14 Vorgänge darzulegen, die inneren Ursachen der Erscheinungen zu erkennen und aus den Motiven der sie verursachenden Men schen zu erklären. Ihr sind die Begriffe daher nur Namen für Erscheinungen, die sie durch Beobachtung und Erfahrung zu ergründen sucht. 3 ) Braucht sie auch, rvie jede Wissenschaft die Begriffsbildung zur Erkenntnis, zur Beschreibung des In halts und der Ursachen der Erscheinungen, so entscheidet hier vielfach nicht die absolute Richtigkeit, sondern die Zweckmäßigkeit. Wo aber die Beschreibung fest begrenzte Begriffe erfordert, wo es sich nicht um allgemeine, sondern um konkrete Begriffe handelt, da mutz auch die Wirtschaftslehre diese Begriffe genau zu erfassen suchen. Die Begriffe der Volkswirtschaftslehre sind, wie Con rad^) betont „noch keineswegs genügend durchgearbeitet und endgültig festgestellt". Freilich der Begriffskultus, der sich unter dem Einflüsse Hegel'scher Philosophie der Wissenschaft des vori gen Jahrhunderts bemächtigt hatte, gilt heute als überwundene „unheilvolle Verwirrung". Die Begriffe sind nicht selbständige Wesen (Realbegriffe), aus denen der Kern der Sache und damit alles übrige zu erkennen ist. 2. Die herrschende Richtung in der Privatrechtslehre will allerdings die Hegel'sche Spekulation, die eigene Phantasie walten lassen und die Erscheinungen und das Interesse des Wirtschaftslebens für die Begriffsbildung nicht in den Vor dergrund stellen. Sie will die Rechtsordnung, — die „Zwangs ordnung sozialer Verhältnisse," einer Maschine vergleichbar, die „dem zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse notwendigen Zusammenwirken der Menschen den stetig geordneten Gang zu sichern" bestimmt ist, — nur in formal-logischer Weise be handeln. Sie sieht in der Rechtsordnung „einen Aufbau wissen schaftlich gefundener allgemeiner Prinzipien, die weit genug gefatzt sind, um aus ihnen alle Spezialnvrmen, deren man je * S. 3 ) Vgl. Schmoller a. a. O. S. 456 f., 469f., Lexis a. a. O. S. 1233 ff., Allgem. Volkswirtschaftslehre (Berlin u. Leipzig 1910) S. 23. ff Grundriß zum Studium der politischen Ökonomie, Teil I (Jena 1910) S. 25.