43 ung vom Wesen der „Arbeiterfamilie“ im Sinne einer umfassenden Gemeinschaft naturgemäß dahin geführt wird, auch bei den Kulturvölkern ­ vorzugsweise diejenigen „Arbeiterfamilien“ seiner Beobachtung ­ zu unterziehen, die noch viel von jenem alten Charakter sich bewahrt haben. So sagt er schon in der Einleitung zur ersten Auflage ­ seiner „Ouvriers europeens“ geradezu, er habe nur diejenigen Arbeiter beobachtet, die sich mehr oder weniger von der Eigenschaft eines Eigentümers oder kleinen Unternehmers ­ bewahrt haben. An diesem Grundsätze hat Le Play allerdings später nicht streng festgehalten. Aber im wesentlichen bleibt sein Absehen auch dann darauf gerichtet, die Familien zu beobachten, bei denen sich Erwerbswirtschaft und Verbrauchswirtschaft noch nicht vollkommen getrennt haben. Den damit begrenzten Kreis der „Arbeiterfamilien“ teilt er in sieben große Gruppen, die er jedoch nur in der ersten Auflage systematisch in einem großen Tableau zusammenstellt. Dieses Tableau ist als Anhang I unserer Untersuchung abgedruckt. Dabei ­ verwendet er als wesentliches Kriterium für die Lage der Arbeiterfamilie die Art und Dauer des ArbeitsVerhältnisses. ­ Le Play kennt drei Hauptarten des Arbeitsverhältnisses: das erzwungene, das freiwillig-dauernde und das kurzdauernde ­ Arbeitsverhältnis. Im Orient herrschte zur Zeit Le Plays noch das erzwungene, in Mitteleuropa noch das freiwilligdauernde, ­ in Westeuropa schon das kurzdauernde Arbeitsverhältnis. An unterster Stelle stehen die Dienstboten (ouvriersdomestiques). Sie gehören zum Haushalt des Herrn, für dessen Rechnung sie ausschließlich arbeiten; sie werden nur oder fast nur nach ihren Bedürfnissen entlohnt und können sowohl Eigentümer wie Nichteigentümer sein; gewöhnlich ist nur die Kleidung ihr Eigentum. Die übrigen Klassen sind dadurch vor den Dienstboten ausgezeichnet, daß sie Haushaltungsvorstände sind und neben der Kleidung wenigstens noch Mobilien besitzen. Le Play bezeichnet ­ sie als „Nicht-Eigentümer“, wenn sie keinen Grundbesitz haben; meist haben sie aber bewegliche Werte: Vieh, Arbeitsgeräte oder gar größere Summen Geldes. Zu ihnen gehören zunächst die Tagelöhner (journaliers), deren Lohn nach der Zahl der geleisteten ­ Arbeitstage bestimmt wird und die Stückarbeiter (tächerons), bei denen sich der Lohn nach der Menge der geleisteten