— 49 — tätig. Sie arbeitet jedoch auch für die Geschäftsinhaber unentgeltlich, weil das durchaus im Interesse der Mitglieder liegt. Aber noch einen wesentlichen Vorteil außer der Billigkeit für Arbeitgeber und Arbeit nehmer hat die Stellenvermittlung der Vereine. Da sie keinen Verdienst dabei erzielen wollen, so ist ihr Bestreben nicht, die Stellen häufig zu besetzen, sondern die geeigneten Kräfte auszusuchen. Die Sichtung auf beiden Seiten kann scharf durchgeführt werden, weil ihnen ihre Personalkenntnisse eine sichere Unterlage bieten und bei der großen Auswahl viel leichter die geeignete Kraft der passenden Stelle zugeführt werden kann. Die Leitung ist auch über die Lage der Arbeitgeber so genau unterrichtet, daß sie imstande ist, ihre Mitglieder vor unliebsamen Erfahrungen zu bewahren; vielfach werden genaue Listen über die einzelnen Geschäftshäuser geführt, die durch Auskünfte der Mitglieder dauernd ergänzt werden. Da die Angestelltenvereine möglichst nur gute Kräfte unterbringen und schlechte Stellen ausschließen, so besteht hierin eine Möglichkeit, ihr Ziel, das „auf die Hebung der gesellschaft lichen und wirtschaftlichen Lage der Handlungsgehilfinnen“ gerichtet ist, allmählich durchzusetzen. Sehr oft befassen sich auch die kaufmännischen Unterrichts anstalten mit Arbeitsnachweis, doch bringen sie nur ihre Schülerinnen unter. Diese Art der Vermittlung kann von großem Nutzen sein, denn im allgemeinen muß der Leiter einer solchen Anstalt die Leistungen und Fähigkeiten seiner Schülerinnen ziemlich genau kennen. Leider wächst sich diese Art der Stellenvermittlung immer mehr zu einem Konkurrenzmanöver aus. Das Versprechen, nach Beendigung des Kurses eine Stellung zu vermitteln, wird als Lockmittel zum Besuch der Anstalt benutzt. Der Wettbewerb der einzelnen Schulen veranlaßt die Inhaber dann, auf jede Auswahl zu verzichten, um augenscheinlich ihr Versprechen einzulösen. Durch derartige Unternehmungen wird die Arbeitslosigkeit eher vermehrt als vermindert, da in den seltensten Fällen auf diese Art Dauerstellungen gefunden werden. In der Aussicht, nach Absolvierung des Kurses unterzukommen, liegt eine große Ver lockung, sich der kaufmännischen Tätigkeit zuzuwenden, für Kräfte, die später sich als ungeeignet ausweisenund keinUnterkommenfindenkönnen. Die gemeinnützigen Anstalten müssen hiervon ausgenommen werden, da ihr Wirken jeden selbstsüchtigen Nebenzweck ausschließt. Bei der Stellenvermittlung ist von einem gesetzlichen Eingreifen geringer Erfolg zu erwarten; nur Selbsthilfe kann hier günstig wirken, deshalb muß das Ziel darauf gerichtet werden, die Vereinstätigkeit immer weiter auszubauen und die gesamte kaufmännische Stellenver mittlung in den Nachweisen der Vereine zu konzentrieren. n. 4