55 Die Tabellen weisen ein verhältnismäßig günstiges Ergebnis für die Urlaubsverhältnisse der Angestellten auf, da die Zahl derjenigen, die keinen Urlaub oder nur auf Wunsch erhalten, im Zurückgehen ist. Allerdings ist die Dauer der Erholungszeit nicht immer ausreichend. Vierzehn Tage jährlich wird man wohl als Durchschnittsforderung ansetzen müssen, damit den Angestellten Gelegenheit gegeben ist, ihre Freizeit zur Stärkung günstig zu benutzen; leider wird diese Zeit nur der kleineren Hälfte gewährt. Doch muß man dabei in Betracht ziehen, daß der Urlaub für das Geschäft doch immerhin eine erhebliche Belastung darstellt, da das Gehalt weiter gezahlt werden soll und oft Vertretung eingestellt werden muß. Vielfach haben diese Nachteile des Geschäftes daher auch dazu geführt, daß wohl Urlaubszeit gewährt wird, aber nur unter Abzug des Gehalts. Dadurch wird aber den meisten ein zu großes Opfer aufgebürdet, und diese Maßnahme wird daher zum Verzicht auf Urlaub veranlassen. Diesem Mangel kann nur abgeholfen werden, wenn die Zahlung des vollen Gehalts gesetzlich bestimmt wird. In der Regel wird Urlaub um so seltener anzutreffen sein, je kürzere Dienstzeiten die Angestellten aufweisen, denn es ist erklärlich, daß die Geschäftsinhaber meist nur denen Urlaub gewähren, die schon längere Zeit in ihrem Betriebe tätig gewesen sind und voraussichtlich auch bleiben werden. Es erhielten nach den Angaben des Kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte aus dem Jahre 1913 und der Ver bündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte vom Jahre 1911 eine Erholungszeit bis zu K. V. f. w. A. v. k. v. f. w. A. im im im im im im im 2. Jahr 3. Jahr 6. Jahr 1. Jahr 3. Jahr 5. Jahr 7. Jahr % % % % % % % 10 Tagen 38,4 21,8 11,2 58,1 22,6 38,8 11,1 14 „ 45,7 58,8 57,7 5,4 71,7 44,4 77,7 21 „ 8,5 14,5 23,4 — — 16,7 11,1 35 „ 3,5 3,9 7,6 — — — — keinen 3,8 1,0 0,1 36,4 5,5 — — Im Handelsgewerbe wird demnach die Zahl derjenigen, die keinen Urlaub erhalten, immer geringer, je längere Zeit die Angestellten in ihrem Beruf tätig sind. Trotzdem müssen noch vielfach Angestellte mit langjähriger Dienstzeit ohne Erholungszeit arbeiten. Besonders Stellenwechsel ward häufig den Verlust des Urlaubs nach sich ziehen, auch wenig leistungsfähigen Kräften wird vielleicht hier und da die Erholungszeit entzogen. Die Urlaubszeit beträgt bei der größten Zahl der Betriebe 8—14 Tage, im allgemeinen richtet sich auch die Dauer des Urlaubs nach der Ge-