19 III. Konzentrationstechnische Entwicklung der badischen Banken nach 1870. Die Badische Bank. Die Frucht der Jahrzehntelangen vergeblichen Bemühun gen um ein badisches Kreditinstitut, das den Bedürfnissen des in den 60er Jahren gewaltig aufgeblüten badischen Handels- und Gewerbestandes sowie der sich mächtig entwickelnden Industrie Rechnung zu tragen hatte, war die am 16. März 1870 gegründete Badische Bank. Sie war als einzige badische Aktienbank jeg lichen Konzentrationstendenzen unzugänglich. Bis heute hat sie an dem Prinzip strengster Zentralisation auf die beiden badischen Hauptindustriestädte Mannheim und Karlsruhe festgehalten und hat auf jedwede äußere Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebs durch Errichtung von Filialen, Agenturen oder Depositenkassen verzichtet. Mitbestimmend für diese Tendenzen war vor allem ihre gesonderte Stellung im Großherzogtum als Landesnoten bank, als welche sie zum Teil eine von den anderen Kredit banken getrennte Interessenstellung zu vertreten hat. Wohl war auch für sie ein innerhalb der badischen Landes grenzen gehaltenes intensiv verzweigtes Filialnetz in ihren Grün dungsstatuten vom Jahre 1870 (Art. 21) vorgesehen. Eine dies bezügliche Bestimmung enthält noch der Art. 16 der revidierten Geschäftsstatuten vom Jahre 1904: „Die Gesellschaft kann durch Beschluß des Aufsichts rates Zweigniederlassungen (Filialen und Agenturen) er richten, auch Anstalten oder Handelshäuser mit der Be sorgung ihrer Geschäfte beauftragen Ferner sollen bei Errichtung weiterer Zweigniederlassungen vor zugsweise die Städte Freiburg i/Br., Heidelberg, Pforz heim, Lörrach und Villingen berücksichtigt werden. Außerhalb Badens ist die Errichtung von Zweignieder lassungen oder Agenturen nur nach Vorschrift des Reichsbankgesetzes § 44 Abs. 3 statthaft." Sie hat zwar verschiedentlich den Versuch gemacht, an den Hauptplätzen des Großherzogtums mit der Errichtung von Agenturen vorzugehen, hat auch vorübergehend in Freiburg und