62 Was das Abkommen im einzelnen anbelangt, so garantierte vereinbarungsgemäß die Rheinische Creditbank der Pfälzischen Bank für die nächsten 5 Jahre die gleiche Dividende wie sie bei ihr (bekanntlich seit bald 10 Jahren 7 °/ 0 ) zur Verteilung gelangt. Wogegen die Pfälzische Bank aus ihrem Gewinn 10 Jahre lang vorweg je 500 000 M. an die Rheinische Credit bank abzuführen hat. Alsdann wird der beiderseitige Gewinn nach den üblichen Abschreibungen, Tantiemen und Gratifikationen etc. zu einer Dividendenausschüttung bis zu 7 °/ 0 verwandt und der Rest fließt an die beiden Banken im Verhältnis zu ihren Aktienkapitalien zurück. In ihrer Wirkung kommt diese Interessengemeinschaft, die auf die Dauer von 30 Jahren festgesetzt ist, besonders im Hin blick auf die weitgehende Personalunion einer Fusion ziemlich gleich. Durch die Pfälzische Bank ist bei dieser Transaktion, abgesehen von der sofort eingetretenen Konsolidierung und inneren Kräftigung, als bedeutungsvolles Moment hervorzuheben, daß die Bank nicht mehr wie bisher isoliert dasteht, vielmehr in Zukunft alle diejenigen Vorteile genießen wird, die die An lehnung an die wirtschaftlich stärkere Rheinische Creditbank unter Eintritt in den mächtigen Deutsche Bank-Konzern natur gemäß mit sich bringen muß. Nach den Beschlüssen der außerordentlichen Generalver sammlung wurde die Reduktion des Grundkapitals der Pfälzischen Bank unter Beobachtung der einschlägigen gesetzlichen Vor schriften derart vorgenommen, daß 20 °/o desselben, mithin 10 Mill. M., zur freien Verfügung der Pfälzischen Bank seitens der Aktionäre freiwillig einzuliefern waren. Diese fanden ihre Verwendung zu folgender Transaktion: Die Pfälzische Bank schloss (zur gleichen Zeit wie die Interessengemeinschaft mit der Rheinischen Creditbank) einen Fusionsvertrag mit der Süd deutschen Bank ab, wonach sie deren Aktionären die vorer wähnten gratis einzuliefernden, mit Dividendenberechtigung ab 1, Januar 11 ausgestatteten 10 Mill. M. Aktien im Wege des Umtausches gegen das 12 Mill. M. betragende Aktienkapital