37 Betroffenen zufälliger, daher auch im einzelnen Falle ihres Eintretens unvorhergesehener Ereignisse für das Vermögen einer Person dadurch beseitigt oder wenigstens vermindert, daß sie dieselben,auf eine Reihe von Fällen verteilt, in denen die gleiche Gefahr droht, aber nicht wirklich eintritt." 69 ) 2. Wenn die Schadensersatztheorie die Lebensversicherung einbeziehcn und so die Lebensversicherung als Schadensversiche rung rechtfertigen will, so mutz es ihre Aufgabe fein, den Tod und das Erleben als Ereignisse zu kennzeichnen, die ohne weiteres wirtschaftlich nachteilig wirken. 70 71 ) Denn die Möglich keit einer wirtschaftlich nachteiligen Tatsache kann als allge meines Motiv für den Lebensversicherungsvorgang nur dann begriffsbildend sein, wenn sie mit der Ungewißheit über die Lebensdauer in Verbindung gebracht wird. Da nun der Todes zeitpunkt als solcher kein Ereignis ist, das als kausale Be dingung wirkt, der Tod aber gewiß ist, so hat es erheblich Schwierigkeiten gekostet, Tod und Erleben mit der eigentlichen Schadensursache in Verbindung zu bringen. Angesichts der vielfach erhobenen Widersprüche gegen eine solche Konstruk tion sollen die wesentlichen Versuche, eine solche Schadensursache aufzuweisen, kurz erwähnt werden.^) P h i l i p p o v i ch 72 ) bezeichnet die Elemente der Ver 69 ) S. 943 § 1. Vgl. auch Stephinger a. a. £>. S.5, v. Mayr bei Krosta a. a. O. S. 22 ff., Gebauer, Die sogen. Lebensversicherung vom wirtschaftlichen Standpunkte (Jena 1893) S. 3, Lewis, Lehrbuch des Versicherunisrechts (Stuttgart 1889) S. 18, Gallus, Die Grund- lagen des gesamten Versicherungswesens (Leipzig 1874) S. 3. 70 ) Elster. Buff, Laband, Linrich und besonders Cohn (Na tionalökonomie des Kandels- und des Verkehrswe)ens. Stuttgart 1898, S. 6 ff.) schließen die Lebensversicherung von der eigentlichen Ver sicherung aus. 71 ) Vgl. insbesondere Karup a. a. O. S.2ff.. Buff, Aber einige Fragen aus dem Gebiete der Lebensversicherung (Gießen 1881) S. 19 ff., Lülße a. a. O. S. 539 ff., Bendix, a. a. O. S. 505 ff., Lupka a. a. O. S. 549ff., Conrad a. a. £>., Bd. II S. 532 und Laband, Die juristische Natur der Lebens- und Rentenversicherung (Straßburg 1879) S- 30 f. und 34 f. 72 ) Grundriß der politischen Ökonomie (Tübingen 1911) Bd. IS. 402.