<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Der deutsche Zollverein</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Konrad</forname>
            <surname>Sturmhoefel</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>101832478X</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        DER  DEUTSCHE
ZOLLVEREIN

PROF.  D R -  STUR/MIOEFEL

VERLAG  fObSPRACH-u.  HANDELS
        <pb n="2" />
        Industrie  und  Derkehr

Einzeldarstellungen.
Sanä  l
Oer  Oeutscke  Zollverein.
Lin  geschichtlicher  Rückblick
Prof.  vr.  SturmUoefel.

Werlin  w.  30
Verlag  für  Sprach-  und  Handels  Wissenschaft
(8.  8Imon).
        <pb n="3" />
        Der
Deutsche  DotLverein

Ein  geschichtlicher  BütßfiM

Prof.  Dr.  Sfurmhoefd.

HLerrin  w.  30
Verlag  für  Sprach-  und  Handelswissenschaft
.  (5.  Simon).
        <pb n="4" />
        1

I.  erste  Derfuche  zu  einer  3ollgemeinfchaft.
Oie  Darmftädter  Derhandlungen  1820—1823.
Wenn  wir  heute,  nachdem  wir  schon  seit  35  Jahren  an  dem
Ziele  jahrzehntelang  gehegter  wünsche  angelangt  sind,  den  bis  zu
diesem  Ziele  durch,nessenen  weg  zurückblicken,  so  dürfen  wir  über
den  zuerst  ins  Auge  fallenden  glänzenden  Waffenerfolgen  nicht  die
stille  und  glanzlose  Arbeit  übersehen,  durch  die  erst  jene  Erfolge
vorbereitet  worden  sind.  Die  wirtschaftliche  Einigung  Deutschlands
war  die  Vorbedingung  der  politischen.  Das  weiß  heutzutage  fast
jedes  Rind,  und  jedermann  findet  diesen  Entwicklungsgang  selbstverständlich. ­
  Und  doch  ist  eben  dieses  Selbstverständliche  durch
Jahrzehnte  nicht  verstanden  worden,  und  wenn  auch  dieses  mangelnde ­
  Verständnis  die  Aufgabe  den  weitersehenden  Staatsmännern
zu  Zeiten  fast  unmöglich  gemacht  hat,  so  hat  es  doch  verhindert,
daß  Österreich  vorzeitig  und  störend  eingriff.  Denn  die  Verhältnisse ­
  in  den  zum  Zollverein  sich  zusammenschließenden  Staaten
des  Deutschen  Bundes  lagen  so,  daß  sie  die  Einbeziehung  (Österreichs ­
  nicht  zu  dulden  vermochten.  Als  aber  Österreich  die  Bedeutung ­
  der  neuen  Schöpfung  erkannte,  als  es  einsah,  daß  mit
der  wirtschaftlichen  Einigung  auch  die  politische  kommen  mußte
unter  der  Führung  desselben  Staates,  der  jene  bewirkt  hatte,  da
war  es  glücklicherweise  zu  spät,  um  anders  als  hemmend  und
störend  einwirken  zu  können;  an  ein  Zurückrollen  des  Rades  aber
war  nicht  mehr  zu  denken.  —  —  —
        <pb n="5" />
        Der  große  Entscheidungskampf  gegen  den  gewaltigen  französischen ­
  Imperator  war,  wie  es  schien,  zu  Ende  gekämpft,  als
am  22.  September  181^  der  Wiener  Kongreß  zusammentrat,  um
die  durcheinandergeworfenen  politischen  Verhältnisse  Europas  neu  zu
ordnen  oder  im  wesentlichen  auf  den  früheren  Stand  zurückzuführen.  Die
Tagung  währte  bis  zum  10.  Juni  1815;  aber  während  dieser  Zeit
kehrte  Napoleon  von  Elba  zurück.  Der  Kongreß,  in  dem  sicheren
Bewußtsein,  daß  das  zweite  Kaisertum  keinen  Bestand  haben  werde,
fuhr  ruhig  in  seinen  Arbeiten  fort.  Gerade  während  sich  die  Entscheidung ­
  über  Napoleon  in  Belgien  vorbereitete,  wurde  auch  in
Wien  über  das  Schicksal  Deutschlands  für  die  nächsten  sechzig  Jahre
entschieden.  Noch  in  letzter  Stunde  in  elf  Konferenzen,  die  vom
23.  Mai  bis  10.  Juni  währten,  wurden  die  Verfaffungsbestimmungen
  für  den  künftigen  Deutschen  Bund  man  kann  sagen:  durchgepeitscht, ­
  indem  man  Näheres  und  Weiteres  dem  Organe  des
neuen  Bundes,  dem  Bundestag  zu  Frankfurt,  zur  Beratung  und
Durchführung  aufsparte.
Die  Leistungen  dieser  Neuschöpfung  waren  auch  danach.  Sie
konnten  nicht  besser  sein,  weil  Österreich  geflissentlich  jede  Entfaltung ­
  einer  selbständigen  Wirksamkeit  im  Keime  erstickte.  Der
Bundestag  sollte  nichts  anderes  als  ein  Werkzeug  in  der  Hand
Metternichs  und  seines  Kaisers  darstellen,  denen  jede  allgeineine
deutsche  Regung  und  Betätigung  ein  Greuel,  ein  Gegenstand  stiller
Angst  war.  Die  vom  deutschen  Volke  auf  die  neue  Organisation
anfänglich  gesetzten  Hoffnungen  erwiesen  sich  darum  bald  als  nichtig.
Nur  zu  rasch  wurde  man  sich  über  ihre  Unfähigkeit  und  Ohnmacht
klar.  Gleich  anfangs  zeigte  sich  diese  in  der  hessischen  Domänenfrage. ­
  Der  heimgekehrte  Kurfürst  Wilhelm  I.  hatte  wider  alles
Recht  und  jede  Billigkeit  die  von  dem  König  Iörüme  in  der  Ara
des  Königreichs  Westfalen  verkauften  Domänen  ohne  Entschädigung ­
  von  den  derzeitigen  Inhabern  zurückgefordert.  Diese  wandten
sich  an  den  Bundestag,  der  wohl  anfangs  ihre  Sache  zu  vertreten
gedachte,  dann  aber  auf  einen  energischen  Wink  von  der  Hofburg
aus  die  Sache  fallen  ließ,  überdies  vom  Kurfürsten  flegelhafte
        <pb n="6" />
        3

Grobheiten  einsteckte  und  dann  gar  die  Opfer  kurfürstlicher  Tyrannei ­
  und  Habsucht  an  „das  Wohlwollen"  des  Despoten  verwies!
Als  ferner  die  Holländer  entgegen  den  Bestimmungen  des  wiener
Kongresses  die  Rheinmündung  sperrten  und  die  Geschädigten  sich
an  den  Bund  wandten,  erklärte  sich  dieser  für  nicht  kompetent;  die
gleiche  Entscheidung  erhielten  die  Hansastädte,  als  sie  gegen  die
nordafrikanischen  Piraten,  die  ihre  Streifzüge  —  eine  für  uns
kaum  glaubliche  Tatsache  —  bis  in  die  Bord-  und  Ostsee  ausdehnten, ­
  um  Schutz  beim  Bunde  nachsuchten;  desgleichen  die
wegen  des  Mißwachses  der  Jahre  1816  und  1817  um  Aufhebung
der  Zollschranken  für  Getreide  zwischen  den  einzelnen  Bundesstaaten
einkommenden  Körperschaften.  Spottweise  nannte  man  deshalb
das  Bundestagspalais  in  der  Eschenheimer  Gasse  „das  Inkompetenzgebäude".

wie  hätte  nun  jene  ohninächtige  Versammlung  etwas  auszurichten ­
  vermocht  gegen  eine  Kalamität,  die  den  deutschen  Handel
und  namentlich  die  deutsche  Industrie  mit  dem  Ruin  bedrohte?
Bekanntlich  waren  in  der  napoleonischen  Zeit  durch  die  vom  Kaiser
im  Oktober  1806  verfügte  Kontinentalsperre  sämtliche  englische
waren  und  Erzeugnisse  vom  europäischen  Festlande  ausgeschlossen
worden,  wenn  auch  England  durch  mächtige  Erweiterung  seines
Kolonialbesitzes  auf  Frankreichs  und  seiner  Vasallen  Kosten  zugleich
sein  Absatzgebiet  ausdehnte,  so  konnte  das  doch  noch  lange  keinen
Ersatz  für  den  europäischen  Konsum  bilden.  Trotz  des  schließlich
drohenden  Bankerotts  hatten  die  englischen  Fabrikanten  doch,  um
nicht  ihre  Arbeiter  gänzlich  feiern  zu  lassen  und  ihre  Betriebe  zum
Stillstände  zu  bringen,  wenn  auch  in  beschränkterem  Maße,  weiter
arbeiten  lassen.  Dadurch  waren  von  Textil-  und  Eisenwaren  und
von  anderen  Artikeln  kolossale  Vorräte  aufgehäuft  worden,  sobald
mit  dem  Sturze  des  Imperators  auch  die  Kontinentalsperre  verschwand, ­
  beeilte  sich  England,  Europa  mit  seinen  Fabrikaten  zu
überfchwemnren.  Und  wenn  dies  auch  vielfach  zu  Schleuderpreisen
geschah,  so  daß  nicht  einmal  die  Kosten  der  Fabrikation  gedeckt
wurden  man  verkaufte  zu  30-^0  Prozent  unter  den  Erzeu ­
        <pb n="7" />
        gungskosten  —,  so  erreichte  man  doch  den  doppelten  Zweck,  andere ­
  Völker  an  den  Verbrauch  englischer  Maren  zu  gewöhnen  und
vor  allem  jede  schon  bestehende  festländische  Konkurrenz  zu  erdrücken
und  werdende  Konkurrenzen  im  Keime  zu  ersticken.
Das  konnte  natürlich  nur  da  geschehen,  wo  die  englischen
Maren  ungehindert  zugeführt  werden  durften.  Frankreich  blieb
auch  unter  dem  Regime  der  Bourbonen  seinem  übrigens  schon  vor
der  napoleonischcn  Epoche  befolgten  Prohibitivsysteme  treu.  In
Österreich  und  Rußland  waren  gleichfalls  die  meisten  fremden
Manufakturwaren  entweder  gänzlich  ausgeschlossen  oder  mit  sehr
hohe»  Eingangszöllen  belegt.  In  Preußen  huldigte  man  rechts  der
Elbe  in  den  alten  Provinzen  einem  strengen  Schutzzollsystem,  während
man  in  den  neuerworbenen  im  Mesten  gelegenen  natürlich  noch  gar
keine  gesetzliche  Regelung  solcher  wichtigen  Fragen  bei  der  Kürze
der  Zeit  hatte  vornehmen  können.  Diese  Teile  des  preußischen
Staates  also  und  das  übrige  Deutschland  lagen,  wie  auch  die
südeuropäischen  Länder,  der  britischen  Spekulation  wehrlos  offen.
In  jener  traurigen  Zeit  ging  manche  Existenz  zugrunde,  die
sich  noch  über  die  Not  der  letzten  Jahre  hinweggeholfen,  stand
mancher  Betrieb  still,  der  noch  die  Jahre  der  Frenidherrschaft  überdauert ­
  hatte.  Man  hat  berechnet,  daß  damals  die  englische  Industrie ­
  in  einem  Jahre  für  388  Milk.  Gulden  Fabrikwaren  nach
dem  Kontinente  warf,  wovon  aus  Deutschland  allein  129  Mill.
entfielen.  Dagegen  verschloß  sich  England  dem  einzigen  Artikel,  den
Deutschland  noch  hatte  ausführen  können,  durch  seine  Corn-Laws.
Überdies  aber  herrschte  in  den  Jahren  1816  und  1817  Mißwachs
und  infolgedessen  Teuerung,  so  daß  der  deutsche  Fabrikant  auch
den  einzigen  Vorteil,  den  er  vor  dem  englischen  voraus  gehabt  hatte,
die  billigeren  Arbeitslöhne,  einbüßte.  Natürlich  sah  alle  Welt  ein,
daß  hier  nur  ein  energisches  Eingreifen  mit  Schutzzöllen  helfen
konnte,  und  wie  man  die  einzelnen  Regierungen  darum  anging,
so  petitionierten  auch  an  den  Bundestag  die  in  ihrer  Existenz
schwer  bedrohten  Fabrikanten  Deutschlands.  Aber  freilich  mit  der»

4
        <pb n="8" />
        5

gleichen  Erfolg.  Der  Bundestag  vertröstete  auf  bessere  Zeiten  und
erklärte  sich  im  übrigen  für  inkompetent.
Allerdings  aber  gab  die  Bundesakte  von  1815  ein  Recht  auf
die  Erwartung,  daß  der  Bund  solche  die  Lebensinteressen  der
Nation  berührende  fragen  ordne,  denn  es  hieß  da  in  Artikel  Iß:  „Die
Bundesmitglieder  behalten  sich  vor,  bei  der  ersten  Zusammenkunft
der  Bundesversammlung  in  Frankfurt  wegen  des  Handels  und
Verkehrs  zwischen  den  verschiedenen  Bundesstaaten  in  Beratung  zu
treten."  Längst  war  die  erste  Sitzung  der  erlauchten  Körperschaft
vorbei,  und  noch  niemand  hatte  in  der  angegebenen  Richtung  etwas
verlauten  hören,  wohingegen  die  österreichische  Erläuterung  des
Art.  Iß  in  ihrem  k.  k.  Kanzleideutsch  wider  Willen  das  Richtige  zu
prophezeien  schien:  „Dieser  Artikel  bezweckt,  die  deutschen  Bundesstaaten ­
  selbst  in  Einsicht  des  Handels  und  Verkehrs  sowie  der
Schiffahrt  einander  zu  entfremden";  natürlich  wollte  man  eigentlich
damit  sagen,  daß  das  Fremde,  das  Trennende  beseitigt  werden  solle.
Also  war  das  deutsche  Volk  entweder  auf  Selbsthilfe,  richtiger ­
  :  auf  die  eingreifende  Tätigkeit  von  Privaten  angewiesen,  oder
es  mußten  an  Stelle  des  zur  Untätigkeit  prädestinierten  Bundestages
die  einzelnen  Regierungen  sich  gesetzgeberisch  der  wirtschaftlichen
Interessen  ihrer  Untertanen  annehmen.  Naturgemäß  scheiterten
private  Versuche  an  der  Unzulänglichkeit  der  Ulittel  und  an  den
engen  Grenzen  ihres  Einflusses.  Übergängen  können  dabei  jene
Vereine  werden,  die  sich  in  Berlin,  in  Schlesien  und  Sachsen  bildeten, ­
  mit  der  gegenseitigen  Verpflichtung,  nur  noch  deutsche  Erzeugnisse ­
  zu  kaufen  oder  zu  gebrauchen.
Größere  Bedeutung  konnte  für  sich  der  „Deutsche  1)  a  n  -
delsverein"  beanspruchen.  Schon  gelegentlich  der  Leipziger
Gstermesse  von  1817  erließen  in  der  Leipziger  Zeitung  vom
28.  April  1817  mehrere  Industrielle  Frankens  und  Thüringens,
Uuller  aus  Immenstadt,  Schnell  aus  Nürnberg,  E.  Weber  aus
Gera,  die  Einladung  zu  einer  Versammlung  von  Interessenten  für
denselben  Abend,  ohne  daß  diese  Aufforderung  vorerst  irgend  welche
Folgen  gezeitigt  hätte.  Aber  als  mit  diesen  Leuten  der  ausgezeich-
        <pb n="9" />
        &amp;lt;&amp;gt;

,—

T—'

nete  Lehrer  der  Volkswirtschaft  Friedrich  List  (geb.  6.  Aug.  1789)
in  Verbindung  trat,  stiftete  er  mit  ihnen  am  14.  April  1819  den
genannten  Verein  oder,  wie  er  sich  selbst  anfangs  nannte,  den
V  e  r  e  i  n  d  e  u  t  f  ch  e  r  K  aufleuteund  Fabrikant  e  n.  Freilich
war  auch  diese  Schöpfung,  zu  deren  Förderung  List  seine  Tübinger
Professur  aufgab,  schließlich  doch  wieder  auf  den  Bund  angewiesen.
Denn  was  der  Verein  erstrebte,  nämlich  die  Aufhebung  aller  inneren
Zoll-  und  Mautschranken  und  Herstellung  eines  allgemeinen  deutschen ­
  Zollsystems,  konnte  doch  nur  mit  Zustimmung  des  Bundestags
und  der  einzelnen  Regierungen  erreicht  werden.  Tatsächlich  hat
auch  List  den  Bundestag,  den  Kaiser  Franz,  Metternich,  Friedr.
Gentz  und  andere  maßgebliche  Persönlichkeiten  für  seine  Ansichten
und  Pläne  zu  gewinnen  versucht.  Ls  war  vergeblich.  Der  Bundestag ­
  legte  infolge  eines  sehr  absprechenden  Gutachtens  des  hannoverschen ­
  Gesandten  Martens  die  Eingabe  von  List  und  Genossen  ad
acta,  und  in  Wien  witterte  man  hinter  den  allgemein-deutschen
Zollplänen  gar  irgend  etwas  Demagogisches.  Zudem  verquickte
sich  mit  den  Aollplänen  Lifts  auch  wieder  der  Gedanke  einer  allgemeinen ­
  Handelsfreiheit,  die  dem  aufgestellten  Programm  den
Boden  unter  den  Füßen  weggezogen  habe»  würde.
Doch  schienen  die  verbündeten  Regierungen  selbst  gewillt,  die
Sache  in  die  pand  zu  nehmen.  Zn  den  Monaten  Dezember  1819
bis  Mai  1820  tagten  in  Wien  ihre  Vertreter,  um  noch  die  vielen
mangelnden  Steine  zum  Ausbau  der  Bundesverfassung  herbeizuschaffen, ­
  und  hier  entstand  am  19.  Mai  1820  zwischen  Bayern,
Württemberg,  Baden,  Großherzogtunt  p  essen,  Großherzogtum
Sachsen,  den  herzoglich  sächsischen  päusern  und  den  fürstlich  reußischen
Linien  eine  Konvention,  die  ganz  Thüringen,  Süddeutschland  und
das  nichtpreußische  Westdeutschland  einschloß;  sie  verpflichtete,  die
genannten  Staaten,  binnen  drei  Monaten  eigene  Bevollmächtigte
nach  Darmstadt  abzuordnen;  dort  sollte  über  die  Vorbedingungen
eines  alle  Teilnehmer  umfassenden  Pandelsverhältnisses  und  eines
dementsprechenden  Vertrages  beraten  werden.
Gewisse  allgemeine  Gesichtspunkte  wurden  schon  jetzt  geltend
        <pb n="10" />
        gemacht:  1.  Aufhebung  aller  Land-  und  Binnenzölle  innerhalb
der  Grenzen  der  kontrahierenden  Staaten  und  Verlegung  derselben
an  die  Grenze;  2.  Erlassung  möglichst  gleichförmiger  Bestimmungen ­
  über  Weg-  und  Wasserzölle;  3.  Freiheit  jedes  einzelnen  Staates
bezüglich  der  in  seinen  Grenzen  anzuordnenden  Konsumtionssteuern;
jedoch  sollte  als  unverletzlicher  Grundsatz  gelten,  daß  die  Produkte
und  Fabrikate  der  übrigen  im  Vereine  stehenden  Staaten  nicht
höher  als  die  inländischen  belegt  würden,  nur  die  gegenseitige  Einfuhr ­
  von  Salz  sollte  von  besonderen  Verträgen  abhängen;  4.  gemeinschaftliche ­
  Besetzung  der  Zolllinie  und  der  Zollämter  der  vereinten
Staaten;  endlich  5.  Verteilung  der  gemeinschaftlichen  Zollerträge
nach  dem  aus  der  Ausdehnung  und  der  Bevölkerung  der  vereinten
Staaten  sich  ergebenden  Wittelverhältnisse.
Diese  Gesichtspunkte  standen  unter  der  Einwirkung  einer  Denkschrift, ­
  die  den  großherzoglich  badischen  Geh.  Referendarius  Karl
Friedrich  Beben  ins  sgeb.  29.  Sept.  1784)  zum  Verfasser  hatte
und  von  dem  badischen  Minister  von  Berstett  an  die  Mitglieder
der  Wiener  Konferenz  zur  Verteilung  gelangte;  Berstett  gab  sich
damals  besondere  'Mühe,  die  süd-  und  westdeutschen  Staaten  zu
einer  Einigung  zu  vermögen,  da  sich  ein  allgemeiner  Zusammenschluß
  bei  dem  Widerstände  der  norddeutschen  Staaten  —  von
Preußen  konnte  aus  später  mitzuteilenden  Gründen  keine  Rede
sein  —  nicht  erzielen  ließ.  Nebenius  setzte  in  seiner  Denkschrift
als  selbstverständliche  Vorbedingung  des  freien  Verkehrs  Zollgeineinschaft ­
  voraus,  er  entwarf  darin  einen  Finanztarif,  der  die  dem
heimischen  Gewerbefleiße  notwendigen  Rohstoffe  freigab,  mäßige
Zölle  auf  die  Gegenstände  des  allgenreinen  Gebrauchs,  auf  Lebensrnittel ­
  und  Kolonialwaren  legte  und  gleichermaßen  ausländische
Ware»  nur  in  einer  pöhe  besteuerte,  die  der  üblichen  Schmuggelprärrrie
  etwa  gleich  kam.  Auch  der  Gedanke  der  Verteilung  der
gemeinsamen  Zollerträge  stammte  von  ihm.
Allerdings  waren  diese  Prinzipien  —  von  gewissen  Abweichungen ­
  irn  einzelnen  abgesehen  soeben  in  Preußen,  wie  noch  näher
zu  erörtern  sein  wird,  zur  Durchführung  gekommen.  Damit  soll
        <pb n="11" />
        8

nicht  gesagt  fein,  daß  Nebenius  auf  den  schultern  der  preußischen
Staatsmänner  gestanden  habe;  solche  Gedanken  lagen  damals
in  der  Luft;  es  bedurfte  nur  eines  kundigen  und  einsichtsvollen
Kopfes,  um  ihnen  die  gemeinfaßliche  und  praktische  Form  zu  geben  ;
auch  Friedrich  Lifts  Gedankengänge  bewegten  sich  auf  diesem  Gebiete.
  Nur  ist  es  ebenso  falsch,  diese  beiden,  Nebenius  und  £ift,
deshalb  als  die  eigentlichen  Schöpfer  des  Zollvereins  zu  preisen.
Überdies  unterscheiden  sich  doch  die  Nebeniusschen  Ideen  in  wesentlichen ­
  Punkten  von  dem  Grundcharakter  der  preußischen  Einrichtungen. ­
  Sie  sind  zweifellos  theoretisch  größer  angelegt  und  verfolgen ­
  staatswissenfchaftliche  Ziele  für  das  gesamte  Deutschland,
während  Preußens  Zollgesetze  durch  wesentlich  praktisch-finanzielle
Gesichtspunkte  bestimmt  wurden  und  zunächst  nur  für  Preußen
zugeschnitten  waren.  Darin  lag  aber  gerade  die  Stärke  der  preußischen ­
  Gesetzgebung;  denn  wie  sich  bald  bei  den  Darmstädter  Verhandlungen ­
  herausstellen  sollte:  der  einen  Theorie  trat  eine  andere
Theorie  gegenüber,  und  da  Nebenius,  trotz  sonstiger  Vorsicht  und
Bescheidenheit  des  Auftretens,  da,  wo  es  sich  um  seine  Doktrin  handelte, ­
  unnachgiebig  und  scharf  vorging,  auch  wohl  gelegentlich  das
Übergewicht  seines  besseren  Wissens  fühlen  ließ,  fo  platzten  die
Geister  zum  Schaden  für  die  Sache  feindlich  aufeinander.  Ferner
war  ihm  der  in  Aussicht  genommene  Schutzzoll  nur  ein  augenblicklicher ­
  Notbehelf;  Nebenius  wollte  sobald  als  möglich  in  die
Bahnen  des  Freihandels  einlenken,  während  Preußen  das  von  den
Zeitumständen  abhängig  machte.  Endlich  aber  forderte  er  allgemeine ­
  deutsche  Bundeszölle  und  eine  vom  Frankfurter  Bundestage
abhängige  Zollverwaltung.  Es  gehörte  ein  gewaltiges  Stück  Mptimismus
  dazu,  um  unter  den  damaligen  Zuständen  noch  irgend
eine  positive  Leistung  höheren  Stiles  von  dieser  erlauchten  Versammlung ­
  zu  erwarten.  Nnd  dabei  blieben  die  beiden  Fragen  offen,  ob
diesem  Phantom  Preußen  seine  schon  in  Funktion  getretene  Zollgesetzgebung ­
  opfern  würde,  und  in  welcher  Weise  man  die  wirtschaftlichen ­
  Interessen  Deutschlands  mit  denen  (Österreichs  werde
vereinigen  können.
        <pb n="12" />
        9

Am  13.  September  1820  begannen  zu  Darmstadl  die  zu  Wien
vereinbarten  Beratungen.  Außer  den  dort  schon  gewonnenen  Regierungen ­
  waren  in  weiterem  Verlaufe  noch  Rurhessen,  Waldeck
und  die  beiden  hohenzollernschen  Fürstentümer  hinzugetreten.  Auch
stellten  sich  die  Stimmführer  des  deutschen  Handels-  und  Industrievereins,
  Dr.  List,  Schnell  u.  a.  ein,  doch  nicht  als  dessen  Bevollmächtigte,
da  der  verein  vom  Bundestage  keine  offizielle  Anerkennung  gefunden ­
  hatte,  sondern  nur  als  sachverständige  Personen.
Die  Darmstädter  Verhandlungen  hatten  anfänglich
unter  dem  Vorgang  von  Hessen-Darmstadt,  Baden,  Nassau  und
Württemberg  die  Tendenz,  den  unbedingten  Freihandel  zum  leitenden
Gesichtspunkte  zu  machen,  wie  dies  schon  in  Wien  das  allgemeine
Schlagwort  gewesen  war.  Dagegen  verwahrte  sich  der  bayrische
Bevollmächtigte  von  Aretin  ebensowohl  wie  gegen  die  Idee  eines
unbedingten  Prohibitivsystems,  das  namentlich  von  den  Fabrikanten
in  Anregung  gebracht  worden  war.  Tr  erreichte  dadurch  auch,
daß  man  von  dem  Prinzipe  unbedingten  Freihandels  absah.  Aber
noch  fehlte  es,  wenn  man  auch  in  Wien  schon  die  allgemeinen
Leitpunkte  festgestellt  hatte,  an  einer  Vorlage  für  die  Beratungen.
Nebenius,  der  badische  Bevollmächtigte,  unternahm  es,  eine  solche
auszuarbeiten,  und  übergab  das  Resultat  in  der  vierten  Sitzung,
die  in  die  letzten  Tage  des  November  1820  fiel.  Völlige  Freiheit
des  Verkehrs  der  Staaten  unter  einander,  Verlegung  der  Zollerhebung ­
  an  die  Grenzen,  völlig  gleiche  Tarife  für  Tin-,  Ausund
  Durchgangszölle,  Verzicht  der  einzelnen  kontrahierenden  Staaten
auf  einseitige,  dem  allgemeinen  System  nicht  entsprechende  Einordnungen, ­
  die  durch  Stimmenmehrheit  festzusetzen  seien;  Tinsetzung
einer  von  den  einzelnen  Regierungen  unabhängigen  Rommission
mit  lebenslänglichen  Mitgliedern  zur  Durchführung  und  Verkündigung
der  allgemein  vereinbarten  Mautgesetze,  Verteilung  der  Zollüberschüsse, ­
  gemeinsame  Bestallung  der  Trhebungs-  und  Aufsichtsbeamten
nach  einem  noch  festzustellenden  Schema,  Rontrollrecht  jeder  einzelnen ­
  Regierung  über  sämtliche  Beamte  des  Vereins  und  Rontrolle
der  erwähnten  Rommission  durch  jährliche  Versammlung  der  Mit ­
        <pb n="13" />
        10

glieder  des  Vereins  —  das  waren  im  wesentlichen  die  Hauptgrundzüge
  des  von  Nebenius  ausgearbeiteten  Vorschlags^
Man  erkennt  unschwer  die  bedenklichen  Schwächen  dieses  Entwurfs. ­
  Die  geplante  Mautkommission  griff  tief  ein  in  die  ängstlich
gewahrten  Souveränitätsrechte  der  einzelnen  Staaten,  während
wiederum  das  uneingeschränkte  Kontrollrecht  der  Einzelregierungen
die  Quelle  unendlicher  und  nutzloser  Scherereien  und  Auängeleien
werden  mußte,  hierzu  sahen  sich  durch  das  Prinzip  der  einfachen
Majorität  bei  den  Abstimmungen  die  größeren  Staaten  der  Gefahr
ausgesetzt,  gelegentlich  und  vielleicht  gerade  in  den  für  sie  wichtigsten ­
  Punkten  von  den  kleinen  Staaten  majorisiert  zu  werden.  Es
ergab  sich  dazu  noch  ein  prinzipieller  Gegensatz  zwischen  Baden  und
Bayern.  Dieses  verlangte  im  Interesse  seiner  sich  schon  damals  in
Nürnberg  und  Augsburg  entfaltenden  Industrie  einen  prohibitiven
Eharakter  der  gemeinsamen  Zollgesetzgebung,  während  Nebenius
ziemlich  scharf  im  Namen  seiner  Regierung  erklärte,  daß  diese  sich
niemals  mit  einem  Systeme  einverstanden  erklären  werde,  welches
das  Interesse  des  Ackerbaus  der  künstlichen  Pflege  der  Manufakturen
und  Fabriken  opfere,  durch  Ausfuhrverbote  oder  hohe  Auflagen  die
Verarbeitung  roher  Stoffe  im  Lande  erzwingen  wolle  und  den  Preis
der  notwendigen  Lebensbedürfnisse  und  folglich  den  Arbeitslohn
niedrig  zu  halten  suche.  Sie  stimme  daher  für  größere  Ausdehnung
der  Zollbefreiung  auf  alle  hierfür  in  Frage  kommenden  Artikel.
Es  widersprach  diesem.  Standpunkte  nicht,  wenn  Bayern  den
Antrag  stellte,  zunächst  vor  allem  alles  dasjenige  zur  Beratung  zu
nehmen,  was  den  freien  Verkehr  der  Lebensrnittel  betreffe;  darüber
solle  man  sich  nicht  nur  hier  in  Darmstadt  einigen,  sondern  auch
ähnliche  Anregungen  am  Bundestag  geben.  Nebenius  ging  nun
zwar  auf  Bayerns  Vorschlag  ein  und  legte  im  Januar  1821  einen
Vertragsentwurf  für  den  gegenseitigen  Verkehr  mit  Nahrungsmitteln ­
  vor,  aber  andererseits  intriguierte  er,  gereizt  durch  Bayerns
Einwendungen  wider  seinen  oben  erwähnten  Verfassungsentwurf,
gegen  dieses,  indem  er  das  Mißtrauen  der  kleineren  Staaten  gegen
den  Großstaat  wach  rief.  Bald  beschuldigte  man  Bayern  ganz  offen,
        <pb n="14" />
        daß  es  in  der  Lebensmittelfrage  nur  einen  günstigen  Separatvertrag
erzielen  wolle,  um  dann  aus  Rücksicht  auf  Preußen  und  namentlich ­
  auf  Österreich,  auf  das  es  wegen  der  Getreideeinfuhr  besonders ­
  angewiesen  war,  die  allgemeinen  Interessen  nicht  weiter
fördern  zu  brauchen.  Infolgedessen  fanden  die  kleineren  Regierungen
die  Lebensmittelfrage  gar  nicht  mehr  so  brennend,  obwohl  sie  es
in  Wirklichkeit  war,  und  zogen  die  Verhandlungen  absichtlich  mit
Diskussionen  über  belanglose  Einzelheiten  hin.  Ganz  bezeichnenderweise ­
  stritt  man  sich  z.  B.  während  langer  Wochen  darüber  herum,
ob  Schnecken,  Grütze,  Federvieh,  (Obst,  Heu  und  Stroh  und  dergl.
den  notwendigen  Lebensmitteln  beizuzählen  seien.
Das  Mißtrauen  gegen  Bayern  wuchs,  als  es  im  Juli  182  k
erklärte,  mit  den  Nebenius'fchen  Tarif-Aufstellungen  unmöglich  einverstanden ­
  sein  zu  können.  Alan  sprach  es  nun  unverhohlen  aus,
daß  Bayern  sich  wohl  mit  der  Zeit,  nachdem  es  die  Verhandlungen
unnütz  lange  hingezogen  habe,  von  dem  gemeinsamen  Vorgehen
trennen  wolle,  ein  Vorwurf,  den  Bayern  mit  Entrüstung  zurückwies.
Es  stand  übrigens  in  seiner  gegen  Nebenius  geübten  Opposition
nicht  mehr  allein.  Auch  Württemberg  hatte  mittlerweile  das  Prinzip ­
  des  unbedingten  Freihandels  aufgegeben  und  sekundierte  Bayern.
Dies  geschah  auch  in  einer  anderen  mehr  praktischen  als  allgemein
theoretischen  Frage.  Nebenius  verlangte  die  Verlegung  aller  mautamtlichen ­
  Behandlung  an  die  Grenze,  während  Bayern  und  mit
ihm  Württemberg  für  das  Lager-  oder  Packhaussystem  war,  das
wir  im  allgemeinen  heute  noch  befolgen:  die  importierten  waren
werden  nach  größeren,  ihren  letzten  Bestimmungsorten  nahe  liegenden
Tentren  verbracht  und  dann  erst  verzollt.  Nebenius'  Ansicht  aber
verlangte  die  Verzollung  gleich  beim  passieren  der  Zollgrenze.  Man
erkannte  darin  eine  einseitige  Bevorzugung  badischer  Städte.  Rehl
und  Mannheim  würden  dadurch  die  großen  Umschlagplätze  geworden ­
  sein  und  Sitz  eines  gewaltigen  Speditionsverkehrs.
wenn  nun  auch  schließlich  im  März  1823  durch  württembergische
  Vermittelung  in  dieser  Frage  ein  Ausgleich  zustande
kam,  so  ergaben  sich  doch  wieder  über  die  Verwaltung,  über  das

ll
        <pb n="15" />
        12

Stimmenverhältnis,  über  die  Verteilung  der  Zollüberschüsse  andere
Differenzpunkte,  so  daß  Nebenius  eine  Zeitlang  im  Sinne  hatte,
ohne  Württemberg  und  Bayern  mit  den  übrigen  Staaten  weiter  zu
verhandeln.  Und  als  die  Versammlung  endlich  so  weit  war,  an
ihre  Regierungen  einen  abschließenden  Bericht  erstatten  zu  können,
ließ  die  großherzoglich  hessische  Regierung  am  3.  ~üili  1823  erklären, ­
  daß  sie  Angesichts  der  Langsamkeit  und  Resultatlosigkeit
der  bisherigen  Verhandlungen  nicht  mehr  gedenke,  daran  teilzunehmen. ­
  Damit  war  freilich  nur  ausgesprochen  worden,  was
von  allen  Beteiligten  schon  längst  empfunden  worden  war.  Alle
hatten  es  gemerkt,  daß  der  gute  ehrliche  Wille,  einen  Abschluß
herbeizuführen,  immer  mehr  geschwunden  war.
Neben  den  prinzipiellen  Gegensätzen  zwischen  Baden  und
Bayern  bestand  übrigens  noch  ein  politischer  sehr  einschneidender
Art.  Zwar  hatte  Bayern  infolge  des  Druckes  der  übrigen  Wächte
ebenso  wie  Württemberg  die  Anerkennung  des  Nachfolgerechtes
der  Hochheimer  Linie  in  Baden  nicht  länger  als  bis  1819  versagen
können,  Bayern  meinte  aber  doch  seine  damit  in  Verbindung
stehenden  Ersatzansprüche  für  den  weiland  pfälzischen  Anteil  an  der
Grafschaft  Sponheim  aufrecht  erhalten  zu  dürfen,  und  hatte  für
die  armselige  Landschaft  auf  dem  Hunsrück  die  blühenden  Gefilde
von  Heidelberg  und  Mannheim  im  Auge  behalten.  Das  war  es,
was  vor  allem  das  Mißtrauen  und  die  Abneigung  der  badischen
Regierung  und  ihres  Vertreters  gegen  Bayern  und  gegen  ein  Vorwiegen ­
  dieses  Staates  in  einer  süddeutschen  Zollvereinigung  wach  hielt.
Somit  ging  die  Darmstädter  Konferenz  nach  fast  dreijähriger
Tätigkeit  völlig  fruchtlos  auseinander,  je  nach  der  Stimmung  des
deutschen  Publikums  ein  Gegenstand  des  Spottes  oder  der  Entrüstung. ­
  Man  ersieht  aber  deutlich,  wie  außer  dem  gegenseitigen
Mißtrauen  selbstsüchtige  Interessen,  Unkenntnis  der  wirtschaftlichen
Gesetze  und  Bedingungen,  sogar  auch  persönliche  Rancune  das  Zustandekommen ­
  eines  Resultates  hinderten.  Vor  allem  aber:  es  fehlte  an
einer  Macht,  die  den  andern  einerseits  imponierte  und  doch  auch
offensichtlich  des  unbedingten  Vertrauens  der  anderen  würdig  war.
        <pb n="16" />
        13

II.  Oer  bayrifch-roürttembergifche  Zollverein.
Das  Fiasko  von  Darmstadt  sollte  ein  ihm  ähnliches  Nachspiel ­
  haben.  Zunächst  zeigte  sich  die  wahre  Gesinnung  einzelner
der  in  Darmstadt  beteiligt  gewesenen  Staaten.  Eben  die  dortige
Regierung  brachte  im  April  1824  unter  dem  Titel  einer  Verbrauchssteuer ­
  mit  Zustimmung  der  Stände  ein  lediglich  für  das
Großherzogtum  zugeschnittenes  Zollsystem  durch,  das  die  freie  Ausfuhr ­
  aller  großherzoglich  hessischen  Produkte  und  für  die  Einfuhr
außerdeutscher  Fabrikproduktc  einen  verhältnismäßig  nicht  sehrhohen
  Tarif  festsetzte;  dagegen  waren  Getreide,  pülsenfrüchte,
Mehl,  Grütze,  deutsche  Weine,  gemeine  Gle  iRüböl,  Leinöl  u.
dergl.),  Bier,  &amp;lt;Vbst,  Most,  Rieh  u.  s.  w.,  also  alles  Produkte  der
Nachbarstaaten,  mit  sehr  hohen  Zöllen  belegt.  Welchen  Sinn
eine  derartige  Nlaßregel  haben  sollte,  ist  schwer  zu  erkennen,  denn
sie  führte  zu  Zank  mit  den  angrenzenden  Staaten,  ohne  daß  dabei
irgend  welcher  Borteil  heraussprang.  Zn  etwas  anderer  Weise
hatte  Baden  im  August  1823  und  im  März  I82-f  den  Handel
mit  Leinen-  und  Baumwollenwaren  zu  höheren  Zöllen  herangezogen ­
  und  dadurch  gleichermaßen  sich  in  Differenzen  mit  angrenzenden ­
  Staaten  gesetzt.  Dagegen  war  es  sonst  gegen  ausländische
Zndustriewaren  sehr  niilde  gesonnen.  Eine  badische  Industrie  war
ja  damals  nicht  zu  zerstören,  und  wenn  man  die  Einfuhrzölle  für
ausländische  Manufakturen  so  niedrig  als  irgend  mit  der  Rücksicht ­
  auf  die  übrige  öffentliche  Meinung  in  Deutschland  vereinbar
war,  herabsetzte,  so  konnte  man  unternehmenden  Bürgern  des  ba-
        <pb n="17" />
        14

benschen  „Ländle"  einen  recht  eindringlichen  Schmuggelhandel  nach
Württemberg  nnd  Bayern  sichern,  wo  alle  solche  Dinge  schon  eine
erhöhte  Besteuerung  erfuhren.
Gs  klingt  ja  heute  fast  wie  ein  Märchen,  daß  einige  damalige
Bundesmitglieder  teils  mehr,  teils  weniger  verschämt  den  Schmuggel
begünstigten  und  damit  ebensosehr  die  Rechtsbegriffe  ihrer  Untertanen ­
  verwirrten,  als  sie  eine  gleichmäßige  Zollverwaltung  zur
Unmöglichkeit  machten.  Neben  Baden  excellierten  auf  diesem  Gebiete ­
  die  anhaitischen  Fürstentümer,  Frankfurt,  Sachsen-Coburg  u.  a.
kleinere  Staaten  mehr,  namentlich  solche,  die  dem  preußischen  Gebiete
benachbart  lagen  oder  von  ihm  gar  eingeschlossen  waren.  „So
entstand  unter  dem  Schutze  der  kleinen  Höfe  an  den  preußischen
Binnengrenzen  ein  Urieg  aller  gegen  alle,  ein  heilloser  Zustand,
von  dem  wir  heute  kaum  noch  eine  Borstellung  haben.  Das  Volk
verwilderte  durch  das  schlechte  Handwerk  des  Schwärzens.  Zn  die
zollfreien  Packhöfe,  welche  überall  dem  preußischen  Gebiete  nahe
lagen,  traten  alltäglich  handfeste,  braune  Gesellen.  Die  Zacken
auf  Rücken  und  Schultern  ganz  glatt  gescheuert,  manch  einem  schaute
das  Messer  aus  dem  Gürtel;  dann  packten  sie  die  schweren  Warenballen ­
  auf,  ein  landesfürstlicher  Mautwächter  gab  ihnen  das
Geleite  bis  zur  Grenze  und  ein  „Helf  Gott"  mit  auf  den  bösen
Weg.  Der  kleine  Mann  hörte  sich  nicht  satt  an  den  wilden  Abenteuern
  verwegener  Schmuggler,  die  das  heutige  Geschlecht  nur
noch  aus  altmodischen  Romanen  und  Zugendschriften  kennt."
(Treitschke.)  Was  aber  hier  in  Bezug  auf  Preußens  Nachbarn  geschildert ­
  wird,  das  galt  ebenso  von  den  kleineren  und  größeren
Nachbarn  Württembergs  und  Bayerns.
Diese  beiden  Staaten  nun  hatten  nicht  vergessen,  wie  nahe
sie  in  den  Darmstädter  Verhandlungen  einander  gestanden  hatten.
Warum  also  nicht  den  freilich  in  ganz  anderem  Sinne  gemeinten
Nebenius'schen  Vorschlag  benutzen  und  sich  von  den  übrigen  absondern? ­
  Zunächst  hatte  Württemberg  seine  eigene  Position  verstärkt ­
  ,  hierin,  wie  wir  sehen  werden,  ganz  dem  Vorbilde  Preußens
folgend,  indem  es  im  Frühjahr  182f  die  beiden  Hohenzollernschen
        <pb n="18" />
        : 15

Fürstentümer  Sigmaringen  und  Fechingen  zum  Anschluß  an  feine-Zollgesetzgebung
  veranlaßt  hatte,  doch  so,  daß  Württemberg  auch
die  ganze  Zollverwaltung  übernehmen  und  die  Fürstentümer  nur
den  übrig  bleibenden  Nettoertrag  der  Zollergebnisse  nach  Maßgabe
ihrer  Bevölkerung  und  Territorialausdehnung  einzustecken  hatten.
Dann  hatte  Württemberg  ein  sichtliches  Entgegenkommen  gegen
Bayern  bewiesen,  indem  es  unter  bereitwilliger  Zustimmung  der
Dämmern  sein  Zollgesetz  im  bayrisch-prohibitionistischen  Sinne  revidierte. ­

So  erfolgte  denn  Ansang  September  182F  der  letzte  noch
übrige  Schritt,  daß  nämlich,  wie  schon  früher  vertraulich  angekündigt,
  die  offizielle  Einladung  zu  Separatverhandlungen  von
Stuttgart  nach  München  erging  und  dort  sofort  angenommen
wurde.  Der  württembergische  Gberfinanzrat  Herzog  ging  im  Aufträge ­
  seiner  Regierung  nach  München,  während  zur  Fortsetzung  der
Verhandlungen  im  November  1.82^  ein  bayrischer  Bevollmächtigter
nach  Stuttgart  entsandt  wurde.  Man  machte  von  vornherein  aus,
daß  die  Regierungen  von  Darmstadt  und  Karlsruhe  zwar  böflicherweise
  von  den  Verhandlungen  benachrichtigt,  aber  dann  erst
eingeladen  werden  sollten,  wenn  Württemberg  und  Bayern  zu
einem  positiven  Resultate  gekommen  Feien.  Es  war  das  tatsächlich
nur  ein  Höflichkeitsakt;  denn  Hefien-Darmstadt  und  Baden  hatten
soeben  am  8.  September  1824;  einen  gemeinsamen  Handelsvertrag
unterzeichnet,  der  zu  sehr  einer  Demonstration  gegen  die  beiden
Hauptteilnehmer  der  Darmstädter  Konferenzen  ähnlich  sah,  als  daß
,nan  ihn  sehr  ernst  hätte  nehmen  sollen.  Es  war  darum  eigentlich
mehr  als  naiv,  wenn  Nebenius  kurz  vor  Abschluß  jenes  Vertrags ­
  in  Stuttgart  erschien,  um  auch  Württemberg  zunr  Anschlüsse
zu  bewegen.  Man  verlangte  aber  in  Stuttgart  als  Vorbedingung
jeder  Verhandlung  die  Aufhebung  des  Mannheimer  Stapelrechts.
Da  Nebenius  sich  beharrlich  weigerte,  auf  diesen  Hunkt  einzugehen,
so  scheiterten  natürlich  die  Verhandlungen,  über  deren  Verlauf
Bayern  völlig  unterrichtet  wurde.
Bayern  ließ  nun  im  November,  damit  für  die  Verhandlung
        <pb n="19" />
        -gen  in  bewußtem  Gegensatz  zu  denen  in  Dannstadt  ein  positiver
Boden  vorhanden  seh  einen  Entwurf  in  Stuttgart  vorlegen,  der  im
-allgemeinen  die  schon  früher  für  ähnliche  Verhandlungen  sich  als
notwendig  ergebenden  Bedingungen  aufwies.  Nur  einige  besondere
Punkte  sind  hervorzuheben.  Die  Controlle  sollte  einer  ziemlich  komplizierten ­
  Gemeinschaftsbehörde  unterworfen  fein,  der  Tentraladministration,
  deren  Direktorium  von  drei  zu  drei  Monaten  unter
den  Mitgliedern  wechselte;  diese  Administration  hatte  jährlich
vor  dein  Plenum  der  Bevollmächtigten  der  Vereinsstaaten  Rechenschaft ­
  abzulegen.  Die  staatsdienerischen  Verhältnisse  der  Angestellten
der  gemeinsamen  Verwaltung  sollten  sich  nach  den  Gesetzen  des
Staates  richten,  den:  sie  angehörten,  ihre  Pension  jedoch  sollte
auf  die  allgeineine  Zollkasse  übernommen  werden.
Mas  die  Aontrolle  anlangt,  so  hätte  das  so  eingerichtet
werden  können,  wie  es  heute  noch  in  Deutschland  ist,  daß  jeder
einzelne  Staat  in  seinen  Grenzen  unter  nomineller  Aufsicht  der
übrigen  :nit  Pilse  der  eigenen  Beamten  das  Besteuerungssystem
durchführte;  das  hätten  sich  Bayern  und  Württemberg  auch  gern
gegenseitig  zugestanden,  wenn  man  nur  nicht  Rücksicht  auf  den  eventuellen ­
  Zutritt  der  schinugglerisch  nicht  einwandfreien  kleineren  Staaten
hätte  nehmen  müssen.  Diese  init  irgend  welcher  Aufsicht  in:  eigenen
Lande  zu  betrauen,  hätte  zweifellos  geheißen,  den  Bock  zum
Gärtner  stellen.
Die  Verhandlungen  zwischen  Bayern  und  Württemberg  hatten
bis  in  den  Anfang  1825  gedauert,  und  es  lag  nunmehr  eine  Verständigung ­
  der  beiden  Staaten  über  den  Grundvertrag,  über  das
Wesentliche  der  Zollordnung  und  des  Tarifs  vor.  Der  anfänglichen
Abmachung  gemäß  wurden  nun  Baden,  das  Großherzogtum
peffen,  Aurheffen  und  Nassau  wieder  zu  gemeinschaftlichen  Verhandlungen ­
  aber  auf  der  Grundlage,  die  zwischen  Württemberg  und
Bayern  vereinbart  worden  war,  eingeladen.  Aurheffen  erklärte,
daß  es  vor  der  pand  die  Beschickung  der  Versammlung  noch  aussetzen ­
  werde,  dagegen  schriftliche  Mitteilung  der  Bedingungen  erbitte, ­
  unter  denen  es  seinerzeit  in  den  zu  gründenden  Verein

ltt
        <pb n="20" />
        eintreten  könne.  Die  übrigen  Staaten  sagten  jedoch  mit  scheinbarer
Bereitwilligkeit  zu,  und  ihre  Bevollmächtigten  erschienen  Ende
Februar  1825  in  Stuttgart.
Es  ist  nicht  notwendig,  auf  die  Stuttgarter  Verhandlungen
im  einzelnen  einzugehen,  da  doch  nichts  aus  ihnen  wurde.  Wieder
war  es  Baden,  das  die  Führung  der  Opposition  übernahmt  Au
tadeln  fand  inan  die  Gemeinsamkeit  der  Verwaltung,  das  Stimmverhältnis ­
  bei  den  Vereinsversammlungen,  die  Pensionierung  der
Beamten  auf  allgemeine  Rosten.  Dann  reiste  man  zur  Einholung
neuer  Informationen  nach  krause.  Zwischendurch,  che  die  Verhandlungen ­
  in  Stuttgart  wieder  aufgenommen  wurden,  kamen  die
Minister  der  beteiligten  Staaten  noch  zweimal,  in  Heidelberg  und
Dlainz,  zusammen  mit  dem  nämlichen  Ergebnis,  daß  Badens
Forderungen,  dem  Pesten-Darmstadt  nur  ungern  Folge  leistete,  für
Bayern  und  Württemberg  unannehmbar  waren,  so  weit  auch  der
erstere  ^taat  entgegenkam.  Baden  wollte  eben  überhaupt  nicht;
seine  Bevölkerung  hatte  aus  besagten  Gründen  kein  Anteresse  an
einer  strengen  Grenzkontrolle,  und  vor  allem:  die  badische  Regierung ­
  holte  sich  insgeheim  ihre  Verhaltungsmaßregeln  auf  dem
Johannisberg  bei  Metternich,  der  diesem  Treiben  scheinbar  unbeteiligt ­
  zuschaute,  in  Wirklichkeit  aber  jede  auf  größere  Einheitlichkeit ­
  abzielende  Bewegung  inißtrauisch  aufzuhalten  suchte.
Badens  Übelwollen  trat  am  meisten  bei  den  Tariffragen
ervor,  wo  ein  Entgegenkommen  von  seiten  Bayerns,  nachdem  man
m  anderen  Punkten  soviel  als  möglich  nachgegeben  hatte,  einfach
zum  1  in  ge  der  Unmöglichkeit  wurde.  Nach  mehrjähriger  Erfahrung
• sl  Ut  ’ c  I'O'lchche  und  württembergische  Regierung  eine  Beste ­
  uelung  der  Rolonialwaren,  die  namentlich  damals  mehr  die
esitzenden  Rlasten  traf,  als  sehr  einträglich  gefunden,  ohne  daß
dadurch  sich  jemand  bedrückt  gefühlt  hätte.  Außerdem  aber  war
inan  den  inländischen  Fabrikanten  und  Gewerbtreibendcn  Schutz
gegen  die  ausländische  Konkurrenz  schuldig.  Daher  hatte  sich  folgende
auch  für  unsere  Zeit  noch  interessante  Tarifierung  ergeben:
        <pb n="21" />
        18

Rohzucker  der  Zentner  mit  5  fl.
Kciffes  „  „  „  15  „
Thee  „  „  „  20  „
Tabak  „  „  „  5  „
und  für  ausländische  Fabrikate:
Baumwollenw.d.  Zentner  m.  20—60  fl.
Wollenwaren  „  „  „  60  „
Leinenwaren  „  „  „  10—30  „
Leidenwaren  „  „  „  10—60  „
Gewiß  kann  man  die  auf  die  Ellenwaren  gelegten  Zölle
zum  Teil  sehr  hoch  und  ein  Abdingen  davon  für  gerechtfertigt
halten;  aber  die  Gegenforderungen  Badens  waren  überhaupt  nicht
diskutierbar.  Lein  Vertreter  erklärte  als  Zoll  für  die  genießbaren
Kolonialwaren  1  fl.  30  kr.  und  für  Ellenwaren  8  fl.  für  den  Zentner
als  das  von  seiner  Regierung  zuzugestehende  Maximum.  Dabei
versuchte  Baden  neuerdings  Württemberg  von  Bayern  abzuziehen,
indem  es  die  Aufhebung  des  für  diesen  Ltaat  unbequemen  Mannheimer
  Ltapels  in  Aussicht  stellte.  Lelbstverständlich  war  Württemberg ­
  hierfür  nicht  zu  haben  und  fetzte  loyaler  Weise  die  bayrische
Regierung  von  diesen  Verhandlungen  in  Kenntnis.  Dann  aber
tat  Baden  einen  Lchritt,  der  offen  den  Bruch  herbeiführen  mußte:
es  veröffentlichte  am  28.  Juli  ohne  jede  Rücksichtnahme  auf  die
bisherigen  Verhandlungen  ein  eigenes  Zollgesetz,  nach  welchem
6  fl.  ^0  kr.  der  höchste  Zollsatz  war.  Mit  dieser  eigentlich  nur
nominellen  Besteuerung  zeigte  es  sich  ideal  betrachtet  als  peimftätte
  des  Freihandels  nach  Nebeniusschem  Prinzip,  praktisch  genommen ­
  als  die  des  Lchmuggels  gegenüber  Württemberg  und
Bayern.  Natürlich  war  es  nun,  da  auch  Nassau  in  unbedingter,
Hesien-Darmstadt  in  gewundener  Ausdrucksweise  sich  Badens  Ablehnung ­
  der  bayrischen  Tarifsätze  anschloß,  mit  den  Ltuttgarter
Verhandlungen  vorbei,  und  die  Ltuttgarter  Konferenz  ging  Anfang
August  1825  ebenso  ergebnislos  wie  die  Darmstädter  auseinander.
Nun  wäre  es  ja  wohl  am  einfachsten  gewesen,  wenn  Bayern
und  Württemberg  sich  auf  Grund  ihrer  ersten  Verhandlungen,
        <pb n="22" />
        1»

durch  die  sie  im  Januar  des  Jahres  zu  einem  greifbaren  Resultate
gelangt  waren,  die  pand  gereicht  hätten.  Aber  zunächst  schien
man  überhaupt  der  ganzen  Sache  müde;  Aönig  Wilhelm  von
Württemberg  reiste  um  diese  Zeit  nach  Paris;  vielleicht  hatte  er
dabei  politische  Ziele  im  Auge,  wenigstens  fürchtete  inan  es  in  den
kleineren  süddeutschen  Staaten.  Überdies  aber  war  Württemberg
mit  der  Schweiz,  wo  die  Verhältnisse  dainals  nebenbei  bemerkt
ebenso  zerfahren  lagen  wie  in  Deutschland,  über  einen  pandelsvertrag
  in  Unterhandlungen  eingetreten,  der  gegen  Ende  des
Jahres  1826  zum  Abschluß  gelangte.  Württemberg  gewährte  darin
der  Schweiz,  um  dort  seinein  Salze  Eingang  zu  verschaffen,  nicht
unbedeutende  Erleichterungen  für  die  Einfuhr  ihrer  Fabrikate.
Gleichzeitig  hatte  auch  Bayern  seinen  Zolltarif  einer  erneuten
Durchsicht  unterzogen  und  publizierte  den  neuen  Tarif  am  11.  Dezember ­
  1826.  Somit  waren  in  beiden  Staaten  die  Vorbedingungen
wiederum  andere  geworden.  Auch  lag  Bayern  daran,  so  wichtig
ihm  eine  Verständigung  mit  Württemberg  sein  mußte,  doch  noch
mit  anderen  Nachbarstaaten  Fühlung  zu  gewinnen,  namentlich  mit
Pessen-Darmstadt,  da  dies  das  Bindeglied  nach  der  bayrischen
Pfalz  darstellte.  Die  Pfälzer  aber  verlangten  bei  ihrer  geographischen
Lage  und  weitergeschrittenen  industriellen  Entwickelung  dringend
nach  einer  Regelung  der  Pandelsverhältnisse.  Übrigens  war  der
obenerwähnte  Zollvertrag  zwischen  Baden  und  Pessen-Darmstadt
schon  im  perbste  des  Jahres  1825  wieder  aus  dem  Leime  gegangen, ­
  und  die  Möglichkeit  einer  Verständigung  lag  vor.
Zudem  war  am  13.  Oktober  1825  ein  Thronwechsel  in
Bayern  eingetreten:  an  Stelle  Maximilians  I.  war  sein  Sohn
Ludwig  I.  gekommen.  Gerade  hieran  aber  knüpften  sich  die  poffnungen
  auf  Fortschritt,  sowohl  in  nationaler,  als  in  wirtschaftlicher
Beziehung.  Denn  die  nationaldeutsche  Gesinnung  Ludwigs  war
schon  zu  seiner  Aronprinzenzeit  mehrfach  hervorgetreten  und  man
wußte,  daß  er  ebenso  wie  für  die  Aünste  und  Wissenschaften  auch
für  die  Fragen  des  Verkehrs  ein  offenes  Verständnis  hatte.  Er
war  u.  a.  bei  einen:  Besuche  des  Herzogs  von  Nassau  in  Biebrich
        <pb n="23" />
        während  der  Verhandlungen  in  Stuttgart  für  den  Zutritt  Nassaus
vorstellig  geworden.  Freilich  hatte  er  bei  dein  Herzog  Wilhelm
keine  Gegenliebe  gefunden,  und  die  Art,  wie  man  sich  gegenseitig
abfertigte,  ist  zu  charakteristisch  für  die  damalige  Auffassung  solcher ­
  Dinge,  um  nicht  wiedergegeben  zu  werden:  „Niemals",  so
hatte  Herzog  Wilhelm  in  berechtigtem  Stolze  aus  seine  nassauische
Souveränität  ausgerufen,  „niemals  werde  ich  mir  von  Euch  in
meinem  Lande  Gesetze  vorschreiben  lassen.  Meine  300000  Untertanen ­
  sind  mir  gerade  so  lieb,  wie  Euch  Eure  3  Millionen.  Ich
brauche  Euch  nicht!"  Hierauf  hatte  der  Aronprinz  mit  ebenso  herzlicher ­
  Überzeugung  geantwortet:  „Wir  brauchen  Euch  auch  nicht!"
Die  Initiative  ergriff  aber  doch  wieder  Württemberg,
nachdem  es  schon  beim  Ausgange  der  Stuttgarter  Verhandlungen
Bayern  die  Wahl  einer  Zollvereinigung  oder  eines  Handelsvertrages ­
  gestellt  hatte,  bislang  aber  ohne  Bescheid  geblieben  war.
Es  geschah  die  Wiederanknüpsung  im  Dezember  1826  durch  ein
hochsinniges  Schreiben  des  Aönigs  Wilhelm  von  Württemberg
an  seinen  bayrischen  Nachbar,  in  dem  er  die  Wiederaufnahme
der  Verhandlungen  zun:  Zwecke  der  Stiftung  eines  bayrifchwürttembergischen
  Zollvereins  vorschlug.  Aönig  Ludwig  ging
sofort  daraus  ein,  und  aus  seine  Einladung  erschien  alsbald  ein
württembergischer  Bevollmächtigter  in  München,  mit  dein  noch  im
Januar  1827  die  Verhandlungen  eröffnet  wurden.  Württemberg
erklärte,  daßzwar  derWunsch  einer  weiter  reichenden  Vereinigung  Süddeutschlands ­
  noch  immer  aufrecht  zu  erhalten,  aber  freilich  augenblicklich ­
  nicht  zu  verwirklichen  sei;  daß  man  sich  also  mit  einer
engeren  Verständigung  begnügen  müsse,  und  daß  seine  Regierung
sowohl  zu  einem  Handelsvertrag,  als  zu  einem  Zollverein  mit
Annahme  des  bayrischen  Tarifs,  natürlich  unter  den  für  Württemberg ­
  notwendigen  Änderungen,  bereit  fei.
Die  bayrische  Regierung  erklärte  sich  für  einen  Zollverein.
Unter  solchen  günstigen  Vorbedingungen  konnte  es  nicht  fehlen,
daß  der  Abschluß  bald  zustande  kam.  Schon  am  \2.  April  wurden ­
  die  Präliminarien  unterzeichnet.  Sie  enthielten  als  Haupt-20
        <pb n="24" />
        beftimmung,  daß  beide  Regierungen  sich  zu  einem  gemeinsamen,
vorerst  nur  den  Länderumfang  der  Königreiche  Bayern  (ausschließlich ­
  der  Pfalj)  und  Württemberg  begrenzenden  Zoll-  und  Handelssysteme ­
  vereinigen  würden;  in  diese  Vereinigung  könnten  dann
auch  andere  angrenzende  Staaten  mit  Zustimmung  der  beiden
Königreiche  eintreten.  Alle  längs  der  gemeinsamen  Gebietsgrenzen
zur  Zeit  bestehenden  Zollstätten  sollten  aufgehoben  und  die  Eingangs-, ­
  Durchgangs-  und  Ausgangszölle  an  die  äußeren  Grenzen
beider  Staaten  verlegt  und  auf  gemeinsame  Rosten  erhoben  werden.
Beide  Staaten  verzichteten  für  die  Dauer  des  Vereins  auf  alle  einseitigen ­
  Handelsverträge  mit  dem  Auslande.  Als  Grundlage  des
noch  aufzustellenden  Tarifes  sollten  die  bayrische  Zollgesetzgebung
und  die  schon  vor  Jahresfrist  in  Stuttgart  gewonnenen  Gesichtspunkte ­
  dienen.  Der  politischen  Bedeutung  der  Vereinigung  aber
war  man  sich  ganz  klar;  sie  solle,  wie  das  bayrische  Rabinett  am
22.  März  1827  nach  Stuttgart  schrieb,  den  Rern  eines  reinen
Deutschland  bilden  und  ein  immer  engeres  gegenseitiges  Anschließen
in  allen  politischen  Beziehungen  zur  unmittelbaren  heilsamen  Folge
haben.  Solche  Worte  entsprachen  ganz  der  seit  Jahren  gepflegten
Triasidee  des  württembergischen  Rönigs:  neben  den  beiden  Großmächten ­
  (Österreich  und  Preußen  ein  geeintes  Süddeutschland  —
unter  seiner  Führung.
Die  in  Aussicht  genommenen  Einladungen,  so  aussichtslos
sie  erscheinen  mußten,  wurden  doch  nach  Rarlsruhe,  Wiesbaden
und  Darmstadt  abgesandt.  Nach  einer  Besprechung,  die  am
sä.  Mai  1827  der  badische  Minister  von  Berstett  mit  dem  großherzoglich-hessischen
  Minister  du  Thil  zu  Heidelberg  gehabt  hatte,
ergingen  alsbald  die  absagenden  Antworten  der  drei  oberrheinischen
Regierungen  nach  München  und  Stuttgart.  Berstett  antwortete,
Baden  wolle  keine  künstliche  Industrie  durch  Schutzzölle  großziehen.
Nassau  ließ  in  Stuttgart  seine  Verwunderung  darüber  aussprechen,
wie  nur  Württemberg  ein  solches  Merkantilsystem  annehmen  und  vor
allem  sich  einem  größeren  Pose  unterwerfen  könne.  Darmstadt  aber
ließ  seiner  Ablehnung  einen  Schritt  von  größter  Bedeutung  folgen:
        <pb n="25" />
        es  knüpfte  insgeheim  in  bestimmterer  Form,  als  das  bisher  schon
geschehen  war,  mit  Berlin  an.
Bayern  aber  und  Württemberg  eröffneten  im  Vktober  1826
die  im  präliminarvertrage  vorgesehenen  Verhandlungen  und  konnten
diese  schon  am  18.  Januar  1828  mit  einem  förmlichen  Zollvereinsvertrage, ­
  dem  ersten,  der  diesen  Namen  wirklich  trug,  beendigen.
Es  umschloß  dieser  nur  die  beiden  Königreiche,  also  nicht
Pfalzbayern  und  sonstige  Exklave»,  beseitigte  die  an  der  Grenze
zwischen  Württemberg  und  Bayern  bestehenden  Zollämter  und  verlegte ­
  die  Zollerhebung  an  die  Außengrenze,  verpflichtete  die  beiden
Regierungen  zu  keinerlei  einseitigen  Abmachungen  in  handelspolitischer ­
  Beziehung,  bestimmte  die  Verteilung  des  Reinertrags
der  Zölle  nach  Ulaßgabe  der  Bevölkerung,  deren  Stand  von  drei
zu  drei  Jahren  zu  ermitteln  sei.  Die  Zolladministration  blieb,
im  Gegensatz  zu  den  Vorbedingungen  der  Stuttgarter  Verhandlungen ­
  selbständig,  nur  daß  bei  jeder  derselben  ein  ständiger  Generalbevollmächtigter ­
  mit  Kontrollbefugnissen  stationiert  war.  Dementsprechend ­
  sollten  die  verschiedenen  Zollbediensteten  unter  der
ausschließlichen  Aufsicht  des  Staates  stehen,  dem  sie  angehörten,
wurden  jedoch  nach  einer  gemeinsamen  Formel  verpflichtet.
Gleichermaßen  wurden  die  Kosten  der  beiderseitigen  Administrationen,
  die  Ruhegehalte  usw.  auf  Rechnung  des  einzelnen  Staates,
die  Kosten  der  Eentral-Kontrollanstalt  für  die  Zollscheine  und  für
die  äußeren  Jollerhebungs-  und  Aufsichtsstellen  und  sonstige  allgemeine ­
  Verwaltungsspesen  auf  die  gemeinsame  Kasse  übernommen.
Zollbefreiungen,  Rückvergütungen  und  sonstige  Vergünstigungen,
wie  sie  den  in  beiden  Staaten  noch  reichlich  vorhandenen  Standesherren ­
  gewährt  werden  mußten,  fielen  vernünftigerweise  auf
Rechnung  derjenigen  Regierung,  die  sie  gewährte.  Der  Vertrag
hob  alle  Stapel-  und  Umschlagsrechte  auf.  Die  bei  den  früheren
Verhandlungen  viel  umstrittenen  Lager-  und  Zollhäuser  wurden
der  Zahl  nach  für  jeden  der  beiden  Staaten  festgestellt  und  auf
gemeinsame  Rechnung  genommen,  doch  war  es  frei  gestellt,  ein
Ulehr  auf  eigene  Kosten  zu  unterhalten.  Für  allgemeine  An-
        <pb n="26" />
        Ordnungen  wurde  bestimmt,  daß  solche  mit  Ausnahme  von  dringlichen ­
  Fällen  nur  in  gemeinsamem  Einverständnisse  stattfinden
könnten.  Und  ;u  diesem  Behufe  wie  überhaupt  zur  Besprechung  der
gemeinschaftlichen  Vereinsangelegenheiten  sollte  jährlich  ein  Generalkongreß
  zusammentreten,  bestehend  aus  zwei  bayrischen  und  zwei
württembergischen  Bevollmächtigten  und  einein  wechselsweise  von
den  beiden  Staaten  zu  ernennenden  Direktor.  Die  Salzregale
blieben  bestehen.  Konsumtionsabgaben,  die  auf  inländische  Genußund
  Verbrauchsgegenstände  gelegt  waren,  konnten  von  jedem  der
beiden  Staaten  ohne  Zuziehung  des  andern  von  den  gleichen  Artikeln
erhoben  werden,  die  aus  einem  nicht  zum  Verein  gehörigen  Staate
oder  aus  dem  andern  Vereinslande  stammten.  Da  beide  Staaten
verschiedene  Gewichts-  und  Maßsysteme  hatten  —  die  gemeinsame
Münze  war  der  Gulden  zu  60  Kreuzer  zu  4  Pferttt.  im  52  Va  Guldenfuße ­
  —  500  gr  Silber  —  so  legte  man  das  bayrische  Gewicht
und  Maß  zu  Grunde.
Diesem  Vertrage  traten  alsbald  die  beiden  hohenzollernschen
Fürstentümer  bei.  Jon  weiteren  Verlauf  des  Jahres  stellten  die
bayrischen  Kammern  den  neuen  Zolltarif  und  die  Zollordnung
fest,  so  daß  mit  dem  Beginn  des  Jahres  l82st  der  Verein  ins
Leben  treten  konnte.  König  Ludwig  war  stolz  auf  sein  Merk
und  rühmte  sich  darum  gern  später,  daß  er  der  Begründer
des  Deutschen  Zollvereins  sei.  Zweifellos  sind  aber  darüber  die
Verdienste  Wilhelms  von  Württemberg  nicht  zu  vergessen.  Und
dann  mußte  man  doch  zugestehen,  daß  die  Hauptpunkte  der  Verfassung ­
  dieses  Zollvereins  schon  in  Preußen  und  den  mit  ihm  vereinigten ­
  Staaten  Anwendung  gefunden  hatten:  getrennte  Zollverwaltung ­
  unter  gegenseitiger  Kontrolle,  Verteilung  der  Einkünfte  nach
der  Kopfzahl,  Grenzzölle  und  Packhöfe.
Was  man  in  München  sowohl  als  in  Stuttgart  bei  der  Begründung ­
  des  Vereins  wohl  empfunden  und  weshalb  man  die
benachbarten  Staaten  wiederholt  und  unter  so  vielem  Entgegenkommen ­
  eingeladen  hatte,  das  war  der  Grundfehler  des  Vereins,
nämlich  daß  er  zu  klein  war.  Der  kleinere  Staat  Württemberg
        <pb n="27" />
        24

zog  bei  vergrößertem  Marktgebiete  auch  den  größeren  Vorteil  aus
dem  Verein;  seine  Solleinnahmen  wuchsen  im  ersten  Jahre  uin
220  000  Gulden.  In  Bayern  aber  betrug  der  Reinertrag  für  das  Jahr
1828/29  überhaupt  nur  1582  000  Gulden.  Die  Rosten  der  Verwaltung ­
  verschlangen  mindestens  44  der  Einkünfte.  Dabei  war
das  Verhältnis  zur  Pfalz  außerordentlich  störend.  Wenn  dieses
Gebiet  auch  außerhalb  der  Zollgrenzen  lag,  so  war  ihm  doch  freie
Einfuhr  seiner  Erzeugnisse  in  die  Vereinslande  zugebilligt  worden.
Es  ist  selbstverständlich,  daß  dies  von  französischen,  rheinpreußischen,
hessischen,  badischen  Fabrikanten  zu  einem  kolossalen  Schmuggelgeschäft
  benutzt  wurde,  für  das  Baden  nach  Württemberg  und
Hessen  nach  Bayern  die  Wege  offen  hielt.  Es  war  ferner  ein
schwerer  Schlag  für  den  Verein,  als  bald  nach  seiner  Gründung
das  Großherzogtum  Hessen  sich  der  preußischen  Zollgesetzgebung
anschloß.  Röntg  Ludwigs  Zorn  darüber  kannte  keine  Grenzen.
Aber  bei  näherer  Überlegung  wurde  ihn:  mit  der  Zeit  doch  klar,
und  auch  die  wirtschaftlichen  Ergebnisse  des  württembergischbayrischen
  Zollvereins  predigten  diese  Wahrheit,  daß  es  schließlich
das  Beste  sei,  dem  Beispiele  Hessens  zu  folgen.  Es  ist  nun  an
der  Zeit,  sich  mit  den  Bestrebungen  Preußens  auf  dem  Zollgebiete
zu  beschäftigen.
        <pb n="28" />
        III.  Oie  preussische  Zollgesetzgebung  und  die  ersten
Anschlüsse  daran.
Großartiges  hatte  nach  dein  Zusammenbruch  des  Fridericianischen
  Staates  im  Jahre  1806  die  Stein-Pardenbergische  Gesetzgebung ­
  für  die  Wiedergeburt  Preußens  getan,  trotzdem  die  pand
des  Eroberers  noch  schwer  auf  dem  unglücklichen  Staate  lastete.
Aber  an  eine  sehr  notwendige  Aufgabe  hatte  sie  nicht  herantreten
können,  an  die  Reorganisation  des  Finanz-  und  Steuerwesens,  das
ganz  im  Argen  lag.  Die  Kriegszeiten  und  die  daran  sich  knüpfenden ­
  politischen  Wirren  hatten  die  Augen  der  preußischen  Staatsmänner ­
  znnächst  noch  auf  andere  Ziele  gelenkt.  Aber  der  Abelstand
  wurde  nach  eingetretenem  Frieden  um  so  fühlbarer,
als  nun  auch  neue  Provinzen  mit  ganz  neuen  wirtschaftlichen  Anforderungen ­
  und  Vorbedingungen  an  Preußen  anzugliedern  waren.
Das  Fridericianische  System  hatte  entsprechend  der  Eigenart
des  großen  Königs  einem  scharf  begrenzten,  für  die  damaligen
Zeitumstände  auch  ganz  geeigneten  Schematismus  gehuldigt.  Nach
den  zerstörenden  und  auflösenden  Wirkungen  des  siebenjährigen
Krieges  war  es  eine  ganz  natürliche  Notwendigkeit,  den  schwankenden ­
  und  unsicheren  Kräften,  die  noch  vorhanden  waren,  einen
festen  palt  zu  geben,  gewissermaßen  ein  Gestell,  in  dem  das  Wirtschaftsleben ­
  des  Staates  wieder  gehen  lernen  konnte.  Deshalb
schrieb  Friedrich  jeder  einzelnen  Provinz  ihre  Arbeit  und  Aufgabe
vor.  Wie  er  genau  bestimmte,  daß  dem  Adel  die  Bewirtschaftung
        <pb n="29" />
        26

des  Großgrundbesitzes  und  der  Heeresdienst,  dein  Bauernstande
die  ländliche  Kleinwirtschaft,  dem  Bürgersmann  aber  Pandel  und
Gewerbe  zukomme  —  Ansichten,  von  denen  er  nur  in  den  seltensten
Fällen  eine  Ausnahme  machte  —  also  schrieb  er  vor,  daß  außer  dem
durch  alle  Provinzen  noch  als  Hauptbeschäftigung  vorwiegenden
Ackerbau,  in  der  Kurmark  und  in  Westfalen  die  Manufakturen,
in  den  Küstenländern  der  Pandel,  im  Magdeburgischen  Salz-  und
anderer  Bergbau  betrieben  werden  solle.  Gin  hartes  Prohibitivsystem, ­
  unter  dem  besonders  das  benachbarte  Sachsen  litt,  trennte
Preußen  von  den  angrenzenden  Staaten  und  beförderte  allerdings
die  Tuch-,  Leinen-  und  Eisenindustrie,  erschwerte  aber  auch,  als
diese  Betriebe  erstarkt  waren,  die  Ausfuhr.  Uberdem  aber  trennten
derartige  Zollschranken  sogar  die  einzelnen  Provinzen  von  einander.
So  wurden  die  Fabrikwaren  der  eisenreichen  Grafschaft  Mark  nur
gegen  einen  Gingangszoll  von  25  %  des  Wertes  in  den  ostelbischen
  Landen  zugelassen.  Die  Folgezeit,  während  Friedrich
Wilhelm  II.  (1786—17y7)  die  Krone  Preußens  trug,  hatte,  unfähig ­
  sich  dem  Aufschwünge  des  Landes  anzupassen  und  den  Schematismus ­
  der  vorangegangenen  Periode  zu  mildern,  ihn  eher  noch
verstärkt.  Allenthalben  trennte  die  Accise,  die  alle  in  die  Stadt
einpassierenden  Berbrauchsgegenstände  traf,  die  Stadt  von  der  umgebenden ­
  Landschaft.  8000  Accisebeamten  waren  nötig,  ein
sehr  kostspieliger  Apparat,  um  dies  System  aufrecht  zu  erhalten;
der  oft-  und  westpreußische  Tarif  von  1806  umfaßte  allein
128  Folioseiten.
Die  Überständigkeit  solcher  Ginrichtungen  wurde  vom  Könige
und  den  einsichtsvollen  unter  seinen  Ratgebern  wohl  erkannt,  aber
die  Zeitlage  ließ  durchgreifende  Maßregeln  auf  diesem  Gebiete
noch  nicht  zu.  Einige  städtische  Steuern  führte  man  auf  dem
Lande  ein,  und  eine  Gabinetsordre  vom  30.  Mai  1807  gestattete
die  Einfuhr  fremder  Fabrikwaren,  d.  h.  damals  westelbischer  aus
dem  Königreich  Westfalen,  gegen  eine  Auflage  von  8'/g  %  des  Wertes.
Und  wenn  nun  auch  der  Abschluß  des  napoleonischen  Zeitalters  nicht
nur  wieder  die  im  Westen  der  Elbe  der  Monarchie  ent-
        <pb n="30" />
        fremdeten  alten  Provinzen,  sondern  auch  neue  an  den  Staat  brachte,  so
bildeten  diese  doch  mit  den  alten  keineswegs  eine  wirtschaftliche
Gemeinschaft;  ebensowenig  aber  die  alten  Provinzen  selbst.  .  In
diesen  galten,  eine  für  die  heutige  Zeit  ganz  unglaublich  klingende
Tatsache,  67  verschiedene  Tarife  mit  nahezu  5000  Warenklassen;
da  kein  Mensch  diese  im  Aopf  haben  konnte,  so  war  auch  der
kleinste  perkehr  der  größten  Umständlichkeit  ausgesetzt.  In  den
neuen  Landesteilcn  aber  hatte  ein  jeder  sein  besonderes  oder  auch
gar  kein  gesetzlich  festgelegtes  Recht.  In  den  von  Aursachsen  abgetretenen ­
  Gebieten  galt  die  kurfürstliche  Generalaccise,  die,  allerdings ­
  der  preußischen  ähnlich,  von  allen  in  die  Stadt  eingehenden
Aonsumtionsartikeln  eine  auf  den  Taler  des  Wertes  berechnete
Abgabe  erhob.  In  Neuvorpommern  richtete  inan  sich  nach  den
schwedischen  Zollbestimmungen,  in  den  neuerworbenen  Rheinlanden
aber  waren  mit  den  Franzosen  auch  deren  Douanen  und  sonstigen
Zolleinrichtungen  verschwunden,  ohne  daß  etwas  anderes  an  deren
Stelle  getreten  wäre.  Die  Folgen  zeigten  sich  alsbald.  Während
in  den  westlichen  Provinzen,  die  wesentlich  industriellen  Tharakter
hatten,  die  Arbeitslöhne  namentlich  infolge  des  englischen  Schleuderimports
  zurückgingen,  stiegen  in  dem  schlechten  Erntejahre  1817
die  Getreidepreise,  und  da  die  östlichen  von  den  westlichen  Provinzen ­
  durch  Zollschranken  getrennt  waren,  so  kam  es,  daß  im
genannten  Jahre  der  preis  des  Scheffels  Weizen  am  Rhein  um
2  Thlr.  9  Sgr.  5  Pfg.  höher  stand  als  in  Posen,  während  später
nach  Beseitigung  der  Zollschranken  in  den  fünfziger  Jahren  der
höchste  Preisunterschied  in  der  Monarchie  nur  10  Sgr.  7  Pfg.
betrug.  Außerdem  aber  beförderte  diese  Verschiedenheit  der  Zoll-Verhältnisse
  auch  den  Schmuggel  in  unerhörter  Weise,  was  soll
man  dazu  sagen,  daß  im  Jahre  1815  jeder  Materialladen  in  den
alten  Provinzen,  wenn  man  den  Steuertabellen  glauben  wollte,
nur  zwei  Pfund  Aaffee  täglich  verkaufte?
Somit  trat  die  Aufgabe  einer  Neuordnung  kategorisch  an  die
Regierung  heran.  Ls  galt  dabei  den  zerrütteten  Staatshaushalt
zu  ordnen,  der  noch  über  seine  Aräfte  an  den  Nachwehen  der
        <pb n="31" />
        napoleonischen  Zeit  zu  tragen  hatte,  sodann  den  heimischen  Räarkt
vor  der  Ausbeulung  durch  die  ausländische  Konkurrenz  ebenso
sicher  zu  stellen,  wie  die  einheimische  Industrie  und  endlich  durch
eine  gemeinsame  Handels-  und  Verkehrsfreiheit  bei  gleichen  Steuerlasten ­
  den  vom  äußersten  Osten  bis  zum  äußersten  Westen  auseinanderliegenden ­
  Provinzen  das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit
zu  geben.  Nach  zwei  den  Geldverkehr  und  den  Salzverkauf  regelnden ­
  Edikten  hob  eine  Königliche  Verordnung  vom  11.  Juni  1816
alle  Wasser-,  Binnen-  und  Provinzialzölle  auf  und  verhieß  gleichzeitig ­
  die  Ginführung  „eines  allgemeinen  und  einfachen  Grenzzollsystems." ­
  Schon  im  März  1817  legte  der  Finanz,ninifter  von  Bülow
dem  Staatsrate  dieses  neue  Zollgesetz  vor,  das  der  Staatsrat  durch
Wilhelm  von  pumboldt  prüfen  ließ  und  auf  dessen  zustimmendes
Gutachten  hin  dem  damals  in  Earlsbad  weilenden  Könige  zusandte. ­
  Dieser  genehmigte  den  Entwurf  am  1.  August  1817,  in
der  bezüglichen  Kabinetsordre  zugleich  „das  Prinzip  der  freien  Einfuhr ­
  für  alle  Zukunft"  billigend.  Rühmend  muß  dabei  das  Verständnis ­
  des  Königs  für  solche  Fragen  hervorgehoben  werden,  die
ihn  schon  seit  seinem  Regierungsanfange  beschäftigt  hatten,  war
auch  sein  Horizont  in  den  meisten  großen  Fragen,  die  damals  die
Welt  und  vor  allem  die  deutsche  Jugend  in  Atem  hielten,  eng
begrenzt,  so  leitete  ihn  in  dieser  wichtigen,  wirtschaftlichen  Entscheidung ­
  doch  sein  gesunder  praktischer  Menschenverstand,  und  die
stille  Stätigkeit  seines  Lharakters,  die  dann  auf  seinen  großen  Sohn
überging,  ließ  ihn  festhalten  an  dem,  was  er  einmal  als  richtig
erkannt  hatte,  auch  dann,  als  die  kritischen  Zeiten  kamen  und  sich
am  preußischen  Pose  selbst  einflußreiche  Stimmen  wider  das  neue
Zollgesetz  und  seine  Urheber  richteten.  Der  König  inachte  damit
wenigstens  zum  Teil  wieder  gut,  was  er  an  der  nationalen  Bewegung ­
  gesündigt  hatte.
Der  Verfasser  des  obenerwähnten  Zollgesetzes  war  Karl
Georg  Maassen,  der,  am  23.  August  1769  zu  Kleve  am
Niederrhein  geboren,  erst  als  Beamter  in  seiner  Heimat  und  im
Bergischen  Staatsdienste  gestanden  und  auf  diese  weise  sich  mit

28
        <pb n="32" />
        dem  Wesen  der  rheinländischen  Industrie  vertraut  gemacht  hatte,
dann  aber  in  den  preußischen  Dienst  übergetreten  war.  Wie  alle  wirtschaftlich ­
  bedeutenden  Aöpfe  jener  Zeit  war  er  ein  Anhänger  der  von
dem  Schotten  A  d  a  m  5  m  i  t  h  (1723—1790)  vorgetragenen  Lehren,
der  alle  künstlichen  Einschränkungen  des  Handels  und  der  Industrie
aufs  lebhafteste  verurteilend  dem  Staate  das  Recht  und  die  Pflicht
zuschob,  alle  Hemmnisse,  die  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  entgegenständen, ­
  zu  beseitigen;  er  gilt  deshalb  mit  Recht  als  der  Begründer ­
  der  modernen  Freihandelstheorie.  In  wie  weit  diese  freilich
nach  Zeit  und  Umständen  eine  Einschränkung  erheischte,  das  batte
Wachsen  in  seiner  langjährigen  Laufbahn  wohl  erkannt,  als  er  an
die  Ausarbeitung  des  erwähnten  Zollgesetzes  ging.  Dessen  ersten
beiden  Paragraphen  lauteten  :  „Alle  fremden  Erzeugnisse  der  Natur
und  Aunst  können  im  ganzen  Umfange  des  Staates  eingebracht,  verbraucht ­
  und  durchgeführt  werden.  Allen  inländischen  Erzeugnissen
der  Natur  und  Aunst  wird  die  Ausfuhr  verstattet."
Dies  Prinzip  erscheint  uns  heutzutage  durchaus  selbstverständlich ­
  und  als  Regel.  Für  die  damalige  Zeit  war  es  eine  vielen
Leuten  unbegreifliche  Neuerung  und  eine  Bedenken  erregende  Ausnah,ne. ­
  Am  26.  Mai  1818  trat  das  neue  Zollgesetz  in  Araft.
Es  verwirklichte  den  dann  auch  von  Nebenius  ausgesprochenen
Grundgedanken,  daß  die  gesammten  Zölle  an  die  Grenze  zu  verlegen ­
  seien.  Freilich  hatte  das  gerade  für  Preußen  kaum  zu  überwindende ­
  Schwierigkeiten.  Denn  nicht  weniger  als  1073  Meilen
verlangten  auf  diese  Weise  Bewachung,  eine  Ausdehnung,  die  zu
dem  Areal  des  Staates  bei  der  „Dünnleibigkeit"  des  damaligen
Preußen  in  dem  ganz  ungesunden  Verhältnisse  von  1  :  5  stand.
Allenthalben  berührte  sich  der  Staat  dainals  mit  andern  Staaten  oder
schloß  solche  ein,  die  keine  geordnete  Zollverwaltung  besaßen  und
dabei  wohl  gar  den  Schmuggel  begünstigten.  Unter  solchen  Umständen ­
  verbot  es  sich  von  selbst,  einen  komplizierten  Zolltarif  aufzustellen ­
  und,  was  auch  aus  anderen  Rücksichten  vermieden  wurde,
zu  hohe  Zölle  zu  nehmen.
Nur  wenige  Warenkategorien  wurden  geschaffen  und  der
        <pb n="33" />
        30

Zollbetrag  nicht  nach  dem  Werte,  sondern  nach  dem  Gewichte  bestimmt. ­
  Es  erscheint  das  ja  auf  den  ersten  Blick  widersinnig  und
ist  auch  von  der  Theorie  hart  verurteilt  worden,  denn  feinere  und
somit  wertvollere  Industrieerzeugnisse  wurden  dadurch  weniger
getroffen,  als  die  gröberen  und  damit  allerdings  auch  das  Ausland
weniger,  als  das  Inland.  Aber  teilweise  ließ  sich  dem  durch
richtige  Aufstellung  der  Zollkategorieen  abhelfen,  und  dann  würden
entsprechend  hohe  Wertzölle  eine  Prämie  für  den  Schmuggel  gebildet ­
  haben.  Aus  einem  anderen  Grunde,  nämlich  um  nicht  Retorsionen ­
  hervorzurufen,  sah  das  Gesetz  von  eigentlichen  Prohibitivzöllen ­
  ab  und  begnügte  sich  mit  einem  mäßigen  Schutzzoll.  Verboten ­
  wurde  allein  die  Einfuhr  von  Salz  und  Spielkarten.  Rohstoffe ­
  blieben  in  der  Hauptsache  unbesteuert,  von  den  Rlanufakturwaren
  sollte  ein  mäßiger  Schutzzoll  erhoben  werden,  der,  wenn
man  den  Gewichtszoll  in  einen  Wertzoll  umrechnet,  10"/o  des
Wertes  nicht  überstieg;  es  entsprach  das  der  damals  üblichen
Schmuggelprämie.  Kolonialwaren  dagegen  wurden  bis  zu  20  °/ 0
des  Wertes  besteuert,  denn  hier  war  Schinuggel  weniger  zu  befürchten, ­
  da  sich  die  ausgedehnte  Seeküste  Preußens  leichter  als  die
Landgrenze  bewachen  ließ,  und  dann  war  das  ein  Artikel,  wie  auch
Bayern  ganz  richtig  erkannte,  der  sich  finanziell  ausbeuten  ließ,
ohne  besonderen  volkswirtschaftlichen  Schaden  zu  tun.  Bei  einer
Revision  des  Gesetzes  iin  Jahre  1821  wurde  der  Tarif  auf  Grund
der  gesammelten  Erfahrungen  vereinfacht  und  auch  die  Industrieprodukte ­
  etwas  herabgesetzt.  Zugleich  verschwanden  durch  die
revidierte  Zollrolle  noch  einige  Verschiedenheiten  in  der  Behandlung
der  östlichen  und  westlichen  Provinzen,  die  sich  anfangs  noch  notwendig ­
  gemacht  hatten.
Einesteils  um  ungesunder  Überproduktion  entgegenzuwirken,
vor  allem  aber,  weil  damit  die  so  notwendigen  finanziellen  Ergebnisse ­
  erzielt  werden  konnten,  schloß  sich  an  das  Zollgesetz  am
8.  Februar  1819  das  Gesetz  über  die  Besteuerung  von  Wein,  Bier,
Branntwein  und  Tabaksblättern,  die  einzigen  inländischen  Erzeugnisse, ­
  die  einer  Steuer  unterworfen  wurden.  Diese  Konsumtions-
        <pb n="34" />
        31

abgäbe  sollte  aber  ohne  unmittelbare  Belästigung  des  Konsumenten
von  dem  Produzenten  erhoben  werden.  Lolche  indirekte  Belastung
wurde  dann  maßgeblich  auch  für  andere  Staaten,  die  sich  zollwirtschaftlich ­
  an  Preußen  anschließen  wollten,  während  die  im
Ucai  1820  erlassene  Gewerbe-  und  Klassensteuer  und  die  für  die
größeren  Städte  bestimmte  Mehl-  und  Schlachtsteuer  nur  mittelbar
mit  dem  hier  zu  behandelnden  Gegenstände  zusammenhängt.  Diese
neuen  Steuergesetze  waren  zwar  im  Entwürfe  auch  schon  1817  zur
Vorlage  im  Staatsrate  gelangt,  hatten  aber  nicht  die  gleiche  günstige ­
  Kritik  erhalten,  wie  Maassens  Fnianzreform  und  infolgedessen,
hatte  von  Bülow  als  Finanzminister  seine  Entlassung  genommen
und  dem  unstreitig  höher  begabten  Klewitz  zum  vorteile  für  die
Lache  Platz  gemacht.
Eine  Besonderheit  des  neuen  Zollgesetzes,  die  anfangs  nur
als  Finanzquelle  gedacht  war,  bald  aber  auch  ihre  politische  Bedeutung ­
  enthüllte,  waren  die  hohen  Durchgangszölle.  Der  Zentner
Transitgut  zahlte  im  Durchschnitt  einen  halben  Taler  Zoll  und
auf  einzelnen  wichtigen  Durchgangsstraßen  sogar  erheblich  mehr.
Die  langgestreckte  Gestalt  des  preußischen  Gebietes  zwang  den.
Pandel  von  Nord  nach  5üd,  z.  B.  aus  den  Niederlanden  nach
Mittel-  und  Oberdeutschland,  und  von  Lüd  nach  Nord,  z.  B.  aus
Lachsen  nach  den  Seehäfen  Norddeutschlands  und  der  Niederlande,,
das  Königreich,  und  zwar  unter  Umständen  mehrfach,  zu  berühren.
Es  war  das  zwar  eine  pärte,  auf  die  aber  zu  verzichten  den
Staat  um  eine  sehr  reichlich  fließende  Einnahmequelle  gebracht
hätte.  Die  Notwendigkeit  solcher  Zölle  erkannte  auch  Nebenius
an.  Denn  ihre  Beibehaltung  gebot  vor  allen  Dingen  die  Rücksicht
auf  den  sonst  unvermeidlich  werdenden  Schmuggel.  Es  diente
aber  dieser  Transitzoll  auch  als  ein  wirksames  Ulittel,  unr  auf  die
kleineren  Fürstentümer,  namentlich  so  weit  sie  von  Preußen  eingeschlossen, ­
  enklaviert,  waren,  im  Sinne  eines  Anschlusses  an  die
preußische  Zollgesetzgebung  einzuwirken.
U)ie  alles  Neue  stieß  auch  die  neue  preußische  Zollgesetzgebung ­
  auf  vielfach  abfällige  Kritik,  auf  aktiven  wie  passiven  lvider-
        <pb n="35" />
        32

stand,  im  eigenen  Lande  sowohl  als  von  Seiten  des  Auslands.
3m  3nlcmöe  fand  man  die  Schutzzölle  je  nach  der  eingenommenen
geschäftlichen  Stellung  entweder  zu  hoch  oder  zu  niedrig;  außerdem
fand  man  die  neuen  Steuern  unerträglich.  Überdies  blieb  ihr  Ertrag ­
  ebenso  wie  der  der  Zölle  in  Folge  des  bösen  Zahres  1817
hinter  den  gehegten  Erwartungen  zurück,  sodaß  die  Feinde  des
neuen  Systems  am  Pose  vom  Schlage  der  Wittgenstein  und  Genossen ­
  ihre  Freude  hatten.  Aber  gerade  in  dieser  kritischen  Periode
hielt  der  Aönig  fest  zur  Sache  und  gab  Alewitz  und  Wachsen  den
nötigen  Rückhalt.  Und  dann  besserte  sich  die  Lage  zusehends,
hierzu  trug  außer  der  Gesetzgebung  noch  die  Verbesserung  der
Verkehrsmittel  bei.  3 m  Zahre  1817  besaß  der  preußische  Staat
nur  523  Uleilen  geschotterter  Aunststraßen  (Ehausseen).  Trotz  der
anfangs  mißlichen  Finanzlage  ließ  der  Aönig  doch  alsbald  den
Bau  neuer  solcher  Straßen  beginnen  und  verwandte  in  den  folgenden ­
  elf  Zähren  21,6  UUllionen  Taler  auf  diese  Unternehmung,
so  daß  im  Zahre  1828  bereits  1065  Uleilen  Ehausseen,  also  mehr
als  das  Doppelte  vom  Zahre  1817  vorhanden  waren.  Der  Generalpostmeister ­
  Aarl  Ferd.  Friedr.  von  Nagler,  seit  1823  in
dieser  Stellung  (geb.  1770  zu  Ansbach),  erwarb  sich  durch  eine
schneidige  Regelung  des  Postverkehrs  große  Verdienste.  Seit  1825
verkehrte  zweimal  wöchentlich  zwischen  Berlin  und  Frankfurt  am
21Tslii!  eine  viel  bestaunte  Eilpost,  peute  verkehren  zwischen  den
genannten  Städten,  abgesehen  von  den  Personenzügen,  etwa  ein
Dutzend  Schnell-  und  Aurierzüge  täglich,  die  dutzendmal  so  viel
Passagiere  befördern,  als  beide  Diligencen  damals  in  einem
Wonate  zusammengenommen.
Viel  größer  noch  als  die  Opposition  im  3nnern  des  Landes,
erwies  sich  der  Widerstand  und  die  Anfeindung  in  den  enklavierten
und  den  anstoßenden  nichtpreußischen  Gebieten.  Znsbesondere
sah  sich  Sachsen  in  eine  üble  Lage  versetzt.  Noch  hatte  man  sich
hier  mit  dem  trüben  Schicksal  der  Teilung  nicht  ausgesöhnt  und
noch  sangen  die  Zungen  auf  der  Straße  das  schöne  Cicö:
        <pb n="36" />
        33

Die  Preußen  hab'n  uns  's  Land  gestohl'n,
Wir  werden's  uns  schon  wiederhol'»  —
Geduld,  Geduld,  Geduld!  —*
Da  wurde  man  nun  schon  wieder  an  die  leidige  Tatsache
erinnert,  daß  dicht  hinter  Leipzig  das  Ausland  begann,  indem  dort
Preußen  seine  Mauthäuser  errichtete  und  von  allen  Dingen,  die  aus
wachsen  herauswollten,  einen  Eingangs-  oder  Durchgangszoll  erhob
und  in  gleicher  Weise  die  für  Lachsen  oder  darüber  hinaus
bestimmten  Güter  behandelte.  Wenn  auch  am  18.  April  1819  ein
Vertrag  zustande  kam,  der  den  kleinen  Grenzverkehr  erleichtern
sollte,  so  besserten  sich  doch  dadurch  die  Beziehungen  im  Großen
nicht.  Die  Leipziger  Staatsrechtslehrer  und  Philosophen,  Arug  an
der  Spitze,  deducierten,  daß  Preußen  zu  solchen  Zolleinrichtungen
gar  kein  Recht  habe;  denn  sie  verstießen  ja  wider  die  Bundesverfassung.
Daß  Naumburg  wieder  eine  Messe  erhielt,  die  freilich  über  die
Bedeutung  eines  größeren  Jahrmarktes  nie  hinauskam,  erfaßte  man
in  Lachsen  als  eine  Bedrohung  der  Leipziger  Messe  und  tat
allemal  zu  gleicher  Zeit  in  Leipzig  unter  stillschweigender  Duldung
der  Behörden  eine  Winkelmesse  auf,  wogegen  die  preußischen  Lederhändler ­
  zur  Zeit  der  Leipziger  Messe  in  Lützen  eine  Nebenmesse  in
ihrem  Artikel  etablierten,  Dinge,  die  so  recht  die  ganze  kleinstaatlich
partikularistische  Lage  jener  Zeit  charakterisieren.  Ähnlich  grollte
man  in  Pessen-Darmstadt,  als  die  Bingener  Weinhändler  ihre
Hauptgeschäfte  auf  das  andere  Ufer  der  Nahe  in  preußisches  Gebiet
verlegten,  weil  sich  ihnen  dort  ein  viel  größeres  Absatzgebiet  eröffnete, ­
  als  auf  dem  mit  wein  gefüllten  hessischen  Markte.
Auch  dem  eigentlichen  Auslande  gegenüber  machte  sich  die
neue  Zollgesetzgebung  bemerklich.  Am  20.  Juni  1822  erschien  eine
königliche  Verordnung,  welche  die  Lchiffe  aller  Nationen,  die  nicht
in  Zollangelegenheiten  Gegenseitigkeit  gewährten,  zur  Zahlung  des
sogenannten  Flaggengeldes  anhalten  ließ.  Das  war  vor  allem
gegen  England  gerichtet,  das  noch  immer  an  der  aus  Eromwells
&amp;lt;0eit  stammenden  Lchiffahrtsakte  festhielt  und  dadurch  speziell  den
Pandel  Danzigs  lahm  legte.  Auf  die  Beschwerde  des  englischen
        <pb n="37" />
        Kabinetts  wurde  geantwortet,  daß  dies  eine  innere  preußische  Kit*
gelegenheit  sei,  in  die  sich  fremde  Nationen  nicht  zu  mischen  hätten,
und  der  Gesandte  am  englischen  Hofe,  von  Bülow,  wies  in  einer
Note  darauf  hin,  daß  sein  königlicher  Herr  gegenseitige  Handelsbeschränkungen ­
  für  ein  Anrecht  ansähe,  namentlich  da  er  für
Preußen  gegenseitige  Handelserleichterungen  auf  sein  Programm
gesetzt  habe;  wolle  inan  dem  in  England  sich  nicht  fügen,  so  würden
die  Flaggengelder  noch  erhöht  werden.  Da  die  englische  Ausfuhr
nach  Preußen  damals  einen  Wert  von  mindestens  7  Kuli.  Pfund
betrug,  so  meinte  der  Präsident  des  englischen  Handelsamtes
huskiffon,  der  übrigens  über  die  preußische  Zollgesetzgebung  sich
mehrfach  anerkennend  ausgesprochen  hatte  und  sich  der  Billigkeit
der  preußischen  Forderungen  nicht  verschließen  konnte,  man  müsse
Preußen  entgegenkommen,  und  ließ  dem  Parlamente  eine  Reform
der  englischen  Handelspolitik  vorschlagen.  Die  sehr  ehrenwerten
Mitglieder  des  Unterhauses  lärmten  zwar  ein  Weniges  über  die
dem  stolzen  England  gestellte  Zumutung,  und  es  fiel  sogar  das  unverschämte ­
  Wort  von  the  insolent  dictation  of  a  petty  German
prince;  aber  die  Folge  war  doch  am  2.  April  182^  ein  Schiffahrtsvertrag, ­
  der  den  preußischen  Schiffen  fast  uneingeschränkten  Zutritt
zu  den  englischen  Häfen,  soweit  sie  im  direkten  Handel  von  Preußen
nach  England  kamen,  gewährte,  wie  natürlich  dasselbe  für  englische
Schiffe  in  preußischen  Häfen  galt,  allerdings  in  völlig  uneingeschränkter ­
  Art.  Es  war  das  ein  Sieg  preußischer  Festigkeit,  der
dann  auch  von  anderen  Völkern  benutzt  wurde.
Zn  einer  Denkschrift  vom  30.  September  1816  hatte  der  bekannte ­
  große  preußische  Staatsmann  Wilh.  von  Humboldt  den
Gedanken  ausgesprochene  „Ls  muß  in  der  Politik  Preußens
liegen,  die  Nachbarstaaten  in  sein  politisches  und  selbst  administratives
System  bis  auf  einen  gewissen  Punkt  zu  verweben."  Zn  diesem
Sinne  wurde,  nachdem  die  preußische  Zollgesetzgebung  über
Zahr  und  Tag  in  Kraft  getreten  war,  in  der  preußischen  Staatszeitung ­
  schon  1819  (Nr.  131)  amtlich  versichert:  „Daß  Preußen
schon  seiner  Lage  wegen,  mehr  aber  noch,  weil  die  Vereinigung,
        <pb n="38" />
        35

des  Einzelinteresses  der  deutschen  Bundesstaaten  zu  einein  Gesamtinteresse ­
  für  Preußen  vorzüglich  wünschenswert  sei,  zu  dem  plane
einer  völligen  Handelsfreiheit  zwischen  den  Bundesstaaten  die  pand
zu  bieten  am  ehesten  geneigt  fei,  und  daß  es  am  liebsten  die
Schwierigkeiten  gehoben  sehen  werde,  die  sich  der  Ausführung  entgegenzustellen ­
  schienen."  Und  gleicherinaßen  sprach  sich  in  Gegenwart
von  drei  Ministern  um  Weihnachten  1819  der  Staatskanzler  Fürst
Pardenberg  zu  Abgeordneten  des  Vereins  deutscher  Raufleute  aus,
die  ihn  in  der  allgemeinen  Zollfrage  um  Bescheid  angegangen  hatten:
„Daß  die  preußische  Regierung,  weit  entfernt,  durch  einseitige  Maßregeln ­
  den  Wohlstand  der  deutschen  Nachbarstaaten  untergraben  zu
wollen,  sich  freuen  würde,  wenn  alle  Regierungen  Deutschlands  über
die  Grundsätze  eines  gemeinschaftlichen,  die  Wohlfahrt  aller  Teile
fördernden  Handelssystems  sich  vereinigen  könnten,  wozu  die  preußische
Regierung  sehr  gern  die  pände  bieten  werde,  um  ihrerseits  mitzuwirken,
  daß  dein  ganzen  Deutschland,  die  Wohltat  eines  freien,
auf  Gerechtigkeit  gegründeten  Pandels  zu  teil  werde."  Auch  frühere
Erklärungen  pardenbergs  weisen  darauf  hin  und  von  Eichhorn
ergingen  direkte  Einladungen  zum  Anschluß.
Aber  man  war  freilich  außerhalb  Preußens  gar  nicht  geneigt
sich  auf  die  preußischen  Vorschläge  einzulassen.  „Überall",  so  sagt
der  Minister  von  Eichhorn  in  einem  rückblickenden  Gutachten  vom
21.  April  182-1,  „bestand  jene  Eifersucht,  die  jeden  gemeinsamen
Zwang,  der  doch  bei  einem  gemeinschaftlichen  Zollsystem  unvermeidlich ­
  ist,  unerträglich  findet."  Selbst  ein  so  erleuchteter  und
verständiger  perr  wie  Rarl  August  von  Weimar  betrachtete  es  als
eine  höchst  anmaßende  Zumutung,  daß  er  seine  rings  von
Preußen  umschlossenen  Ämter  Allstädt  und  Oldisleben  dem
-  preußischen  Zollsystem  einfügen  sollte  und  verwahrte  sich  im
Januar  1819  durch  ein  Schreiben  nach  Berlin  dagegen.
Es  war  das  zugleich  die  Antwort  auf  die  im  Anfang  desselben
Zahres  von  Berlin  an  alle  Besitzer  solcher  in  Preußen  liegenden
Enklaven  erfolgten  Erklärung,  der  Röntg  sei  bereit,  nach  billiger
Übereinkunft  den  Landesherren  der  eingeschlossenen  Gebiete  das
        <pb n="39" />
        36

Einkommen  zu  überweisen,  das  seinen  Staatskassen  aus  den
Enklaven  zufließe.
Dieses  Prinzip,  das  man  als  das  Enklavesystem  bezeichnete, ­
  hatte  seine  volle  Berechtigung,  da  diese  eingeschlossenen
Stücke,  wenn  sie  nicht  unter  preußischer  Kontrolle  standen,
sich  leicht  zu  Schlupfwinkeln  des  Schmuggels  ausbilden  konnten.
Auch  voin  Standpunkte  der  eingeschlossenen  Staaten  aus
empfahl  es  sich  das  System  anzunehmen,  denn  wenn  Preußen,
durch  die  Notwendigkeit  gezwungen,  alle  in  diese  kleinen
Gebiete  ein-  und  ausgehenden  Waren  einer  strengen  Kontrolle
unterwarf,  so  wurde  in  ihnen  der  ganze  Verkehr  lahm  gelegt.
Anderseits  witterten  die  kleinen  Regierungen  mit  richtigem  Instinkte,
daß  die  Überlassung  ihrer  wirtschaftlichen  Führung  an  Preußen
einer  Art  Mediatisierung  gleich  käme.  Das  war  natürlich  erst
recht  die  Meinung  der  Souveräne  größerer  Staaten.  In  deren
Landen  trat  dem  Anschlüsse  an  Preußen  auch  noch  ein  andrer
maßgeblicher  Faktor  entgegen.  Der  preußische  Staat  beruhte  auf
gemeinrechtlicher  Grundlage,  namentlich  nachdem  die  Stein-Pardenbergische
  Gesetzgebung  in  staatsbürgerlicher  Beziehung  die  Standesunterschiede ­
  beseitigt  hatte.  So  stieß  eine  allgemeine  gleichförmigeZollund
  Steuergesetzgebung  in  dieser  pinsicht  in  Preußen  auf  keine
Schwierigkeiten.  Wie  wollte  man  aber  in  Sachsen  oder  in  Hannover
eine.  derartige  Gleichheit  durchführen,  in  welchen  beiden  Ländern
dem  Adel  gerade  inbezug  auf  Steuer  und  Zoll  wertvolle  Privilegien ­
  zuerteilt  waren?  Pier  mußte  erst  der  Übergang  aus
dem  mittelalterlich-ständischen  Staat  in  den  modern-konstitutionellen
vor  sich  gehen,  ehe  der  Anschluß  an  das  preußische  System
möglich  wurde.
Zu  den  völlig  von  Preußen  eingeschlossenen  Staaten  gehörte
Schwarzburg-SondersHausen,  wenigstens  mit  der  am  Kyffhäuser
  gelegenen  unteren  perrschaft  Sondershausen;  der  andere  Teil
mit  Arnstadt  liegt  zwischen  Gothaischem  und  Weimarischem  Gebiet.
Mit  dieser  Unterherrschaft  trat  Fürst  Anton  Günther  am
25.  Oktober  1819  dem  preußischen  Zollsysteme  bei.  Es  war
        <pb n="40" />
        37

allerdings  nicht  sowohl  die  staatsmännische  Rücksicht  auf  das  wirtschaftliche ­
  Wohl  seiner  Untertanen  als  vielmehr  die  Aussicht  auf
die  Erfüllung  eines  längst  gehegten  Lieblingsgedankens,  was
ihn  ;u  diesem  von  anderen  Souveränen  hart  getadelten  Schritte
bewog.  Er  wünschte  nämlich  in  nächster  Nähe  seiner  Hauptstadt  im
Tal  der  Wipper  ein  National-  oder  richtiger  ein  Volkstheater  zu
erbauen;  nur  fehlte  es  ihm  hierzu  an  Geld.  Von  nun  an  war
diesem  Übel  abgeholfen;  denn  als  Äquivalent  für  feine  wenn  auch
nur  teilweise  aufgegebenen  Souveränitätsrechte  erhielt  der  Fürst
jährlich  etwa  15000  Tlr.  aus  den  preußischen  Aussen  zugestanden,
eine  für  den  wirklichen  Ertrag  der  Lchwarzburg-Sondershäuser  Zölle
recht  liberal  gegriffene  Summe.  Aber  mit  Recht  betonte  Eichhorn,
daß  man  zu  dem  größeren  Zwecke  auch  zu  größeren  Opfern  bereit
sein  müsse.  Und  zudem  schonte  inan  soviel  als  möglich  das  fürstliche ­
  Selbstbewußtsein.  Wenn  natürlich  auch  irgend  welcher  Einfluß
auf  die  Handelspolitik  Preußens  ausgefchloffen  blieb,  so  sollten
Steuervisitationen  auf  fürstlichem  Gebiete  nur  durch  fürstliche
Beamte  abgehalten  werden.  Überdies  erklärte  Preußen  im  Eingänge ­
  des  Vertrags  wiederholt  seine  Geneigtheit,  ähnliche  Abkommen ­
  auch  mit  anderen  Bundesfürsten  „unbeschadet  ihrer  landesherrlichen ­
  Poheilsrechte"  abzuschließen.  Die  Hauptsache  war  doch,
daß  das  Eis  selbstherrlicher  Abneigung  an  einem  wenn  auch  kleinen
Punkte  durchbrochen  und  die  preußische  Loyalität  und  Uneigennützigkeit ­
  dabei  klar  zu  Tage  getreten  war.  Besondere  Bemerkung
verdiente  der  Nlodus  nach  welchem  die  Berechnung  der  auf
Schwarzburg  entfallenden  Gelder  bestimmt  wurde.  Es  wurde
dabei  ohne  Rücksicht  auf  den  Aonsum  der  Bevölkerung  einfach
deren  Aopfzahl  zugrunde  gelegt.  Es  war  damit  das  gleiche
Prinzip  in  Anwendung  gebracht,  das  zur  selben  Zeit  Nebenius
ausgesprochen  hatte  und  dann  in  den  bayrisch-württembergischen
Verhandlungen  angewandt  worden  war.
Auf  gleicher  Grundlage  entstanden  nach  und  nach  die  Verträge ­
  Preußens  mit  Schwarzburg-Rudolstadt  am  24.  Juni  1822
aber  nur  bezüglich  dessen  Enklaven,  mit  Sachsen-Weimar  am
        <pb n="41" />
        38

27.  Juni  1823  bezüglich  der  schon  genannten  Ämter  Allstädt  und
Oldisleben,  mit  Lippe  vom  9./17.  Juni  1826  über  die  fürstlichen
Landesteile  Lippe,  Eappel  und  Grevenhagen,  mit  Mecklenburg-Schwerin
  vom  2.  Dezember  1826  bezüglich  der  von  Preußen  umschlossenen ­
  Gebietsteile  Roffow,  Netzeband  und  Schönberg.  Das  sind
alles  Namen,  die  dem  Leser  wohl  zum  ersten  und  wahrscheinlich  auch
zum  letzten  Male  zu  Ohren  klingen  und  die  er,  wenn  er  ganz  wißbegierig ­
  ist,  nur  mit  unsicherem  Tasten  aus  der  Landkarte  zu  finden
vermag.  Ts  erhellt  aber  daraus,  mit  welcher  mühseligen  Kleinarbeit
die  preußischen  Staatsmänner  sich  abzuquälen  hatten,  um  mit  ihrem
MerkeSchrittchen  vor  Schrittchen  vorwärts  zu  kommen.  Dabei  sah  sich
aber  Preußen  klugerweise  doch  vor,  abgesehen  von  der  erwähnten  allmeinen
  Einladung  irgendwo  selbst  die  Anregung  zum  Anschlüsse  an  sein
System  zu  geben.  Mehrmals  erging  schon  ziemlich  im  Ansang  an  sämtliche ­
  Gesandte  von  Eichhorn  die  Weisung,  sich  streng  zurückzuhalten
und  aus  etwaige  Anfragen  stets  zu  antworten:  „der  König  habe
sich  schon  im  Jahre  \8\8  zu  Verhandlungen  bereit  erklärt,  er
hege  auch  noch  immer  den  Wunsch,  andere  deutsche  Staaten  mit
seinem  Zollsystem  zu  verbinden,  es  sei  also  jetzt  an  den  Nachbarn,
den:  guten  Willen  entgegen  zu  kommen."  Dabei  war  es  von  nicht
zu  unterschätzender  Bedeutung,  daß  Preußen  in  sein  Zollsystem
-auch  seine  aus  dem  Wiener  Kongreß  voni  deutschen  Bunde  ausgeschlossenen ­
  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen  und  Posen  einbezogen ­
  hatte.  Infolgedessen  konnte  es  sowohl  Angriffen
in  Frankfurt  als  namentlich  auch  in  Wien  gelegentlich  der
Konferenzen  von  1819/20  und  den  Scheinversuchen  gegenüber,  eine
allgemeine  deutsche  Pandelsvereinigung  zu  bilden,  unt  den:  pinweis
daraus  antworten,  daß  sein  Zollsystem  eine  interne  und  zu  gunsten
anderer  Vorschläge  nicht  mehr  abzuändernde  Einrichtung  sei.
Eine  ganz  besondere  Illustration  aber  zu  der  partnäckigkeit,
mit  der  sich  einzelne  Fürsten  gegen  das  immer  klarer  zutage
tretende  Interesse  der  eigenen  Lande  an  dem  Anschluß  an  Preußen
sträubten,  liefert  das  Verhalten  der  anhaltinischen  Fürsten,  namentlich
des  Vertreters  der  Linie  Anhalt-Eöthen,  während  die  beiden  andern
        <pb n="42" />
        Linien  Anhalt-Bernburg  und  Anhalt-Dessau  wenigstens  ansangs
den  ehrlichen  Willen  gehabt  zu  haben  scheinen,  Preußen  entgegen
zu  kommen:  dann  aber  ließen  sie  sich  von  dem  Löthener  Vetter
zur  Teilnahme  an  dessen  unehrlicher  und  anstößiger  Pallung  gewinnen. ­
  Der  Artikel  115  der  Wiener  Kongreß-Akte  bestimmte,
daß  die  Zollverhältnisse  der  stromanliegenden  Staaten  keinen
Einfluß  aus  den  freien  Verkehr  auf  den  Flüssen  haben  sollten,  gab
aber  denselben  Staaten  auch  das  Recht,  eine  genaue  Polizei  auszuüben, ­
  daß  diese  Freiheit  der  Stromschiffahrt  nicht  zu  Schmuggelzwecken ­
  gemißbraucht  werde.
Pcrzog  Ferdinand  von  Anhalt-  Löthen  meinte  nun,  sich  den
ersten  Teil  von  §  115  zu  nutze  machen  zu  können,  um  Preußen
gegenüber  ein  besonderes  pandelsgebiet  zu  bilden.  Als  Honig
Friedrich  Wilhelm  ihm  den  Zutritt  zu  dem  preußischen  Enklavesystem
  gegen  reichliche  Entschädigung  anbot  —  erst  durch  die  Erfahrung ­
  mit  ihm  gewitzigt,  stellte  sich  dann  Preußen  aus  den
oben  charakterisierten  Standpunkt  der  Zurückhaltung  —  gab  er  die
unverschämte  Antwort:  „Freiwillig  können  und  werden  die  kleinen
Regenten  sich  nicht  unterwerfen,  wenn  Sie  nicht  die  heiligsten
Pflichten  gegen  Ihre  Untertanen,  gegen  Ihre  päuser  und  gegen
Zhre  eigene  Ehre  verletzen  wollen."  Dabei  ist  zu  bemerken,  daß
er  mit  des  Königs  palbschwester,  der  Gräfin  von  Zngenheim,
einer  Tochter  Friedrich  Wilhelms  II.  und  der  Gräfin  Amalie
Elisabeth  von  Voß,  nachmals  Gräfin  von  Zngenheim,  verheiratet
war.  Anläßlich  der  Dresdener  Verhandlungen  über  die  Elbschiffahrtsakte, ­
  die  sich  von  1819—1821  ausdehnten,  versuchte
Preußen  aus  die  Anhalter  einzuwirken,  und  erzielte  wenigstens  das
Versprechen,  daß  man  über  den  Gegenstand  verhandeln  wolle.
Dies  geschah  aber  nicht  oder  nur  in  recht  unzulänglicher  Weise.
Dazu  aber  entwickelte  sich  von  Anhalt  aus  ein  ganz  unglaublicher
Schmuggelhandel.  Die  Bevölkerung  der  anhaltischen  perzogtümer
verhielt  sich  zu  der  preußischen  wie  9  :  1000,  der  Verbrauch  aber  von
Kolonialwaren  in  beiden  Ländern  wie  64:  1000,  der  von  baumwollenen ­
  Waren  gar  wie  165:  1000;  es  verbrauchte  also  der

3«
        <pb n="43" />
        verschwenderische  Anhaltiner  siebenmal  mehr  Zucker  und  Aassee  als
der  knickrige  Preuße,  und  an  Unterjacken  und  Unterhosen  gar  das  18  fache
Quantum,  reichlich  bemessen.  Vorstellungen  fruchteten  nichts,  da
sich  der  Herzog  heimlich  in  seinem  Widerstände  durch  den  österreichischen ­
  Generalkonsul  Adam  Müller  in  Leipzig  unterstützt  sah,
namentlich  nachdem  er  1825  zu  Paris  samt  seiner  Gemahlin
heiinlich  zum  Aatholizismus  übergetreten  war.  Fünf  volle  Jahre
seit  Abschluß  der  Elbschiffahrtsakte  ließ  der  preußische  Staat  sich
von  dem  unverschämten  Nachbar  aus  der  Nase  herumtanzen;  dann
aber  machte  er  endlich  Ernst.  Er  umgab  das  Ländchen  mit  einem
Zollkordon  und  hielt  am  Ein-  und  Ausfluß  der  Elbe  schärfste
Wache.  Zwar  rief  der  so  Gemaßregelte  alle  Welt  um  Pilse  an.
Aber  der  Bundestag  konnte  nicht  helfen,  und  Österreich  fand  es
plötzlich  auch  nicht  opportun,  sich  wegen  dieses  kleinen  Unbandes
mit  Preußen  zu  erzürnen';  denn  der  Arieg  Rußlands  mit  der
Türkei  war  ausgebrochen,  der  die  Freiheit  Griechenlands  zur  Folge
hatte,  und  da  konnte  man  nicht  wissen,  wie  man  Preußens  guten
Willen  noch  nötig  hatte;  so  riet  man  von  der  Posburg  aus  insgeheim ­
  selbst  den  Dessauern,  sich  zu  fügen.  1828  war  schon
Anhalt-Bernburg  für  seinen  oberen  Teil  (Ballenstädt)  beigetreten
und  1826  auch  mit  dem  unteren  Teile.  So  hatten  am  17.  Zull
1828  nur  noch  Anhalt-Töthen  und  Anhalt-Dessau  abzuschließen,
nachdem  sie  im  Ganzen  mit  einem  Zollkriege  von  10  Zähren  die
Nachsicht  der  preußischen  Regierung  gemißbraucht  hatten.  Der
Ersolg  zeigte  sich  alsbald  auch  in  Ziffern:  der  Zollertrag  in  den
Provinzen  Brandenburg  und  Sachsen  stieg  von  3  135000  Tlr.  aus
4  128  000  Tlr.;  also  fast  um  1  27tili-  Taler  war  der  preußische  Staat
jährlich  durch  das  Anwesen  geschädigt  worden.  Zm  gleichen  Zahre
wurden  noch  zwei  Gothaische  Enklaven  ausgenommen  und  1830
das  rings  von  der  Rheinprovinz  umschlossene  oldenburgische
Birkenseid.  Man  sieht,  daß  in  diesen  ersten  zehn  Zähren  sder
Entwickelung  das  preußische  System  recht  wenige  und  mit  großer
Mühe  und  Langmut  errungene  Erfolge  zu  verzeichnen  hatte.  Das
zweite  Zahrzehnt  sollte  sich  ungleich  günstiger  gestalten.
        <pb n="44" />
        41

IV.  Der  Anschluß  Hessens.  Der  mitteldeutsche  verein.
Anschluß  des  mürttembergifch-bayrischen  Zollnereins.
Der  grohe  Zollverein.
Sie  Verdienste  des  Ministers  Alewitz  um  die  preußische
Finanzreform  sind  schon  hervorgehoben  worden.  Aber  er  vermochte ­
  nicht  zu  ernten,  was  er  gesät  hatte.  Sa  es  ihm  nicht
gelang,  das  Sefizit  aus  dem  Staatshaushalte  zu  entfernen,  so  ersetzte ­
  ihn  der  König  am  1.  Juli  1825  durch  Friedr.  Lhrist.  Adolf
von  Motz  (geb.  18.  November  1775),  einen  geborenen  Aurhessen,
der  wie  so  viele  andere  tüchtige  Kräfte  sich  von  der  wachsenden
Bedeutung  des  preußischen  Staates  angezogen  gefühlt  hatte.  Er
war  eine  Arbeitskraft  ersten  Ranges  und  trotz  seiner  fünfzig  Jahre
von  der  Frische  und  Lebendigkeit  eines  Jünglings.  Ein  besonderes
Glück  war  es,  daß  er  nicht,  wie  man  ursprünglich  erwartet  hatte,
mit  Maaßen  rivalisieren  wollte,  sondern  daß  sich  beide  bedeutenden
Männer  zu  erfolgreichem  Zusammenarbeiten  verstanden.  Er  beseitigte ­
  mit  der  Generalkontrolle  der  Finanzen  den  das  Ministerium
lähmenden  Sualismus  und  konnte  schon  beim  Rechnungsabschluß
von  1820  die  Beseitigung  des  Sefizits  und  im  folgenden  Jahre
einen  Überschuß  von  4Vs  Mill.  nachweisen.
Noch  in  den  letzten  Tagen  des  Ministeriums  Klewitz  meldete
der  preußische  Gesandte  beim  Sarmstädter  Pose,  ein  Freiherr  von
Maltzahn,  daß  der  hessische  Geh.-Rat  vonpofmann  bei  ihm  angefragt
habe,  ob  Preußen  geneigt  sei,  eine  Zolleinigung  mit  beiden
Hessen  abzuschließen.  Umgehend  erwiderte  Eichhorn,  dazu  sei  der
König  gern  bereit.  Ser  Sarmstädter  Pos  hatte  sich  zugleich  ver-
        <pb n="45" />
        kindlich  gemacht,  Rurhessen  zu  gewinnen.  Da  gab  er  sichs  freilich
bald  als  eine  aussichtslose  Hoffnung.  Denn  in  Rassel  war  auf
den  tyrannischen  Geizhals  Wilhelm  I.,  der  in  den  pungerjahren
1816  und  1817  sein  eigenes  Volk  in  schamlosester  Weise  bewucherte, ­
  im  Jahre  1821  sein  nicht  besserer  Sohn  Wilhelm  II.
gefolgt,  der  mit  einer  Schwester  Friedrich  Wilhelms  III.  verheiratet
war.  Aber  ein  gewöhnliches  Frauenzimmer,  die  Berlinerin  Emilie
Ortlöpp,  die  er  zu  einer  Gräfin  Reichenbach  erhoben  hatte,  beherrschte ­
  ihn  vollständig,  und  da  einerseits  der  Rurfürst  am  Raiserhose
  ihre  Erhebung  in  den  Fürstenstand  betrieb,  anderseits  sich
Rönig  Friedrich  Wilhelm  seiner  Schwester  annahm,  so  herrschte
am  Rasseler  Pose  bitterer  paß  gegen  Preußen,  der  sich  lächerlicher ­
  Weise  auch  aus  die  wirtschaftlichen  Beziehungen  übertrug.
Zeitweilig  verbot  der  Rasseler  Despot  die  Einfuhr  und  Durchfuhr
preußischer  Waren  ganz.  Da  also  aus  den  Beitritt  Rurhessens
nicht  zu  rechnen  war,  so  ließ  man  die  ganze  Frage  zunächst  fallen.
Ein  halbes  Jahr  später,  im  Februar  1826  fragte  man  aus
Darmstadt  wiederum  an.  Alan  wird  sich  entsinnen,  daß  kurz
zuvor  die  Stuttgarter  Verhandlungen  über  einen  süddeutschen
pandelsverein  gescheitert  waren.  Da  aber  die  Großherzogliche
Regierung  noch  nicht  gewillt  schien,  das  indirekte  Steuerwesen
Preußens  anzunehmen,  so  wurde  auch  diesmal  noch  nichts  daraus.
Mittlerweile  hatte  das  Großherzogtum  durch  seine  zum  Teil
überstrengen  prohibitionistischen  Zollgesetze  sich  in  einen  unnötigen
Zollkrieg  gegen  seine  Nachbarn  gestürzt,  der  den  Finanzen  des  Landes
doppelt  schädlich  war,  einmal  weil  der  Verkehr  dadurch  unterbunden ­
  wurde,  und  dann  weil  die  Grenzbewachung  sich  sehr  kostspielig ­
  zeigte.  Da  die  Aus-  und  Durchfuhr  des  Landes  sich  im
wesentlichen  nach  dem  Norden  richtete,  so  versuchte  der  Nkinister
du  Thil  im  April  und  im  Juli  1827  wieder  mit  Preußen  anzuknüpfen. ­
  Doch  verhielt  man  sich  in  Berlin  noch  äußerst  reserviert.
Erst  im  August  trat  man  der  Sache  näher,  als  du  Thil  bei
Maltzahn  anfragte,  ob  inan  —  mit  Rücksicht  aus  (Österreich  und
den  im  Entstehen  begriffenen  württemberg-bayrischen  Zollverein  —

42
        <pb n="46" />
        einen  geheimen  Bevollmächtigten  nach  Berlin  senden  dürfe.  Die
preußischen  Bäte  mit  Maaßen  an  der  Lpitze,  sprachen  sich  gegen
eine  Verbindung  mit  Hessen  aus.  Durch  die  erwähnten  Enklavenverträge
  war  inan  soeben  iin  Begriff,  die  Zollgrenze  von  1073
auf  992  Meilen  zurückzuschrauben,  der  Zutritt  Hessens  würde  sie
wieder  auf  1108  Meilen  erhöht  haben,  und  dabei  handelte  es  sich
um  die  Gewinnung  eines  Gebietes  von  nur  152  «Huadratmeilen,
dessen  Bevölkerung  einen  weit  geringeren  Konsum  von  Kolonialwaren
  aufwies  als  die  preußische:  die  Zolleinnahme  Hessens
betrug  jährlich  auf  den  Kopf  2  Vs  Sgr.,  in  Preußen  24  Sgr.
Trotzdem  von  einem  Geschäft  keine  Rede  sein  konnte,  überwog
doch  das  politische  Moment,  und  Motz  und  Maaßen,  die  anfangs
dagegen  gewesen  waren,  ließen  sich  schließlich  aus  diesem  Gesichtspunkte
für  die  Aufnahme  Hessens  bestimmen.  Freilich  hielt  sich  dieses  zwei
Türen  offen,  denn  falls  sich  Kurheffen  für  den  württembergischbayrischen
  Verein  gewinnen  ließ,  so  war  es  auch  für  das  Großhcrzogtum
  rätlicher,  sich  diesem  anzuschließen.  Jedoch  des  Kurfürsten ­
  Louveränitätsdünkel  gestattete  ihm  ebensowenig  oder  vielmehr
noch  weniger,  sich  Bayern  unterzuordnen  als  Preußen,  wobei  er
zum  Glück  übersah,  daß  er  über  kurz  oder  lang  in  eine  völlig
isolierte  Lage  geraten  würde.  Nunmehr  erschien  am  6.  Januar
1828  der  schon  genannte  hessische  Geh.-Rat  von  Hofmann  in
Berlin,  um  iin  tiefsten  Geheimnis,  damit  man  ja  nichts  davon
in  Wien  und  München  vorzeitig  erfahre,  über  den  Anschluß
des  Großherzogtums  zu  verhandeln.  Der  Vertrag  kam  am
14.  Februar  l  828  zustande  und  wurde  das  Fundament  des  späteren
großen  Zollvereins,  da  sich  die  späteren  Verträge  im  wesentlichen
nach  diesem  richteten.  Darmstadt  behielt  seine  eigene  Zollverwaltung,
die  cs  allerdings  ganz  nach  preußischem  Muster  einrichten  mußte,
auch  stand  Preußen  die  Ernennung  des  einen  der  beiden  Räte
und  seines  Ersatzmannes  zu.  Auch  mußten  die  Etats  über  die
Zollverwaltungsausgaben  nach  preußischem  Latze  reguliert  und  der
preußischen  Regierung  zur  Revision  mitgeteilt  werden.  Dagegen
erhielt  die  großherzogliche  Regierung,  um  auch  ihrerseits  bei  der

43
        <pb n="47" />
        44

Zollverwaltung  in  den  westlichen  preußischen  Provinzen  ein  Wort
mitreden  zu  können,  das  Recht,  einen  Rat  bei  der  königlich
preußischen  Steuerdirektion  zu  Köln  zu  ernennen.
Prinzipielle  Änderungen  im  Zollwesen  sollten  nur  in  gemeinschaftlichem ­
  Einvernehmen  getroffen  werden,  auch  verpflichtete
sich  die  preußische  Regierung,  Handelsverträge,  durch  die  das
Interesse  des  Großherzogtums  und  der  westlichen  preußischen
Provinzen  berührt  würden,  nur  unter  Mitwirkung  der  großherzoglichen ­
  Regierung  abzuschließen.  Die  reinen  Zollerträge  sollten  nach
dein  Verhältnisse  der  Bevölkerung  des  Großherzogtums  zu  den  westlichen ­
  preußischen  Provinzen  durch  eine  gemeinschaftliche  Kommission
verteilt  werden.  Darmstadt  gab  ferner  die  vertrauliche  Zusage,
auch  die  wichtigsten  preußischen  Konsumtionssteuern  einzuführen;
bis  dahin  sollte  von  Bier,  Wein,  Branntwein  und  Tabakblättern
eine  Ubergangssteuer  erhoben  werden.  Endlich  sollte»  beide
Staaten  wechselseitig  ihre  Pauptzollämter  durch  Kontrolleure  beaufsichtigen, ­
  um  zugleich  auch  den  beiderseitigen  Geschäftsgang  bis
ins  Einzelne  kennen  zu  lernen.  Auf  diese  Weise  wurde  aufs  Gewissenhafteste ­
  die  Souveränität  des  Großherzogs  gewahrt  und
zugleich  ein  einladendes  Muster  für  fernere  Abschlüsse  mit  anderen
Staaten  aufgestellt.
Die  Dauer  dieses  neuen  Zollvereins  wurde  bis  zum  31.  Dez.
183^  festgestellt  und  sollte  dann,  falls  keine  Kündigung  erfolgte,
auf  weitere  sechs  Jahre  verlängert  werden.  Das  Kündigungsrecht
hatte  natürlich  Bedeutung  nur  in  der  pand  Preußens  und  für
dieses  war  es  die  einzige  Waffe,  um  es  gegen  den  Mißbrauch
des  gleichen  Stimmrechtes  sicher  zu  stellen,  namentlich  als  dann
später  der  Zutritt  anderer  Staaten  erfolgte  und  Preußen  dadurch
in  die  Minorität  gedrängt  war.  Wir  werden  sehen,  daß  Preußen
von  diesem  Rechte  später  mehrfach  Gebrauch  gemacht  hat,  um
Forderungen,  die  es  für  unerläßlich  hielt,  durchzusetzen.
Die  Folgen  des  Vertrages  waren  sehr  bald  ersichtlich.  Pandel
und  Verkehr  blühten  in  ungeahnter  Weise  im  pessenlande  auf  und
die  anfängliche  Opposition,  die  von  einem  „Löwenvertrage"  ge ­
        <pb n="48" />
        45

faselt  hatte,  verstummte  nicht  nur,  sondern  verwandelte  sich  in  offene
Anerkennung.  Auch  sorgten  nun  die  beiden  Verbündeten  für  die
Hebung  des  Verkehrs  durch  den  Bau  einer  großen  Straße  von
Paderborn  über  Brilon  und  Biedenkopf  nach  Gießen,  die  dann
an  die  nach  Süden,  nach  dem  Starkenburgischen  Lande  führenden
Straßen  Anschluß  hatte,  so  daß  die  Ostsee  mit  dem  Rhein-Neckargebiete ­
  durch  einen  fast  zollfreien  Straßenzug  in  Verbindung  trat.
Nach  Norden  zu  schloß  die  Straße  nämlich  an  die  große  Kunststraße
  Berlin-Köln  an,  die  König  Friedrich  Wilhelm  damals  schon
hatte  erbauen  lassen  und  die  mit  Umgehung  des  Kurhessischen  Gebietes ­
  über  pöxter  nach  Paderborn  führte.
Das  Aufsehen,  das  dieser  Vertrag  erregte,  bewies,  daß  inan
feine  politische  Bedeutung  wohl  erkannte.  Von  der  Erregung
König  Ludwigs  I.  von  Bayern  war  schon  die  Rede.  Am  Bundestage ­
  aber  versicherten  der  österreichische  Gesandte  von  Münch-Bellinghausen
  und  der  österreichische  Militärbevollmächtigte  General
von  Langenau,  jetzt  endlich  sei  Preußens  maßlose  Herrschsucht
entlarvt.  Metternich  meinte  zwar  auf  die  offizielle  Mitteilung,  die
ihm  in  Form  einer  Denkschrift  von  Preußen  geinacht  wurde,  es
feien  solche  Verträge  nicht  zu  hindern,  da  sie  eine  Konsequenz  der
Souveränität  seien,  aber  er  könne  nicht  verhehlen,  daß,  sobald  dergleichen ­
  Verbindungen  aufhörten,  bloß  aus  dem  administrativen
Gesichtspunkt  betrachtet  zu  werden  und  ihnen  eine  politische  Tendenz
zugrunde  gelegt  würde,  die  Grundgesetze  des  Bundes  ihnen  entgegenstünden. ­
  In  große  Sorge  wurden  ferner  die  mitteldeutschen  pöfe,
namentlich  die  herzoglich  sächsischen  Lande  und  das  Königreich  Sachsen
versetzt,  welch  letzteres  alsbald  einen  Schritt  tat,  um  in  die  werdenden
Beziehungen  Preußens  zu  Süddeutschland  einen  Keil  zu  treiben.
Auf  der  Rückreise  von  Berlin  hatte  pofmann  auch  Kassel
berührt  und  dort  den  Kurfürsten  auf  einen  etwaigen  Anschluß  an
die  soeben  getroffenen  Abmachungen  sondiert.  Denn  da,  wie  erwähnt,
der  hessische  Großherzog  sich  mit  Preußen  eigentlich  nurin  der  Hoffnung
vereinbart  hatte,  daß  auch  Kurhessen  beiträte,  so  sollte  auch  mit  der
Publikation  des  Vertrages  bis  zum  Mai  gewartet  werden,  damit
        <pb n="49" />
        46

es  nicht  scheine,  als  habe  man  den  Kurfürsten  durch  eine  vollendete ­
  Tatsache  in  seinem  handeln  bestimmen  wollen,  pofmann
glaubte  den  Kurfürsten  geneigt  gefunden  zu  haben,  und  nun
wurde,  um  Weiteres  anzubahnen,  der  Fürst  Wittgenstein  nach
Kassel  geschickt.  Aber  unterdessen  hatte  hier  der  Wind  umgeschlagen.
Zwar  erhielt  der  fürstliche  Abgesandte  noch  am  12.  März  eine
gnädigste  Audienz,  aber  schon  am  15.  März  ließ  der  Kurfürst
einen  groben  Brief  an  die  Darmstädter  Regierung  schreiben,  und
fuhr  dann  in  einer  späteren  Audienz  Wittgenstein  an:  „Ich  bin
Thef  des  hessischen  Dauses;  Anmaßungen,  wie  der  Großherzog
sie  sich  erlaubt  hat,  werde  ich  nicht  dulden;  ich  kann  die  Bitte
des  Großherzogs  nicht  gewähren."  Da  in  jener  Zeit  auch  vom
preußischen  pofe  General  von  Natzmer  erschien,  um  im  Namen
seines  Königs  für  die  Gemahlin  des  Kurfürsten  einzutreten,  die
der  Reichenbach  das  Feld  geräumt  hatte  und  nach  Bonn  gegangen
war,  so  erboste  sich  der  Kurfürst  nur  noch  mehr  gegen  Preußen.
Dagegen  schienen  die  vom  Könige  Ludwig  gesandten  Geh.
Räte  Oberkamp  und  Eiebein  und  des  Königs  persönlicher  Freund
von  der  Tann,  die  den  Kurfürsten  zum  Anschluß  an  den  süddeutschen ­
  Zollverein  bewegen  wollten,  bessere  Geschäfte  zu  machen,
ja,  alles  schien  sogar  auf  einen  vollgiltigen  Abschluß  hinzudeuten.
Aber  es  schien  nur  eben  so.  Unter  Österreichs  Einstuß,  das  den  süddeutschen ­
  Zollverein  mit  dem  gleichen  Mißtrauen  betrachtete,  und
unter  sächsischer  Einwirkung  sprang  der  Kurfürst  im  letzten  Momente
ab.  &amp;lt;£s  erschien  nämlich  in  Kassel  der  sächsische  Freiherr  von  Lindenau,
um  einen  neutralen  pandelsverein  in  Anregung  zu  bringen,  der
sich  als  dritte  Macht  zwischen  den  preußisch-hessischen  und  den
württembergisch-bayrischen  Zollverein  schieben  sollte.  Das  war
durchaus  nach  dem  Geschinacke  des  Kurfürsten,  und  er  entließ  die
bayrischen  Bevollmächtigten,  die  sich  ihres  Erfolges  schon  ganz
sicher  waren,  mit  einem  Korbe.
Die  sächsische  Regierung  war  im  Laufe  des  Jahres  1828
von  ihren  in  ihrer  Existenz  sich  durch  die  Isolierung  Sachsens  bedroht ­
  fühlenden  Fabrikanten  mehrfach  angegangen  worden,  sich  ent-
        <pb n="50" />
        weder  an  Preußen,  was  ja  das  Nächstliegende  und  natürlichste  gewesen ­
  wäre,  oder  an  den  süddeutschen  Zollverein  anzuschließen.
Das  erstere  war  nun  freilich  bei  den  schon  charakterisierten  Umständen ­
  undenkbar.  Aönig  Anton,  der  damals  Lachsen  regierte
(1827—1836),  ein  alter  Herr,  dem  es  an  jeglicher  Initiative
gebrach,  war  zudem  seit  der  unglücklichen  Teilung  von  18  t5  ein
erbitterter  Feind  Preußens  und  die  gleiche  Gesinnung  teilte  der
höhere  Adel  und  das  Beamtentum.  Gegen  den  Anschluß  an
Bayern  aber  sprach  die  Rücksicht  auf  (Österreich,  das,  wie  inan  in
Dresden  recht  wohl  wußte,  auf  den  süddeutschen  Handelsbund  nicht
gut  zu  sprechen  war.  Da  fanden  die  beiden  Brüder  von  Larlowitz
ein  Drittes.  Der  ältere  dieser  beiden  Hans  Georg  von  L.  war,
nachdem  er  Lachsen  bis  1827  am  Bundestage  vertreten  hatte,
königlich  sächsischer  Ltaatsminister  geworden,  der  jüngere  bekleidete
dieselbe  Stellung  beim  Herzog  Ernst  I.  von  Sachsen-Aoburg-Gotha,
der  damals  auf  Friedrich  Wilhelm  III.  erzürnt  war,  weil  dieser
ouf  einen  vom  Herzog  angeregten  Gebietstausch  nicht  eingegangen
war.  Aus  Betreiben  also  der  beiden  Tarlowitze  fanden  sich  in
den  letzten  Tagen  des  März  auf  deren  Familiengute  Gber-Lchöna
  bei  Freiberg  der  Herzog  Trust,  der  weimarische  Minister
von  Lchweitzer  und  die  beiden  Brüder  zusammen  und  brachten
hier  eine  Punktation  als  Grundlage  für  einen  zukünftigen
Bertrag  der  mitteldeutschen  Staaten  zustande.  Ts  sollte  ein  Verein
zwischen  Lachsen,  den  thüringischen  Staaten  und  Rurhessen  geschlossen
werden,  dessen  Teilnehmer  sich  bemühen  sollten,  auch  die  übrigen
zwischen  der  preußischen  und  bayrischen  Zolllinie  gelegenen  Lande
zu  gewinnen,  und  außerdem  sich  verpflichteten,  einseitig  keinem  auswärtigen ­
  Zollsysteme  beizutreten,  noch  ohne  Zustimmung  des
Vereins  mit  einem  Staate,  in  welchem  ein  solches  System  bestehe,
einen  Handels-  oder  Zollvertrag  zu  schließen.  Sie  wollten  ihre  gegenseitigen ­
  Untertanen  aus  gleichem  Fuß  behandeln  und  die  Transitabgaben
  im  Verkehre  zwischen  den  Vereinsstaaten  nicht  über  das
Maß  der  sächsischen  Transsitzölle  erhöhen.  Sechs  Monate  nach
der  Aonstituierung  des  Vereins  sollte  über  gemeinsame  Handels ­
        <pb n="51" />
        48

vertrage  und  über  Maßregeln  gegen  die  nicht  zum  verein  gehörigen
Staaten  beraten  werden.
Wenn  es  gelang,  die  bisher  nicht  zu  einem  der  beiden  Zollvereine ­
  gehörigen  Staaten  für  dieses  Programm  zu  gewinnen,  also
außer  den  thüringischen  Staaten  und  Rurhessen  vor  allem
Braunschweig,  Hannover  und  Oldenburg,  so  konnte  man,  da  die
sächsischen  Transitzölle  im  Gegensatz  zu  den  preußischen  sehr  niedrig
waren,  dem  preußischen  Binnenhandel  schweren  Schaden  zufügen,
indem  die  an  der  Nordseeküste  ankommenden  Güter  dann  wahrscheinlich ­
  den  billigeren  N)eg  durch  die  Länder  des  mitteldeutschen
Vereins  bevorzugten.  Auch  vermochten  für  den  Fall  ihres  Zutritts
Braunschweig  und  Hannover  die  von  der  westlichen  pälste  der
preußischen  Monarchie  nach  der  östlichen  und  in  umgekehrter
Richtung  passierenden  Güter  mit  einem  besonders  hohen  Durchgangszoll ­
  zu  belegen,  wodurch  nicht  nur  die  neue  Zollgesetzgebung
für  Preußen  sondern  auch  der  verein  mit  liessen  illusorisch  wurde.
Es  richtete  also  die  Oberschönaer  Punktation  ihre  Spitze  allein
gegen  Preußen,  ohne  wirtschaftlich  etwas  Positives  für  die  Mitglieder ­
  des  zu  gründenden  Vereins  zu  bieten;  auch  der  bedrohten
sächsischen  Industrie  wurde  hierbei  nicht  in,  entferntesten  geholfen.
Mit  der  Werbung  von  Teilnehmern  an  der  Punktation
wurde  der  genannte  sächsische  Gesandte  am  Bundestage  Bernhard  von
Lindenau  beauftragt,  und  er  fand  bereitwillige  pelfer  an  dem  österreichischen ­
  Vertreter,  dem  nassauischen  Herzoge,  den  Rotschilds,  an
der  Stadt  Frankfurt  und  anderen  Gegnern  Preußens.  Welchen
Erfolg  er  in  Rurhessen  hatte,  wurde  erzählt.  Gleich  günstigen
Erfolg  hatte  Lindenau  in  Braunschweig,  Hannover,  Bremen.  Am
21.  Mai  1828  verpflichteten  sich  Rurhessen,  Nassau,  Frankfurt,
Braunschweig,  Hannover,  Bremen  mit  den  thüringischen  Staaten
und  Sachsen  zu  Frankfurt  durch  eine  Präliminarkonvention,
während  der  nächsten  drei  Jahre  einseitig  weder  einem  Zollverbande
  beizutreten,  noch  die  in  ihren  Ländern  bestehenden  Transitabgaben ­
  zu  erhöhen,  zu  weiteren  Beratungen  aber  eine  neue  Zusammenkunft ­
  in  Rassel  zu  beschicken,  die  aus  den  1ö.  Aug.  1828  festgesetzt  wurde.
        <pb n="52" />
        Als  dann  am  gegebenen  Tage  die  20  Bevollmächtigten  in
Kassel  sich  einstellten  und  unter  dem  Vorsitze  von  bsans  Georg  von
Tarlowitz  die  Verhandlungen  begannen,  da  zeigte  es  sich  gleich,
daß  man  zwar  in  allem,  was  man  nicht  wollte  einig,  aber  über
das  was  man  tun  wollte  und  sollte  sehr  uneinig  und  sehr  unklar
war.  Die  einen,  wie  Kurhessen,  Nassau  und  die  freien  Städte
Bremen  und  Frankfurt  waren  für  Aufrechterhaltung  des  gegenwärtigen ­
  Standes,  andere  verlangten  eine  gewisse  Gemeinschaftlichkeit
und  Erleichterungen  im  inneren  Verkehr,  wieder  andere  wünschten
Unterhandlungen  mit  dem  bayrisch  -Württembergischen,  ja  sogar
mit  dem  preußisch-hessischen  Zollverein.  Es  war  eben  unter  den
vertretenen  Staaten  keiner,  der  den  anderen  ohne  weiteres  durch
seine  Macht  oder  durch  seine  Ziele  hätte  imponieren  können.
Überdies  trat  mehrfach  das  Bestreben  hervor,  gelegentlich  auf
Kosten  des  lieben  Nachbarn  einen  Sondervorteil  einzuheimsen.
„Man  stieß,"  wie  Tarlowitz  resigniert  nach  Hause  schrieb,  „auf
Unentschlossenheit,  Furcht,  Wankelmut  und  Habsucht,  sogar  aus  Gleichgiltigkeit ­
  gegen  ein  politisches  Interesse,  wo  ein  augenblicklicher
Geldgewinn  vorschwebte,  auf  entschiedene  Vorliebe  für  das  preußische
oder  bayrische  Zollsystem  und  auf  kräftige  Einwirkung  von  außen."
Immerhin  gelangte  man  zu  einer  Art  Einigung,  der  man
den  Namen  des  Mitteldeutschen  f^an  freiste  reitts  ggh.
Am  24.  September  1828  unterschrieben  den  Vertrag,  dessen  Dauer
vorerst  bis  zum  21.  Dezember  1834  bestimmt  wurde,  die  Vertreter
des  Königreichs  Sachsen,  der  ernestinischen  Herzogtümer,  Hannovers,
Kurhessens,  Hesien-Homburgs,  Braunschweigs,  Oldenburgs,  der
Reußifchen  Lande,  Schwarzburg-Rudolstadts  und  der  freien  Städte
Bremen  und  Frankfurt  a.  M.;  irn  Dezember  des  Jahres  schloß
sich  auch  für  die  Herrschaft  Arnstadt  und  das  Kmt  Gehren
Schwarzburg-Sondershausen  an.  Der  Inhalt  des  Vertrages  umfaßte ­
  dieselben  Bestimmungen,  wie  die  Frankfurter  Präliminar-Konvention,
  dann  eine  Verpflichtung  zum  Baue  einiger  Verbindungsstraßen ­
  und  einige  Erleichterungen  für  den  Lebensmittelverkehr.
Irgendwelche  positive  Ergebnisse  waren  also  nicht  erzielt  worden.
        <pb n="53" />
        50

Wie  wenig  infolgedessen  der  Verein  nach  außen  imponierte,
sollte  Lindenau  alsbald  in  Brüssel  kennen  lernen,  wo  er  mit  der
niederländischen  Regierung  Handelsbeziehungen  anzuknüpfen  versuchte ­
  aber  nichts  Greifbares  zu  bieten  vermochte.  In  Berlin
aber  sah  man  aus  diese  Neugründung  mit  berechtigtem  Mißtrauen,
  und  als  Lindenau  im  (Oktober  (829  dort  erschien,  um
über  den  Verein  mit  Motz  und  Maaßen  vertrauliche  Rücksprache
zu  nehmen  und  eine  Annäherung  des  Vereins  an  Preußen  vorzubereiten, ­
  da  versicherte  ihm  Motz  mit  streng  werdendem  Ausdrucke,
daß  Preußen  die  Existenz  des  Vereins  gar  nicht  anerkenne.
Der  Mangel  an  positivem  Inhalte  veranlaßte  das  Königreich
Lachsen,  noch  am  29.  September  desselben  Jahres  1828  mit  den
Ernestinern,  den  beiden  Reuß  und  Schwarzburg  -  Rudolstadt
einen  engeren  Verein  zur  Erleichterung  des  inneren  Verkehrs  abzuschließen. ­
  Dann  wollte  man  auf  einer  weiteren  Tagung  des
Vereins  am  11.  Oktober  1829  auch  in  diesem  einen  engeren
Zusammenschluß  fertig  bringen,  erreichte  aber  hierin  gar  nichts,
sondern  beschloß  nur  eine  Verlängerung  des  Vertrags  bis  Ende
des  Jahres  1841.
Somit  existierten  in  Deutschland  nunmehr  drei  Vereinigungen,
von  denen  jede  von  sich  behauptete,  daß  sie  das  Wohl  der
Gesamtheit  allein  im  Auge  habe.  Von  dem  mitteldeutschen
Verein  ließ  sich  das  freilich  am  Wenigsten  behaupten;  denn  ihn
hatte  kein  positives  Interesse  ins  Leben  gerufen,  sondern  nur  der
Paß  gegen  Preußen  und  der  Wunsch,  sich  dessen  wirtschaftlicher
Führung  möglichst  lange  zu  entziehen.  Anders  stand  es  mit  den
beiden  anderen  Vereinen.  Sowohl  der  preußisch-hessische  wie  der
württembergisch-bayrische  Vertrag  brachten  den  Teilnehmern  greifbare ­
  Vorteile  und  begründeten  in  ihrem  Gebiete  eine  wohltätige
Handelsfreiheit:  beide  waren  auch  aus  denselben  natürlichen  Anforderungen ­
  hervorgegangen  und  hatten  sich  darum  nach  fast  denselben ­
  Prinzipien  ausgebaut,  deren  Erweiterung  aus  das  übrige
Deutschland  nur  zu  wünschen  war.
Es  lag  der  Gedanke  nahe,  daß  diese  beiden  Zollvereine
        <pb n="54" />
        51

miteinander  in  Verbindung  treten  möchten  und  seitdem
Aönig  Ludwig  den  Groll  über  Pessen-Darmstadts  Fahnenflucht
überwunden,  dafür  sich  umsomehr  über  das  hinterhältige  Betragen
des  Aurfürften  geärgert  und  den  zweifelhaften  Lharakter
des  mitteldeutschen  Vereins  erkannt  hatte,  vor  allem  aber
seit  inan  an  der  preußisch-hessischen  Verbindung  die  Uneigennützigkeit ­
  Preußens  im  Gegensatz'  zu  den  im  Umlauf  befindlichen ­
  Schauergeschichten  von  preußischer  Herrschsucht  kennen
gelernt,  trat  man  in  Bayern  wie  in  Württemberg  jenem  Gedanken
näher.  Linen  besonders  energischen  und  zugleich  geeigneten  Vertreter ­
  fand  die  Idee  in  dem  Lhef  der  bekannten  großen  süddeutschen
Buchhandlung,  den:  Freiherrn  von  Lotta.  Da  er  bei  dem  bayrischen
Staatsminister  von  Armansperg  nicht  nur  Verständnis,  sondern
sogar  halbamtliche  Aufmunterung  fand,  so  begab  er  sich  im
Sommer  1828  nach  Berlin,  um  vorerst  nur  als  Privatperson
init  Motz  und  Maaßen  in  Verhandlung  zu  treten.  Die  ihm  gewordene ­
  Aufnahme  war  so  freundlich,  daß  er  die  besten  Nachrichten ­
  nach  München  zurückbringen  konnte.  Nun  ward  er  mit
einer  förmlichen  Beglaubigung  versehen  nach  Berlin  zurückgeschickt,
um  dort  die  offiziellen  Verhandlungen  zu  eröffnen.  An  dieser
nahmen  preußischerseits  der  General  von  Witzleben,  der  Generaladjutant ­
  und  Freund  Aönig  Wilhelms,  Alexander  von  pumboldt
und  der  Finanzminister  von  Motz  teil.  Das  von  dem  letztgenannten
entwickelte  Programm  war  zunächst  nicht  auf  eine  Verschmelzung
beider  vereine  zugeschnitten,  aber  doch  auf  einen  ziemlich  auf  dasselbe ­
  hinauslaufenden  Handelsvertrag,  der  den  freien  Verkehr  aller
Waren  zwischen  den  beiden  Vereinsgebieten  mit  Ausnahme  von
Salz  und  Spielkarten  gestattete,  die  Annahme  derselben  Aonsumtionssteuern
  wie  in  Preußen  mit  Gewährung  eines  Übergangstarifs ­
  forderte,  aber  die  Erhebung  von  Zöllen  auf  fremde  Produkte
den  beiderseitigen  Verwaltungen  vorbehielt.  Gleiches  Münz-,
Maaß-  und  Gewichtssystem  wurde  in  Aussicht  genommen,  gegenseitige ­
  Unterstützung  bei  der  Aontrolle  der  Grenzlinien  zugesagt
und  —  etwas  Neues,  die  Vorahnung  einer  kommendenybefferen
        <pb n="55" />
        Zeit  —  Preußen  bot  die  Beihilfe  seiner  Konsuln  in  den  auswärtigen ­
  Seehäfen  für  die  des  Schutzes  oder  der  Unterstützung  bedürftigen ­
  Untertanen  der  kontrahierenden  Regierungen  an.
Die  Verhandlungen  über  diese  Punkte  mit  den  bayrischwürttembergischen
  Bevollmächtigten  begannen  am  6.  März  1829
und  nahmen  ihren  raschen  Fortgang,  wenngleich  sie  durch  vertragsmäßig ­
  notwendige  Pereinbeziehung  des  Großherzogtums  peffen
einige  Verzögerung  erfuhren.  Am  27.  Mai  1829  erfolgte  die
Unterzeichnung  des  Pandelsvertrags  zwischen  den  beiden  Vereinen,
an  dem  dann  noch  auf  Monituren  von  München  und  Stuttgart
aus  einige  Berichtigungen  und  nähere  Bestimmungen
eingefügt  wurden,  und  dann  konnte  nach  allseitiger  Genehmigung ­
  am  27.  Juli  182Y  die  Auswechselung  der  Ratifikationen ­
  stattfinden.  Für  die  beiderseitigen  Erzeugnisse  der  Industrie,
als  baumwollene,  wollene  und  seidene  Fabrikate  sollte  eine
Zollerleichterung  von  20—50%  gewährt  werden,  bis  die  Verhältnisse ­
  einen  gänzlichen  Wegfall  gestatteten,  für  die  Konsumtionsartikel ­
  sollte  eine  Ubergangssteuer  erhoben  werden,  inländische  Erzeugnisse ­
  der  Natur,  der  Kunst  und  des  Gewerbefieißes  keinen
Durchgangszoll  bezahlen,  aller  sonstiger  Warenverkehr  durchaus
frei  sein,  ausgenommen  Salz  und  Spielkarten.
König  Ludwig  war,  nachdem  er  einmal  das  Bessere  erkannt
hatte,  völlig  für  diese  Verständigung  begeistert,  was  man  bei  ihm
um  so  höher  anschlagen  muß,  als  Preußens,  übrigens  korrekte
paltung  in  der  Sponheimischen  Frage  einen  endgiltigen  Strich
durch  seine  poffnungen  auf  peidelberg  und  Mannheim  ge,nacht
hatte.  Aus  dem  näinlichen  Grunde  freute  sich  der  von  seiner
letzten  Sorge  in  derselben  Angelegenheit  befreite  Großherzog
Ludwig  von  Baden  über  das  Zustandekommen  des  Vertrags,
während  sein  preußenfeindlich  gesinnter  Minister  Berstett  darüber
wehklagte.  Großes  Mißbehagen  empfand  man  auch  in  der  pofburg
zu  Wien.  Aber  völlig  geschlagen  fühlte  sich  der  mitteldeutsche
Verein,  der  seit  den,  Juni  1829  wieder  in  Kassel  tagte.
Und  schon  hatte  Preußen  zu  einem  weiteren  Schlage  aus ­
        <pb n="56" />
        5:1

geholt,  der  dann  auch  in  die  richtige  Aerbe  traf.  Der  bayrischpreußische ­
  Vertrag  hatte  natürlich  nur  dann  volle  Entwickelungsfähigkeit, ­
  wenn  die  beiden  Zollgebiete  miteinander  in  engen  Verkehr
treten  konnten.  Dies  vermochten  aber  die  Mittel-Vereinsstaaten
durch  dieschon  in  Aussichtgenommenen  „Retorsionen",  namentlich  durch
Zollsperrung  ihrer  Straßen  recht  wohl  zu  verhindern.  Ehe  noch
der  Vertrag  mit  Bayern-Württemberg  abgeschlossen  war,  trat  darum
Motz  mit  den  herzögen  von  Meiningen  und  Gotha  insgeheim  in
Verbindung.  Indem  er  in  schmeichlerischer  Weise  die  Wichtigkeit
der  beiden  Gebiete  für  den  Verkehr  Südeuropas  mit  den  nordischen
Meeren  hervorhob,  machte  er  auf  den  jener  Wichtigkeit  Abbruch
tuenden  Mangel  an  guten  Verbindungsstraßen  aufmerksam,  ein
Mangel,  der  von  den  beiden  herzögen  zwar  wohl  längst  bitter
empfunden  worden,  aber  wegen  Mangels  an  Geld  nicht  abzustellen
gewesen  war.  Der  Herzog  Ernst  kam  in  dieser  Angelegenheit
selbst  nach  Berlin.  Und  hier  wurde  nun  am  3.  Juli  1829  mit
Meiningen  und  am  Juli  mit  Gotha  ein  Vertrag  abgeschlossen,
„um  die  Hindernisse  zu  beseitigen,  die  vorzüglich  durch  örtliche
Verhältnisse  dem  Handel  und  gewerblichen  Verkehr  entgegenstehen."
Die  drei  Staaten  verpflichteten  sich  hierdurch  gemeinsam  —  d.  h.
Preußen  schoß  das  Geld  vor  —  einen  großen  Straßenzug  zu
bauen  von  Langensalza  über  Gotha  nach  Zella;  dort  sollte  sich
die  Straße  teilen  und  die  eine  über  Meiningen  nach  Würzburg,
die  andere  über  Suhl,  Hildburghausen,  Eoburg,  Lichtenfels  nach
Bamberg  führen.  Auf  diesen  neuen  Straßen  —  und  das  war
die  Hauptsache  —  sollte  der  gesamte  Durchfuhrhandel  frei  sein.
Dazu  wurden  mehrfache  gegenseitige  Zollerleichterungen  gewährt
und  freier  nachbarlicher  verkehr  zwischen  Meiningen,  Gotha  und
den  in  den  Herzogtümern  liegenden  preußischen  Enklaven  vereinbart.
Zugleich  hatte  Preußen  mit  Mecklenburg  auf  ähnlicher  Grundlage  den
Bau  einer  neuen  Aunststraße  von  Hamburg  nach  Magdeburg
verabredet.
Diese  Nachrichten  wirkten  in  Rassel  wie  ein  vernichtender
Blitzschlag.  Mas  half  es,  daß  man  über  die  Abtrünnigkeit
        <pb n="57" />
        54

von  Gotha  und  Meiningen  zeterte,  deren  herzöge  man  verwarnen
ließ,  und  von  Dänemark  hoffte,  es  werde  die  Erlaubnis  zur  Durchführung ­
  der  Straße  Magdeburg-Hamburg  verweigern?  Letztere
Schwierigkeit  ließ  sich  im  Notfall  durch  Benutzung  des  anderen
Elbufers  umgehen.  Und  gleichzeitig  wurde  Preußen  drohend,
indem  es  am  18.  August  1829  in  einein  Rundschreiben  an  seine
diplomatischen  Vertreter  in  Deutschland  den  Handelsvertrag
mit  Bayern-Württemberg  als  einen  Schritt  zur  Verwirklichung  des
§  19  der  Bundesakte  bezeichnete,  zugleich  aber  auch  erklärte,  mit
dem  Mittelvereine,  dessen  Entstehung  offenbar  durch  eine  Preußen
feindliche  Tendenz  veranlaßt  worden  sei,  werde  es  sich  nie  in
eine  Verhandlung  einlassen.  Unter  solchen  Auspizien  gelang  es
nur  schwer,  die  schon  erwähnte  Erneuerung  des  Vereins  am
11.  Oktober  1829  zustande  zu  bringen.  Wie  wenig  man  aber
seitens  seiner  Mitglieder  aus  ihn  baute,  bewies  der  Sonderverein,
den  am  27.  März  1830  Hannover,  Oldenburg,  Braunschweig
und  Aurhessen  zu  Eimbeck  abschlössen.  Dieser  Eimbecker
Vertrag,  die  Grundlage  des  späteren  denselben  partikularen
Bestrebungen  folgenden  norddeutschen  Steuervereins,  sollte  eigentlich
nur  die  Seestaaten  umschließen.  Der  Zutritt  Uurhessens  war  für
dieses  nur  ein  Notbehelf.
Denn  die  Unzufriedenheit  in  diesem  Lande  wuchs  angesichts  der  erwähnten ­
  Ereignisse  des  Sommers  1829.  War  doch,  wenn  nun  erst  die
Straßen  durch  Thüringen  gebaut  waren,  das  Uurfürstentum  auch
nach  Osten  zu  isoliert,  nachdem  die  Straßen  Berlin-Paderborn  und
Paderborn-Gießen  das  Land  im  Norden  und  Westen  umgangen
hatten.  Schließlich,  um  es  kurz  zu  machen,  blieb  dem  Aurfürsten
doch  nichts  andres  übrig,  trotz  seines  Haffes  gegen  seinen  preußischen
Schwager  und  trotz  des  Pochens  auf  seine  Souveränität,  am
25.  August  1831  seinen  Zutritt  zum  preußischen  Zollverein  zu  veranlassen; ­
  er  erlangte  ihn  unter  denselben  Bedingungen,  wie  das
Großherzogtum.  Viel  hatte  zu  dem  Umschwung  auch  die  Einwirkung ­
  der  Iulircvolution  in  Paris  beigetragen.  Auch  in  Hessen
waren  Revolten  ausgebrochen,  und  eine  Zeitlang  hatte  sogar  völlige
        <pb n="58" />
        Anarchie  geherrscht.  Auch  war  an  die  Spitze  des  Finanzministeriums
Motz,  ein  Verwandter  des  preußischen  Ministers  getreten.  Es
war  das  eine  böse,  aber  reichlich  verdiente  Demütigung  des  alten
Tyrannen,  der  wenige  Wochen  nach  Unterzeichnung  des  Vertrags
zugunsten  seines  freilich  auch  nicht  besseren  Sohnes  Friedrich  Wilhelm
abdankte  (30.  September  1831).
Die  Iulirevolution  äußerte  auch  noch  in  zwei  anderen
Richtungen  ihre  Wirkung.  Linen  Monat  nach  ihrem  Ausbruch,
entstand  die  revolutionäre  Bewegung,  die  Belgien  von  Lolland
trennte.  Letzteres  hatte,  wie  schon  früher  gesagt,  in  völlig  ungesetzlicher ­
  weise  an  den  Rheinmündungen  Zollstätten  angelegt
und  auf  die  Mahnungen  des  Raffers  Franz  mit  unverschämter
Arroganz  geantwortet.  Auch  Preußen  hatte  es  anfangs  mit
mahnenden  Noten,  aber  auch  mit  gleichem  Erfolge  versucht.  Dann
aber  errichtete  letztes  für  alle  den  Rhein  heraufkommenden  waren
zu  Köln  einen  Stapel  und  ließ  Ende  1826  erklären,  daß  cs  diesen
nicht  eher  aufheben  werde,  als  bis  Holland  sich  der  Rongreßakte
von  1815  entsprechend  der  Rheinzölle  entschlüge.  Zwar  hatten  die
Holländer  das  eine  weile  ausgehalten,  waren  aber  schließlich  doch
mürbe  geworden,  wozu  auch  Mahnungen  anderer  Staaten,  namentlich
Rußlands  traten.  Die  Schlußwirkung  brachte  aber  doch  die
belgische  Revolution,  da  Holland  Hilfe  von  den  von  der  Revolution
nicht  ergriffenen  deutschen  Staaten  hoffte.  Arn  31.  März  1831
gab  die  Rheinschiffahrtskonvention  den  Handelsverkehr  auf  dem
Rheine  frei.  Diese  Wendung  ließ  das  Interesse  der  britischen
Regierung  an  dem  mitteldeutschen  verein  erlöschen,  zu  dem  sie
durch  das  damals  ja  noch  mit  England  verbundene  Hannover
in  engerer  Beziehung  stände  denn  nunmehr  konnte  der  englische
Raufmann  seine  waren  ungehindert  und  zollfrei  bis  Mannheim
und  mainaufwärts  bis  Frankfurt  bringen.  Somit  war  auch  nach
dieser  Seite  der  mitteldeutsche  Verein  einer  seiner  Hoffnungeu
beraubt  worden.
Der  zweite  Punkt,  an  dem  die  Iulirevolution  einschneidende
Wirkung  übte,  war  das  Rönigreich  Sachsen.  Die  dort  entstehenden
        <pb n="59" />
        Unruhen  waren  zwar  im  Vergleich  mit  den  pariser  und  Brüsseler
Vorgängen  sehr  harmlos  zu  nennen,  führten  aber  doch  zu  einem
Systemwechsel.  21m  15.  September  1830  wurde  der  Buntster  von
Einsiedel  entlassen,  an  dessen  Stelle  der  einsichtige  und  weiter  denkende
Bernhard  von  Lindenau  trat,  und  der  altersschwache  Bönig  21nto»
nahm  seinen  freiheitlicher  gesinnten  Neffen  Friedrich  August  zum  Butregenten
  an.  Die  weitere  Folge  war  dann  die  am  Sept.  1831
publizierte  Verfassung.  Freilich  hielt  man  in  Dresden  noch  weithin
an  der  2Ueinung  fest,  man  könne  bei  den  nun  immer  unausweichlicher ­
  werdenden  Verhandlungen  mit  Preußen  den  mitteldeutschen ­
  Verein  in  die  Wagschale  werfen.  Gleichwohl  schrieb
Bönig  Anton  am  29.  Dezember  1830  einen  Brief  an  den  Bönig
Friedrich  Wilhelm,  daß  er  schon  längst  die  2lbsicht  gehabt,  mit
Preußen  in  kommerzielle  Verbindung  zu  treten  „und  somit  im
Sinne  des  hochwichtigen  und  wohltätigen  Zweckes  zu  handeln,
dessen  Erreichung  von  Ew.  2Uajestät  bereits  seit  längerer  Zeit
beabsichtigt  wird."  Lindenau,  der  dies  Schreiben  nach  Berlin
brachte,  überreichte  zugleich  eine  Denkschrift,  worin  Sachsen  den
Entschluß  aussprach,  die  Auflösung  des  mitteldeutschen  Vereins
durchzusetzen.  Der  Bönig  von  Preußen  antwortete  den:  sächsischen
Bönige  schon  am  24.  Januar  1831  sehr  entgegenkommend.
Gleiches  geschah  dem  Weimarischen  Pose,  der  schon  am  25.  Zuli
1830  sich  nach  Berlin  gewandt  hatte,  durch  ein  Schreiben  Eichhorns
vom  22.  Oktober  1830.
Nun  wäre  ja  wohl  der  Boden  für  das  gegenseitige  Einverständnis ­
  geebnet  gewesen,  wenn  sich  nicht  Schwierigkeiten  anderer
2lrt  ergeben  hätten.  Blaaßen,  der  an  Stelle  des  am  30.  Zuni
1830  verstorbenen  Blotz  das  preußische  Finanzministerium  übernommen ­
  hatte,  war  umsoweniger  der  Meinung,  Sachsen  so
leichten  Bauses  zuzulassen,  als  die  preußischen  Baumwollenfabrikanten ­
  bei  ihm  gegen  die  sächsische  Bonkurrenz  vorstellig
wurden:  Blaaßen  hatte  also  zum  mindesten  für  diese  2lrt  von
Waren  höhere  Eingangszölle  im  Sinne.  Die  andere  Schwierigkeit
ergab  sich  wegen  der  2Neffen  zu  Frankfurt  a.  (D.  und  Naumburg
        <pb n="60" />
        -  -  •  -

57

preußischer-,  und  Leipzig  sächsischerseits.  Noch  war  man  in  Sachsen
so  zaghaft,  daß  man  sogar  die  Naumburger  Messe  für  eine  gefährliche ­
  Konkurrentin  der-Leipziger  ansah,  und  verlangte  für  Leipzig
denselben  Meßrabatt,  den  Preußen  Frankfurt  gewährte,  was
Maaßen  wieder  zu  gefährlich  für  dieses  ansah.  So  zogen  sich  die
Verhandlungen,  die  sächsischerseits  von  dem  sehr  tüchtigen  Finanzminister ­
  von  Zeschau  geführt  wurden,  ergebnislos  in  die  Länge,
bis  das  Ereignis  eintrat,  das  Sachsen  zu  einer  möglichst  raschen
Entscheidung  zwang.
Bei  dem  Abschluß  des  Handelsvertrags  mit  dem  württembergisch-bayrischen
  Zollverein  ain  27.  Mai  182»  war  bereits  auf
die  Möglichkeit  einer  späteren  Verschmelzung  des  nördlichen  mit
dem  südlichen  Vereine  hingewiesen  worden.  Mittlerweile  hatten
sich  die  schon  früher  berührten  finanziellen  Schwierigkeiten  des
oberdeutschen  Bundes  vermehrt,  und  beide  Mächte  stellten  nun  in
Berlin  den  Antrag  auf  eine  Verschmelzung  der  beiden  Vereine.  Dementsprechend ­
  wurden  die  Verhandlungen  im  Dezember  1851  in
Berlin  eröffnet.  Aber  auch  hier  gab  es  schwere  Bedenken.
Schon  der  Zutritt  der  beiden  Dessen  hatte  ein  finanzielles  Opfer
für  Preußen  bedeutet,  was  sich  aus  dem  Zollertrag  pro  Kopf
ergab;  er  begann,  nachdem  er  182»  noch  25,3  Sgr.  betragen  hatte,
nunmehr  zu  sinken  und  drohte  das  bei  der  Aufnahme  Bayerns
und  Württembergs  noch  mehr  zu  tun,  da  dort  die  Konsumtion
von  Kolonialwaren  nicht  so  hoch  stand  wie  in  Preußen.  Tatsächlich ­
  sank  auch  dann  der  Durchschnitt  in  den  Zähren  1884—39
auf  22  Sgr.  pro  Kopf.  Preußen  verlangte  also,  wie  es  auch  Sachsen
gegenüber  getan  hatte,  ein  Präzipuum,  d.  h.  die  Auszahlung  einer
seinen  angeblichen  Verlusten  entsprechenden  Summe  aus  den  gemeinsamen ­
  Zolleinkünften  zum  Voraus,  ehe  an  die  vertragsgemäße ­
  Teilung  nach  der  Kopfzahl  gegangen  würde.  Eine  weitere
Schwierigkeit  bot  die  Anwendung  der  Gemeinschaftlichkeit  der
Konsumtionssteuern  in  Bayern  auf  das  Bier.  Preußen  erzielte
von  seinem  Biere  kaum  1300  000  Taler  an  Steuern  oder
3  Sgr.  pro  Kopf,  Bayern  dagegen  in  seinem  rechtsrheinischen  Ge ­
        <pb n="61" />
        biete  von  der  Malzsteuer  5  Mill.  Gulden  oder  21  Sgr.  pro  Aopf,
aus  welchem  Ertrage  nach  der  Verfassung  die  Staatsschuld  verzinst
werden  mußte.  Da  Preußen  seine  Biersteuer  unmöglich  so  hoch
schrauben  konnte,  um  gleiche  Erträge  zu  erzielen,  so  verlangte  es
von  Bayern  Ausgleichungsabgaben,  was  von  diesem  mit  Recht
als  unbillig  und  aus  den  eben  angegebenen  Grunde  auch  als  gegen
die  Verfassung  verstoßend  angesehen  wurde.  Anderseits  verlangten
die  Südstaaten  eine  Amgestaltung  des  Tarifs  in  freihändlerischem
Sinne  —  später  sollte  es  ganz  anders  kommen  —  namentlich  für
Baumwollenwaren,  die  gerade  die  preußischen  Interessenten  verteuert ­
  zu  sehen  wünschten.  Vor  allem  aber  wünschten  sie  sich  für
auswärtige  Handelsverträge  im  Besitze  des  gleichen  Stimmrechts  mit
Preußen  zusehen;  z.  B.  gelegentlich  des  Abschlusses  von  Schiffahrtsverträgen ­
  verlangte  der  Vertreter  Württembergs,  Moritz  Mohl,
daß  auch  sein  Staat  gehört  würde.
Infolgedessen  brach  man  die  Verhandlungen  im  Mai  1832
ab,  und  das  Jahr  verlief  in  ziemlicher  gegenseitiger  Verstimmung.
Nur  wurden  dadurch  die  süddeutschen  Verhältnisse  nicht  besser,
und  auch  zwischen  Württemberg  und  Bayern  gab  es  Mißhelligkeiten. ­
  Da  war  es  das  Verdienst  König  Ludwigs,  den  richtigen
Ausweg  zur  rechten  Zeit  zu  treffen.  Er  ließ  an  den  württembergischen
Vertreter  in  München,  den  Herrn  von  Schmitz-Grollenburg,  der
im  Übrigen  sein  volles  Vertrauen  genoß,  eine  Note  des  Inhalts
schreiben,  daß  der  süddeutsche  Verein  doch  tatsächlich  ausgelöst  und
darum  die  Wiederaufnahme  der  Verhandlungen  mit  Preußen  unvermeidlich ­
  sei.  Daraufhin  wurde  als  gemeinsamer  Bevollmächtigter, ­
  einer  kürzlich  von  Preußen  ergangenen  Mahnung  entsprechend, ­
  ein  mit  den  Verhältnissen  vertrauter  hoher  Beamter  —
das  letzte  Mal  waren  es  zwei  Assessoren  gewesen  —  nach  Berlin
geschickt.  Es  war  der  bayrische  Finanzminister  von  Mieg,  ein
Jugendfreund  des  Königs  Ludwig  und  ein  hochgebildeter  Mann
von  bedeutender  Arbeitskraft.  Auf  der  Reise  nach  Berlin  berührte
er  Dresden,  um  sich  mit  den  dortigen  Finanzmännern  zu  verständigen ­
  und  traf  am  6.  Februar  1833  in  Berlin  ein.  Die  Verhand-
        <pb n="62" />
        lungert  ergaben  die  Beibehaltung  des  Tarifs  mit  einigen  Änderungen ­
  ;  ferner  verzichtete  Preußen  auf  jedes  Präzipuum  :  nur  für
die  Schiffahrtsabgaben  auf  der  Oder  und  Weichfel  bezog  Preußen
eine  Pauschalsumme.  Handelsverträge  konnten  von  Württemberg
und  Bayern  abgeschlossen  werden,  sollten  jedoch  im  Allgemeinen
nur  unter  Zuziehung  der  übrigen  Teilnehmer  am  Zollbunde  in
Araft  treten;  die  Verträge  mit  Russisch  -  Polen  blieben  dem
preußischen  Staate  vorbehalten.  Die  Einnahmen  wurden  nach  der
Kopfzahl  verteilt.  Preußen  erlangte  gegen  diese  Zugeständnisse,
daß  seine  Zollverwaltung  des  raschen  Übergangs  halber  sofort  im
Süden  eingeführt  würde,  noch  bevor  die  Zollgemeinschaft  in  Kraft
trat,  ein  Zugeständnis  tnU  dem  Wieg  allerdings  seine  Instruktion
Überschritt.
Nachdem  noch  die  hessischen  Bevollmächtigten  hinzugezogen
worden  waren,  kam  der  Vertrag  am  22.  März  1833  zur  Unterzeichnung. ­
  Am  1.  Januar  183^  sollte  er  ins  Leben  treten  und
zunächst  auf  acht  Jahre  Bestand  haben.  Die  Grundzüge  entsprachen ­
  im  Allgemeinen  denen  des  hessischen  Vertrags.  Nur
war  den  Mitgliedern  dadurch  größerer  Einfluß  eingeräumt,  daß
für  jede  Änderung  der  Zollgesetze  die  Einstimmigkeit  der  Verbündeten ­
  gefordert  wurde.  Auch  wurde  die  Kontrolle  auf  Bayerns
Wunsch  gemildert.  Die  Verbündeten  sendeten  bloß  Vereinsbevollmächtigte ­
  zu  den  Zolldirektionen,  Kontrolleure  zu  den  Pauptzollämtern
  der  anderen  Teilnehmer,  eine  gegenseitige  Visitation  des
Grenzdienstes  fand  nicht  mehr  statt.  Man  gelobte  sich  gegenseitig
unbeschränkte  Offenheit  in  der;  Zollverwaltung,  was,  da  es
gewissenhaft  eingehalten  wurde,  besser  als  jede  gegenseitige  Kontrolle
war.  Die  alljährlichen  Konferenzenjrder  Vereinsbevollmächtigten
sollten  sich  nicht  mehr  wie  bisher  nur  in  Berlin,  sondern  nach  dem
Belieben  der  Verbündeten  bald  hier  bald  dort  treffen.  Zum
nächsten  Versammlungsorte  wurde  München  ausersehen.
Dieser  Abschluß  mit  deut  süddeutschen  Zollvereine  wirkte  nun
auch  bestimmend  auf  Sachsen.  Am  24.  März  1833  erschien  der  Finanzminister ­
  von  Zeschau  zum  dritten  Male  in  Berlin  und  schon  am
        <pb n="63" />
        60

30.  ITiärj  1833  geschah  die  Unterzeichnung.  Der  Zollrabatt  für
Frankfurt  a.  (D,  blieb  zwar  etwas  ermäßigt  bestehen,  aber  auch
Leipzig  erhielt  einen  solchen,  wenngleich  etwas  niedrigeren,  und
vor  allem  das  Recht  der  Meßkontierung,  d.  h.  die  zur  Messe  angelieferten ­
  Artikel  wurden  erst  dann  verzollt,  wenn  sie  durch
Verkauf  in  andere  bsände  übergingen.  Großhandlungen  von  gutem
Ruf  wurde  sogar  ein  über  die  Meßzeiten  hinaus  dauerndes  Konto
bewilligt.
Auch  mit  den  thüringischen  Ländern  hatte  es  lange  Schwierigkeiten,
  bis  sie  sich  nach  preußischem  Rate  erst  einmal  untereinander
geeinigt  hatten.  Am  1&amp;gt;  &amp;gt;.  Mai  t833  wurde  der  „Zoll-  und  pandelsverein
  der  thüringischen  Staaten"  gebildet,  und  schon  am  folgenden
Tage  erklärte  der  neue  Verein,  indem  er  zugleich  das  gesamte
System  der  indirekten  Steuern  Preußens  annahm,  seinen  Zutritt
zu  dem  nunmehr  mit  Recht  sogenannten  deutschen  Zollverein.
Auch  für  Sachsen  und  die  thüringischen  Staaten  galt  als  Beginn
der  1.  Januar  1834  und  als  vorläufige  Dauer  acht  Jahre.  Die
Anfeindungen,  welche  die  neuen  Abmachungen  im  Znlande  wie
im  Auslande  erfuhren  —  namentlich  wäre  hier  von  Aurhefsens,
Hannovers  und  Österreichs  Machenschaften  zu  reden  —,  können
und  brauchen  hier  nicht  näher  behandelt  zu  werden.  Sic  sind  längst
vergessen  und  haben  den  Gang  der  Dinge  doch  nicht  aufgehalten.
„Dann  kam  jene  folgenschwere  Neujahrsnacht  des  Jahres
1834,  die  auch  den  Massen  das  Nahen  einer  besseren  Zeit  verkündete. ­
  Auf  allen  Landstraßen  Mitteldeutschlands  harrten  die
Frachtwagen  hochbeladen  in  langen  Zügen  vor  den  Mauthäusern,
umringt  von  fröhlich  lärmenden  Volkshaufen.  Mit  dem  letzten
Glockenschlage  des  alten  Zahres  hoben  sich  die  Schlagbäume;  die
Rosse  zogen  an,  unter  Zubelruf  und  Peitschenknall  ging  es  vorwärts
durch  das  befreite  Land.  Gin  neues  Glied,  fest  und  unscheinbar,
war  eingefügt  in  die  lange  Rette  der  Zeiten,  die  den  Markgrafenstaat ­
  der  Hohenzollern  hinaufgeführt  hat  zur  kaiserlichen  Krone.  Das
Adlerauge  des  großen  Königs  blickte  aus  den  Molken  und  aus  weiter
Ferne  erklang  schon  der  Schlachtendonner  von  Königgrätz"  sTreitschke).
        <pb n="64" />
        V.  Die  nächsten  Anschlüsse.  Erste  Erneuerung  des
Zolluereins.  Anschluß  Braunfchuieigs  und  Luxemburgs.
Auswärtige  Verträge.
&amp;lt;£s  würde  dem  Interesse  des  Lesers  nicht  entsprechen  und
den  gegebenen  Raum  weit  überschreiten,  wenn  die  weiterhin  erfolgten ­
  Anschlüsse  der  noch  fehlenden  süddeutschen  Staaten  mit
gleicher  Ausführlichkeit  behandelt  werden  sollten.  Nachdem  schon
Ausgang  1883  die  preußische  Regierung  Fühlung  mit  der  badischen
genommen  und  sich  dort  eine  Notablenvqrsammlung  bis  in  den
Februar  1834  über  den  Anschluß  an  den  deutschen  Zollverein
die  R'öpfe  zerbrochen  hatten,  begannen  die  eigentlichen  Verhandlungen ­
  mit  Preußen  und  den  mit  ihm  verbundenen  Staaten.
Von  diesen  machten  Württemberg  und  Bayern,  namentlich  aber
das  erstere,  so  viele  Schwierigkeiten,  daß  man  im  November  1834  noch
nicht  recht  vom  Flecke  gerückt  war.  Nachdem  endlich  die  wichtigsten
Anstände  beseitigt  waren  —  freilich  erhuben  die  Württemberger  noch
bis  in  die  zwölfte  Stunde  allerhand  Einwände  —  konnte  endlich
am  12.  Mai  1835  die  Unterzeichnung  der  den  Zutritt  Badens
erklärenden  Akte  stattfinden.  Am  2.  Januar  1836  folgte  die  freie
Reichsstadt  Frankfurt  nach,  die  bei  ihrer  Bedeutung  als
Handelsmetropole  die  Rechte  eines  selbständigen  Vereinsmitgliedes
und  einen  erhöhten  Anteil  an  den  Zollüberschüssen  erlangte.  —
Erst  im  Oktober  1834  fand  bei  seiner  immer  mehr  hervortretenden ­
  Isolierung  das  Herzogtum  Nassau  es  für  an  der
Zeit,  sich  um  den  Anschluß  zu  bemühen;  es  hatte  soeben  die

6L
        <pb n="65" />
        demütigende  Erfahrung  gemacht,  daß  ein  der  französischen  Regierung
vorgeschlagener  Handelsvertrag  den  Kammern  gar  nicht  einmal
vorgelegt  worden  war.  Preußen  antwortete  zwar  auf  die  naffauifche
Versicherung,  „daß  es  keinen  sehnlicheren  Wunsch  hege,  als  in  den
deutschen  Zollverein  ausgenommen  zu  werden",  umgehend  am
23.  Oktober  1834  mit  einer  Zusage,  und  im  Februar  1835  erschien
ein  nassauischer  Bevollmächtigter  in  Berlin.  Aber  die  badischen
Verhandlungen  drängten  sich  dazwischen,  so  daß  der  Vertrag  erst
am  10.  Dezember  1835  fertig  gestellt  war.  Auch  hier  hatte
Württemberg  Einsprüche  erhoben,  dann  aber  zurückgezogen.  Diese
weiteren  Triumphe  des  von  ihm  begonnenen  Systems  hat  Maaßen
nicht  mit  erlebt.  Der  verdiente  Mann  starb  am  2.  November
1834  zu  Berlin,  ohne  einen  seiner  und  seines  Vorgängers  würdigen
Nachfolger  zu  hinterlassen.
Wenn  sich  auch  Hannover,  Braunschweig,  Oldenburg,  die
Mecklenburgs  noch  lange  Jahre  von  dem  Vereine  fern  hielten,
so  stellte  dieser  doch  ein  Achtung  gebietendes  kompaktes  Ganze
'l!  von  8252  Tuadratmeilen  dar,  das  über  2Z4  Millionen  Deutsche
umfaßte.  Es  war  doch,  wie  einst  Motz  prophezeit  hatte,  der
Anfang  und  zwar  ein  stattlicher  Ansang  eines  von  innen  und
außen  festen  und  freien  Deutschlands  unter  dem  Schirm  und
Schutze  Preußens.  In  richtiger  Erkenntnis  der  Lage  sang
Possmann  von  Fallersleben  in  einem  seiner  „Unpolitischen  Gedichte"
(pamburg  1830),  nachdem  er  alle  die  im  Zolltarif  genannten
Gegenstände  in  scherzhafter  Weise  in  Reime  gebracht  hatte:
Und  ihr  andern  deutschen  Sachen,
Tausend  Dank  sei  euch  gebracht:
Was  kein  Geist  je  konnte  machen,
Ti,  das  habet  ihr  gemacht;
Denn  ihr  habt  ein  Band  gewunden
Um  das  deutsche  Vaterland,
Und  die  kserzen  hat  verbunden
Mehr  als  unser  Bund  dies  Band.  —
Es  ist  noch  abschließend  zu  bemerken,  daß  selbständige  Mitglieder ­
  nicht  mehr  beitraten  bis  zu  dem  später  zu  erwähnenden  An-62
        <pb n="66" />
        63

schlusse  von  Braunschweig,  daß  sich  aber  eine  Reihe  kleinerer  Gebiete ­
  einordneten,  wie  Hessen-Homburg  (1835),  waldeck  (1838),
Pyrmont  (1841)  u.  a.,  andere  aber  schon  früher  mit  Preußen  jum
Vertrag  gekommene  nun  auch  in  die  neue  Bundesrolle  eingetragen
wurden,  wie  die  Anhalte,  Birkenfeld  ufw.  Diese  alle,  im  Ganzen
10  an  Zahl,  hatten  also  keine  selbständige  Stimme,  sondern  hingen
ganz  von  Preußen  ab.
Für  die  weitere  Entwickelung  der  inneren  Vereinsangelegenheiten ­
  war  in  den  Zollvereinsverträgen  das  Institut  der  G  e-"
  Hral  -  Konferenzen  vorgesehen  worden,  die  alljährlich  zusammentraten, ­
  die  Rechnung  feststellen,  etwa  streitige  Punkte  der  Verfassung
authentisch  interpretieren,  neue  Anträge  beraten,  überhaupt  alles
das  überwachen  sollten,  was  zuiu  Bestände  und  zur  Weiterentwickelung ­
  des  Vereins  vonnöten  war.  Daß  hierbei  Preußen
majorisiert  werden,  daß  bei  prinzipiellen  Fragen  die  statutengemäß
erforderte  Stimmengleichheit  das  Grab  der  vernünftigsten  Vorschläge ­
  sein  konnte,  das  war  gewiß  eine  bedenkliche  Seite  des
großen  Werkes,  trat  aber  damals  noch  nicht  weiter  hervor  und
überdies  wären  ohne  diese  Zugeständnisse  die  süddeutschen  Staaten
nie  zu  haben  gewesen.  In  den  auswärtigen  Angelegenheiten  wog
das  Ansehen  Preußens  sowieso  vor.
Die  erste  Konferenz  ward  nicht  eher  als  in  den  ersten  Tagen
des  Juni  1836  in  München  eröffnet  und  dauerte  bis  Witte
September,  die  Verhandlungen  mit  Baden  re.  hatten  den  Zusammentritt ­
  so  lange  hinausgeschoben.  Von  größerer  Wichtigkeit  waren
hier  die  Verhandlungen  nicht.  Das  galt  schon  mehr  von  der
zweiten,  der  Dresdener  Konferenz,  die  auf  Antrag  der  sächsischen
Regierung  erst  1838  zusammentrat  und  vom  25.  Juni  bis
12.  August  tagte,  hier  spielte  die  neue  Münzkonvention  mit
herein,  die  ebenfalls  in  Dresden  verhandelt  und  am  30.  Juli
1838  abgeschlossen  wurde.  Dann  aber  waren  Nachversteuerungen
zu  erledigen,  ein  sehr  heikles  Kapitel,  ferner  regte  Preußen  die
Frage  an,  wie  weit  in  Zollvereinsangelegenheiten  die  Mitwirkung
der  Kammern  zu  gehen  habe.  Preußen  hatte  damals  bekanntlich
        <pb n="67" />
        noch  keine  konstitutionelle  Verfassung,  und  man  darf  wohl  berechtigten
Zweifel  hegen,  ob  es  im  Besitze  einer  solchen  in  Aachen  des  Zollvereins
mit  einer  so  zielsicheren  Konsequenz  und  mit  solchem  Erfolg  hätte  vorwärts ­
  kommen  können,  wenn  es  z.B.  Btraßenbauten,  Vertragsschlüsse
u.  dergl.  von  dem  Votum  seiner  Kammern  hätte  abhängig  machen
müssen.  Ferner  trat,  schon  in  der  ersten  Konferenz  von  Bayern
angeregt,  aber  auch  von  Preußen  mit  gebührendem  Interesse
aufgenommen,  die  Zuckerfrage  mehr  in  den  Vordergrund.  Es
handelte  sich  sowohl  um  Rübenzucker,  dessen  Fabrikation  damals
freilich  noch  in  den  Anfängen  lag  und  die  spätere  kolossale  Entwickelung
nicht  entfernt  ahnen  ließ,  als  um  die  Raffinerien  von  kolonialem
Rohzucker.  Alan  kam  zunächst  nur  zu  dem  Beschluß,  daß  neue
Raffinerieen  von  Rohzucker  die  den  früheren  Anlagen  der  Art
gewährten  Vergünstigungen  nur  erhalten  sollten,  wenn  sie  am
Bitze  eines  Zollamtes  lägen,  und  daß  zwar  Raffinerie  von  Rohzucker ­
  und  Erzeugung  von  Rübenzucker  von  derselben  Fabrik,  jedoch
nicht  gleichzeitig,  sondern  der  Kontrolle  wegen  in  getrennten
Perioden  vorgenommen  werden  dürfe.
Die  Zuckerfrage  sollte  aber  bald  eine  politische  Bedeutung  erlangen. ­
  Ende  1835  war  in  Polland  ein  Dekret  erschienen,  durch
das  die  Regierung,  um  der  eigenen  Landwirtschaft  einen  Gefallen
zu  tun,  deutsches  Getreide  mit  einem  hohen  Zolle  belegte.  Die
Antwort  des  Zollvereins  ließ  nicht  auf  sich  warten.  Polland
führte  nämlich  den  Rhein  herauf  am  meisten  Zucker  ein.  Der
raffinierte  Zucker  wurde  pro  Zentner  mit  1t  Talern,  der  Rohzucker ­
  mit  8  Talern,  für  Raffinerien  sogar  nur  mit  5  Talern
pro  Zentner  belastet.  Dieser  letztere  Umstand  ließ  die  Einfuhr
von  dem  nicht  raffinierten,  dem  sogenannten  Lompenzucker  stark
emporgehen,  weil  die  Kosten  der  Reinigung  mit  Zuschlag  der
Verbrauchssteuer  immer  noch  nicht  an  jenen  11-Taler-Zoll  heranreichten. ­
  Man  traf  nun  gegen  die  polländische  Ulaßregel  die
Retorsion,  daß  der  5atz  für  Lompen  vom  1.  Januar  1837  auf
die  gleiche  pöhe  wie  für  Raffinade  gehoben  wurde;  dadurch  versetzte ­
  man  freilich  auch  der  heimischen  Raffinierie  einen  schweren

64
        <pb n="68" />
        Schlag.  Infolgedessen  ließ  sich  Holland  am  3.  Juni  1837  zunächst
zu  einem  Schissahrtsvertrag  so  wohl  mit  Preußen  als  auch
mit  dem  Zollverein  herbei,  wonach  die  Schiffe  der  deutschen
Staaten  —  im  Wesentlichen  kam  dabei  doch  nur  Preußen  in
Betracht  —  in  den  holländischen  Häfen  keinen  anderen  Auflagen
unterworfen  sein  sollten,  als  die  holländischen  selbst.  Aber  Holland
fuhr  fort,  auf  eine  Herabsetzung  der  Zuckerzölle  zu  dringen,  wogegen ­
  man  der  Einfuhr  von  Zollgetreide,  Wein,  Eisen,  Glas,
seidenen  und  baumwollenen  Manufakturwaren  Erleichterungen  in
Aussicht  stellte.  Gegen  die  Erniedrigung  der  Zollsätze  wandten
sich  namentlich  die  Rübenzuckerfabrikanten  und  die  den  Rübenbau
als  einen  vorteilhaften  Neubetrieb  erkennenden  Großgrundbesitzer.
Preußen  schwankte;  doch  machten  sich  neben  den  Hauptrücksichten
auf  einen  höheren  Zollgewinn  bei  wieder  gesteigertem  Verkehr,
der  auch  für  die  anderen  Vereinsregierungen  maßgeblich  wurde,
hier  züm  ersten  Male  persönliche  Rücksichten  am  preußischen  Hofe
bemerklich.  Die  Prinzessin  Albrecht,  eine  Tochter  des  Königs  der
Niederlande,  betrieb  die  Sache  ihres  Vaterlandes  mit  Feuereifer.
So  kam  am  21.  Januar  1839  ein  Vertrag  zustande,  der  den
niederländischen  Lompenzucker  auf  die  Hälfte  des  bestehenden  Tarifsatzes, ­
  raffinierten  Zucker  auf  10  Taler  normierte,  abgesehen  von
andern  den  Niederlanden  in  der  Ausfuhr  von  Butter,  Käse  und  Vieh
günstigen  Bestimmungen,  denen  dann  wieder  solche  für  die  deutsche
Industrie  entsprachen.
Ls  zeigte  sich  alsbald,  daß  dieser  in  der  Zuckerfrage  lediglich
das  politische  und  fiskalische  Interesse  vertretende  Vertrag  ein
Fehler  war.  Die  in  ihrer  Existenz  bedrohten  deutschen  Zuckerfabrikanten ­
  liefen  Sturm  dagegen  und  hatten  das  nationale
Empfinden  hinter  sich,  die  Hansastädte,  obwohl  ihnen  dieselben
Erleichterungen  wie  Holland  zuteil  geworden  waren,  konnten  doch
mit  den  Mynheers  nicht  mehr  konkurrieren.  Somit  mußte  der
Vertrag  nach  seinem  Ablauf  —  die  Dauer  war  bis  zum  Ende
des  Jahres  1841  bestimmt  gewesen  —  eine  entsprechende  Änderung
erfahren.  Aber  politisch  war  dabei  die  Hauptsache,  daß  man  zum
        <pb n="69" />
        66

ersten  Male  von  dem  zollgeeinten  Deutschland  aus  dem  Auslande
gegenüber  die  Reziprozität  durchdrückte.  Den  gleichen  Standpunkt
hielt  man  dem  darob  sehr  erstaunten  England  gegenüber  fest,
als  dieses,  übrigens  ganz  selbstverständlicher  Weise,  dieselben  Vergünstigungen ­
  für  Zucker  und  andere  Aolonialprodukte  verlangte,
wie  sie  Holland  gewährt  worden  waren.  Der  Vertrag  vom  2.  März
1841  entsprach  zwar  den  englischen  Forderungen,  bedang  aber
nuninehr  für  sämtliche  deutsche  Schiffe  dieselben  Vergünstigungen
im  Verkehre  mit  englischen  päfen  aus,  die  seiner  Zeit  für  die
preußischen  Schiffe  erwirkt  worden  waren,  daß  sie  nämlich  genau
dieselbe  Zollbehandlung  in  englischen  päfen  zu  beanspruchen  hätten,
wie  die  englischen  Schiffe.  Es  war  das  eine  anerkennenswerte
Durchbrechung  der  Navigationsakte,  wennschon  voin  wirtschaftlichen
Standpunkte  aus  ähnliche  Opposition  entstand,  wie  gegen  den  Vertrag
mit  Holland.  Weitere  Schiffahrts-  und  Pandelsverträge  schloß
der  Zollverein  unter  Preußens  Vermittelung  an:  12.  August  1839
mit  Griechenland,  und,  was  natürlich  bei  weitem  wichtiger
war,  am  22,  Oktober  1840  mit  der  Türkei,  nachdem  England
schon  1838  im  August  und  Frankreich  im  November  die  Pforte
zu  einer  den  Pandelsinteressen  ihrer  Völker  entsprechenden
Regelung  veranlaßt  hatten.  Der  Zollverein  schloß  unter
denselben  Bedingungen  ab.  Auch  Österreich  war  um  dieselbe
Zeit  handelseins  mit  der  Pforte  geworden.  Welch  merkwürdiges
Schauspiel:  unter  Preußens  Führung  schließt  die  Mehrzahl  der
deutschen  Staaten  einen  pandelsvertrag  mit  dem  Orient,  das
damals  noch  zu  Deutschland  gehörige  Österreich  tut  dasselbe,  ohne
daß  die  beiden  Staatengruppen  sich  das  Mindeste  um  einander
kümmern;  der  Bundestag  aber,  der  doch  das  gesamte  Deutschland
darstellen  soll,  tut  nichts  zur  Sache,  weiß  offiziell  nichts  davon,
legt  die  pände  in  den  Schoß.  Bester  ließ  sich  die  Ohnmacht  des
Bundes  im  Gegensatz  zu  der  aufstrebenden  Bedeutung  des  Vereins
gar  nicht  charakterisieren.
Durch  den  Artikel  41  des  Zollvereinsvertrags  war  dessen
Dauer  bis  zum  1.  Januar  1842  festgesetzt.  Da  von  deu
        <pb n="70" />
        im  Vertrag  vorgesehenen  Kündigungsterminen  keiner  der  beteiligten
Staaten  Gebrauch  gemacht  hatte,  die  ordentliche  Kündigung  aber
zwei  Jahre  vor  Ablauf  des  Vertrags  erfolgen  mußte,  so  mußte
man  sich  noch  vor  Ablaus  des  Jahres  1839  über  den  fortbestand
oder  die  Aufhebung  des  Zollvereins  äußern.
Nun  hatte  zweifellos  der  Zollverein  in  allen  Teilen  Deutschlands ­
  ein  reges  Emporblühen  der  Industrie,  des  wechselseitigen
und  des  Auslandverkehres  hervorgerufen,  deutsche  Waren  begannen
schon  auf  dem  Weltmarkt  zu  erscheinen,  der  Volkswohlstand  und
damit  die  Steuerkraft  der  Bevölkerung  hob  sich.  Auch  in  einer
anderen  pinsicht  fuhren  namentlich  die  süddeutschen  Staaten  durch
ihre  Teilnahme  am  Zollverein  gut.  Lo  hatten  z.  B.  in  Bayern  die
Anteile  an  den  gemeinschaftlichen  Zollrevenuen  des  Württembergisch-Bayrischen
  Vereins  in  den  Vereinsjahren  1830/31  und  1831/32
durchschnittlich  rund  1,4  Bull.  fl.  betragen,  nach  dem  Zutritt  zum
großen  Zollverein  1834  jedoch  3  859  064  fl.  In  demselben  Jahre
aber  hatten  die  bayrischen  Zolleinkünfte  nur  950  000  Taler  —
1  676  000  fl.  betragen,  die  von  Württemberg  gar  nur
270  000  Taler  476  500  fl.,  während  Preußen  8,99  Will.
Taler  zu  deur  im  Ganzen  zur  Verteilung  gelangenden  12,18  Will.
Talern  dieses  ersten  Vereinsjahres  beitrug.  Der  Grund  dieses
Mißverhältnisses  lag  in  der  Verteilung  nach  der  Aopfzahl.
während  Bayern  in  dem  genannten  Jahre  fast  das  Dreifache
seines  vorjährigen  Ertrages  einstecken  durfte,  fetzte  Preußen  zu.
Denn  seine  Zolleinnahmen  betrugen  1833  noch  20  5gr.  auf  den
Aopf  der  Bevölkerung,  1834;  nur  15’/ 2  Sgr.  Erst  im  Jahre  1838
war  der  frühere  Ertrag  wieder  erreicht  und  im  Jahre  I84O  betrug
die  Teilquote  nahe  an  22  Sgr.  Gleichzeitig  stiegen  aber  auch  die
Zollerträgnisse  überhaupt,  so  daß  Preußen  I84O  12,95  Will.,
Bayern  1,21  Will,  und  Württemberg  427000  Taler  zur  Verteilung
beisteuern  konnten,  dafür  aber  auch  ihren  Anteil  wesentlich  erhöht
sahen.  Auch  Sachsen  kann  zum  Vergleiche  herangezogen  werden.
Es  erhielt  von  1834  bis  1840  einen  ständig  wachsenden  von
1,07  Will,  auf  1,94  Will.  Taler  steigenden  Anteil  ausbezahlt,

67
        <pb n="71" />
        während  welcher  Zeit  die  Bevölkerung  von  1  595  668  im  Zahre
1834  sich  aus  1  706  276  im  Zahre  1840  vermehrte;  es  ergibt  das
auf  den  Kopf  1  Taler  1  Sgr.  1,3  pfg.,  also  reichlich  12  3gr.
mehr,  als  zur  gleichen  Zeit  in  Preußen  auf  den  Kopf  entfiel.  Vielfach ­
  hörte  man  deshalb  in  Preußen  die  Klage,  der  großmütige
König  ließe  sich  von  seinen  Zollfreunden  „auspumpen",  eine  Ansicht,
die  mit  dem  Landadel  auch  der  junge  Otto  von  Bismarck  teilte.
Auf  diese  Dinge  nahm  eine  Denkschrift  der  preußischen
Regierung  Bezug,  die  den  zur  Beratung  über  den  Fortbestand  des
Zollvereins  sich  rüstenden  Regierungen  am  22.  Dezember  1839
mitgeteilt  wurde.  Preußen  verlangte  zum  Ausgleich  des  Mißverhältnisses ­
  einen  anderen  Maßstab  für  die  Verteilung  des
Meinzolls,  da  der  ausländische  Mein  fast  ausschließlich  in  Preußen
verzehrt  werde,  und  desgleichen  für  die  Verteilung  der  Branntweinsteuer ­
  ;  auch  die  junge  Rübenzuckerindustrie  hielt  der  neue  Finanzminister
  von  Alvensleben,  hinter  dem  jedoch  der  General-Steuerdirektor ­
  Kühlmeyer  stand,  der  Besteuerung  schon  für  fähig.  Dieser
Denkschrift  folgte  im  März  1840  eine  zweite.  Beide  erregten  allgemeines ­
  Befremden;  obwohl  man  sich  in  den  leitenden  Kreisen
der  Ansicht  nicht  verschloß,  daß  Preußen  tatsächlich  Opfer  bringe,
—-  was  übrigens  im  großen  Publikum  trotz  der  genauen  statistischen
Nachweise  gar  nicht  einmal  geglaubt  wurde  —  hielt  man  doch
prinzipiell,  und  das  mit  Recht,  eine  einseitige  Bevorzugung
Preußens  für  untunlich  und.  gefährlich;  denn  was  Preußen  recht
war,  war  schließlich  mututis  mulunäis  auch  für  die  einzelnen
anderen  Mitglieder  billig.  Ts  lag  die  Gefahr  vor,  daß,  wenn
Preußen  auf  feinem  Standpunkte  einseitig  beharrte,  die  Auflösung
des  Zollvereins  unvermeidlich  sei.
Zum  Glück  ergab  sich  mittlerweile  ein  günstigerer  Abschluß
des  Jahres  1838,  als  die  Denkschriften  zur  Voraussetzung  gehabt
hatten,  und  auch  weiterhin  war  Besserung  zu  erwarten.  Geh.-Rat
Kühne,  der  noch  die  Tradition  der  Maaßen-Motzschen  Schule  festhielt, ­
  verfaßte  eine  ermutigende  Schrift  über  die  Erträge  und  Erfolge ­
  des  Zollvereins,  die  er  dem  Kronprinzen  überreichte  und  dieser,

68
        <pb n="72" />
        der  als  Friedrich  Wilhelm  IV.  am  7,  Zuni  1840  an  des  Vaters
Stelle  trat,  wünschte  lebhaft,  daß  man  den  Verein  unter  den  möglichsten ­
  Aonzessionen  bestehen  ließ.  Als  deshalb  im  November
184#  die  Verhandlungen  in  Berlin  begannen,  war  der  Fimmel
nicht  mehr  mit  so  düsteren  Wolken  umzogen.  Bayern  schaffte
durch  einen  hier  nicht  näher  zu  behandelnden  praktischen  Vorschlag
den  Weinzoll'  aus  der  Welt  und  ermöglichte  es  zugleich  Preußen,
sich  mit  den  thüringischen  Saaten  und  Sachsen  über  den  Branntweinzoll ­
  zu  verständigen;  von  der  anderen  Seite  zeigte  Preußen  das
notige  Entgegenkommen,  und  so  konnte  am  8.  Zitat  1841  der  neue
Vertrag  unterzeichnet  werden;  seine  Dauer  wurde  nicht,  wie  Preußen
beantragte  auf  sechs,  sondern  auf  Bayerns  energisches  Andringen
auf  12  Jahre,  also  bis  zum  I.  Januar  1854,  festgesetzt.  Ls  war
das  die  letzte  Arbeit  Eichhorns  in  seiner  alten  Stellung,  die  er  seit
Oktober  1810  mit  dem  ihm  zu  geringerem  Ruhme  gereichenden
Amte  des  'Kultusministers  vertauschte.
Fast  zu  ganz  gleicher  Zeit  erfolgte  ein  wichtiger  Neuanschluß,
der  B  r  a  u  n  s  ch  w  e  i  g  s.  Wir  erfuhren  von  dem  Eiinbecker  Vertrage, ­
  der  als  eine  Art  Rückversicherung  zu  dem  mitteldeutschen
Verein  am  27.  März  1830  zustande  gekommen  war.  Gleich
anfangs  inachte  sich  aber  Aurheffen  böslichen  Verlaffens  durch
seinen  Zutritt  zu  dem  preußischen  Vereine  schuldig,  und  so  fristete
der  Verein  auf  dem  Papiere  ein  Scheindasein,  bis  die  Begründung
des  allgemeinen  deutschen  Zollvereins  auch  bei  Hannover  und  seinen
bisherigen  Trabanten  die  Zollfrage  Wiederaufleben  ließ.  Es
gingen  zwar  bei  der  hannöverschen  Regierung  Petitionen  genug
ein,  die  den  Anschluß  an  den  großen  deutschen  Zollverein  dringendst
empfahlen.  Aber  teils  englischer  Einfluß,  teils  hannöverscher
pochmut  und  paß  gegen  Preußen  verboten,  auf  die  natürlichen
wünsche  des  Landes  Rücksicht  nehmen.  Da  aber  doch  etwas  geschehen ­
  mußte,  so  schloß  pannover  nach  ähnlichen  Grundsätzen,
wie  sich  der  Zollverein  gebildet  hatte,  am  1.  Mai  1834  mit
Oldenburg  und  Braunschweig  den  sogen.  Steuerverein,  der
allerdings  in  seinem  Tarifsysteme  von  ganz  anderen  Grundsätzen
        <pb n="73" />
        ausging.  Als  nun  über  die  Erneuerung  dieses  Vertrages  Verhandlungen ­
  schwebten,  betonten  die  Braunschweiger  als  ihre  Pauptbedingung
  die  Legung  der  beabsichtigten  neuen  Straße  von  Hamburg
nach  Magdeburg  durch  ihr  Gebiet,  wie  auch  noch  einige  andere
bessere  Straßenverbindungen  in  Anregung  gebracht  wurden.  Die
hannöverschen  Bevollmächtigten  sicherten  dies  auch  in  zwei
Protokollen  zu,  denen  aber  dann  der  neue  Aönig  von  Hannover
Ernst  August  die  Genehmigung,  entsprechend  der  ihm  eigentümlichen
Launenhaftigkeit,  verweigerte.  Das  geschah  im  März  1841.  Alsbald
erklärte  Braunschweig  für  den  1.  Januar  1842  seinen  Austritt  aus
dem  Steuerverein  und  meldete  sich  in  Berlin  für  den  Zollverein ­
  an.  Schon  im  Mai  hatten  die  beteiligten  Staaten  ihre
Zustimmung  erklärt,  und  am  19.  Oktober  1841  war  der  Vertrag
unter  den  üblichen  Bedingungen  unterzeichnet;  Braunschweig  trat
also  als  erstes  selbständiges  Mitglied  in  den  mit  dern  1.  Januar  1842
sich  erneuernden  Zollverein  ein.
Die  Priorität  hätte  allerdings  Lippe-Detmold  gehabt,  das
schon  tags  vorher,  am  18.  Oktober  1841  seinen  Vertrag  mit  Preußen
unterzeichnet  hatte:  aber  es  erhielt  nicht  das  Recht  selbständiger
Mitgliedschaft.  Durch  dessen  Beitritt  aber  ermöglichte  sich  unter
gleichen  Bedingungen  ain  18.  November  die  Aufnahme  der  bisher
vom  Zollvereine  ihrer  Lage  wegen  ausgeschlossenen  kurhessischen
Grafschaft  Schaumburg,  die  man  in  der  Regel  als  zum  Steuerverein
  gehörig  mit  aufzählt.
Schon  im  Frühjahr  1839  hatte  die  niederländische  Regierung
in  Berlin  vertraulich  anfragen  lassen,  ob  man  nicht  den  nach  dem
Londoner  Protokoll  vom  9.  April  1839  bei  Polland  verbliebenen
Teil  des  Großherzogtuins  Luxemburg,  der  ja  noch  immer  als
Teil  des  deutschen  Bundes  figurierte  —  der  westliche  und  größere
Teil,  die  Grafschaft  Arlon  und  das  Herzogtum  Bouillon  war  an
das  neue  Königreich  Belgien  gekommen  —  in  den  Zollverein  aufnehmen ­
  wolle.  Gegenvorstellungen,  die  aus  den  Kreisen  der  rheinprovinzlichen
  Lederfabrikanten  auf  das  Verlautbaren  dieses  Antrags
  bei  der  preußischen  Regierung  erhoben  wurden,  vor  allem

70
        <pb n="74" />
        71

ober  auch  die  vorgeschobene  Lage  des  Landes  ließen  die  preußische
Regierung  diesen  Antrag  ablehnen.  Der  Umstand  freilich,  daß
die  niederländische  Regierung  das  Land  bezüglich  der  Zollverhältnisse
sich  selbst  zu  überlassen  drohte,  wodurch  Luxemburg  eine  ausgezeichnete ­
  Stätte  für  den  Schleichhandel  geworden  wäre,  veranlaßte
Preußen  späterhin  doch,  an  die  niederländischen  Vorschläge  heranzutreten; ­
  auch  mußte  man  eine  eventuelle  Zolleinigung  Luxemburgs  mit
Belgien  im  Auge  behalten.  Nach  längeren  Verhandlungen,  die  noch
durch  den  Tod  Aönig  Wilhelms  I.  von  Polland  unterbrochen
wurden,  unterzeichneten  die  preußischen  Bevollmächtigten  am
8.  Februar  1842  den  Vertrag  bezüglich  Luxemburgs.  Ls  hatte
dies  die  preußischen  Aonsumtionssteuern  einzuführen  und  trat  mU
seinem  Zollwesen  durchaus  unter  preußische  Kontrolle,  erhielt  auch
keine  selbständige  Stimme  im  Verein,  sondern  wurde  durch  Preußen
vertreten.  —  Dieser  Anschluß  Luxemburgs  bildete  dann  die  Veranlassung ­
  zu  Vertragsanerbietungen  Belgiens,  das  sich  zwischen
den  Zollverein  und  Frankreich  gestellt  sah,  aber  bei  den  prohibtionistischen
  Tendenzen  des  letzteren  sein  peil  bei  Deutschland
suchte.  Durch  geschickte  Benutzung  seiner  Doppelstellung  wußte
Belgien  in  Preußen  mehr  das  politische  als  wirtschaftliche  Interesse
wach  zu  rufen  und  erlangte  am  1.  September  1844  einen  pandelsvertrag, ­
  der  namentlich  die  belgische  Eisenindustrie  sehr  bevorzugte
—  nicht  zum  Vorteil  der  heimischen.
        <pb n="75" />
        VI.  Die  Krisen  des  3ollnereins.  Zeine  Neugestaltung  1867.
Übergang  in  das  Deutsche  Reich.
So  kur;  die  Dauer  des  allgemeinen  deutschen  Zollvereins  gewesen ­
  war,  so  war  doch  seine  Einwirkung  auf  die  Entwickelung
der  deutschen  Industrie  eine  gan;  bedeutende  geworden.  Man  kann
dies  in  den  Satz  kleiden:  der  vorherige  Zustand  wirtschaftlicher
Zerrissenheit  ließ  bei  mangelndem  Verkehr  und  Absatzgebiet  höchstens
in  den  größeren  Staaten  eine  Partikularindustrie  emporkommen,
der  Zollverein  zog  binnen  kurzem  eine  nationale  Industrie  groß,
die  sich  ihres  nationalen  Lharakters  wohl  bewußt  war.  Das  auf
diese  Weise  erstarkende  Nationalgefühl  wurde  um  so  empfindlicher
berührt,  wenn  das  Ausland  mit  seinen  Waren  der  heimischen
Produktion  gefährlich  zu  werden  begann.  In  viel  leidenschaftlicherer ­
  Weise,  als  dies  heute  infolge  abgeklärterer  und  nüchternerer
Auffassung  geschieht,  bemächtigte  sich  damals  die  öffentliche
Meinung  dieses  Gegenstandes  und  verlangte  vom  nationalen
Standpunkte  aus  Schutzzoll.
Als  erster  Rufer  im  Streit  trat  hier  der  uns  aus  den  Anfängen ­
  des  deutschen  Zollwesens  schon  bekannte  Friedr.  £  i  st  auf,
der,  nach  längerem  Aufenthalte  in  Amerika  nach  Deutschland
zurückgekehrt,  die  beiden  ersten  großen  Eisenbahnstrecken  ^Leipzig-Dresden
  und  £eipzig-Magdeburg  ins  £eben  gerufen  und  damit  in
dieser  wichtigen  Wirtschaftsfrage  im  wahren  Sinne  des  Wortes
bahnbrechend  gewirkt  hatte.  Nun  trat  er  1841  mit  seinem  Buch
„Das  nationale  System  der  politischen  (Ökonomie"  auf  den  Plan

72
        <pb n="76" />
        für  einen  Schutz  der  nationalen  Arbeit  gegen  fremde  Konkurrenz.
1843  gründete  er  das  „Zollvereinsblatt",  und  Lotta  in  Augsburg ­
  stellte  ihm  feine  Vierteljahrsschrift  und  die  Spalten  seiner
„Augsburger  Allgemeinen  Zeitung"  zur  Verfügung.  Zn  vielen
jungen  und  aufstrebenden  Fabrikanten  Süddeutschlands  fand  er  begeisterte ­
  Anhänger,  auch  in  den  Kammern  begann  man  sich  mit
dieser  Frage  zu  beschäftigen.  Zn  Preußen,  das  ja  bislang  keineswegs ­
  freihändlerisch  aufgetreten  war  —  man  denke  an  die  vor
wenigenZahren  erfolgte  Zurückweisung  solcher  Tendenzen  Bayerns  —
aber  natürlich  auch  nicht  streng  prohibitionistifch,  sahen  List  und
seine  Anhänger  den  geschworenen  Feind  der  nationalen  Entwickelung
auch  auf  wirtschaftlichem  Gebiete,  und  da  fein  König  noch  immer
keine  Anstalten  machte  zur  Gewährung  einer  Verfassung,  so  kam
man  in  Süddeutschland  zu  der  merkwürdigen  Parteigruppierung:
wer  schutzzöllnerifch  sei,  sei  liberal,  wer  freihändlerisch,  sei  reaktionär.
Zn  Preußen  dagegen  lagen  die  Dinge  insofern  anders,  als  nur  in
den  Rheingegenden  und  in  Schlesien  seitens  der  Lisengruben,  nicht
so  sehr  von  den  Lisenfabriken,  Schutzzoll  verlangt  wurde  und  überdies ­
  dort  der  Freihandel  als  alte  Domäne  des  Liberalismus  galt,
während  der  Schutzzoll  das  Schiboleth  der  streng  Konservativen  war.
Zener  hatte  an  dem  eingewanderten  Engländer  prince  Smith
einen  hervorragenden  Apostel,  der  um  sich  eine  ebenso  große  Schar
begeisterter  Zünger  versammelte,  wie  Friedrich  List  in  Süddeutschland.
Die  ganze  Bewegung  erhielt  ihren  besonderen  Anstoß  durch
eine  Eisenkrisis  in  England.  Der  dort  stockende  Absatz  veranlaßte
die  Produzenten,  große  Massen  von  Lisenwaren  zu  ermäßigten  preisen
nach  dem  Kontinente  zu  werfen.  Zn  ähnlicher  Weise  trat  die
englische  Baumwolle  gegen  die  deutsche  Fabrikation  ins  Feld,  auch
hier  mit  einem  ähnlichen  Unterscheidungsmerkmal,  während
nämlich  die  Lisenhüttenbesitzer  hohe  Besteuerung  des  Roheisens  verlangten, ­
  protestierten  die  Fabrikanten  von  eisernen  Verbrauchsartikeln ­
  mit  Macht  dagegen,  u.  a.  wehrte  sich  auch  Bayern,  das
im  Eisenbahnbau  begriffen  war,  gegen  die  Verzollung  eiserner
Schienen.  Zn  gleicher  Art  nun  verlangten  die  Garnspinnereien
        <pb n="77" />
        74

Schutz  gegen  die  englischen  Garne.  Der  geringe  Zollschutz  von
2  Talern  für  den  Zentner  würde  reichlich  ausgewogen  durch  die
günstigere  Lage  der  englischen  Fabriken  für  den  Bezug  der  Rohstoffe,
durch  billigeres  Brennmaterial  und  vor  allem  durch  billigere  und
bessere  Maschinen  und  größere  Kapitalkraft.  Unsere  Maschinenindustrie
  lag  ja  damals  noch  in  den  Windeln.  Bis  zum  Jahre  1842
hatte  die  Garneinfuhr  in  das  Vereinsgebiet  die  innere  Garnproduktion ­
  um  mehr  als  das  Doppelte  überstiegen.  Dagegen  hatten
es  die  Baumwollenweber  unter  den:  Schutze  eines  Zolles  von
30—50  Talern  für  den  Zentner  zu  einem  Export  von  14—15  Will.
Taler  gebracht.  Diese  Leute  remonstrierten  nun  gegen  Zölle  auf
Baumwollengarne,  weil  sie  diese  als  notwendiges  Rohmaterial  für
ihre  Manufaktur  ansahen.  Sie  hatten  in  Preußen  den  Geh.  Rat
Kühn  mit  seiner  gewandten  und  kundigen  Feder  auf  ihrer  Leite,
der  herausrechnete,  daß  die  Baumwollwebereien  mehr  Arbeiter  beschäftigten, ­
  als  die  Spinnereien.  Das  Exempel  hatte  nur  das  eine
große  Loch,  daß  auch  der  geringere  Betrieb  Anrecht  und  zwar  erst
recht  auf  Unterstützung  hatte  und  bei  einem  entschiedenen  Aufblühen ­
  der  Spinnereien  doch  auch  die  Webereien  schließlich  ihren
Vorteil  erlangt  hätten;  denn  dann  wären  die  inländischen  Garne
auch  preiswürdiger  geworden.
Das  waren  die  Auspizien,  unter  denen  am  1.  Juli  1845  die
siebente  Zollkonferenz  zu  Karlsruhe  eröffnet  wurde;  sie  währte  bis
zum  23.  Oktober,  und  obwohl  sie  refultatlos  verlief,  trug  sie  doch
dazu  bei,  die  erhitzten  Meinungen  pro  und  contra  Zollschutz  abzukühlen ­
  und  zu  klären  und  vor  allem  die  Überzeugung  zu  festigen,
daß  auch  solche  wichtige  Prinzipienfragen  den  Bestand  des  Zollvereins ­
  nicht  erschüttern  könnten  und  dürften.  Bezeichnend  war  die
Anwesenheit  vieler  Fremder  namentlich  englischer  Agenten,  die  sich
ungeheuer  gefreut  hätten,  wenn  bei  dieser  Gelegenheit  der  Verein
aufgeflogen  wäre.  Erfrechte  sich  doch  der  englische  Gesandte  Sir
Augustus  Malet  nach  dem  resultatlosen  aber  um  so  kampferfüllteren
Verlaufe  der  Konferenz  die  freihändlerifchen  Mitglieder  zu  einem
„Siegesmahle"  einzuladen.  Bedenklich  während  dieser  ganzen
        <pb n="78" />
        Verhandlungen  war  auch,  daß  in  den  süddeutschen  Blättern  und
Kammern  laut  verkündet  wurde,  Preußen  mit  seinen  unglücklichen
Handelsverträgen  und  seiner  verräterischen  Neigung  zu  England
gehöre  nicht  inehr  an  die  Spitze  des  Zollvereins;  man  müsse
Österreich  in  den  Zollverein  aufnehmen  und  an  die  Spitze  stellen.
Musik  natürlich  für  Metternichs  Ohren.
war  man  nun  auch  in  bitteren:  Unfrieden  auseinandergegangen
—  die  ernste  Anfrage  Preußens,  ob  der  Zollverein  denn  eigentlich
fortbestehen  solle,  erfuhr  doch  von  allen  Regierungen  eine  unbedingt
zusagende  Antwort.  Line  Schrift  Kühns  über  die  Entwickelung  des
Zollvereins  seit  1834  half  in  ihrer  ruhigen  und  verständigen  Art  die
Situation  klären,  und  so  kam  die  nächste  Konferenz  desZahres  1846  zu
Berlin  doch  zum  positiven  Ziele  (Schluß  an:  17.  August  1846).
Die  wichtigsten  Resultate  waren  natürlich  in  geinäßigt  prohibitivem
Sinne,  wie  einige  Punkte  zeigen  mögen.  Rohes  Leinen-Maschinen-Garn
  erfuhr  eine  Erhöhung  des  Eingangszolles  von  5  Silbergroschen ­
  auf  2  Taler,  veredeltes  Leinengarn  von  1  auf  3  Taler,
Zwirn  von  2  auf  4  Taler,  gleichermaßen  rohe  Leinwand,  Zwillich
und  Drillich,  ein-  und  zweidrähtiges  Baumwollengarn  von  2  auf
3  Taler  usw.
Die  Schutzzoll-  und  Freihandelsfrage  war  zwar  dainit  noch
lange  nicht  aus  der  Welt  geschafft,  aber  che  hatte  aufgehört,  für
den  Zollverein  eine  Lebensfrage  zu  sein.  Überdies  kamen  nun  die
Stürme  der  Jahre  1848  und  1849.  Der  elementare  Drang  nach
einer  großen  politischen  Einigung  schien  alle  die  mumifizierten
Reliquien  einer  sich  selbst  überlebt  habenden  Zeit  hinweggefegt  zu
haben.  Aber  die  berühmte  Frankfurter  Nationalversammlung  schloß
mU  einem  höchst  betrüblichen  Fiasko.  Friedrich  Wilhelm  I  V.  lehnte
die  Kaiserkrone  ab,  die  ebenso  wenig  für  ihn  geschaffen  war  wie
er  für  sie.  Der  Traum  deutscher  Einheit  war  umsonst  geträuint
worden,  aber  hinübergerettet  aus  dem  Lhaos  hatte  sich  der  Zollverein. ­
  Der  versuch  Preußens,  den  Gedanken  der  Einigung  von
seiner  Seite  neuzubeleben,  endigte  mit  seiner  Demütigung  zu  GImütz,
aber  an  der  Spitze  des  Zollvereins  blieb  es  doch,  da  die  ver ­
        <pb n="79" />
        76

suche  (Österreichs,  den  verein  zur  Auflösung  zu  bringen,  scheiterten.
Dafür  bemühte  es  sich  von  nun  an,  Mitglied  zu  werden  oder
wenigstens  den  verein  zur  Bundessache  zu  machen:  in  beiden
Fällen  würde  ihm  dann  die  Leitung  zugefallen  sein.  Die  weitere
Darstellung  wird  kurz  zeigen,  daß  dieses  Bemühen  vergeblich  war.
Denn  infolge  seines  bisherigen  Systems  hatte  Österreich  alle
Kräfte  der  Nation  in  schmählichster  Weise  niedergehalten  und  seine
Industrie  stak  im  Verhältnis  zu  der  deutschen  noch  in  den  Kinderschuhen, ­
  hätte  also  dem  verein  ein  Prohibitiv-System  aufdrängen
müssen,  vor  dein  sogar  List  und  Genossen  gegraut  hätte.  Zudem
waren  (Österreichs  Finanzen,  natürlich  auch  eine  Folge  seiner  wirtschaftlichen ­
  Rückständigkeit  und  der  inneren  wie  äußeren  Verwickelungen, ­
  dermaßen,  herunter,  daß  der  Staatsbankrott  dauernd  vor
der  Türe  stand.  Nur  eine  Sjaatskunst,  die  durch  nichts  als  durch
Paß  gegen  Preußen  geleitet  wurde,  konnte  auf  den  Eintritt  (Österreichs ­
  hinarbeiten.  Dieses  traurige  Bestreben  ging  vor  allem  von
dem  Leiter  der  sächsischen  Politik,  dem  perrn  von  Beust  aus.
Zur  Neuordnung  der  deutschen  Verhältnisse  d.  h.  zur  völligen
Aurücksührung  aus  den  alten  Standpunkt  trat  in  der  Zeit  vom
23.  Dezember  1850  bis  15.  Mai  1851  in  Dresden  eine  Ministerkonferenz
  zusammen,  der  der  neue  Ministerpräsident  von  (Österreich,
Fürst  Felix  Schwarzenberg  präsidierte:  der  Sturm  des  Zahres
1848  hatte  Metternich  mit  anderen  gleichwertigen  Existenzen  hinweggefegt. ­
  Freilich  besser  für  (Österreichs  innere  Entwickelung
wurde  es  mit  diesem  Wechsel  auch  nicht,  denn  auch  Schwarzenberg ­
  war  ein  Feind  des  konstitutionellen  Systems,  ohne  jedoch
dem  Lande  eine  ausgleichende  Gegenleistung  bieten  zu  können.
Nach  außen  hin  befolgte  er  das  Prinzip,  das  ihm  gelegentlich ­
  der  Warschauer  und  Glmützer  Verhandlungen  in
den  Mund  gelegt  wird:  „II  saut  d’aboid  avilir  la  Prusse  et
apres  Tan  eantir.  Bei  dem  Dresdener  Kongresse  nun  hatte
Fürst  Schwarzenberg  schon  versucht,  mit  dem  preußischen  Ministerpräsidenten ­
  von  Manteuffel  über  (Österreichs  Zutritt  zum  Zollverein ­
  anzuknüpfen,  aber  dieser  hatte  es  in  geschickter  Weise
        <pb n="80" />
        verstanden,  mit  allgemeinen  Zusicherungen  dem  Österreicher  sich
zu  entwinden.  Bei  diesen  Verhandlungen  in  Dresden  Hatte  sich  aber
auch  der  hannöversche  Minister  Freiherr  von  Münchhausen  durch
Schwarzenberg  persönlich  verletzt  gefühlt.  Die  Folgen  dieser  Mißhelligkeit
  waren  größer,  als  sie  von  (Österreich  geahnt  werden
konnten.  Denn  Hannover  suchte  nun  nach  längerer  gegenseitiger
Verstimmung  wieder  Fühlung  mit  Preußen,  vor  allem  in  wirtschaftlicher ­
  Beziehung.  Denn  wie  die  hannöversche  Regierung
späterhin,  am  2.  Dezember  1851,  ihren  Ständen  zugestand,  war  der
Steuerverein  durch  den  Austritt  Braunschweigs  wesentlich  geschwächt
worden:  die  niedrigen  Zoll-  und  Steuersätze  des  Vereins  konnten
den  gesteigerten  Staatsbedürfnissen  gegenüber  nicht  mehr  ausrecht
erhalten  werden;  die  großen  Säfen-  und  Tisenbahnbauten,  die  sich
notwendig  gemacht  hatten,  konnten  sich  nur  rentieren,  wenn  das
Sinterland  sich  daran  beteiligte.  Der  Anschluß  des  Steuervereins ­
  an  den  Zollverein  war  also  durchaus  zu  einer
Notwendigkeit  geworden.  Aber  inan  war  auch  nicht  gesonnen,
sich  so  leichten  Kaufs  an  Preußen  hinzugeben;  denn  die  bislang
sehr  wenig  belastete  Konsumtion  von  Kolonialwaren  und  Tabak
mußte  beim  Anschluß  an  Preußen  eine  andere  Behandlung  erwarten, ­
  und  dafür  mußte  man  der  Bevölkerung  irgend  eine  Gegenleistung ­
  bieten  können,  bei  der  nichts  unpopulärer  war,  qls  der
preußische  Zollverein.  Sang  man  ja  in  Sannover  nach  der
Melodie  von  Beckers  bekanntem  Rheinliede:  „Wir  wollen  ihn  nicht
haben,  den  preußischen  Zollverein"  und  weiter:
.  .  „  Wir  wollen  ferner  brauchen
Zu,u  Punsch  den  echten  Rack,
wir  woll'n  auch  ferner  schmauchen
Tin  gutes  Blatt  Tabak.
Schon  also  aus  Rücksicht  aus  die  Bevölkerung,  aber  auch  aus
Rücksicht  auf  die  allgeiueine  politische  Lage  mußten  die  Verhandlungen ­
  ganz  geheim  gehalten  werden,  die  in  Magdeburg
zwischen  dem  preußischen  Geh.  Rate  D  e  l  b  r  ü  ck  ,  dem  nachmaligen
ausgezeichneten  Präsidenten  .  des  Kanzleramtes  und  preußischen
        <pb n="81" />
        78

Staatsminifter  (geb.  16.  April  1817  zu  Berlin),  und  dem
hannöverschen  Steuerrat  R  l  e  n  z  e  geführt  und  am  7.  September
1851  zum  Abschlüsse  gebracht  wurden.  Geheim  mußten  diese  Verhandlungen ­
  auch  deshalb  geführt  werden,  weil  gemäß  den
Dresdener  Ronferenzbeschlüffen  erst  in  Rassel,  dann  in  Frankfurt
auf  Betreiben  Österreichs  Rommissionen  tagten,  die  endlich  den
verschollenen  §  19  der  Bundesakte  wieder  ins  Leben  zurückführen
sollten.  Für  diese  Rommissionen  bewies  namentlich  Beust  ein  fieberhaftes ­
  Interesse.
Als  man  nun  den  Vertrag  zustande  gebracht  hatte,  der  aber
zunächst  nur  zwischen  dem  Steuerverein  und  Preußen  abgeschlossen
war  und  auf  die  andern  dem  Zollverein  angehörigen  Staaten  sich
nur  insoweit  erstrecken  sollte,  als  solche  noch  nach  dem  31.  Dezember
1853,  dem  Ablausstermine  des  Zollvereins,  sich  mit  Preußen
zusammenhalten  würden,  tat  Preußen  einen  Schritt,  der  von  den
sämtlichen  zum  Verein  gehörigen  Staaten  mit  Recht  als  eine  unerhörte ­
  Brüskierung  empfunden  wurde:  es  verkündete,  ohne  vorher,
wie  bisher  üblich,  die  Mitglieder  des  Vereins  um  ihre  Zustimmung
gefragt  zu  haben,  den  Vertrag  vom  7.  September  1851,  kündigte
den  mit  Ende  f853  ablaufenden  Zollvereinsvertrag,  lud  aber  zugleich ­
  zu  Verhandlungen  in  Berlin  über  dessen  Verlängerung
ein,  natürlich  auf  Grundlage  der  mit  Hannover  getroffenen
Vereinbarung.
Die  öffentliche  Meinung  und  alle  beteiligten  Regierungen
haben  Preußen  aus  diesem  Verfahren  einen  großen  Vorwurf  gemacht, ­
  und  tatsächlich  ließ  sich  ein  solcher  wohl  begründen.  Denn
eben  durch  diese  Brüskierung  seiner  bisherigen  wenigstens  in  den
Angelegenheiten  des  Vereins  loyal  gewesenen  Bundesgenossen  schuf
Preußen  eine  Stimmung,  die  es  Oesterreich  möglich  machte,  mit
den  süddeutschen  Staaten  und  Sachsen  Verbindungen  bedenklichster
Art  anzuknüpfen.  Und  dann  waren  die  Hannover  gewährten  Bedingungen ­
  gegen  die  den  andern  Staaten  bisher  gewährten  lehr
weitgehende.  Abgesehen  von  der  zollfreien  Einfuhr  von  Eisenbahnschienen, ­
  um  deren  mäßigere  Verzollung  Bayern  in  den  Ronserenzen
        <pb n="82" />
        der  vierziger  Jahre  so  heiß  gekämpft  hatte,  erhielt  Hannover  ein
ganz  außerordentliches  Präzipuum:  nach  Feststellung  des  Ertrags
der  Zölle  und  der  Runkelrübensteuer  sollte  der  auf  Hannover  im
Verhältnis  zu  seiner  Bevölkerung  entfallende  Anteil  um  drei  Vierteile,
jedoch  was  den  Anteil  an  der  Eingangsabgabe  nebst  Rübensteuer
betreffe,  um  höchstens  20  Silbergroschen  in  einem  Jahre  für  jeden
Einwohner  vermehrt  werden.
So  berechtigt  diese  Vorwürfe  auch  waren,  so  muß  man  sich
anderseits  vergegenwärtigen,  daß  ohne  solcheZugeständniffe  derZutritt
des  Steuervereins  ausgeschlossen  erschien  —  ob  er  es  wirklich  bei
seiner  finanziellen  Lage  war,  ist  eine  andere  Frage;  vor  allem
aber  würde  bei  einer  vorzeitigen  Veröffentlichung  der  obschwebenden
Verhandlungen,  d.  h.  bei  einer  wie  bisher  geschehenen  Anfrage
bei  den  Bundesgliedern  infolge  des  damals  vorwiegenden  Einflusses
(Österreichs  in  Süddeutschland  und  Lachsen  nie  jene  Einstimmigkeit
erzielt  worden  sein,  die  nach  der  nun  einmal  giltigen  Verfassung
des  Bundes  notwendig  war.
wie  zu  erwarten,  setzte  nun  Österreich  seine  fjebet  an,  um  den
Zollverein  aus  den  Fugen  zu  bringen.  Ministerkonferenzen,  die  für
den  1&amp;gt;.  Zanuar  1852  nach  Wien  berufen  wurden,  sollten,  wie  man
der  (Öffentlichkeit  gegenüber  versicherte,  einen  Anschluß  Österreichs
oder  wenigstens  einen  Handelsvertrag  des  Zollvereins  mit  ihm  vorbereiten, ­
  insgeheim  aber  beriet  man  mit  Sachsen,  Bayern,  Württemberg, ­
  chessen  usw.  über  die  Begründung  eines  neuen  Vereins  unter  Gsterreichs
  Leitung  mit  Ausschluß  Preußens.  Es  blieb  natürlich  nicht  bei
dieser  einen  Konferenz,  sondern  in  Bamberg,  in  Darmstadt,  in  Stuttgart, ­
  in  München  wurden  Besprechungen  abgehalten;  der  vielgeschäftigte
  Beust  fuhr  wie  ein  Wiesel  bald  hierhin,  bald  dorthin;  als
Wien  unklugerweise  seine  Forderungen  überspannte,  auch  nach  Wien.
Darüber  entzweite  er  sich  mit  seinem  Kollegen,  dem  klugen  und  verständigen ­
  Minister  von  Friesen,  dessen  Mitteilungen  wir  die  Kennt*
nis  von  zwei,  den  bedeutenden  Staatsmann  Beust  gar  trefflich
charakterisierenden  Äußerungen  verdanken.  Anfang  August  1852
schrieb  Beust  an  Friesen  aus  Wien:  „wir  dürfen  nicht  nach-
        <pb n="83" />
        geben;  wenn  Preußen  also  nicht  nachgibt,  so  muß  der  Zollverein
mit  Preußen  aufgelöst  und  ein  anderer  mit  Österreich  abgeschlossen
werden."  Und  dann  sprach  am  22.  September  1852  bei  einer
Sitzung  des  sächsischen  Gesamtministeriums,  die  über  die  Lage  abgehalten ­
  wurde,  der  große  Staatsmann  die  bedeutsame  Meinung
aus,  daß  der  Abschluß  des  Zollvereins  im  Jahre  1833  eine  unglückliche ­
  Maßregel,  ein  politischer  Fehler  gewesen  sei,  der  jetzt
nicht  wiederholt  werden  dürfe!  Daß  währenddem  eine  tiefe  Bewegung ­
  durch  die  geängstete  sächsische  Industrie  ging,  die  in  einer
Verbindung  mit  (Österreich  ihren  unbedingten  Ruin  voraussah,
störte  den  großen  Geist  ebensowenig,  wie  die  Warnungen  seines
Aollegen  Friesen.  Leider  ließ  sich  auch  Aönig  Friedrich  August  II.
von  den  weitausschauenden  Plänen  seines  Macchiavell  gefangen
nehmen  und  entließ  Friesen  am  3.  Oktober  1852,  nachdeni  eine
Audienz  des  letzteren  am  23.  September  zu  keinem  Resultate
geführt  hatte.
Und  der  Erfolg  des  ganzen  Spektakels?  Mit  ziemlicher
Gemütsruhe  hatte  Preußen  dem  Treiben  zugesehen,  hatte  seine
Türen  und  —  seine  Ohren  und  Augen  offen  gehalten,  ab  und
zu  die  Geheimnisse  der  Darmstädter  oder  Stuttgarter  Verhandlungen
publiziert,  überhaupt  durch  die  presse  gewirkt.  Von  Frankfurt  aus
besorgte  das  in  äußert  geschickter  Form  durch  die  ihm  zu  Gebote
stehenden  Zeitungen  für  Süddeutschland  der  neue  Bundestagsgesandte ­
  Preußens:  Otto  von  Bismarck.  Auch  nach
Frankreich  hatten  die  Gegner  Preußens  geschielt;  die  Berichte
Bismarcks  aus  Frankfurt  kommen  immer  wieder  auf  die  Rheinbundsgelüste ­
  der  Beust,  Dalwigk  und  Aonsorten  zurück.  Nun
machte  sich  nach  dem  Staatsstreiche  des  2.  Dezember  1851  Louis
Napoleon  genau  ein  Jahr  später  zum  Kaiser  —  da  galt  es
doch  für  Österreich,  sich  mit  Preußen  zu  verständigen;  und  ein
noch  Wichtigeres  kam  dazu:  die  orientalische  Frage  begann  wieder  auf
der  politischen  Szene  zu  erscheinen,  die  ja  Österreich  ganz  anders
interessierte,  als  Beust's  sächsische  GroßmachtsplMe.  Kurz,  ohne  sich
viel  um  die  werten  Biedermaier  der  Bamberger,  Darmstädter  rc.
        <pb n="84" />
        81

"Konferenjen  zu  kümmern,  ja  ohne  sie  auch  nur  zu  benachrichtigen,  begann ­
  über  die  Aöpfe  dieser  Leute  weg  Oesterreich  mit  Preußen
zu  unterhandeln,  das  übrigens  in  diesem  Sinne  auch  durch
persönliche  Vermittelung  des  Zaren  Nikolaus  gestimmt  ward.  Und
so  schloß  Österreich  unter  Darangabe  seiner  Zollvereinspläne  am
19.  Februar  1858  einen  Handelsvertrag  mit  Preußen,  beziehentlich
mit  dem  deutschen  Zollverein.  Und  dieser  letztere  gewann  dann  natürlich
ohne  weiteres  auch  wieder  seine  Verlängerung  auf  die  nunmehr
üblich  gewordenen  zwölf  Jahre  —  höchstens  auf  8  Jahre  hatte
man  gegnerischerseits  sich  günstigsten  Falles  binden  wollen  —  am
4.  April  1853.
Jahre  vergingen  in  ruhiger  Entwickelung,  während  deren
Österreich  noch  einmal  fl859)  vergeblich  an  die  Pforten  des  Zollvereins ­
  geklopft  hatte.  Da  schloß  Preußen  am  29.  März  1862  einen
Handelsvertrag  auf  dem  Standpunkte  derMeistbegünstigungmitFrankreich
  ab,  der  die  freihändlerischen  Prinzipien  der  Anfangszeit  des  preußischen ­
  Systems  wiederspiegelte.  Mit  Recht.  Denn  angesichts  der  durch
verbesserte  Maschinen  gesteigerten  Produktion  waren  die  Tarifbestiminungen ­
  des  Zollvereins  ganz  von  selbst,  ohne  wesentlich  geändert ­
  worden  zu  sein,  prohibitionistisch  geworden.  Ein  Geheimnis ­
  wurde  aus  dem  Vertrage  diesmal  nicht  gemacht.  Sachsen,  das
zunächst  um  Gutachten  und  Zustimmung  angegangen  wurde,  sagte
am  6.  Mai  l  862  zu,  vorbehaltlich  des  Zutritts  der  anderen  Zollvereinsstaaten. ­

Pier  aber  machte  Österreich  einen  Strich  durch  die  Rechnung.
Ls  sah  in  dem  französischen  vertrag  eine  Verletzung  des  seinigen
vom  Jahre  1853  und  trat  nun  mit  dem  Projekte  einer  allgemein
deutschen  Zolleinigung  hervor;  der  §  19  der  Bundesakte  sollte
wieder  einmal  galvanisiert  werden.  Infolge  davon  lehnten,  die
Gelegenheit  nicht  unwillkommen  findend,  Bayern,  Württemberg,
Hessen-Darmstadt  und  Nassau  den  Vertrag  ab.  Sofort  erklärte  die
Dresdener  Regierung  unter  Bezug  auf  ihren  Vorbehalt  vom
6.  Mai  ihre  Zusage  für  aufgehoben,  da  eben  die  damals  gestellte
Bedingung  nicht  erfüllt  sei.  Man  hatte  dabei  wohl  auch  sein
6
        <pb n="85" />
        82

freundnachbarliches  Auge  auf  die  durch  den  beginnenden  Verfasiungs--streit
  hervorgerufenen  inneren  Schwierigkeiten  in  Preußen  gerichtet.
Aber  die  öffentliche  Meinung,  richtiger:  die  aufs  neue  geängstete
fächsifche  Industrie,  verlangte  stürmisch  und  zwar  in  ganz  anderen
Tönen  als  vor  zehn  Jahren,  die  Aufrechterhaltung  des  Zollvereins.
Vor  allem  aber:  seit  dem  24.  September  1862  stand  ein  Bismarck
am  Steuer  des  preußischen  Staatsschiffes  und  ließ  keine  Kreuzung
seines  Kurses  mehr  zu.  Beust  weilte  vom  18.—20.  Mai  1868  in
Berlin  und  erreichte  wenigstens,  daß  Preußen  eine  entgegenkommendere
  Haltung  zeigte  und  zu  einer  Erneuerung  der  mit  dem
31.  Dezember  1865  ablaufenden  Handelsverträge  die  Einladungen
ergehen  ließ.  Damals  bemühte  sich  nun  auch  Beust,  gewitzigt  durch
die  1852  gemachten  Erfahrungen,  die  Südstaaten,  von  denen  sich
namentlich  Bayern  widerharig  zeigte,  zum  Anschluß  zu  bewegen.
Inzwischen  kam  der  ergebnislose  Frankfurter  Fürstentag  im  August
1863,  in  Bayern  trat  an  Maximilians  II.  Stelle  am  10.  März  1864
Ludwig  II.,  der  dänische  Krieg  entbrannte,  der  mit  einem  glänzenden
Siege  der  österreichisch-preußischen  Waffen,  vornehmlich  aber  der
preußischen  Politik  endigte,  und  am  selben  Tage,  an  dem  Prinz
Friedrich  Karl  den  Übergang  nach  Alsen  begann,  am  28.  Juni,
wurde  der  neue  Zollvereinsvertrag  zwischen  Preußen,  Sachsen,  Kurhessen, ­
  den  thüringischen  Staaten,  Braunschweig  und  Frankfurt  vollzogen ­
  ;  nach  und  nach  folgten  die  übrigen,  und  nun  konnte  auch
am  11.  April  1865  der  Zoll-  und  Handelsvertrag  mit  (Österreich
seitens  des  neu  begründeten  Zollvereins  unterzeichnet  werden.
Der  Krieg  von  1866  änderte  alle  diese  Verhältnisse,
wenngleich  vor  der  Hand  während  und  auch  zunächst  nach  dem
Kriege  die  Zollerhebungen  und  sonstigen  Beziehungen  des  Zollvereins ­
  ruhig  fortbestanden.  Nach  Beendigung  des  Krieges  nämlich ­
  plante  der  an  der  Spitze  des  bayrischen  Ministeriums  stehende
Fürst  Chlodwig  zu  Hohenlohe-Schillingsfürst,  der  nachmalige  dritte
Kanzler  des  Deutschen  Reichs,  eine  parlamentarische  Reform
des  Zollvereins,  so  daß  dessen  Gesetze  von  nun  an  durch  den  norddeutschen ­
  Reichstag  und  die  süddeutschen  Einzellandtage  und  zwar
        <pb n="86" />
        83

SS
-

mit  der  bisher  schon  geübten  Einstimmigkeit  beschlossen  werden  sollten;
jeder  Landtag  konnte  also  irgend  einen  Entwurf  zu  Falle  bringen.  Daß
diese  Angel  an  eiserner  Aette,  die  schon  bislang  jede  freie  Entwickelung ­
  des  Zollvereins  gehemmt  und  Preußen  zu  den  erwähnten
Gewaltmaßregeln  gezwungen  hatte,  Bismarcks  Beifall  erlangen
würde,  war  nicht  zu  erwarten.  Aber  er  nahm  den  Gedanken  in
anderer  Form  auf,  indem  er  in  einem  Rundschreiben  vom  &amp;gt;  7.  Mai
1867  die  Vereinsregierungen  auf  den  3.  Zuni  1867  nach  Berlin
zur  Beratung  einlud  und  hier  die  Errichtung  eines  Zollbundesrates ­
  und  Zollparlamentes  im  Anschluß  an  den  norddeutschen
Bundesrat  und  Reichstag  beantragte;  beide  Behörden  sollten  nach
einfacher  Stinrmenmehrheit  beschließen.  Diese  Vorschläge  mußten
natürlich  den  betreffenden  Landtagen  erst  mitgeteilt  werden,  vorerst ­
  wurde  am  8.  Zuli  1867  der  neue  bis  zum  t.  Januar  1876
gütige  Zollvertrag  unterzeichnet,  der,  falls  er  nicht  gekündigt  wurde,
weitere  12  Jahre  bestehen  sollte.
Zugleich  drang  Preußen  auf  die  Umgestaltung  der  Wehrverfassung ­
  in  den  süddeutschen  Staaten  und  machte  den
weiteren  Bestand  des  Zollvereins  davon  abhängig.  Noch  wußte
man  ja  damals  in  der  Öffentlichkeit  nichts  von  den  geheimen
Schutz-  und  Trutzbündnissen,  die  zugleich  mit  den  Friedensschlüssen
von  1866  gegenüber  den  französischen  Gelüsten  nach  dem  linken
Rheinuser  von  Bismarcks  weitschauender  Politik  den  süddeutschen
pösen  abgedrungen  worden  waren  und  natürlich  auch  ihre  militärischen ­
  Konsequenzen  gezogen  wissen  wollten,  während  nun
Baden  diesen  Anforderungen  ohne  Anstand  sich  fügte,  leistete
Württemberg,  wo  der  aus  den  Verhandlungen  von  1832  sattsam
bekannte  Doktrinär  Moritz  Wohl  die  Opposition  führte,  wie  auch
Bayern,  wo  sich  die  ultramontane  Intelligenz  in  preußenseindlichen
Aapuzinaden  erging,  gegen  das  neue  wehr-  wie  Zollsystem  hartnäckigen ­
  widerstand.  Erst  als  der  Pandels-  und  Gewerbestand
beider  Länder  stürmisch  die  Annahme  der  Bismarckschen  Vorschläge
verlangte,  und  dieser  im  vollen  Einvernehmen  mit  dem  norddeutschen ­
  Reichstage  erklärte,  einem  Staate,  der  nicht  die  wehr-
        <pb n="87" />
        84

reform  und  die  Aollverträge  nach  seinem  Vorschlage  wolle,  würde
der  Zollverein  gekündigt  werden,  fügten  sich  die  süddeutschen  Volkstribunen,
  und  noch  vor  Ende  Oktober  fanden  Zoll-  und  Wehrverein
  überall  Annahme.
Trotzdem  bewiesen  die  süddeutschen  Wahlen  für  das  nun  am
27.  April  \  868  eröffnete  Aollparlament,  daß  dort  der  Sondergeist  in
verschiedener  Färbung  noch  vorherrschte.  Neben  35  national  gesinnten
Männern  wurden  50  ultramontane  oder  demokratische  Partikularisten
von  dort  nach  Berlin  entsandt.  DieVersammlung  nahm  zwar  diepandelsverträge,
  vor  allem  den  neuen  mit  Österreich,  und  auch  die  Tabaksteuer
an,  aber  trotz  Bismarcks  mehr  als  je  zuvor  und  nachher  entfalteten
Liebenswürdigkeit  beharrte  die  süddeutsche  Opposition  verdrossen  auf
ihren  eigenen  Wegen.  Als  der  Darmstädter  Metz  den  Antrag  auf
eine  Adresse  einbrachte,  in  der  von  der  vollständigen  Einigung  des
Vaterlandes  die  Rede  war,  wurde  diese  mit  180  gegen  150  Stimmen
abgelehnt.  Es  war  einem  ultramontanen  Württemberger  namens
Probst  vorbehalten,  mit  heimlichem  Schielen  nach  Frankreich  vor
der  Ausdehnung  der  Befugnisse  dieses  Parlaments  im  nationaldeutschen ­
  Sinne  zu  warnen,  weil  irgendwo  an  einem  Berge  eine
Lawine  hange,  die  durch  solch  einen  Beschluß  leicht  ins  Rollen
gebracht  werden  könne.  Da  widerfuhr  ihm  —  es  war  am  18.  Mai
1868  —  unter  dem  Zubel  des  pauses  die  stolze  Abfertigung  aus
Bismarcks  Munde:  „Tin  Appell  an  die  Furcht  findet  in
deutschen  Perzen  kein  Echo."  —  Auch  die  Sessionen  von  18(59  und
vom  Frühjahr  1870  erfüllten  nicht  die  poffnung,  daß  aus  dem
Zollparlament  ein  „Vollparlament"  werden  möchte.  Pandelsverträge ­
  wurden  genehmigt,  Tarife  verändert,  die  Zölle  auf  Reis
und  Roheisen  herabgesetzt,  auf  Aasfee  erhöht,  aber  der  nationale
Einigungsvorschlag,  der  doch  von  den  Südstaaten  ausgehen
mußte  —  Badens  alleinstehender  Antrag  durfte  aus  politischen
Gründen  nicht  berücksichtigt  werden  —  ließ  noch  immer  auf  sich
warten.
Da  kam  der  Krieg  gegen  Frankreich  und  mit  ihm  die  ersehnte ­
  Einigung  Deutschlands.  Der  Artikel  40  der  Reichsverfassung.
        <pb n="88" />
        85

besagt:  „Die  Bestimmungen  in  dein  Zollvereinigungsvertrage  vom
8.  Zuli  1867  bleiben  in  Araft,  soweit  sie  nicht  durch  die  Borschriften ­
  dieser  Berfassung  abgeändert  sind  und  so  lange  sie  nicht
auf  dem  in  Artikel  7,  beziehungsweise  78  bezeichneten  Wege  abgeändert ­
  werden."  Das  heißt,  der  Zollverein  indentifizierte  sich
von  nun  an  mit  dein  Reiche,  seine  Existenz  war  fortan  liicht  inehr
vertragsmäßig  von  Kündigung  abhängig,  sondern  verfassungsmäßig
an  die  des  Reiches  geknüpft,  der  Bundesrat  übte  von  nun  an  die
Funktionen  des  Bundeszollrates,  der  Reichstag  die  des  Zollparlaments.
Mit  dem  1.  Zanuar  1872  traten  Elsaß  und  Lothringen  in
den  Zollverband  des  Reichs,  mit  dem  nach  wie  vor  Luxemburg
und  die  in  Vorarlberg  gelegenen  mit  Bayern  zollamtlich
verbundenen  Gemeinden  Jungholz  und  Mittelberg  Zollanschluß
behielten.  Dagegen  blieben  Bremen  und  Hamburg  noch
außerhalb  des  Zollvereins  nach  §  34  der  Reichsverfassung:  „Die
pansaftädte  Bremen  und  Hamburg  mit  einem  dem  Zweck  entsprechenden ­
  Bezirke  ihres  oder  des  umliegenden  Gebietes  bleiben
als  Freihäfen  außer  der  gemeinschaftlichen  Zollgrenze,  bis  sie  ihren
Einschluß  in  dieselbe  beantragen."  Da  dieser  Antrag  aber  nicht
erfolgte,  Hamburg  fogar  im  Mai  1879  den  Zutritt  rundweg  ablehnte, ­
  so  beantragte  Preußen  am  19.  April  1880  beim  Bundesrale,
  Altona  und  einen  Teil  von  Et.  Pauli  an  den  Zollverein  anzuschließen, ­
  mit  andern  Worten  Hamburg  zu  isolieren.  Das  führte
dann,  um  die  weiteren  Verhandlungen  namentlich  im  Reichstag
zu  übergehen,  am  25.  Mai  1881  zu  dem  Vertrag,  nach  dem  unter
Wahrung  eines  Freihafens,  zu  dessen  Anlage  das  Reich  bis
40  Mill.  Mark  beisteuern  sollte,  Hamburg  vom  1.  Oktober  1888
art  zum  Zollverein  gehören  sollte.  Ähnliche  Bedingungen  und
einen  Zuschuß  von  12  Mill.  Mark  gewährte  das  Gesetz  vom
51.  März  1885  an  Bremen.
Damit  war  die  wirtschaftliche  Einheit  des  deutschen  Reiches
gesichert  und  der  Zollverein  nach  mehr  als  halbhundertjährigem
Bestehen  im  deutschen  Reiche  aufgegangen,  wie  es  Motz  vor  eben
dieser  Zeit  prophezeit  hatte.
        <pb n="89" />
        Der  vorstehenden  Darstellung  liegen  irn  wesentlichen  zu  Grunde:

W.  Weber,  Der  Deutsche  Zollverein.  2.  Ausl.  1871.
Keinr.  von  Freitschke,  DieAn  sänge  desDcutschen  Zollvereins ­
  in:  Preußische  Zahrbb.  Bd.  30.
Derselbe:  Deutsche  Geschichte  Band  2—5.
Wich.  Ireih.  von  Ariesen,  Erinnerungen  aus  meinem  Leben.
Spamers  Weltgeschichte  (Aämmel),  Band  X.

InliaItsverreiLHini5.
!  Erste  versuche  zu  einer  Zollgemeinschaft.  Die  Darmstädter  Verhandlungen ­
  *820—(825  1—12
II.  Der  bayrisch-württembergische  Zollverein  .........  13—24
in.  Die  preußische  Zollgesetzgebung  und  die  ersten  Anschlüsse  daran  .  25—40
IV.  Der  Anschluß  Hessens.  Der  mitteldeutsche  verein.  Anschluß  des
wnrttembergisch  bayrischen  Zollvereins.  Der  große  Zollverein  .  41—60
V.  Die  nächsten  Anschlüsse.  Erste  Erneuerung  des  Zollvereins.  An
schluß  Braunschmeigs  und  Luxemburgs.  Auswärtige  Verträge  61—71
VI.  Die  Krisen  des  Zollvereins.  Seine  Neugestaltung  (867.  Übergang
in  das  Deutsche  Renh  72—85
        <pb n="90" />
        Lehrreiche  Bücher  für  die  Bibliothek  des  vor\würtsstrehenden  Kaufmanns

Die  Weltbildung  des  Kaufmanns.
Von  Dr.  J.  minoprio.
Hnregende  Betrachtungen  über  Wege
und  Ziele  im  praktischen  Berufe  und
öffentlichen  Leben.
2.  vollständig  neu  bearbeitete  Auflage.
Hocheleg.  Lnbd.  M.  8.—.
Inhaltsverzeichnis:  I.  RllgemeinerCeil:
Wege  und  Ziele  des  Kaufmanns.  Soll  sich
der  Kaufmann  um  Politik  kümmern  ?  Grundsätze ­
  der  Volkswirtschaftslehre.  Neue  Gesichtspunkte ­
  über  Volkswirtschaft.  Freiheit
in  der  Volkswirtschaft.  Privateigentum  und
ja  Gütergemeinschaft.  Soziale  Wünsche.  Die
II  Lehre  vom  Gelde.  Zur  Währungsfrage.  Vom
Kredit.  Über  Ausstellungen.  Von  der  Börse
und  den  Börsianern.  Handelskrisen.
II.  Besonderer  Teil:  Der  Kaufmann  in
seinem  Beruf.  Hauptgeschäftszweige.  Warengeschäft. ­
  Fabrikation.  Grosshandel.  Geschäftsbetrieb. ­
  Geschäftsreisen.  Agenten.
Zweiggeschäfte.  Kleinhandel.  Lebensrnittel.
Luxuswaren.  Bankgeschäft.  Geld  und  Banken.
Wechsel,  Wertpapiere.  Der  Kredit  im  praktischen ­
  Geschäftsleben.  Banken  und  Kreditvereine. ­
  Kapitalanlagen.  Finanzgeschäfte.
Börsengeschäft.  Der  gute  Glaube  im  Geschäftsleben. ­
  Zeichen  der  Zeit.  Die  „gute
alte  Zeit“  und  „die  neue  Zeit“.  Die  Laufbahn ­
  des  Kaufmanns.  Das  Fortkommen  des
Kaufmanns.  Der  selbständige  Kaufmann.
Gute  Geschäfte.  Schlechte  Geschäfte.  Rechtsstreitigkeiten. ­
  Konkurs.  Hilfsmittel  des  Geschäftsbetriebs. ­
  Transportwesen.  Entwicklung ­
  des  Eisenbahnwesens.  Staatsbahnen
1  oder  Privatbahnen.  Schiffahrt.  Kanäle.  Post
und  Telegraph.  Versicherungswesen.  An
der  Schwelle  des  20.  Jahrhunderts.
Handbuch  des  Dank-  und
Börsenwesens
für  Kaufleute,  Bankbeamte,  Kapitalisten  sowie  für
den  Selbstunterricht.
Von  Jacob  Kautsch.
2.  neu  bearbeitete  Ausl,  ln  Lnbd.  M.  8.50.
„Deutsche  Wochenschrift  für  Dersicherungsroesen.“
  Fürwahr  ein  herrliches
Buch!  Vermöge  seines  reichen,in  praktischer
Einteilung  belehrenden  Inhalts  ein  treuer
Führer  auf  dem  gesamten  Gebiete  des  Bankund
  Börsenwesens,  nicht  nur  für  Kaufleute,
Bank-  und  Börsenmänner,  sondern  auch  für

Kapitalisten  und  überhaupt  für  alle,  die  sich
über  das  Bank-  und  Börsenwesen  zu  unterrichtenwünschen. ­
  Möchten  sich  doch  namentlich ­
  unsere  jungen  Kaufleute  mit  diesem
Buche  näher  befreunden,  um  den  gesteigerten ­
  Anforderungen  der  Neuzeit  gerecht ­
  werden  zu  können.
Englisch-französisch
durch  Selbstunterricht:
The  probiern  of  our  Century  is:  liow
to  spare  time!
T^öuncher,pr.  €.,  praktischer  Lehrgang
der  englischen  Sprache
als  Vorbereitung  auf  die  englische
Handelskorrespondenz.
Mit  Aussprachelehre.  2.  vollständig  neu
bearbeitete  Auflage.  475  Seiten.  Dauerhaft
gebunden  M.  4.—.  Schlüssel  zu  den  Übersetzungsstücken ­
  M.  1.50.
t^öuncher,  pr.  €.,  praktischer  Lehrgang  1
der  französischen  Sprache
als  Vorbereitung  auf  die  französische  1
Handelskorrespondenz.
Mit  Aussprachelehre.  3.  vollständig  neu
bearbeitete  Auflage.  551  Seiten.  Dauerhaft
gebunden  M.  4.—.  Schlüssel  zu  den  Übersetzungsstücken
  M.  1.50.
Der  „Fränkische  Kurier“  schreibt:  Es
ist  keine  Übertreibung,  wenn  ich  sage,
dass  es  möglich  ist,  mit  Hilfe  dieser  Lehrbücher ­
  Studierende  ohne  jegliche  sprachliche ­
  Vorkenntnisse  im  Laufe  von  6  bis  7  Monaten ­
  nach  50  bis  60  Lektionen  so  weit  zu  1
fördern,  dass  sie  selbst  in  Exporthäusern  1
ersten  Ranges  mit  Erfolg  als  Korrespondenten  1
auftreten  können  !  Und  dazu  gehört  keines-  |
wegs  besonderes  Sprachgenie,  sondern  nur  |
eine  leidliche  Dosis  gesunden  Menschen-  |
Verstandes  und  etwas  Fleiss  und  Ausdauer  |
des  Lernenden.
Müller-Rlricli,  Kaufmann.  Formuim
  u.  Briefe  in  Musterscürift.
Der  Praxis  entnommene  Schönschriftvorlagen ­
  für  alle  Fälle  der  Buchhaltung  und
Korrespondenz  im  Kontor.  (40  Blätter  in
Steindruck  und  16  Seiten  Text  in  Mappe.)
Preis  IT.  4.—.

Verlag  für  Sprach-  u.  ^aM§ÄfZ§ep§chafl  (s.  Simon),  Berlin  UZO,  scmmscmi  rs.
        <pb n="91" />
        83

:  t  der  bisher  schon  geübten  Einstimmigkeit  beschlossen  werden  sollten;
--er  Landtag  konnte  also  irgend  einen  Entwurf  zu  Falle  bringen.  Daß
Me  Kugel  an  eiserner  Kette,  die  schon  bislang  jede  freie  Lntckelung
  des  Zollvereins  gehemmt  und  Preußen  zu  den  erwähnten
|  waltmaßregeln  gezwungen  hatte,  Bismarcks  Beifall  erlangen
lrde,  war  nicht  zu  erwarten.  Aber  er  nahm  den  Gedanken  in
derer  Fonn  auf,  indem  er  in  einem  Rundschreiben  vonr  17.  Mai
137  die  Vereinsregierungen  auf  den  3.  Juni  1867  nach  Berlin
*+'[•  Beratung  einlud  und  hier  die  Errichtung  eines  Zollbundesjes
  und  Zollparlamentes  im  Anschluß  an  den  norddeutschen
f|  ündesrat  und  Reichstag  beantragte;  beide  Behörden  sollten  nach
isacher  Stimmenmehrheit  beschließen.  Diese  Vorschläge  mußten
türlich  den  betreffenden  Landtagen  erst  mitgeteilt  werden,  vor-(
 t  wurde  am  8.  Juli  1867  der  neue  bis  zum  1.  Januar  1876
tige  Zollvertrag  unterzeichnet,  der,  falls  er  nicht  gekündigt  wurde,
ntere  12  Zahre  bestehen  sollte.
Zugleich  drang  Preußen  auf  die  Umgestaltung  der  wehrrfassung
  in  den  süddeutschen  Staaten  und  machte  den
eiteren  Bestand  des  Zollvereins  davon  abhängig.  Noch  wußte
ja  damals  in  der  Öffentlichkeit  nichts  von  den  geheimen

an

7  Schutz-  und  Trutzbündnissen,  die  zugleich  mit  den  Friedensschlüssen
In  1866  gegenüber  den  französischen  Gelüsten  nach  dem  linken
lheinufer  von  Bismarcks  weitschauender  Politik  den  süddeutschen
&amp;gt;öfen  abgedrungen  worden  waren  und  natürlich  auch  ihre  miliirischen
  Konsequenzen  gezogen  wissen  wollten.  Während  nun
&amp;gt;aden  diesen  Anforderungen  ohne  Anstand  sich  fügte,  leistete
Württemberg,  wo  der  aus  den  Verhandlungen  von  1832  sattsam
ekannte  Doktrinär  Moritz  Mohl  die  Opposition  führte,  wie  auch
fasern,  uw  sich  die  ultramontane  Intelligenz  in  preußenfeindlichen
iapuzinaden  erging,  gegen  das  neue  Wehr-  wie  Zollsystem  hart-^
  Kiesigen  widerstand.  Erst  als  der  Pandels-  und  Gewerbestand
Leider  Länder  stürmisch  die  Annahme  der  Bismarckschen  Vorschläge
»erlangte,  und  dieser  im  vollen  Einvernehmen  mit  dem  nord-|
  Deutschen  Reichstage  erklärte,  einem  Staate,  der  nicht  die  wchr-
        <pb n="92" />
        ﻿
        <pb n="93" />
        ﻿
        <pb n="94" />
        ﻿
        <pb n="95" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
