tzung ZUge- gs für in dem t nach n nicht petitio durch- s, nach tnnter- Bnch-- als er ,en für t seien, >n dem hätten :fe An- Ae sind ng, als chenden herigen hinaus '.v An- chtspre- | er 1922 t. We in der nsofern rüheren eichstaq daß die > g nach cht zu- a nicht, s § 13 d man i Auge führten, kapitals | ichzeitig j mischen | Grund- Gegeu- :m Au- icr Ab- Wirtschaftl. Bedeutung der Absetzungen für Abnutzung. 37 fetzungen für Abnutzung, die dann natürlich nur nach dem Anschaffungs- und Herstellungspreise zu bemessen sind, in Ansah zu bringen sind. 7. Wirtschaftliche Bedeutung der Absetzungen für Abnutzung. Daß der Wortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 1 b „Ab setzungen für Abnutzung" nicht zu der Auslosung zwingt, diese müßten nur nach dem Anschaffungs- oder Herstel lungspreise bemessen werden und dürften über diesen nicht hinausgehen, kann nicht wohl bestritten werden. Die Ent- st e h u n g s g e s ch i ch t e der Bestimmung, die letztere für sich betrachtet, liefert keinen Beweis für die eine oder die andere Auffassung. Wenn also sachliche Gründe zu der Ueberzeu gung führen, daß der Zweck des § 13 Nr. 1 b bei einem Aus gehen vom früheren Beschaffungswerte vereitelt wird, dann würde die Annahme, es sei von dem Zeitwerte auszugehen, nur ausgeschlossen sein, wenn diese mit andern Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes in unlösbarem Widersprüche stände. Dabei darf § 4 AO. nicht außer Betracht bleiben. Depn wenn es überhaupt „Verhältnisse" gibt, deren „Entwick lung" nach ihm zu berücksichtigen sind, so sind es gewiß un sere Währungsverhältnisse, die eine völlige Umwälzung er fahren haben, unser ganzes wirtschaftliches Leben auf den Kopf stellen, zu einem völligen Umlernen der wirtschaftlichen Anschauungen nötigen (vgl. auch RFH. B. 9 S. 111). Ge wiß hatte schon zur Zeit der Beratung des Einkommensteuer gesetzes vom 29. März 1920 und noch mehr zur Zeit der Beratung der Novelle vom 24. März 1921 die Geldentwer tung eingesetzt und beeinflußte sie namentlich die Beratung der Novelle, führte gerade sie sogar zur Schaffung der 88 33 a und 59 a. Aber niemand sah damals voraus und konnte damals voraussehen, daß die Entwicklung der Wäh- nrngsverhältnisse einen solchen Verlauf nehmen, zu einer der artigen Vernichtung des Markwerts, schließlich bis auf ein Billionstel und, da die „Goldmark"preise zumeist über den. Vorkriegspreisen liegen, noch weniger des Vorkriegswerts füh ren, dem Währungsgelde in solchem Maße die Eigenschaften eines brauchbaren Wertmessers und Vergleichsmaßstabs selbst für nahe bei einander liegende Zeitpunkte rauben würde, wie es geschehen ist. Der Gedankengang, auf dem die Absetzungen für Ab nutzung beruhen, ist folgender: Wie ein V e r brauchsgegen- stand durch den V e r brauch quantitativ vermindert und schließ lich aufgezehrt wird, so daß er überhaupt oder als besonderer Gegenstand verschwindet, so vermindert der G e brauch eines Gebrauchsgegenstandes dessen Gebrauchsfähigkeit, sei es,