53 eine Verteilung stattfindet, durch welche die Last der wirksamen Fälle gemildert wird.") Kapitel 2. Die Abgrenzung der Versicherung. 8 12. I. Die Spieltheorie. 1. Das aleatorische Moment ist für den Versicherungsgedanken ­ mithin unvermeidlich: Die Ausnutzung des Zufalls, der Ungewißheit, bildet die Grundlage, auf der eine solche Vereinigung ­ allein möglich ist. Es liegt daher nahe, auf die Ähnlichkeit ­ des Spiels mit der Versicherung hinzuweisen. Das bedeutet ­ nicht, wie M a n e s meint, 10 °) eine Irrlehre, sondern einen für die Fassung des Versicherungsbegriffs ungemein fruchtbaren ­ Gedanken, dessen Unterdrückung die richtige Erkenntnis der Versicherung erschwert. Denn erst durch die klare Erkenntnis ­ des Gegensatzes der Bedeutung des Zufalls für den Versicherten, ­ wie der Bedeutung des Zufalls für die Gemeinschaft der Versicherten (den Versicherer), kann die Eigentümlichkeit der Versicherung recht aufgefaßt werden. 99 * 101 ) Die Versicherung ermöglicht ­ die Anwendung erfahrungsmäßig festgestellter Gefahrenquotienten, ­ die für die einzelne Wirtschaft regelmäßig praktisch nicht verwertbar sind. Emanuel Herrmann 102 ) geht in seiner Betonung des Zufallsmoments freilich etwas zu weit. Er übertreibt den Ver99) ­ Lexis, Artikel „Begriff" im Versicherungslexikon S. 216. 10 °) Artikel „Versicherung" im Verstcherungslexikon S. 1420, 1428. Siehe auch Emminghaus a. a. O. S. 294, Krosta a. a. O. S. 79f., Fischer a. a. O. S. 9. Dagegen Lexis im Versicherungslexikon S.217, Wagner a. a. O. S. 959f., S. 1010 § 36, Gobbi a. a. O. Nr. 133, Stephinger a. a. O. S. 3, Lupka a. a. O. S. 568, 577, Ehrenberg, ­ Versicherungsrecht S. 60. im ) Vgl. Conrad a. a. O. Bd. II S. 532. 10a ) Die Theorie der Versicherung vom wirtschaftlichen Standpunkte (Graz 1869) S. 26 ff.