21 — i Richt- tm Ein sts aber licht nur sondern n einge- ntersten Gefahr vortlich- lnderer- Urbeits- >ne und ft.93.0., r, Pen- rnd Zu- r jewei- ^ür den il 1925: je Per- ierfonen Unter« rgleichs- i Biele- )[e i Mark monatl. 19.76 ) 28.34 3 32.76 3 41.34 1 49.92 58.50 1 67.08 7 12.22 i 8.58 Die Notstandsarbeiter erhalten zu den ihnen zustehenden Unter stützungen einen Zuschlag von 30°/o bei einer Arbeitsleistung von 32 Stunden wöchentlich 60°/o „ „ „ „ 40 90°/o ,, „ ,, „ 48 „ „ Schwerstarbeiter erhalten weitere 30 % Zulage. Von den Tariflöhnen ziehen wir die Löhne für die Arbeiter und Arbeiterinnen der hiesigen Textilindustrie heran (in den anderen Industrien bzw. Gewerben sind die Löhne höher). Es erhalten in Pfennigen pro Stunde: Gruppe Fach arbeiter Fachhilfs arbeiter Stücklohn Hilfsarbeiter im Tariflohn Männer Frauen Männer Frauen i — . — 22.96 20.72 20.16 17.32 il 32.95 29.56 30 SO 25.76 26.88 22.40 in 40.32 36.96 3864 31.36 33.60 28.- IV 53.76 49.28 51.52 41.44 44.80 35.84 und 2.24 2.24 2.24 1.12 2.24 1.12 V 56.- 51.52 53.76 42.98 47.04 36.98 Familienzulagen je Stunde und Empfangsberechtigten 1.68 Pfg. Zulagen für Witwenkinder 3.36 Pfg. Familienzulagen je Stunde und Empfangsberechtigten 1.68 Pfg. Zulagen für Witwenkinder 3.36 Pfg. Die Monatsverdienste der Hilfsarbeiter Stufe III betragen dem nach bei 234stündiger Arbeitszeit für Männer 78,62 Mark, für Frauen 65,52 Mark, dazu die Familien- und Kinderzulagen für Frau und zwei Kinder je 1,68 Pfg. pro Stunde, gleich 11,39 Mark, Gesamt verdienst mithin für die vierköpfige Familie 90,41 Mark monatlich. Eine Witwe dieser Lohnstufe mit zwei Kindern erhält insgesamt 81,24 Mark monatlich. Nach Abzug der Versicherungsbeiträge ist der Lohn für die vierköpfige Familie bzw. für die Witwe mit zwei Kin dern nicht mehr höher als die errechneten Unterstützungsrichtsätze zu züglich der Sonderleistungen; wir haben aber auch mit voller Absicht diejenige Lohnarbeitergruppe herausgegriffen, die die niedrigsten Lohnsätze verdient. Als weitere Vergleichszahlen nennen wir noch die Bezüge der Kriegsopfer. Eine Kriegerwitwe, die 50 Prozent der Vollrente und einfache Ausgleichszulage bezieht und zwei Kinder hat, erhält in Ortsklasse A 67,10 Mark Rente plus Zusatzrente in Höhe von 51,75 Mark, zusammen also 118,85 Mark pro Monat. Die Pen sionen für alleinstehende Beamte in Gruppe I bis IV betragen nach 40 Dienstjahren 112, 120, 128 und 152 Mark. Auf Grund vorstehender Untersuchungen sind wir zu folgenden Richtlinien gekommen: