50 aber erweist sich die Ersparung für diesen Wirtschaftsbedarf ganz unzulänglich. Denn wird die Ersparnis zur Bereitstellung für künftigen ungewissen Bedarf, z. B. für einen Brandschaden, für eine Ausstattung, verwendet, so ist wegen der Unvorher sehbarkeit künftigen Geschehens eine ökonomische Verwertung der Ersparnis zweifelhaft. Da ungewiß ist, wann oder ob die Ver wendung erfolgen wird, so ist es unmöglich, einen ausreichen den Vorrat bereit zu stellen. Denn ganz abgesehen davon, daß auch noch oft die Ungewißheit der wirklichen Größe des Bedarfs eine entsprechende Bereitstellung erschwert, so wird allein schon durch den Umstand, daß der Zeitpunkt der Verwendung ungewiß ist, eine ökonomisch erscheinende Bereitstellung verhindert; da ich nicht weiß, ob ich nicht schon morgen sterben werde, kann ich durch allmähliche Ansammlung einen Bedarf, der in meiner Wirtschaft etwa durch meinen Tod entstehen kann, nicht mit Sicherheit decken. Aber selbst, wenn zwar der Zeitpunkt gewiß und nur die Tatsache der Verwendung selbst ungewiß ist, z. B. ob eine Person das 50. Lebensjahr, für das sie ein Kapital bereitgestellt hat, erreichen wird, so ist damit schon eine ökono mische Verwendung der Ersparnisse in Frage gestellt. Denn wenn jetzt auch eine Unterbrechung des Bedarfs nicht einzutreten braucht, so würde doch, falls die Verwendung in der beabsich tigten Richtung nicht erfolgen kann, weil die Person bereits im 49. Lebensjahre gestorben ist, ein Verlust an wirtschaftlichem Nutzeffekt der Ersparnis vorhanden sein. Dieser aber wird um so empfindlicher sein, als die Verbrauchswirtschaft, die wegen ihres ungewissen Einkommensbedarfes gerade mit der Ersparnis äußerst ökonomisch umzugehen hat, durch diefe Kraftvergeudung von anderweitiger, vielleicht nötigerer Verwertung der Erspar nis abgehalten wird. 8 11. II. Die Beseitigung der Unsicherheit der Wirtschaft. 1. Die Aufgabe der Versicherung. Erweist sich somit die Bereitstellung als unzulänglich und deshalb als unökonomisch, so ist es die Aufgabe der Versiche