r r ■ *. f 55 Spiel im eigentlichen Sinne und Versicherung durchaus klar. Man könnte eher sagen, daß die Bedarfstheorie den Gegensatz zwischen Versicherung und Spiel nicht in glücklicher Weise ver anschaulicht hat. So schreibt (E m m i n g et u s: 105 ) „Die Ab sicht des Spielers ist . . . auf einen möglichen, ein Vielfaches des Einsatzes bildenden, Geldgewinn gerichtet, aber der Gewinn ist durchaus ungewiß . . . Die Versicherung schlägt . . . stets zum Vorteil aus . . . Sein Gewinn besteht darin, daß er sich oder andere von den nachteiligen Folgen gewisser zufälliger Er eignisse geschützt weiß und seine Leistung ist — das Äquivalent seiner Absicht." Und Manes"6) meint: „Die Versicherung ist gerade der absolute Gegensatz vom Spiel. Die Versicherung gibt wirtschaftliche Sicherheit im Fall eines Bedarfs. Der Spieler hingegen bewegt sich in fortwährender Unsicherheit. Der Zweck der Versicherung ist Bedarfsdeckung, der Zweck des Spiels ist Gewinn." Nun sind aber Bedarfsdeckung und Gewinn nur dann Gegensätze, wenn man den Gewinn als Erwerb über den Lebens bedarf hinaus auffaßt. Aber gerade dieser Gegensatz vermag den Unterschied zwischen Versicherung und Spiel nicht zu er fassen. Das Prinzip der Bedarfsdeckung reicht überhaupt nicht zur Kennzeichnung der Versicherung aus. Auch das Spiel ist im stande, ein Bedürfnis zu befriedigen: fein Zweck kann ebensogut Erholung, Gesundung und Erhaltung, wie auch Geldgewinn sein. Spiel und Bedarfsdeckung stehen der Versicherung gegen über. Stephingerior) drückt dies so aus: „Dann aber unterscheidet sich die Versicherung sowohl von dem Glücksspiel, wie auch von jedem beliebigen „ungewissen Bedarf" dadurch, daß Glücksspiel und Bedarfdeckung auf einen positiven selb ständigen Gewinn gerichtet sind, was dem Grundgedanken der Versicherung widerspricht." Wenn aber Emminghaus den Gewinn des Spielers als ein Vielfaches der Kosten ansieht, den Gewinn des Versicherten aber lediglich in einem Sicherheits- 105 ) a. a. O, S. 294. 106 ) Versicherungswesen S. 13 f. 107 ) a. a. O. S. 3.