42 Prozesses beseitigt, namentlich bei der Lebensversiche rung der Zufall der wichtigsten dieser Unterbrechungen, der jenigen durch den Tod des Sparers vor Ablauf des für das erstrebte Sparziel sonst notwendigen Zeitraums zur Ansamm lung eines so und so hohen Kapitals für den Versicherten oder die Seinen. In dieser Wirkung liegt auch der mitunter be strittene Assekuranzcharakter der Lebensversicherung und das, was sie von einer „Spar- und Lebensversorgung" unterscheidet, sie über diese auch ökonomisch erhebt." 2. Diese Begründung der Ungewißheit bei der Lebens versicherung birgt zweifellos einen richtigen und fruchtbaren Gedanken. Wenn Wagner aber ihn zur Erläuterung seines Eefahrbegriffs („infolge eines gewissen Ereignisses einen ökono mischen, dem Werte nach schätzbaren Nachteil zu erleiden") verwendet, so kann man ihm dabei nicht folgen. Denn das Nichterreichen eines vorgesetzten Sparziels infolge frühzeitigen Todes als Schaden zu bezeichnen, heißt, wie Hupka^Z sagt „den Begriff des Schadens geradezu auf den Kopf stellen," denn niemals bedeutet das Erreichen eines Sparziels eine be gründete Erwerbsaussicht. So kann das Nichterreichen eines Sparziels nicht ohne weiteres als Schaden angesehen werdend) Wagner hat somit die Einheit des Begriffs nicht nachge wiesen und seine Definition, welche die Lebensversicherung um fassen soll, reicht deshalb nicht aus. 81 * 83 ) Kapitel 5. § 9. Das Bereitstellungsrisiko. 1. Wenn Wagner fand, daß der Assekuranzcharakter der Lebensversicherung allein in jener Wirkung der Beseitigung 81) st. a, O. S, 550 f. 82 ) Darüber bereits Äülfje a, a. O. S. 542f. 8S ) Die Definition Krostas a. st. O. S. 86, der die Versicherung als „die Vereinigung von Risiken zwecks Ausgleichs gegen Entgelt" be zeichnet, unterscheidet sich ihrem Inhalt nach von der Wagners nur da-