58 eine Scheidung des Spiels von den wirtschaftlich berechtigten aleatorischen Geschäften. Auch für die Spekulation ist das aleatorische Moment, das Spielrisiko, das wesentliche. 112 ) Uber sie ist auf Gelderwerb gerichtet und reiht sich somit unmittelbar ­ an den erwerbswirtschaftlichen Vorgang an. Die Versicherung ­ dagegen bedeutet nicht einen Gelderwerb, sie ist nicht auf selbständigen Gewinn gerichtet, sondern sie will nur dazu dienen, daß die Mittel und Kräfte der Wirtschaft dem Gelderwerb dienlich gemacht werden können. Sie verfolgt „die Schaffung selbständig neuer Werte nicht als eigentliche Absicht, ihr Wirken ­ ist dem eigentlichen Produktivprozeß gegenüber vielmehr nur ein subsidiäres.""^) 8 13. II. Die Spartheorie. 1. Die eigenartige Natur einer solchen aleatorischen Vereinigung, ­ wie sie für die Versicherung charakteristisch ist, bringt es mit sich, daß die Versicherung von dem Garantievertrag, ­ wie von der sogenannten Sei bst Versicherung durchaus unterschieden ist. Ein einzelner Vertrag, durch den jemand sich die Sicherheit versprechen läßt, die er selbst in Vereinigung mit Versicherten findet, ist keine Versicherung, nicht deshalb, weil die rechtliche Bindung nicht ausreicht, sondern ­ weil die Garantie, auch wenn sie von Vielen versprochen wird, keine Verteilung, sondern ein Merwälzen der Last bedeutet. ­ " 4 ) So ist die Seeversicherung, sobald sie nicht in einer Vereinigung, sondern in einer Vereinzelung abgeschlossen wird, keine Versicherung. Die Versicherung überfälliger Schiffe, das Interesse eines Schaubudenbesihers, daß es an einem bestimmten ­ Tag nicht regnen wird, u. dgl., Versicherungen, für die Lloyds in London den Hauptmarkl bilden, sind deshalb, obwohl 112 ) Darüber Lexis, Artikel „Spekulation" im Landwörterbuch d. St. S. 671. "3) Stephinger a. a. O. S. 5. " 4 ) Vgl. dazu oben S. 52f. Nr. 2 und Wagner a. a. O. S. 943, Gobbi a. a. O. Nr. 139 f., Lexis im Verficherungslexikon S. 215.