herzoglich sächsischen Lande und das Königreich Sachsen
versetzt, welch letzteres alsbald einen Schritt tat, um in die werdenden
Beziehungen Preußens zu Süddeutschland einen Keil zu treiben.

Auf der Rückreise von Berlin hatte pofmann auch Kassel
berührt und dort den Kurfürsten auf einen etwaigen Anschluß an
die soeben getroffenen Abmachungen sondiert. Denn da, wie erwähnt,
der hessische Großherzog sich mit Preußen eigentlich nurin der Hoffnung
vereinbart hatte, daß auch Kurhessen beiträte, so sollte auch mit der
Publikation des Vertrages bis zum Mai gewartet werden, damit

45
        <pb n="52" />
        ﻿es nicht scheine, als habe man den Kurfürsten durch eine voll-
endete Tatsache in seinem handeln bestimmen wollen, pofmann
glaubte den Kurfürsten geneigt gefunden zu haben, und nun
wurde, um Weiteres anzubahnen, der Fürst Wittgenstein nach
Kassel geschickt. Aber unterdessen hatte hier der Wind umgeschlagen.
Zwar erhielt der fürstliche Abgesandte noch am 12. März eine
gnädigste Audienz, aber schon am 15. März ließ der Kurfürst
einen groben Brief an die Darmstädter Regierung schreiben, und
fuhr dann in einer späteren Audienz Wittgenstein an: „Ich bin
Thef des hessischen Dauses; Anmaßungen, wie der Großherzog
sie sich erlaubt hat, werde ich nicht dulden; ich kann die Bitte
des Großherzogs nicht gewähren." Da in jener Zeit auch vom
preußischen pofe General von Natzmer erschien, um im Namen
seines Königs für die Gemahlin des Kurfürsten einzutreten, die
der Reichenbach das Feld geräumt hatte und nach Bonn gegangen
war, so erboste sich der Kurfürst nur noch mehr gegen Preußen.

Dagegen schienen die vom Könige Ludwig gesandten Geh.
Räte Oberkamp und Eiebein und des Königs persönlicher Freund
von der Tann, die den Kurfürsten zum Anschluß an den süd-
deutschen Zollverein bewegen wollten, bessere Geschäfte zu machen,
ja, alles schien sogar auf einen vollgiltigen Abschluß hinzudeuten.
Aber es schien nur eben so. Unter Österreichs Einstuß, das den süd-
deutschen Zollverein mit dem gleichen Mißtrauen betrachtete, und
unter sächsischer Einwirkung sprang der Kurfürst im letzten Momente
ab. &lt;£s erschien nämlich in Kassel der sächsische Freiherr von Lindenau,
um einen neutralen pandelsverein in Anregung zu bringen, der
sich als dritte Macht zwischen den preußisch-hessischen und den
württembergisch-bayrischen Zollverein schieben sollte. Das war
durchaus nach dem Geschinacke des Kurfürsten, und er entließ die
bayrischen Bevollmächtigten, die sich ihres Erfolges schon ganz
sicher waren, mit einem Korbe.

Die sächsische Regierung war im Laufe des Jahres 1828
von ihren in ihrer Existenz sich durch die Isolierung Sachsens be-
droht fühlenden Fabrikanten mehrfach angegangen worden, sich ent-

46
        <pb n="53" />
        ﻿weder an Preußen, was ja das Nächstliegende und natürlichste ge-
wesen wäre, oder an den süddeutschen Zollverein anzuschließen.
Das erstere war nun freilich bei den schon charakterisierten Um-
ständen undenkbar. Aönig Anton, der damals Lachsen regierte
(1827—1836), ein alter Herr, dem es an jeglicher Initiative
gebrach, war zudem seit der unglücklichen Teilung von 18 t5 ein
erbitterter Feind Preußens und die gleiche Gesinnung teilte der
höhere Adel und das Beamtentum. Gegen den Anschluß an
Bayern aber sprach die Rücksicht auf (Österreich, das, wie inan in
Dresden recht wohl wußte, auf den süddeutschen Handelsbund nicht
gut zu sprechen war. Da fanden die beiden Brüder von Larlowitz
ein Drittes. Der ältere dieser beiden Hans Georg von L. war,
nachdem er Lachsen bis 1827 am Bundestage vertreten hatte,
königlich sächsischer Ltaatsminister geworden, der jüngere bekleidete
dieselbe Stellung beim Herzog Ernst I. von Sachsen-Aoburg-Gotha,
der damals auf Friedrich Wilhelm III. erzürnt war, weil dieser
ouf einen vom Herzog angeregten Gebietstausch nicht eingegangen
war. Aus Betreiben also der beiden Tarlowitze fanden sich in
den letzten Tagen des März auf deren Familiengute Gber-
Lchöna bei Freiberg der Herzog Trust, der weimarische Minister
von Lchweitzer und die beiden Brüder zusammen und brachten
hier eine Punktation als Grundlage für einen zukünftigen
Bertrag der mitteldeutschen Staaten zustande. Ts sollte ein Verein
zwischen Lachsen, den thüringischen Staaten und Rurhessen geschlossen
werden, dessen Teilnehmer sich bemühen sollten, auch die übrigen
zwischen der preußischen und bayrischen Zolllinie gelegenen Lande
zu gewinnen, und außerdem sich verpflichteten, einseitig keinem aus-
wärtigen Zollsysteme beizutreten, noch ohne Zustimmung des
Vereins mit einem Staate, in welchem ein solches System bestehe,
einen Handels- oder Zollvertrag zu schließen. Sie wollten ihre gegen-
seitigen Untertanen aus gleichem Fuß behandeln und die Transit-
abgaben im Verkehre zwischen den Vereinsstaaten nicht über das
Maß der sächsischen Transsitzölle erhöhen. Sechs Monate nach
der Aonstituierung des Vereins sollte über gemeinsame Handels-
        <pb n="54" />
        ﻿vertrage und über Maßregeln gegen die nicht zum verein gehörigen
Staaten beraten werden.

Wenn es gelang, die bisher nicht zu einem der beiden Zoll-
vereine gehörigen Staaten für dieses Programm zu gewinnen, also
außer den thüringischen Staaten und Rurhessen vor allem
Braunschweig, Hannover und Oldenburg, so konnte man, da die
sächsischen Transitzölle im Gegensatz zu den preußischen sehr niedrig
waren, dem preußischen Binnenhandel schweren Schaden zufügen,
indem die an der Nordseeküste ankommenden Güter dann wahr-
scheinlich den billigeren N)eg durch die Länder des mitteldeutschen
Vereins bevorzugten. Auch vermochten für den Fall ihres Zutritts
Braunschweig und Hannover die von der westlichen pälste der
preußischen Monarchie nach der östlichen und in umgekehrter
Richtung passierenden Güter mit einem besonders hohen Durch-
gangszoll zu belegen, wodurch nicht nur die neue Zollgesetzgebung
für Preußen sondern auch der verein mit liessen illusorisch wurde.
Es richtete also die Oberschönaer Punktation ihre Spitze allein
gegen Preußen, ohne wirtschaftlich etwas Positives für die Mit-
glieder des zu gründenden Vereins zu bieten; auch der bedrohten
sächsischen Industrie wurde hierbei nicht in, entferntesten geholfen.

Mit der Werbung von Teilnehmern an der Punktation
wurde der genannte sächsische Gesandte am Bundestage Bernhard von
Lindenau beauftragt, und er fand bereitwillige pelfer an dem öster-
reichischen Vertreter, dem nassauischen Herzoge, den Rotschilds, an
der Stadt Frankfurt und anderen Gegnern Preußens. Welchen
Erfolg er in Rurhessen hatte, wurde erzählt. Gleich günstigen
Erfolg hatte Lindenau in Braunschweig, Hannover, Bremen. Am
21. Mai 1828 verpflichteten sich Rurhessen, Nassau, Frankfurt,
Braunschweig, Hannover, Bremen mit den thüringischen Staaten
und Sachsen zu Frankfurt durch eine Präliminarkonvention,
während der nächsten drei Jahre einseitig weder einem Zollver-
bande beizutreten, noch die in ihren Ländern bestehenden Transitab-
gaben zu erhöhen, zu weiteren Beratungen aber eine neue Zusammen-
kunft in Rassel zu beschicken, die aus den 1ö. Aug. 1828 festgesetzt wurde.

48
        <pb n="55" />
        ﻿Als dann am gegebenen Tage die 20 Bevollmächtigten in
Kassel sich einstellten und unter dem Vorsitze von bsans Georg von
Tarlowitz die Verhandlungen begannen, da zeigte es sich gleich,
daß man zwar in allem, was man nicht wollte einig, aber über
das was man tun wollte und sollte sehr uneinig und sehr unklar
war. Die einen, wie Kurhessen, Nassau und die freien Städte
Bremen und Frankfurt waren für Aufrechterhaltung des gegen-
wärtigen Standes, andere verlangten eine gewisse Gemeinschaftlichkeit
und Erleichterungen im inneren Verkehr, wieder andere wünschten
Unterhandlungen mit dem bayrisch -Württembergischen, ja sogar
mit dem preußisch-hessischen Zollverein. Es war eben unter den
vertretenen Staaten keiner, der den anderen ohne weiteres durch
seine Macht oder durch seine Ziele hätte imponieren können.
Überdies trat mehrfach das Bestreben hervor, gelegentlich auf
Kosten des lieben Nachbarn einen Sondervorteil einzuheimsen.
„Man stieß," wie Tarlowitz resigniert nach Hause schrieb, „auf
Unentschlossenheit, Furcht, Wankelmut und Habsucht, sogar aus Gleich-
giltigkeit gegen ein politisches Interesse, wo ein augenblicklicher
Geldgewinn vorschwebte, auf entschiedene Vorliebe für das preußische
oder bayrische Zollsystem und auf kräftige Einwirkung von außen."

Immerhin gelangte man zu einer Art Einigung, der man
den Namen des Mitteldeutschen f^an freiste reitts ggh.
Am 24. September 1828 unterschrieben den Vertrag, dessen Dauer
vorerst bis zum 21. Dezember 1834 bestimmt wurde, die Vertreter
des Königreichs Sachsen, der ernestinischen Herzogtümer, Hannovers,
Kurhessens, Hesien-Homburgs, Braunschweigs, Oldenburgs, der
Reußifchen Lande, Schwarzburg-Rudolstadts und der freien Städte
Bremen und Frankfurt a. M.; irn Dezember des Jahres schloß
sich auch für die Herrschaft Arnstadt und das Kmt Gehren
Schwarzburg-Sondershausen an. Der Inhalt des Vertrages um-
faßte dieselben Bestimmungen, wie die Frankfurter Präliminar-
Konvention, dann eine Verpflichtung zum Baue einiger Verbindungs-
straßen und einige Erleichterungen für den Lebensmittelverkehr.
Irgendwelche positive Ergebnisse waren also nicht erzielt worden.
        <pb n="56" />
        ﻿Wie wenig infolgedessen der Verein nach außen imponierte,
sollte Lindenau alsbald in Brüssel kennen lernen, wo er mit der
niederländischen Regierung Handelsbeziehungen anzuknüpfen ver-
suchte aber nichts Greifbares zu bieten vermochte. In Berlin
aber sah man aus diese Neugründung mit berechtigtem Miß-
trauen, und als Lindenau im (Oktober (829 dort erschien, um
über den Verein mit Motz und Maaßen vertrauliche Rücksprache
zu nehmen und eine Annäherung des Vereins an Preußen vor-
zubereiten, da versicherte ihm Motz mit streng werdendem Ausdrucke,
daß Preußen die Existenz des Vereins gar nicht anerkenne.

Der Mangel an positivem Inhalte veranlaßte das Königreich
Lachsen, noch am 29. September desselben Jahres 1828 mit den
Ernestinern, den beiden Reuß und Schwarzburg - Rudolstadt
einen engeren Verein zur Erleichterung des inneren Verkehrs ab-
zuschließen. Dann wollte man auf einer weiteren Tagung des
Vereins am 11. Oktober 1829 auch in diesem einen engeren
Zusammenschluß fertig bringen, erreichte aber hierin gar nichts,
sondern beschloß nur eine Verlängerung des Vertrags bis Ende
des Jahres 1841.

Somit existierten in Deutschland nunmehr drei Vereinigungen,
von denen jede von sich behauptete, daß sie das Wohl der
Gesamtheit allein im Auge habe. Von dem mitteldeutschen
Verein ließ sich das freilich am Wenigsten behaupten; denn ihn
hatte kein positives Interesse ins Leben gerufen, sondern nur der
Paß gegen Preußen und der Wunsch, sich dessen wirtschaftlicher
Führung möglichst lange zu entziehen. Anders stand es mit den
beiden anderen Vereinen. Sowohl der preußisch-hessische wie der
württembergisch-bayrische Vertrag brachten den Teilnehmern greif-
bare Vorteile und begründeten in ihrem Gebiete eine wohltätige
Handelsfreiheit: beide waren auch aus denselben natürlichen An-
forderungen hervorgegangen und hatten sich darum nach fast den-
selben Prinzipien ausgebaut, deren Erweiterung aus das übrige
Deutschland nur zu wünschen war.

Es lag der Gedanke nahe, daß diese beiden Zollvereine

50
        <pb n="57" />
        ﻿miteinander in Verbindung treten möchten und seitdem
Aönig Ludwig den Groll über Pessen-Darmstadts Fahnenflucht
überwunden, dafür sich umsomehr über das hinterhältige Betragen
des Aurfürften geärgert und den zweifelhaften Lharakter
des mitteldeutschen Vereins erkannt hatte, vor allem aber
seit inan an der preußisch-hessischen Verbindung die Uneigen-
nützigkeit Preußens im Gegensatz' zu den im Umlauf be-
findlichen Schauergeschichten von preußischer Herrschsucht kennen
gelernt, trat man in Bayern wie in Württemberg jenem Gedanken
näher. Linen besonders energischen und zugleich geeigneten Ver-
treter fand die Idee in dem Lhef der bekannten großen süddeutschen
Buchhandlung, den: Freiherrn von Lotta. Da er bei dem bayrischen
Staatsminister von Armansperg nicht nur Verständnis, sondern
sogar halbamtliche Aufmunterung fand, so begab er sich im
Sommer 1828 nach Berlin, um vorerst nur als Privatperson
init Motz und Maaßen in Verhandlung zu treten. Die ihm ge-
wordene Aufnahme war so freundlich, daß er die besten Nach-
richten nach München zurückbringen konnte. Nun ward er mit
einer förmlichen Beglaubigung versehen nach Berlin zurückgeschickt,
um dort die offiziellen Verhandlungen zu eröffnen. An dieser
nahmen preußischerseits der General von Witzleben, der General-
adjutant und Freund Aönig Wilhelms, Alexander von pumboldt
und der Finanzminister von Motz teil. Das von dem letztgenannten
entwickelte Programm war zunächst nicht auf eine Verschmelzung
beider vereine zugeschnitten, aber doch auf einen ziemlich auf das-
selbe hinauslaufenden Handelsvertrag, der den freien Verkehr aller
Waren zwischen den beiden Vereinsgebieten mit Ausnahme von
Salz und Spielkarten gestattete, die Annahme derselben Aonsum-
tionssteuern wie in Preußen mit Gewährung eines Übergangs-
tarifs forderte, aber die Erhebung von Zöllen auf fremde Produkte
den beiderseitigen Verwaltungen vorbehielt. Gleiches Münz-,
Maaß- und Gewichtssystem wurde in Aussicht genommen, gegen-
seitige Unterstützung bei der Aontrolle der Grenzlinien zugesagt
und — etwas Neues, die Vorahnung einer kommendenybefferen

51
        <pb n="58" />
        ﻿Zeit — Preußen bot die Beihilfe seiner Konsuln in den aus-
wärtigen Seehäfen für die des Schutzes oder der Unterstützung be-
dürftigen Untertanen der kontrahierenden Regierungen an.

Die Verhandlungen über diese Punkte mit den bayrisch-
württembergischen Bevollmächtigten begannen am 6. März 1829
und nahmen ihren raschen Fortgang, wenngleich sie durch vertrags-
mäßig notwendige Pereinbeziehung des Großherzogtums peffen
einige Verzögerung erfuhren. Am 27. Mai 1829 erfolgte die
Unterzeichnung des Pandelsvertrags zwischen den beiden Vereinen,
an dem dann noch auf Monituren von München und Stuttgart
aus einige Berichtigungen und nähere Bestimmungen
eingefügt wurden, und dann konnte nach allseitiger Ge-
nehmigung am 27. Juli 182Y die Auswechselung der Ratifika-
tionen stattfinden. Für die beiderseitigen Erzeugnisse der Industrie,
als baumwollene, wollene und seidene Fabrikate sollte eine
Zollerleichterung von 20—50% gewährt werden, bis die Verhält-
nisse einen gänzlichen Wegfall gestatteten, für die Konsumtions-
artikel sollte eine Ubergangssteuer erhoben werden, inländische Er-
zeugnisse der Natur, der Kunst und des Gewerbefieißes keinen
Durchgangszoll bezahlen, aller sonstiger Warenverkehr durchaus
frei sein, ausgenommen Salz und Spielkarten.

König Ludwig war, nachdem er einmal das Bessere erkannt
hatte, völlig für diese Verständigung begeistert, was man bei ihm
um so höher anschlagen muß, als Preußens, übrigens korrekte
paltung in der Sponheimischen Frage einen endgiltigen Strich
durch seine poffnungen auf peidelberg und Mannheim ge,nacht
hatte. Aus dem näinlichen Grunde freute sich der von seiner
letzten Sorge in derselben Angelegenheit befreite Großherzog
Ludwig von Baden über das Zustandekommen des Vertrags,
während sein preußenfeindlich gesinnter Minister Berstett darüber
wehklagte. Großes Mißbehagen empfand man auch in der pofburg
zu Wien. Aber völlig geschlagen fühlte sich der mitteldeutsche
Verein, der seit den, Juni 1829 wieder in Kassel tagte.

Und schon hatte Preußen zu einem weiteren Schlage aus-
        <pb n="59" />
        ﻿geholt, der dann auch in die richtige Aerbe traf. Der bayrisch-
preußische Vertrag hatte natürlich nur dann volle Entwickelungs-
fähigkeit, wenn die beiden Zollgebiete miteinander in engen Verkehr
treten konnten. Dies vermochten aber die Mittel-Vereinsstaaten
durch dieschon in Aussichtgenommenen „Retorsionen", namentlich durch
Zollsperrung ihrer Straßen recht wohl zu verhindern. Ehe noch
der Vertrag mit Bayern-Württemberg abgeschlossen war, trat darum
Motz mit den herzögen von Meiningen und Gotha insgeheim in
Verbindung. Indem er in schmeichlerischer Weise die Wichtigkeit
der beiden Gebiete für den Verkehr Südeuropas mit den nordischen
Meeren hervorhob, machte er auf den jener Wichtigkeit Abbruch
tuenden Mangel an guten Verbindungsstraßen aufmerksam, ein
Mangel, der von den beiden herzögen zwar wohl längst bitter
empfunden worden, aber wegen Mangels an Geld nicht abzustellen
gewesen war. Der Herzog Ernst kam in dieser Angelegenheit
selbst nach Berlin. Und hier wurde nun am 3. Juli 1829 mit
Meiningen und am Juli mit Gotha ein Vertrag abgeschlossen,
„um die Hindernisse zu beseitigen, die vorzüglich durch örtliche
Verhältnisse dem Handel und gewerblichen Verkehr entgegenstehen."
Die drei Staaten verpflichteten sich hierdurch gemeinsam — d. h.
Preußen schoß das Geld vor — einen großen Straßenzug zu
bauen von Langensalza über Gotha nach Zella; dort sollte sich
die Straße teilen und die eine über Meiningen nach Würzburg,
die andere über Suhl, Hildburghausen, Eoburg, Lichtenfels nach
Bamberg führen. Auf diesen neuen Straßen — und das war
die Hauptsache — sollte der gesamte Durchfuhrhandel frei sein.
Dazu wurden mehrfache gegenseitige Zollerleichterungen gewährt
und freier nachbarlicher verkehr zwischen Meiningen, Gotha und
den in den Herzogtümern liegenden preußischen Enklaven vereinbart.
Zugleich hatte Preußen mit Mecklenburg auf ähnlicher Grundlage den
Bau einer neuen Aunststraße von Hamburg nach Magdeburg
verabredet.

Diese Nachrichten wirkten in Rassel wie ein vernichtender
Blitzschlag. Mas half es, daß man über die Abtrünnigkeit

5:1
        <pb n="60" />
        ﻿von Gotha und Meiningen zeterte, deren herzöge man verwarnen
ließ, und von Dänemark hoffte, es werde die Erlaubnis zur Durch-
führung der Straße Magdeburg-Hamburg verweigern? Letztere
Schwierigkeit ließ sich im Notfall durch Benutzung des anderen
Elbufers umgehen. Und gleichzeitig wurde Preußen drohend,
indem es am 18. August 1829 in einein Rundschreiben an seine
diplomatischen Vertreter in Deutschland den Handelsvertrag
mit Bayern-Württemberg als einen Schritt zur Verwirklichung des
§ 19 der Bundesakte bezeichnete, zugleich aber auch erklärte, mit
dem Mittelvereine, dessen Entstehung offenbar durch eine Preußen
feindliche Tendenz veranlaßt worden sei, werde es sich nie in
eine Verhandlung einlassen. Unter solchen Auspizien gelang es
nur schwer, die schon erwähnte Erneuerung des Vereins am
11. Oktober 1829 zustande zu bringen. Wie wenig man aber
seitens seiner Mitglieder aus ihn baute, bewies der Sonderverein,
den am 27. März 1830 Hannover, Oldenburg, Braunschweig
und Aurhessen zu Eimbeck abschlössen. Dieser Eimbecker
Vertrag, die Grundlage des späteren denselben partikularen
Bestrebungen folgenden norddeutschen Steuervereins, sollte eigentlich
nur die Seestaaten umschließen. Der Zutritt Uurhessens war für
dieses nur ein Notbehelf.

Denn die Unzufriedenheit in diesem Lande wuchs angesichts der er-
wähnten Ereignisse des Sommers 1829. War doch, wenn nun erst die
Straßen durch Thüringen gebaut waren, das Uurfürstentum auch
nach Osten zu isoliert, nachdem die Straßen Berlin-Paderborn und
Paderborn-Gießen das Land im Norden und Westen umgangen
hatten. Schließlich, um es kurz zu machen, blieb dem Aurfürsten
doch nichts andres übrig, trotz seines Haffes gegen seinen preußischen
Schwager und trotz des Pochens auf seine Souveränität, am
25. August 1831 seinen Zutritt zum preußischen Zollverein zu ver-
anlassen; er erlangte ihn unter denselben Bedingungen, wie das
Großherzogtum. Viel hatte zu dem Umschwung auch die Ein-
wirkung der Iulircvolution in Paris beigetragen. Auch in Hessen
waren Revolten ausgebrochen, und eine Zeitlang hatte sogar völlige

54
        <pb n="61" />
        ﻿Anarchie geherrscht. Auch war an die Spitze des Finanzministeriums
Motz, ein Verwandter des preußischen Ministers getreten. Es
war das eine böse, aber reichlich verdiente Demütigung des alten
Tyrannen, der wenige Wochen nach Unterzeichnung des Vertrags
zugunsten seines freilich auch nicht besseren Sohnes Friedrich Wilhelm
abdankte (30. September 1831).

Die Iulirevolution äußerte auch noch in zwei anderen
Richtungen ihre Wirkung. Linen Monat nach ihrem Ausbruch,
entstand die revolutionäre Bewegung, die Belgien von Lolland
trennte. Letzteres hatte, wie schon früher gesagt, in völlig un-
gesetzlicher weise an den Rheinmündungen Zollstätten angelegt
und auf die Mahnungen des Raffers Franz mit unverschämter
Arroganz geantwortet. Auch Preußen hatte es anfangs mit
mahnenden Noten, aber auch mit gleichem Erfolge versucht. Dann
aber errichtete letztes für alle den Rhein heraufkommenden waren
zu Köln einen Stapel und ließ Ende 1826 erklären, daß cs diesen
nicht eher aufheben werde, als bis Holland sich der Rongreßakte
von 1815 entsprechend der Rheinzölle entschlüge. Zwar hatten die
Holländer das eine weile ausgehalten, waren aber schließlich doch
mürbe geworden, wozu auch Mahnungen anderer Staaten, namentlich
Rußlands traten. Die Schlußwirkung brachte aber doch die
belgische Revolution, da Holland Hilfe von den von der Revolution
nicht ergriffenen deutschen Staaten hoffte. Arn 31. März 1831
gab die Rheinschiffahrtskonvention den Handelsverkehr auf dem
Rheine frei. Diese Wendung ließ das Interesse der britischen
Regierung an dem mitteldeutschen verein erlöschen, zu dem sie
durch das damals ja noch mit England verbundene Hannover
in engerer Beziehung stände denn nunmehr konnte der englische
Raufmann seine waren ungehindert und zollfrei bis Mannheim
und mainaufwärts bis Frankfurt bringen. Somit war auch nach
dieser Seite der mitteldeutsche Verein einer seiner Hoffnungeu
beraubt worden.

Der zweite Punkt, an dem die Iulirevolution einschneidende
Wirkung übte, war das Rönigreich Sachsen. Die dort entstehenden
        <pb n="62" />
        ﻿Unruhen waren zwar im Vergleich mit den pariser und Brüsseler
Vorgängen sehr harmlos zu nennen, führten aber doch zu einem
Systemwechsel. 21m 15. September 1830 wurde der Buntster von
Einsiedel entlassen, an dessen Stelle der einsichtige und weiter denkende
Bernhard von Lindenau trat, und der altersschwache Bönig 21nto»
nahm seinen freiheitlicher gesinnten Neffen Friedrich August zum But-
regenten an. Die weitere Folge war dann die am Sept. 1831
publizierte Verfassung. Freilich hielt man in Dresden noch weithin
an der 2Ueinung fest, man könne bei den nun immer unaus-
weichlicher werdenden Verhandlungen mit Preußen den mittel-
deutschen Verein in die Wagschale werfen. Gleichwohl schrieb
Bönig Anton am 29. Dezember 1830 einen Brief an den Bönig
Friedrich Wilhelm, daß er schon längst die 2lbsicht gehabt, mit
Preußen in kommerzielle Verbindung zu treten „und somit im
Sinne des hochwichtigen und wohltätigen Zweckes zu handeln,
dessen Erreichung von Ew. 2Uajestät bereits seit längerer Zeit
beabsichtigt wird." Lindenau, der dies Schreiben nach Berlin
brachte, überreichte zugleich eine Denkschrift, worin Sachsen den
Entschluß aussprach, die Auflösung des mitteldeutschen Vereins
durchzusetzen. Der Bönig von Preußen antwortete den: sächsischen
Bönige schon am 24. Januar 1831 sehr entgegenkommend.
Gleiches geschah dem Weimarischen Pose, der schon am 25. Zuli
1830 sich nach Berlin gewandt hatte, durch ein Schreiben Eichhorns
vom 22. Oktober 1830.

Nun wäre ja wohl der Boden für das gegenseitige Ein-
verständnis geebnet gewesen, wenn sich nicht Schwierigkeiten anderer
2lrt ergeben hätten. Blaaßen, der an Stelle des am 30. Zuni
1830 verstorbenen Blotz das preußische Finanzministerium über-
nommen hatte, war umsoweniger der Meinung, Sachsen so
leichten Bauses zuzulassen, als die preußischen Baumwollen-
fabrikanten bei ihm gegen die sächsische Bonkurrenz vorstellig
wurden: Blaaßen hatte also zum mindesten für diese 2lrt von
Waren höhere Eingangszölle im Sinne. Die andere Schwierigkeit
ergab sich wegen der 2Neffen zu Frankfurt a. (D. und Naumburg
        <pb n="63" />
        ﻿- - • - .............................................................................

preußischer-, und Leipzig sächsischerseits. Noch war man in Sachsen
so zaghaft, daß man sogar die Naumburger Messe für eine ge-
fährliche Konkurrentin der-Leipziger ansah, und verlangte für Leipzig
denselben Meßrabatt, den Preußen Frankfurt gewährte, was
Maaßen wieder zu gefährlich für dieses ansah. So zogen sich die
Verhandlungen, die sächsischerseits von dem sehr tüchtigen Finanz-
minister von Zeschau geführt wurden, ergebnislos in die Länge,
bis das Ereignis eintrat, das Sachsen zu einer möglichst raschen
Entscheidung zwang.

Bei dem Abschluß des Handelsvertrags mit dem württem-
bergisch-bayrischen Zollverein ain 27. Mai 182» war bereits auf
die Möglichkeit einer späteren Verschmelzung des nördlichen mit
dem südlichen Vereine hingewiesen worden. Mittlerweile hatten
sich die schon früher berührten finanziellen Schwierigkeiten des
oberdeutschen Bundes vermehrt, und beide Mächte stellten nun in
Berlin den Antrag auf eine Verschmelzung der beiden Vereine. Dem-
entsprechend wurden die Verhandlungen im Dezember 1851 in
Berlin eröffnet. Aber auch hier gab es schwere Bedenken.
Schon der Zutritt der beiden Dessen hatte ein finanzielles Opfer
für Preußen bedeutet, was sich aus dem Zollertrag pro Kopf
ergab; er begann, nachdem er 182» noch 25,3 Sgr. betragen hatte,
nunmehr zu sinken und drohte das bei der Aufnahme Bayerns
und Württembergs noch mehr zu tun, da dort die Konsumtion
von Kolonialwaren nicht so hoch stand wie in Preußen. Tat-
sächlich sank auch dann der Durchschnitt in den Zähren 1884—39
auf 22 Sgr. pro Kopf. Preußen verlangte also, wie es auch Sachsen
gegenüber getan hatte, ein Präzipuum, d. h. die Auszahlung einer
seinen angeblichen Verlusten entsprechenden Summe aus den ge-
meinsamen Zolleinkünften zum Voraus, ehe an die vertrags-
gemäße Teilung nach der Kopfzahl gegangen würde. Eine weitere
Schwierigkeit bot die Anwendung der Gemeinschaftlichkeit der
Konsumtionssteuern in Bayern auf das Bier. Preußen erzielte
von seinem Biere kaum 1300 000 Taler an Steuern oder
3 Sgr. pro Kopf, Bayern dagegen in seinem rechtsrheinischen Ge-

57
        <pb n="64" />
        ﻿biete von der Malzsteuer 5 Mill. Gulden oder 21 Sgr. pro Aopf,
aus welchem Ertrage nach der Verfassung die Staatsschuld verzinst
werden mußte. Da Preußen seine Biersteuer unmöglich so hoch
schrauben konnte, um gleiche Erträge zu erzielen, so verlangte es
von Bayern Ausgleichungsabgaben, was von diesem mit Recht
als unbillig und aus den eben angegebenen Grunde auch als gegen
die Verfassung verstoßend angesehen wurde. Anderseits verlangten
die Südstaaten eine Amgestaltung des Tarifs in freihändlerischem
Sinne — später sollte es ganz anders kommen — namentlich für
Baumwollenwaren, die gerade die preußischen Interessenten ver-
teuert zu sehen wünschten. Vor allem aber wünschten sie sich für
auswärtige Handelsverträge im Besitze des gleichen Stimmrechts mit
Preußen zusehen; z. B. gelegentlich des Abschlusses von Schiffahrts-
verträgen verlangte der Vertreter Württembergs, Moritz Mohl,
daß auch sein Staat gehört würde.

Infolgedessen brach man die Verhandlungen im Mai 1832
ab, und das Jahr verlief in ziemlicher gegenseitiger Verstimmung.
Nur wurden dadurch die süddeutschen Verhältnisse nicht besser,
und auch zwischen Württemberg und Bayern gab es Mißhellig-
keiten. Da war es das Verdienst König Ludwigs, den richtigen
Ausweg zur rechten Zeit zu treffen. Er ließ an den württembergischen
Vertreter in München, den Herrn von Schmitz-Grollenburg, der
im Übrigen sein volles Vertrauen genoß, eine Note des Inhalts
schreiben, daß der süddeutsche Verein doch tatsächlich ausgelöst und
darum die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Preußen un-
vermeidlich sei. Daraufhin wurde als gemeinsamer Bevoll-
mächtigter, einer kürzlich von Preußen ergangenen Mahnung ent-
sprechend, ein mit den Verhältnissen vertrauter hoher Beamter —
das letzte Mal waren es zwei Assessoren gewesen — nach Berlin
geschickt. Es war der bayrische Finanzminister von Mieg, ein
Jugendfreund des Königs Ludwig und ein hochgebildeter Mann
von bedeutender Arbeitskraft. Auf der Reise nach Berlin berührte
er Dresden, um sich mit den dortigen Finanzmännern zu ver-
ständigen und traf am 6. Februar 1833 in Berlin ein. Die Verhand-
        <pb n="65" />
        ﻿lungert ergaben die Beibehaltung des Tarifs mit einigen Än-
derungen ; ferner verzichtete Preußen auf jedes Präzipuum : nur für
die Schiffahrtsabgaben auf der Oder und Weichfel bezog Preußen
eine Pauschalsumme. Handelsverträge konnten von Württemberg
und Bayern abgeschlossen werden, sollten jedoch im Allgemeinen
nur unter Zuziehung der übrigen Teilnehmer am Zollbunde in
Araft treten; die Verträge mit Russisch - Polen blieben dem
preußischen Staate vorbehalten. Die Einnahmen wurden nach der
Kopfzahl verteilt. Preußen erlangte gegen diese Zugeständnisse,
daß seine Zollverwaltung des raschen Übergangs halber sofort im
Süden eingeführt würde, noch bevor die Zollgemeinschaft in Kraft
trat, ein Zugeständnis tnU dem Wieg allerdings seine Instruktion
Überschritt.

Nachdem noch die hessischen Bevollmächtigten hinzugezogen
worden waren, kam der Vertrag am 22. März 1833 zur Unter-
zeichnung. Am 1. Januar 183^ sollte er ins Leben treten und
zunächst auf acht Jahre Bestand haben. Die Grundzüge ent-
sprachen im Allgemeinen denen des hessischen Vertrags. Nur
war den Mitgliedern dadurch größerer Einfluß eingeräumt, daß
für jede Änderung der Zollgesetze die Einstimmigkeit der Ver-
bündeten gefordert wurde. Auch wurde die Kontrolle auf Bayerns
Wunsch gemildert. Die Verbündeten sendeten bloß Vereinsbevoll-
mächtigte zu den Zolldirektionen, Kontrolleure zu den Pauptzoll-
ämtern der anderen Teilnehmer, eine gegenseitige Visitation des
Grenzdienstes fand nicht mehr statt. Man gelobte sich gegenseitig
unbeschränkte Offenheit in der; Zollverwaltung, was, da es
gewissenhaft eingehalten wurde, besser als jede gegenseitige Kontrolle
war. Die alljährlichen Konferenzenjrder Vereinsbevollmächtigten
sollten sich nicht mehr wie bisher nur in Berlin, sondern nach dem
Belieben der Verbündeten bald hier bald dort treffen. Zum
nächsten Versammlungsorte wurde München ausersehen.

Dieser Abschluß mit deut süddeutschen Zollvereine wirkte nun
auch bestimmend auf Sachsen. Am 24. März 1833 erschien der Finanz-
minister von Zeschau zum dritten Male in Berlin und schon am
        <pb n="66" />
        ﻿30. ITiärj 1833 geschah die Unterzeichnung. Der Zollrabatt für
Frankfurt a. (D, blieb zwar etwas ermäßigt bestehen, aber auch
Leipzig erhielt einen solchen, wenngleich etwas niedrigeren, und
vor allem das Recht der Meßkontierung, d. h. die zur Messe an-
gelieferten Artikel wurden erst dann verzollt, wenn sie durch
Verkauf in andere bsände übergingen. Großhandlungen von gutem
Ruf wurde sogar ein über die Meßzeiten hinaus dauerndes Konto
bewilligt.

Auch mit den thüringischen Ländern hatte es lange Schwierig-
keiten, bis sie sich nach preußischem Rate erst einmal untereinander
geeinigt hatten. Am 1&gt; &gt;. Mai t833 wurde der „Zoll- und pandels-
verein der thüringischen Staaten" gebildet, und schon am folgenden
Tage erklärte der neue Verein, indem er zugleich das gesamte
System der indirekten Steuern Preußens annahm, seinen Zutritt
zu dem nunmehr mit Recht sogenannten deutschen Zollverein.
Auch für Sachsen und die thüringischen Staaten galt als Beginn
der 1. Januar 1834 und als vorläufige Dauer acht Jahre. Die
Anfeindungen, welche die neuen Abmachungen im Znlande wie
im Auslande erfuhren — namentlich wäre hier von Aurhefsens,
Hannovers und Österreichs Machenschaften zu reden —, können
und brauchen hier nicht näher behandelt zu werden. Sic sind längst
vergessen und haben den Gang der Dinge doch nicht aufgehalten.

„Dann kam jene folgenschwere Neujahrsnacht des Jahres
1834, die auch den Massen das Nahen einer besseren Zeit ver-
kündete. Auf allen Landstraßen Mitteldeutschlands harrten die
Frachtwagen hochbeladen in langen Zügen vor den Mauthäusern,
umringt von fröhlich lärmenden Volkshaufen. Mit dem letzten
Glockenschlage des alten Zahres hoben sich die Schlagbäume; die
Rosse zogen an, unter Zubelruf und Peitschenknall ging es vorwärts
durch das befreite Land. Gin neues Glied, fest und unscheinbar,
war eingefügt in die lange Rette der Zeiten, die den Markgrafen-
staat der Hohenzollern hinaufgeführt hat zur kaiserlichen Krone. Das
Adlerauge des großen Königs blickte aus den Molken und aus weiter
Ferne erklang schon der Schlachtendonner von Königgrätz" sTreitschke).

60
        <pb n="67" />
        ﻿V.	Die nächsten Anschlüsse. Erste Erneuerung des
Zolluereins. Anschluß Braunfchuieigs und Luxemburgs.
Auswärtige Verträge.

&lt;£s würde dem Interesse des Lesers nicht entsprechen und
den gegebenen Raum weit überschreiten, wenn die weiterhin er-
folgten Anschlüsse der noch fehlenden süddeutschen Staaten mit
gleicher Ausführlichkeit behandelt werden sollten. Nachdem schon
Ausgang 1883 die preußische Regierung Fühlung mit der badischen
genommen und sich dort eine Notablenvqrsammlung bis in den
Februar 1834 über den Anschluß an den deutschen Zollverein
die R'öpfe zerbrochen hatten, begannen die eigentlichen Verhand-
lungen mit Preußen und den mit ihm verbundenen Staaten.
Von diesen machten Württemberg und Bayern, namentlich aber
das erstere, so viele Schwierigkeiten, daß man im November 1834 noch
nicht recht vom Flecke gerückt war. Nachdem endlich die wichtigsten
Anstände beseitigt waren — freilich erhuben die Württemberger noch
bis in die zwölfte Stunde allerhand Einwände — konnte endlich
am 12. Mai 1835 die Unterzeichnung der den Zutritt Badens
erklärenden Akte stattfinden. Am 2. Januar 1836 folgte die freie
Reichsstadt Frankfurt nach, die bei ihrer Bedeutung als
Handelsmetropole die Rechte eines selbständigen Vereinsmitgliedes
und einen erhöhten Anteil an den Zollüberschüssen erlangte. —
Erst im Oktober 1834 fand bei seiner immer mehr hervor-
tretenden Isolierung das Herzogtum Nassau es für an der
Zeit, sich um den Anschluß zu bemühen; es hatte soeben die

6L
        <pb n="68" />
        ﻿demütigende Erfahrung gemacht, daß ein der französischen Regierung
vorgeschlagener Handelsvertrag den Kammern gar nicht einmal
vorgelegt worden war. Preußen antwortete zwar auf die naffauifche
Versicherung, „daß es keinen sehnlicheren Wunsch hege, als in den
deutschen Zollverein ausgenommen zu werden", umgehend am
23. Oktober 1834 mit einer Zusage, und im Februar 1835 erschien
ein nassauischer Bevollmächtigter in Berlin. Aber die badischen
Verhandlungen drängten sich dazwischen, so daß der Vertrag erst
am 10. Dezember 1835 fertig gestellt war. Auch hier hatte
Württemberg Einsprüche erhoben, dann aber zurückgezogen. Diese
weiteren Triumphe des von ihm begonnenen Systems hat Maaßen
nicht mit erlebt. Der verdiente Mann starb am 2. November
1834 zu Berlin, ohne einen seiner und seines Vorgängers würdigen
Nachfolger zu hinterlassen.

Wenn sich auch Hannover, Braunschweig, Oldenburg, die
Mecklenburgs noch lange Jahre von dem Vereine fern hielten,
so stellte dieser doch ein Achtung gebietendes kompaktes Ganze
'l! von 8252 Tuadratmeilen dar, das über 2Z4 Millionen Deutsche
umfaßte. Es war doch, wie einst Motz prophezeit hatte, der
Anfang und zwar ein stattlicher Ansang eines von innen und
außen festen und freien Deutschlands unter dem Schirm und
Schutze Preußens. In richtiger Erkenntnis der Lage sang
Possmann von Fallersleben in einem seiner „Unpolitischen Gedichte"
(pamburg 1830), nachdem er alle die im Zolltarif genannten
Gegenstände in scherzhafter Weise in Reime gebracht hatte:

Und ihr andern deutschen Sachen,

Tausend Dank sei euch gebracht:

Was kein Geist je konnte machen,

Ti, das habet ihr gemacht;

Denn ihr habt ein Band gewunden
Um das deutsche Vaterland,

Und die kserzen hat verbunden
Mehr als unser Bund dies Band. —

Es ist noch abschließend zu bemerken, daß selbständige Mit-
glieder nicht mehr beitraten bis zu dem später zu erwähnenden An-

62
        <pb n="69" />
        ﻿schlusse von Braunschweig, daß sich aber eine Reihe kleinerer Ge-
biete einordneten, wie Hessen-Homburg (1835), waldeck (1838),
Pyrmont (1841) u. a., andere aber schon früher mit Preußen jum
Vertrag gekommene nun auch in die neue Bundesrolle eingetragen
wurden, wie die Anhalte, Birkenfeld ufw. Diese alle, im Ganzen
10 an Zahl, hatten also keine selbständige Stimme, sondern hingen
ganz von Preußen ab.

Für die weitere Entwickelung der inneren Vereinsangelegen-
heiten war in den Zollvereinsverträgen das Institut der G e-
" Hral - Konferenzen vorgesehen worden, die alljährlich zusammen-
traten, die Rechnung feststellen, etwa streitige Punkte der Verfassung
authentisch interpretieren, neue Anträge beraten, überhaupt alles
das überwachen sollten, was zuiu Bestände und zur Weiterent-
wickelung des Vereins vonnöten war. Daß hierbei Preußen
majorisiert werden, daß bei prinzipiellen Fragen die statutengemäß
erforderte Stimmengleichheit das Grab der vernünftigsten Vor-
schläge sein konnte, das war gewiß eine bedenkliche Seite des
großen Werkes, trat aber damals noch nicht weiter hervor und
überdies wären ohne diese Zugeständnisse die süddeutschen Staaten
nie zu haben gewesen. In den auswärtigen Angelegenheiten wog
das Ansehen Preußens sowieso vor.

Die erste Konferenz ward nicht eher als in den ersten Tagen
des Juni 1836 in München eröffnet und dauerte bis Witte
September, die Verhandlungen mit Baden re. hatten den Zusammen-
tritt so lange hinausgeschoben. Von größerer Wichtigkeit waren
hier die Verhandlungen nicht. Das galt schon mehr von der
zweiten, der Dresdener Konferenz, die auf Antrag der sächsischen
Regierung erst 1838 zusammentrat und vom 25. Juni bis
12. August tagte, hier spielte die neue Münzkonvention mit
herein, die ebenfalls in Dresden verhandelt und am 30. Juli
1838 abgeschlossen wurde. Dann aber waren Nachversteuerungen
zu erledigen, ein sehr heikles Kapitel, ferner regte Preußen die
Frage an, wie weit in Zollvereinsangelegenheiten die Mitwirkung
der Kammern zu gehen habe. Preußen hatte damals bekanntlich

63
        <pb n="70" />
        ﻿noch keine konstitutionelle Verfassung, und man darf wohl berechtigten
Zweifel hegen, ob es im Besitze einer solchen in Aachen des Zollvereins
mit einer so zielsicheren Konsequenz und mit solchem Erfolg hätte vor-
wärts kommen können, wenn es z.B. Btraßenbauten, Vertragsschlüsse
u. dergl. von dem Votum seiner Kammern hätte abhängig machen
müssen. Ferner trat, schon in der ersten Konferenz von Bayern
angeregt, aber auch von Preußen mit gebührendem Interesse
aufgenommen, die Zuckerfrage mehr in den Vordergrund. Es
handelte sich sowohl um Rübenzucker, dessen Fabrikation damals
freilich noch in den Anfängen lag und die spätere kolossale Entwickelung
nicht entfernt ahnen ließ, als um die Raffinerien von kolonialem
Rohzucker. Alan kam zunächst nur zu dem Beschluß, daß neue
Raffinerieen von Rohzucker die den früheren Anlagen der Art
gewährten Vergünstigungen nur erhalten sollten, wenn sie am
Bitze eines Zollamtes lägen, und daß zwar Raffinerie von Roh-
zucker und Erzeugung von Rübenzucker von derselben Fabrik, jedoch
nicht gleichzeitig, sondern der Kontrolle wegen in getrennten
Perioden vorgenommen werden dürfe.

Die Zuckerfrage sollte aber bald eine politische Bedeutung er-
langen. Ende 1835 war in Polland ein Dekret erschienen, durch
das die Regierung, um der eigenen Landwirtschaft einen Gefallen
zu tun, deutsches Getreide mit einem hohen Zolle belegte. Die
Antwort des Zollvereins ließ nicht auf sich warten. Polland
führte nämlich den Rhein herauf am meisten Zucker ein. Der
raffinierte Zucker wurde pro Zentner mit 1t Talern, der Roh-
zucker mit 8 Talern, für Raffinerien sogar nur mit 5 Talern
pro Zentner belastet. Dieser letztere Umstand ließ die Einfuhr
von dem nicht raffinierten, dem sogenannten Lompenzucker stark
emporgehen, weil die Kosten der Reinigung mit Zuschlag der
Verbrauchssteuer immer noch nicht an jenen 11-Taler-Zoll heran-
reichten. Man traf nun gegen die polländische Ulaßregel die
Retorsion, daß der 5atz für Lompen vom 1. Januar 1837 auf
die gleiche pöhe wie für Raffinade gehoben wurde; dadurch ver-
setzte man freilich auch der heimischen Raffinierie einen schweren

64
        <pb n="71" />
        ﻿Schlag. Infolgedessen ließ sich Holland am 3. Juni 1837 zunächst
zu einem Schissahrtsvertrag so wohl mit Preußen als auch
mit dem Zollverein herbei, wonach die Schiffe der deutschen
Staaten — im Wesentlichen kam dabei doch nur Preußen in
Betracht — in den holländischen Häfen keinen anderen Auflagen
unterworfen sein sollten, als die holländischen selbst. Aber Holland
fuhr fort, auf eine Herabsetzung der Zuckerzölle zu dringen, wo-
gegen man der Einfuhr von Zollgetreide, Wein, Eisen, Glas,
seidenen und baumwollenen Manufakturwaren Erleichterungen in
Aussicht stellte. Gegen die Erniedrigung der Zollsätze wandten
sich namentlich die Rübenzuckerfabrikanten und die den Rübenbau
als einen vorteilhaften Neubetrieb erkennenden Großgrundbesitzer.
Preußen schwankte; doch machten sich neben den Hauptrücksichten
auf einen höheren Zollgewinn bei wieder gesteigertem Verkehr,
der auch für die anderen Vereinsregierungen maßgeblich wurde,
hier züm ersten Male persönliche Rücksichten am preußischen Hofe
bemerklich. Die Prinzessin Albrecht, eine Tochter des Königs der
Niederlande, betrieb die Sache ihres Vaterlandes mit Feuereifer.
So kam am 21. Januar 1839 ein Vertrag zustande, der den
niederländischen Lompenzucker auf die Hälfte des bestehenden Tarif-
satzes, raffinierten Zucker auf 10 Taler normierte, abgesehen von
andern den Niederlanden in der Ausfuhr von Butter, Käse und Vieh
günstigen Bestimmungen, denen dann wieder solche für die deutsche
Industrie entsprachen.

Ls zeigte sich alsbald, daß dieser in der Zuckerfrage lediglich
das politische und fiskalische Interesse vertretende Vertrag ein
Fehler war. Die in ihrer Existenz bedrohten deutschen Zucker-
fabrikanten liefen Sturm dagegen und hatten das nationale
Empfinden hinter sich, die Hansastädte, obwohl ihnen dieselben
Erleichterungen wie Holland zuteil geworden waren, konnten doch
mit den Mynheers nicht mehr konkurrieren. Somit mußte der
Vertrag nach seinem Ablauf — die Dauer war bis zum Ende
des Jahres 1841 bestimmt gewesen — eine entsprechende Änderung
erfahren. Aber politisch war dabei die Hauptsache, daß man zum
        <pb n="72" />
        ﻿ersten Male von dem zollgeeinten Deutschland aus dem Auslande
gegenüber die Reziprozität durchdrückte. Den gleichen Standpunkt
hielt man dem darob sehr erstaunten England gegenüber fest,
als dieses, übrigens ganz selbstverständlicher Weise, dieselben Ver-
günstigungen für Zucker und andere Aolonialprodukte verlangte,
wie sie Holland gewährt worden waren. Der Vertrag vom 2. März
1841 entsprach zwar den englischen Forderungen, bedang aber
nuninehr für sämtliche deutsche Schiffe dieselben Vergünstigungen
im Verkehre mit englischen päfen aus, die seiner Zeit für die
preußischen Schiffe erwirkt worden waren, daß sie nämlich genau
dieselbe Zollbehandlung in englischen päfen zu beanspruchen hätten,
wie die englischen Schiffe. Es war das eine anerkennenswerte
Durchbrechung der Navigationsakte, wennschon voin wirtschaftlichen
Standpunkte aus ähnliche Opposition entstand, wie gegen den Vertrag
mit Holland. Weitere Schiffahrts- und Pandelsverträge schloß
der Zollverein unter Preußens Vermittelung an: 12. August 1839
mit Griechenland, und, was natürlich bei weitem wichtiger
war, am 22, Oktober 1840 mit der Türkei, nachdem England
schon 1838 im August und Frankreich im November die Pforte
zu einer den Pandelsinteressen ihrer Völker entsprechenden
Regelung veranlaßt hatten. Der Zollverein schloß unter
denselben Bedingungen ab. Auch Österreich war um dieselbe
Zeit handelseins mit der Pforte geworden. Welch merkwürdiges
Schauspiel: unter Preußens Führung schließt die Mehrzahl der
deutschen Staaten einen pandelsvertrag mit dem Orient, das
damals noch zu Deutschland gehörige Österreich tut dasselbe, ohne
daß die beiden Staatengruppen sich das Mindeste um einander
kümmern; der Bundestag aber, der doch das gesamte Deutschland
darstellen soll, tut nichts zur Sache, weiß offiziell nichts davon,
legt die pände in den Schoß. Bester ließ sich die Ohnmacht des
Bundes im Gegensatz zu der aufstrebenden Bedeutung des Vereins
gar nicht charakterisieren.

Durch den Artikel 41 des Zollvereinsvertrags war dessen
Dauer bis zum 1. Januar 1842 festgesetzt. Da von deu

66
        <pb n="73" />
        ﻿im Vertrag vorgesehenen Kündigungsterminen keiner der beteiligten
Staaten Gebrauch gemacht hatte, die ordentliche Kündigung aber
zwei Jahre vor Ablauf des Vertrags erfolgen mußte, so mußte
man sich noch vor Ablaus des Jahres 1839 über den fortbestand
oder die Aufhebung des Zollvereins äußern.

Nun hatte zweifellos der Zollverein in allen Teilen Deutsch-
lands ein reges Emporblühen der Industrie, des wechselseitigen
und des Auslandverkehres hervorgerufen, deutsche Waren begannen
schon auf dem Weltmarkt zu erscheinen, der Volkswohlstand und
damit die Steuerkraft der Bevölkerung hob sich. Auch in einer
anderen pinsicht fuhren namentlich die süddeutschen Staaten durch
ihre Teilnahme am Zollverein gut. Lo hatten z. B. in Bayern die
Anteile an den gemeinschaftlichen Zollrevenuen des Württembergisch-
Bayrischen Vereins in den Vereinsjahren 1830/31 und 1831/32
durchschnittlich rund 1,4 Bull. fl. betragen, nach dem Zutritt zum
großen Zollverein 1834 jedoch 3 859 064 fl. In demselben Jahre
aber hatten die bayrischen Zolleinkünfte nur 950 000 Taler —

1 676 000 fl. betragen, die von Württemberg gar nur
270 000 Taler 476 500 fl., während Preußen 8,99 Will.
Taler zu deur im Ganzen zur Verteilung gelangenden 12,18 Will.
Talern dieses ersten Vereinsjahres beitrug. Der Grund dieses
Mißverhältnisses lag in der Verteilung nach der Aopfzahl.
während Bayern in dem genannten Jahre fast das Dreifache
seines vorjährigen Ertrages einstecken durfte, fetzte Preußen zu.
Denn seine Zolleinnahmen betrugen 1833 noch 20 5gr. auf den
Aopf der Bevölkerung, 1834; nur 15’/2 Sgr. Erst im Jahre 1838
war der frühere Ertrag wieder erreicht und im Jahre I84O betrug
die Teilquote nahe an 22 Sgr. Gleichzeitig stiegen aber auch die
Zollerträgnisse überhaupt, so daß Preußen I84O 12,95 Will.,
Bayern 1,21 Will, und Württemberg 427000 Taler zur Verteilung
beisteuern konnten, dafür aber auch ihren Anteil wesentlich erhöht
sahen. Auch Sachsen kann zum Vergleiche herangezogen werden.
Es erhielt von 1834 bis 1840 einen ständig wachsenden von
1,07 Will, auf 1,94 Will. Taler steigenden Anteil ausbezahlt,

67
        <pb n="74" />
        ﻿während welcher Zeit die Bevölkerung von 1 595 668 im Zahre
1834 sich aus 1 706 276 im Zahre 1840 vermehrte; es ergibt das
auf den Kopf 1 Taler 1 Sgr. 1,3 pfg., also reichlich 12 3gr.
mehr, als zur gleichen Zeit in Preußen auf den Kopf entfiel. Viel-
fach hörte man deshalb in Preußen die Klage, der großmütige
König ließe sich von seinen Zollfreunden „auspumpen", eine Ansicht,
die mit dem Landadel auch der junge Otto von Bismarck teilte.

Auf diese Dinge nahm eine Denkschrift der preußischen
Regierung Bezug, die den zur Beratung über den Fortbestand des
Zollvereins sich rüstenden Regierungen am 22. Dezember 1839
mitgeteilt wurde. Preußen verlangte zum Ausgleich des Miß-
verhältnisses einen anderen Maßstab für die Verteilung des
Meinzolls, da der ausländische Mein fast ausschließlich in Preußen
verzehrt werde, und desgleichen für die Verteilung der Branntwein-
steuer ; auch die junge Rübenzuckerindustrie hielt der neue Finanz-
minister von Alvensleben, hinter dem jedoch der General-Steuer-
direktor Kühlmeyer stand, der Besteuerung schon für fähig. Dieser
Denkschrift folgte im März 1840 eine zweite. Beide erregten all-
gemeines Befremden; obwohl man sich in den leitenden Kreisen
der Ansicht nicht verschloß, daß Preußen tatsächlich Opfer bringe,
—- was übrigens im großen Publikum trotz der genauen statistischen
Nachweise gar nicht einmal geglaubt wurde — hielt man doch
prinzipiell, und das mit Recht, eine einseitige Bevorzugung
Preußens für untunlich und. gefährlich; denn was Preußen recht
war, war schließlich mututis mulunäis auch für die einzelnen
anderen Mitglieder billig. Ts lag die Gefahr vor, daß, wenn
Preußen auf feinem Standpunkte einseitig beharrte, die Auflösung
des Zollvereins unvermeidlich sei.

Zum Glück ergab sich mittlerweile ein günstigerer Abschluß
des Jahres 1838, als die Denkschriften zur Voraussetzung gehabt
hatten, und auch weiterhin war Besserung zu erwarten. Geh.-Rat
Kühne, der noch die Tradition der Maaßen-Motzschen Schule fest-
hielt, verfaßte eine ermutigende Schrift über die Erträge und Er-
folge des Zollvereins, die er dem Kronprinzen überreichte und dieser,

68
        <pb n="75" />
        ﻿der als Friedrich Wilhelm IV. am 7, Zuni 1840 an des Vaters
Stelle trat, wünschte lebhaft, daß man den Verein unter den mög-
lichsten Aonzessionen bestehen ließ. Als deshalb im November
184# die Verhandlungen in Berlin begannen, war der Fimmel
nicht mehr mit so düsteren Wolken umzogen. Bayern schaffte
durch einen hier nicht näher zu behandelnden praktischen Vorschlag
den Weinzoll' aus der Welt und ermöglichte es zugleich Preußen,
sich mit den thüringischen Saaten und Sachsen über den Brannt-
weinzoll zu verständigen; von der anderen Seite zeigte Preußen das
notige Entgegenkommen, und so konnte am 8. Zitat 1841 der neue
Vertrag unterzeichnet werden; seine Dauer wurde nicht, wie Preußen
beantragte auf sechs, sondern auf Bayerns energisches Andringen
auf 12 Jahre, also bis zum I. Januar 1854, festgesetzt. Ls war
das die letzte Arbeit Eichhorns in seiner alten Stellung, die er seit
Oktober 1810 mit dem ihm zu geringerem Ruhme gereichenden
Amte des 'Kultusministers vertauschte.

Fast zu ganz gleicher Zeit erfolgte ein wichtiger Neuanschluß,
der B r a u n s ch w e i g s. Wir erfuhren von dem Eiinbecker Ver-
trage, der als eine Art Rückversicherung zu dem mitteldeutschen
Verein am 27. März 1830 zustande gekommen war. Gleich
anfangs inachte sich aber Aurheffen böslichen Verlaffens durch
seinen Zutritt zu dem preußischen Vereine schuldig, und so fristete
der Verein auf dem Papiere ein Scheindasein, bis die Begründung
des allgemeinen deutschen Zollvereins auch bei Hannover und seinen
bisherigen Trabanten die Zollfrage Wiederaufleben ließ. Es
gingen zwar bei der hannöverschen Regierung Petitionen genug
ein, die den Anschluß an den großen deutschen Zollverein dringendst
empfahlen. Aber teils englischer Einfluß, teils hannöverscher
pochmut und paß gegen Preußen verboten, auf die natürlichen
wünsche des Landes Rücksicht nehmen. Da aber doch etwas ge-
schehen mußte, so schloß pannover nach ähnlichen Grundsätzen,
wie sich der Zollverein gebildet hatte, am 1. Mai 1834 mit
Oldenburg und Braunschweig den sogen. Steuerverein, der
allerdings in seinem Tarifsysteme von ganz anderen Grundsätzen
        <pb n="76" />
        ﻿ausging. Als nun über die Erneuerung dieses Vertrages Ver-
handlungen schwebten, betonten die Braunschweiger als ihre Paupt-
bedingung die Legung der beabsichtigten neuen Straße von Hamburg
nach Magdeburg durch ihr Gebiet, wie auch noch einige andere
bessere Straßenverbindungen in Anregung gebracht wurden. Die
hannöverschen Bevollmächtigten sicherten dies auch in zwei
Protokollen zu, denen aber dann der neue Aönig von Hannover
Ernst August die Genehmigung, entsprechend der ihm eigentümlichen
Launenhaftigkeit, verweigerte. Das geschah im März 1841. Alsbald
erklärte Braunschweig für den 1. Januar 1842 seinen Austritt aus
dem Steuerverein und meldete sich in Berlin für den Zoll-
verein an. Schon im Mai hatten die beteiligten Staaten ihre
Zustimmung erklärt, und am 19. Oktober 1841 war der Vertrag
unter den üblichen Bedingungen unterzeichnet; Braunschweig trat
also als erstes selbständiges Mitglied in den mit dern 1. Januar 1842
sich erneuernden Zollverein ein.

Die Priorität hätte allerdings Lippe-Detmold gehabt, das
schon tags vorher, am 18. Oktober 1841 seinen Vertrag mit Preußen
unterzeichnet hatte: aber es erhielt nicht das Recht selbständiger
Mitgliedschaft. Durch dessen Beitritt aber ermöglichte sich unter
gleichen Bedingungen ain 18. November die Aufnahme der bisher
vom Zollvereine ihrer Lage wegen ausgeschlossenen kurhessischen
Grafschaft Schaumburg, die man in der Regel als zum Steuer-
verein gehörig mit aufzählt.

Schon im Frühjahr 1839 hatte die niederländische Regierung
in Berlin vertraulich anfragen lassen, ob man nicht den nach dem
Londoner Protokoll vom 9. April 1839 bei Polland verbliebenen
Teil des Großherzogtuins Luxemburg, der ja noch immer als
Teil des deutschen Bundes figurierte — der westliche und größere
Teil, die Grafschaft Arlon und das Herzogtum Bouillon war an
das neue Königreich Belgien gekommen — in den Zollverein auf-
nehmen wolle. Gegenvorstellungen, die aus den Kreisen der rhein-
provinzlichen Lederfabrikanten auf das Verlautbaren dieses An-
trags bei der preußischen Regierung erhoben wurden, vor allem

70
        <pb n="77" />
        ﻿ober auch die vorgeschobene Lage des Landes ließen die preußische
Regierung diesen Antrag ablehnen. Der Umstand freilich, daß
die niederländische Regierung das Land bezüglich der Zollverhältnisse
sich selbst zu überlassen drohte, wodurch Luxemburg eine aus-
gezeichnete Stätte für den Schleichhandel geworden wäre, veranlaßte
Preußen späterhin doch, an die niederländischen Vorschläge heranzu-
treten; auch mußte man eine eventuelle Zolleinigung Luxemburgs mit
Belgien im Auge behalten. Nach längeren Verhandlungen, die noch
durch den Tod Aönig Wilhelms I. von Polland unterbrochen
wurden, unterzeichneten die preußischen Bevollmächtigten am
8. Februar 1842 den Vertrag bezüglich Luxemburgs. Ls hatte
dies die preußischen Aonsumtionssteuern einzuführen und trat mU
seinem Zollwesen durchaus unter preußische Kontrolle, erhielt auch
keine selbständige Stimme im Verein, sondern wurde durch Preußen
vertreten. — Dieser Anschluß Luxemburgs bildete dann die Ver-
anlassung zu Vertragsanerbietungen Belgiens, das sich zwischen
den Zollverein und Frankreich gestellt sah, aber bei den pro-
hibtionistischen Tendenzen des letzteren sein peil bei Deutschland
suchte. Durch geschickte Benutzung seiner Doppelstellung wußte
Belgien in Preußen mehr das politische als wirtschaftliche Interesse
wach zu rufen und erlangte am 1. September 1844 einen pandels-
vertrag, der namentlich die belgische Eisenindustrie sehr bevorzugte
— nicht zum Vorteil der heimischen.

71
        <pb n="78" />
        ﻿VI.	Die Krisen des 3ollnereins. Zeine Neugestaltung 1867.
Übergang in das Deutsche Reich.

So kur; die Dauer des allgemeinen deutschen Zollvereins ge-
wesen war, so war doch seine Einwirkung auf die Entwickelung
der deutschen Industrie eine gan; bedeutende geworden. Man kann
dies in den Satz kleiden: der vorherige Zustand wirtschaftlicher
Zerrissenheit ließ bei mangelndem Verkehr und Absatzgebiet höchstens
in den größeren Staaten eine Partikularindustrie emporkommen,
der Zollverein zog binnen kurzem eine nationale Industrie groß,
die sich ihres nationalen Lharakters wohl bewußt war. Das auf
diese Weise erstarkende Nationalgefühl wurde um so empfindlicher
berührt, wenn das Ausland mit seinen Waren der heimischen
Produktion gefährlich zu werden begann. In viel leidenschaft-
licherer Weise, als dies heute infolge abgeklärterer und nüchternerer
Auffassung geschieht, bemächtigte sich damals die öffentliche
Meinung dieses Gegenstandes und verlangte vom nationalen
Standpunkte aus Schutzzoll.

Als erster Rufer im Streit trat hier der uns aus den An-
fängen des deutschen Zollwesens schon bekannte Friedr. £ i st auf,
der, nach längerem Aufenthalte in Amerika nach Deutschland
zurückgekehrt, die beiden ersten großen Eisenbahnstrecken ^Leipzig-
Dresden und £eipzig-Magdeburg ins £eben gerufen und damit in
dieser wichtigen Wirtschaftsfrage im wahren Sinne des Wortes
bahnbrechend gewirkt hatte. Nun trat er 1841 mit seinem Buch
„Das nationale System der politischen (Ökonomie" auf den Plan

72
        <pb n="79" />
        ﻿für einen Schutz der nationalen Arbeit gegen fremde Konkurrenz.
1843 gründete er das „Zollvereinsblatt", und Lotta in Augs-
burg stellte ihm feine Vierteljahrsschrift und die Spalten seiner
„Augsburger Allgemeinen Zeitung" zur Verfügung. Zn vielen
jungen und aufstrebenden Fabrikanten Süddeutschlands fand er be-
geisterte Anhänger, auch in den Kammern begann man sich mit
dieser Frage zu beschäftigen. Zn Preußen, das ja bislang keines-
wegs freihändlerisch aufgetreten war — man denke an die vor
wenigenZahren erfolgte Zurückweisung solcher Tendenzen Bayerns —
aber natürlich auch nicht streng prohibitionistifch, sahen List und
seine Anhänger den geschworenen Feind der nationalen Entwickelung
auch auf wirtschaftlichem Gebiete, und da fein König noch immer
keine Anstalten machte zur Gewährung einer Verfassung, so kam
man in Süddeutschland zu der merkwürdigen Parteigruppierung:
wer schutzzöllnerifch sei, sei liberal, wer freihändlerisch, sei reaktionär.
Zn Preußen dagegen lagen die Dinge insofern anders, als nur in
den Rheingegenden und in Schlesien seitens der Lisengruben, nicht
so sehr von den Lisenfabriken, Schutzzoll verlangt wurde und über-
dies dort der Freihandel als alte Domäne des Liberalismus galt,
während der Schutzzoll das Schiboleth der streng Konservativen war.
Zener hatte an dem eingewanderten Engländer prince Smith
einen hervorragenden Apostel, der um sich eine ebenso große Schar
begeisterter Zünger versammelte, wie Friedrich List in Süddeutschland.

Die ganze Bewegung erhielt ihren besonderen Anstoß durch
eine Eisenkrisis in England. Der dort stockende Absatz veranlaßte
die Produzenten, große Massen von Lisenwaren zu ermäßigten preisen
nach dem Kontinente zu werfen. Zn ähnlicher Weise trat die
englische Baumwolle gegen die deutsche Fabrikation ins Feld, auch
hier mit einem ähnlichen Unterscheidungsmerkmal, während
nämlich die Lisenhüttenbesitzer hohe Besteuerung des Roheisens ver-
langten, protestierten die Fabrikanten von eisernen Verbrauchs-
artikeln mit Macht dagegen, u. a. wehrte sich auch Bayern, das
im Eisenbahnbau begriffen war, gegen die Verzollung eiserner
Schienen. Zn gleicher Art nun verlangten die Garnspinnereien
        <pb n="80" />
        ﻿Schutz gegen die englischen Garne. Der geringe Zollschutz von
2 Talern für den Zentner würde reichlich ausgewogen durch die
günstigere Lage der englischen Fabriken für den Bezug der Rohstoffe,
durch billigeres Brennmaterial und vor allem durch billigere und
bessere Maschinen und größere Kapitalkraft. Unsere Maschinen-
industrie lag ja damals noch in den Windeln. Bis zum Jahre 1842
hatte die Garneinfuhr in das Vereinsgebiet die innere Garn-
produktion um mehr als das Doppelte überstiegen. Dagegen hatten
es die Baumwollenweber unter den: Schutze eines Zolles von
30—50 Talern für den Zentner zu einem Export von 14—15 Will.
Taler gebracht. Diese Leute remonstrierten nun gegen Zölle auf
Baumwollengarne, weil sie diese als notwendiges Rohmaterial für
ihre Manufaktur ansahen. Sie hatten in Preußen den Geh. Rat
Kühn mit seiner gewandten und kundigen Feder auf ihrer Leite,
der herausrechnete, daß die Baumwollwebereien mehr Arbeiter be-
schäftigten, als die Spinnereien. Das Exempel hatte nur das eine
große Loch, daß auch der geringere Betrieb Anrecht und zwar erst
recht auf Unterstützung hatte und bei einem entschiedenen Auf-
blühen der Spinnereien doch auch die Webereien schließlich ihren
Vorteil erlangt hätten; denn dann wären die inländischen Garne
auch preiswürdiger geworden.

Das waren die Auspizien, unter denen am 1. Juli 1845 die
siebente Zollkonferenz zu Karlsruhe eröffnet wurde; sie währte bis
zum 23. Oktober, und obwohl sie refultatlos verlief, trug sie doch
dazu bei, die erhitzten Meinungen pro und contra Zollschutz ab-
zukühlen und zu klären und vor allem die Überzeugung zu festigen,
daß auch solche wichtige Prinzipienfragen den Bestand des Zoll-
vereins nicht erschüttern könnten und dürften. Bezeichnend war die
Anwesenheit vieler Fremder namentlich englischer Agenten, die sich
ungeheuer gefreut hätten, wenn bei dieser Gelegenheit der Verein
aufgeflogen wäre. Erfrechte sich doch der englische Gesandte Sir
Augustus Malet nach dem resultatlosen aber um so kampferfüllteren
Verlaufe der Konferenz die freihändlerifchen Mitglieder zu einem
„Siegesmahle" einzuladen. Bedenklich während dieser ganzen

74
        <pb n="81" />
        ﻿Verhandlungen war auch, daß in den süddeutschen Blättern und
Kammern laut verkündet wurde, Preußen mit seinen unglücklichen
Handelsverträgen und seiner verräterischen Neigung zu England
gehöre nicht inehr an die Spitze des Zollvereins; man müsse
Österreich in den Zollverein aufnehmen und an die Spitze stellen.
Musik natürlich für Metternichs Ohren.

war man nun auch in bitteren: Unfrieden auseinandergegangen
— die ernste Anfrage Preußens, ob der Zollverein denn eigentlich
fortbestehen solle, erfuhr doch von allen Regierungen eine unbedingt
zusagende Antwort. Line Schrift Kühns über die Entwickelung des
Zollvereins seit 1834 half in ihrer ruhigen und verständigen Art die
Situation klären, und so kam die nächste Konferenz desZahres 1846 zu
Berlin doch zum positiven Ziele (Schluß an: 17. August 1846).
Die wichtigsten Resultate waren natürlich in geinäßigt prohibitivem
Sinne, wie einige Punkte zeigen mögen. Rohes Leinen-Maschinen-
Garn erfuhr eine Erhöhung des Eingangszolles von 5 Silber-
groschen auf 2 Taler, veredeltes Leinengarn von 1 auf 3 Taler,
Zwirn von 2 auf 4 Taler, gleichermaßen rohe Leinwand, Zwillich
und Drillich, ein- und zweidrähtiges Baumwollengarn von 2 auf
3 Taler usw.

Die Schutzzoll- und Freihandelsfrage war zwar dainit noch
lange nicht aus der Welt geschafft, aber che hatte aufgehört, für
den Zollverein eine Lebensfrage zu sein. Überdies kamen nun die
Stürme der Jahre 1848 und 1849. Der elementare Drang nach
einer großen politischen Einigung schien alle die mumifizierten
Reliquien einer sich selbst überlebt habenden Zeit hinweggefegt zu
haben. Aber die berühmte Frankfurter Nationalversammlung schloß
mU einem höchst betrüblichen Fiasko. Friedrich Wilhelm I V. lehnte
die Kaiserkrone ab, die ebenso wenig für ihn geschaffen war wie
er für sie. Der Traum deutscher Einheit war umsonst geträuint
worden, aber hinübergerettet aus dem Lhaos hatte sich der Zoll-
verein. Der versuch Preußens, den Gedanken der Einigung von
seiner Seite neuzubeleben, endigte mit seiner Demütigung zu GImütz,
aber an der Spitze des Zollvereins blieb es doch, da die ver-
        <pb n="82" />
        ﻿suche (Österreichs, den verein zur Auflösung zu bringen, scheiterten.
Dafür bemühte es sich von nun an, Mitglied zu werden oder
wenigstens den verein zur Bundessache zu machen: in beiden
Fällen würde ihm dann die Leitung zugefallen sein. Die weitere
Darstellung wird kurz zeigen, daß dieses Bemühen vergeblich war.
Denn infolge seines bisherigen Systems hatte Österreich alle
Kräfte der Nation in schmählichster Weise niedergehalten und seine
Industrie stak im Verhältnis zu der deutschen noch in den Kinder-
schuhen, hätte also dem verein ein Prohibitiv-System aufdrängen
müssen, vor dein sogar List und Genossen gegraut hätte. Zudem
waren (Österreichs Finanzen, natürlich auch eine Folge seiner wirt-
schaftlichen Rückständigkeit und der inneren wie äußeren Ver-
wickelungen, dermaßen, herunter, daß der Staatsbankrott dauernd vor
der Türe stand. Nur eine Sjaatskunst, die durch nichts als durch
Paß gegen Preußen geleitet wurde, konnte auf den Eintritt (Öster-
reichs hinarbeiten. Dieses traurige Bestreben ging vor allem von
dem Leiter der sächsischen Politik, dem perrn von Beust aus.

Zur Neuordnung der deutschen Verhältnisse d. h. zur völligen
Aurücksührung aus den alten Standpunkt trat in der Zeit vom
23. Dezember 1850 bis 15. Mai 1851 in Dresden eine Minister-
konferenz zusammen, der der neue Ministerpräsident von (Österreich,
Fürst Felix Schwarzenberg präsidierte: der Sturm des Zahres
1848 hatte Metternich mit anderen gleichwertigen Existenzen hin-
weggefegt. Freilich besser für (Österreichs innere Entwickelung
wurde es mit diesem Wechsel auch nicht, denn auch Schwarzen-
berg war ein Feind des konstitutionellen Systems, ohne jedoch
dem Lande eine ausgleichende Gegenleistung bieten zu können.
Nach außen hin befolgte er das Prinzip, das ihm ge-
legentlich der Warschauer und Glmützer Verhandlungen in
den Mund gelegt wird: „II saut d’aboid avilir la Prusse et
apres Tan eantir. Bei dem Dresdener Kongresse nun hatte
Fürst Schwarzenberg schon versucht, mit dem preußischen Minister-
präsidenten von Manteuffel über (Österreichs Zutritt zum Zoll-
verein anzuknüpfen, aber dieser hatte es in geschickter Weise

76
        <pb n="83" />
        ﻿verstanden, mit allgemeinen Zusicherungen dem Österreicher sich
zu entwinden. Bei diesen Verhandlungen in Dresden Hatte sich aber
auch der hannöversche Minister Freiherr von Münchhausen durch
Schwarzenberg persönlich verletzt gefühlt. Die Folgen dieser Miß-
helligkeit waren größer, als sie von (Österreich geahnt werden
konnten. Denn Hannover suchte nun nach längerer gegenseitiger
Verstimmung wieder Fühlung mit Preußen, vor allem in wirt-
schaftlicher Beziehung. Denn wie die hannöversche Regierung
späterhin, am 2. Dezember 1851, ihren Ständen zugestand, war der
Steuerverein durch den Austritt Braunschweigs wesentlich geschwächt
worden: die niedrigen Zoll- und Steuersätze des Vereins konnten
den gesteigerten Staatsbedürfnissen gegenüber nicht mehr ausrecht
erhalten werden; die großen Säfen- und Tisenbahnbauten, die sich
notwendig gemacht hatten, konnten sich nur rentieren, wenn das
Sinterland sich daran beteiligte. Der Anschluß des Steuer-
vereins an den Zollverein war also durchaus zu einer
Notwendigkeit geworden. Aber inan war auch nicht gesonnen,
sich so leichten Kaufs an Preußen hinzugeben; denn die bislang
sehr wenig belastete Konsumtion von Kolonialwaren und Tabak
mußte beim Anschluß an Preußen eine andere Behandlung er-
warten, und dafür mußte man der Bevölkerung irgend eine Gegen-
leistung bieten können, bei der nichts unpopulärer war, qls der
preußische Zollverein. Sang man ja in Sannover nach der
Melodie von Beckers bekanntem Rheinliede: „Wir wollen ihn nicht
haben, den preußischen Zollverein" und weiter:

. . „ Wir wollen ferner brauchen
Zu,u Punsch den echten Rack,
wir woll'n auch ferner schmauchen
Tin gutes Blatt Tabak.

Schon also aus Rücksicht aus die Bevölkerung, aber auch aus
Rücksicht auf die allgeiueine politische Lage mußten die Ver-
handlungen ganz geheim gehalten werden, die in Magdeburg
zwischen dem preußischen Geh. Rate D e l b r ü ck , dem nachmaligen
ausgezeichneten Präsidenten . des Kanzleramtes und preußischen
        <pb n="84" />
        ﻿Staatsminifter (geb. 16. April 1817 zu Berlin), und dem
hannöverschen Steuerrat R l e n z e geführt und am 7. September
1851 zum Abschlüsse gebracht wurden. Geheim mußten diese Ver-
handlungen auch deshalb geführt werden, weil gemäß den
Dresdener Ronferenzbeschlüffen erst in Rassel, dann in Frankfurt
auf Betreiben Österreichs Rommissionen tagten, die endlich den
verschollenen § 19 der Bundesakte wieder ins Leben zurückführen
sollten. Für diese Rommissionen bewies namentlich Beust ein fieber-
haftes Interesse.

Als man nun den Vertrag zustande gebracht hatte, der aber
zunächst nur zwischen dem Steuerverein und Preußen abgeschlossen
war und auf die andern dem Zollverein angehörigen Staaten sich
nur insoweit erstrecken sollte, als solche noch nach dem 31. Dezember
1853, dem Ablausstermine des Zollvereins, sich mit Preußen
zusammenhalten würden, tat Preußen einen Schritt, der von den
sämtlichen zum Verein gehörigen Staaten mit Recht als eine un-
erhörte Brüskierung empfunden wurde: es verkündete, ohne vorher,
wie bisher üblich, die Mitglieder des Vereins um ihre Zustimmung
gefragt zu haben, den Vertrag vom 7. September 1851, kündigte
den mit Ende f853 ablaufenden Zollvereinsvertrag, lud aber zu-
gleich zu Verhandlungen in Berlin über dessen Verlängerung
ein, natürlich auf Grundlage der mit Hannover getroffenen
Vereinbarung.

Die öffentliche Meinung und alle beteiligten Regierungen
haben Preußen aus diesem Verfahren einen großen Vorwurf ge-
macht, und tatsächlich ließ sich ein solcher wohl begründen. Denn
eben durch diese Brüskierung seiner bisherigen wenigstens in den
Angelegenheiten des Vereins loyal gewesenen Bundesgenossen schuf
Preußen eine Stimmung, die es Oesterreich möglich machte, mit
den süddeutschen Staaten und Sachsen Verbindungen bedenklichster
Art anzuknüpfen. Und dann waren die Hannover gewährten Be-
dingungen gegen die den andern Staaten bisher gewährten lehr
weitgehende. Abgesehen von der zollfreien Einfuhr von Eisenbahn-
schienen, um deren mäßigere Verzollung Bayern in den Ronserenzen

78
        <pb n="85" />
        ﻿der vierziger Jahre so heiß gekämpft hatte, erhielt Hannover ein
ganz außerordentliches Präzipuum: nach Feststellung des Ertrags
der Zölle und der Runkelrübensteuer sollte der auf Hannover im
Verhältnis zu seiner Bevölkerung entfallende Anteil um drei Vierteile,
jedoch was den Anteil an der Eingangsabgabe nebst Rübensteuer
betreffe, um höchstens 20 Silbergroschen in einem Jahre für jeden
Einwohner vermehrt werden.

So berechtigt diese Vorwürfe auch waren, so muß man sich
anderseits vergegenwärtigen, daß ohne solcheZugeständniffe derZutritt
des Steuervereins ausgeschlossen erschien — ob er es wirklich bei
seiner finanziellen Lage war, ist eine andere Frage; vor allem
aber würde bei einer vorzeitigen Veröffentlichung der obschwebenden
Verhandlungen, d. h. bei einer wie bisher geschehenen Anfrage
bei den Bundesgliedern infolge des damals vorwiegenden Einflusses
(Österreichs in Süddeutschland und Lachsen nie jene Einstimmigkeit
erzielt worden sein, die nach der nun einmal giltigen Verfassung
des Bundes notwendig war.

wie zu erwarten, setzte nun Österreich seine fjebet an, um den
Zollverein aus den Fugen zu bringen. Ministerkonferenzen, die für
den 1&gt;. Zanuar 1852 nach Wien berufen wurden, sollten, wie man
der (Öffentlichkeit gegenüber versicherte, einen Anschluß Österreichs
oder wenigstens einen Handelsvertrag des Zollvereins mit ihm vor-
bereiten, insgeheim aber beriet man mit Sachsen, Bayern, Württem-
berg, chessen usw. über die Begründung eines neuen Vereins unter Gster-
reichs Leitung mit Ausschluß Preußens. Es blieb natürlich nicht bei
dieser einen Konferenz, sondern in Bamberg, in Darmstadt, in Stutt-
gart, in München wurden Besprechungen abgehalten; der vielge-
schäftigte Beust fuhr wie ein Wiesel bald hierhin, bald dorthin; als
Wien unklugerweise seine Forderungen überspannte, auch nach Wien.
Darüber entzweite er sich mit seinem Kollegen, dem klugen und ver-
ständigen Minister von Friesen, dessen Mitteilungen wir die Kennt*
nis von zwei, den bedeutenden Staatsmann Beust gar trefflich
charakterisierenden Äußerungen verdanken. Anfang August 1852
schrieb Beust an Friesen aus Wien: „wir dürfen nicht nach-
        <pb n="86" />
        ﻿geben; wenn Preußen also nicht nachgibt, so muß der Zollverein
mit Preußen aufgelöst und ein anderer mit Österreich abgeschlossen
werden." Und dann sprach am 22. September 1852 bei einer
Sitzung des sächsischen Gesamtministeriums, die über die Lage ab-
gehalten wurde, der große Staatsmann die bedeutsame Meinung
aus, daß der Abschluß des Zollvereins im Jahre 1833 eine un-
glückliche Maßregel, ein politischer Fehler gewesen sei, der jetzt
nicht wiederholt werden dürfe! Daß währenddem eine tiefe Be-
wegung durch die geängstete sächsische Industrie ging, die in einer
Verbindung mit (Österreich ihren unbedingten Ruin voraussah,
störte den großen Geist ebensowenig, wie die Warnungen seines
Aollegen Friesen. Leider ließ sich auch Aönig Friedrich August II.
von den weitausschauenden Plänen seines Macchiavell gefangen
nehmen und entließ Friesen am 3. Oktober 1852, nachdeni eine
Audienz des letzteren am 23. September zu keinem Resultate
geführt hatte.

Und der Erfolg des ganzen Spektakels? Mit ziemlicher
Gemütsruhe hatte Preußen dem Treiben zugesehen, hatte seine
Türen und — seine Ohren und Augen offen gehalten, ab und
zu die Geheimnisse der Darmstädter oder Stuttgarter Verhandlungen
publiziert, überhaupt durch die presse gewirkt. Von Frankfurt aus
besorgte das in äußert geschickter Form durch die ihm zu Gebote
stehenden Zeitungen für Süddeutschland der neue Bundestags-
gesandte Preußens: Otto von Bismarck. Auch nach
Frankreich hatten die Gegner Preußens geschielt; die Berichte
Bismarcks aus Frankfurt kommen immer wieder auf die Rhein-
bundsgelüste der Beust, Dalwigk und Aonsorten zurück. Nun
machte sich nach dem Staatsstreiche des 2. Dezember 1851 Louis
Napoleon genau ein Jahr später zum Kaiser — da galt es
doch für Österreich, sich mit Preußen zu verständigen; und ein
noch Wichtigeres kam dazu: die orientalische Frage begann wieder auf
der politischen Szene zu erscheinen, die ja Österreich ganz anders
interessierte, als Beust's sächsische GroßmachtsplMe. Kurz, ohne sich
viel um die werten Biedermaier der Bamberger, Darmstädter rc.
        <pb n="87" />
        ﻿"Konferenjen zu kümmern, ja ohne sie auch nur zu benachrichtigen, be-
gann über die Aöpfe dieser Leute weg Oesterreich mit Preußen
zu unterhandeln, das übrigens in diesem Sinne auch durch
persönliche Vermittelung des Zaren Nikolaus gestimmt ward. Und
so schloß Österreich unter Darangabe seiner Zollvereinspläne am
19. Februar 1858 einen Handelsvertrag mit Preußen, beziehentlich
mit dem deutschen Zollverein. Und dieser letztere gewann dann natürlich
ohne weiteres auch wieder seine Verlängerung auf die nunmehr
üblich gewordenen zwölf Jahre — höchstens auf 8 Jahre hatte
man gegnerischerseits sich günstigsten Falles binden wollen — am
4. April 1853.

Jahre vergingen in ruhiger Entwickelung, während deren
Österreich noch einmal fl859) vergeblich an die Pforten des Zoll-
vereins geklopft hatte. Da schloß Preußen am 29. März 1862 einen
Handelsvertrag auf dem Standpunkte derMeistbegünstigungmitFrank-
reich ab, der die freihändlerischen Prinzipien der Anfangszeit des preußi-
schen Systems wiederspiegelte. Mit Recht. Denn angesichts der durch
verbesserte Maschinen gesteigerten Produktion waren die Tarif-
bestiminungen des Zollvereins ganz von selbst, ohne wesentlich ge-
ändert worden zu sein, prohibitionistisch geworden. Ein Geheim-
nis wurde aus dem Vertrage diesmal nicht gemacht. Sachsen, das
zunächst um Gutachten und Zustimmung angegangen wurde, sagte
am 6. Mai l 862 zu, vorbehaltlich des Zutritts der anderen Zoll-
vereinsstaaten.

Pier aber machte Österreich einen Strich durch die Rechnung.
Ls sah in dem französischen vertrag eine Verletzung des seinigen
vom Jahre 1853 und trat nun mit dem Projekte einer allgemein
deutschen Zolleinigung hervor; der § 19 der Bundesakte sollte
wieder einmal galvanisiert werden. Infolge davon lehnten, die
Gelegenheit nicht unwillkommen findend, Bayern, Württemberg,
Hessen-Darmstadt und Nassau den Vertrag ab. Sofort erklärte die
Dresdener Regierung unter Bezug auf ihren Vorbehalt vom
6. Mai ihre Zusage für aufgehoben, da eben die damals gestellte
Bedingung nicht erfüllt sei. Man hatte dabei wohl auch sein

6

81
        <pb n="88" />
        ﻿freundnachbarliches Auge auf die durch den beginnenden Verfasiungs--
streit hervorgerufenen inneren Schwierigkeiten in Preußen gerichtet.
Aber die öffentliche Meinung, richtiger: die aufs neue geängstete
fächsifche Industrie, verlangte stürmisch und zwar in ganz anderen
Tönen als vor zehn Jahren, die Aufrechterhaltung des Zollvereins.
Vor allem aber: seit dem 24. September 1862 stand ein Bismarck
am Steuer des preußischen Staatsschiffes und ließ keine Kreuzung
seines Kurses mehr zu. Beust weilte vom 18.—20. Mai 1868 in
Berlin und erreichte wenigstens, daß Preußen eine entgegen-
kommendere Haltung zeigte und zu einer Erneuerung der mit dem
31. Dezember 1865 ablaufenden Handelsverträge die Einladungen
ergehen ließ. Damals bemühte sich nun auch Beust, gewitzigt durch
die 1852 gemachten Erfahrungen, die Südstaaten, von denen sich
namentlich Bayern widerharig zeigte, zum Anschluß zu bewegen.
Inzwischen kam der ergebnislose Frankfurter Fürstentag im August
1863, in Bayern trat an Maximilians II. Stelle am 10. März 1864
Ludwig II., der dänische Krieg entbrannte, der mit einem glänzenden
Siege der österreichisch-preußischen Waffen, vornehmlich aber der
preußischen Politik endigte, und am selben Tage, an dem Prinz
Friedrich Karl den Übergang nach Alsen begann, am 28. Juni,
wurde der neue Zollvereinsvertrag zwischen Preußen, Sachsen, Kur-
hessen, den thüringischen Staaten, Braunschweig und Frankfurt voll-
zogen ; nach und nach folgten die übrigen, und nun konnte auch
am 11. April 1865 der Zoll- und Handelsvertrag mit (Österreich
seitens des neu begründeten Zollvereins unterzeichnet werden.

Der Krieg von 1866 änderte alle diese Verhältnisse,
wenngleich vor der Hand während und auch zunächst nach dem
Kriege die Zollerhebungen und sonstigen Beziehungen des Zoll-
vereins ruhig fortbestanden. Nach Beendigung des Krieges näm-
lich plante der an der Spitze des bayrischen Ministeriums stehende
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, der nachmalige dritte
Kanzler des Deutschen Reichs, eine parlamentarische Reform
des Zollvereins, so daß dessen Gesetze von nun an durch den nord-
deutschen Reichstag und die süddeutschen Einzellandtage und zwar

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mit der bisher schon geübten Einstimmigkeit beschlossen werden sollten;
jeder Landtag konnte also irgend einen Entwurf zu Falle bringen. Daß
diese Angel an eiserner Aette, die schon bislang jede freie Ent-
wickelung des Zollvereins gehemmt und Preußen zu den erwähnten
Gewaltmaßregeln gezwungen hatte, Bismarcks Beifall erlangen
würde, war nicht zu erwarten. Aber er nahm den Gedanken in
anderer Form auf, indem er in einem Rundschreiben vom &gt; 7. Mai
1867 die Vereinsregierungen auf den 3. Zuni 1867 nach Berlin
zur Beratung einlud und hier die Errichtung eines Zollbundes-
rates und Zollparlamentes im Anschluß an den norddeutschen
Bundesrat und Reichstag beantragte; beide Behörden sollten nach
einfacher Stinrmenmehrheit beschließen. Diese Vorschläge mußten
natürlich den betreffenden Landtagen erst mitgeteilt werden, vor-
erst wurde am 8. Zuli 1867 der neue bis zum t. Januar 1876
gütige Zollvertrag unterzeichnet, der, falls er nicht gekündigt wurde,
weitere 12 Jahre bestehen sollte.

Zugleich drang Preußen auf die Umgestaltung der Wehr-
verfassung in den süddeutschen Staaten und machte den
weiteren Bestand des Zollvereins davon abhängig. Noch wußte
man ja damals in der Öffentlichkeit nichts von den geheimen
Schutz- und Trutzbündnissen, die zugleich mit den Friedensschlüssen
von 1866 gegenüber den französischen Gelüsten nach dem linken
Rheinuser von Bismarcks weitschauender Politik den süddeutschen
pösen abgedrungen worden waren und natürlich auch ihre mili-
tärischen Konsequenzen gezogen wissen wollten, während nun
Baden diesen Anforderungen ohne Anstand sich fügte, leistete
Württemberg, wo der aus den Verhandlungen von 1832 sattsam
bekannte Doktrinär Moritz Wohl die Opposition führte, wie auch
Bayern, wo sich die ultramontane Intelligenz in preußenseindlichen
Aapuzinaden erging, gegen das neue wehr- wie Zollsystem hart-
näckigen widerstand. Erst als der Pandels- und Gewerbestand
beider Länder stürmisch die Annahme der Bismarckschen Vorschläge
verlangte, und dieser im vollen Einvernehmen mit dem nord-
deutschen Reichstage erklärte, einem Staate, der nicht die wehr-



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reform und die Aollverträge nach seinem Vorschlage wolle, würde
der Zollverein gekündigt werden, fügten sich die süddeutschen Volks-
tribunen, und noch vor Ende Oktober fanden Zoll- und Wehr-
verein überall Annahme.

Trotzdem bewiesen die süddeutschen Wahlen für das nun am
27. April \ 868 eröffnete Aollparlament, daß dort der Sondergeist in
verschiedener Färbung noch vorherrschte. Neben 35 national gesinnten
Männern wurden 50 ultramontane oder demokratische Partikularisten
von dort nach Berlin entsandt. DieVersammlung nahm zwar diepandels-
verträge, vor allem den neuen mit Österreich, und auch die Tabaksteuer
an, aber trotz Bismarcks mehr als je zuvor und nachher entfalteten
Liebenswürdigkeit beharrte die süddeutsche Opposition verdrossen auf
ihren eigenen Wegen. Als der Darmstädter Metz den Antrag auf
eine Adresse einbrachte, in der von der vollständigen Einigung des
Vaterlandes die Rede war, wurde diese mit 180 gegen 150 Stimmen
abgelehnt. Es war einem ultramontanen Württemberger namens
Probst vorbehalten, mit heimlichem Schielen nach Frankreich vor
der Ausdehnung der Befugnisse dieses Parlaments im national-
deutschen Sinne zu warnen, weil irgendwo an einem Berge eine
Lawine hange, die durch solch einen Beschluß leicht ins Rollen
gebracht werden könne. Da widerfuhr ihm — es war am 18. Mai
1868 — unter dem Zubel des pauses die stolze Abfertigung aus
Bismarcks Munde: „Tin Appell an die Furcht findet in
deutschen Perzen kein Echo." — Auch die Sessionen von 18(59 und
vom Frühjahr 1870 erfüllten nicht die poffnung, daß aus dem
Zollparlament ein „Vollparlament" werden möchte. Pandels-
verträge wurden genehmigt, Tarife verändert, die Zölle auf Reis
und Roheisen herabgesetzt, auf Aasfee erhöht, aber der nationale
Einigungsvorschlag, der doch von den Südstaaten ausgehen
mußte — Badens alleinstehender Antrag durfte aus politischen
Gründen nicht berücksichtigt werden — ließ noch immer auf sich
warten.

Da kam der Krieg gegen Frankreich und mit ihm die er-
sehnte Einigung Deutschlands. Der Artikel 40 der Reichsverfassung.

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        ﻿besagt: „Die Bestimmungen in dein Zollvereinigungsvertrage vom
8. Zuli 1867 bleiben in Araft, soweit sie nicht durch die Bor-
schriften dieser Berfassung abgeändert sind und so lange sie nicht
auf dem in Artikel 7, beziehungsweise 78 bezeichneten Wege ab-
geändert werden." Das heißt, der Zollverein indentifizierte sich
von nun an mit dein Reiche, seine Existenz war fortan liicht inehr
vertragsmäßig von Kündigung abhängig, sondern verfassungsmäßig
an die des Reiches geknüpft, der Bundesrat übte von nun an die
Funktionen des Bundeszollrates, der Reichstag die des Zollparlaments.

Mit dem 1. Zanuar 1872 traten Elsaß und Lothringen in
den Zollverband des Reichs, mit dem nach wie vor Luxemburg
und die in Vorarlberg gelegenen mit Bayern zollamtlich
verbundenen Gemeinden Jungholz und Mittelberg Zollanschluß
behielten. Dagegen blieben Bremen und Hamburg noch
außerhalb des Zollvereins nach § 34 der Reichsverfassung: „Die
pansaftädte Bremen und Hamburg mit einem dem Zweck ent-
sprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebietes bleiben
als Freihäfen außer der gemeinschaftlichen Zollgrenze, bis sie ihren
Einschluß in dieselbe beantragen." Da dieser Antrag aber nicht
erfolgte, Hamburg fogar im Mai 1879 den Zutritt rundweg ab-
lehnte, so beantragte Preußen am 19. April 1880 beim Bundes-
rale, Altona und einen Teil von Et. Pauli an den Zollverein an-
zuschließen, mit andern Worten Hamburg zu isolieren. Das führte
dann, um die weiteren Verhandlungen namentlich im Reichstag
zu übergehen, am 25. Mai 1881 zu dem Vertrag, nach dem unter
Wahrung eines Freihafens, zu dessen Anlage das Reich bis
40 Mill. Mark beisteuern sollte, Hamburg vom 1. Oktober 1888
art zum Zollverein gehören sollte. Ähnliche Bedingungen und
einen Zuschuß von 12 Mill. Mark gewährte das Gesetz vom
51. März 1885 an Bremen.

Damit war die wirtschaftliche Einheit des deutschen Reiches
gesichert und der Zollverein nach mehr als halbhundertjährigem
Bestehen im deutschen Reiche aufgegangen, wie es Motz vor eben
dieser Zeit prophezeit hatte.

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        ﻿Der vorstehenden Darstellung liegen irn wesentlichen zu Grunde:

W. Weber, Der Deutsche Zollverein. 2. Ausl. 1871.

Keinr. von Freitschke, DieAn sänge desDcutschen Zoll-
vereins in: Preußische Zahrbb. Bd. 30.

Derselbe:	Deutsche Geschichte Band 2—5.

Wich. Ireih. von Ariesen, Erinnerungen aus meinem Leben.
Spamers Weltgeschichte (Aämmel), Band X.

InliaItsverreiLHini5.

! Erste versuche zu einer Zollgemeinschaft. Die Darmstädter Ver-
handlungen *820—(825 .............................................. 1—12

II. Der bayrisch-württembergische Zollverein .........	13—24

in. Die preußische Zollgesetzgebung und die ersten Anschlüsse daran . 25—40

IV.	Der Anschluß Hessens. Der mitteldeutsche verein. Anschluß des

wnrttembergisch bayrischen Zollvereins. Der große Zollverein . 41—60

V.	Die nächsten Anschlüsse. Erste Erneuerung des Zollvereins. An

schluß Braunschmeigs und Luxemburgs. Auswärtige Verträge 61—71

VI.	Die Krisen des Zollvereins. Seine Neugestaltung (867. Übergang

in das Deutsche Renh..........................................72—85
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        ﻿Lehrreiche Bücher für die Bibliothek des vor\würtsstrehenden Kaufmanns	
Die Weltbildung des Kaufmanns.  Von Dr. J. minoprio.  Hnregende Betrachtungen über Wege und Ziele im praktischen Berufe und öffentlichen Leben.  2. vollständig neu bearbeitete Auflage.  Hocheleg. Lnbd. M. 8.—. Inhaltsverzeichnis: I. RllgemeinerCeil: Wege und Ziele des Kaufmanns. Soll sich der Kaufmann um Politik kümmern ? Grund- sätze der Volkswirtschaftslehre. Neue Ge- sichtspunkte über Volkswirtschaft. Freiheit in der Volkswirtschaft. Privateigentum und ja Gütergemeinschaft. Soziale Wünsche. Die  II Lehre vom Gelde. Zur Währungsfrage. Vom Kredit. Über Ausstellungen. Von der Börse und den Börsianern. Handelskrisen.  II. Besonderer Teil: Der Kaufmann in seinem Beruf. Hauptgeschäftszweige. Waren- geschäft. Fabrikation. Grosshandel. Ge- schäftsbetrieb. Geschäftsreisen. Agenten. Zweiggeschäfte. Kleinhandel. Lebensrnittel. Luxuswaren. Bankgeschäft. Geld und Banken. Wechsel, Wertpapiere. Der Kredit im prak- tischen Geschäftsleben. Banken und Kredit- vereine. Kapitalanlagen. Finanzgeschäfte. Börsengeschäft. Der gute Glaube im Ge- schäftsleben. Zeichen der Zeit. Die „gute alte Zeit“ und „die neue Zeit“. Die Lauf- bahn des Kaufmanns. Das Fortkommen des Kaufmanns. Der selbständige Kaufmann. Gute Geschäfte. Schlechte Geschäfte. Rechts- streitigkeiten. Konkurs. Hilfsmittel des Ge- schäftsbetriebs. Transportwesen. Entwick- lung des Eisenbahnwesens. Staatsbahnen 1 oder Privatbahnen. Schiffahrt. Kanäle. Post und Telegraph. Versicherungswesen. An der Schwelle des 20. Jahrhunderts.  Handbuch des Dank- und Börsenwesens  für Kaufleute, Bankbeamte, Kapitalisten sowie für den Selbstunterricht.  Von Jacob Kautsch.  2. neu bearbeitete Ausl, ln Lnbd. M. 8.50.  „Deutsche Wochenschrift für Der- sicherungsroesen.“ Fürwahr ein herrliches Buch! Vermöge seines reichen,in praktischer Einteilung belehrenden Inhalts ein treuer Führer auf dem gesamten Gebiete des Bank- und Börsenwesens, nicht nur für Kaufleute, Bank- und Börsenmänner, sondern auch für	Kapitalisten und überhaupt für alle, die sich über das Bank- und Börsenwesen zu unter- richtenwünschen. Möchten sich doch nament- lich unsere jungen Kaufleute mit diesem Buche näher befreunden, um den ge- steigerten Anforderungen der Neuzeit ge- recht werden zu können.  Englisch-französisch  durch Selbstunterricht:  The probiern of our Century is: liow to spare time!  T^öuncher,pr. €., praktischer Lehrgang der englischen Sprache als Vorbereitung auf die englische Handelskorrespondenz.  Mit Aussprachelehre. 2. vollständig neu bearbeitete Auflage. 475 Seiten. Dauerhaft gebunden M. 4.—. Schlüssel zu den Über- setzungsstücken M. 1.50.  t^öuncher, pr. €., praktischer Lehrgang 1 der französischen Sprache als Vorbereitung auf die französische 1 Handelskorrespondenz.  Mit Aussprachelehre. 3. vollständig neu bearbeitete Auflage. 551 Seiten. Dauerhaft gebunden M. 4.—. Schlüssel zu den Über- setzungsstücken M. 1.50.  Der „Fränkische Kurier“ schreibt: Es ist keine Übertreibung, wenn ich sage, dass es möglich ist, mit Hilfe dieser Lehr- bücher Studierende ohne jegliche sprach- liche Vorkenntnisse im Laufe von 6 bis 7 Mo- naten nach 50 bis 60 Lektionen so weit zu 1 fördern, dass sie selbst in Exporthäusern 1 ersten Ranges mit Erfolg als Korrespondenten 1 auftreten können ! Und dazu gehört keines- | wegs besonderes Sprachgenie, sondern nur | eine leidliche Dosis gesunden Menschen- | Verstandes und etwas Fleiss und Ausdauer | des Lernenden.  Müller-Rlricli, Kaufmann. Formu- im u. Briefe in Musterscürift.  Der Praxis entnommene Schönschriftvor- lagen für alle Fälle der Buchhaltung und Korrespondenz im Kontor. (40 Blätter in Steindruck und 16 Seiten Text in Mappe.) Preis IT. 4.—.

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: t der bisher schon geübten Einstimmigkeit beschlossen werden sollten;
--er Landtag konnte also irgend einen Entwurf zu Falle bringen. Daß
Me Kugel an eiserner Kette, die schon bislang jede freie Lnt-
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| waltmaßregeln gezwungen hatte, Bismarcks Beifall erlangen
lrde, war nicht zu erwarten. Aber er nahm den Gedanken in
derer Fonn auf, indem er in einem Rundschreiben vonr 17. Mai
137 die Vereinsregierungen auf den 3. Juni 1867 nach Berlin
*+'[• Beratung einlud und hier die Errichtung eines Zollbundes-
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f| ündesrat und Reichstag beantragte; beide Behörden sollten nach
isacher Stimmenmehrheit beschließen. Diese Vorschläge mußten
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(t wurde am 8. Juli 1867 der neue bis zum 1. Januar 1876
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Zugleich drang Preußen auf die Umgestaltung der wehr-
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ja damals in der Öffentlichkeit nichts von den geheimen

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7 Schutz- und Trutzbündnissen, die zugleich mit den Friedensschlüssen
In 1866 gegenüber den französischen Gelüsten nach dem linken
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irischen Konsequenzen gezogen wissen wollten. Während nun
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Württemberg, wo der aus den Verhandlungen von 1832 sattsam
ekannte Doktrinär Moritz Mohl die Opposition führte, wie auch
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| Deutschen Reichstage erklärte, einem Staate, der nicht die wchr-

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