43 des in all den möglichen Unterbrechungen des Spar- und Nücklegungsprozesses ruhenden Risikos liege, so hat Con rad^) daraus die allein mögliche Konsequenz gezogen, indem er den Schadenscharakter der Versicherung überhaupt leugnet und das Sparrisiko als das Erundelement der Versicherung bezeichnet. Wenn man die Folgen des Versicherungsereignisses als nachteilig bezeichnen und eine Gefahr als Grundlage der Versicherung hinstellen wolle, so sei damit „der Begriff zu eng gefaßt, denn die Altersrenten-, Aussteuer-, Militärdienst- Versicherung usw., wobei es sich weder um eine Gefahr noch um nachteilige Folgen handelt, oder doch zu handeln braucht, fallen unzweifelhaft unter die Versicherung". Conrad be zeichnet daher das Wesen der Versicherung folgendermaßen: „Versicherung im wirtschaftlichen Sinn ist die Einrichtung, welche die Folgen einzelner, für die Betroffenen zufälliger, daher auch in spezi ellem Falle ihres Eintretens unvorhergesehener Ereignisse für das Vermögen einer Person da durch beseitigt oder wenig st ens vermindert, daß sie dieselbe auf eine Reihe von Fällen verteilt, in denen die gleiche Eventualität möglich ist, aber nicht eintritt." Das Sparrisiko begründet er fol gendermaßen als die Ungewißheit der Bereitstellung: „Dieses gemeinsame Sparen liegt aber bei jeder gewöhnlichen Lebens versicherung auf Kapital vor, wie ebenso bei der Kranken-, Unfall-Versicherung, bei der Feuer-, Hagel-, See-Versicherung usw. Überall treten Tausende von Personen zusammen, um in jedem Jahre kleine Summen als Spareinlagen bei der Ver sicherungsgesellschaft zu deponieren und die Zinsen dazuzu schlagen, damit die Sumine zu jeder Zeit bereit durch, daß sie durch die verwässerte, wie Krosta meint, „objektive" Be- zeichnung des Risikos als „ein Objekt, bei welchem die Möglichkeit be steht, daß etwas, was als nicht wünschenswert für das Objekt aufgefaßt wird, in absehbarer Zeit Ereignis wird" (S.98) den Begriff vollkommen verwischt. M ) a. a. O. Bd. II S. 532 ff.