41 B.V. V.K.V. % 0/ / 0 über 34 bis 1 Jahr . . . . . . 49,9 30,1 „ i „ i y» ,, * ... 3,2 4,1 » iy 2 „ 2 5) * * ... 6,1 13,9 „ 2 53 . . . ... 3,6 6,8 unbestimmt . . ... 1,6 15,3 keine ... 5,8 20,7 Die vorstehende Tabelle liefert den klaren Beweis, daß die größere Mehrzahl den Mindestanforderungen, die an eine praktische Lehrzeit zu stellen sind, nicht genügt. Nur in den wenigsten Fällen tritt neben die praktische noch eine theoretische Ausbildung. Auch Fortbildungs schulen sind bis jetzt erst in verschwindend kleinem Maße besucht worden. Man wird annehmen müssen, daß in der Begel die praktische Lehre von den Angestellten selbst als genügend angesehen wird. Wenn der Geschäftsinhaber mit Sachkenntnis die Ausbildung leitet, dürfte die praktische Fachbildung vielleicht genügen; eine theoretische Unter weisung, die Einblick in die wirtschaftlichen und kaufmännischen Zu sammenhänge gewährt, darf dennoch nicht fehlen. Von den Verkäuferin nen, die keine praktische Lehre angegeben haben, sind einige theoretisch vorgebildet; eine solche Ausbildung allein ist aber natürlich für eine Verkäuferin nicht ausreichend, da keine theoretische Unterweisung die praktische Anleitung zu ersetzen vermag. Die Zahl der Kontoristinnen mit praktischer Lehrzeit ist recht gering, das Bestreben geht offenbar dahin, bei ihnen die praktische Ausbildung mehr und mehr durch eine theoretische zu ersetzen. Die .Dauer ist recht verschieden. Sie betrug nach den Angaben von B.V. 0/ V.K.V. 0/ bis 34 Jahr . /o 3,0 5,5 über 34 » V2 » 28,5 15,5 }) /2 1 ” 41,7 33,1 ,, 1 11 134 ” 3,9 4,9 >; 134 >> 2 ,, 10,7 17,9 11 2 ,, 6,3 12,0 unbestimmt 5,9 11,1 Bei den Kontoristinnen ist es jetzt schon vielfach üblich, die in der Praxis erworbenen Kenntnisse durch eine theoretische Fortbildung zu ergänzen. Für die Beurteilung der Ausbildung des Büropersonals ist es daher vor allem wichtig, ein Bild zu gewinnen über Art und Umfang der theoretischen Vorbildung, da diesen Weg heutzutage die meisten