17 Hauptsache die landwirtschaftlichen und gewerblichen Volks schichten mit kurzfristigem Kredit versorgten 1 ). Unter ihnen haben sich in einzelnen badischen Städten, trotz des durch das Genossenschafts-Gesetz etwas beengten aber dafür um so solideren Geschäftsbetriebes Institute von be deutendem Umfange entwickelt, die in der badischen Volkswirt schaft eine achtunggebietende Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf ihre CreditgeWährung an das städtische Handwerk, Gewerbe und zahlreiche Industrien, Sie kommen jedoch wegen ihrer aus dem Genossenschafts- Prinzip hervorgehenden, streng zentralistischen Geschäftsführung hier nur passiv in Betracht insofern, als mehrere unter ihnen durch eingetretene Liquidationen den badischen Credit-Banken Material zu weiterer Expansion gaben. Die einzelnen Fälle sind an anderer Stelle bei dem Entwicklungsgang der betr. Banken erwähnt. Bei der Darstellung der gesamten Kreditor ganisation Badens vor der Einigung des deutschen Reiches darf die Allgemeine Versorgungsanstalt Karlsruhe nicht unerwähnt bleiben. Im Jahre 1835 gegründet war sie ihrer ursprünglichen Bestimmung nach eine Renten-Anstalt; erst im Jahre 1863 wurde mit der Allgem. Versorg.-Anstalt eine Lebensversicherungsbank verbunden. Ihre verfügbaren Gelder, die ihr aus diesen Ge schäftszweigen und aus den Depositen der gleichzeitig mit ihr verbundenen Hinterlegungskasse zuflossen, verwendete sie teil weise zu Darlehen an Handel- und Gewerbetreibende 1 2 ) Nach § 53 ihrer Gründungsstatuten durften die flüssigen Mittel angelegt werden: 1) auf gerichtlich erstes und wenigstens doppeltes Unter pfand, 2) auf inländische zinstragende Staatspapiere, 1) Die ersten badischen Kreditgenossenschaften wurden 1858 in Karls ruhe, Heidelberg und Ettenheim gegründet. Im Jahre 1868 bestanden bereits 46 solcher Kreditvereine in Baden; während sich die ländlichen Kreditgenoss, erst in den 70iger Jahren in Baden ausdehnten. 2) Der Rechenschaftsbericht von 1845 verzeichnet bereits 740 Darlehen gegen gewöhnliche Verzinsung und 790 Darlehen auf Annitäten.