25 IS IS Isis I O CO O •^i CD > "'J o oo DO 00 > 00 O CO Nur die Möglichkeit der ungünstigen Beeinflussung kann ner in Betracht kommen. Eine solche Eventualität „Gefahr" 'Übet das Grundelement sowohl der Bedarfstheorie als auch »er Schadenstheorie, die sich dadurch wesentlich unterscheiden, »atz der letzteren nur die zweite Möglichkeit, die Verringerung »er Mittel, der ersteren auch das Entstehen neuer Bedürfnisse ugrunde liegt. Gobbi, der wohl als Begründer der Bedarfstheorie mgesehen werden kann, 32) bezeichnet die Gefahr als eine Even- ualität, die ein Bedürfnis hervorruft. 33 ) Er versucht die Ein heit des Begriffes auf die Deckung eines eventuell verursachten .Vermögensbedarfs zu begründen, indem er die Versicherung mf ein Ereignis abstellt, eine Eventualität, die einen bestimm en Bedarf verursacht.^) Deshalb sollte die Versicherung in »en Grenzen dessen bleiben, was zur Deckung des Bedarfes lotwendig sei. Freilich sei damit nicht gesagt, datz es sich lm einen Schaden handle. Denn ein Verlust, der das Ver mögen oder die Erwerbsfähigkeit treffe, bedeute wohl im all gemeinen das Bedürfnis, ihn auszugleichen, aber nicht habe in Bedürfnis auch immer einen Schaden zur Ursache. Deshalb önne der Grundsatz des Verbotes der Überversicherung nicht mrchgeführt werden. Wegen der subjektiven Bedeutung der öedürfnisse müsse er bei den Lebensversicherungen eingeschränkt 82 l So auch Moldenhauer, Das private Versicherungswesen (in Ne Entwicklung der deutschen Volkswirtschaftslehre im neunzehnten Jahrhundert, Teil 2, Leipzig 1908 S. 7 und Manes, Berichte des /.Internationalen Kongresses fürVersicherungswifsenschaft Berlin 1906, 5. 273. Freilich haben schon Lazarus (1863), Schäffle (1867) und kl st er (1880) die Bedürfnisse betont. ch a. a. O. Nr. 76: Onde il rischio si puo anche definire come »ventualitä che provoca un bisogno 3 ‘) Die Theorie der Versicherung begründet auf den Begriff der ventuellen Bedürfnisse (Zeitschr. f. Versicherungsrecht und -Wissenschaft, straßburg 1897) Bd. II, S. 467 ff; Vd III S. 254 ff.; und später in der ür die Erkenntnis des Wesens der Versicherung bedeutungsvollsten, in »er volks»virtschaftlid)en Literatur unberücksichtigt gebliebenen Schrift .’assicurazione in generale (Milano 1898), insbesondere Nr. 75 f., Nr. 100f., Ür. 129 f., 210.