48 Abhängigkeit von der ihn umgebenden Außenwelt der Sach güter begründet sind, so sind auch die künstlichen Bedürfnisse („Kulturbedürfnisse") durch die gesellschaftliche Natur und die unumgängliche Abhängigkeit von der gesellschaftlichen Gemein schaft bestimmt: Art und Umfang der Bedürfnisse sind von der natürlichen, wie auch insbesondere von der sozialen Ordnung der Dinge so abhängig, daß auch der künftige Bedarf trotz seiner Veränderlichkeit in jeder Wirtschaft als eine voraussehbare Größe erscheint. Die künftigen Bedürfnisse spielen allerdings erst dann eine Rolle, wenn die Fähigkeit entwickelt ist, ein künftiges Bedürfnis eben so intensiv zu empfinden, wie ein gegenwärtiges. Sobald das Wirtschaftsleben, die Kultur sich so weit entwickelt hat, daß der Wirtschaftsbedarf übersehbar ist, dann herrscht nicht mehr das Bedürfnis des Augenblicks, sondern es wird die Gesamtheit der Bedürfnisse für das wirt schaftliche Verhalten entscheidend. — Damit wird erst eine Wirtschaft, d. h. „die geregelte Tätigkeit und Fürsorge des Menschen zur nachhaltigen Beschaffung und zweckgemätzen Ver wendung der zur Befriedigung seiner Bedürfnisse dienenden Güter", ermöglicht. 9°) Denn diese wird nicht allein durch die Erwerbstätigkeit, als Organisation der Güterbeschaffung be stimmt, sondern sie erhält recht eigentlich ihren Begriff durch die Organisation der Eüterverwendung. Eine planvolle Tätig keit zur Befriedigung der Bedürfnisse besteht hiernach außer in der Güterbeschaffung in der Verteilung des Einkommens, d. h. der „Summe von Werten, welche im Laufe einer gewissen Zeit in den Besitz einer physischen oder juristischen Person als Rein ertrag ihrer Wirtschaft übergeht, also verbraucht werden kann, ohne die Vermögenslage zu verschlechtern,"^) auf die Wirt schaftsperioden. Sie ist mithin nicht nur Geldausgabe zur Be friedigung gegenwärtigen Bedarfs, sondern ganz besonders auch Verwendung des gegenwärtig nicht verbrauchten Vorrats an Wirtschaftsmitteln zur Sicherstellung der Befriedigung zukünf tiger Bedürfnisse: Ersparung. Die Wirtschaft hat mithin, um 0") Lexis, Allgemeine Volkswirtschaftslehre S. 2. 91 ) Conrad a. «. O. Bd. I S. 293.