66 lichung der Ungewißheit nicht für sie alle auf einmal in ungün stigem Sinn erfolgt. 8 15. II. Ist somit die Versicherung die Einrichtung, welche die wirtschaftliche Ungewißheit durch ihre Ausnützung überwindet, so könnte man die Begriffsbestimmung so fassen: „Versicherungimwirtschaftlichen Sinnist die Einrichtung, welche die auf der Ungewißheit der Wirtschaft beruhende Unwirtschaftlich keit der Ersparung dadurch beseitigt, daß sie die La st derErsparung unter Ausnutzung der Ungewißheit auf viele der gleichartigen Un gewißheit ausgesetzte Wirtschaften verteilt." Die Eefahrtheorie ruht auf einem Scheinfundament, mag sie die Gefahr nur als Möglichkeit eines Schadens oder ganz all gemein als Möglichkeit eines Bedarfs ansehen. Die Begriffs verwirrung beruht allein auf der Verkennung der spezifischen Bedeutung der wirtschaftlichen Gefahr. Die Versicherung ist eine aleatorische Einkommensbildung, die ihre wirtschaftliche Rechtfertigung darin findet, daß sie im natürlichen Anschluß an die wirtschaftliche Tätigkeit gebildet ist, die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Wirtschaft bezweckt. Es ist die Idee, daß nicht Vermögensschutz, sondern Einkommensicherung die Bedeu tung der Versicherung ausmacht. Schon Sdiäffle 126 ) hat die Versicherung als eine Ausgleichung der Einkommen verschiedener Perioden mittels bankmäßiger Übertragung und Rücküber tragung der Erübrigungen bezeichnet. Es ist, wie P h i I i p p o - vich^ 27 ) ausführt, ein erwerbswirtschaftlicher Vorgang, dessen Bedeutung nicht in der Kapitalansammlung oder in der Kredit- förderung, sondern in der Ermöglichung einer besonderen Art der Einkommensbildung liegt. Conrad 128 ) aber gibt diesem lx ) Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirtschaft (Tü bingen 1873) Bd. II S. 482. ia7 ) «. a. O. Bd. I S. 404. W) a. a. O. Bd. II S. 535.