den dürfen, wenn man ein wirklich zutreffendes Bild von der tatsächlichen Lage der ToblerA-rbeiterschaft gewinnen will. Zu den Wohlfahrtseinrichtungen im weiteren Sinne kann man sehr wohl auch noch jene Bestrebungen zählen, die darauf ausgehen, durch eine rationelle Einteilung der Arbeitszeit auf die privaten Verhältnisse der Arbeiterschaft gebührend Rücksicht zu nehmen. Aus häuslichen Erwägungen halten wir es z. B. für eine sehr vernünftige und notwendige Maßnahme, daß die weibliche Arbeiterschaft früheren Mittagsschluß macht als die männliche. Die Arbeiterschaft der Tobler- Gesellschaft erfreut sich auch, wie bereits erwähnt, seit Mai dieses Jahres des 8-Stunden-Tages, der 48- Stunden-Woche, mit folgender Arbeitszeit-Einteilung: a) Männer: vormittags 7—12, nachmittags \'ß—5 Uhr; Samstags 7 — 12'/2 Uhr. b) F r a u e n: vormittags 7—11 'ß, nachmittags 1—5 Uhr; Samstags 7—12 Uhr. Schon seit Jahren erfreut sich die Tobler-Arbeiter- schaft auch des Genusses des freien Samstag nachmittags bei voller Bezahlung der Ausfallstunden. Eine Art indirekte Fürsorgetätigkeit liegt endlich auch noch in den Bestrebungen der Verwaltung, welche auf die möglichste Verbreitung des Akkordlohn-Systems hinzielen. Man kann zum Akkord-System Stellung neh- men wie man will, Tatsache ist, daß es doch letjten Endes gerade jenes Löhnungssystem ist, bei welchem vor allem der Intelligente und Fleißige die ihm nach seiner Leistungsfähigkeit zukommende Entschädigung 17 findet. Eine wirkungsvolle Ergänzung des Akkordlohn- systems bildet ein sorgfältig ausgearbeitetes Prämien- System. Diese Lohnverrechnung ist jedoch nur mög- lich auf Grundlage eines durchaus gerecht bemessenen beweglichen Stundenlohn-Systems und langjähriger praktischer Erfahrung, die ihrerseits wiederum sich nur stütjen kann auf eine bis ins Einzelne gehende plan- voll aufgebaute, klare Betriebsorganisation; und schließ- lich muß auch die Arbeiterschaft selbst die Garantie haben, daß durch das Akkordlohn- und Prämiensystem neben dem berechtigten Interesse des Unternehmens auch das ihrige in durchaus loyaler und gerechter Weise gefördert wird. Die Wohltat des sozialen Gesekes, wonach der höhere Lohn die natürliche Folge größerer Leistungs- fähigkeit sein soll, sucht die Betriebsleitung ihrer Ar- beiterschaft dadurch zu vermitteln, daß sie ihr tech- nische Einrichtungen von höchster Vollkommenheit zur Verfügung stellt, zugleich auch, um dadurch ihre phy- sische Kraft nach Möglichkeit zu schonen. Durch Abgabe von Prämien für besonders gute Leistungen in qualitativer wie quantitativer Hinsicht, sowie für Anregung von Betriebsverbesserungen aus den Reihen der Arbeiterschaft sucht die Verwaltung das Interesse des Arbeiters an seiner Tätigkeit noch weiter zu beleben. Das Bestreben geht dahin, den Arbeiter seine Arbeit lieben zu lehren, damit er Freude und Befriedigung an seiner Tätigkeit findet und Ver- ständnis für ihre Bedeutung im Rahmen des großen Ganzen. Alle diese Einrichtungen und Veranstaltungen sind nach und nach entstanden nicht etwa aus philantro- 18 Die Entwicklung der T obler-Unternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen wirklichung zu bringen suchte, um dadurch die schein- bar divergierenden Interessen von Kapital, Arbeit und Unternehmungsgeist auf dem Boden harmonischer Zu- sammenarbeit und gegenseitigen Verständnisses zu verbinden. Als Ausgangspunkt für die Gewinnbetei- ligung für die Arbeiterschaft hat man in den lebten Jahren den wirklich verdienten Brutto-Lohn eines jeden Arbeiters angenommen, wobei je nach der Dauer der Dienstzeit, unter zwei und mehr als zwei Jahren und dem Zivilstand, jedoch ohne Rücksicht auf das Ge- schlecht, bestimmte Promille-Säge des Jahreslohnes berechnet wurden und auf diese Weise Gewinnanteile in Höhe von Fr. 50.— bis 150.— an die einzelnen Arbeiter und Arbeiterinnen zur Auszahlung gelangen konnten. Jahr für Jahr ist die Verwaltung der Tobler-Gesell- schaft bestrebt gewesen, von sich aus die Wohlfahrt ihrer Arbeiterschaft zu fördern. Die Krönung der bisherigen Entwicklung bildet die von der Ge- neralversammlung im Jahre 1917 gutgeheißene Errich- tung eines Arbeiterhifsfonds, der 1917 und 1918 mit je Fr. 100,000.—, 1919 mit Fr. 300,000.— dotiert wurde, sodaß er nunmehr die Höhe von einer halben Million Franken erreicht hat. Damit wird nun auch das aktuelle Sozial-Problem der Kapitalbeteiligung des Personals und der Arbeiterschaft am Unternehmen zur Tatsache, indem gewisse Teile des Fonds in Obligationen oder Prioritätsaktien der Gesellschaft selbst angelegt, die Arbeiterschaft und das Personal als Kollektivität zu Mitteilhabern an der Unternehmung machen. Nach einem Verwaltungsrats-Beschluss vom lau- fenden Jahre wird der Hilfsfonds unter dem Namen „Allgemeiner Hilfsfonds für die Arbeiter und Ange- 12 keit den sozialen Erfordernissen der Zeit nicht nur zu entsprechen, sondern ihnen vorauszueilen, beseelt von dem Wunsche, ihrem Personal in allen Lebenslagen ideellen und materiellen Schutj und Hülfe angedeihen zu lassen und ihre Betriebe mit der Zeit auszubauen zu sozialen Musterbetrieben. Die von der Gesellschaft mit beträchtlichen Summen alljährlich subventionierte Betriebskrankenkasse gewährt jedem erkrankten Mitgliede vom fünften Krankheits- tage an Krankengeld in Höhe des halben Taglohnes und Bezahlung der Arzt- und Arzneikosten. Ein eigener Sanitätsdienst unter der Leitung eines Doctor medicinae, dem geschultes Sanitätspersonal zur Seite steht, ist er- richtet zur Aufnahme und kurzen Behandlung leichterer Krankheiten und Unfälle. Der Fabrik-Arzt erteilt in eigenem, aufs beste ausgestatteten Sprechzimmer täg- lich unentgeltliche Konsultationen. Bei schwereren Unfällen tritt die Unfallversicherung in Funktion, die seit Anfang 1918 der Eidgenössischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern unterstellt ist. Das gesamte Personal ist auf Kosten der Gesellschaft gegen alle Unfälle (Betriebs- wie Außerbetriebs-Unfälle) bei der Anstalt versichert. In Angliederung an die Fabrik-Krankenkasse be- steht ein segensreich wirkender Wöchnerinnenfonds, aus welchem, ohne Rücksicht auf den Zivilstand der Wöchnerin, ein fester Beitrag von gegenwärtig Fr. 75.— an jede Wöchnerin, welche mindestens 10 Monate dem Betriebe angehört, ausgerichtet wird. Bei kürzerer Beschäftigungsdauer findet eine entsprechende Redu- zierung des Beitrages statt. Die ebenfalls mit der Krankenkasse verbundene ...... . 6 • .'j' .• * . ; .. der Gesellschaft die Aktiengesellschaft Chocolat Tobler gegründet, die mit einem Aktienkapital von Franken 5,600,000.— ausgestattet in der Folge nach einem be- stimmten Umtauschmodus die Aktien der alten Ge- sellschaft, welche im übrigen als Fabrikationsgesell- schaft weiter bestehen blieb, übernahm. Die Aktien- gesellschaft Chocolat Tobler hat als reine Finanz- und Handelsgesellschaft (Holding-Company) die Bestim- mung, sich an Chocoladefabriken und ähnlichen Unter- nehmen im In- und Ausland finanziell zu beteiligen, eventuell auch selbst Chocolade und verwandte Pro- dukte herzustellen, oder bestehende Chocoladefabriken oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, zu betreiben, zu finanzieren, sowie alle Geschäfte vor- zunehmen, welche nach Ansicht der Verwaltung mit dem Zwecke der Gesellschaft im Zusammenhang stehen, oder in ihrem Interesse geboten erscheinen. So sehen wir denn in den folgenden Jahren eine reiche Be- tätigung der Gesellschaft auf den genannten Zweck- gebieten einseßen. Im Jahre 1916 wurde der Turiner- Fabrik Michele Talmone ein Filial-Betrieb angegliedert in Luserna San-Giovanni (Piemont), und am 1. Mai des gleichen Jahres die Aktiengesellschaft Chocolat Tobler, Milchsiederei Schwarzenburg, dem Betrieb übergeben. Mit letzterer Gründung sicherte sich die Gesellschaft ^soweit als möglich die Milchversorgung. Vom 14. Fe- bruar 1917 an beteiligte sich die Gesellschaft zunächst kommanditarisch bei der Firma Remund & Cie., Sägerei Schwarzenburg, die dann im Jahre 1918 unter dem Namen Aktiengesellschaft Chocolat Tobler, Sägerei Schwarzenburg, in das Alleineigentum der Tobler- Gesellschaft überging. Den immer größere Dimensionen c 4 Es wurden an Teuerungszulagen über die ordent- lichen Löhne ausbezahlt: 1917 Männer Fr. 118,167.50 Frauen n 76,526. — Fr. 194,693.50 1918 Männer Fr. 183,821.05 Frauen „ 127,309.30 Fr. 311,130.35 Auf den einzelnen Arbeiter oder die einzelne Ar- beiterin entfiel 1918 bei durchschnittlich 18 Cts. Teue- rungszulage per Arbeitsstunde, 10 x/2-stündigem Ar- beitstag und das Jahr angenommen zu 300 Normal-Ar- beitstagen, die respektable Summe von Fr. 570. —. Dem Zuge der Zeit folgend, hat die Betriebsleitung in der Erwartung, daß durch verbesserte Organisations- und Fabrikations-Methoden, durch arbeits- und zeit- ersparende Hülfsmittel technischer und maschineller Art, durch rationellste Ausnutzung von Material und Zeit, die bisherige Produktionshöhe nicht nur gehalten, son- dern noch gesteigert werden könne, mit Anfang Mai dieses Jahres den 8-Stunden-Tag, die 48-Stunden-Woche eingeführt. Hand in Hand damit hat man das Lohnsystem einer grundlegenden Aenderung unterzogen, vorab die Normallohnansätze neuerdings erhöht und die bis- herigen Teuerungszulagen teils durch feste prozentuelle Zuschläge, teils durch variable Prämien ersetzt. Die gegenwärtig durchschnittlich zur Verrechnung gelangenden Löhne zeigen folgendes Bild: Männer Durchschnitts- Maximal- Tagesverdienst Frauen Durchschnitts- Maximal- Tagesverdienst Taglohn Fr. 9.— Fr. 15.— Fr. 6.— Fr. 6.50 bis 7.50 Akkordlohn „ 12.— „ 23.50 „ 7.50 „ 9.50 bis 10.— 15 Die Entwicklung der Tobler-U nternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen •• * Juli 1919 Polygraphische Gesellschaft Laupen-Bern i zu sorgen, und in der gleichen Absicht ergriff die Betriebsleitung Ende 1918 die Initiative zur Gründung einer „Kantonal bern. Gesellschaft für industrielle Landwirtschaft“. Sie beteiligte sich 1919 mit einem Betrage von Fr. 50,000.— an den von dieser Gesell- schaft geförderten Meliorationsprojekten. Der Milch- siederei Schwarzenburg wurde 1918 eine große Schweine- mästerei angegliedert, die nun im laufenden Jahre in der Lage war, die Arbeiterschaft und das Personal in regelmäßigen Abständen mit vorzüglichen Fleisch- und Wurstwaren zu versorgen. Für alle diese Pro- dukte und Erzeugnisse haben geeignete Lokalitäten geschaffen werden müssen. So wurde in den Neben- gebäuden des Berner Betriebes ein eigenes Verkaufs- lokal eingerichtet, sowie eine Metzgerei- und Fleisch- kiihlanlage, deren Betrieb in Händen fachkundiger Organe liegt. In das gleiche Kapitel der Versorgung des Personals und der Arbeiterschaft mit preiswerten Naturalien fällt auch die Vermittlung von Kleidungsstücken, wie Schu- hen, Strümpfen, Unterwäsche, Kleiderstoffen; sogar mit einem Schneider ist ein Abkommen getroffen worden für die Anfertigung von Anzügen zu Spezialpreiseij. Alle diese Vergünstigungen stehen der Arbeiterschaft und dem Personal zum Selbstkosten* oder Engrospreis zur Verfügung und verdienen in Verbindung mit den allgemeinen Verbilligungen für Lebensmittel etc. bei bescheidenem Einkommen als lohnergänzende Faktoren gerade in gegenwärtiger Zeit der Teuerung eine her- vorragende Beachtung bei der Beurteilung der wirk- lichen Lebenslage unserer Arbeiterschaft. Sparsamen Arbeitern ist Gelegenheit geboten, ihre 9 Sterbekasse zahlt bei Todesfällen von Mitgliedern den Hinterbliebenen eine den Verhältnissen entsprechende Summe aus, in der Regel Fr. 50.—. Fallen die genannten Einrichtungen mehr oder weniger in das Gebiet des Arbeiterschutzes, wie er zum Teil (Kranken- und Unfallversicherung) von geseges- wegen verlangt wird, so entfaltet die Gesellschaft nicht minder auf dem Gebiete der freiwilligen Arbeit er-Wohl- fahrtspflege eine segensreiche Tätigkeit. In einer aufs beste eingerichteten und unter fach- kundiger Leitung stehenden Küchen- und Speisesaal- Einrichtung, verbunden mit Lesegelegenheit findet die Arbeiterschaft zum Preise von Fr. —.40 bis —.50 eine nahrhafte, gut gekochte Mittagsmahlzeit, be- stehend aus Suppe, Gemüse, Kartoffeln, Salat etc. Wer sich sein Essen von Hause mitbringen will, kann es morgens im Speisesaal abgeben und erhält es mittags frisch gewärmt vorgesegt. Das Frühstück, bestehend aus einer Tasse Cacao und einem halben Pfund Brot, wird mit 30 Cts. berechnet. Das Abend- essen (2 Tassen Kaffee und eine warme Platte, wie Rösti, Maccaroni etc.) kostet 40 Cts. In Verbindung damit steht ein Logierhaus, in wel- chem in sauberen und luftigen Sälen und Zimmern hygienisch einwandfreie Schlafstellen zum Preise von 50 Cts. pro Bett und Nacht den Arbeiterinnen zur Verfügung stehen. Eine Arbeiterin, welche im Heim Kost und Logis nimmt, hat für 14 Tage Fr. 16.— (bis Ende Januar 1919 betrug der Pensionspreis Fr. 9.80) — Fr. 1.15 (Fr. —.70) per Tag zu zahlen. Dafür erhält sie Logis, Frühstück und Abendessen. Die Wahl und Zusammenstellung des Mittagessens 0 7 I §2 IEP|g|5 CL O O DD ■^1 > o oo DD 00 > 00 O CD .wurden an Teuerungszulagen über die ordent- ;I,öhne ausbezahlt: 8 Männer Frauen Männer Frauen Fr. 118,167.50 76,526. — Fr. 183,821.05 „ 127,309.30 Fr. 194,693.50 Fr. 311,130.35 I f den einzelnen Arbeiter oder die einzelne Ar- h entfiel 1918 bei durchschnittlich 18 Cts. Teue- ulage per Arbeitsstunde, 1072-stündigem Ar- | g und das Jahr angenommen zu 300 Normal-Ar- gen, die respektable Summe von Fr. 570.—. m Zuge der Zeit folgend, hat die Betriebsleitung Erwartung, daß durch verbesserte Organisations- ’abrikations-Methoden, durch arbeits- und zeit- ende Hülfsmittel technischer und maschineller Art, rationellste Ausnutzung von Material und Zeit, sherige Produktionshöhe nicht nur gehalten, son- noch gesteigert werden könne, mit Anfang Mai Jahres den 8-Stunden-Tag, die 48-Stunden-Woche lührt. ind in Hand damit hat man das Lohnsystem grundlegenden Aenderung unterzogen, vorab die Jt allohnansälje neuerdings erhöht und die bis- _in Teuerungszulagen teils durch feste prozentuelle läge, teils durch variable Prämien erseht, ie gegenwärtig durchschnittlich zur Verrechnung |genden Löhne zeigen folgendes Bild: Männer Durchschnitts- Maximal- Tug esverdienst hn Fr. 9.— Fr. 15.— dlohn „ 12.— „ 23.50 Frauen Durchschnitts- Maximal- Tagesverdienst Fr. 6.— Fr. 6.50 bis 7.50 „ 7.50 „ 9.50 bis 10.- 15 annehmenden Kistenverbrauch bezw. Holzverschleiß des Hauptunternehmens hat die Gesellschaft damit in eigene Regie genommen. Das Jahr 1918 endlich brachte gleich zu Anfang den Ankauf des Land- und Torfgutes Diemerswil bei Münchenbuchsee (Bern) und die Grün- dung der Polygraphischen Gesellschaft in Laupen. Durch den Erwerb des Gutes bezweckte die Betriebs- leitung einesteils durch die maschinell betriebene Aus- beutung des Torflagers die Erleichterung der Brennstoff- frage für den Betrieb selbst und anderseits die regel- mäßige und billigere Versorgung von Arbeiterheim und Arbeiterschaft mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, und mit der Gründung und Finanzierung der Poly- graphischen Gesellschaft in Laupen erstrebte die Ver- waltung die Sicherstellung des immer bedeutender werdenden Bedarfs an Produkten des graphischen Gewerbes. Gegen Ende des Jahres 1918 beteiligte sich die Turiner Schwesterfabrik Michele Talmone finanziell bei der angesehenen Chocoladefabrik Mori- ondo & Gariglio, ebenfalls in Turin. Die Leitung des Gesamtunternehmens liegt seit 1902 in Händen der Herren Emil und Theodor Tobler und Eduard Daeniker. In ihren verschiedenen Haupt- und Nebenbetrieben im In- und Auslande beschäftigt die Gesellschaft zurzeit an die 4000 Arbeiter und Angestellte beiderlei Ge- schlechts; davon fallen rund 1000 Personen auf das Berner Stammhaus. Es ist begreiflich, daß bei einer so bedeutenden Arbeitsgemeinschaft soziale Fürsorge- und Wohlfahrts- einrichtungen aller Art vorhanden sind. Die Leitung ist von jeher bestrebt gewesen, nach bester Möglich- 5 kannt, und diese Wirkung ist mit dem laufenden Jahre noch in der Richtung ergänzt und vertieft worden, daß die Gesellschaft auf ihrem Landgute Diemerswil ein freundlich und gediegen ausgestattetes Ferienheim mit zunächst 20 Betten zur Verfügung gestellt hat, das nun seiner ersten Gäste harrt. Die erholungsbedürftige Arbeiterschaft wird dort in gesunder, ländlicher, wald- reicher Umgebung, gestärkt durch das Beste, was die eigene landwirtschaftliche Produktion zu bieten ver- mag, neue Kräfte und frischen Lebensmut sammeln, neue Freude an der herrlichen Gottesnatur gewinnen können. Erholungsbedürftige Arbeiter und Arbeite- rinnen sollen je einige Wochen das ländliche Idyll beleben. Auch die Kleinen sollen nicht zu kurz kommen. Auch auf die Kinder hat sich die Fürsorgetätigkeit erstreckt. Seit zwei Jahren sendet die Firma auf ihre Kosten erholungsbedürftige Kinder ihrer Arbeiterschaft mit geeignetem Aufsicht- und Pflegepersonal in ein benachbartes ländliches Ferienheim in prächtiger Um- gebung. In den Monaten Juli und August 1918 sind während drei Wochen 53 Ferienkinder in Wildenei- Bad (an der Linie Bern—Luzern) zur Kur gewesen und mit dicken roten Backen und leuchtenden Augen zu den Ihrigen zurückgekehrt. In den gleichen Monaten dieses Jahres werden wiederum 76 Ferienkinder das Heim bevölkern. Es sind jeweilen Sonnentage für die jungen Herzen. Einen großen Schritt tat die Geschäftsleitung, in- dem sie erstmalig für das Jahr 1915 das Problem der rationellen und gerechten Beteiligung der gesamten Arbeiterschaft und des Personals am Gewinn zur Ver- 11 stellten der Tobler-Betriebe“, sobald er eine ange- messene Höhe erreicht hat, spätestens aber auf Ende 1922 aus der Bilanz der Gesellschaft ausge- schieden und zu einer Stiftung unter der Aufsicht des Bundes umgestaltet werden. Die Zinserträgnisse des Fonds sollen dienen für die Einrichtung einer Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Fürsorge, zur Fürsorge für die Mütter in der Zeit vor und nach der Niederkunft, der Versorgung, Erziehung und beruflichen Ausbildung talentierter Arbeiterkinder, zur Unterstützung bei Todes-, Krankheits- und Un- glücksfällen von Familien-Angehörigen, zur Schaffung von gesunden Wohnstätten, zur Förderung von Gemüse- und Obstbau, zur Beschaffung von Le- bensmitteln und anderen Bedarfsartikeln, zur Errich- tung und Unterstützung von Bildungsgelegenheiten, wie Bibliotheken, Vorträgen, Unterrichtskursen und dergleichen mehr. Der mit der Dauer des Krieges immer mehr fühl- bar werdenden Teuerung der Lebenshaltung suchte die Betriebsleitung aber nicht nur auf indirekte Weise zu begegnen mit Hülfe von lohnergänzenden Einrich- tungen und Veranstaltungen aller Art, sondern auch auf direktem Wege durch eine der Zeit entsprechende Lohnpolitik. Die Stundenlöhne haben sukzessive ange- messene Erhöhungen erfahren und haben sich in den letzten 10 Jahren in folgender Weise entwickelt: Durchschnittsstundenlohn der Arbeiterschaft. Jahr Männer Fra uen 1909 Cts. 37,3 Cts. 26,9 1910 » 36,7 n 26,1 1911 „ 38,8 n 26,9 13 Die heutige Tobler-Unternehmung geht zurück auf das im Jahre 1845 in Bern gegründete Zuckerwaren- geschäft Kuentj. Im Jahre 1868 übernahm Herr Jean Tobler von Lutzenberg (Appenzell A.-Rh.) das Geschäft, das er bis zum Jahre 1900 unter der Firma J. Tobler, Confiserie speciale, weiterführte. Am 1. Juli 1900 trat er das Geschäft seinen Kindern Emil, Theodor und Martha Tobler ab, welche dasselbe in Verbindung mit Herrn Eduard Daeniker-von Luternau unter der Fir- mierung „Berner Chocoladefabrik Tobler & Co.“ fort- selten. Die fortschreitende Entwicklung des Betriebes führte zwei Jahre später zur Gründung der „Berner Chocoladefabrik Tobler & Co. A. G.“, welche am 10. De- zember 1902 die Aktiven und Passiven der alten Firma übernahm. Das Aktienkapital belief sich zuerst auf Fr. 1,000,000.— und wurde 1904 auf 1,500,000.— ge- bracht. Am 1. Juli 1905 erfolgte die Angliederung der altrenommierten Chocoladefabrik Michele Talmone, Turin, unter gleichzeitiger Erhöhung des Aktienkapitals auf Fr. 4,000,000.—. Die große Betriebserweiterung der nächsten Jahre, sowie die mit dem 1. Januar 1907 er- folgende Angliederung der Compagnie Suisse pour la Fabrication des Chocolats et Cacaos, Lugano, führte zu einer weiteren Erhöhung des Aktienkapitals auf Fr. 6,000,000.—. Das Krisenjahr 1908 mit seinen wirt- schaftlichen Folge-Erscheinungen brachte dem rasch emporgeblühten Unternehmen einen empfindlichen Rückschlag. Am 1. Juli 1912 wurde zur Reorganisation 3 Die Hebung der Stundenlöhne (Durchschnitt der Gesamtarbeiterschaft) Jahr Männer Frauen 1910 Cts. 36,7 Cts. 26,1 1913 „ 40,1 „ 28,9 1917 „ 60,8 „ 45,0 1918 „ 75,6 „ 52,7 1919 Juni „ 106,5 . 81,7 spricht deutlicher als alle Worte. Die effektive Stei- gerung beträgt danach seit dem legten vollen Frie- densjahr 1913: 167 % bei den Männern und 183 % bei den Frauen. Um auch der wehrpflichtigen Arbeiterschaft, und namentlich den Verheirateten unter ihr, den Lebens- unterhalt ihrer Familien während der Dienstzeit zu erleichtern, hat die Gesellschaft in den legten Jahren Militär Zulagen von 10 °/o des effektiven Lohnes ge- währt. Der unverheiratete Arbeiter erhält also wäh- rend der Dienstzeit 10 °/o und ein Familienvater für sich, Frau und beispielsweise 5 Kinder 70 °/o seines Normallohnes ausbezahlt, ohne Rücksicht auf den Sold. Und schließlich hat die Betriebsleitung im legten Jahre erstmalig der Arbeiterschaft eine Herbstzulage und eine Neujahrszulage in Höhe eines halben Zahl- tages — eines Wochenlohnes bewilligt, wobei auf die einzelne Person im Durchschnitt zusammen entfallen sind: ca. Fr. 70.— bei den Frauen „ „ 100.— bei den Männern. Das alles sind wiederum Leistungen, die neben dem tatsächlichen Arbeitsverdienst ganz bedeutend in die Wagschale fallen und die nicht übersehen wer- 16 J Unwert.~ ;j Jahr Männer Frauen 1912 Cts. 40,0 Cts. 29,1 1913 40,1 „ 28,9 1914 » 42,5 „ 31,6 1915 43,1 „ 32,2 1916 47,7 „ 32,9 1917 „ 60,8 „ 45,0 1918 „ 75,6 „ 52,7 1919 Juni ” 106,5 „ 81,7 Ab 1. Oktober 1917 wurden folgende Maximal- stundenlöhne festgesetzt: für ungelernte bezw. angelernte Frauen Fr. 0,48 » „ Männer „ 0,70 gelernte Arbeiter „ 0,90 In besonderer Weise suchte die Betriebsleitung da- neben dem Ernste der Zeit Rechnung zu tragen durch Gewährung von regelmäßigen, außerordentlichen Teue- rungszulagen, die zu den obigen Normal- bezw. Ma- ximalstundenlöhnen hinzuzurechnen sind. Nachdem man mit 7 Cts. Teuerungszulage per Arbeitsstunde den An- fang gemacht, wurde dieselbe von Mitte Juni 1917 hin- weg auf 10 Cts. erhöht; ab 1. Oktober 1917 wurde der Teuerungszuschlag auf 15 Cts. angeseßt; vom 3. Mai 1918 an auf 18 Cts. für die Verheirateten und 17 Cts. für die Ledigen, und vom 22. Juli 1918 an bis 1. Mai 1919 wurde eine einheitliche Teuerungszulage von 20 Cts. per Arbeitsstunde für alle Arbeiter und Ar- beiterinnen gewährt und außerdem Fr. 4. — per Zahltag (alle 14 Tage) für jedes noch schulpflichtige Kind. Um welche Beträge es sich bei diesen Teuerungszulagen handelte, erhellt am besten aus den nachstehenden Ziffern: 14 Ersparnisse zu besonders günstigen Bedingungen bei der Gesellschaft anzulegen. DieTobler-Gesellschaft gehört ferner zu den wenigen industriellen Betrieben des Landes, welche dem seß- haften und fleißigen Arbeiter die Wohltat einer jähr- lichen Ausspannung gewährt. Die Direktion hat zu diesem Zwecke ein eigenes Ferienreglement ausgearbeitet, dessen Grundbestimmun- gen lauten: „Arbeiter und Arbeiterinnen, die bis zum 1. Januar eines Jahres ununterbrochen mindestens 6 Jahre in der Fabrik tätig gewesen sind, haben von diesem Jahre an Anspruch auf eine Woche bezahlter Ferien jährlich; nach 10 Dienstjahren betragen die Ferien zwei Wochen. Wer in zwei Malen 6, bezw. 10 Jahre bei der Firma beschäftigt war, hat denselben Anspruch, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre gedauert hat. Für die Ferienzeit wird der betreffende Stunden- lohn ausbezahlt. Die Beträge können vor Antritt der Ferienzeit bezogen werden.“ In den Genuss der Wohl- tat eines jährlichen bezahlten Erholungs-Urlaubs sind in den legten Jahren getreten Jahre Männer Frauen Zusammen °/o der Arbeiterschaft 1913 12 16 28 5,9 1914 17 19 36 5,8 1915 17 16 33 6,5 1916 28 20 48 6,4 1917 28 30 58 8,1 1918 33 40 73 10,5 1919 59 55 114 16,2 Die menschenfreundliche Wirkung gerade dieser In- stitution wird von der Arbeiterschaft dankbar aner- pischen Erwägungen, sondern aus dem wissenschaft- licher Einsicht entspringenden Gedanken, daß die För- derung der Arbeiter-Wohlfahrt im eigensten Interesse des Unternehmens selbst geboten ist und daß die Zu- kunft derjenigen Industrie gehört, die es beizeiten ver- standen hat, ihre menschlichen Arbeitskräfte durch eine wohl überlegte und von herzlichem Wohlwollen und Verständnis getragene Sozial-Politik zu heben und zu schüfen. Von diesem Gesichtspunkte aus empfindet der Unternehmer seine Aufwendungen für Arbeiter- Wohlfahrts-Zwecke auch nicht als unproduktive Aus- lagen, und so kommen denn legten Endes beide Teile dabei auf ihre Kosten, der Empfangende sowohl wie der Gebende. 19 steht im Belieben des einzelnen und wird extra be- rechnet. Für Fr. 1.55 per Tag == Fr. 46.50 per Mo- nat (bis Anfang 1919 Fr. 1.25 per Tag, bezw. Fr. 37.50 per Monat) erhält also eine Arbeiterin im Heim voll- ständige Kost und Logis. Es ist klar, daß diese Ein- richtung bei derartigen Preisen ohne ganz bedeutende jährliche Zuschüsse der Firma unmöglich existieren könnte. Von großer praktischer Bedeutung ist auch die mit Heim und Küche verbundene Haushaltungslehre für die jugendlichen Arbeiterinnen, welche hier durch das festangestellte Heim- und Küchenpersonal ab- wechslungsweise in die Geheimnisse von Küche und Haushalt eingeführt werden. Während dieser Zeit erhalten die Mädchen ihren Normalstundenlohn. Ein besonders aktuelles Kapitel ist seit einigen Jahren die Versorgung der Arbeiterschaft mit guten und billigen Lebensmitteln. Auch hier hat die Gesell- schaft keine Mühe und Kosten gescheut, der Arbeiter- schaft und dem Personal über die schwierigen Zeiten nach Möglichkeit hinwegzuhelfen. Neben der stets gepflegten Abgabe der eigenen Produkte, Cacao und Chocolade, für den persönlichen Bedarf zu Engros- preisen, hat die Verwaltung den Ankauf und die Ab- gabe von Brennmaterial (namentlich Holz) sowie von Lebensmitteln aller Art, wie Kartoffeln, Gemüse, Hül- senfrüchte, Kolonialwaren, Maismehl, Kastanien, Juli- enne, vorzüglichem Haselnuß- und Mandelöl eigener Pressung, im großen organisiert. Der Erwerb des Landgutes Diemerswil segte die Verwaltung in die Lage, seit 1919 aus eigener Produktion in erhöhtem Maße in dieser Richtung für Heim und Arbeiterschaft 8