4 * — 27 — nötig mache, oder den Erwerb hemme.Leris") be zeichnet 4 Merkmale für eine wirtschaftliche Organisation des Versicherungsbetriebes. Es sei eine Fürsorge für die Zukunft, 'i> für den Ersatz eines möglichen Schadens, die Erlangung eines gewissen Sparergebnisses in der Zukunft, die Beschaffung eines gewissen künftigen Einkommens. Diese künftigen „Bedarfs fälle", die nicht für alle Versicherten mit Gewißheit eintreten, sondern in irgend einer Weise vom Zufall abhängen, nennt er „wirksame Versicherungsfälle". Eine Vielheit von Personen vereinigen sich unter der Bedingung, daß der Bedarf, d. i. die Belastung, die für einen Teil derselben durch wirksame Ver sicherungsfälle entsteht, durch die Gesamtheit getragen werde, indem Alle nach bestimmten Normen Beiträge leisten. Das Prinzip der Gleichheit von Leistung und Gegenleistung werde dadurch gewahrt, daß die Beiträge gleich seien der mathe matischen Erwartung der eventuell zu empfangenden Zahlung. „Man kann etwa sagen: Versicherung im wirtschaftlichen Sinne » ist die Organisation einer Vielheit von Personen zu dem Zweck rationeller nach dem lauschwirtschaftlichen Prinzip geregelter, also nicht karitativer Vorsorge für künftige Bedarfsfälle, die mit gewissen, annähernd feststellbaren Wahrscheinlichkeiten ein treten." Viktor E h r e n b e r g 42 ) bezeichnet jetzt die Versicherung als „soziale Veranstaltungen, welche bezwecken, einen zukünftigen ungewissen Vermögensbedarf in planmäßiger Weise durch Bei träge zahlreicher Personen zu decken". Auch für ihn bedeutet der Vermögensbedarf einen „Notstand", der bei der sogenannten 8e ) Grundzüge S. 10. 40 ) Äber das Erfordernis der Schützbarkeit des Vermögensbedarfs, sowie das der Planmäßigkeit vgl. Ehrenberg, Der Begriff des Ver sicherungsvertrages S- 165 u. 166 und Wörner a. a. O. S. 24. * ") Artikel „Begriff" im Versicherungslexikon (Tübingen 1909) S. 214 ff. **) Artikel „Versicherungsrecht" im Landwörterbuch der Staats wissenschaften (Jena 1911) und Der Begriff des Versicherungsvertrages S. 163.