34 Wenn somit das Versicherungsrisiko in den Mittelpunkt gestellt ist, so bedeutet dies — im Gegensatz zu Ehren- berg, G °) — daß es genügt, „wenn die Ungewißheit unmittel bar bloß die Höhe des Versicherungsentgelts berührt, während die Versicherungsleistung durchaus gewiß bleibt," wenn sie nur das wirtschaftliche Verhältnis der beiden Vertragsleistungen be trifft. Aber diese Eventualität ,,die Ungewißheit desjenigen Umstandes, welcher nach dem Inhalt des Vertrags für die Belastung des Versicherers entscheidend oder maßgebend ist" 61 ) vermag die Versicherung nicht von der Lotterie zu unterscheiden, denn auch diese hängt „von ungewissen, das Vermögen oder die Person des Versicherungsnehmers oder eines Dritten be treffenden Umständen" ab. Deshalb hält Hupka das Siche rungsmotiv für die Grundlage einer einheit lichen B e g r i f f s b e st i m m u n g: „die Sicherungsabsicht des einen Kontrahenten ist das caput et kunclamentum des all gemeinen Begriffs der Versicherung, denn sie ist nicht nur ein gemeinsames und wesentliches Merkmal aller Versicherungsver träge, sondern zugleich das Einzige, das die Versicherungs geschäfte von den reinen Wagnisgeschäften scheidet." G2 ) Allen Versicherungsverträgen, so führt Hupka aus, liegt der Ge danke zugrunde, „ein Zndividium gegen die Wechselfälle der ungewissen Zukunft wirtschaftlich sicherzustellen." Wenn jemand eine Todesfallversicherung eingehe, so tue er es, um den Hinter bliebenen oder sich selbst eine Deckung gegen „wirtschaftliche Übel (Vermögensschäden oder Entbehrungen) zu verschaffen, die in Zukunft, sei es vor oder nach dem Todesfall, sei es aus einer bestimmten oder aus verschiedenen unbestimmten Ur sachen, entstehen können. „Bei den Erlebensversicherungen han delt es sich also nahezu immer ausschließlich um die Deckung für ungewisse, nach Ursache, Zeit und Gegenstand unbestimmte Bedarfsfälle, die erst nach dem Versicherungsfall für die bezugs berechtigte Person sich ergeben können." so) Im Verstcherungslexikon S. 210. «st Äupka a. a. O. S. 586. «-) a. a. O. S. 576 f.