6 keit den sozialen Erfordernissen der Zeit nicht nur zu entsprechen, sondern ihnen vorauszueilen, beseelt von dem Wunsche, ihrem Personal in allen Lebenslagen ideellen und materiellen Schutj und Hülfe angedeihen zu lassen und ihre Betriebe mit der Zeit auszubauen zu sozialen Musterbetrieben. Die von der Gesellschaft mit beträchtlichen Summen alljährlich subventionierte Betriebskrankenkasse gewährt jedem erkrankten Mitgliede vom fünften Krankheits tage an Krankengeld in Höhe des halben Taglohnes und Bezahlung der Arzt- und Arzneikosten. Ein eigener Sanitätsdienst unter der Leitung eines Doctor medicinae, dem geschultes Sanitätspersonal zur Seite steht, ist er richtet zur Aufnahme und kurzen Behandlung leichterer Krankheiten und Unfälle. Der Fabrik-Arzt erteilt in eigenem, aufs beste ausgestatteten Sprechzimmer täg lich unentgeltliche Konsultationen. Bei schwereren Unfällen tritt die Unfallversicherung in Funktion, die seit Anfang 1918 der Eidgenössischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern unterstellt ist. Das gesamte Personal ist auf Kosten der Gesellschaft gegen alle Unfälle (Betriebs- wie Außerbetriebs-Unfälle) bei der Anstalt versichert. In Angliederung an die Fabrik-Krankenkasse be steht ein segensreich wirkender Wöchnerinnenfonds, aus welchem, ohne Rücksicht auf den Zivilstand der Wöchnerin, ein fester Beitrag von gegenwärtig Fr. 75.— an jede Wöchnerin, welche mindestens 10 Monate dem Betriebe angehört, ausgerichtet wird. Bei kürzerer Beschäftigungsdauer findet eine entsprechende Redu zierung des Beitrages statt. Die ebenfalls mit der Krankenkasse verbundene ...... .