den dürfen, wenn man ein wirklich zutreffendes Bild
von der tatsächlichen Lage der ToblerA-rbeiterschaft
gewinnen will.

Zu den Wohlfahrtseinrichtungen im weiteren Sinne
kann man sehr wohl auch noch jene Bestrebungen
zählen, die darauf ausgehen, durch eine rationelle
Einteilung der Arbeitszeit auf die privaten Verhältnisse
der Arbeiterschaft gebührend Rücksicht zu nehmen.
Aus häuslichen Erwägungen halten wir es z. B. für
eine sehr vernünftige und notwendige Maßnahme,
daß die weibliche Arbeiterschaft früheren Mittagsschluß
macht als die männliche. Die Arbeiterschaft der Tobler-
Gesellschaft erfreut sich auch, wie bereits erwähnt,
seit Mai dieses Jahres des 8-Stunden-Tages, der 48-
Stunden-Woche, mit folgender Arbeitszeit-Einteilung:

a)	Männer:

vormittags 7—12, nachmittags \'ß—5 Uhr;

Samstags 7 — 12'/2 Uhr.

b)	F r a u e n:

vormittags 7—11 'ß, nachmittags 1—5 Uhr;

Samstags 7—12 Uhr.

Schon seit Jahren erfreut sich die Tobler-Arbeiter-
schaft auch des Genusses des freien Samstag nachmittags
bei voller Bezahlung der Ausfallstunden.

Eine Art indirekte Fürsorgetätigkeit liegt endlich
auch noch in den Bestrebungen der Verwaltung, welche
auf die möglichste Verbreitung des Akkordlohn-Systems
hinzielen. Man kann zum Akkord-System Stellung neh-
men wie man will, Tatsache ist, daß es doch letjten
Endes gerade jenes Löhnungssystem ist, bei welchem
vor allem der Intelligente und Fleißige die ihm nach
seiner Leistungsfähigkeit zukommende Entschädigung

17

findet. Eine wirkungsvolle Ergänzung des Akkordlohn-
systems bildet ein sorgfältig ausgearbeitetes Prämien-
System. Diese Lohnverrechnung ist jedoch nur mög-
lich auf Grundlage eines durchaus gerecht bemessenen
beweglichen Stundenlohn-Systems und langjähriger
praktischer Erfahrung, die ihrerseits wiederum sich nur
stütjen kann auf eine bis ins Einzelne gehende plan-
voll aufgebaute, klare Betriebsorganisation; und schließ-
lich muß auch die Arbeiterschaft selbst die Garantie
haben, daß durch das Akkordlohn- und Prämiensystem
neben dem berechtigten Interesse des Unternehmens
auch das ihrige in durchaus loyaler und gerechter Weise
gefördert wird.

Die Wohltat des sozialen Gesekes, wonach der
höhere Lohn die natürliche Folge größerer Leistungs-
fähigkeit sein soll, sucht die Betriebsleitung ihrer Ar-
beiterschaft dadurch zu vermitteln, daß sie ihr tech-
nische Einrichtungen von höchster Vollkommenheit zur
Verfügung stellt, zugleich auch, um dadurch ihre phy-
sische Kraft nach Möglichkeit zu schonen.

Durch Abgabe von Prämien für besonders gute
Leistungen in qualitativer wie quantitativer Hinsicht,
sowie für Anregung von Betriebsverbesserungen aus
den Reihen der Arbeiterschaft sucht die Verwaltung
das Interesse des Arbeiters an seiner Tätigkeit noch
weiter zu beleben. Das Bestreben geht dahin, den
Arbeiter seine Arbeit lieben zu lehren, damit er Freude
und Befriedigung an seiner Tätigkeit findet und Ver-
ständnis für ihre Bedeutung im Rahmen des großen
Ganzen.

Alle diese Einrichtungen und Veranstaltungen sind
nach und nach entstanden nicht etwa aus philantro-

18

Die Entwicklung der

T obler-Unternehmung

und ihrer Arbeiter-Fürsorge
und Wohlfahrtseinrichtungen

wirklichung zu bringen suchte, um dadurch die schein-
bar divergierenden Interessen von Kapital, Arbeit und
Unternehmungsgeist auf dem Boden harmonischer Zu-
sammenarbeit und gegenseitigen Verständnisses zu
verbinden. Als Ausgangspunkt für die Gewinnbetei-
ligung für die Arbeiterschaft hat man in den lebten
Jahren den wirklich verdienten Brutto-Lohn eines jeden
Arbeiters angenommen, wobei je nach der Dauer der
Dienstzeit, unter zwei und mehr als zwei Jahren und
dem Zivilstand, jedoch ohne Rücksicht auf das Ge-
schlecht, bestimmte Promille-Säge des Jahreslohnes
berechnet wurden und auf diese Weise Gewinnanteile
in Höhe von Fr. 50.— bis 150.— an die einzelnen Arbeiter
und Arbeiterinnen zur Auszahlung gelangen konnten.

Jahr für Jahr ist die Verwaltung der Tobler-Gesell-
schaft bestrebt gewesen, von sich aus die Wohlfahrt
ihrer Arbeiterschaft zu fördern. Die Krönung der
bisherigen Entwicklung bildet die von der Ge-
neralversammlung im Jahre 1917 gutgeheißene Errich-
tung eines Arbeiterhifsfonds, der 1917 und 1918 mit je
Fr. 100,000.—, 1919 mit Fr. 300,000.— dotiert wurde,
sodaß er nunmehr die Höhe von einer halben Million
Franken erreicht hat. Damit wird nun auch das aktuelle
Sozial-Problem der Kapitalbeteiligung des Personals
und der Arbeiterschaft am Unternehmen zur Tatsache,
indem gewisse Teile des Fonds in Obligationen oder
Prioritätsaktien der Gesellschaft selbst angelegt, die
Arbeiterschaft und das Personal als Kollektivität zu
Mitteilhabern an der Unternehmung machen.

Nach einem Verwaltungsrats-Beschluss vom lau-
fenden Jahre wird der Hilfsfonds unter dem Namen
„Allgemeiner Hilfsfonds für die Arbeiter und Ange-

12

keit den sozialen Erfordernissen der Zeit nicht nur zu
entsprechen, sondern ihnen vorauszueilen, beseelt von
dem Wunsche, ihrem Personal in allen Lebenslagen
ideellen und materiellen Schutj und Hülfe angedeihen
zu lassen und ihre Betriebe mit der Zeit auszubauen
zu sozialen Musterbetrieben.

Die von der Gesellschaft mit beträchtlichen Summen
alljährlich subventionierte Betriebskrankenkasse gewährt
jedem erkrankten Mitgliede vom fünften Krankheits-
tage an Krankengeld in Höhe des halben Taglohnes
und Bezahlung der Arzt- und Arzneikosten. Ein eigener
Sanitätsdienst unter der Leitung eines Doctor medicinae,
dem geschultes Sanitätspersonal zur Seite steht, ist er-
richtet zur Aufnahme und kurzen Behandlung leichterer
Krankheiten und Unfälle. Der Fabrik-Arzt erteilt in
eigenem, aufs beste ausgestatteten Sprechzimmer täg-
lich unentgeltliche Konsultationen.

Bei schwereren Unfällen tritt die Unfallversicherung
in Funktion, die seit Anfang 1918 der Eidgenössischen
Unfallversicherungsanstalt in Luzern unterstellt ist. Das
gesamte Personal ist auf Kosten der Gesellschaft gegen
alle Unfälle (Betriebs- wie Außerbetriebs-Unfälle) bei
der Anstalt versichert.

In Angliederung an die Fabrik-Krankenkasse be-
steht ein segensreich wirkender Wöchnerinnenfonds,
aus welchem, ohne Rücksicht auf den Zivilstand der
Wöchnerin, ein fester Beitrag von gegenwärtig Fr. 75.—
an jede Wöchnerin, welche mindestens 10 Monate dem
Betriebe angehört, ausgerichtet wird. Bei kürzerer
Beschäftigungsdauer findet eine entsprechende Redu-
zierung des Beitrages statt.

Die ebenfalls mit der Krankenkasse verbundene

...... .

6

•	.'j'	.•	*	.	;	..

der Gesellschaft die Aktiengesellschaft Chocolat Tobler
gegründet, die mit einem Aktienkapital von Franken
5,600,000.— ausgestattet in der Folge nach einem be-
stimmten Umtauschmodus die Aktien der alten Ge-
sellschaft, welche im übrigen als Fabrikationsgesell-
schaft weiter bestehen blieb, übernahm. Die Aktien-
gesellschaft Chocolat Tobler hat als reine Finanz- und
Handelsgesellschaft (Holding-Company) die Bestim-
mung, sich an Chocoladefabriken und ähnlichen Unter-
nehmen im In- und Ausland finanziell zu beteiligen,
eventuell auch selbst Chocolade und verwandte Pro-
dukte herzustellen, oder bestehende Chocoladefabriken
oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten,
zu betreiben, zu finanzieren, sowie alle Geschäfte vor-
zunehmen, welche nach Ansicht der Verwaltung mit
dem Zwecke der Gesellschaft im Zusammenhang stehen,
oder in ihrem Interesse geboten erscheinen. So sehen
wir denn in den folgenden Jahren eine reiche Be-
tätigung der Gesellschaft auf den genannten Zweck-
gebieten einseßen. Im Jahre 1916 wurde der Turiner-
Fabrik Michele Talmone ein Filial-Betrieb angegliedert
in Luserna San-Giovanni (Piemont), und am 1. Mai des
gleichen Jahres die Aktiengesellschaft Chocolat Tobler,
Milchsiederei Schwarzenburg, dem Betrieb übergeben.
Mit letzterer Gründung sicherte sich die Gesellschaft
^soweit als möglich die Milchversorgung. Vom 14. Fe-
bruar 1917 an beteiligte sich die Gesellschaft zunächst
kommanditarisch bei der Firma Remund & Cie., Sägerei
Schwarzenburg, die dann im Jahre 1918 unter dem
Namen Aktiengesellschaft Chocolat Tobler, Sägerei
Schwarzenburg, in das Alleineigentum der Tobler-
Gesellschaft überging. Den immer größere Dimensionen
c

4

Es wurden an Teuerungszulagen über die ordent-
lichen Löhne ausbezahlt:

1917	Männer	Fr.	118,167.50	
	Frauen	n	76,526. —	Fr. 194,693.50
1918	Männer	Fr.	183,821.05	
	Frauen	„	127,309.30	Fr. 311,130.35

Auf den einzelnen Arbeiter oder die einzelne Ar-
beiterin entfiel 1918 bei durchschnittlich 18 Cts. Teue-
rungszulage per Arbeitsstunde, 10 x/2-stündigem Ar-
beitstag und das Jahr angenommen zu 300 Normal-Ar-
beitstagen, die respektable Summe von Fr. 570. —.

Dem Zuge der Zeit folgend, hat die Betriebsleitung
in der Erwartung, daß durch verbesserte Organisations-
und Fabrikations-Methoden, durch arbeits- und zeit-
ersparende Hülfsmittel technischer und maschineller Art,
durch rationellste Ausnutzung von Material und Zeit,
die bisherige Produktionshöhe nicht nur gehalten, son-
dern noch gesteigert werden könne, mit Anfang Mai
dieses Jahres den 8-Stunden-Tag, die 48-Stunden-Woche
eingeführt.

Hand in Hand damit hat man das Lohnsystem
einer grundlegenden Aenderung unterzogen, vorab die
Normallohnansätze neuerdings erhöht und die bis-
herigen Teuerungszulagen teils durch feste prozentuelle
Zuschläge, teils durch variable Prämien ersetzt.

Die gegenwärtig durchschnittlich zur Verrechnung
gelangenden Löhne zeigen folgendes Bild:

Männer

Durchschnitts- Maximal-
Tagesverdienst

Frauen

Durchschnitts- Maximal-
Tagesverdienst

Taglohn Fr. 9.—	Fr. 15.—	Fr. 6.— Fr. 6.50 bis 7.50

Akkordlohn „ 12.—	„ 23.50	„ 7.50 „ 9.50 bis 10.—

15

Die Entwicklung der

Tobler-U nternehmung

und ihrer Arbeiter-Fürsorge
und Wohlfahrtseinrichtungen

•• *

Juli 1919

Polygraphische Gesellschaft Laupen-Bern

i

zu sorgen, und in der gleichen Absicht ergriff die
Betriebsleitung Ende 1918 die Initiative zur Gründung
einer „Kantonal bern. Gesellschaft für industrielle
Landwirtschaft“. Sie beteiligte sich 1919 mit einem
Betrage von Fr. 50,000.— an den von dieser Gesell-
schaft geförderten Meliorationsprojekten. Der Milch-
siederei Schwarzenburg wurde 1918 eine große Schweine-
mästerei angegliedert, die nun im laufenden Jahre in
der Lage war, die Arbeiterschaft und das Personal
in regelmäßigen Abständen mit vorzüglichen Fleisch-
und Wurstwaren zu versorgen. Für alle diese Pro-
dukte und Erzeugnisse haben geeignete Lokalitäten
geschaffen werden müssen. So wurde in den Neben-
gebäuden des Berner Betriebes ein eigenes Verkaufs-
lokal eingerichtet, sowie eine Metzgerei- und Fleisch-
kiihlanlage, deren Betrieb in Händen fachkundiger
Organe liegt.

In das gleiche Kapitel der Versorgung des Personals
und der Arbeiterschaft mit preiswerten Naturalien fällt
auch die Vermittlung von Kleidungsstücken, wie Schu-
hen, Strümpfen, Unterwäsche, Kleiderstoffen; sogar mit
einem Schneider ist ein Abkommen getroffen worden
für die Anfertigung von Anzügen zu Spezialpreiseij.

Alle diese Vergünstigungen stehen der Arbeiterschaft
und dem Personal zum Selbstkosten* oder Engrospreis
zur Verfügung und verdienen in Verbindung mit den
allgemeinen Verbilligungen für Lebensmittel etc. bei
bescheidenem Einkommen als lohnergänzende Faktoren
gerade in gegenwärtiger Zeit der Teuerung eine her-
vorragende Beachtung bei der Beurteilung der wirk-
lichen Lebenslage unserer Arbeiterschaft.

Sparsamen Arbeitern ist Gelegenheit geboten, ihre

9

Sterbekasse zahlt bei Todesfällen von Mitgliedern den
Hinterbliebenen eine den Verhältnissen entsprechende
Summe aus, in der Regel Fr. 50.—.

Fallen die genannten Einrichtungen mehr oder
weniger in das Gebiet des Arbeiterschutzes, wie er zum
Teil (Kranken- und Unfallversicherung) von geseges-
wegen verlangt wird, so entfaltet die Gesellschaft nicht
minder auf dem Gebiete der freiwilligen Arbeit er-Wohl-
fahrtspflege eine segensreiche Tätigkeit.

In einer aufs beste eingerichteten und unter fach-
kundiger Leitung stehenden Küchen- und Speisesaal-
Einrichtung, verbunden mit Lesegelegenheit findet die
Arbeiterschaft zum Preise von Fr. —.40 bis —.50
eine nahrhafte, gut gekochte Mittagsmahlzeit, be-
stehend aus Suppe, Gemüse, Kartoffeln, Salat etc.
Wer sich sein Essen von Hause mitbringen will,
kann es morgens im Speisesaal abgeben und erhält
es mittags frisch gewärmt vorgesegt. Das Frühstück,
bestehend aus einer Tasse Cacao und einem halben
Pfund Brot, wird mit 30 Cts. berechnet. Das Abend-
essen (2 Tassen Kaffee und eine warme Platte, wie
Rösti, Maccaroni etc.) kostet 40 Cts.

In Verbindung damit steht ein Logierhaus, in wel-
chem in sauberen und luftigen Sälen und Zimmern
hygienisch einwandfreie Schlafstellen zum Preise von
50 Cts. pro Bett und Nacht den Arbeiterinnen zur
Verfügung stehen. Eine Arbeiterin, welche im Heim
Kost und Logis nimmt, hat für 14 Tage Fr. 16.—
(bis Ende Januar 1919 betrug der Pensionspreis
Fr. 9.80) — Fr. 1.15 (Fr. —.70) per Tag zu zahlen.
Dafür erhält sie Logis, Frühstück und Abendessen.
Die Wahl und Zusammenstellung des Mittagessens

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.wurden an Teuerungszulagen über die ordent-
;I,öhne ausbezahlt:

8

Männer

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Männer

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Fr. 118,167.50
76,526. —
Fr. 183,821.05
„	127,309.30

Fr. 194,693.50

Fr. 311,130.35

I

f den einzelnen Arbeiter oder die einzelne Ar-
h entfiel 1918 bei durchschnittlich 18 Cts. Teue-
ulage per Arbeitsstunde, 1072-stündigem Ar-
| g und das Jahr angenommen zu 300 Normal-Ar-
gen, die respektable Summe von Fr. 570.—.
m Zuge der Zeit folgend, hat die Betriebsleitung
Erwartung, daß durch verbesserte Organisations-
’abrikations-Methoden, durch arbeits- und zeit-
ende Hülfsmittel technischer und maschineller Art,
rationellste Ausnutzung von Material und Zeit,
sherige Produktionshöhe nicht nur gehalten, son-
noch gesteigert werden könne, mit Anfang Mai
Jahres den 8-Stunden-Tag, die 48-Stunden-Woche
lührt.

ind in Hand damit hat man das Lohnsystem
grundlegenden Aenderung unterzogen, vorab die
Jt allohnansälje neuerdings erhöht und die bis-
_in Teuerungszulagen teils durch feste prozentuelle
läge, teils durch variable Prämien erseht,
ie gegenwärtig durchschnittlich zur Verrechnung
|genden Löhne zeigen folgendes Bild:

Männer

Durchschnitts- Maximal-
Tug esverdienst

hn Fr. 9.—	Fr. 15.—

dlohn „ 12.—	„ 23.50

Frauen

Durchschnitts- Maximal-
Tagesverdienst

Fr. 6.— Fr. 6.50 bis 7.50
„ 7.50	„ 9.50 bis 10.-

15



annehmenden Kistenverbrauch bezw. Holzverschleiß des
Hauptunternehmens hat die Gesellschaft damit in eigene
Regie genommen. Das Jahr 1918 endlich brachte gleich
zu Anfang den Ankauf des Land- und Torfgutes
Diemerswil bei Münchenbuchsee (Bern) und die Grün-
dung der Polygraphischen Gesellschaft in Laupen.
Durch den Erwerb des Gutes bezweckte die Betriebs-
leitung einesteils durch die maschinell betriebene Aus-
beutung des Torflagers die Erleichterung der Brennstoff-
frage für den Betrieb selbst und anderseits die regel-
mäßige und billigere Versorgung von Arbeiterheim
und Arbeiterschaft mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
und mit der Gründung und Finanzierung der Poly-
graphischen Gesellschaft in Laupen erstrebte die Ver-
waltung die Sicherstellung des immer bedeutender
werdenden Bedarfs an Produkten des graphischen
Gewerbes. Gegen Ende des Jahres 1918 beteiligte
sich die Turiner Schwesterfabrik Michele Talmone
finanziell bei der angesehenen Chocoladefabrik Mori-
ondo & Gariglio, ebenfalls in Turin.

Die Leitung des Gesamtunternehmens liegt seit
1902 in Händen der Herren Emil und Theodor Tobler
und Eduard Daeniker.

In ihren verschiedenen Haupt- und Nebenbetrieben
im In- und Auslande beschäftigt die Gesellschaft zurzeit
an die 4000 Arbeiter und Angestellte beiderlei Ge-
schlechts; davon fallen rund 1000 Personen auf das
Berner Stammhaus.

Es ist begreiflich, daß bei einer so bedeutenden
Arbeitsgemeinschaft soziale Fürsorge- und Wohlfahrts-
einrichtungen aller Art vorhanden sind. Die Leitung
ist von jeher bestrebt gewesen, nach bester Möglich-

5

kannt, und diese Wirkung ist mit dem laufenden Jahre
noch in der Richtung ergänzt und vertieft worden,
daß die Gesellschaft auf ihrem Landgute Diemerswil
ein freundlich und gediegen ausgestattetes Ferienheim
mit zunächst 20 Betten zur Verfügung gestellt hat, das
nun seiner ersten Gäste harrt. Die erholungsbedürftige
Arbeiterschaft wird dort in gesunder, ländlicher, wald-
reicher Umgebung, gestärkt durch das Beste, was die
eigene landwirtschaftliche Produktion zu bieten ver-
mag, neue Kräfte und frischen Lebensmut sammeln,
neue Freude an der herrlichen Gottesnatur gewinnen
können. Erholungsbedürftige Arbeiter und Arbeite-
rinnen sollen je einige Wochen das ländliche Idyll
beleben.

Auch die Kleinen sollen nicht zu kurz kommen.
Auch auf die Kinder hat sich die Fürsorgetätigkeit
erstreckt. Seit zwei Jahren sendet die Firma auf ihre
Kosten erholungsbedürftige Kinder ihrer Arbeiterschaft
mit geeignetem Aufsicht- und Pflegepersonal in ein
benachbartes ländliches Ferienheim in prächtiger Um-
gebung. In den Monaten Juli und August 1918 sind
während drei Wochen 53 Ferienkinder in Wildenei-
Bad (an der Linie Bern—Luzern) zur Kur gewesen und
mit dicken roten Backen und leuchtenden Augen zu
den Ihrigen zurückgekehrt. In den gleichen Monaten
dieses Jahres werden wiederum 76 Ferienkinder das
Heim bevölkern. Es sind jeweilen Sonnentage für die
jungen Herzen.

Einen großen Schritt tat die Geschäftsleitung, in-
dem sie erstmalig für das Jahr 1915 das Problem der
rationellen und gerechten Beteiligung der gesamten
Arbeiterschaft und des Personals am Gewinn zur Ver-

11

stellten der Tobler-Betriebe“, sobald er eine ange-
messene Höhe erreicht hat, spätestens aber auf
Ende 1922 aus der Bilanz der Gesellschaft ausge-
schieden und zu einer Stiftung unter der Aufsicht
des Bundes umgestaltet werden. Die Zinserträgnisse
des Fonds sollen dienen für die Einrichtung einer
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Fürsorge,
zur Fürsorge für die Mütter in der Zeit vor und nach
der Niederkunft, der Versorgung, Erziehung und
beruflichen Ausbildung talentierter Arbeiterkinder,
zur Unterstützung bei Todes-, Krankheits- und Un-
glücksfällen von Familien-Angehörigen, zur Schaffung
von gesunden Wohnstätten, zur Förderung von
Gemüse- und Obstbau, zur Beschaffung von Le-
bensmitteln und anderen Bedarfsartikeln, zur Errich-
tung und Unterstützung von Bildungsgelegenheiten,
wie Bibliotheken, Vorträgen, Unterrichtskursen und
dergleichen mehr.

Der mit der Dauer des Krieges immer mehr fühl-
bar werdenden Teuerung der Lebenshaltung suchte
die Betriebsleitung aber nicht nur auf indirekte Weise
zu begegnen mit Hülfe von lohnergänzenden Einrich-
tungen und Veranstaltungen aller Art, sondern auch
auf direktem Wege durch eine der Zeit entsprechende
Lohnpolitik. Die Stundenlöhne haben sukzessive ange-
messene Erhöhungen erfahren und haben sich in den
letzten 10 Jahren in folgender Weise entwickelt:

Durchschnittsstundenlohn der Arbeiterschaft.

Jahr	Männer		Fra	uen
1909	Cts.	37,3	Cts.	26,9
1910	»	36,7	n	26,1
1911	„	38,8	n	26,9

13

Die heutige Tobler-Unternehmung geht zurück auf
das im Jahre 1845 in Bern gegründete Zuckerwaren-
geschäft Kuentj. Im Jahre 1868 übernahm Herr Jean
Tobler von Lutzenberg (Appenzell A.-Rh.) das Geschäft,
das er bis zum Jahre 1900 unter der Firma J. Tobler,
Confiserie speciale, weiterführte. Am 1. Juli 1900 trat
er das Geschäft seinen Kindern Emil, Theodor und
Martha Tobler ab, welche dasselbe in Verbindung mit
Herrn Eduard Daeniker-von Luternau unter der Fir-
mierung „Berner Chocoladefabrik Tobler & Co.“ fort-
selten. Die fortschreitende Entwicklung des Betriebes
führte zwei Jahre später zur Gründung der „Berner
Chocoladefabrik Tobler & Co. A. G.“, welche am 10. De-
zember 1902 die Aktiven und Passiven der alten Firma
übernahm. Das Aktienkapital belief sich zuerst auf
Fr. 1,000,000.— und wurde 1904 auf 1,500,000.— ge-
bracht. Am 1. Juli 1905 erfolgte die Angliederung der
altrenommierten Chocoladefabrik Michele Talmone,
Turin, unter gleichzeitiger Erhöhung des Aktienkapitals
auf Fr. 4,000,000.—. Die große Betriebserweiterung der
nächsten Jahre, sowie die mit dem 1. Januar 1907 er-
folgende Angliederung der Compagnie Suisse pour la
Fabrication des Chocolats et Cacaos, Lugano, führte
zu einer weiteren Erhöhung des Aktienkapitals auf
Fr. 6,000,000.—. Das Krisenjahr 1908 mit seinen wirt-
schaftlichen Folge-Erscheinungen brachte dem rasch
emporgeblühten Unternehmen einen empfindlichen
Rückschlag. Am 1. Juli 1912 wurde zur Reorganisation

3



Die Hebung der Stundenlöhne (Durchschnitt der
Gesamtarbeiterschaft)

Jahr	Männer	Frauen
1910	Cts. 36,7	Cts. 26,1
1913	„	40,1	„ 28,9
1917	„ 60,8	„	45,0
1918	„	75,6	„	52,7
1919 Juni	„ 106,5	. 81,7

spricht deutlicher als alle Worte. Die effektive Stei-
gerung beträgt danach seit dem legten vollen Frie-
densjahr 1913: 167 % bei den Männern und 183 %
bei den Frauen.

Um auch der wehrpflichtigen Arbeiterschaft, und
namentlich den Verheirateten unter ihr, den Lebens-
unterhalt ihrer Familien während der Dienstzeit zu
erleichtern, hat die Gesellschaft in den legten Jahren
Militär Zulagen von 10 °/o des effektiven Lohnes ge-
währt. Der unverheiratete Arbeiter erhält also wäh-
rend der Dienstzeit 10 °/o und ein Familienvater für
sich, Frau und beispielsweise 5 Kinder 70 °/o seines
Normallohnes ausbezahlt, ohne Rücksicht auf den Sold.

Und schließlich hat die Betriebsleitung im legten
Jahre erstmalig der Arbeiterschaft eine Herbstzulage
und eine Neujahrszulage in Höhe eines halben Zahl-
tages — eines Wochenlohnes bewilligt, wobei auf die
einzelne Person im Durchschnitt zusammen entfallen
sind:

ca. Fr. 70.— bei den Frauen
„	„ 100.— bei den Männern.

Das alles sind wiederum Leistungen, die neben
dem tatsächlichen Arbeitsverdienst ganz bedeutend in
die Wagschale fallen und die nicht übersehen wer-

16

J Unwert.~ ;j

Jahr	Männer		Frauen
1912	Cts.	40,0	Cts. 29,1
1913		40,1	„	28,9
1914	»	42,5	„	31,6
1915		43,1	„	32,2
1916		47,7	„	32,9
1917	„	60,8	„	45,0
1918	„	75,6	„	52,7
1919 Juni	”	106,5	„	81,7
Ab 1. Oktober	1917	wurden	folgende Maximal-

stundenlöhne festgesetzt:

für ungelernte	bezw.	angelernte Frauen	Fr.	0,48

»	„ Männer	„	0,70

gelernte Arbeiter	„	0,90

In besonderer Weise suchte die Betriebsleitung da-
neben dem Ernste der Zeit Rechnung zu tragen durch
Gewährung von regelmäßigen, außerordentlichen Teue-
rungszulagen, die zu den obigen Normal- bezw. Ma-
ximalstundenlöhnen hinzuzurechnen sind. Nachdem man
mit 7 Cts. Teuerungszulage per Arbeitsstunde den An-
fang gemacht, wurde dieselbe von Mitte Juni 1917 hin-
weg auf 10 Cts. erhöht; ab 1. Oktober 1917 wurde der
Teuerungszuschlag auf 15 Cts. angeseßt; vom 3. Mai

1918	an auf 18 Cts. für die Verheirateten und 17 Cts.
für die Ledigen, und vom 22. Juli 1918 an bis 1. Mai

1919	wurde eine einheitliche Teuerungszulage von
20 Cts. per Arbeitsstunde für alle Arbeiter und Ar-
beiterinnen gewährt und außerdem Fr. 4. — per Zahltag
(alle 14 Tage) für jedes noch schulpflichtige Kind. Um
welche Beträge es sich bei diesen Teuerungszulagen
handelte, erhellt am besten aus den nachstehenden
Ziffern:

14

Ersparnisse zu besonders günstigen Bedingungen bei
der Gesellschaft anzulegen.

DieTobler-Gesellschaft gehört ferner zu den wenigen
industriellen Betrieben des Landes, welche dem seß-
haften und fleißigen Arbeiter die Wohltat einer jähr-
lichen Ausspannung gewährt.

Die Direktion hat zu diesem Zwecke ein eigenes
Ferienreglement ausgearbeitet, dessen Grundbestimmun-
gen lauten:

„Arbeiter und Arbeiterinnen, die bis zum 1. Januar
eines Jahres ununterbrochen mindestens 6 Jahre in der
Fabrik tätig gewesen sind, haben von diesem Jahre
an Anspruch auf eine Woche bezahlter Ferien jährlich;
nach 10 Dienstjahren betragen die Ferien zwei Wochen.
Wer in zwei Malen 6, bezw. 10 Jahre bei der Firma
beschäftigt war, hat denselben Anspruch, wenn die
Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre gedauert
hat. Für die Ferienzeit wird der betreffende Stunden-
lohn ausbezahlt. Die Beträge können vor Antritt der
Ferienzeit bezogen werden.“ In den Genuss der Wohl-
tat eines jährlichen bezahlten Erholungs-Urlaubs sind

in den	legten Jahren getreten			
Jahre	Männer	Frauen	Zusammen	°/o der Arbeiterschaft
1913	12	16	28	5,9
1914	17	19	36	5,8
1915	17	16	33	6,5
1916	28	20	48	6,4
1917	28	30	58	8,1
1918	33	40	73	10,5
1919	59	55	114	16,2

Die menschenfreundliche Wirkung gerade dieser In-
stitution wird von der Arbeiterschaft dankbar aner-

pischen Erwägungen, sondern aus dem wissenschaft-
licher Einsicht entspringenden Gedanken, daß die För-
derung der Arbeiter-Wohlfahrt im eigensten Interesse
des Unternehmens selbst geboten ist und daß die Zu-
kunft derjenigen Industrie gehört, die es beizeiten ver-
standen hat, ihre menschlichen Arbeitskräfte durch eine
wohl überlegte und von herzlichem Wohlwollen und
Verständnis getragene Sozial-Politik zu heben und zu
schüfen. Von diesem Gesichtspunkte aus empfindet
der Unternehmer seine Aufwendungen für Arbeiter-
Wohlfahrts-Zwecke auch nicht als unproduktive Aus-
lagen, und so kommen denn legten Endes beide Teile
dabei auf ihre Kosten, der Empfangende sowohl wie
der Gebende.

19

steht im Belieben des einzelnen und wird extra be-
rechnet. Für Fr. 1.55 per Tag == Fr. 46.50 per Mo-
nat (bis Anfang 1919 Fr. 1.25 per Tag, bezw. Fr. 37.50
per Monat) erhält also eine Arbeiterin im Heim voll-
ständige Kost und Logis. Es ist klar, daß diese Ein-
richtung bei derartigen Preisen ohne ganz bedeutende
jährliche Zuschüsse der Firma unmöglich existieren
könnte.

Von großer praktischer Bedeutung ist auch die
mit Heim und Küche verbundene Haushaltungslehre
für die jugendlichen Arbeiterinnen, welche hier durch
das festangestellte Heim- und Küchenpersonal ab-
wechslungsweise in die Geheimnisse von Küche und
Haushalt eingeführt werden. Während dieser Zeit
erhalten die Mädchen ihren Normalstundenlohn.

Ein besonders aktuelles Kapitel ist seit einigen
Jahren die Versorgung der Arbeiterschaft mit guten
und billigen Lebensmitteln. Auch hier hat die Gesell-
schaft keine Mühe und Kosten gescheut, der Arbeiter-
schaft und dem Personal über die schwierigen Zeiten
nach Möglichkeit hinwegzuhelfen. Neben der stets
gepflegten Abgabe der eigenen Produkte, Cacao und
Chocolade, für den persönlichen Bedarf zu Engros-
preisen, hat die Verwaltung den Ankauf und die Ab-
gabe von Brennmaterial (namentlich Holz) sowie von
Lebensmitteln aller Art, wie Kartoffeln, Gemüse, Hül-
senfrüchte, Kolonialwaren, Maismehl, Kastanien, Juli-
enne, vorzüglichem Haselnuß- und Mandelöl eigener
Pressung, im großen organisiert. Der Erwerb des
Landgutes Diemerswil segte die Verwaltung in die
Lage, seit 1919 aus eigener Produktion in erhöhtem
Maße in dieser Richtung für Heim und Arbeiterschaft

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