24 dem Risiko bestimmt wird, ein Unterscheidungsmerkmal nicht geschaffen wird, liegt auf der Hand. Denn auch bei der Lotte rie erfolgt die Berechnung des Einsatzes nach dem Erwartungs wert. So nennt Vivante^) Versicherung „jenen Vertrag, durch den eine Unternehmung sich zur Zahlung einer bestimm ten Summe beim Eintritt eines zufälligen Ereignisses verpflichtet gegen eine Prämie, die nach der Wahrscheinlichkeit des Ein trittes jenes Ereignisses berechnet ist". 5t a r u p 3() ) bezeichnet die Versicherung als „die Art des Umsatzes, welche auf Asso ziation und Wahrscheinlichkeitsrechnung basiert ist und durch einen Vertrag abgeschlossen wird, Police genannt, durch welche der eine Kontrahent, der Versicherer, gegen eine Vergütung, die man Versicherungssumme nennt, beim Eintreten einer ge wissen Eventualität zusichert". Kapitel 3. Der Eventualbe-arf. 8 5. I. Die besondere Bedarfsdeckung. 1. Eine Eventualität, so führt Eobbi 3 Z aus, kann drei verschiedene Wirkungen haben: Sie kann die Beziehung zwischen den Bedürfnissen und den Befriedigungsmitteln unverändert lassen; sie kann diese günstig beeinflussen, indem sie den Eüter- vorrat der Wirtschaft vermehrt, oder sie kann durch Ver mehrung der Bedürfnisse ohne Veränderung der Befriedigungs mittel (z. B. die Geburt eines Kindes) oder durch Verringerung der Befriedigungsmittel (z. B. die Vernichtung eines Ver mögenswertes durch Feuer) auf die Wirtschaft ungünstig ein wirken. ”) Der Versicherungsvertrag (Zeitschr. f. d. g. Handelsrecht. Bd. XXXIX) 6. 463 ff. 80 ) Landbuch der Lebensversicherung (Leipzig 1885) S, I. °') a. a. O. Nr. 75.