63 der Süddeutschen Bank anbot. Außerdem leistete sie auf jede Süddeutsche Bank-Aktie eine Barvergütung von 10 °/ 0 = 100 M. Diese Transaktion wurde innerhalb der gesetzlichen Frist durchgeführt. Sämtliche Aktien wurden freiwillig zur Abstempe lung eingereicht bis auf den verhältnismäßig geringen Betrag von 88500 M. Diese Stücke wurden für kraftlos erklärt und durch junge Aktien ersetzt. Eine förmliche Herabsetzung des Grund kapitals war deshalb nur für 20 °/ 0 der nicht freiwillig zur Ab stempelung eingereichten 88 500 M. (also um 17 700 M.) erforder lich, Um diesen Betrag wurde das Kapital sofort wieder erhöht, sodaß es nach wie vor 50 Mill. M. betrug. Die Geschäfte der Süddeutschen Bank werden auch nach der Fusion in unveränderter Form unter der Firma Süddeutsche Bank, Abteilung der Pfälzischen Bank, von den seitherigen Direktoren weitergeführt. Herr Direktor Arno Kuhn wird zum Vorstandsmitglied der Pfälzischen Bank mit dem Domizil in Mannheim ernannt. Der Aufsichtsrat der Süddeutschen Bank wurde im folgenden Jahre in denjenigen der Pfälzischen Bank aufgenommen, um dort eine gesonderte Kommission für diese Abteilung der Pfälzischen Bank zu bilden. Betrachten wir nun die Vorteile und Nachteile, die sich aus dieser Finanztransaktion für die beteiligten Banken ergaben, so muß für alle drei Institute gemeinsam als wesentlichster Gewinn der Eintritt beziehungsweise die energische Ausdehnung des Konzerns der Deutschen Bank in Süddeutschland genannt werden, an dessen Machtzuwachs die bezeichneten Banken in direkt partizipieren und durch deren Rückhalt den badischen Instituten eine kräftige Entwicklung gewährleistet wird. Andererseits ist wiederum eine Folge der Konzentrationsbe strebungen im Bankgewerbe der Verlust der Selbständigkeit zweier Bankuntemehmungen Badens. Während sich bei der Süddeutschen Bank die Aufgabe der Selbständigkeit durch eine Kette von Konzentrationsmomenten nach und nach voll zieht und die Einflußgewinnung des Deutschen Bank-Konzerns auf das infolge des bekannten Rheinaukrachs durch zu hohe Akzeptgewährung an die Mannheimer und Ludwigshafener In