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keit den sozialen Erfordernissen der Zeit nicht nur zu 
entsprechen, sondern ihnen vorauszueilen, beseelt von 
dem Wunsche, ihrem Personal in allen Lebenslagen 
ideellen und materiellen Schutj und Hülfe angedeihen 
zu lassen und ihre Betriebe mit der Zeit auszubauen 
zu sozialen Musterbetrieben. 
Die von der Gesellschaft mit beträchtlichen Summen 
alljährlich subventionierte Betriebskrankenkasse gewährt 
jedem erkrankten Mitgliede vom fünften Krankheits 
tage an Krankengeld in Höhe des halben Taglohnes 
und Bezahlung der Arzt- und Arzneikosten. Ein eigener 
Sanitätsdienst unter der Leitung eines Doctor medicinae, 
dem geschultes Sanitätspersonal zur Seite steht, ist er 
richtet zur Aufnahme und kurzen Behandlung leichterer 
Krankheiten und Unfälle. Der Fabrik-Arzt erteilt in 
eigenem, aufs beste ausgestatteten Sprechzimmer täg 
lich unentgeltliche Konsultationen. 
Bei schwereren Unfällen tritt die Unfallversicherung 
in Funktion, die seit Anfang 1918 der Eidgenössischen 
Unfallversicherungsanstalt in Luzern unterstellt ist. Das 
gesamte Personal ist auf Kosten der Gesellschaft gegen 
alle Unfälle (Betriebs- wie Außerbetriebs-Unfälle) bei 
der Anstalt versichert. 
In Angliederung an die Fabrik-Krankenkasse be 
steht ein segensreich wirkender Wöchnerinnenfonds, 
aus welchem, ohne Rücksicht auf den Zivilstand der 
Wöchnerin, ein fester Beitrag von gegenwärtig Fr. 75.— 
an jede Wöchnerin, welche mindestens 10 Monate dem 
Betriebe angehört, ausgerichtet wird. Bei kürzerer 
Beschäftigungsdauer findet eine entsprechende Redu 
zierung des Beitrages statt. 
Die ebenfalls mit der Krankenkasse verbundene 
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