5* 59 Die Präliminarien zur Fusion in die Rheinische Creditbank wurden in den Verhandlungen im Sommer 1907 abgeschlossen, wonach ein enges Freundschaftsverhältnis zwischen beiden Banken zustande kam, dem ein Jahr später das völlige Auf gehen des über 40 Jahre bestehenden, für die gesamte Schwarz wälder Industrie überaus segensreich wirkenden Triberger Credit- instituts in die Rheinische Creditbank folgte. Am 1. Juli 1909 wurde die Fusion perfekt. Zum Umtausch der Schwarzwälder Bankaktien (4 Mill. M.) wurden 2 1 / 3 Mill. von den gleichzeitig neu emittierten 10 Mill. M. jungen Rheinischen Creditbankaktien und dazu erworbene 165000 M. im Verhältnis von 2 : 3 unter 5 °/ 0 iger Aufzahlung verwandt. Die Zentrale in Triberg wurde als neue Filiale über nommen, während die Niederlassungen in Furtwangen und Vil- lingen, Lörrach und Zell i. W. als Agenturen aufrecht erhalten wurden, derart, daß die beiden ersteren der Triberger Filiale unterstellt und die beiden letzteren von der Freiburger Filiale abhängig gemacht wurden. Die Transaktion vollzog sich glatt. Die buchmäßigen Re serven des Schwarzwälder Bankvereins wurden zusammen mit dem Fusionsgewinn als stille Reserven in die Bilanz aufgenom men. Diese Fusion hatte dem Mutterinstitut wiederum einen beträchtlichen Geschäftszuwachs zugeführt, der sich in den immer stetig wachsenden Gesamtumsätzen deutlich wiederspiegelt. Noch im gleichen Jahre erfuhr das starke Creditinstitut eine weitere Ausdehnung seiner Machtsphäre durch Übernahme des schon seit mehreren Jahren in den Kreis ihrer Dezentrali sations-Dispositionen einbezogenen, im Jahre 1874 gegründeten Bankhauses August Schneider & Co. in Pirmasens, das schon seit Jahren in freundschaftlichem Geschäftsverkehr mit ihr stand. Nach längeren Verhandlungen wurde dieses Bankhaus ebenfalls in eine neue Filiale der Rheinischen umgewandelt unter Über nahme der Geschäftsbeziehungen des alten Instituts. Dabei behielt sich das Mutterinstitut vor, von den übernommenen Ak tiven und Passiven die ihr nicht genehmen Konten mit einer halbjährigen Kündigungsfrist auszuscheiden.