61 so bildet gerade diese Vereinigung im volkswirtschaftlichen Sinn eine Ersparung, die durch ihre Wirtschaftlichkeit eine ganz be sonders hervorragende Bedeutung hat. Man kann daher das Kennzeichen der Versicherung durch Abgrenzung gegen den privatwirtschaftlichen Sparbegriff so for mulieren : Wenn ein Vorgang sich durchaus als pri vatwirtschaftlicher Sparprozesz erweist, so ge hört er nicht in das Gebiet der Versicherung; wenn der Charakter des p r i v at w i r t s ch aftl i ch en Sparens aber auf solche Weise abgelegt wird, daß der Vorgang als eine einzigartige wirt schaftliche Erscheinung der Ersparung dasteht, wenn die Überwindung des Zufalls durch Ausnutzung des Zu falls erfolgt, dann kann man von Versicherung sprechen. 3. So beruht jene von JßeiM 119 ) erwähnte Entscheidung des Aufsichtsamtes für Privatversicherung durchaus auf einer rich tigen Erkenntnis des Wesens der Versicherung: nicht eine Ver sicherung, sondern eine Verbindung von Sparkassen- und Lotte riespielgeschäft ist die nach einer vereinbarten Zeitdauer erfol gende Leistung bestimmter, aus Spareinlagen nach der Zinses zinsrechnung sich ergebender Summen, wobei ein Teil des Eeschäftsgewinns zur vorzeitigen Auszahlung an Teilnehmer, die durch das Los bestimmt wurden, Verwendung findet. Hält man sich den begrifflichen Unterschied der Prämienzahlung des Versicherten und der Spareinlagen vor Augen, so ist auch zu erkennen, daß die Erlebensversicherung mit Prä- mien-Rückgewähr keine Versicherung, sondern nur ein Sparkassen ge schüft ist. Die Grenzlinie wird zwar gewöhnlich so gezogen, daß die Erlebensversicherung dann noch als Versicherung gilt, wenn die Prämien ohne Zinsen zurückgegeben werden sollen. 12 °) Sollen die Prämien mit Zinseszinsen zurückerstattet werden, so ist, das stellten wir schon 119 ) a. a. O. S. 20. 12 °) Vgl. Ehrenberg im Versicherungslexikon S. 209 und Lexis ebenda S. 217.