47 v zu machen, weil die Geschäftsinhaber die für den Schulbesuch nötige Zeit den Angestellten nicht zur Verfügung stellen. Deshalb hat man vielfach die Unterrichtsstunden auf den Abend verlegt; die Erfolge nach anstrengender Tagesarbeit sind aber gering. Auch zeigen diese Schulen in den Lehrplänen und in der Unterrichtsdauer wenig Einheit lichkeit. Außerdem steht die Wahl der Unterrichtsfächer den Schülerin nen frei; daher werden nur die belegt, in denen das Wissen die größten Lücken zeigt. Nur mittels Einführung des Schulzwanges können alle diese Miß- stände behoben werden. Daher richtet sich jetzt das Bestreben dahin, auch für Mädchen den Besuch der Fortbildungsschulen obligatorisch zu machen. Die Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule muß auf 2 bis 3 Jahre bei mindestens 6 Wochenstunden festgesetzt werden, um die notwendige fachliche und berufliche Ausbildung zu erreichen. Außerdem müßte der Unterricht in die Tagesstunden verlegt werden; auch Sonntagsunterricht ist nicht statthaft, damit die Schülerinnen nicht abgespannt sind und eine ausreichende Ruhezeit behalten. Eine weitere Forderung geht dahin, den Fortbildungsschulzwang bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auszudehnen; denn es muß mit der Tatsache gerechnet werden, daß viele Handlungsgehilfinnen nicht sogleich nach der Schulentlassung ihren Beruf ergreifen und infolgedessen diese Bildungsgelegenheit nicht ausnützen könnten. Im allgemeinen muß zugegeben werden, daß die Vorgesetzten Ziele noch nicht verwirklicht sind, aber es besteht die Hoffnung, daß sie im Laufe der Zeit zu erreichen sind, wenn das Reich diese Bestrebungen gesetzgeberisch ordnet und damit zu einem weiteren Ausbau zwingt.