— 39 — wird dem Antragsteller mitzuteilen fein, daß Unterstützung nicht ge währt werden kann, weil Beiträge, deren Höhe ihm im einzelnen zu nennen ist, von seinen ihm namhaft zu machenden Angehörigen ge leistet werden können. Es muß dann aber, um den Hilssbedürstigen nicht der Not preiszugeben, stets bemerkt werden, daß von einer Nichterfüllung der Leistung der Fürsorgestelle sofort Mitteilung zu machen sei, damit dann die zwangsweise Heranziehung zu Unter haltsbeiträgen erfolgen kann. Eine ähnliche Mitteilung würde an die Unterhaltsverpflichteten zu geben sein. Muster für die Mitteilung: 1. An Frau N. N. Auf Ihren Antrag vom: Es ist festgestellt worden, daß aus Ihrem Angehörigenkreise folgende Personen einen Unterhaltsbeitrag an Sie zahlen können: Wilhelm N. N. monatlich Mark, August N. N. monatlich Mark. Wir haben mit den Genannten wegen einer freiwilligen Zahlung an Sie verhandelt. Sie haben sich dazu bereit erklärt und wollen die angegebenen Beträge jeden Monat bis zum 5. des Mo nats an Sie freiwillig zahlen. Wir nehmen ohne weiteres an, daß die Zahlung auch tatsächlich pünktlich erfolgen wird und sehen daher davon ab, eine zwangsweise Verpflichtung herbeizuführen. Sollten die Vorgenannten die Zahlung nicht leisten, so bitten wir, uns hiervon Mitteilung zu machen, damit wir dann evtl, geeignete Zwangsmaßnahmen ergreifen. Evtl. Zusatz: Danach kommt eine Unterstützung durch uns nicht mehr in Frage, oder: Nach unseren Unterstützungsgrundsätzen zahlen wir neben den genannten Beträgen noch monatlich Mk., die Sie in Empfang nehmen können usw. 2. Abschrift an Wilhelm N. N., Abschrift an August N. N. mit der Bitte um Kenntnisnahme. Wir ersuchen Sie, Ihrer Unter haltspflicht stets pünktlich nachzukommen, um uns Zwangsmaß nahmen zu ersparen. Diese Regelung schließt natürlich nicht aus, daß Sie über den von uns festgesetzten Betrag hinaus Unterstützung gewähren, zumal wir nur den notwendigsten Lebensbedarf berück sichtigt haben. Sollten Sie durch erhebliche Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Lage einmal zu Beiträgen nicht mehr in der Lage sein, so stellen wir entsprechende Mitteilung an uns anheim. Handelt es sich bei dem Unterhaltsverpflichteten um eine Person in gehobener Stellung, so wird zweckmäßig der Unterhaltsverpflichtete