Ersparnisse zu besonders günstigen Bedingungen bei der Gesellschaft anzulegen. DieTobler-Gesellschaft gehört ferner zu den wenigen industriellen Betrieben des Landes, welche dem seß haften und fleißigen Arbeiter die Wohltat einer jähr lichen Ausspannung gewährt. Die Direktion hat zu diesem Zwecke ein eigenes Ferienreglement ausgearbeitet, dessen Grundbestimmun gen lauten: „Arbeiter und Arbeiterinnen, die bis zum 1. Januar eines Jahres ununterbrochen mindestens 6 Jahre in der Fabrik tätig gewesen sind, haben von diesem Jahre an Anspruch auf eine Woche bezahlter Ferien jährlich; nach 10 Dienstjahren betragen die Ferien zwei Wochen. Wer in zwei Malen 6, bezw. 10 Jahre bei der Firma beschäftigt war, hat denselben Anspruch, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre gedauert hat. Für die Ferienzeit wird der betreffende Stunden lohn ausbezahlt. Die Beträge können vor Antritt der Ferienzeit bezogen werden.“ In den Genuss der Wohl tat eines jährlichen bezahlten Erholungs-Urlaubs sind in den legten Jahren getreten Jahre Männer Frauen Zusammen °/o der Arbeiterschaft 1913 12 16 28 5,9 1914 17 19 36 5,8 1915 17 16 33 6,5 1916 28 20 48 6,4 1917 28 30 58 8,1 1918 33 40 73 10,5 1919 59 55 114 16,2 Die menschenfreundliche Wirkung gerade dieser In stitution wird von der Arbeiterschaft dankbar aner