— 17 - ärz 1925. Bielefeld Ortsklasse A V 19 14.5 12 60 37.5 34 20 439.5 32.5 17 34 12 20 555 erlin für n Mann Mk. riimum", wir den auch die en sind: wöchent- Gramm Gewürz, g dieser ür einen Summen 50 Mk., wir die rung er- und son- 3as oder für Rei- für be- ,50 Mk., 1,29 Mk. Die beiden letzten Zahlen bleiben hinter den zurzeit in Bielefeld ge zahlten Unterstützungen für alleinstehende Männer und Frauen etwas zurück, für 18 Mk. find jedoch in Bielefeld Pflegeftellen für Kinder nicht zu bekommen, hier werden Pflegegelder bis zu 45 Mk. mo natlich gezahlt. Dagegen erscheint die Summe als zu hoch, wenn für Mann, Frau und ein Kind ein Richtsatz von zusammen 75,69 Mk. er rechnet wird. Eine dreiköpfige Familie hat auf den Kopf umgerechnet tatsächlich einen geringeren Bedarf an Beleuchtungs-, Reinigungs und Heizungsmitteln, auch ist der Berbrauch an Lebensrnitteln etwas geringer bzw. rationeller als bei einer alleinstehenden Person. Das find Erfahrungen, die in jedem Haushalt gesammelt werden. Eine größere Abstufung, als wie sie oben berechnet ist, ist daher bei der 2. und 3. Person in einem gemeinsamen Haushalt berechtigt, dagegen find für alleinstehende Personen die errechneten Sätze mindestens erforderlich. Nachdem wir diese Grundlagen für die Berechnung der Unter« ftiitzungsmaßftäbe genommen haben, erscheint es uns zweckmäßig, be stimmte Typen Hilfsbedürftiger, wie sie uns in der Praxis begegnen, zu bezeichnen. Auf Grund eingehender Beobachtungen find wir zu folgenden 6 Haupttypen von Hilfsbedürftigen gekommen: a) Alte alleinstehende erwerbsunfähige oder erwerbsbefchränkte Personen mit selbständigem Haushalt, b) alte erwerbsunfähige oder erwerbsbefchränkte Personen in einem fremden Haushalt, c) uneheliche Kinder und Waisen, d) eheverlaffene Frauen und Witwen mit Kindern, e) hilfsbedürftige Familien: 1. alte erwerbsunfähige Ehepaare ohne Kinder, 2. Ehepaare im Erwerbsalter mit Kindern, f) unwirtschaftliche, sittlich verwahrloste, arbeitsscheue Personen im Erwerbsalter. Zwischen diesen Typen liegen selbstverständlich allerlei Ab stufungen und schwer einzuordnende Grenzfälle, aber als Maßstab erscheint uns diese Typenbezeichnung verwendbar. Unter Beobachtung der vorstehenden grundsätzlichen Darlegungen und der errechneten Kosten für eine einfache Lebenshaltung kommen wir zu folgenden Richtsätzen für eine Gemeinde nach Ortsklasse A: a) für alte alleinstehende erwerbsunfähige oder erwerbsbe fchränkte Personen mit selbständigem Haushalt: Mann 32 Mk., Frau 27 Mk., b) wie bei a), im fremden Haushalt: Mann 24 Mk., Frau 20 Mk., c) für uneheliche Kinder und Waisen in Familienpflege: 25 Mk. bis 45 Mk., Beiträge zur sozialen Fürsorge. 2