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        <title>Die Entwicklung der Tobler-Unternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen</title>
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        Die  Entwicklung  der
T  obler-Unternehmung

und  ihrer  Arbeiter-Fürsorge
und  Wohlfahrtseinrichtungen
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        i

Die  Entwicklung  der
Tobler-U  nternehmung
und  ihrer  Arbeiter-Fürsorge
und  Wohlfahrtseinrichtungen

••  *

Juli  1919

Polygraphische  Gesellschaft  Laupen-Bern
        <pb n="3" />
        J  Unwert.~  ; j
        <pb n="4" />
        3

D ie  heutige  Tobler-Unternehmung  geht  zurück  auf
das  im  Jahre  1845  in  Bern  gegründete  Zuckerwarengeschäft ­
  Kuentj.  Im  Jahre  1868  übernahm  Herr  Jean
Tobler  von  Lutzenberg  (Appenzell  A.-Rh.)  das  Geschäft,
das  er  bis  zum  Jahre  1900  unter  der  Firma  J.  Tobler,
Confiserie  speciale,  weiterführte.  Am  1.  Juli  1900  trat
er  das  Geschäft  seinen  Kindern  Emil,  Theodor  und
Martha  Tobler  ab,  welche  dasselbe  in  Verbindung  mit
Herrn  Eduard  Daeniker-von  Luternau  unter  der  Firmierung
  „Berner  Chocoladefabrik  Tobler  &amp;amp;  Co.“  fortselten.
  Die  fortschreitende  Entwicklung  des  Betriebes
führte  zwei  Jahre  später  zur  Gründung  der  „Berner
Chocoladefabrik  Tobler  &amp;amp;  Co.  A.  G.“,  welche  am  10.  Dezember ­
  1902  die  Aktiven  und  Passiven  der  alten  Firma
übernahm.  Das  Aktienkapital  belief  sich  zuerst  auf
Fr.  1,000,000.—  und  wurde  1904  auf  1,500,000.—  gebracht. ­
  Am  1.  Juli  1905  erfolgte  die  Angliederung  der
altrenommierten  Chocoladefabrik  Michele  Talmone,
Turin,  unter  gleichzeitiger  Erhöhung  des  Aktienkapitals
auf  Fr.  4,000,000.—.  Die  große  Betriebserweiterung  der
nächsten  Jahre,  sowie  die  mit  dem  1.  Januar  1907  erfolgende ­
  Angliederung  der  Compagnie  Suisse  pour  la
Fabrication  des  Chocolats  et  Cacaos,  Lugano,  führte
zu  einer  weiteren  Erhöhung  des  Aktienkapitals  auf
Fr.  6,000,000.—.  Das  Krisenjahr  1908  mit  seinen  wirtschaftlichen ­
  Folge-Erscheinungen  brachte  dem  rasch
emporgeblühten  Unternehmen  einen  empfindlichen
Rückschlag.  Am  1.  Juli  1912  wurde  zur  Reorganisation
        <pb n="5" />
        •  .'j'  .•  *  .  ;  ..
der  Gesellschaft  die  Aktiengesellschaft  Chocolat  Tobler
gegründet,  die  mit  einem  Aktienkapital  von  Franken
5,600,000.—  ausgestattet  in  der  Folge  nach  einem  bestimmten ­
  Umtauschmodus  die  Aktien  der  alten  Gesellschaft, ­
  welche  im  übrigen  als  Fabrikationsgesellschaft ­
  weiter  bestehen  blieb,  übernahm.  Die  Aktiengesellschaft ­
  Chocolat  Tobler  hat  als  reine  Finanz-  und
Handelsgesellschaft  (Holding-Company)  die  Bestimmung, ­
  sich  an  Chocoladefabriken  und  ähnlichen  Unternehmen ­
  im  In-  und  Ausland  finanziell  zu  beteiligen,
eventuell  auch  selbst  Chocolade  und  verwandte  Produkte ­
  herzustellen,  oder  bestehende  Chocoladefabriken
oder  ähnliche  Unternehmen  zu  erwerben,  zu  pachten,
zu  betreiben,  zu  finanzieren,  sowie  alle  Geschäfte  vorzunehmen, ­
  welche  nach  Ansicht  der  Verwaltung  mit
dem  Zwecke  der  Gesellschaft  im  Zusammenhang  stehen,
oder  in  ihrem  Interesse  geboten  erscheinen.  So  sehen
wir  denn  in  den  folgenden  Jahren  eine  reiche  Betätigung ­
  der  Gesellschaft  auf  den  genannten  Zweckgebieten ­
  einseßen.  Im  Jahre  1916  wurde  der  Turiner-Fabrik
  Michele  Talmone  ein  Filial-Betrieb  angegliedert
in  Luserna  San-Giovanni  (Piemont),  und  am  1.  Mai  des
gleichen  Jahres  die  Aktiengesellschaft  Chocolat  Tobler,
Milchsiederei  Schwarzenburg,  dem  Betrieb  übergeben.
Mit  letzterer  Gründung  sicherte  sich  die  Gesellschaft
^soweit  als  möglich  die  Milchversorgung.  Vom  14.  Februar ­
  1917  an  beteiligte  sich  die  Gesellschaft  zunächst
kommanditarisch  bei  der  Firma  Remund  &amp;amp;  Cie.,  Sägerei
Schwarzenburg,  die  dann  im  Jahre  1918  unter  dem
Namen  Aktiengesellschaft  Chocolat  Tobler,  Sägerei
Schwarzenburg,  in  das  Alleineigentum  der  Tobler-Gesellschaft
  überging.  Den  immer  größere  Dimensionen
c
4
        <pb n="6" />
        5

annehmenden  Kistenverbrauch  bezw.  Holzverschleiß  des
Hauptunternehmens  hat  die  Gesellschaft  damit  in  eigene
Regie  genommen.  Das  Jahr  1918  endlich  brachte  gleich
zu  Anfang  den  Ankauf  des  Land-  und  Torfgutes
Diemerswil  bei  Münchenbuchsee  (Bern)  und  die  Gründung ­
  der  Polygraphischen  Gesellschaft  in  Laupen.
Durch  den  Erwerb  des  Gutes  bezweckte  die  Betriebsleitung ­
  einesteils  durch  die  maschinell  betriebene  Ausbeutung ­
  des  Torflagers  die  Erleichterung  der  Brennstofffrage ­
  für  den  Betrieb  selbst  und  anderseits  die  regelmäßige ­
  und  billigere  Versorgung  von  Arbeiterheim
und  Arbeiterschaft  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen,
und  mit  der  Gründung  und  Finanzierung  der  Polygraphischen ­
  Gesellschaft  in  Laupen  erstrebte  die  Verwaltung ­
  die  Sicherstellung  des  immer  bedeutender
werdenden  Bedarfs  an  Produkten  des  graphischen
Gewerbes.  Gegen  Ende  des  Jahres  1918  beteiligte
sich  die  Turiner  Schwesterfabrik  Michele  Talmone
finanziell  bei  der  angesehenen  Chocoladefabrik  Moriondo
  &amp;amp;  Gariglio,  ebenfalls  in  Turin.
Die  Leitung  des  Gesamtunternehmens  liegt  seit
1902  in  Händen  der  Herren  Emil  und  Theodor  Tobler
und  Eduard  Daeniker.
In  ihren  verschiedenen  Haupt-  und  Nebenbetrieben
im  In-  und  Auslande  beschäftigt  die  Gesellschaft  zurzeit
an  die  4000  Arbeiter  und  Angestellte  beiderlei  Geschlechts; ­
  davon  fallen  rund  1000  Personen  auf  das
Berner  Stammhaus.
Es  ist  begreiflich,  daß  bei  einer  so  bedeutenden
Arbeitsgemeinschaft  soziale  Fürsorge-  und  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  aller  Art  vorhanden  sind.  Die  Leitung
ist  von  jeher  bestrebt  gewesen,  nach  bester  Möglich ­
        <pb n="7" />
        6

keit  den  sozialen  Erfordernissen  der  Zeit  nicht  nur  zu
entsprechen,  sondern  ihnen  vorauszueilen,  beseelt  von
dem  Wunsche,  ihrem  Personal  in  allen  Lebenslagen
ideellen  und  materiellen  Schutj  und  Hülfe  angedeihen
zu  lassen  und  ihre  Betriebe  mit  der  Zeit  auszubauen
zu  sozialen  Musterbetrieben.
Die  von  der  Gesellschaft  mit  beträchtlichen  Summen
alljährlich  subventionierte  Betriebskrankenkasse  gewährt
jedem  erkrankten  Mitgliede  vom  fünften  Krankheitstage ­
  an  Krankengeld  in  Höhe  des  halben  Taglohnes
und  Bezahlung  der  Arzt-  und  Arzneikosten.  Ein  eigener
Sanitätsdienst  unter  der  Leitung  eines  Doctor  medicinae,
dem  geschultes  Sanitätspersonal  zur  Seite  steht,  ist  errichtet ­
  zur  Aufnahme  und  kurzen  Behandlung  leichterer
Krankheiten  und  Unfälle.  Der  Fabrik-Arzt  erteilt  in
eigenem,  aufs  beste  ausgestatteten  Sprechzimmer  täglich ­
  unentgeltliche  Konsultationen.
Bei  schwereren  Unfällen  tritt  die  Unfallversicherung
in  Funktion,  die  seit  Anfang  1918  der  Eidgenössischen
Unfallversicherungsanstalt  in  Luzern  unterstellt  ist.  Das
gesamte  Personal  ist  auf  Kosten  der  Gesellschaft  gegen
alle  Unfälle  (Betriebs-  wie  Außerbetriebs-Unfälle)  bei
der  Anstalt  versichert.
In  Angliederung  an  die  Fabrik-Krankenkasse  besteht ­
  ein  segensreich  wirkender  Wöchnerinnenfonds,
aus  welchem,  ohne  Rücksicht  auf  den  Zivilstand  der
Wöchnerin,  ein  fester  Beitrag  von  gegenwärtig  Fr.  75.—
an  jede  Wöchnerin,  welche  mindestens  10  Monate  dem
Betriebe  angehört,  ausgerichtet  wird.  Bei  kürzerer
Beschäftigungsdauer  findet  eine  entsprechende  Reduzierung ­
  des  Beitrages  statt.
Die  ebenfalls  mit  der  Krankenkasse  verbundene
......  .
        <pb n="8" />
        Sterbekasse  zahlt  bei  Todesfällen  von  Mitgliedern  den
Hinterbliebenen  eine  den  Verhältnissen  entsprechende
Summe  aus,  in  der  Regel  Fr.  50.—.
Fallen  die  genannten  Einrichtungen  mehr  oder
weniger  in  das  Gebiet  des  Arbeiterschutzes,  wie  er  zum
Teil  (Kranken-  und  Unfallversicherung)  von  gesegeswegen
  verlangt  wird,  so  entfaltet  die  Gesellschaft  nicht
minder  auf  dem  Gebiete  der  freiwilligen  Arbeit  er-Wohlfahrtspflege ­
  eine  segensreiche  Tätigkeit.
In  einer  aufs  beste  eingerichteten  und  unter  fachkundiger ­
  Leitung  stehenden  Küchen-  und  Speisesaal-Einrichtung,
  verbunden  mit  Lesegelegenheit  findet  die
Arbeiterschaft  zum  Preise  von  Fr.  —.40  bis  —.50
eine  nahrhafte,  gut  gekochte  Mittagsmahlzeit,  bestehend ­
  aus  Suppe,  Gemüse,  Kartoffeln,  Salat  etc.
Wer  sich  sein  Essen  von  Hause  mitbringen  will,
kann  es  morgens  im  Speisesaal  abgeben  und  erhält
es  mittags  frisch  gewärmt  vorgesegt.  Das  Frühstück,
bestehend  aus  einer  Tasse  Cacao  und  einem  halben
Pfund  Brot,  wird  mit  30  Cts.  berechnet.  Das  Abendessen ­
  (2  Tassen  Kaffee  und  eine  warme  Platte,  wie
Rösti,  Maccaroni  etc.)  kostet  40  Cts.
In  Verbindung  damit  steht  ein  Logierhaus,  in  welchem ­
  in  sauberen  und  luftigen  Sälen  und  Zimmern
hygienisch  einwandfreie  Schlafstellen  zum  Preise  von
50  Cts.  pro  Bett  und  Nacht  den  Arbeiterinnen  zur
Verfügung  stehen.  Eine  Arbeiterin,  welche  im  Heim
Kost  und  Logis  nimmt,  hat  für  14  Tage  Fr.  16.—
(bis  Ende  Januar  1919  betrug  der  Pensionspreis
Fr.  9.80)  —  Fr.  1.15  (Fr.  —.70)  per  Tag  zu  zahlen.
Dafür  erhält  sie  Logis,  Frühstück  und  Abendessen.
Die  Wahl  und  Zusammenstellung  des  Mittagessens
0
7
        <pb n="9" />
        8

steht  im  Belieben  des  einzelnen  und  wird  extra  berechnet. ­
  Für  Fr.  1.55  per  Tag  ==  Fr.  46.50  per  Monat ­
  (bis  Anfang  1919  Fr.  1.25  per  Tag,  bezw.  Fr.  37.50
per  Monat)  erhält  also  eine  Arbeiterin  im  Heim  vollständige ­
  Kost  und  Logis.  Es  ist  klar,  daß  diese  Einrichtung ­
  bei  derartigen  Preisen  ohne  ganz  bedeutende
jährliche  Zuschüsse  der  Firma  unmöglich  existieren
könnte.
Von  großer  praktischer  Bedeutung  ist  auch  die
mit  Heim  und  Küche  verbundene  Haushaltungslehre
für  die  jugendlichen  Arbeiterinnen,  welche  hier  durch
das  festangestellte  Heim-  und  Küchenpersonal  abwechslungsweise ­
  in  die  Geheimnisse  von  Küche  und
Haushalt  eingeführt  werden.  Während  dieser  Zeit
erhalten  die  Mädchen  ihren  Normalstundenlohn.
Ein  besonders  aktuelles  Kapitel  ist  seit  einigen
Jahren  die  Versorgung  der  Arbeiterschaft  mit  guten
und  billigen  Lebensmitteln.  Auch  hier  hat  die  Gesellschaft ­
  keine  Mühe  und  Kosten  gescheut,  der  Arbeiterschaft ­
  und  dem  Personal  über  die  schwierigen  Zeiten
nach  Möglichkeit  hinwegzuhelfen.  Neben  der  stets
gepflegten  Abgabe  der  eigenen  Produkte,  Cacao  und
Chocolade,  für  den  persönlichen  Bedarf  zu  Engrospreisen, ­
  hat  die  Verwaltung  den  Ankauf  und  die  Abgabe ­
  von  Brennmaterial  (namentlich  Holz)  sowie  von
Lebensmitteln  aller  Art,  wie  Kartoffeln,  Gemüse,  Hülsenfrüchte, ­
  Kolonialwaren,  Maismehl,  Kastanien,  Julienne, ­
  vorzüglichem  Haselnuß-  und  Mandelöl  eigener
Pressung,  im  großen  organisiert.  Der  Erwerb  des
Landgutes  Diemerswil  segte  die  Verwaltung  in  die
Lage,  seit  1919  aus  eigener  Produktion  in  erhöhtem
Maße  in  dieser  Richtung  für  Heim  und  Arbeiterschaft
        <pb n="10" />
        9

zu  sorgen,  und  in  der  gleichen  Absicht  ergriff  die
Betriebsleitung  Ende  1918  die  Initiative  zur  Gründung
einer  „Kantonal  bern.  Gesellschaft  für  industrielle
Landwirtschaft“.  Sie  beteiligte  sich  1919  mit  einem
Betrage  von  Fr.  50,000.—  an  den  von  dieser  Gesellschaft ­
  geförderten  Meliorationsprojekten.  Der  Milchsiederei ­
  Schwarzenburg  wurde  1918  eine  große  Schweinemästerei ­
  angegliedert,  die  nun  im  laufenden  Jahre  in
der  Lage  war,  die  Arbeiterschaft  und  das  Personal
in  regelmäßigen  Abständen  mit  vorzüglichen  Fleischund
  Wurstwaren  zu  versorgen.  Für  alle  diese  Produkte ­
  und  Erzeugnisse  haben  geeignete  Lokalitäten
geschaffen  werden  müssen.  So  wurde  in  den  Nebengebäuden ­
  des  Berner  Betriebes  ein  eigenes  Verkaufslokal ­
  eingerichtet,  sowie  eine  Metzgerei-  und  Fleischkiihlanlage,
  deren  Betrieb  in  Händen  fachkundiger
Organe  liegt.
In  das  gleiche  Kapitel  der  Versorgung  des  Personals
und  der  Arbeiterschaft  mit  preiswerten  Naturalien  fällt
auch  die  Vermittlung  von  Kleidungsstücken,  wie  Schuhen, ­
  Strümpfen,  Unterwäsche,  Kleiderstoffen;  sogar  mit
einem  Schneider  ist  ein  Abkommen  getroffen  worden
für  die  Anfertigung  von  Anzügen  zu  Spezialpreiseij.
Alle  diese  Vergünstigungen  stehen  der  Arbeiterschaft
und  dem  Personal  zum  Selbstkosten*  oder  Engrospreis
zur  Verfügung  und  verdienen  in  Verbindung  mit  den
allgemeinen  Verbilligungen  für  Lebensmittel  etc.  bei
bescheidenem  Einkommen  als  lohnergänzende  Faktoren
gerade  in  gegenwärtiger  Zeit  der  Teuerung  eine  hervorragende ­
  Beachtung  bei  der  Beurteilung  der  wirklichen ­
  Lebenslage  unserer  Arbeiterschaft.
Sparsamen  Arbeitern  ist  Gelegenheit  geboten,  ihre
        <pb n="11" />
        Ersparnisse  zu  besonders  günstigen  Bedingungen  bei
der  Gesellschaft  anzulegen.
DieTobler-Gesellschaft  gehört  ferner  zu  den  wenigen
industriellen  Betrieben  des  Landes,  welche  dem  seßhaften ­
  und  fleißigen  Arbeiter  die  Wohltat  einer  jährlichen ­
  Ausspannung  gewährt.
Die  Direktion  hat  zu  diesem  Zwecke  ein  eigenes
Ferienreglement  ausgearbeitet,  dessen  Grundbestimmungen ­
  lauten:
„Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  bis  zum  1.  Januar
eines  Jahres  ununterbrochen  mindestens  6  Jahre  in  der
Fabrik  tätig  gewesen  sind,  haben  von  diesem  Jahre
an  Anspruch  auf  eine  Woche  bezahlter  Ferien  jährlich;
nach  10  Dienstjahren  betragen  die  Ferien  zwei  Wochen.
Wer  in  zwei  Malen  6,  bezw.  10  Jahre  bei  der  Firma
beschäftigt  war,  hat  denselben  Anspruch,  wenn  die
Unterbrechung  nicht  länger  als  zwei  Jahre  gedauert
hat.  Für  die  Ferienzeit  wird  der  betreffende  Stundenlohn ­
  ausbezahlt.  Die  Beträge  können  vor  Antritt  der
Ferienzeit  bezogen  werden.“  In  den  Genuss  der  Wohltat ­
  eines  jährlichen  bezahlten  Erholungs-Urlaubs  sind

in  den

legten  Jahren  getreten

Jahre

Männer

Frauen

Zusammen

°/o  der  Arbeiterschaft

1913

12

16

28

5,9

1914

17

19

36

5,8

1915

17

16

33

6,5

1916

28

20

48

6,4

1917

28

30

58

8,1

1918

33

40

73

10,5

1919

59

55

114

16,2

Die  menschenfreundliche  Wirkung  gerade  dieser  Institution ­
  wird  von  der  Arbeiterschaft  dankbar  aner ­
        <pb n="12" />
        11

kannt,  und  diese  Wirkung  ist  mit  dem  laufenden  Jahre
noch  in  der  Richtung  ergänzt  und  vertieft  worden,
daß  die  Gesellschaft  auf  ihrem  Landgute  Diemerswil
ein  freundlich  und  gediegen  ausgestattetes  Ferienheim
mit  zunächst  20  Betten  zur  Verfügung  gestellt  hat,  das
nun  seiner  ersten  Gäste  harrt.  Die  erholungsbedürftige
Arbeiterschaft  wird  dort  in  gesunder,  ländlicher,  waldreicher ­
  Umgebung,  gestärkt  durch  das  Beste,  was  die
eigene  landwirtschaftliche  Produktion  zu  bieten  vermag, ­
  neue  Kräfte  und  frischen  Lebensmut  sammeln,
neue  Freude  an  der  herrlichen  Gottesnatur  gewinnen
können.  Erholungsbedürftige  Arbeiter  und  Arbeiterinnen ­
  sollen  je  einige  Wochen  das  ländliche  Idyll
beleben.
Auch  die  Kleinen  sollen  nicht  zu  kurz  kommen.
Auch  auf  die  Kinder  hat  sich  die  Fürsorgetätigkeit
erstreckt.  Seit  zwei  Jahren  sendet  die  Firma  auf  ihre
Kosten  erholungsbedürftige  Kinder  ihrer  Arbeiterschaft
mit  geeignetem  Aufsicht-  und  Pflegepersonal  in  ein
benachbartes  ländliches  Ferienheim  in  prächtiger  Umgebung. ­
  In  den  Monaten  Juli  und  August  1918  sind
während  drei  Wochen  53  Ferienkinder  in  Wildenei-Bad
  (an  der  Linie  Bern—Luzern)  zur  Kur  gewesen  und
mit  dicken  roten  Backen  und  leuchtenden  Augen  zu
den  Ihrigen  zurückgekehrt.  In  den  gleichen  Monaten
dieses  Jahres  werden  wiederum  76  Ferienkinder  das
Heim  bevölkern.  Es  sind  jeweilen  Sonnentage  für  die
jungen  Herzen.
Einen  großen  Schritt  tat  die  Geschäftsleitung,  indem ­
  sie  erstmalig  für  das  Jahr  1915  das  Problem  der
rationellen  und  gerechten  Beteiligung  der  gesamten
Arbeiterschaft  und  des  Personals  am  Gewinn  zur  Ver ­
        <pb n="13" />
        12

wirklichung  zu  bringen  suchte,  um  dadurch  die  scheinbar ­
  divergierenden  Interessen  von  Kapital,  Arbeit  und
Unternehmungsgeist  auf  dem  Boden  harmonischer  Zusammenarbeit ­
  und  gegenseitigen  Verständnisses  zu
verbinden.  Als  Ausgangspunkt  für  die  Gewinnbeteiligung ­
  für  die  Arbeiterschaft  hat  man  in  den  lebten
Jahren  den  wirklich  verdienten  Brutto-Lohn  eines  jeden
Arbeiters  angenommen,  wobei  je  nach  der  Dauer  der
Dienstzeit,  unter  zwei  und  mehr  als  zwei  Jahren  und
dem  Zivilstand,  jedoch  ohne  Rücksicht  auf  das  Geschlecht, ­
  bestimmte  Promille-Säge  des  Jahreslohnes
berechnet  wurden  und  auf  diese  Weise  Gewinnanteile
in  Höhe  von  Fr.  50.—  bis  150.—  an  die  einzelnen  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  zur  Auszahlung  gelangen  konnten.
Jahr  für  Jahr  ist  die  Verwaltung  der  Tobler-Gesellschaft
  bestrebt  gewesen,  von  sich  aus  die  Wohlfahrt
ihrer  Arbeiterschaft  zu  fördern.  Die  Krönung  der
bisherigen  Entwicklung  bildet  die  von  der  Generalversammlung ­
  im  Jahre  1917  gutgeheißene  Errichtung ­
  eines  Arbeiterhifsfonds,  der  1917  und  1918  mit  je
Fr.  100,000.—,  1919  mit  Fr.  300,000.—  dotiert  wurde,
sodaß  er  nunmehr  die  Höhe  von  einer  halben  Million
Franken  erreicht  hat.  Damit  wird  nun  auch  das  aktuelle
Sozial-Problem  der  Kapitalbeteiligung  des  Personals
und  der  Arbeiterschaft  am  Unternehmen  zur  Tatsache,
indem  gewisse  Teile  des  Fonds  in  Obligationen  oder
Prioritätsaktien  der  Gesellschaft  selbst  angelegt,  die
Arbeiterschaft  und  das  Personal  als  Kollektivität  zu
Mitteilhabern  an  der  Unternehmung  machen.
Nach  einem  Verwaltungsrats-Beschluss  vom  laufenden ­
  Jahre  wird  der  Hilfsfonds  unter  dem  Namen
„Allgemeiner  Hilfsfonds  für  die  Arbeiter  und  Ange ­
        <pb n="14" />
        13

stellten  der  Tobler-Betriebe“,  sobald  er  eine  angemessene ­
  Höhe  erreicht  hat,  spätestens  aber  auf
Ende  1922  aus  der  Bilanz  der  Gesellschaft  ausgeschieden ­
  und  zu  einer  Stiftung  unter  der  Aufsicht
des  Bundes  umgestaltet  werden.  Die  Zinserträgnisse
des  Fonds  sollen  dienen  für  die  Einrichtung  einer
Alters-,  Invaliditäts-  und  Hinterbliebenen-Fürsorge,
zur  Fürsorge  für  die  Mütter  in  der  Zeit  vor  und  nach
der  Niederkunft,  der  Versorgung,  Erziehung  und
beruflichen  Ausbildung  talentierter  Arbeiterkinder,
zur  Unterstützung  bei  Todes-,  Krankheits-  und  Unglücksfällen ­
  von  Familien-Angehörigen,  zur  Schaffung
von  gesunden  Wohnstätten,  zur  Förderung  von
Gemüse-  und  Obstbau,  zur  Beschaffung  von  Lebensmitteln ­
  und  anderen  Bedarfsartikeln,  zur  Errichtung ­
  und  Unterstützung  von  Bildungsgelegenheiten,
wie  Bibliotheken,  Vorträgen,  Unterrichtskursen  und
dergleichen  mehr.
Der  mit  der  Dauer  des  Krieges  immer  mehr  fühlbar ­
  werdenden  Teuerung  der  Lebenshaltung  suchte
die  Betriebsleitung  aber  nicht  nur  auf  indirekte  Weise
zu  begegnen  mit  Hülfe  von  lohnergänzenden  Einrichtungen ­
  und  Veranstaltungen  aller  Art,  sondern  auch
auf  direktem  Wege  durch  eine  der  Zeit  entsprechende
Lohnpolitik.  Die  Stundenlöhne  haben  sukzessive  angemessene ­
  Erhöhungen  erfahren  und  haben  sich  in  den
letzten  10  Jahren  in  folgender  Weise  entwickelt:
Durchschnittsstundenlohn  der  Arbeiterschaft.

Jahr

Männer

Fra

uen

1909

Cts.

37,3

Cts.

26,9

1910

»

36,7

n

26,1

1911

„

38,8

n

26,9
        <pb n="15" />
        14

Jahr

Männer

Frauen

1912

Cts.

40,0

Cts.  29,1

1913

40,1

„  28,9

1914

»

42,5

„  31,6

1915

43,1

„  32,2

1916

47,7

„  32,9

1917

„

60,8

„  45,0

1918

„

75,6

„  52,7

1919  Juni

”

106,5

„  81,7

Ab  1.  Oktober

1917

wurden

folgende  Maximalstundenlöhne

  festgesetzt:
für  ungelernte  bezw.  angelernte  Frauen  Fr.  0,48
»  „  Männer  „  0,70
gelernte  Arbeiter  „  0,90
In  besonderer  Weise  suchte  die  Betriebsleitung  daneben ­
  dem  Ernste  der  Zeit  Rechnung  zu  tragen  durch
Gewährung  von  regelmäßigen,  außerordentlichen  Teuerungszulagen, ­
  die  zu  den  obigen  Normal-  bezw.  Maximalstundenlöhnen ­
  hinzuzurechnen  sind.  Nachdem  man
mit  7  Cts.  Teuerungszulage  per  Arbeitsstunde  den  Anfang ­
  gemacht,  wurde  dieselbe  von  Mitte  Juni  1917  hinweg ­
  auf  10  Cts.  erhöht;  ab  1.  Oktober  1917  wurde  der
Teuerungszuschlag  auf  15  Cts.  angeseßt;  vom  3.  Mai
1918  an  auf  18  Cts.  für  die  Verheirateten  und  17  Cts.
für  die  Ledigen,  und  vom  22.  Juli  1918  an  bis  1.  Mai
1919  wurde  eine  einheitliche  Teuerungszulage  von
20  Cts.  per  Arbeitsstunde  für  alle  Arbeiter  und  Arbeiterinnen ­
  gewährt  und  außerdem  Fr.  4.  —  per  Zahltag
(alle  14  Tage)  für  jedes  noch  schulpflichtige  Kind.  Um
welche  Beträge  es  sich  bei  diesen  Teuerungszulagen
handelte,  erhellt  am  besten  aus  den  nachstehenden
Ziffern:
        <pb n="16" />
        15

Es  wurden  an  Teuerungszulagen  über  die  ordentlichen ­
  Löhne  ausbezahlt:

1917

Männer

Fr.

118,167.50

Frauen

n

76,526.  —

Fr.  194,693.50

1918

Männer

Fr.

183,821.05

Frauen

„

127,309.30

Fr.  311,130.35

Auf  den  einzelnen  Arbeiter  oder  die  einzelne  Arbeiterin ­
  entfiel  1918  bei  durchschnittlich  18  Cts.  Teuerungszulage ­
  per  Arbeitsstunde,  10  x /2-stündigem  Arbeitstag ­
  und  das  Jahr  angenommen  zu  300  Normal-Arbeitstagen, ­
  die  respektable  Summe  von  Fr.  570.  —.
Dem  Zuge  der  Zeit  folgend,  hat  die  Betriebsleitung
in  der  Erwartung,  daß  durch  verbesserte  Organisationsund ­
  Fabrikations-Methoden,  durch  arbeits-  und  zeitersparende ­
  Hülfsmittel  technischer  und  maschineller  Art,
durch  rationellste  Ausnutzung  von  Material  und  Zeit,
die  bisherige  Produktionshöhe  nicht  nur  gehalten,  sondern ­
  noch  gesteigert  werden  könne,  mit  Anfang  Mai
dieses  Jahres  den  8-Stunden-Tag,  die  48-Stunden-Woche
eingeführt.
Hand  in  Hand  damit  hat  man  das  Lohnsystem
einer  grundlegenden  Aenderung  unterzogen,  vorab  die
Normallohnansätze  neuerdings  erhöht  und  die  bisherigen ­
  Teuerungszulagen  teils  durch  feste  prozentuelle
Zuschläge,  teils  durch  variable  Prämien  ersetzt.
Die  gegenwärtig  durchschnittlich  zur  Verrechnung
gelangenden  Löhne  zeigen  folgendes  Bild:

Männer
Durchschnitts-  Maximal-Tagesverdienst


Frauen
Durchschnitts-  Maximal-Tagesverdienst


Taglohn  Fr.  9.—  Fr.  15.—  Fr.  6.—  Fr.  6.50  bis  7.50
Akkordlohn  „  12.—  „  23.50  „  7.50  „  9.50  bis  10.—
        <pb n="17" />
        16

Die  Hebung  der  Stundenlöhne  (Durchschnitt  der
Gesamtarbeiterschaft)

Jahr

Männer

Frauen

1910

Cts.  36,7

Cts.  26,1

1913

„  40,1

„  28,9

1917

„  60,8

„  45,0

1918

„  75,6

„  52,7

1919  Juni

„  106,5

.  81,7

spricht  deutlicher  als  alle  Worte.  Die  effektive  Steigerung ­
  beträgt  danach  seit  dem  legten  vollen  Friedensjahr ­
  1913:  167  %  bei  den  Männern  und  183  %
bei  den  Frauen.
Um  auch  der  wehrpflichtigen  Arbeiterschaft,  und
namentlich  den  Verheirateten  unter  ihr,  den  Lebensunterhalt ­
  ihrer  Familien  während  der  Dienstzeit  zu
erleichtern,  hat  die  Gesellschaft  in  den  legten  Jahren
Militär  Zulagen  von  10  °/o  des  effektiven  Lohnes  gewährt. ­
  Der  unverheiratete  Arbeiter  erhält  also  während ­
  der  Dienstzeit  10  °/o  und  ein  Familienvater  für
sich,  Frau  und  beispielsweise  5  Kinder  70  °/o  seines
Normallohnes  ausbezahlt,  ohne  Rücksicht  auf  den  Sold.
Und  schließlich  hat  die  Betriebsleitung  im  legten
Jahre  erstmalig  der  Arbeiterschaft  eine  Herbstzulage
und  eine  Neujahrszulage  in  Höhe  eines  halben  Zahltages ­
  —  eines  Wochenlohnes  bewilligt,  wobei  auf  die
einzelne  Person  im  Durchschnitt  zusammen  entfallen
sind:
ca.  Fr.  70.—  bei  den  Frauen
„  „  100.—  bei  den  Männern.
Das  alles  sind  wiederum  Leistungen,  die  neben
dem  tatsächlichen  Arbeitsverdienst  ganz  bedeutend  in
die  Wagschale  fallen  und  die  nicht  übersehen  wer ­
        <pb n="18" />
        17

den  dürfen,  wenn  man  ein  wirklich  zutreffendes  Bild
von  der  tatsächlichen  Lage  der  ToblerA-rbeiterschaft
gewinnen  will.
Zu  den  Wohlfahrtseinrichtungen  im  weiteren  Sinne
kann  man  sehr  wohl  auch  noch  jene  Bestrebungen
zählen,  die  darauf  ausgehen,  durch  eine  rationelle
Einteilung  der  Arbeitszeit  auf  die  privaten  Verhältnisse
der  Arbeiterschaft  gebührend  Rücksicht  zu  nehmen.
Aus  häuslichen  Erwägungen  halten  wir  es  z.  B.  für
eine  sehr  vernünftige  und  notwendige  Maßnahme,
daß  die  weibliche  Arbeiterschaft  früheren  Mittagsschluß
macht  als  die  männliche.  Die  Arbeiterschaft  der  Tobler-Gesellschaft
  erfreut  sich  auch,  wie  bereits  erwähnt,
seit  Mai  dieses  Jahres  des  8-Stunden-Tages,  der  48-Stunden-Woche,
  mit  folgender  Arbeitszeit-Einteilung:
a)  Männer:
vormittags  7—12,  nachmittags  \'ß—5  Uhr;
Samstags  7  —  12'/2  Uhr.
b)  F  r  a  u  e  n:
vormittags  7—11  'ß,  nachmittags  1—5  Uhr;
Samstags  7—12  Uhr.
Schon  seit  Jahren  erfreut  sich  die  Tobler-Arbeiterschaft
  auch  des  Genusses  des  freien  Samstag  nachmittags
bei  voller  Bezahlung  der  Ausfallstunden.
Eine  Art  indirekte  Fürsorgetätigkeit  liegt  endlich
auch  noch  in  den  Bestrebungen  der  Verwaltung,  welche
auf  die  möglichste  Verbreitung  des  Akkordlohn-Systems
hinzielen.  Man  kann  zum  Akkord-System  Stellung  nehmen ­
  wie  man  will,  Tatsache  ist,  daß  es  doch  letjten
Endes  gerade  jenes  Löhnungssystem  ist,  bei  welchem
vor  allem  der  Intelligente  und  Fleißige  die  ihm  nach
seiner  Leistungsfähigkeit  zukommende  Entschädigung
        <pb n="19" />
        18

findet.  Eine  wirkungsvolle  Ergänzung  des  Akkordlohnsystems ­
  bildet  ein  sorgfältig  ausgearbeitetes  Prämien-System.
  Diese  Lohnverrechnung  ist  jedoch  nur  möglich ­
  auf  Grundlage  eines  durchaus  gerecht  bemessenen
beweglichen  Stundenlohn-Systems  und  langjähriger
praktischer  Erfahrung,  die  ihrerseits  wiederum  sich  nur
stütjen  kann  auf  eine  bis  ins  Einzelne  gehende  planvoll ­
  aufgebaute,  klare  Betriebsorganisation;  und  schließlich ­
  muß  auch  die  Arbeiterschaft  selbst  die  Garantie
haben,  daß  durch  das  Akkordlohn-  und  Prämiensystem
neben  dem  berechtigten  Interesse  des  Unternehmens
auch  das  ihrige  in  durchaus  loyaler  und  gerechter  Weise
gefördert  wird.
Die  Wohltat  des  sozialen  Gesekes,  wonach  der
höhere  Lohn  die  natürliche  Folge  größerer  Leistungsfähigkeit ­
  sein  soll,  sucht  die  Betriebsleitung  ihrer  Arbeiterschaft ­
  dadurch  zu  vermitteln,  daß  sie  ihr  technische ­
  Einrichtungen  von  höchster  Vollkommenheit  zur
Verfügung  stellt,  zugleich  auch,  um  dadurch  ihre  physische ­
  Kraft  nach  Möglichkeit  zu  schonen.
Durch  Abgabe  von  Prämien  für  besonders  gute
Leistungen  in  qualitativer  wie  quantitativer  Hinsicht,
sowie  für  Anregung  von  Betriebsverbesserungen  aus
den  Reihen  der  Arbeiterschaft  sucht  die  Verwaltung
das  Interesse  des  Arbeiters  an  seiner  Tätigkeit  noch
weiter  zu  beleben.  Das  Bestreben  geht  dahin,  den
Arbeiter  seine  Arbeit  lieben  zu  lehren,  damit  er  Freude
und  Befriedigung  an  seiner  Tätigkeit  findet  und  Verständnis ­
  für  ihre  Bedeutung  im  Rahmen  des  großen
Ganzen.
Alle  diese  Einrichtungen  und  Veranstaltungen  sind
nach  und  nach  entstanden  nicht  etwa  aus  philantro-
        <pb n="20" />
        19

pischen  Erwägungen,  sondern  aus  dem  wissenschaftlicher ­
  Einsicht  entspringenden  Gedanken,  daß  die  Förderung ­
  der  Arbeiter-Wohlfahrt  im  eigensten  Interesse
des  Unternehmens  selbst  geboten  ist  und  daß  die  Zukunft ­
  derjenigen  Industrie  gehört,  die  es  beizeiten  verstanden ­
  hat,  ihre  menschlichen  Arbeitskräfte  durch  eine
wohl  überlegte  und  von  herzlichem  Wohlwollen  und
Verständnis  getragene  Sozial-Politik  zu  heben  und  zu
schüfen.  Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  empfindet
der  Unternehmer  seine  Aufwendungen  für  Arbeiter-Wohlfahrts-Zwecke
  auch  nicht  als  unproduktive  Auslagen, ­
  und  so  kommen  denn  legten  Endes  beide  Teile
dabei  auf  ihre  Kosten,  der  Empfangende  sowohl  wie
der  Gebende.
        <pb n="21" />
        I  §2

IEP|g|5

CL
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00

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CD

.wurden  an  Teuerungszulagen  über  die  ordent-;I,öhne
  ausbezahlt:

8

Männer
Frauen
Männer
Frauen

Fr.  118,167.50
76,526.  —
Fr.  183,821.05
„  127,309.30

Fr.  194,693.50

Fr.  311,130.35

I

f  den  einzelnen  Arbeiter  oder  die  einzelne  Arh
  entfiel  1918  bei  durchschnittlich  18  Cts.  Teueulage
  per  Arbeitsstunde,  1072-stündigem  Ar-|
  g  und  das  Jahr  angenommen  zu  300  Normal-Argen, ­
  die  respektable  Summe  von  Fr.  570.—.
m  Zuge  der  Zeit  folgend,  hat  die  Betriebsleitung
Erwartung,  daß  durch  verbesserte  Organisations-’abrikations-Methoden,
  durch  arbeits-  und  zeitende ­
  Hülfsmittel  technischer  und  maschineller  Art,
rationellste  Ausnutzung  von  Material  und  Zeit,
sherige  Produktionshöhe  nicht  nur  gehalten,  sonnoch
  gesteigert  werden  könne,  mit  Anfang  Mai
Jahres  den  8-Stunden-Tag,  die  48-Stunden-Woche
lührt.
ind  in  Hand  damit  hat  man  das  Lohnsystem
grundlegenden  Aenderung  unterzogen,  vorab  die
Jt  allohnansälje  neuerdings  erhöht  und  die  bis-_in
  Teuerungszulagen  teils  durch  feste  prozentuelle
läge,  teils  durch  variable  Prämien  erseht,
ie  gegenwärtig  durchschnittlich  zur  Verrechnung
|genden  Löhne  zeigen  folgendes  Bild:

Männer
Durchschnitts-  Maximal-Tug
  esverdienst
hn  Fr.  9.—  Fr.  15.—
dlohn  „  12.—  „  23.50

Frauen
Durchschnitts-  Maximal-Tagesverdienst

Fr.  6.—  Fr.  6.50  bis  7.50
„  7.50  „  9.50  bis  10.-15
        <pb n="22" />
        ﻿
        <pb n="23" />
        ﻿
        <pb n="24" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
